Liste der Stadtbezirke und Ortschaften in Dresden
Die Stadtbezirke und Ortschaften in Dresden sind Verwaltungsglieder im Stadtgebiet der sächsischen Landeshauptstadt. Dresdens Stadtgebiet gliedert sich gemäß § 31 der Hauptsatzung in zehn Stadtbezirke und neun Ortschaften. Die Stadtbezirke sind in der zugehörigen Anlage 1, die Ortschaften in Anlage 2 mit ihren jeweiligen Grenzen eindeutig beschrieben.[1]
Geschichte
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Seit 1958 war Dresden in fünf Stadtbezirke gegliedert, nämlich Mitte, Nord, Ost, Süd und West. Gemäß § 32 der 1990 in Kraft getretenen Kommunalverfassung der DDR (KomVerf),[2] die zunächst als Landesrecht weitergalt, konnten in kreisfreien Städten Stadtbezirke als nachrangige Verwaltungsstellen eingerichtet werden, was 1991 in Dresden vollzogen wurde. In jenem Jahr entstanden aus den fünf Stadtbezirken zehn kleinere Einheiten, die den Einwohnern die Identifikation erleichtern und für mehr Bürgernähe sorgen sollten.
Die Bezeichnung Stadtbezirk ersetzte man durch Ortsamtsbereich, um sich von der Nomenklatur der DDR-Zeit abzugrenzen.[3] Da die 1993 in Kraft getretene Gemeindeordnung des Freistaates Sachsen in § 70 inhaltsgleich den § 32 KomVerf übernahm,[4] gab es keinen Bruch in der Geschichte der Ortsämter, deren Bezeichnung nunmehr in der Hauptsatzung geregelt wurde. Mit Wirkung vom 13. September 2018, dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung der entsprechenden Satzungsänderung, ersetzte die Bezeichnung Stadtbezirk wieder die zwischenzeitliche Bezeichnung Ortsamtsbereich. Entsprechend wurden aus Ortsbeirat, Ortsamt und Ortsamtsleiter die neuen Bezeichnungen Stadtbezirksbeirat, Stadtbezirksamt und Stadtbezirksamtsleiter.[5]
Von 1997 bis 1999 erfolgte die Eingemeindung von insgesamt zehn Ortschaften, Ortsteilen oder vormals selbständigen Gemeinden nach Dresden. Sie wurden (mit der Ausnahme von Kauscha, das zum Stadtbezirk Prohlis gehört) nicht in die Ortsämter/Stadtbezirke eingegliedert und behielten als sogenannte Ortschaften im Sinne der Sächsischen Gemeindeordnung[6] etwas weiterreichende Befugnisse. Somit besteht die Landeshauptstadt neben den zehn Stadtbezirken auch aus neun Ortschaften.
Ausblick
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]In der Hauptsatzung der Stadt Dresden ist festgeschrieben, dass die Ortschaftsverfassungen „bis zur regelmäßigen Stadtratswahl im Jahr 2034 (gelten), sofern sich nicht aus den Eingliederungsvereinbarungen und den Vorgaben der Sächsischen Gemeindeordnung ein späterer Zeitpunkt ergibt.“ Nach Auslaufen der jeweiligen Ortschaftsverfassung werden
- dem Stadtbezirk Cotta die Gebiete der Ortschaften Cossebaude, Gompitz, Mobschatz, Altfranken und Oberwartha,
- dem Stadtbezirk Klotzsche die Gebiete der Ortschaften Weixdorf, Langebrück und Schönborn sowie
- dem Stadtbezirk Loschwitz das Gebiet der Ortschaft Schönfeld‐Weißig
zugeschlagen.[1]
Weitere Untergliederungen
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Die Stadtbezirke gliedern sich in 57 statistische Stadtteile. Auch die Ortschaften werden, abhängig von ihrer Einwohnerzahl, in statistische Stadtteile unterteilt bzw. zu solchen zusammengefasst. Im Gebiet der Ortschaften bestehen sieben statistische Stadtteile (Weixdorf ist die einzige Ortschaft, die genau deckungsgleich mit einem statistischen Stadtteil ist). Somit gibt es in Dresden insgesamt 64 statistische Stadtteile.
Legende
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Karte: Zeigt die Lage des Stadtbezirks oder der Ortschaft innerhalb des Dresdner Stadtgebiets.
- Status: Gibt Auskunft über den Status der Verwaltungseinheit als Stadtbezirk oder Ortschaft laut Hauptsatzung der Landeshauptstadt Dresden § 31 und §§ 36–39.[1]
- Name: Nennt den Namen des Stadtbezirks bzw. der Ortschaft.
- Statistische(r) Stadtteil(e): Nennt den/die statistischen Stadtteil(e) im Stadtbezirk oder im Gebiet der Ortschaft mit der Nummer und dem Namen.
- Amtssitz: Nennt den offiziellen Amtsnamen, dann (falls abweichend) den Namen des Gebäudes und schließlich den Ortsteil, in dem sich der Amtssitz befindet.
- Einwohnerzahl: Gibt die Zahl der Einwohner an, die mit Hauptwohnsitz im Stadtbezirk oder in der Ortschaft gemeldet sind.
- Fläche (Hektar): Gibt die Fläche des Stadtbezirks oder der Ortschaft in Hektar an.
- Bevölkerungsdichte (EW/km²): Gibt die Bevölkerungsdichte des Stadtbezirks oder der Ortschaft in Einwohnern pro Quadratkilometer an.
Stadtbezirke und Ortschaften in Dresden
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Siehe auch
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Weblinks
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Stadtbezirksämter und Ortschaften Dresdens auf dresden.de
- Stadtbezirksämter und Ortschaften im Themenstadtplan Dresden
Einzelnachweise und Fußnoten
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ a b c Hauptsatzung der Landeshauptstadt Dresden vom 4. September 2014. (PDF; 384kB) zuletzt geändert am 7. Februar 2019. Stadt Dresden, abgerufen am 13. Dezember 2021.
- ↑ Gesetz über die Selbstverwaltung der Gemeinden und Landkreise in der DDR (Kommunalverfassung) vom 17. Mai 1990, im Gesetzblatt der DDR 1990, Teil I Nr. 28 vom 25. Mai 1990, S. 255ff., Digitalisat.
- ↑ Stefan Alberti: Zugeständnis an eingemeindete Orte. Neu-Dresdner dürfen auch Ortschaftsrat wählen. In: Dresdner Neueste Nachrichten, Ausgabe 18. Mai 1999, S. 11
- ↑ Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen vom 21. April 1993. In: REVOSax. Abgerufen am 28. April 2020.
- ↑ Landeshauptstadt Dresden (Hg.): Dresdner Amtsblatt. Ausg. 37/2018, S. 29–31.
- ↑ §§ 65–69 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen. Historische Fassung war gültig vom 28.12.1996 bis 31.03.1997. In: REVOSax. Abgerufen am 28. April 2020.
- ↑ a b c Bevölkerungsdichte nach Stadtteilen 1990 und 2019. (PDF; 279 KB) Landeshauptstadt Dresden, Februar 2020, abgerufen am 17. Juni 2020.
- ↑ Dresdens Ortschaften. Abgerufen am 17. Juni 2020.
- ↑ Der Sitz des Stadtbezirksamts befindet sich im statistischen Bezirk 134 „Äußere Neustadt (Hoyerswerdaer Str.)“. Dieser gehört als Südteil der Antonstadt zum statistischen Stadtteil Innere Neustadt mit Antonstadt-Süd. Sein Gebiet ist aber stadtgeschichtlich dem Ortsteil Äußere Neustadt zuzurechnen.
- ↑ a b Vor dem Umzug des damaligen Ortsamts (heute: Stadtbezirksamt) vom Fritz-Foerster-Platz 2 ins Rathaus Plauen im Jahr 1996 trug der damalige Ortsamtsbereich den Namen „Südvorstadt“; entsprechend hieß so zunächst auch das Ortsamt.