Liste der Wappen im Landkreis Deggendorf
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Die Liste der Wappen im Landkreis Deggendorf zeigt die Wappen der Gemeinden im bayerischen Landkreis Deggendorf.
Landkreis Deggendorf
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Landkreis Deggendorf
In Gold ein gesenkter blauer Wellenbalken, darüber ein rot bewehrter schwarzer Doppeladler, darunter ein grüner Dreiberg. -
Lage des Landkreises Deggendorf in Bayern
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Lage des Landkreises Deggendorf in Deutschland
Wappen der Städte, Märkte und Gemeinden
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Gemeinde
Auerbach
In Gold über grünem Dreiberg ein schwebender roter Drache, der in den Klauen ein rotes Schwert hält. -
Gemeinde
Außernzell
In Gold über einem grünen Dreiberg eine blaue heraldische Lilie, umgeben von einer blauen Kette. -
Gemeinde
Bernried
Schräg geteilt von Schwarz und Silber; oben eine silberne Lilie, unten ein roter Lindenzweig mit drei Blättern. -
Gemeinde
Buchhofen
In Gold über einem grünen Dreiberg ein aus dem linken Schildrand hervorbrechender roter Greifenfang. -
Große Kreisstadt
Deggendorf
Unter Schildhaupt mit den bayerischen Rauten in Rot über silbernen Wellen ein zinnenbekröntes silbernes Tor mit goldenen Torflügeln.[1] -
Gemeinde
Grafling
Unter grünem Schildhaupt, darin ein durchgehendes silbernes Andreaskreuz, gespalten von Blau und Silber, belegt mit einem gemauerten goldenen Balken. -
Gemeinde
Grattersdorf
In Blau eine gesenkte, eingeschweifte, silberne Spitze, darin ein roter Zweig mit vier Blättern, vorne drei voneinander abgewendete, zwei zu eins gestellte silberne Halbmonde, hinten ein schwebendes silbernes Lilienkreuz. -
Markt
Hengersberg
In Silber auf grünem Dreiberg stehend eine blaue Blume mit goldenem Butzen auf einem von vier grünen Blättern besetzten grünen Stängel; darüber am oberen Schildrand eine silberne Wolke, aus der goldene Strahlen hervorbrechen. -
Gemeinde
Hunding
Über erhöhtem grünen Dreiberg, belegt mit einem silbernen Schildchen, darin schräg gekreuzt ein schwarzer Schlägel und ein schwarzer Bergmannshammer, in Gold ein schwebendes Tannenkreuz. -
Gemeinde
Iggensbach
Gespalten; vorne wieder dreimal gespalten von Blau und Silber, hinten in Rot über einem erniedrigten silbernen Wellenbalken eine goldene Kirchenglocke. -
Gemeinde
Künzing
Unter blauem Schildhaupt, darin ein goldener Rost, in Silber über roter Quaderzinnenmauer zwei schräg gekreuzte, grüne Fichtenzweige. -
Gemeinde
Lalling
In Silber ein grüner Schrägbalken, dem eine wachsende goldene Lanze aufgelegt ist, beseitet oben von einem schwarzen Stein, unten von einem roten Apfel mit zwei grünen Blättern. -
Markt
Metten
Gespalten von Gold und Blau; vorne zwei schräg gekreuzte schwarze Stockhämmer, hinten eine silberne heraldische Lilie. -
Gemeinde
Niederalteich
In Gold über grünem Dreiberg ein blauer Wellenbalken, darüber schräg gekreuzt ein roter Abtstab und ein rotes Haumesser. -
Gemeinde
Oberpöring
In Silber über einem grünen Dreiberg ein schwarzer Schrägbalken, der mit drei goldenen Kugeln belegt ist, links oben ein schwarzes Schildchen mit drei senkrechten silbernen Rauten. -
Gemeinde
Offenberg
In Silber über rotem Zinnenschildfuß eine dreilatzige rote Fahne mit goldenen Fransen und drei goldenen Ringen. -
Stadt
Osterhofen
In Blau über roter Zinnenmauer mit offenem Tor ein wachsendes, rot nimbiertes, golden bewehrtes silbernes Gotteslamm, das die Osterfahne an goldenem Kreuzstab trägt. -
Gemeinde
Otzing
In Blau über gesenktem silbernem Wellenbalken nebeneinander ein silberner Rost, ein goldener Bischofsstab und ein silbernes Kleeblatt. -
Stadt
Plattling
Unter Schildhaupt mit den bayerischen Rauten in Silber auf schwarzem Dreiberg drei blaue natürliche Lilien an grünen Stängeln. -
Gemeinde
Stephansposching
In Gold eine dreizipfelige Mütze mit silberner Stulpe, beseitet rechts von einer roten Ähre und links von einem grünen Buchenzweig mit drei Blättern. -
Gemeinde
Wallerfing
Geteilt von Grün und Silber, oben ein wachsender, rot bewehrter silberner Greif, unten schräg gekreuzt ein roter Doppelkreuzstab, belegt mit einer senkrechten schwarzen Streugabel.
Ehemalige Gemeinden mit eigenem Wappen
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Quellen
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ Genehmigung der Änderung durch den Reichsstatthalter in Bayern vom 23. Februar 1939
- ↑ Ministerialentschließung vom 31. Oktober 1952 (Nr. I B 1-3008/93)
- ↑ Ministerialentschließung vom 30. September 1954 (Nr. I B1-3000-29 Sch/4)
- ↑ Ministerialentschließung vom 7. Mai 1932 (Nr. 3008 e 9)
- ↑ Ministerialentschließung vom 2. September 1954 (Nr. I B 1-3000-29 N 4)