Nationalratswahlkreis Zürich-Südwest
Der Nationalratswahlkreis Zürich-Südwest war ein Wahlkreis bei Wahlen in den Schweizer Nationalrat. Er bestand von 1848 bis 1919 (Einführung des heute üblichen Proporzwahlrechts) und umfasste den südwestlichen Teil des Kantons Zürich.
Wahlverfahren
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Hierbei handelte es sich um einen Pluralwahlkreis. Dies bedeutet, dass zwar mehrere Sitze zu verteilen waren, jedoch das Majorzwahlrecht zur Anwendung gelangte. Im Sinne der romanischen Mehrheitswahl benötigte ein Kandidat die absolute Mehrheit der Stimmen, um gewählt zu werden. Zur Verteilung aller Sitze waren unter Umständen mehrere Wahlgänge notwendig. Jeder Wähler hatte so viele Stimmen, wie Sitze zu vergeben waren.
Bezeichnung und Sitzzahl
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Zürich-Südwest ist eine inoffizielle geographische Bezeichnung. Im amtlichen Gebrauch üblich war eine über die gesamte Schweiz angewendete fortlaufende Nummerierung, geordnet nach der Reihenfolge der Kantone in der schweizerischen Bundesverfassung. Aufgrund der wechselnden Anzahl im Laufe der Jahre erhielten manche Wahlkreise mehrmals eine neue Nummer. Zürich-Südwest stand in dieser Ordnung stets an erster Stelle und trug ab 1851 (erstmalige Anwendung eines einheitlichen Bundesgesetzes) die Nummer 1.
Aufgrund der steigenden Bevölkerungszahl erhielt Zürich-Südwest bei Wahlkreisrevisionen mehrmals eine höhere Anzahl Sitze zugesprochen. 1911 wurde eine Teilung vorgenommen, wodurch sich die Sitzzahl verringerte.
- 1848: 3 Sitze
- 1851 bis 1869: 4 Sitze
- 1872 bis 1887: 5 Sitze
- 1890 bis 1899: 6 Sitze
- 1902 bis 1908: 9 Sitze
- ab 1911: 7 Sitze
Ausdehnung
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Das Gebiet des Wahlkreises wurde am 21. Dezember 1850 mit dem «Bundesgesetz betreffend die Wahl der Mitglieder des Nationalrathes» erstmals verbindlich festgelegt, wobei man den bereits 1848 von der Zürcher Kantonsregierung geschaffenen Wahlkreis unverändert übernahm.[1] Er umfasste:
- den Bezirk Zürich
- den Bezirk Affoltern
- die Zünfte Thalwil und Horgen im Bezirk Horgen (entspricht den Gemeinden Adliswil, Hirzel, Horgen, Kilchberg, Langnau am Albis, Oberrieden, Rüschlikon und Thalwil)[2]
Mit dem «Bundesgesetz betreffend die Wahlen in den Nationalrath» vom 3. Mai 1881 erfolgte eine Verkleinerung, als die acht Gemeinden im Bezirk Horgen an den Wahlkreis Zürich-Süd übergingen.[3] Der Wahlkreis umfasste neu:
- den Bezirk Zürich
- den Bezirk Affoltern
Eine weitere Verkleinerung gab es mit dem «Bundesgesetz betreffend die Nationalratswahlkreise» vom 4. Juni 1902, als der Kantonsratswahlkreis Höngg-Weiningen im Bezirk Zürich abgetrennt und dem Wahlkreis Zürich-Nord hinzugefügt wurde.[4] Neu umfasste der Wahlkreis:
- den Bezirk Zürich ohne die Gemeinden Geroldswil, Höngg, Oberengstringen, Oetwil an der Limmat, Unterengstringen und Weiningen
- den Bezirk Affoltern
Zu einer letzten Gebietsveränderung kam es mit dem «Bundesgesetz betreffend die Nationalrathswahlkreise» vom 23. Juni 1911. Die sechs Gemeinden, die 1902 abgetrennt worden waren, gelangten zum Wahlkreis Zürich-Südwest zurück. Gleichzeitig bildeten mehrere Gemeinden im Limmattal sowie der westliche Teil der Stadt Zürich den neu geschaffenen Wahlkreis Zürich-West.[5] Zürich-Südwest umfasste zuletzt:
- die Kreise I, II, IV und V der Stadt Zürich (Stadtgebiet vor 1934 ohne Aussersihl, Industriequartier und Wiedikon)
- im Bezirk Zürich darüber hinaus die Gemeinden Affoltern bei Zürich, Geroldswil, Höngg, Oberengstringen, Oerlikon, Oetwil an der Limmat, Seebach, Schwamendingen, Unterengstringen, Weiningen, Witikon und Zollikon
- den Bezirk Affoltern
1919 wurden die fünf Zürcher Wahlkreise zum heute noch bestehenden Nationalratswahlkreis Zürich zusammengelegt, in welchem das Proporzwahlrecht gilt.
Nationalräte
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- G = Gesamterneuerungswahl
- E = Ersatzwahl bei Vakanzen
- K = Komplimentswahl eines amtierenden Bundesrates
- B = Ergänzungswahl für einen Bundesrat
Quelle
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Erich Gruner: Die Wahlen in den Schweizerischen Nationalrat 1848–1919. Band 3. Francke Verlag, Bern 1978, ISBN 3-7720-1445-3.
Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ Bundesgesetz betreffend die Wahl der Mitglieder des Nationalrathes (vom 21. Dezember 1850). (PDF, 676 kB) In: Bundesblatt Nr. 61 vom 28. Dezember 1850. admin.ch, 21. Mai 2013, abgerufen am 28. Oktober 2014.
- ↑ Gesetz über die Bezirks- und Zunfteintheilung. (PDF) In: Zürcher Gesetzessammlung seit 1803. Kanton Zürich, 27. Juni 1831, S. 213, abgerufen am 26. August 2024.
- ↑ Bundesgesetz betreffend die Wahlen in den Nationalrath (vom 3. Mai 1881). (PDF, 288 kB) In: Bundesblatt Nr. 20 vom 10. Mai 1881. admin.ch, 21. Mai 2013, abgerufen am 28. Oktober 2014.
- ↑ Bundesgesetz betreffend die Nationalratswahlkreise (vom 4. Juni 1902). (PDF, 281 kB) In: Bundesblatt Nr. 24 vom 11. Juni 1902. admin.ch, 21. Mai 2013, abgerufen am 28. Oktober 2014.
- ↑ Bundesgesetz betreffend die Nationalrathswahlkreise (vom 23. Juni 1911). (PDF, 296 kB) In: Bundesblatt Nr. 26 vom 28. Juni 1911. admin.ch, 21. Mai 2013, abgerufen am 28. Oktober 2014.