Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr

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Koordinaten: 48° 8′ 35,8″ N, 11° 35′ 4,1″ O

Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr
— StMB —

Staatliche Ebene Freistaat Bayern
Stellung Oberste Landesbehörde
Gründung 1830 als Oberste Baubehörde
2018 als Ministerium
Hauptsitz München
Staatsminister Christian Bernreiter
Bedienstete 546 (2021)[1]
Haushaltsvolumen 4,448 Mrd. EUR (2021)[1]
Netzauftritt stmb.bayern.de

Das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr ist ein Ministerium des Freistaates Bayern. Die offizielle Abkürzung ist StMB.

Staatsminister ist seit 2022 Christian Bernreiter. Er wird in der Leitung des Staatsministeriums durch den Amtschef und Ministerialdirektor Thomas Gruber und Ministerialdirektorin Ingrid Simet unterstützt.[2]

Die Oberste Baubehörde wurde am 14. Februar 1830 mit „Allerhöchster Verordnung“[3] König Ludwigs I. in der bis 2018 gültigen Organisationsform als Teil des Staatsministeriums des Innern gegründet. Als ministerielle Spitze zur Lenkung und Leitung des staatlichen Bauwesens im Hoch- und Tiefbau geschaffen, ist sie heute über diesen ursprünglichen Tätigkeitsbereich erheblich hinausgewachsen.

1872 wurden 24 Landbauämter und 24 Straßen- und Flussbauämter eingerichtet, 1908 21 Kulturbauämter. Diese wurden 1941 in Wasserwirtschaftsämter umbenannt. 1945 erfolgte die Eingliederung der ehemaligen Autobahnbehörden des Reiches in die Staatsbauverwaltung als Straßenbauämter (Autobahn) München und Nürnberg. Mit dem Gesetz Nr. 112 über die behördliche Organisation des Bauwesens und des Wohnungsbauwesens wurde die Staatsbauverwaltung 1948 neu organisiert. 1953 wurden Straßen- und Flussbauämter in Straßenbauämter umbenannt und die wasserbaulichen Aufgaben gingen an die Wasserwirtschaftsämter über. 1974 wurde das Bayerische Landesamt für Wasserwirtschaft gegründet. 1978 erfolgte die Erhebung der Autobahnämter München und Nürnberg in den Rang zentraler Landesbehörden und Umbenennung in Autobahndirektion Südbayern und Autobahndirektion Nordbayern. 1993 ging die Wasserwirtschaft in die Verantwortung des Staatsministerium für Landesentwicklung und Umweltfragen und die der Finanzbauverwaltung zum Staatsministerium des Innern. In den Jahren 1994 bis 1997 wurden 26 Land- und Hochschulbauämtern mit 14 Finanzbauämtern zu 23 Hochbauämtern und 5 Hochschulbauämtern zusammengelegt. 2000 erfolgte die Eingliederung des Bauamtes der Schlösserverwaltung in die Bayerische Staatsbauverwaltung. 2004 bis 2008 wurden im Zuge der Verwaltungsreform 21 die 51 Hoch- und Straßenbauämter zu 22 Staatlichen Bauämtern zusammengelegt. 2013 ging die Verantwortung für die Verkehrsabteilung vom Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie an das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr, 2017 wurde die Landesbaudirektion Bayern verselbständigt.

Mit der Gründung des Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr im Jahr 2018 wurden unter anderem die Zuständigkeiten der bisherigen Obersten Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr, kurz Oberste Baubehörde (OBB), ehemals Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern, das zuvor die ministerielle Ebene der Bayerischen Staatsbauverwaltung war. Seine innere Organisation spiegelt die Aufgabengebiete der Staatsbauverwaltung wider. Das Staatsministerium ist für alle Bereiche des Bauens und des Verkehrs in Bayern zuständig. Bei der Ministeriumsgründung übernahm die Landesbehörde 2018 darüber hinaus vom Finanzministerium die Zuständigkeiten für die staatlichen Bau-, Grundstücks- und Wohnungsbaugesellschaften sowie für die Immobilienverwaltung des Freistaats. Erster Leiter der Baubehörde war Leo von Klenze, die erste Staatsministerin war Ilse Aigner. Das 1969 errichtete Dienstgebäude der ehemaligen Obersten Baubehörde und des heutigen Staatsministeriums befindet sich in München am Franz-Josef-Strauß-Ring 4.

Organisation und Aufgaben

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Oberste Baubehörde
Altes Schild

Die Behörde ist in acht Abteilungen gegliedert: (Stand: 2024)[4][5][6]

Abteilung M: Büro des Staatsministers, Leitungsstab, Planung

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Die Abteilung M ist für das Ministerbüro sowie den Leitungsstab verantwortlich. Zu ihren Aufgaben gehören die Unterstützung des Staatsministers durch persönliche Referenten, die Koordination der Ministeriumskommunikation mit dem Landtag und dem Ministerrat, die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, sowie die Planung strategischer Maßnahmen. Zudem betreut sie Sonderaufgaben wie den Bürokratieabbau und das Monitoring.

Abteilung Z: Zentrale Angelegenheiten

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Die Zentralabteilung übernimmt die Organisation der Staatsbauverwaltung, die vom Ministerium über die Mittelbehörden (Baubereiche in den Regierungen, Autobahndirektionen und der Landesbaudirektion) bis hin zu den Bauämtern und Straßenmeistereien reicht. Dabei werden auch die Personalangelegenheiten von rund 10.000 Mitarbeitern betreut. Pro Jahr werden von der Abteilung ca. 5 Milliarden Euro an Bundes- und Landesmitteln für alle Abteilungen der Obersten Baubehörde koordiniert und zentrale Aufgaben im Vergabewesen, in der Aus- und Fortbildung, in der Informationstechnik und in der Landschaftspflege wahrgenommen.

Abteilung 1: Staatlicher Hochbau

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Die Abteilung 1 plant, baut und erhält die Gebäude des Landes, des Bundes und weiterer Bauherren, wie zum Beispiel Kirchen und Stiftungen. Das sind über 25.000 Gebäude auf rund 5.000 Liegenschaften in Bayern. Neben Museen, Theatern, Schlössern und Kirchen gehören Verwaltungsgebäude, Polizei- und Justizgebäude, Hochschulen, Universitäten, Kliniken und militärische Bauten zum weitgespannten Aufgabengebiet. Mit jährlichen Investitionen von rund 1,5 Milliarden Euro von Land und Bund ist der Staatliche Hochbau einer der größten Auftraggeber für die bayerische Bauwirtschaft sowie für freischaffende Architekten, Ingenieure und Künstler. Darüber hinaus berät die Staatliche Hochbauverwaltung bei Bauvorhaben, die der Staat zwar nicht selber baut, aber fördert, beispielsweise Schulen und Krankenhäuser.

Abteilung 2: Recht, Planung und Bautechnik

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Die Abteilung Recht, Planung und Bautechnik erarbeitet die Bayerische Bauordnung, in der sämtliche Regelungen auf ein notwendiges Mindestmaß beschränkt sind, um Genehmigungsverfahren für den Bauherrn schneller und kostengünstiger zu machen. Sie gibt Hinweise und Hilfestellungen sowohl zu Fragen der baurechtlichen Zulässigkeit von Vorhaben als auch zum Vollzug der Bauleitplanung, dem wichtigste Planungswerkzeuge einer Gemeinde zur Steuerung der städtebaulichen Entwicklung. Dazu ist sie zuständig für alle Rechtsfragen, die sich in Bayern im Zusammenhang mit dem Straßenrecht (FStrG, BayStrWG), des Straßenbaus des Bundes und des Landes und dem staatlichen Hochbau stellen. Daneben berät die Abteilung Städte und Gemeinden im Hinblick auf eine nachhaltige Siedlungsentwicklung und fördert modellhafte, innovative Projekte. Zudem kümmert sie sich um technische Regeln für die Sicherheit von Bauwerken (Standsicherheit und Brandschutz) sowie für Wärme- und Schallschutz, Energieeinsparung und Barrierefreiheit. Des Weiteren werden innovative Bautechniken und Bauarten ermöglicht und gefördert.

Abteilung 3: Wohnungswesen und Städtebauförderung; Liegenschaften

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Mit den Programmen der Wohnraumförderung werden beispielsweise der Bau und die Modernisierung von Mietwohnungen und selbst genutzten Eigenheimen unterstützt. Darüber hinaus existieren eigene Förderprogramme für den Bau von Studentenwohnheimen und von Wohnplätzen für Menschen mit Behinderung. Im Rahmen des Experimentellen Wohnungsbaus werden anhand von Modellvorhaben neue, innovative Wege im Wohnungsbau umgesetzt. Durch Wohngeld können einkommensschwächere Haushalte bei den Wohnkosten entlastet werden. Die Abteilung Wohnungswesen und Städtebauförderung ist zudem an der Weiterentwicklung des Bundes- und Landesrechts im Wohnungswesen beteiligt. Die Städtebauförderung leistet einen wichtigen Beitrag zu lebendigen Städten und Gemeinden in Bayern, indem sie Kommunen bei der Erhaltung und Weiterentwicklung vitaler Stadt- und Ortszentren unterstützt. Die Finanzhilfen des Bundes und des Freistaats Bayern aktivieren hierbei Privatkapital in mehrfacher Höhe.

Abteilung 4: Straßen- und Brückenbau

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Der staatliche Straßen- und Brückenbau plant, baut, erhält und betreibt die Bundesstraßen, Staatsstraßen und einen Teil der Kreisstraßen in Bayern. Diese umfassen ein Netz von 25.500 km Straßen mit 14.700 Brücken, 61 Tunneln und über 6.000 km Radwegen. In den Ausbau und den Erhalt des Bundesstraßen- und Staatsstraßennetzes werden jährlich etwa 1,6 Milliarden Euro investiert, wobei die Bundesstraßen im Auftrag des Bundes verwaltet werden und von dort die Finanzierung erfolgt. Kommunale Straßenbauprojekte werden zudem mit über 200 Millionen Euro pro Jahr gefördert, wobei auch hier teilweise Fördermittel des Bundes verwaltet werden, z. B. zu Radschnellverbindungen.

Abteilung 5: Schienen- und Luftverkehr

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Im öffentlichen Verkehr (Schienenpersonennahverkehr (SPNV) und öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV)), Radverkehr, gewerblichen Personen- und Güterverkehr, Luftverkehr, in der Binnenschifffahrt und bei Seilbahnen sorgt die Abteilung Verkehr für eine bedarfsgerechte Mobilität. Pro Jahr werden für den ÖPNV ca. 200 Millionen Euro aufgewendet, für SPNV-Leistungen sind es gut eine Milliarde Euro, die den Ländern vom Bund aus dem Mineralölsteueraufkommen zufließen. Für die Sicherheit an Verkehrsflughäfen wird mit über 130 Millionen Euro gesorgt. Zudem wird kräftig in den kombinierten Verkehr und in innovative Verkehrskonzepte investiert.

Abteilung 6: ÖPNV, Radverkehr, Güterverkehr, Vernetzte Mobilität

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Die Abteilung 6 ist für vernetzte Mobilität und den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) zuständig. Sie umfasst unter anderem die Bereiche internationale Verkehrsangelegenheiten, Logistik und Digitalisierung im Verkehrsbereich. Zu ihren Aufgaben gehören die Förderung des Radverkehrs, Maßnahmen zur Luftreinhaltung im Verkehr sowie die Regelung der Technik von Straßenfahrzeugen, Straßenbahnen und Seilbahnen. Außerdem betreut die Abteilung den Güterverkehr, die Schifffahrt und die Kfz-Zulassung sowie die Planung von Mobilitätsnetzwerken.

Nachgeordnete Behörden

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Folgende Behörden sind dem Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr nachgeordnet:[7]

Liste der Leiter der Obersten Baubehörde (1830 bis 2018)

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Name Amtszeit
Leo von Klenze 1830–1843
Franz von Schierlinger 1843–1855
Friedrich August von Pauli 1856–1872
Hermann von Herrmann 1872–1885
Max von Siebert 1885–1900
Georg von Maxon 1900–1903
Hans von Sörgel 1903–1909
Richard von Reverdy 1909–1915
Ludwig von Stempel 1915–1917
Eduard von Reuter 1917–1921
Hermann Riegel 1921–1928
Theodor Freytag 1929–1932
Wilhelm Weigmann 1932–1935
Josef Vilbig 1935–1939
Arno Fischer 1939–1942
Karl Popp 1942–1945
Franz Fischer 1945–1954
Ludwig Wambsganz 1954–1962
Max Röthlein 1962–1964
Ludwig Spörl 1964–1969
Hans Koch 1969–1978
Alois Friedl 1978–1984
Manfred Milz 1985–1991
Benno Brugger 1991–2000
Hans Hermann Schneider 2000–2003
Josef Poxleitner 2003–2014
Helmut Schütz 2014–2018

Liste der Minister (seit 2018)

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Name Amtszeit Kabinett
Ilse Aigner 2018 Söder I
Hans Reichhart 2018–2020 Söder II
Kerstin Schreyer 2020–2022 Söder II
Christian Bernreiter seit 2022 Söder II und III

Liste der Staatssekretäre (2018–2020)

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Staatssekretär Amtszeit
Josef Zellmeier 2018
Klaus Holetschek März bis August 2020

Einzelnachweise

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  1. a b Haushaltsplan 2021 – Einzelplan 09. (PDF; 1 MB) In: stmfh.bayern.de. Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat, S. 160, 204, abgerufen am 17. September 2024 (deutsch).
  2. Organisationsplan. Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr, 8. Mai 2023, abgerufen am 20. Mai 2023.
  3. Amtsblatt der Königlich-Baierischen Regierung des Rheinkreises vom 22. Januar 1830
  4. Organisationsplan Stand 8. März 2021 auf stmb.bayern.de
  5. Jahresbericht der Bayerischen Staatsbauverwaltung 2016. In: www.bestellen.bayern.de. Abgerufen am 20. November 2018.
  6. Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Sebastian Körber FDP vom 11.03.2021 - Arbeitsabläufe und Strukturen des Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr. 28. April 2021, abgerufen am 17. September 2024.
  7. Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr - Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr. Abgerufen am 17. September 2024.