Portal Diskussion:Recht/Archiv 2010-I
Anklagejury (red.) vs. Jury
Ist diese Umwandlung in einen Redirect und die alleinige Übernahme eines Satzes gerechtfertigt? Mir scheint, dass es sich bei einer Anklagejury um eine vorgeordnete Instanz handelt(e), also nicht um die eigentliche Jury? --Erell 12:03, 5. Jan. 2010 (CET)
- Ich habe die Änderung zunächst revertiert. Aus meiner Sicht sollte der Artikel en:Grand jury aus der englischen Wikipedia ausgewertet werden und in den Artikel Jury integriert werden. Dann kann der alte Eintrag aus Meyers gelöscht werden. Grand Jurys (Anklagejurys) gibt es im Common Law wohl nur noch in den USA und auch dort nur noch in der Hälfte der Bundesstaaten. Sie sind dem Hauptverfahren vorgeschaltet und prüfen die Stichhaltigkeit der Beweise für eine Anklage. Diese spezielle Form der Jurys wird im Artikel Jury nicht erwähnt, daher wäre es schade, wenn man jeglichen Hinweis auf diese durch die Löschung des Artikels Anklagejury entfernen würde. --Stepsch 13:33, 5. Jan. 2010 (CET)
- Eine schöne Quelle zur Thematik ist übrigens hier zu finden. --Stepsch 13:40, 5. Jan. 2010 (CET)
Feststellungsklage
Abschnitt Zivilrecht (wie auch gesamter Artikel) wirkt stark unfertig. Siehe vor allem Diskussion:Feststellungsklage#???? (und auch FZW). -- E 12:49, 8. Jan. 2010 (CET)
Heinrich Fürst zu Fürstenberg und das Persönlichkeitsrecht
Bei Fragen zur Wikipedia gibt es derzeit eine Auseinandersetzung darüber, ob im Artikel Heinrich Fürst zu Fürstenberg die Entfernung einer Passage über seine strafrechtliche Vergangenheit aus rechtlichen oder anderen Gründen geboten ist oder nicht. Wer sich informieren oder dazu äußern möchte: Zensur via Office-Action bei Heinrich Fürst zu Fürstenberg („Office Action“ war das übrigens keine, wie sich mittlerweile herausgestellt hat). Danke. -- Rosenzweig δ 23:16, 9. Jan. 2010 (CET)
Aus der Erstartikel, braucht etwas Struktur, Interwikis, Quellen und Kategorien, danke --Crazy1880 13:10, 13. Jan. 2010 (CET)
zu: http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Fall_Emmely&action=historysubmit&diff=69202694&oldid=68271581 Ist die JURA 1 aus 2010 überhaupt schon draußen? Auf der Seite des Verlags konnte ich sie bzw. das entsprechende Inhaltsverzeichnis nicht finden.-- pistazienfresser 14:34, 12. Jan. 2010 (CET)
Liegt der genannten Ansicht nicht auch ein wesentlicher Denkfehler ugrunde? "Fremd" im Sinne der Eigentumsdelikte heißt noch meiner dunklen Kenntnis, dass etwas im Eigentum einer anderen Person als des Täters steht, nicht unbedingt im Eigentum von Supermarkt X. Ich bezweifele auch, dass die Kunden (in deren Eigentum die Bons im Zweifel standen) ihr Eigentum aufgeben wollten, so dass sie das Eigentum nicht verloren, die Bons eher "abhandengekommen" wären, eine Eigentumserlangung also ausgeschlossen sein dürfte. Selbst wenn die JURA draußen wäre dürfte es sich um eine kaum haltbare Einzelansicht handeln.--Alles Gute wünscht Kriddl Posteingangskörbchen 12:12, 14. Jan. 2010 (CET)
- Das LAG hat "zu Lasten des Arbeitgebers begangene Vermögensdelikte" gefordert; es dürfte sich wohl darauf beziehen. Allerdings fährt das Gericht fort:
- Die streitgegenständliche Kündigung hält einer Überprüfung an diesem Maßstab stand. Unter Berücksichtigung des gesamten Inhalts der Verhandlung (§ 286 ZPO) und nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme stand nämlich zur Überzeugung der Kammer fest, dass die Klägerin bei ihrem Einkauf am 22.01.2008 die beiden ihr nicht gehörenden, am 12.01.2008 gefundenen Leergutbons im Wert von 48 Cent und 82 Cent eingelöst hat. Damit hat sie zu Lasten ihres Arbeitgebers den von ihr zu zahlenden Einkaufspreis um 1,30 € reduziert, ohne dazu berechtigt gewesen zu sein. Dieses Verhalten war als wichtiger Grund an sich geeignet (...) Das Berufungsgericht ist von der Tatbegehung der Klägerin überzeugt (BAG v. 03.07.2003 – 2 AZR 437/02 – NZA 2004, 307 ff.).
- Ich nehme mich mal der Seite an ... --103II 14:43, 14. Jan. 2010 (CET)
Beide Kategorien lauten tautologisch. Man kann vereinen oder eine umbennen. --Dendrolo 11:35, 14. Jan. 2010 (CET)
- Nein, erstere ist für die gesamte allg. Verwaltungsgerichtsbarkeit, letztere für Verwaltungsgerichte i.e.S. als der regelmäßig ersten Instanz der allg. Verwaltungsgerichtsbarkeit. --C. Löser 11:39, 14. Jan. 2010 (CET) (eine Tautologie liegt übrigens so oder so nicht vor)
Allerdings sollte man m.E. die Kategorie:Gericht der Verwaltungsgerichtsbarkeit parallel zu den Kategorien Kategorie:Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit, Kategorie:Gericht der Arbeitsgerichtsbarkeit, Kategorie:Gericht der Sozialgerichtsbarkeit, Kategorie:Gericht der Finanzgerichtsbarkeit unter Kategorie:Gericht (Deutschland) einordnen und die nicht-deutschen Gerichte dort herausnehmen. --[Rw] !? 20:32, 14. Jan. 2010 (CET)
- Ja, die Verwaltungsgerichte anderer Staaten gehören da nicht rein. Die sortiert Benutzer:Dendrolo immer mal wieder falsch ein, obwohl man ihn mittlerweile schon mehrfach darauf hingewiesen hat, wie das Kategoriensystem hier funktioniert. @Dendrolo: Damit vielleicht doch noch ein Lerneffekt einsetzt: entfernst du die falsch einsortierten Gerichte bitte selbst aus den Kategorien? --C. Löser 21:56, 15. Jan. 2010 (CET)
Artikel aus der allg. QS, dort mit dem Wunsch nach Rechtsgrundlage, Geschichte, ggf. ein Beispiel. --Crazy1880 10:53, 16. Jan. 2010 (CET)
- Kein Bedarf: löschen --h-stt !? 16:56, 17. Jan. 2010 (CET)
Artikel aus der allg. QS, bitte querlesen und ggf. ausbauen, danke --Crazy1880 20:46, 16. Jan. 2010 (CET)
- Erledigt. Da war nicht viel zu machen, ein kleines Gesetz braucht nicht viel Text. Baustein ist schon raus. --h-stt !? 17:04, 17. Jan. 2010 (CET)
(Schweizer) Notrecht fehlt.
Näheres auf der Diskussionsseite zu Notstand. -- Silvicola Diskussion Silvicola 16:06, 17. Jan. 2010 (CET)
Urheberrechtler gesucht für Wikipedia:Lizenzbestimmungen
Hi, ich bitte alle unsere Urheberrechtler sich auf WP:Lizenzbestimmungen einzufinden. Wir müssen die Seite noch an die Lizenzmigration vom Juli 2009 anpassen ... :-( --h-stt !? 22:34, 19. Jan. 2010 (CET)
1 Phänomen, 2 Lemmata... ein interessantes und aktuelles Thema! Mag die mal jemand durchschauen und sinnvoll verlinken? Oder vielleicht hat ja jemand Lust, noch etwas mehr zu schreiben. --Atlasowa 15:57, 20. Jan. 2010 (CET)
Nö, zwei Phänomen, zwei Lemmata. Das eine ist eine prozessrechtliche Figur (Möglichkeit vor verschiedenen Gerichten Klage zu erheben), das andere ist eine Taktik eine (oder auch andere Regelungen) bewusst auszunutzen, sich ein Gericht zum erheben der Klage auszusuchen. Dafür gibt es durchaus auch andere Wege. Kurz: Sind schon zwei Schuhe.--Alles Gute wünscht Kriddl Posteingangskörbchen 18:47, 20. Jan. 2010 (CET)
- Die Frage wurde unter Diskussion:Forum_shopping#Fliegender_Gerichtsstand.3F wieder aufgeworfen. -- 217.229.41.173 14:32, 18. Sep. 2011 (CEST)
Rpfleger: Löschung der Weiterleitung wegen Verschiebung
Seit 2003 ist der frühere Name Der Deutsche Rechtspfleger nur noch Nebentitel und die frühere Abkürzung Rpfleger der Titel.(ZDB-Eintrag zu ZDB-ID: 2101400-0, abgelesen am 20. Januar 2009). Wollte daher Artikel auf neuen Titel verschieben. Gegenauffassungen?
Wo stelle man den entsprechenden Löschantrag/Verschiebeantrag für den Weiterleitungsarktikel auf Rpfleger? Könnte man prinzipiell auch beide Artikel bzw. Diskussionsseiten miteinander tauschen? (Ist hier wohl nicht wichtig?) -- pistazienfresser 11:50, 20. Jan. 2010 (CET)
- Erledigt. --h-stt !? 22:05, 20. Jan. 2010 (CET)
- Danke. Somit wohl erledigt. Vielleicht kann mir jemand trotzdem mal (auf meiner Diskussionsseite?) erklären, wie man so etwas am besten macht?)-- pistazienfresser 23:15, 21. Jan. 2010 (CET)
Artikel aus der allg. QS, wurde dort umgestellt, bitte nochmals die rechtlichen Sachen durchschauen und entsprechend verlinken, danke --Crazy1880 19:57, 24. Jan. 2010 (CET)
Müsste das nicht Protokoll-Revisions-Entscheidung oder dergleichen heißen? Der artikel bezieht sich nicht auf die Protokoll-Revision an sich, sondern auf die BGH-Entscheidung. Abgesehen davon, dass mir weniger "Protokoll-Revision" als Schlagwort erinnerlich ist, als "Rügeverkümmerung".--Alles Gute wünscht Kriddl Posteingangskörbchen 20:58, 24. Jan. 2010 (CET)
Artikel aus der allg. QS, bitte mal das Lemma klären, Text querlesen und den Fetttext strukturieren sowie weitere Quellen anfügen, danke --Crazy1880 08:40, 18. Jan. 2010 (CET)
- Keine eigenständige Relevanz. Kann in Gutachten integriert werden. --Forevermore 19:57, 18. Jan. 2010 (CET)
- Essay, für eine Enzyklopädie ungeeingete Textform. Eigentlich genügt ein Satz in Gutachten. Löschantrag? --h-stt !? 22:56, 18. Jan. 2010 (CET)
- Ist eigentlich schon fast ein Fall für SLA. --Marcela 23:27, 18. Jan. 2010 (CET)
Nachdem niemand Interesse hatte: LA gestellt. --h-stt !? 21:12, 25. Jan. 2010 (CET)
Artikel aus der allg. QS, bitte den Lückenhaftbaustein zur Kenntnis nehmen, Text wikifizieren, Angaben überprüfen. Anschließend vllt. an das Portal Militär weiterleiten, danke --Crazy1880 07:22, 29. Jan. 2010 (CET)
Hinweis und Bitte: Review IPR
Ich freue mich über jeden Beitrag zu Wikipedia:RVS#Internationales_Privatrecht_.28Deutschland.29. Vielen Dank! --UHT 22:31, 31. Jan. 2010 (CET)
Artikel aus der allg. QS. Entweder wikifizieren und weitere Quellen anfügen oder prüfen, ob man den Artikel mit Gogericht zusammenführen kann und eine Weiterleitung erstellt, danke --Crazy1880 20:49, 1. Feb. 2010 (CET)
Verschiebung Rom-Statut nach Römisches Statut des Internationalen Strafgerichtshofes
Hallo! Ich diskutiere gerade eine Verschiebungsfrage und möchte gern eure Meinung dazu einholen: M.E. ist das Lemma des Artikels unzutreffend. Die offizielle amtliche Bezeichnung in Deutschland und Österreich ist Römisches Statut des Internationalen Strafgerichtshofes und in der Schweiz Römer Statut des Internationalen Strafgerichtshofes [1] (Fussnote 2 im PDF). Diese Bezeichnung findet sich auch auf offiziellen Seiten der EU [2] und der UNO [3]. Die Bezeichnung Römisch/Römer ist für internationale Abkommen, die in bestimmten Städten geschlossen wurden, nicht ungewöhnlich: Stockholmer Konvention, Washingtoner Artenschutzübereinkommen, Berner Konvention, Bonner Konvention, Genfer Konvention, Haager Konvention, Petersberger Abkommen, Pariser Verträge. Dass die Stadt Rom dummerweise vor 2000 Jahren ein Weltreich beherrschte kann kein wirkliches Gegenargument sein, eine offizielle amtliche Bezeichnung nicht zu verwenden. Aus meiner Sicht steht einer Verschiebung auch nicht entgegen, dass die Bezeichnung Rom-Statut weiter verbreitet ist, als die amtliche Bezeichnung. Wir verlangen auch nicht, dass der Artikel Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland nur Grundgesetz lauten darf, weil dieses Gesetz auch in der Fachwelt so bezeichnet wird. Aus meiner Sicht betreibt der Artikel Begriffsfindung, wenn irgendwelche Übersetzungen propagiert werden, die den verlinkten Normtexten (!) widersprechen. --Stepsch 18:21, 4. Feb. 2010 (CET)
Beihilfe und persönliches Merkmal
Mir ist im Zuge von Recherchen auf eine Auskunftsanfrage hin Folgendes aufgefallen: Im Rahmen des Einführungsgesetzes zum Ordnungswidrigkeitengesetz (EGOWIG) ist 1968 der damalige § 50 StGB um einen Absatz 2 ergänzt worden, der eine obligatorische Strafmilderung für Beihelfer vorsieht, falls diesen ein tatbegründendes persönliches Merkmal fehlt. Klingt ungeheuer speziell, hatte aber große Auswirkungen: Eine ganze Serie groß angelegter Prozesse gegen NS-Verbrecher (insbesondere im RSHA) platzte, weil "Mordgehilfen" nunmehr eigenständige "niedrige Beweggründe" nachgewiesen werden mussten - anderenfalls waren ihre Taten plötzlich verjährt (Urteil des 5. Strafsenats des BGH vom 20. Mai 1969).
Dieser Vorgang war Thema einer lebhaften zeitgenössischen Debatte in Parlament, Justizministerium, Justiz und Medien. Bis heute wird in verschiedenen Wissenschaftetsdisziplinen die Frage heiß diskutiert, wie das zustande kam und zu bewerten ist.
Bisher steht zu diesem Thema das meiste unter Eduard Dreher, wo es aber sehr versteckt ist. Eine etwas dürftige Variante fand sich unter NS-Prozesse, die ich - hauptsächlich nach Rottleuthner und Jörg Friedrich - ergänzt habe, bevor ich auf den Dreher-Artikel stieß. Konsequenzen dürften (so kam ich überhaupt drauf) auch für Massaker vom Lago Maggiore zutreffen.
Ich fände es gut, wenn man diesen vertrackten, sowohl (sehr) juristischen als auch (sehr) zeithistorischen Vorgang ausführlich unter einem Lemma abhandeln könnte. Dann wäre es sehr viel leichter, in anderen Artikeln darauf zu verweisen.
Meine Frage, die ich zugleich auch im Portal Nationalsozialismus stellen werde: Wie könnte ein Lemma lauten, das diesen Inhalt hat: Entstehung des Gesetzes, Wirkungen, zeitgenössische und aktuelle politische und wissenschaftliche Debatten darum? --Mautpreller 18:22, 30. Jan. 2010 (CET)
- Als Lemma würde ich den Titel des damaligen Änderungsgesetzes wählen, also Einführungsgesetz zum Gesetz über Ordnungswidrigkeiten. Damit bist du auf der sicheren Seite, falls man dir Begriffsbildung oder Theoriefindung vorwirft. Zum Thema selbst siehe hier, hier und hier. --Forevermore 10:34, 31. Jan. 2010 (CET)
- Vielen Dank. Leider erscheint mir das Lemma nicht wirklich zielführend. Es müsste zwei Seiten haben, das Gesetzesvorhaben (wovon dieser Beihilfekram ja nur ein ganz kleiner Teil ist) und die juristischen und politischen Entstehungsbedingungen und Konsequenzen der Einfügung von § 50 (2) StGB. Der von Dir vorgeschlagene Titel ist deshalb einerseits zu groß (Thema ist ja in erster Linie ein Detail dieses Eingangsgesetzes), andererseits zu klein (denn dass es in der Folge vor allem um die Verjährung von NS-Verbrechen ging, kann man daraus nicht entnehmen). Vgl. die Diskussion im Portal Nationalsozialismus.--Mautpreller 10:55, 31. Jan. 2010 (CET)
- Dann nenn das Ding halt Verjährung von NS-Verbrechen. :-) --Forevermore 12:40, 31. Jan. 2010 (CET)
Zwischenruf: Wenn das alles hier so umgesetzt wird, dürfte das Thema unter "Eduard Dreher", "NS-Prozesse" und "Verjährung von NS-Verbrechen" sowie später einmal unter "Einführungsgesetz zum OWiG" usf. behandelt werden. Haben wir uns mit der allgegenwärtigen Redundanz abgefunden oder wird überlegt, wie so etwas vermieden werden kann? -- Stechlin 17:19, 31. Jan. 2010 (CET)
- Wie lautete der damalige § 50 Abs. 2 denn im Wortlaut? Vielleicht hilft das ja bei der Lemmafindung. --Sokkok 19:13, 31. Jan. 2010 (CET)
- @Stechlin: Genau dies war der Inhalt meiner Frage. Derzeitiger Stand, was mich angeht: Ich lege ein Lemma Kalte Verjährung an, wo der Gegenstand ausführlich behandelt wird. Auf Eduard Dreher, NS-Prozesse und so weiter wird das Thema nur mehr kurz angesprochen und mit einem Wikilink auf Kalte Verjährung versehen, wo dann eine umfassende Darstellung zu finden ist. Was meint Ihr dazu?--Mautpreller 20:53, 31. Jan. 2010 (CET)
- @Sokkok: Der § 50 hatte bis 30.9.1968 nur zwei Absätze:
- (1) Sind mehrere an einer Tat beteiligt, so ist jeder ohne Rücksicht auf die Schuld der anderen nach seiner Schuld strafbar.
- (2) Bestimmt das Gesetz, daß besondere persönliche Eigenschaften oder Verhältnisse die Strafe schärfen, mildern oder ausschließen, so gilt dies nur für den Täter oder Teilnehmer, bei dem sie vorliegen.
- Die systematische Lücke war daran: Abs. 2 behandelt nur erschwerende oder mildernde Umstände, nicht aber strafbarkeitsbegründende (wie es etwa der "Niedrige Beweggrund" beim Mord ist). Deshalb wurde ein neuer Abs. 2 eingefügt (der alte Abs. 2 wurde Abs. 3):
- (2) Fehlen besondere persönliche Eigenschaften, Verhältnisse oder Umstände (besondere persönliche Merkmale), welche die Strafbarkeit des Täters begründen, beim Teilnehmer, so ist dessen Strafe nach den Vorschriften über die Bestrafung des Versuchs zu mildern.
- Das Ganze klingt harmlos und menschenfreundlich, führte aber im Verein mit dem damaligen § 78 StGB tatsächlich dazu, dass eine ganze Reihe von Naziverbrechen für verjährt erklärt wurden, und zwar speziell vorsätzliche Tötungsdelikte, sofern sie als Beihilfe zum Mord bewertet wurden (was damals ganz außergewöhnlich häufig der Fall war).--Mautpreller 21:04, 31. Jan. 2010 (CET)
- Den Vorschlag zur Verlinkung finde ich angemessen. Ein Hinweis auf die "neue" Darstellung sollte dann auch bei Verfolgungsverjährung und dem von mir jetzt nicht weiter eingesehenen Artikel zur Beihilfe gegeben werden, damit auch dort keine redundanten Darstellungen entstehen. Ist der Begriff Kalte Verjährung irgendwo referenziert? Ansonsten fände ich den weiter oben gemachten Vorschlag Verjährung von NS-Verbrechen etwas geschickter. -- Stechlin 07:09, 1. Feb. 2010 (CET)
- Dazu eine Anmerkung: Verjährung von NS-Verbrechen müsste erheblich mehr umfassen, nämlich die gesamte umfangreiche Debatte zu Verjährungsbeginn und Verjährungshemmnissen, die großen Verjährungsdebatten im Bundestag, die mehrfache Verlängerung der Verjährungsfrist usw. Das kann man natürlich machen, ich hatte aber eigentlich eher einen Spezialfall im Auge, nämlich eben das, was in der zeitgenössischen Debatte etwa im SPIEGEL [4] als "Kalte Verjährung bezeichnet wird. Der Begriff wird auch verwendet von einer Reihe von Zeithistorikern, etwa Marc von Miquel, aber auch Juristen (vgl. zB [5]). Ein Vorschlag im Portal Nationalsozialismus war ferner Kalte Amnestie, freilich ebenfalls ein sehr viel weiter reichendes Lemma, das praktisch sämtliche juristischen und politischen Operationen fassen müsste, die nicht auf ein formales Amnestiegesetz hinausliefen (zumal es da auch den vielbekannten Buchtitel von Jörg Friedrich gibt). Schließlich gibt es noch den Vorschlag Vorgezogene Verjährung von Beihilfe zum Mord, was aber zumindest in dieser Form nirgends belegt ist (in ähnlicher Form kommt es bei Kerstin Freudiger vor) und m.E. auch die Sache nicht voll trifft.
- Mein Interesse ist zunächst, einen Artikel im Schnittpunkt Recht/Geschichte/Politik zu verfassen, der gerade diesen nicht eben leicht zu verstehenden, vertrackten Sachverhalt der "Kalten Verjährung" korrekt und trotzdem halbwegs verständlich erklärt, weil er in vielen Lemmata eine Rolle spielt und dort eigentlich nur angetippt werden kann (oder sollte). Ich wollte also eigentlich nicht einen Überblicksartikel schreiben, sondern ein Spezialthema behandeln, das auf andere erhablich ausstrahlt, und damit eine von mir so gesehene Lücke schließen.--Mautpreller 09:50, 1. Feb. 2010 (CET)
- Der von Dir angesprochene Spezialartikel kann natürlich unter Kalte Verjährung angelegt werden. Kalte Amnestie halte ich für ungeeignet: der Begriff ist nicht als allgemein verstandenes Schlagwort etabliert und darüber hinaus auch nicht neutral, weil es eben gerade nicht um eine Amnestie geht, sondern darum, die Regelungen der Verfolgungsverjährung quasi heimlich auf etliche NS-Verbrechen auszudehnen, was zu deutlichem Widerstand geführt haben würde, wenn es von Beginn an bemerkt worden wäre.
Ansonsten ist es ein Problem der Wikipedia, daß wir über keinerlei Artikelstrutkurplanung verfügen, es also keine vorausschauende Diskussion gibt, welche Inhalte unter welchem Lemma behandelt werden sollen. Nur in diesem Rahmen wäre nämlich sinnvoll zu erörtern, ob der von Dir geplante Beitrag auch dann, wenn alle Artikel angelegt sind, ein eigenständiger Artikel sein sollte oder ein Kapitel in dem großen Beitrag zur Verjährung von NS-Verbrechen. Für eine Artikelplanung dieser Art, so wünschenswert ich sie fände, fehlen uns aber jegliche Strukturen. -- Stechlin 10:40, 1. Feb. 2010 (CET)- Hm. Meine Idee ging ja gerade von einer problematischen Artikelstruktur aus: Ich habe bei der Recherche einer konkreten Frage festgestellt, dass es zu diesem Thema in der Wikipedia zwar Informationen gibt, die aber sehr verstreut, versteckt, unvollständig, teilweise redundant und teilweise widersprüchlich sind. Bei Eduard Dreher hat jemand irgendwann einmal eine Darstellung geschrieben, bei NS-Prozesse jemand anders eine kürzere (und ungenauere), und ich habe mir überlegt: Was fängt man damit an und wo tut man es hin? Eine ausführliche Darstellung sprengt den Rahmen vonNS-Prozesse, ist bei Eduard Dreher nicht gut zu finden (und wäre außerdem eine fatale Personalisierung des Themas); es gibt einen guten Artikel Verjährungsdebatte, wo das Thema angesprochen wird, den eine ausführliche Behandlung aber ebenfalls sprengen würde. In den juristischen Artikeln, etwa Beihilfe (Strafrecht) oder Verjährung, spielt es wiederum gar keine Rolle.
- Ich bin nicht überzeugt, dass eine förmliche Artikelstrukturplanung für die Wikipedia eine gute Idee wäre, denn trotz aller Deklarationen wächst sie eher chaotisch - was aber so seine Vorteile hat. Und wie Du richtig sagst, wäre eine Planung des Wachstums auch kaum möglich, ich würde nur hinzufügen: auch kaum swünschenswert. Sinnvoll ist aber m.E. der Versuch, die benötigten und gesuchten Inhalte so unterzubringen, dass man sie auch - gerade über ein Netz von Querverweisen - findet. Und da spielt die Lemmafrage sicher auch eine gewisse Rolle. ich glaub schon, dass ein Artikel, wie ich ihn vor meinem gesitigen Auge habe, diesem Ziel dienen würde. Vor allem aber würde er Überblicksartikel erheblich entlasten. Es wäre nicht mehr nötig, auf die vertrackten Details einzugehen, man könnte besser die großen Linien herausarbeiten. Und da Überblicksartikel in mancher Hinsicht das Problem der Wikipedia sind, wäre das der größte Vorteil so eines Artikels.--Mautpreller 10:59, 1. Feb. 2010 (CET)
- Unsere Auffassungen liegen im Ergebnis nicht weit auseinaner: auch ich halte den von Dir geplanten Artikel für sehr wünschenswert. Was ich mit Artikelstrukturdebatte meine grob umrissen etwa folgendes: Was Du schaffst ist eine Art "Bausteinartikel", das heißt eine Abhandlung einer speziellen Information, die in verschiedenen Zusammenhängen abgerufen werden kann, im Beispielsfall etwa aus einem biographischen Interesse an E. Dreher, aus einem strafrechtsgeschichtlichen Interesse an der Strafrechtsreform der Nachkriegszeit oder aus einem historischem Interesse an der Aufarbeitung des NS-Unrechts.
Wichtig für die Übersichtlichkeit der Wikipedia (sprich: die möglichst vollständige Abrufbarkeit von Informationen) ist jetzt, daß Bearbeitungen dieses Spezialtrhemas auch (nur) in dem neuen Beitrag auftreten. Beispiel (sehr konstruiert): Jemand findet eine Tagebuchnotiz Drehers, der er entnehmen kann, dass es sich bei der Regelung nicht um eine "Fehlleistung" Drehers handelte, sondern um eine geplante Aktion zum Schutz bestimmter potentieller Beschuldigter. Im bekannten WP-Übereifer wird diese Information nun im Artikel über Dreher eingetragen werden, ohne zu beachten, daß sie entweder nur oder vor allem in den Baustein-Artikel gehört. Umgekehrt wird der Leser des Baustein-Artikels nicht vermuten, daß sich anderorts neuere Erkenntnisse verbergen, weil er ja bereits an den speziellsten Artikel zum Thema liest. Kurzum: Spezialartikel wie Du sie schreiben willst sind sinnvoll und können einen sichtigen Beitrag zur Redundanzvermeidung leisten, wenn sie in der Folge sachgerecht in die Bearbeitung eingebunden werden - wie dies aber erreicht werden kann, lohnte ein weiteres Nachdenken. -- Stechlin 12:00, 1. Feb. 2010 (CET)- Leuchtet ein. Das Beispiel ist übrigens gar nicht so konstruiert, denn in seinem Überblicksartikel zum Thema im Rechtshistorischen Journal 20/2001 hofft Hubert Rottleuthner genau darauf: "Vielleicht offenbart sich jemand in einer späteren Autobiographie ..."" (S. 673). Es stimmt: das gehört dann wohl auch in Drehers Personenartikel, zuallererst aber in den Spezialartikel Kalte Verjährung. Aber wie man das sicherstellen soll? Keine Ahnung, außer per Beobachtungsliste ... --Mautpreller 12:22, 1. Feb. 2010 (CET)
- Unsere Auffassungen liegen im Ergebnis nicht weit auseinaner: auch ich halte den von Dir geplanten Artikel für sehr wünschenswert. Was ich mit Artikelstrukturdebatte meine grob umrissen etwa folgendes: Was Du schaffst ist eine Art "Bausteinartikel", das heißt eine Abhandlung einer speziellen Information, die in verschiedenen Zusammenhängen abgerufen werden kann, im Beispielsfall etwa aus einem biographischen Interesse an E. Dreher, aus einem strafrechtsgeschichtlichen Interesse an der Strafrechtsreform der Nachkriegszeit oder aus einem historischem Interesse an der Aufarbeitung des NS-Unrechts.
- Der von Dir angesprochene Spezialartikel kann natürlich unter Kalte Verjährung angelegt werden. Kalte Amnestie halte ich für ungeeignet: der Begriff ist nicht als allgemein verstandenes Schlagwort etabliert und darüber hinaus auch nicht neutral, weil es eben gerade nicht um eine Amnestie geht, sondern darum, die Regelungen der Verfolgungsverjährung quasi heimlich auf etliche NS-Verbrechen auszudehnen, was zu deutlichem Widerstand geführt haben würde, wenn es von Beginn an bemerkt worden wäre.
Dazwischenquetschanmerkung. Ich hab' bei der Erstellung des Artikels Dreher nur deshalb versucht, die jur. Konstruktion darzustellen, da ich keinen gesonderten Artikel erstellen wollte und anderweitig keine befriedigende Ausführungen fand, auf die ich werweisen konnte. Eine Auslagerung dieser Informationen ist zu begrüßen--Wiguläus 12:07, 5. Feb. 2010 (CET)
Aus den Erstartikeln, bitte Infobox für Gesetze setzen, Struktur verbessern und Interwikis anfügen, danke --Crazy1880 12:28, 5. Feb. 2010 (CET)
...kandidiert als exellenter/lesenswerter Artikel: Wikipedia:Kandidaturen_von_Artikeln,_Listen_und_Portalen#Beschneidung_weiblicher_Genitalien Vielleicht möchte der ein oder andere Jurist auch mal seine Meinung äußern oder gar die Aspekte Menschenrechte, Strafrecht und Rechtspolitik (nicht nur in Deutschland, zur Schweiz z. B.: http://assets.unicef.ch/downloads/UNI_Rechtsgutachten_WGV_de.pdf) ausbauen/aufbauen?-- pistazienfresser 17:05, 3. Feb. 2010 (CET)
- Der Kandidaturprozess ist inzwischen beendet. Die Aspekte Menschenrechte, Strafrecht und Rechtspolitik halte ich noch immer für ausbaubedürftig in dem Artikel.-- pistazienfresser 13:19, 8. Feb. 2010 (CET)
Auch Aspekte der Kriminologie dürften interessant sein: Diskussion:Beschneidung weiblicher Genitalien#Geografische Verbreitung/Kriminologie und Dunkelfeld Hat jemand vielleicht besondere Kenntnisse auf den Gebieten Statistik, Kriminologie (insbesondere Dunkelfeld(-Forschung)) und/oder Genderforschung? Vielen Dank im Voraus,-- pistazienfresser 13:19, 8. Feb. 2010 (CET)
Artikel aus der allg. QS, bräuchte bitte Quellen, Wikifizierung und Kategorien, danke --Crazy1880 12:37, 6. Feb. 2010 (CET)
- Gibt es Wikipedia-bekannte Experten bis einigermaßen Gebildete auf dem Gebiet des österreichischen Strafrechts? Wäre es sittlich angemessen, diese direkt auf den Artikel zu informieren? -- pistazienfresser 15:52, 8. Feb. 2010 (CET)
- Ich hoffe, ich konnte es etwas verbessern--Der Polizist 11:01, 30. Jun. 2010 (CEST)
Artikel aus der allg. QS, dort mit dem Wunsch die § zu überprüfen, einen OMA-Test sowie Quellen anzufügen, danke --Crazy1880 20:53, 28. Jan. 2010 (CET)
- die §§ sind schonmal richtig --NILΔισκ 12:28, 29. Jan. 2010 (CET)
- Habe es mal überarbeitet, es war lückenhaft. Wichtige Sachverhalte wurden nicht berücksichtigt / erwähnt. Teilweise war´s sachlich falsch.
Noch ein Hinweis, der mir sehr am Herzen liegt. Bitte benutzt bei den Paragraphen doch nicht das (eigener Aussage zufolge) Nicht-amtliche Juris.de, sondern verwendet stattdessen das ständig aktualisierte dejure.org als Quelle für Gesetzesartikel. Habe auch das geändert, --JARU Sprich Feedback? 21:51, 9. Feb. 2010 (CET)- Deine Änderungen sind teilweise unverständlich (Warum Änderung von Sondereigentum in Eigentum im Zusammenhang mit § 3 WEG?), teilweise nicht belegt (ordentliche/außerordentliche Versammlung), teilweise fragwürdig (notarielle Beglaubigung), teilweise etwas am Thema vorbei (Hausmeister). Zu einer Änderung von Links auf Juris in Links auf dejure besteht nicht der geringste Anlass. Juris ist eine der angesehensten juristischen Datenbanken und steht dejure nicht nach, Änderungen bestehender Links sind unerwünscht. --wau > 22:34, 9. Feb. 2010 (CET)
- Habe es mal überarbeitet, es war lückenhaft. Wichtige Sachverhalte wurden nicht berücksichtigt / erwähnt. Teilweise war´s sachlich falsch.
"Diese Kategorie dient der Aufnahme von Artikeln zum Besonderen Teil der Strafrechtslehre. Die weitere Untergliederung soll nach den verletzten Rechtsgütern erfolgen." Was ist ein "Besonderer Teil der Strafrechtslehre"? Ich dachte man spräche nur von Besonderer Teil des jeweiligen StGB/der jeweiligen Sammlung kodifizierter Rechtsnormen des Strafrechts...? Alternativformulierung:
Diese Kategorie dient der Aufnahme von Artikeln ...zu Straftaten gegen bestimmte Rechtsgüter und zu Rechtsnormen zum Schutz bestimmter Rechtsgüter
LG -- pistazienfresser 15:42, 8. Feb. 2010 (CET)
- Dann war ich mal mutig
- LG -- pistazienfresser 10:34, 10. Feb. 2010 (CET)
Artikel aus der allg. QS, mit der Bitte nach Relevanz klären, ausbauen oder Löschantrag stellen oder Weiterleitung auf einen anderen Artikel erstellen --Crazy1880 07:19, 10. Feb. 2010 (CET)
Hallo,
könnte jemand (vielleicht sogar mit Kenntnissen im Medizinrecht) bei Gelegenheit seine Meinung dazu beisteuern, ob Labioplastik#Rechtliche_Situation so [wie jetzt] bleiben soll? (Ich wäre für ja.) Danke im Voraus --84.58.134.254 11:25, 10. Feb. 2010 (CET)
Vor allem der Deutschland betreffende Abschnitt wirkt sehr unstrukturiert/unaufgeräumt. Unter anderem fehlt der konkrete Zusammenhang bzw. eine Überleitung zu dem per Gesetzestext erläuterten Begriff des „Lebensmittelpunkts“ oder auch der Zusammenhang (bzw. die Relevanz?) beim Abschnitt zum Personalausweis. Zudem weiß ich nicht, ob einige der Formulierungen (u.a. die einleitende Definition beim Deutschlandteil) so einwandfrei sind. -- Guinsoo 14:46, 10. Feb. 2010 (CET)
Auskunftshinweis zum Straßenverkehrsrecht
In der WP:AU gibt es gerade eine Frage zur Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (D), gewünscht ist eine Fundstelle (zur Fahrzeug-Zulassungsverordnung?) hinsichtlich eines elektrisch angetriebenen Modellbaufahrzeuges unter einer bbH von 6 km/h. --217.228.64.166 15:20, 10. Feb. 2010 (CET)
Belegloser Beitrag in der Form teilweise original research und WP:TF. --Kuebi [∩ · Δ] 15:04, 10. Jan. 2010 (CET)
- Zudem verwaist kein anderer Artikel hier her. Ein alternativer Titel wäre zudem Internet als rechtsfreier Raum (hat fünfmal mehr Google-Treffer). -- Biezl ✉ 16:50, 10. Jan. 2010 (CET)
- „Internet Anarchie“ hat 342.000 Treffer. Also „Internet-Anarchie“ (mit Bindestrich immerhin 116.000 Treffer) in den Titel? --79.207.200.234 16:55, 12. Jan. 2010 (CET)
- Aus der allg. QS herverschoben --Crazy1880 13:43, 25. Jan. 2010 (CET)
- „Internet Anarchie“ hat 342.000 Treffer. Also „Internet-Anarchie“ (mit Bindestrich immerhin 116.000 Treffer) in den Titel? --79.207.200.234 16:55, 12. Jan. 2010 (CET)
- Der Artikel behandelt das Thema Internet als rechtsfreier Raum und müsste schon sehr gut belegt sein, damit er keine TF ist. --Gnom 14:39, 25. Jan. 2010 (CET)
- Essay, für eine Enzyklopädie ungeeignet - Löschantrag --h-stt !? 21:09, 25. Jan. 2010 (CET)
- Gehört in den Artikel Rechtsfreier Raum integriert. --Forevermore 20:18, 27. Jan. 2010 (CET)
- Essay, von Anfang an, da hilft wohl nur ein LA Cholo Aleman 20:08, 13. Feb. 2010 (CET)
Langtitel statt Kurztitel bei Gesetzen?
Liebe Leute, die Namenskonventionen für Gesetze bestimmen, dass grundsätzlich der Kurztitel der Rechtsquelle als Lemma gewählt wird, als bspw. Stasi-Unterlagen-Gesetz statt Gesetz über die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik. Nun gibt es einige wenige Fälle, in denen der Langtitel kürzer ist als der Kurztitel, bspw. Verordnung über die Sicherheit von Spielzeug (Langtitel) und Zweite Verordnung zum Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (Kurztitel). In diesem Beispiel ist der Langtitel überdies auch bildhafter, weil er erläutert, worum es in der Verordnung überhaupt geht. Deshalb würde ich in geeigneten Fällen von den derzeitigen Namenskonventionen abweichen und den Langtitel als Lemma wählen. Wie ist die Meinung der juristisch interessierten community dazu? --Forevermore 13:26, 13. Feb. 2010 (CET)
- Keine Regel ohne Ausnahme. Wenn triftige Gründe für ein Abweichen von der Regel sprechen, dann sollte man da flexibel sein - zwei Beispiele wurden ja von Forevermore genannt. Allzu starres Festhalten an vorgegebenen Schemata kann auch ein Fehler sein.
- Zumindest auf der Diskussionsseite, besser noch im Quelltext, sollte aber die Abweichung erwähnt und kurz begründet werden, damit nicht alle Naslang ein Regelgläubiger daherkommt und den vermeintlichen "Fehler" korrigiert. --Snevern 13:45, 13. Feb. 2010 (CET)
- Ich weiß nicht, ob die Zuordnung Kurztitel/Langtitel im Beispiel richtig ist. In Gesetzesüberschriften wird wohl idR ein Langtitel vorneweg gestellt und in Klammern ein Kurztitel angefügt. Im Beispiel ist der angefügte Klammerausdruck "(Verordnung über die Sicherheit von Spielzeug)", das wäre nach meinem Verständnis der Kurztitel. Wie dem auch sei: Wenn im Einzelfall ein anderes Lemma eindeutig besser wäre als nach der Regel, dann sollte man von der Regel abweichen. --wau > 18:33, 13. Feb. 2010 (CET)
- Ich glaube, Waugsberg hat recht: "Verordnung über die Sicherheit von Spielzeug" ist der Kurztitel, "Zweite Verordnung zum Geräte- und Produktsicherheitsgesetz" der Langtitel, und der tatsächliche Voll-Titel der Verordnung in ihrer gegenwärtigen Fassung lautet "Zweite Verordnung zum Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (Verordnung über die Sicherheit von Spielzeug) vom 21. Dezember 1989 (BGBl. I S. 2541), die zuletzt durch Artikel 6 Absatz 2 der Verordnung vom 6. März 2007 (BGBl. I S. 261) geändert worden ist" ([6]).
- Trotzdem kann ich mir durchaus vorstellen, dass es Langtitel geben kann, die mit guten Gründen für das Lemma besser geeignet sind als der Kurztitel (auch wenn mir grad kein Beispiel einfällt). Und da bleibt's bei meiner Meinung von oben. --Snevern 19:29, 13. Feb. 2010 (CET)
Mein Beispiel war schlecht gewählt, da ich mich auf den (inhaltlich falschen) Wikipedia-Artikel statt auf das BGBl. verlassen habe. Aber dennoch: Wie ist der Fall zu beurteilen, dass der Langtitel kürzer ist als der Kurztitel? Beispiel: Verordnung über das Inverkehrbringen elektrischer Betriebsmittel zur Verwendung innerhalb bestimmter Spannungsgrenzen als Kurzbezeichung für den Langtitel Erste Verordnung zum Geräte- und Produktsicherheitsgesetz? --Forevermore 11:26, 14. Feb. 2010 (CET)
- Nun, dann würde ich als Kriterien einerseits die Länge (spricht hier für den Langtitel) und andererseits die Aussagekraft (sind beide nicht sehr aussagekräftig) heranziehen. Wie gesagt: allzu starre Regeln engen nur ein und bringen nicht wirklich was. Flexibilität und ein bisschen Gelassenheit schaden nicht. --Snevern 13:20, 14. Feb. 2010 (CET)
Vgl. Wikipedia:Dritte_Meinung#Franziskus_Eisenbach. --Sokkok 12:00, 16. Feb. 2010 (CET)
Gesenft.--alles Jute Kriddl Kriddlbeschwerdestelle 14:38, 16. Feb. 2010 (CET)
Begrifflichkeit: niedere/niedrige Beweggruende
gudn tach!
Gemaess WP:RS sollen richtige Formulierungen nicht durch andere ersetzt werden, wenn jene keine Verbesserung darstellen. Meine Frage an euch ist nun, ob die Ersetzung von "niederer Beweggrund" durch "niedriger Beweggrund" eine enzyklopaedische Verbesserung darstellt oder nicht. Im StGB §211 ist zwar von "niedrig" die Rede, aber im allgemeinen Sprachgebrauch ist "nieder" ein starkes Synonym dazu (vgl. Duden-DUW). Wenn ich in ganz doof in Google den Begriff eingebe, erhalte ich auch einige Treffer, bei denen selbst Juristen den Terminus niederer Beweggrund" verwenden. Die Fragen lautet also:
- Ist die Formulierung "niedere Beweggruende" aus juristischer Sicht falsch?
Hintergrund sind die Ersetzungen [7], [8], [9], meine darauffolgenden Reverts sowie die daraus entstandene Diskussion user talk:WiesbAdler#weitere_unnoetigen_aenderungen. -- seth 15:50, 16. Feb. 2010 (CET)
- Rechtsbegriffe sollte man korrekt so verwenden, wie es im Gesetz vorgesehen ist. Ich halte daher im Zusammenhang mit § 211 StGB einen Revert auf den korrekten Begriff "niedrige Beweggründe" für völlig berechtigt und wünschenswert, auch wenn vereinzelt bis hin zum Bundesverfassungsgericht der "falsche" Begriff verwendet wird. --wau > 17:12, 16. Feb. 2010 (CET)
Vermutlich [Hackerzwischenfall am Klimaforschungszentrum der University of East Anglia] ...
... kann uns hier eher geholfen werden (Die dortige Diskussionsseite lässt mich unbefriedigt zurück.). Es existieren noch plausible Tathergangsversionen, nach denen kein Verbrechen, und damit auch kein Datendiebstahl stattgefunden hat (und somit zum Beispiel nicht einmal ein Hack (Zum Beispiel "leakte" eventuell ein (unter gewissen Umständen gesetzlich vor Strafe geschützter) "Whistleblower" die Daten, oder möglicherweise waren die Daten auch zu einem Zeitpunkt frei zugänglich (in beiden Fällen ist kein vorheriger Hack notwendig).)).
Vergleiche bitte die Diskussion [10] bzw. die zuständige Ermittlungsbehörde etwa zwei Monate nach ihrem ersten Statement zu ihren Ermittlungen, die aufgrund einer Anzeige der Universität (University of East Anglia) aufgenommen wurden [11]. Im WP-Artikel steht [12]:
- Über die Urheber des Datendiebstahls ist bislang nichts Genaueres bekannt, die Ermittlungen werden seitens der Norfolk Constabulary geführt.[4]
Meiner Ansicht nach ist zum Beispiel folgender Textvorschlag a) neutraler als die jetzige Artikelversion, und außerdem b) nicht vorverurteilend, c) logischer und d) täuscht meine Version keine Sicherheit vor, die es so in diesem Fall noch nicht gibt:
- Über die Urheber des mutmaßlichen/vermutlichen Datendiebstahls ist bislang nichts Genaueres bekannt. Die Ermittlungen werden seitens der Norfolk Constabulary geführt, die Aufschluss darüber geben sollen, wie die E-Mails an die Öffentlichkeit gelangten, und ob Anfragen betreffend des Freedom of Information Acts, die in den E-Mails erscheinen, ordnungsgemäß von der Universität beantwortet wurden.[4] [5]
--85.176.160.68 01:08, 16. Feb. 2010 (CET)
Zur Verdeutlichung ein Vergleich: Hier auch der erste Satz des deutschsprachigen Artikels:
- Beim Hackerzwischenfall am Klimaforschungszentrum der University of East Anglia, auch Climategate genannt[1], wurden im November 2009 vertrauliche E-Mails von führenden Forschern der Climatic Research Unit (CRU) der University of East Anglia durch Hacker ins Internet gestellt.
und der erste Satz des englischsprachigen Artikels [13] (meine Hervorhebung):
- The Climatic Research Unit hacking incident came to light in November 2009 when it was discovered that thousands of e-mails and other documents had been obtained through an alleged hacking of a server used by the Climatic Research Unit (CRU) of the University of East Anglia (UEA) in Norwich, England.
--85.176.153.13 11:05, 20. Feb. 2010 (CET)
Abkürzungen von Gerichten (OLG, LG, etc.)
Ich habe folgendes Problem: Ein Wikipedianer svchrieb mir, "Außerdem würde ich keine Abkürzungen, wie AG, LG etc. verwenden, denn der laienhafte Leser eines Lexikons kennt diese Abkürzungen nicht. Ich lösche sie übrigens deshalb." Ich habe, wenn es ging, im Fließtext in folgender Weise verlinkt, Bsp.: LG Köln (also ohne eckige Klammern so : Landgericht Köln|LG Köln). Durch das Durchstöbern von Hilfe-Seiten und Diskussionseiten bin ich nicht schlauer geworden, ob das inkorrekt ist, oder ob ein generelles Abkürzungsverbot für Gerichte besteht. --Wiguläus 15:00, 20. Feb. 2010 (CET)
- Ich bin der o.g. Wikipedianer. Auf Ansprache reagiert er nicht. Ich habe mich an die Liste der gebräuchlichen Abkürungen gehalten, und zwar unbewusst. Bewusst ist mir aber, dass ich als Leser eines Lexikons in einem Fließtext möglichst wenige, für mich unerklärliche Abkürzungen haben will. Drum habe ich AG, LG, OLG etc. immer gelöscht. Eine solche Verlinkung [[Landgericht Köln|LG Köln]] halte ich für unsinnig. Gruß -- Karl-Heinz 15:50, 20. Feb. 2010 (CET)
- WP:WSIGA#Abkürzungen und Kurzform und WP:Liste von Tippfehlern/Abkürzungen. Demnach ist m.E. die ausgeschriebene Form i.d.R. vorzuziehen, eben weil nicht jeder Laie was damit anfangen kann. --Snevern 18:30, 20. Feb. 2010 (CET)
Artikel aus der allg. QS, bitte noch Einleitungssatz schreiben, querlesen, etwas wikifizieren und ggf. Rechthinweisbaustein dafür prüfen, danke --Crazy1880 19:22, 20. Feb. 2010 (CET)
Aus den Erstartikeln, bitte Relevanz klären, wikifizieren und Quellen anfügen, danke --Crazy1880 14:11, 25. Feb. 2010 (CET)
- Zusammenfassen mit / Weiterleitung nach Steuer#Steuergruppen nach Verwaltungs- und Ertragshoheit oder Hoheit (Staatsrecht)? --[Rw] !? 20:07, 25. Feb. 2010 (CET)
Aus den Erstartikeln, bitte Rechtsgrundlagen prüfen, weitere Quellen, Geschichte und Wikifizierung, danke --Crazy1880 08:47, 26. Feb. 2010 (CET)
Kandidatur Internationales Privatrecht (Deutschland)
Der besagte Artikel kandidiert. Ich freue mich über rege Teilnahme an der Diskussion. Vielen Dank und beste Grüße --UHT 13:33, 26. Feb. 2010 (CET)
Recht ist keine Sozialwissenschaft, sondern eine Geisteswissenschaft
In Eurer Übersicht zu den einzelnen Themenkategorien ist das Thema Recht unter dem "Baustein" Sozialwissenschaft eingeordnet. Das ist falsch, weil es sich um eine Geisteswissenschaft handelt. (nicht signierter Beitrag von 80.132.96.107 (Diskussion | Beiträge) 07:32, 3. Mär. 2010 (CET))
- Die Sozialwissenschaften gehören nach Dilthey zu den Geisteswissenschaften. Das kann man auch anders sehen, wird hier aber so vertreten. --Gnom 09:54, 3. Mär. 2010 (CET)
Als Hobby-Jurist meine ich, daß wir die Unschuldsvermutung anwenden sollten und unbewiesene Vorwürfe nicht in einen WP-Artikel gehören. Was meint ihr? --Marcela 20:18, 3. Mär. 2010 (CET)
- Jo, die Unschuldsvermutung im eigentlichen Sinne gilt für uns natürlich nicht, aber ich glaube, wir tun gut daran, uns am Pressekodex (unter anderem in Ziffer 13) zu orientieren, um keine Persönlichkeitsrechte zu verletzen, denn das wäre rechtswidrig... --Gnom 14:15, 7. Mär. 2010 (CET)
Aus den Erstartikeln, bitte noch etwas ausbauen, weitere Quellen/Rechtsvorschriften und Sichtung, danke --Crazy1880 19:22, 8. Mär. 2010 (CET)
Begriff des "Hauptautors"
Auf der Diskussionsseite zu den Relevanzkriterien WP:RK findet gerade eine Diskussion zu dem Thema statt, wann ein Sachbuchautor enzyklopädisch relevant ist. Hierzu muss er "Hauptautor" von mindestens vier Werken sein. Aber wann etwa ist ein Jurist ein "Hauptautor"? Sind die Autoren des Palandt oder des Münchener Vertragshandbuchs Hauptautoren, wenn sie dort einzelne Abschnitte bearbeiten? Für eine Stellungnahme aus dem juristischen Bereich wäre ich dankbar. --Dr Möpuse gips mir! 12:08, 7. Mär. 2010 (CET)
- Ja, jeder, der eine eigenständige Kommentierung einzelner §§ innerhalb eines Kommentars erstellt, wird auch als "Hauptautor" zu verstehen sein. Keine Hauptautoren sind Redakteure, Verfasser von Einleitungen, Anhängen etc. Ein guter Anhaltspunkt ist die Nennung auf dem Umschlag oder der (inneren) Titelseite. Gruß von --Gnom 14:06, 7. Mär. 2010 (CET), der schon mal das Stichwortverzeichnis für ein Sachbuch erstellt hat und damit leider auch kein Hauptautor ist.
Wie da schon vermerkt: Zeig mir mal einen Mitarbeiter des Palandt, der nicht so schon relevant wäre. Interessanter sind da die Kommentatoren ganz anderer Kommentare...--alles Jute Kriddl Kriddlbeschwerdestelle 22:40, 9. Mär. 2010 (CET)
Aus den Erstartikeln, Einzelnachweise richten, Abschnitt Privatrecht wird unstrukturiert und unaufgeräumt und bräuchte eine neue Struktur. Weitere Quellen wären auch gut, danke --Crazy1880 20:47, 10. Mär. 2010 (CET)
Könnte man hier eine Struktur erstellen, bei der strafrechtliche Begriffe und einzelne Fälle von Sexualstraftaten nicht durcheinandergemischt werden? --Oberlaender 17:15, 11. Mär. 2010 (CET)
Abgrenzung Rechtskraft / Bestandskraft
Im Artikel Rechtskraft werden glaube ich Rechtskraft und Bestandskraft durcheinander geworfen. Speziell der erste Satz ist mEn falsch. Vllt. könnte sich das mal eine Fachfrau/ein Fachmann ansehen. Gruß Thogru 08:37, 5. Mär. 2010 (CET)
- So war es auch ursprünglich, bis Waldo47 am 11.11.2008 die Fälle behördlicher Entscheidungen hinzugefügt hat. Waldo47 ist Österreicher. Es wäre nicht auszuschließen, dass man vielleicht in Österreich die Bestandskraft von Verwaltungsakten auch Rechtskraft nennt. Dann könnte man korrigieren, dass man in Ö. auch bei VAen von Rechtskraft spricht, während man da in Deutschland den Begriff Bestandskraft verwendet. Anderenfalls sollte man insgesamt die Fälle der Bestandkraft in der Einleitung herausnehmen. Sie sind ja weiter unten noch erwähnt. Am besten deshalb mal Waldo47 oder einen anderen Ösi ansprechen. --wau > 19:21, 8. Mär. 2010 (CET)
- Habe Waldo47 mal eine Nachricht auf seiner Diskussionsseite hinterlassen. Mal gucken, was passiert :)) Gruß Thogru 12:58, 10. Mär. 2010 (CET)
- Ist erledigt, beide Artikel wurden entsprechend angepasst mit freundlicher Unterstützung von Waldo47 aus Ö. Danke dafür! Gruß Thogru 14:46, 11. Mär. 2010 (CET)
- Danke. Prima, wenn Zusammenarbeit so gut klappt. Nicht in allen Bereichen von Wikipedia funktioniert das so. --wau > 19:51, 13. Mär. 2010 (CET)
- Ist erledigt, beide Artikel wurden entsprechend angepasst mit freundlicher Unterstützung von Waldo47 aus Ö. Danke dafür! Gruß Thogru 14:46, 11. Mär. 2010 (CET)
- Habe Waldo47 mal eine Nachricht auf seiner Diskussionsseite hinterlassen. Mal gucken, was passiert :)) Gruß Thogru 12:58, 10. Mär. 2010 (CET)
Simultanzulassung / Simultananwalt
Bin gerade durch Zufall auf den Artikel Simultananwalt gestossen. Zunächst mal habe ich dabei gemerkt, dass es den Artikel Simultanzulassung bislang nicht gibt (inzwischen als Stub angelegt), Singularzulassung dagegen schon.
Viel schlimmer aber - und da hoffe ich, ihr belehrt mich eines besseren!! - ist, dass es meiner Ansicht nach den Begriff des Simultananwalts so, wie der Artikel ihn beschreibt, gar nicht gibt. Wenn es im deutschen Recht überhaupt einen Simultananwalt gibt, dann ist das einer mit Simultanzulassung - aber kein auswärtiger Anwalt, dessen Kosten nicht übernommen werden. Der Simultananwalt kann natürlich so ein auswärtiger Anwalt sein, weil er ja im Regelfall bei Auseinanderfallen des Gerichtsorts von Landgericht und Oberlandesgericht nur in einer Instanz am Sitz des Gerichts seine Kanzlei haben kann (gut, heutzutage ist das ja nicht mehr so eindeutig...). Aber die Definition im Artikel Simultananwalt ist meiner Ansicht nach völlig falsch.
Das Problem wird dadurch verschärft, dass der Artikel mehr als vier Jahre unbehelligt so im Netz stand und Spuren hinterlassen hat: eine Google-Suche fördert zahlreiche wörtliche Kopien der Formulierung aus dem Artikel zutage.
Also: falls ich mich irre, bitte klärt mich auf. Falls nicht, empfehle ich, den Artikel zu löschen und durch eine Weiterleitung auf den (noch auszubauenden) Artikel Simultanzulassung zu ersetzen. --Snevern 20:27, 13. Mär. 2010 (CET)
- Ich würde den Artikel als rechtshistorischen Artikel belassen. Die Beschreibung ist so aber m.E. nicht richtig: Vor dem 1.1.2000 konnte ein Rechtsanwalt in Prozessen mit Anwaltszwang nur bei dem Gericht auftreten, bei dem er auch zugelassen war. Es gab aber auch die Möglichkeit, gleichzeitig bei mehreren Landgerichten zugelassen zu werden. Das war der besagte Simultananwalt. Nach § 126 BRAGO erhielten diese Anwälten keine Reisekosten bei der Prozesskostenhilfe erstattet, die anfielen, weil sie zu einem Gericht reisten, bei dem sie zwar zugelassen waren, an dessem Ort sie aber keine Kanzlei unterhielten. --Stepsch 21:54, 13. Mär. 2010 (CET)
- Es stimmt, früher durfte ein Anwalt immer nur vor dem einen Landgericht auftreten, bei dem er auch zugelassen war. Heute ist diese Beschränkung aufgehoben, und der Anwalt ist vor allen Landgerichten postulationsfähig (ohne dort auch zugelassen zu sein!). Die Möglichkeit, bei mehr als einem LG zugelassen zu sein, gab und gibt es dagegen nicht (Ausnahme: Landgerichte Mannheim und Heidelberg - aber die dort zugelassenen Anwälte waren und sind deswegen keine Simultananwälte).
- Inzwischen ist auch die Beschränkung der Postulationsfähigkeit (nicht: der Zulassung!) auf ein Oberlandesgericht weggefallen. Aber mit Simultan- und Singularzulassung hat das nichts zu tun.
- Historisch interessant und entweder bei der Singularzulassung oder bei der Simultanzulassung darzustellen ist die frühere Rechtslage, wonach in manchen Oberlandesgerichtsbezirken ein Anwalt seine Landgerichtszulassung aufgeben musste, wenn er Oberlandesgerichtsanwalt wurde (= Singularzulassung), oder er erwarb sie zu der weiterhin bestehenden Landgerichtszulassung hinzu und war dann bei beiden Gerichten zugelassen (= Simultanzulassung).
- Was im Artikel Simultananwalt steht, hat weder mit der früheren noch mit der heutigen Rechtslage zu tun und ist schlicht falsch. --Snevern 22:34, 13. Mär. 2010 (CET)
Der Abschnitt "Gründe für ein Erbbaurecht" müsste mMn überarbeitet werden, möchte das aber erst diskutieren um einen Editwirrwarr zu vermeiden. Finde den Abschnitt sehr subjektiv und wertend, also gar nicht enzyklopädisch formuliert, siehe auch auf der Diskussionsseite meine Ausführung dazu. Meinungen dazu??? Gruß Thogru 15:51, 23. Feb. 2010 (CET)
- Huhu ... Gruß Thogru 07:01, 8. Mär. 2010 (CET)
- Artikel bzw. Abschnitt ist jetzt neu gegliedert, verbessert und ergänzt. Danke an alle, die mitgewirkt haben. Gruß Thogru 12:29, 19. Mär. 2010 (CET)
Hallo, eine kleine Frage zur Methodik: Der o.e. Artikel verweist auf die Gerichtsorganisation folgender Länder: Österreich, Liechtenstein, Frankreich und England und Wales. In der Kategorie:Gericht nach Staat sind jedoch Artikel mit ähnlichem Thema unter anderer Bezeichnung vermerkt, und zwar: Gerichtssystem in Ghana, Gerichtssystem (Irland), Rechtswesen (Suriname). Auffallend ist, dass es keine entsprechenden Artikel für Deutschland und die Schweiz gibt (außer Listen).
Ich habe vor, demnächst die Gerichtsorganisation in Belgien zu bearbeiten, und stelle mir nun die Frage, wie der Artikel am besten heißen soll: Gerichtsorganisation in Belgien, Gerichtssystem in Belgien oder gar Rechtswesen in Belgien? Das ganze eher mit "Belgien" in Klammern? Eure Meinung hierzu würde mich interessieren. Wenn man dann eine Bezeichnung gefunden hat, sollte man diese dann auch systematisch für die anderen Artikel verwenden, denke ich (kann mich gerne um die Weiterleitungen kümmern). mfg, --Ianus 15:18, 2. Mär. 2010 (CET)
- Kurz im Vorbeigehen: siehe auch Instanz (Recht). --wau > 15:35, 2. Mär. 2010 (CET)
- Imho eignet sich "Gerichtsorganisation" am besten, von mir aus auch "Gerichtssystem". "Rechtswesen" ist wohl etwas umfassender und deshalb ungeeignet. Die Klammerlemmata werden, anderen Meinungen zum trotz, gut gefunden, lassen sich systematisch sehr stringent einsetzen, vereinfachen das verlinken und haben sich anscheinend auch in 3/4 aller Fälle durchgesetzt. Beste Grüße --UHT 16:13, 2. Mär. 2010 (CET)
- Ianus 08:51, 3. Mär. 2010 (CET) Pro Der Meinung bin ich auch. Da man sich ja mal festlegen muss, folgender Vorschlag: von nun an werden alle Artikel nach dem Schema "Gerichtsorganisation ([Name des Landes])" benannt. Ich mach jetzt mal ganz demokratisch einen wiki-Poll: Wer ist dafür, wer ist dagegen? Werde auch auf den entsprechen Diskussionseiten auf diese Abstimmung hinweisen (Es lebe die Demokratie ^^) mfg, --
- UHT 09:09, 3. Mär. 2010 (CET) Pro --
- toblu [?!] 21:23, 3. Mär. 2010 (CET) Pro einheitliche benennung. finde aber Gerichtsorganisation in [Land] schöner ;) --
- Rechtswesen (Suriname) habe ich keine Probleme mit einer einheitlichen Umbenennung für diese Artikel.--Brokopondo 11:12, 4. Mär. 2010 (CET). Einschränkung: beim Artikel über Suriname muss ich dem nachfolgenden Benutzer wau Recht geben. Der Begriff Gerichtsorganisation dürfte hier zu eng gefasst sein. Ich habe die Einleitung zu diesem Artikel etwas angepasst--Brokopondo 18:55, 4. Mär. 2010 (CET). Pro als Autor des Artikels
- Instanz (Recht) finde ich schlecht benannt. Hier wäre auch Gerichtsorganisation besser. Der Begriff Instanz ist ein untergeordnetes Thema, das man in einem solchen Artikel seiner Bedeutung entsprechend nebenbei behandeln könnte. --wau > 11:22, 4. Mär. 2010 (CET) Pro Gerichtsorganisiation empfiehlt sich, soweit es nur um diese geht. Soweit darüber hinaus das Rechtswesen eines Staates einschließlich Gesetzgebung mit behandelt wird, dürfte der Begriff aber zu eng sein. Den Artikel
- Gerichtssystem in Ghana habe ich ebenfalls keine Probleme mit einer einheitlichen Benennung. Ich finde aber die "....in....-Variante ist eleganter und auch mehr verbreitet in der Wikipedia als die Klammer-Variante. (siehe z.B. „Erdbeben in ....“) -- JenneInBerlin 15:22, 4. Mär. 2010 (CET) Pro Als Autor von
- Bubo 容 19:24, 4. Mär. 2010 (CET) Pro "Gerichtsorganisation in ..." --
- Désirée2 20:55, 14. Mär. 2010 (CET) Pro "Gerichtsorganisation in ..." --
Sooo, ich glaube, nach 20 Tagen kann man dann auch mal auswerten. Auch wenn es ein bisschen verwirrend ist, dass alle mit "pro" geantwortet haben (und eigentlich "kontra" für den Titel meinten), sieht das Resultat wie folgt aus:
- "Gerichtsorganisation (...)" : 2 Stimmen
- "Gerichtsorganisation in ...": 4 Stimmen
- nicht präzisiert: 2 Stimmen
Also werden wir uns mal der Mehrheit beugen und sagen "Gerichtorganisation in..."
Die Nuance zwischen Gerichtsorganisation, Gerichtssystem und Rechtswesen scheint nicht immer klar zu sein. So wie ich das interpretiere, ist die Gerichtsorganisation eines Landes als Teil des Rechtswesens als Ganzes zu betrachten. Persönlich finde ich aber, dass ein Artikel mit dem Namen "Gerichtsorganisation" gerne ein paar Worte - sozusagen als allgemeine Einleitung - über das Rechtssystem verlieren kann, und somit den Namen Gerichtorganisation weiterhin verdient, wenn die Gewichtung "Erklärung des Rechtssystems" und "Erklärung der Gerichtsorganisation" zugunsten der letzten ausfällt. Ein Artikel sollte IMHO erst den Titel "Rechtswesen" tragen, wenn er neben der Gerichtsorganisation (einfache Hierarchie) auch u.a. die Stellung der Judikativen gegenüber Legislative/Exekutive, das Statut der Richter, Magistrate und Anwälte, einen Teil der Prozedurfragen (inkl. Grundrechte vor Gericht) und die Zusammenarbeit mit internationalen Gerichtshöfen erklärt. In diesem Zusammenhang ist in meinen Augen allein der Artikel Rechtswesen (Suriname) ein bisschen strittiger (Ghana und Irland, denke ich, kann man ohne Bedenken in "Gerichtsorganisation in ..." umbenennen). Trotzdem finde ich, dass in diesem Artikel der Aspekt Gerichtsorganisation überwiegt (zumindest rein zeilenmäßig betrachtet) und also den Namen "Gerichtsorganisation in Suriname" verdient. Wie seht ihr das?
Zudem würde ich die Schaffung einer neuen Kategorie Kategorie:Gerichtsorganisation nach Staat vorschlagen (der sich von Kategorie:Gericht nach Staat unterscheiden würde, da diese letzte Kat sich ja eher auf einzelne Gerichte innerhalb der Gerichtsorganisation der Staaten konzentriert). Auch hier ist eure Meinung gefragt. mfg, --Ianus 11:04, 23. Mär. 2010 (CET)
- Man sollte die Bedeutung des Begriffs "Gerichtsorganisation" auch nicht überschätzen. Nach deutschem Recht ist eigentlich Gerichtsverfassung der höherrangige Begriff. Das Gerichtsverfassungsrecht bestimmt, welche Arten von Gerichten es gibt, konkret für die ordentliche Gerichtsbarkeit das Gerichtsverfassungsgesetz (GVG), für die anderen Gerichtszweige die entsprechenden Sondergesetze, die teilweise hinsichtlich der Gerichtsverfassung auch auf das GVG verweisen. Da sind also die wesentlichen Regelungen enthalten. Die Gerichtsorganisation besagt demgegenüber nur, in welchen Städten welche Art von Gerichten, die die Gerichtsverfassung allgemein vorsieht, konkret eingerichtet werden. Insoweit ist ein Lemma Gerichtsorganisation schon richtig, wenn man einigermaßen umfassend darstellt, welche Gerichte es in einem Land gibt. Die weiteren Fragen, welche Rechtsmittel und Instanzenzüge es in den einzelnen Gerichtszweigen gibt, sind demgegenüber nicht Sache der Gerichtsorganisation, sondern der Gerichtsverfassung und des Prozessrechts. --wau > 19:41, 23. Mär. 2010 (CET)
- Ich bin mir nicht sicher, ob hier nicht bloß ein terminologischer Unterschied in der deutschen und österreichischen Rechtssprache besteht. Als ich seinerzeit Gerichtsorganisation in Österreich zu schreiben begonnen habe, ging es mir darum darzustellen, welche Gerichte es in Österreich gibt und was ihre Aufgaben sind, wobei ich auch das österreichische Gerichtsorganisationsgesetz (GOG) im Sinn hatte. Wenn ich Waugsbergs Kommentar richtig verstehe, ist das genau das, was in Deutschland offenbar unter Gerichtsverfassung verstanden wird. (Ganz genau kann ich es nicht beurteilen, weil ich die zitierten deutschen Gesetze nicht kenne.) Ianus würde ich darin Recht geben, dass Gerichtsorganisation nach Staat etwas anderes ist als Gericht nach Staat, auch wenn da natürlich Überschneidungen zu erwarten sind. Rechtswesen in ... wäre in meinen Augen etwas ganz anderes, das müsste das Rechtssystem eines Staates ganz allgemein und vor allem auch materiellrechtlich beschreiben, angefangen von der Verfassung über öffentliches Recht bis zu Straf- und Zivilrecht, das Gerichtswesen oder die Gerichtsorganisation wäre da nur ein Teilbereich.--wg 20:51, 23. Mär. 2010 (CET)
Forststrafrecht
Ich bin beim Lesen des Artikels Waldfrevel darauf gestoßen, dass dieser etwas in der Luft hängt. Ein umfassender Artikel Forststrafrecht wäre hier sicherlich hilfreich um das Ganze etwas übersichtlicher darzustellen. Bevor ich mich als Laie selbst an das Thema setze und aus dem ollen Meyers Konversationslexikon einen Artikel zusammenbastle, wollte ich hier einmal nachfragen, ob nicht jemand Lust hat hierzu einen Artikel zu entwerfen. Erste Bausteine sind hier zu finden. --Of 12:36, 19. Mär. 2010 (CET)
- Man darf nicht vergessen, dass das Forst-Sonderstrafrecht offenbar weitgehend oder ganz abgeschafft ist. Das wäre also allenfalls von rechtsgeschichtlichem Interesse. --wau > 18:36, 21. Mär. 2010 (CET)
- Mir fallen dazu nur die Sonderregelungen des Landesrechts im Hinblick auf Diebstahl und Sachbeschädigung im Wald ein. Geht es darum, Art. 4 Abs. 4 EGStGB? --103II 22:15, 23. Mär. 2010 (CET)
- Mir fiele Wilderei als Tatbestand ein.--alles Jute Kriddl Kriddlbeschwerdestelle 23:30, 23. Mär. 2010 (CET)
- Die Frage wäre: Welche landesrechtlichen Sonderregelungen gibt es tatsächlich noch? --wau > 23:49, 23. Mär. 2010 (CET)
- Für Bad.-Württ: § 40 Abs. 1 S. 3 f. LWaldG ([14]) erklärt bestimmtes rechtswidriges Entnehmen von Zweigen für straflos. --103II 21:21, 24. Mär. 2010 (CET)
- Für Niedersachsen: Es ist in der freien Landschaft verboten, unbefugt Bäume, Hecken, Wallhecken, Sträucher, Pflanzen und Früchte ohne vernünftigen Grund zu beschädigen […] (§ 34 Nr. 1 NWaldLG). --Forevermore 21:34, 24. Mär. 2010 (CET)
- Das NWaldLG kennt als Sanktionen aber nur Ordnungswidrigkeiten, das fällt nach meinem Wissen nicht unter das Strafrecht. Art. 4 Abs. 4 EGStGB sagt: "Die Vorschriften des Strafgesetzbuches über Diebstahl, Hehlerei und Begünstigung lassen die Vorschriften des Landesrechts zum Schutz von Feld und Forst unberührt, die bestimmen, daß eine Tat in bestimmten Fällen, die unbedeutend erscheinen, nicht strafbar ist oder nicht verfolgt wird.", nimmt damit also eher "Taten" wie das "rechtswidriges Entnehmen von Zweigen" aus dem Strafrecht heraus.Die Wilderei gehörte früher sicherlich zum Waldfrevel und damit zum Forststrafrecht, heute ist sie aber gesondert im Jagdrecht untergebracht. --Of 21:53, 24. Mär. 2010 (CET)
- Die Frage wäre: Welche landesrechtlichen Sonderregelungen gibt es tatsächlich noch? --wau > 23:49, 23. Mär. 2010 (CET)
- Mir fiele Wilderei als Tatbestand ein.--alles Jute Kriddl Kriddlbeschwerdestelle 23:30, 23. Mär. 2010 (CET)
- Mir fallen dazu nur die Sonderregelungen des Landesrechts im Hinblick auf Diebstahl und Sachbeschädigung im Wald ein. Geht es darum, Art. 4 Abs. 4 EGStGB? --103II 22:15, 23. Mär. 2010 (CET)
- Mit ein bisschen Mühe kann man vielleicht noch in § 71 i.V.m. § 69 BNatSchG forstbezogene Straftatbestände finden. Ansonsten gibt's da wohl nur noch Owis. Die Landesforststrafgesetze gibt es wohl nicht mehr. Wäre mal interessant herauszufinden, wann und warum die abgeschafft wurden. --Alkibiades 22:27, 24. Mär. 2010 (CET)
- Ich würde mal vermuten, dass das mit den Strafrechtsreformen und dem EGStGB passiert ist. Die BW-Regelung ist jedenfalls als strafausschließungsgrund noch genuin strafrechtliche Materie. Vielleicht kann mal jemand die Materialien zum EGStGB durchforsten? --103II 23:08, 25. Mär. 2010 (CET)
Artikel aus der allg. QS, könntet ihr dem Artikel bitte etwas rechtliches zukommenlassen, danke --Crazy1880 21:06, 24. Mär. 2010 (CET)
- Ein erster Schritt ist getan. Gruß Thogru Sprich zu mir! 13:32, 25. Mär. 2010 (CET)
- Danke, Thogru. Damit hast du meine Zweifel an der Relevanz des Artikels gleich mit beseitigt. --Snevern (Mentorenprogramm) 14:12, 25. Mär. 2010 (CET)
Spezialist für Datenschutzrecht gesucht
Auf dem vom Verein Wikimedia Deutschland betriebenen Toolserver lief ein Tool, das die Benutzerbeiträge jedes Benutzers aufbereitete: Gesamtzahl der Edits nach Namensräumen, aber auch Gesamtzahl nach Namensräumen aufgegliedert nach einzelnen Monaten, ferner waren aus jedem Namensraum die wohl 10 Artikel angegeben, in denen der Benutzer am meisten editiert hat. Das Tool war bei Aufruf der Spezialseite Benutzerbeiträge für einen Benutzer in der Fußzeile für jedermann aufrufbar. Unter Fragen zur Wikipedia und Administratoren/Notizen wurde darüber diskutiert, ein Admin des Toolservers hat daraufhin veranlasst, dass die Aufschlüsselungen pro Monat und die Angabe der Artikel nur noch nach einem Opt-in angezeigt werden können. Nun wird an den angegebenen Stellen weiter diskutiert, inwieweit datenschutzrechtliche Bedenken bestehen. Es könnte sich auch die Frage stellen, ob es allein auf Regelungen in Wikimedia/Wikipedia ankommt, oder ob etwa auch aus gesetzlichen Regelungen wie dem BDSG sich Anforderungen an die Verarbeitung von Daten auf dem Toolserver ergeben können. Kann jemand, der sich damit auskennt, vielleicht dazu etwas beitragen? --wau > 13:00, 26. Mär. 2010 (CET)
- Schön dass das mal angesprochen wird. Darüber hinaus finde ich es allerdings noch weitaus problematischer dass sämtliche IPs unangemeldeter Benutzer unbegrenzt gespeichert und für jeden abrufbar gehalten werden. Meiner Meinung nach ist hier noch viel dringenderer Diskussionsbedarf. --Nicor 15:40, 26. Mär. 2010 (CET)
Vatikan: Staat und Kirche
Ich möchte mal ausgangs der derzeitigen Diskussion ab 25. März 2010 über den Artikel Römisch-katholische Kirche in der Vatikanstadt, der schon übrigens mehrere eigenartige Vorgeschichten hat, anfragen, ob sich jemand damit aus dem Portal auskennt. Dabei geht es kurzgefasst (v.a.) um die Standpunkte es gibt keine rk Kirche im Vatikanstaat (und damit auch keine Staatsreligion), weil der Staat Teil der Kirche ist versus Heiliger Stuhl und Vatikanstaat sind zwei eigenständige Völkerrechtssubjekte --Iiigel 15:54, 28. Mär. 2010 (CEST)
Sperrgrundstück
Hallo, könnte sich mal jemand den Artikel Sperrgrundstück ansehen ... mMn unverständlich und außerdem beleg- und nachweisfrei. Seltsamer Artikel ... Gruß Thogru Sprich zu mir! 13:23, 30. Mär. 2010 (CEST)
Lemmata für österreichische Rechtsquellen
Liebe Kollegen,
die Namenskonventionen für Rechtsquellen lauten (verkürzt):
- Bei deutschsprachigen Rechtsquellen (dies sind vornehmlich Gesetze, Rechtsverordnungen und Allgemeine Verwaltungsvorschriften des Bundes und der Länder) wird grundsätzlich die amtliche Kurzbezeichnung verwendet. Die vollständige Bezeichnung sowie mögliche Abkürzungen verweisen als Weiterleitungen auf die Kurzbezeichnung. Maßgeblich sind die Bezeichnungen im jeweiligen amtlichen Verkündungsblatt (z. B.: Bundesgesetzblatt).
Nun scheint es in Österreich üblich zu sein, Gesetze mit einer Jahreszahl zu versehen. Beispiele: Strafprozeßordnung 1975, Bundespräsidentenwahlgesetz 1971, Straßenverkehrsordnung 1960. Die Artikel zu diesen Gesetzen sind aber unter Lemmata ohne Jahreszahl zu finden. Beispiele Strafprozeßordnung (Österreich), Bundespräsidentenwahlgesetz, Straßenverkehrsordnung (Österreich). Ich halte es für richtig, diese Artikel (und andere) auf Lemmata mit Jahreszahl zu verschieben, möchte vorher aber eure Meinung dazu einholen. --Forevermore 19:50, 9. Mär. 2010 (CET)
- Bevor wir die Österreicher zu ihrem Glück zwingen, "richtige" Lemmata vorzufinden, wäre auch daran zu denken, ein solches Exemplar mal zu fragen, ob es dort im Rechtsverkehr üblich ist, die Bezeichnung mit der Jahreszahl zu benutzen. --wau > 22:36, 9. Mär. 2010 (CET)
- Nun, als österreichisches Exemplar kann ich sagen, dass z.B. bei Strafbescheiden sehr wohl die Abkürzung "StVO 1960" verwandt wird. Auch auf behördlichen Formularen, siehe [15]--Der Polizist 08:26, 10. Mär. 2010 (CET)
- Als ebenfalls österreichisches Exemplar würde ich das nicht so ohne weiteres bestätigen, denn nicht einmal in Verordnungen, wo sich auf bestimmte Gesetze bezogen wird, ist es einheitlich. De Logik die ich dahinter vermute, ist jene, wenn es ein älteres Gesetz mit der selben Bezeichnung gab, wird die Jahreszahl dazu verwendet. Als alleiniges, dann nicht. Man wehme nur das ASVG, das ich eigentlich mit keiner Jahreszahl kombiniert vorfand. Aber zugegebenerweise ist nicht immer alles mit Logik erklärbar. - Aber gleich zu den Namenskonventionen - da finde ich schon in der Definistion etwas deutschsprachig und deutsch durcheinandergebracht, denn da werden Bund und Länder angeführt, wo ich doch einmal annehme, dass es nur um jene in Deutschland geht. am Anfang steht jedoch deutschsprachig - also? --K@rl (Verbessern ist besser als löschen) 08:50, 10. Mär. 2010 (CET)
- Ich gehe davon aus, dass auch österreichische (Bundes-)länder oder schweizerische Kantone gemeint sind. Vielleicht sollte aber wirklich so formuliert werden: "Bei deutschsprachigen Rechtsquellen (dies sind vornehmlich Gesetze, Rechtsverordnungen und Allgemeine Verwaltungsvorschriften der Bundesrepublik Deutschlands, der Republik Österreichs und der Schweiz sowie der Bundesländer und Kantone) wird grundsätzlich die amtliche Kurzbezeichnung verwendet. --alles Jute Kriddl Kriddlbeschwerdestelle 10:11, 10. Mär. 2010 (CET)
- Das kann man gerne so machen. Die Ausgangsfrage bleibt jedoch von dir unbeantwortet. ;-) --Forevermore 19:30, 10. Mär. 2010 (CET)
- @Forevermore:Ich weiß zwar jetzt nicht, wen du mit ..von dir.. meinst. Ich habe bisher auch noch keine einheilige Meinung gesehen, da ich sie selbst in Österreich im Reallife nicht finde. --K@rl (Verbessern ist besser als löschen) 09:24, 11. Mär. 2010 (CET)
- Ich bezog mich auf Kriddl, von dem ich mir ein Statement wünsche. Eine einhellige Meinung werden wir wohl nicht finden. Mir würde eine Mehrheitsmeinung genügen, die sich auf gute Argumente stützt. Für Lemmata mit Jahreszahlen sprechen zwei Argumente: 1) Das Lemma würde der amtlichen Bezeichnung entsprechen. 2) Mehrere Gesetze gleichen Namens können anhand der Jahreszahl unterschieden werden. --Forevermore 09:51, 11. Mär. 2010 (CET)
- Ich bezog mich auf K@rls Statement, nachdem die österreichischen Rechtsquellen nicht einheitlich sind, aber unsere RK zusehhr auf Deutschland formuliert wurden.--alles Jute Kriddl Kriddlbeschwerdestelle 09:54, 11. Mär. 2010 (CET)
- Nur nebenbei, weil wir gerade österreichischen Sachverstand hier versammelt haben: Ein paar Abschnitte weiter oben zum Thema Rechtskraft/Bestandskraft wäre auch noch eine Frage an Euch enthalten. --wau > 10:34, 11. Mär. 2010 (CET)
- Ich bezog mich auf K@rls Statement, nachdem die österreichischen Rechtsquellen nicht einheitlich sind, aber unsere RK zusehhr auf Deutschland formuliert wurden.--alles Jute Kriddl Kriddlbeschwerdestelle 09:54, 11. Mär. 2010 (CET)
- Ich bezog mich auf Kriddl, von dem ich mir ein Statement wünsche. Eine einhellige Meinung werden wir wohl nicht finden. Mir würde eine Mehrheitsmeinung genügen, die sich auf gute Argumente stützt. Für Lemmata mit Jahreszahlen sprechen zwei Argumente: 1) Das Lemma würde der amtlichen Bezeichnung entsprechen. 2) Mehrere Gesetze gleichen Namens können anhand der Jahreszahl unterschieden werden. --Forevermore 09:51, 11. Mär. 2010 (CET)
- @Forevermore:Ich weiß zwar jetzt nicht, wen du mit ..von dir.. meinst. Ich habe bisher auch noch keine einheilige Meinung gesehen, da ich sie selbst in Österreich im Reallife nicht finde. --K@rl (Verbessern ist besser als löschen) 09:24, 11. Mär. 2010 (CET)
- da mich karl angesprochen hat, mein senf als österreichischer jurist: es wird soweit ich das überblicken kann tatsächlich uneinheitlich gehandhabt, wann ein gesetz nur nach der abkürzung, und wann zusätzlich mit jahreszahl verwendet wird. letzteres ist dann jedoch tatsächlich auch so in verwendung, wenn vorhanden. mein erster gedanke an was man sich als referenz halten könnte sind die regeln der AZR die standard, im universitären, wissenschaftlichen und justiz/verwaltungsbereich in österreich sind. ob es eine andere referenz, vielleicht auch online gibt, weiß ich nicht. das RiS scheint da offenbar nicht 100%ig sauber zu sein, wie die stichprobe mit meinem eigenen wissen ergeben hat. --kulacFragen? 11:32, 11. Mär. 2010 (CET)
- Das kann man gerne so machen. Die Ausgangsfrage bleibt jedoch von dir unbeantwortet. ;-) --Forevermore 19:30, 10. Mär. 2010 (CET)
- Ich gehe davon aus, dass auch österreichische (Bundes-)länder oder schweizerische Kantone gemeint sind. Vielleicht sollte aber wirklich so formuliert werden: "Bei deutschsprachigen Rechtsquellen (dies sind vornehmlich Gesetze, Rechtsverordnungen und Allgemeine Verwaltungsvorschriften der Bundesrepublik Deutschlands, der Republik Österreichs und der Schweiz sowie der Bundesländer und Kantone) wird grundsätzlich die amtliche Kurzbezeichnung verwendet. --alles Jute Kriddl Kriddlbeschwerdestelle 10:11, 10. Mär. 2010 (CET)
- Als ebenfalls österreichisches Exemplar würde ich das nicht so ohne weiteres bestätigen, denn nicht einmal in Verordnungen, wo sich auf bestimmte Gesetze bezogen wird, ist es einheitlich. De Logik die ich dahinter vermute, ist jene, wenn es ein älteres Gesetz mit der selben Bezeichnung gab, wird die Jahreszahl dazu verwendet. Als alleiniges, dann nicht. Man wehme nur das ASVG, das ich eigentlich mit keiner Jahreszahl kombiniert vorfand. Aber zugegebenerweise ist nicht immer alles mit Logik erklärbar. - Aber gleich zu den Namenskonventionen - da finde ich schon in der Definistion etwas deutschsprachig und deutsch durcheinandergebracht, denn da werden Bund und Länder angeführt, wo ich doch einmal annehme, dass es nur um jene in Deutschland geht. am Anfang steht jedoch deutschsprachig - also? --K@rl (Verbessern ist besser als löschen) 08:50, 10. Mär. 2010 (CET)
Die Diskussion scheint eingeschlafen zu sein. Ich möchte sie gerne wieder erwecken: Im Bundesgesetzblatt 631/1975 vom 30. Dezember 1975 findet sich die „Wiederverlautbarung“ (Neubekanntmachung) der „Strafprozeßordnung 1960“. In Artikel V der „Kundmachung der Bundesregierung vom 9. Dezember 1975 über die Wiederverlautbarung der Strafprozeßordnung 1960“ heißt es: Das wiederverlautbarte Bundesgesetz ist als „Strafprozeßordnung 1975" („StPO") zu bezeichnen. (Das Bundesgesetzblatt gibt es hier als PDF-Datei zum Download, ca. 8 MB.) Legt man die bestehende Namenskonvention an, so sollte der Artikel Strafprozeßordnung (Österreich) nach Strafprozeßordnung 1975 verschoben werden (also auch Beibehaltung des Eszetts). --Forevermore 11:41, 14. Mär. 2010 (CET)
- Also von mir aus gerne, mir ist das gleich. Aber dann eben bei allen Gesetzen, so eine Jahreszahl Bestandteil der Bezeichnung ist--Der Polizist 17:46, 19. Mär. 2010 (CET)
- Weitere Meinungen? --Forevermore 13:02, 21. Mär. 2010 (CET)
- Noch was, ich hab den Artikelbeginn Versammlungsgesetz (Österreich) angelegt, solange eben keine Einigung auf eine andere Lemmabenennung vorliegt. Falls das mit den Jahreszahlen umgesetzt wird, muss es eben entsprechende Weiterleitungen geben, damit es nicht zu Verwechslungen mit deutsche Gesetzen kommt. --Der Polizist 13:08, 21. Mär. 2010 (CET)
- Ich rate zu einer gewissen Zurückhaltung, nur zum Zwecke der Einhaltung von Regeln über die Artikelbenennung Änderungen vorzunehmen, die nicht unbedingt mit der Rechtspraxis in Österreich in Einklang stehen. Was etwa die Strafprozessordnung anbelangt, verweise ich auf dieses Beispiel. Da hat man keine Probleme damit, in der Überschrift des Gesetzes von "Strafprozessordnung" zu sprechen. In dem entsprechenden Artikel heißt es dann "Strafprozessordnung 1975". In beiden Fällen kein "ß". Soweit ich verschiedentlich in österreichischen Gesetzen gelesen habe, scheint es dort häufig so zu sein, dass man alte Schreibweisen nicht allein wegen der Schreibweise ändert. Fügt man dann einen neuen Absatz ein, stehen manchmal alte und neue Schreibweisen nebeneinander. Ich würde die Österreicher entscheiden lassen, ob sie ihren Artikel über die StPO umbenennen wollen (hinsichtlich Jahreszahl, Klammerzusatz und "ß"). Meine persönliche Meinung ist, dass der jetzige Zustand mit dem Klammerzusatz besser ist als mit der Jahreszahl. Selbst wenn man es nicht übers Herz bringt, die Jahreszahl im Lemma wegzulassen, fände ich es dennoch informativer, zusätzlich den Klammerzusatz (Österreich) beizubehalten, auch wenn das in den Regeln so nicht steht. --wau > 18:33, 21. Mär. 2010 (CET)
- Ich gebe dir insofern recht, als dass ich es unseren österreichischen Kollegen überlassen würde, wie sie „ihre“ Gesetze bezeichnen wollen. Diesbezüglich meine ich aber in der hier geführten Diskussion eine gewisse Tendenz zur Jahreszahl beobachtet zu haben. Den Klammerzusatz empfinde ich nur dann als notwendig, wenn es tatsächlich mehr als ein Gesetz mit demselben Namen gibt. Die Tatsache, dass der Klammerzusatz eine gewisse Zusatzinformation gibt, räume ich zwar ein. Allerdings erschließt sich diese Information auch über die Einordnung des Artikels in die jeweilige Rechtskategorie bzw. ergibt sich aus dem Artikel selbst. Was die Eszett-Frage betrifft, so bin ich unentschlossen. Dein Beispiel ist für mich eher ein Beleg für ungenaue Gesetzgebung, weil nämlich das zu ändernde Gesetz nicht exakt bezeichnet wird. --Forevermore 08:38, 23. Mär. 2010 (CET)
- Also ich wäre dann auch für die Benennung mit Jahreszahl, wenn das dann nicht in einen Art Edit-War ausartet... Es soll schon für alle verbindlich sein... Und natürlich müsste es entsprechende Weiterleitungen geben. Was das scharfe S (Eszett) betrifft, so muss ich Forevermore rechtgeben, dass man da sehr schlampig war. Besonders bei der großen Reform der Strafprozessordnung hätte man diese ohne weiteres auf "Strafprozessordnung 2008" umbenennen können, keine Ahnung, warum man das nicht getan hat. So lautet die offizielle Bezeichnung leider aber weiter Strafprozeßordnung 1975, dass muss wohl auch für die Wikipedia gelten. --Der Polizist 22:21, 30. Mär. 2010 (CEST)
- Ich weiß nicht, ob man das mit dem scharfen ß so sehen kann. Ich glaube vielmehr, dass die österreichische Philosophie so ist, dass man ein Gesetz nicht allein deshalb vom Wortlaut her ändert, nur weil sich die Sprech-oder Schreibgewohnheiten geändert haben. Kostproben aus dem ABGB: "§ 369. Wer die Eigenthumsklage übernimmt, muß den Beweis führen, daß der Geklagte die eingeklagte Sache in seiner Macht habe, und daß diese Sache sein Eigenthum sey." (Text mit dieser Schreibweise aus dem RIS entnommen). Wenn man eine Stelle in einem Gesetz hingegen ändert, verwendet man die aktuelle Schreibweise. Ich habe den Eindruck, dass das also nicht Unachtsamkeit ist, sondern bewusste Handhabung. Ich habe auch schon in irgendeinem Gesetz gesehen, dass dort Paragrafen mit alter und neuer Schreibweise friedlich nebeneinander existieren. Ich entnehme diesr Handhabung aber auch, dass das Gesetz davon ausgeht, dass die heutige Schreibweise verwendet werden kann, weil es das selbst auch tut. --wau > 22:53, 30. Mär. 2010 (CEST)
- Also ich wäre dann auch für die Benennung mit Jahreszahl, wenn das dann nicht in einen Art Edit-War ausartet... Es soll schon für alle verbindlich sein... Und natürlich müsste es entsprechende Weiterleitungen geben. Was das scharfe S (Eszett) betrifft, so muss ich Forevermore rechtgeben, dass man da sehr schlampig war. Besonders bei der großen Reform der Strafprozessordnung hätte man diese ohne weiteres auf "Strafprozessordnung 2008" umbenennen können, keine Ahnung, warum man das nicht getan hat. So lautet die offizielle Bezeichnung leider aber weiter Strafprozeßordnung 1975, dass muss wohl auch für die Wikipedia gelten. --Der Polizist 22:21, 30. Mär. 2010 (CEST)
- Ich gebe dir insofern recht, als dass ich es unseren österreichischen Kollegen überlassen würde, wie sie „ihre“ Gesetze bezeichnen wollen. Diesbezüglich meine ich aber in der hier geführten Diskussion eine gewisse Tendenz zur Jahreszahl beobachtet zu haben. Den Klammerzusatz empfinde ich nur dann als notwendig, wenn es tatsächlich mehr als ein Gesetz mit demselben Namen gibt. Die Tatsache, dass der Klammerzusatz eine gewisse Zusatzinformation gibt, räume ich zwar ein. Allerdings erschließt sich diese Information auch über die Einordnung des Artikels in die jeweilige Rechtskategorie bzw. ergibt sich aus dem Artikel selbst. Was die Eszett-Frage betrifft, so bin ich unentschlossen. Dein Beispiel ist für mich eher ein Beleg für ungenaue Gesetzgebung, weil nämlich das zu ändernde Gesetz nicht exakt bezeichnet wird. --Forevermore 08:38, 23. Mär. 2010 (CET)
- Ich rate zu einer gewissen Zurückhaltung, nur zum Zwecke der Einhaltung von Regeln über die Artikelbenennung Änderungen vorzunehmen, die nicht unbedingt mit der Rechtspraxis in Österreich in Einklang stehen. Was etwa die Strafprozessordnung anbelangt, verweise ich auf dieses Beispiel. Da hat man keine Probleme damit, in der Überschrift des Gesetzes von "Strafprozessordnung" zu sprechen. In dem entsprechenden Artikel heißt es dann "Strafprozessordnung 1975". In beiden Fällen kein "ß". Soweit ich verschiedentlich in österreichischen Gesetzen gelesen habe, scheint es dort häufig so zu sein, dass man alte Schreibweisen nicht allein wegen der Schreibweise ändert. Fügt man dann einen neuen Absatz ein, stehen manchmal alte und neue Schreibweisen nebeneinander. Ich würde die Österreicher entscheiden lassen, ob sie ihren Artikel über die StPO umbenennen wollen (hinsichtlich Jahreszahl, Klammerzusatz und "ß"). Meine persönliche Meinung ist, dass der jetzige Zustand mit dem Klammerzusatz besser ist als mit der Jahreszahl. Selbst wenn man es nicht übers Herz bringt, die Jahreszahl im Lemma wegzulassen, fände ich es dennoch informativer, zusätzlich den Klammerzusatz (Österreich) beizubehalten, auch wenn das in den Regeln so nicht steht. --wau > 18:33, 21. Mär. 2010 (CET)
- In Deutschland läuft das mit dem ß auch nicht anders. Hier passt man bei Neubekanntmachungen sogar kleine Fehler im Wortlaut an, ohne dass es dazu ein Änderungsgesetz gegeben hätte. Die Österreicher scheinen da "ordentlicher" zu sein: Die weiter oben verlinkte beispielhafte Neubekanntmachung ist wenn man so will ein vollständiges Änderungsgesetz und gibt in der Einleitung die Wortlautkorrekturen an und tut das nicht einfach nur so im Text, ohne das man es merkt. --217.83.0.76 23:16, 30. Mär. 2010 (CEST)
- Ich frage mal etwas provokativ: Wenn wir Waugsbergs Ansatz folgen und aus dem Eszett ein Doppel-S machen, müssten wir dann nicht auch die Straßenverkehrs-Ordnung (Deutschland) in Straßenverkehrsordnung umbenennen? Und wäre nicht Öffentliche-Unternehmen-Steuerungsgesetz eleganter als Öffentliche-Unternehmen-Steuerungs-Gesetz? --Forevermore 13:58, 31. Mär. 2010 (CEST)
- Ich trete nicht unbedingt für eine Lemmaänderung bei der öStPO ein. Nur wenn man über eine solche nachdenkt, sollte man bei der Feststellung, was denn die richtige Bezeichnung ist, die österreichische Rechtswirklichkeit nicht außer Acht lassen. Dazu gehört auch, dass neue österreichische Gesetze "Strafprozessordnung 1975" schreiben, in § 1 der StPO, wie sie im RIS veröffentlicht ist, anders als bei der Überschrift "Strafprozeßordnung 1975" die Schreibweise "Strafprozessordnung" sich findet, auch im STGB im Gesetzestext die Schreibweise "Strafprozessordnung" vorkommt und etwa neue Kommentare zur StPO, soweit man in Google nach Angeboten dafür sucht, ebenfalls "Strafprozessordnung" schreiben. - Die deutschen Gesetze sorgen konsequenter für eine einheitliche Schreibweise, da bietet sich an, die Schreibweise des Gesetzes zu verwenden, auch wenn der Duden deswegen graue Haare bekommt. --wau > 18:13, 31. Mär. 2010 (CEST)
- Nun, mit dem ABGB (das sowieso mal komplett runderneuert werden sollte) kann ich die StPO-Änderung insofern nicht vergleichen, weil die StPO wirklich komplett neu erarbeitet und umgestellt wurde, man kann wohl wirklich von einer neuen StPO sprechen. Warum man da bez. des Titels so inkonsequent war, kann ich nicht sagen. Außerdem muss ich sagen, dass auch dem RIS nicht immer bez. Aktualität zu trauen ist. Wenn man die dortige StVO-Version anschaut, ist dort noch immer von "Gendarmeriedienststellen" die Rede, obwohl es die Gendarmerie seit 2005 nicht mehr gibt. Ich hatte aber schon eine Papierausgabe in Händen, wo die Gendarmerie nicht mehr vorkam. Sollte die RIS-Version aber wirklich aktuell sein, stellt sich die Frage, warum bei den inzwischen stattgefundenen Novellen die Gendarmerie nicht rausgenommen wurde. Übersehen? Wohl kaum. Unwichtig? Fände ich seltsam.--Der Polizist 22:14, 31. Mär. 2010 (CEST)
- Ich trete nicht unbedingt für eine Lemmaänderung bei der öStPO ein. Nur wenn man über eine solche nachdenkt, sollte man bei der Feststellung, was denn die richtige Bezeichnung ist, die österreichische Rechtswirklichkeit nicht außer Acht lassen. Dazu gehört auch, dass neue österreichische Gesetze "Strafprozessordnung 1975" schreiben, in § 1 der StPO, wie sie im RIS veröffentlicht ist, anders als bei der Überschrift "Strafprozeßordnung 1975" die Schreibweise "Strafprozessordnung" sich findet, auch im STGB im Gesetzestext die Schreibweise "Strafprozessordnung" vorkommt und etwa neue Kommentare zur StPO, soweit man in Google nach Angeboten dafür sucht, ebenfalls "Strafprozessordnung" schreiben. - Die deutschen Gesetze sorgen konsequenter für eine einheitliche Schreibweise, da bietet sich an, die Schreibweise des Gesetzes zu verwenden, auch wenn der Duden deswegen graue Haare bekommt. --wau > 18:13, 31. Mär. 2010 (CEST)
- Ich frage mal etwas provokativ: Wenn wir Waugsbergs Ansatz folgen und aus dem Eszett ein Doppel-S machen, müssten wir dann nicht auch die Straßenverkehrs-Ordnung (Deutschland) in Straßenverkehrsordnung umbenennen? Und wäre nicht Öffentliche-Unternehmen-Steuerungsgesetz eleganter als Öffentliche-Unternehmen-Steuerungs-Gesetz? --Forevermore 13:58, 31. Mär. 2010 (CEST)