Portal Diskussion:Recht/Archiv 2020-II
Förderung auch in Krisenzeiten
Ihr seid damit beschäftigt, auch in Zeiten der COVID-19-Pandemie, die Artikel der Wikipedia zu verbessern oder neue Artikel zu schreiben, doch euch fehlt es an entsprechender Fachliteratur? Ihr wollt nun endlich mal die Bilder der vergangenen Fototour bearbeiten und hochladen, aber es fehlt eine passende professionelle Software dafür?
Wikimedia Deutschland, Wikimedia Österreich und Wikimedia CH unterstützen euch auch in dieser für alle sehr besonderen Zeit mit dem Förderangebot sehr gern. Wir können und möchten euch weiterhin den Zugang zu Fachliteratur, Software-Stipendien, Gebührenerstattungen für Behördenanfragen sowie E-Mail-Adressen anbieten.
Alle wichtigen Informationen findet ihr auf den verlinkten Seiten. Solltet ihr Fragen, Bedarf und Interesse haben, meldet euch gern bei uns mit einer Email an communitywikimedia.de (Wikimedia Deutschland), vereinwikimedia.at (Wikimedia Österreich) bzw. infowikimedia.ch (Wikimedia CH), je nach eurem Wohnsitz. Vielen Dank für euer unermüdliches Engagement! -- Raimund (WMAT), Lantus (WMCH) und Sandro Halank (WMDE) 15:23, 2. Apr. 2020 (CEST)
Akrotiri und Dekelia
Könntet Ihr vielleicht zwischendurch mal hier drauf schauen? Ich bin mit meinem Latein langsam am Ende. Bitte um 3M. Vielen Dank! --Opihuck 14:30, 21. Apr. 2020 (CEST)
- Dieser Satz ist doch richtig: Das Zollgebiet der Europäischen Union ist der Teil des völkerrechtlichen Gebietes der Europäischen Union und einiger weiterer Gebiete, in denen das Zollrecht der Europäischen Union gilt. Oder? Zollunion ohne EU-Mitgliedschaft - das geht ja im Rahmen der EUCU. Dann aber frage ich mich, wo das Problem des eingefügten Satzes liegen soll. Art. 355 AEUV scheint, jetzt mal etwas dilettantisch ausgedrückt, den Charakter einer "teleologisch reduzierten Rechtsfolgenverweisung" zu haben. Von Anwendbarkeit oder Nichtanwendbarkeit zu sprechen, erscheint mir in dem Lichte dann als dialektisch. Gruß --Stephan Klage (Diskussion) 23:59, 21. Apr. 2020 (CEST)
- Streit besteht nur über den Satz im Artikel "Jedoch waren sie [Akrotiri und Dekelia] auch während der EU-Mitgliedschaft Großbritanniens nie Teil der EU". --Opihuck 00:06, 22. Apr. 2020 (CEST)
- Hansbaer behauptet: Jedoch waren sie auch während der EU-Mitgliedschaft Großbritanniens nie Teil der EU und auch kein mit ihr assoziiertes Gebiet. Du revertierst mit der Begründung: Zollgebiet der EU, aber kein Mitglied der EU? … [sei falsch]. Ich verfolge die Gedanken mal so: Großbritannien übt in Akrotiri und Dekelia, anerkanntermaßen sein Hoheitsgebiet, seine „Hoheitsrechte“ aufgrund seiner „Staatsgewalt“ aus. Zwar sind Hoheitsgebiete grundsätzlich von Staatsgebieten zu unterschieden, dies aber nur zur Prüfung darüber, ob die Zuständigkeit zur Ausübung der Hoheitsgewalt bei einem anderen „Völkerrechtssubjekt“ liegt. Da aber Großbritannien und kein anderer Staat über die Basen die Hoheitsgewalt ausübt, bedeutet das, dass Akrotiri und Dekelia „Staatsgebiet“ Großbritanniens ist und damit begrifflich bisher mit „Gebiet der Europäischen Union“ in Deckung gehen konnte. Nur als was? Z.B. als „Zollgebiet der Europäischen Union“, denn der Distrikt Akrotiri und Dekelia ist dort ausdrücklich genannt (Unterschiede/Nichtteilnahmen ausgeblendet). Dieser Prüfungslogik nach bin ich argumentativ bei Dir gelandet und der Satz sollte raus, sofern nicht belegbar. --Stephan Klage (Diskussion) 14:30, 22. Apr. 2020 (CEST)
- Danke Stephan Klage, du hast den Punkt getroffen: Mitglied als was? Zollgebiet, vielleicht auch noch was anderes. Ich habe jetzt gelernt, dass es neben Zollgebiet auch noch "Steuergebiet für Verbrauchssteuern und Mehrwertsteuer" gibt. Deswegen finden bei Flügen von den Kanarischen Inseln in die EU, obwohl Teil der EU, obwohl Teil des EU-Zollgebiets, noch Zollkontrollen statt. Je kleiner die Einheit, desto eher kommen wir auf eine "Mitgliedschaft". Beim ganz großen gemeinsamen Nenner funktioniert das nicht: Da gibt es nicht schwarz oder weiß, ja oder nein, Mitglied oder Nicht-Mitglied. Das sind dann eher Zwischenbereiche, Grauzonen, manchmal-ja, manchmal-nein. Die absolute Entweder/oder-Zuordnung versagt hier. --Opihuck 19:57, 22. Apr. 2020 (CEST)
- Hansbaer behauptet: Jedoch waren sie auch während der EU-Mitgliedschaft Großbritanniens nie Teil der EU und auch kein mit ihr assoziiertes Gebiet. Du revertierst mit der Begründung: Zollgebiet der EU, aber kein Mitglied der EU? … [sei falsch]. Ich verfolge die Gedanken mal so: Großbritannien übt in Akrotiri und Dekelia, anerkanntermaßen sein Hoheitsgebiet, seine „Hoheitsrechte“ aufgrund seiner „Staatsgewalt“ aus. Zwar sind Hoheitsgebiete grundsätzlich von Staatsgebieten zu unterschieden, dies aber nur zur Prüfung darüber, ob die Zuständigkeit zur Ausübung der Hoheitsgewalt bei einem anderen „Völkerrechtssubjekt“ liegt. Da aber Großbritannien und kein anderer Staat über die Basen die Hoheitsgewalt ausübt, bedeutet das, dass Akrotiri und Dekelia „Staatsgebiet“ Großbritanniens ist und damit begrifflich bisher mit „Gebiet der Europäischen Union“ in Deckung gehen konnte. Nur als was? Z.B. als „Zollgebiet der Europäischen Union“, denn der Distrikt Akrotiri und Dekelia ist dort ausdrücklich genannt (Unterschiede/Nichtteilnahmen ausgeblendet). Dieser Prüfungslogik nach bin ich argumentativ bei Dir gelandet und der Satz sollte raus, sofern nicht belegbar. --Stephan Klage (Diskussion) 14:30, 22. Apr. 2020 (CEST)
- Streit besteht nur über den Satz im Artikel "Jedoch waren sie [Akrotiri und Dekelia] auch während der EU-Mitgliedschaft Großbritanniens nie Teil der EU". --Opihuck 00:06, 22. Apr. 2020 (CEST)
Der Satz, um den es hier geht, hat aber gar nicht die Zollunion zum Gegenstand, sondern die Zugehörigkeit der beiden Basen zur EU. Die Zollunion ist schließlich nicht identisch mit der EU. Ich hatte dies in allen mir bekannten Quellen so gelesen, dass sie nicht zur EU gehören, weswegen es für mich auch selbstverständlich war, anzumerken, dass sie nie zur EU gehört haben. Im AEUV waren sie ursprünglich gar nicht enthalten. Heute sind sie insoweit enthalten, dass bestimmte Bereiche des EU-Rechts auf sie Anwendung finden, aber sie ansonsten nicht Gegenstand der Verträge sind. Sie sind zudem auch keine mit der EU assozierte Gebiete wie die ÜLG. Das ist vergleichbar z.B. mit den Färöer, die auch kein Teil der EU sind. Den Rest habe ich wortreich (und mit Belegen) in Diskussion:Akrotiri und Dekelia dargelegt. --Hansbaer (Diskussion) 11:44, 25. Apr. 2020 (CEST)
- Bitte langsam treten. Was Opihuck und ich vollzogen haben, ist eine logische öffentlich-rechtliche Herleitung aus einer Denkkette: Hoheitsgebiet -> Hoheitsrechte -> Staatsgebiet -> Staatsgewalt -> Gebiet der Europäischen Union -> repräsentiert Europäische Union. Da passt insoweit kein Blatt dazwischen (führe das hier nicht nochmals aus). So, das ist das Eine. Es spielt auch keine Rolle, ob es nun um die „Zollunion“ geht oder nicht geht, es könnte genauso um ein „völkerrechtliches Gebiet der EU“ gehen oder um „Besitzstände der EU als Gesamtheit gültigen EU-Rechts in der Europäischen Union“. Es änderte nichts an der Tatsache, dass der Satz, dass Akrotiri und Dekelia auch während der EU-Mitgliedschaft Großbritanniens nie Teil der EU gewesen sei - sofern nicht gar falsch, so zumindest zu belegen wäre. Beste Grüße --Stephan Klage (Diskussion) 12:32, 25. Apr. 2020 (CEST)
- Ich werde es im Artikel präzisieren, um Missverständnisse zu vermeiden. --Hansbaer (Diskussion) 17:38, 25. Apr. 2020 (CEST)
- Vielen Dank. Die jetzige Formulierung halte ich für zutreffend. Kann aus meiner Sicht so bleiben. --Opihuck 22:48, 25. Apr. 2020 (CEST)
- Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Opihuck 09:15, 29. Apr. 2020 (CEST)
Auf den Admin-Anfragen wird gerade diskutiert, wie mit der Seite Wikipedia:Rechtsprechung zur Wikipedia weiter zu verfahren ist. Vielleicht möchte die Portalsmitarbeiter sich an der Diskussion beteiligen. --Count Count (Diskussion) 12:23, 10. Apr. 2020 (CEST)
- Wer möchte: Es geht weiter in der LD. --Opihuck 19:56, 11. Apr. 2020 (CEST)
Neues Kapitel bei Europäischer Gerichtshof
Mit dieser Änderung wurde vermutlich vom Autor des Buches aufgrund seiner Promotion Ergänzungen vorgenommen. Die direkten Links zum Verlag habe ich entfernt, der Text selber ist m.E. inhaltlich sinnvoll, denke man kann das trotz möglichen Interessenskonflikt stehen lassen, wäre aber für weitere Meinungen dankbar. --S.K. (Diskussion) 09:16, 13. Apr. 2020 (CEST)
"Ausstandsgesuch" - Schweiz
Ich habe den Artikel "Ablehnungsgesuch" um den Abschnitt "Rechtslage in Österreich" ergänzt. Der Artikel wäre nach meinem Dafürhalten erst so richtig vollständig, wenn sich auch noch ein Autor für einen Abschnitt "Rechtslage in der Schweiz" finden würde. Wahrscheinlich (ich habe noch nicht geguckt) findet man unter dem Suchbegriff "Inkompatibilität" am meisten. Denn der italienische Parallelartikel zu "Ablehnungsgesuch" heißt "incompatibilitá".--Heinz-Rüdiger zwei (Diskussion) 09:10, 8. Mai 2020 (CEST)
- Tja, da würden wir sicher gerne helfen, wenn du uns sagen könntest, welchem Schweizer Kollegen des Portals wir dein Anliegen am besten anvertrauen könnten. Ich fürchte, unsere Möglichkeiten sind da ein bisschen sehr begrenzt. --Opihuck 00:35, 12. Mai 2020 (CEST)
- <quetsch> Zur Erläuterung: nachfolgend kopiert von Benutzer_Diskussion:Stepsch#Ablehnungsgesuch_-_Rechtslage_in_der_Schweiz --Opihuck 13:47, 12. Mai 2020 (CEST) <quetsch/Ende> Hallo Stepsch, ich suche händeringend einen Kollegen, der bei Ablehnungsgesuch die Rechtslage in der Schweiz beisteuert. Ich habe gesehen, Du hast erst neulich Ausländergesetz (Schweiz) bearbeitet. Deswegen bin ich auf Dich gekommen. Ich habe diese Nachricht auch auf das Portal Recht kopiert.--Heinz-Rüdiger zwei (Diskussion) 11:28, 12. Mai 2020 (CEST)
- Hier haben die Kollegen Aph und Umschattiger ihr Interesse für Schweizer Recht bekannt gegeben. --Bubo 容 11:58, 12. Mai 2020 (CEST)
Nachricht: "Hallo Heinz-Rüdiger! In der Schweiz nennt man das Ablehnungsgesuch "Ausstandsbegehren". Leider habe ich derzeitig keine Zeit, den Artikel zu erweitern. Ich habe ihn mal auf meine Beobachtungsliste genommen. Kann aber nicht sagen, wann ich dazu komme, diesen allenfalls zu erweitern." --Stepsch (Diskussion) 15:45, 13. Mai 2020 (CEST)
- Sehr gut, freut mich!--Heinz-Rüdiger zwei (Diskussion) 12:15, 12. Mai 2020 (CEST)
Ich habe die Arbeiten soweit erstmal abgeschlossen, es wäre mir aber sehr angenehm, wenn sich ein Schweizer Kollege (oder sonstwer aus dem Portal) sich der Sache zusätzlich annehmen würde. --Heinz-Rüdiger zwei (Diskussion) 09:55, 19. Mai 2020 (CEST)
- Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: --Bubo 容 22:49, 19. Mai 2020 (CEST)
Besetzung des 3. Strafsenates des BGH
Im Artikel zum 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofes ist nicht erwähnt, dass Kurt Weber (Richter, 1907) Senatspräsident war. Die Liste der Präsidenten scheint jedoch lückenlos. Weber führte jedoch den Vorsitz im Felfe-Prozess.[1] Auch im Artikel zu Weber steht, dass er zeitweilig als Vorsitzender des Staatsschutzsenates Richter am BGH war. Kann mir jemand weiterhelfen?--Asperatus (Diskussion) 23:43, 1. Mai 2020 (CEST)
- ↑ Bodo V. Hechelhammer: Spion ohne Grenzen. Heinz Felfe. Agent in sieben Geheimdiensten. Piper, München 2019, ISBN 978-3-492-05793-6, S. 224–226.
Störung einer Bestattungsfeier
Hallo liebe Mitwirkende des Portals Recht, könnte bitte jemand die in der Diskussion zuletzt aufgeworfene Frage klären und das Lemma Störung einer Bestattungsfeier juristisch sinnvoll benennen und kategorisieren. Danke und bleibt gesund --Mirkur (Diskussion) 00:00, 12. Mai 2020 (CEST)
- Die Frage habe ich nicht verstanden. Um welche zuletzt aufgeworfene Frage geht es und welches Lemma steht im Streit? --Opihuck 00:42, 12. Mai 2020 (CEST)
- Wenns ins Allgemeine geht, ob wir bei jedem Lemma mit rechtlichem Hintergrund auf „deutsch“ kategorisieren sollten, lautet die bereits hier schon häufig diskutierte Antwort auf diese Frage: Nein. --Chz (Diskussion) 14:40, 12. Mai 2020 (CEST)
- Tut mir leid, wenn meine Frage unverständlich war. Musste jetzt nach der Antwort von Chz auch erst einmal neu nachdenken. Es ging mir konkret um die Frage, ob der Artikel Störung einer Bestattungsfeier, der seit der Erweiterung durch @Alphahunterde: vom 30. Apr. 2020 etwas umstritten ist, als Artikel über die Rechtsvorschriften in Deutschland/Österreich/Schweiz so stehen bleiben kann oder ob er entweder als unvollständig gelten muss oder sich alternativ nur auf Deutschland beziehen sollte. @Rennrigor: hatte gestern das Babberl Dieser Artikel stellt überwiegend die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Staaten zu schildern. eingefügt, was ich zurückgesetzt hatte (mit Begründung s. hier: Diskussion). Rennrigor hatte das dann - ebenfalls dort begründet - revertiert. Kommt die Uneinigkeit vielleicht dadurch zustande, dass es nur die Extreme "Deutschland" oder "international" gibt, also nicht die Kombination der deutschsprachigen Länder? Allerdings habe ich, ohne das jetzt im Einzelnen belegen zu können, den Eindruck dass die Dreiländervariante in der deutschsprachigen Wiki durchaus üblich ist, was mir auch Sinn macht. Das wäre dann vielleicht wirklich das ins Allgemein gehende meiner Frage. Gruß --Mirkur (Diskussion) 19:11, 12. Mai 2020 (CEST)
- Ah soo, verstanden, hier die Antwort: Das Portal neigt dazu, Artikel mit der Darstellung von Rechtsfragen länderbezogen zu bearbeiten, also z. B. Störung einer Bestattungsfeier (Deutschland), Störung einer Bestattungsfeier (Österreich) usw. Gerne mit allgemeiner BKL, die dann auf die länderbezogenen Artikel verweist. Hintergrund: Rechtsordnungen lassen sich nur schwer in einem Artikel abbilden. Die sind oft zu unterschiedlich, was sich manchmal auch daran zeigt, dass dieselben Begriffe unterschiedliche Bedeutungen in DACH haben. Manchmal geht ein gemeinsamer Sammelartikel zu Einzelaspekten (gerade noch), manchmal aber eben auch nicht mehr. Lässt sich nicht allgemein sagen, aber aus Erfahrung ist tendenziell eher die Trennung gewünscht. Das Problem zeigt sich ja auch gerade bei eurem Disput. --Opihuck 20:00, 12. Mai 2020 (CEST)
- Tut mir leid, wenn meine Frage unverständlich war. Musste jetzt nach der Antwort von Chz auch erst einmal neu nachdenken. Es ging mir konkret um die Frage, ob der Artikel Störung einer Bestattungsfeier, der seit der Erweiterung durch @Alphahunterde: vom 30. Apr. 2020 etwas umstritten ist, als Artikel über die Rechtsvorschriften in Deutschland/Österreich/Schweiz so stehen bleiben kann oder ob er entweder als unvollständig gelten muss oder sich alternativ nur auf Deutschland beziehen sollte. @Rennrigor: hatte gestern das Babberl Dieser Artikel stellt überwiegend die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Staaten zu schildern. eingefügt, was ich zurückgesetzt hatte (mit Begründung s. hier: Diskussion). Rennrigor hatte das dann - ebenfalls dort begründet - revertiert. Kommt die Uneinigkeit vielleicht dadurch zustande, dass es nur die Extreme "Deutschland" oder "international" gibt, also nicht die Kombination der deutschsprachigen Länder? Allerdings habe ich, ohne das jetzt im Einzelnen belegen zu können, den Eindruck dass die Dreiländervariante in der deutschsprachigen Wiki durchaus üblich ist, was mir auch Sinn macht. Das wäre dann vielleicht wirklich das ins Allgemein gehende meiner Frage. Gruß --Mirkur (Diskussion) 19:11, 12. Mai 2020 (CEST)
Lemma "Judenschutz"
Hallo, Rechtsportal, wegen der besonderen historischen Bedeutung würde ich gerne ein neues Lemma Judenschutz (oder ähnlich) anlegen und darin den Abschnitt Schutzbrief (Diplomatie)#Judenschutz (als Rechtsprinzip) mit dem Artikel Judenregal (als Herrschaftsrecht, das daraus folgt) zusammenführen sowie von den Lemmata Schutzjude und Judenregal auf den neuen Artikel Judenschutz weiterleiten. Die gegenwärtige Aufsplitterung finde ich unglücklich, siehe auch Redundanzdiskussion Judenregal - Schutzbrief_(Diplomatie)#Judenprivilege. Grüße, R2Dine (Diskussion) 09:32, 5. Jun. 2020 (CEST)
- Ja, klingt vernünftig. Meine Unterstützung hast Du. Chz (Diskussion) 09:50, 5. Jun. 2020 (CEST)
- Ja, bitte mach es. Liegt bei Dir ohnehin in guten Händen. Das schließt den Themenkreis und ist logisch verknüpft. Viele Grüße --Stephan Klage (Diskussion) 20:20, 5. Jun. 2020 (CEST)
- Danke für das positive Feedback. Dann mache ich das so. Grüße, R2Dine (Diskussion) 10:41, 8. Jun. 2020 (CEST)
- Ja, bitte mach es. Liegt bei Dir ohnehin in guten Händen. Das schließt den Themenkreis und ist logisch verknüpft. Viele Grüße --Stephan Klage (Diskussion) 20:20, 5. Jun. 2020 (CEST)
- Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Chz (Diskussion) 16:08, 14. Jun. 2020 (CEST)
Um den Artikel gibt es eine LD. IMHO gehen unsere Richtlinien am Fall vorbei. Habeas Corpus ist ein Institut in der den gesamten angelsächsischen Rechtsordnungen. Da ist ein zentraler Artikel schlicht besser.--Mit lieben Grüßen Kriddl Bitte schreib mir etwas. 20:08, 28. Mai 2020 (CEST)
- Vermutlich wären verschiedene Artikel nicht völlig schlecht, wenn die jemand erstellen könnte/würde. So ist aber wohl aufgrund des gemeinsamen Ursprungs eher ein zentraler Artikel sinnvoller. Insbesondere sinnvoller als ein Artikel mit Rechtsgeschichte bei den USA und ein paar Zeilen bei England und Wales.--Pistazienfresser (Diskussion) 00:09, 29. Mai 2020 (CEST)
- Im Grundsatz ist richtig, dass Habeas Corpus im Ergebnis in den gesamten angelsächsischen Rechtsordnungen verwendet wird, und letztlich das Gleiche aussagt. Dennoch ist bsp. die Historie in den USA eine andere (Da ist Habeas Corpus im Übrigen kodifiziert in 28 U.S.C. § 2241) als im Vereinigten Königreich. Vor dem Hintergrund unterschiedlicher rechtsgeschichtlicher Entwicklung ist es deswegen meines Erachtens schon sinnvoll aufzutrennen. Die angezogene Richtlinie bietet Interpretationsspielraum für beides, weil sie letztlich nur sagt, dass das in Wikipedia übliche Vorgehen gilt. Demnach kann sie sowohl für einen zentralen Artikel als auch für einen aufgetrennten Artikel bei Habeas Corpus streiten. Chz (Diskussion) 11:00, 29. Mai 2020 (CEST)
- Aus meiner Sicht wäre es besser die BKS Habeas Corpus zu einem Artikel auszubauen, in dem die Gesamtheit dem Leser kurz dargestellt wird. Von dort könnte dann auf verschiedenen „nationalen“ Artikel verwiesen werden, in denen näher auf die jeweiligen Besonderheiten eingegangen wird. Der US-Artikel sollte zum Großteil bestehen bleiben, der Absatz Geschichte gehört eher in den GB-Artikel und sollte daher hier gekürzt werden. Der dünne GB-Artikel wäre mit der Ergänzung dann deutlich erhaltenswerter. --Vfb1893 (Diskussion) 11:34, 29. Mai 2020 (CEST)
- Wie meine Vorredner. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 11:55, 29. Mai 2020 (CEST)
- Aus meiner Sicht wäre es besser die BKS Habeas Corpus zu einem Artikel auszubauen, in dem die Gesamtheit dem Leser kurz dargestellt wird. Von dort könnte dann auf verschiedenen „nationalen“ Artikel verwiesen werden, in denen näher auf die jeweiligen Besonderheiten eingegangen wird. Der US-Artikel sollte zum Großteil bestehen bleiben, der Absatz Geschichte gehört eher in den GB-Artikel und sollte daher hier gekürzt werden. Der dünne GB-Artikel wäre mit der Ergänzung dann deutlich erhaltenswerter. --Vfb1893 (Diskussion) 11:34, 29. Mai 2020 (CEST)
- Im Grundsatz in Ordnung, Vfb1893. Der geschichtliche Aufriss bis zur Entstehung von Habeas Corpus liegt im Vereinigten Königreich. Aber gerade in den USA sind dann auch geschichtliche Zusammenhänge bis zur Gegenwart darzustellen, wie z. B. die Aussetzung durch den „Third Enforcement Act“ von 1871. (Off-Topic: Dieser „2017 Editor“ ist „grausam“, weiß einer wie ich mein Profil wieder auf alten Editor umstellen kann?) Chz (Diskussion) 16:25, 29. Mai 2020 (CEST)
- Ich finde die Umwandlung der BKS in einen Artikel gelungen. Ich würde mir dieses Vorgehen bei anderen rechtlichen Begriffen wünschen, die noch nach Länder aufgeteilt sind. --Vfb1893 (Diskussion) 21:33, 5. Jun. 2020 (CEST)
- Im Grundsatz in Ordnung, Vfb1893. Der geschichtliche Aufriss bis zur Entstehung von Habeas Corpus liegt im Vereinigten Königreich. Aber gerade in den USA sind dann auch geschichtliche Zusammenhänge bis zur Gegenwart darzustellen, wie z. B. die Aussetzung durch den „Third Enforcement Act“ von 1871. (Off-Topic: Dieser „2017 Editor“ ist „grausam“, weiß einer wie ich mein Profil wieder auf alten Editor umstellen kann?) Chz (Diskussion) 16:25, 29. Mai 2020 (CEST)
Damit ist die Angelegenheit erledigt und die LD auch beendet. Chz (Diskussion) 12:39, 17. Jun. 2020 (CEST)
- Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Chz (Diskussion) 12:39, 17. Jun. 2020 (CEST)
BKS Betrug - allgemeiner Betrug?
Schaut vielleicht mal vorbei bei Diskussion:Betrug#Unklar:_Sprachliche_Bedeutung_vs_Bedeutung_im_Strafrecht --Pistazienfresser (Diskussion) 00:31, 13. Jun. 2020 (CEST)
- Ich hatte schon vorbeigeschaut und bin auf den - nach Regelwerk - nachvollziehbaren Einwand der Erläuterungsenthaltung gestoßen. In der derzeitigen Form ist die BKS allerdings nicht nur nicht zielführend, sondern sogar falsch, wie @ΟΥΤΙΣ zurecht sagt. Ich gab in der Diskussion diesen Hinweis: … Oberbegriff ist Irreführung (Täuschung). Betrug im strafrechtlichen Sinne verlangt lediglich ein „major“, das „mehr“ der irrtumsbedingten Vermögensverschiebung … Betrug im umgangssprachlichen Sinne verlangt keine Vermögensverschiebung. Das wäre herauszustellen und ist über WP:KTF erhaben.
- Aber wie? Sicherlich nicht über den allgemeinen Begriff des Vermögensdelikts. Der Link auf Vermögensdelikt führt z.B. ins "furtum" eine von unserem Diebstahlstatbestand abweichende Form des Diebstahls im RR. Das führt in die Irre genauso, wie es ein Verweis in Vermögensdelikt (Deutschland) täte. In Deutschland werden auch Eigentumsdelikte wie der Diebstahl als Vermögensdelikt erfasst. Diebstahl wird in der Dogmatik ja gerade dichotomisch gegen den Betrug gestellt (Stichwörter: „Dreiecksbetrug“ und „Trickdiebstahl“). Und damit ist Vermögensdelikt raus.
- Problem jetzt: @Chiananda besteht auf Einhaltung des Regelwerks und bietet keine Lösung an. Benutzer:ΟΥΤΙΣ hat inhaltlich Recht, unterliegt aber einem formalen Regelverstoß. Nun wird von @Pistazienfresser Täuschung vorgeschlagen, was aus meiner Sicht Vermögensdelikt ersetzen sollte. Ich halte das für die definitiv bessere Lösung (weil nicht falsch) und hatte das selbst ja bereits angedeutet. Gruß in die Runde --Stephan Klage (Diskussion) 01:32, 13. Jun. 2020 (CEST)
- Kein Problem, wenn ein anderer Artikel(abschnitt) verlinkt werden soll – ich verwehre mich nur dagegen, wenn für wichtig befunden wird, die BKS mit wichtigen Informationen diesbezüglich zu überfrachten. Es kann nur um "unterscheidende Indikatoren" gehen, schließlich wird der Eintrag "Betrug (Deutschland)" auch nicht mit genaueren Informationen erläutert.
- BKS sagen nicht, was das Stichwort bedeutet, sondern wo das steht. Gruß --Chiananda (Diskussion) 01:47, 13. Jun. 2020 (CEST)
- Der inhaltliche Hinweis ist auch mehr an meine Kollegen hier am Ort gerichtet. Sollten Vorschläge kommen, die formale Probleme mit sich brächten, wärst Du zusätzlich informiert und könntest ggf. intervenieren. Das war der Grund für die Verteilung auch an Dich. Gruß --Stephan Klage (Diskussion) 01:57, 13. Jun. 2020 (CEST)
- Ich denke, dass das Problem zufriedenstellend gelöst ist, weshalb aus meiner Sicht nach kürzerer Restbedenkzeit Dritter geschlossen werden kann. --Stephan Klage (Diskussion) 14:44, 14. Jun. 2020 (CEST)
- Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Chz (Diskussion) 12:36, 17. Jun. 2020 (CEST)
BKS Moratorium
Ich bin dabei die Top BKS Liste durchzuarbeiten und die Links, soweit möglich, aufzulösen. Bei Moratorium ist mir das bisher nicht gelungen, da sich die verbliebenen Links auf das Aussetzen verschiedener Sachverhalte wie z. B. Todesstrafe, Atomkraft oder Fischfang beziehen. Für diese Thematik existiert in der BKS bisher kein passender Link. Gibt es hier im Portal einen Vorschlag wie die Problematik gelöst werden kann? --Vfb1893 (Diskussion) 09:06, 27. Mai 2020 (CEST)
- Im Moment fiele mir noch das (gesetzlich angeordnete) Moratorium in Art. 240 § 1 EGBGB ein. Aber das könnte man wohl auch unter Moratorium (Wirtschaft) mit behandeln.--Pistazienfresser (Diskussion) 00:46, 29. Mai 2020 (CEST)
- en:Moratorium_(law) scheint mir auch nicht besonders trennscharf zu sein.--Pistazienfresser (Diskussion) 00:52, 29. Mai 2020 (CEST)
Meine Meinung zu dem Artikel habe ich auf der dortigen Disk. kundgetan. Ich würde mich über Stellungnahmen freuen. --Malabon (Diskussion) 22:25, 22. Jun. 2020 (CEST)
Scheint erledigt zu sein. Danke an die Kollegen. Chz (Diskussion) 23:52, 22. Jun. 2020 (CEST)
- Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Chz (Diskussion) 23:52, 22. Jun. 2020 (CEST)
Hallo @Ralf Roletschek: Ich habe eine kleines Verständnisproblem bezüglich Recht am eigenen Bild oder Bildnis (Recht). Ist es erlaubt (unter Wahrung der Lizenzbedingungen) ein beliebiges Porträt zum Beispiel in der Werbung à la Stockfotos zu nutzen, dass unter einer freien CC-Lizenz veröffentlicht worden ist? Oder gibt es trotzdem einschränkende Rechte der Person auf dem Bild? Siehe auch Kommerzialisierung. Danke für eine Klärung.--Petermahlzahn (Diskussion) 12:37, 24. Jun. 2020 (CEST)
- Normalerweise sind solche Weiterverwendungen ausgeschlossen. Völlig unabhängig von der Lizenz gibt es noch allgemeine Persönlichkeitsrechte, die einzuhalten sind - egal ob Promi oder nicht. Dieses ist im GG festgeschrieben und steht damit über allen anderen Gesetzen. Wenn an einer Datei hier oder auf Commons auch tausendmal steht, daß man damit machen kann, was man will - man kann es nicht! Kommerziell verwenden ist ok aber die Persönlichkeitsrechte müssen gewahrt bleiben. Etwas anders sieht es bei Karikaturen aus, da man in D sogar den Bundesadler karikieren darf, darf man das auch fast uneingeschränkt mit Personen. --M@rcela 15:59, 24. Jun. 2020 (CEST)
- Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Danke für deine klärende Antwort!--
Petermahlzahn (Diskussion) 16:27, 24. Jun. 2020 (CEST)
Schweizerisches "Erbversprechen"
Liebe Juristen,
mögt Ihr hier mal kurz draufschauen (ggf. auch auf die überarbeitete/ ungesichtete Version)? Die Formulierung "Das Erbversprechen ergänzt ein bestehendes Testament" kommt mir als juristischem Laien irgendwie seltsam vor. Wie kann man denn noch über das Testament hinaus Weiteres vererben? --91.34.42.212 18:44, 13. Jun. 2020 (CEST)
The Wikipedia Library Card Platform
https://wikipedialibrary.wmflabs.org/ kann man sich mit seinem WP-Konto einloggen und unter anderem auch juristische Fachliteratur lesen, vorwiegend ausländisches Recht via JSTOR, Hein Online, Oxford University Press, ProQuest und CAIRN, es gibt dort aber auch ein paar deutsche Fachzeitschriften. Der Zugriff setzt ein mindestens sechs Monate altes Konto, 500 Bearbeitungen, davon 10 im letzten Monat, voraus, und man darf in keinem Wikimedia-Projekt gesperrt sein. Der Zugriff erfolgt über einen Proxy. Individuelle Zugänge zu weiteren Ressourcen gibt es auf Anfrage.--Aschmidt (Diskussion) 22:09, 16. Jun. 2020 (CEST)
Info: Falls noch nicht gesehen: Unter- Prima, Danke Dir. Vielleicht sollten wir die Quellen mal hier als Dauerabschnitt zusammenfassen, oder auf einer Redaktionsseite; sind ja mittlerweile schon ein paar. Chz (Diskussion) 12:35, 17. Jun. 2020 (CEST)
„Not vieler Menschen“ scheint mir ein alternativer Tatbestand statt des Brandstiftung mit Todesfolge in Österreich zu sein. Da ist irgendwo ein Logikfehler im derzeitigen Text. Hat jemand ein Lehrbuch oder einen Kommentar zum StGB Österreichs zur Hand? --Pistazienfresser (Diskussion) 18:23, 17. Jun. 2020 (CEST)
- Das ist natürlich insofern richtig, als das Auslösen von „Not vieler Menschen“ in § 169 Abs 3 StGB eine der vier Qualifikationsvarianten (1. Tod eines Menschen, 2. Schwere Körperverletzung einer größeren Zahl von Menschen 3. Not vieler Menschen und 4. Tod einer größeren Zahl von Menschen) ist. Daher stellt die Herbeiführung von Not vieler Menschen keine Erfolgsqualifikation der Brandstiftung mit Todesfolge, sondern eine Erfolgsqualifikation zur Brandstiftung, also zum Grunddelikt, dar. Siehe zu allem vorgenannten die Ausführungen von Murschetz zu § 169 StGB in Höpfel/Ratz, Wiener Kommentar zum Strafrecht, Rz 13 (für Personen mit RDB-Zugang hier abrufbar). Beste Grüße, Plani (Diskussion) 12:34, 18. Jun. 2020 (CEST)
- Danke schön. P. S.: Heißt das in Österreich auch tatsächlich „Tatbestandserfolg“ bzw. ist das hier gemeint und könnte man das nicht etwas laientauglicher umschreiben/erläutern (z. B. im Gegensatz zum Tode, dessen fahrlässige Herbeiführung auch für sich unter Strafe steht).--Pistazienfresser (Diskussion) 13:12, 18. Jun. 2020 (CEST)
Artikel Certificate of Freedom
Hallo, der Artikel beschäftigt sich mit dem australischen Recht, aber ein Certificate of Freedom gab es wohl auch in Amerika und wurden von Bezirksgerichten zur Befreiung eines Sklaven ausgestellt. Jedoch reicht da meine Fachkenntnis nicht weit genug. Könnt Ihr mal kurz über die Thematik drüberschauen? Danke sehr, – Doc Taxon • Disk. • 10:09, 25. Jun. 2020 (CEST)
Problematik der Artikelzerstreutheit um die Dogmatik der „unechten Unterlassungsdelikte“ im Strafrecht
Liebe Kollegen, hier wurde mal wieder die OMA-Tauglichkeit eines unser Portal betreffenden Artikels beanstandet.
Neben der Anfrage fiel mir bei der Gelegenheit auf, dass die Systematik des Komplexes selbst zu wünschen übrig lässt. Da gibt es Unechtes Unterlassungsdelikt in dieser Form Unterlassungsdelikt#Unechte Unterlassungsdelikte. Vertretbar. Dann gibt es daneben Unterlassen (Deutschland). Dann gibt es Entsprechungsklausel – grrr, habe ich selbst zu verantworten. Dann gibt es Garantenpflicht, auf die per Redirect Garantenstellung verlinkt.
Insgesamt auch für den Juristen nicht zufriedenstellend. Wie eingangs gesagt, wurde dieser Artikel von einer IP auch inhaltlich als für Laien wenig informativ wahrgenommen. Gibt es Vorschläge, wie wir diesen „kleinen Strafrechtskosmos“ in beiderlei Hinsicht geschmeidiger gestalten könnten? VG in die Runde --Stephan Klage (Diskussion) 09:59, 13. Jun. 2020 (CEST)
- Ist schwierig. Eigentlich ist ja eine Systematik unter Unterlassen (Deutschland) bereits dargestellt. Ggf. wäre eine „Sprachvereinfachung“ in den Artikeln eher zielführend. Chz (Diskussion) 11:48, 13. Jun. 2020 (CEST)
- Die Garantenstellungen sind auch unter Garant (Person) und unter Garantenpflicht dargestellt.--Pistazienfresser (Diskussion) 15:25, 28. Jun. 2020 (CEST)
Infobox zu Entscheidungen des BVerfG
Bei dem heutigen Schnellschuss fällt die Infobox ins Auge. Die gibt es so oder so ähnlich oder auch mal ganz anders oder aber auch gar nicht in den Artikeln zu Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts. Könnten wir uns ggf. auf eine, möglichst knapp gehaltene Fassung einer solchen Infobox einigen – oder sie ganz weglassen?--Aschmidt (Diskussion) 21:55, 19. Mai 2020 (CEST)
- Uff. Danke für den Hinweis. Wusste gar nicht, dass es so was gibt. Muss ich mir mal genauer angucken und drüber nachdenken. Sehe ich in der derzeitigen Form auch als nicht unproblematisch an. --Opihuck 22:06, 19. Mai 2020 (CEST)
- Die Infobox scheint schon über 10 Jahre alt und von Benutzer:Teddychen81 angelegt worden zu sein. Ich sehe uns nicht als Litfaßsäule für Leitsatzproklamationen. Im Idealfall formulieren wir auch keine Gesetze(-sauszüge) nach, wobei mich mal wieder am meisten die uneinheitliche Verwendung stört. Keine Systematik.--Stephan Klage (Diskussion) 22:40, 19. Mai 2020 (CEST)
Also zumindest müsste man über den entsprechenden Abschnitt in der Box Amtliche Leitsätze schreiben. Und dann müsste es wohl auch Mitwirkende Richter heißen. Ob die Box ansonsten so toll und zielführend ist, insbesondere wenn die Leitsätze darin länger sind als der sonstige Artikeltext (das könnte hier z.B. der Fall sein), kann man in der Tat bezweifeln 92.79.101.164 (ohne (gültigen) Zeitstempel signierter Beitrag von 92.79.101.164 (Diskussion) 21:10, 20. Mai 2020 (CEST))
- Wenn dort die amtlichen Leitsätze hinein sollten, wäre die Box schon beim Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Ausland-Ausland-Fernmeldeaufklärung des Bundesnachrichtendienstes vermutlich länger als der bisherige Artikel.--Pistazienfresser (Diskussion) 21:24, 20. Mai 2020 (CEST)
Alle Einwände sind richtig. Ich wäre dafür, diese Boxen zu löschen.--Aschmidt (Diskussion) 23:58, 20. Mai 2020 (CEST)
- +1. Hat keinen Mehrwert. Besser wäre es, die Energie in ordentliche Artikel zu stecken. --Opihuck 00:44, 21. Mai 2020 (CEST)
Die Leitsätze machen die Infobox zu wuchtig. Wenn man sie weglässt, kann die Infobox in abgespeckter Version bleiben. Der angezweifelte „Mehrwert“ ergibt sich für mich schon daraus, dass die Namen der mitwirkenden Richter genannt sind. --Bendix Grünlich (Diskussion) 11:58, 21. Mai 2020 (CEST)
- Die Box suggeriert, dass sie alles Wesentliche enthalte, was nicht der Fall ist. Und die Richter kann man auch im Artikel erwähnen – wenn das denn aus enzyklopädischer Sicht überhaupt erheblich wäre.--Aschmidt (Diskussion) 15:21, 21. Mai 2020 (CEST)
- Diese Argumente kann ich nicht nachvollziehen. Wo suggeriert die Box denn etwas? Sie gibt einen schnellen Überblick über den Artikel, wenn man so will. Das ist ein Merkmal aller Infoboxen. Und dass man Informationen statt in einer Infobox auch direkt im Artikel bringen kann, liegt auf der Hand. Mit dem Argument kann man jede Infobox für überflüssig erklären. --Bendix Grünlich (Diskussion) 15:35, 21. Mai 2020 (CEST)
- Infoboxen haben im Allgemeinen den Zweck, bestimmte Parameter an zentraler Stelle darzustellen. Es sind in der Regel immer kurze griffige Angaben, bei Gesetzen der Name, die Kurzbezeichnung, die Abkürzung, das Sachgebiet, der Verkündungstag, die Fundstelle, das Inkrafttreten, die letzte Änderung usw. Das hat einen echten Mehrwert, weil die Box geeignet ist, den Leser schnell zu informieren. Was haben wir bei Gerichtsentscheidungen an vergleichbaren Parametern? Das Aktenzeichen, das Datum, vielleicht eine Fundstelle sonst nichts. Die Leitsätze sind hoch kompakt und oft erst nach mehrmaligem Lesen verständlich und eignen sich für eine Infobox schon wegen ihrer Mächtigkeit nicht. Was haben wir noch? Die beteiligten Richter. Tja, manchmal wenn ein Sondervotum abgegeben wird, kommt es auf deren/dessen Namen an. Ansonsten ist die Besetzung der Richterbank enzyklopädisch im Bereich der Belanglosigkeit. Das wird in keiner Fachzeitschrift geschweige denn in der Literatur erwähnt.
- Aus meiner Sicht hat der Ersteller der Infobox den Sinn, den eine Infobox haben sollte, etwas aus den Augen verloren. Es würde uns nichts fehlen, wenn es sie nicht gäbe. Ihre Existenz zementiert - vielleicht hat das Aschmidt mit "Suggestion alles Wesentlichen" gemeint - eine Bedeutungskraft, die eine gerichtliche Entscheidung im Allgemeinen nicht hat. In Deutschland kennen wir keine "Präzedenzentscheidungen", wie etwa im amerikanischen Recht, die schnell unter einem eigenen Namen in der Literatur auch Eingang finden. Es gibt nur ganz wenige Entscheidungen, vor allem aus den Anfangsjahren des BVerfGs, die in der Literatur tatsächlich einen eigenen Namen bekommen haben und die jeder Jurist unter diesem Namen kennt. Sonst ist das aber eher nicht der Fall. Anders als in den "Case-law-Ländern" haben Entscheidungen in Deutschland in der Regel keine zementierende Wirkung und in der Regel auch keinen einheitlich verwendeten Namen.
- Ich prophezeie, dass (das unter enzyklopädischen Gesichtspunkten ohnehin nicht gut gewählte) Lemma und der Artikel in ca. einem halben Jahr wahrscheinlich vergessen sein werden, weil eine mediale Wirkung dann nicht mehr feststellbar ist. Die Infobox - so sehe ich das - soll dem entgegenwirken; sie suggeriert eine Bedeutung, die die Entscheidung weder in der juristischen Fachwelt noch in der allgemeinen Literatur haben wird. Sie ist eine von vielen 100 Entscheidungen jedes Jahr. Da wird dann auch irgendwann die Relevanzfrage des ganzen Artikels aufkommen. --Opihuck 09:57, 23. Mai 2020 (CEST)
- +1. – Könnten wir uns vielleicht darauf einigen, dass eine ordentliche Vorlage programmiert wird, in der nur die Mindestangaben, die Opihuck gerade erwähnt hat, enthalten sind? Aktenzeichen, das Datum, vielleicht eine Fundstelle – idealerweise aus der amtlichen Sammlung und von der Website des Gerichts?--Aschmidt (Diskussion) 10:45, 23. Mai 2020 (CEST)
- Aus meiner Sicht ja. Wenn schon Info-Box, wäre das eher eine Form, die den Zweck der Infobox erfüllen könnte. --Opihuck 10:50, 23. Mai 2020 (CEST)
- + 1 an beide. Ich hatte die Infobox (ohne Leitsätze und ohne Richtergremium!) schon vor längerem auf mich wirken lassen und dachte mir dann, so würde sie aus meiner Sicht vertretbar sein. Überdies würde ich mich freuen, wenn sie danach einheitlich angewendet würde. Bei dieser reinen Fleißarbeit würde ich auch behilflich sein. --Stephan Klage (Diskussion) 11:57, 23. Mai 2020 (CEST)
- + 1 zum Vorschlag von Aschmidt. --Bendix Grünlich (Diskussion) 12:05, 23. Mai 2020 (CEST)
- Zur Info: Es gibt Vorlage:Infobox Entscheidung Bundesverfassungsgericht (vielfach eingebunden) und Vorlage:Infobox BVerfG-Entscheidung (nur wenig eingebunden, vielleicht ersetzbar?). --Carolin 13:50, 23. Mai 2020 (CEST)
- Danke Carolin, ich bin immer wieder platt, was du alles weißt, was ich nicht weiß. Zwei Boxen für dieselbe Sache - nee oder? --Opihuck 15:17, 23. Mai 2020 (CEST)
- Ich habe auch erst dreimal draufgucken müssen, ehe ich es geglaubt habe. --Carolin 15:55, 23. Mai 2020 (CEST)
- Vielen Dank auch meinerseits an Carolin für das Auffinden und den Hinweis auf die die beiden bestehenden Infobox-Vorlagen! Und Dank auch an Opihuck, Bendix Grünlich und Stephan Klage für eure weiteren Meinungen! – Ich wäre eher für die Vorlage:Infobox Entscheidung Bundesverfassungsgericht, weil sie sich farblich zurückhält und sich im üblichen Design bewegt und sich auf das Minimum an Inhalten beschränkt, die wir uns an der Stelle wünschen würden. – Treffen wir eine Wahl und lassen wir die Diskussion noch eine Weile offen, damit sie von mehr Autor/innen/en wahrgenommen werden kann? Und wenn wir ein Votum haben, können wir die mehrheitlich gewünschte Vorlage einsetzen und die andere Vorlage löschen lassen, um Einheitlichkeit herzustellen?--Aschmidt (Diskussion) 17:21, 23. Mai 2020 (CEST)
- Ähm, das soll dann heißen, "Abspecken" findet nicht mehr statt? Also bleiben dann so wichtige Sachen wie Verhandlungstag, Verfahrensart, Rubrum, Sachverhalt, Tenor, Leitsätze, Vorsitzender, Beisitzer, Mehrheitsmeinung, Zustimmend, Angewandtes Recht (?????), Entscheidung, Reaktion drin? --Opihuck 18:28, 23. Mai 2020 (CEST)
- It's a wiki. Können wir doch weiterhin ändern. Die Vorlage kann weiterentwickelt werden. Ich fand die andere halt etwas aus dem Rahmen fallend mit den roten Balken…--Aschmidt (Diskussion) 18:57, 23. Mai 2020 (CEST)
- Sicher kann man die Vorlage ändern. Am besten gleich auch ein entsprechendes Format für EuGH-Urteile festlegen.
- Kurzer Einwurf: Habe gerade unter Kategorie Diskussion:Vorlage:Infobox Recht vorgeschlagen, eine neue Kategorie:Vorlage:Infobox Gerichtsurteil anzulegen. Das macht es etwas leichter, redundante oder auch fehlende Infoboxen zu erkennen und ist auch m.E. von der Systematik her etwas eleganter. Falls das hier d'accord geht (Kommentare gern auch gleich dort), würde ich danach noch beim Wikipedia:WikiProjekt Vorlagen und Wikipedia:WikiProjekt Kategorien nachfragen, damit das rundum abgesprochen ist. --Carolin 21:58, 23. Mai 2020 (CEST)
- Kategorie:Vorlage:Infobox Gerichtsentscheidung wäre vorzugswürdig, weil das der Oberbegriff ist und auch Beschlüsse umfasst, die keine Urteile sind.--Aschmidt (Diskussion) 12:54, 24. Mai 2020 (CEST)
- Sehr gut. Dasselbe ist nun auch dort auf der Vorlagenkategoriendiskussion vermerkt, passt also genau zusammen. Den Vorschlag habe ich dort entsprechend geändert. --Carolin 14:28, 24. Mai 2020 (CEST)
- Die neue Kategorie steht nun: Kategorie:Vorlage:Infobox Gerichtsentscheidung. Grüße --Carolin 20:10, 24. Mai 2020 (CEST)
- Sehr gut. Dasselbe ist nun auch dort auf der Vorlagenkategoriendiskussion vermerkt, passt also genau zusammen. Den Vorschlag habe ich dort entsprechend geändert. --Carolin 14:28, 24. Mai 2020 (CEST)
- Kategorie:Vorlage:Infobox Gerichtsentscheidung wäre vorzugswürdig, weil das der Oberbegriff ist und auch Beschlüsse umfasst, die keine Urteile sind.--Aschmidt (Diskussion) 12:54, 24. Mai 2020 (CEST)
- It's a wiki. Können wir doch weiterhin ändern. Die Vorlage kann weiterentwickelt werden. Ich fand die andere halt etwas aus dem Rahmen fallend mit den roten Balken…--Aschmidt (Diskussion) 18:57, 23. Mai 2020 (CEST)
- Ähm, das soll dann heißen, "Abspecken" findet nicht mehr statt? Also bleiben dann so wichtige Sachen wie Verhandlungstag, Verfahrensart, Rubrum, Sachverhalt, Tenor, Leitsätze, Vorsitzender, Beisitzer, Mehrheitsmeinung, Zustimmend, Angewandtes Recht (?????), Entscheidung, Reaktion drin? --Opihuck 18:28, 23. Mai 2020 (CEST)
- Vielen Dank auch meinerseits an Carolin für das Auffinden und den Hinweis auf die die beiden bestehenden Infobox-Vorlagen! Und Dank auch an Opihuck, Bendix Grünlich und Stephan Klage für eure weiteren Meinungen! – Ich wäre eher für die Vorlage:Infobox Entscheidung Bundesverfassungsgericht, weil sie sich farblich zurückhält und sich im üblichen Design bewegt und sich auf das Minimum an Inhalten beschränkt, die wir uns an der Stelle wünschen würden. – Treffen wir eine Wahl und lassen wir die Diskussion noch eine Weile offen, damit sie von mehr Autor/innen/en wahrgenommen werden kann? Und wenn wir ein Votum haben, können wir die mehrheitlich gewünschte Vorlage einsetzen und die andere Vorlage löschen lassen, um Einheitlichkeit herzustellen?--Aschmidt (Diskussion) 17:21, 23. Mai 2020 (CEST)
- Ich habe auch erst dreimal draufgucken müssen, ehe ich es geglaubt habe. --Carolin 15:55, 23. Mai 2020 (CEST)
- Danke Carolin, ich bin immer wieder platt, was du alles weißt, was ich nicht weiß. Zwei Boxen für dieselbe Sache - nee oder? --Opihuck 15:17, 23. Mai 2020 (CEST)
- Zur Info: Es gibt Vorlage:Infobox Entscheidung Bundesverfassungsgericht (vielfach eingebunden) und Vorlage:Infobox BVerfG-Entscheidung (nur wenig eingebunden, vielleicht ersetzbar?). --Carolin 13:50, 23. Mai 2020 (CEST)
- Aus meiner Sicht ja. Wenn schon Info-Box, wäre das eher eine Form, die den Zweck der Infobox erfüllen könnte. --Opihuck 10:50, 23. Mai 2020 (CEST)
- +1. – Könnten wir uns vielleicht darauf einigen, dass eine ordentliche Vorlage programmiert wird, in der nur die Mindestangaben, die Opihuck gerade erwähnt hat, enthalten sind? Aktenzeichen, das Datum, vielleicht eine Fundstelle – idealerweise aus der amtlichen Sammlung und von der Website des Gerichts?--Aschmidt (Diskussion) 10:45, 23. Mai 2020 (CEST)
- Wahl zwischen den beiden Vorlagen
- Vorlage:Infobox Entscheidung Bundesverfassungsgericht:
- Aschmidt
- Stephan Klage
- Carolin -- oder eine allgemeinere Lösung.
- Chz -- aber das ist keine optimale Lösung!
- Weder noch:
Entweder man übernimmt eine bereits bestehende Vorlage und passt sie entsprechend an bzw. lässt sie anpassen. Mir würde in der Box zum Beispiel der ECLI fehlen. Oder wir führen eine neue Vorlage ein, die von vornherein unseren Vorstellungen entspricht. Die müsste dann neu programmiert werden. Oder wir lassen die Box ganz weg – letzteres war nicht die Mehrheitsmeinung. Ich möchte einen Kompromiss herbeiführen und wäre selbst dafür, die Vorlage:Infobox Entscheidung Bundesverfassungsgericht anzupassen und dann als einzige Vorlage für Entscheidungen des BVerfG zu verwenden.--Aschmidt (Diskussion) 12:54, 24. Mai 2020 (CEST)
- Aschmidt, ich sehe dein Bemühen und deine umsichtige Vorgehensweise. Aber du siehst auch, dass das, was du jetzt vorschlägst, nicht dein ursprünglicher Standpunkt ("möglichst knapp gehaltene Fassung einer solchen Infobox – oder sie ganz weglassen") war. Nachdem eine Mehrheit eine Box befürwortet hat und wohl auch eine Mehrheit dafür ist, dass sie gegenüber den beiden jetzigen kräftig abgespeckt werden soll, soll es nun bei einer der beiden Boxen ohne inhaltliche Aufarbeitung bleiben? Dann können wir es auch so belassen, wie es ist. In der Löschung einer der beiden Boxen liegt wahrscheinlich einiges an Arbeit, die uns aber keine signifikante Verbesserung bringt. Aus schlecht wird schlecht. Kanns nicht sein...
- Lass(t) uns lieber Nägel mit Köpfen machen:
- Erst definieren, ob wir eine "nationale deutsche Box" haben wollen oder eine "DACH-Box" (mit Österreich/Schweiz) oder dem Vorschlag von Carolin folgen, eine "Europa-Box" (mit England/Schottland/Wales), internationale Box (EuGH, auch IGH) oder sogar - daran ließe sich auch denken - eine "Welt-Box" (z. B. mit USA) zu haben.
- Dann definieren, was da an Infos hinein soll (das wird für England und USA mit großer Wahrscheinlichkeit einen ganz anderen Bedarf auslösen als für Deutschland - siehe dazu meine Ausführungen weiter oben),
- Dann bestimmen, welche der beiden vorhandenen Boxen Grundlage sein könnte oder wie sonst das Layout aussehen könnte.
- Die Umsetzung muss ja nicht morgen fertig sein. Was ich mir aber - auch um Mehrarbeit zu vermeiden, wünschte - ist ein überzeugendes Grundkonzept mit Perspektive. Die drei Punkte festzulegen, dürfte nicht allzu schwer sein, ich sage auch gleich meine Meinung dazu:
- zu 1. rechtsordnungsbezogene Boxen, für die deutsche Rechtsordnung eine eigene Box, für den EuGH eine eigene. Sie können gerne auf einem ähnlichen Layout beruhen.
- zu 2. bei der deutschen Box: Bezeichnung, Entscheidungsform (Urteil, Beschluss, Gerichtsbescheid), Datum, Aktenzeichen, Rechtskraft, ECLI, vielleicht noch ähnlich knappe, prägnante Punkte, die keinen größeren Umfang als 50 Zeichen haben sollten, also jedenfalls keine ellenlangen Leitsätze, Inhaltsangaben, Besetzungsbank usw.),
- zu 3. Vorlage:Infobox Entscheidung Bundesverfassungsgericht ist vom Layout her auch aus meiner Sicht eine passable Grundlage.
- Ich fand, wie gesagt, deine ursprüngliche Idee sehr gut. Auch ECLI aufzunehmen, halte ich für sehr gut, denn das ist die Zukunft. Aber jetzt nur im Punkt 3 festzulegen, welche von den beiden schlechten Boxen wir nehmen (und der Rest verläuft dann im Sande ... - oder?), ist keine effiziente Vorgehensweise. Meine Meinung. Muss niemand teilen. --Opihuck 14:32, 24. Mai 2020 (CEST)
- Hinweis: Wir haben eine Box für Entscheidungen des US-SCOTUS: Marbury v. Madison. Dort ist die Tradition ja bekanntlich so, dass individuelle Richter und ihre Beteiligung an Entscheidungen fleißig diskutiert werden. Deshalb ist dort die Liste der Richter von einer gewissen Bedeutung. Bei uns sehe ich das eher nicht, so dass ich mich gegen eine Box ausspreche. Vielleicht wäre es sinnvoller, eine Formatvorlage zu verfassen und dort zu beschreiben, welche Informationen, einschließlich ECLI, in einem Artikel zu Entscheidungen der BVerfG sinnvoll sind. Grüße --h-stt !? 22:23, 24. Mai 2020 (CEST)
- Eine knappe Box auf der Grundlage der grauen fände ich gut. Beim Namen vielleicht noch angeben, dass nur etablierte Namen gemeint sind. Und eine Formatvorlage wäre vermutlich auch nicht schlecht (die dann mit Leitsätzen oder deren Kurzfassung?).--Pistazienfresser (Diskussion) 11:40, 27. Mai 2020 (CEST)
Einen karmesinroten Hintergrund fände ich schöner. --Chz (Diskussion) 11:55, 27. Mai 2020 (CEST)
- Hast mich überzeugt.--Pistazienfresser (Diskussion) 12:01, 27. Mai 2020 (CEST)
Zwischenergebnis und weiteres Vorgehen
Liebe alle, wenn ich den weiteren Verlauf der Diskussion für mich zusammenfasse, scheint weiterhin die Mehrheit für eine Infobox zu sein, die sich aber auf das Nötigste beschränkt (also ohne Leitsätze und Aufzählung der beteiligten Richter/innen), und wenn es eine solche Box geben sollte, wäre die Mehrheit wohl auch für eine Box im Design der Vorlage:Infobox Entscheidung Bundesverfassungsgericht. Und auch der Vorschlag von h-stt fand Anklang, eine Formatvorlage für Artikel über Gerichtsentscheidungen zu entwerfen – aus der – das wäre meine Bitte – auch ersichtlich sein sollte, dass ein Artikel über eine gerichtliche Entscheidung erst dann sinnvoll zu schreiben ist, wenn es dazu eine ausreichende Rezeption in der Fachliteratur gibt. Bis dahin reicht eine Aktualisierung des Artikels über den Gegenstand, zu dem die Entscheidung ergangen war. Außerdem scheint es gute Gründe zu geben, bei Entscheidungen des amerikanischen Supreme Court anders zu verfahren und eine erweiterte Infobox zu verwenden. Vielleicht gilt das auch für andere Gerichte, entzieht sich leider meiner Kenntnis. – Könnten wir diesen Stand umsetzen? – Danke!--Aschmidt (Diskussion) 22:03, 27. Mai 2020 (CEST)
- +1, das in Bausch & Bogen, denn wir sind auf einem guten Weg. In Sachen der letztendlichen Ausgestaltung der verbleibenden Rohdaten – also ohne Leitsatzwesen/Gremien – bin ich resilient. Daher die bloße Zustimmung zu Aschmidt.--Stephan Klage (Diskussion) 07:08, 28. Mai 2020 (CEST)
- +1, so soll es dann bitte auch sein. Vielen Dank! --Chz (Diskussion) 11:34, 28. Mai 2020 (CEST)
Hallo, allerseits! Es tut mir leid, dass ich mich so lange nicht um die Infobox kümmern konnte, was durch einen Umzug in Corona-Zeiten sowie beruflich bedingt war. Es ist absehbar, dass sich das nun wieder etwas entspannen wird, und ich würde dann auf die Vorlagenwerkstatt zukommen und sie bitten, eine entsprechende Vorlage zu erstellen, die wir in die Artikel einbinden können, um das Ergebnis unserer Diskussion umzusetzen. Weil ich annehme, dass damit wiederum ein gewisser Diskussionsbedarf entstehen wird, habe ich solange abgewartet, bis ich dazu bereit wäre. Hilfestellung ist natürlich jederzeit willkommen – after all, it's a wiki… ;) ––Aschmidt (Diskussion) 20:52, 23. Sep. 2020 (CEST)
Aus meiner Sicht könnte dieser Abschnitt archiviert werden, da sich schon längere Zeit nichts mehr getan hat. Meinungen dazu? --Opihuck 23:15, 20. Aug. 2021 (CEST)
- Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Viele Grüße, Aschmidt (Diskussion) 23:56, 20. Aug. 2021 (CEST)