Portal Diskussion:Recht/Archiv Redaktion
Bundesverfassungsgerichtsurteil zu Schlüsselroman?
Ich habe ein kleines Problem mit dem Artikel Schlüsselroman, den ich nach einigen edits zum 17. und 18. Jhd. beobachte - er geht jedoch in das 20. Jhd hinein. Nun steht da sein heute (vorgenommen von einer IP) eine Versionsveränderung, von der ich nicht weiß, ob sie korrekt ist - fett die heikle Änderung:
- Der Begriff "Schlüsselroman" ist auf moderne Literatur nur schwer anwendbar, denn selbst wenn ein Autor reale Personen und Ereignisse in seinen Werken verarbeitet, besteht er meist darauf, ein fiktionales Werk geschaffen zu haben. Das gilt selbst für Klaus Manns Mephisto. Dieses Werk war im Buchhandel zwar über viele Jahre nicht käuflich erwerbbar, weil das Bundesverfassungsgericht befand, dass es Persönlichkeitsrechte der Nachfahren Gustaf Gründgens' verletze; aber Klaus Mann bestand dennoch darauf, dass er keinen Schlüsselroman geschrieben habe. Andererseits sind Selbstaussagen von Autoren nicht unbedingt zuverlässig.
Frage: wurde das tatsächlich durch das Bundesverfassungsgericht entschieden? Wäre es schwer, die Quelle zu nennen oder anzuzitieren? --Olaf Simons 22:56, 2. Sep 2006 (CEST)
- Du suchst Mephisto-Entscheidung? --Alkibiades 23:25, 2. Sep 2006 (CEST)
- Oh sehr schön, ein ganzer Artikel! Ich hielt es für eine Ente und wollte schon revertieren. --Olaf Simons 23:35, 2. Sep 2006 (CEST)
- Nun von Reverts soll man im Verdachtsfall immer absehen. Verdacht ersetzt nicht positive (Fach)Kenntnis. Du könntest den Text dahin gehend editieren, dass die Regelung nicht durch das BVerfG erging, sondern durch das Hanseatische Oberlandesgericht in Hamburg. Superlative nennt man oft, sie sind aber auch oft unzutreffend. Intralink zu der Mephisto-Entscheidung wäre dann zur Vertiefung passender. --CJB 18:32, 5. Sep 2006 (CEST)
- Ich glaube, ich kann da nur stümpern - du tust mir einen Gefallen, wenn Du das möglichst korrekt bringst. --Olaf Simons 18:35, 5. Sep 2006 (CEST)
- Ich glaube, dass Calvin hier auch etwas zu spitzfindig ist. --Alkibiades 18:49, 5. Sep 2006 (CEST)
- Hm, die jetzige Version "gerichtlich" geht wieder auf den Stand vor dem IP-Edit zurück, der das auf BVerfG präzisierte. Ganz ehrlich, ich habe keinen blassen Schimmer, was gut ist und habe nichts dagegen wenn da drei gute Sätze stehen statt ein schlechter. Ihr tut mir einen Gefallen, wenn Ihr das unter Eure Fittiche nehmt. --Olaf Simons 19:08, 5. Sep 2006 (CEST)
- Smile, das mit der IP habe ich nicht gesehen. Aber ich habe bei der Formulierung alles unter einen Hut gebracht: Alkibiades hat Recht, dass zuviel Details nicht in eine 3-Satz-Passage gehören. Link ist da.. Voilà --CJB 19:13, 5. Sep 2006 (CEST)
- aktuell könnte man da auch noch das esra-verfahren um maxim billers roman einbauen.--poupou l'quourouce Review? 20:27, 5. Sep 2006 (CEST)
- Ist willkommen - ich habe diese Dinge nach Rückzug in die Frühe Neuzeit nicht mehr im Blick. Finde aber, daß Aktuelles dem Artikel extrem gut täte. --Olaf Simons 20:45, 5. Sep 2006 (CEST)
- aktuell könnte man da auch noch das esra-verfahren um maxim billers roman einbauen.--poupou l'quourouce Review? 20:27, 5. Sep 2006 (CEST)
- Smile, das mit der IP habe ich nicht gesehen. Aber ich habe bei der Formulierung alles unter einen Hut gebracht: Alkibiades hat Recht, dass zuviel Details nicht in eine 3-Satz-Passage gehören. Link ist da.. Voilà --CJB 19:13, 5. Sep 2006 (CEST)
- Hm, die jetzige Version "gerichtlich" geht wieder auf den Stand vor dem IP-Edit zurück, der das auf BVerfG präzisierte. Ganz ehrlich, ich habe keinen blassen Schimmer, was gut ist und habe nichts dagegen wenn da drei gute Sätze stehen statt ein schlechter. Ihr tut mir einen Gefallen, wenn Ihr das unter Eure Fittiche nehmt. --Olaf Simons 19:08, 5. Sep 2006 (CEST)
- Ich glaube, dass Calvin hier auch etwas zu spitzfindig ist. --Alkibiades 18:49, 5. Sep 2006 (CEST)
- Oh sehr schön, ein ganzer Artikel! Ich hielt es für eine Ente und wollte schon revertieren. --Olaf Simons 23:35, 2. Sep 2006 (CEST)
verfassungskonvent und volksentscheid
es ist das unveräußerliche und ursprüngliche recht des souveräns, also aller bürgerInnen, über ihre verfassung per volksentscheid abzustimmen. rechtsquellen finden sich in nationalem, europäischen und im weltrecht (ius cogens). grundlegend ist die festlegung des verfassungswesentlichen wahlverfassungsrechts in der verfassung. dies darf nicht abgeordneten überlassen werden, die in eigener sache entscheiden. schließlich wird alle politische macht über wahlen an parteien verteilt, die wiederum überall ämter und führungspoositionen besetzen (medien, kultur, justiz, bildung...). in der verfassung sind regeln zu verankern, die heute zu verzeichnende oligarchische entwicklungen bei den parteien bzw. in der gesellschaft vermeiden helfen. in deutschland verspricht artikel 146 grundgesetz eine volksabstimung über die verfassung nach der wiedervereinigung. das haben die parteien bis heute verhindert und es ist höchste zeit, dies nachzuholen. im rahmen des wahlprüfungsverfahrens 2 BvC 4/04 beim bundesverfassungsgericht hat carl maria schulte (künstlername: carlo di fabio) diesen anspruch geltend gemacht, zusammen mit etwa 150 mitbürgerInnen. ein ständiger verfassungskonvent ohne parteimitglieder und lobbyisten soll 2007 erstmals zusammentreten und die deutsche verfassung wie auch die europäische verfassung diskutieren. anschließend sollen vorschläge dem volk zur abstimmung vorgelegt werden. dieser konvent soll verschiedene aufgaben wahrnehmen. unter anderem verfassungsänderungen vorbereiten und vor einem volksentscheid über volksinitiativen für gesetze darüber abstimmen. erst wenn der konvent ablehnt, kommt es zu einem volksentscheid. volksinitiativen sind vom bundestag und vom konvent vorrangig zu behandeln. hinzu kommt die kontrolle der umsetzung beschlossener volksgesetze und von gesetzgebungsaufträgen des bundesverfassungsgerichts. einmal im jahr könnten nationale, europäische und globale perspektiven ohne parteitaktik und machtinteressen diskutiert werden. das stärkt die reformfähigkeit des landes und wird wieder interesse an politik wecken - bis hin zu mehr wahlbeteiligung und marinalisierung extremer parteien. QUELLE bin ich selbst. carlo.difabio@gmx.de
bitte (auch) als eigenen beitrag von mir zum BETREFF-thema in die enzyklopädie integrieren! merci! (Vorstehender nicht signierter Beitrag stammt von 141.2.208.156 (Diskussion • Beiträge) --Bubo 容 20:17, 26. Sep 2006 (CEST))
- Willkommen, dies ist ein Wiki. --Bubo 容 20:17, 26. Sep 2006 (CEST)
- Könnte man sich nicht doch überlegen, die Debatten des Rechtsbereichs hierhin zu verlagern? - so daß etwas vernünftiges hier geschieht. --Olaf Simons 13:48, 1. Nov. 2006 (CET)
Ein neuer Artikel, der etwas Aufmerksamkeit verdient. Meine RömRecht-Kenntnisse sind leider schon all zu sehr verstaub, um das was bewirken zu können. Wäre super, wenn jemand kompetenter da drüber schauen könnte. --Wirthi ÆÐÞ 10:42, 20. Okt. 2006 (CEST)
- Damit das nicht so reaktionslos hier steht ein Hinweis, dass ich den Antrag auf Qualitätssicherung auch im Wikipedia:WikiProjekt Recht notiert habe. So können sich beide Seiten um das Verdienst streiten, bisher keine Reaktion bewirkt zu haben. --wau > 15:17, 31. Okt. 2006 (CET)
Vereinsrecht?
Wer setzt sich denn hier speziell mit Vereinrecht auseinander? --Weissmann 11:30, 21. Nov. 2006 (CET)
- Was darf's denn sein? --h-stt !? 12:19, 21. Nov. 2006 (CET)
Heutige Löschkandidaten
Hallo liebe Leute, könnt ihr vielleicht hier und da mal vorbeischauen? Grüße, --Gardini · Spread the world 11:48, 22. Nov. 2006 (CET)
Rente
Hallo, ich kenne mich im Sozialrecht insbesondere im Rentenrecht relativ gut aus. Ich werde zukünftig sicher noch einige Artikel verbesseren. Einige Artikel will ich auch neu einstellen, ich will allerdings nicht dass ich mir Mühe geb und Artikel wie Gesamtleistungsbewertung, Einkommensanrechnung , Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben , Verweisungsberuf , fiktive Pflichtbeitragszeit, Kartenersatz oder Renteninformation einstelle und diese dann gelöscht werden. Gibt es für Rechtsartikel Relevanzkriterien, also welche Begriffe (werde da sicher auch die Infobroschüre der Deutschen Rentenversicherung zu Hilfe nehmen (selbstverständlich unter Beachtung des Urheberrechts ) können aufgenommen werden ? Hanabambl 00:08, 23. Nov. 2006 (CET)
- Da wird ja der Olaf Simons begeistert sein, denn je mehr das Soziale ein Übergewicht bekommt, desto mehr könnte man auf die Idee kommen, dass der Titel "Recht und Soziales" gerechtfertigt ist! Aber zu Deiner Frage. Ausformulierte Relevanzkriterien für Rechtsartikel kenne ich nicht. Für ausgesprochene Spezialgebiete wird es sinnvollerweise schon gewisse Grenzen geben, was man in einer Enzyklopädie bringen kann. Man kann sie vielleicht in etwa so bestimmen: Ausgesprochenes Fachchinesisch, dass nur von Eingeweihten verstanden wird, ist wohl nicht angebracht. Umgekehrt kann schon auch recht spezielle Themen bringen und erscheint gerade das verdienstvoll, wenn es in einer für Laien veständlichen Weise geschieht. Gerade bei Themen wie Du sie nennst, die ja offenbar mehr Einzelfragen als eine Übersicht über ein Themengebiet betreffen, wird es wichtig sein, den Kontext klar zu machen. Gute Artikel müssen eine Löschung kaum befürchten. Nur zu! --wau > 20:23, 23. Nov. 2006 (CET)
Hat eine IP hier reingeklatscht, ich glaub nicht, daß die noch mal selbst was dran macht. Ist, soweit ich mich an die betreffende Vorlesung noch erinnern kann, inhaltlich wohl in Ordnung. Bitte mal gegenlesen. --P. v. Quack 14:12, 25. Nov. 2006 (CET)
- Liest sich nicht völlig abwegig. Ich hab den Artikel mal ein bisschen in Form gebracht. --Forevermore 16:11, 25. Nov. 2006 (CET)
- Hab auch noch mal dran rumgepfuscht. --P. v. Quack 20:45, 25. Nov. 2006 (CET)
- Mir fehlt ein (Halb-)Satz zur Bundeskompetenz bei Handelsgeschäften, die die Staatsgrenzen überschreiten (Interstate Commerce). Kann da jemand von euch etwas Kompetentes einfügen? --h-stt !? 18:56, 26. Nov. 2006 (CET)
Verbundene Verträge (§ 358 BGB)
bitte stellen sie in das lexikon ein:
definition von: "verbundene verträge", geregelt in § 358 BGB.
(Beitrag von: 84.156.83.13, 8. Dez. 2006, 17:07)
- Denkbar wäre auch, hierüber im Zusammenhang mit dem Artikel Widerrufsrecht etwas zu schreiben. Es gibt auch den Artikel Verbrauchervertrag. Im Abschnitt §§ 355 bis 359 BGB finden sich Regelungen über das Widerrufsrecht und das Rückgaberecht bei Verbraucherverträgen. Der Artikel Widerrufsrecht behandelt auch das Rückgaberecht mit, insoweit ist sein Titel etwas eng. In diesem Kontext könnte allerdings, statt eines eigenen Artikels, die Problematik "verbundene Verträge" (Legaldefinition in § 358 Abs. 3 BGB) mit behandelt werden. Es geht dabei darum, dass ein Verbrauchervertrag, meist ein Kauf, mit einem Verbraucherdarlehensvertrag so eng verknüpft ist, dass sie eine Einheit bilden. Bei einem wirksamen Widerruf des einen entfällt dann auch die Bindung an den verbundenen Vertrag. Einzelheiten in § 358 und § 359 BGB. --wau > 21:37, 8. Dez. 2006 (CET)
Gubernative: ein im Vordringen befindlicher oder ein kaum beachteter Begriff der Rechtswissenschaft?
Liebe Redaktion Recht und Soziales, darf ich Euch, genauso wie die Autoren des Artikels Gubernative auch, auf eine Diskussion aufmerksam machen, die dort geführt wird (Diskussion:Gubernative#Im Vordringen befindlich oder kaum Beachtung?)? Ich würde mich freuen, wenn Ihr dort Stellung beziehen könntet, für die eine oder für die andere Seite. Besten Dank! Frohes Schaffen --Fehlerteufel 20:40, 5. Jan. 2007 (CET)
Hallo zusammen!
Meine Frage dreht sich um die Tageszeiten. Es muss doch einen rechtlichen Rahmen dafür geben, wann welche Tageszeit ist. Beispiel Nacht: Nachtruhe ist von 22Uhr bis 6Uhr; Im Arbeitsrecht muss auch festgelegt sein, wann Nachtarbeit ist. Beispiel Mittag: Es gibt eine Mittagsruhe die gestört werden kann, wann soll das sein? Werden die Zeiten in diesen Artikel vom Gesetzgeber gestützt? Die rechtliche Definition kann nicht so individuell sein wie das persönliche Zeitgefühl. Vielleicht könnt ihr mir weiter helfen. --MfG, Bkmzde 05:58, 12. Jan. 2007 (CET)
- Angesichts der vielen verschiedenen Rechtsgebiete und der dort maßgebenden Gesichtspunkte kann es keine einheitliche Regelung geben, sondern nur eine Vielzahl verschiedener Regelungen in verschiedenen Gesetzen (oder auch in Verträgen). Einige Beispiele: § 758a Abs. 4 Zivilprozessordnung, § 19 Abs. 1 Nr. 4 Bundesjagdgesetz, § 104 Strafprozessordnung, § 5 Abs. 3 Verwaltungszustellungsgesetz, § 2 Arbeitszeitgesetz. --wau > 16:35, 12. Jan. 2007 (CET)
- Vielen, vielen dank für die Informationen! --MfG, Bkmzde 14:10, 16. Jan. 2007 (CET)
Grundsätzliche Frage
Hallo, ich bin die Jessica und seit fast zwei Monaten als Galatea hier ein wenig zugange. Ich bin Verwaltungsbeamtin im Strafvollzug seit über neunzehn Jahren und denke, dass ich deswegen so eine gewisse nonchalante Sachlichkeit mein Eigen nennen kann.
Und deswegen muss ich als absoluter Neuling jetzt doch mal schimpfen. Wie kann eine Redaktion Artikel wie "Gefängnisausbruch" (bitte mal durchlesen)oder "Strafvollzug" bitteschön jemals ohne Neutralitätsprobleme durchgehen lassen?
In einem Lexikon sollen doch Fakten erklärt, aber nicht das Für und Wider von Gefängnissen sozialromantisch abgehandelt werden.
Und das funktioniert: Fakt 1, Fakt 2, Fakt 3, ...Kritik et voilà. Die psychischen Auswirkungen der Haft haben in einem lexikalischen Eintrag über den Begriff "Strafvollzug", wenn dieser denn nicht epische Ausmaße nehmen soll, nur am Rande etwas zu suchen. Dafür würden sich dann die Begriffe "Haftschaden" oder "Hospitalismus" anbieten.
Weiterhin hab ich mit Grauen festgestellt, wie ungegliedert viele Artikel sind. Der Artikel eines Kollegen aus NRW las sich wie eine Märchenstunde.
Bitte, nehmt mir diese Kritik nicht übel. Jedes Fachportal hat sicherlich Lieblingskinder und Schmuddelkinder. Warum der Strafvollzug so ein Schattendasein führen muss, weiß ich leider nicht.
Net bös sein. --Galatea 23:17, 14. Jan. 2007 (CET)
- Hallo Jessica! Du fragst, wie eine Redaktion "solche" Artikel jemals durchgehen lassen kann. Nunja, das liegt daran, dass es in der Wikipedia keine Redaktion im eigentlichen Sinne gibt. Jeder kann mitmachen und nicht für jeden Artikel gibt es jemanden, der sich dafür verantwortlich fühlt. Leider heißt diese Seite hier trotzdem "Redaktion" und das ist in meinen Augen auch irreführend aber manche Leute meinen eben, dass man das ruhig so nennen kann. Aber zurück zu deiner Frage: Der Strafvollzug führt so ein Schattendasein, da sich bisher keiner so richtig dafür interessiert hat. Wenn du dich darum kümmern wilst, bist du herzlich eingeladen. --Alkibiades 08:02, 15. Jan. 2007 (CET)
- Sagen wir's mal so: Diese Seite heißt Redaktion - aber sie wird als solche von einigen Beobachtern der Seite gemieden. Deine Notizen verweisen darauf, daß eine Redaktion, die sich der Artikel annimmt eine gute Einrichtung wäre. Notiere Wikipedia-Artikel, die von einer zentralen redaktionellen Warte überprüft werden sollten, sammele sie hier mit Notizen ihrer Schwachpunkte. Die Chancen stehen gut, daß dann eine Menge Leute darüber gehen und nachdenken, wie die Schwachpunkte behoben werden. Im selben Moment wird an dieser Stelle eine Redaktion bestehen. Das ging in anderen redaktionellen Bereichen so - es gibt hier gewisse Anlaufschwierigkeiten. Zum einen weil es bereits ein "Projekt" und ein "Portal" Recht gibt, zum anderen weil beide Seiten sich am Wort "Soziales" im Titel stießen (man könnte es wegnehmen), zum dritten weil sie im Eröffnen dieser Seite eine Entmachtung sahen. Das erklärt vielleicht kurz die kalte Dusche, die Du gerade erntetest. Du siehst indes, daß Deine Worte auf dieser Seite unverzüglich Notiz der interessantesten Wikipedia-Mitarbeiter finden Alkibiades schätze ich als solchen, auch wenn er das hier vielleicht nicht gerne hören mag. Gruß, --Olaf Simons 11:47, 15. Jan. 2007 (CET)
- Ne, Olaf, ich schätze dich ja auch sehr und meine Vorbehalte gegen die Einrichtung einer Redaktion beziehen sich rein auf das Wort "Redaktion", was missverständlich sein kann, wie man an der Frage von Galatea erkennen kann. Unter einer Redaktion verstehe ich eine Instanz, die für alle Artikel in diesem Bereich sich verantwortlich fühlt und darüber entscheidet, was reinkommt und was nicht. Und das ist hier gerade nicht der Fall. Ich wollte Galatea auch mit ihrer berechtigten Frage nicht unter eine "kalte Dusche" stellen. Sie ging berechtigterweise davon aus, dass eine solche Readaktion auch existiert, wenn man sie so nennt. Aber das ist nicht der Fall. Übrigens ist das nicht nur hier nicht der Fall, sondern keine der so genannten Redaktionen der Wikipedia ist eine im eigentliche Sinne. Oder hat etwa die "Redaktion Geisteswissenschaften" die volle Verantwortung und Kontrolle über alle geisteswissenschaftlichen Artikel? Ich hoffe immer noch, dass man die "Redaktionen" wieder abschaffen wird oder sie umbenennt mit einem passenderen Titel - "Fachbereiche" etwa. --Alkibiades 12:01, 15. Jan. 2007 (CET)
- Sagen wir's mal so: Diese Seite heißt Redaktion - aber sie wird als solche von einigen Beobachtern der Seite gemieden. Deine Notizen verweisen darauf, daß eine Redaktion, die sich der Artikel annimmt eine gute Einrichtung wäre. Notiere Wikipedia-Artikel, die von einer zentralen redaktionellen Warte überprüft werden sollten, sammele sie hier mit Notizen ihrer Schwachpunkte. Die Chancen stehen gut, daß dann eine Menge Leute darüber gehen und nachdenken, wie die Schwachpunkte behoben werden. Im selben Moment wird an dieser Stelle eine Redaktion bestehen. Das ging in anderen redaktionellen Bereichen so - es gibt hier gewisse Anlaufschwierigkeiten. Zum einen weil es bereits ein "Projekt" und ein "Portal" Recht gibt, zum anderen weil beide Seiten sich am Wort "Soziales" im Titel stießen (man könnte es wegnehmen), zum dritten weil sie im Eröffnen dieser Seite eine Entmachtung sahen. Das erklärt vielleicht kurz die kalte Dusche, die Du gerade erntetest. Du siehst indes, daß Deine Worte auf dieser Seite unverzüglich Notiz der interessantesten Wikipedia-Mitarbeiter finden Alkibiades schätze ich als solchen, auch wenn er das hier vielleicht nicht gerne hören mag. Gruß, --Olaf Simons 11:47, 15. Jan. 2007 (CET)
- Es gibt eben solche und solche Redaktionen. Wikipedia-Redaktionen sind nicht für alle Artikel verantwortlich. Wenn Du willst, schreiben wir ein Redaktionsstatut dazu. Es sind doch vor allem Namen dort, wo man sie erwartet. --Olaf Simons 13:13, 15. Jan. 2007 (CET)
- Wo wurde denn die „Entmachtung“ gesehen? Unabhängig davon, ob man dieses mehr oder weniger aufgedrängte Kind Redaktion liebt: Es sind die Mitarbeiter des Portals und Projekts, die es dennoch nicht verhungern lassen. --Bubo 容 20:07, 15. Jan. 2007 (CET)
An Galatea
Lass Dich nicht abschrecken, dass hier über Dein Anliegen hinaus auch noch Fragen zu Sinn und Ausgestaltung der Redaktionen diskutiert werden, da liegt ein noch nicht geklärtes organisatorisches Problem, das Dich mit Deinem Anliegen Strafvollzug jedenfalls nicht weiter belasten muss.
Nimm für Dich als Ergebnis Deiner Anfrage mit: Jedermann hier im Fachbereich Recht, ob der nun unter dem Namen Redaktion oder Wikipedia:WikiProjekt Recht oder Portal:Recht auftritt (und das sind dieselben Mitarbeiter), begrüßt dich herzlich, wenn Du in dem angesprochenen Bereich an der Verbesserung von Artikeln mitarbeiten willst, sei es dass Du selbst Artikel verbesserst oder in der Diskussion auf Schwächen aufmerksam machst. Für artikelspezifische Diskussionen bietet sich an, auf der Diskussionsseite zum Artikel zu beginnen, wenn da nicht genügend Resonanz kommt, kann man über die Redaktion oder über Portal Diskussion:Recht oder passende Rubriken unter Wikipedia:WikiProjekt Recht noch mehr Mitarbeiter erreichen. Zu den angesprochenen Artikeln: So durch und durch katastrophal sind sie auch wieder nicht, aber man muss sich immer vor Augen halten: Wikipedia ist noch im Werden und im ständigen Fluss und wird nicht nur von Professoren für Strafvollzugsrecht geschrieben. Es werden immer Helfer gebraucht, um etwas besser zu machen.
Dein Acis > 21:08, 15. Jan. 2007 (CET)
Grabenkämpfe tun sich hier ja auf. Ich mach meinen Strafvollzug friedlich weiter. An jeden von Euch ein Danke, es geht sehr demokratisch zu hier.
...das gefällt mir. --Galatea 23:47, 15. Jan. 2007 (CET)
Reiche ich ein zur weiteren Bearbeitung nach Auslagerung aus Regierungsrat. --P. v. Quack Spuck das Textgewölle aus! 09:46, 19. Jan. 2007 (CET)
Satellitendatensicherheitsgesetz (SatDSiG)
Am 26. Januar wurde nach Genehmigung durch den Bundestag dem Bundesrat der Gesetzentwurf zum Satellitendatensicherheitsgesetz SatDSiG vorgelegt. Darin soll die Nuztung von "hochwertigen Erdfernerkundungssystemen" durch nicht-staatliche Einrichtugnen oder Personen geregelt werden. Das Ziel scheint eher im wirtschaftlichen Interesse zu liegen, die erforderliche Genehmigung [§3(1)]für so ein System ist unter anderem abhängig von der Herstellung des Systems in Deutschland [§4(1)]. Nach meinem Laienverständnis werden damit aber auch ganz normale Systeme woe Google Earth eingeschränkt. Vielleicht nimmt mal jemand das Thema auf. Gesetzesvorlage
- Das hatte schon mal jemand auf Wikipedia:WikiProjekt Recht/Artikelwünsche eingetragen. Aber bisher hat sich leider keiner dafür gefunden. --Alkibiades 20:55, 30. Jan. 2007 (CET)
- Danke für den Verweis auf die Artikelwünsche. Ich werde mich zukünftig mit solchen Anliegen lieber dort melden.
- Besonders schön wärs, wenn sich mal einer findet, der die Seite abarbeitet. --Alkibiades 22:20, 30. Jan. 2007 (CET)
- an die Soziologen: so ist der Artikel recht peinlich für die Wikipedia. Es fehlt an wissenschaftlichem Backround und strotzt vor Mainstreamaussagen (Stammtisch?). Referenzen, Literatur etc Fehlanzeige--89.59.132.191 23:03, 31. Jan. 2007 (CET)
- PS: (Nach Durchlesen dieser Seite) gibt es in dem Portal eigentlich Soziologen hier oder wohin soll ich mich wenden? oben steht Recht und Soziales- weiter unten wird es sehr auf die Justiz verengt.... --89.59.132.191 23:18, 31. Jan. 2007 (CET)
Mit Soziologen kannst Du hier wohl eher nicht rechnen. Recht "und Soziales" steht da, weil es einladender klingt und vermitteln soll, dass da nicht nur Paragrafenfuchser hinter verstaubten Gesetzesbüchern sitzen, sondern sogar mit einer Offenheit der Redaktion Recht für die Gesellschaft zu rechnen ist (siehe hier). --wau > 13:00, 1. Feb. 2007 (CET)
- oh danke für die Antwort, hab da nochwas für Euch (s.u.). Das passt dann sicher besser hierher ;-)--89.59.165.89 18:13, 2. Feb. 2007 (CET)
- Befindet sich gerade in der Löschdiskussion, ob 7 Tage ausreichen? Evtl kann ein Fachmann den Artikel aber retten--89.59.165.89 18:10, 2. Feb. 2007 (CET)
Kann mir jemand den Artikel auf meine Benutzerseite kopieren? --Histo Wikisource braucht Hilfe! 21:31, 20. Feb. 2007 (CET)
Verschollenheit
Dear all,
vor knapp zwei Jahren habe ich den Artikel "Erbfall" angelegt. Mein User-Name lautet "Beorn". In dem Artikel wird das Thema "Verschollenheit" (wegen des Zusammenhangs mit der Problematik der Feststellung des Todeszeitpunktes insbesondere bei wechselseitig erbberechtigten Personen) verknüpft. Wenn man das Wort "Verschollenheit" eingibt, landet man auf dem erwähnten Artikel zum Erbfall. Das Thema "Verschollenheit" könnte als eigener Artikel eine Daseinberechtigung haben. Auch und gerade wegen der verschiedenen rechtlichen Folgen (Erbrecht, elterliche Sorge, Hinterbliebenenrente). Wie seht Ihr das? (nicht signierter Beitrag von Beorn (Diskussion | Beiträge) )
- Im Rahmen der Qualitätssicherung wird regelmäßig darauf geachtet, dass nicht bestimmte gleichartige Ausführungen überflüssigerweise in mehreren Artikeln auftauchen. Nachdem der Artikel Erbfall viel zur Verschollenheit enthält, besteht natürlich diese Problematik, wenn man zusätzlich einen eigenständigen Artikel Verschollenheit (gegenwärtig eine Weiterleitung auf "Erbfall", nachdem der frühere, noch nicht ganz wikitaugliche ursprüngliche Artikel 3 Minuten nach seiner Erstellung in eine Weiterleitung umgewandelt wurde) einrichtet.
Das schließt natürlich nicht aus, eine Neustrukturierung beider Artikel vorzunehmen unter Vermeidung überflüssiger (merkt man, mit welcher Konsequenz ich ein nicht ausgesprochen deutsches, mit "r" beginnendes Wort vermeide?) Doppelausführungen. Ich sähe darin Vorteile, da im Artikel "Erbfall" die Verschollenheit als Sonderfall doch etwas zu sehr in den Vordergrund gerückt ist. Dadurch ist auch die Gliederung nicht ganz geglückt. Ferner wäre zu "Erbfall" auch im Zusammenhang mit Vor- und Nacherbschaft etwas zu schreiben. Es könnte erwogen werden, im Artikel "Erfall" die verschollenheitsrechtlichen Probleme nur kurz anzusprechen und im Übrigen auf eine ausführlichere Darstellung in einem eigenem Artikel zu verlinken. Dabei wäre zu überlegen, ob dieser unter der Bezeichnung "Verschollenheit" oder Todeserklärung zu schreiben wäre. --wau > 17:11, 4. Feb. 2007 (CET)
Zunächst besten Dank für die Einschätzung. Die Ansicht zur Gewichtung im Artikel "Erbfall" ist zutreffend. Die systematische Anbindung bei "Erbfall" halte ich beim derzeitigen Stand für in Ordnung. Soweit ein neuer Artikel sich auf rechtliche Ausführungen (ohne Beschreibung des sozialen Phanomens) der Verschollenheit beschränkt, dürfte "Todeserklärung" treffender sein. In der englischsprachigen Wikipedia gibt es leider keinen Artikel zum Thema Verschollenheit (disappearance), wohl aber einen (knappen) Artikel zum Thema Toderesklärung (presumption of Death). (nicht signierter Beitrag von Beorn (Diskussion | Beiträge) )
Heilmittelwerbegesetz
Servus liebe Redaktion Recht und Soziales,
in meiner Anfrage geht es um das Heilmittelwerbegesetz und Wikipedia-Artikel zu Pharmaka.
Als Medizinstudent verfasse oder ändere ich bisweilen - ab sofort wohl auch mit eingetragenem Benutzernamen - Artikel, die sich mit in der Humanmedizin verwendeten Pharmaka, teils apothekenpflichtig, teils verschreibungspflichtig beschäftigen. Sicherlich im Interesse viele Kollegen würde ich - wie das viele andere Autoren machen - gerne Informationen zu Packungsgrößen, Dosierung, Art und Dauer der Anwendung etc. machen, die selbstverständlich nur aus seriösen Quellen wie etwa der Roten Liste stammen würden. Genau solche Informationen dürfen, wenn ich das richtig verstanden habe, gemäß HWG ausschließlich Angehörigen der Fachkreise zugänglich gemacht werden. Wo ist nun die Grenze? Darf ich bei Inhalationsnarkotika noch die Regeldosis für einen 70 kg schweren Mann dazuschreiben? Darf ich schreiben, dass man nicht mehr als 3x24 mg Codein täglich nehmen sollte, weil sonst die Gefahr einer Atemdepression droht? Dass die bei Wikipedia gewonnenen Informationen nicht Grundlage einer Therapieentscheidung sein sollten, wird ja in den Hinweisen zu Gesundheitsthemen erwähnt.
Eine entsprechende Empfehlung wäre hilfreich und sollte auch auf der HWG-Diskussionsseite veröffentlicht werden.
Vielen Dank,--Schwoagl 21:20, 4. Feb. 2007 (CET)
- Die Frage ist ein wenig speziell. Der gewöhnliche Jurist wirft glaube ich sein ganzes Leben keinen Blick ins Heilmittelwerbegesetz. Außerdem befürchte ich, dass eine Antwort auf eine so konkrete Frage einen Verstoß gegen das Rechtsberatungsgesetz darstellen könnte. Aber mal als Gegenfrage: Auf welche Norm des Heilmittelwerbegesetzes beziehst du dich denn? Ein oberflächlicher Blick zeigt mir nur, dass nach §§ 10 und 11 HWG [1] nicht außerhalb der Fachkreise "geworben" werden darf. Bezieht sich deine Frage jetzt darauf, wo zwischen Information und Werbung die Grenze zu ziehen ist oder ist im HWG noch eine speziellere Norm versteckt, die ich übersehen habe? --Alkibiades 16:05, 5. Feb. 2007 (CET)
- Ich halte solche Informationen grundsätzlich für ungeeignet in einer Enzyklopädie. Weder Packungsgrößen (die sich ja ständig ändern können) noch Dosierungsangaben haben in der Wikipedia etwas verloren. Rechtlich sehe ich da jedoch kein Problem. Du solltest dich mit der Wikipedia: Redaktion Medizin abstimmen, die meines Wissens derartige Angaben in Artikeln strikt ablehnt. --h-stt !? 18:36, 5. Feb. 2007 (CET)
- Richtig, genau diese Grenze würde ich als Nichtjurist gerne erklärt bekommen. Wenn ich beispielsweise über einen Wirkstoff schreibe und einen zu 90% in der deutschen Praxis verschriebenen Handelsnamen angebe - damit der Leser auf den ersten Blick sieht, worum es geht - ist das ja quasi schon Werbung, oder?
- Betreffend Packungsgrößen stimme ich zu. Dass die Angabe von Dosierungen für eine Enzyklopädie ungeeignet ist, finde ich jedoch absolut nicht. Jeder Medizinstudent, den ich kenne, verwendet Wikipedia, um bei der Prüfungsvorbereitung oder in der Klinik auf so schnelle und unkomplizierte Art an Informationen zu kommen, wie es sonst weder mit Lehrbüchern noch anderen Internetangeboten zu schaffen wäre. Die RDE (Regeldosis für Erwachsene) stellt meiner Ansicht nach eine grundlegende Information zu einem Pharmakon dar, die zum Übersichtsartikel über den Stoff dazugehört wie auch die klinische Anwendung oder Nebenwirkungen. Und wenn man nun, um diesen Baustein zu erhalten, doch wieder einen Pharmaschinken oder die Rote Liste zu Rate ziehen muss, ist das Nachschlagen in Wiki überflüssig. Sollten sich die Artikel, und das ist eine ernst gemeinte Frage, weil ich die Wiki-Grundsätze noch nicht besonders gut kenne, in ihrem Aufbau und Inhalt am größtmöglichen Nutzen für den Leser oder an irgendwelchen abstrakten Definitionen orientieren?
- Aber Du hast recht, vermutlich sollte ich mal in der Wikipedia: Redaktion Medizin nachfragen, was da dagegen sprechen könnte. Merci, --Schwoagl 21:49, 5. Feb. 2007 (CET)
Urheberrecht bei Gutachten
Können Sie mir bitte die rechtliche Grundlage aufzeigen, nachder es dem Gutachter untersagt ist, (wenn er von z. B. einer Versicherung einen Gutachtenauftrag bekommen hat) jemand anders als dem Beauftragenden das Gutachten zu übersende. (nicht signierter Beitrag von 84.154.127.243 (Diskussion) )
Hinweis: Für Fragen, die nicht direkt etwas mit Wikipedia zu tun haben, gibt es ein eigenes Diskussionsforum: Auskunft. --Alkibiades 16:38, 6. Feb. 2007 (CET)
Einordnung von politischen Parteien und Benennung
Es hat sich herausgestellt, dass es bei Artikeln zu (und Nennungen in anderen Artikeln von) politischen Parteien immer wieder Kleinkriege zu einem bestimmten Ausdruck entwickeln. Es gibt in der Parteienforschung kein einheitliches Klassifizierungsystem, ausser dem sehr ungenauen Rechts-Mitte-Links-Schema. Zum einen gibt es die Auseinandersetzung zwischen einem Autoren, der eine Partei rechtspopulistisch nennt und dem Leser, der zufälligerweise Mitglied oder Sympathisant dieser Partei ist und den Ausdruck in gesellschaftskonservativ ändert. Das findet der Autor beschönigend und macht die Änderung rückgängig ect. Nun ist klar, dass Wikipedia objektiv sein soll und "parteiische" (im wahrsten Sinne des Wortes) Ausdrücke hier nichts zu suchen haben, nur gibt es eben wie gesagt kein einheitliches, objektives Klassifizierungssystem für Parteien. Erschwerend hinzu kommen die Ausseinandersetzungen zwischen wohlmeinenden Autoren z.B. kann mit einigem Recht argumentiert werden, dass "nationalkonservativ" besser sprich objektiver als "rechtspopulistisch" sei, aber auch für die gegenteilige Überzeugung gibt es Argumente. Ausserdem ergeben sich Probleme, wie: Ab wann bezeichnet man eine Partei als extrem. Auch dazu gibt es ausufernde Diskussionen und kein einheitliches...siehe oben.
Daraus ergeben sich für mich folgende Fragen:
1. gibt es ein internen Klassifizierungssystem für Parteien?
2. falls nicht, müsste nicht ein solches geschaffen werden (bzw. ein geläufiges übernommen werden)?
--soev 21:15, 9. Feb. 2007 (CET)
- Wenn eine Zuordnung umstritten ist, muss man eben reputable Quellen suchen und die Aussage damit belegen. Das kann auch so aussehen, dass zwei Begriffe mit Quellenangabe nebeneinander gestellt werden. Ein objektives System gibt es nicht und kann es nicht geben. Insbesondere ist es nicht unsere Aufgabe, ein solches zu entwickeln WP:TF. --h-stt !? 09:34, 11. Feb. 2007 (CET)
Gehören Artikel wie dieser in eine Enzyklopädie? Ich finde, der Beitrag sieht eher nach einem Werbeflyer aus. Außerdem ist das Lemma irreführend, auch wenn die Schreibweise "LawFirm" von "Law Firm" abweicht. Ich hatte den Begriff nämlich aufgerufen, um als literarischen Beleg hinzuzufügen, wie corporate law firms bei John Grisham dargestellt werden. Das passt nun nicht. --Fehlerteufel 11:40, 14. Feb. 2007 (CET)
- Du bist jederzeit eingeladen, einen Löschantrag zu stellen. Das Problem ist nur, dass wir auch zu AnNoText und RA-MICRO eigene Artikel haben. Man könnte so gesehen auf alle drei Löschanträge stellen, oder auch nicht. Wenn ich das richtig sehe ist aber LawFirm das kleinste der drei Produkte. --Alkibiades 11:51, 14. Feb. 2007 (CET)
- Mit einem Löschantrag bin ich sehr zögerlich, weil ich finde, dass ich zu viel Zeit in Diskussionen verbringe (z.B. zur Frage, ob Gubernative ein gebräuchlicher Begriff ist). Wenn ich einen Antrag stelle, muss ich ihn nicht nur begründen, sondern auch gegen Angriffe verteidigen. Deshalb habe ich bislang von solchen Maßnahmen abgesehen. Andererseits erscheint es mir auch nicht fair, immer als Trittbrettfahrer darauf zu warten, dass andere die Antragstellung übernehmen. Wenn ich so drüber nachdenke, will ich es mal versuchen, auch auf die Gefahr hin, dass das mein letzter Antrag sein wird. --Fehlerteufel 11:58, 14. Feb. 2007 (CET)
- och, ich schätze die Erfolgsaussichten gar nicht so gering ein. Wenn du ein Feeling dafür entwickeln möchtest, kannst du ja ne Weile bei anderen Löschdiskussionen zuschauen. --Alkibiades 12:05, 14. Feb. 2007 (CET)
- Ach, ich war mal mutig und bin vorgeprechst, siehe dort. -- Fehlerteufel 12:26, 14. Feb. 2007 (CET)
Mit der Bitte um Beachtung
Damit die Diskussion nicht zerfleddert: Im Portal:Recht habe ich die Frage aufgeworfen, wie wir mit der Benennung von Urteilen des BVG umgehen. Über rege Beteiligung würde ich mich freuen: [2]. Dankeschön,--schreibvieh muuuhhhh 22:53, 28. Feb. 2007 (CET)
Hilfsmittel für Behinderte
Ich hatte mit einer Petition an den Deutschen Bundestag unter Hinweis auf die Entscheidung des BSG vom 03. 08. 2006 (Az.: B 3 KR 25/05 R) gefordert, von der Bundesregierung die Wahrnehmung der ministeriellen Aufsicht gegenüber dem Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen zu verlangen.
Besteht Interesse daran, dass ich einen Bericht über meine Aktivitäten zu dem Problem Behinderter mit den Hilfsmittelrichtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen als Anhang zu einer Mail zur Kenntnis gebe? Ggf. bitte ich um Mitteilung der zu benutzenden eMail-Adresse.
Klaus Ehrenheim, Rechtsbeistand auf dem Gebiet des Sozialrechts
(doppelten Eintrag vom 11. März 2007 einmal gelöscht. --wau > 19:55, 24. Apr. 2007 (CEST))
Verletzung während einer Operation
< Der hier stehende Text wurde entfernt - Es geht hier nur um die Erstellung einer Enzyklopädie, Fragen zu etwas anderem werden nicht beantwortet > --h-stt !? 18:32, 13. Mär. 2007 (CET)
Ehrenbürger auf Lebenszeit und nach dem Tod? - Affekthandlung - Spontanäußerung - Trittbrettfahrer (Kriminalistik)
Die unter den genannten Stichworten hier eingestellten Diskussionbeiträge wurden nach Portal Diskussion:Recht kopiert, wo Diskussionen im Bereich Recht in der Hauptsache stattfinden. Weitere Diskussion siehe dort! --wau > 20:18, 20. Apr. 2007 (CEST)
Ehrenbürger auf Lebenszeit und nach dem Tod?
In einem Sternartikel las ich soeben, ""Die Ehrenbürgerwürde ist zwingend daran gebunden, dass der Ehrenbürger am Leben ist", erklärt Jens Metzger vom Deutschen Städtetag die Sichtweise der Juristen. "Sie wird zu Lebzeiten verliehen und erlischt mit dem Tod" [3], kann das mal ein Jurist bestätigen bzw dann auch in den Artikel einfügen?--89.48.54.51 11:42, 19. Mär. 2007 (CET)
ein ubearbeiteter Fall aus der QS, müsste komplett bearbeitet werden Dinah 13:14, 2. Apr. 2007 (CEST)
- hab das mal ein wenig wikifiziert, ist die Einstellungsversion mal auf URV überprüft worden? Bin da recht skeptisch--Zaphiro 11:57, 20. Apr. 2007 (CEST)
Habe das Gefühl, das dieser neue Artikel den Begriff nicht ganz präzise definiert und noch erhebliches Verbesserungspotential besteht.--Cactus26 15:09, 19. Apr. 2007 (CEST)
Leider gibt der Artikel in diesem Zustand nicht viel her, daher erstmal QS, da gnädig--Zaphiro 11:49, 20. Apr. 2007 (CEST)