Es fanden zwei Wahlgänge statt. Die Zahl der Wahlberechtigten betrug 19.374 und die Zahl der abgegebenen Stimmen im ersten Wahlgang 13.229 von denen 24 ungültig waren. Die Wahlbeteiligung betrug 68,4 %. Im ersten Wahlgang ergab sich folgendes Ergebnis:
Kandidat
Partei
Stimmen
in %
Anmerkungen
Georg Müller
Reichspartei
4752
0
0
NLP
2186
0
0
Polen
6274
0
0
Sonstige
17
0
0
In der Stichwahl betrug die Zahl der abgegebenen Stimmen 15.124 von denen 46 ungültig waren. Die Wahlbeteiligung betrug 78,3 %. Es ergab sich folgendes Ergebnis:
Die Kartellparteien hatten sich auf Müller als gemeinsamen Kandidaten geeignet. Ebenso hatten sich Polen und Zentrum auf einen gemeinsamen Kandidaten festgelegt. Es fanden zwei Wahlgänge statt. Die Zahl der Wahlberechtigten betrug 19.875 und die Zahl der abgegebenen Stimmen im ersten Wahlgang 15.870 von denen 32 ungültig waren. Die Wahlbeteiligung betrug 80,0 %. Im ersten Wahlgang ergab sich folgendes Ergebnis:
Kandidat
Partei
Stimmen
in %
Anmerkungen
Georg Müller
Reichspartei
6840
0
0
F
1523
0
0
Zentrum
7463
0
0
Sonstige
44
0
0
Die Freisinnigen riefen in der Stichwahl zur Wahl von Müller auf. In der Stichwahl betrug die Zahl der abgegebenen Stimmen 16.995 von denen 42 ungültig waren. Die Wahlbeteiligung betrug 85,7 %. Es ergab sich folgendes Ergebnis:
Die Kartellparteien hatten sich erneut auf Müller als gemeinsamen Kandidaten geeignet. Es fanden zwei Wahlgänge statt. Die Zahl der Wahlberechtigten betrug 19.681 und die Zahl der abgegebenen Stimmen im ersten Wahlgang 15.181 von denen 39 ungültig waren. Die Wahlbeteiligung betrug 77,1 %. Im ersten Wahlgang ergab sich folgendes Ergebnis:
Kandidat
Partei
Stimmen
in %
Anmerkungen
DF
34
0,2
0
Georg Müller
Reichspartei
7535
49,7
0
Heinrich von Donimirski
Polen
7535
49,7
0
Jochem
SPD
237
1,6
0
Zentrum
133
0,9
0
Sonstige
57
0
0
Die Freisinnigen unterstützten Müller. In der Stichwahl betrug die Zahl der abgegebenen Stimmen 17.020 von denen 48 ungültig waren. Die Wahlbeteiligung betrug 86,5 %. Es ergab sich folgendes Ergebnis:
Nach seiner Ernennung zum Reichsbank-Syndikus hatte Georg Müller das Mandat niedergelegt und es kam am 23. April 1891 zu einer Ersatzwahl. NLP, Konservative und Freisinn wollten zunächst Arthur Hobrecht aufstellen. Dies gelang nicht und daher einigte man sich auf Landrat Wessel. Die NLP schloss sich diesem Vorschlag jedoch nicht an. Es fand ein Wahlgang statt. Die Zahl der abgegebenen Stimmen betrug 12.233 von denen 47 ungültig waren.
Die Ersatzwahl am 28. November 1892 erfolgte, weil Max Wessel nach seiner Beförderung zum Polizeipräsidenten von Danzig das Mandat niedergelegt hatte. Die Deutsch-Konservativen und die Frei-Konservativen konnten sich nicht auf einen gemeinsamen Kandidaten einigen. Die Freikonservativen lehnten Max Wessel ab, da dieser Gegner des Zedelitz´schen Schulentwurfs sei. Das Zerwürfnis ging so weit, dass einige Freikonservative in der Stichwahl zur Wahl des polnischen Kandidaten aufriefen. Es fanden zwei Wahlgänge statt. Die Zahl der Wahlberechtigten betrug 20.135 und die Zahl der abgegebenen Stimmen im ersten Wahlgang 14.067 von denen 28 ungültig waren. Die Wahlbeteiligung betrug 69,9 %. Im ersten Wahlgang ergab sich folgendes Ergebnis:
Kandidat
Partei
Stimmen
in %
Anmerkungen
Rother
DF
746
5,3
0
Dieskau
Konservativ
1559
11,9
0
Heinrich von Donimirski
Polen
7013
49,9
0
Max Wessel
Reichspartei
4169
29,7
0
Jochem
SPD
531
3,8
0
Sonstige
21
0,1
0
In der Stichwahl am 15. Dezember 1892 betrug die Zahl der abgegebenen Stimmen 15.798 von denen 45 ungültig waren. Die Wahlbeteiligung betrug 78,5 %. Es ergab sich folgendes Ergebnis:
Es fanden zwei Wahlgänge statt. Die Zahl der Wahlberechtigten betrug 20.331 und die Zahl der abgegebenen Stimmen im ersten Wahlgang 14.088 von denen 34 ungültig waren. Die Wahlbeteiligung betrug 69,3 %. Im ersten Wahlgang ergab sich folgendes Ergebnis:
Kandidat
Partei
Stimmen
in %
Anmerkungen
Virchow
FVP
146
1,0
0
Arthur von Buddenbrock
Konservativ
6843
48,8
0
Plehn
NLP
205
1,4
0
Heinrich von Donimirski
Polen
6410
44,6
0
Jochem
SPD
220
1,6
0
Spahn
Zentrum
187
1,3
0
Sonstige
43
0,3
0
In der Stichwahl betrug die Zahl der abgegebenen Stimmen 15.205 von denen 53 ungültig waren. Die Wahlbeteiligung betrug 74,8 %. Es ergab sich folgendes Ergebnis:
Es fand nur ein Wahlgang statt. Die Zahl der Wahlberechtigten betrug 20.607 und die Zahl der abgegebenen Stimmen 14.962 von denen 43 ungültig waren. Die Wahlbeteiligung betrug 72,6 %. Im ersten Wahlgang ergab sich folgendes Ergebnis:
Es fand nur ein Wahlgang statt. Die Zahl der Wahlberechtigten betrug 20.977 und die Zahl der abgegebenen Stimmen 15.829 von denen 63 ungültig waren. Die Wahlbeteiligung betrug 75,5 %. Im ersten Wahlgang ergab sich folgendes Ergebnis:
Es fand nur ein Wahlgang statt. Die Zahl der Wahlberechtigten betrug 20.989 und die Zahl der abgegebenen Stimmen 18.978 von denen 46 ungültig waren. Die Wahlbeteiligung betrug 90,4 %. Im ersten Wahlgang ergab sich folgendes Ergebnis:
Es fand nur ein Wahlgang statt. Die Zahl der Wahlberechtigten betrug 20.900 und die Zahl der abgegebenen Stimmen 18.412 von denen 71 ungültig waren. Die Wahlbeteiligung betrug 88,1 %. Im ersten Wahlgang ergab sich folgendes Ergebnis:
Carl-Wilhelm Reibel: Handbuch der Reichstagswahlen 1890–1918, 1. Halbband, 2007, ISBN 978-3-7700-5284-4, S. 80–83.
Fritz Specht: Die Reichstags-Wahlen von 1867 bis 1903 : eine Statistik der Reichstagswahlen nebst den Programmen der Parteien und einem Verzeichnisse der gewählten Abgeordneten, 2. Auflage 1904, S. 16–17.