Samtgemeinde Bad Grund (Harz)
Wappen | Deutschlandkarte | |
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Basisdaten (Stand 2013) | ||
Koordinaten: | 51° 47′ N, 10° 13′ O | |
Bestandszeitraum: | 1972–2013 | |
Bundesland: | Niedersachsen | |
Landkreis: | Osterode am Harz | |
Fläche: | 41,18 km2 | |
Einwohner: | 8851 (31. Dez. 2012) | |
Bevölkerungsdichte: | 215 Einwohner je km2 | |
Verbandsgliederung: | 5 Gemeinden | |
Adresse der Verbandsverwaltung: |
An der Mühlenwiese 1 37539 Windhausen |
Die Samtgemeinde Bad Grund (Harz) war eine Samtgemeinde im damaligen niedersächsischen Landkreis Osterode am Harz. In ihr hatten sich fünf Gemeinden zur Erledigung ihrer Verwaltungsgeschäfte zusammengeschlossen.
Geographie
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Lage
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Nördlich der Samtgemeinde befand sich die Stadt Seesen (Landkreis Goslar), nordöstlich die Bergstadt Wildemann (Landkreis Goslar), südlich die Stadt Osterode am Harz (Landkreis Osterode am Harz) und westlich die Gemeinde Kalefeld (Landkreis Northeim).
Samtgemeindegliederung
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Bergstadt Bad Grund (Harz) mit Laubhütte und Taubenborn
- Badenhausen mit Neuhütte und Oberhütte
- Eisdorf mit dem Ortsteil Willensen
- Gittelde (Flecken) mit Teichhütte
- Windhausen
Geschichte
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Eingemeindungen
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Die Mitgliedsgemeinden bildeten am 1. Juli 1972 durch das Harzgesetz die Samtgemeinde Bad Grund. Gleichzeitig wurden die Gemeinden vom aufgelösten Landkreis Gandersheim dem Landkreis Osterode am Harz zugeordnet.[1]
Am 1. März 2013 trat das Gesetz über die Neubildung der Gemeinde Bad Grund (Harz), Landkreis Osterode am Harz vom 18. Juli 2012 in Kraft.[2] Die Samtgemeinde löste sich auf, die Gemeinde Bad Grund (Harz) ist die Rechtsnachfolgerin.
Einwohnerentwicklung
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¹ jeweils zum 31. Dezember
Politik
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Samtgemeinderat
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Der letzte Samtgemeinderat bestand aus 22 Ratsmitgliedern. Dies ist die festgelegte Anzahl für eine Samtgemeinde mit einer Einwohnerzahl zwischen 8001 und 9000 Einwohnern.[6] Die Ratsmitglieder wurden durch eine Kommunalwahl für jeweils fünf Jahre gewählt. Die Amtszeit begann am 1. November 2011 und endete am 28. Februar 2013 mit der Auflösung der Samtgemeinde Bad Grund.
Stimm- und Sitzberechtigt im Gemeinderat war außerdem der hauptamtliche Samtgemeindebürgermeister.
Die letzte Kommunalwahl am 11. September 2011 ergab das folgende Ergebnis:
- SPD: 12 Sitze
- CDU: 5 Sitze
- Grüne: 2 Sitze
- Freie Wählergemeinschaft Samtgemeinde Bad Grund: 2 Sitze
- Linke: 1 Sitz
- Parteilose: 1 Sitz
Samtgemeindebürgermeister
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Letzter hauptamtlicher Samtgemeindebürgermeister war Harald Dietzmann (parteilos).
Weblinks
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Literatur von und über Samtgemeinde Bad Grund im Katalog der Deutschen Nationalbibliothek
- Bad Grund im Harz
Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ Gesetz zur Neugliederung der Gemeinden im Bereich des Harzes (Harzgesetz). (PDF; 22 kB) In: stadt-braunlage.com. 29. Februar 1972, abgerufen am 12. Februar 2020.
- ↑ Niedersächsische Staatskanzlei (Hrsg.): Gesetz über die Neubildung der Gemeinde Bad Grund (Harz), Landkreis Osterode am Harz. Niedersächsisches Gesetz- und Verordnungsblatt (Nds. GVBl.). Nr. 16/2012. Hannover 18. Juli 2012, S. 267, S. 17 (Digitalisat [PDF; 290 kB; abgerufen am 12. Februar 2020]).
- ↑ Niedersächsisches Landesverwaltungsamt (Hrsg.): Gemeindeverzeichnis für Niedersachsen. Gemeinden und Gemeindefreie Gebiete. Eigenverlag, Hannover 1. Januar 1973, S. 33, Landkreis Osterode am Harz (Digitalisat [PDF; 21,3 MB; abgerufen am 13. Februar 2020]).
- ↑ a b c d e f g h Gemeindeverzeichnis – Archiv – Regionale Gliederung – Jahresausgaben – Niedersachsen. (Alle politisch selbständigen Gemeinden im EXCEL-Format). In: Webseite Destatis. Statistisches Bundesamt, abgerufen am 13. Februar 2020.
- ↑ Gemeinden in Deutschland nach Fläche, Bevölkerung und Postleitzahl. (XLS; 4,5 MB) Siehe unter: Niedersachsen, Nr. 1530–1534. In: Webseite Destatis. Statistisches Bundesamt, 31. Dezember 2012, abgerufen am 13. Februar 2020.
- ↑ Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG); § 46 – Zahl der Abgeordneten. In: Niedersächsisches Vorschrifteninformationssystem (NI-VORIS). 17. Dezember 2010, archiviert vom (nicht mehr online verfügbar) am 26. Juni 2020; abgerufen am 13. Februar 2020. Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.