Tierstein mit Hangwald und Egerquelle
Natur- und Vogelschutzgebiet (SPA)
„Tierstein mit Hangwald und Egerquelle“ | ||
Lage | Bopfingen im Ostalbkreis, Baden-Württemberg, Deutschland | |
Fläche | 2,9 ha | |
Kennung | 1.037 | |
WDPA-ID | 82716 | |
Natura-2000-ID | DE-7127-401 | |
Vogelschutzgebiet | 2,772 ha | |
Geographische Lage | 48° 51′ N, 10° 18′ O | |
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Einrichtungsdatum | 14. August 1972 | |
Verwaltung | Regierungspräsidium Stuttgart | |
Besonderheiten | kleinstes EU-Vogelschutzgebiet Deutschlands |
Das Gebiet Tierstein mit Hangwald und Egerquelle ist ein mit Verordnung des Regierungspräsidiums Nordwürttemberg vom 14. August 1972 gebildetes Naturschutzgebiet. Mit Verordnung vom 5. Februar 2010 des Ministeriums für Ernährung und Ländlichen Raum[1] wurde ein Europäisches Vogelschutzgebiet (Schutzgebietskennung DE-7127-401) festgelegt.
Lage
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Das rund 2,8 Hektar große Natur- und Vogelschutzgebiet liegt auf einer durchschnittlichen Höhe von 511 m ü. NHN, rund 3,6 Kilometer westlich der Bopfinger Ortsmitte am Wanderweg von der Kapfenburg nach Bopfingen.
Beschreibung
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Beschrieben wird das Gebiet als vegetationskundlich bemerkenswert wegen der Vielfalt von Pflanzengesellschaften. Auf dem Felsen Steppenheide im Wechsel mit Steppenheide-Gebüsch und -Wald. An den Flanken des Felsens Hangwald mit weitgehend naturhaftem Gepräge. Am Fuß des Felsens Geröllhalden mit sich anschließendem Schluchtwald. Geomorphologisch ein besonders schönes Beispiel eines Quellkessels mit der Egerquelle, eine der bedeutendsten Karstquellen der Ostalb.
Lebensraumklassen
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Mischwald | 80 % | |||
Binnenlandfelsen, Geröll- und Schutthalden, Sandflächen | 20 % | |||
Schutzzweck
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Die gebietsbezogenen Erhaltungsziele sind je nach Art unterschiedlich[2] beschrieben:
Brutvögel
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Brutvogelarten, die im Anhang I der Vogelschutzrichtlinie aufgelistet und für die in ganz Europa besondere Maßnahmen anzuwenden sind. In diese Kategorie fallen in Baden-Württemberg insgesamt 39 Arten.
Uhu (Bubo bubo)
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Erhaltung der offenen Felswände und von Steinbrüchen jeweils mit Höhlen, Nischen und Felsbändern, Erhaltung von reich strukturierten Kulturlandschaften im Umfeld von vorgenannten Lebensstätten, von offenem Wiesengelände mit Heckenstreifen, Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen sowie störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungs- und Ruhestätten.
Wanderfalke (Falco peregrinus)
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Erhaltung der offenen Felswände und von Steinbrüchen jeweils mit Höhlen, Nischen und Felsbändern, Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und ungesicherte Schornsteine sowie Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzung in der Zeit vom 15. Februar bis 30. Juli.
Siehe auch
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Literatur
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Reinhard Wolf, Ulrike Kreh (Hrsg.): Die Naturschutzgebiete im Regierungsbezirk Stuttgart. Thorbecke, Ostfildern 2007, ISBN 978-3-7995-5176-2.
Weblinks
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Verordnung, Datenauswertebogen und Karte im
- Steckbrief des Naturschutzgebietes im Schutzgebietsverzeichnis der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg
- Steckbrief des SPA-Gebietes im Schutzgebietsverzeichnis der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg
Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ Verordnung des Ministeriums für Ernährung und Ländlichen Raum zur Festlegung von Europäischen Vogelschutzgebieten (VSG-VO). Abgerufen am 15. Februar 2022.
- ↑ Steckbrief des SPA-Gebietes im Schutzgebietsverzeichnis der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg, mit „Vogelschutzgebietsverordnung Anlage 1“.