Vorlage:RGBl

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Zur Navigation springen Zur Suche springen



Verweis auf eine Fundstelle im Reichsgesetzblatt (Deutschland, Österreich)

Vorlagenparameter

Fundstelle1
Angabe wie klassische Fundstelle, nur ohne „RGBl.“
Beispiel
1934 I S. 117
Bezeichnungtext
Text, der statt der üblichen Fundstellenangabe angezeigt werden soll
Beispiel
Butterverordnung in der Stammfassung im Reichsgesetzblatt

Verweis auf eine Fundstelle im Reichsgesetzblatt (Deutschland, Österreich)

Vorlagenparameter

Diese Vorlage bevorzugt Inline-Formatierung von Parametern.

ParameterBeschreibungTypStatus
Fundstelle1

Angabe wie klassische Fundstelle, nur ohne „RGBl.“

Beispiel
1934 I S. 117
Mehrzeiliger Texterforderlich
Bezeichnungtext

Text, der statt der üblichen Fundstellenangabe angezeigt werden soll

Beispiel
Butterverordnung in der Stammfassung im Reichsgesetzblatt
Mehrzeiliger Textoptional


Deutsches Reich (1919-1945)

[Quelltext bearbeiten]

Die Vorlage soll Links auf einzelne Verkündungsgegenstände (Gesetze, Verordnungen, Bekanntmachungen, Berichtigungen) im Reichsgesetzblatt setzen. Das klappt größtenteils schon ganz gut, zum Beispiel bei der Butterverordnung (RGBl. 1934 I S. 117). Die Vorlage verweist auf ALEX Historische Rechts- und Gesetzestexte der Österreichischen Nationalbibliothek.

Kopiervorlage

[Quelltext bearbeiten]
{{RGBl|1934n I S. 117}}

Es gibt nur einen Parameter, der so ähnlich wie bei der Vorlage:BGBl funktionieren soll. Er besteht aus dem Jahr, dann optional ein n, mit dem sich das Jahr in der Bezeichnung des Verweises ausblenden lässt. Für die Jahrgänge 1922–1945 muss der Teil (I oder II) angegeben werden, für die Jahrgänge 1919–1921 darf kein Teil angegeben werden. Andere Jahrgänge sind im ALEX nicht hinterlegt und werden daher nicht unterstützt. Am Ende folgt S. und die erste der Seitennummer des Verkündungsgegenstandes. Optional kann, durch Komma und nachfolgendes Leerzeichen getrennt, eine weitere Seitennummer angegeben werden, die auf eine Stelle innerhalb des Verkündungsgegenstandes verweist.

Mit dem Zusatzparameter text lässt sich der Text beliebig verändern.

Österreich (1848-1918)

[Quelltext bearbeiten]

Die Vorlage stellt einen unbenannten Parameter zur Verfügung. Die Fundstellenangabe wird um den Präfix „RGBl.“ gekürzt:

Nr. (Nummer des Gesetzes)/(Jahrgang)

Mit dem Zusatzparameter text lässt sich der Text beliebig verändern.

Fehlerhafte Einbindungen werden aufgelistet in der Kategorie:Wikipedia:Vorlagenfehler/Vorlage:RGBl – aktuell keine – ignoriert 1   (23. Oktober 2024 12:51) Aktualisieren


Lua

Verwendetes Modul: Vorlage:RGBl #getrgbl