Vorlage Diskussion:§

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Letzter Kommentar: vor 3 Monaten von Pistazienfresser in Abschnitt Diskussion
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Zur Entstehung der Vorlage siehe Portal Diskussion:Recht/Archiv_2007-III#§§-Vorlagen --wau > 10:04, 10. Okt. 2007 (CEST)Beantworten

Wartung der Links siehe Portal Diskussion:Recht/Wartung der Vorlagen §, §§ und Art.


Ergänzende Hinweise zur Benutzung der Vorlage

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Syntax allgemein: {{§|<Nr>|<Gesetzeskürzel>|<Anbieter>}}

Benutzungsbeispiel: Aus {{§|823|bgb|juris}} Abs. 1 BGB wird § 823 Abs. 1 BGB.

Hinweise zu den einzelnen Parametern

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Angegeben wird nur die Paragrafennummer, nicht die Untergliederung (Absatz, Buchstabe oder Satz), da die Links immer den gesamten Paragrafen umfassen und anzeigen. Die Untergliederung kann aber nach dem Link im Artikeltext angegeben werden.

Nachträglich eingefügte Paragrafen haben oft nach der Nummer noch einen kleinen Buchstaben (z.B. § 305a BGB). Dann wird zwischen Zahl und Buchstabe kein Leerzeichen angegeben.

Gesetzeskürzel

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(Der Einfachheit halber ist allgemein von "Gesetzeskürzel" die Rede. Die Verlinkung funktioniert aber auch für Rechtsverordnungen und vereinzelt auch für andere Vorschriften wie die VOB/B bei dejure.)

Die Gesetzeskürzel sind je nach Anbieter verschieden.

Bei juris werden (für das Bundesrecht) alle Gesetzesabkürzungen klein geschrieben und teilweise auch von der amtlichen Abkürzung abweichende Kürzel gebraucht. Die Kleinschreibung wird von der Vorlage automatisch berücksichtigt ({{§|1|BGB|juris}} BGB wird also § 1 BGB). Das richtige Kürzel findet man auf der Seite http://bundesrecht.juris.de/aktuell.html oder von der Startseite http://bundesrecht.juris.de über den Link "Gesetze/Verordnungen" am linken Rand. Dort sind alle Rechtsnormen überwiegend nach der amtlichen oder gebräuchlichen Abkürzung sortiert, dazu ist die vollständige Bezeichnung der Vorschrift angegeben. In manchen Fällen weicht die Angabe allerdings auch von der gewohnten ab, so ist etwa das "Einführungsgesetz zum Gerichtsverfassungsgesetz" (EGGVG) nicht unter "E", sondern unter "G" mit der Abkürzung "GVGEG" einsortiert.

Achtung: Die auf dieser Seite angegebenen Abkürzungen (zumeist die gebräuchlichen) sind nicht die Gesetzeskürzel, die in die Vorlage einzutragen sind. Diese sieht man vielmehr erst, indem man mit der Maus auf die Abkürzung zeigt. Dann erhält man z.B. für das EGGVG http://bundesrecht.juris.de/gvgeg/index.html. Das für die Verlinkung erforderliche Gesetzeskürzel, das in die Vorlage einzutragen ist, hier "gvgeg", ist also immer nach dem Bestandteil "bundesrecht.juris.de/" zu finden.

Einige Abweichungen der Gesetzeskürzel bei juris von den üblichen Abkürzungen, die über die bloße Kleinschreibung hinausgehen, werden von der Vorlage automatisch korrigiert:

juris übliche Abkürzung Quelltext ergibt Bemerkungen
aihono HOAI {{§|1|HOAI|juris}} HOAI § 1 HOAI
ao_1977 AO {{§|1|AO|juris}} AO § 1 AO
bdsg_1990 BDSG {{§|1|BDSG|juris}} BDSG § 1 BDSG
bpersvg_2021 BPersVG {{§|1|BPersVG|juris}} BPersVG § 1 BPersVG Durch die Novellierung verweist die angepasste Vorlage in Namensräumen außer dem Artikelnamensraum auf nicht (mehr) zutreffende Paragraphen. Anhand der Synopse der Änderungen müssen die Verweise daher ggf. korrigiert werden.
bukg_1990 BUKG {{§|1|BUKG|juris}} BUKG § 1 BUKG
gkg_2004 GKG {{§|1|GKG|juris}} GKG § 1 GKG
gvgeg EGGVG {{§|1|EGGVG|juris}} EGGVG § 1 EGGVG
gewo_34cdv MaBV {{§|1|MaBV|juris}} MaBV § 1 MaBV
sgb_5 SGB V {{§|1|SGB V|juris}} SGB V § 1 SGB V auch für SGB I–SGB XII
stvzo_2012 StVZO {{§|16|StVZO|juris}} StVZO § 16 StVZO §§ 1–15 existieren nicht
ustg_1980 UStG {{§|1|UStG|juris}} UStG § 1 UStG
ustdv_1980 UStDV {{§|1|UStDV|juris}} UStDV § 1 UStDV
uwg_2004 UWG {{§|1|UWG|juris}} UWG § 1 UWG

Landesrecht über juris

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Wieder anders werden die Gesetzeskürzel für Landesrecht gebildet, das über juris zugänglich ist. Beim Landesrecht gilt für juris Groß- und Kleinschreibung!

Man findet auf der Seite, die in der Vorlage angegeben ist, eine Liste aller enthaltenen Rechtsvorschriften, beispielsweise für Sachsen-Anhalt: http://st.juris.de/st/gesamtinhalt.htm. Bewegt man die Maus über eine Rechtsvorschrift, sieht man den erforderlichen Link.

Dann erhält man z.B. für die Gemeindeordnung von Sachsen-Anhalt die Adresse http://st.juris.de/st/GO_ST_rahmen.htm. Das für die Verlinkung erforderliche Gesetzeskürzel, das in die Vorlage einzutragen ist, hier "GO_ST", ist also immer nach dem Bestandteil "xx.juris.de/xx/" zu finden, wobei xx zwei Kleinbuchstaben als Abkürzung für das jeweilige Land sind. Das einzutragende Gesetzeskürzel besteht immer aus einer Gesetzesabkürzung, gefolgt von Unterstrich und zwei Großbuchstaben für das entsprechende Land. Manchmal folgt darauf noch eine Jahreszahl als Bestandteil des Gesetzeskürzels (z.B. "WahlG_ST_2005"). Die folgenden Bestandteile "_rahmen.htm" gehören nicht mehr zum Gesetzeskürzel.

Für einige Länder funktionieren die Links nicht mehr. Dem wird noch nachzugehen sein. --DiRit 01:45, 10. Aug. 2011 (CEST)Beantworten

Bei dejure erhält man die einzutragenden Gesetzeskürzel auf der Startseite http://www.dejure.org. Dort findet sich eine Liste der enthaltenen Rechtsvorschriften. Das einzutragende Gesetzeskürzel ist fast immer identisch mit der dort abgegebenen Abkürzung. Vorsichtshalber mit der Maus über dem Link gehen zur Überprüfung!

Abweichungen:

dejure übliche Abkürzung
0BGB010102 BGB a.F.
VOB-A VOB/A
VOB-B VOB/B
0ZPO010102 ZPO a.F.

RIS (Österreich)

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Anstelle eines Kürzels, das das ganze Gesetz repräsentiert, verwendet das RIS fortlaufende Dokumentnummern für jedes anzuzeigende Dokument, also für jeden einzelnen Paragrafen (außer bei 4 Bundesländern, die nur Links auf komplette Gesetze liefern, siehe Dokumentation).

Diskussion

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Kommerzielle Angebote

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Dejure.org ist ein gut gemachtes Angebot, welches ich insbesondere bei längerer Arbeit mit einem Gesetzestext wg. der Zusatzfunktionen gerne benutze.

Dejure.org ist allerdings auch -- anders als Wikipedia -- ein kommerzielles Angebot eines Anbieters mit Gewinnerzielungsabsicht, s. das Impressum unter http://dejure.org/impressum.html (beachte: Keine Hinweise zum Datenschutz, trotz § 13 TMG). Da dort offensichtlich bei der Pflege des Gesetzestextes und der Zusatzfunktion eigene Leistungen erbracht werden, wird niemand ernsthaft etwas gegen den Umstand einwenden wollen, dass unter der URL in verschiedener Weise von der dejure.org Rechtsinformationssysteme GmbH für eigene und fremde Angebote Werbung betrieben wird. Bewusst habe ich "dejure.org" deshalb auch auf meiner Werbefilter-Whitelist.

Nachdem ich jetzt aber mehrmals bei Gelegenheit des Nachschauenwollens einzelner §§/Art. von verschiedenen Wikipedia-Artikeln auf dejure.org geleitet wurde, bildet sich langsam in mir eine Meinung, zu der ich gerne die Auffassung anderer läse:

Sollte die §-Vorlage nicht vorzugsweise auf das nichtkommerzielle BMJ-Angebot "gesetze-im-internet.de" (resp. "bundesrecht.juris.de") verlinken? Praktisch umgesetzt also etwa, indem per "{{§|5|urhg}} UrhG" üblich und nur bei zusätzlicher Angabe von "|dejure" ("{{§|5|URHG|dejure}} UrhG") oä außergewöhnlich auf § 5 UrhG verlinkt wird?

  1. Ich bin der offenen Meinung, dass dies nicht nur ein bisschen praktischer, weil kürzer, sondern auch insgesamt angemessener für ein Projekt wie Wikipedia wäre, welches die lexikalischen Maßstäbe von Neutralität, Unabhängigkeit und Objektivität anzustreben sucht.
  2. Ich freue mich, dass das BMJ öffentliche, gesetzlich (§ 5 UrhG) urheberrechtsfreie Gesetze allen kostenlos zugänglich. Und zwar zugänglich in einer Art und Weise, bei der das Nachkommen der bürgerlichen Pflicht, über die gesetzlichen Normen und Gebote informiert zu sein, nicht gleichzeitig einhergeht mit der Notwendigkeit, weiteres Futter für die Trackingsysteme der Werbevermarkter zu liefern (diverse Werbeanbieter bei dejure.org). Ich möchte die Möglichkeit besitzen, bei GMail eingeloggt zu sein und in einem weiteren Tab bei Wikipedia zu Rechtsthemne recherchieren zu können, ohne dass Google & Co davon Kenntnis nehmen.
  3. Ich wünsche mir, die für die Einrichtung von "gesetze-im-internet" Verantwortlichen werden in ihrem Einsatz durch hohe Benutzerzahlen (sowie prestigeträchtige Referrals wie wikipedia.org) hausintern gestärkt und evtl. gar zu weiteren, einem modernen Verständnis von steurfinanzierter Daseinsvorsorge gerecht werdenden Projekten motiviert.

Meinungen? --KlaasSchmidt 13:07, 29. Nov. 2010 (CET)Beantworten

Ich teile die o.g. Ansicht und hatte in Unkenntnis von Vorlagen etc. in Wikipedia bereits angefangen, DeJure-Links zu ändern. M.E. sollten Gesetzestexte von Quellen zitiert werden, die möglichst nah am Gesetzgeber dran sind. Die Juris GmbH - man mag zu ihr stehen, wie man will - ist "am nächsten dran".--Ebop 11:33, 11. Feb. 2011 (CET)Beantworten
Ich persönlich finde das dejure-Angebot wesentlich besser als das von juris. Mir ist es benutzerfreundlicher. Ich würde am liebsten den Standard-Anbieter dejure immer wählen. Kann man das nicht einstellen? Also so, dass jeder selbst einstellen kann auf wen die Vorlage für ihn verweist? --Juliabackhausen 12:49, 11. Feb. 2011 (CET)Beantworten
Ich teile die Ansicht bzgl. Juris nicht. Es handelt sich ebenso um eine Firma mit Gewinnerzielungsabsicht. Die zudem durch ein unpraktisches Layout und Gängelung der Nutzer auffällt. Aufgrund der freien Zugänglichkeit von BGBl ist auch dejure für den umfassten Bereich stets aktuell, das "näher dran"-Argument zieht also nicht scharf. Und zuletzt wiegen imho die Zusatzfeatures von Dejure das pseudo-staatliche Image von Juris mehr als auf: Hier sind auch ältere GEsetzestexte verlinkt sowie Synopsen zu Gesetzesänderungen. Das ist Mehrwert, dem in einer lexikalischen Aufarbeitung Vorrang gewährt werden sollte.
@KlaasSchmidt: Tracking-Codes? Konnte ich bei Dejure bisher nicht entdecken - vielleicht ja übersehen, aber die Seite ist eigentlich sehr übersichtlich programmiert... --Rattapp1 13:42, 19. Jul. 2011 (CEST)Beantworten
Dejure nutzt ausweißlich der Datenschutzerklärung Google Analytics. -- Mp1905(Diskussion) 09:54, 31. Jan. 2018 (CET)Beantworten

Die Frage wurde seit Bestehen der Vorlage immer wieder diskutiert. Letztlich bestand immer Einigkeit, dass sowohl juris als auch dejure verwendet werden können und dass ein Umbiegen von Links von einem auf den anderen Anbieter normalerweise unerwünscht ist. Allerdings sollten innerhalb eines Artikels die Anbieter nicht bunt gemischt werden. --DiRit 01:45, 10. Aug. 2011 (CEST)Beantworten


Gerne würde ich die Webseite gesetze-in-app.de als nichtkommerzielles Projekt vorschlagen. Über den Gesetzestext - der mit juris täglich synchronisiert wird- werden auch Anwendungsbeispiele aus Gerichtsentscheidungen aufgezeigt. Enthält der Gesetzestext Rechtsnormverweise, werden diese auch verlinkt. Es besteht ebenfalls die Möglichkeit Features für Wikipedia zu implementieren, wie beispielsweise das Highlighten von Absätzen oder Sätzen. Außerdem wird kein Tracking vorgenommen. -- Mp1905(Diskussion) 09:29, 31. Jan. 2018 (CET)Beantworten
Die Diskussion hierzu läuft seit langem auf Portal Diskussion:Recht#Vorlage:Art.. Bitte dort äußern, um die Disk zusammenzuhalten.--Aschmidt (Diskussion) 12:19, 31. Jan. 2018 (CET)Beantworten

Ich bin eben über einen Link zu einem privaten DL gestolpert, der mir (als Laien) keinen Mehrwert bot. Ich wäre ganz stark dafür nur das offizielle gesetze-im-internet.de-Portal zuzulassen. Anwälte werden so oder so ihre Fachquellen kennen, da gibt es in fast allen Fällen keinen Grund, direkt auf private Anbieter von Informationen zu verlinken. --Kai Wasserbäch (Diskussion) 01:28, 16. Aug. 2024 (CEST)Beantworten

Das Angebot der juris GmbH auf gesetze-im-internet.de bietet keine Vergleiche mit älteren Versionen (Synopsen), keine Links zu den offiziellen Quellen im Bundesgesetzblatt für jeden Gesetzesparagraph/-artikel, keine Links zu interpretierenden Gerichtsentscheidungen zu den Gesetzestexten. Man erfährt noch nicht einmal, wann der verlinkte Gesetzesparagraph/-artikel geändert wurde und somit vielleicht der Eintrag in Wikipedia schon nicht mehr stimmt. Die Links zu dejure.org bieten dies alles. --Pistazienfresser (Diskussion) 11:25, 16. Aug. 2024 (CEST)Beantworten

Seitenumbruch-geschützes Leerzeichen

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Könnte bitte einer der geschätzten Vorlagenprogrammierer an entsprechender Stelle, also zwischen dem „§“ und der Paragraphennummer ein Geschütztes Leerzeichen „ “ einfügen?

Das sorgt dafür, dass kein Zeilenumbruch zwischen dem „§“ und der Paragraphennummer erfolgt und erhöht die Lesbarkeit der Wikipedia dadurch erheblich.


Danke. -- Zartonk talk 16:10, 21. Mär. 2009 (CET)Beantworten

Geschützte Leerzeichen werden doch schon von Anfang an in der Vorlage eingesetzt. Grüße -- kh80 •?!• 16:43, 21. Mär. 2009 (CET)Beantworten

Danke das ist gut. Dann muss der von mir schon öfter beobachtete falsche Zeilenumbruch eine andere Ursache haben. Dann werde ich nochmal genau beobachten, auf welchen Seiten ich ihn gefunden habe und den Fehler dann gegebenenfalls hier posten. -- Zartonk talk 07:58, 22. Mär. 2009 (CET)Beantworten

Ein Jurist wird leicht aus der Bahn geworfen, wenn er nur von Gesetzeskürzeln liest, nachdem die VOB ja kein Gesetz, sondern nur eine allgemeine Geschäftsbedingung ist. Es wäre schön, wenn jemand einfügt, dass die Vorlage auch für die VOB funktioniert, zum Beispiel: § 4 Nr. 8 Abs. 1 S. 2 VOB/B. --AHert 13:57, 23. Aug. 2009 (CEST)Beantworten

Der Einwand ist berechtigt, ich werde mal in der Erläuterung einen Hinweis aufnehmen. Das gilt neben der VOB/B auch für die VOB/A. Die entsprechenden Kürzel sind oben im Abschnitt über dejure angegeben. --wau > 20:03, 23. Aug. 2009 (CEST)Beantworten

Gemeindeordnung SH geht nicht

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Der Artikel Wiedenborstel verwendet "§ 54" {{§|54|GemO_SH_2003|sh}}, was aber auf einen toten Link hinausläuft. -- 77.187.34.125 12:46, 24. Mär. 2011 (CET)Beantworten

Für einige Länder funktionieren die Links nicht mehr. Dem wird noch nachzugehen sein. --DiRit 01:45, 10. Aug. 2011 (CEST)Beantworten

Tipparbeit...

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Weshalb muss man Gesetz und Land eigentlich separat hinter die Einbindung schreiben ({{§|1|SOG_HA|hh}} SOG (Hamburg))? Warum werden diese Zusatzangaben nicht durch die Vorlage aus den Parametern generiert? --Carbenium 20:41, 27. Okt. 2011 (CEST)Beantworten

Weil die Vorlage nicht weiß, was der Benutzer da hinten haben will. Gesetz ausgeschreiben, abgekürzt, verlinkt, nicht verlinkt, mit zusätzlichen Angaben von Absätzen des § vor dem Gesetz? (Außerdem sind die Kürzel nicht immer mit den üblichen Abkürzungen identisch.) So ist es am flexibelsten. --DiRit 21:48, 27. Okt. 2011 (CEST)Beantworten

404s bei juris

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Juris hat wohl die Linkstruktur geändert, weshalb zahlreiche Links ins Leere führen, siehe diese Beitragsliste Spezial:Beiträge/91.64.0.147. Es ist wohl sinnvoller die Vorlage anzupassen, als zig Links manuell auf einen kommerziellen Anbieter zu ändern. --84.56.250.167 15:24, 12. Mai 2012 (CEST)Beantworten

Das scheint aber nicht bei allen Gesetzen der Fall zu sein, die IP ändert offenbar auch nur die Links zur Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, dort wurde in der URL das Kürzel von stvzo zu stvzo_2012 geändert…Spuki Séance 15:31, 12. Mai 2012 (CEST)Beantworten
Wie immer bei juris bekommen Neufassungen einen neuen Link, die vorhandenen hier sind dann tot. Das ist hier der Fall. Bei den anderen Anbietern ist das nicht Fall. Auch bei der nächsten Neufassung - im Verkehrsministerium läuft in letzter Zeit viel schief - wären die angepassten juris-Links wieder tot. Im Übrigen kann man bei dem gefunden Ersatz auch die alte Fassung bei Bedarf abrufen, was bei juris auch nicht möglich ist. Bei buzer.de handelt es sich auch nicht um irgendeinen Anbieter, sondern der ist genauso über die Vorlage verlinkbar wie juris, d.h. geprüft durch die Fachleute aus dem Bereich Recht. Die Seite ist auch nicht kommerziell - im Gegensatz zu juris: "Die Bereitstellung der Daten erfolgt durch die juris GmbH. Die Dokumentations- und Informationsdienstleistungen der juris GmbH sind gegen Entgelt für jedermann verfügbar." Auf buzer.de stehen alle Informationen ohne Entgelt zur Verfügung. --91.64.0.147 15:37, 12. Mai 2012 (CEST)Beantworten
  1. Ich habe den Link in der Vorlage gefixt. Wir ziehen hier juris vor, deren Gesetzessammlung unter gesetze-im-internet.de selbstverständlich ohne Zugangsbeschränkung, also kostenlos, erreichbar ist. Du meinst wohl die juristische Datenbank unter juris.de.
  2. Vielen Dank auf jeden Fall für die erstmalige Einbindung der Vorlage in vielen Artikeln. Daher ist ein Zurücksetzen in einigen Fällen nicht sinnvoll.
Grüße --Cologinux Disk 15:53, 12. Mai 2012 (CEST)Beantworten
Natürlich ist gesetze-im-internet.de kostenlos. Aber es ist auch ein äußerst dünnes Angebot im Vergleich zur anderen Seite.
Dafür ist auf jeder Seite oben rechts der Werbelink zu juris, wo dann weitere Information gekauft werden müssen. Wieso die Vorlage überhaupt auf "juris" verlinkt und nicht auf "gesetze-im-internet" und deswegen sinnvollerweise nicht auch "bmj" heißen sollte, ist mir schleierhaft. Schließlich stammen die Informationen ausschließlich BMJ, juris ist lediglich der Hoster und der kommerzieller Vermarkter. --91.64.0.147 16:55, 12. Mai 2012 (CEST)Beantworten
Wird in Deinem Browser die google-Werbung nicht angezeigt? Die Webadresse gesetze-im-internet.de, auf die die Vorlage umgeleitet wird, ist kein kommerzielles Angebot, buzer.de jedoch eindeutig. --Cologinux Disk 17:52, 12. Mai 2012 (CEST)Beantworten
Doch wird sie. Und wird in deinem Browser bei gesetze-im-internet.de nicht auf jeder Seite oben rechts der Werbelink zu juris eingeblendet? Titel, Fundstellen oder irgendwelche sonstigen Arbeitshilfen scheinen dagegen eher unwichtig zu sein.
Für mich ist ein sicheres Anzeichen für eine kommerzielle Seite, wenn sie einfache Basisinformationen frei zugänglich, weitergehende Informationen aber nur gegen Entgelt anbietet. Das passt genau auf gesetze-im-internet.de auch wenn der Sinn dahinter eigentlich nicht das Geschäft ist, sein sollte. Juris ist aber ein Privatunternehmen - trotz des 51% Bundesanteils - und deswegen sieht das Angebot so aus wie es ist.
Ich wähle meine Favoriten nach Informationsgehalt aus. Dafür nehme ich, wenn es sein muss, auch eine Anzeige in Kauf, die man auch recht einfach unterdrücken kann. Seiten, die ich mit meinen Steuern zwar mit finanziere, deren Inhalte aber dürftig und trotzdem umständlich zu handhaben sind, ignoriere ich dann, wenn es besseres gibt. Manchmal ärgere ich mich darüber, wenn ich lese, wie dieser schöne Schein auf andere wirkt ;-) --91.64.0.147 18:51, 12. Mai 2012 (CEST)Beantworten
Die Daten werden nun mal von juris bereitgestellt werden. Dass man auf diesen Umstand hinweist – in Form eines Logos samt Link –, macht aus gesetze-im-internet.de wohl kaum ein kommerzielles Projekt … Aber wie dem auch sei: Der entscheidende Vorteil von gesetze-im-internet.de ist m.E. nicht die Werbefreiheit, sondern dass es sich um eine amtliche Gesetzessammlung des BJM handelt. (Ich bevorzuge übrigens auch nutzerfreundlichere Angebote wie dejure.org.) Du kannst das Thema ja gerne noch mal auf PD:§ ansprechen, wenn du weiteren Klärungsbedarf siehst. -- kh80 ?! 22:51, 12. Mai 2012 (CEST)Beantworten
Ich versuchte lediglich darzulegen, warum das aufwendige Revertieren meiner notwendigen Korrekturen gestern, wenig hilfreich war - zumindest aus meiner Sicht. Da wurde dann "Kommerz" in den Raum geworfen. Wenn an dem, was in ich als Erwiderung schrieb nichts dran wäre, gäbe es auch in Deutschland von offizieller Seite umfangreiche, frei zugängliche Angebote wie admin.ch oder dem RIS in Österreich. Ich habe auch nicht gesagt, das gesetze-im-internet ein kommerzielles Projekt wäre, sondern lediglich in Erwiderung auf den kommerziellen Hintergrund und die Werbeanzeige verwiesen - im Quelltext ist das sogar der erste Inhalt überhaupt, noch vor dem Link zum BMJ. Effektiver, auch aus Suchmaschinensicht, kann man eine Werbeanzeige nicht plazieren. Auch IPs, die hier jahrelang, überwiegend nächtens tausendfach juris verlinken vermitteln nicht gerade einen altruistischen Eindruck. Erst recht, da es sich dabei um Mobilfunk-IPs handelt, wahrscheinlich wäre die Adresse der statischen Anbindung ungeeignet für solche Aktionen. Anderen Anbietern Kommerz vorzuwerfen, wie auch auf dieser Seite weiter oben dejure, ist daher schon etwas unpassend.
Ich finde auch, mit dem Begriff "amtlich" sollte man etwas vorsichtiger umgehen. Amtlich ist das (gedruckte) Bundesgesetzblatt und das wird auch noch eine Weile so bleiben. So weist natürlich auch gesetze-im-internet auf diese Tatsache hin. Aber speziell hier in der Wikipedia wird immer wieder der falsche Eindruck vermittelt. Es gibt derzeit keine amtlichen konsolidierten Gesetzestexte. Und auf gesetze-im-internet tauchen immer wieder Fehler auf oder auch Konsolidierungen, die von den amtlichen Verkündungen abweichen. Wenn dann später amtliche Verkündungen erfolgen, die auf diesen abweichenden Konsolidierungen aufbauen, läuft der amtliche Text und die konsolidierte Fassung immer weiter auseinander, aktuell gerade wieder beim TKG gesehen. Gesetze-im-Internet ist das offizielle Angebot Deutschlands, aber keineswegs amtlich, das sollte man nicht vergessen. Das Problem stellt sich anderen Anbietern auch, nur wird dieses zweifelhafte Argument der fehlenden Amtlichkeit immer nur verwendet, um sie gegenüber gesetze-im-internet abzuwerten.
Wie auch immer, da das offizielle Angebot Deutschlands nunmal das eine oder andere Problem bereitet, waren die Änderungen gestern notwendig. Dass die dann mit ziemlichen Aufwand nochmal auf die aktuelle Adresse bei juris weiterverarbeitet wurden, bringt dem Leser gar nichts. Ich hoffe nur, dass das BMVBS wenigstens diesmal ordentlich gearbeitet hat und wir nicht demnächst eine StVZO_2012_2 bekommen - wen es interessiert, der lese sich mal die Begründung für die "neue" StVZO durch. Wenigstens ein Fehler in der Neubekanntmachung ohne "materielle Änderungen" ist mir schon aufgefallen, Artikel 61 2011 I 2515 wurde glatt vergessen. Mal sehen, ob es dazu eine amtliche Berichtigung gibt, die Änderung plötzlich einfach so wieder in der konsolidierten Fassung steht und eben eine weitere StVZO gedruckt wird, weil erneut "formale Rechtsfehler der Vergangenheit Auswirkungen auf die Geltung von Bestandteilen dieser Verordnung" (Zitat BMVBS) haben könnten. Oder sie verkünden per Pressemitteilung wie auch vor nicht allzu langer Zeit bei ihrer eigenen StVO geschehen: "April, April". Dank Anpassung der Vorlage gehen die Korrekturen hier ja fix und nun weiß ich auch, wie ich das dann schneller korrigieren kann als gestern. Schönen Sonntag. --91.64.1.242 11:42, 13. Mai 2012 (CEST)Beantworten

bundesrecht.juris.de leitet nun um auf www.gesetze-im-internet.de

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Über diesen Tweet habe ich gerade gesehen, dass die Domain http://bundesrecht.juris.de nun auf http://www.gesetze-im-internet.de umgeleitet wird. Sollte die Vorlage dementsprechend angepasst werden? — Raymond Disk. 13:19, 29. Jun. 2012 (CEST)Beantworten

Danke sehr für den Hinweis. Ich habe gerade eine entsprechende Fehlermeldung zu Vorlage:§§ auf der dortigen Disk eingstellt. Sollte bitte überarbeitet werden. – Danke!--Aschmidt (Diskussion) 03:10, 11. Feb. 2013 (CET)Beantworten

WEG ist umgezogen

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Das Wohnungseigentumsgesetz scheint von http://www.gesetze-im-internet.de/weg/ nach http://dejure.org/gesetze/WEG/ umgezogen zu sein. Ich finde aber nicht, wo das in der Vorlage geregelt ist. Kann das bitte jemand mit Ahnung korrigieren? Danke :-).--DaB. (Diskussion) 16:11, 9. Aug. 2013 (CEST)Beantworten

Unter http://www.gesetze-im-internet.de/woeigg/ findet sich das Gesetz auch bei juris. Eine Weiterleitung ist jetzt eingerichtet. -- kh80 ?! 02:51, 10. Aug. 2013 (CEST)Beantworten

Bitte Abweichung des Gesetzeskürzel bei juris in Vorlage einarbeiten

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Wenn ich das richtig verstanden habe, müsste durch { {§|12|aufenthG_2004|juris}} nicht nur § 12, sondern auch der Zusatz "AufenthG" erzeuget werden, was nicht funktioniert, weil für die Abweichung des Gesetzeskürzels bei juris keine Ausnahme in der Vorlage programmiert ist. Kann bitte jemand diese Ausnahme hinzufügen? Vielen Dank --Van Tuile (Diskussion) 10:51, 21. Apr. 2014 (CEST)Beantworten

Gleiches gilt für asylvfg_1992 und AsylVfG. Danke --Van Tuile (Diskussion) 10:53, 21. Apr. 2014 (CEST)Beantworten

Diese und ähnliche Vorlagen erzeugen nicht die Abkürzung des Gesetzes, die mußte schon immer händisch angehängt werden, was auch sinnvoll ist, da wir ja auch Absätze und Sätze für die genaue Fundstelle im Gesetz händisch einfügen müssen.--Aschmidt (Diskussion) 15:58, 21. Apr. 2014 (CEST)Beantworten
Achso, verstehe. Danke für die schnelle Antwort! --Van Tuile (Diskussion) 19:25, 21. Apr. 2014 (CEST)Beantworten

Liechtenstein

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Hallo, ich überarbeite momentan den Artikel Gerichtsorganisation in Liechtenstein und fände es sehr praktisch, auch Paragraphen aus Liechtenstein mit dieser Vorlage verlinken zu können. Unter https://www.gesetze.li sind die Gesetzestexte gut zu finden. Eine Implementierung sollte also möglich sein. Vielen Dank und viele Grüße, --Qaswed (Diskussion) 14:21, 8. Jan. 2016 (CET)Beantworten

Du meinst, dass z.B. mit {{§|4|StGB|LI}} hierhin verlinkt wird. Dafür bräuchte man (analog zum österreichischen RIS) zwei weteitere Parameter: Die Gesetzblattnummer (hier 1988037000) und die Fassung (hier 15). Ich hab's jetzt mal per copy-paste vorläufig umgesetzt, Beispiel: {{§|4|StGB|LI|Gesetzblattnr=1988037000|Fassung=15}} ergibt § 4. Allerdings müsste das noch jemand in die Dokumentation ergänzen und ggf. die Fehlermeldung bei fehlenden Parametern anpassen. --nenntmichruhigip (Diskussion) 02:38, 9. Jan. 2016 (CET)Beantworten
Das ist ja wunderbar, vielen Dank! --Qaswed (Diskussion) 10:03, 11. Jan. 2016 (CET)Beantworten

Vorlage fürs Landesrecht

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Könnte sich jemand bitte der Vorlagen für das Landesrecht annehmen; siehe hier, Parameter 3? Die meisten Vorlagen scheinen nicht mehr zu funktionieren. Danke und Gruß --Opihuck 21:13, 8. Jan. 2016 (CET)Beantworten

Erledigt und vervollständigt, bis auf Berlin und Sachsen, die nicht kurzfristig auffindbar sind. Bei Brandenburg, Nordrhein-Westfalen und Hessen braucht man eine Dokumenten-Nummer, was noch in der Dokumentation ergänzt werden muss. Die Links führen meist nur auf den Gesamttext, bei Nordrhein-Westfalen kann man den Abschnittslink an die Dokumentennummer anhängen. --nenntmichruhigip (Diskussion) 02:54, 9. Jan. 2016 (CET)Beantworten
Danke, aber erledigt ist es leider nicht. Siehe hier: Art. 4 Bay. Aufnahmegesetz. Wenn ich auf die meisten anderen unter Parameter 3 aufgeführten Links klicke, erhalte ich ebenfalls Fehlermeldungen (Rheinland-Pfalz ausgenommen). Die URLs scheinen nicht mehr zu stimmen. Ließe sich das reparieren? Danke und Gruß --Opihuck 12:53, 9. Jan. 2016 (CET)Beantworten
Das Beispiel mit Bayern ist eine andere Vorlage, wo das ganze unabhängig hiervon gepflegt wird. Wäre vielleicht sinnvoll das zu vereinen. Die Dokumentation habe ich nicht angepasst, weshalb da natürlich noch die alten Links stehen. --nenntmichruhigip (Diskussion) 01:55, 10. Jan. 2016 (CET)Beantworten

Hallo! Ich habe eben bei Landesstudierendenvertretung einige Referenzen zu Artikeln Landesgesetzen ergänzt, aber leider hat die Vorlage nicht funktioniert. Habe es erstmal manuell verlinkt - lag das an meinem Unvermögen oder gibt es noch ein generelles Probleme mit der Einbindung von Landesrechts-Gesetzen? Hier das erste Beispiel, das nicht geklappt hat: § 16 BbgHG (Brandenburg). Danke für Eure Hilfe! --Schroep (Diskussion) 15:10, 1. Jun. 2019 (CEST)Beantworten

Fehler?

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Gefunden in Schließfach: § 33. Zeigt nicht auf diese Seite. Kann das jemand bitte richten. Danke. -- sk (Diskussion) 13:54, 11. Mai 2016 (CEST)Beantworten

Das ist einer der Fälle, die (hier wegen der Jahreszahl) über eine Liste auf einen anderen Wert "umgeleitet" werden müssen. Ist erledigt :-) --nenntmichruhigip (Diskussion) 14:27, 11. Mai 2016 (CEST)Beantworten

Standarddatenbank

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Wäre es sinnvoll, juris als Standard zu definieren, damit man es weglassen kann? Es würde einige Artikel etwas entschlacken. --2003:5B:4735:3000:F157:CD81:5696:77F5 16:01, 1. Okt. 2016 (CEST)Beantworten

Ganze Gesetze im RIS

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Das Beispiel {{§|1|Landtagswahlgesetz|LrVbg|DokNr=LRVB_0600_000_20110511_99999999|text=Landtagswahlgesetz (Vorarlberg)}} in der Dokumentation der Vorlage klappt nicht mehr richtig. Ganze Gesetze werden mittlerweile mit dem Parameter „Gesetzesnummer“ aufgerufen. Beispiel für diesen Fall: https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrVbg&Gesetzesnummer=20000072

Sollte bei Bedarf angepasst werden.--BG (D | B) 20:20, 14. Okt. 2017 (CEST)Beantworten

Nachtrag: Vorlage:§§ übernimmt den Job ganz gut :) Sollte dennoch in der Doku vielleicht entsprechend geändert werden. Mag das jemand machen der sich mit Vorlagen besser auskennt.--BG (D | B) 20:26, 14. Okt. 2017 (CEST)Beantworten

LrNo, LrNO?

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Zu dem hier. Habe in der Vorlage:§§ das Kürzel „LrNo“ in „LrNO“ geändert (siehe hier), da das RIS bei der Anzeige von gesamten Rechtsvorschriften da case-sensitive ist. Links ins RIS würden schlichtweg nicht klappen, siehe Vorlage Diskussion:§§#LrNo. Bei der Anzeige von Einzelnormen gilt das nicht. Um nicht an einer Stelle „LrNO“ und an anderer Stelle „LrNo“ nutzen zu müssen und damit gegebenenfalls für Verwirrung zu sorgen, genannte (und mit derzeitiger Verwendung kompatible) Änderung :) Da die zurückgesetzt wurde an dieser Stelle die Frage: Erwünscht? Unerwünscht? Egal? Vorschläge?--BG (D | B) 14:59, 1. Nov. 2017 (CET)Beantworten

Du hattest in deinem Edit "NrLO" ergänzt. Was sollte das bedeuten? Benatrevqre …?! 15:05, 1. Nov. 2017 (CET)Beantworten
Tippfehler von mir, sorry. Gemeint war „LrNO“, Kürzel für „Landesrecht Niederösterreich“. Wie gesagt, das jetzige Kürzel klappt in Vorlage:§ gut, führt aber in Vorlage:§§ ins Leere, weshalb ich's dort auch geändert habe. Soll in der Verwendung der Kürzel Einheitlichkeit wahren.--BG (D | B) 15:08, 1. Nov. 2017 (CET)Beantworten
Ok, dort ist es gut und angebracht. Benatrevqre …?! 15:42, 1. Nov. 2017 (CET)Beantworten
Dort steht ja auch gewissermaßen ein externer Zwang dahinter: RIS akzeptiert „LrNo“ schlichtweg nicht. Case-sensitive. Darum habe ich den Parameter dort auch entsprechend geändert. Meine Frage ist ja auch nicht, ob's dort angebracht ist. Meine Frage ist: Sollte der Parameter für das Landesrecht Niederösterreich in dieser Vorlage „LrNo“ oder „LrNO“ lauten; letzteres würde ich aus Gründen der Konsistenz bevorzugen. Die beiden Vorlagen sind so ähnlich, verschiedene Parameter-Bezeichnungen zu verwenden ist da Unsinn. Zudem wird ja auch der Parameter für Oberösterreich „LrOO“ bezeichnet; warum also bei Niederösterreich ein kleines O benutzen? Ich wäre daher dafür, den Parameter für das Landesrecht Niederösterreich mit großem O zu versehen (ggf. aber LrNo gewissermaßen zur Abwärtskompatibilität zuzulassen).--BG (D | B) 06:53, 14. Nov. 2017 (CET)Beantworten

Typographischer Vorschlag

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Schlage vor, das &nbsp; in der Vorlage in ein {{nnbsp}} umzuwandeln (für ein gefälligeres Schriftbild). Siehe auch: Vorlage:nnbsp --77.188.34.194 22:47, 23. Mär. 2018 (CET)Beantworten

Wie ausländische Gesetze zitieren?

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Bei meinem letzten Beitrag zum Artikel "Europawahl" (https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Europawahl&diff=prev&oldid=185195596) habe ich zwei französische Gesetz zitiert:
https://www.legifrance.gouv.fr/eli/loi/2018/6/25/INTX1733825L/jo/texte
https://www.legifrance.gouv.fr/affichTexte.do?cidTexte=LEGITEXT000006068600
Leider gibt es aber für französische Gesetze keine Vorlage - die englische Vorlage https://en.wikipedia.org/wiki/Template:Cite_act kann man in der deutschen Wikipedia nicht nutzen; und bei Vorlage:§, Vorlage:§§ sowie Vorlage:Art. werden nur deutsche Gesetzessammlungen (juris, dejure, buzer) unterstützt. Wie soll ich so ein Gesetz zitieren, wenn es dafür keinerlei Vorlage gibt? C-Kobold (Diskussion) 17:20, 29. Jan. 2019 (CET)Beantworten

Landesgesetze MV

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Hallo, ich wollte § 34 ({{§|34|AbgGMV2007|mv}}) einbinden, jedoch wird nicht hierhin verlinkt, sondern hierhin. {{§|34|AbgG|mv}} und {{§|34|AbgG2007|mv}} funktionieren auch nicht. Kann mir jemand damit helfen bzw. die Vorlage anpassen? Grüße --TorAc (Diskussion) 22:39, 28. Mär. 2019 (CET)Beantworten

Fehlerhafte Verarbeitung bei Leerzeichen zwischen Parametern

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Hallo zusammen,

  • der Aufruf (mit Blank hinter Paragraphen-Nr. "21") von {{§|21 |SGB|juris|text=§21 SGB V}} produziert ".html §21 SGB V." (unerwartet und unschön wg. des ".html" am Anfang)
  • der Aufruf (ohne Blank) {{§|21|SGB|juris|text=§21 SGB V}} produziert "§21 SGB V." (erwartet und ok)

Ist hier ein Problem in der Vorlage oder mache ich einen Denkfehler? Danke und VG --Bicycle Tourer (Diskussion) 00:32, 18. Apr. 2019 (CEST)Beantworten

Das Problem wurde zwischenzeitlich in der Werkstatt geklärt und ist damit hier erledigt. VG --Bicycle Tourer (Diskussion) 21:02, 20. Apr. 2019 (CEST)Beantworten
Dieser Abschnitt kann archiviert werden. --Bicycle Tourer (Diskussion) 21:02, 20. Apr. 2019 (CEST)

Vorlage für Artikel internationaler Übereinkommen

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Frage: Wie kann man Artikel internationaler Übereinkommen mit Vorlagen ansprechen? Eine existierende Vorlage aufbohren, eine neue machen?

Beispiel Europäisches Patentübereinkommen: Es ist stabil online bei

https://www.epo.org/law-practice/legal-texts/html/epc/2016/d/index.html,

hat Artikel des eigentlichen Übereinkommens bei https://www.epo.org/law-practice/legal-texts/html/epc/2016/d/ma1.html z. B.

und dazu nachrangige Regeln bei https://www.epo.org/law-practice/legal-texts/html/epc/2016/d/ma2.html

z. B.

Kriegt man die irgendwie in einer Vorlage unter? --Pfeiffer3f (Diskussion) 21:27, 20. Sep. 2019 (CEST)Beantworten

@Pfeiffer3f: Hast du es schon einmal mit Vorlage:§§#Beliebige_Anbieter probiert?--Aschmidt (Diskussion) 22:15, 21. Sep. 2019 (CEST)Beantworten
@Aschmidt:Hallo Aschmidt, ich glaube nicht, dass mir die Vorlage:§§ etwas hilft (oder wenn doch, dann verstehe ich nicht wie). Die meisten Europäischen Patentregulierungen sind NICHT EU-Gesetzgebung, sondern stehen außerhalb davon. Ich will ggf. auch auf Artikel und Regeln selbst verweisen, nicht nur auf Überschriften. Außerdem gibt es auch außereuropäische Quellen, die relevant sind. Wo kann man sich mal die eigentliche Vorlage (also das Teil, das aus der Vorlagensyntax WIKI-Quelltext (oder gleich HTML oder php?) macht) anschauen, also einen Blick „unter die Motorhaube“ riskieren? Das, was wir hier bei Vorlage:§ und §§ sehen, schaut für mein laienhaftes Auge nicht wie der Motorraum aus. Keine Angst: Ich will da nicht daran herumschrauben.
--Pfeiffer3f (Diskussion) 00:46, 24. Sep. 2019 (CEST)Beantworten
@Pfeiffer3f: Bei der Vorlagenprogrammierung kann ich dir leider nicht weiterhelfen. Wende dich doch bitte einmal an die Vorlagenwerkstatt. Bedenke aber bitte auch die Verhältnismäßigkeit: Lohnt es sich wirklich, nur für dein Vorhaben eine umfangreiche neue Programmierung vorzunehmen, die ansonsten gar nicht mehr benötigt wird? Der Vorteil der Vorlagen zum Verlinken von Rechtsquellen besteht ja gerade darin, dass sie sehr häufig eingesetzt werden und dass die Portale, die dort ausgewählt werden können, eine kanonische Verlinkung erlauben, die bei Überarbeitungen der Website auch immer wieder angepasst werden kann. Wenn nur wenige Artikel verlinkt werden sollen, wäre richtig der unter Vorlage:§§#Beliebige_Anbieter Weg.--Aschmidt (Diskussion) 13:03, 24. Sep. 2019 (CEST)Beantworten

Nordrhein-Westfalen

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{{§|…|nw}} führt zu https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id={{{DokNr}}} und selbst wenn man DokNr setzt, gelangt man nicht auf die gewünschte Seite. Ich finde aber auch keinen Weg verlässlich einzelne Gesetze und Paragraphen zu verlinken.— Sivizius (Diskussion) 06:54, 9. Jul. 2020 (CEST)Beantworten

Saarland

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http://sl.juris.de kann nicht mehr gefunden werden.— Sivizius (Diskussion) 07:04, 9. Jul. 2020 (CEST)Beantworten

Dokument aus "by" RIS ohne "Bay" Präfix

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{{§|14|GerVO|by}} generiert https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayGerVO-14 ich brauche aber https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/GerVO-14

Wie werde ich "Bay" Präfix los? --eugrus (Diskussion) 01:54, 18. Dez. 2021 (CET)Beantworten

Rheinland-Pfalz

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http://rlp.juris.de/ zeigt Server nicht gefunden werden.

Die Gesetze finde ich nun unter https://landesrecht.rlp.de.

Wäre es möglich die Vorlage Vorlage:§ dementsprechend umzubauen?

Viele Grüße --Gak69 (Diskussion) 21:12, 15. Mai 2023 (CEST)Beantworten

Thüringen

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Die Landesnormen für Thüringen sind nun auf https://landesrecht.thueringen.de/bsth/search zu finden, vielleicht könnten kompetente Wikipedianer die Vorlage entsprechend umbauen. --Pistazienfresser (Diskussion) 14:55, 18. Mai 2024 (CEST)Beantworten