Wikipedia:Suchhilfe/Archiv/2012/12/18
Letzter Kommentar: vor 12 Jahren von Tomás66 in Abschnitt Begriffsdefinition
Internetquellen in Artikeln
Ich möchte gerne zur Verbesserung von Artikeln beitragen, indem ich "nackte" Internetquellen um Titel, Herausgeber etc. ergänze. Kandidaten erscheinen im Artikel als "http://uvw.xyz". Die WP-Volltextsuche nach z. B. http://alex.onb.* liefert KEINE Treffer. Hinweise zum "maskieren" oder "escapen" der Sonderzeichen habe ich keine gefunden, reguläre Ausdrücke funktionieren sowieso nicht. Hat jemand noch einen Tipp? Danke, --Forscher56 (Diskussion) 11:19, 18. Dez. 2012 (CET)
- Ja: Hier - bei den WP-Fachinstallateuren - nachfragen :-) GEEZERSpenden !? Spenden !! 11:44, 18. Dez. 2012 (CET)
- P.S. ich finde diese "nackten Links" auch nicht sehr hübsch / ansprechend / informativ GEEZERSpenden !? Spenden !! 11:46, 18. Dez. 2012 (CET)
Buch Sonderausgabe die Schlümpfe, Mein großes Wimmelbuch ISBN 978-3-8174-8579-6. Ist das Buch im Antiquariat zu finden?
--80.143.41.98 12:52, 18. Dez. 2012 (CET)
- Schau selbst…. --Rôtkæppchen68 13:05, 18. Dez. 2012 (CET)
- Auf AbeBooks hab ich's nicht gefunden. --Neitram 17:08, 18. Dez. 2012 (CET)
Begriffsdefinition
Gibt es eine juristisch belastbare, d.h. eindeutige Unterscheidung zwischen einer Gaststätte und einer Vergnügungsstätte?--46.115.103.238 13:25, 18. Dez. 2012 (CET)
- Google:unterschied+gaststätte+vergnügungsstätte gibt Hinweise, wo Du die Definitionen finden kannst. --Rôtkæppchen68 13:59, 18. Dez. 2012 (CET)
- Aus dem Baurecht sind mir nur die Gaststättenverordnung und Versammlungsstättenverordnung bekannt. "Vergnügungsstätten" fallen - ab einer Besucherzahl von 200 Personen - nach meiner Einschätzung unter den Begriff Versammlungsstätte. Baurecht ist Recht der einzelnen Bundesländer. Es ist daher nach der Verordnung des jeweiligen Bundeslandes zu suchen. Z.B. hier. Zu Versammlungsstätten gibt es auch eine Muster-Versammlungsstättenverordnung. Siehe hier. In den Verordnungen ist immer auch eine Definition enthalten. --Taratonga (Diskussion) 14:36, 18. Dez. 2012 (CET)
- 1990 gab es mal eine Änderung, siehe Juramagazin --Tomás (Diskussion) 17:17, 18. Dez. 2012 (CET)
- Aus dem Baurecht sind mir nur die Gaststättenverordnung und Versammlungsstättenverordnung bekannt. "Vergnügungsstätten" fallen - ab einer Besucherzahl von 200 Personen - nach meiner Einschätzung unter den Begriff Versammlungsstätte. Baurecht ist Recht der einzelnen Bundesländer. Es ist daher nach der Verordnung des jeweiligen Bundeslandes zu suchen. Z.B. hier. Zu Versammlungsstätten gibt es auch eine Muster-Versammlungsstättenverordnung. Siehe hier. In den Verordnungen ist immer auch eine Definition enthalten. --Taratonga (Diskussion) 14:36, 18. Dez. 2012 (CET)