Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2005/09

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Hallo, ich bin mir da gar nicht sicher. Gibt es die Möglichkeit das ich einzelne Wikipedia Beiträge zu einem bestimmten Fachgebiet auf meinem Server spiegel? Muss ich dann immer noch auf die Wikipedia verlinken und Autoren hinweisen? Ich meine, die würden doch dann übernommen werden, oder? Ich benutze MediaWiki Software.

Was habe ich für Möglichkeiten? Wie funktioniert das mit dem XML Import?

Gruß

Flocko

Wachsfiguren

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Aus Diskussion Bilder kopiert

Hallo!

Ich war im letzten Jahr im Prager Wachsmuseum zu Besuch. Dort habe ich einige Bilder, von zum Beispiel Dalai Lama oder Gorbatschow gemacht. Darf ich diese einfach so hochladen, oder verletzt das die Rechte des Künstlers? THOMAS 17:55, 14. Jul 2005 (CEST)

Da anzunehmen ist, dass die Wachsfiguren persönliche geistige Schöpfungen des Künstlers sind (schon die Bezeichnung Künstler impliziert den Urheberrechtsschutz, der Wachsfiguren-Porträtist ist ja nichts anderes als einer, der eine Skulptur von jemandem anfertigt und Skulpturen sind natürlich immer geschützt), verletzt dies eindeutig die Rechte des Künstlers. --Historiograf 18:35, 14. Jul 2005 (CEST)

Danke,Historiograf! THOMAS 14:58, 15. Jul 2005 (CEST)

Bilder dank TV-Karte

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Hallo,

wie wohl viele verfüge ich über eine TV-Karte mit der Möglichkeit Bilder zu schießen. Schon instinktiv gehe ich davon aus, dass diese Funktion bei DVDs eine Urheberrechtsverletzung darstellt, wenn ich z. B. ein Bild schieße und es nachträglich in Bildprogrammen bearbeite. Wie sieht es aber beim deutschen Free TV aus? Tritt eine Urheberrechtsverletzung ein, wenn ich mit meiner TV-Software ein Bild aus einem Film schieße, der z. B. gerade auf ZDF, Pro7 etc. läuft, dieses bearbeite und in irgendeinen Schauspieler-Artikel einbette? --César 23:52, 15. Jul 2005 (CEST)

Ja tritt ein, die verletzt das Recht am Standbild. EOD --Historiograf 23:57, 15. Jul 2005 (CEST)

Wie geht's weiter nach URV-Eintrag.

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Ich bin mir über das Prozedere nach einem URV-Eintrag nicht ganz im Klaren. Beispiel: Ich habe am 16.07. für Welte-Mignon einen URV-Eintrag gemacht und die Sache auch auf [1] gepostet. Der Autor hat sich inzwischen gemeldet, auf der Diskussionsseite des Artikels sowie bei mir. Wie geht die Sache nun weiter? Kann der URV-Eintrag nun zurückgenommen werden? Soll/kann/darf ich das tun oder macht das ein Sysop? Ich habe diese Frage auch bei Wikipedia:Löschkandidaten/Urheberrechtsverletzungen gestellt, dort wurde sie aber nicht beantwortet. Herzlichst --RoswithaC 20:28, 18. Jul 2005 (CEST) (als Aktive noch relativ neu hier)

Da der Autor sich ja recht ausführlich geäußert hat, spricht nichts dagegen, wenn du einfach den Artikel wieder auf den alten Stand zurücksetzt. Allerdings solltest du dann auch die Rücknahme auf der Löschkandidaten-Seite vermerken. --Fb78 21:31, 18. Jul 2005 (CEST)

Danke, Fb78, für die Auskunft. Genau so habe ich es also gemacht. Ich hatte allerdings gehofft, es gäbe irgendwo ein nettes Knöpfchen (vielleicht nur Sysops zugänglich), das die Wiederherstellung erleichtern würde. Oder habe ich dieses vielleicht doch übersehen? --RoswithaC 23:14, 18. Jul 2005 (CEST)

Nein, das Knöpfchen haben nur Admins. Wir Normalbürger müssen viermal klicken (Versionen, Alte Version anzeigen, Bearbeiten, Speichern - siehe Wikipedia:Wiederherstellen.) Hast du schon wunde Finger? --Fb78 23:30, 18. Jul 2005 (CEST)

Ich wusste doch, ich hab was falsch gemacht. Ich hab's nämlich über "Versionen vergleichen" aufgerufen und von dort per copy & paste eingefügt (und mühselig die Steuerzeichen bereinigt) <schäm>. Das nächste Mal aber weiß ich's besser - deswegen heißen Dank für den Tipp :-)) --RoswithaC 12:58, 19. Jul 2005 (CEST)

Bilder ohne Rechte - wie in Wikipedia "melden"

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Hallo,

wer hilft mir? Ich habe Bilder eingestellt die keinerlei Urheberrechte haben (siehe La Jana. Crux hat nun (wieso hat er mir keine Nachricht mit einer Nachfrage geschickt??) die Bilder gelöscht und einen Bildlöschungsantrag gestellt. Wie kann ich ihm und Wikipedia klarmachen das diese Bilder keine Uhrheberrechte haben??????? Habe keine Hilfe in der Wiki-Hilfe gefunden! Danke & Gruß

HelenaL 12:14, 24. Jul 2005 (CEST) (als Aktive sehr neu hier)

Laut Wikipedia:Bildrechte muss der Fotograf 70 Jahre tot sein. Da bei deinen Bildern der Fotograf nicht erwähnt ist, lässt sich auch nicht feststellen, seit wann er tot ist. Bei jedem Bild muss eine der Wikipedia:Lizenzvorlagen für Bilder auf die Bildseite hinzugefügt werden. Dazu auf der jeweiligen Bild-Seite auf "Seite bearbeiten" klicken. --Jofi 12:50, 24. Jul 2005 (CEST)

Bernd das Brot und Yoshi

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Wie ist das eigentlich bei Figuren wie Bernd das Brot und Yoshi? Kann man diese (Stofftier und Plastikfigur) einfach abfotograffieren, und dann die Abbildungen unter Gnu-Lizenz stellen, wie das hier in de.wikipedia.org getan wurde? --Arbol01 01:43, 25. Jul 2005 (CEST)

Nein, das sind Vervielfältigungen urheberrechtlich geschütztzer Gestaltungen --Historiograf 01:45, 25. Jul 2005 (CEST)

Und was macht man als Wald- und Wiesenbenutzer, wenn man auf so etwas stößt? --Arbol01 01:47, 25. Jul 2005 (CEST)
Am besten stellt man unter Wikipedia:Löschkandidaten/Bilder einen Wald- und Wiesen-Löschantrag (wie, ist dort beschrieben). Als höflich gilt es, den Benutzer, der die Bilder eingestellt hat, davon zu informieren. --Fb78 15:39, 25. Jul 2005 (CEST)
Gut, ich habe es jetzt gemacht. Freunde mache ich mir damit natürlich nicht. --Arbol01 17:42, 25. Jul 2005 (CEST)

Bitte schreibt hier keine unbewiesenen Behauptungen rein, sondern gebt die Quelle, also den Hinweis auf Gesetze oder Rechtsprechungen an. So schwer kann das doch nicht sein. Das Urherbergesetz sieht den Schutz eines Werkes vor. Die Kopie einer Figur wäre keine Urheberrechtsverletzung, sondern eine Verletzung des Verwertungsrechts. Ein Bild von einer Figur kann aber die Verwertung im Allgemeinen nicht einschränken. Ich vermute, dass ein Schlüsselanhänger viel zu trivial ist, als dass er als Werk gelten kann. Wenn jemand meint, das stimme nicht, dann wäre es wirklich hilfreich, den Artikel des Gesetzes oder einen Richterspruch dazu oder wenigsten die Meinung eines Juristen hier zu veröffentlichen. geschieht dies nicht, kann man ja wohl davon ausgehen, dass es sich hier um einen Scherz handelt.

ERSTENS: Unterschreibe gefälligst mit vier Tilden.
ZWEITENS: diese Seite wird von Juristen beobachtet, wenn ich hier etwas absolut falsches schriebe, wäre sofort ein Robenträger zur Stelle um mich zurechtzuweisen.
DRITTENS: Dass es sich bei einem Schlüsselanhänger in Form einer geschützten Figur um eine unfreie Bearbeitung im Sinne des UrhG handelt, ist so trivial, dass es sich erübrigt, hier irgendwelche Nachweise zu geben. --Historiograf 21:41, 25. Jul 2005 (CEST)

Ich habe mal ein paar Fragen: 1) Angenommen, solche Objekte finden sich nur zufällig als "Nebenobjekt" auf einem Foto? 2) Gilt das nur für geschützte Figuren sondern auch geschützte Designs, Logos, Stoffmuster, ...? Darf ich, sagen wir mal, ein Foto meines Toasters einstellen? Phrood 23:33, 25. Jul 2005 (CEST)

Ad 1) Siehe Beiwerk (Recht)
Ad 2) ja, wenn diese Gegenstände die nötige Schöpfungshöhe nach § 2 UrhG erreichen. Wenn der Toaster als persönliche geistige Schöpfung seines Designers eingeordnet wird, darf ein Bild hier nicht eingestellt werden. --Historiograf 23:42, 25. Jul 2005 (CEST)

Abgemalte oder abgezeichnete Bilder

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Dürfen Zeichnungen oder Bilder, wenn sie abgemalt oder abgezeichnet werden, jedoch nicht ganz dem Original entsprechen verwendet werden? Ich bin in einem Buch ("Allgemeine Mikrobiologie", Hans G. Schlegel, Thieme Verlag, 7. Auflage, Seite 109) auf das Bild Bakterien Sporen.png gestossen. Die Bilder gleichen sich wie ein Ei dem anderen. Lediglich ist das in der WP verwendete Bild farbig. Das im Buch ist S/W. Ist dies legitim oder wird hier das Urheberrecht verletzt? --Rhododendronbusch 23:48, 25. Jul 2005 (CEST)

Wer soll bitteschön eine solche Frage beantworten können ausser der Richter, der ggf. tätig wird?? Im vorliegenden Fall bezweifle ich die Schöpfungshöhe. Bei wiss. Texten gilt nach BGH Staatsexamensarbeit, dass hier der Schutzumfang eher gering zu bemessen ist. Eine naheliegende und wenig originelle Visualisierung (wie hier) darf durchaus verändert übernommen werden (freie Benutzung), aber der betroffene Urheber könnte dies durchaus anders sehen. Sicherer ist es allemal, sich um eine möglichst eigenständige Gestaltung von Grafiken zu bemühen. --Historiograf 00:56, 26. Jul 2005 (CEST)

Inhalte mit eigenen Worten wiedergeben

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Wenn ich einen Artikel schreiben möchte, beziehe ich meine Informationen ja i.d.R. aus anderen Quellen/Homepages.

Natürlich muss ich die Inhalte mit eigenen Worten wiedergeben. Reicht das dann auch aus, um nicht gegen das Urheberrecht zu verstoßen?

Müssen komplett andere Wörter gewählt werden oder reicht es die Sätze umzustellen bzw. zu ergänzen?

Hat jemand ein paar Beispiele hierzu?

Es gab hier weiter oben eine Diskussion darüber, wobei die aber nicht sonderlich gehaltvoll war :-) (Gerd Zacher)

Wie sieht das z.B. aus wenn man die einzelnen Daten der Etappe von Kolumbus wiedergibt. Das kann ja schlecht mit eigenen Worten wiedergegeben werden. Was ist dort mit dem Urheberrecht?

Generell sind zeitliche Abläufe (wie Werdegang etc.) ja an eine fixe Reihenfolge gebunden. Insofern sieht das immer so aus, als würde A von B abgeschrieben haben.

Danke schonmal für eine Antwort, Gruß --Jens Duczmal 11:36, 26. Jul 2005 (CEST)

Bevor der Hinweis kommt, das könne dir im Einzelfall nur ein Rechtsanwalt sagen, hier ein paar Faustregeln nach meinem besten Wissen und Gewissen. Bitte lies dir auch die verlinkten Artikel durch.
1) Statistische Daten - Tabellen etc. - unterliegen i. d. R. nicht dem Urheberrecht. Solange du keine kompletten Datenbankwerke klaust, ist das Auflisten historischer Daten, Verkaufszahlen, Zuschauerzahlen usw. meines Wissens in Ordnung.
2) Was ein Plagiat ist, ist dir klar? Wörter einfach umstellen reicht auf keinen Fall. Eine Paraphrase (Umschreibung mit eigenen Worten) ist in Ordnung. Auch in Ordung sind Zitate, solange a) die Quelle angegeben ist, b) das Zitat als solches markiert ist und c) sich ihre Länge in Grenzen hält. Allgemein gilt, was Historiograf eine Frage weiter oben meinte: Je selbständiger dein Text, je größer seine Schöpfungshöhe, desto mehr bist du auf der sicheren Seite. An der Grenze zur Urheberrechtsverletzung entlang zu surfen ist keine gute Idee. --Fb78 12:11, 26. Jul 2005 (CEST)


Klar möchte niemand an dieser Grenze entlang surfen. Deshalb frage ich ja :-)
An für sich wollte ich nur ein paar Daten zu einem kleinen Ort in Sachsen-Anhalt nachtragen.
Ich bin noch am überlegen, ob ich ein Hühnengrab am Stadtrand erwähne.
Fotos sind durch meine Person selbst erstellt worden.
Da auf Wikipedia aber kein Eintrag zu Hühnengräbern existiert, wollte ich das natürlich dann auch gleich nachholen. Und da ich kein Fachmann auf diesem Gebiet bin, habe ich ja gar keine andere Möglichkeit, als die notwendigen Infos irgendwoher zu holen. Insofern ist es so oder so immer ein Plagiat (im persönlichen, wenngleich nicht im rechtlichen Sinne).
Im Wesentlichen möchte ich schreiben, was überhaupt ein Hühnengrab ist (wobei ich da erst selber mal schauen muss :-) und evtl. wo in Deutschland wichtige Gräber liegen bzw. ggfs. ein paar geschichtliche Daten zusammentragen. Für mein Verständnis nichts, worauf man überhaupt ein Urheberrecht haben könnte. Aber mein Verständnis zählt ja leider nicht.
Fallen Dir dazu konkret noch irgendwelche Hinweise ein, wo Du jetzt ja weißt, worum es geht?
Gruß und Danke, --Jens Duczmal 12:23, 26. Jul 2005 (CEST)
Versuchs mal mit der Schreibung Hünengrab, das hilft dir vielleicht weite :) Eine reine Auflistung solcher Gräber besitzt meines Erachtens nicht die notwendige Schöpfungshöhe. --Fb78 12:32, 26. Jul 2005 (CEST)


LOL. Ich entschuldige mich hiermit für meine Dummheit.
Generelle Frage zum Abschluss : Darf/sollte man seine eigenen Einträge löschen? Ich meine, die ganze Fragestellung ist ja, zumindest in diesem Zusammenhang jetzt uninteressant geworden. Kostet ja nur unnütz Speicher auf dem Server. Wobei ich ja dann Dein Posting gleich mitlöschen würde. Und das sollte man ja nicht so einfach tun. --Jens Duczmal 12:35, 26. Jul 2005 (CEST)
Quatsch. Das ist gespeichert, so oder so. Jede Bearbeitungsversion bleibt für immer auf dem Server. Mach dir nicht die Mühe. Außerdem ist die Frage ja vielleicht für andere noch interessant. --Fb78 12:39, 26. Jul 2005 (CEST) PS: Von mir aus kannst du die Diskussion natürlich löschen. Vielleicht willst du aber auch abwarten, ob sich im Laufe der nächsten Tage noch jemand zu Wort meldet. --Fb78 17:20, 26. Jul 2005 (CEST)

Ich bin gegen das Löschen. Diese Seite dient auch der Fortbildung und als Informationsquelle für künftige Fälle. Da wir niemanden haben, der die Antworten und Diskussionsergebnisse in einen Artikel im WP- oder Artikelsnamensraum einarbeitet, müssen wir die Diskussion hier dokumentieren. --Historiograf 17:35, 26. Jul 2005 (CEST) ZITAT:"§ 51 Zitate 1Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe eines veröffentlichten Werkes zum Zweck des Zitats, sofern die Nutzung in ihrem Umfang durch den besonderen Zweck gerechtfertigt ist. 2Zulässig ist dies insbesondere, wenn 1. einzelne Werke nach der Veröffentlichung in ein selbständiges wissenschaftliches Werk zur Erläuterung des Inhalts aufgenommen werden, 2. Stellen eines Werkes nach der Veröffentlichung in einem selbständigen Sprachwerk angeführt werden, 3. einzelne Stellen eines erschienenen Werkes der Musik in einem selbständigen Werk der Musik angeführt werden." AKR: Quelle:Urheberechtsgestez http://gkrw.uni-bayreuth.de/fileadmin/user_upload/Version_1.2.pdfNamensnennung: den Inhalt dieses Werkes in dieser Auflage vervielfältigen, verbreiten und öffentlich aufführen. Zu den folgenden Bedingungen:Sie müssen den Namen der Rechteinhaber mindestens wie folgt nennen: © 2007 Florian Mächtel, Ralf Uhrich, Achim Förster.

Ansichtskarten

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Hallo! Wie sieht die Sache eigentlich aus bei alten Ansichtskarten? Manchmal sind diese ja die einzige Möglichkeit, eine Veränderung zwischen Anno Dazumal und Heute zu veranschaulichen und die Ansichtskartenverlage wird es zwecks Anfrage ja kaum mehr geben. Ich ziehe halt mal der Einfachheit halber folgende zwei Grenzen:

Ansichtskarten bis 1918: Darf ich die ohne mit der Wimper zu zucken veröffentlichen?

Ansichtskarten bis 1945: Darf ich die ohne mit der Wimper zu zucken veröffentlichen?

--GuentherZ 19:25, 26. Jul 2005 (CEST)

Ansichtskarten bis 1900: OK. Alles andere NEIN, es sei denn Fotograf ist 70 Jahre tot --Historiograf 04:10, 27. Jul 2005 (CEST)

Danke! Dann kann ich mir diese Idee wohl abschminken, denn 1900 reduziert meine Möglichkeiten auf ein Minimum. Trotzdem Danke! --GuentherZ 18:56, 27. Jul 2005 (CEST)

@Historiograf: Wenn der Urheber auf der Karte nicht genannt ist, gilt dann deiner Meinung nach die Schutzfrist für anonyme Werke? --Fb78 22:04, 27. Jul 2005 (CEST)

Schwierige Frage, zumal meine Meinung als die eines Nicht-Juristen für viele hier nicht relevant ist. Ich darf aber daran erinnern, dass ich mich intensiv mit dem Problem auseinandergesetzt habe [2]. Sobald jemand nachweist, dass (nach altem de-Recht) irgendwann der Urheber bekannt wurde (und sei es nur am Stammtisch anno 1925), gelten 70 Jahre pma. Ich wäre an sich dafür, dass wir auch ohne grosses Meinungsbild (ebenso wie bei den Fotos vor 1900) auch bei faktisch anonymen Werken das Risiko eingehen, sofern das Erstveröffentlichungsdatum nachweisbar länger zurückliegt als 70 Jahre. --Historiograf 23:33, 27. Jul 2005 (CEST)

Copy-&-paste-URV

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Hallo, wie verfährt man denn, wenn Bestandteile eines Artikels in einen anderen Artikel kopiert werden, ohne dies in der Zusammenfassung zu erwähnen? Stellt dies eine vollständige URV (mit Löschantrag etc.) dar oder ist das eher Kavaliersdelikt? Geschehen ist das z. B. bei Substitution (Wirtschaft) (von Substitutionsgut) sowie bei Haushaltsoptimum (von diversen Seiten, die jetzt als Redirect auf den Artikel verweisen). Ich denke nicht, dass es sich um eine vorsätzliche URV handelt, aber da beide Artikel sowieso inhaltlich diskutiert werden, halte ich eine Klärung dieses Sachverhalts für sinnvoll. Vielen Dank für Antworten! Grüße Kai (Benutzer:Geisslr) 21:42, 26. Jul 2005 (CEST)

Da alle Artikel innerhalb von Wikipedia der GNU-Lizenz unterstehen, liegt gar kein URV-Problem vor. Natürlich ist es nur allzu anständig, die Historie der redirecten Artikel zu sichern. --Arbol01 21:53, 26. Jul 2005 (CEST)

Aso laut Wikipedia:Artikel verschieben ist Copy&Paste-Verschieben nicht erlaubt und muss repariert werden. "Bitte kopiere Artikel nie per Copy & Paste". ich bin grad dabei. --BLueFiSH ?! 22:05, 26. Jul 2005 (CEST)
Hab beide Artikel zusammengeführt. Jetzt kann wieder über das Lemma gestritten werden, aber bitte nächstes mal korrekt verschieben ;-) --BLueFiSH ?! 22:18, 26. Jul 2005 (CEST)

Dort findet sich der Absatz: Artikel aufteilen: Als erste Version des neuen Artikels den vollständigen alten Artikelinhalt und die vollständige Versionsgeschichte kopieren und im Bearbeitungskommentar erklären, z. B. "Artikel und Versionsgeschichte aus John Ronald Doe kopiert." Dann in einem zweiten Bearbeitungsschritt die nicht benötigten Teile und die Versionsgeschichte wieder löschen.

Wie kann ich denn die Versionsgeschichte eines Artikels kopieren? Das geht doch nur durch verschieben oder? Wenn ja, dann finde ich den Absatz missverständlich. Grüße Kai (Benutzer:Geisslr) 21:42, 26. Jul 2005 (CEST)

Es meint wohl, dass man in einen neuen Artikel den kompletten (nicht den aufgeteilten) Inhalt zuzüglich der (über die Kopieren/Einfügen-Zwischenablage) direkt in den Artikel kopierten Versionsgeschichte erstellt, abspeichert und in einem nächsten Schritt alle nicht gebrauchten Teile wieder rausnimmt (also auch die History). klingt auf jeden Fall recht kompliziert... --BLueFiSH ?! 22:23, 26. Jul 2005 (CEST)
Vielen Dank für die schnellen Antworten! Ähm, was ist denn die Kopieren/Einfügen-Zwischenablage? Die Zwischenablage meines PCs? Ansonsten hab ichs verstanden... Grüße Kai (Benutzer:Geisslr) 22:47, 26. Jul 2005 (CEST)
Ja das Clipboard, die Zwischenablage, das Windoze-Teil halt ;-) --BLueFiSH ?! 22:58, 26. Jul 2005 (CEST)
Ja, so langsam erschließt sich mir das - aber darauf wäre ich nie gekommen... Vielen Dank! :) Kai (Benutzer:Geisslr) 23:12, 26. Jul 2005 (CEST)

Videospielfiguren im Karstadt

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Darf ich solche 2m großen Figuren (World of Warcraft) abfotografieren und ins Internet stellen? Muss ich vorher im Kaufhaus um Erlaubnis fragen? Und was ist, wenn sie mir erlauben Fotos zu machen? Wie kann ich es dann beweisen, dass sie mir die Erlaubnis erteilt haben? Dilerius 23:19, 27. Jul 2005 (CEST)

Nein, du brauchst die Erlaubnis des Urhebers der Figuren (neben der Fotografiererlaubnis des Kaufhauses). Falls du beide hast, scanne die schriftlichen Genehmigungen und reiche sie hier ein. --Historiograf 23:25, 27. Jul 2005 (CEST)

Fotos mit Erlaubnis des Eigentümers

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Verschoben nach Wikipedia:Fotos von fremdem Eigentum --Historiograf 23:08, 7. Aug 2005 (CEST)

Durchsetzung Lizenz?

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Hier wurde offensichtlich ein Text aus dem Wikipedia-Artikel Schwerin kopiert, aber kein Hinweis auf den Ursprung bzw. die GNU-Lizenz gesetzt. Ganz frech ist der Hinweis unten auf der Seite: (c) 2005 by Thiess / Verwendung und Verlinkung ohne schriftliche Zustimmung verboten!

Wie ist denn hier zu verfahren? Wer kann den Betreiber auffordern, die GNU-Lizenzbestimmungen einzuhalten? -- Koy 08:48, 29. Jul 2005 (CEST)

Das kannst du selbst machen. Vorlage gibt's auf Wikipedia:Textvorlagen. --Fb78 09:01, 29. Jul 2005 (CEST)
Fall ist mittlerweile erledigt; der Betreiber hat auf meinen Hinweis prompt reagiert und die Seite mit einem entsprechenden Hinweis versehen. --134.34.34.84 17:33, 1. Aug 2005 (CEST) (Fb78)

URV bei Teilen des Artikels Münnerstadt?

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Kann sich jemand von den URV-Experten mal das hier: Diskussion:Münnerstadt anschauen, wie das zu bewerten ist. Benutzer Joachim (IP 212.163.212.193) hatte einen Abschnitt des Artikels aus der Webseite http://www.muennerstadt.de kopiert und erklärt, er habe dort nachgefragt und per e-Mail "die Nutzungsrechte bekommen". Man könne ihm schreiben und er würde die e-Mail als Beleg dann vorweisen. GNU-Lizenz wird nicht erwähnt. Reicht das? Und wenn nicht, muss die Passage gestrichen werden? Wie geht man da vor?--Proofreader 22:26, 2. Aug 2005 (CEST)

Ich habe den Benutzer auf der Diskussionsseite des Artikels gebeten, den Inhalt der Genehmigungs-Mail dort reinzustellen. --Schubbay 18:52, 11. Aug 2005 (CEST)

Urheberrecht vs. Markenrecht

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Hallo,

ich habe zu Star_of_Life das passende Bild

eingestellt.

Der Star of Life ist in Deutschland als Kollektivmarke unter den Registernummern 2032229 und 2103438 geschützt. Da Markenrechte aber bekanntlich keine Urheberrechte sind und dementsprechend andere Gesetze gelten, ist die Verwendung in dieser Form in der Wikipedia _grundsätzlich_ kein Problem - soweit ich das sehe.

Was sagen die Experten hier dazu?

Gruß, Hank van Helvete 22:22, 5. Aug 2005 (CEST)

Ich seh das nicht anders. GNU FDL bezieht sich nur auf Urheberrechte. --Historiograf 22:24, 5. Aug 2005 (CEST)

So isses. --ST 22:30, 5. Aug 2005 (CEST)

Danke. Hank van Helvete 22:46, 5. Aug 2005 (CEST)

Bitte beachten --Historiograf 23:06, 7. Aug 2005 (CEST)

Exzessives Zitieren

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Auf Projekt Schulhof-CD (Abschnitt Erscheinen der CD) hat eine IP einen ganzen Abschnitt aus Pressezitaten eingefügt. Entfernen bzw. umschreiben würde ich das eh, die Wikipedia ist ja kein Pressespiegel, aber ich bin nicht ganz sicher, ob das in diesem Ausmaß auch ein URV darstellt. — da Pete (ノート) 08:34, 8. Aug 2005 (CEST)

Ja, das ist eindeutig URV. --Fb78 12:02, 8. Aug 2005 (CEST)

Testbilder, technisch generierte Bilder?

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Wie sieht es eigentlich mit Bildern aus, die aus technischen Normen entstanden sind. Beispielsweise Testbildern?

--Casandro 11:53, 8. Aug 2005 (CEST)

Zu unvollständige Angaben. Bitte anhand eines detaillierten Beispieles erläutern. --Historiograf 12:07, 8. Aug 2005 (CEST)


Wenn ich ein normales FUBK-Testbild (offizielles Testbild in Deutschland) von einem Fernsehsender aufzeichne, ist dies dann gemeinfrei? Schließlich ist der einzige Beitrag zu diesem Bild der Name des Senders. Diesen könnte man einfach entfernen.

--Casandro 14:22, 11. Aug 2005 (CEST)

Übersetzungen, Autorennachweis gemäß GFDL

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Außgelagert nach Wikipedia:Lizenzauslegung

Reicht selber scannen?

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Moin! Das Bild Bild:KAZ.gif ist als "selbst gescannt" markiert. Das reicht doch nicht aus, um es unter einer anderen Lizenz zu veroeffendlichen, oder? Bitte verfolgt das weiter, ich bin gerade im Urlaub in Korea, ist mir nur gerade aufgefallen. -- iGEL (+) 10:57, 10. Aug 2005 (CEST)

Nein, reicht nicht --Historiograf 00:29, 11. Aug 2005 (CEST)

Teil-URV bei Hélène_de_Beauvoir

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Bei Hélène_de_Beauvoir hatte jemand etwas reinkopiert, was von einer Webseite kopiert war. Siehe History, ich habe es revertet, jetzt muss aber sicher der Teil der History gelöscht werden, oder? Wie geht man nun vor? Danke für eure Hilfe. Lecartia 18:38, 10. Aug 2005 (CEST)

Man muss es glaube ich in dieser Liste eintragen: Wikipedia:Löschkandidaten/Versionen --Schlurcher ??? 18:48, 10. Aug 2005 (CEST)
[x] eingetragen --Schlurcher ??? 18:52, 10. Aug 2005 (CEST)
Vielen Dank, Küsschen. :-) Lecartia 19:06, 10. Aug 2005 (CES

Ausschnitte aus Reden

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Reden (zum Beispiel von Gerhard Schröder) darf man ja theoretisch vor Ort mitschneiden und dann ins Internet stellen. Wie ist es aber zum Beispiel bei Livesendungen auf Phönix, darf man theoretisch Reden oder Ausschnitte von Reden mitschneiden und diese dann hoch stellen? Das würde mi9ch wirklich brennend interessieren. THOMAS 19:26, 10. Aug 2005 (CEST)

Klar, du musst nur 50 Jahre warten (§ 95 UrhG). Zu Reden siehe § 48 UrhG (de) --Historiograf 00:23, 11. Aug 2005 (CEST)

Siehe nun auch Öffentliche Rede (Urheberrecht) --Historiograf 20:23, 21. Aug 2005 (CEST)

Im Artikel zur Stadt Wüstenrot wird das Wappen der Stadt verwendet, obwohl die Stadt dies ausdücklich untersagt hat. Als begründung wird das Zitatrecht angegeben. Ist das rechtmäßig? Dann bräuchte man doch gar nicht mehr fragen? Ähnliches ist mir auch in anderen Stadtartikel aufgefallen (Siehe Wikipedia:Wappen/Probleme). Wikipedia:Wappen konnte mir auch nicht weiterhelfen, da es unübersichtlich und wiedersprüchlich ist. Könnte dort bitte jemand aufräumen, der Ahnung davon hat? -- Timo Müller 23:55, 10. Aug 2005 (CEST)

Timo, wieso stellst du falsche Behauptungen auf? Kannst du Wikipedia:Wappen nicht lesen oder willst du das nicht? Dort gibt es seit einiger zeit einen Konsens, dass Gemeindewappen gemeinfrei als amtliche Werke sind. Das hat mit unübersichtlich nichts zu tun. Also ist es schlicht und einfach wurscht, was eine Stadt möchte, da wir hier nicht in ihre Rechte eingreifen. Ich hoffe, du gehst den Weg des Bildrechte-Trolls nicht weiter. --Historiograf 00:28, 11. Aug 2005 (CEST)

Ups, das ist mir jetzt aber peinlich. Ich könnte schwören, Wikipedia:Wappen sah gestern noch anders aus... Ich sollte vieleicht nicht mehr so spät nachts an der WP arbeiten... (Das mit dem "Bildrechtetroll" überhöhre ich jetzt einfach. Ich habe nur eine Frage gestellt, nicht 50 Löschanträge oder soetwas. Es war vieleicht eine dumme Frage, aber nur eine Frage. Idch habe mich nur länger nicht um dieses Thema gekümmert, und als ich mal wieder reingeschaut habe, war alles anders. Ich wollte nur eine Bestätigung haben, das ich den jetzigen Stand der Dinge richtig mitbekommen habe, damit ich nichts falsch mache.) Ich habe trotzdem noch ein paar dumme Fragen:
  • Heißt das, dass ich ein Wappen nur nachzeichnen muss, und mir dann ausuchen kann, unter welche Lizenz ich es stelle?
  • Können bei deutschen Städten und gemeinden die Hinweise, die Stadt habe die Nutzung untersagt, gelöscht werden? -- Timo Müller 10:36, 11. Aug 2005 (CEST)

Bitte keine nachgezeichneten Wappen, sondern möglichst solche von der amtlichen Website verwenden und dann als PD kennzeichnen. Hinweise zu Dokumentationszwecken nicht löschen. Bitte diese Diskussion unter Wikipedia:Wappen Disku fortsetzen! --Historiograf 16:43, 11. Aug 2005 (CEST)

Mag jemand den Artikel verständlicher fassen? --Historiograf 00:28, 11. Aug 2005 (CEST)

Ich find es insgesamt recht verständlich. --Schlurcher ??? 09:45, 11. Aug 2005 (CEST)

Ist es aber auch lesenswert? --Historiograf 20:06, 12. Aug 2005 (CEST)

Beilage aus alter Volkszeitung von 1932

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Hallo zusammen, ich habe eine Beilage aus einer alten Volkszeitung, die die Geschichte unserer Gemeinde dokumentiert. Wer der Rechtsnachfolger der damaligen Zeitung ist kann ich nicht (noch) nicht sagen (es gibt aber wenn überhaupt nur einen Kanditaten). Bevor ich aber überhaupt auf den potenziellen Kanditanten zugehe hier eine generelle Frage: Ist es möglich alte Zeitungsartikel komplett zu veröffentlichen oder nur in eigenen Worten und gekürzt? Gilt hier auch die "70 Jahre"-Regelung? Danke im Voraus für jeden Hinweis. --Ali aka Alexander 08:53, 11. Aug 2005 (CEST)

Hier solltest du sowie keine alten Zeitungsartikel veröffentlichen. Dies ist eine Hilfeseite der Wikipedia kein allgemeines urheberrechtliches Frageforum. Wenn du nachweisen kannst, dass jeder einzelne Autor 70 Jahre tot ist und der für die beilage verantwortliche Herausgeber ebenfalls (§ 4 UrhG), kannst du die Artikel veröffentlichen. --Historiograf 16:48, 11. Aug 2005 (CEST)

Julius Constantijn Rijk

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Die Übernahme des Textes von Julius Constantijn Rijk darf laut Artikel nur mit Quellenangabe erfolgen. Das ist aber nicht Wiki-konform, richtig? Gruß --webmaster@sgovd.org (Diskussion) 19:34, 11. Aug 2005 (CEST)

Warum nicht? Es wiederspricht doch nicht der Lizenz, solange sonst keine Einschränkungen gemacht werden. -- Timo Müller 20:00, 12. Aug 2005 (CEST)

Beibehaltung von Urhebervermerken sind Teil der GNU FDL --Historiograf 20:05, 12. Aug 2005 (CEST)

Alte Bilder - Klärung

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Unter Wikipedia:Bildrechte#Gesch.C3.BCtzte_Fotos steht geschrieben:

Die Wikipedia akzeptiert alle Bilder vor 1900 ohne expliziten Nachweis des Todesdatums des Urhebers als gemeinfrei, sofern es keine konkreten Anhaltspunkte gibt, dass der Urheber keine 70 Jahre tot ist.

Meine Klärungsbedarf geht nun in dieser Richtung: kann eine Webseite trotzdem die Verwendung (auch die kommerzielle) uralter Fotos und Reprodutionen ausschließen und damit nicht Wikipedia nutzbar sind? Oder darf ich solche alten Fotos auf den Commons laden? --Atamari 17:49, 14. Aug 2005 (CEST)

Neben der 70-Jahres-Frist kann die Schutzfrist der Erstveröffentlichung nachgelassener Werke gelten (§71 UrhG), das sind 25 Jahre. Wenn eine gemeinfreie Abbildung schon vor mehr als 25 Jahren irgendwo erschienen ist, auf welches Recht sollte die Webseite sich dann berufen? --Fb78 18:16, 14. Aug 2005 (CEST)
hier die Conditions of Use and Bibliographic Sources (als Beispiel für den Ausschluss von alten Bilder) --Atamari 18:22, 14. Aug 2005 (CEST)
Die Nutzungsbedingungen geben ja in diesem Fall an, dass eine Großzahl ihrer Bilder aus alten Büchern gescannt ist. Reine fotomechanische Reproduktionen (Scans) sind aber - nach Wikipedia-Konsens - nicht schutzfähig. Die Webseite kann sich daher auch kein Exklusivrecht auf diese Bilder sichern. Und schon gar nicht können sie Verwertungen verbieten für etwas, für das sie selbst kein exklusives Verwertungsrecht besitzen. --Fb78 18:29, 14. Aug 2005 (CEST)
und ich komme nicht ins Gefängnis wenn ich von dort Bilder auf den Commons lade? ;-) --Atamari 18:49, 14. Aug 2005 (CEST)
Jedenfalls nicht in ein deutsches Gefängnis :-) Ich möchte mir da kein Urteil erlauben, gehe aber davon aus, dass auch nach US-Recht Werke, die einmal Public Domain geworden sind, sich nicht wieder von einem Datenanbieter durch derlei Klauseln schützen lassen. --Fb78 20:06, 14. Aug 2005 (CEST)
Nachtrag: Vorsicht aber bei Archivbildern. Davon würde ich die Finger lassen aus o. a. Grund; man weiß nie, wer da noch Rechte dran beanspruchen könnte. --Fb78 20:26, 14. Aug 2005 (CEST)

Genau das ist die Haltung, die ich liebe: wegducken und den Schwanz einziehen. Jeder kann hierzulande und andernorts gefahrlos die abstrusesten Ansprüche an gemeinfreien Bildern anmelden, und es gibt hier hinreichend viele, die das dann ehrfürchtig für bare Münze nehmen. Die Rechtslage in den USA ist noch günstiger als hier, da wir hier das Datenbankschutzrecht haben, das bei systematischen Entnahmen relevant sein könnte. --Historiograf 23:07, 14. Aug 2005 (CEST)

eine Antwort auf meine Frage ist das aber nicht... --Atamari 19:48, 17. Aug 2005 (CEST)
Ich glaube, Historiograf will dir sagen: Nur zu. --Fb78 19:31, 18. Aug 2005 (CEST)

URV an Pressematerial?

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Bei Einshoch6 wurde von Benutzer:Sambuco Pressematerial der Band von hier in den Artikel hineinkopiert. Wie verhält es sich hier mit dem Urheberrecht? Ich gehe davon aus, dass auch an Pressematerial ein Urheberrecht besteht, dass es verbietet, Inhalte hier einzustellen. Muss diese Version aus der History gelöscht werden? Sechmet Ω 22:28, 14. Aug 2005 (CEST)

Ohne Zustimmung des Rechteinhabers ja. --Historiograf 23:08, 14. Aug 2005 (CEST)

Wappen von Webseite

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Darf man ein Bild von einer Webseite übernehmen, das ein Wappen einer deutschen Körperschaft des öffentlichen Rechts zeigt, auch wenn das Bild nicht unter einer passenden Lizenz steht? -- Timo Müller 11:09, 15. Aug 2005 (CEST)

Frage gehört nach Wikipedia:Wappen, Diskussion --Historiograf 19:33, 18. Aug 2005 (CEST)

OK, ist verschoben. -- Timo Müller 19:48, 18. Aug 2005 (CEST)

Zeitung im Glaskasten am Verlagsgebäude

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Fotos von Häusern darf man hochladen, Fotos von Zeitungen nicht. Wenn jetzt aber am Verlagsgebäude die tagesaktuelle Zeitung im Glaskasten hängt, würde ein Veröffentlichen einer Fotografie des Glaskastens mit Zeitung das Urheberrecht verletzen? Foto des FAZ Verlagshauses: http://commons.wikimedia.org/wiki/Image:FAZ_Building_1.jpg -- Cherubino 19:12, 18. Aug 2005 (CEST)

Wenn der Glaskasten samt Zeitung nur Beiwerk ist - nein. Wenn das Foto allerdings benutzt wird, um das Urheberrecht zu umgehen - ja. Eine Kopie von der Zeitung bleibt eine Kopie, auch wenn du beim Fotografieren fünf Meter weit davon wegstehst. (Auf dem von dir verlinkten Foto ist keine Zeitung zu erkennen.) --Fb78 19:29, 18. Aug 2005 (CEST)
Ich hatte kein Bild hochgeladen weil ich mir unsicher war. Der Schriftzug am Haus wie bei Frankfurter Rundschau wäre also ok (Teil das Hauses)? Also könnte ich die Eingangstür (incl Glaskasten) fotografieren, auch obwohl ich dafür eine freizugängliche Stufe hochgehen müsste? Im Foto müsste ich unter den freizugänglichen Flachanbau gehen, der Eingang (und der Glaskasten) ist gerade unter dem Schriftzug von ganz oben -- Cherubino 19:18, 19. Aug 2005 (CEST)

Panoramafreiheit lesen, da steht die Begründung! --Historiograf 19:32, 18. Aug 2005 (CEST)

Die Zeitung muss dauerhaft dort angebracht sein (nicht nur für einige Tage), sonst gilt die Panoramafreiheit nicht. -- Timo Müller 19:50, 18. Aug 2005 (CEST)
Es geht ja nicht um eine spezielle Ausgabe, sondern nur um den Schriftzug bzw das Layout das ja immer gleich ist. Der FAZ-Artikel befasst sich ja mit der Zeitung, und nicht mit einem Ereignis über welches in der FAZ berichtet wurde. Auch nicht um die berühmteste Schlagzeile, die erste Ausgabe etc. -- Cherubino 19:01, 19. Aug 2005 (CEST)
Wie gesagt: Das Foto vom Gebäude mit dem fest angebrachten Schriftzug ist OK (Panoramafreiheit). Den Schriftzug von der Zeitung einscannen, abfotografieren, abmalen, in den Schnee pinkeln ist eine Verletzung des Urheberrechts. --Fb78 00:44, 20. Aug 2005 (CEST)

Ich seh bei dem Schriftzug keine Schöpfungshöhe. Das ist ne normale Frakturschrift. --Historiograf 01:31, 20. Aug 2005 (CEST)

Das könnte man unter dem Gesichtspunkt Markenrecht anders sehen, nicht? --Fb78 12:30, 20. Aug 2005 (CEST)
Urheberrecht hat nichts mit Markenrecht zu tun. Für solche fälle haben wir die Vorlagen Vorlage:Bild-PD-Schöpfungshöhe und Vorlage:Logo. -- Timo Müller 15:53, 20. Aug 2005 (CEST)

Das ist richtig und wurde hier bereits oft und oft dargestellt. Wir greifen durch Abbildung hier und durch Unterstellung eines Bilds unter eine freie Lizenz nicht in Rechte des Rechtsinhabers ein. Soweit ein Dritter unter Berufung auf die freie Lizenz das Bild in einer Weise verwendet, die der Rechteinhaber verbieten kann, haftet der Dritte und nicht wir bzw. der Untersteller unter eine freie Lizenz. --Historiograf 16:30, 20. Aug 2005 (CEST)

ZITAT: "§ 49 Urheberrecht Zeitungsartikel und Rundfunkkommentare (1) 1Zulässig ist die Vervielfältigung und Verbreitung einzelner Rundfunkkommentare und einzelner Artikel sowie mit ihnen im Zusammenhang veröffentlichter Abbildungen aus Zeitungen und anderen lediglich Tagesinteressen dienenden Informationsblättern in anderen Zeitungen und Informationsblättern dieser Art sowie die öffentliche Wiedergabe solcher Kommentare, Artikel und Abbildungen, wenn sie politische, wirtschaftliche oder religiöse Tagesfragen betreffen und nicht mit einem Vorbehalt der Rechte versehen sind. 2Für die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe ist dem Urheber eine angemessene Vergütung zu zahlen, es sei denn, daß es sich um eine Vervielfältigung, Verbreitung oder öffentliche Wiedergabe kurzer Auszüge aus mehreren Kommentaren oder Artikeln in Form einer Übersicht handelt. 3Der Anspruch kann nur durch eine Verwertungsgesellschaft geltend gemacht werden. (2) Unbeschränkt zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe von vermischten Nachrichten tatsächlichen Inhalts und von Tagesneuigkeiten, die durch Presse oder Funk veröffentlicht worden sind; ein durch andere gesetzliche Vorschriften gewährter Schutz bleibt unberührt."akr. Quelle:"§ 49 Urheberrecht http://gkrw.uni-bayreuth.de/fileadmin/user_upload/Version_1.2.pdf Namensnennung: © 2007 Florian Mächtel, Ralf Uhrich, Achim Förster.

Kompletten Wikipedia Text uebernehmen

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Hi,

Ich habe noch nicht so viel Erfahrung mit Wikipedia. Ich habe festgestellt, dass manche Seiten (zb: Freenet) die kompletten Texte von Wikipedia uebernehmen. Ich habe bisher nur Auszuege uebernommen und dann den Link zu Wikipedia gesetzt.

Ich wuerde nun fuer meine Homepage ebenfalls gerne die kompletten Texte uebernehmen. Ist das moeglich und falls ja, an wen muss ich mich wenden?

Vielen Dank fuer eure Hilfe.

Da empfehle ich dir als Lektüre Wikipedia:FAQ Rechtliches, Abschnitt "1.3 Darf ich Teile der Wikipedia auf meiner Site spiegeln - vielleicht auch in abgeänderter Form?". --Fb78 12:22, 19. Aug 2005 (CEST)

Frage zur Linzenz in der Schwedischen Wiki

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In VW_Typ_2 wird ein das Bild Transporter Prototyp "Palettenwagen" aus der Schwedischen WIki uebernommen. [3] Dort steht ja bei Lizenz das es nur innerhalb der Wiki genutzt werden darf. Ich will das Bild zu WC hochladen, ist dies ueberhaupt moeglich und wenn ja welche Lizenz muss dann gewaehlt werden. Ist noch das einzigste Bild welches diese Lizenz benutzt, die meissten Bilder von VW haben diese. --Stephan Herz 12:59, 20. Aug 2005 (CEST)

Weder in Commons noch hier ist das Hochladen eines Bilds zulässig, das nur in der Wikipedia verwendet werden kann. --Historiograf 16:31, 20. Aug 2005 (CEST)

Dann muss das Bild doch auch aus der deutschen WP gelöscht werden. Ich vermute mal, es habdelt sich um das Bild Bild:Vw transporter-prototyp.jpg, das hier unter GNU-FDL steht. In der schwedischen Wikipedia steht ein anderer Baustein, aber ich weiß nicht was er bedeutet, weil ich kein Schwedisch kann. -- Timo Müller 17:37, 20. Aug 2005 (CEST)
Naja uebersetzt heisst es:"Deiser Bild ist unter Copyright geschutzt. Er ist benutzt mit erlaubniss von Volkswagen Schweden GmbH und darf nicht benutzt ausserhalb Wikipedia." Das theoretisch duerfte es verwendet werden unter Angabe der Lizenz, aber zum Upload zu WC reicht es nicht. Richtig ? PS.Ist es moeglich bei einem Beobachteten Artikel nur die Aenderungen zu sehen, die einem interessieren, bspw. wie in diesem Artikel. --Stephan Herz 15:28, 8. Sep 2005 (CEST)

Verwendung von Bild gestattet?

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Ich werde aus der Seite http://en.wikipedia.org/wiki/Image:Blueglow.jpg nicht schlau. Darf ich das Bild nun in den deutschen Artikel Tscherenkow-Licht einbauen, ja oder ja? Im englischen Artikel ist er ja auch drinn. *verwirrt* --Spuerhund 20:32, 20. Aug 2005 (CEST)

Nein, da es nicht unter einer Freien Lizenz steht, und in der deutschen Wikipedia nur Bilder unter freien Lizenzen erlaubt sind. -- Timo Müller 20:53, 20. Aug 2005 (CEST)

Auszüge aus anderen Foren auch URV?

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moien, auf ein paar diskussionseiten zum thema HDTV, HD ready und anderen wurden in letzter zeit ausschnitte von anderen internetforen per copy and paste eingefügt un ddabei kam diese frage auf

Meinst im Ernst, das Meinungsäußerungen aus Foren, die hier als Zitalt eingefügt wurden dem Urheberrecht unterliegen? IP X 19:42, 20. Aug 2005 (CEST)

ich kenn mich da auch nicht aus, kann da jemand von euch etwas zu sagen? grüsse, ---horn- 01:50, 21. Aug 2005 (CEST)

Natürlich unterliegen auch Foren-Beiträge dem Urheberrecht. -- Timo Müller 12:25, 23. Aug 2005 (CEST)
okay, danke dir vielmals, Timo. ich werde es mal an IP X weitergeben. sein andauerndes copy and paste von immer den selben quellen geht mir mitlerweile tierisch auf den keks. dan hört wenigstens das auf :D. grüsse, ---horn- 18:56, 27. Aug 2005 (CEST)

Urheberrechtlich geschützt sind nur Werke, die Schöpfungshöhe erreichen. Bei Texten ist da keine klare Grenze zu ziehen. Man kann aber davon ausgehen, daß die meisten Foreneinträge keine Schöpfungshöhe erreichen.

Rechte an diesem Bild?

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Bild:Gehoerlos.png moin, wir bauen auf Benutzer Diskussion:Andreas -horn- Hornig/Bildwerkstatt zur zeit mehrere bilder zu fernsehthemen, unter anderem auch diesem. nur bin ich mir nicht so ganz sicher, ob es bei diesem bild zu schwierigkeiten kommen kann, weil ich nicht sagen kann, bei wem die rechte bei dem bild liegen. ich habe auf der portalseite zum thema fernsehen die frage vor geraumer zeit gestellt, aber da noch keine antwort zu bekommen, deswegen fareg ich nochmal hier nach. weiss dass jemand, ob wir das bil dhier so benutzen dürfen? vor allem weil ich das nachher auch ind ie commons hochladen will. grüße, ---horn- 01:51, 21. Aug 2005 (CEST)

Schöpfungshöhe erscheint mir nicht gegeben, also unproblematisch. --Historiograf 01:59, 21. Aug 2005 (CEST)

ach moien historiograf, habe gleich die gelegenheit genutzt um nicht nur die forenzitatsache hier zu posten, danke für den link hier hin, von diesem ort hatte ich vorher noch nichts gewusst.
zurück zum bild: gilt das auch in für die commons? denn dort wollen wir das bild gerne hochladen, so dass es alle nutzen können. ausserdem weicht das bild auch den in fernsehzeitschriften oder anderen medien eingesetzte zeichen ab, also ist es nirgens woher geklaut oder nachgebaut. ich warte noch ein paar tage ab und wenn dem dann imernoch nichts entgegenspricht werde ich es dann in die commons hochladen. würde sich dann auch jemand die anderen bilder bei uns auf Benutzer Diskussion:Andreas -horn- Hornig/Bildwerkstatt annehmen und uns bei bildrechtfragen helfen? grüsse, ---horn- 02:08, 21. Aug 2005 (CEST)
moien, da ja keine weiteren einsprüche kamen werde ich nun Sjr bescheid geben, dass er das in die commons hochladen darf, falls da keiner etwas gegen hat. grüsse und danke an euch, ---horn- 18:58, 27. Aug 2005 (CEST)

Bilder aus Büchern

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Ich habe zahlreiche Bücher, in denen alte Fotografien (alle vor 1900) abgebildet sind. Fallen diese Fotografien unter das Urheberrecht oder dürfen sie aus den Büchern kopiert und hochgeladen werden?

--Steuerfuchs 13:25, 21. Aug 2005 (CEST)

Hinweise stehen auf Wikipedia:Bildrechte und Wikipedia:FAQ Rechtliches. --Fb78 15:17, 21. Aug 2005 (CEST)

Es ist möglich, dass einzelne Bilder noch geschützt sind, aber wir akzeptieren hier gewohnheitsrechtlich Bilder, die nachweislich (!) vor 1900 entstanden sind, als PD, es sei denn es liegen konkrete Anhaltspunkte vor, dass der Fotograf keine 70 Jahre tot ist. --Historiograf 20:26, 21. Aug 2005 (CEST)

Kann sich jemand, der Ahnung davon hat, die fogenden Bilder mal anschauen: Bild:Dolby digital.png, Bild:Dts-logo.png, Bild:SONY.jpg, Bild:Microsoft (logo).jpg, Bild:Philips logo.png (Sie wurden nicht von mir hochgeladen). Diese Bilder stammen aus der englischen Wikipedia und standen dort unter Fair Use. Deswegen müssten sie hier eigentlich wieder gelöscht werden, aber mir ist nicht klar, ob sie überhaubt die nötige Schöpfungshöhe erreichen um urheberrechtlich geschützt zu sein. -- Timo Müller 21:49, 22. Aug 2005 (CEST)

IMHO keine Schöpfungshöhe (allenfalls Dts) --Historiograf 00:51, 23. Aug 2005 (CEST)
Der Meinung war ich auch, wollte aber noch einmal sicher gehen. Ich ziehe erst einmal die Löschanträge für Bild:SONY.jpg, Bild:Microsoft (logo).jpg und Bild:Philips logo.png zurück. Mir ist übrigens noch eins aufgefallen: Bild:Panasonic.JPG. Abr ich glaube, das auch dieses Bild die nötige schöpfungshöhe nicht erreicht. -- Timo Müller 11:14, 23. Aug 2005 (CEST)
Das R im Kreis besagt, das es sich um eingetragene Warenzeichen handelt. Dabei kann die Schriftart mitgeschützt sein (so wie bei der Telekom die rosa Farbe). Problematisch ist es, wenn Name und Logo, wie im Falle der Lufthansa (Lusthansa - mit zwei kopolierenden Kranichen) verhohnepipelt werden. Wen das registered (R im Kreis) Bestandteil ist, kann ich mir nicht vorstellen, das es Probleme gibt. --Arbol01 02:48, 28. Aug 2005 (CEST)
Die rosa Farbe ist Magenta (nur der Vollständigkeit halber) ;) --Flominator 13:49, 24. Sep 2005 (CEST)
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Könnte ein Fachmensch uns bei unserer Debatte auf Diskussion:Welt der Drachenlanze bzgl. dem Sammeln von Fakten auf Rollenspielen / deren Welten weiterhelfen ? Danke. Ich habe mir zwar eben auch die FAQ, bin mir aber nicht sicher. -- Max Plenert 18:19, 23. Aug 2005 (CEST)

Das ist zu komplex, Rechtsanwalt beauftragen oder ganz konkreten Einzelfall detailliert schildern. --Historiograf 19:26, 24. Aug 2005 (CEST)

"for reprint" ausreichend?

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Ich habe den Artikel über Liel Kolet angelegt. Auf Liels Homepage www.liel.net gibt es unter "Presskit" einige Fotos, die mit dem Hinweis "for reprint" zum Download angeboten werden. Reicht das, um der GNU FDL zu entsprechen? --MSchnitzler2000 18:42, 24. Aug 2005 (CEST)

Nein --Historiograf 19:25, 24. Aug 2005 (CEST)

Danke für die eindeutige Antwort. Dann müssen wir darauf warten, dass jemand ein frei verfügbares Foto liefert. --MSchnitzler2000 02:37, 25. Aug 2005 (CEST)

Du kannst doch das Management von Liel anschreiben, ob sie ein Bild unter CC-BY-SA oder GFDL stellen (conditio sine qua non). Mehr als nein sagen können die nicht oder? --Historiograf 02:44, 25. Aug 2005 (CEST)

Urheberrechtsverletzung bei Badegästen - ja oder nein?

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Kann mir jemand mal behilflich sein, ob bei folgendem Foto evtl. einer Urheberrechtsverletzung unterliegt.

Ich meine nein, da (§23 KUG)

  • in Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen
  • Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben

die Ausnahme geregelt ist. Ich bin mir aber nicht sicher. Danke für die Antworten! --Wikisp 01:31, 26. Aug 2005 (CEST)

1. ist das im engeren Sinn keine Urheberrechtsfrage, 2. hatten wir eine ähnliche Anfrage schon mal (entweder auf dieser seite oder bei der Bildrechte-Diskussion), 3. hatte ich damals schon gesagt, dass oslche Bilder unproblematisch sind. Begründung wie oben. --Historiograf 01:16, 28. Aug 2005 (CEST)

Dennoch gibt es keinen Grund, so ein Bild in der Auflösung 4268 × 951 einzustellen. Daraus sind Ausschnittsvergrößerungen in einer Detailtreue möglich, bei denen die Personen kein Beiwerk mehr sind, sondern im Mittelpunkt der Darstellung stehen. --Ttog 17:35, 22. Sep 2005 (CEST)

Es gibt aber mE auch keinen juristischen Grund es zu lassen. Ausschnittsvergroesserungen wurden von der Rechtsprechung nicht behandelt. Es geht um ganze Bilder, wer einen Ausschnitt vergroessert und publiziert, haftet selbst. --Historiograf 20:52, 22. Sep 2005 (CEST)

Windows Bildschirm-Hintergrundbilder gemeinfrei?

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(Hierher verschoben von Wikipedia:Ich brauche Hilfe. -- Timo Müller Diskussion 09:34, 28. Aug 2005 (CEST))

Kann es sein, das Windows Bildschirmhintergründe keinem Copyright unterliegen und gemeinfrei sind? Kann ich mir nicht so ganz vorstellen, möchte aber nicht voreilig einen LA stellen. Weiß jemand Genaueres? Geht um dieses Bild: Bild:Mondaufgang.jpg. --Wikisearcher 02:03, 28. Aug 2005 (CEST)

Das ist doch von Microsoft, also bei Win XP enthalten? Dann würde ich einfach vom Gefühl her sagen, daß es nicht gemeinfrei ist. Quincunx 02:26, 28. Aug 2005 (CEST)

Wieso sollten diese Bilder Gemeinfrei sein? Hat Microsoft das irgendwann einmal gesagt? Ich glaube nicht. -- Timo Müller Diskussion 09:36, 28. Aug 2005 (CEST)
99,9999%ig nicht gemeinfrei. Löschantrag ist ja schon gestellt. --APPER\☺☹ 14:02, 28. Aug 2005 (CEST)

Einverständniserklärung des Arbeitgebers

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Ich bin mir nicht sicher, inwiefern ich Wissen, daß ich durch meine Aufgabe in meinem Job erarbeitet habe, hier einstellen darf bzw. wo ich eine Grenze ziehen muß. Ich denke, ich muß das auch mit meinem Arbeitgeber abklären. Helfen würden mir aber die Erfahrungen anderer, wie sie damit umgehen.

Das was du während deiner Arbeitszeit erschaffst, gehört (soweit nicht anders vertraglich vereinabrt) deinem Arbeitgeber. Anders kann es aussehen, wenn du ausserhalb deiner Arbeitszeit Ressourcen welcher Art auch immer deines Arbeitgebers nutzen darfst. Die grenze zu ziehen ist oft nicht leicht. Das, was du erarbeitest, dient da der Firma, sich am Markt gegen die Konkurenz durchzusetzen. Von daher liegt es natuerlich im Interesse des Arbeitgebers, dieses was-auch-immer mehr oder weniger unter verschluß zu halten. Publizieren in der Wikipedia bedeutet, dies allen zur Verfügung zu stellen, auch der konkurenz deiner Firma. Eine Absprache mit dem Arbeitgeber ist unumgaenglich. --Huebi 15:34, 28. Aug 2005 (CEST)

Auch eine in der Freizeit erarbeitete Leistung, die sich auf die berufliche Tätigkeit bezieht, kann dem Arbeitgeber zustehen. Die Lektüre von § 43 UrhG hilft leider ganz und gar nicht weiter, da muß man schon einen dicken Kommentar konsultieren. --Historiograf 18:08, 28. Aug 2005 (CEST)

Vielleicht am ausführlichsten ist von den via Google auffindbaren Onlinequellen dieses PDF --Historiograf 18:22, 28. Aug 2005 (CEST)

Darf ich Bilder im Sinne eine Zitates verwenden?

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Frage von Wikipedia:FAQ Rechtliches hierher verschoben --Fb78 12:36, 30. Aug 2005 (CEST) Wenn ich jemanden wörtlich zitieren darf müsste das doch auch "bildlich" gehen. z.B. die Titelseite einer Zeitung ( "Wir sind Papst") oder eine Abb. einer nichtgemeinfreien Veröffentlichung, z.B. "So sah die Werbung in den 50er Jahren aus", oder statistische Grafiken usw. mit Quellenangabe. Geht das?

Hier nicht. Das derzeit gültige Meinungsbild der Wikipedia schliesst solche Bildzitate aus. Ein neues Meinungsbild wurde Anfang des Jahres beschlossen, ist aber noch nicht umgesetzt. Alle Fragen dazu an Benutzer Hoch auf einem Baum. --Historiograf 15:19, 30. Aug 2005 (CEST)

Bilder aus englischer Wiki

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Wenn ich ein Bild von dort kopieren möchte, dies aber zB die Lizenz "fairuse", die es bei uns nicht gibt, hat, was kann ich dann tun? Außer, es zu lassen und mich nicht mehr drum zu kümmern? --ERWEH 15:28, 30. Aug 2005 (CEST)

fairuse ist nicht mit der deutschen Wikipedia und der Wikimedia Commons vreeinbar. --Huebi 15:35, 30. Aug 2005 (CEST)

Erst schickt mich der Historiograf hierher, und dann kriege ich die gleiche, mir nicht weiter helfende Antwort, wie bereits vorhin. Soll das jetzt heißen lass es sein oder wie oder was bzw warum? --ERWEH 15:50, 30. Aug 2005 (CEST)

Wenn man die gleiche Frage zweimal stellt, sollte man sich nicht wundern, zweimal die gleiche Antwort zu bekommen. ;-)
Man darf "Fair Use"-Bilder nicht bei uns oder bei Commons hochladen. – Das ist doch eine hinreichende Antwort. Oder war Huebis Beitrag missverständlich? ... Wenn Du ein solches Bild trotzdem hochladen möchtest, musst Du Dich beim Rechteinhaber um die Freigabe unter einer der akzeptierten Lizenzen bemühen. --kh80 •?!• 16:03:27, 30. Aug 2005 (CEST)

Dem ist nichts hinzuzufügen ausser, dass theoretisch die Möglichkeit besteht, bei Admin Hoch auf einem Baum vorstellig zu werden, der die - seit Monaten nicht erfolgte - Umsetzung des neuen Meinungsbilds betreut. --Historiograf 15:27, 2. Sep 2005 (CEST)

Wie sieht es denn aus, wenn man Bilder transferiert, die auf der englischen Wiki als gemeinfrei angegeben werden? Im konkreten Fall geht es um ein Politikerporträt. Kann es hier Schwierigkeiten geben?--Bordeaux 18:11, 15. Sep 2005 (CEST)

ich glaube hier mal gelesen zu haben, das bilder von der NASA in der wikipedia verwendet werden können - ich kann die stelle aber leider nicht mehr finden... ich weiss, das sie in den USA PD sind - aber wie schauts bei ner verwendung in der deutschen wikipedia aus? kann mir da jemand vielleicht was konkretes sagen?--Moneo 11:37, 2. Sep 2005 (CEST)

In der deutschen Wikipedia werden Bilder von US-Behörden generell akzeptiert. US-Public Domain ist zwar nicht mit der deutschen Gesetzeslage kompatibel, wir vertrauen aber den US-Behörden, dass sie nicht in Deutschlands Copyrights geltend machen, auf die sie zuhause verzichten (müssen). --Fb78 11:54, 2. Sep 2005 (CEST)
Doch Vorsicht: Sowohl NASA als auch National Park Service (von beiden weiss ich es) halten auch Fotos online bereit mit unklarer Rechtslage. So gibt es ein vom NPS unterhaltenes Archiv alter Fotografien, bei denen zum Grossteil das copyright ungeklärt ist. Im Falle dieses Archivs wird aber darauf hingewiesen und nur wenige Fotos sind PD, diese sind explizit gekennzeichnet. Auch die NASA hat unter ihren zig Unterseiten einige Fotoarchive, wo die NASA zwar ensprechende Lizenzen besitzt, aber nicht der Rechteinhaber selbst ist. Auch diese Fotos sind entsprechend gekennzeichnet. Ein wenig muss man schon schauen, man darf nicht per se den Schluss ziehen, dass die Fotos generell PD sind. Im Falle der NASE und des Harpers historical park archive sieht man es auf den ersten Blick. Ein Klick auf die auf fast jeder Seite zugaenglichen legal notices schadet jedoch nie. --Huebi 12:14, 2. Sep 2005 (CEST)

Beide Antworten sind absolut korrekt. In Wikipedia:Bildrechte sollte auch etwas stehen (wenn nicht, schreib ich was rein). --Historiograf 15:29, 2. Sep 2005 (CEST)

Ich bin mal durch, aber habe nichts gefunden, was dem Fragesteller hilfreich gewesen waere. --Huebi 15:37, 2. Sep 2005 (CEST)
Schau bitte nochmal, ich hab doch gerade einen Abschnitt eingefügt - wieso sollte der nicht hilfreich sein?? --Historiograf 16:28, 2. Sep 2005 (CEST)
Gerne, aber evtl war er noch noicht da, als oich geschaut habe:) --Huebi 16:46, 5. Sep 2005 (CEST)

Vielen Dank für die Antworten - die Bilder die ich hochladen will, sind ok. hab geschaut - da stand nichts, was darauf schliessen lies, das die bilder nicht PD sind...--Moneo 16:03, 2. Sep 2005 (CEST)

Das ist aber eigentlich das falsche Vorgehen. Nicht die negative Kenntnis über ein Lizenzrecht darf über das uploaden entscheiden, sondern nur die positive Kenntnis einer mit dem Wikipediaprinzip vereinbarerer Lizenz. --Huebi 16:09, 2. Sep 2005 (CEST)
hmm, dann hab ich die antwort oben falsch interpretiert. klang so, als wären alle nasa bilder für die wikipedia ok, bis auf die ausnahmen, die aber dann entsprechend gekennzeichnet sind ("Auch diese Fotos sind entsprechend gekennzeichnet") --Moneo 16:41, 2. Sep 2005 (CEST)
Deswegen schrieb ich ja eigentlich. Die Masse der Bilder ist ja unter PD-USGov lizenziert, und nur Ausnahmen sind es nicht. Im allgemeinen aber muss man eine Positivkenntnis über die Lizenz haben. Wenn man nichts findet darf man nicht einfach annehmen, es sei schon irgendwie PD oder so. --Huebi 16:46, 5. Sep 2005 (CEST)

Das ist im Prinzip richtig, aber effizienter wäre es allemal, wenn der Anfrage endlich mal die Adressen der von ihm ins Auge gefassten Bilder angäbe, damit wir sie prüfen können! --Historiograf 16:29, 2. Sep 2005 (CEST)

gehts auch ein wenig freundlicher?? bitte sehr: [4] von hier und [5] von hier --Moneo 16:41, 2. Sep 2005 (CEST)

Ich will ja nicht kleinlich sein, aber der Urheber des Bildes Bild:Lorenbahn.jpg scheint nur die Erlaubniss zur verwendung in der Wikipedia gegeben haben. Das reicht doch nicht aus (Der GFDL-Baustein wurde erst später eingefügt.) -- Timo Müller Diskussion 19:01, 2. Sep 2005 (CEST)

Nein, reicht nicht aus. --Historiograf 19:34, 2. Sep 2005 (CEST)

Bild:John Carew.jpg steht auf en als "This image is copyrighted. The copyright holder allows anyone to use it for any purpose, provided that www.vpn.no is credited as the source". Ist das hier erlaubt? Wenn ja, was für ein Lizenzbaustein muss da rein? -- Timo Müller Diskussion 22:47, 2. Sep 2005 (CEST)

Ich hab das mal als {{Bild-by}} gekennzeichnet nach einer kurzen Besprechung im Wikipedia:Chat. --christian g [aka guenny] (+) 15:04, 3. Sep 2005 (CEST)

Wie auf Benutzer Diskussion:Anna Lüse zu sehen ist, handelt es sich hierbei um eine Skizze von Florian Schneider-Esleben. Es stellt sich mir die Frage ob sowas überhaupt schützenswert ist, so dass wir das Bild als gemeinfrei betrachten können. Gruß --christian g [aka guenny] (+) 15:03, 3. Sep 2005 (CEST)

Schöpfungshöhe klar erreicht. --Historiograf 21:52, 3. Sep 2005 (CEST)

Das hiesse, Anna Lüse müsste sich erst von besagten Künstler die Erlaubnis holen, diese Skizze, die in ihrem Besitz ist, unter einer freien Lizenz zu verbreiten? --christian g [aka guenny] (+) 12:45, 4. Sep 2005 (CEST)
Ja. --ST 12:54, 4. Sep 2005 (CEST)

Darf der Verfasser die ursprüngliche Quelle weiterverwenden?

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Wenn ich das von mir erarbeitete Unterrichtsmaterial gekürzt hier reinstelle - darf ich mein Originalmaterial dann selbst noch benutzen (und mein Honorar verdienen)? Ich bin freiberuflicher Dozent. Oder muß ich dann etwa auf jeder Seite die GFDL abdrucken? Mal abgesehen vom Papierverbrauch - das sieht dann ja so aus, als hätte ich das Material nicht selbst geschrieben. Klaus Eifert 17:50, 3. Sep 2005 (CEST)

Nein, die Unterstellung unter GFDL überträgt nur ein einfaches, kein ausschließliches Nutzungsrecht an Dritte. Dir verbleiben alle Urheberrechte, du kannst deine Werke ganz normal kommerziell verticken oder aber unter eine andere freie Lizenz stellen usw. --Historiograf 21:54, 3. Sep 2005 (CEST)

Danke für die Antwort. Da kann ich ja noch viel reinstellen! --Klaus Eifert 01:52, 4. Sep 2005 (CEST)
Es gibt nur einen kleinen Haken: Wenn du die Texte verkaufen willst, verlangen die Verlage meist ein Exklusivrecht am Text. Denen müsstest du mitteilen, dass die Texte, wenn auch in gekürzter Fassung, bereits unter GFDL veröffentlicht sind. --ST 12:56, 4. Sep 2005 (CEST)

Wer gemäß § 32 Abs. 3 Satz 3 UrhG ein einfaches Nutzungsrecht für jedermann einräumt, kann nicht anschließend einem Verlag ein ausschließliches Nutzungsrecht einräumen. Ganz sicher hat der Verlag Schadensersatzansprüche, wenn er entsprechend getäuscht wird. (das bezieht sich aber auf das gleiche Werk, bei Bearbeitungen kann es anders aussehen.) --Historiograf 18:26, 4. Sep 2005 (CEST)

Nachtrag: Er kann kein umfassendes ausschließliches Nutzungsrecht einräumen, ein abgeschwächtes ginge vielleicht. Das einem Dritten eingeräumte einfache Nutzungsrecht bleibt gegenüber dem nachträglich eingeräumten ausschließlichen bestehen (Sukzessionsschutz), siehe Schulze in Dreier/Schulze, UrhR, 2004, S. 470 § 31 Rdnr. 58 --Historiograf 20:36, 6. Sep 2005 (CEST)

Verwendung von Bilder aus Wikipedia

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Hallo, wie finde ich heraus, ob und wie weit ich Bilder die bei Wikipedia veröffentlicht wurden verwenden darf? Wo steht nach welcher Lizenz das Bild veröffentlicht ist? Beispiel aus dem Beitrag Paris:

http://de.wikipedia.org/wiki/Bild:Tour_eiffel_at_sunrise_from_the_trocadero.jpg

Dieses Bild wird von Commons aus eingebunden.Um die Lizenz zu sehen musst du nur dem Link dorthin folgen. Das gefragte Bild steht unter GNU-FDL,du kannst es also unter Nennung des Fotografen verwenden.--Mijobe 16:21, 6. Sep 2005 (CEST)

Danke. Der Rest hat sich erledigt.

Moment, so einfach ist es nicht. Da muss noch ein Hinweis drann, dass das Bild unter GNU-FDL steht und ein Link auf den Text der Lizenz! Sonst wäre es ja CC-by. -- Timo Müller Diskussion 17:38, 6. Sep 2005 (CEST)

Danke, schon klar, so halt: Dieses Bild basiert auf dem Bild XYZ aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation. Der Urheber des Bildes ist ABC.

mit den entsprechenden Links und dann noch der Urheber des neuen Werkes.

Darf ich für ein Buchprojekt Begriffserklärungen fürs Glossar aus Vikipedia übernehmen und unter welchen Bedingungen? Wie muß ich das kennzeichnen, daß die Erklärungen aus Vikepedia übernommen wurden? -- Silvia Allgaier 10:57, 9. Sep 2005 (CEST) (Signatur nachgetragen)

Wie willst du die Bedingungen der Lizenz denn erfüllen, wenn du das Projekt noch nicht mal richtig schreiben kannst? Lies dir die GNU FDL durch und halte dich dran. Solltest du von ihren Forderungen auch nur ein Jota abweichen, kann es sein, dass dir eine Unterlassungsverfügung ins Haus flattert. --Historiograf 14:58, 7. Sep 2005 (CEST)
erstaunlich, dass der Benutzer uns überhaupt gefunden hat. ;-) --BLueFiSH ?! 21:01, 7. Sep 2005 (CEST)
sorry, bin ein "newby" und habe auf die Schnelle nicht alles Wichtige gefunden, bin aber froh, daß Ihr mich nur gebissen und nicht gleich gefressen habt... -- Silvia Allgaier 10:57, 9. Sep 2005 (CEST)

über Tore fotografieren ??

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Mein Informationsstand ist der, dass man (bis auf Ausnahmen) alles veröffentlichen darf, was man von einer öffentlichen Straße aus fotografieren kann (ich spreche natürlich von Gebäuden und nicht von Menschen).

Wie sieht es aus, wenn man in einen Hof fotografiert, wenn man die Kamera über das Hoftor hält ? Oder durch ein Loch im Tor fotografiert ? Gilt das dann bereits als Übertreten der Privatsphäte ?

Als kleines Beispiel: ein Fotograf, der 1,60 m groß, wäre bei bestimmten Toren gezwungen, die Kamera drüber zu halten, während ein anderer bei 1,98 m Körpergröße im Vorbeigehen fotografieren könnte.

Ist Zaun (Grundstücksbegrenzung) gleich Zaun (über eine 1 m hohe Hecke fotografiert man ja auch) ? Welche "Verrenkungen" sind erlaubt (auf eine Leiter steigen nicht, das weiß ich) ? - Anghy 19:54, 7. Sep 2005 (CEST)

Schon mal bei Wikipedia:Fotos von fremdem Eigentum, auch den weiterführenden Links, nachgeschaut? -- Arcturus 11:05, 8. Sep 2005 (CEST)

In den einzelnen Artikeln der Website, zB. Albert, heißt es dann: "Empfohlene Zitierweise:". Darf man dann den Text in die Wikipedia übertragen? Wenn nein, reicht es, sich an die Seite zu wenden und nachzufragen, ob man den Text verwenden darf oder muss man sich an den Autor (im Bsp.: Christan Hillen (keine Kontaktadresse)) wenden? --134.109.132.160 16:16, 8. Sep 2005 (CEST)

Die "empfohlene Zitierweise" ist nur für Quellenhinweise gedacht; das ist keine Lizenzangabe. Du darfst diesen Text auf keinen Fall ohne Genehmigung in einen Artikel kopieren. Nur der Urheber des Artikels, also Herr Hillen, kann den Text unter GFDL freigeben; dies aber nur, wenn er dem Verlag kein ausschließliches Nutzungsrecht eingeräumt hat. Diesbezüglich - und um die Kontaktadresse von Herrn Hillen zu erfahren - kann man sich sicher auch an die Kontaktseite wenden.
Andererseits darfst du natürlich die reinen Fakten nehmen und in eigenen Formulierungen wiedergeben. Wenn du dann noch deine Quellen angibst (Wikipedia:Quellen angeben) ist die Sache optimal. --Fb78 01:16, 9. Sep 2005 (CEST)

Artikel Feuerpumpe

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In der Artikeldiskussion des Artikels Feuerpumpe macht Erbas darauf aufmerksam, das eine URV vorliege. Große Teile des Textes, besonders im zweiten Abschnitt sind tatsächlich wörtlich der von ihm genannten Quelle entnommen. Ist das trotz einiger Textänderungen URV oder nicht? --Wikisearcher 01:04, 9. Sep 2005 (CEST)

Ganz ohne Frage. LA ist gestellt. --Fb78 01:12, 9. Sep 2005 (CEST)
Danke für die Information. --Wikisearcher 01:22, 9. Sep 2005 (CEST)

Anonyme Werke bzw. kein Rechstnachfolger feststellbar

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Hi, Ich habe ein paar Probleme mit den Urheberrechtsfragen bezüglich alter Bilder. Bitte verzeiht mein ausführliche Darstellungsweise, da eine knappe und präzise Darstellung meinen Gedankengängen wohl nicht gerecht werden kann.

Ich bin in den Besitz von alten Fotos im Bereich von ca. 1890 bis 1940 gekommen. Ich habe hier jetzt schon einiges gelesen und weiß daher bis 1900 kein Problem, danach müssen die Urheberrechtsfragen geklärt werden. Darum kümmere ich mich derzeit. Nun ist es aber möglich, dass der Urheber nicht ermittelbar ist und, da die Bilder privat erstellt wurden, mit hoher Wahrscheinlichkeit auch nie wirtschaftlich genutzt werden sollten. Wahrscheinlich auch kein Rechtsnachfolger (werden solche Urheberrechte eigentlich vererbt? Irgendwo habe ich gelesen, dass Urheberrechte nicht an dritte Übertragbar sind, also wohl dann auch nicht an irgendwelche Erben?). Es ist doch nun sehr schade, dass ich keines dieser Bilder verwenden kann, bloß weil man nicht zu 100 % ausschließen kann, dass man doch jemanden auf den Schlips tritt. Gibt es denn da keine Zumutbarkeitsgrenzen, ab den man davon ausgehen kann, dass an dem Bild keine lebende Person mehr ein Urheberrechtsinteresse besitzt (sei es auch einfach deshalb, weil der Urheber des Bildes ganz einfach unbekannt ist und zwar auch für einen eventuellen Rechtsnachfolger). Ich gebe zu dass in der Praxis dies alles recht problematisch ist. So könnte jemand das Bild in der Wikipedia entdecken und sich erinnern, dass er in seinem Keller die alten Bilder von seinen Großvater besitzt und bei genauer Begutachtung feststellen, dass es sich tatsächlich um ein Bild, welches von seinem Großvater erstellt wurde, handelt. Da viele dazu tendieren aus allem Kapital zu schlagen, wo es nur möglich ist, strebt er nun möglicherweise Schadensersatz an. Deswegen noch mal die Frage, ob es nicht eine Zumutbarkeitsgrenze gibt, um nicht Bilder zu schützen, die eigentlich nie geschützt werden sollten?

Falls das wirklich so strikt ausgelegt werden muss noch folgende Möglichkeit: Ich habe hier eine ganze Menge Bilder, die z.T. von meinem Großvater aufgenommen wurden. Z.B. eine Geschützstellung aus dem ersten Weltkrieg. Mein Großvater ist ca. 1980 verstorben, also keine 70 Jahre tot. Es handelt sich um Privatfotos. Darf ich diese Bilder verwenden, muss ich die direkten Erben fragen (also meine Mutter, Onkel, Tanten; das wäre im übrigen kein Problem, aber dies ist ja auch nur ein Beispiel). Natürlich kann ich auch hier nicht zu 100 % davon ausgehen, dass es von ihm persönlich erstellt wurde. Auch wenn es vom Format her den anderen ähnelt, wo er und Angehörige persönlich zu sehen sind und dazu teilweise auch die Negative in meinem Besitz sind. Wie sieht es mit Bildern aus, die mein Großvater z.B. 1970 aufgenommen hat?

Möglicherweise kann man natürlich sagen die Zumutbarkeitsgrenze liegt an der Stelle, wo man die Wahrscheinlichkeit einer Schadensersatzklage für so „ausgeschlossen“ hält, dass man bereit ist, dass Risiko einzugehen. Aber es gibt ja dabei nicht nur mich, sondern auch andere Nutzer, welche die Hintergrundgeschichte nicht kennen und dann eventuell die Löschkeule schwingen. Und dass mit der individuellen Risikobewertung ist aus der Sicht der Wikipedia-Gemeinschaft auch nicht ganz unproblematisch. Hemmschwellen für die Verwendung von fremden Bildern können da möglicherweise recht schnell sinken. Aber andererseits scheint es darauf hinaus zu laufen, dass man entweder ein Bild selber erstellt hat, der Autor lebt und sein Einverständnis gegeben hat oder das Bild vor 1900 erstellt wurde. Dies scheint mir doch zu restriktiv, da es praktisch alle Bilder, die von Verstorbenen erstellt wurden und zu denen kein Rechtsnachfolger (falls es so was, wie oben gefragt, überhaupt gibt) ermittelt werden kann, ausschließt. Gibt es da eigentlich schon Gerichtsurteile, auch im Hinblick wie hoch den bei der Verwendung irgendwelcher Privatbilder, bei denen eigentlich davon ausgegangen werden kann, dass trotz Urheberrechtsverletzung, kein finanzieller Schaden entstanden ist (bitte nicht Missverstehen, dies ist eine eher informelle Frage zur Einschätzung der Situation und soll nicht bedeuten, dass ich vorhabe wissentlich gegen ein Urheberecht, dass jemand geltend macht, zu verstoßen. Frei nach dem Motto, wird schon nicht so schlimm sein).

Mit freundlichen Grüssen --Olivhill 13:42, 9. Sep 2005 (CEST)

Nein, eine Zumutsbarkeitgrenze gibt es nicht. Auch wenn es schade um das eine oder andere Bild, die Entscheidung, ob ein Bild in irgendeine Wikipedia oder gar Commons darf ist binaer: entweder die Lizenzbedingungen der entsprechenden Wikipedia sind erfüllt oder eben nicht. Stehen die Bilder unter einem dir unbekanntem Urheberrecht und/oder ist der Lizenzstatus unklar, so darf es eben nicht hochgeladen werden. --Huebi 07:58, 12. Sep 2005 (CEST)

Wir akzeptieren Bilder vor 1900 in der Regel unbesehen als PD. Das Problem der "orphan works" (Verwaistes Werk) wird leider nur in den USA, nicht in Deutschland diskutiert. Zur Umsetzung des neuen Meinungsbilds ist Admin Hoch auf einem Baum zu kontaktieren. --Historiograf 00:42, 16. Sep 2005 (CEST)

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hallo ihr wissenden um das urheberrecht. habe gleich zwei fragen an euch:

  1. gibt es die textbausteine zu anfragen an urheber auch in anderen sprachen? speziell würde mich eine niederländische interessieren, denn ich möchte den inhaber dieser seite fragen, wie es um die rechte an den bilder steht bzw. ob er einer verwendung unter gfdl oder pd zustimmen würde.
  2. wie steht es um das urheberrecht von büchern aus dem jahre 1970 aus der ddr? ich habe hier ein buch, das sehr viele gute schemazeichnungen und bilder zu diversen themengebieten beinhaltet. konkret handelt es sich um die 18. bearbeitete auflage von 1970 des buches "Weltall Erde Mensch" von 1954 aus dem Verlag Neues Leben Berlin.

--Dirk <°°> 16:47, 9. Sep 2005 (CEST)

Ad 2: Es gilt deutsches Urheberrecht, siehe Bildrechte, kann man also vergessen --Historiograf 00:34, 16. Sep 2005 (CEST)

Was zählt als Anstalt des öffentlichen Rechts?

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Die Wappen-PD-Vorlage besagt, dass Hoheitszeichen von Anstalten des öffentlichen Rechts gemeinfrei sind. Nach meinem Verständnis fallen darunter auch alle Bundes- und Länderministerien und deren Institute, Ämter, usw., da sich diese alle aus einer Gebietskörperschaft direkt herleiten - eben vom Bund oder von den Ländern. Dann sollte z.B. Bild:THW.png eindeutig PD sein.

Hintergrund ist die Verwendung von Hoheitszeichen, um Wikinews-Artikel zu bebildern. Unter anderem würde ich es gerne der Tagesschau gleichtun und Dienststellenschilder (wie Bild:Thw.schild.JPG) benutzen.

Ich bin mir mir zwar relativ sicher, dass die Antwort auf die meisten Frage "ja" sein müsste, aber bevor ich durch Bonn fahre um die verbliebenen Bundesministerien und sonstigen Dienststellen abzuklappern… —da Pete (ノート) 20:35, 9. Sep 2005 (CEST)

Die Bilder Bild:Wladyslaw Gomulka.jpg und Bild:Zomo2.jpg steht in en mit folgendem Lizenzbaustein:

According to the non-retroactive copyright law of July 10, 1952, of the People's Republic of Poland,
all photographs of Polish authors published prior to May 23, 1994 without a clear copyright notice
are assumed to be in the public domain. This applies worldwide.

Wird das hier akzeptier? Wenn ja, welcher Baustein muss da rein? -- Timo Müller Diskussion 23:53, 9. Sep 2005 (CEST)

siehe hier: Wikipedia:Lizenzvorlagen_für_Bilder

{{Bild-PD-PL}}

--Dirk <°°> 00:14, 10. Sep 2005 (CEST)
Ganz bestimmt nicht. Der engliche Text sagt, dass alle polnischen Bilder, die vor 1952 entstanden sind, gemeinfrei sind (oder zumindest sein sollen). Der von dir rausgesuchte Baustein sagt nur, dass "amtliche Symbole, Dokumente und Zeichen, welche von polnischen staatlichen Institutionen veröffentlicht wurden" gemeinfrei sind. Das ist ein klarer Unterschied. -- Timo Müller Diskussion 14:28, 13. Sep 2005 (CEST)

In der gesamten EU und damit auch in Polen gilt die Regelschutzfrist von 70 Jahren pma. --Historiograf 00:39, 16. Sep 2005 (CEST)

Dann müssen die Bilder wohl weg. -- Timo Müller Diskussion 17:15, 17. Sep 2005 (CEST)
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Vor einigen Tagen sind einige von mir hochgeladene Flaggen (z.B. Bild:Royal Standard Scotland.png) mit dem Baustein {{BLU}} versehen worden. Benutzer:Christian Günther hat mich darauf hingewiesen, dass solche Bilder prinzipiell nicht urheberrechtlich schützbar sind. Das verwendete Bild ist allerdings eine Kopie von der "World Flag Database", die ihrerseits geschützt ist und nur für "nicht-kommerzielle Zwecke" freigegeben ist. (siehe entsprechenden Baustein auf der Bildbearbeitungsseite). Falls ich die Flagge selbst zeichnen würde, könnte ich sie dann unter GFDL oder PD hier einstellen? --Nichtbesserwisser 12:33, 10. Sep 2005 (CEST)

Laut Beschreibungsseite ist das Bild public domain. Wenn man jedoch auf den dort angegebenen Link [http://phil.cdc.gov/phil] klickt und dort nach Heidelberg sucht, steht dort "Copyright Restrictions: Yes - This image is copyright protected. Any public or private use of this image is subject to prevailing copyright laws. Please contact the content provider of this image for permission requests. - Content Providers(s): CDC/Dr. Edwin P. Ewing, Jr.". Also eigentlich nicht Public Domain, oder? -- Rene Mas 09:04, 12. Sep 2005 (CEST)

Ich habs zur Löschung vorgschlagen. Lizenz ist eindeutig nicht PD. --Huebi 09:43, 12. Sep 2005 (CEST)

Potentielle Museumbilder?

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Wenn ich das richtig mitbekommen habe, dann war das Ergebnis der Museumsdiskussion ja, dass man eigene Photographien aus Museen nicht immer unter der GFDL veröffentlichen kann. Wie soll man mit Bildern wie Bild:Drehstromtransformater im Schnitt Hochspannung.jpg umgehen, die mit großer Wahrscheinlichkeit in einem Museum aufgenommen wurden? Soll man beim Einsteller anfragen, ob das Museum eine kommerzielle Verwendung des Bildes gestattet?--Gunther 20:55, 12. Sep 2005 (CEST)

Erstmal beim Autor nachfragen, wo das aufgenommen wurde. Es steht ja nicht im freien und zuhause hat man sowas auch nicht rumstehen :) Dann gibt es eigentlich nur drei Faelle: a) Der Benutzer meldet sich nicht, und es gilt: im Zweifelsfalle gegen den Angeklagten, b) er meldet sich und das Musuem untersagt fotografieren, dann muss es auch entfernt werden, c) er meldet sich und das Bild ist ok. Bilder dürfen nur in die WP, wenn die Lizenzfrage eindeutig geklärt ist, und das ist es hier nicht. Aber erstmal den Fotograg kontaktieren. --Huebi 06:21, 13. Sep 2005 (CEST)
Wenn das Bild in einem Museum in der Schweiz gemacht wurde, dann ist es urheberrechtsfrei. In der Schweiz gilt die Panoramafreiheit auch innerhalb von öffentlichen Gebäuden.

--84.136.157.162 06:34, 13. Sep 2005 (CEST)

Fall d): Benutzer meldet sich und findet das alles ganz schrecklich übertrieben, siehe meine Diskussionsseite.--Gunther 12:45, 15. Sep 2005 (CEST)

Ich finde das auch äusserst übertrieben und wehre mich dagegen, dass man irgendein Ergebnis einer Diskussion formuliert. Wir sollten die Kirche im Dorf lassen --Historiograf 00:32, 16. Sep 2005 (CEST)

Ok, wenn sogar Du das sagst.--Gunther 14:04, 16. Sep 2005 (CEST)

Bilder, die als Presseinfos angeboten werden

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Ich habe einen Artikel über Fritz Schösser geschrieben und zufällig gesehen, dass die AOK [6] unter Presseinfos ein Bild von Schösser zum Download anbietet. Ist es ok, ein solches Bild in die WP einzubringen? Und wenn ja, wie soll ich die Urheberrechte kenntlich machen?--Thomas S. 19:01, 11. Sep 2005 (CEST) (hierher verschoben von "Fragen zur Wikipedia, dort gabs auch schon eine Antwort, aber ich hätte gerne noch andere Meinungen dazu)--Thomas S. 10:52, 13. Sep 2005 (CEST)

Ich wiederhole meine gerne nochmal: Auf der Webseite gibt es keinen Hinweis, dass diese Fotos unter einenr Lizenz liegen, die es ermöglicht, die Bilder in die WP zu laden. Das sie unter Pressematerialen liegen, heisst gar nichts, ausser das gezeigt wird, welche Materialen zur Verfügung stehen. Es heisst nicht, dass diese einfach so benutzt werden dürfen. Das Urheberecht und die Lizenzierung sind auf der Seite klar und eutlich und ich habe sie zitiert. Warum schreibst du nicht einfach den Rechteinhaber an, als wieder und wieder nachzufragen? --Huebi 12:16, 13. Sep 2005 (CEST)
Hallo Huebi, ich habe die Frage hierher verschoben, weil ich in sehr freundlicher Art und Weise darauf aufmerksam gemacht wurde, dass "Fragen zur Wikipedia" der falsche Ort für meine Frage sei. Deine Antwort hatte ich nicht mitverschoben, wäre vielleicht besser gewesen ich hätt's getan, war aber keine böse Absicht, die dahintersteckte. Dennoch könnte es ja sein, dass jemand eine andere Meinung vertritt. Gruß --Thomas S. 12:23, 13. Sep 2005 (CEST)
Es gibt dazu keine andere Meinung. Wenn gar keine Lizenzbedingungen genannt sind oder wenn diese so sind, dass sie nicht den Anforderungen für die WP entsprechen, und wenn du es nicht anderweitig schriftlich vorliegen hast, dann können die Bilder nicht verwendet werden. So einfach ist das. --BLueFiSH ?! 19:49, 13. Sep 2005 (CEST)
Na dann ist ja alles klar, danke euch beiden!--Thomas S. 08:46, 14. Sep 2005 (CEST)