Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2011/05

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Logo aus Photo

Hallo, ist es rechtlich zulässig dieses Logo von Prime Computer auszuschneiden und in die deutschsprachige WP hochzuladen? Viele Grüße --Marsupilami (Disk|Beiträge) 11:58, 1. Mai 2011 (CEST)

Das kann man meiner Einschätzung nach sogar auf die Commons hochladen. Nimm die Vorlagen PD-Text und Trademark, wie z.B. auch bei dem Logo. --BerntieDisk. (a.k.a. Statistikfälscher) 15:25, 1. Mai 2011 (CEST)
Statt dort das etwas schräg photographierte Logo auszuschneiden wäre es IMO bei simplen Textlogos die bessere Lösung, auf Wikipedia:WikiProjekt SVG/Wunschliste anzufragen ob jemand dort das Logo direkt im SVG-Format erstellen kann. --Kam Solusar 15:40, 1. Mai 2011 (CEST)
Ich danke Euch. Viele Grüße --Marsupilami (Disk|Beiträge) 17:00, 1. Mai 2011 (CEST)
abgesehen davon handelt es sich bei dem bild hier um ein foto, das selbst urheberrechtlichem schutz zugänglich ist. man kann das dort (mit)fotografierte logo insofern nicht ohne erlaubnis des fotografen in wikipedia einstellen. —Pill (Kontakt) 23:34, 1. Mai 2011 (CEST)
Wenn nur das Foto selbst ausgeschnitten ist und kein 3D-Effekt mehr vorhanden ist, dann geht das schon. -- Chaddy · DDÜP 23:56, 1. Mai 2011 (CEST)
dann aber auch nur, weil das original, sofern gut gemacht, eben nicht mehr erkennbar wäre ... das ist dann allerdings ein rein praktischer aspekt. —Pill (Kontakt) 00:57, 2. Mai 2011 (CEST) [und nicht sehr tragfähig, wenn direkt unter dem bildausschnitt steht, woraus er stammt ... 12:02, 2. Mai 2011 (CEST)]
Nur der Vollständigkeit halber: Das Logo ist jetzt unter Datei:Prime Computer logo.png hochgeladen und es wurde auch so gemacht, wie von Chaddy gesagt. --BerntieDisk. (a.k.a. Statistikfälscher) 00:33, 2. Mai 2011 (CEST)
Ja, die 2D-Repro wartet so auf jemanden der sie vektorisiert. Dann ist sie auch sicher für Commons geeignet. Viele Grüße --Marsupilami (Disk|Beiträge) 20:50, 2. Mai 2011 (CEST)

Lizenz des Logos SK Sturm Graz Logo.svg

Hallo, auf der Diskussionsseite des WikiProjekt SVG wurde mir empfohlen mich bezüglich der Lizenz für dieses Logo hier zu informieren, da das Urheberrecht in Österreich strenger als in Deutschland sei (es handelt sich um das Logo eines österreichischen Sportvereins). Aktuell ist das Logo mit der Vorlage Bild-LogoSH gekennzeichnet. Ist dies ausreichend oder sollte noch etwas besonderes beachtet werden. Danke im Voraus und Grüße --Marlus Gancher 21:21, 1. Mai 2011 (CEST)

Das ist, was die Wikipedia-Gebräuche angeht, so ausreichend. Dass die Wikipedia-Gebräuche generell evtl. problematisch sind, ist oben im Abschnitt #öUrhG strenger als dUrhG, was tun - war "Geschmacksmusterrecht" erklärt. Diese Probleme kannst du aber nicht lösen. Die einzige Möglichkeit wäre das Löschen (fast) aller Logos aus Österreich... --BerntieDisk. (a.k.a. Statistikfälscher) 21:40, 1. Mai 2011 (CEST)
Die Lizenzierung des Logos passt so schon. -- Chaddy · DDÜP 22:53, 1. Mai 2011 (CEST)
Danke für die Antworten. Dann weiß ich Bescheid und brauche nichts verändern. Grüße --Marlus Gancher 17:11, 2. Mai 2011 (CEST)
Besteht die Möglichkeit, dass einem Hochlader von Logos von österreichischen Unternehmen rechtliche Folgen ins Haus stehen? Viele Grüße --Marsupilami (Disk|Beiträge) 20:03, 2. Mai 2011 (CEST)
sofern sie entgegen der annahme des hochladers doch urheberrechtlich geschützt sind, besteht diese möglichkeit (unzulässige verwertungshandlung). praktisch wird es freilich oft an der identifizierbarkeit des verantwortlichen mangeln. —Pill (Kontakt) 21:06, 2. Mai 2011 (CEST)
Danke Dir. Viele Grüße --Marsupilami (Disk|Beiträge) 21:45, 2. Mai 2011 (CEST)

Osama bin Laden

Datei:Bin laden image.jpg

Wie sieht das aus mit dem Bild? 1. Grund, der dagegen spricht: das FBI verbietet kommerzielle Nutzung [1]. Zweiter Grund ist, das überhaupt nicht klar ist, das ein Mitarbeiter des FBI Urheber des Bilds ist, womit die Lizenz hinfällig ist (auf dem Schwesterprojekt Commons wurde das Bild deswegen gelöscht [2]).

PS: Es gibt wohl Formalia, wie man das Bild hier markieren könnte (DÜP?), aber momentan ist alles blockiert, weil das Bild gesperrt ist, weil es auf der Hauptseite eingebunden ist. --PolBer 15:41, 2. Mai 2011 (CEST)

Wird dann wohl auch hier nicht zu halten sein. -- ⚖.suhadi 15:48, 2. Mai 2011 (CEST)
Weder das noch das abgewandelte, gealterte vom FBI. --Marcela 17:05, 2. Mai 2011 (CEST)

Röntgenbild eines Tiers

Hallo,

ich würde gern eine Röntgenaufnahme meines Wellensittichs einstellen. Ist hierzu tatsächlich die Einverständniserklärung der Tierarztpraxis erforderlich, oder gar der röntgenden Mitarbeiterin dort? Der Name der Praxis taucht in der jpg-Datei der Aufnahme nicht auf, meiner Ansicht nach handelt es sich hier um eine geringe Schöpfungshöhe (?). -- Hägarien 17:03, 2. Mai 2011 (CEST)

Geringere Schöpfungshöhe = Lichtbild wäre noch verhandelbar, in der Schweiz wäre das sogar klar. Aber es besteht Schutz, du mußt fragen. --Marcela 17:07, 2. Mai 2011 (CEST)
Okay, dankeschön. -- Hägarien 17:17, 2. Mai 2011 (CEST)

Bild-Problem

Ich habe die Datei:Baumblütenfest Wegweiser.JPG hoch geladen. Ein Benutzer meint mit der Datei gibt es ein Problem. Kann mir jemand bitte sagen wie wir das Problem lösen? Es ist zu achten, das Bild habe ich selbst fotografiert. -- Auto1234 20:05, 2. Mai 2011 (CEST)

Der richtige Diskussionsort ist BD:Auto1234#Problem mit deiner Datei (02.05.2011). --Leyo 20:09, 2. Mai 2011 (CEST)
Kannst du dort bitte eine Antwort sagen? Danke. -- Auto1234 20:11, 2. Mai 2011 (CEST)
Wenn Du dort am Ende eine Frage einfügst, kommt jemand vom DÜP-Team vorbei und wird Dir sagen, dass Du das Werk eines Dritten fotographiert hast und die Karte nach einem temporären Aushang aussieht (zeitlich befristete Veranstaltung) und Du Dich somit nicht auf Panoramafreiheit berufen kannst. Viele Grüße --Marsupilami (Disk|Beiträge) 20:33, 2. Mai 2011 (CEST)
Bis jetzt hat sich keiner bei mir gemeldet ob wohl ich eine Frage gestellt habe? -- Auto1234 20:09, 3. Mai 2011 (CEST)
Bitte gedulde dich etwas. Wir machen das, wie du, nur freiwillig und es kann manchmal leider ein paar Tage dauern, da du nicht der einzige bist, der Fragen stellt. Antwort kommt noch. Viele Grüße --Saibo (Δ) 20:57, 3. Mai 2011 (CEST)

Bild einer beschädigten Skulptur - geschützt oder nicht?

Mir ist gerade aufgefallen, dass das Bild der "Sphere" vor dem WTC (File:Austin Tobin Plaza 1WTC Sphere.jpg) in der DE-WP nicht verwendbar ist, weil offenbar das Urheberrecht des Künstlers noch nicht abgelaufen ist. Die gleiche Skulptur, nur beschädigt nach der Zerstörung des WTC (Datei:P2167319.JPG) ist dann aber nicht mehr geschützt. Sehe ich das richtig, dass der Urheberrechtsschutz verfällt, wenn das Kunstwerk hinreichend stark beschädigt ist? Wenn, ja, wies stark muss ein Kunstwerk beschädigt sein, dass der Urheberrechtsschutz erlischt? Laut Artikel The Sphere war der Künstler aber am Wiederaufbau beteiligt. Warum entsteht dadurch nicht ein neuer Urheberrechtsschutz? --GDK Δ 13:08, 3. Mai 2011 (CEST)

Beide Bilder sind auf der DE-WP nutzbar. Sie sind in den USA und DACH nur aus unterschiedlichen Gründen nutzbar: In den USA wegen der fehlenden Beachtung der alten Copyrightverfahrensregeln, in DACH wegen Panoramafreiheit. Die Warnung im ersten Bild wird durch den Baustein eingebunden, der in der Mehrzahl eben in Deutschland noch geschützte Werke markiert, im Einzalfall stimmt die Warnung ja auch: Sofern der Urheber dieses Werkes nicht mindestens 70 Jahre tot ist, ist das Werk in Deutschland, Österreich und der Schweiz – außer es greifen andere Regelungen – urheberrechtlich geschützt.. . Nacktaffe 13:33, 3. Mai 2011 (CEST)

Schematische Karte: SH erreicht?

Hi, werft doch mal bitte einen Blick auf die Karte auf der ersten Seite dieses Aufsatzes. Schöpfungshöhe erreicht? Eher nein? Wie schätzt ihr die Commons-Tauglichkeit ein? Besser nur hierher hochladen? Oder doch neu zeichnen lassen? Grüße --h-stt !? 16:17, 2. Mai 2011 (CEST)

Ich vertrete ja bekanntermaßen die Auffassung, dass die Gestaltungshöhe bei Karten sehr niedrig anzusetzen ist, dafür aber im Gegenzug der Schutzumfang ebenfalls sehr gering ist, sodass schon leichte Abweichungen von der "Originalkarte" zu einem neuen, eigenständigen Werk führen. Während wohl alle anderen eine SH ablehnen, bin selbst ich mir nicht wirklich sicher, ob ein Schutz anzunehmen ist. Die Entscheidung ist aber hinfällig, wenn man den vorgeschlagenen Lösungsweg beschreitet und die Karte "neuzeichnet", am besten die Punkte ein bisschen bunt färbt: Voilà, ein neues Werk. Auch könnte die Karte, sozusagen als positiver Nebeneffekt, direkt als SVG erstellt werden, welches eine spätere Umwandlung erspart. -- ⚖.suhadi 18:14, 2. Mai 2011 (CEST)
Klar wäre das optimal, aber wer macht es? Mal bei den KartenwünschenGrafikwerkstatt vorbei schauen. Grüße --h-stt !? 18:50, 2. Mai 2011 (CEST)
Wenn sich noch zwei der Meinung von Suhadi Sadono anschließen, würde ich ein SVG zeichnen. Man kann die einzelnen Zeichen (Kreise, Dreicke, Kreuze) bunt machen. Ich weiß aber nicht ob das wirklich ausreicht um daraus ein neues Werk zu machen. Viele Grüße --Marsupilami (Disk|Beiträge) 20:22, 2. Mai 2011 (CEST)
würde mich suhadi mit blick auf die in der karte getroffene auswahl gestalterische elemente und die eigentümlichkeit der darstellung in dem verdacht der schutzfähigkeit anschließen. das nachfärben der punkte scheint mir aber, wie marsupilami schon andeutet, wenig überzeugend für ein neues schutzbegehren zu sein, vgl. z.b. auch
  • BGH GRUR 1965, 45, 48: "Ein weiterer erheblicher Teil der Unterschiede besteht darin, daß der Bekl. insbesondere bei der Wiedergabe der bebauten Flächen zahlreiche Vergröberungen vorgenommen hat, weil es ihm nicht auf eine kartographisch möglichst genaue Wiedergabe angekommen ist. Wird aber, wie hier, die Karte der Kl. in der Weise benutzt, daß sie nachgezeichnet wird und lediglich Teile der Darstellungen fortgelassen und andere Teile vergröbert wiedergegeben werden, und zwar in einer Weise, daß die nachgezeichnete Karte als Orientierungsmittel noch ihren Zweck erfüllt, so kann hierin eine selbständige schöpferische Leistung nicht erblickt werden."
  • LG München I ZUM-RD 2007, 99, 100: "Denn die Übernahme eigenschöpferischer Elemente aus der Karte der Klägerin wird nicht dadurch in Frage gestellt, dass teilweise kleinere Veränderungen, wie etwa bloße Weglassungen oder geringfügige Änderungen einzelner Symbole und Beschriftungen, vorgenommen wurde."
Pill (Kontakt) 20:58, 2. Mai 2011 (CEST)
Ich denke es reicht aber in soweit, dass die Karte im Inhalt mit der Originalkarte übereinstimmt, aber in der Gestaltung eigenständig ist. Das ist m.E. schon dann gegeben, wenn bei einem direkten Vergleich die Karten in der farblichen und elementaren Darstellung unterschiedlich sind. Ich weiß leider gar nicht, worum es bei der Karte geht, auch wird mir nicht deutlich, was die Striche und Kreise bedeuten. Würde man dies wissen, wäre es auch wesentlich einfacher, daraus eine eigene Karte mit individueller Gestaltung zu schaffen. Mir fällt keine konkrete Lösung ein. -- ⚖.suhadi 22:15, 2. Mai 2011 (CEST)
Das Kreuz mit den vier zweibuchstabigen Abkürzungen CO, NM, AZ und UT ist Four Corners mit den vier Bundesstaaten. Die Linien mit dreibuchstabigen Abkürzungen sind Monoklinalen wobei die Pfeile deren Richtung angeben, die Kreuze im Kreis sind Ortschaften. Der Rest sind [Schlot (Geologie)|[Diatreme]] von zwei verschiedenen Typen: schwarze Punkte sind Minetten, die Dreiecke so genannte SUMs, eine Form von Brekziengestein. Ich mache "drüben" mal noch ein paar Vorschläge. Danke für die engagierte Diskussion. --h-stt !? 09:37, 4. Mai 2011 (CEST)

Logo pakistanischer Schule

Bei diesem Logo einer pakistanischen Schule wird der Hochlader ja wohl kaum die Recht haben, das Bild unter einer bestimmten Lizenz hochzuladen oder? Entweder sind die Recht bei der Schule oder beim Staat oder dergleichen, aber sicherlich doch nicht beim Hochlader. Unter welcher Lizenz müsste dieses Logo denn dann stehen? --Pilettes 05:21, 4. Mai 2011 (CEST)

Nein, das ist natürlich nicht möglich, der Uploader hat mit ziemlicher Sicherheit nicht die Rechte am Logo...
Auf Commons geht das Logo wahrscheinlich gar nicht... Hier auf de-WP geht es dagegen mit der Lizenz Vorlage:Bild-LogoSH. -- Chaddy · DDÜP 12:31, 4. Mai 2011 (CEST)

ShareAlike und Sammelwerk

In der CC-BY-SA 3.0 AT lese ich folgendes (letzter Satz in Absatz 4.b): "... dies bedeutet jedoch nicht, dass das Sammelwerk insgesamt der verwendbaren Lizenz unterstellt werden muss.". Heist das konkret: man darf ein unter CC-BY-SA lizenziertes Werk in ein unfreies Werk (z.B. kommerzielles Buch, eine Tageszeitung) einbinden, solange man CC-BY mustergütig erfüllt (d.h. z.B. die Angabe, "CC-BY-SA, Autor, Link auf Quell-Datei in den Commons")? --Wirthi ÆÐÞ 11:21, 5. Mai 2011 (CEST)

CC-BY-SA, ansonsten ja. (Macht einen Unterschied für Nachnutzer und für Bearbeitungen). Sonst würde es auch die Open-Content-Wertschöpfung vernichten. CC-BY-SA wäre zum Beispiel nicht in klassischen Opensourcesoftwäre nutzbar (Die starken Copyleftlizenzen der GNU sind mit CC-BY-SA nicht wirklich kompatibel). Nacktaffe 11:29, 5. Mai 2011 (CEST)
Ja, Wiederveröffentlichung natürlich unter CC-BY-SA, aber hinsichtlich "SA" gibt's ja inhaltlich nix zu erfüllen außer das hinzuschreiben (oder?); darum meinte ich, es ist vorranging BY zu erfüllen. Im Falle eines (CC-BY-SA) Bildes also: Ich darf das Bild bearbeiten, muss das *Ergebnis* wieder unter CC-BY-SA veröffentlichen; wenn dieses aber Teil eines Sammelwerkes ist (z.B. einer Collage), dann brauch ich nur das (bearbeitete) Bild selber wieder freigeben, nicht das Gesamtwerk, also die Collage insgesamt)? --Wirthi ÆÐÞ 11:36, 5. Mai 2011 (CEST)
Ja.-- ⚖.suhadi 19:46, 5. Mai 2011 (CEST)
Möglicherweise gibt es unterschiedliche Ansichten darüber, was eine Collage ist, aber wenn eine solche kein abgeleitetes Werk ist, was dann? Unter einem Sammelwerk würde ich z.B. ein Buch verstehen, in dem das Foto unverändert als eine von vielen Illustrationen eingebaut wird. -- Herby 20:25, 6. Mai 2011 (CEST)
Eine Collage ist zu mindestens keine Bearbeitung des Ursprungsbildes (obwohl das anscheinend noch recht umstritten ist). Es kommt m.E. vielmehr sogar eine freie Benutzung in Betracht. Bei abgeleiteten Werkes, also Abwandlungen im Sinne des Lizenzvertrages, handelt es sich um "das Ergebnis jeglicher Art von Veränderung des Schutzgegenstandes, solange die eigenpersönlichen Züge des Schutzgegenstandes darin nicht verblassen und daran eigene Schutzrechte entstehen," was also im Ergebnis nur der Bearbeitung entspricht.-- ⚖.suhadi 23:47, 6. Mai 2011 (CEST)

Datei:Viktor Frankl.jpg

Wie kann ich dem Bild Viktor Frankl die Lizenz wieder entziehen, löschen, sperren oder wieder rückgängig machen, oder dafür sorgen dass es nicht mehr in Artikeln eingebunden werden kann.

--Mfis 11:18, 6. Mai 2011 (CEST)

Was ist denn falsch mit dem Bild? -- ⚖.suhadi 12:28, 6. Mai 2011 (CEST)
Eigentlich geht das gar nicht wenn alles rechtmäßig abgelaufen ist. --Pilettes 17:05, 6. Mai 2011 (CEST)
Ganz einfach: Gar nicht. -- Chaddy · DDÜP 00:56, 7. Mai 2011 (CEST)

Datei:Osama bin Laden hideout.jpg

Hallo,
obige Zeichnung in Form eines JPGs stammt aus dem auf der Beschreibungsseite angegeben PDF und ist darin als Pixelgraphik enthalten. Nun hat jemand diese Zeichnung als Vektorgraphik nachgezeichnet und unter der Lizenz CC BY-NC 3.0 veröffentlicht. Da diese Lizenz mit der WP nicht vereinbar ist, meine Frage: Ist seine Zeichnung ein neues Werk oder könnte diese einfach wegen fehlender SH mit dem Lizenzbaustein Bild-PD-Schöpfungshöhe in die deutschsprachige WP hochgeladen werden?
Viele Grüße --Marsupilami (Disk|Beiträge) 19:55, 6. Mai 2011 (CEST)

Mal abgesehen davon, daß es ziemlicher Blödsinn ist, das in SVG nur nachzuzeichnen, meine ich, daß es kein eigenes Werk ist. Wäre die Vektorgrafik jedoch 3D (und nur das wäre sinnvoll), dann sähe das anders aus. --Marcela 20:04, 6. Mai 2011 (CEST)
Die Vektorgraphik ist 3D. Sie wurde mit Google SketchUp gezeichnet. Viele Grüße --Marsupilami (Disk|Beiträge) 20:06, 6. Mai 2011 (CEST)
Die Umsetzung einer schrägperspektivischen 2D- Darstellung in 3D stellt zweifellos eine Schöpfung dar. --Marcela 10:42, 7. Mai 2011 (CEST)
Ich danke Dir. Viele Grüße --Marsupilami (Disk|Beiträge) 19:00, 7. Mai 2011 (CEST)
Er hat es jetzt unter einer Lizenz die hier genügt reingestellt. Hier stehts... --Pilettes 22:51, 7. Mai 2011 (CEST)

Datei:Bohlingen - vom Aussichtsturm Galgenberg.JPG

Ist dieses Bild durch die Panoramafreiheit abgedeckt? Der Faltenwolf 22:46, 7. Mai 2011 (CEST)

Nach überwiegender Ansicht hier wohl schon (das Schaubild ist auf Dauer im öffentlichen Raum angebracht). Allerdings finde ich das Bild so schlecht, dass ich es schon merkwürdig finde, dass der Fotograf nicht einfach die Kamera etwas gehoben hat und das Panorama direkt fotografiert hat. --Port(u*o)s 22:53, 7. Mai 2011 (CEST)
Vielleicht war es neblig ;-) Der Faltenwolf 23:11, 7. Mai 2011 (CEST)

Röntgenaufnahmen von Gemälden

Habe hier eine Röntgenaufnahme eines Gemäldes die ich gerne hochladen würde. Zu erkennen ist das Gemälde selbst sowie ein weiteres Gemälde welches sich unter der obersten Farbschicht verbirgt. Beide Gemälde sind um 1805 entstanden und somit sicher gemeinfrei. Ist die 1980 entstandene Röntgenaufnahme damit nun ebenfalls gemeinfrei oder besitzt sie eigene Schöpfungshöhe? Grüße -- Lacrimus 21:20, 9. Mai 2011 (CEST)

Röntgenaufnahmen besitzen ebenfalls Schöpfungshöhe und sind als einfache Lichtbilder 50 Jahre ab Veröffentlichung geschützt. Grüße, Yellowcard 21:27, 9. Mai 2011 (CEST)
Ok, danke. -- Lacrimus 21:34, 9. Mai 2011 (CEST)
... wobei sie deshalb eben gerade keine schöpfungshöhe besitzen :). —Pill (Kontakt) 08:26, 10. Mai 2011 (CEST)
und genau deshalb in der Schweiz gar nicht schützbar sind. Bobo11 15:13, 10. Mai 2011 (CEST)

Lizenzfrage

Hallo, mein Mentee Rooooo hat mir eine Lizenzfrage gestellt, die ich nicht beantworten kann. Kann ihm da jemand helfen? Gruß, --Fecchi 15:06, 10. Mai 2011 (CEST)

Ohne Zustimmung des Fotografen (bzw. Rechteinhabers) geht da gar nix. Er muss also eine Freigabe auftreiben und an unser OTRS Team schicken. Als Lesetip Hilfe:FAQ zu Bildern, Vorlage für Freigabe findet er auf Wikipedia:Textvorlagen.--Bobo11 15:18, 10. Mai 2011 (CEST)

Spezial:Dateien/Victor Moritz

Moin, sind da welche dabei, bei denen {{Bild-LogoSH}} nicht passt und dadurch ne Freigabe nötig wäre? XenonX3 - (:±) 20:12, 10. Mai 2011 (CEST)

Alofok sagt und meint: Alles Okey. [alofok]? 20:20, 10. Mai 2011 (CEST)
Alles OK, das sind nur simple Textlogos ohne Schöpfungshöhe. -- Nyabot :: Kujōshorigakari :: aaw 20:31, 10. Mai 2011 (CEST)
Die simplen Textlogos sind okay, aber wenn Zeichnungen und Bilder eingebunden waren wird es schon sehr bedenklich. zwei krasse Fälle meines "lieben Ex-Mentees" hab ich mittlerweile entsorgt. Ich hab mal eine Zusammenstellung seines Tuns (unauffällig) hier platziert. Viele Grüße Redlinux···RM 22:53, 10. Mai 2011 (CEST) Also [3], [4] + [5] halte ich zumindest noch für sehr diskutabel Redlinux···RM 22:56, 10. Mai 2011 (CEST)
Auch die drei haben ganz klar keine SH. -- Chaddy · DDÜP 23:32, 10. Mai 2011 (CEST)
Okay, alles klar - aber dem muß man nachgehen. Daher auch hier erl. Viele Grüße Redlinux···RM 23:59, 10. Mai 2011 (CEST)

 Info: Hier fand bereits eine Diskussion zu dem selben Thema statt! Und sowieso hat keines der Logos eine höhere Schöpfungshöhe, als dieses! --79.219.194.154 07:19, 11. Mai 2011 (CEST)

Dein Beispiel-Logo hat SH wegen dem Lichtbild. Dafür haben wir aber auch eine Freigabe des Urhebers. -- Chaddy · DDÜP 09:46, 11. Mai 2011 (CEST)

Bild nach Commons

Hallo, ich weiß zwar nicht, ob ich hier richtig bin, aber darf dieses Bild nach Commons transferiert werden? Wenn ja, könnte dies vielleicht mal jemand machen, da ich mit dem Transferieren überhaupt nicht zurecht komme? --Josue007 Diskussion 20:37, 10. Mai 2011 (CEST)

Ich glaube, dass das möglich sein müsste. Die Lizenz ist jedenfalls commonstauglich. Bei Aussenaufnahmen in den USA muss man beachten, dass es dort eine der Panoramafreiheit vergleichbare Regelung nur für Gebäude gibt, d.h. Bilder von noch copyright-geschützten Skulpturen aus den USA sind ohne Erlaubnis des Rechteinhabers der Skulptur eine URV und auf Commons nicht zulässig. Da die auf diesem Bild zu sehenden Portalkräne jedoch keine Skulpturen, sondern technische Konstruktionen darstellen, sollte es wohl unproblematisch sein. Aber warten wir noch ein wenig weitere Kommentare ab... Man könnte höchstens spekulieren, ob die Gestaltung des Platzes mit dem Brunnen selbst ein geschütztes skulpturales Werk darstellen könnte. Gestumblindi 21:05, 10. Mai 2011 (CEST)
Gut, danke schonmal. Aber wirklich, ja, erstmal noch weitere Meinungen abwarten. --Josue007 Diskussion 21:42, 10. Mai 2011 (CEST)
Vorsicht, seit 1991 sind auch architektonische Konstrukte in den USA nicht mehr von der Panoramafreiheit betroffen. Ich bin mir nicht sicher, ob das wirklich Commons-tauglich ist. --Marcela 21:51, 10. Mai 2011 (CEST)
Gebäude sind in den USA generell unproblematisch und werden auf Commons akzeptiert, auch nach 1991. Siehe dazu commons:COM:FOP#United_States. Die Änderung 1991 ist anders zu verstehen: Vor 1991 gab es in den USA keine Panoramafreiheit, weil Gebäude gar nicht copyright-geschützt waren (damit war "Panoramafreiheit" also gar nicht nötig). Erst seit 1991 sind Gebäude überhaupt schützbar, aber seither werden Photographien solcher Gebäude ausdrücklich vom Schutz ausgenommen, d.h. sie sind "panoramafrei": However, the U.S. federal copyright law explicitly exempts photographs of such copyrighted buildings from the copyright of the building in 17 USC 120(a). Anyone may take photographs of buildings from public places. Gestumblindi 22:15, 10. Mai 2011 (CEST)
Gebäude und architektonische Gebilde sind aber zweierlei. MOMA wurde schon auf Commons gelöscht....--Marcela 22:24, 10. Mai 2011 (CEST)
(BK) Noch ein paar Präzisierungen: Das Stichdatum ist nicht etwa der 1. Januar 1991 oder der 31. Dezember 1990, sondern der 1. Dezember 1990. Und einen kleinen Unterschied gibt es: Da Gebäude, die in den USA vor dem 1. Dezember 1990 fertiggestellt wurden, völlig public domain (gemeinfrei) sind, sind von diesen auch Fotos zulässig, die nicht von einem öffentlich zugänglichen Standort aufgenommen wurden. Ab dem 1. Dezember 1990 fertiggestellte Gebäude fallen als copyright-geschützte Werke unter die neue "Panoramafreiheit", die wie in Deutschland nur für Aufnahmen von öffentlich zugänglichem Grund aus gilt. Gestumblindi 22:26, 10. Mai 2011 (CEST)
MOMA? Kannst du die Löschdiskussion verlinken? Vielleicht war das ein Foto von nicht-öffentlichem Grund aus? Auf Commons liegen jedenfalls immer noch völlig unbestritten Bilder wie Datei:MoMa NY USA 1.jpg. Und was verstehst du unter einem "architektonischen Gebilde", wenn nicht ein Gebäude? Gestumblindi 22:29, 10. Mai 2011 (CEST)
Es gab keine Löschdisk., das war 05 oder 06, das finde ich nicht mehr. Dabei ging es um die Außenansicht des MOMA, eine Brücke usw. Alle Bilder von Schwesterchen wurden seinerzeit gelöscht. Architektonische Gebilde, die keine Gebäude sind? Türme, Brücken, GaLa- Gestaltung, Mauern, Tunnel, Straßen usw.... --Marcela 08:18, 11. Mai 2011 (CEST)
Ich vermute mal, dass die Löschung damals ein Missverständnis war. Zu den "Gebäuden": Ich meinte eigentlich "Bauwerke", denn die Rede ist ja von "buildings". Darunter fällt dann wohl alles Gebaute, also auch Brücken, Türme etc. Aktuell ist sowas auf Commons jedenfalls kein Problem. Bei einem Brunnen könnte man sich aber fragen, ob er eine Skulptur darstellt. Gestumblindi 16:15, 11. Mai 2011 (CEST)
Gut, nachdem ich euch beide mal ein bisschen diskutieren lassen hab’, würde ich gern nochmals, GANZ konkret, wissen, ob das Bild transferiert werden darf. Dann nochmals mein wirkliches Anliegen: Wenn es gehen sollte, wäre es schön, wenn das Bild transferiert wird, damit ich es in meinem neuen Artikel, den ich erstellen möchte, verwenden kann. Danke im Voraus. --Josue007 Diskussion 21:18, 11. Mai 2011 (CEST)
Aus meiner Sicht kannst du es transferieren und solltest damit auf Commons keine Probleme haben; wenn du ganz sichergehen willst, gäbe es aber auch die Möglichkeit, eine Kopie des Bildes hier unter de.wikipedia.org abzulegen, weil die hiesige Community unter Berufung auf das Schutzlandprinzip Panoramfreiheit sowieso nach deutschem, österreichischem und Schweizer Recht betrachtet. Gestumblindi 21:24, 11. Mai 2011 (CEST)
Hm, weisst du was: Ich frage noch auf Commons, was man dort meint. Also noch etwas Geduld :-) Gestumblindi 21:47, 11. Mai 2011 (CEST)
So, ich habe also mal dort gefragt. Nebenbei, die Sache ist bei näherer Betrachtung noch etwas komplexer. Einerseits wird auf Commons ein amerikanischer Gerichtsentscheid erwähnt, in dem gesagt wird, dass es bei den "buildings" um Gebäude gehe, die für den Aufenthalt von Menschen gedacht sind. Andererseits gibt es auf Commons unbestritten Kategorien wie commons:Category:20th century bridges in the United States und gar commons:Category:21st century bridges in the United States voller Brücken dieses und des letzten Jahrhunderts in den USA... Gestumblindi 22:03, 11. Mai 2011 (CEST)
Gut, dann warteh wir mal ab, was die dort meinen. Und was das „...kannst du es transferieren...“ betrifft: Ich hatte das schon mal probiert und überhaupt nicht hinbekommen. Wenn es wirklich gehen sollte, müsste das dann vielleicht für „mich“ gemacht werden. :-) --Josue007 Diskussion 22:21, 11. Mai 2011 (CEST)

Die beiden Bilder aus dem Artikel sind auf Commons völlig unproblematisch und ich habe sie soeben transferiert: commons:Category:Gantry Plaza State Park. Zur Lektüre über das Urheberrecht für Werke der Architektur in den Vereinigten Staaten mitsamt der zugehörigen Panoramafreiheit (ab Seite 11) empfehle ich diesen Artikel. --AFBorchert 07:09, 12. Mai 2011 (CEST)

Top! Danke schön. Wie gesagt: Werde beide bald in einen neuen Artikel einbinden. :) --Josue007 Diskussion 13:52, 12. Mai 2011 (CEST)

Strategie: Abbildung (1489) im Web

Ich möchte die folgende Abbildung (rechts) als älteste bekannte Sensenmann-Darstellung verwenden. Wie gehe ich vor? Ich habe bereits eine Web-Suche nach der Abb. gemacht, man findet aber nur schlechtere Qualitäten und auf Commons existiert es noch nicht. Kontakt mit dem Website-Betreiber? Gruss GEEZERnil nisi bene 11:14, 11. Mai 2011 (CEST)

Benutzer:Slomox hat das zugehörige Werk auf Wikisource gestellt. Vielleicht hat er bessere Scans. Nacktaffe 11:38, 11. Mai 2011 (CEST)
Danke! Werde fragen. GEEZERnil nisi bene 15:02, 11. Mai 2011 (CEST)
I own the site dodedans.com. My suggestion would be to download this PDF file. Best regards, Martin Hagstrøm --80.199.39.234 19:01, 11. Mai 2011 (CEST)

Ist keine Urheberrechtsfrage --FrobenChristoph 23:27, 12. Mai 2011 (CEST)

Vorlage:Bild-LogoSH

Dieser Baustein suggeriert schon durch seinen Namen, dass er die Gemeinfreiheit wg. mangelnder Schöpfungshöhe (SH) anspricht, das tut er aber nicht. Früher stand das übrigens durachaus mal drin. Strenggenommen haben all die vielen Logos, die mit dem Baustein gekennzeichnet sind, keinerlei Lizenzangabe und müssten gelöscht werden. Daher muss m. E. unbedingt wieder ein Satz zur urheberrechtlichen Situation hinein. Meinungen dazu? --AndreasPraefcke 16:49, 11. Mai 2011 (CEST)

Dieser Baustein suggeriert schon durch seinen Namen, dass er die Gemeinfreiheit wg. mangelnder Schöpfungshöhe (SH) anspricht, das tut er aber nicht.“ – Doch, genau das tut er.
Das sollte auch im Baustein stehen, da hast da allerdings recht. Bloß ein paar Leute wollen das nicht drinstehen haben, damit sich die Rechteinhaber angeblich nicht vergrault fühlen. Deswegen wurden vor vielen Jahren die Bausteine Vorlage:Bild-PD-Schöpfungshöhe und Vorlage:Logo miteinander zu diesem Ding hier zwangsvereinigt. -- Chaddy · DDÜP 17:22, 11. Mai 2011 (CEST)

Tatsächlich hat die frühere Lösung zu Irritationen bei den Rechteinhabern geführt. Ich habe schon vor einiger Zeit unter Wikipedia Diskussion:Lizenzvorlagen für Bilder einmal einen Vorschlag gemacht, der versuchte, das von AndreasPraefcke hier angesprochene Problem zu lösen, aber es ist nichts daraus geworden. Ich verweise auf die

und eine folgende

Gestumblindi 21:01, 11. Mai 2011 (CEST)

Ich weise mal ganz dezent auf die oberste Diskussion auf dieser Seite hin. Die Behauptung der fehlenden Schöpfungshöhe gilt - wenn überhaupt noch, einige Standardkommentare halten diese Rechtsprechung durch seit der Schutzdauerrichtlinie für europarechtswidrig bzw. überholt - nur in Deutschland. In Österreich gilt die kleine Münze wohl auch für Logos. Nacktaffe 21:10, 11. Mai 2011 (CEST)
So ist es (mein Formulierungsvorschlag nahm auch nur auf Deutschland Bezug, aber wir werden wohl nicht umhinkommen, die ganzen Logos eines Tages sowieso abzuräumen). Gestumblindi 21:20, 11. Mai 2011 (CEST)
Syrcro: Welche denn genau? Das würde ich gerne nachschlagen. -- ⚖.suhadi 23:02, 11. Mai 2011 (CEST)

Wir wollen uns einmal anschauen, was passiert, wenn ein hart erkämpfter Status quo verletzt wird: http://www.youtube.com/watch?v=vv5Ix8rUEsY Ich hoffe wir lernen daraus und beenden diese Diskussion. --rtc 23:30, 11. Mai 2011 (CEST)

Bei uns in Deutschland eher so. Der Baustein geht von falschen Voraussetzungen aus. Nacktaffe 00:21, 12. Mai 2011 (CEST)

Kann nicht erkennen, dass Nacktaffe auf dem Boden der herrschenden Meinung steht. Schon die Erwähnung der Schutzdauerrichtlinie zeigt, dass er keine Ahnung hat --FrobenChristoph 23:26, 12. Mai 2011 (CEST)

CC-NC-SA

Wenn ich mir Creative Commons ansehe, dann steht dort was von den aktuell 6 Lizenzen... Kann man das nicht anders als dort kombinieren? Wenn ich als Zusatzlizenz für Bildungs- und andere nichtkommerzielle Zwecke auf Namensnennung verzichten will, bräuchte ich diese Lizenz, geht das überhaupt? --Marcela 21:00, 12. Mai 2011 (CEST)

die Attribute sich doch frei kombinierbar, oder ? -jkb- 21:02, 12. Mai 2011 (CEST)
Creative Commons has retired this legal tool and does not recommend that it be applied to works. http://creativecommons.org/licenses/nc-sa/1.0/ --Wirthi ÆÐÞ 21:06, 12. Mai 2011 (CEST)

Bildfrage: Mehrfach-Fall

Ich habe eine Fotografie von einem Vereins-Logo (e.V. nach dt. Vereinsrecht), das wiederum einem Staatswappen nachempfunden ist (vielmehr ist es, bis auf die Farbe, gleich), den es heute nicht mehr gibt. Das Foto habe ich gemacht. Kann ich es in den Commons einstellen?--Was heißt hier eigentlich snc? 17:28, 13. Mai 2011 (CEST)

Commons bei Logos? Eher nein, zuerst zum abklären auf de: hochladen. Auf Commons sind Logos prizipiell Löschgefährdet. --Bobo11 17:51, 13. Mai 2011 (CEST)

Problem mit korrekter Quellenangabe

Ich möchte mithilfe eines Zeitungsartikels einen neuen Artikel anlegen. Der Zeitungartikel wurde von meiner Mutter irgendwann in den letzten 15 Jahren undatiert aufgehoben; im Onlinearchiv der Zeitung ist der Artikel jedoch nicht enthalten. Ich habe nur vage Hinweise zur genaueren Datierung - in der Unterüberschrift heißt es Vor 600 Jahren... und im Artikel dann In der Nacht vom 11. Januar 1400...; ergo könnte der Artikel vom 11. oder 12. Januar 2000 sein.

Auf der Rückseite des Zeitungsausschnitts ist ein Interview, in dem es heißt: Heute wird IG-Metall-Chef Klaus Zwickel seine Forderungen für die Tarifverhandlung seiner Branche vorstellen. Mit großer Sicherheit wird die "Rente mit 60" wichtiger Bestandteil des Katalogs sein. Es geht dort auch um die Tarifrunde 2000, sodaß dieses Jahr korrekt sein dürfte. Aber welches Erscheinungsdatum der Zeitung gebe ich denn dann korrekterweise an?--Dem Zwickelbert sei Frau 11:27, 12. Mai 2011 (CEST)

Um welche Zeitung handelt es sich? --tsor 11:31, 12. Mai 2011 (CEST)
Um die Fränkischen Nachrichten. Der betreffende Artikel hat die Überschrift Bei Bergtheim ging die Stadtfreiheit unter.--Dem Zwickelbert sei Frau 11:43, 12. Mai 2011 (CEST)
Ich würde nachfragen, von wann der Artikel genau ist. Das Staatsarchiv Wertheim oder die Zeitung selbst können dir vielleicht mit dem genauen Datum weiterhelfen, da du schon recht viel weißt, dürfte das für die nicht schwierig sein. Gruß -- Rosenzweig δ 12:35, 12. Mai 2011 (CEST)

Ist keine Urheberrechtsfrage --FrobenChristoph 23:28, 12. Mai 2011 (CEST)

Ich habe die Sache letzte Woche mal bei der Zeitung angefragt, mal sehen, ob eine Antwort kommt. @ FrobenChristoph: Ich wußte leider nicht, wo ich diese Frage besser hätte stellen sollen.--Dem Zwickelbert sei Frau 08:57, 16. Mai 2011 (CEST)
Im Zweifelsfall WP:FZW, wenn es ein besseres Forum in der WP gibt, wird es im Normalfall dort jemand wissen. -- Rosenzweig δ 22:34, 16. Mai 2011 (CEST)

rechtambild.de zu CC-Lizenzen

Zur Info: Nutzung von Creative Commons-Lizenzen in der Fotografie: ‚Namensnennung (by)’ ... durch Kennzeichnung in unmittelbarer Nähe des Bildes --Martina Disk. 09:51, 7. Mai 2011 (CEST)

Der Artikel setzt sich, soweit ich das sehen kann, nicht mit der Frage auseinander, wie eine lizenzkonforme Kennzeichnung aussieht oder aussehen kann, sondern erwähnt das Thema nur nebenbei und unhinterfragt in einem Nebensatz. --rtc 11:28, 7. Mai 2011 (CEST)
Sehe ich genauso. Daher auch mein dortiger Kommentar, bzw. die Frage danach. -- Nyabot :: Kujōshorigakari :: aaw 12:14, 7. Mai 2011 (CEST)
Jup, es wird schlicht weg gesagt am einfachsten ist wenn man die CC-Lizenz inkl. Urheber beim Bild erwähnt. Nichts von das es MUSS ist die Lizenz beim Bild erwähnt werden. Die einzig klare Aussage ist die, dass alle 6 Varianten die Nennung des Urhebers verlangen! Wo das sein muss, das steht nirgens. Es ist eben auch bei einer CC-Lizenz möglich die Urheber (und Lizenez) in einem (vom Gesamtwerk untrennbaren!) Abbildungsverzeichnis zu erwähnen. Nur, und da geb ich dem Beitrag recht, dass ist nicht die einfachste Möglichkeit. Sondern die einfachste und unmissverständlichste ist immer Erwähnung beim Bild. Andere Varianten haben eben das Problem das die Nennung von Urheber und Lizenz ebenfals untrennbar vom lizezierten Werk sein müssen. Und was als untrennbar angesehen wird, ist eben bei einer Webseite was anderes als bei einem Buch oder Dia-Vortrag usw.. Wenn ich die Lizenz neben dem Bild erwähnen kann eben auch kein Nachnutzer sich rausreden er habe die Lizenz nicht gesehen (wenn z.B. der Text unter einer andern (freieren) Lizenz steht). Aber die Nennung neben dem Bild, ist eben nicht die einzige legale Art den Urheber und Lizenz zu nennen. --Bobo11 14:00, 7. Mai 2011 (CEST)
Nennung direkt am Bild ist grundsätzlich erstmal der (marktübliche) Standard. Das stellt der Artikel kurz und knapp klar. Für alle anderen Varianten muss der Nachnutzer erklären können, warum dies für die jeweiligen Nutzungsart angemessen(er) war. --Martina Disk. 14:08, 7. Mai 2011 (CEST)
Martina, ich kann dir gerne zahlreiche wissenschaftliche Bücher aus unserer Uni-Bib zeigen; da ist es keineswegs der „(marktübliche) Standard“, dass die Namens- und Quellennennung direkt am Bild erfolgt... -- Chaddy · DDÜP 15:09, 7. Mai 2011 (CEST)
Da muss ich Caddy zustimmen, wichtig ist eben das die Nennung untrennbar erfolgt. Wenn dies eingehalten ist, wird kaum ein Gericht in deinem Sinn urteilen @Matina. Und in Bücher ist es durchaus üblich die Bildautoren am Schluss in einem Abbildungsverzeichnis zu nennen. Dieses Abbildungsverzeichnis ist untrennbar mit dem Buch verbunden, und somit jederzeit nach zu voll ziehen woher welches Bild stammt. Findet dort die Nennung richtig statt, ist damit die in der CC-Lizenz geforderten Nennung von Lizenz und Urheber gegeben. --Bobo11 15:21, 7. Mai 2011 (CEST)
Die Nennung in Abbildunsgverzeichnissen wird vereinbart. Auch das ist kein Selbstgänger. --Martina Disk. 15:45, 7. Mai 2011 (CEST)
Dieses Einverständnis hat der Urheber mit der Erteilung CC-Lizenz bereits jedermann gegeben. -- Nyabot :: Kujōshorigakari :: aaw 15:52, 7. Mai 2011 (CEST)
Martina, es gibt nur einen Weg, es herauszufinden. Aber diesmal bitte als Testobjekt irgendeinen von diesen Webseiten als Ziel wählen, die Wikipediaartikel mit ein bisschen Werbung dazu anzeigen, mit denen muss man kein zu großes Mitleid haben. Ich denke wenn Du bis zum BGH gehst haben wir danach Rechtssicherheit. --rtc 17:01, 7. Mai 2011 (CEST)
Dann hat man bestenfalls Sicherheit für eine Nutzungsart. Es wird doch wohl niemanden überraschen, wenn die Gerichte der Ansicht sind, dass bei Netznutzung die Nennung am Bild angemessen und zumutbar ist. Wenn schon, dann sollte man ein Buch oder eine andere Nutzung nehmen, bei denen die Attribution woanders eher begründbar ist.--Wiggum 19:17, 7. Mai 2011 (CEST)
@ rtc: ich alleine hab nicht die finanziellen Möglichkeiten bis ans BHG zu gehen. Ich hätte wirklich gerne Springer für die Wikitaxi-DVD verklagt, das wäre wohl ein - wie man so schön sagt - dankbarer Prozessgegner gewesen, mit dem man es tatsächlich bis an den BHG schaffen könnte. Aber die Sache hängt seit 1 Jahr bei WMDE in der Warteschleife. @ Wiggum: Wir werden es immer nur mit einer bestimmten Nutzunsgart zu tun haben. Aber ein bißchen mehr Rechtsprechung zu CC-Lizenzen wäre in nicht shclecht. Bislang ist man ja schon froh, wenn und dass freie Lizenzen von Gerichten überhaupt als valide "AGB" bestätigt werden. --Martina Disk. 22:42, 7. Mai 2011 (CEST)
Eben deswegen meine ich, man sollte - wenn schon - eine Nutzungsart nehmen, bei der man halbwegs sinnvoll argumentieren kann, dass eine Nennung am Bild nicht angemessen ist. Bei Einbindung in einem redaktionellen Kontext auf einer Webseite, was vermutlich den häufigsten Fall darstellt, kann man denke ich getrost davon ausgehen, dass Nennung in Bildnähe verlangt werden kann. Interessante Fälle wären beispielsweise Werbebanner oder halt Bücher.--Wiggum 11:53, 9. Mai 2011 (CEST)

In der deutschen Übersetzung der Lizenz ist es so formuliert, daß die Angabe u. a. des Namens des Bildautors in einer angemessenen Form zu erfolgen hat. Damit kann m. E. ohne vernünftigen Zweifel auch eine Angabe nicht unmittelbar unter dem Bild, sondern z. B. im Bildnachweis eines Druckwerkes als genügend angesehen werden. --Alupus 22:57, 7. Mai 2011 (CEST)

Ich würde gerne sehen, wer sich selbst eine Nachnutzung ohne Nennung von Autor und Lizenz ganz nahe am Bild ernsthaft trauen würde. Ich nicht. Denn mit Sicherheit finden sich etliche Seiten wie die o.g. (oder MFM oder VGWort oder Agenturen), wo eine Nennung am Bild empfohlen bis verlangt wird, aber ich habe noch nie gesehen, dass eine Nennung z.B. im Impressum oder sonstwo in einem Appendix grundsätzlich als ausreichend deklariert wird, ohne dass eine entsprechende Vereinbarung zu treffen wäre. Konkret wird z.B. die Nennung im Impressum von Stockanbietern als "erweiterte Nutzung" gewertet und ist entsprechend teurer. --Martina Disk. 23:12, 7. Mai 2011 (CEST)
Mag sein. Die unter cc-by-xy stehenden Bilder werden aber faktisch kostenlos angeboten. Das Argument, dies sei so handelsüblich wg. des höheren Preises ist damit aber entkräftet. Aber das sind alles Auslegungsfragen, die letzlich nur durch OLG- bzw. BGH-Entscheid halbwegs (da selbst einem BGH-Beschluss (dankenswertersweise) keine Gesetzeskraft zukommt) geklärt werden könnten. Auf einen Prozeß bis da würde ich mich aber ehrlicherweise gesagt wegen des Kostenrisikos nicht einlassen wollen. --Alupus 23:20, 7. Mai 2011 (CEST)
Ohne Rückendeckung des WMDE oder von Freelens wird sich wohl niemand von uns auf dieses Kostenrisiko einlassen können. Allerdings auch kein "normaler" Nachnutzer. Deswegen tendiere ich dazu, Nachnutzern immer die sichere Variante der Attribution zu empfehlen: möglichst nah am Bild. --Martina Disk. 00:01, 8. Mai 2011 (CEST)
Was aber einem nicht das Recht gibt freie Lizenzen, die auch international in anderen Jurisdiktionen gültig sind, als Urheber zusätzlich einzuschränken und dadurch zueinander inkompatible Lizenzen zu schaffen oder zu fördern. -- Nyabot :: Kujōshorigakari :: aaw 00:11, 8. Mai 2011 (CEST)
Ach, Niabot, deine Aktion ist nochmal ein ganz anderes Thema. --Martina Disk. 00:29, 8. Mai 2011 (CEST)
Komisch das du dann den Artikel, um den es hier geht, etwas zeitgleich, genau dort als Argument einbringen wolltest. Mag ja jeder denken was er will. -- Nyabot :: Kujōshorigakari :: aaw 00:42, 8. Mai 2011 (CEST)
@Martina es ist ein Unterschied ob man etwas eine Empfehlung ist oder ob es Verpflichdent ist. Ich streite nicht ab, dass es besser ist, dass man den Nachnutzern empfehlen sollte, den Urheber und Lizenz neben dem Bild zu nennen. Und genau dies sagt ja dein Link am anfang diese Diskusion ja aus. Nur ist das was anderes, als das du uns hier weis machnen willst. Es reicht eben um Lizenzkonform zu sein, wenn der Urheber und Lizenez ausreichend genannt wird. Und der Punkt wird eben auch erfüllt, wenn Urheber und Lizenz nicht ausschliesslich neben dem Bild genannt wird! Es ist eben auch ausreichend wenn der Abbildungshinweis am Seitenende usw. ist, oder wie in der Wikipedia beim Anklicken des Thumb's. Du plustert hier ein Problem auf das gar keins ist. Denn das eigentliche Problem ist die Nennung der Lizenez, die kannst du gar nicht neben dem Bilde korrekt erwähnen! Denn bei knallharter Auslegung der Lizenz ist ein © CC-by-sa by Name beim Bild nicht ausreichend, denn irgendwo muss die Lizenz erklärt werden oder einen Link zur weiterführenden Infos gesetzt sein. Das ist eben auch am Schluss eines gedruckten Buches möglich, z.B. nach dem Abbildungsnachweis mit deinem Namen. Und wenn das gemacht wurde, dann solltest du dankbar sein, und nicht Klagen weil der deinen Namen nicht neben das Bild gesetzt hat! Denn mir wäre es lieber das die Lizenz ordentlich genannt wird, damit auch der Nachnutzer des Nachnutzers (das wäre nämlich das Ziel der Lizenz) es noch richtig machen kann, als das mein Name neben "meinem" Bild steht (Klar auf Nennung bestehe ich auch, aber mir reicht eben angemessen).--Bobo11 11:05, 8. Mai 2011 (CEST)

In Büchern ist die Nennung von Bildurhebern direkt am Bild alles andere als "marktüblicher Standard", ganz und gar nicht. Nicht nur in wissenschaftlichen Büchern, sondern auch und gerade in populären Sachbüchern, Kinder- und Jugendbüchern ist ein Verzeichnis der Bildquellen ganz am Ende offensichtlich der ganz überwiegend angewandte Standard; das sage ich als Bibliothekar, der schon Zehntausende illustrierter Bücher in der Hand hatte (und katalogisierte). Zu fordern, der Urheber müsse direkt am Bild genannt werden, würde ich (zumindest für Bücher) insofern als überraschende, nicht erwartbare Bedingung in einer "freien" Lizenz sehen. Gestumblindi 19:42, 8. Mai 2011 (CEST)

@Bobo, Gestumblindi: Lest ihr eigentlich noch, was ich schreibe, oder knallen beim Thema Attribution die Schubladen schon in der ersten Hälfte eines Satzes zu? Ich wiederhole mich: "Für alle anderen Varianten muss der Nachnutzer erklären können, warum dies für die jeweiligen Nutzungsart angemessen(er) war." Und natürlich geht's um "...Nennung von Autor und Lizenz ganz nahe am Bild ..." --Martina Disk. 03:08, 10. Mai 2011 (CEST)
@Martina JA wir können lesen! Denn Intresanterweise verlangt aber die CC-Lizenz aber genau das NICHT, sondern sie verlangt nur eine angemesse Nennung von Autor und Lizenz! Du scheinst diesen Satz aber beflisslich zu überlesen. Udn ich halte einem Buch mit Bildverzeichniss, die Nennung von Autor und Lizenz im Bildverzeichniss als angemessen. Hingegen bei einem Doppelseitigen Foto zu verlagen das da auch noch der Autor und Lizenz genannt wird, wenn nicht einmal die Bildbeschreibung auf der Doppelseite ist, das nenn ich arogannt! --Bobo11 05:21, 10. Mai 2011 (CEST)
Bobo ist zuzustimmen. Man kann darüber streiten, ob es zulässig ist, bei Verwendung von CC-BY-SA die Form der Namens- und Lizenznennung so festzulegen, dass sie direkt am Bild erfolgen soll. Automatisch von der Lizenz vorgegeben ist das jedenfalls so nicht, in keinster Weise. "Angemessen" in Büchern ist meiner Meinung nach der etablierte Standard eines Bildquellenverzeichnisses am Ende des Buchs. Gestumblindi 13:23, 10. Mai 2011 (CEST)

Zur Info:

Creative Commons just issued a clarification on this point, which can be found here. As that FAQ states:


Can I insist on the exact placement of the attribution credit for my work?''

No. CC licenses allow for flexibility in the way credit is provided depending on the means used by a licensee to re-distribute the work. There may be differences based on the format in which the content is re-used. For example, providing attribution to the author when re-distributing information via a blog post may be different than how credit is provided to an author in a video remix. All CC licenses provide that attribution is to be provided in a manner “reasonable to the medium or means” used by the licensee, and for credit to be provided in a “reasonable manner.” This flexibility facilitates compliance by licensees – minimizing the risk that overly onerous and inflexible attribution requirements are simply disregarded.

(Geoffbrigham 15:11, 13 May 2011 (UTC) auf /commons.wikimedia.org) --NeoUrfahraner 11:25, 14. Mai 2011 (CEST)

In voller Länge und mit einem eigenen Statement des WMF-Justitiars. --Martina Disk. 18:04, 14. Mai 2011 (CEST)
Ich versuche mich mal an einer Übersetzung:
Kann ich auf einer bestimmten Plazierung der Urheberangabe für mein Werk bestehen?
Nein. Die CC-Lizenzen ermöglichen Flexibilität hinsichtlich der Urheberangabe abhängig von der Art und Weise, in welcher der Lizenznehmer das Werk weiterverbreitet. Es kann Unterschiede geben, die vom Format abhängen, in welchem der Inhalt weitergenutzt wird. Beispielsweise kann die Nennung des Urhebers auf andere Weise erfolgen, wenn Information über einen Blogbeitrag weitergenutzt wird, als wenn dies in einem Video-Remix geschieht. Alle CC-Lizenzen sehen vor, dass die Urhebernennung auf eine Weise "“reasonable to the medium or means”, die vom Lizenznehmer genutzt werden, erfolgt und dass sie in “reasonable manner" geschieht [Anm. des Übersetzers: in der CC-BY-SA 3.0 Deutschland ist das als "in einer der Nutzung entsprechenden, angemessenen Form" formuliert]. Diese Flexibilität erleichtert Lizenznehmern die Einhaltung und minimiert das Risiko, dass übermässig beschwerliche und unflexible Bedingungen einfach missachtet werden.
In der oben von Martina Nolte verlinkten Diskussion werden die Fragen diskutiert, ob ein solcher Zusatz ("Urhebernennung immer direkt am Bild") erstens rechtlich haltbar ist und zweitens, wenn ja, ob Bilder mit einer solchen Zusatzbedingung in Wikimedia-Projekten akzeptabel sind. Persönlich finde ich, dass wir, da der Zusatz ganz offensichtlich nicht der Intention der CC-Lizenzen entspricht, wie durch den oben zitierten, offenbar zumindest quasi-offiziellen FAQ-Eintrag auch mit wünschenswerter Deutlichkeit klargemacht wurde, selbst im Falle rechtlicher Gültigkeit keinesfalls Bilder mit solchen Zusätzen akzeptieren dürfen. - Übrigens gehen Buchverlage, die zunehmend auch Bilder mit CC-Lizenzen verwenden, sehr leichtfertig damit um. Ich kann nächste Woche (habe sie gerade nicht zur Hand) hier mal zwei Scans aus dem Impressum von Büchern, die mir neulich in die Hände gerieten, zeigen. Im einen sieht die "Attribution" etwa so aus (natürlich nicht am Bild sondern nur im Urheberverzeichnis): "Wikipedia (12, 20, 55, 123)" - in Klammern stehen die Seitenzahlen mit den Bildern, die offenbar der Wikipedia entnommen wurden. Kein Hinweis auf die Lizenz oder den Urheber. Im anderen stehen da Angaben (ebenfalls im Urheberverzeichnis) wie "Bild S. 20: Vorname Nachname, CC-Lizenz". Das zeigt schon etwas mehr Bemühen, aber "CC-Lizenz" ist natürlich auch falsch - welche denn? Gestumblindi 18:27, 14. Mai 2011 (CEST)
@Gestumblindi, an einem Scan des erstgenannten Impressums wäre ich auch interessiert. Noch toller wäre eine Information, um welche Fotos es sich dabei handelt. --Túrelio 20:10, 14. Mai 2011 (CEST)
Das Übliche: Wir kommunizieren viel zu wenig, wie eine korrekte Attribution auszusehen hat (wie nah am Bild ist i.d.R. ja wirklich nicht das zentrale Problem). Leute, nutzt das template "creditline" unter euren Bildern, damit Nachnutzern das Thema Attribution ins Auge springt. --Martina Disk. 20:36, 14. Mai 2011 (CEST)
Die Alternative: Nutzt CC-zero, dann braucht's gar keine Attribution und ihr müsst euren Namen bzw. euer Pseudonym nicht in merkwürdigen Zusammenhängen (je nach Weiternutzer) lesen :-) Gestumblindi 21:48, 14. Mai 2011 (CEST)
Oder null Anforderung stellen und alle Rechte hergeben; dann muss man auch niemandem mehr diese komplizierte Sache mit den freien Lizenzen erklären. :-) (Texte nutzen sie dann immer noch falsch) --Martina Disk. 21:55, 14. Mai 2011 (CEST)
Das ist kein "oder", das ist genau die Intention von CC-zero (alle Rechte hergeben), diese "Lizenz" bzw. richtiger Verzichtserklärung ist eigentlich eine detailliert ausformulierte Version unseres "Bild-frei", die dazu dient, zu erklären, dass man auf sämtliche Rechte so weit verzichtet, wie das nach der jeweiligen Rechtsordnung möglich ist. Natürlich ist das nicht nach jedermanns Geschmack, ich aber finde es für Bilder, an denen man nix verdienen möchte, empfehlenswert. Der Nachteil, dass man um die Anerkennung in Form von Namensnennung gebracht wird, kann sich je nach Verwendung eben auch als Vorteil herausstellen. Es könnte ja niemand z.B. eine dir zutiefst unsympathische politische Partei daran hindern, CC-BY-SA-Bilder lizenzkonform in ihrem Werbematerial zu verwenden, und dann steht da "Bild: Martina Nolte" darunter, was für den in Lizenzfragen unbedarften Leser dem der Lizenzhinweis nichts sagt, den Eindruck erwecken kann, dass das mit deiner ausdrücklichen Billigung erfolgt sein muss. Gestumblindi 17:45, 15. Mai 2011 (CEST)

Zitat Martina: "Wir kommunizieren viel zu wenig, wie eine korrekte Attribution auszusehen hat". Das ist ein sehr wichtiger Punkt. Mir ist die Probelamtik bei der seit einiger Zeit verfügbaren "Als PDF herunterladen" bzw. "Buch erstellen" Funktion aufgefallen. Probiert es bitte aus. Meiner Meinung nach wird die Attribution in diesen Dokumenten korrekt generiert (mit Ausnahme der "Spezializenzen", die diese Diskussion ausgelöst haben). Probiert diese Funktionen bitte aus. Wenn Ihr zustimmt, dass diese generierten Bücher rechtlich sauber sind, dann können wir sie als Beispiel empfehlen. Wenn es rechtlich Probleme mit den generierten Büchern gibt, dann gehört die Erstellungsfunktion entsprechend adaptiert bzw. einzelne Bilder mit Kategorie:Vom Druck ausschließen-gekennzeichnet (wie geht das genau?) --NeoUrfahraner 07:15, 16. Mai 2011 (CEST)

Ich habe die - mir bislang unbekannte - Funktion mal auf den Artikel Klaus Paier angewandt und finde das Ergebnis völlig inakzeptabel. 1) es fehlt jegliche Zuordnung von Bild und Credit, weil lediglich der Dateiname angegeben wird, aber nicht einmal die caption/Bildunterschrift und bei mehrseitigen Artikel nicht die Seitenangabe; 2) nirgends wird der Urheber genannt, sondern lediglich die Bearbeiter aus der history, die keineswegs mit dem Urheber übereinstimmen; 3) die Lizenz wird nicht (richtig) angegeben; nämlich "unbekannt" statt CC-BY-SA 3.0. Diese Funktion gehört sofort abgestellt (bis sie korrigiert ist), weil sie Beihilfe zu Urheberrechtsverletzungen leistet. Habe die Abschaltung verlangt. --Túrelio 08:24, 16. Mai 2011 (CEST)

PS: Wie kommunizieren anscheinend auch viel zu wenig, was es heißt, sein Bild unter eine freie Lizenz zu stellen. Es ist für alle Beteiligten äußerst unangenehm, wenn ein Urheber jahrelang hunderte Bilder unter falschen Annahmen hochlädt und diese Bilder dann gelöscht werden müssen. --NeoUrfahraner 07:19, 16. Mai 2011 (CEST)

Vielleicht auch einmal ein positives Beispiel, wie es angewendet wurde. Einerseits diskret am/im Bild und dann umfassend im Impressum. -- Хрюша ?? 17:44, 17. Mai 2011 (CEST)

CGI-Einzelbilder doch Lichtbilder?

LG Hamburg Beschluss vom 07.01.2011 310 O 1/11: Dementsprechend handelt es sich auch bei dem streitgegenständlichen Einzelbild aus dem Film um ein urheberrechtlich geschütztes Werk, nämlich um ein Lichtbildwerk. Denn die Individualität des Filmwerks kommt gerade in der Bildfolge zum Ausdruck und deren Individualität besteht nicht nur aus dem Ganzen, sondern auch aus ihren einzelnen Teilen (Geht um einen CGI-Werbefilm für Stuttgart 21). Passt nicht ganz zu unserer CGI-Behaltpraxis. Nacktaffe 21:23, 16. Mai 2011 (CEST)

aus interesse: wie sah denn die bisherige "praxis" aus? —Pill (Kontakt) 00:39, 17. Mai 2011 (CEST)
Haben wir jemals Einzelbilder aus einem Film verwendet, bzw. diese als nicht geschützt angesehen? -- Nyabot :: Kujōshorigakari :: aaw 00:43, 17. Mai 2011 (CEST)
Mir wäre keines bekannt, bei dem nicht auch der Film schon frei wäre (Wenn Film gemeinfrei, dann ja auch das einzelne Bild). Oder eben nur solch für die auch eine Freigabe vorliegt. Achtung, Filmbilder bitte nicht mit den Promotions-Fotos verwechseln, die in der USA nur relativ kurz geschütz waren (1923-1963), die haben aber mehrheitlich den endsprechden Baustein der ein einbiden auf de: verhindert. z.B. Snow White and the Three Stooges-Promo2.JPG--Bobo11 05:16, 17. Mai 2011 (CEST)

Quo vadis Urheberrecht?

EU verteidigt Beförderung von Ex-Musikindustrie-Vertreterin

Bundesjustizministerin über eine Abgabenpflicht für Zitate -- ⚖.suhadi 17:44, 16. Mai 2011 (CEST)

Botfutter. -- ⚖.suhadi 12:56, 18. Mai 2011 (CEST)

Flickr-User erlaubt Nutzung eines Bildes, das nicht lizenzfrei ist

Hallo, ich habe von einem Flickr-User die Erlaubnis, ein von ihm gemachtes Bild für alles zu nutzen, für das ich es brauche (so seine Antwort auf meine Nachfrage). Ich möche es für Wikipedia nutzen. Das Problem ist, dass der User dafür alle Rechte vorbehalten hat. Kann er auf Flickr die Lizenz für nur dieses Bild ändern (als Creative Commons Bild kennzeichnen), wie ich ihm vorgeschlagen habe? Ich habe bei Flickr bisher keine Bilder hochgeladen und kenne mich nicht aus. Der User hat auch nicht so recht Ahnung vom Ändern der Lizenzen, scheint es. Wie komme ich sonst rechtlich einwandfrei an das Foto für Wikipedia? Es könnte doch bestimmt ein Problem geben, wenn er mir das Bild mailt, ich es verwende und auf der Flickr-Seite aber steht, dass dafür alle Rechte vorbehalten sind.--Miss-Sophie 13:45, 18. Mai 2011 (CEST)

Ja, bei Flickr kann man für jedes Bild einzeln die Lizenz wählen und auch ändern.Nacktaffe 13:57, 18. Mai 2011 (CEST)
Hast du sowas wie eine Anleitung oder einen Link dazu, wie man das für ein Bild ändert? Wie gesagt, derjenige scheint es selbst auch nicht zu wissen.
Flickr: Das Hilfsforum: Vorhandene Lizenz ändern? Nacktaffe 14:39, 18. Mai 2011 (CEST)
Danke, sowas hatte ich gesucht! Da ich selbst noch keine Bilder bei Flickr habe, konnte ich diese Option nicht sehen und im Hilfeforum hatte ich vergeblich gesucht. Du hattest da offenbar mehr Erfolg.--Miss-Sophie 14:53, 18. Mai 2011 (CEST)

Digitalisierte Sammlung der Yale-Universität frei zugänglich (?)

Siehe diesen Artikel von golem.de. Zitat: "Die Dateien, an deren Ursprungsobjekten keine Urheberrechte mehr bestehen, werden als Gemeingut zur Verfügung gestellt und können weltweit ohne Lizenz weiterverbreitet und genutzt werden". Das englische Original hier und hier ein Beispiel hier. Können die Daten in der Wikipedia genutzt werden? Wenn ja unter welcher Lizenz? --Joyborg 09:08, 19. Mai 2011 (CEST)

Soweit es um die Digitalisierung von 2-D-Werken geht, fallen die schon jetzt unter die PD-Art-Richtlinie der WMF. Auf die Commons damit und mit Commons:Template:PD-Art taggen; Links und Quellenverweise auf die Yale-Datenbank sind aber aus nicht unbedingt nur urheberrechtlichen Gründen unbedingt nötig.
Bei Ablichtungen von nicht-3-D-Werken muss du noch solange warten, bis Yale die Werke ausdrücklich unter eine passende Lizenz stellt. Die Lizenzierung fand noch nicht statt, Yale hat nur beschlossen, alle diese Bilder unter eine Open-Access-Lizenz zu stellen - als Beispiel wird CC-by genannt, jedoch umfasst die Entscheidung nur den Nutzung und Verbreitung ohne Erlaubnis und Vergütung; ND-Lizenzen würden der Entschließung vielleicht auch entsprechen; diese sind aber nicht wikipediageeinet. Nacktaffe 09:26, 19. Mai 2011 (CEST)

Logo International Launch Services? Ggf. aus engl. WP?

Hallo,

ich würde gerne ein Logo in der deutschen WP hochladen, bin mir aber bzgl. der rechtlichen Aspekte nicht sicher. Es geht um das Logo von International Launch Services. Folgende Seiten thematisieren diese Frage:

Hochgeladen werden dürfen sie, wenn kein „deutliches Überragen der Durchschnittsgestaltung“ vorliegt (gelabelt mit Vorlage:Bild-LogoSH). Gibt es dafür konkrete Anhaltspunkte. Hat da vielleicht jemand Erfahrung, ob das in diesem Fall gegeben ist?

Kann man sich dann einfach das Logo aus der englischen WP holen [6] und hier hochladen oder müsste man das dann neu ins svg-Format umwandeln?

--Berg2 09:38, 19. Mai 2011 (CEST)

Das Logo hat keine Schöpfungshöhe, du kannst es also problemlos hier hochladen. Und Umwandeln musst du es auch nicht, ist ja schon ne svg. -- Chaddy · DDÜP 14:41, 19. Mai 2011 (CEST)

Hallo Ihr, meine Frage hat nicht direkt etwas mit Wikipedia zu tun, vielleicht könnt Ihr Experten mir trotzdem weiterhelfen. Wenn ich das Copyright eines wissenschaftlichen Textes übertrage, bedeutet das gleichzeitig, dass ich meine Rechte an dem Text verliere? Gebe ich also nur die Erlaubnis, dass sie den Text wie auch immer nutzen dürfen oder verliere ich auch die Möglichkeit den Text anderweitig zu verbreiten? Beste Grüße --Kero 16:54, 19. Mai 2011 (CEST)

Das Recht Deutschlands, Österreichs und der Eidgenossenschaft kennt kein Copyright, sondern das wesentlich anders strukturierte Urheberrecht. Über es kann nicht verfügt (mit gewissen Ausnahmen, etwa beim Tod des Urhebers) werden, ansonsten ist es nicht übertragbar. Was übertragbar ist, sind Verwertungsrechte am Werk. Diese können als ausschließliche oder als einfache ausgestaltet sein. Bei wissenschaftlichen Veröffentlichungen gibt es beides, die Übertragung eines ausschließlichen Verwertungsrechts ist aber weiter verbreitet. Von irgendwas müssen CH Beck und Springer ja leben. Nacktaffe 17:09, 19. Mai 2011 (CEST)
Es geht nach Spanien und folgendes soll unterschrieben werden:
"With the following copyright form, the undersigning author is transferring the copyright rights in the Paper to the (...) for the right to publish and distribute the Paper by printed, electronic or other means and all rights under copyright that may exist.
In order to make this process simple and easy, this copyright form has an electronic format and is signed simply by typing your name at the proper location. This typed name carries the same legal weight as a handwritten signature on all copyright transfer forms."
Das bedeutet also tatsächlich, dass die alleinigen Verwertungsrechte abgegeben werden? Schade. Vielen Dank für Deine Antwort Nacktaffe. Viele Grüße --Kero 17:15, 19. Mai 2011 (CEST)
Ich lese weder "exclusive copyright" (ausschließliche Verwertungsrechte) noch "non-exclusive copyright" (nicht-ausschließliche Verwertungsrechte). Weggelassen bedeutet es meines Wissens "non-exclusive". --NeoUrfahraner 17:24, 19. Mai 2011 (CEST)
Meines Wissens sollte man solche Fragen seinem Anwalt stellen, der für Fehlauskünfte haftet. Nacktaffe 17:38, 19. Mai 2011 (CEST)
Frag doch einfach mal bei deren copyright office nach. Sieht aber nach einer sehr weitreichenden Übertragung aus. Nacktaffe 17:38, 19. Mai 2011 (CEST)
Done. Nochmal vielen Dank Syrcro und NeoUrfahraner :) --Kero 18:01, 19. Mai 2011 (CEST)

In Bezug auf die Schweiz irrt Syrcro, denn das Urheberrecht ist in der Schweiz, obwohl es hier auch so heisst, unter Lebenden übertragbar ähnlich wie das anglo-amerikanische Copyright. Das ist einer der wesentlichen Unterschiede zwischen österreichischem und deutschem auf der einen und schweizerischem Urheberrecht auf der anderen Seite. Siehe dazu Urheberrecht_(Schweiz)#Übertragung_der_Urheberrechte bzw. den Kommentar zum URG von Barrelet/Egloff (dort als Einzelnachweis angegeben). Ein irgendwie "einheitliches" Urheberrecht in D-A-CH besteht sowieso nicht und es ist gefährlich, diese drei Rechtsordnungen als angebliches "DACH-Recht" in einen Topf zu werfen, das stört mich hier immer wieder. In Bezug auf Logos sieht z.B. die Situation in Österreich anders aus als in Deutschland, die Schweiz kennt keinen gesonderten Lichtbildschutz usw. Es gibt gewiss grosse Gemeinsamkeiten zwischen dem Urheberrecht Deutschlands, Österreichs und der Schweiz, aber auch grosse Unterschiede. Gestumblindi 21:36, 19. Mai 2011 (CEST)

In der Tat, die Urheberrechtslage in der Schweiz unterscheidet sich massiv von der in D/A und zwar zum Nachteil der Urheber, wie nicht zuletzt die Grundsatzentscheidung zum Meili-Foto verdeutlicht hat. --Túrelio 22:10, 19. Mai 2011 (CEST)
Vielen Dank nochmal ich habe Eure Tipps beherzigt. Glücklicherweise konnte ich es klären und ändern. Viele Grüße --Kero 00:23, 20. Mai 2011 (CEST)

Vorlage:Musik-Zitat und Vorlage:Bild-WikimediaCopyright

Sind das Lizenzen? Das wären aber komische Lizenzen, nämlich derart, die besagen, dass es keine freie Lizenzen dafür gibt. SteMicha 21:10, 9. Mai 2011 (CEST)

Nein, es sind keine Lizenzen, erst recht keine Freie Lizenzen. Seit wann allerdings akzeptieren wir Musikzitate? Ist sicherlich ein Relikt aus früheren Jahren. Der Wikimedia-Copyright-Baustein ist größtmöglicher Schwachsinn, aber dazu lasse ich mich nicht weiter aus. Yellowcard 21:29, 9. Mai 2011 (CEST)
Der Musik-Zitatbaustein widerspricht seit 4 Jahren der meta:Resolution:Licensing policy und alle Dateien, die damit versehen sind, müssten seit 3 Jahren gelöscht sein. Wir haben kein EDP und uns fehlt auch maschinenlesbare Metadaten zu jedem einzelnen Bild/Musikbeispiel. Nacktaffe 21:37, 9. Mai 2011 (CEST)
Eigentlich ist die Sachlage ja eindeutig. Entweder fehlt es den Dateien an Schöpfungshöhe, dann sind sie falsch lizenziert (besser: falsch markiert) – oder es liegt ein Werk vor, das hier zwar urheberrechtskonform als Zitat genutzt wird, was aber gegen die Policy verstößt. Gab es dazu vorher mal irgendwelche Diskussionen? Ich wäre sonst dafür, sämtliche Einbindungen des Bausteins durchzugehen und entweder als ohne-SH zu markieren oder zu löschen. Yellowcard 21:49, 9. Mai 2011 (CEST)
Es ginge wohl auch ohne Löschung, wenn es für eine EDP einen Konsens in der deutschen Wikipedia gäbe (dafür bräuchte man wohl wegen der zahlreichen Ablehner, zu denen unter anderem ich zähle), ein Meinungsbild. Und dann sämtliche Zitatdateien auf eine mit der Licensing policy vereinbaren Art gekennzeichnet würden. Nacktaffe 11:37, 10. Mai 2011 (CEST)

Nunja, dann müssen die Vorlagen jedenfalls aus den Kategorien Kategorie:Vorlage:Lizenz für Bilder bzw. Kategorie:Vorlage:Lizenz für Musik raus. SteMicha 21:38, 9. Mai 2011 (CEST)

Nun, Musik-Zitate hier zu löschen, nur weil wir keine EDP hätten, find ich fragwürdig. Denn sonst müssten wir auch Textzitate löschen. Ich kann zumindest da keinen rechtlichen Unterschied zwischen geschützte Noten und geschützten Text erkennen. @Nacktaffe: haben wir denn maschinenlesbare Metadaten zu anderen Lizenzen? (Weil du das so als gegensätzlich zu anderen Lizenzen formulierst.) @Yellowcard: also löschen oder 'nen nicht-SH draufzukleben fände ich schwierig, immerhin ist da die SH schwieriger zu beurteilen (auch wenn man hier gerne das mal zu lasch sieht). Bestes Beispiel: Eine kurze Akkordfolge von 1 Takt C-Dur, je 1/2 Takt F-Dur und G-Dur und dann C-Dur. Also reine Kadenz, hier würde jeder schreien keine SH. Dennoch wäre es in seinem Kontext geschützt, nämlich als ein markantes Begleitpattern von Kraftwerk in Autobahn, vgl. YouTube. Zu Bild-WM-Copy: wenn wir da unsere SH-Regeln anlegen würden … nunja. -- Quedel 21:31, 11. Mai 2011 (CEST)
Bzgl. "SH-Regeln anlegen" siehe auch commons:Commons:Village pump/Archive/2011/03#Lets start with checking the copyright status of the wikimedia logos. Manche Wikimedialogos wurden gar auf Commons vom Copyright erlöst.
Unterschied zwischen Text- und Musikzitaten ist schonmal ziemlich eindeutig, dass die Textzitate fest im Text eingebettet sind, was nach Zitatrecht ja auch nötig ist. Die Musikdateien geistern frei überall herum. Viele Grüße --Saibo (Δ) 05:32, 12. Mai 2011 (CEST)
Du musst da keinen Unterschied sehen, der Betreiber hat das aber so beschlossen. Nichtfreie Mediendateien sind vom Betreiber verboten, es sei denn: 1. das jeweilige WMF-Projekt beschließt eine EDP haben zu wollen. 2. Jede einzelne Datei nach dem EDP darf nur wenig und im einem Rahmen genutzt werden, die dem englischen Fair-Use entspricht. 3. Nur in solchen Fällen, wo freie Dateien als Ersatz überhaupt nicht in Frage kommen, sind unfreie Dateien zulässig und 4. Bei jeder einzelnen Ausnahmedatei, müssen maschinenlesbar 2 und 3 dokumentiert sein. Bei den de.WP-Musikzitaten fehlen grundsätzlich 1 und 4, im Einzelfall auch 2 und 3. Nacktaffe 08:12, 16. Mai 2011 (CEST)
Diese Vorstellung der WMF ignorieren wir hier auf de-WP aber grundsätzlich unter Verweis auf deutsches (bzw DACH-) Recht. Wir haben zB keine EDP für Panoramafreiheit. Warum sollten wir eine für Musikzitate aufschreiben? --h-stt !? 17:47, 16. Mai 2011 (CEST)
Mal ganz dumm gefragt: wie soll denn 4 (Maschinenlesbarer Hinweis) aussehen? Denn mit dem Kategoriesystem und den Bausteinen haben wir ja eigentlich alles schon, was wir brauchen. Oder gibts dafür spezielle tags? Die ließen sich doch einbauen. Selbst Dateien per Panoramafreiheit ließen sich maschinell erfassen. Denn letztendlich: CatScan ist ja eine Maschine, die (wenn man die entsprechenden Kategorien / Vorlagen angibt), sehr gut ausfiltern kann, was frei ist und was nicht frei ist. Bis auf den Bürokram der formalisierten EDP ist doch alles erfüllt. -- Quedel 18:11, 17. Mai 2011 (CEST)
Die EDP ist kein Bürokram, sondern eine Abweichung von Projektziel der Wikipedia. Deshalb verlangt die WMF vor Einführung ja auch dafür einen Konsens des Projektes. Den haben wir schon nicht. Der Rest ist Formalkram. Und maschinenlesbar muss das Fair-Use-Rational sein, denn die EDP-Dateien müssen immer auch unter das US-Fair-Use fallen. Ich würde schätzen, dass in der de.WP etwa 0 Nutzer gibt, die 1. genug vpm Fair Use verstehen, um sinnvolle Rationals zu schreiben, 2. Bock auf Fair Use in der de.WP haben und 3. ihre Zeit damit verbringen wollen. Nacktaffe 09:02, 20. Mai 2011 (CEST)
PS: Eine EDP sieht etwa so aus; das ist ein nicht ganz vollständige Rational. Es fehlt noch die Begründung, warum diese Auflösung nötig ist. Übrigens entspricht die Rational nicht der Wahrheit, es gibt ältere gemeinfreie Ausgaben mit gemeinfreien Covern. Nacktaffe 09:17, 20. Mai 2011 (CEST) PPS: Die Erstausgabe ist wohl vor 1921 erschienen und das Cover erstmals in einem Kalender für das Jahr 1914 und gleichzeitig in England als Buchcover. Wäre wohl copyrightfrei in the US.
Muß mal nachfragen: was ist eine EDP? --Matthiasb (CallMeCenter) 10:13, 20. Mai 2011 (CEST)
Eine EDP ist eine Exemption Doctrine Policy, definiert als:

Exemption Doctrine Policy (EDP)
A project-specific policy, in accordance with United States law and the law of countries where the project content is predominantly accessed (if any), that recognizes the limitations of copyright law (including case law) as applicable to the project, and permits the upload of copyrighted materials that can be legally used in the context of the project, regardless of their licensing status. Examples include: http://en.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Non-free_content and http://pl.wikinews.org/wiki/Wikinews:Dozwolony_u%C5%BCytek.

Wikimedia Foundation Board of Trustees: Resolution:Licensing policy vom 23 März 2007.
Nacktaffe 12:34, 20. Mai 2011 (CEST)

Ihr seid doch die Experten,

also reagiert einmal. Mehr als Hinweise geben kann nich nicht. Und wieder einmal haben wir viele Bilder verloren Gruss --Nightflyer 21:37, 11. Mai 2011 (CEST)

Na ja, was schreiben wir hier schon lange. Fremdes Geld (sprich Münzen usw) ist auf DE: behaltbar, nicht aber zwingend auf Commons! --Bobo11 05:00, 12. Mai 2011 (CEST)
als wäre das alles so eindeutig ... —Pill (Kontakt) 17:32, 12. Mai 2011 (CEST)
Alle numismatischen Artikel von meiner BEO entfernt. Gruss --Nightflyer 22:16, 12. Mai 2011 (CEST)
  • Es ist nun mal so das nicht überall das Geld «als vom Urheberrecht ausgenommen» deklariert worden ist, wie in DACH der Fall ist. Und weil das nun mal so ist, kann nicht alles auf Commons behalten werden, sondern muss z.T. Lokal -sprich auf de:- abgelegt werden. Wir könne hier doch nichts dafür, dass auf Commons gelöscht wird, was nach der nationalen Rechtsprechung geschütz ist. Bilder von fremde Münzen usw. mussen nun mal, wenn man sich auf die DACH-Regel beruft, auf de: abgelegt werden. --Bobo11 05:36, 13. Mai 2011 (CEST)

Die kann man doch hierher importieren, oder? --Martina Disk. 16:34, 13. Mai 2011 (CEST)

Schon, aber nur wenn man Adminrechte hat auf Commons. Denn man muss da ja das glöschte Bild zuerst wiederherstellen, bevor man schieben kann. --Bobo11 17:53, 13. Mai 2011 (CEST)
Das wär das geringste Problem. --Túrelio 18:55, 13. Mai 2011 (CEST)
Und den Commons-Delinker per Bot reverten oder muss das Wiederherstellen in den Artikeln händisch erfolgen? --Martina Disk. 20:22, 13. Mai 2011 (CEST)
Wohl eher letzteres; allerdings legt der CD wohl logs an. Ich wollte auch nur andeuten, dass es kein Problem ist, die Bilder vorübergehend zu entlöschen, damit sie rüber kopiert werden können. --Túrelio 20:29, 13. Mai 2011 (CEST)

Und wie kopiert man regelkonform, ohne die Rechte des ursprünglichen Uploaders zu verletzen? Muss ich die Datei runterladen, bei mir zwischenspeichern, und irgendwie wieder hochladen?... oder wie? Gruss --Nightflyer 23:50, 14. Mai 2011 (CEST)

Da ich das nur andersherum gemacht habe und auch das nur äusserst selten (z.B. von :en File:George-grove.jpg), weiß ich nicht, ob es dafür einen bot oder ein Skript gibt. Übrigens stehen auf Commons momentan jede Menge Euro-Münzen-Fotos zur Schnelllöschung an, siehe hier. --Túrelio 23:37, 15. Mai 2011 (CEST)
Das ganze ist ein organisatorisches Problem, was nur mit Hilfe eines Admins gelöst werden kann. Wenn der Commons-Admin die Datei nach dem Herunterladen auf seine Festplatte wieder löscht, kann er sie selbst nach DE hochladen. Wurde die Datei jedoch noch nicht gelöscht, so braucht man zum Hochladen nach DE erweiterte Rechte, weil man nach DE keine Datei hochladen kann, die es auf Commons gibt. Túrelio könnte beispielsweise bereits gelöschte Dateien wiederherstellen, herunterladen, auf Commons wieder löschen und erst dann hier als normaler User hochladen. Bei den noch nicht gelöschten Dateien braucht es jedoch einen DE-Admin, der das hier hochläd, bevor das auf Commons gelöscht wird und der CommonsDelinker zuschlägt. Einen "umgekehrten Commonshelper" gibt es meines Wissens nicht. --Matthiasb (CallMeCenter) 14:14, 20. Mai 2011 (CEST)
Die SLA-Sammlung auf commons hab ich nach de: kopiert. Was dabei allerdings nicht regelkonform ablief, entzieht sich meiner Kenntnis. Gruss --Nightflyer 23:01, 21. Mai 2011 (CEST)

Kirchliche Pädagogische Hochschule – Edith Stein

Unter diesem Titel "Kirchliche Pädagogische Hochschule – Edith Stein" habe ich (dort JoWiKl)am 11.05. im Salzburgwiki http://www.salzburg.com/wiki/index.php/Kirchliche_P%C3%A4dagogische_Hochschule_-_Edith_Stein geschrieben. Dieser Artikel hat ganz starken "Salzburgbezug" mit entsprechenden Namen und Adressen ... Am 12.05. habe ich den Artikel, vom Salzburgbezug befreit und formal etwas verändert in Wikipedia eingegeben.(Hier unter JohWiKl). Bei beiden bin ich der Autor. - Nun erscheint noch keine Freigabe, obwohl ich als Quelle (siehe Quellen) auch auf das Salzburgwiki verwiesen habe. - Was ist noch zu tun? Ich bin neu - und bei beiden Autor und habe mich selbst zitiert. --JohWiKl 09:38, 23. Mai 2011 (CEST)

Der einfachste Weg ist eine Markierung im Salzburgwiki, dass du den Artikel auch unter der Creative Commons Attribution/Share-Alike Lizenz 3.0 freigibst. Dann velinkst du die Freigabe auf der Hochschulen-Diskussionsseite und alles ist gut. Nacktaffe 10:09, 23. Mai 2011 (CEST)

Danke! Habe es versucht - komme einfach nicht hin. Jetzt ist ein ganz eigenartiger Text im Salzburgwiki --JohWiKl 16:42, 23. Mai 2011 (CEST) Wie gibt man frei? Verknüpft man über Diskussion? --JohWiKl 16:43, 23. Mai 2011 (CEST) Habe den Text im Salzburgwiki wieder herausgelöscht - wäre ja für meine Homepage. --JohWiKl 17:20, 23. Mai 2011 (CEST)

Bauplan von Maillart

Ich blicke wieder mal nicht ganz durch, es geht um einen Bauplan für die erste Tavanasa-Brücke von Robert Maillart aus einem Buch. Maillart verstarb am 5. April 1940, der Bauplan ist von vor 1905, da die Brücke in diesem Jahr in Betrieb ging. Da greift doch schon die 70 Jahre-Regel. Braucht es noch weitere Argumente, oder kann ich das mit {{PD-old-70}} auf Commons hochladen? Falls ich richtig liege, gälte die Regel doch auch für andere Zeichnungen/Pläne von Maillart. -- Хрюша ?? 14:46, 23. Mai 2011 (CEST)

Technische Norm-Zeichungen haben nach der DACH-Rechtsprechung in der Regel keine Schöpfungshöhe (Von daher ist Endstehungjahr des Planes unwichtig). Klar das Bauwerk selber ist Urherberrechtlich schützbar, der Nachbau selber wäre dann natürlich ein Problem, hier aber eben nicht mehr. Denn alle Werke von Robert Maillart sind sowieso seit 1. Januar 2011 gemeinfrei, also dürfte man sie sogar nachbauen. Seine Pläne sind somit als PD-old-70 auf Commons hochladbar. Alle andern Pläne (ACHTUNG! gilt nur technische Normzeichungen) von ggf. noch geschütze Werke, nur auf de: Hochladen mit PD-SH (Auf commons sind die ganz klar löschgefährdet).--Bobo11 15:57, 23. Mai 2011 (CEST)
Merci, es ist eben keine Technische Zeichnung, sondern eine Freihand-Zeichnung (an eine Technische Zeichnung angenähert) mit Statikberechnungen drin. Deshalb fände ich die 70 Jahre-Regel den sichereren Weg. -- Хрюша ?? 16:09, 23. Mai 2011 (CEST)
Wie gesagt bei Maillard haben wir kein Problem mehr. Da die 70 Jahre abgelaufen sind. Jetzt haben wir höchsten noch das Problem ob die (Hand-)Zeichung von ihm ist. Denn genau bei diesen Freihandzeichungen greift die Norm-Argumentation nicht mehr, und wenn SH (nicht zwinged, aber kann) können wir da Problem kriegen. Ist die natürlich von ihm signiert, dann kein Problem, auch auf Commons. --Bobo11 17:29, 23. Mai 2011 (CEST)

Lizenz Open Street Map

Ich bin hier wahrscheinlich nicht richtig, dennoch: Ist die Datei:Steindamm.png richtig lizensiert (siehe Open Street Map)? --Pincerno 00:49, 25. Mai 2011 (CEST)

CC BY-NC-SA? Das kann nicht stimmen, Open Street Map hat kein "NC" (non commercial), dann würde es hier auch nicht akzeptiert. Gemäss Open_Street_Map#Lizenzen migrieren sie gerade von CC-BY-SA 2.0 auf die Open Database License. Unter http://www.openstreetmap.org/copyright kann man nachlesen, wie sie sich die Einhaltung der Lizenz vorstellen, also relativ simpel. Ich habe auch mal einen OSM-Kartenausschnitt hochgeladen, bin dabei aber weiter gegangen und habe die Lizenz strikter interpretiert, mit einem Link zu den Bearbeitern des entsprechenden Ausschnitts, so gut es eben geht (nicht sehr gut, die History enthält auch Bearbeiter, die nicht am konkreten Ausschnitt beteiligt waren): Datei:Kapuzinerkloster-solothurn-lage.svg. Gestumblindi 00:55, 25. Mai 2011 (CEST)

Unerlaubte Nutzung von Artikeln und Bilder durch askbiography.com ?

Hi, die Website http://www.askbiography.com/ kopiert anscheinend die Texte der en.wikipedia und auch die dort eingebundenen Bilder ohne ausreichende Hinweise. Als Beispiel: Philip Rivers dort und bei en.wikipedia. Geht wikipedia gegen so etwas vor? Was kann der einzelne tun um gegen die unerlaubte Verwendung seiner Texte und Bilder vorzugehen? --Pilettes 19:12, 25. Mai 2011 (CEST)

Da solltest du die Kollegen auf :en drauf ansetzen. Wir haben schon genug mit URVs aus dem deutschen Sprachraum zu tun. --Túrelio 19:48, 25. Mai 2011 (CEST)

Zur Schöpfungshöhe von Fotos nach EU-Recht

http://kluwercopyrightblog.com/2011/05/03/opinion-of-the-advocate-general-of-the-ecj-in-the-kampusch-case-2-the-notion-of-originality-in-photographs/ --Historiograf 16:52, 5. Mai 2011 (CEST)

Bot. -- ⚖.suhadi 23:40, 26. Mai 2011 (CEST)

Bild hochladen?

Ich benötige mal einen Rat: Auf dieser Homepage ist zwischen Seite 14 und 15 ein Bild zu finden, dass ich gern in einem Artikel verwenden würde. Die Seite ist die digitalisierte Form eines Jahrbuchs von 1922. Den Urheber des Bilds kann ich nicht ausmachen, weiß also nicht, wie lange er schon verstoben ist - Also lieber lassen oder nicht...? Vielen Dank & Gruß, podracer_hh 23:53, 19. Mai 2011 (CEST)

Es könnte ggf. die 1923er Regel eingreifen. -- ⚖.suhadi 23:39, 26. Mai 2011 (CEST)

Logos mit SH?

Moin, haben folgende Logos wegen der Tierchen Schöpfungshöhe?

Wenn ja, dann muss wohl die DÜP ran, weil die alle mit {{Bild-LogoSH}} lizenziert sind. XenonX3 - (:±) 08:47, 20. Mai 2011 (CEST)

Niemand? XenonX3 - (:±) 18:33, 26. Mai 2011 (CEST)

Panoramafreiheit - welches Recht gilt?

Gilt für die Einschränkungen der Panoramafreiheiten von urheberrechtlich geschützten Gebäuden nur das Recht des Landes, in dem sich das Gebäude befindet, oder gilt das Recht des Landes, in dem das Bild verbreitet wird? Konkret: darf z.B. ein Bild eines Gebäudes, das in Deutschland steht und von einem deutschen Architekten entworfen worden ist, bedenkenlos in Frankreich verwendet werden? Oder schützt das französische Urheberrecht auch Urheberschaften, die nichts mit Frankreich zu tun haben? --NeoUrfahraner 12:45, 26. Mai 2011 (CEST)

Es gilt immer das Recht des Landes, in dem du vor Gericht gezerrt wirst.--Bobo11 13:19, 26. Mai 2011 (CEST)
In welche Länder sollte ich also besser nicht einreisen? ;-) --NeoUrfahraner 13:47, 26. Mai 2011 (CEST)
Konkret: Um welchen Löschantrag geht es? -- smial 13:27, 26. Mai 2011 (CEST)
Kein Löschantrag, es geht u.a. um Brucknerhaus. Standort Österreich, finnische Architekten Kaija und Heikki Sirén, also von daher durch Panoramafreiheit gegedeckt. Um auf der sicheren Seite zu sein, habe ich bei meinem Bild ein {{FOP}} ("Warning: The subject of this image is believed to be protected by copyright.") dazugegeben, verstehe aber nicht, in welchen Ländern das Bild tatsächlich nicht verwendet werden darf. Zusatzfrage: "If you have added this template to an image description page, remember that in most cases it should be accompanied by an acknowledgement of source." Wie soll dieses "acknowledgement of source" konkret aussehen --NeoUrfahraner 13:45, 26. Mai 2011 (CEST)
Siehe Hundertwasserentscheidung - nicht hier hochladen sondern auf Commons, hier müßte gelöscht werden. --Marcela 13:54, 26. Mai 2011 (CEST)
Hundertwasser greift nicht, die Bilder sind von einem öffentlichen Platz und nicht aus einer Privatwohnung gemacht, sie wären meines Wissens also auch nach deutschem Recht problemlos. Außerdem liegen die Bilder sowieso auf Commons. --NeoUrfahraner 13:58, 26. Mai 2011 (CEST)
Hundertwasserentscheidung greift anscheinend doch:
"Dass sich das Hundertwasserhaus in Wien befindet, spielt für die Anwendung des deutschen Urheberrechts keine Rolle. Soweit es um eine Vervielfältigung und Verbreitung der fraglichen Aufnahmen in Deutschland geht, kann der Urheber den Schutz des deutschen Rechts in Anspruch nehmen (Schutzlandprinzip), auch wenn in Österreich die Panoramafreiheit weitergehend auch für Aufnahmen aus Privatwohnungen gilt."
Dann würde also analog dazu für Verbreitung in Frankreich die französische Rechtslage gelten, ich lasse das {{FOP}} also drinnen. --NeoUrfahraner 14:09, 26. Mai 2011 (CEST)

Meist ist es so, daß Bilder hier sicherer sind, weil DACH mehr erlaubt, als auf Commons zulässig ist. Kunstwerke in Österreich sind da anders, die sind auf Commons gestattet, weil Heimatrecht und damit die großzügige österreichische Panoramafreiheit greift. --Marcela 19:13, 26. Mai 2011 (CEST)

Etwas zum Schmunzeln

Normalerweise werden Selbstdarstellungen von Unternehmen in die Wikipedia kopiert. Bei der Lüchow-Schmarsauer Eisenbahn ist es umgekehrt. Deren Selbstdarstellung ist eine fast identische Kopie des Artikels. Dabei ist der Artikel nicht einmal gut.
  Herzliche Grüße
   Torsten Bätge 
   16:15, 26. Mai 2011 (CEST)

Danke, gleich mal gemeldet. XenonX3 - (:±) 18:13, 26. Mai 2011 (CEST)

François Mitterrand

Im Abschnitt François Mitterrand#Rezeption nach dem Tod wird ein kompletter, komplex formulierter Satz mit nur marginalen Änderungen übernommen aus [7] ("Wenngleich sich ... Radiosender zu."). Danach folgen noch als Zitat markierte Übernahmen mehrerer Sätze aus derselben Quelle. Ist das noch in Ordnung? Unter WP:URV#Übernahmen aus der Presse Wikipedia:Textplagiat#Übernahmen_aus_der_Presse steht immerhin: "Es dürfen keinerlei Meinungen, Kommentare, Erläuterungen usw. übernommen werden". --Jan Rieke 23:59, 23. Mai 2011 (CEST)

Dein Wikilink zeigt auf die falsche Seite, du meinst Wikipedia:Textplagiat#Übernahmen_aus_der_Presse. Damit sind dort nicht als solche gekennzeichnete Zitate gemeint, sondern auf der ganzen Seite WP:TP geht es um die Frage, wie weit Plagiate in Wikipedia-Texten erlaubt sind. Ein gekennzeichnetes Zitat ist erstmal kein Plagiat. Man darf natürlich darstellen, was jemand meint, wenn es im Zusammenhang angebracht ist, auch mit einem Zitat. Allerdings muss ein Zitat einen Zweck erfüllen und in seinem Umfang "durch den besonderen Zweck gerechtfertigt" sein, siehe Zitat#Deutschland bzw. die dort folgend dargestellte Lage in der Schweiz und in Österreich. Ich finde da die Formulierung im Schweizer Gesetz besonders klar: "Veröffentlichte Werke dürfen zitiert werden, wenn das Zitat zur Erläuterung, als Hinweis oder zur Veranschaulichung dient und der Umfang des Zitats durch diesen Zweck gerechtfertigt ist." Nun kann man sich natürlich fragen, ob das Zitat im Mitterrand-Artikel noch der "Veranschaulichung" dient. Ich denke eher nicht, insbesondere da mir die nicht als Zitat gekennzeichnete Textübernahme davor (trotz Quellenangabe) so unzulässig scheint. Also würde ich eher meinen: nicht in Ordnung, aber mal sehen, was andere dazu sagen... Gestumblindi 00:35, 24. Mai 2011 (CEST)
Ich könnte in rechtlicher Sicht mit der aktuellen Fassung leben, würde es aber begrüßen, wenn der Name der Autorin am Zitatblock angegeben würde. Andererseits ist sie mir nicht als maßgebliche Frankreich-Expertin bekannt so dass ich mich frage, ob das enzyklopädisch in Ordnung ist, ausgerechnet diesen Satz aus der gesamten Medienwelt herauszugreifen. Gibt es denn keine etablierte Biographie eines anerkannten (akademischen?) Autors in dem man eine passende Aussage finden kann? Grüße --h-stt !? 14:04, 24. Mai 2011 (CEST)
Hauptproblem sehe ich auch nicht im Zitat, sondern in dem Satz davor. Das Zitat machts für mein Gefühl aber eher noch problematischer (deshalb hab ichs erwähnt). Das Problem ist, dass ich keine Ahnung vom Thema habe. Ich bin nur darauf gestoßen beim Kontrollieren von kürzlichen Änderungen eines Benutzers, der zuvor durch zwei eindeutige URVs aufgefallen war. Streichen des kritischen Abschnitts wäre aus meiner Sicht aber vermutlich das Beste. --Jan Rieke 18:35, 24. Mai 2011 (CEST)
Ja, das von Jan geschilderte Problem besteht ja darin, dass vor dem gekennzeichneten Zitat noch Sätze stehen, die so ebenfalls weitgehend von dieser Autorin stammen, und zwar mit einem Einzelnachweis, aber nicht als Zitat. Ich denke auch, dass man den ganzen Abschnitt erstmal streichen kann - wie h-stt schreibt, ist es sowieso zweifelhaft, warum man gerade dieser Autorin so viel Gewicht einräumen muss. Gestumblindi 20:41, 24. Mai 2011 (CEST)
Kollegen, ich hab den Abschnitt weiter überarbeitet. @Gestumblindi: Ich musste nicht der Autorin viel Gewicht einräumen; ich finde ihren Artikel hilfreich + von einer profunden Kenntnis der Mitterand-Mania durchdrungen. Hohe Informationsdichte; Trends und anderes imo super auf den Punkt gebracht. Oft kann man den Informationsgehalt eines Zeitungsabschnitts durch Umformulieren erhöhen und/oder verbessern - hier nicht. Deshalb fand (und finde) ich ihn zur Beschreibung dieses speziellen Phänomens sehr zitierenswert (und schön aktuell - was nützt ein einschlägiges Uralt-Statement von Prof. Dr. Best ?) Ich würdige Literatur unabhängig von der Frage, ob der Autor (m/w) einen Professoren-Titel hat. Vielleicht hat Frau Stéphan ja einen Doktorittel ? Oder sogar ihre Arbeit selbst geschrieben und nicht plagiiert ??

@JanRieke (genauer: @ "zuvor durch zwei eindeutige URVs aufgefallen "): ich schreibe zur Zeit sehr viel und nähere mich dem 10.000 Edit. In beiden Fällen war ich noch nicht fertig, fand das Zwischenprodukt aber so passabel, dass ich es online gestellt habe - in der Hoffnung, dass vielleicht ein Co-Autor mitmacht. Ich schätzte das Teamwork in WP sehr (zum Beispiel in meinem Artikel Atom-Moratorium).

In diesem Sinne: bitte halblang, Kollegen. Und/oder: verbessern / kürzen statt löschen. Mitterands posthume Wirkung ist wirklich enzyklopädisch relevant: sie beeinflusst Politik + vielleicht die nächsten Wahlen - wie in dem Abschnitt erklärt. Ich schreibe das in aller Neutralität, nicht als Mitterand-Fan o.ä. --Neun-x 18:07, 26. Mai 2011 (CEST)
Jede einzelne Version eines Artikels muss frei von Urheberrechtsverletzung sein. Daher kannst du nicht mal so eben ein "passables Zwischenprodukt" online stellen, wenn es noch URVs enthält. Und mindestens deine Ergänzung in Kyschtym-Unfall war mal sowas von kein Zwischenprodukt, sondern eine minimalst geänderte Kopie zweier längerer Abschnitte im Originalartikel. Und da ist bei mir nix mit "mal halblang". --Jan Rieke 18:49, 28. Mai 2011 (CEST)

Übernahme von Text unter GFDL bzw. CC-BY-3.0 aus fremden Wikis (Import-Bapperl im ANR)

Hallo, es gibt derzeit eine Diskussion über die richtige Einhaltung von Urheberrechten bei Importen aus fremden Wikis, also Wikis, die nicht durch die Foundation betrieben werden, die aber kompatible Lizenzen benutzen. Es geht darum, ob es lizenzeinhaltend und per WP:WEB angemessen ist, dabei Bapperl im ANR zu setzen, die auf das Ursprungswiki verlinken. Konkret gab es Diskussionen über Importe aus folgenden Wikis:

Daneben wurden noch Vorlage:Flexikon und Vorlage:MartialArtsWiki genannt. Beim letzten Beispiel sieht man auh die Problematik einer solchen Bapperl: bei Würgegriff geht der Link zum MartialArtsWiki ins Leere, weder Ursprungsartikel noch Versionsgeschichte und Autoren sind auffindbar. Die Verlinkung der Versionsgeschichte des fredmen Wikis funktioniert nur so lange, wie das andere Wiki betrieben wird, bzw. keine Reorganiation seiner Linkstrukturen durchführt (wie im Fall von Martial Arts). Wird das fremde Wiki früher als die Wikipedia abgeschaltet, haben wir hier eine URV, weil weder Autoren noch Versionsgeschichte des übernommenen Textes zugänglich sind. In einer der letzten einschlägigen Diskussion zu diesem Thema hier brachte Ra'ike folgende Lösungsmöglichkeiten vor:

  • Erste Wahl: Echter Import der Versionsgeschichte (Geht das auch bei fremden Wikis?)
  • Zweite Wahl: Einschreiben der Versionsgeschichte per C&P zusammen mit der aktuellen Artikelversion aus dem fremden Wiki in den ANR, dabei in die Zusammenfassungszeile ein Hinweis auf den Quellartikel und die URL der dortigen, aktuell übernommenen Version. im nächsten Schritt Versionsgeschichte aus dem Artikel löschen.

Andererseits sprach Syrcro hier von solchen Bapperln als Alternativlösungen, da ein Versionsimport aus Nicht-Foundation-Wikis technisch derzeit nicht möglich sei. Gibt es dazu einen Konsens unter den Regulars hier bei Urheberrechtsfragen? Ich will nicht die Löschdiskussion zu den Bappelrn hierher verlagern, daher ist mir an einer allgemeinen Lösung gelegen. --Minderbinder 08:02, 26. Mai 2011 (CEST)

Zuersteinmal: Import aus reinen GFDL-Wikis sind in die Wikipedia unzulässig. Oder in den Worten unserer Nutzungsbedingungen: . Text, der ausschließlich unter der GNU Free Documentation License steht, darf nicht importiert werden. (Gilt nur für Importe nach Ende des Migrationsfensters -> cc-by-sa der GFDL 1.3 ~ 15. Juni 2009). Die GFDL-Bausteine müssen also sowieso alle in die Suppe.
Zu dem Bausteinen [soweit sie CC-by-SA-kompatible Wikis betreffen]: Diese Art der Nennung entspricht auf ein Haar dem, was die WMF-Projekte von Nachnutzern von WMF-Inhalten [unter der CC-by-SA] verlangen. Wenn die WMF das für ausreichend hält, who care's.
Die erst Wahl ist praktisch nicht durchführbar. Das geht faktisch nur mittels XML-Import und der ist nicht wirklich alltagstauglich. Die von mir damals genannten Gründe sprechen zudem dagegen: etwa: Falsche Urheberzuschreibungen bei Nickgleichheit. Einen Konsens muss es dazu nicht geben. Die Funktion ist von der Wikimedia extrem in der Nutzung beschränkt und Punkt. Selbst wenn es Dukaten regnen würde, wäre eine performante und stabile Umsetzung des XML-Imports sicher nicht unter den Topprioritäten der WMF.
Die zweite Wahl wäre durchführbar.
Um den ANR sauber zu halten, könnte man die Bausteine für den DNR beschränken. Dies wäre gut mit der zweiten Wahl verbindbar.
Nacktaffe 15:26, 26. Mai 2011 (CEST)
Das Fenster schloss am 1. November 2008.
Die Foundation verlangt von ihren Bearbeitern, dass sie sich mit einer Verlinkung als Namensnennung zufriedengeben. Externe Wikis kann das einen feuchten Dreck scheren. Für externe CC-BY-SA-Wikis bedeutet dies, dass bebapperlte Artikel ohne explizite Urheberliste grundsätzlich eine unlizensierte Urheberrechtsverletzung sind (wenn diese Wikis sich nicht gerade auch auf eine gleichwertige Linkattribution festgelegt haben).--AH 18:20, 28. Mai 2011 (CEST)
Der ganze Import aus Nicht-Wikipedia-Wikis ist ein ziemliches Problemfeld, das von allen tunlichst ignoriert wird, da es keine guten Lösungen gibt. So haben wir z. B. keinerlei Möglichkeit, importierte Texte, die nur unter CC-BY-SA, aber nicht der GFDL, lizenziert sind, auch transparent und maschinenlesbar zu markieren. Man kann es zwar in den Bearbeitungskommentar schreiben, Nachnutzern kann es aber kaum zugemutet werden, jede einzelne Version auf entsprechende Kommentare zu durchsuchen, d.h. die Texte würden auch als GFDL weiterverwendet werden. Plus die oben angesprochenen Probleme wie Benutzernamens-Gleichheit, Wegfall der Versionsgeschichte bei Löschung des Ursprungs-Artikels, usw.. --Kam Solusar 20:21, 26. Mai 2011 (CEST)
Theoretisch kann man vor einem XML-Import allen Nutzernamen ein "(Ardapedia)" oder ähnlich anhängen. Und eine (nicht zwingend maschinenlesbare, aber egal) Identifikation von CC-BY-SA-Einzellizenzierungen ließe sich ganz simpel per dezenter Vorlage im Artikel realisieren, das scheitert nicht an der Technik, sondern an der Arroganz der Benutzer. Alle anderen sollen bitte ihre Kästchen in Wikipedia-Exporte setzen, aber hier sowas bitte nicht, wo kommen wir denn da hin?--AH 18:20, 28. Mai 2011 (CEST)
  1. Ardapedia: Nein. (?)
  2. Indianer-Wiki: Nein.
  3. Jew-Wiki: Nein.
  4. Waffen-Wiki: Nein. (?)
  5. Watch-Wiki: Nein.
Die ersten drei Wikis haben mehr oder minder zur CC-BY-SA gewechselt, die letzteren beiden nicht. Attribution über Verlinkung ist aber ein Wikimedia-Ding und nicht verbindlicher Teil der CC-BY-SA (in der GFDL ist sowas auch nicht vorgesehen). Das bedeutet jetzt aber nicht, wie laut User Syrcro, dass innerhalb von Wikimedia-Wikis eine solche Verlinkung auf externe Wikis auch ausreichend wäre, sondern lediglich, dass Externe bei Übernahmen von Wikimedia-Wikis sich auf eine Verlinkung statt auf eine explizite Nennung der Autoren beschränken können. Das funktioniert also nur in die Richtung nach außen.
Kurz gesagt, da keines der CC-BY-SA-Wikis eine Attribution über Verlinkung vorgesehen hat, ist ein Bapperl nicht ausreichend; bei GFDL-Wikis oder was auch immer das Watch-Wiki ist sowieso nicht; solche Bapperl wurden vor dem Lizenzwechsel als "Gentlemen's-Agreement"-Notlösung verkauft, waren aber nie lizenzkonform.
Ein echter Import könnte im Einzelfall funktionieren; zwecks Vermeidung von Namensverwirrung könnte man in der XML allen Nicks einen Qualifikator anhängen, der sie als extern identifiziert.
Die zweite Wahl ist nichts Ganzes und nichts Halbes, denn sowohl GFDL als auch CC-BY-SA verlangen, dass derartige Urhebernennungen erhalten bleiben. Der Kram dürfte also nicht wieder aus dem Artikel gelöscht werden.
Achja, zwecks allgemeiner Lösung: Die kann es sowieso nur für CC-BY-SA-Wikis geben, sh. Nutzungsbestimmungen. Diese Lizenz fordert, dass eine Autornennung in gleichwertiger Weise zu allen nachfolgenden Autornennungen zu erfolgen hat. Wenn es nun kein Versionsimport sein soll, dann ist das Nächstbeste, bei einer Copy-Paste-Übernahme in der Zusammenfassung explizit alle externen Autoren mit Urheberschaft zu nennen, zusammen mit den restlichen lizenzrelevanten Angaben.
Nochwas: Die Diskussionsseite halte ich für einen schlechten Ort für Lizenzhinweise, weil diese nicht mehr als Teil des Artikel-Werkes angesehen werden kann, auch wenn sie semantisch noch so stark damit verknüpft ist.--AH 18:28, 28. Mai 2011 (CEST)

US-Urheberrecht für deutschsprachige WP?

Hallo, nachdem auf der Projektseite Wikipedia: Redaktion Film und Fernsehen dies bereits diskutiert wurde, stelle ich das hier zu Diskussion. Denn dort wurde die Disku beendet, da erkannt wurde, dass es der falsche Ort sei. Dies hier sei der Richtige. Mir ist bewusst, dass ich mir teilweise dadurch starke Kritik einhandeln werde -allerdings möchte ich darauf hinweisen, dass ich mir dabei gerne nicht nur platte Gegenbehauptungen (unbelegte und daher imho Schutzbehauptungen) wünschen würde, sondern verständlicherweise gleich mit der Kritik „mitgelieferte“ eindeutig nachvollziehbare Gegenbelege „fordere“, damit wir uns nicht unnötig im Kreis drehen und haltlos aufgestellte Behauptungen umgehend (mit ensprechendem Schreib- und Zeitaufwand) widerlegt werden müssten, während wirklich sinnvolle Beiträge in der Masse solcher Einlassungen möglicherweise „untergehen“ würden. Das ist wirklich nicht negativ oder abwehrend gemeint, es soll allein dem Nutzen dienen, daher das Statement vorneweg. 2. denke ich (auch wenn es das Ganze leider aufbläht), dass der Inhalt der vorgenannten Disku hier erstmal dargestellt werden sollte, damit (potentiell) Diskussionsteilnehmer nachvollziehen können, weshalb die Disku hier nun stattfindet (wer eine weniger aufblähende Lösungsidee dazu hat: bitte, wenn es der Sache dient):


(Diskubeginn wie bei Wikipedia: Redaktion Film und Fernsehen): Zsa Zsa Gabor Hallo Leute, nachdem immer wieder dieses Bild im Artikel Zsa Zsa Gabor eingefügt wird, möchte ich mal nachfragen, ob das Bild in der de:WP verwendbar ist. Der Lizenzbaustein und WP:BR sagen was anderes. Aber anscheinend wurde das auch an anderer Stelle diskutiert, mit folgendem Ergebnis. Eigentlich sind solche Publicity-Fotos hier nicht verwendbar, oder? Oder ist das eher ein Fall für Wikipedia:Urheberrechtsfragen? Vielen Dank schon mal und viele Grüße -- Hopsee 21:31, 24. Mai 2011 (CEST)

Lt. Lizenzbaustein ist das Bild in den USA Public Domain und wird deshalb von Commons akzeptiert. In Deutschland/Österreich/Schweiz und anderen Ländern gelten andere Regelungen, hier ist das Bild nicht gemeinfrei, weshalb es in Artikeln der de.wp nicht eingebunden werden darf. Derlei Bilder gibt es auf Commons zuhauf. -- Rosenzweig δ 21:42, 24. Mai 2011 (CEST)
Ich sehe das auch so, aber andere sagen was anderes, was ich auch schon öfter gehört habe --Hopsee 22:09, 24. Mai 2011 (CEST)
Wer sagt denn das es nicht eingebunden werden darf? Für die gesamte WP gilt amerikanisches Recht und das erlaubt die Einbindungen. --Pfiat diΛV¿? Diskussionsseite 22:18, 24. Mai 2011 (CEST)
Überwiegender Konsens unbeschadet von Einzelmeinungen ist, dass wir uns an deutsches Recht halten. Ggfs. bitte bei WP:URF nachfragen. -- Rosenzweig δ 22:21, 24. Mai 2011 (CEST)
Sich auf deutsches Recht zu berufen ist in einem Projekt wo nicht nur Deutsche mitarbeiten, oder welche die nicht in Deutschland leben ziemlich überheblich. Eben typisch deutsch, alles was die machen ist grundsätzlich als Maß der Dinge anzusehen. Mir wird immer klarer warum ich da nicht mehr leben könnte.--Pfiat diΛV¿? Diskussionsseite 22:38, 24. Mai 2011 (CEST)
Die Mehrzahl der Leser und Weiterverwender unserer Inhalte leben nunmal in DACH. Und deshalb sollten unsere Inhalte auch legal in diesen Ländern verwendet werden können ohne dabei Urheberrechtsverletzungen zu begehen. Gerichte in DACH interessiert es nunmal nicht, ob Inhalte in den USA Public Domain sind, wenn sie hier noch geschützt sind. Aber Hauptsache mal wieder schön rumgemeckert... --Kam Solusar 01:19, 25. Mai 2011 (CEST)
Aja, die Verwendung der en.WP in DACH wäre damit also illegal. Sowas! Hauptsache es werden Halbwahrheiten verbreitet. --Pfiat diΛV¿? Diskussionsseite 05:15, 25. Mai 2011 (CEST)
Kommt drauf an, was du unter Verwendung verstehts. Anschauen, für private Zwecke ausdrucken, etc.. ist natürlich möglich. Wenn aber jemand diese Inhalte weiterverteilt, z. B. gedruckt als Buch oder die Artikel samt solchen Bildern auf seiner Website spiegelt, dann kann der Rechteinhaber durchaus in DACH rechtlich gegen diese Nutzung vorgehen. --Kam Solusar 15:23, 25. Mai 2011 (CEST)
+ 1 -„Überwiegender Konsens unbeschadet von Einzelmeinungen ist, dass wir uns an deutsches Recht halten.“
  1. Wo hast Du denn das aufgegabelt?
  2. Wer ist denn bitte schön „wir“? Auch die de.Wikipedia ist frei, nicht nur für DACHianer. Ich trete entschieden dafür ein, hier nicht virtuelle Grenzen abzustecken, die es überhaupt nicht gibt. Nach der Ansicht einiger Leute dürfte ich mir die Bilder der en.WP auf meinem „deutschen“ PC also gar nicht anschauen -jedenfalls nicht innerhalb der DACH-Grenzen. Das riecht doch sehr nach unausgegorenem Unfug. Das ist die deutschsprachige Wikipedia und nicht die „deutsche“ Wikipedia oder „DACH“-Wikipedia, weltweit abrufbar, wie anderssprachige WPs auch, deren gemeinsamer Server bekanntlich in den USA sitzt, die USA somit auch Gerichtsstand ist, bei dem amerikanisches Recht angewandt wird. Welches Recht gilt denn, nach der Meinung der gedachten Leute, etwa bei der schwäbisch-allemannische Wikipedia oder der plattdüütsche Wikipedia? Gruß, -- LeoDavid 13:18, 25. Mai 2011 (CEST)

Es wäre schön, wenn diese Seite nicht mit hier unpassenden Grundsatzdiskussionen belastet würde. Die Wikipedia-Richtlinie Wikipedia:Bildrechte ist oben schon verlinkt. Da kann man das alles nachlesen, und wenn der Status quo einem nicht gefällt, sich auf der dortigen Diskussionsseite auslassen. --Sitacuisses 13:44, 25. Mai 2011 (CEST)

ACK Sitacuisses. Richtlinien sind dazu da, eingehalten zu werden, und eine Redaktion wird kaum die Möglichkeit haben, diese auszudiskutieren oder gar auszuhebeln - im Gegenteil, es ist unsere Pflicht darauf zu achten, dass die redaktionisinternen Regelungen nicht im Widerspruch zu den Grundsätzen der deutschsprachigen Wikipedia stehen. Im übrigen wird bei uns nicht deutsches Recht, sondern europäisches und Schweizer Urheberrecht angewandt, und dieses sagar mit Billigung der in den USA ansässigen Wikimedia Foundation. --Andibrunt 13:54, 25. Mai 2011 (CEST)
Genauer gesagt nicht europäisches, sondern deutsches sowie österreichisches und Schweizer Recht (DACH), was in diesem konkreten Fall auf dasselbe hinausläuft, und jedenfalls kein amerikanisches Recht. Weitere Grundsatzdiskussionen bitte bei WP:URF. -- Rosenzweig δ 14:20, 25. Mai 2011 (CEST)
Da frag ich aber kurz noch mal nach: was das heißen soll: „bei uns“ -das ist ja haarsträubend, mit welchem Nationalismus ein deutschsprachiges Projekt vereinnahmt wird (an dem angeblich weltweit jeder mitarbeiten darf), und dann auch noch rechtlich mehr als fragwürdig. -- LeoDavid 18:36, 25. Mai 2011 (CEST)
Wir halten uns nur an die Richtlinien, aber anscheinend bist du nicht in der Lage wenigstens die ersten beiden Abschnitte von Wikipedia:Bildrechte zu lesen. --77.4.69.57 19:19, 25. Mai 2011 (CEST)
Hauptsache Richtlinientreue, egal wie. Das fängt ja dort schon gut an: „Dieser seit langem bestehende Konsens in der Wikipedia...“ (Schön und gut. Es fehlt dennoch die Angabe: wie und wann und durch wen kam dieser Konsens zu Stande?) Weiters: „Wikipedia richtet sich nach DACH-Recht -Wikipedia beurteilt - anders als Wikimedia Commons - den Schutz von Bildern nach dem Recht der deutschsprachigen Länder Deutschland, Österreich (beide in der Europäischen Union und von daher hinsichtlich urheberrechtlicher Vorschriften meist übereinstimmend) und der Schweiz (D, A, CH). Es wird das restriktivste Recht zugrundegelegt (zum Schutzfristenvergleich gegenüber der Schweiz siehe unten Ausländisches Recht).“ Auf welcher (wirklich verbindlichen) Grundlage steht das dort so? Dann: [Hervorhebungen v. mir] „Probleme mit der Gemeinfreiheit in den USA -Da der Abruf der Inhalte der deutschsprachigen Wikipedia bestimmungsgemäß in den deutschsprachigen Ländern Deutschland, Österreich und der Schweiz erfolgt, legt die deutschsprachige Wikipedia das weitgehend übereinstimmende Urheberrecht dieser Länder ihren Bildrechte-Richtlinien zugrunde. Erst allmählich werden die Unterschiede zwischen dem Recht der USA, wo der Anbieter der Wikipedia rechtlich angesiedelt ist, und dem Recht der deutschsprachigen Länder als gravierendes Problem erkannt.“ Der Anbieter ist also rechtlich in den USA angesiedelt. Was heißt denn „bestimmungsgemäß“ sei der Abruf der Inhalte der deutschsprachigen Wikipedia in den deutschsprachigen Ländern Deutschland, Österreich und der Schweiz? -Wer hat das bestimmt (zu bestimmen)? Die deutsche Sprache ist nicht nationales Eigentum der DACH-Länder, somit kann auch nicht bestimmt werden, wo es abgerufen werden soll und wo nicht, es bestehen da ja wohl kaum staatsbindende Verträge. Aber ich sehe schon: das ist hier wirklich nicht der „bestimmungsgemäße“ Ort, darüber zu diskutieren. -- LeoDavid 19:51, 25. Mai 2011 (CEST)
"Wer hat das bestimmt (zu bestimmen)?" - Die Gerichte in DACH, die sich automatisch für zuständig erklären, wenn ein Angebot in deutscher Sprache vorliegt, sich damit (auch) an Nutzer im jeweiligen Land richtet und in diesem Land abgerufen werden kann. Der Server-Standort eines Internetangebots war in solchen rechtlichen Fällen schon immer schnurzpiep egal. Und da geschätzte 99% der User der dt. WP und vor allem auch der Weiterverwender unserer Inhalte in DACH leben, ist es doch völlig selbstverständlich, dass sich das Projekt an die in diesen Ländern geltenden Gesetze hält, damit die Nutzer unserer Inhalte diese auch legal verwenden können. Ansonsten könnten wir die Server ja direkt in Afghanisten aufstellen, wo es keine Urheberrechtsgesetze gibt, und könnten dann nach belieben die anderswo geschützten Werke anderer Leute kopieren und verbreiten. --Kam Solusar 12:45, 26. Mai 2011 (CEST)
Genau. Demnach könnte man auch Cannabis von Holland aus verkaufen. Dort ist es ja legal. Einfach Server in Holland aufstellen und straffrei in Deutschland Drogen verkaufen. Die Möglichkeiten zu Straftaten wären unbegrenzt. Und deutschen Richtern wären die Hände gebunden. --93.133.245.18 13:48, 26. Mai 2011 (CEST)
Macht Ihr jetzt hier eine Disku in der Disku auf? Scheint so, wegen des „Dazwischengequetsches“... Also gut: Wegen Eurer vordergründigen Rechthaberei merkt Ihr gar nicht, welchem Irrtum Ihr aufsitzt. Denn: 1. ist in den USA ja wohl ein recht westlich-geprägtes, modernes Urheberschutzrecht bestehend und nicht mit von Euch veralbernd genanntem Afghanistan vergleichbar, auf so eine absurde Idee muss man erstmal kommen. 2. Haben Großbritannien und Irland, wie auch noch eine Menge anderer englisch-sprachiger Staaten, wohl einfach das Glück, nicht deutschsprachig zu sein? Oder umgekehrt erklärt: wären die DACH-Länder englischsprachig und auch die de.Wikipedia in englischer Sprache verfasst (okay, dann bräuchte man ja hier auch eigentlich nur noch die en.Wikipedia, aber das nur nebenbei), dann wäre hier auch das US-Recht anwendbar, weil nach Eurer Logik ja englischsprachig=US-Recht und DACH=deutschsprachig=DACH-Recht, konsequenterlogischerweise wäre dann DACH=englischsprachig=US-Recht. Ihr pickt Euch bei Eurer Darstellung doch nur die Rosinen aus dem Kuchen und ignoriert die Dinge, die dem sachverhaltig widersprechend entgegen stehen. Und die aufgestellte Behauptung, dass „Die Gerichte in DACH, die sich automatisch für zuständig erklären, wenn ein Angebot in deutscher Sprache vorliegt, sich damit (auch) an Nutzer im jeweiligen Land richtet und in diesem Land abgerufen werden kann“ in dem Sachverhalt zu bestimmen hätten, ist eine reine Schutzbehauptung, die daher als Argumentation nicht wirken kann. Die deutschsprachige Wikipedia ist auf die Länder Deutschland, Östereich und Schweiz ebensowenig national beschränkt wie die englischsprachige Wikipedia nicht nur auf England beschränkt ist. Aber „beschränkt“ scheint hier ja das Schlüsselwort zu sein. Gruß, -- LeoDavid 01:11, 27. Mai 2011 (CEST)
Sorry, deine Argumentation ist zwar nett, hat aber leider mit der Realität wenig zu tun. Und die Realität ist nunmal, dass wir uns nicht einfach frei aussuchen können, welche Gesetze wir befolgen und welche wir einfach ignorieren. Denn den Gerichten ist es nunmal vollkommen egal, ob wir oder die zahlreichen Weiternutzer unserer Inhalte sie bei Klagen durch die Rechteinhaber für zuständig halten oder nicht. Die bisherige Rechtsprechung ist da eindeutig. Wenn du etwas ändern möchtest: mach einen Vorschlag mit guten Argumenten auf WP:URF, lass ein rechtliches Gutachen anfertigen oder sprich Geoff Brigham (General Counsel der Wikimedia Foundation) darauf an, was er von der Sache hält. Weitere Diskussionen auf dieser Seite hier werden jedenfalls genau 0 ändern, deshalb hier auch erstmal EOD von mir. --Kam Solusar 02:55, 27. Mai 2011 (CEST)
„Und die Realität ist nunmal, dass wir uns nicht einfach frei aussuchen können, welche Gesetze wir befolgen und welche wir einfach ignorieren. Denn den Gerichten ist es nunmal vollkommen egal, ob wir oder die zahlreichen Weiternutzer unserer Inhalte sie bei Klagen durch die Rechteinhaber für zuständig halten oder nicht.“ -Das stimmt ja. Aber: was soll das in diesem Sachverhalt heißen: „wir“? Und hast Du nachvollziehbare Belege, dass in dem behandelten Sachverhalt die Gerichte in den DACH-Ländern (einen „obersten DACH-Gerichtshof“ bzw. ein „DACH-Recht“ gibt es nämlich nicht) sich überhaupt für zuständig fühlen? (Wobei mir „die Gefühle von Gerichten“ herzlich egal sind -also dass sie eben zuständig sind, die Du hier anführen kannst? Nach Deiner Argumentation wäre für die plattdüütschsprachige Wikipedia „plattdüütsches Recht“ anwendbar und „plattdüütsche Gerichte“ zuständig (was natürlich ebenso absurd ist, da es sowas nicht gibt -oder willst Du dort auch „DACH-Recht“ anwenden? Für eine solche nationalistische Vereinnahmung würden sich die niederländischen Friesen bedanken. Gleiches gilt natürlich für in anderen Dialekten verfasste Wikipedias, für die schwäbisch-alemannischsprachige Wikipedia ist auch nicht „DACH-Recht“ zu bemühen, ohne den bekanntlich in den Grenzen Frankreichs lebenden Elsässern vor den Kopf zu stoßen). -- LeoDavid 08:47, 27. Mai 2011 (CEST)
Ohne Richtlinien geht es nun mal nicht bei einem Projekt mit so vielen Mtarbeitern. Ist eh schon alles chaotisch genug, wenn man sich dann nicht mal die kleinsten Richtlinien zu Herzen nehmen will, können wir gleich Formatierungen, Infoboxen etc. vergessen und jeder schreibt wie er will und lädt wahllos Bilder hoch. Anarchpedia... --77.4.69.57 20:05, 25. Mai 2011 (CEST)
Diese komplette Diskussion ist doch - man verzeihe mir den Ausdruck - eine Totgeburt. Es gibt Richtlinien, denen wir uns nach DACH-Richtlinien unterworfen haben und dementsprechend wird hier gehandhabt. Alles weitere muss über ein Meinungsbild geregelt werden. --Martin1978 /± 20:13, 25. Mai 2011 (CEST)
Nochmal: wer um alles in der Welt ist „uns“, „wir“ etc.?? Okay, wenn es sinnvolle, unter durch rechtlich einwandfrei und bindend geregelten Umständen entstandene Richtlinien wären. Aber so hieße es: wäre in den DACH-Ländern die englische Sprache Amtssprache (und die deutschsprachige Wikipedia somit hinfällig), wäre alles supi. Gar nicht zu reden davon, das offenbar gar nicht zwischen US- und UK-Recht differenziert wird, da ist dann einfach Englisch = Englisch. Der Ausdruck ist übrigens zwar geschmacklos, aber wohl zutreffend, die Disku sollte an geeigneterem Ort erfolgen. -- LeoDavid 20:27, 25. Mai 2011 (CEST)
Wer ist uns? Das waren wohl die User, die das damals so beschlossen haben. Wie gesagt, ein MB könnte das klären. --Martin1978 /± 20:34, 25. Mai 2011 (CEST)
Welche User haben denn bitte was wann beschlossen. Hier wird auf eine Rechtsgrundlage abgestellt die keinerlei Wirksamkeit hat. Dies ist ein Faktum und daher sind derartige Urheberrechtsverstoßbehauptungen schlicht und einfach im juristischen Sinne Unfug. Das dieser hier leider noch immer so rigeros für bare Münze genommen wird ist sehr bedenklich. --Pfiat diΛV¿? Diskussionsseite 21:00, 25. Mai 2011 (CEST)
+ 1, bedenklich, mir ist gerade der Ausdruck für eine solche Mentalität entfallen. -- LeoDavid 21:38, 25. Mai 2011 (CEST)
Eine Münze hat immer zwei Seiten. Hier ist es wohl so, dass DACH-Recht angewandt wird. Ob das so richtig ist kann am Ende (nach reichlicher Überlegung Meinerseits) wohl nur von den "Obersten" geklärt werden. --Martin1978 /± 21:29, 25. Mai 2011 (CEST) Bis dahin müssen wir uns daran halten.
Die deutschsprachige Wikpedia zur Nation zu erklären (indem man ihre Richtlinien zum Ausbund des Nationalismus macht) ist ebenso merkwürdig wie die mangelnde Bereitschaft zu verstehen, dass die Meckereien in der Sache hier am falschen Ort sind, ins Leere laufen, keinerlei konstruktiven Nutzen haben und damit allenfalls auf Querulantentum hinauslaufen. --Sitacuisses 22:03, 25. Mai 2011 (CEST)
Es ist ja wohl eher so, dass die Anwendung dieser Richtlinien die deutschsprachige Wikipedia in die Nähe von sowas wie einer Nation rückt, du verdrehst da etwas. Dass das hier auf der Disku zu keinem bindenden Konsens führt, ist mir klar. Aber vielleicht kommt ja einer dieser von Dir sogenannten „Querulanten“ dadurch auf die Idee, sich an geeigneterer Stelle einzubringen. Meinetwegen kann der Anstoß dort aber auch von, um bei Deinem Vokabular zu bleiben, „Mitläufern“ gemacht werden. -- LeoDavid 22:31, 25. Mai 2011 (CEST)

Ergänzende Einträge gibt es neuerdings oben in der „Quetsch-Diskussion“. -- LeoDavid 01:18, 27. Mai 2011 (CEST) Die Diskussion bringt uns hier nicht weiter. Wer mag, kann das Thema ja bei WP:UF einbringen. --Andibrunt 08:47, 27. Mai 2011 (CEST)


(Hier nun der Beginn der Diskussion dazu:) Mein Standpunkt wurde nach Lesen meiner oben stehenden Beiträge bekannt (man erkennt, ich bin ein Mensch klarer Worte, ich möchte aber nochmal klarstellen, dass es dabei nicht meine Absicht war oder ist, jemanden persönlich „anzugehen“, manchmal lässt sich der Eindruck leider nicht wirklich völlig vermeiden. Besten Gruß, -- LeoDavid 21:42, 28. Mai 2011 (CEST)

Ohne das jetzt alles durchgelesen zu haben: Hier gilt DACH-Recht, weil nicht der Serverstandort entscheidend ist, sondern wo das Angebot hauptsächlich genutzt wird (in unserem Fall wäre das eben DACH). Siehe Schutzlandprinzip. -- Chaddy · DDÜP 21:52, 28. Mai 2011 (CEST)

Daraus zitiert:

  1. „Schwierig bleibt die Frage nach dem anwendbaren Recht bei Handlungen im Internet, weil die Ubiquität des Internets die klare territoriale Zuordnung einer Verletzungshandlung zu einem bestimmten Schutzterritorium erschwert. Unterschieden werden unter anderem Ort der Tat, Angebotsstaat und Abrufstaat.“
  2. (Laut einer Dissertation:)„Nach deutschem Recht liegt der Handlungsort des Zugänglichmachens in Deutschland, wenn sich dort der Server befindet, auf dem das Werk dauerhaft angeboten wird. Deutschland ist auch dann ein Schutzland, wenn der betroffene Server im Ausland steht, im Inland jedoch ein Abruf des Angebots möglich ist.“
  3. „Nach überwiegender Auffassung, der auch die deutsche und österreichische Rechtsprechung folgt, genügt zur Annahme der Verletzung eines inländischen Schutzrechts jedoch nicht die bloße Abrufbarkeit einer Internetinformation im Inland.“
  4. „Die Geltung des Schutzlandprinzips bereitet den Rechteverwertern im Internetbereich dennoch große Probleme. Diejenigen, die sich rechtmäßig verhalten wollen, müssen ihre Online-Auftritte nach den Urheberrechtsordnungen all derjenigen Staaten ausrichten, in denen ihr Angebot abrufbar ist, da jeder dieser Staaten potentiell als Schutzland in Betracht kommt.“
Danach folgert: die englischsprachige Wikipedia verhält sich nicht gesetzteskonform, da sie US-Urheberrecht anwendet, obwohl ihr Inhalt auch in Deutschland abrufbar ist, bzw. Deutschland verhält sich nicht gesetzteskonform, da es die Abrufbarkeit des Inhalt der englischsprachigen Wikipedia (mitsamt der nach US-Urheberrechts relevanten Teilen) ermöglicht. Außerdem: „Dem für die Bestimmung des anwendbaren Rechts maßgeblichen Schutzlandgrundsatz liegt unter anderem der Gedanke zugrunde, dass es in erster Linie Sache des jeweiligen Landes ist, für dessen Gebiet hinsichtlich einer urheberrechtlich relevanten Handlung Schutz gewährt wird, zu bestimmen, welchen Umfang dieser Schutz dort haben soll.“ Der Inhalt der deutschsprachigen Wikipedia ist aber nicht nur für die Schweiz, Österreich und Deutschland gedacht, sondern für weltweit alle Menschen, die deutsch verstehen (für die anderen im Grunde auch, und gerade Bilder kommen ja meist ohnehin ohne Worte aus). 2.: Warum wird in der englischsprachigen Wikipedia nicht zwischen US-Urheberrecht und dem Urheberrecht im UK bzw. darüber hinaus im Commonwealth of Nations differenziert? Widerspruch über Widersruch... -- LeoDavid 23:23, 28. Mai 2011 (CEST)
Hatten wir diese Diskussion nicht schon mal? ... Chaddy hat doch alles relevante gesagt. So wird die Rechtslage nun mal in Deutschland eingeschätzt und da die meisten Wikipedianer in DACH wohnen und dort verklagt werden können, wenden wir DACH Recht an.-- ⚖.suhadi 23:38, 28. Mai 2011 (CEST)
Was hast Du an meinem Einleitungsstatement nicht verstanden? Das ist zweifellos eine der platten Gegenbehauptungen, wie sie diese Disku nicht braucht. Daneben: ein propagiertes allgemeines „DACH-Recht“ gibt es nicht, und ich bezweifle entschieden, dass „die meisten Wikipedianer in DACH wohnen“. Und selbst wenn schon. (Du meintest aber wohl „deutschsprachige Wikipedianer“, aber das zeigt ja die Antwort im Affekt.) Allein die deutsche Sprache ist im Internet nicht national an die Schweiz, Österreich oder Deutschland gebunden, sowenig wie die englische Sprache allein auf England beschränkt ist. Sprachen sind überhaupt nicht rechtlich an irgendeinen nationalen Staat gebunden. -Theoretisch könnten die USA die deutsche Sprache als Amtssprache einführen, ohne dass die „DACH-Länder“ („DACH“ ist übrigens keine staatlich Organisation, sondern nur eine lose, abgekürzte Sammelbezeichnung) irgend etwas dagegen rechtlich einwenden könnten. Das gilt natürlich umgekehrt auch für eine mögliche Einführung der englischen Sprache als Amtssprache in Deutschland. -- LeoDavid 07:41, 29. Mai 2011 (CEST)
Ich habe dein Einleitungsstatement nicht gelesen. -- ⚖.suhadi 10:46, 29. Mai 2011 (CEST)
ja, die diskussion gehört eindeutig hierher, die seite hat eine lange tradition überheblich vorgetragener rechtsmeinungen, wie wir sie in der vorstehenden diskussion zuhauf finden. zur sache: die widersprüche sind nicht wirkliche widersprüche, sondern schlicht das resultat unterschiedlicher rechtsauffassungen. gerichte haben auch schon geschlossen, dass die bloße abrufbarkeit entscheidend ist, in der literatur zum deutschen urhg (auch österreichischen, aber für andere länder sieht das z.t. mehr oder weniger deutlich anders aus), ebenso wie in der rechtsprechung wird (mittlerweile) allerdings überwiegend angeregt, auf die bestimmungsmäßigkeit abzustellen, d.h. woran sich ein angebot primär(!) richten soll, und da ist die sprache tatsächlich ein wichtiges kriterium -- der bgh spielt auf so etwas entsprechend auch immer wieder an (siehe z.b. BGH, Urteil vom 15. 2. 2007 - I ZR 114/04, Wagenfeld-Leuchte). und ja, jedem ist bewusst, dass es anderswo auch bearbeiter gibt, nur muss man ja irgendein kriterium anwenden. grüße, —Pill (Kontakt) 14:56, 29. Mai 2011 (CEST) (die behauptung, dass die deutschsprachigkeit eines angebots automatisch dazu führe, dass sich gerichte in "dach" zuständig fühlten - stand irgendwo oben - ist im übrigen nicht so ganz richtig, auch wenn es ein indiz ist [so jedenfalls die entsprechende rechtssprechung, wobei mir leider die passende stelle entfallen ist], ebenso wie i.ü. auch der umkehrschluss. und zur frage, ob sich deutsche gerichte überhaupt zuständig fühlten: nach ansicht unserer anwälte [d.h. derer von wikimedia deutschland] ja, und nach ansicht der bisherigen rechtssprechung bzgl. wikipedia-inhalten ebenso.)
Auf jeden Fall ist für uns US-amerikanisches Recht irrelevant. --Marcela 15:12, 29. Mai 2011 (CEST)
Du meinst wohl das Richtige, aber mit dieser Vereinfachung ist es schlecht ausgedrückt, was gerade solche Diskussionen heraufbeschwört. Dass das US-Recht eine Nutzung zulässt, ist für Benutzer in anderen Ländern nicht ausreichend. Für in vielen Ländern zugängliche Seiten müssen unter Umständen die Urheberrechte vieler Länder nebeneinander beachtet werden, wenn man im konkreten Einzelfall eine Rechtsverletzung in jedem dieser Länder sicher vermeiden will. Wenn jemand aus Deutschland das Urheberrecht eines US-Urhebers verletzt, ist das US-Recht nicht irrelevant. Eine andere Frage ist, ob man ihn persönlich in Deutschland dafür belangen kann. Hält er sich in USA auf oder hat er Vermögen dort, kann die Sache schon anders aussehen. Und von Wikimedia kann der Rechtsinhaber in den USA wohl die Unterlassung der Nutzung verlangen. --DiRit 16:51, 29. Mai 2011 (CEST), ergänzt --DiRit 16:59, 30. Mai 2011 (CEST)

Was genau ist denn die Frage oder der Diskussionsgegenstand? Das Juristen im Allgemeinen damit überfordert sind, dass die Realität nicht immer ihrem Territorialitätsprinzip folgt, ist doch geschenkt.--Wiggum 16:16, 29. Mai 2011 (CEST)

Offenbar ist der Kollege verärgert darüber, dass ein paar Bilder, die in den USA zulässig sind, hier (hier = de.wikipedia.org, damit nicht wieder irgendeiner unnötigerweise das Nationaliätenfass aufmacht) nicht verwendet werden dürfen. Also nicht neues. Er möge sich bitte trösten, denn im umgekehrten Fall profitieren wir (wir = die auf de.wikipedia.org aktiven, siehe oben) gelegentlich auch durch unsere Richtlinien. In den USA sind urheberr. geschützte Kunstwerke im öffentlichen Raum nicht von der Panoramafreiheit gedeckt. Wir können aber solche amerikanischen Werke hier lokal hochladen. (Zumindest ist mir nichts gegenteiliges bekannt.) Also kein Nachteil ohne Vorteil...-- Herby 20:40, 29. Mai 2011 (CEST)
Nicht ganz @Herbert, auch de.wikipedia.org muss das USA Recht einhalten, weil da der offizelle Serverstandort ist. Das Berufen auf die Panoramafreiheit funktioniert für Kunstwerke in der USA so wie für andere Länder. Sondern die Bilder nach Panoramafreiheit können in der USA wegen ihrer Fair-use-Regel behalten werden. Also funktioniert es nur, weil es bei uns und bei ihnen je ein Gesetz mit der "gleichen" Lücke für das verwenden von Fotos von noch urheberrechlich geschütze Gegenstände gibt. Das darf nie vergessen werden, dass eben auch de.wikipedia.org zusätzlich immer auch das US-Recht einhalten muss. Zu unserem Glück (ich rede hier jetzt mal nur für A udn D), sind deren Bildrecht meist deutlich lockerer, gerade was die Verwendung von „fremden“ bzw. geschützen Bildern betrifft. --Bobo11 09:30, 30. Mai 2011 (CEST)

PD-USGov oder CC-by-sa?

Welches Lizenzbapperl sollte ich denn nehmen, wenn ich ein von der NASA angefertigtes Sat-Bild (TRMM-Instrument) von NASAs Flickrstream nach Commons laden will? Setze ich, nachdem ich es mit dem Commonshelper transferiert habe noch zusätzlich PD-USGov rein? Mache ich gar nix, weil CC-by-sa ausreicht? Tausche ich CC-by-sa durch PD-USGov aus? --Matthiasb (CallMeCenter) 20:41, 29. Mai 2011 (CEST)

PD ist freier verwendbar als CC, wenn es zutrifft, sollte das rein. Ob das bei automatisch erstellten Bildern so ist, weiß ich nicht. --Marcela 20:49, 29. Mai 2011 (CEST)
Wäre commons:Template:PD-USGov-NASA. --Matthiasb (CallMeCenter) 21:24, 29. Mai 2011 (CEST)
Dann würde ich das auch dranmachen und nicht CC. Vielleicht noch andere Meinungen? --Marcela 21:29, 29. Mai 2011 (CEST)
+1, PD ist freier als CC, -jkb- 21:31, 29. Mai 2011 (CEST)
Danke für eure Antworten, habe auch mal auf Commons gefragt, wie die das gerne hätten. Aber nicht jetzt dorthin gehen und dasselbe antworten wie hier ! :p --Matthiasb (CallMeCenter) 21:36, 29. Mai 2011 (CEST)

Die Frage auf Commons ist allerdings anders gestellt. Hier waren es eben NASA-Bilder mit der Frage, welche Lizenz du nehmen solltest. Auf Commons schreibst du zusätzlich, dass die Bilder seitens der NASA saelbst bereits mit CC lizensiert wurden. Dann geht nur jeweils die entsprechende CC, wenn ich es richtig sehe. -jkb- 22:26, 29. Mai 2011 (CEST)

Gegenfrage. Wenn ich eine CC-by-sa Lizenz habe, welche weltweit gültig ist, und für uns auch brauchbar ist. Wieso soll ich mich dann noch auf eine Ausnahmeregel berufen, die vielleicht nur in der USA gültig ist? Und eigentlich nur deshalb keine Scherereien macht, weil der Urheber ausserhalb der USA kaum klagen wird.--Bobo11 22:30, 29. Mai 2011 (CEST)
für dich als Schweizer ist doch eine ganz andere Frage interessant: das sind nur Lichtbilder ohne schöpferischen Anteil ;) --Marcela 22:34, 29. Mai 2011 (CEST)

Aber irgendwie, -jkb-, stellt sich doch die Frage, ob wir es nicht eigentlich mit einem besonderen Fall von Schutzrechtsberühmung handeln – der Urheber stellt sein Werk, das per Gesetz public domain ist, unter CC, er schränkt also die vom Gesetz vorgesehenen Recht ein. Das Weiße Haus macht das übrigens seit Obamas Amtsantritt auch. Daß gemäß Bobos Feststellung außerhalb der USA lebende Subjekte eine formal bessere Lizenz haben, ist eine andere Geschichte. (Sie schafft aber eine neue Stolperstelle: unter PG-Gov reicht es, nachzuweisen, das Bild komme vom Weißen Haus. Unter CC müßte man stets den Namen des White-House-Photographen in der Bildbeschreibung führen. Ob da die Uploader daran denken? Das heißt doch, daß mein Upload von gestern (Datei:Songda TRMM image 2011-05-27 0710Z.jpg), der Auslöser dieser Debatte, unkomplett ist, weil da als Urheber durch „Bryan's Tool“ der Flickr-Account (das NASA Goddard Space Flight Center) angegeben wird und nicht derjenige, der an einer ganz anderen Stelle der NASA sitzende Hal Pierce und für den Text der Bildbeschreibung Rob Gutro. Oder sehe ich das falsch weil zu penibel?) --Matthiasb (CallMeCenter) 08:37, 30. Mai 2011 (CEST)

Prinzipiell ist es so, dass der Rechteinhaber sein Werk mit mehr als einer Lizenz versehen kann, allerdings nicht an einer und der gleichen Stelle. Und du solltest die Lizenz angeben, die du an der Quelle gefunden hast, hier wäre es eben CC. Falls du das Bild noch anderswo findest, wo es eben PD ist, so kannst du eben PD verwenden, dann aber mit der richtigen Quelle (so ist es wohl richtig beschrieben, bitte korrigiere mich jemand). Der Unterschied liegt dann wirklich in dem Umstand, was alles und wie du bei Weiterverwendung angeben musst. -jkb- 08:52, 30. Mai 2011 (CEST)
Ja das ist richtig, es ist nur eine Frage was du unter das Bild schreiben musst/solltest. Zum Einwand von Matthiasb. Wenn die Nase ihre Bilder mit „cc-by-sa NASA“ veröffentlicht, dann muss ich eben kein Namen zusätzlich angeben. Dann ist eben der gewünschte Urheber-Name „NASA“. Da wird jemand mitbekommen haben, dass es für Nachnutzer einfacher und sicherer ist wenn sie eien CC Lizenz angeben. Als das man sich auf ein im Ausland unbekanntes und unklares Gesetz beruft. Denn auch bei einem PD Bild sollte ich angeben, woher es stammt. Und selbst wenn eine Bild eigentlich PD ist, ist eine CC-by-sa nicht automatisch eine SChutzrechtsbemühung, solange die CC-Lizenz vom Urheber vergeben wurde, ist es eben trotzdem einen gültiger Vertrag. Nur hab ich in dem spezielen Fall, eben auch die Möglichkeit, das Bild auch auf Berufung auf PD zu verwenden. Ich bin hier in diesem Fall also nicht verpflichte die CC-Lizenz zu verwenden, sondern könnte es auch wie jedes andere PD-Bild verwenden. Dieser Fall wird auch dann ein tretten wenn, wir alle hier 70 Jahre Tod sind und es die WP noch gibt. Dann sind unserer Bilder auch weiterhin mit Lizenziert, nur muss diese ab dem Zeitpunkt als die 70 Jahre PmA abgelaufen sind nicht mehr einhalten, sondern darf sie wie alle anderen gemeinfreien Bilder verwenden. Ich darf und kann es aber weiterhin als als lizenzziertes Bild benutzen. So gesehen ist in denn Fällen, das PD schlicht weg eine zusätzliche mögliche „Lizenz“.--Bobo11 09:16, 30. Mai 2011 (CEST)

Schöpfungshöhe von Messwerte-Plots

Haben diese Diagramme eine hinreichende Schöpfungshöhe, um urheberrechtlich geschützt zu sein? Es handelt sich um Plots der Daten aus dieser Tabelle. Die hinzugefügten "Sprechblasenkommentare" könnte ich entfernen. --PM3 15:13, 30. Mai 2011 (CEST)

Ich denke nicht. -- ⚖.suhadi 18:22, 30. Mai 2011 (CEST)
Haben keine SH. -- Chaddy · DDÜP 19:05, 30. Mai 2011 (CEST)
Danke für die Auskunft! --PM3 19:10, 30. Mai 2011 (CEST)

Commons-User gefragt

Kann sich ein Commoner mal anschauen, ob hier alles mit rechten Dingen zugeht. Vielen Dank, Oberlaender 16:33, 30. Mai 2011 (CEST)

Konkret? Umkategorisierungen, Aufnahmejahr... ? -jkb- 16:36, 30. Mai 2011 (CEST)

Verlinkung von Wikipedia mit anderen Webseiten.

Ich pflege eine Webweite für den BDZ - Gewerkschaft Zoll und Finanzen BV Hannover. Darf ich Artikel die in Wikipedia verlinken? z.B. den Artikel über die Stadt Helmstedt mit einem Eintrag "Helmstedt" auf unserer Seite, So dass jemeand der mehr über Helmstedt erfahren möchte gleich zu dem Artikel auf Eurer Seite geführt wird?

Viele Grüße Rainer (nicht signierter Beitrag von 77.189.103.82 (Diskussion) 22:35, 30. Mai 2011 (CEST))

Ja klar, siehe auch die dazu passenden Banner und Logos. — Raymond Disk. 07:58, 31. Mai 2011 (CEST)

Silke Birgitta Gahleitner

Schaut bitte mal auf das Porträtfoto im Artikel, Frau Gahleitner hat es mir per Mail gemeinfrei zur Verfügung gestellt, es stammt aus ihrem Privatbesitz, wird aber schon auf drei externen Seiten verwendet (sind alle unter "Weblinks" auffindbar). Habe ich alles richtig gemacht? fragt mit besten Grüßen --Jürgen Oetting 09:32, 28. Mai 2011 (CEST)

Gerade wenn es schon extern verwendet wird, solltest du die Email von Frau Gahleitner (samt Headern) an OTRS weiterleiten, damit das Bild ein Ticket erhält. Sonst wird es früher oder später einen LA abbekommen. --Túrelio 09:48, 28. Mai 2011 (CEST)
Danke, mach' ich. --Jürgen Oetting 10:02, 28. Mai 2011 (CEST)
Wie vermutet, heute hat es einen SLA abbekommen. Gib mir Bescheid, sobald du von Frau Gahleitner eine positive Antwort erhalten hast, dann kann ich das tag auf OTRS-pending umstellen. --Túrelio 10:24, 29. Mai 2011 (CEST)
Mail erhalten und an permissions-commons-de weitergeleitet. --Jürgen Oetting 21:29, 30. Mai 2011 (CEST)
Und das OTRS-Support-Team bearbeitet bereits den Fall. --AFBorchert 17:46, 2. Jun. 2011 (CEST)

Foto mit Gemeindewappen

Bevor ich Datei:Niederweningen.jpg nach Commons transferiere: Ist die Lizenz trotz des enthaltenen (IMHO störenden) Gemeindewappens korrekt? --Leyo 13:47, 30. Mai 2011 (CEST)

Hallo Leyo, im Abschnitt „Dateiversionen“ der Dateiseite steht bei 2004 „Public Domain“ (deutsch: Gemeinfreiheit). Das steht im Widerspruch zur GFDL- und CC-Lizenz. Wenn der Urheber, Benutzer:Struggle, das Werk als gemeinfrei deklariert hat, ist es zwar kein Rechtsbruch, die Lizenz eigenmächtig „heraufzusetzen“, meines Erachtens wäre es jedoch korrekt, wenn das Werk gemeinfrei bleibt. Auch dafür gibt es Lizenzbausteine. Gruß, — frank 14:47, 30. Mai 2011 (CEST)
Nachtrag: Das Wappen, vorausgesetzt es ist das offizielle Gemeindewappen, ist als amtliches Werk ohnehin gemeinfrei. — frank 14:51, 30. Mai 2011 (CEST)
(BK) Der Uploader hat die Lizenz 15 Minuten nach dem Upload geändert (siehe Versionsgeschichte). --Leyo 14:53, 30. Mai 2011 (CEST)
Nach D-A-CH Recht ist das OK, nach US-Recht hängt es davon ab, wie alt das Wappen ist. Ist das Wappenvor 1923 entworfen worden, kannst du das Bild auf die Commons laden. Ist das Wappen jünger, ist nicht nur die Lizenz falsch, sondern das Bild darf überhaupt nicht auf die Commons. Grüße --h-stt !? 15:00, 30. Mai 2011 (CEST)
Wie alt das Wappen ist, weiss ich nicht, würde aber schon vermuten, dass es vor 1923 entstand. Auf Commons ist das Wappen übrigens schon… --Leyo 15:20, 30. Mai 2011 (CEST)
Etliche Schweizer Gemeindewappen sind jünger, wobei sich wohl die meisten Gemeinden, die bis dahin keines hatten, 1939 ein Wappen zulegten, siehe Gemeindewappen (Schweiz). Gestumblindi 22:05, 1. Jun. 2011 (CEST)
Danke für die Information. Kannst du zu Niederweningen.jpg konkret etwas sagen? --Leyo 14:01, 2. Jun. 2011 (CEST)
Das Foto ist mit seiner niedrigen Auflösung ja sowieso recht unbefriedigend. Du könntest doch im Portal:Aargau fragen, ob nicht jemand an einem schönen Wochenende auf die Lägern wandern und ein neues Foto von Niederweningen machen möchte, damit wären alle Probleme gelöst ;-). Ansonsten: 1992 ist ein Buch über die Geschichte von Niederweningen erschienen ( http://d-nb.info/930981359 ), darin könnte man wohl erfahren, von wann das Wappen ist. Oder durch einen Anruf bei der Gemeinde. Ich gehe jedenfalls schon davon aus, dass das Foto auf Commons nicht akzeptiert wird, wenn das Wappen nicht vor 1923 entstanden sein sollte (wobei es lange gehen kann, bis man sowas auf Commons merkt - das bereits auf Commons vorhandene Wappen müsste dann natürlich auch gelöscht werden). Häufig hat man sich bei der Schaffung von Gemeindewappen aber auch bei älteren Wappen (irgendwelcher Adelsfamilien) bedient, es könnte also selbst dann als Wappen alt genug für Commons sein, wenn es noch nicht so lange offizielles Wappen der Gemeinde ist. Eine weitere Option wäre natürlich, das Wappen rauszuretuschieren, aber eben, das Foto ist ja sowieso nicht so toll... Gestumblindi 19:46, 2. Jun. 2011 (CEST)
Ja, ich finde auch, dass das Foto qualitativ schlecht ist. Eventuell könnte es durch dieses ersetzt und gelöscht werden. Rauszuretuschieren wäre wohl schwierig. --Leyo 19:57, 2. Jun. 2011 (CEST)
Ah, das ist doch ein viel netteres Foto, ja. Würde ich nehmen. Gestumblindi 20:01, 2. Jun. 2011 (CEST)

Datei:SZ, 28.5.2011.jpg

Da ich aufgrund der Infos im Archiv etwas unsicher bin, frag ich mal direkt nach. Ist es erlaubt, ganze Zeitungsartikel wie der verlinkte in WP hochzuladen? Und dann die Vorlage Vorlage:Bild-PD-Schöpfungshöhe zu benutzen? Danke für die Antworten! --Dbawwsnrw Fragen? 22:17, 31. Mai 2011 (CEST)

Anscheinend nicht, wurde zu mindestens gelöscht. -- ⚖.suhadi 21:57, 5. Jun. 2011 (CEST)

Piassava - Schöpfungshöhe?

Guten Morgen, hat dieser Text, für den ich damals von hier leider nur eine vage Freigabe bekommen habe, überhaupt Schöpfungshöhe? Gruß, --Flominator 08:07, 8. Mai 2011 (CEST)

Ist die Frage irgendwie schwer verständlich oder traut sich nur keiner? --Flominator 12:13, 12. Jun. 2011 (CEST)

Logistische Kennlinie

Hallo,

ich bitte um Prüfung, ob der o.g. Artikel eine URV darstellt. Ich selbst fühle mich dazu nicht kompetent. Im Rahmen der Nachsichtung bin ich auf diesen Artikel gestoßen.

Der Artikeltext selbst ist imho annähernd 1:1 hier zu finden: [8]

Ich habe dem Autor bereits nahegelegt, seinen Artikel hinsichtlich URV zu prüfen.

Das konkrete Thema (URV, wie hier vorgehen?) habe ich mit ein paar anderen erfahrenen Wikipedianern bereits vorerörtert, besser gesagt, ich habe um Tipps gebeten, da ich selbst hinsichtlich URV und dem Umgang damit unerfahren bin.

Für weitere Auskünfte bitte ich, mich auf meiner Disku-Seite anzusprechen.

Vielen Dank vorab für Eure Hilfe. Gruß, ---WolliWolli- Feedback 23:24, 17. Mai 2011 (CEST)

Das sieht mir sehr eindeutig aus. Der Artikel im Netz ist 3 Jahre älter als der WP-Artikel, und in der WP Version sind diverse Formulierungen (inkl. Verweis auf nicht übernommene Abbildungen) enthalten. Habe Baustein gesetzt und auf WP:LKU eingetragen. Nobody Perfect 12:59, 12. Jun. 2011 (CEST)
Danke Dir für Deine Initiative. Ich habe mich selbst (noch) nicht getraut, dies so durchzuführen, weil ich mir selbst auf diesem Gebiet (noch) Erfahrungsdefizite bescheinige. Ich lerne hier aber dazu. Viele Grüße, ---WolliWolli- Feedback 13:43, 12. Jun. 2011 (CEST)
P.S.: Da ich das Vorgehen in solchen Fällen insbesondere anhand dieses Beispiels erlernen möchte, habe ich mir angesehen, was Du dazu wo editiert hast. Scheint gar nicht so kompliziert zu sein, wie ich befürchtet hatte. Macht mir Mut, dies in ähnlichen Fällen künftig selbst entsprechend durchzuziehen. Habe mir in dem Zusamenhang erlaubt, auf der betroffenen Seite den URV-Link zu korrigieren (der auf "404" lief), indem ich die beiden terminierenden }}-Zeichen entfernt habe. Ich hoffe, dass war so richtig und in Deinem Sinne. Viele Grüße, ---WolliWolli- Feedback 13:51, 12. Jun. 2011 (CEST)

Kosovo-Pass commonsfähig?

Ist Datei:Kosovo-Pass-2.png (ein Reisepass aus dem Kosovo, hier ohne SH und ohnehin Amtliches Werk nach Schutzlandprinzip) commonsfähig? Yellowcard 22:03, 2. Mai 2011 (CEST)

Ich befürchte, es wird schwierig, einen kosovarischen Urheberrechts-Experten aufzutreiben… Im Zweifelsfall muss die Datei hier bleiben. --ireas :disk: :bew: 20:45, 26. Jul. 2011 (CEST)