Wikipedia Diskussion:Globaler Ausschluss

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Letzter Kommentar: vor 8 Jahren von MGChecker in Abschnitt Prinzipieller Einspruch gegen die Verschiebung
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Was tun mit Beiträgen von gebannten Nutzern?

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Ich habe mir mal durchgelesen, welche Regeln unser englischsprachiges Schwesternprojekt so hat: en:WP:Banning_policy.

Eines vorneweg: Sie schreiben explizit, dass die Regeln nur für die englischsprachige Wikipedia gelten: "The English-language Wikipedia does not have authority over the Meta-Wiki, Wikimedia sister projects, or Wikipedias in languages other than English. As such, bans issued by the English Wikipedia community or Arbitration Committee are not binding on other projects."

Das heißt, das, was in der dortigen Wikipedia für Richtlinien gelten, sind kein muss für uns. Sie sind nur als Vorschläge aufzufassen. Dennoch sind dort einige sehr sinnvolle Vorschläge. Zwei sehr wichtige Regeln sind:

  • Anyone is free to revert any edits made in violation of a ban, without giving any further reason and without regard to the three-revert rule. This does not mean that edits must be reverted just because they were made by a banned editor (obviously helpful changes, such as fixing typos or undoing vandalism, can be allowed to stand), but the presumption in ambiguous cases should be to revert.
  • Editors who reinstate edits made by a banned editor take complete responsibility for the content.

Frei übersetzt bedeutet das also:

  • Jeder darf Edits von gebannten Benutzern revertieren, ohne eine weitere Begründung anzugeben und ohne die "Three-Revert" Regel anzuwenden. Das bedeutet nicht, dass diese Edits revertiert werden müssen nur weil sie von einem gebannten Benutzer stammen. (Offensichtlich hilfreiche Änderungen wie Rechtschreibkorrekturen oder Rückgängigmachung von Vandalismus dürfen stehen bleiben.) Aber die Grundannahme in ungewissen Fällen sollte das Revertieren sein.
  • Autoren, die Edits von gebannten Benutzern wiederherstellen, tragen die volle Verantwortung für diese Edits.

Das finde ich ist doch eine vernünftige Regelung: Jeder darf Edits von gebannten Benutzern entfernen. Jeder darf sich die Edits von gebannten Benutzern zu eigen machen und sie selber wieder einstellen. Dieser Edit zählt dann so, als ob dieser Autor den Text selber erstellt hätte.

Beispiel: Ich stelle den Text eines gebannten Nutzers wieder her. Anschließend kommt heraus, dass dieser Text URV enthält. Dann muss ich mich für diesen URV verantworten. Ich darf mich nicht damit herausreden, dass ich von nichts gewusst habe. Es wird so behandelt, als ob ich den URV eingestellt hätte. Und dementsprechend wird der Admin dann auch entsprechend handeln und mich für das Einstellen des URV verwarnen oder sperren. --Eulenspiegel1 (Diskussion) 17:47, 23. Mai 2016 (CEST)Beantworten

Ja, das ist schön, daß die en. eine Regelung hat (die klingt tatsächlich vernünftig). Noch schöner wärs aber, wir in der de.WP eine Regelung hätten. Wir haben nämlich keine: Weder eine vernünftige, noch eine schlechte. Wir haben nur Chaos. Es wäre also gut, wenn wir uns jetzt bitte alle darauf konzentrieren, daß wir möglichst bald eine möglichst vernünftige Regelung für die de.WP bekommen. --Henriette (Diskussion) 17:53, 23. Mai 2016 (CEST)Beantworten
(BK) Genau deswegen hat oben ein bestimmter Benutzer unrecht, wenn er behauptet, man müsse alles löschen. Denn da steht revert = revertieren, nicht delet = löschen (kleiner aber wichtiger Unterschied).
1. Wie erkennt man überhaupt, dass es der erster Edit eines gebannten Benutzern ist? In der Regel doch deswegen, weil dieser Edit nicht wirklich mit unseren Grundsätzen in Einklang zu bringe ist. Der kann schon jetzt ohne irgend welchen Zusammenhang mit dem gebannten Benutzer entfernt werden (Revertiert werden). Es stellt sich da höchstens die Frage ob mit oder ohne Versionslöschung. In einigen Fällen ist das wirklich notwendig, dann greifen aber schon heute bestehende Regeln, die gar nicht neu aufzustellen sind (URV, Volksverhetzungen, Drohungen, Klarnamensnennungen usw.).
2. „Jeder darf sich die Edits von gebannten Benutzern zu eigen machen und sie selber wieder einstellen.“ -... und dann darf er den Kopf so hinhalten, wie wenn es sein eigener wäre. Das ist auch vollkommen richtig so.
Es ist gar kein so grosses Problem. Nur sollten solche Regeln eben auch auf de: niedergeschrieben und per MB abgesegnet werden. Und nicht als Einzelaktion durchgezwängt werden. Ein vernünftiger Vorschlag -wie das Vorgehen auf en: meiner Meinung nach ist-, hat gute Chancen. --Bobo11 (Diskussion) 18:11, 23. Mai 2016 (CEST)Beantworten
Eine Regelung nach bsp. so einem Muster: Eine Nutzer ist global ausgeschlossen, Bearbeitungen dieses Menschen fallen auf. Jetzt muss nach dem Bannhintergrund geschaut werden: Beispiel 1) Crosswiki-Beleidigungen. Sinnvolle Textergänzungen, so sie nicht über einen geringen Umfang herausgehen, können bleiben. Beispiel b) Schlechte Textarbeit. Jegliche Textarbeit, die über Änderungen an der Zeichensetzung bestehender Sätze hinausgehen, ist rückgängig zu machen. Auch Zeichensatzänderungen müssen keinen Bestand haben, auch wenn sie nützlich erschienen. Beispiel 3) Hartnäckige URVen, Selbstdarstellung, allgemeine Sabotage an Wiki-Inhalten. Kurz und bündig: "Nuke on sight, ask questions later". So in etwa? Grüße, Grand-Duc (Diskussion) 18:14, 23. Mai 2016 (CEST)Beantworten
(nochmal) Lies doch bitte mal diese Diskussion auf den A/A zum Artikel Schloss Schlobitten und erkläre uns dann warum shoot on sight, ask later eine tolle Idee ist ;) --18:54, 23. Mai 2016 (CEST)
AW an Henriette: Weil ich einfach davon ausgehe, dass die entsprechend verbannten Menschen von den WP-Nutzern, die letztendlich die Löschvorgänge ausführen, ausreichend sicher erkannt werden (-> WP:LSWU!), bei Dauertrollen erfahrungsgemäß regelmäßige CU-Anfragen gestellt und erledigt werden und zu guter Letzt eine systemimmanente Eigenschaft von MediaWiki ist, nichts dauerhaft zu löschen, sondern nur mehr oder weniger gründlich zu verbergen, was rückgängig gemacht werden kann. Außer in für das Produkt "Enzyklopädie" verhältnismäßig irrelevanten zwischenmenschlichen Beziehungen kann durch einen lockereren MediaWiki-Löschknopf kein großer Schaden angerichtet werden. Grüße, Grand-Duc (Diskussion) 19:13, 23. Mai 2016 (CEST)Beantworten
Henriette, meinst du, es würde ausreichen, einfach die englische Regelung als Vorschlag zu nehmen. Und wenn es innerhalb von 7 Tagen keinen Widerspruch gibt, setzen wir sie hier in de.Wikipedia um. Oder bestehst du auf ein Meinungsbild?
Bobo11, im Fall, der diese Diskussion ausgelöst hat, wurde es über eine CU-Abfrage erkannt.
Grand-Duc, eine sinnvolle Regelung sieht meines Erachtens so aus, wie sie auch in der en.Wikipedia steht. Ich halte es für unnötig kompliziert, in den Regeln extra zwischen unterschiedlichen Bann-Gründen zu unterscheiden. Jeder darf ohne Begründung den Text von gebannten Nutzern löschen. Natürlich darf er sich vorher auch den Bann-Grund anschauen und seine Entscheidung hiervon abhängig machen. Aber die Sache ist: Er darf ohne weitergehende Begründung löschen. Es ist vollkommen legitim, dass man den einen Edit von einem gebannten Nutzer löscht (Löschbegründung: "verbannter Nutzer") und den zweiten Edit vom gleichen Nutzer, der genau so schwerwiegend ist, nicht löscht. Aber ebenso legitim ist es für jeden Nutzer, sich den Text eines verbannten Nutzers zu eigen zu machen und ihn unter eigener Verantwortung wieder einzustellen. --Eulenspiegel1 (Diskussion) 18:29, 23. Mai 2016 (CEST)Beantworten
Und wieder kann einer nicht zwischen revert (zurücksetzen) und delet (löschen) unterscheiden. Auch auf EN: darfst du nicht einfach so löschen. Denn das kann übrigens nur eine Benutzer mit Adminrechten. Genau das ist es ja, dass hier einigen sauer aufstösst. Es wird gelöscht und auch auf en: verwiesen, obwohl da nur von rücksetzen die Rede ist. Wenn es nur um bedingungsloses zurücksetzen ginge, bzw. nur revertiert worden wäre, würde das nicht so hohe Wellen schlagen. --Bobo11 (Diskussion) 18:33, 23. Mai 2016 (CEST)Beantworten
Revert und löschen schließen sich nicht aus, bedingen sich aber auch nicht gegenseitig. Man kann auch Texte löschen, ohne dabei zu revertieren. Das passiert zum Beispiel hin und wieder bei einem Bearbeitungskonflikt. Oder wenn ein Nutzer sehr viele sinnvolle Änderungen macht und gleichzeitig an einer Stelle einen POV-Satz einfügt: Dann lösche ich diesen POV-Satz, ohne gleich den gesamten Edit zu revertieren. Was du meinst sind evtl. Artikellöschungen. Mir ging es jedoch erstmal um Bearbeitungen von Artikeln (im Gegensatz zur Neuanlage).
Zum Thema Artikellöschungen steht in en.Wikipedia: Wenn ein Artikel von einem gebannten Nutzer erstellt wurde und noch keine nennenswerten Änderungen durch andere Nutzer erfolgt sind, dann darf jeder einen SLA auf diesen Artikel stellen. --Eulenspiegel1 (Diskussion) 18:52, 23. Mai 2016 (CEST)Beantworten
Kurz und bündig: Nein, es reicht nicht auf dem zuständigen Planungsamt auf Alpha Centauri eine Regelung der en. auszulegen, sie vernünftig zu finden und nach 7 Tagen ohne Protest davon auszugehen, daß alle Benutzer sie super finden. Wir brauchen ein MB. Für Regelungen in der de.WP. Abgehalten in der de.WP. Zugestimmt und damit beschlossen mit einer Mehrheit von mindestens 2/3 aller Abstimmenden. --Henriette (Diskussion) 18:54, 23. Mai 2016 (CEST)Beantworten
gudn tach!
der enwiki-weg scheint mir vernuenftig zu sein. bei uns hat das problem wohl so ungefaehr mit dieser ergaenzung ("Bearbeitungen sollen zurückgesetzt, neu erstellte Seiten gelöscht werden.") angefangen. @user:NordNordWest: das, was du damals ergaenzt hast, und was im laufe der zeit noch ausgeschmueckt wurde, ist keine uebersetzung von meta-zeugs, sondern es ist bereits eine interpretierte folge davon, oder? in diesem fall koennten wir meiner ansicht nach den umseitigen text durch Eulenspiegels zitierte bzw. uebersetzte version ersetzen, weil jene weniger im konflikt mit unseren anderen richtlinien steht und zudem weniger streit-potenzial enthalten sollte als die momentan umseitige. parallel kann und sollte man ein MB basteln.
hat da jemand einwaende? z.b. user:-jkb- meinte weiter oben ja, dass ein MB wirkungslos sei. aber das bezieht sich afaics nicht auf den umseitigen text, der ohnehin keine uebersetzung des textes auf meta zu sein scheint, sondern eben nur auf die eigentlichen terms of use, in denen aber die #Konsequenzen gar nicht so pauschal und hart formuliert sind, oder hab ich da was uebersehen? -- seth 23:30, 23. Mai 2016 (CEST)Beantworten
Zu deiner Frage: genau. NNW 09:45, 24. Mai 2016 (CEST)Beantworten
Ja, bin da. Meine Einwände waren eher Bedenken, ob die WMF, ob geliebt oder hegasst, dennoch Betreibedin der Domain, so ein MB zur Kenntnis nimmt, wenn sich dieses in die Kompetenzen der WMF einmischen sollte. Und da sind viele Mitdiskutierende da, die es nicht wahrhaben möchten. Ansonsten ist mir der Stil der Diskussion - tja ... Daher Schluss und Gruß -jkb- 21:38, 24. Mai 2016 (CEST)Beantworten
gudn tach!
ok, danke euch fuer die antworten.
da niemand bisher einwaende genannt hat, schreite ich mal zur tat. -- seth 22:10, 24. Mai 2016 (CEST)Beantworten

Meinungsbild in Vorbereitung

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Ich war mal so frei und hab das Grundgerüst gestellt. Wikipedia:Meinungsbilder/Globaler Bann Bitte über Abstimmungsinhalt zuerst die Diskusionseite benutzen. Danke --Bobo11 (Diskussion) 13:14, 24. Mai 2016 (CEST)Beantworten

Danke! Wird, sobald es abstimmungsreif ist, vermutlich eines der seltenen Male, dass ich mich bei einem MB als Unterstützer eintrage. -- Chaddy · DDÜP 20:33, 24. Mai 2016 (CEST)Beantworten

Prinzipieller Einspruch gegen die Verschiebung

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- wie auch beim Versachieber auf seiner DS kundgetan. So geht es nicht. -jkb- 20:41, 22. Okt. 2016 (CEST)Beantworten

(BK) Heißt "prinzipiell", dass dich etwas am der Ablauf der Verschiebung stört? Ich hätte ja gerne ganz langsam verschoben, aber das lässt die Software nicht zu ;-) - und Diskussionen gab es ja seit längerem, im Januar, Februar und Mai. Ich nahm an, dass das Wesentliche gesagt ist.
Oder bist du gegen die Verschiebung als Solche? Du hast dich ja nicht ausführlich zur inhaltlichen Frage geäußert, soweit ich sehe, sondern nur die Entscheidungsfindung auf Meta kritisiert - die muss uns hier ja aber nicht interessieren. Dein Vorschlag "Ban" fand ja keine Zustimmung. --Katimpe (Diskussion) 21:03, 22. Okt. 2016 (CEST)Beantworten
Die Verschiebung geht mMn ohne vorherige Diskussion + Konsens gar nicht. Ich würde übrigens eine Verschiebung auf Globale Acht bevorzugen. MfG, Brodkey65|...Am Ende muß Glück sein. 20:53, 22. Okt. 2016 (CEST)Beantworten
Nur zur Klarstellung: Vorherige Diskussionen gab es ja, siehe hier und hier. Mit "Acht" hätten wir ja im Prinzip dasselbe Problem wie mit "Bann", dass ein mittelalterlicher Rechtsbegriff heraufbeschworen wird, wo es eigentlich nur um ein schlichtes Verbot (engl. ban) geht. --Katimpe (Diskussion) 21:03, 22. Okt. 2016 (CEST)Beantworten
Die Diskussion, wso du eine Mehrheit siehst (ich nicht) ist ein halbes Jahr alt. -jkb- 21:06, 22. Okt. 2016 (CEST)Beantworten
Ja, und? --Katimpe (Diskussion) 21:20, 22. Okt. 2016 (CEST)Beantworten
Müssen wir jetzt wirklich aus Prinzip anfangen, darüber zu diskutieren, obwohl sich bisher keiner darüber beschwert hat? --MGChecker – (📞| 📝| Bewertung) 03:25, 23. Okt. 2016 (CEST)Beantworten