Wikipedia Diskussion:Meinungsbilder/Schiedsgericht Oktober 2007/Archiv

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Welche Version?

Ich schlage zwei Versionen vor.

Die Kompaktversion [1] ermöglicht auch die Abstimmug über die Aufgabenbereiche und Befugnisse.

Die Kurzversion [2] läßt den Status Quo bestätigen, erfordert aber für die Optionen vielleicht ein weiteres MB. -- Carl 23:16, 27. Sep. 2007 (CEST)

Ich bin prinzipell dafür, die Kompaktversion zu verwenden.(Allerdings ohne 'Wer hier unterschreibt, darf im zweiten Teil (grün) nicht abstimmen.') Außerdem sollte noch die Möglichkeit einer zweiten Probephase als Abstimmoption vorhanden sein. Bis jetzt hat das Schiedsgericht nämlich nur drei Fälle angenommen und davon zwei vollständig bearbeitet, was meiner Meinung nach den Aufwand der Wahl zu einem Schiedsgericht in keiner Weise rechtfertigt. Dies mag daran liegen, dass die Annahme von Fällen momentan freiwillig erfolgt und sich dies bei nichtfreiwilligkeit viel mehr Fälle ergeben. Meiner meinung nach kann man von einem erfolgreichen Test aber erst sprechen, wenn genügend Fälle abgearbeitet wurden. Gruß Stefanwege 14:14, 28. Sep. 2007 (CEST)
Dieses MB ist Bestandteil eines festgelegten Ablaufplans, in dem keine zweite Probephase vorgesehen ist. Bitte entferne diese Option. Man kann sich hier nichts wünschen. Es geht nur um die praktischste Form. -- 141.35.184.155 18:46, 28. Sep. 2007 (CEST)
Soweit ich es weiß, sollte anhand von Erfahrungen darüber entschieden werden, ob und wie es weitergeht. Erfahrungen sind kaum vorhanden. Wie man über ein wie entscheiden soll, wenn man nur darüber entscheiden darf, ob man genauso (also weiter freiwillig?) weiter macht wie bisher ist mir unklar. Gruß Stefanwege 14:56, 1. Okt. 2007 (CEST)
Hier steht es: [3] Die Bewertung kann mit der Kompaktversion [4] gemacht werden. -- 90.186.159.44 16:10, 1. Okt. 2007 (CEST)

Warum darf man ggf. nur teilweise abstimmen?

warum darf ich wenn ich in teil 1 mit contra stimme in teil 2 nicht mehr abstimmen? ...Sicherlich Post 21:06, 1. Okt. 2007 (CEST)

Weil du dann gegen das SG bist und überhaupt keine Aufgaben und Befugnisse erteilen möchtest. Wenn die Contras auch bei den Optionen abstimmen dürfen, kann es passieren dass das SG gewählt wird, aber keine Aufgaben oder Befugnisse hat. Übrigens wird der untere Teil nur ausgewertet, wenn oben Pro überwiegt. Eine Contra-Stimme ist nicht weniger wert. -- Carl 10:21, 2. Okt. 2007 (CEST)
m.E. geht das einfach nicht beides in einer Abstimmung, weil jeder, der prinzipiell gegen die Weiterführung des Schiedsgerichts ist auch in jedem einzelnen Machtbefugnispunkt dagegen stimmen würde - das ich als Gegner des Schiedsgericht nun aber überhaupt keine Mitsprache mehr in der Zuständigkeitsfrage haben soll, kann ja nun auch nicht angehen. Letztendlich müssen zwei Meinungsbilder her; im ersten muß dann zwischen Pro, "prinzipiell ja, aber mit Änderungen" und "Contra" entschieden werden; erst danach und selbstverständlich unter Teilnahme aller Stimmberechtigter kann man, falls nicht die Mehrheit für bedingungsloses Pro stimmt, über die Form abstimmen (wo ich auch als prinzipieller aber nunmehr überstimmter Gegner des SG dann wohlüberlegt aussuchen kann, was mir nun an Kompetenz für ein wenn schon existentes dann bitte auch arbeitsfähiges Schiedsgericht sinnvoll erscheint). Angesichts der doch eher geringen Aktivität des SGs weiß ich allerdings auch nicht so recht, warum man sich nun sklavisch an den Zeitplan halten sollte und nicht doch in Erwägung ziehen könnte, die Probezeit noch ein halbes Jahr zu verlängern und das zumindest als weitere Abstimmmöglichkeit anzubieten.-- feba 21:52, 1. Okt. 2007 (CEST)
yep: IMO braucht es auch zwei MBs. in einem ist das zumindest so nicht sinnvoll; man muss schon politisch überlegen ob man ggf. im ersten teil wirklich mit "contra" stimmt oder nicht lieber dort mit pro dafür aber in allen detailpunkten mit contra .oO...Sicherlich Post 10:14, 2. Okt. 2007 (CEST)
Pro zu stimmmen und in allen Teilbereichen mit Contra soll nicht ermöglicht werden. Dabei kommt der schlechteste Ausgang heraus. Dann lieber die Kurzversion nehmen und den Bereich mit den Aufgaben und Befugnissen im Anschluß daran durchführen. Das ist allerdings mehr Aufwand und es könnte auch ein absurdes Ergebnis raus kommen. -- Carl 10:21, 2. Okt. 2007 (CEST)

m.E. geht das einfach nicht beides in einer Abstimmung, weil jeder, der prinzipiell gegen die Weiterführung des Schiedsgerichts ist auch in jedem einzelnen Machtbefugnispunkt dagegen stimmen würde - und genau das ist sein gutes Recht. Der Auschluss von den weiteren Absimmung, würde im Endeffekt dazu führen, dass Machtbefugnisse welche nicht von der Mehrheit getragen werden, angenommen werden. Das kann nicht der Sinn eines Meinungsbildes seien. Gruß Stefanwege 11:38, 2. Okt. 2007 (CEST)

Ich halte auch dieses Meinungsbild, zumindest was den zweiten Teil angeht, für reichlich destruktiv. Je mehr Optionen es gibt, um so komplizierter wird das Meinungsbild und um so weniger Benutzer werden sich daran beteiligen. Dass das wirklich so ist, sieht man an einigen vergangenen Meinungsbilder, die möglichst viele Optionen und Teilfragen beinhalteten, wohl in dem Gedanken, dass dann alles so schön demokratisch zugeht. Tatsächlich hat das im Ergebnis aber eher dazu geführt, dass das Meinungsbild abgelehnt wird. Die fatal Grundannahme ist hier (mal wieder), dass Meinungsbilder als Gesetzgebungsverfahren verstanden werden (such dir aus, was dir gefällt - das mit der Mehrheit wird dann Gesetz). Viel sinnvoller und zielführender wäre es, wie beim letzten Meinungsbild zum Thema einen konsensfähigen Vorschlag auszuarbeiten und den zur Abstimmung zu stellen. Es gibt Kritikpunkte, die im letzten halben Jahr wiederholt genannt wurden. Die können sehr gut als Basis für Veränderungen am ursprünglichen Vorschlag genommen werden. Eine Aufdröselung in Teilfragen ist weder nötig noch sinnvoll. sebmol ? ! 12:27, 2. Okt. 2007 (CEST)

Ich finde die Kurzversion eindeutig besser. Sie sollte das SG bestätigen. Wenn es Änderungswünsche für Aufgaben und Befugnissen gibt, können die in nachfolgenden MB von anderen Benutzern zur Abstimmung gestellt werden. -- Carl 23:17, 2. Okt. 2007 (CEST)
Ich halte beide Optionen für zu eingeschränkt. Die User werden auch nicht verwirrt, wenn sie mehr Auswahlmöglichkeiten haben; denn wem's zu komplixiert ist, der setzt einfach seinen Haken bei "Für das SG" oder "Gegen das SG" und lässt die Details in Ruhe. --DaB. 12:28, 4. Okt. 2007 (CEST)
Beide Optionen (Pro+Contra) oder beide Versionen? -- Carl 13:53, 4. Okt. 2007 (CEST)
Beweis? sebmol ? ! 12:40, 4. Okt. 2007 (CEST)
Ist im RL auch so. Bei Wahlen wo panaschieren und komulieren möglich ist, machen die meisten Leute auch ihr Kreuz einfach oben bei der Partei. --DaB. 12:42, 4. Okt. 2007 (CEST)
Dagegen kann ich mehrere MBs halten, die aufgrund ihrer Komplexität abgelehnt wurden. Eine konsensfähige Vorlage vorzustellen, über die dann abgestimmt werden kann, um diesen Konsens zu dokumentieren, ist die sinnvollste Variante. Das gibt dir dann auch die Möglichkeit, ohne größere Einarbeitung dein Contra abzugeben. sebmol ? ! 12:49, 4. Okt. 2007 (CEST)
Nun ist hier eine Ablehnung ja nicht möglich. Und wenn ich einfach dagegen wäre wie du mir unterstellst, dann wäre es doch klüger von mir, die Ja/Nein-Variante haben zu wollen und dann "nein" abzustimmen, oder? Was bei einer "Konsens"entscheidung entsteht, haben wir das letzte Mal gesehen: Chaos. Es wurden über andere Sachen diskutiert, als nachher im "Konsens" zu lesen waren, der "Konsens" war unscharf formuliert ect. pp. --DaB. 12:59, 4. Okt. 2007 (CEST)
Es haben sich 80% für die Einrichtung eines Schiedsgerichts ausgesprochen, es kann also durchaus von eienr konsensfähigen Vorlage gesprochen werden. Dass es während des MBs einzelne Punkte gab, die ausführlicher diskutiert wurden und teilweise strittig waren, war abzusehen und auch gut so. Wenn man diese Kritikpunkte in die neue Vorlage einarbeitet, kommt ein neuer konsensfähiger Vorschlag heraus. Von „Chaos“ kann hier keine Rede sein. sebmol ? ! 13:35, 4. Okt. 2007 (CEST)
Die Kurzversion wäre besser und einfacher. Die Langversion habe ich aber mit den sieben Optionen auch kurz genug gemacht. Sie könnte noch zusammen gestrichen werden. Wer aber mehr will, kann danach noch ein MB machen. -- Carl 13:58, 4. Okt. 2007 (CEST)
Es haben 80% für ein Schiedsgericht gestimmt, nicht für den Konsens (oder gab es eine Auswahl?). Irgendwie kommt mir das hier vor wie in der Bundesdeutschen Politik: "Die Wähler sind ja zu doof um Entscheidungen zu treffen, daher reicht es, wenn die uns alle 4 Jahre neu wählen".
Also konkret: WO ist das Problem, wenn die Leute die wollen, genauer abstimmen dürfen und die, die dies nicht wollen, es lassen? Von mir aus kann man ja eine Mindeststimmenanzahl vorschreiben, damit Detail-Abstimmungen wirksam werden. --DaB. 14:21, 4. Okt. 2007 (CEST)
Es gibt kein Problem. Wir versuchen eine Lösung zu finden, die viele Benutzer zu frieden stellt. Kannst du bitte die Grenze in einem Satz schreiben, der noch unkompliziert genug ist, um als MB durchführbar zu sein? (mindestens 50% Detailstimmer nötig, wenn Pro gewinnt?) Die Bundeswahlen sind übrigens nicht deshalb nur alle 4 Jahre, weil die Leute zu dumm zum abstimmen sind. -- Carl 14:29, 4. Okt. 2007 (CEST)
Es haben 80% für den Vorschlag gestimmt, der ein Schiedsgericht mit den dort angegebenen Kompetenzen und Einschränkungen vorsieht. Ein Contra konnte bedeuten, dass ein Schiedsgericht grundsätzlich oder die Details im Einzelnen abgelehnt werden. Den Unterschied kann man im Allgemeinen aus den Abstimmkommentaren ablesen.
Welche Probleme die Aufsplittung des MBs in ein halbes Dutzend Einzelpunkte bringtn, in denen dann Kompetenzen und Beschränkungen festgelegt werden, hatte ich bereits oben genannt. Zu den genannten Gründen kommt noch hinzu, dass Wikipedia keine Demokratie ist und dass hier nicht der Eindruck erweckt werden sollte, Richtliniendetails würden per Abstimmung festgelegt. sebmol ? ! 02:35, 7. Okt. 2007 (CEST)

Vorschlag für eine Kurzversion mit drei Optionen

  • A Pro: Das Schiedsgericht soll nach den bisherigen Bedingungen weitermachen.
  • B Pro: Das Schiedsgericht soll weitermachen, aber unter veränderten Bedingungen.
  • C Contra: Das Schiedsgericht soll abgeschafft werden.

Wenn A und B zusammen die Mehrheit bilden, gilt das Schiedsgericht als bestätigt. Überwiegt B gegen über A folgt ein zweites Meinungsbild zur Überarbeitung der Kompetenzen, siehe Langversion. Überwiegt C A und B, wird der Testlauf beendet.(Der vorstehende, nicht signierte Beitrag stammt von CFT (DiskussionBeiträge) 14:59, 4. Okt. 2007)

Klingt gut. --DaB. 01:32, 7. Okt. 2007 (CEST)
Wie gesagt, ich sehe keinen Vorteil darin, ein Meinungsbild durchzuführen, das einzelne Teilfragen zur Abstimmung stellt. Entweder wir machen ein faches pro-con "SG so wie jetzt" weitermachen oder wir arbeiten einen Vorschlag aus, der dann mit pro-con Möglichkeit vorgestellt wird. sebmol ? ! 01:36, 7. Okt. 2007 (CEST)
ein pro/con MB zum Weitermachen "so wie jetzt" scheidet m.E. klar aus, beim letzten MB haben eine große Anzahl von Leuten trotz Punkt 10-13 hier für die Probephase gestimmt, in der Hoffnung dass diese beim abschließenden MB verschwunden sein werden. Stark umstritten ist ferner der Punkt ob das SG Communityentscheidungen zur Sperrung/Entsperrung aufheben kann. Da gäbe es viele Kontras, trotz grundsätzlicher Zustimmung. --Tinz 01:52, 7. Okt. 2007 (CEST)
Jep, wobei ich durchaus der Meinung bin, dass das Schiedsgericht auch als Korrektiv zu Gemeinschaftsentscheidungen dienen können muss, ohne dass das zum „Tagesgeschäft“ mutieren sollte. Wikipedia war nie eine Demokratie und sollte es auch nicht auf diesem Wege werden. sebmol ? ! 01:55, 7. Okt. 2007 (CEST)
Wie möchtest du einen solchen Vorschlag ausarbeiten? Wie möchtest du einen Konsens finden, wen Jedem etwas Anderes wichtig ist? --DaB. 02:25, 7. Okt. 2007 (CEST)
Genauso, wie wir es vorher schon gemacht haben. Konsens heißt in der Wikipedia nicht, dass alle restlos zufriden sind. Konsens heißt, dass es breite Mehrheit der Benutzer einen Vorschlag unterstützen und der Rest damit leben kann, selbst wenn sie davon nicht begeistert sind. Tinz hat konkrete Punkte genannt, die in dem neuen Vorschlag geändert werden müssten, weil sie wiederholt von verschiedenen Benutzern genannt wurden. Es gibt sicher weitere solche Punkte, die sich aus den eingschlägigen Diskussionen zum Thema herausziehen lassen. Es müsste sich nur mal jemand hinsetzen und das auch tun. sebmol ? ! 02:31, 7. Okt. 2007 (CEST)
Du möchtest also das gleiche System wie beim letzten Mal benutzen, um die Fehler vom letzten Mal auszubügeln, die dadurch entstanden, das dieses System benutzt wurde?
Wieviele Meinungsbilder möchten wir eigendlich nun machen? 3 (Generelle Weiterführung SG ja/nein, Änderung der Regeln des SGs ja/nein, Kandidatenwahl für das SG) oder 2 (Ohne die generelle Frage)? --DaB. 02:49, 7. Okt. 2007 (CEST)
Wir können auch einfach die Kurzversion nehmen und wenn jemand Aufgabenbereiche oder Befugnisse ändern möchte, kann er ein zusätzliches MB machen. -- Carl 11:03, 7. Okt. 2007 (CEST)
Das System hat funktioniert, 80 % ist der Beweis dafür. Es gab Kritik an Einzelpunkten, die in die Neuauflage eingearbeitet werden müssen. Aber das heißt nicht, dass der grundsätzliche Ansatz falsch war. Ich kann nicht nachvollziehen, wie man das überhaupt zur Diskussion stellen kann. sebmol ? ! 11:43, 7. Okt. 2007 (CEST)

Ausarbeitung

Ich habe das Meinungsbild umseitig eben ausgearbeitet und würde mich sehr über Kommentare freuen. sebmol ? ! 23:38, 7. Okt. 2007 (CEST)

Ich habe noch weitere Änderungen eingetragen. Ist es korrekt das da noch "Benutzern steht es frei, Konflikte vor das Schiedsgericht zu bringen, dessen Entscheidungen sind allerdings bindend." drin steht? --DaB. 00:11, 8. Okt. 2007 (CEST)
Ich ging von weiteren 6 Monaten aus. --DaB. 00:15, 8. Okt. 2007 (CEST)
Ich würde sagen, wie streichen die Kontrastimmen, um das taktische Wählen etwas einzuschränken, und verlangen gleichzeitig, dass jeder Kandidat mindestens 2/3 soviele Stimmen bekommen muss, wie der beste Kandidat. Die 10 oder weniger Kandidaten mit der höchsten Stimmzahl, die dieses Kriterium erfüllen, gelten als gewählt. sebmol ? ! 00:39, 8. Okt. 2007 (CEST)
Wollen wir das nicht später klären? Die Woche ist kurz :). --DaB. 01:13, 8. Okt. 2007 (CEST)
Die Woche ist kurz? Das versteh ich nicht. Steh ich auf dem Schlauch? sebmol ? ! 01:14, 8. Okt. 2007 (CEST)
Die Woche, die wir Zeit haben, um den Entwurf auszuarbeiten. Ich gehe davon aus, das wir ab dem 16ten Meinungsbilden (steht zum. so in der Box). --DaB. 01:22, 8. Okt. 2007 (CEST)
Ach so. sebmol ? ! 01:24, 8. Okt. 2007 (CEST)

Option verlängerte Probezeit

Danke für die Ausarbeitung. Ich schlage vor, keine weitere Probezeit zur Option zu machen. Statt dessen kann eine Abstimmung über die Aufgabenbereiche und Kompetenzen nach einem halben Jahr regulärer Tätigkeit vorgeschlagen werden. -- Carl 11:56, 8. Okt. 2007 (CEST)

Wo ist der Unterschied? Ich habe deine Formulierung eben deswegen rückgängig gemacht, weil sie den Eindruck erweckte, wir würden direkt nach diesem MB noch mal eines machen, in dem dann über diese Einzelfragen abgestimmt werden würde. Wenn das aber erst nach einem halben Jahr passiert, wo liegt dann der Unterschied zu einer erneuten Probephase?sebmol ? ! 11:58, 8. Okt. 2007 (CEST)
Die reguläre Tätigkeit sollte jetzt begonnen werden. Eine weitere Probezeit war im ursprünglichen Plan nicht vorgesehen und ist so auch nicht notwendig. Aber wenn einige Benutzer die Kompetenzen oder Aufgabenbereiche verändern wollen, könnte man einen Termin fest legen, bei dem das SG schon genug Fälle bearbitet hat, um es beurteilen zu können. Eine Probezeit hält das SG ansich nur weiter in der Schwebe. Wenn wir das MB so durchführen, wie du vorschlägst, wird die Entscheidung einfach nur nach hinten verlegt. -- Carl 12:01, 8. Okt. 2007 (CEST)
Dagegen habe ich keine Einwände, die Formulierung der Option hat das aber nicht so dargestellt. Vielleicht können wir eine Bessere finden? sebmol ? ! 12:48, 8. Okt. 2007 (CEST)
Schlag eine bessere Formulierung vor, ich stimme zu. -- Carl 13:28, 8. Okt. 2007 (CEST)
Diese Option streichen oder durch eine Option für ein weiteres (für den Mai 08 datiertes) MB für Kompetenz-Erweiterung(Verringerung) ersetzen. -- Carl 12:52, 12. Okt. 2007 (CEST)

Umsetzungspflicht

In beiden Fällen gibt es keine Umsetzungspflicht. - Diese Formulierung von DaB. kann so nicht stehenbleiben, weil sie in ihrer extremsten Interpretation den Eindruck erweckt, die Entscheidungen des Schiedsgerichts hätten keine Folgen. Es ist auch selbstverständlich, dass einzelne Admins und Stewards nicht zu Handlungen gezwungen werden können. Dieser Umstand muss hier nicht noch einmal ausgeführt werden. sebmol ? ! 00:39, 8. Okt. 2007 (CEST)

Ich hab's mal umformuliert. Natürlich kann niemand die Admins zwingen. Aber wenn man davon ausgeht, das das SG immer richtig handeln würde, könnte das Gericht ja seine Entscheidungen gleich selbst umsetzten - und das wird ja offenbar nicht gewollt. Also kann man auch ruhig hinschreiben, das das Gericht auch seine Entscheidungen nicht indirekt umsetzten kann, sondern dafür ein Admin gefunden werden muss. --DaB. 01:16, 8. Okt. 2007 (CEST)
Ich habe die Formulierung eben noch einmal angepasst. Das sollte deine Bedenken genauso widerspiegeln, sich aber leichter lesen lassen. sebmol ? ! 01:18, 8. Okt. 2007 (CEST)
Ist ok so. Aber sollte man den alten Satz nicht durchgestrichen mithinschreiben, damit die User den Unterschied zum Alten auch sehen? (Das ist IMHO üblich). --DaB. 01:20, 8. Okt. 2007 (CEST)
Das würde ich hier nicht so wesentlich erachten, weil sich ja nichts Wesentliches ändert. Auch die alte Formulierung war nicht dazu gedacht, den Eindruck zu erwecken, dass ein Admin zu einer Tat gezwungen wurde. Insofern dürfte eine zusätzliche Markierung dieser Änderung mehr Nachfragen generieren, als sie eigentlich wert ist. sebmol ? ! 01:24, 8. Okt. 2007 (CEST)
Also nur wesendliche Änderungen kennzeichnen, ok. --DaB. 01:28, 8. Okt. 2007 (CEST)

Einstimmigkeitserfordernis bei unbegrenzten Sperren

Ein Einstimmigkeitserfordernis ist inakzeptabel und völlig illusorisch. Alle entsprechenden Änderungen habe ich gerade entfernt. --h-stt !? 20:22, 8. Okt. 2007 (CEST)

Wieso illusorisch? Das Schiedsgericht hat selbst erklärt, dass es nicht der Ansicht sei, es hätte die Befugnis, die Entsperrung von über reguläre Sperrverfahren gesperrte Benutzer anzuordnen. Ebenso kam gestern der Kommentar, dass das Schiedsgericht keine unbegrenzten Sperren verhängen dürfe, weil dies dem Sperrverfahren vorbehalten ist. Die Einstimmigkeitsklausel ist einfach ein Weg, einen Kompromiss zwischen dieser Ansicht und der Notwendigkeit herzustellen, mit dem Schiedsgericht eine effektivere Alternative zum Sperrverfahren anzubieten. Wie würdest du denn dieses Problem lösen? sebmol ? ! 23:26, 8. Okt. 2007 (CEST)
Bisher kann ein einzelner Admin eine unbegrenzte Sperrung vornehmen, er wird das lediglich in umstrittenen Fällen nicht tun, weil sich sonst sowieso ein anderer Admin fände, der wieder entsperrt. Das Benutzersperrverfahren jedenfalls besteht nur daneben und ist nicht zwingend, sondern dient im Einzelfall der besseren Legitimation. Wenn aber ein einzelner Admin sperren kann, dann muss dies das Schiedsgericht erst recht können. Bedarf für ein ausnahmsweises Einstimmigkeitserfordernis gerade hinsichtlich von Benutzersperrungen ist für mich nicht ersichtlich.--Berlin-Jurist 00:40, 9. Okt. 2007 (CEST)
Also ist es besser, das SG sperrt überhaupt keine User (laut Eigenaussage ist es dazu nicht berechtigt)? --DaB. 01:41, 9. Okt. 2007 (CEST)
(reinquetsch) War das überhaupt eine Eigenaussage des Schiedsgerichts, oder eher die Einzelmeinung eines SG-Mitglieds? Irgendwie will es mir nicht einleuchten, warum das SG (= 10 Mitarbeiter mit Adminrechten, die in einem ziemlich aufwendigen Verfahren von der Community gewählt wurden) nicht das können sollte, was jeder Einzeladmin problemlos kann. PDD 14:07, 9. Okt. 2007 (CEST)
Wenn die Funktion des Schiedsgerichts ist, den nicht skalierenden Aufwand und die Schlammschlacht eines Benutzersperrverfahrens durch die Entscheidung eines gewählten Fachgremiums zu ersetzen, dann muss das SG auch Sperren verhängen oder bestätigen können. Das wird schließlich eine Hauptaufgabe sein, daher müssen die Zustimmungsanforderungen auch handhabbar sein. Einstimmigkeit ist nicht handhabbar. Schon gar nicht angesichts der Berechtigung eines einzelnen Admins zur Sperre.
Wir brauchen aber eine Einordnung des SG in das System der Instrumente. Mir erscheint es sachgerecht, wenn das SG als Revisionsinstanz für Admins dient. Also häufiger als bisher und mit weniger Skrupel durch die Admins gesperrt oder anderweitig entschieden wird. Gegen die Maßnahme kann dann das SG angerufen werden. Möglicherweise wäre es aber sinnvoll, gegen die Entscheidung des SG noch eine Berufung an die Community vorzusehen. Diese müsste aber sehr hohe Hürden haben, denn wenn sie routinemäßig eingeleitet würde, könnten wir uns das SG sparen. Vielleicht könnten 15 Admins oder 50 stimmberechtigte Benutzer (oder 25/100) eine solche Berufung an die Community unterstützen. Ähnliche Verfahren gibt es in den internen Streitschlchtungsverfahren viele großer Vereine, wo entweder der Vorstand oder ein "Vereinsgericht" entscheidet und dagegen eine Berufung an die Mitglieder-/Delegiertenversammlung möglich ist. --h-stt !? 07:39, 9. Okt. 2007 (CEST)
Es gibt eklatante Unterschiede zwischen einer Mitgliederorganisation und der Wikipedia. Der Einführung einer Berufungsmöglichkeit im Einzelfall stehe ich eher skeptisch gegenüber, weil dann bei jeder Entscheidung wieder daran gedacht werden muss, ob sie auch eine Abstimmung überstehen würde. Damit wären die Entscheidungen eher an den akkumulierten Interessen der einzelnen Benutzer als an den Interessen und Zielen des Projekts orientiert. Die Möglichkeit, über Sachfragen abzustimmen, ist aus gutem Grund bei uns eher eingeschränkt. Die Schaffung des Schiedsgerichts sollte eher zu einer weiteren Reduzierung solcher Verfahren als deren Vermehrung führen.
Ebenso kann ich dem Ansatz nicht viel abgewinnen, dass Admins öfter mal sperren sollen, weil das Schiedsgericht eine Kontrollinstanz darstellt. Admins, die so was machen und dann vom Schiedsgericht überstimmt werden, werden schrittweise an Ansehen und Achtung einbüßen. Viel wahrscheinlicher ist allerdings, dass solche Sperren noch seltener ausgesprochen werden, weil es schlicht überhaupt keine Motivation dafür gibt, eher im Gegenteil. Im Übrigen trägt es auch nicht zur Versachlichung und Entspannung bei, wenn die Sperrlogs von Benutzern (die bei Folgeproblemen faktisch immer beachtet werden) vermehrt ungerechtfertigte Sperren aufweisen. Selbst wenn die danach aufgehoben werden, bleibt immer etwas haften. Dass dieser Ansatz nicht mehrheitsfähig sein dürfte, muss hier, glaub ich, auch nicht weiter erwähnt werden.
Das Schiedsgericht muss direkt auf vorgetragene Benutzerkonflikte reagieren können. Ich muss als normaler Benutzer in der Lage sein, das (in meinen Augen bestehende) Fehlverhalten eines Benutzers vor dem Schiedsgericht vorzutragen und dort eine Entscheidung erwirken können, die mir konkret sagt, ob tatsächlich ein Fehlverhalten vorliegt oder nicht. Das muss auch geschehen können, ohne dass vorher ein Admin eine Sperre ausgesprochen hat. Und das Schiedsgericht muss in der Lage sein, die geeigneten Mittel zu ergreifen, um festgestellten Fehlverhalten beizukommen. Gleichzeitig darf eine ungerechtfertigte Beschwerde aber nicht dazu führen, dass der "unschuldige" Benutzer für alle Ewigkeit einen Sperr- und einen Entsperrvermerk im Log hat. sebmol ? ! 14:22, 9. Okt. 2007 (CEST)

Das SG als letzte Revionsinstanz für Adminentscheidungen. Einstimmigkeit ist nicht notwendig, nur Mehrheit. Wenn nach verfahrensabschluss neue wesentliche Dinge wie die (seltene) Einsicht nach einer langen Bedenkzeit hinzu kommen, das SG noch mal angerufen oder Jimbos Disk benutzt werden. -- Carl 12:56, 12. Okt. 2007 (CEST)

Vier strittige Punkte

So viel man erkennen kann, möchte Dab vier strittige Punkte ausklammern.

10. Aufhebung von Richtlinien, die den Grundprinzipien widersprechen
11. Entfernen von Kommentaren auf Diskussionsseiten zur Konfliktminimierung
12. Entzug der Stimmberechtigung
13. Abbruch von Sperrverfahren und Meinungsbildern

11-12 betreffen Benutzer direkt, haben aber nur selten bis keine praktische Relevanz. Für die anderen beiden schlage ich eine abmildernde Formulierung vor:

10. Prüfung von Standpunkten in Streitfragen auf Vereinbarkeit mit den Grundprinzipien
13. Abbruch von Verfahren, wenn diese formal regelwidrig verlaufen

10. könnte manchmal gebraucht werden, 13 wäre ein Segen. -- Carl 14:23, 9. Okt. 2007 (CEST)

äää, wo möchte ich was ausklammern? --DaB. 23:55, 9. Okt. 2007 (CEST)
Ich hatte das so verstanden, als würdest du die Punkte raus nehmen wollen. -- Carl 03:45, 10. Okt. 2007 (CEST)
Ich hatte das geschrieben, nicht DaB. Allerdings ist meine Vermutung, dass er das auch machen würde. sebmol ? ! 03:58, 10. Okt. 2007 (CEST)
Alles klar. Sollen wir 10. und 13. in der Neuformulierung übernehmen? Bei 10. ist nun das Prinzip auf den Standpunkt runter genommen, bei 13. allgemeiner und auf formale Mängel begrenzt. Damit ist die Kritik berücksichtigt.
11. Wäre was für Administratoren, die auch Diskussionen revert in statu nascendi (bis auf das Eingangsposting) zurück setzen können. Hat Gardini zweimal gemacht, ist effektiv, wurde aber nicht übernommen weil auch sachliche Beiträge verloren gehen, kann also weg. 12. wird durch Vorgehen bei Abstimmungsbetrug abgedeckt, kann auch weg. -- Carl 04:18, 10. Okt. 2007 (CEST)
Deine Formulerung von Punkt 10 passt nicht so recht in die Liste. Es geht ja hier darum, was das Schiedsgericht konkret machen kann, nachdem ein Konflikt erkannt wurde, um diesen zu lösen. Das ist quasi eine "Liste möglicher Handlungsweisen". Die Prüfung der Vereingbarkeit mit den Grundprinzipien sollte zu diesem Zeitpunkt im Verfahren (hoffentlich) schon längst geklärt werden. Punkt 13 kann man schon deswegen rausnehmen, weil das Schiedsgericht absichtlicher langsamer läuft, es also meist zu spät sein dürfte, bis es zu einer Entscheidung kommt. Im Sinne der konstruktiven Konsensbildung würde ich hier diese beiden Punkte schlicht weglassen. Das erzeugt unnötig Potenzial für Streitereien, ohne dass sie das Schiedsgericht oder Wikipedia wirklich weiterbringen. sebmol ? ! 09:15, 10. Okt. 2007 (CEST)
  • Welchen Punkt ich nie so recht verstanden habe (und der in unserer – wenn auch beschränkten – Praxis so gar keine Rolle spielte), ist der Punkt 9: „Lob von Benutzern wegen richtigen/konfliktmindernden Verhaltens“. Wenn ich mir unseren Handlungsspielraum anschaue, dann können wir das eigentlich streichen: Da wir selbst ja nur „Urteile“ sprechen, aber nicht selbst tätig werden, ist das quatschig. Sollen wir etwa einen Admin oder $User bitten in unserem Namen ein Lob auszusprechen? Wenn es etwas zu loben gibt, dann erwähnen wir das sowieso im Urteil. Ich würde den Punkt wirklich 'rausnehmen. (Auch wenn mir die Intention klar ist, die dahinter zu stehen scheint).

Was mir immer noch nicht wirklich klar ist, das ist die Geschichte mit den Benutzersperren. Darf ich euch bitten unter Wikipedia_Diskussion:Benutzersperrung#Schiedsgericht_und_Benutzersperrungen Stellung zu nehmen? Ich gebe zu, daß ich ein bisschen kribbelig werde, wenn ich lese: „Das Schiedsgericht hat selbst erklärt, dass es nicht der Ansicht sei, es hätte die Befugnis, die Entsperrung von über reguläre Sperrverfahren gesperrte Benutzer anzuordnen“. So aus meinem Gefühl heraus finde ich schon, daß wir die Befugnis haben sollten, nur hat der Czyborra-Fall gezeigt, daß man sie uns nicht zugestehen will. Das Selbstbewußtsein und die Kompetenz für solche Entscheidungen haben wir ganz bestimmt. Ich schwanke natürlich auch ein wenig, weil ich lieber der Community solche Entscheidungen übergeben würde. Nur hat sich die Community im Laufe der Zeit zu etwas entwickelt (zu groß, zu uneinig etc.), das offenbar ungeeignet ist, um solche Entscheidungen zu fällen. Anyway: Über etwas Senf aus der Meinungstube würde ich mich freuen. --Henriette 12:24, 10. Okt. 2007 (CEST)


Ich möchte die beiden veränderten Punkte 10 und 13 drin stehen haben. Ist jemand entschieden dagegen? -- Carl 12:59, 12. Okt. 2007 (CEST)

Ja, ich, aufgrund der Erfahrungen während des letzten Meiungsbilds. Da war ziemlich klar, dass solche "quasi-verfassungsrechtlichen" Punkte von vielen Benutzern abgelehnt wurden. sebmol ? ! 10:48, 15. Okt. 2007 (CEST)
Dann nimm sie wieder raus. -- Carl 10:53, 15. Okt. 2007 (CEST)

Wahlsystem

Ich habe mal Sebmols Vorschlag für die Wahl eingearbeitet. Die Zahlen sind natürlich erstmal ein Schuss ins Blaue. Meinungen? --DaB. 14:30, 10. Okt. 2007 (CEST)

Die Contra-Stimmen zu streichen ist nur zu begrüßen. Eines ist mir unklar: Was ist die Überlegung hinter der Klausel, gewählt sind Kandidaten, die mindestens 2/3 der Pro-Stimmen desjenigen haben, der die meisten Pro-Stimmen auf sich vereinigen konnte?
Wenn der Kandidat mit den meisten Stimmen z. B. 300 Stimmen hat, aber kein anderer - oder zumindest weniger als 4 andere - mehr als 200 Stimmen, dann bleiben Positionen unbesetzt. Die 50-Stimmen-Hürde sorgt dafür, dass wenig beliebte Kandidaten bei akutem Kandidatenmangel (weniger als 5 geeignete Bewerber) vom Schiedsgericht ferngehalten werden. Reicht diese Regelung nicht aus? --Eintragung ins Nichts 15:36, 11. Okt. 2007 (CEST)
Die Frage wurde schon ein paar Mal aufgeworfen, ohne wirklich zu einer Antwort zu führen. Vereinfacht ausgedrückt lautet sie so: ist es besser, dass das Schiedsgericht voll besetzt ist oder dass die besetzten Stellen alle von einer breiten Mehrheit der Benutzer gewählt wurden? sebmol ? ! 15:42, 11. Okt. 2007 (CEST)
Ich denke, eine gewisse Mindestzahl an Schiedsrichtern ist für eine ordentliche Arbeit notwendig. Das war AFAIK auch die Überlegung, die zu der Zahl 10 geführt hat: Manchmal fallen vielleicht 1 oder 2 wegen Zeitmangel aus, ein paar weitere durch Befangenheit. Trotzdem müssen bei jedem einzelnen Fall genug Schiedsrichter zur Verfügung stehen. Was sagen denn die Schiedsrichter selbst dazu? Diese müssten das am besten einschätzen können. Wieviele Stellen sollten mindestens besetzt werden, um ein ordentliches Funktionieren zu ermöglichen? Das muss dann im Wahlverfahren berücksichtigt werden.
Andererseits (und da nährere ich mich wohl dem Kern deiner Frage): Wenn es so weit ist und nicht genügend Kandidaten mit entsprechend hoher Stimmenzahl gewählt werden, dann kann man das auch einfach hinnehmen und sagen: Gut, dann haben wir eben eine Zeit lang kein funktionierendes Schiedsgericht, die Community will es so oder es wollen sich nicht genügend Wikipedianer das Amt antun. Wir können ja kein Schiedsgericht erzwingen, wenn die Vorraussetzungen nicht gegeben sind. --Eintragung ins Nichts 16:10, 11. Okt. 2007 (CEST)
Ja, darauf wollte ich auch hinaus. Es ist auch nicht so, dass ich für diese Frage schon eine Lösung hätte oder ich radikal auf einer oder der anderen Seite stehe. Meine Vermutung ist, dass das auch für die meisten anderen Benutzer zutreffen wird. Eine Kompromisslösung wäre hier wirklich hilfreich. sebmol ? ! 16:28, 11. Okt. 2007 (CEST)
Meinst du ein Kompromisslösung in der Richtung, dass das Wahlsystem so gestaltet wird, dass eine niedrig angesetzte Mindestzahl an Stellen sicher vergeben wird? Jedenfalls benötigen wir dafür die Einschätzung der Schiedsrichter. --Eintragung ins Nichts 16:33, 11. Okt. 2007 (CEST)

Hm … ich gebe mal eine ganz persönliche Einschätzung: Die 10 Leute sind schon eine gut gewählte Menge, denn das garantiert, daß das SG immer beschlußfähig ist. Bisher wars in unseren Chat-Sitzungen z. B. immer so, daß 1, 2, 3 Leute aus verschiedensten Gründen gefehlt haben (von Verpeilung bis Verabredung). Wir kommunizieren natürlich auch noch auf anderen Kanälen und 10 Meinungen sind immer noch handlebar. Wenn man sich allerdings ansieht wie intensiv die Beteiligung der einzelnen Leute an den Diskussionen ist, dann siehts ganz anders aus: Ich würd' mal sagen, daß 85% der Arbeit von sechs Leuten gestemmt wird (vielleicht sind die auch nur schlimmere Labertaschen als die anderen … weiß ich nicht ;) Vielleicht isses auch so, daß man sich auch hier nach dem Wikiprinzip zurücklehnt und sagt: „Sind ja genug andere da, was soll ich mir einen Kopp machen“. Ist schwer zu sagen. Ich schätze am SG, daß wir die Fälle von allen Seiten ausführlich abklopfen können und da ziehe ich 10 unterschiedliche Meinungen 5 Meinungen vor. Ich würde wirklich bei der Zahl 10 bleiben wollen. Arbeitsfähig ist man in dieser Anzahl relativ problemlos und der einzelne Richter hat so auch mal die Möglichkeit sich für ein paar Tage oder Wochen auszuklinken. --Henriette 17:38, 11. Okt. 2007 (CEST)

Ich kann mich nicht erinnern, dass die Frage der Mitglieder von jemanden aufgeworfen wurde. Aber es ist auf jeden Fall gut zu hören, dass sich 10 ganz gut gemacht hat :) sebmol ? ! 18:19, 11. Okt. 2007 (CEST)
Sorry, aber so verkalkt kann ich doch eigentlich gar nicht sein, um „Wieviele Stellen sollten mindestens besetzt werden, um ein ordentliches Funktionieren zu ermöglichen?“ kompletto mißzuverstehen, oder? Und mit ein bisschen Verstand liest man das aus meinem Beitrag auch raus: Da eh nur 6 die Hauptarbeit machen, würden wohl auch 6 reichen. Als Backup noch 4 in der Hinterhand zu haben, ist aber besser. 10 also prima. Was habe ich jetzt falsch gemacht? --Henriette 20:10, 11. Okt. 2007 (CEST)
Nix, ich habe eine Frage übersehen. Mea culpa. sebmol ? ! 20:16, 11. Okt. 2007 (CEST)

Einfaches Wahlsystem

Ich finde das Wahlsystem so unnötig kompliziert. Warum nicht einfach:

Gewählt sind die fünf Kanidaten die die meisten Stimmen erhalten haben.

Das ist einfach und man erhält immer genau die fünf Kanidaten die man zur Arbeitsfähigkeit des Schiedsgerichtes braucht. Durch die Einfachheit werden auch die Möglichkeiten für taktische Spielchen reduziert. Im Zweidrittelsystem ist etwa folgendes taktische Spielchen mnöglich : Ich gebe dem mit den meisten Stimmen noch meine Stimme damit die 2/3- Hürde angehoben wird und der von mir nicht gemochte Kanidat rausfällt. Gruß Stefanwege 11:56, 12. Okt. 2007 (CEST)

Naja, eine Mindestanzahl an Stimmen sollte auf jeden Fall vorgesehen sein, da es keine Contrastimmen mehr gibt und somit im Fall, dass weniger geeignete Kandiaten antreten als Stellen zu vergeben sind, diese mit nur wenigen Stimmen ins Schiedsgericht gelangen könnten. Bsp.: Wenn also nur drei unumstrittene Kandidaten zur Wahl antreten (die dann viele Stimmen erhalten) plus ein paar, die von den meisten für nicht geeignete gehalten werden (und kaum Stimmen bekommen), dann könnten letztere mit nur wenigen Stimme ins Schiedsgericht gelangen. --Eintragung ins Nichts 12:11, 12. Okt. 2007 (CEST)

Ich würde das Wahlsystem erst einmal nicht verändern, weil dann zu viele Punkte auf einmal kommen. Eine Verbesserung sollte im Mai noch einmal zur Diskussion gestellt werden. -- Carl 13:01, 12. Okt. 2007 (CEST)

Warum? Beim letzten Mal wurden einige Punkte stark kritisiert, darunter das Wahlsystem. Warum sollten wir das jetzt nicht ändern? Die Abstimmenden ja sind nicht dumm, so dass sie mit mehreren Änderungen überfordert wären. --Eintragung ins Nichts 13:32, 12. Okt. 2007 (CEST)
Ich bin nicht dagegen, würde es nur verschieben. Wenn ihr es wirklich jetzt verändern wollt, dann meine Empfehlung:
  • Wenn es Gleichstand bei zwei Kandidaten gibt, sollten keine zusätzlichen Merkmale ausgewertet werden. Sie sollten beide ins Gericht kommen. Das SG hätte in diesem sehr seltenen Fall für 6 Monate 11 Mitglieder, wobei bei der nächsten Wahl wieder nur 5 Plätze vergeben werden. Bitte keine Erbsenzählerei sondern Fairnis und Freundlichkeit den Kandidaten gegenüber.
  • Die Regeln zur Auswertung möglichst vereinfachen, nicht verkomplizieren. Einfach ist immer besser.
  • Bitte bei der Regelaufstellung beachten, dass die Wahlen irgend wann (nicht jetzt) auch mit einer Software erfolgen könnte. Man sollte jetzt schon an diese Möglichkeit denken. -- Carl 19:29, 12. Okt. 2007 (CEST)

Um das Thema nicht an zwei Stellen zu diskutieren: Auch auf Wikipedia Diskussion:Schiedsgericht/Wahl wird über das Wahlsystem diskutiert. Dort wird (unter anderem von mir) die Abschaffung der Kontrastimmen kritisiert. Grüße -- kh80 •?!• 17:26, 14. Okt. 2007 (CEST)

Ich wäre auch mit einer gänzlichen Abschaffung der Kontrastimmen vorsichtig. MMn sind die Kontrastimmen dafür mitverantwortlich, daß das aktuele Schiedsgericht mit vergleichsweise besonnenen, konsensorientierten Leuten besetzt ist, und nicht mit evtl. populäreren "Polarisierern". Ohne Kontrastimmen ist man auf zusätzliche Hürden angewiesen, wie z.B. die mehr als seltsame Formel von mindesten 66% der Stimmen des Bestplatzierten, mit schwer kalkulierbarem Ergebnis. Ich würde ein Wahlsystem bevorzugen, das einfach ausdrückt "Wen halte ich für besonders geeignet", kombiniert mit "Wen halte ich für besonders ungeeignet", also 5 Stimmen und 5 optionale Kontrastimmen pro Wähler. Hiermit würden auch sachlich unbegründete, taktische Kontrastimmen ausgeschlossen. Der Überprüfungsaufwand ist zwar erhöht, sollte aber z.B. mit Nummerierung der Stimmen in den Griff zu kriegen sein. Was das notwendige Pro/Kontra-Verhältnis betrifft, so wäre ich für Zweidrittelmehrheit, aber Dreiviertelmehrheit wäre vermutlich ohne taktische Kontrastimmen auch machbar. Von den Kandidaten, die diese Hürde erreichen, werden dann die mit den 5 höchsten Netto-Prostimmenzahlen gewählt. --84.167.100.226 01:23, 15. Okt. 2007 (CEST)

Widerspruch

Es besteht noch ein Widerspruch zwischen Wikipedia:Meinungsbilder/Schiedsgericht Oktober 2007#Auswertung der Probephase, wo steht, dass die Kompetenz Nr. 10., Aufhebung von Richtlinien, die den Grundprinzipien widersprechen, nicht mehr vorgesehen ist, und Wikipedia:Meinungsbilder/Schiedsgericht Oktober 2007#Worauf basieren die Entscheidungen.3F, wo es heißt: "Wikipedia:Richtlinien, über deren Vereinbarkeit mit den obengenannten Statements bzw. Grundprinzipien kann das Schiedsgericht befinden". Gibt es zum Entfernen der Kompetenz Nr. 10 einen Konsens? Dann gehört das angepasst. --Eintragung ins Nichts 15:36, 11. Okt. 2007 (CEST)

Könnte es nicht lauten: "Braucht die Wikipedia weiterhin ein Schiedsgericht?"

Ich sehe wenig Nutzen, wenn hier elitäre Wikipedianer ihr internes Rechtssystem etablieren. Auf der Homepage steht - ein Jedermann-Projekt. Euer Gericht besteht aus Admins, also elitären WP-Nutzern. Denkt vielleicht erst mal über den Zweck des "Schöffen-Gerichts" und der Übertragung nach hier nach, bevor sich das Klüngel schon wieder selbst feiert, Gruß --Zollwurf 22:48, 13. Okt. 2007 (CEST)

Prost! Hast du vergessen, dass man nicht Admin sein muss, um ins Schiedsgericht gewählt werden zu können? Du kannst dich bewerben. Man muss auch nicht Admin sein, um Admins zu wählen, das kann „jedermann“. Und dann denke bitte mal über Schöffen nach. Wir haben hier weder eine Staatsmacht noch Staatsbürger. Wer sollte also wen zum Schöffenamt verpflichten können? Aber schön, dass du dich mal beschwert hast. Du darft den Oberklüngel übrigens demnächst abwählen, wenn du das für richtig hältst. Rainer Z ... 00:28, 14. Okt. 2007 (CEST)
@Zollwurf: Boah. Super. Wenn ich noch irgendeinen Kommentar gebraucht habe, um mir ernsthaft zu überlegen diese Community schlicht in ihrem Elend vergammeln zu lassen, dann ist es: „elitäre Wikipedianer ihr internes Rechtssystem etablieren“. Geil: Wir (= SG) reissen uns den Arsch auf und verbringen Stunden damit irgendwelche komplett vergurkten – und übrigens hausgemachten! – Probleme zu entwirren, auf einen Nenner zu bringen und zu lösen (und dürfen uns dafür dann auch noch ans Bein pi**** lassen) und jetzt sind wir „Klüngel“. Keine Sorge: Die Weltherrschaft werden wir nie übernehmen, weil solche Typen wie Du Diktatoren wie uns effektiv vergraulen. Beste Grüße --Henriette 01:23, 14. Okt. 2007 (CEST)
@Henriette, das "Elend" der Wikipedia ist - Du sagtest es ja selbst - ein selbstgestricktes Unding. Ein Schiedsgericht braucht eine Gemeinschaft nur, wenn diese wie ein Staat organisiert werden soll. Ich verstehe den Leitsatz "Jedermann-Projekt" vermutlich anders als Du. Euer Schiedsgericht beschäftigt sich nahezu ausnahmslos mit der Aburteilung von Wikipedianern, also von Personen, die irgendwie positiv oder negativ an der Entwicklung der Enzyklopädie mitwirken. Aber Euer Schiedgericht geht nichtbzw. so gut wie nie auf strittige Beiträge ein. Um diese geht es doch letztendlich. Daher werte ich dieses Prozedere hier als Farce. --Zollwurf 12:53, 14. Okt. 2007 (CEST)
Und ich sage aus Höflichkeit nicht, wie ich deine Einlassungen werte. Es ist übrigens entzückend, was wir so von diesen Leuten erfahren, wofür wir eigentlich gut zu sein hätten. Aktuell finden die einen, wir sollten Benutzersperrverfahren ersetzen, du wiederum, wir sollten uns um strittige Artikel kümmern. Deiner Restlogik kann ich leider nicht folgen. Willst du nun, dass die WP wie ein Staat organisiert wird und zehn Obermuftis über strittige Beiträge entscheiden oder willst du den elitären Klüngel weghaben? Du kannst das übrigens mitentscheiden, es sind sogar Zwischenlösungen denkbar. Wir sind nur die Hanseln, die komische Anträge abarbeiten müssen und wenn sie dabei es nur wagen, dabei ein paar vernünftige Empfehlungen zur zukünftigen Vermeidung solcher Fälle zu geben, reflexhaft mit Hinweis auf drohende Machtübernahme zurückgepfiffen werden. Wie wäre es mal damit, dass sich die Damen und Herren überlegen, wo und wie denn die Weltregierung sinnvollerweise Entscheidungen treffen darf und welche Befugnisse sie dafür benötigt? Aber was erzähle ich ... Wer mit einem Hammer rumläuft, sieht bekanntlich überall nur Nägel. Rainer Z ... 17:01, 14. Okt. 2007 (CEST)

Anpassung der Amtsperioden, des neuen SG an die der alten Mitglieder.

Ich habe mal die Amtszeiten in diesem MB an die alten angepasst (nicht mehr ab Wahl, sondern - wie bei der Probephase - 1. Mai-30.April, bzw. 1. Dezember-30.November. Es ist immer doof, wenn eine Amtszeit dirket nach der Wahl beginnt. (so sinds 7 Tage für Wahlauszählung und Übergabe der Aufgaben von den alten an die neuen Schiedsrichter und zum anderen gibt es so nicht eine Überscheidung der Amtszeiten des aktuellen Schiedsgerichtes (eingesetzt bis zum 30. November) und dem neuen.--sугсго.PEDIA 14:45, 15. Okt. 2007 (CEST)

Noch offene Punkte

Gibt es noch offene Punkte oder kann dieses MB heute nacht starten? sebmol ? ! 19:48, 15. Okt. 2007 (CEST)


Kann bitte jemand das MB pünktlich starten, ich bin 00 Uhr nicht online. -- Carl 20:50, 15. Okt. 2007 (CEST)