Wikipedia Diskussion:Schiedsgericht/Anfragen/Archiv/2012
Militärportal - Anton-Josef et al.
Hallo, ich hätte mir gewünscht, dass das SG im Fall "Waffen" und "Militär" nicht nur eine klare und abgewogene Entscheidung getroffen hätte, sondern dafür vor allem auch ganz unmissverständliche Worte gefunden hätte. Nun ist es vorhersehbar, dass bei einem so konfliktbehafteten Thema auch nach einer Entscheidung des SG nicht alles in Butter ist und dass auch ansonsten eigentlich eindeutige Teilentscheidungen Gegenstand unterschiedlicher Interpretationen sind. Ich möchte hier nicht zuviel Urteilsschelte machen, auch keine Revision der Entscheidung anregen, würde mich aber freuen, wenn die Schiedsrichter, ohne sich auch an den entsprechenden Diskussionen in der (Konflikt-)Sache beteiligen zu müssen, dennoch möglichst um Klarstellung hinsichtlich der Entscheidung zu bemühen und diese auch aktiv zu verteidigen, etwa in Fällen um Sperren, Sperrprüfungen und ähnlichem, aktuell also der Causa Anton-Josef und dem toten Uhu. Dabei geht es mir nicht darum, dass das Schiedsgericht einseitig Stellung für eine Partei beziehen sollte - die Bewertung kann man meines Erachtens dann der Community überlassen, aber es wäre aus meiner Sicht wünschenswert, Fehlinterpretationen zurechtzurücken. --Port(u*o)s 13:25, 20. Jan. 2012 (CET)
- Hallo Port(u*o)s, danke für den Hinweis. Vielleicht ist der von dir angeführte Kommentar aber nicht notwendig überhaupt eine Interpretation (und damit ggf. eine Fehlinterpretation), sondern jedenfalls zunächst eine Meinungsäußerung über mögliche Effekte bestimmter Adminentscheidungen. Im fraglichen Fall ging es um eine Sperrung, bei der v.a. a) der Sperrbegründungstext und b) bisherige Befasstheit des sperrenden Admins kritisiert worden war - beides Umstände, die diesen Einzelfall der SP-Bearbeitung verkomplizierten.
- Die Formulierung c) aus dem SG-Urteil, um die es geht, lautete "Das Schiedsgericht empfiehlt den Administratoren, Verstöße gegen die Wikiquette, insbesondere gegen keine persönliche Angriffe, im Umfeld des Konfliktbereichs der Portale Waffen und Militär stärker zu sanktionieren und wiederholte Verstöße durch angemessene Benutzersperren zu unterbinden." Nach damaliger Sichtung der Sachlage, und zwar insb. gemäß der dort vorgetragenen Darstellung selbiger erschien nach reichlicher Abwägung eine deutlich weitergehende Formulierung offenkundig nicht hinreichend begründbar.
- Diese Formulierung (c) ist allgemein gehalten und die Abwägung dieser Empfehlung mit z.B. den beiden geschilderten Umständen (a,b) war im Falle der Sperrprüfung offenbar nicht völlig trivial, die zitierte Meinungsäußerung scheint mir persönlich primär ein Plädoyer, (c) relativ stärker zu gewichten. Welche Interpretation von (c) dabei in der zitierten Meinungsäußerung zugrunde gelegt wurde, erscheint mir nicht hinreichend deutlich, um diese ggf. richtig stellen zu können.
- Falls diesbezüglich Unklarheiten bestehen, können (und sollten vielleicht) natürlich z.B. Admins auch allgemein oder fallbezogen nachfragen, wie (c) oder eine sonstige, ggf. unklare Formulierung genau gemeint war. Eine (unaufgeforderte) Stellungnahme in weiteren konkreten Einzelfällen, wie du sie anregst, hat vermutlich ebenso Vorteile (die genaue Formulierung und evtl. auch deren Hintergründe würde z.B. vielleicht besser in Erinnerung behalten), aber diskutablerweise auch mögliche Nachteile (wenn aus der Formulierung z.B. bereits Konsequenzen für den Einzelfall abgeleitet werden, ist dies eine Meinungsäußerung eines Benutzers als solchen, die leicht mit einer Fallbeurteilung des SGs verwechselt werden könnte, zudem könnte dadurch eine Befangenheit des SG-Mitglieds begründbar werden, was eventuelle Wiedervorlagen des Falles oder neue SG-Anträge mit teilweisen Parallelen in der Bearbeitung erschweren könnte).
- Hier wäre evtl. interessant, wie eine solche Abwägung durch noch weitere Benutzer vorgenommen würde. Ich selbst würde die Schwelle, wo eine Richtigstellung durch das SG vielleicht erforderlich wird, ad hoc eher erst dort sehen, wo erstens Admins zweitens recht klar ersichtliche Fehlinterpretationen (relativ zur Aussageabsicht der SG-Mitglieder) zugrunde legen.
- Wie den SG-Protokollen entnehmbar, ist übrigens seit Dezember 2011 in Ausarbeitung, eine Übersichtsseite zu erstellen, die bisherige "Maßnahmen und Auflagen" zusammenstellt, um Admins eine Bearbeitung entsprechender Einzelfälle möglichst zu erleichtern. Vielleicht geht diese Idee bereits in die von dir angedachte Richtung. Beste Grüße, ca$e 13:54, 20. Jan. 2012 (CET)
- Hi Port, ich habe dort mal etwas geschrieben. Im Grunde deckt es sich mit dem, was ca$e oberhalb dargestellt hat. Wir können nur "empfehlen", umsetzen müsst es Ihr Admins. --Hosse Talk 14:24, 20. Jan. 2012 (CET)
- Ich bin mit Eurer Zurückhaltung, was die Umsetzung des Spruchs angeht, schon ganz zufrieden. Ich lese im Spruch allerdings zusätzlich zur Aufforderung nach kooperativem Verhalten auch den Aufruf zur Auseinandersetzung über die inhaltlichen Grundlagen des Konflikts, und diese werden meines Erachtens nach, auch durch den zitierten Tenor, etwas in den Hintergrund geschoben. --Port(u*o)s 14:28, 20. Jan. 2012 (CET)
- Das mag durchaus so sein, aber bei der SP ging es, wenn ich recht sehe, nur um ein Uhu-Bild, nicht um Quellenverwendung o.dgl., und - anders als z.B. für dich als Admin - kann es, wie schon kurz angedeutet, wohl auch problematisch sein, wenn SG-Mitglieder viele Einzelfälle im Konfliktumfeld kommentieren. Auf ggf. bestehende Missverhältnisse von Artikelaussagen und angeführten Einzelbelegen kann ohnehin ja jeder Benutzer hinweisen, falls sich ein Verdacht auf Mutwilligkeit ggf. erhärten lässt, dies auch entsprechend zur administrativen Bearbeitung vorschlagen. Es könnte sogar die Hoffnung berechtigt sein, dass eventuelle Hinweise dieser Art eher respektiert würden, wenn sie von nicht bereits im Konfliktbereich Vorbeteiligten erfolgten. Dies nur als allgemeine Überlegung. ca$e 15:06, 20. Jan. 2012 (CET)
- Wobei in dem Difflink kein Kommentar von mir steht, sondern das Prüfungsergebnis meiner VM-Bearbeitung. --Port(u*o)s 15:23, 20. Jan. 2012 (CET)
- Das mag durchaus so sein, aber bei der SP ging es, wenn ich recht sehe, nur um ein Uhu-Bild, nicht um Quellenverwendung o.dgl., und - anders als z.B. für dich als Admin - kann es, wie schon kurz angedeutet, wohl auch problematisch sein, wenn SG-Mitglieder viele Einzelfälle im Konfliktumfeld kommentieren. Auf ggf. bestehende Missverhältnisse von Artikelaussagen und angeführten Einzelbelegen kann ohnehin ja jeder Benutzer hinweisen, falls sich ein Verdacht auf Mutwilligkeit ggf. erhärten lässt, dies auch entsprechend zur administrativen Bearbeitung vorschlagen. Es könnte sogar die Hoffnung berechtigt sein, dass eventuelle Hinweise dieser Art eher respektiert würden, wenn sie von nicht bereits im Konfliktbereich Vorbeteiligten erfolgten. Dies nur als allgemeine Überlegung. ca$e 15:06, 20. Jan. 2012 (CET)
- Ich bin mit Eurer Zurückhaltung, was die Umsetzung des Spruchs angeht, schon ganz zufrieden. Ich lese im Spruch allerdings zusätzlich zur Aufforderung nach kooperativem Verhalten auch den Aufruf zur Auseinandersetzung über die inhaltlichen Grundlagen des Konflikts, und diese werden meines Erachtens nach, auch durch den zitierten Tenor, etwas in den Hintergrund geschoben. --Port(u*o)s 14:28, 20. Jan. 2012 (CET)
Geltungsbereich der Auflagen im Fall Pimboli-Elektrofisch
Hi, hätte mal die Frage, ob die Auflage bezüglich seriösen Quellen, etc. nur für Pimboli gelten, oder auch für die anderen?
Aktuell steht an, dass sein ständiger Begleiter einen Artikel über den Autor Rolf Michaelis anlegte - als Biografieartikel kann man das ja wohl kaum bezeichnen. Dabei beruft er sich auf halb anonyme Blogeiträge, damit der Artikel den „richtigen Drall“ bekommt. Genaueres auf der Artikeldisc-Site. – bwag 16:27, 2. Apr. 2012 (CEST)
- Ich denke dass der Teil des SG-Spruches eigendlich nur eine erneute Bestätigung von WP:Q ist welches natürlich in jedem Bereich gilt. Blogs gelten bekanntermaßen nicht als valider Beleg. Im Fall Pimboli haben wir das explizit mit herein genommen da es eines seiner Problemfelder ist. Ich würde sagen das gilt WP-weit auch ohne unseren Beschluß. --Codc Disk Chemie Mentorenprogramm 16:41, 2. Apr. 2012 (CEST)
Anfrage bzgl. dem Fall PimboliDD
„So gelingt Felwebel Liersch von der 11. Staffel um 20.17 Uhr in 3.000 Metern Höhe der erste Abschuss des Abends. Die Maschine explodiert noch in der Luft. Um 20.18 Uhr wird von Unteroffizier Karl Möller, 12. Staffel, aus gleicher Höhe eine weitere Lancaster abgeschossen, die brennend über Gießen abstürzt. Ebenfalls über Gießen wird in 2.500 Metern Höhe um 20.20 Uhr von Feldwebel Karl Möller aus der 11. Staffel eine weitere Maschine abgeschossen. Felwebel Liersch, ebenfalls 11. Staffel, schoss gleichzeitig nordwestlich Gießen in 2.800 Metern Höhe einen weiteren Bomber ab. Die letzten beiden Abschüsse dieser Gruppe gelingen Oberfeldwebel Tiedemann aus der 10. Staffel etwa 20 bis 30 km nördlich Gießen und Feldwebel Weinmann von der 11. Staffel westsüdwestlich Gießen.“
Was so klingt als stamme es aus dem neuesten Landser-Roman vom Kiosk, stammt aus der Tastatur von PimboliDD. Er hat diesen Artikel in seinem BNR angelegt und kurz darauf hat ihn Benutzer Ambross07 mit dem Kommentar "geprüft und für gut befunden" in den ANR verschoben. Benutzer Ambross07 gehört nicht gerade zu den Experten zum Nationalsozialismus, sondern beschäftigt sich ausweislich seiner Benutzerseite mit Schiffstechnik. Trotzdem ist er bisher der einzige (!) der PimboliDD-Artikel aus dessen BNR verschoben hat. Dafür allerdings sehr fleißig, bisher sind es 6 Artikel vom 2. bis 14. April. Das heist alle zwei Tage einen!
- Meine Frage ist
Hatte das SG so etwas im Sinn als es festhielt: "diese sollen durch erfahrene Benutzer bzw. Portalmitarbeiter geprüft und nach Ausräumung eventueller Probleme von diesen in den Artikelnamensraum verschoben werden." Wie die obige Passage zeigt, findet nämlich keine Prüfung statt, denn wir sind uns wahrscheinlich alle einig, dass so ein Landser-Geschwubbel wie im oben zitierten Artikel nichts im ANR zu suchen haben dürfte. --A.-J. 20:12, 15. Apr. 2012 (CEST)
- Was du hier ansprichst ist jedoch nicht so sehr die Frage der Quellen, die im bisherigen Zwist in diesem Bereich eine Rolle spielen, sondern die Frage des enzyklopädischen Stils (und enzyklopädioschen Inhalts zugleich), wobei auch dies jeweils vor dem Verschieben zu prüfen wäre. Die Frage, ob Ambross07 die Artikel vor dem Verwchieben in den ANR auch geürüft hat, kann ich aber natürlich nicht ausschöpfend beurteilen; weil PimboliDD allerdings der Meinung ist, das Portal, bestehend aus nur wenigen Leuten, sei ihm gegenüber nicht grade positiv eingestellt, wäre es besser, wenn darüber nicht die Portalmitglieder befänden, sondern dies vielleicht per 3M zustande käme. Dies meine private Meinung. -jkb- 20:27, 15. Apr. 2012 (CEST)
- So als Hinweis. Normalerweise laufen Probleme bezüglich Artikelinhalt auf der Artikeldisc ab - so auch in diesem Fall [1]. Ich verstehe daher nicht, warum dort sich A.-J. nicht einfindet, sondern einen Tag später im DE-Wikipedia-Universium herumläuft und diesbezüglich suddert - ist das die neue Art wie man sich in der DE-Wikipedia einbringen soll? – bwag 21:11, 15. Apr. 2012 (CEST)
- Bwag, das Du nichts verstehst, mußt Du hier nicht wirklich erklären. Dafür sorgst Du schon ausserhalb dieser Diskussion hier. --A.-J. 21:20, 15. Apr. 2012 (CEST)
- Die Quellarbeit ist auch grottig, die schlechten (z.T. BoD) Quellen wurden auch "ausgeschmückt". Insofern geht hier die 'mitreißende' Sprache direkt in die Quellproblematik über. Aus einer Liste in der Quelle die nicht auf eine tatsächliche historische Quelle beziehbar ist - es fehlt dazu die nötige Fußnote/Quellenangabe wird der erste genannte Abschuß unbelegt zum ersten Abschuss des Tages. Daten werden aus der Snipletansicht gefischt ohne den Kontext zu kennen, kritische Literatur ist Fehlanzeige. Überholte (und verworfene) Literatur von 1966 wird verwendet, Rest Motorbuchverlag, was auch nicht als hochwertig gelten kann.--Elektrofisch (Diskussion) 21:21, 15. Apr. 2012 (CEST)
- „Daten werden aus der Snipletansicht gefischt, ohne den Kontext zu kennen.“ Ach das machst du doch auch lieber EF um den Charakter einer Person, eines Verlages ins rechte Eck zu stellen. Und findet sich dabei nichts, so wird halt auf DDR-Literatur zurückgegriffen. – bwag 21:32, 15. Apr. 2012 (CEST)
- Die Quellarbeit ist auch grottig, die schlechten (z.T. BoD) Quellen wurden auch "ausgeschmückt". Insofern geht hier die 'mitreißende' Sprache direkt in die Quellproblematik über. Aus einer Liste in der Quelle die nicht auf eine tatsächliche historische Quelle beziehbar ist - es fehlt dazu die nötige Fußnote/Quellenangabe wird der erste genannte Abschuß unbelegt zum ersten Abschuss des Tages. Daten werden aus der Snipletansicht gefischt ohne den Kontext zu kennen, kritische Literatur ist Fehlanzeige. Überholte (und verworfene) Literatur von 1966 wird verwendet, Rest Motorbuchverlag, was auch nicht als hochwertig gelten kann.--Elektrofisch (Diskussion) 21:21, 15. Apr. 2012 (CEST)
Ich möchte bitten dass hier nur diskutiert wird was die Schiedgerichtsanfrage betrifft. Inhaltliche Fragen gehören auf die Artikel-Disk und da muss ich Bwag recht geben und können nicht Inhalt eines Schiedgerichtsverfahrens sein. Codc Disk Chemie Mentorenprogramm 21:41, 15. Apr. 2012 (CEST)
Umsetzung SG-Auflage
Auf meinen Rat hat Pimboli um Mithilfe bez. seiner Artikel gebeten und dies dokumentiert. Das SG kann dies unter PD:MIL#Umsetzung Auflage Schiedgsgericht in eigener Sache zur Kenntnis nehmen. --Gruß Tom (Diskussion) 16:18, 28. Jun. 2012 (CEST)
- Danke Tom, aber wir nehmen das schon die ganze Zeit zur Kenntnis. :-) --Hosse Talk 16:30, 28. Jun. 2012 (CEST)
Umsetzung SG-Auflage II
Per WP:AN werden Admins gebeten die dort verlinkten SG-Auflagen umzusetzen. Mehrfach kam es bei der Umsetzung Auflage zu eskalierenden Sperren gem. Auflagen im Umgang miteinander SG-Urteil Punkt 3 zu Unsicherheiten. (vergl.[2] und Ähnliche) Es stellt sich die Frage ob die jeweils letzte Sperre, die längste Sperre oder ein Mittelwert der Sperren mit Bezug auf diese Auflage als Grundlage zur Eskalation der Sanktion herangezogen werden soll. WP:IAR#Auslegbarkeit hilft hier nicht weiter - daher die Bitte um Stellungnahme vom SG. Schönes Wochenende und freundlichen --Gruß Tom (Diskussion) 13:50, 29. Jun. 2012 (CEST)
- Versteh ich jetzt nicht. Meinst Du eskalierende Sperren? Davon steht aber nix im Schiedsspruch. Da steht: "[...] stärker zu sanktionieren und wiederholte Verstöße durch angemessene Benutzersperren zu unterbinden." Und damit haben die Admins in der Hand, welche Sanktionen und Sperrlänge(n) sie wählen. --Hosse Talk 15:43, 29. Jun. 2012 (CEST)
- Sorry was bitte sonst als die Aufforderung zu eskalierenden Sperren soll man der Formulierung entnehmen? z.K. auch dies[3] --Gruß Tom (Diskussion) 15:53, 29. Jun. 2012 (CEST)
- Naja, ob und wann eine eskalierende Sperre angemessen ist entscheidet der Admin würde ich sagen. ;-) --Hosse Talk 16:38, 29. Jun. 2012 (CEST)
- Danke. "SG-Urteil schreiben ist eines, SG-Urteil abarbeiten wie immer was anderes."(© by He3nry) Kann verstehen das man sich als einzelnes SG-Mitglied kaum hier zu mehr äussern möchte. Vielleicht besteht die Chance die Sache bei Gelegenheit im Chat anzusprechen. Besten --Gruß Tom (Diskussion) 16:51, 29. Jun. 2012 (CEST)
- Dann komm in den Chat #wikipedia-de-sg --Codc Disk Chemie Mentorenprogramm 17:38, 29. Jun. 2012 (CEST)
- Danke. "SG-Urteil schreiben ist eines, SG-Urteil abarbeiten wie immer was anderes."(© by He3nry) Kann verstehen das man sich als einzelnes SG-Mitglied kaum hier zu mehr äussern möchte. Vielleicht besteht die Chance die Sache bei Gelegenheit im Chat anzusprechen. Besten --Gruß Tom (Diskussion) 16:51, 29. Jun. 2012 (CEST)
- Naja, ob und wann eine eskalierende Sperre angemessen ist entscheidet der Admin würde ich sagen. ;-) --Hosse Talk 16:38, 29. Jun. 2012 (CEST)
Vorschlag
Wikipedia:Projektdiskussion/Vorschlag zur Sichtbarmachung von SG-Auflagen zur Kenntnisnahme. Polentario Ruf! Mich! An! 22:03, 29. Jun. 2012 (CEST)
Antrag auf Offenlegung eines SG-Protokolls (erl.)
Nachdem es in dem von Admin Memmingen gegen mich angestrengten Verfahren Wikipedia:Schiedsgericht/Anfragen/Steindy und Memmingen wegen der Eskalation durch das damalige SG-Mtglied Ca$e und die Provokationen und Konfliktanheizungen zweier SG-Mitglieder – absichtliches Missverstehen des Terminus „Scherbengericht“ einschließlich Meldung auf VM wegen fehlens des „erforderlichen Respekts vor dem Organ Schiedsgericht“ durch das SG-Mitglied Alupus unter Beteiligung des SG-Mtglieds Codc (samt Editwar) – zu mehreren Unregelmäßigkeiten kam, die mich an einer neutralen Abarbeitung zweifeln lassen, ersuche ich hiermit um vollinhaltliche Offenlegung des Protokolls zu diesem Verfahren.
Dass es ein solches geben muss, lässt sich aus dem Vermerk, dass der Fall ins SG-Wiki übertragen wurde und durch das Kurzprotokoll der SG-Besprechung vom 29. Februar 2012 nachvollziehen.
Begründung: Selbst wenn seit der „Erkenntnis“ des Schiedsgerichts mittlerweile fast fünf Monate vergangen sind, heißt dies nicht, dass bei mir darüber Gras gewachsen und die Causa innerlich abgeschlossen ist; vielmehr ist wegen der ungeheuerlichen und vom SG nicht zurückgewiesenen Beschuldigungen andere Benutzer zu denunzieren sowie aufgrund der höchst einseitigen Bearbeitung – permanente Zensur meiner Beiträge überwiegend durch das SG-Mitglied -jkb-, das sich in weiterer Folge mehr als eindeutig als Verbündeter oder gar Protegé von Ca$e zu erkennen gab – des Falls das Gegenteil der Fall.
Wenn unter WP:SGP zu lesen ist, dass „…sich die Mitglieder des Schiedsgerichts darauf geeinigt haben, ihre Sitzungen in nicht öffentlicher Form abzuhalten…“ heißt dies nicht gleichzeitig, dass die Protokolle nicht veröffentlicht werden dürfen; schon gar nicht gegenüber dem Betroffenen. Dieser hat vielmehr das Recht dazu, nachvollziehen zu können, wie es zu dessen Verurteilung gekommen ist. Wenn sich darüber hinaus das eine oder andere Mitglied des SGs schon als „Organ“ sieht, so möge es auch wie ein ordentliches Gericht handeln. --ϛ 23:11, 26. Jul. 2012 (CEST)
- Wo bleiben die Argumente welche diese Ausnahme begründen soll? Ich habe gerade ausdrücklich einer Veröffentlichung eine Absage erteilt. Ansonsten wäre Difflinks auch mal ganz nett um den Antrag zu untermauern. --Codc Disk Chemie Mentorenprogramm 01:17, 27. Jul. 2012 (CEST)
- Ich war nicht an der Sache beteiligt. Davon abgesehen gebe ich aber zu bedenken, daß nichtöffentliche Sitzungen eben das sind: Nicht öffentlich. Das gilt auch für die Protokolle dieser Sitzungen. Das gilt übrigens auch für staatliche Gerichte und ihre Protokolle von nichtöffentlichen Sitzungen. – Wiederum davon abgesehen, bitte ich aber darum, Begriffe wie „Verurteilung“ nicht im Zusammenhang mit dem SG zu gebrauchen. Das Schiedsgericht der Wikipedia fällt keine Urteile, sondern verkündet einen Schiedsspruch, der einen Konflikt schlichten soll.--Aschmidt (Diskussion) 04:49, 27. Jul. 2012 (CEST)
- +1. Hallo Steindy, es gab keine Unregelmäßigkeiten bei der Abarbeitung der Anfrage. Die Entfernung einiger Beiträge hatte nur den einzigen Grund, die ohnehin schon extrem belastete und aufgeheizte Diskussion zu beruhigen. Man kann natürlich darüber diskutieren, ob der eine oder andere Beitrag hätte stehen bleiben können, es hätte aber am Schiedsspruch nicht das Geringste geändert, da alle Beiträge (auch die entfernten) ja von allen Schiedsrichtern gelesen wurden und auch jetzt noch in der Versionsgeschichte nachzulesen sind. Grüße, -- Hans Koberger 08:37, 27. Jul. 2012 (CEST)
- Ich war nicht an der Sache beteiligt. Davon abgesehen gebe ich aber zu bedenken, daß nichtöffentliche Sitzungen eben das sind: Nicht öffentlich. Das gilt auch für die Protokolle dieser Sitzungen. Das gilt übrigens auch für staatliche Gerichte und ihre Protokolle von nichtöffentlichen Sitzungen. – Wiederum davon abgesehen, bitte ich aber darum, Begriffe wie „Verurteilung“ nicht im Zusammenhang mit dem SG zu gebrauchen. Das Schiedsgericht der Wikipedia fällt keine Urteile, sondern verkündet einen Schiedsspruch, der einen Konflikt schlichten soll.--Aschmidt (Diskussion) 04:49, 27. Jul. 2012 (CEST)
@ Codc: Dass ich Dich in dem Fall für befangen halte, brauche ich hoffentlich nicht nochmals darlegen. Denke lieber daran, was Du fon Dir gegeben hast: „…Ob das Alupus mit anderen abgesprochen hat oder nicht ist hier nicht von Belang sondern es ist eine äußerst herabwürdigende Bezeichnung für die Institution Schiedsgericht…“ samt Wiederwahlaufforderung für den korrekt arbeitenden Admin Kh80, um Deiner Meinung Nachdruck zu verleihen. Weißt Du, was eine Institution ist? Du kannst es gerne HIER nachlesen! Diese kommt gleich nach dem von Alupus in der VM ins Treffen geführte Organ.
Ob Du „gerade ausdrücklich einer Veröffentlichung eine Absage erteilt“ hast, interessiert in diesem Fall ohnehin niemanden, da Du, abgesehen von Deiner Befangenheit, den Fall laut Protokoll nicht angenommen und somit auch nichts mitzureden hast.
@ Aschmidt: Nachdem Du neu im SG bist, kannst Du auch nicht an der Sache beteiligt gewesen sein. Daher betrifft Dich dieser Antrag auch nicht. Entschuldige, dass ich ich in Deiner Meinung korrigieren muss. Abgesehen davon, dass sich Deine Kollegen Alupus („Organ SG“) und Codc („Institution SG“) als etwas besseres sehen und dieser Terminus daher durchaus angebracht ist, steht auch in den FAQ zum SG, „…Das Schiedsgericht beurteilt den Fall unabhängig von den bisher getroffenen Sanktionen…“. Was ist denn die Konsequenz einer „Beurteilung“? Wie darüber hinaus das SG den Fall „geschlichtet“ hat, kannst Du ja selbst nachlesen. Mir steht diese „Schlichtung“ – auch aufgrund der nachfolgenden Ereignisse – nach wie vor höher als bis zum Hals.
@ Hans Koberger: Dass Du Dich hier zu Wort meldest, wundert mich nicht. Ebenso wundert es mich nicht, wenn Du ausführst, dass es keine Unregelmäßigkeiten bei der Abarbeitung der Anfrage gab. Ich stelle dem entgegen, dass dies nicht mehr, als eine reine Ausrede (Schutzbehauptung darf ich ja nicht schreiben, da ich sonst womöglich wieder auf VM lande) ist. Wen alles so lupenrein gelaufen ist, warum bist Du mir auf Deiner BD sämtliche Antworten schuldig geblieben? Wenn alles so lupenrein ist, was spricht dann gegen eine Veröffentlichung des Protokolls? Wenn alles so lupenrein ist, kann das SG an diesem Beispiel Transparenz beweisen und zeigen, wie vorbildlich dieses arbeitet und wie wichtig dieses für WP ist.
@ all: Da sich hier gleich drei SG-Mitglieder vehement zu Wort melden und eine Veröffentlichung des Protokolls vehement ablehnen, fördert dies nur mein subjektives Empfinden, dass der Fall neutral und ohne Klüngelei behandelt wurde. Die Ablehnung nährt in mir das Misstrauen, dass sich Ca$e, Alupus und Codc – trotz Befangenheit bzw. trotz Nichtannahme – sehr wohl an der Abarbeitung beteiligt, oder zumindest die Berteilung beeinflusst haben. Nicht zuletzt gibt es keine Bestimmung, dass die Veröffentlichung der Protokolle verboten ist, sondern lediglich einen Hinweis, dass die Beratungen nicht öffentlich geführt werden; dies ist allemal ein feiner Unterschied. Nicht zuletzt weise ich darauf hin, dass die von mir vorgetragenen Lösungsvorschläge nicht behandelt, ja nicht einmal diskutiert wurden. Auf die permanenenten Zensurierungen meiner Beiträge, will ich erst gar nicht näher eingehen, stelle dazu jedoch fest, dass sich hier vor allem das mit Ca$e eng verbundene Ex-SG-Mitglied -jkb- besonders hervor getan hat und ich daher betreffend dessen Neutralität höchste Zweifel anmelde.
Es gibt also, im Gegensatz zur Meinung von Codc, zahlreiche gute und belegte Gründe, die den Wunsch nach Offenlegung des Protokolls untermauern, es sei denn, man hat etwas zu verbergen. --ϛ 21:10, 27. Jul. 2012 (CEST)
- Steindy, allmählich könnte ich es leid sein, da du ununterbrochen über mich (und andere) herziehst und mich potenziell und möglicherweise - wie hier oben - bspw. der Vertuschung der SG-Ergebnisse bezichtigst. Aber wenn es dir Freude macht... Die Frage ist nur, warum du nicht gleich den uneingeschränkten Zugang zum SG-Wiki beantragst? Dir scheint nicht klar zu sein, was das SG ist. Nur eins möchte ich dir eindringlich nahe legen: Deine fortdauernde und penetrante Art, dir missliebige Mitarbeiter seit Monaten anzugreifen, verschlechtert - wenn nicht vergiftet - das Klima in diesem Projekt, das sich ohnehin in einer Krise befindet. Und das solltest du nicht tun. Gruß -jkb- 21:26, 27. Jul. 2012 (CEST)
- Steindy, Deine ständigen Beleidigungen hängen mir langsam zum Hals heraus. Du bist mehr als fair behandelt worden, obwohl Du schon während des SG-Falles verbal um Dich geschlagen hattest. Wenn Du den Antrag von Memmingen mit dem vergleichst, was wir beschlossen haben, bist Du selbst schuld, wenn Du unzufrieden bist.
- Deine Beiträge wurden nicht zensuriert, es wurden nur die schlimmsten Beleidigungen entfernt und in einem Übermaß von AGF nicht gegen Dich angerechnet. Dass Du behauptest, ich habe mich in meinem Abstimmverhalten durch ca$e und andere beeinflussen lassen, nachdem wir deutlich gesagt hatten, dass dem nicht so ist, fasse ich als persönliche Beleidigung auf. Wenn Du dafür nicht um Entschuldigung bittest, will ich mit Dir nichts mehr zu tun haben.
- Das SG-Verfahren ist seit eineinhalb Jahren so transparent, wie es sein kann. Wir veröffentlichen ausführliche Protokolle, in denen alles wichtige steht. Gedanken, die wir uns während der Entscheidungsphase machen, fließen häufig in die persönlichen Bemerkungen ein. Was wir nicht veröffentlichen, sind vertrauliche Sachen, sowie Überlegungen, die am Ende nicht in die Entscheidung einfließen. Was wir auch nicht veröffentlichen, nicht einmal im SG-Wiki, ist der Wortlaut unserer Beratungen, da läuft nämlich kein Tonband mit. Deine absurde Forderung könnten wir daher selbst dann nicht erfüllen, wenn sie berechtigt wäre.
- Solange von Dir ehrabschneidende Vorwürfe gegen mich und die Kollegen weiter erhoben werden, ist für mich hier Schluss. -- Perrak (Disk) 21:37, 27. Jul. 2012 (CEST)
- Steindy, irgendwann solltest auch Du zur Kenntnis nehmen, dass der Kaiserschmarrn gegessen ist. Was soll denn diese unsägliche Herumreiterei? Ich fühle mich nicht nur seit der gestrigen Anfrage von Dir massiv unter Druck gesetzt - ich fühle mich diffamiert. Wie schon Perrak sagte, haben wir als Schlichtungsorgan der de:wp alles versucht um die Streithähne zu trennen (Dich und Memmingen). Ich hätte weiss Gott genügend Gelegenheiten gehabt, um Dich auf die VM zu zerren und mir das auch überlegt. Ich habe es sein lassen, weil ich Frieden haben will.
- Das was Du aber hier abziehst, spottet jeder Beschreibung.
- Ich erwarte keine Entschuldigung, dafür bist Du mir persönlich nicht wichtig genug. Was ich erwarte ist, dass Du endlich den Schiedsspruch annimmst und die Klappe hältst - denn Du bist nicht unschuldig am Konflikt mit Memmingen gewesen! --Hosse Talk 23:42, 27. Jul. 2012 (CEST)
- Für mich ist hier EOD und von mir gibt es keine Freigabeerlaubnis. Was Steindy hier abzieht ist eine BNS-Aktion. --Codc Disk Chemie Mentorenprogramm 01:07, 28. Jul. 2012 (CEST)
- @ -jkb-: Ich hoffe, ja ich nehme es sogar an, dass es Dir nichts ausmacht, wenn ich auf obigen PA nicht weiter eingehe? Selbst wenn es mir nicht klar ist, was das SG ist, lesen kann ich noch: „Die primäre Zuständigkeit liegt in der Lösung von Konflikten ‚in letzter Instanz‘ (…) Das Schiedsgericht ist (…) zuständig: kommunikative Auseinandersetzungen zwischen Benutzern (persönliche Angriffe, Wikiquette, Verunglimpfung, etc.)…“
- Die Konfliktlösung sieht also so aus, dass ein SG-Mitglied sofort nach Fall-Eröffnung den Fall eskalieren darf/soll, dass ein Admin mit üblen PAs seinen Widersacher in die Nazi-Ecke rücken, dafür aber jeglichen Beleg schuldig beiben darf, dass diese üblen PAs trotz mehrfacher Aufforderung nicht entfernt werden brauchen, weil sie „nicht zu finden“ sind, dass ein weiteres SG-Mitglied eine missbräuchliche VM gegen mich stellt und diese missbräuchliche VM durch ein drittes SG-Mtglied weiter eskaliert wird?
- Dass sich das Projekt „ohnehin in einer Krise befindet“ ist wem zuzuschreiben? Mir, der sich dagegen verwehrt, ohne jeglichen Beleg, dafür aber mit haltlosen Unterstellungen, in eine Nazi-Ecke gerückt zu werden? Mir fielen da jedenfalls eine Reihe anderer Benutzer und auch Admins ein, die diesem munteren Treiben noch Vorschub leisten.
- Ach ja noch etwas: Dass ich in Dir – wie sagt man beim Facebook (nein, ich bin dort nicht angemeldet) so schön? – seit dem SG-Verfahren einen „Follower“ gefunden habe, der nur darauf wartet, mir eins auszuwischen, wie beispielsweise hier oder auch diese Peinlichkeit, soll auch nicht unerwähnt bleiben.
- Damit mir niemand haltlose Vorwürfe machen kann, noch ein paar Belege Deiner „Neutralität“: Unbefangen?, Postkasten für Ca$e?!, Bemerkenswerter Bearbeitungskommentar…, innovativ: -jkb- als „Ersatzdiskutant“ für Ca$e, bewusste Verkennung der Tatsachen.
- @ Perrak: Hatten wir, außer in dieser Angelegenheit bereits jemals etwas miteiander zu tun? Nicht einmal im Verfahren hatten wir irgendwelchen Kontakt. Gibt es daher einen trifftigen Grund dafür, derart aggressiv zu reagieren? Hatte ich Dich ad personam irgendwo im Verfahren oder in diesem Antrag irgendwo auch nur andeutungsweise erwähnt? Ich kann es mir nur mit einem schlechten Gewissen erklären. Gerade Du als Admin hättest Dir bei Deinem Kollegen Erzbischof, der sich wie Hans Koberger von den massivem PAs klar distanzierte, ein Beispiel nehmen können.
- Ja, ich hatte im Rahmen dieses Scherbengerichts (ich wiederhole diesen Ausdruck hier nochmals!) auch allen Grund dazu und nehme dies auch als mein Recht in Anspruch, mich mit klaren Worten zu verteidigen. Solche Shows sind für den Betroffenen nicht der geeignete Anlass dafür, seine Worte in Watte zu packen.
- Wenn Du solches als „transparent, wie es sein kann“, dann hast Du wohl noch nie etwas von Transparenz gehört. Jene, die nichts zu verbergen haben, brauchen sich auch nicht dagegen wehren und können ruhigen Gewissens dem Wunsch nach Veröffentlichung des Protokolls nachkommen.
- Lasse Dir eines gesagt sein. Nicht dem SG wird oder wurde die „Ehre“ abgeschnitten, sondern mir wozu das SG maßgeblich beigetragen hat.
- @ Codc: Nochmals ins Stammbuch geschrieben. Von Dir braucht es keine Freigabeerlaubnis, da Du 1. den Fall nicht angenommen hast und 2. befangen bist, weshalb Du 3. über meinen Antrag nicht zu befinden hast. BNS ist nicht mein Antrag, sondern Deine Einmischung als Unbeteiligter. Die Vehemenz der Wortmeldung könnte darauf schließen lassen, dass möglicherweise doch etwas zu verbergen ist. --ϛ 01:59, 28. Jul. 2012 (CEST)
- Mein lieber Steindy, zum Thema Befangenheit siehe hier und die wurde in deinem Verfahren so nicht festgestellt. Außerdem dies hier ist keine SG-Anfrage im eigentlichen Sinn sondern du möchtest eine Offenlegung eine SG-Protokolls welche in der Vergangenheit laut Geschäftsordnung des SGs nicht öffentlich sind. Bei diesem Antrag möchtest du diese zu untertunneln. Da dein Fall, ohne meine Beteiligung, abgeschlossen wurde und dieser ganze Schmarrn hier dazu dient die Geschäftsordnung des SGs auszuhebeln geht mich das verdammt noch mal eine ganze Menge an. So und nun ist von mir aus hier wirklich EOD denn das hier ist keine SG-Anfrage sondern dies ist die Diskussionsseite von SGA des Scherbengerichts. Wenn du so wenig vom SG hälst, dass du es als Scherbengericht bezeichnen musst, wieso fängst du hier jetzt wieder mit der alten Geschichte an? Ich hoffe einer der SG-Kollegen, welcher nicht hier als Diskutant beteiligt ist, beendet das hier bald. EOD --Codc Disk Chemie Mentorenprogramm 11:48, 28. Jul. 2012 (CEST)
Codc hat recht: Dies ist keine allgemeine Diskussionsseite über die Ungerechtigkeit der Welt. Du hast ein Anliegen vorgebracht, Steindy, und es wurde abgelehnt. Alles weitere kannst du, wenn du es für nötig hältst, auf deiner Diskussionsseite oder denen der anderen Beteiligten besprechen. Hier ist die Diskussion hiermit beendet, und ich behalte mir vor, weitere nicht hierher gehörende Diskussionsbeiträge zu entfernen. Bitte respektiere das und diskutiere dort, wo es hingehört, aber nicht hier. Danke. --Snevern 12:08, 28. Jul. 2012 (CEST)
- Ähm, Protokolle der Tagungen des SG sind prinzipell zu veröffentlichen. Da hat kein Mitglied des SG oder ein Admin das Recht dies abzulehnen. --Pfiat diΛV¿? 20:38, 18. Aug. 2012 (CEST)
- Und das schließt du bitte woraus? --Snevern 21:01, 18. Aug. 2012 (CEST)
- Das schließe ich aus folgender Kausalität. Das SG ist ein gewähltes Gremium der Benutzergemeinschaft mit klar vorgegebenen Aufgaben und dem entsprechenden Willen zur Transparenz des Gremiums. Dieses Gremium hat sich eine Geschäftsordnung gegeben, welche nicht durch das sie beauftragte Organ (Benutzergemeinschaft) abgesegnet wurde und in dieser u.a. die Veröffentlichung der Protokolle ausgeschlossen. Diese Geschäftsordnung ist aber nur wirksam wenn sie von dem übergeordnten Organ des SG, welches ähnlich wie im Vereinsrecht die Mitgliederversammlung dem Vorstand gegenüber steht, dieses mehrheitlich billigte. Eine solche kann z.B. per MB eingeholt werden, ist aber nie erfolgt. Daher ist die selbstgebastelte Geschäftsordnung unwirksam und die Klausel der Nichtveröffentlichung der Sitzungsprotokolle ebenfalls. --Pfiat diΛV¿? 07:56, 19. Aug. 2012 (CEST)
- Diese - oberflächlich betrachtet durchaus logische - Gedankenkette krankt bereits an ihrer ersten (fehlerhaften) Unterstellung, nämlich "dem entsprechenden Willen zur Transparenz". Das steht nirgendwo. Es steht auch nirgendwo, dass das Schiedsgericht die von ihm in Ausführung seines Auftrages erstellten Verfahrensregeln durch ein weiteres Meinungsbild bestätigen lassen müsste.
- Du gehst also ganz offensichtlich von falschen Voraussetzungen aus; im Ergebnis ist Deine Auffassung somit nicht zutreffend. Die Protokolle der Sitzungen des Schiedsgericht werden veröffentlicht, aber Aufzeichnungen der - früheren - Chat-Konferenzen und der derzeit stattfindenden Skype-Konferenzen werden weder erstellt noch veröffentlicht, und wenn das Schiedsgericht intern zusätzliche Aufzeichnungen erstellt, halte ich es weder für generell sinnvoll noch durch irgendwelche Regularien für geboten, sie zu veröffentlichen.
- Was vom Schiedsgericht, beispielsweise bei der Annahme von Fällen oder bei Entscheidungen, anzugeben ist, ist im Meinungsbild klar definiert, um die Entscheidungen nachvollziehbar zu machen und damit ihre Akzeptanz zu erhöhen.
- Konsequenterweise müsstest Du eigentlich gleich die Abschaffung des SG-Wikis fordern, und am besten sollte es den Mitgliedern des Schiedsgerichts bei der Gelegenheit dann auch noch untersagt zu werden, per Chat, Skype oder RL-Treffen miteinander zu sprechen, ohne den Inhalt der Gespräche zu veröffentlichen. --Snevern 09:43, 19. Aug. 2012 (CEST)
- Dem stimme ich zu. Weiters ist festzuhalten, dass in den internen Aufzeichnungen (SG-Wiki) des Schiedsgerichts sehr persönliche Angaben wie Klarnamen, Abwesenheiten wegen Krankheit, Urlaube und dergleichen mehr aufscheinen, die nicht für die Öffentlichkeit bestimmt sind. -- Hans Koberger 09:59, 19. Aug. 2012 (CEST)
- Wir reden hier über ein Protokoll zu einer offiziellen Schiedsgerichtssitzung und nicht über Aufzeichnungen der - früheren - Chat-Konferenzen und der derzeit stattfindenden Skype-Konferenzen. Und selbst wenn, dann sind die entsprechenden Passagen zu "schwärzen", aber das SG hat keine Befugnis zur Geheimhaltung seiner Tätigkeiten. Andernfalls wäre dies hier zu belegen, wo, wann und von wem ihm diese erteilt wurde. Zur Problematik der selbsterlassenen Geschäftsordnung hatte ich mich ja bereits geäußert. Darüber habe ich allerdings auch nicht die Absicht mit aktuellen oder ehemaligen SG-Mitgliedern zu debattieren, da diese in dieser Kausa befangen sind. --Pfiat diΛV¿? 12:20, 19. Aug. 2012 (CEST)
- Dem stimme ich zu. Weiters ist festzuhalten, dass in den internen Aufzeichnungen (SG-Wiki) des Schiedsgerichts sehr persönliche Angaben wie Klarnamen, Abwesenheiten wegen Krankheit, Urlaube und dergleichen mehr aufscheinen, die nicht für die Öffentlichkeit bestimmt sind. -- Hans Koberger 09:59, 19. Aug. 2012 (CEST)
- Das schließe ich aus folgender Kausalität. Das SG ist ein gewähltes Gremium der Benutzergemeinschaft mit klar vorgegebenen Aufgaben und dem entsprechenden Willen zur Transparenz des Gremiums. Dieses Gremium hat sich eine Geschäftsordnung gegeben, welche nicht durch das sie beauftragte Organ (Benutzergemeinschaft) abgesegnet wurde und in dieser u.a. die Veröffentlichung der Protokolle ausgeschlossen. Diese Geschäftsordnung ist aber nur wirksam wenn sie von dem übergeordnten Organ des SG, welches ähnlich wie im Vereinsrecht die Mitgliederversammlung dem Vorstand gegenüber steht, dieses mehrheitlich billigte. Eine solche kann z.B. per MB eingeholt werden, ist aber nie erfolgt. Daher ist die selbstgebastelte Geschäftsordnung unwirksam und die Klausel der Nichtveröffentlichung der Sitzungsprotokolle ebenfalls. --Pfiat diΛV¿? 07:56, 19. Aug. 2012 (CEST)
- Und das schließt du bitte woraus? --Snevern 21:01, 18. Aug. 2012 (CEST)
- Ich hatte vor kurzem im RL eine ähnliche Debatte zur Protokollführung. Also man kann das SG vieleicht für die Zukunft zur Offenlegung verpflichten, und sie sich sogar selbst dazu verpflichten. Rückwirkend gilt aber der Vertrauensschutz sowohl für die Mitglieder als auch die sonstigen Beteiligten. Label, Du begehst aber dann zwei Denkfehler, einerseits bestimmt immer das Gremium selbst die Art des Protokolls, also ob ein detailiertes Verlaufsprotokoll, ein Mitschnittsprotokoll oder lediglich ein Beschlussprotokoll erstellt wird. Wie mir mehrere Vorstandsmitglieder bestätigten lassen, sie sich selbst von der Vorgabe von Mitschnittsprotokollen nicht durch Dritte überwachen. Denn dann wird einfach die offizielle Sitzung unterbrochen, und während einer Pause inoffiziell debattiert. Nach Wiederaufnahme der Sitzung erfolgt dann eine kurze Aussprache, aber die Kerninformation über Hintergründe wie hier, bleiben unprotokolliert. Außenstehende gewinnen dadurch nichts, es wird dem Gremium nur die interne Arbeit erschwert. So, daß als 3M eines völlig Unbefangenen.Oliver S.Y. (Diskussion) 12:54, 19. Aug. 2012 (CEST)
- das dieser Denkfehler eben nicht besteht hatte ich mit meinem Hinweis auf das vergelichbare Vereinsrecht dargelegt. Und das bestimmende Gremium ist nicht das SG, sondern das welches das SG wählt. Da liegt der Denkfehler bei Dir, In Vereinen müssen sich die Vorstände ihre Geschäftsordnungen auch per Mitgliederversammlung absegnen lassen. Alleine dürfen sie da auch nicht.--Pfiat diΛV¿? 13:00, 19. Aug. 2012 (CEST)
- Danke für deine sachliche Einschätzung, Oliver.
- Label5, wenn du das nicht mit ehemaligen oder aktuellen SG-Mitglieder diskutieren willst, dann rege ich an, die Diskussion an anderer Stelle fortzusetzen. Hier ist dann nämlich kaum der richtige Platz dafür.
- Als Jurist kann ich dir im übrigen versichern, dass du sehr wohl im Irrtum bist, wenn du glaubst, aus einer Analogie zum Vereinsrecht hier die Offenlegung interner Unterlagen fordern zu können, die über das beschlossene und veröffentlichte Protokoll hinausgehen. Auch Versammlungen anderer Gremien sehen eine derartige Regelung nicht vor.
- Diskutiere das Problem an geeigneter Stelle, leite, wenn du es für sinnvoll und erfolgversprechend hältst, die dir geeignet erscheinenden Maßnahmen ein, und wenn alles zu deiner Zufriedenheit verlaufen ist, reden wir weiter. Okay? --Snevern 13:08, 19. Aug. 2012 (CEST)
- Dies hier ist die geeignete Stelle. Und ich kann Dir, als ebenfalls jemand mit einer juristischen Grundausbildung, versichern, dass Deine Argumente zwar versuchen die meinigen zu negieren, aber Du hierzu keine stichhaltigen Fakten darlegst. Als Jurist sollte Dir nämlich eines klar sein, Prozeßbeteiligte haben zum gesamten Verfahrensablauf immer ein Recht auf Einsicht in die Verhandlungsprotokolle. Wenn ein vorgeblicher Jurist dies bezweifelt, dann überlege ich mir, wie hat er die ersten beiden Studienjahre verbracht. Und daher nochmal der Hinweis. Verhandlungsprotokolle sind keine internen Unterlagen. Traurig dass man das einem vorgeblichen Juristen sagen muss. --Pfiat diΛV¿? 13:22, 19. Aug. 2012 (CEST)
- das dieser Denkfehler eben nicht besteht hatte ich mit meinem Hinweis auf das vergelichbare Vereinsrecht dargelegt. Und das bestimmende Gremium ist nicht das SG, sondern das welches das SG wählt. Da liegt der Denkfehler bei Dir, In Vereinen müssen sich die Vorstände ihre Geschäftsordnungen auch per Mitgliederversammlung absegnen lassen. Alleine dürfen sie da auch nicht.--Pfiat diΛV¿? 13:00, 19. Aug. 2012 (CEST)
- Ich hatte vor kurzem im RL eine ähnliche Debatte zur Protokollführung. Also man kann das SG vieleicht für die Zukunft zur Offenlegung verpflichten, und sie sich sogar selbst dazu verpflichten. Rückwirkend gilt aber der Vertrauensschutz sowohl für die Mitglieder als auch die sonstigen Beteiligten. Label, Du begehst aber dann zwei Denkfehler, einerseits bestimmt immer das Gremium selbst die Art des Protokolls, also ob ein detailiertes Verlaufsprotokoll, ein Mitschnittsprotokoll oder lediglich ein Beschlussprotokoll erstellt wird. Wie mir mehrere Vorstandsmitglieder bestätigten lassen, sie sich selbst von der Vorgabe von Mitschnittsprotokollen nicht durch Dritte überwachen. Denn dann wird einfach die offizielle Sitzung unterbrochen, und während einer Pause inoffiziell debattiert. Nach Wiederaufnahme der Sitzung erfolgt dann eine kurze Aussprache, aber die Kerninformation über Hintergründe wie hier, bleiben unprotokolliert. Außenstehende gewinnen dadurch nichts, es wird dem Gremium nur die interne Arbeit erschwert. So, daß als 3M eines völlig Unbefangenen.Oliver S.Y. (Diskussion) 12:54, 19. Aug. 2012 (CEST)
- Label, ich glaube nicht, daß es hilft, Snevern zu vergrätzen, der ist im SG wohl der Einzige, der fachliches Verständnis für Deine Gedanken hat. Ich geb zu, kein Jurist, nur paar Stunden Spezialrecht. Du vermengst hier jetzt aber offen verschiedene Punkte. Wenn Du meinst, das Deutsche Vereinsrecht ist für den interenen Ablauf der Deutschsprachigen Wikipedia maßgeblich, wirst mind. bei 15% der User Widerspruch ernten. Aber nehmen wir das mal an. Das SG selbst in eine innergemeinschaftliche Struktur. Für die gelten die Regeln des BGB, welches diesen Fall nicht erfasst, und die Regelungen in der Satzung, hier entsprechend die Richtlinien. Du denkst vieleicht an den BGB 58, "über die Voraussetzungen, unter denen die Mitgliederversammlung zu berufen ist, über die Form der Berufung und über die Beurkundung der Beschlüsse", der bezieht sich aber auf die Mitgliederversammlung, was bei uns wohl dem WP:Meinungsbild entspricht. Der Status "Prozessbeteiligter" hat da überhaupt nichts zu suchen, und soweit ich weiß, gilt dessen Recht für die Verhandlungsprotokolle, nicht für die Beratungsprotokolle der Kammern.Oliver S.Y. (Diskussion) 13:46, 19. Aug. 2012 (CEST)
- Als erstes, vergrätzen will ich niemanden. Ich betrachte es aber als anmaßend hier ständig zu behaupten diese Seite wäre für diese Problematik nicht da. Doch das ist sie und zwar explizit. Und ja ich beziehe mich auf das Vereinsrecht und das BGB ist diesem ja übergeordnet, was heißt das Vereinsrecht besteht auf der Grundlage des BGB. Insofern ist die Aussage, Für die gelten die Regeln des BGB, welches diesen Fall nicht erfasst, und die Regelungen in der Satzung, hier entsprechend die Richtlinien. eben nicht richtig. Ich habe lange genug in diesem Bereich gearbeitet und weiß daher sehr genau was untergeordnete Gremien dürfen oder sich absegnen lassen müssen. Ja ich sehe die Mitgliederversammlung in einem Verein als vergleichbares Gremium wie ein MB der Benutzergemeinschaft. Anders geht es hier ja nicht und nur ein MB hat letztendlich für alle Benutzer bindende Wirkung. Und natürlich gehört hier der Begriff "Prozessbeteiligter" her. Steindy war in einem SG-Verfahren ein Verfahrensbeteiligter (ist das gleiche wie Prozeßbeteiligter nur weniger wertend ausgedrückt) und hat daher einen expliziten Anspruch auf Kenntnis des Inhaltes der Verfahrensprotokolle. Das wird ihm hier von Seiten des Gremium SG mit dem Hinweis auf eine Geschäftsordnung verwehrt, welche diese Protokolle als nicht zu veröffentlichen festlegt. Und da ist der springende Punkt. Erstens, darf ein Gremium wie das SG sich keine eigene Geschäftsordnung geben. Sie darf diese erarbeiten, an die Bedingungen anpassen und muss diese dann dem Beschlussorgan zur Zustimmung/Ablehnung vorlegen. Das wäre also wieder das MB. Nur diese Vorlage ist nie geschehen, was einen Verweis auf eine Geschäftsordnung unzutreffend macht, da diese nie wirksam werden konnte. Das dürfte einem vorgeblichen Juristen auch einleuchten und trotzdem betreitet er das. Und wenn Du meinst, dass diese Ansicht bei etwa 15% der User Ablehnung erfährt, dann stehen ja nach Deiner Rechnung immerhin 85% auf meiner Auffassungsmeinung. Kein schlechtes Ergebnis möchte ich meinen. Und nochmal, es geht um die Verhandlungsprotokolle und nicht um die Beratungsprokolle. In ersteren werden sich ohnehin die meisten Hinweis auf die Beratungsprotokolle finden. --Pfiat diΛV¿? 14:02, 19. Aug. 2012 (CEST)
- Ich bezog mich dabei auf die 15% Österreicher und Schweizer, ob alle Deutschen die Anwendung des BGB befürworten ist eine andere Frage. Zur Verfahrensfrage, wenn Du meinst, daß die Protokolle des SG ohne Grundlage erstellt wurden, dann sind sie in meinen Augen rechtlich gar nicht existent, können also gar nicht eingesehen werden, als ob es zB. die Notizmitschriften eines Schöffen während eines Verfahrens sind. Du argumentierst für mich nicht schlüssig, einerseits reklamierst Du für Steinde nicht festgeschriebene Rechte, dem SG sprichst Du solche aber ab... Und unabhängig von diesen theoretischen Erwägungen, man sollte nicht vergessen, wofür er die Einsicht nehmen will, um die Ergebnisse daraus gegen andere Benutzer zu verwenden. Also zumindest den Status "vertraulich" sollte man diesen Protokollen zugestehen, und damit fällt die Verwendung als Anklage gegen ein SG-Mitglied aus. Und wie ich Steindy nun kennengelernt habe, fehlt ihm der Abstand eines Anwalts, soviel AGF kannst nichtmal Du aufbringen. Für die Zukunft sollte man es vieleicht klarer herausstellen. Ansonsten wäre die Frage interessants, wie das beim Wikiverein geregelt ist. Es kann ja nicht sein, das die Finanzkommission in ihrer Beratung besser geschützt ist als das SG.Oliver S.Y. (Diskussion) 14:15, 19. Aug. 2012 (CEST)
- Von welcher Vertraulichkeit ist die Rede, wenn wir von einem Verfahren reden, in welchem er als Beteiligter eingebunden ist. Und entgegen Deiner Darlegung, nein es besteht keine Kausalität dass Protokolle plötzlich nicht vorhanden sein sollen nur weil der Punkt der Veröffentlichung fehlerhaft ist. Grundsätzlich berühren falsche Punkte nicht automatisch andere Punkte in ihrer Wirksamkeit. Übrigens auch etwas was Juristen in den ersten beiden Studienjahren lernen. Ich spreche dem SG auch nur die Rechte ab, für die es keine Gremienentscheide gibt. Und das ist ein entscheidender Unterschied, ob ein Betroffener ein Recht auf Protokolleinsicht fordert oder jemand meint zu wissen, warum er das tut. Eine Unterstellung kann ein Recht nur begrenzen wenn damit ein höheres Gut geschützt werden muss. Derartiges sehe ich bei einem Verhandlungsprotokoll nicht. Wer soll geschützt werden? Und was Deine Frage zur Finanzkommission angeht, doch es ist augenscheinlich so, dass der Wikimediaverein sich an geltendes Recht halten muss (was übrigens hinsichtlich Vereinsrecht in D, AT und Ch recht ähnlich ist), aber für das SG keine solche Regelungen existieren. Diese müssten sonst nämlich auch veröffentlicht werden. --Pfiat diΛV¿? 14:36, 19. Aug. 2012 (CEST)
- Das Schiedsgericht der de-WP ist weder ein Gericht noch ein Verein oder Organ eines Vereines. Wir sind zehn Leute, die von der Gemeinschaft gewählt wurden, um einen nicht unbeträchtlichen Teil ihrer Freizeit darauf zu verwenden, für Fälle nach Lösungen zu suchen, die für einen Einzeladmin zu umfangreich sind oder wo ein Einzeladmin vermutlich nicht den nötigen Rückhalt in der Gemeinschaft hätte.
- Wir wir uns selbst organisieren, wurde uns überlassen. Uns wurde ein privates Wiki eingerichtet, auf das nur aktive SG-Mitglieder Zugriff haben, da mit dem Bedarf nach vertraulichen Besprechungen gerechnet wurde. Genauso sind unsere Skype-Konferenzen vertraulich. Jeweils einer von uns erstellt ein Ergebnisprotokoll, dieses wird leicht gekürzt auch veröffentlicht. Das, was gekürzt wird, ist entweder einfach etwas ausführlicher formuliert, ist noch nicht fertig, oder es ist vertraulich, da es in die Privatsphäre eines SG-Mitgliedes (oder von jemand anders) eingreift.
- Es geht die Gemeinschaft einfach nichts an, ob SG-Mitglied A sich entschuldigt, weil er krank ist, oder SG-Mitglied B gerade eine Verabredung fürs Kino hat, oder SG-Mitglied C leider arbeiten muss. Und wenn wir überlegen, welche Maßnahmen zur Befriedung eines Falles vielleicht wirksam sein könnten, wäre es kontraproduktiv, diese in der Nachdenkensphase bereits öffentlich zu machen.
- Ansonsten steht nichts in den internen Protokollen, was für die WP-Öffentlichkeit interessant wäre. Insbesondere sind auch die internen Protokolle reine Ergebnisprotokolle, niemand macht sich die Mühe, die ganze Skype-Konferenz mitzuschreiben.
- Übrigens, wo steht denn, dass das SG sich nicht eine eigene Geschäftsordnung geben dürfe? Natürlich darf es das, alles andere wäre albern. -- Perrak (Disk) 19:55, 19. Aug. 2012 (CEST)
- Des Pudels Kern liegt in Deinen Worten: Wir sind zehn Leute, die von der Gemeinschaft gewählt wurden. Die weiteren Fragen sind bereits beantwortet, inklusive der abschließenden Frage von Dir. Stichwort > gewähltes Gremium/organ im Auftrag der Benutzergemeinschaft. --Pfiat diΛV¿? 20:10, 19. Aug. 2012 (CEST)
- Von welcher Vertraulichkeit ist die Rede, wenn wir von einem Verfahren reden, in welchem er als Beteiligter eingebunden ist. Und entgegen Deiner Darlegung, nein es besteht keine Kausalität dass Protokolle plötzlich nicht vorhanden sein sollen nur weil der Punkt der Veröffentlichung fehlerhaft ist. Grundsätzlich berühren falsche Punkte nicht automatisch andere Punkte in ihrer Wirksamkeit. Übrigens auch etwas was Juristen in den ersten beiden Studienjahren lernen. Ich spreche dem SG auch nur die Rechte ab, für die es keine Gremienentscheide gibt. Und das ist ein entscheidender Unterschied, ob ein Betroffener ein Recht auf Protokolleinsicht fordert oder jemand meint zu wissen, warum er das tut. Eine Unterstellung kann ein Recht nur begrenzen wenn damit ein höheres Gut geschützt werden muss. Derartiges sehe ich bei einem Verhandlungsprotokoll nicht. Wer soll geschützt werden? Und was Deine Frage zur Finanzkommission angeht, doch es ist augenscheinlich so, dass der Wikimediaverein sich an geltendes Recht halten muss (was übrigens hinsichtlich Vereinsrecht in D, AT und Ch recht ähnlich ist), aber für das SG keine solche Regelungen existieren. Diese müssten sonst nämlich auch veröffentlicht werden. --Pfiat diΛV¿? 14:36, 19. Aug. 2012 (CEST)
- Ich bezog mich dabei auf die 15% Österreicher und Schweizer, ob alle Deutschen die Anwendung des BGB befürworten ist eine andere Frage. Zur Verfahrensfrage, wenn Du meinst, daß die Protokolle des SG ohne Grundlage erstellt wurden, dann sind sie in meinen Augen rechtlich gar nicht existent, können also gar nicht eingesehen werden, als ob es zB. die Notizmitschriften eines Schöffen während eines Verfahrens sind. Du argumentierst für mich nicht schlüssig, einerseits reklamierst Du für Steinde nicht festgeschriebene Rechte, dem SG sprichst Du solche aber ab... Und unabhängig von diesen theoretischen Erwägungen, man sollte nicht vergessen, wofür er die Einsicht nehmen will, um die Ergebnisse daraus gegen andere Benutzer zu verwenden. Also zumindest den Status "vertraulich" sollte man diesen Protokollen zugestehen, und damit fällt die Verwendung als Anklage gegen ein SG-Mitglied aus. Und wie ich Steindy nun kennengelernt habe, fehlt ihm der Abstand eines Anwalts, soviel AGF kannst nichtmal Du aufbringen. Für die Zukunft sollte man es vieleicht klarer herausstellen. Ansonsten wäre die Frage interessants, wie das beim Wikiverein geregelt ist. Es kann ja nicht sein, das die Finanzkommission in ihrer Beratung besser geschützt ist als das SG.Oliver S.Y. (Diskussion) 14:15, 19. Aug. 2012 (CEST)
- Als erstes, vergrätzen will ich niemanden. Ich betrachte es aber als anmaßend hier ständig zu behaupten diese Seite wäre für diese Problematik nicht da. Doch das ist sie und zwar explizit. Und ja ich beziehe mich auf das Vereinsrecht und das BGB ist diesem ja übergeordnet, was heißt das Vereinsrecht besteht auf der Grundlage des BGB. Insofern ist die Aussage, Für die gelten die Regeln des BGB, welches diesen Fall nicht erfasst, und die Regelungen in der Satzung, hier entsprechend die Richtlinien. eben nicht richtig. Ich habe lange genug in diesem Bereich gearbeitet und weiß daher sehr genau was untergeordnete Gremien dürfen oder sich absegnen lassen müssen. Ja ich sehe die Mitgliederversammlung in einem Verein als vergleichbares Gremium wie ein MB der Benutzergemeinschaft. Anders geht es hier ja nicht und nur ein MB hat letztendlich für alle Benutzer bindende Wirkung. Und natürlich gehört hier der Begriff "Prozessbeteiligter" her. Steindy war in einem SG-Verfahren ein Verfahrensbeteiligter (ist das gleiche wie Prozeßbeteiligter nur weniger wertend ausgedrückt) und hat daher einen expliziten Anspruch auf Kenntnis des Inhaltes der Verfahrensprotokolle. Das wird ihm hier von Seiten des Gremium SG mit dem Hinweis auf eine Geschäftsordnung verwehrt, welche diese Protokolle als nicht zu veröffentlichen festlegt. Und da ist der springende Punkt. Erstens, darf ein Gremium wie das SG sich keine eigene Geschäftsordnung geben. Sie darf diese erarbeiten, an die Bedingungen anpassen und muss diese dann dem Beschlussorgan zur Zustimmung/Ablehnung vorlegen. Das wäre also wieder das MB. Nur diese Vorlage ist nie geschehen, was einen Verweis auf eine Geschäftsordnung unzutreffend macht, da diese nie wirksam werden konnte. Das dürfte einem vorgeblichen Juristen auch einleuchten und trotzdem betreitet er das. Und wenn Du meinst, dass diese Ansicht bei etwa 15% der User Ablehnung erfährt, dann stehen ja nach Deiner Rechnung immerhin 85% auf meiner Auffassungsmeinung. Kein schlechtes Ergebnis möchte ich meinen. Und nochmal, es geht um die Verhandlungsprotokolle und nicht um die Beratungsprokolle. In ersteren werden sich ohnehin die meisten Hinweis auf die Beratungsprotokolle finden. --Pfiat diΛV¿? 14:02, 19. Aug. 2012 (CEST)
- Label, ich glaube nicht, daß es hilft, Snevern zu vergrätzen, der ist im SG wohl der Einzige, der fachliches Verständnis für Deine Gedanken hat. Ich geb zu, kein Jurist, nur paar Stunden Spezialrecht. Du vermengst hier jetzt aber offen verschiedene Punkte. Wenn Du meinst, das Deutsche Vereinsrecht ist für den interenen Ablauf der Deutschsprachigen Wikipedia maßgeblich, wirst mind. bei 15% der User Widerspruch ernten. Aber nehmen wir das mal an. Das SG selbst in eine innergemeinschaftliche Struktur. Für die gelten die Regeln des BGB, welches diesen Fall nicht erfasst, und die Regelungen in der Satzung, hier entsprechend die Richtlinien. Du denkst vieleicht an den BGB 58, "über die Voraussetzungen, unter denen die Mitgliederversammlung zu berufen ist, über die Form der Berufung und über die Beurkundung der Beschlüsse", der bezieht sich aber auf die Mitgliederversammlung, was bei uns wohl dem WP:Meinungsbild entspricht. Der Status "Prozessbeteiligter" hat da überhaupt nichts zu suchen, und soweit ich weiß, gilt dessen Recht für die Verhandlungsprotokolle, nicht für die Beratungsprotokolle der Kammern.Oliver S.Y. (Diskussion) 13:46, 19. Aug. 2012 (CEST)
- Man könnte zwar meinen, Snevern hat hier schon längst geerlt, aber lasst dem Label doch die Freude - er hat im Moment heute schon schlappe 80 Bearbeitungen, ausschließlich auf Funktionsseiten, vielleicht möchte er ein Rekord schlagen. Echte Enzyklopädiearbeit! -jkb- 20:52, 19. Aug. 2012 (CEST)
- Man sollte meinen dass Dir klar ist, dass hier niemand zu erlen hat. Aber leider ist dieses Regelkenntnisdefizit bei Dir ausgeprägter als ich annahm. --Pfiat diΛV¿? 21:16, 19. Aug. 2012 (CEST)
- Keine Sorge, von meiner Seite ist hier nichts mehr zu sagen. -- Perrak (Disk) 21:04, 19. Aug. 2012 (CEST)
- Man könnte zwar meinen, Snevern hat hier schon längst geerlt, aber lasst dem Label doch die Freude - er hat im Moment heute schon schlappe 80 Bearbeitungen, ausschließlich auf Funktionsseiten, vielleicht möchte er ein Rekord schlagen. Echte Enzyklopädiearbeit! -jkb- 20:52, 19. Aug. 2012 (CEST)
Als gewählter Schiedsrichter der auch die Seiten des SGs moderieren darf erle ich das hier jetzt da es außer Gelaber nichts mehr zu besprechen gibt. Label5 mach ein MB wenn dir etwas nicht passt aber hier jetzt nicht mehr. Ich behalte mir vor alles unter dem Kasten zu löschen was die o.g. Frage nicht betrifft sondern in eine Grundsatzfrage ausartet. Codc Disk Chemie Mentorenprogramm 03:21, 20. Aug. 2012 (CEST)
eine alleinstehende anfrage
siehe hier, die Socke (vermutlich Ausländerbehörde & Nachfolger) ist schon gesperrt. Ich will es nicht selber löschen oder was auch immer. Gruß -jkb- 16:42, 17. Okt. 2012 (CEST)
- Gesehen, wir kümmern uns heute Abend darum. Danke. --Krd 16:58, 17. Okt. 2012 (CEST)
- Entschuldigung, ich habe die Seite schon gelöscht, bevor ich das hier gelesen habe. Bei Bedarf gern wiederherstellen. --Stepro (Diskussion) 17:28, 17. Okt. 2012 (CEST)
- Danke sehr, Stepro! Wir haben heute abend darüber gesprochen. Der Fall ist sicherlich grenzwertig, wir würden aber gerne dabei bleiben, daß das SG seine Seiten selbst moderiert und deshalb auch Löschungen von Vandalismus selbst vornimmt. Außerdem sollten alle Anfragen an das SG archiviert werden. Deshalb habe ich die Seite eben wiederhergestellt und den Fall geschlossen. Alles wird gut.--Aschmidt (Diskussion) 21:35, 17. Okt. 2012 (CEST)
- Entschuldigung, ich habe die Seite schon gelöscht, bevor ich das hier gelesen habe. Bei Bedarf gern wiederherstellen. --Stepro (Diskussion) 17:28, 17. Okt. 2012 (CEST)
Georges Cuvier
(von der Vorderseite hierherübertragen durch --Hosse Talk 20:01, 26. Nov. 2012 (CET))
- [[Wikipedia:Schiedsgericht/Anfragen/ --Zusasa (Diskussion) 19:45, 26. Nov. 2012 (CET)]]
Ich weiß nicht ob das Vorgehen meinerseits so richtig ist, aber ich weiß mir mit dem Teilnehmer succu einfach nicht mehr zu helfen. Seit heute bearbeite ich erneut Georges Cuvier versuche zum einen biographische Daten zu der Familiengeschichte u.a.m. und Belege Quellen hierzu beizufügen, ferner habe ich ein Kupferstich seines Geburtshauses und eine große Zahl an Literaturstellen beigefügt. Zunächst hat succu diese gelöscht, dieses innerhalb von wenigen Minuten mit dem Hinweis aus der Diskussionseite: Du hast leider nichts dazugelernt. --Succu (Diskussion) 16:11, 26. Nov. 2012 (CET) Du mein lieber übrigens auch nicht.Willst immer deinen Kopf durchsetzen, Mann o Mann. Was ist denn gegen die Belege bei Cuvier einzuwenden, eine sachliche Argumentation ist notwendig. Zunmal du die Literaturstellen in den wenigen Minuten deiner Löschaltion hast wohl gar nicht beurteilen können. Aber ich sage dir wie es ausgeht, ich werde wieder mal nachgeben, du fühlst dich gut und alles bleibt wie es ist.--Zusasa (Diskussion) 17:19, 26. Nov. 2012 (CET) Zu geneanet.org u.ä. siehe einfach mal die alten Diskussionen durch. Ich werde nicht zulassen, dass du diesen Artikel mit sinnlosen Details, überflüssigen Einzelnachweisen oder Bildchen verwurstest. --Succu (Diskussion) 17:27, 26. Nov. 2012 (CET) PS: Einzelnachweise wie dieser, die ohne Notwendigkeit in den Artikel gebappt werden.
Ich fühle mich schon etwas bedroht durch diesen Teilnehmer und sehe keine Lösung in einer weiteren Diskussion mit succu. Wer kann helfen wie sieht eine Hilfe aus.--Zusasa (Diskussion) 19:46, 26. Nov. 2012 (CET)