Wikipedia Diskussion:Schiedsgericht/Archiv/2020/August
"Befangene" entscheiden über Befangenheit
Mal als allgemeiner Gedanke vor den aktuellen Befangenheitsanträgen hier, finde ich es irgendwie seltsam, dass die Schiedsrichter, welche von einem Nutzer als Befangen ausgewiesen werden, sich gegenseitig die Unbefangenheit attestieren. Immerhin betrifft es beim derzeitigen Ergebnis 2 der 5 Schiedsrichter je Abstimmung, also 40 % der gesamten Stimmen. Wäre es nicht besser, wenn sich die als befangen aufgeführten Schiedsrichter aus der Abstimmung raushalten? Insbesondere vor dem Hintergrund, dass bei neun Schiedsrichtern im konkreten Fall noch sechs für die Abstimmung da wären. Allgemein, ohne jemand irgendwas vorzuwerfen, würden sich Befangene auch gegenseitig unterstützen, wenn sie eben Befangen sind und jemand einen reinwürgen wollen. Es trägt m.M.n. nicht dem neutralen Eindruck bei. Natürlich hätte es vom Ergebnis im aktuellen Fall nichts geändert, aber vlt. sollte man dies für die Zukunft überdenken. Als Beispiel: Hätten sich jetzt zwei Schiedsrichter pro Befangenheit ausgesprochen und einer dagegen, plus die beiden, welche ebenfalls als befangen genannt wurden, dann wäre im Ergebnis contra Befangenheit entschieden worden, wobei die "befangenen" Schiedsrichter gegenseitig die Entscheidung ausgemacht hätten. Ich hoffe ihr versteht meine Gedankengang. Gruß --ExtremPilotHD (Diskussion) 07:20, 13. Aug. 2020 (CEST)
- Ich habe mir die Befangenheitsregel angesehen. Dort heißt es: SG-Mitglieder dürfen sich auch dann zur Befangenheit anderer SG-Mitglieder äußern, wenn sie sich selbst als befangen erklärt haben, als befangen abgelehnt wurden oder wenn ihre Befangenheit beantragt wurden. In dem konkreten Fall ist die Abstimmung also regelkonform verlaufen. Deinen Einwand halte ich dennoch für berechtigt. Alle als befangen benannten Schiris sollten nicht an der Befangenheits-Abstimmung teilnehmen. --Helfm@nn -PTT- 08:05, 13. Aug. 2020 (CEST)
- Wenn ein Anfragebeteiligter dann Befangenheitsanträge gegen alle SG-Mitglieder stellt, könnte mit der Regelung keine Abstimmung mehr stattfinden. Oder noch besser: Befangenheitsanträge gegen alle außer einem ihm gewogenen SG-Mitglied. Der könnte dann alle anderen SG-Mitglieder für befangen erklären. So kann man das nicht regeln. --Count Count (Diskussion) 08:16, 13. Aug. 2020 (CEST)
- Quetsch. Doch kann man, dann ist die Anfrage geplatzt. --Helfm@nn -PTT- 08:29, 13. Aug. 2020 (CEST)
- Es wäre zumindest einfach, sich bei der aktuellen Regel eine Selbstbeschränkung aufzuerlegen: Solange gegen genug andere SG-Mitglieder keine Befangenheitsanträge gestellt sind, hält man sich bei Abstimmungen raus, bis die votiert haben. Aber dieselben Gedanken hatte ich auch schon auf der Diskussionsseite des Falls geäußert: Null Einsicht des SGs. Da wundert mich freilich auch nicht, wenn das Gremium (für das ich noch nie war) immer weniger Zuspruch findet. Tobnu, auf Maloche als -- 217.70.160.66 08:24, 13. Aug. 2020 (CEST)
- Also eine Reform der Befangenheitsregel ist durchaus geplant, so ist das ja nicht. Die steht bei mir auf der Todo, nur ich bin momentan jetzt auch nicht unterbeschäftigt. Mir passt es nicht, das theoretisch aktuell auch Befangene wie Beteiligte abstimmen dürfen. Ich trenne aber zwischen "hat sich als befangen erklärt / wurde als befangen erklärt" und "wurde als befangen beschuldigt". Es gilt auch hier die Unschuldsvermutung, und wie gesagt: Da es keine Mehrheitsentscheidung ist, sondern 3 für eine Befangenheit stimmen müssten, sehe ich da auch kein Problem wenn ein SG-Mitglied dort seine Meinung kundtut. Über die Abstimmreihenfolge kann man natürlich sprechen, werde ich auch noch mal ansprechen. Auswerten tut das ganze jedenfalls definitiv ein nicht-bezichtigter. Ihr könnt euch aber sicher sein, das wir es sehr ernst nehmen würden, wenn auch nur einer für die Befangenheit stimmen würde. Solange das aber keiner tut, der Fall also eindeutig sein scheint, sehe ich keinen Grund dafür.
- @Helfmann: Es wird auch in der neuen Regelung weiterhin die Konstellation geben, das wenn man alle SG-Mitglieder der Befangenheit bezichtigt, diese sich gegenseitig freisprechen können. Ansonsten könnte jeder, der vom SG eine Maßnahme o.ä. zu erwarten hat die Anfrage platzen lassen. Das würde unsere WP genauso verbessern, wie wenn wir eine Regelung einführen, dass Admins VM und SP zu einem Benutzer nicht bearbeiten können wenn sie von dem eine WW-Stimme bekommen haben. Braucht man nur jedem eine Stimme/Vormerkung geben und man bliebe straffrei. Tun manche ja schon... Luke081515 08:37, 13. Aug. 2020 (CEST)
- Ich hatte im Vorfeld des HGM-Mißgriffs-Urteils nur mal kurz angedeutet, daß ich SG-Mitglieder möglw. ablehnen würde. Sofort kamen drei SG-Mitglieder vorbei und meinten, das würde man eh sofort abschmettern. Ich glaube kaum, daß so eine Vorgehensweise die Akzeptanz und Glaubwürdigkeit eines Gremiums erhöht. Da müssten die langjährig an ihrem Sessel klebenden SG-Mitglieder mMn erst einmal selbst einen Umdenkprozeß über ihr Selbstverständnis in Gang setzen. Über die Befangenheit sollte ein Gremium entscheiden, das sich bspw. aus SG-Mitgliedern und Fußgängern zusammensetzt. MfG, --Brodkey65|...„Am Ende muß Glück sein.“ 08:44, 13. Aug. 2020 (CEST)
- Wenn es offensichtlich ist, dass das SG beeinflusst oder eine Anfrage torpediert werden soll, sind die Befangenheitsregeln bestimmt sinnvoll. Wenn das nicht offensichtlich ist und ein Beteiligter Sorge hat, dass ein Schiedsrichter befangen ist, wäre es m. E. schön, wenn dieser Schiedsrichter freiwillig auf eine Bearbeitung der Anfrage verzichten würde. -- Hans Koberger 08:48, 13. Aug. 2020 (CEST)
- Das freiwillige als befangen erklären hat in der Vergangenheit auch gut funktioniert, siehe z.B. HGM. Da brauchte es keine Abstimmung. Aus diesem Grund denke ich, wird es auch selten eine positive Befangenheitsabstimmung geben: Jemand der als befangen bezichtigt ist, und auch selbst weiß das er das ist, wird sich in mehr als 90% der Fälle selber als befangen erklären, das ist dem eigenen Ruf allein schon deutlich zuträglicher als von den Kollegen als Befangen erklärt zu werden. Luke081515 08:57, 13. Aug. 2020 (CEST)
- Das sehe ich nicht so. Wenn z.B. in dieser Anfrage sich die die drei SG-Mitglieder, gegen die Befangenheitsanträge gestellt wurden, aus der Bearbeitung der Anfrage zurückgezogen hätten, dann wären nur noch drei SGler übrig geblieben, gerade so viele wie mindestens für Abstimmungen nötig sind. Alle drei Befangenheitsanträge wurden von einem der beiden Beteiligten gestellt. Wie sieht es mit der Fairness dem anderen Beteiligten gegenüber aus, wenn die sich einfach zurückziehen? --Count Count (Diskussion) 08:54, 13. Aug. 2020 (CEST)
- In der von Dir verlinkten Anfrage haben, nach derzeitigem Stand, 6 Schiedsrichter die Anfrage angenommen. Von diesen 6 wurden gegen 3 Schiedsrichter von einem Beteiligten Bedenken hinsichtlich Befangenheit geäußert. In diesem Fall würde die notwendige Zahl von 5 Schiedsrichtern, die zur Bearbeitung der Anfrage notwendig sind, unterschritten. Wenn im Schiedsgericht absehbar ist, dass sich keine zusätzlichen Schiedsrichter mehr an der Anfrage beteiligen, sollte natürlich entsprechend der Befangenheitsregeln vorgegangen werden. -- Hans Koberger 10:00, 13. Aug. 2020 (CEST)
- Wenn es offensichtlich ist, dass das SG beeinflusst oder eine Anfrage torpediert werden soll, sind die Befangenheitsregeln bestimmt sinnvoll. Wenn das nicht offensichtlich ist und ein Beteiligter Sorge hat, dass ein Schiedsrichter befangen ist, wäre es m. E. schön, wenn dieser Schiedsrichter freiwillig auf eine Bearbeitung der Anfrage verzichten würde. -- Hans Koberger 08:48, 13. Aug. 2020 (CEST)
- Ich hatte im Vorfeld des HGM-Mißgriffs-Urteils nur mal kurz angedeutet, daß ich SG-Mitglieder möglw. ablehnen würde. Sofort kamen drei SG-Mitglieder vorbei und meinten, das würde man eh sofort abschmettern. Ich glaube kaum, daß so eine Vorgehensweise die Akzeptanz und Glaubwürdigkeit eines Gremiums erhöht. Da müssten die langjährig an ihrem Sessel klebenden SG-Mitglieder mMn erst einmal selbst einen Umdenkprozeß über ihr Selbstverständnis in Gang setzen. Über die Befangenheit sollte ein Gremium entscheiden, das sich bspw. aus SG-Mitgliedern und Fußgängern zusammensetzt. MfG, --Brodkey65|...„Am Ende muß Glück sein.“ 08:44, 13. Aug. 2020 (CEST)
- Wenn ein Anfragebeteiligter dann Befangenheitsanträge gegen alle SG-Mitglieder stellt, könnte mit der Regelung keine Abstimmung mehr stattfinden. Oder noch besser: Befangenheitsanträge gegen alle außer einem ihm gewogenen SG-Mitglied. Der könnte dann alle anderen SG-Mitglieder für befangen erklären. So kann man das nicht regeln. --Count Count (Diskussion) 08:16, 13. Aug. 2020 (CEST)
- Seien wir doch einfach mal ehrlich: eine Befangenheit gibt es im SG derzeit nur dann, wenn der betr. Schiedsrichter aus Anstand oder moralischer Verpflichtung sich selbst für befangen erklärt, vgl. HGM-Fall. In den übrigen Fällen sagen die SR alle immer unisono: „Nö, ich bin net befangen!“ und das Rest-Gremium bestätigt das dann per Pseudo-Abstimmung. MfG, --Brodkey65|...„Am Ende muß Glück sein.“ 08:58, 13. Aug. 2020 (CEST)
- (nach BK)Mir ging es primär darum, dass man mal darüber nachdenkt, dass man sich evtl. freiwillig raus hält aus der Abstimmung über die Befangenheit. Im konkreten Fall wäre es immer noch möglich gewesen, dass andere abstimmen und die genannten sich raushalten. Ich erwarte nicht, dass sich jemand direkt bei Nennung für Befangen erklärt. Es hat halt einen Beigeschmack, wenn diejenigen sich aber an der Abstimmung untereinander beteiligen. Wenn offensichtlich ist, dass diese Anträge zum blockieren da sind, wenn zB alle Schiedsrichter befangen genannt werden, dann ist das ein anderer Anfall, als wenn immer noch einige zum Abstimmen übrig sind. In dem Fall sollte wie gesagt freiwillig auf eine Abstimmung verzichtet werden. Gruß --ExtremPilotHD (Diskussion) 09:05, 13. Aug. 2020 (CEST)
- +1 Tobnu, auf Maloche -- 217.70.160.66 09:09, 13. Aug. 2020 (CEST)
- Ich werde das ganze mal nächste Woche ansprechen. Luke081515 09:45, 13. Aug. 2020 (CEST)
- +1 Tobnu, auf Maloche -- 217.70.160.66 09:09, 13. Aug. 2020 (CEST)
- Das wollte ich nicht so direkt schreiben... vielleicht muss ich zwischen den Zeilen größer schreiben, damit auch unterschwellige Nachrichten ankommen. -- 217.70.160.66 09:08, 13. Aug. 2020 (CEST)
- Ich hätte auf mein ungutes Gefühl hören und mich von den Abstimmungen fernhalten sollten. Aber ich habe zu sehr auf den Inhalt geschaut und fand diesen klar gegeben. Die Umgebungsvariablen habe ich leider zu wenig berücksichtigt. Wie es so ist, in der Schnelle liegt keine Weisheit. Luke hat es bereits erwähnt, dass wir mit der gegenwärtigen Regelung auch nicht glücklich sind. Aber die Diskussion zeigt, dass eine Änderung gründlich abgewägt werden sollte. --Falten-Jura (Diskussion) 09:50, 13. Aug. 2020 (CEST)
- Vielleicht wäre für alle die Lektüre von Ablehnungsgesuch mal hilfreich ... --He3nry Disk. 10:28, 13. Aug. 2020 (CEST)
- Genau, wenn der Antrag auf Befangenheit offensichtlich missbräuchlich, unbegründet bzw. falsch ist, dann dürfen die Befangenen mit entscheiden, ansonsten haben sie sich rauszuhalten, wenn zweifel bestehen, die nicht unstrittig ausgeräumt werden können. Gruß --ExtremPilotHD (Diskussion) 10:33, 13. Aug. 2020 (CEST)
- Ich denke, es hat auch viel mit Respekt dem Fallbeteiligten gegenüber zu tun. Im schlechtesten Fall wurde er gegen seinen Willen benannt, hat dann vielleicht gegenüber einem SR ein ungutes Gefühl wegen möglicher Befangenheit, und soll dann mit, ich bezeichne es einmal als "geballte SR-Gewalt", diesen abgelehnten SR vor die Nase gesetzt bekommen und akzeptieren. Es wäre für alle Beteiligten sicher entspannter und vor allem auch weniger eskalativ, wenn der bemängelte SR in diesem Fall auf die Ausübung seines Amtes verzichten würde. Es würde vielleicht auch die Akzeptanz des SG erhöhen. Gruß --Hardcorebambi (Diskussion) 10:49, 13. Aug. 2020 (CEST)
- Die Problematik dessen wurde in dem vorliegenden Fall erläutert: Ab einer gewissen Anzahl funktioniert der Vorschlag nicht, oder ziehst du zahlenmäßig eine Grenze? Im übrigen finde ich es interesannt, das es so eine ähnliche Regel meines Wissens nicht an anderen Stellen der WP gibt, ich kenne mehrere Fälle wo immer und immer wieder derselbe Admin jemanden sperrt. Das wurde bisher zumindest nicht als problematisch eingestuft. Luke081515 11:15, 13. Aug. 2020 (CEST)
- Ich denke, es hat auch viel mit Respekt dem Fallbeteiligten gegenüber zu tun. Im schlechtesten Fall wurde er gegen seinen Willen benannt, hat dann vielleicht gegenüber einem SR ein ungutes Gefühl wegen möglicher Befangenheit, und soll dann mit, ich bezeichne es einmal als "geballte SR-Gewalt", diesen abgelehnten SR vor die Nase gesetzt bekommen und akzeptieren. Es wäre für alle Beteiligten sicher entspannter und vor allem auch weniger eskalativ, wenn der bemängelte SR in diesem Fall auf die Ausübung seines Amtes verzichten würde. Es würde vielleicht auch die Akzeptanz des SG erhöhen. Gruß --Hardcorebambi (Diskussion) 10:49, 13. Aug. 2020 (CEST)
- Genau, wenn der Antrag auf Befangenheit offensichtlich missbräuchlich, unbegründet bzw. falsch ist, dann dürfen die Befangenen mit entscheiden, ansonsten haben sie sich rauszuhalten, wenn zweifel bestehen, die nicht unstrittig ausgeräumt werden können. Gruß --ExtremPilotHD (Diskussion) 10:33, 13. Aug. 2020 (CEST)
- Also, ich hab sowas immer schon als poblematisch eingestuft. --Amberg (Diskussion) 11:48, 13. Aug. 2020 (CEST)
- @Luke, lese bitte meinen Text bevor du antwortest. Ich sprach von einem SR, nicht von allen. So lange genügend SR übrig bleiben, welche das Verfahren bearbeiten können, wäre der Rückzug des vielleicht befangenen SR deeskalativ. Das würde dem SG besser zu Gesichte stehen denn das massive Durchboxen des zugegebenermaßen verbrieften Rechtes. Es würde zumindest aufzeigen, dass das SG selbst Kompromissen zustimmen kann und könnte vor allem auch unterstützend, gleich zu Beginn des Verfahrens, Mißtrauen vermeiden helfen. Ja, auch wenn das SG von einer Mehrheit gewählt wurde, wird das nicht die Bedenken eines Menschen gegenüber einem SR ausräumen können, Vertrauen kann wohl nicht per Mehrheitsbeschluß verordnet werden. Davon ab, dass der Vergleich zwischen SR und A ganz gewaltig hinkt, hast du bisher nicht bemerkt, dass das mehrfache Sperren durch einen Admin durchaus regelmäßig bemängelt wird? --Hardcorebambi (Diskussion) 12:43, 13. Aug. 2020 (CEST)
- Also, ich hab sowas immer schon als poblematisch eingestuft. --Amberg (Diskussion) 11:48, 13. Aug. 2020 (CEST)
- Als wir die Regel formuliert haben, haben wir auch darüber diskutiert, wer mit abstimmen darf. Die jetzige Formulierung wurde bewusst gewählt, ich halte es auch nicht für sinnvoll, das inhaltlich zu ändern.
- Zunächst darf es nicht möglich sein, dass ein Verfahrensbeteiligter eine Anfrage einfach dadurch zum Platzen bringt, dass er fast alle SG-Mitglieder als befangen ablehnt.
- Außerdem: SG-Mitglieder werden mit großer Mehrheit gewählt. Man sollte ihnen so weit vertrauen, dass sie Anträge auf Befangenheit nicht deshalb ablehnen, weil sie selbst befangen sind. Im Regelfall sollte ein SG-Mitglied selbst wissen, ob eine Befangenheit vorliegt, so dass eine Abstimmung gar nicht notwendig ist. Wenn aber eine Abstimmung notwendig wird, ist es sinnvoll, so viele Leute mitstimmen zu lassen wie möglich.
- Es gibt WP-Benutzer, die grundsätzlich bis zum Beweis des Gegenteils davon ausgehen, dass alle anderen gegen sie sind, und entsprechend überall Befangenheiten sehen. Wenn das SG auch dann funktionieren soll, wenn ein solcher Benutzer beteiligt ist, dann ist die jetzige Regelung sinnvoll. -- Perrak (Disk) 12:01, 13. Aug. 2020 (CEST)
- Wer befangen bezüglich einer SG-Anfrage ist, ist es deshalb ja nicht auch gegenüber der Frage, ob ein anderes Mtglied des SG in dieser Frage befangen ist. Hinkender Vergleich: Wäre ich katholischer Priester, wäre ich bezüglich Fragen des Dogmas befangen. Das hindert mich aber nicht daran zu erkennen, dass andere katholische Priester das auch sind. -- Perrak (Disk) 12:04, 13. Aug. 2020 (CEST)
- Wer längere Jahre in der Wikipedia aktiv ist, weiß, daß es überall Befangenheit gibt. Darauf zu vertrauen, daß einem die Mitglieder des SG's allesamt wohlgesonnen ist, wäre mMn komplett naiv und falsch. Im Sinne einer Funktionsfähigkeit des SG's als Gremium könnte man bspw festlegen, daß nur max. drei Befangenheitsanträge gestellt werden können. MfG, --Brodkey65|...„Am Ende muß Glück sein.“ 12:09, 13. Aug. 2020 (CEST)
- Natürlich gibt es Befangenheiten. Aber ich traue den meisten SG-Mitgliedern zu, selbst zu erkennen, wenn sie befangen sind, und ich traue ihnen erst recht zu, zu erkennen, ob ein anderes SG-Mitglied befangen ist selbst wenn sie selbst es auch werden. Und ich vertraue in ihre Integrität, das dann auch so festzustellen. Wobei der Anschein der Befangenheit reicht: Wäre ich noch im SG und es gäbe eine Anfrage, bei der Du beteiligt bist, würde ich mir zutrauen, völlig neutral zu entscheiden. Trotzdem würde ich die Anfrage nicht mit bearbeiten, weil wir schon zu viel WP-Vergangenheit teilen, als dass die Nicht-Befangenheit eindeutig wäre ;-) -- Perrak (Disk) 12:50, 13. Aug. 2020 (CEST)
- Brodkey, das ist alles nicht so einfach. Wenn zwei Beteiligte sind, wer darf dann einen SR als befangen angeben und wer zwei? Wenn fünf Beteiligte sind und drei Beteiligte haben schon je einen SR als befangen angegeben und der vierte Beteiligte hält einen vierten SR für befangen, geht der dann leer aus? Usw. Aus meiner SR-Zeit kann ich sagen, dass eventuelle Befangenheiten im Ergebnis (also in der SG-Entscheidung) keine große Rollen spielen. Eine weitaus größere Rolle spielt, so übrigens wie bei den Admins auch, ob das Schiedsgericht in seiner Gesamtheit eher liberal ist oder eher der law & order-Fraktion zuneigt. -- Hans Koberger 13:41, 13. Aug. 2020 (CEST)
- @Perrak: Letztendlich kommt es doch immer darauf an, ob grundsätzlich Vertrauen in eine neutrale Ausübung des Amtes besteht. Daran hätte ich bei Dir keinen Zweifel. Ich bspw. würde keinen Befangenheitsantrag gg Dich stellen. @Hans Koberger: Ich glaube, es stellt sich in einem SG-Verfahren bereits frühzeitig heraus, welche SR'er als befangen gelten könnten. MfG, --Brodkey65|...„Am Ende muß Glück sein.“ 19:04, 15. Aug. 2020 (CEST)
- Klar, das stimmt. Danke für Dein Vertrauen, das ehrt Dich, da wir ja doch schon ein paar Meinungsverschiedenheiten hatten ;-) Aber in nächster Zeit stehe ich für's SG ohnehin nicht zur Verfügung. -- Perrak (Disk) 19:07, 15. Aug. 2020 (CEST)
- @Perrak: Letztendlich kommt es doch immer darauf an, ob grundsätzlich Vertrauen in eine neutrale Ausübung des Amtes besteht. Daran hätte ich bei Dir keinen Zweifel. Ich bspw. würde keinen Befangenheitsantrag gg Dich stellen. @Hans Koberger: Ich glaube, es stellt sich in einem SG-Verfahren bereits frühzeitig heraus, welche SR'er als befangen gelten könnten. MfG, --Brodkey65|...„Am Ende muß Glück sein.“ 19:04, 15. Aug. 2020 (CEST)
- Wer längere Jahre in der Wikipedia aktiv ist, weiß, daß es überall Befangenheit gibt. Darauf zu vertrauen, daß einem die Mitglieder des SG's allesamt wohlgesonnen ist, wäre mMn komplett naiv und falsch. Im Sinne einer Funktionsfähigkeit des SG's als Gremium könnte man bspw festlegen, daß nur max. drei Befangenheitsanträge gestellt werden können. MfG, --Brodkey65|...„Am Ende muß Glück sein.“ 12:09, 13. Aug. 2020 (CEST)
Aus meiner Sicht wurden die wesentlichen Kritikpunkte angesprochen und ich denke die Kritik kam auch an. Es gab ja auch einige konstruktive Vorschläge in die Richtung einer freiwilligen Zurückhaltung, wenn dies die Arbeitsfähigkeit nicht behindert. Ob diese zukünftig auch berücksichtigt werden, wird die zukünftige Entwicklung zeigen. Von daher betrachte ich die Sache aber hier als abgeschlossen. Ich bin mal so frei die Sache hier zu erledigen. Gruß --ExtremPilotHD (Diskussion) 11:35, 26. Aug. 2020 (CEST)
- Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: ExtremPilotHD (Diskussion) 11:35, 26. Aug. 2020 (CEST)
Interessante Entwicklung
Unser Schiedsgericht scheint eine interessante Entwicklung zu durchlaufen, denn in der jetzigen personellen Zusammensetzung ist eine Tendenz zu beobachten, die es in früheren Schiedsgerichten so nicht gab. Beeindruckt vom gerade abgeschlossenen Falls "Kh" erlaube ich mir, meine Eindrücke zu schildern:
- allgemein robusteres Vorgehen gegenüber den jeweiligen Fallbeteiligten,
- teils willkürlich erscheinendes Hinzuziehen von Community-Mitgliedern als Fallbeteiligte, offenbar ohne mit ihnen vorher kommuniziert zu haben,
- rigorose Auflagen, tendenziell "lebenslänglich" und vorgegebene Sperrenfristen für die Delinquenten, was bis jetzt eigentlich eher in den Zuständigkeitsbereich der Administration gehörte, die oft einen Weg "zurück zur Community" zuließ.
Das mag in bestimmen Fällen, ich denke da an uralte Dauerkonflikte, hilfreich, praktisch und zukunftsorientiert sein. Aber ist es auch gerecht? Ich kann mich des Eindrucks nicht erwehren, dass unser jetziges Schiedsgericht ansatzweise die Tendenz verfolgt, in diesem Projekt ein größerer Machtfaktor zu werden. Wenn das darauf hinauslaufen sollte, sich peu à peu mehr Kompetenzen anzumaßen, wird es meiner Meinung nach kritisch. --Schlesinger schreib! 07:57, 23. Aug. 2020 (CEST)
- Daß ich kein Freund des SG bin, dürfte ja projektbekannt sein. Und ich will ehrlich sein, auch ich weiß mittlerweile nicht mehr genau, von welchen SG-Langzeitentscheidungen ich weiterhin betroffen bin. Dennoch teile ich die o.g. Analyse nicht. Es gibt aktuell so viele dauerhafte, tiefsitzende Nutzerkonflikte. Da kann das SG nur Langzeitentscheidungen erlassen, um wenigstens a bisserl Ruhe hier in den Laden rein zu bringen. Ich würde das nicht unbedingt als Machtausdehnung werten. MfG, --Brodkey65|...„Am Ende muß Glück sein.“ 11:56, 23. Aug. 2020 (CEST)
- Wobei sich das SG andererseits gerne auch um Entscheidungen drückt: Wikipedia:Schiedsgericht/Anfragen/Wiederholte Reibungspunkte im Umfeld von "HGM"-Artikeln und NPOV-Interpretationen. Pappenheim kam mit geradezu lächerlichen Sanktionen davon, der eigentliche Gegenstand der Anfrage, nämlich seine Artikelarbeit, wurde fast gar nicht behandelt. Luke hat zwar versprochen, das noch in Angriff zu nehmen, auf Lukes Worte folgten aber keine Taten. -- Chaddy · D 13:05, 23. Aug. 2020 (CEST)
- @Chaddy: Das liegt in dem Fall daran, dass die ursprüngliche, im Fall HGM aufgestellte Behauptung, das es an diversen Stellen inhaltliche Probleme mit den Artikel gäbe, einer Überprüfung durch das entsprechende Portal nicht standhalten konnte. Somit benötigt es dann auch keine Maßnahmen zur Unterstzützung von NPOV. Zumal das Aktivitätslevel sich auch so entwickelt hat wie geschätzt. Luke081515 20:17, 23. Aug. 2020 (CEST)
- Es wäre ja schön, wenn ich auch eine interessante Entwicklung des Schiedsgerichts feststellen könnte, aber nein. Leider gibt es keine Entwicklung, dafür seriöse mit Aufwand betriebene Bearbeitungen im bestehenden Rahmen. Die Nach-Diskussion der Anfrage Klaus Frisch hat ja gezeigt, dass eine Entwicklung nicht gewünscht wird und daran halte ich mich. Die ganze Diskussion um eine eventuelle Machtauseitung des SG's hat ja auch nichts mit der gegenwärtigen Zusammensetzung des SG's zu tun, sondern mit seinem einzigartigen Typus innerhalb der Wikipedia: Das SG ist das einzige Gremium, das als Gruppe agiert, je geschlossener, desto besser.
- Der Vorwurf teils willkürlich erscheinendes Hinzuziehen von Community-Mitgliedern als Fallbeteiligte, offenbar ohne mit ihnen vorher kommuniziert zu haben wurde vom SG zur Kenntnis genommen und diskutiert. Das ist seither nicht mehr vorgekommen. Der Vorwurf rigorose Auflagen, tendenziell "lebenslänglich" und vorgegebene Sperrenfristen für die Delinquenten, was bis jetzt eigentlich eher in den Zuständigkeitsbereich der Administration gehörte, die oft einen Weg "zurück zur Community" zuließ lässt sich leicht wiederlegen, hatten wir doch gerade ein Beispiel, bei dem die Admins eine infinite Sperre bei einer ersten VM eines Benutzers beschlossen. Das SG hat die Anfrage abgelehnt, weil der Anfragesteller partout nicht die Sperre diskutieren wollte, die dann evtl. in die Zuständigkeit des SG gefallen wäre. Bleibt der dritte Vorwurf, allgemein robusteres Vorgehen. Da möchte ich mich für das Kompliment bedanken. Beste Grüsse --Falten-Jura (Diskussion) 19:04, 23. Aug. 2020 (CEST)
- Originalton Falten-Jura: "...mit seinem einzigartigen Typus innerhalb der Wikipedia: Das SG ist das einzige Gremium, das als Gruppe agiert, je geschlossener, desto besser". Und da machast du einen kardinalen Fehler: Das SG wurde nicht als ein Hammer-Gremium gegründet (und das weiß ich sehr sehr genau), sondern als ein Gremium, das es ermöglich, aus den einzelnen, und zwar unterschiedlichen Meinungen der einzelnen SGler dann quasi per Median eine Entscheidung zu eruieren. -jkb- 19:25, 23. Aug. 2020 (CEST)
- Lieber -jkb-, du triffst den Nagel auf den Kopf.;-) Per Median ist der richtige Begriff, aber das ändert nichts an der einzigartigen Form des SG's und den Dynamiken, die es damit auslöst, unabhängig von seiner jeweiligen Besetzung. --Falten-Jura (Diskussion) 19:45, 23. Aug. 2020 (CEST)
- Wir sind nicht alle immer einer Meinung, das sieht man auch öfters mal in Abstimmungen. Aber wir einigen uns nicht per Median auf eine Sperredauer, die dann sehr willkürlich wirkt, sondern diskutieren gerade solche Dinge wie zeitliche Dauer aus, so dass ein Abstimmungspunkt sofern für ihn gestimmt wird, auch für sich sinnvoll ist. War sicherlich nicht in allen Fällen optimal, aber dann bemüht man sich es gerade zu ziehen. Und wenn ich mir SGM angeschaue, dann sehe ich nicht mehr unbeschränkte Auflagen als früher auch. Wir bemühen uns damit recht sparsam umzugehen. VG, Luke081515 20:17, 23. Aug. 2020 (CEST)
- Lieber -jkb-, du triffst den Nagel auf den Kopf.;-) Per Median ist der richtige Begriff, aber das ändert nichts an der einzigartigen Form des SG's und den Dynamiken, die es damit auslöst, unabhängig von seiner jeweiligen Besetzung. --Falten-Jura (Diskussion) 19:45, 23. Aug. 2020 (CEST)
- Originalton Falten-Jura: "...mit seinem einzigartigen Typus innerhalb der Wikipedia: Das SG ist das einzige Gremium, das als Gruppe agiert, je geschlossener, desto besser". Und da machast du einen kardinalen Fehler: Das SG wurde nicht als ein Hammer-Gremium gegründet (und das weiß ich sehr sehr genau), sondern als ein Gremium, das es ermöglich, aus den einzelnen, und zwar unterschiedlichen Meinungen der einzelnen SGler dann quasi per Median eine Entscheidung zu eruieren. -jkb- 19:25, 23. Aug. 2020 (CEST)
Ich würde mir als interessierter Leser mitunter individuellere Begründungen wünschen. Ich habe schon gelesen, dass Schiedsrichter als individuelle Begründung nur schreiben: "Wie meine Vorredner." Das ist mir persönlich zu wenig, auch wenn dies zutrifft. Es wirkt lustlos und so, als würde derjenige unter Zeitdruck stehen. Ansonsten stehe ich dem Schiedsgericht und seiner Arbeit wohlgesonnen gegenüber. Freundlicher Gruß und weiterhin Ausdauer--2A02:8108:4740:3D50:9909:34DF:235D:B4B2 18:00, 24. Aug. 2020 (CEST)
- Hallo. Das nehme ich als Kritik einfach mal an und versuch das im Hinterkopf zu behalten. Ich stimme dir durchaus zu. Oft versuchen wir auch jede/r eine "eigene" Begründung zu schreiben, aber es war auch schon der Fall dass ich das gerne wollte, aber ich kam als fünfte und da wurde dann einfach schon alles gesagt und ich kam mir blöd vor, wenn ich es einfach nur anders formuliert hätte (wie "die babbelt alles bloß nach"). Danke für deine Anregung und deine lieben Worte. Gruß Sophie talk 18:30, 24. Aug. 2020 (CEST)
- Das ist aber früher auch schon so gewesen: Wenn vier Leute schon geschrieben haben, was man selbst auch denkst, warum sollte man unbedingt versuchen, das mit eigenen Worten nochmal zu schreiben? Da haben wir zu meiner Zeit im SG auch häufig genug geschrieben "wie Vorschreiber". -- Perrak (Disk) 20:08, 24. Aug. 2020 (CEST)
- Allerdings haben wir beim Schiedsgerichts-Treffen 2018 in Hamburg neu festgelegt, dass jeder einzelne Schiedsrichter eine individuelle Begründung vorzulegen hat (Wikipedia:Schiedsgericht/Protokolle/Archiv 2018#Schiedsgerichts-Treffen am 9. bis 11. Februar 2018, siebter Stichpunkt im ersten TOP „Rückblick auf die Anfrage „Konflikt um Stolpersteinlisten“ und Lehren für die Zukunft“; hier die entsprechende Änderung im Regelwerk). Da kann man natürlich immer noch auf das verweisen, was die Vorredner schon geschrieben haben. Man ist aber eben seit 2018 trotzdem „offiziell“ dazu angehalten, seinen eigenen Standpunkt explizit deutlich zu machen. Insofern ist die Anregung der IP nicht ganz unberechtigt. Viele Grüße, DerMaxdorfer (Diskussion / Ein bisschen Liebe!) 21:46, 24. Aug. 2020 (CEST)
- Nur ist kein SG an die Entscheidungen eines Vorgänger-SGs gebunden und kann frei entscheiden. --codc
Disk
22:15, 24. Aug. 2020 (CEST)- Natürlich, aber solange etwas im Regelwerk steht, sollte man sich daran halten. So zumindest meine Einschätzung. Wir haben das damals ja nicht einfach so ausgemacht, sondern explizit eine Aufnahme dieser Neuerung ins SG-Regelwerk vorgesehen. Wenn ein späteres SG diese Richtlinie als nicht sinnvoll empfindet, sollte es sich explizit dagegen entscheiden. --DerMaxdorfer (Diskussion / Ein bisschen Liebe!) 22:24, 24. Aug. 2020 (CEST)
- (BK, aw @Codc) Wikipedia:Schiedsgericht/Regeln stammt doch immer im Wesentlichen von Vorgänger-SGs und wird nicht von jedem SG neu verhandelt. Daran soll nun ein aktuelles SG nicht gebunden sein? Dann kann die Seite auch gelöscht werden. --DaizY (Diskussion) 22:28, 24. Aug. 2020 (CEST)
- DaizY ich war in 12 verschiedenen SGs mit unterschiedlicher Besetzung und das war allgemeine Tenor. Ob das aktuelle SG seine Seiten pflegt oder alte Beschlüsse ignoriert ist nicht mein Ding denn ich bin derzeit kein Mitglied des SGs. Das SG hat bis vor kurzen seine Besetzung alle halbe Jahr gewechselt (heute ein Jahr) und ich weiss wie schwer es ist alles was irgendwann mal in den Tiefen des SG-Wikis gelandet ist auf dem Schirm zu haben. --codc
Disk
22:37, 24. Aug. 2020 (CEST)- Folgendes möchte ich aber festhalten: ja das ist eine verbreitete Meinung dass ein neues SG sich nicht an die Beschlüsse der alten SGe halten muss. Allerdings jedoch, wenn ein SG etwas schriftlich in das Regelwerk gießt, so ist es aber und wie verbindlich solange es da steht, es sei denn, es wird wieder rausgenommen und zwar nicht rückwirkend. -jkb- 22:52, 24. Aug. 2020 (CEST)
- Ich habe auch nichts anderes behauptet. --codc
Disk
23:01, 24. Aug. 2020 (CEST)
- Ich habe auch nichts anderes behauptet. --codc
- Folgendes möchte ich aber festhalten: ja das ist eine verbreitete Meinung dass ein neues SG sich nicht an die Beschlüsse der alten SGe halten muss. Allerdings jedoch, wenn ein SG etwas schriftlich in das Regelwerk gießt, so ist es aber und wie verbindlich solange es da steht, es sei denn, es wird wieder rausgenommen und zwar nicht rückwirkend. -jkb- 22:52, 24. Aug. 2020 (CEST)
- DaizY ich war in 12 verschiedenen SGs mit unterschiedlicher Besetzung und das war allgemeine Tenor. Ob das aktuelle SG seine Seiten pflegt oder alte Beschlüsse ignoriert ist nicht mein Ding denn ich bin derzeit kein Mitglied des SGs. Das SG hat bis vor kurzen seine Besetzung alle halbe Jahr gewechselt (heute ein Jahr) und ich weiss wie schwer es ist alles was irgendwann mal in den Tiefen des SG-Wikis gelandet ist auf dem Schirm zu haben. --codc
- Nur ist kein SG an die Entscheidungen eines Vorgänger-SGs gebunden und kann frei entscheiden. --codc
- Allerdings haben wir beim Schiedsgerichts-Treffen 2018 in Hamburg neu festgelegt, dass jeder einzelne Schiedsrichter eine individuelle Begründung vorzulegen hat (Wikipedia:Schiedsgericht/Protokolle/Archiv 2018#Schiedsgerichts-Treffen am 9. bis 11. Februar 2018, siebter Stichpunkt im ersten TOP „Rückblick auf die Anfrage „Konflikt um Stolpersteinlisten“ und Lehren für die Zukunft“; hier die entsprechende Änderung im Regelwerk). Da kann man natürlich immer noch auf das verweisen, was die Vorredner schon geschrieben haben. Man ist aber eben seit 2018 trotzdem „offiziell“ dazu angehalten, seinen eigenen Standpunkt explizit deutlich zu machen. Insofern ist die Anregung der IP nicht ganz unberechtigt. Viele Grüße, DerMaxdorfer (Diskussion / Ein bisschen Liebe!) 21:46, 24. Aug. 2020 (CEST)
- Das ist aber früher auch schon so gewesen: Wenn vier Leute schon geschrieben haben, was man selbst auch denkst, warum sollte man unbedingt versuchen, das mit eigenen Worten nochmal zu schreiben? Da haben wir zu meiner Zeit im SG auch häufig genug geschrieben "wie Vorschreiber". -- Perrak (Disk) 20:08, 24. Aug. 2020 (CEST)
- DerMaxdorfer meint wahrscheinlich diesen Satz auf SG/R: Sofern das Schiedsgericht über Maßnahmen abstimmt, veröffentlicht jedes SG-Mitglied zusätzlich zu seiner Abstimmung eine individuelle Begründung. Wie gesagt, das jede/r eine individuelle Begründung abgibt ist schon ein Gedanke wenn wir abstimmen; aber man kann sich manchmal (z.B. wegen schon gesagt) nicht daran halten, wie Perrak auch schon meint ist das manchmal schlecht möglich. Es handelt sich bei Abstimmungen auch nicht immer Maßnahmen, bei denen wir gerne eine ausführliche Begründung schreiben. Gruß Sophie talk 23:14, 24. Aug. 2020 (CEST) (bin bis Ende der Woche offline, nicht wundern wenn ich nicht mehr antworte)
- Vielleicht sollte das auch wieder einmal gesagt werden, dass das Amt enorm viel Arbeit bedeutet: Vier Sitzungen pro Monat, die große Menge an Informationen, die es nicht nur zu lesen, sondern auch zu verarbeiten gilt. Ich stehe dazu, dass ich auch noch ein Leben mit anderen Verpflichtungen habe und manchmal der „Zeitdruck“ ein Aspekt ist. Wir hatten auch schon darüber gewitzelt, dass der erste der Abstimmung „wie oben“ schreibt, und uns selber an der Nase genommen;-) Nein, Spaß beiseite. Es geht nicht darum, Regeln zu ignorieren, sondern viel mehr darum, den Job ernst zu nehmen und sein bestes zu geben, im Rahmen seiner Möglichkeiten. Ich werde mir aber wie Sophie Elisabeth die Kritik zu Herzen nehmen. --Falten-Jura (Diskussion) 07:30, 25. Aug. 2020 (CEST)
Vielen Dank für die interessanten Rückmeldungen. Es wurde ja schon auf die Regel zur individuellen Begründung hingewiesen. Dazu möchte ich noch anmerken, dass eine Begründung "Wie meine Vorredner" oder ähnlich, von der Community wohl anerkannt ist, zumal viele Benutzer es bei Abstimmungen ja auch so handhaben und es ja auch keinen großen Aufschrei gibt. Also ist mein Kommentar oben tatsächlich als Anregung gedacht und nicht als Kritik. Ich habe hier: Wikipedia_Diskussion:Schiedsgericht/Regeln#6.3_Entscheidung übrigens, wohl recht ungeschickt, schon mal versucht darauf aufmerksam zu machen. Natürlich ist es richtig, wie Falten-Jura schreibt, dass das Amt enorm viel Arbeit bedeutet. Aber, auch darauf sei aufmerksam gemacht, auch für die Beteiligten, da auch sie Statements verfassen und eine gewisse Anspannung häufig zu lesen ist, zum Beispiel weil von einem Schiedsrichter/Schiedsrichterin noch Fragen gestellt werden oder Nachbesserungen gewünscht werden. Also sehr zeitintensiv für alle. Unmut gibt es neuerdings, da spanne ich jetzt mal den Bogen zu Benutzer Schlesinger, der dazu schon schrieb, darüber, dass eine mögliche Beteiligung besser/anders kommuniziert werden müsste. Vielleicht mag jemand darüber noch etwas mitteilen. Vielen Dank an alle und Gruß--2A02:8108:4740:3D50:50A4:8C99:B70:B24B 15:26, 25. Aug. 2020 (CEST)