Wikipedia Diskussion:Schiedsgericht/Wahl/Mai 2009/Leithian
Erfahrungswerte
[Quelltext bearbeiten]Hallo. Wie an alle Kandidaten stelle ich auch an dich die Bitte, mit entsprechenden Links darzulegen, wo du in der Wikipedia bisher Erfahrungen im Umgang mit bzw. bei der Lösung von Konflikten gesammelt hast, oder welche besonderen Eigenschaften/Fähigkeiten du hast, die dich als Konfliktlöser besonders geeignet sein lassen. Gruß, --Thogo BüroSofa 23:19, 6. Mai 2009 (CEST)
- Moin Thogo.
- Innerhalb Wikipedia war ich bislang Vermittler in den folgenden zwei Vermittlungsausschüssen:
- Problem Sonnenfinsternis zwischen Analemma und Cactus26 (eingeschlafen, Schließung in Kürze)
- Wikipedia:Vermittlungsausschuss/Problem zwischen Bobo11 und Taxiarchos228 (eigentlich erfolgreich geschlossen, aber...)
- Der Vermittlungsausschuss 2 stellte sich im Nachhinein als nicht völlig zufriedenstellend gelöst heraus, eine Wiederaufnahme erfolgte jedoch - trotz entsprechendem Angebot der Vermittler - nicht. Diese Sache führte schließlich in den letzten Tagen zu dieser - mittlerweile durch das SG beurteilten - Schiedsgerichtsanfrage. Um Missverständnisse auszuschließen: die Anfrage erfolgte nicht durch mich, als an der Gesamtsituation beteiligte Person habe ich jedoch eine entsprechende Stellungnahme dort abgegeben. Diese dortige Stellungnahme kann in ihrer Form als Beispiel dienen, wie ich mit Konflikten prinzipiell umzugehen versuche.
- Ich sehe mich als kompromissfähige Person, die ruhig, sachlich und in der Sache argumentieren kann und eher zum Miteinander als zum Gegeneinander neigt. Ich scheue Konflikte nicht (es gibt durchaus Situationen, in denen ich laut werden kann), bin aber, sofern irgend möglich, prinzipiell an einer einvernehmlichen Lösung interessiert, da dies meist zu weniger Stress bei allen Beteiligten führt.
- Im Reallife studiere ich Lehramt, in zusätzlichen Kursen habe ich u.a. die Qualifikation erworben, Schüler als Streitschlichter/Mediatoren ausbilden zu können. Die üblichen Methoden des Schlichtens sind mir bekannt und ich bin durch mein Studium pädagogisch und psychologisch nicht ganz unbeleckt.
- Habe ich die Frage zufriedenstellend beantworten können? Falls nicht, bitte Bescheid geben, dann kann ich einzelne Punkte auch gerne noch ausführlicher darlegen. Dies ist auch an andere Benutzer gerichtet, die sich in dem einen oder anderen Punkt noch eine klarere Position/ausführlichere Antwort wünschen. Grüße --Leithian Keine Panik! Handtuch? 00:27, 7. Mai 2009 (CEST)
Persönliche Gründe
[Quelltext bearbeiten]Hallo Leithian. Warum kandidierst du eigentlich für das Amt? In diesem Amt wirst du, solltest du gewählt werden, über diverse Streitfälle oder Problemfälle nach seitenlangem Studieren von Diskussionsseiten irgendwelche Entscheidungen fällen. Die Entscheidung fällt dann ziemlich marginal aus. Bsp. Sperrverkürzung auf drei Monate. D.h. es ist weder eine Vermittlung zwischen Parteien noch eine echte Schlichtung in Problemfällen. Es ist nur viel lesen und schlussendlich irgendwas entscheiden und das bei speziellen Problemfällen, die vielleicht nicht mal gross interessieren und wo ausser das SG niemand mehr entscheiden kann oder will. - Was also genau reizt dich an diesem Job? --Micha 01:36, 7. Mai 2009 (CEST)
- Moin Micha. Das Schiedsgericht ist eine Institution zur Lösung von Konflikten zwischen Benutzern und ich halte es auch für wichtig, das so zu sehen. Oftmals beginnt ein Konflikt im Kleinen und lädt sich immer weiter auf, so dass die beteiligten Konfliktparteien irgendwann keinen Ausweg aus einer verfahrenen Situation mehr erkennen. Hier kann dann ein neutraler Vermittler als eine Art moderierende Überinstanz unterstützend in den Gesamtprozess eintreten und versuchen die Blockade zu lösen. Das Schiedsgericht ist in einer Spezialsituation, es analysiert die Lage, bezieht Lösungsvorschläge mit ein, fragt möglicherweise sogar noch einmal nach, wenn Unklarheiten bestehen. Oftmals können, durch gezieltes Nachfragen an unklaren Stellen, neue Lösungsmöglichkeiten von den Beteiligten selbst kommen, wenn erkannt wird, woher der Konflikt eigentlich rührt. Es ist also meiner Meinung nach eben nicht nur reines entscheiden, die Entscheidung bzw. das Urteil selbst ist nur der Schlusspunkt im Gesamtprozess. Das Wesentliche liegt davor, in der Kommunikation. Was also reizt mich an diesem Job?
- Die Vermittlertätigkeit selbst. Wie ich schon in der Antwort auf Thogos Frage ausgeführt habe, bin ich in meinem Studium intensiv mit dieser Tätigkeit in Kontakt gekommen und gebe diese Erfahrung - in Form von Ausbildung - auch weiter. Wenn ich nun also auch "im Dienst der Enzyklopädie" (auch wenn das dann doch etwas hochgestochen klingt ;-) ) helfen könnte, in Konfliktfällen zu vermitteln, dann würde ich das gerne tun.
- Habe ich deine Frage a) korrekt interpretiert und b) zufriedenstellend beantworten können? Falls nein, bitte sagen, ich verdeutliche das auch hier gerne noch. Grüße --Leithian Keine Panik! Handtuch? 13:00, 7. Mai 2009 (CEST)
- a) ja. :-) b) So wie ich sehe, siehst du das als Vermittlertätigkeit, was du auch gerne tust. Ist das SG dann nicht das falsche Konstrukt für das? Meiner Meinung nach wird das SG ja nur nach misserfolgten Vermittlungsversuchen und zum Beispiel bei Uneinigkeit bei Adminentscheidungen tätig. Das heisst es ist eigentlich die absolut letzte Station um bei einer an sich lange durchgekauten und ohne befriediges Ergebnis gelangtem Prozess doch noch zu einer Entscheidung zu kommen, die aber eigentlich dann ein unpersönlicher letztinstanzlicher Machtspruch ist. - Wenn du Vermittler sein willst, sollte das nicht vorher bzw. mittendrin passieren? Ist das beim SG nicht längst zu spät? --Micha 13:08, 7. Mai 2009 (CEST)
- Wenn es beim SG längst zu spät wäre, dann bräuchten wir das SG nicht mehr, es wäre ja zu spät. ;-) Aber im Ernst: Der Gang zum Schiedsgericht erfolgt, wie du schon sagst, dann, wenn alle vorherigen Mittel der Vermittlung ausgeschöpft sind. Ich habe das oben zugegeben nur angedeutet und leider nicht weiter ausgeführt, Stichwort: Spezialsituation. Das Schiedsgericht analysiert zunächst, was vorher war, alle Prozessbeteiligten geben Stellungnahmen ab und zeigen dem SG damit, wie sie die Situation sehen. Indem die Beteiligten aber noch einmal die Situation selbst in dieser Stellungnahme analysieren und dadurch ja noch einmal im Geiste durch die gescheiterten Instanzen wandern, ermitteln sie für sich selbst die Essenz der "Misere". Der beste Vermittler ist der stille Vermittler (jener, der hauptsächlich moderiert und nur so viel wie nötig agiert), idealerweise kommen konkrete Lösungsvorschläge bereits von den Beteiligten. Gelingt dies nicht (was auch in jeder Vermittlung auftreten kann), dann greift das Schiedsgericht aktiv ein. Ich halte es für falsch, dass das Schiedsgericht "nur" entscheidet (das würde an den hilfesuchenden Parteien völlig vorbei gehen), das Schiedsgericht versucht vielmehr, eine Lösung des Konflikts zu erreichen. Beispiel dort, das Schiedsgericht war präsent als stiller Vermittler, das Urteil spiegelt die indirekt bereits mittels Stellungnahmen entstandene Lösung wieder. Ich empfinde es auch nicht so, als dass es beim SG längst zu spät ist, ich sehe das SG vielmehr als große nochmalige Chance, einen Konflikt zu lösen. Sollte ich in das SG gewählt werden, stehe ich übrigens trotzdem noch als Vermittler für Vermittlungsausschüsse zur Verfügung, denn in jenem Punkt stimme ich dir völlig zu: umso früher ein Konflikt gelöst werden kann, umso besser, das Schiedsgericht sollte weiterhin als letzte Instanz angesehen werden. Grüße --Leithian Keine Panik! Handtuch? 13:29, 7. Mai 2009 (CEST)
- Ok. danke. - Nur noch ein Kommentar zu „Wenn es beim SG längst zu spät wäre, dann bräuchten wir das SG nicht mehr, es wäre ja zu spät.“ Ich glaube, das SG wurde als Institution deshalb eingerichtet, als es früher unentschiedene und unbefriedigende Situtationen unter Adminentscheidungen gab. Deshalb brauchte es eine Instanz, die erstens für das Berufungsverfahren und zweitens zur letztendlichen Klärung diente. Vorher war es einfach bei vielen Dingen für die Betroffenen ein wenig „Twilight zone“. - Jetzt kann man sich auch auf den Standpunkt stellen, dass sich das SG und die Richter deshalb möglichst vorher aus den Konfliktbereichen heraushalten sollten. D.h. möglichst nicht tätig werden, weil es sonst seine Rolle als aussenstehende, unbeteiligte und neutrale Instanz und Autorität verliert. Mich persönlich stört z.B. wenn SG-Richter aktiv in Problemen mitmischen oder sogar Problemfälle provozieren. (Und das gab es aus meiner Erfahrung sogar häufig.) - Findest du diese Ansicht ganz falsch. Braucht es wirklich eine aktivere Rolle des SGs? Müsste man nicht eher das SG mit Personen besetzen, die Ruhepols darstellen und in der Community nicht auffallen? --Micha 13:42, 7. Mai 2009 (CEST)
- Die unentschiedenen und unbefriedigenden Situationen unter Adminentscheidungen waren, so habe ich das auch in Erinnerung, einer der Gründe für die Einrichtung des Schiedsgerichts (siehe u.a. dort, Punkte Motivation und Problematik). Es wurde aber auch klar gemacht: „Ziel des Schiedsverfahrens ist die Lösung eines konkreten Konflikts. Dabei steht im Vordergrund, gemeinschaftliche Lösungen zu finden, die von allen beteiligten Benutzern getragen werden können“ (Folgemeinungsbild). Das kann ich so unterschreiben. Im selben (Folge-)Meinungsbild wurde auch eine klare Regelung zur zwingenden Neutralität der an einem Fall beteiligten Schiedsgerichtsmitglieder vorgeschlagen und getroffen: „Nur Mitglieder des Schiedsgerichts, die nicht am Fall selbst direkt oder indirekt beteiligt sind, dürfen an der Entscheidungsfindung teilnehmen.“ Nun fragst du zurecht, ob sich das SG und die Richter möglichst schon vorher aus den Konfliktbereichen heraushalten sollten. Theoretisch wäre das sicher wünschenswert, denn so könnte man eine Menge Potential an Interessenskonflikten bereits vermeiden. Praktisch jedoch gibt es das Problem, dass Konflikte in vielen Fällen durch kleine, vielleicht nicht einmal böse gemeinte Gesten und/oder Worte entstehen und im Endeffekt birgt jede möglicherweise nicht völlig durchdachte, ja selbst vermeintlich völlig durchdachte Äußerung auch ein gewisses Konfliktpotential. Das passiert auch mir, auch ich bin hier nicht besser oder schlechter als andere, und auch ich mache Fehler (und verursache damit auch potentiell Konflikte). Eine (nur rein theoretische und sehr extreme) Lösung wäre es somit, wenn Schiedsgerichtsmitglieder nur noch im Schiedsgericht agieren. Die Durchführbarkeit einer solchen vollständigen Abschottung ist jedoch gleich null und insgesamt dann doch eher ein Gedankenspiel.
- Möglicherweise denke ich aber hier bereits zu weit und versuche es daher mit einer anderen Interpretation deiner Formulierung: dir fallen des öfteren SG-Mitglieder auf, die innerhalb schwelender Konflikte agieren, womit sie jedoch in Gefahr geraten, ihre Rolle als neutrale, faire Instanz zu verlieren. Prinzipiell vertrete ich die Meinung, dass Schiedsgerichtsmitglieder - sofern möglich, denn auch hier haben wir es mit Menschen (mit all den Vor- und Nachteilen) zu tun - in ihrer tagtäglichen Arbeit wie auch jeder andere eher deeskalierend als eskalierend arbeiten sollten. Auch ich versuche das, gebe jedoch zu, dass mir das nicht in allen Fällen gelingt (wenngleich ich in vielen solchen Fällen die Preußische Nacht wähle, um keine unüberlegten Dummheiten zu begehen).
- Eine aktivere Rolle des Schiedsgerichts ist nicht so ganz einfach möglich, schließlich wird das Schiedsgericht auf Antrag tätig. Tätigkeiten von Schiedsgerichtsmitgliedern z.B. in Vermittlungsausschüssen (d.h. frühe Interventionsmöglichkeiten bei Konfliktprozessen) halte ich für weiter sehr wichtig und auch im Sinne des Projekts trotz Schiedsgerichtstätigkeit für notwendig. Sollte ein durch Schiedsgerichtsmitglieder geleiteter VA jedoch in die Schiedsgerichtsinstanz übergehen, so beteiligen sich diese zuvor vermittelnden Schiedsrichter - als Beteiligte des Gesamtprozesses - natürlich gemäß Neutralitätsgrundsatz nicht am Schiedsgerichtsverfahren selbst.
- Zur Besetzung des Schiedsgerichts mit Personen, die Ruhepols darstellen und in der Community nicht auffallen. Für sehr wichtig halte ich Leute, die Ruhepols darstellen und in Ruhe eine Vermittlung betreiben. Ob es Leute, die in der Community nicht auffallen, sein sollten, halte ich hingegen für schwierig. Positiv auffallen dürfen sie meiner Ansicht nach gerne, für viel wichtiger halte ich die Eigenschaft, dass sie das Vertrauen der Community genießen.
- Nun ist es doch etwas länger geworden, ich halte deine Fragen jedoch für wichtig genug, dass sie eine so ausführliche Behandlung verdienen. Sollte ich dennoch nicht ausreichend auf etwas eingegangen sein oder gar etwas übersehen haben, dann sag bitte Bescheid. Grüße --Leithian Keine Panik! Handtuch? 20:48, 7. Mai 2009 (CEST)
- Ok. danke. - Nur noch ein Kommentar zu „Wenn es beim SG längst zu spät wäre, dann bräuchten wir das SG nicht mehr, es wäre ja zu spät.“ Ich glaube, das SG wurde als Institution deshalb eingerichtet, als es früher unentschiedene und unbefriedigende Situtationen unter Adminentscheidungen gab. Deshalb brauchte es eine Instanz, die erstens für das Berufungsverfahren und zweitens zur letztendlichen Klärung diente. Vorher war es einfach bei vielen Dingen für die Betroffenen ein wenig „Twilight zone“. - Jetzt kann man sich auch auf den Standpunkt stellen, dass sich das SG und die Richter deshalb möglichst vorher aus den Konfliktbereichen heraushalten sollten. D.h. möglichst nicht tätig werden, weil es sonst seine Rolle als aussenstehende, unbeteiligte und neutrale Instanz und Autorität verliert. Mich persönlich stört z.B. wenn SG-Richter aktiv in Problemen mitmischen oder sogar Problemfälle provozieren. (Und das gab es aus meiner Erfahrung sogar häufig.) - Findest du diese Ansicht ganz falsch. Braucht es wirklich eine aktivere Rolle des SGs? Müsste man nicht eher das SG mit Personen besetzen, die Ruhepols darstellen und in der Community nicht auffallen? --Micha 13:42, 7. Mai 2009 (CEST)
- Wenn es beim SG längst zu spät wäre, dann bräuchten wir das SG nicht mehr, es wäre ja zu spät. ;-) Aber im Ernst: Der Gang zum Schiedsgericht erfolgt, wie du schon sagst, dann, wenn alle vorherigen Mittel der Vermittlung ausgeschöpft sind. Ich habe das oben zugegeben nur angedeutet und leider nicht weiter ausgeführt, Stichwort: Spezialsituation. Das Schiedsgericht analysiert zunächst, was vorher war, alle Prozessbeteiligten geben Stellungnahmen ab und zeigen dem SG damit, wie sie die Situation sehen. Indem die Beteiligten aber noch einmal die Situation selbst in dieser Stellungnahme analysieren und dadurch ja noch einmal im Geiste durch die gescheiterten Instanzen wandern, ermitteln sie für sich selbst die Essenz der "Misere". Der beste Vermittler ist der stille Vermittler (jener, der hauptsächlich moderiert und nur so viel wie nötig agiert), idealerweise kommen konkrete Lösungsvorschläge bereits von den Beteiligten. Gelingt dies nicht (was auch in jeder Vermittlung auftreten kann), dann greift das Schiedsgericht aktiv ein. Ich halte es für falsch, dass das Schiedsgericht "nur" entscheidet (das würde an den hilfesuchenden Parteien völlig vorbei gehen), das Schiedsgericht versucht vielmehr, eine Lösung des Konflikts zu erreichen. Beispiel dort, das Schiedsgericht war präsent als stiller Vermittler, das Urteil spiegelt die indirekt bereits mittels Stellungnahmen entstandene Lösung wieder. Ich empfinde es auch nicht so, als dass es beim SG längst zu spät ist, ich sehe das SG vielmehr als große nochmalige Chance, einen Konflikt zu lösen. Sollte ich in das SG gewählt werden, stehe ich übrigens trotzdem noch als Vermittler für Vermittlungsausschüsse zur Verfügung, denn in jenem Punkt stimme ich dir völlig zu: umso früher ein Konflikt gelöst werden kann, umso besser, das Schiedsgericht sollte weiterhin als letzte Instanz angesehen werden. Grüße --Leithian Keine Panik! Handtuch? 13:29, 7. Mai 2009 (CEST)
- a) ja. :-) b) So wie ich sehe, siehst du das als Vermittlertätigkeit, was du auch gerne tust. Ist das SG dann nicht das falsche Konstrukt für das? Meiner Meinung nach wird das SG ja nur nach misserfolgten Vermittlungsversuchen und zum Beispiel bei Uneinigkeit bei Adminentscheidungen tätig. Das heisst es ist eigentlich die absolut letzte Station um bei einer an sich lange durchgekauten und ohne befriediges Ergebnis gelangtem Prozess doch noch zu einer Entscheidung zu kommen, die aber eigentlich dann ein unpersönlicher letztinstanzlicher Machtspruch ist. - Wenn du Vermittler sein willst, sollte das nicht vorher bzw. mittendrin passieren? Ist das beim SG nicht längst zu spät? --Micha 13:08, 7. Mai 2009 (CEST)