Wikipedia Diskussion:Schiedsgericht/Wahl/November 2008/Pitichinaccio
Letzter Kommentar: vor 16 Jahren von Pitichinaccio in Abschnitt Frage zu Bewertung
Frage zu Bewertung
[Quelltext bearbeiten]Hallo, mich würde interessieren, wie Du als Schiedsrichterzu dieser von diese von Felistoria aufgeworfenen Frage beantworten würdest. Sind das im Rahmen eines Personenfindung zulässige Fragen, darf es während einer Personenwahl in der Wikipedia auch ruppiger (wenn ja wio ist die Grenze) zugehen oder gilt das Verbot des Argumentes ad personam auch während Wahlen? sугсго 10:43, 9. Nov. 2008 (CET)
- Denis bechreibt das ganz richtig. Mit Difflinks auf das Verhalten von Kandidaten hinzuweisen ist billig, aber die darüber befindlichen Überschriften sind ein peinlicher Diskreditierungsversuch. Ich verstehe somit Felistorias Empörung gut. Im Falle von Rainers Wahl-Disk.-Seite gibt seine ziemlich souveräne Reaktion imho ein gutes Argument für seine Wahl, da sind die Vorwürfe aber relativ durchsichtig daneben, was man schnell durchschauen kann. Bleibt also stehen. Bei Achates ist es schon deutlich heftiger (und schlechter gemacht), die schlimmen Vorwürfe wie Mobbing und Verleumdung fallen auf den Beitrag selbst zurück letztlich. Und ein unberechtigter Verleumdungsvorwurf ist auch nicht durch das Recht zur freien Meinungsäußerung gedeckt. Nun die Frage, was besser ist: Transparenz (und die Möglichkeit, Sonnenblumens Verhalten durchschauen zu können) oder Abwendung einer Gefahr der ungerechtfertigten Diskreditierung Achates’. Hier tendiere ich auch zu Letzterem: Ist gelöscht jetzt, auch das berechtigt. --Pitichinaccio 11:49, 9. Nov. 2008 (CET)