Mit § 12 der Verordnung vom 22. Februar 1867 wurde nach der Annexion Nassaus durch Preußen die Trennung von Verwaltung und Justiz angeordnet.[1] Diese war im Herzogtum Nassau nicht gegeben. Die Ämter waren sowohl Verwaltungsbezirke als auch Gerichte erster Instanz. Mit Verordnungen vom 26. Juni 1867[2] und 21. August 1867[3] wurde die Justizfunktion den neu geschaffenen Amtsgerichten übertragen. In Dillenburg, Limburg und Wiesbaden wurden Kreisgerichte, in Wiesbaden das übergeordnete Appellationsgericht Wiesbaden geschaffen. Es war damit Nachfolger des nassauischen Oberappellationsgerichtes Wiesbaden. Es war dem Preußischen Obertribunal in Berlin untergeordnet.
Das Appellationsgericht war für 3 Kreisgerichte mit zusammen 33 Amtsgerichten mit zusammen 52 Amtsrichtern zuständig.
Mit dem Gesetz betreffend die Errichtung der Oberlandesgerichte und der Landgerichte vom 4. März 1878[4] wurde das Gericht zum 1. Oktober 1879 aufgelöst. Gleichzeitig wurde das Oberlandesgericht Frankfurt am Main als Nachfolger eingerichtet. Der letzte Präsident des Appellationsgerichts Georg Albrecht wurde erster Präsident des neuen OLG Frankfurt.