Argen und Feuchtgebiete südlich Langnau

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Das Gebiet Argen und Feuchtgebiete südlich Langnau war ein durch das Regierungspräsidium Tübingen nach der Richtlinie 92/43/EWG (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie) ausgewiesenes Schutzgebiet (SG-Nummer DE-8323342) im Südosten des deutschen Bundeslandes Baden-Württemberg. Es ist im Jahr 2015 durch Zusammenlegung mit dem FFH-Gebiet Moore und Weiher um Neukirch im FFH-Gebiet Argen und Feuchtgebiete bei Neukirch und Langnau aufgegangen.

Das rund 508 Hektar (ha) große Schutzgebiet Argen und Feuchtgebiete südlich Langnau gehörte naturräumlich zum Bodenseebecken und Westallgäuer Hügelland. Seine zwölf Teilflächen lagen auf einer Höhe von 394 bis 564 m ü. NHN und erstreckten sich zu 82 Prozent (= 416,95 ha) im Bodenseekreis (Gemeinden Kressbronn am Bodensee, Langenargen, Neukirch und Stadt Tettnang) sowie zu 18 Prozent (= 91,53 ha) im Landkreis Ravensburg (Gemeinde Achberg und Stadt Wangen).

Im Wesentlichen umfassten die Teilflächen das Tal der Argen zwischen dem Zusammenfluss der Oberen- und Unteren Argen bei Neuravensburg und ihrer Mündung in den Bodensee zwischen Kressbronn und Langenargen, das Naturschutzgebiet Berger Weiher, den Degersee, den Hammerweiher, den Hermannsberger Weiher, den Langmoosweiher, den Muttelsee, das Naturschutzgebiet Schachried, den Schlein- und den Wielandssee.

Wesentlicher Schutzzweck war die Erhaltung der naturnahen, alpin beeinflussten Flusslandschaft mit dem natürlichen Flusslauf der Argen und den angrenzenden bzw. nahegelegenen naturnahen Seen und Niedermoorkomplexen. Als Zeugnis einer noch weitgehend unverfälschten Wildflusslandschaft ist sie von überregionaler Bedeutung.

Die Vielfalt von Lebensraumtypen, in weiten Bereichen noch weitgehend naturnah, und die vielfach unverfälschte Siedlungsstruktur mit Elementen traditioneller Landnutzung sind vernetzende Elemente zwischen Voralpen und Bodensee. Das Schutzgebiet zeichnet sich hauptsächlich durch folgende Lebensräume aus: Mischwald (22 %), Feuchtes und mesophiles Grünland (20 %), Binnengewässer, Laub- und Nadelwald sowie Nicht-Waldgebiete mit hölzernen Pflanzen (je 11 %).

Zusammenhängende Schutzgebiete

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Folgende elf Schutzgebiete sind Bestandteil des FFH-Gebiets:

Nr. Name Ort/e Flächenanteil
[%]
Bild
LSG 4.36.051 Achberg
Argentalnordhang mit weiter Umgebung.
Achberg 3
NSG 4.282 Argen
Naturnahes Flusstal mit Au- und Sumpfwäldern, verlandenden Tümpeln, Mooren und Sümpfen, Röhrichtbeständen, Streu- und Feuchtwiesen, Kiesbänken, Quellbereichen, Riedflächen und Feuchtwiesen, zahlreichen unverfälschten, natürlichen oder naturnahen Prall-, Gleit- und Rutschhängen.
Achberg, Kressbronn, Langenargen, Neukirch, Tettnang, Wangen 53
LSG 4.35.002 Argenaue Reutenen
Vorgeschichtliches Flussbett mit Relief und durch Baumgruppen und Streuwiesen unterbrochenen landwirtschaftlichen Nutzflächen.
Langenargen 1
NSG 4.315 Berger Weiher
Kalkflachmoorkomplex in der Talsenke eines ehemaligen Weihers mit Nass- und Pfeifengraswiesen und den dort beheimateten Tagfaltern.
Kressbronn-Berg 1
NSG 4.206 Birkenweiher
Ein zum Teil als Streuwiese genutztes Kleinseggenried.
Tettnang 2
LSG 4.35.040 Eiszeitliche Ränder des Argentals mit Argenaue
Eine während der letzten Eiszeit geschaffene geologische Einheit des Urstromtals der Argen vom Delta im Süden bis zur östlichen Kreisgrenze.
Kressbronn, Langenargen, Neukirch, Tettnang 6
NSG 4.065 Hermannsberger Weiher
Ein abgelassener ehemaliger Weiher, dessen Boden heute von einem Flachmoor mit einer Vielzahl bemerkenswerter Pflanzengesellschaften bedeckt wird.
Achberg 3
NSG 4.238 Hirrensee
Reich strukturiertes Ökosystem mit einem nährstoffarmen Flachmoor, Pfeifengrasstreuwiesen, Feucht- und Nasswiesen als Nahrungs- und Lebensraum für gefährdete Wiesenbrüter, Streuobstwiesen und Schilfröhrichtbeständen.
Tettnang 3
NSG 4.310 Schachried
Großflächiger Flachmoorkomplex mit verschiedenen Biotoptypen: Moorböden, Streu- und Pfeifengraswiesen mit floristischen Artenreichtum.
Kressbronn, Tettnang 2
LSG 4.35.034 Seenplatte und Hügelland südlich der Argen und Nonnenbachtal
Kuppenlandschaft mit eingelagerten Seen, Bachtälern und bewaldeten Hügeln in ihrer landschaftlichen Vielfalt und noch in großer Zahl vorhandenen naturnahen Biotopen (Feuchtgebiete und Halbtrockenrasen).
Kressbronn, Tettnang 23
LSG 4.35.001 Württembergisches Bodenseeufer
Naturstrände und Strandwälder des Bodensees mit Schwarz-Pappel- und Eichenbeständen als vorherrschende Ufergehölze.
Friedrichshafen, Kressbronn, Langenargen 1

Flora und Fauna

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Pflanzen, die im Anhang II der Richtlinie 92/43/EWG[1] aufgeführt sind:

Tierarten, die im Anhang II der Richtlinie 92/43/EWG aufgeführt sind:

Einzelnachweise

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  1. Liste der in Deutschland vorkommenden Arten des Anhangs II der Fauna Flora Habitatrichtlinie

Koordinaten: 47° 37′ 58″ N, 9° 39′ 14″ O