Moore und Weiher um Neukirch

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Der Kreuzweiher

Das Gebiet Moore und Weiher um Neukirch war ein durch das Regierungspräsidium Tübingen nach der Richtlinie 92/43/EWG (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie) ausgewiesenes Schutzgebiet (SG-Nummer DE-8324341) im Südosten des deutschen Bundeslandes Baden-Württemberg. Es wurde 2015 in das FFH-Gebiet Argen und Feuchtgebiete bei Neukirch und Langnau integriert.

Das 240 Hektar (ha) große Schutzgebiet Moore und Weiher um Neukirch gehörte naturräumlich zum Bodenseebecken und Westallgäuer Hügelland. Seine etwa fünfzehn Teilflächen lagen auf einer Höhe von 478 bis 580 m ü. NHN und erstreckten sich zu 84 Prozent (= 201,6 ha) im Bodenseekreis (Gemeinde Neukirch, Stadt Tettnang) und zu 16 Prozent (=38,4 ha) im Landkreis Ravensburg (Gemeinden Amtzell und Bodnegg).

Im Wesentlichen umfassten die Teilflächen das Gebiet um Neukirch, von Obereisenbach im Nordwesten, Gebhards- und Rappertsweiler im Südwesten, der Haslach im Osten und dem Herzogenweiher im Norden.

Wesentlicher Schutzzweck war die Erhaltung der Vielzahl von Mooren, Weihern und Seen in den Senken der Jungmöränenlandschaft um Neukirch, teils im Offenland, teils im Wald.

Die Vielzahl von Lebensraumtypen mit Bächen, Stillgewässern und einer weitgehend unverfälschten Siedlungsstruktur mit Elementen traditioneller Landnutzung zeichnet sich hauptsächlich durch folgende Lebensräume aus: feuchtes und mesophiles Grünland (45 %), melioriertes Grünland (12 %) sowie Moore, Sümpfe und Uferbewuchs (11 %).

Zusammenhängende Schutzgebiete

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Folgende 13 Schutzgebiete sind Bestandteil des FFH-Gebiets:

Nr. Name Ort/e Gesamtfläche
Hektar
Flächenanteil
[%]
Bild
NSG 4.219 Buchbach Neukirch, Tettnang 7,08 3
NSG 4.259 Ebersberger Weiher Amtzell, Neukirch 25,75 10
LSG 4.35.008 Endmoränenwall und Flachmoor nördlich Rappertsweiler Tettnang 37,00 1
NSG 4.210 Gemsenweiher Neukirch 11,56 4
NSG 4.182 Herzogenweiher Amtzell, Bodnegg 34,10 14
NSG 4.247 Hüttensee Neukirch 17,37 7
NSG 4.224 Hüttenwiesen Neukirch 7,80 3
NSG 4.211 Igelsee Neukirch 16,86 7
NSG 4.119 Jägerweiher Neukirch 6,20 2
LSG 4.36.072 Jungmoränenlandschaft zwischen Amtzell und Vogt Amtzell, Bodnegg 5176,00 1
NSG 4.070 Kreuzweiher-Langensee Neukirch 74,93 30
NSG 4.232 Loderhof-Weiher Tettnang 10,40 4
NSG 4.220 Matzenhauser Mahlweiher Tettnang 9,20 4

Flora und Fauna

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Pflanzen, die im Anhang II der Richtlinie 92/43/EWG[1] aufgeführt sind:

Tierarten, die im Anhang II der Richtlinie 92/43/EWG aufgeführt sind:

Einzelnachweise

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  1. Liste der in Deutschland vorkommenden Arten des Anhangs II der Fauna Flora Habitatrichtlinie

Koordinaten: 47° 40′ 12″ N, 9° 41′ 47″ O