Benutzer:Blösöf/Artikel/Regierungsvertretung

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siehe auch

Regierungsvertretung ist …

Im (Artikel-)Gesetz zur Modernisierung der Verwaltung in Niedersachsen[1] heißt es dazu:

Artikel 1 Gesetz zur Auflösung der Bezirksregierungen
§ 1
(1) Die Bezirksregierungen Braunschweig, Hannover, Lüneburg und Weser-Ems werden aufgelöst.
(2) Die Regierungsbezirke werden aufgehoben.
...
§ 2
Die Ministerien und die Staatskanzlei sind in ihrem jeweiligen Geschäftsbereich für die Aufgaben der Landesverwaltung zuständig, die nicht einer anderen Behörde oder Stelle übertragen sind.

Nach Auflösung der Bezirksregierungen und Aufhebung der Regierungsbezirke …

In den Jahren 2003 bis 2005 ist in Niedersachsen eine weitreichende Verwaltungsreform („Verwaltungsmodernisierung Phase 1“) mit folgenden Ergebnissen durchgeführt worden: Die Bezirksregierungen wurden unter Neuordnung der Verwaltungsstrukturen mit Wirkung vom 01.01.2005 abgeschafft. ref http://cdl.niedersachsen.de/blob/images/C23741395_L20.pdf Verwaltungsmodernisierung in Niedersachsen. Zwischenbilanz der Stabsstelle Verwaltungsmodernisierung vom Juni 2006, Seite 2

Von den Bezirksregierungen zu den Regierungsvertretungen

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Die Regierungsvertretungen wurden anstelle der Bezirksregierungen in die Fläche platziert und sind laut Selbstbezeichnung das „Ohr“ des Landes in der Fläche. Sie sollen Bindeglied zwischen Landesregierung und den Kommunen, Verbänden und der regionalen Wirtschaft sein.

Zwischenlösung „Regierungsbüros“

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Text

Einrichtung der Regierungsvertretungen

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Text

Verwaltungsmodernisierung - Phase 1 -

Am 5. November 2004 wurde das Gesetz zur Modernisierung der Verwaltung in Niedersachsen (Nds. GVBl. S. 394 ― 401) verabschiedet, das zum 1. Januar 2005 in Kraft trat.

Der ehemals dreistufige Verwaltungsaufbau in Niedersachsen – Ministerium, Bezirksregierungen, Kommunen – wurde weitgehend durch einen zweistufigen Aufbau ersetzt. Ausnahmen gibt es nur im Polizeivollzug, beim Brand- und Katastrophenschutz sowie bei der Finanzverwaltung.

Mit den Regierungsvertretungen wird eine neue, in Deutschland bislang einzigartige Wahrnehmung ministerieller Aufgaben vor Ort eingeführt. Dies soll wissenschaftlich begleitet und nach vier Jahren evaluiert werden. Bei der Evaluierung werden die Ressorts beteiligt. Über das Ergebnis der Evaluation wird MI die Landesregierung zeitnah unterrichten.

Die Landesverwaltung in Niedersachsen umfasst Behörden der unmittelbaren und der mit­telbaren Landesverwaltung. Mit Wirkung vom 01.01.2005 erfolgte durch die Auflösung der Bezirksregierungen und die Zusammenführung weiterer Behörden der Wechsel von einem dreistufigen in einen grundsätzlich zweistufigen Verwaltungsaufbau. Behörden der unmittelbaren Landesverwaltung sind

  • in der Oberstufe die Ministerien, der Landesrechnungshof und der Präsident des Nieder­sächsischen Landtages,
  • denen einige zentrale Landesoberbehörden sowie dezentrale Fachbehörden auf Ortsebene direkt nachgeordnet sind.

Behörden der mittelbaren Landesverwaltung sind die Kommunen und andere Einrichtun­gen, wie z. B. Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts. Beispielhaft sind hier die Kammern (z.B. Landwirtschaftskammern, Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, Apothekenkammer usw.) zu nennen sowie z. B. auch der TÜV, der als beliehener Un­ternehmer staatliche Aufgaben wahrnimmt. Eine Sonderrolle zwischen der Form der Behörde und der privatwirtschaftlichen Wahrneh­mung einer Aufgabe bilden die Landesbetriebe, die in Niedersachsen mehr als in anderen Bundesländern eingerichtet worden sind. Wie eine Behörde gehört der Landesbetrieb noch zum Bereich der unmittelbaren Landesverwaltung, ist aber mehr als diese von einer betriebswirtschaftlichen Geschäftsführung geprägt.

Vom dreistufigen zum zweistufigen Verwaltungsaufbau

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  Behörden der allgemeinen Verwaltung Behörden u.a. der Sonderverwaltung
vor der Reform nach der Reform
Oberste Landesbehörde Ministerium Ministerium
Obere Landesbehörde zum Beispiel:
  • Niedersächsisches Landesamt für Bezüge und Versorgung (NLBV)
Landesmittelbehörde Bezirksregierung --- zum Beispiel:
  • Oberfinanzdirektion Hannover
Untere Landesbehörde zum Beispiel:
  • Landkreis
  • Kreisfreie Stadt
  • Große selbstständige Stadt
zum Beispiel:
  • Finanzamt
  • Örtliche Dienststelle des Staatlichen Baumanagements Niedersachsen

Wegfall des Status als eigenständiger Behörde

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keine Behörde

Für die in den Regierungsvertretungen wahrgenommenen Aufgaben wird im Schriftverkehr nach außen die amtliche Behördenbezeichnung des jeweiligen Ministeriums mit dem Zusatz "Regierungsvertretung (Name des Standortes)" geführt.

Hierarchische Einordnung (auf ministerialer Ebene)

Referatsgruppe Regierungsvertretungen
Referate
Regierungsvertretung (RV)
Braunschweig Hannover bzw. Nienburg Lüneburg Oldenburg
Referatsteile
Aufgabengebiete bzw. Aufgabenbereiche
R 1 R 2 R 3
Aufgaben zur Unterstützung der regionalen Entwicklung Verwaltungsaufgaben mit regionalem Bezug Service- und Unterstützungsaufgaben

Sachliche Zuständigkeiten Fachliche Zuständigkeiten Örtliche Zuständigkeiten Innere Organisation

Regierungsvertretungen seit 2005

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In den Referaten Regierungsvertretungen werden sowohl Aufgaben des Ministeriums für Inneres und Sport als auch der Staatskanzlei und anderer Ministerien nach den von der Landesregierung am 13.07.2004 beschlossenen Feinkonzepten wahrgenommen. Neben fachlichen Ressortaufgaben sollen in den Regierungsvertretungen dauerhaft auch ressortübergreifende Aufgaben ausgeführt werden, die zum Teil früher durch Personal auf Querschnittsstellen der Bezirksregierungen wahrgenommen wurden (Beispiel: Europabüro, Projektbegleitungen, Aufbau und Begleitung von Netzwerken), sich zum anderen Teil aber auch als Konsequenz auf neue politische Herausforderungen (z. B.: interkommunale Zusammenarbeit, demografischer Wandel) ergeben. Bei den Aufgaben der Regierungsvertretungen ist zu unterscheiden zwischen – Aufgaben zur Unterstützung der regionalen Entwicklung ® Aufgabengebiet R 1 – Verwaltungsaufgaben mit regionalem Bezug ® Aufgabengebiet R 2 – Service- und Unterstützungsaufgaben ® Aufgabengebiet R 3

Text

Tabelle XY: Standorte und Leitungen der Regierungsvertretungen
Regierungsvertretung Braunschweig Hannover bzw. Nienburg Lüneburg Oldenburg
Standort Braunschweig Hannover bzw. Nienburg (Weser) Lüneburg Oldenburg (Oldenburg)
Leiter Ulrich Hagebölling Eric Oehlmann Harald Ottmar Franz-Josef Sickelmann

Durch Organisationsentscheidung im MI ist bestimmt, welche ressortbezogenen bzw. ressortübergreifenden Aufgaben in der jeweiligen Regierungsvertretung für welche Gebiete kommunaler Gebietskörperschaften sowie gemeindefreie und kreisfreie Gebiete wahrgenommen werden.

Örtliche Zuständigkeitsbereiche

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Nach Aufhebung der Regierungsbezirke werden für die ihnen entsprechenden geografischen Gebiete im amtlichen Sprachgebrauch vor allem die Begriffe Räume (im Sinne von Raumordnung und Raumplanung) bzw. Regionen verwendet. Für welche Räume der Gebiete kommunaler Gebietskörperschaften sowie gemeindefreier und kreisfreier Gebiete Aufgaben in der jeweiligen Regierungsvertretung wahrgenommen werden, ist durch Organisationsentscheidung im MI bestimmt. Auf der Website des Innenministeriums heißt es dazu: Der räumliche Verantwortungsbereich der vier Regierungsvertretungen entspricht dem der bisherigen vier Regierungsbezirke.[2]

Tabelle XY: Räumliche Verantwortungsbereiche der Regierungsvertretungen
Regierungsvertretung Braunschweig Hannover bzw. Nienburg Lüneburg Oldenburg
Kommunale Gebietskörperschaften
Landkreise
Regionen      
Kreisfreie Städte    
Gemeindefreie und kreisfreie Gebiete
     
  • westlich der Exklave Neuwerk/Scharhörn der Freien und Hansestadt Hamburg an der niedersächsischen Nordseeküste und in den Mündungen von Ems und Weser

Sachliche und fachliche Zuständigkeiten

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Sachliche Zuständigkeitsbereiche

Welche ressortbezogenen bzw. ressortübergreifenden Aufgaben in der jeweiligen Regierungsvertretung wahrgenommen werden, ist durch Organisationsentscheidung im MI bestimmt.

Aufgabenkatalog Regierungsvertretungen

R 1 Unterstützung der regionalen Entwicklung 1.1 Wirtschaft, Arbeitsmarkt, Tourismus, Infrastruktur (ohne Verkehrsinfrastruktur)(Geschäftsbereich des MW): • Moderation und Begleitung von infrastrukturellen Großprojekten der gewerblichen Wirtschaft, • Moderation und Begleitung kreisübergreifender gewerblicher Infrastrukturprojekte (ohne Verkehrsinfrastruktur) mit regionalem und überregionalem Bezug, • Moderation zur flächendeckenden Umsetzung regionaler Strukturpolitik, • Programm übergreifende Beratung der Kommunen in Sachen EU-Förderung (soweit nicht NBank), • Konzeptionelle tourismusfachliche Unterstützung, • Mitwirkung und Begleitung regionaler Innovations- und Technologietransferstrategien und regionaler Netzwerke • Mitwirkung und Begleitung wirtschaftsstrukturpolitischer regionaler Entwicklungs- und Wachstumskonzepte und Ressort bezogene Wirtschaftsbelange regionaler Kooperationen • Mitwirkung und Begleitung bei wirtschaftsstrukturpolitischen Belangen des MW in der Zusammenarbeit mit den Hansestädten Hamburg und Bremen 1.2 Kunst, Kultur (Geschäftsbereich des MWK): Aufgaben im Bereich Kultur wegen fachlicher Verknüpfung mit Bereichen Touris-mus/Wirtschaft: • Intensivierung der Zusammenarbeit zwischen Kultur und Wirtschaft. • Übergreifende Projektentwicklung und -betreuung im Bereich Kulturtourismus. 1.3 Europabüros, Innovationsberatung 1.3.1 Europabüro / Carrefour (diverse Ministerien): Aufgaben mit europathematischen Schwerpunkten: • Informationen beschaffen und sammeln, aufbereiten, auswerten und weiterge-ben, • Projekte anstoßen, entwickeln, unterstützen, begleiten (z. B. Workshops) und bewerten, • die Region in Europa mit positionieren, • über in Betracht kommende Förderprogramme unterstützen, z. B. Interreg III C, und • Förderprogramme mit entwickeln. 1.3.2 Strategische Partnerschaften Begleitung und ggf. Geschäftsführung und/oder Mitarbeit in Netzwerken und strategischen Partnerschaften in Abstimmung mit den Ressorts. 1.4 Landesentwicklung, Regionalentwicklung und Raumordnung 1.4.1 Landesentwicklung, Regionalentwicklung, Raumordnung (Geschäftsbereich des ML): • Förderung interkommunaler und regionaler Zusammenarbeit , Entwicklungskonzepte, • EU-Gemeinschaftsinitiative Interreg III B und Folgeinitiativen, Nord- und Ostsee-Kooperationen, • Beobachtung und Bewertung der räumlichen und strukturellen Entwicklung der Gebietskörperschaften und Regionen, • Führung des Raumordnungskatasters, • Empfehlung für Prioritätensetzung und Koordinierung der strukturwirksamen Fördermittel aus regionaler Sicht, • Konkretisierung und Umsetzung der Ziele und Grundsätze des Landesraumordnungsprogramms, • Genehmigung der Regionalen Raumordnungsprogramme, Unterstützung der Träger der Regionalplanung im Rahmen der Aufstellung regionaler Raumord-nungsprogramme, • Durchführung von Raumordnungsverfahren für Vorhaben von übergeordneter Bedeutung; Unterstützung der unteren Landesplanungsbehörden bei Durchführung von Raumordnungsverfahren und • grenzüberschreitende Abstimmung und interkommunale Zusammenarbeit bei Vorhaben von überörtlicher Tragweite. 1.4.2 Regionalmanagement Begleitung von Projekten des Regionalmanagements in Absprache oder auf Anregung der Ressorts 1.4.3 Länderübergreifende Zusammenarbeit; Zusammenarbeit mit Stadtstaaten Wahrnehmung länderübergreifender Kooperationen: Regierungsvertretung Braunschweig: Sachsen-Anhalt, Thüringen und Hessen. Regierungsvertretung Lüneburg: Hamburg, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg. Regierungsvertretung Hannover /Nienburg: Nordrhein-Westfalen. Regierungsvertretung Weser-Ems: Bremen, Niederlande. 1.5 Interkommunale Zusammenarbeit und Kommunen: • Unterstützung der Landkreise bei übergreifenden Kooperationen in Abstimmung mit StK, MI, ML, MS und MW. • Unterstützung der Kommunen wegen fachlicher Verknüpfung mit anderen Bereichen wie Landesentwicklung, Raumordnung, "Europa", Wirtschaftsförderung und überregionale Zusammenarbeit einschließl. Zusammenarbeit in Großräumen und Metropolregionen u.a.m.. 1.6 Bauleitplanung, Genehmigung von Flächennutzungsplänen (Geschäftsbereich MS): Aus dem Aufgabenbereich Städtebau, soweit nicht auf die Landkreise übertragen: • Genehmigung von Flächennutzungsplänen und von städtebaulichen Satzungen • Mitwirkung bei der Aufstellung und Fortschreibung des Städtebauförderungsprogramms nebst städtebaulicher Sonderprogramme (durch MS als Programmbehörde) • ortsnahe Bearbeitung, Tatsachenerhebung und Beurteilung von Eingaben aus dem Aufgabenbereich Bauen und Wohnen

R 2 Verwaltungsaufgaben mit regionalem Bezug a) aus dem Geschäftsbereich der Staatskanzlei • Ehrungen/Ordensangelegenheiten, • Tag der Ehrenamtlichen b) aus dem Geschäftsbereich MI • Stiftungswesen, • Enteignungs- und Entschädigungsverfahren, • Abkommen zur internationalen Amtshilfe (nur Regierungsbüro Lüneburg), • Legalisations- und Apostilleverfahren, • Gräbergesetz, Kriegsgräberangelegenheiten c) aus dem Geschäftsbereich MW • Schwarzarbeitbekämpfung (Koordinierung, Überwachung von Maßnahmen), • Versicherungsaufsicht (Statistiken über kleine Versicherungen), • Außenwirtschaftsverkehr (Stellungnahmen in Straf- und Bußgeldsachen), • Genehmigung nach § 49 Abs. 1 Außenwirtschafts-Verordnung, • öffentliches Auftragswesen (Nachprüfstelle nach § 31 VOB/B), • Preis- und Kostenprüfungen (Preis- und Betriebsprüfung bei öffentl. Aufträgen), • Vergabekammern (nur Regierungsvertretung Lüneburg), • Kurorte (Anerkennung und Überwachung von Kurorten). d) aus dem Geschäftsbereich MU • Preis- und Kostenprüfungen (Strompreisprüfung nur Regierungsvertretung Braunschweig - temporär -).

R 3 Service- und Unterstützungsaufgaben a) aus dem Geschäftsbereich MI: • Ausbildung der Rechtsreferendare in Niedersachsen; • Ausbildung zum höheren allgemeinen Verwaltungsdienst (Traineekonzept), • Einrichtung einer Job-Börse, • haushalts- und kassentechnische Abwicklung Kapitel 0305 (Aufgabe nur temporär), • Abwicklung Liegenschaften Kapitel 0305 (Aufgabe nur temporär). b) aus dem Geschäftsbereich MW: • Unabhängige Stelle gem. ESF-Richtlinien (nur Regierungsvertretung Weser-Ems) c) aus dem Geschäftsbereich MI und ML: • Informationspool für raumbedeutsame Daten (Nutzung geografischer Informati-onssysteme) d) aus Geschäftsbereichen aller Ressorts: • Punktuelle Unterstützung der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit aller Pressestellen der Ressorts im Einzelfall

Darüber hinaus bieten die Regierungsvertretungen im Einzelfall Unterstützungsleistungen für andere Behörden(-teile), z.B. Stützpunkten des Niedersächsischen Landesamtes für Denkmalpflege.

Für den Bereich Denkmalpflege sollen im Interesse einer flächendeckenden Erreichbarkeit drei Stützpunkte jeweils an die Regierungsvertretungen in Oldenburg, Lüneburg und Braunschweig angebunden werden.

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Referat RV HA/NI Regierungsvertretung Hannover/Nienburg

Interkommunale Zusammenarbeit Wirtschaft Integrationslotsen Europa-Büro Landesentwicklung und Raumordnung Bauleitplanung und Städtebau Hoheitsangelegenheiten

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RV Oldenburg

  • Referatsteil 1: Unterstützung der regionalen Entwicklung
    • Wirtschaft, Arbeitsmarkt, Tourismus, Infrastruktur (ohne Verkehrsinfrastruktur)
    • Kunst, Kultur
    • Europabüro, Innovationsberatung
    • Landesentwicklung, Raumordnung
    • Interkommunale Zusammenarbeit/Regionalmanagement
    • Bauleitplanung und Städtebau
  • Referatsteil 2: Verwaltungsaufgaben mit regionalem Bezug
    • Hoheitsangelegenheiten
    • Wirtschaftsordnung
  • Referatsteil 3: Service- und Unterstützungsleistungen
    • Prüfdienst für den ESF
    • Job-Börse (verwaltungsintern)

........................................


Text

Länderübergreifende Zusammenarbeit

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Für die länderübergreifende Zusammenarbeit mit den an Niedersachsen angrenzenden deutschen Bundesländern und ausländischen Staaten ist zuständig die Regierungsvertretung

Braunschweig für

Hannover/Nienburg für

Lüneburg für

Oldenburg für

Broschüre Verwaltungsmodernisierung - Veränderte Aufgabenzuordnung ab 1. Januar 2005

Evaluation 2005-2008

Mit den Regierungsvertretungen wurde eine neue, in Deutschland bislang einzigartige Wahrnehmung ministerieller Aufgaben vor Ort eingeführt. Dies soll wissenschaftlich begleitet und nach vier Jahren evaluiert werden. Bei der Evaluierung werden die Ressorts beteiligt. Über das Ergebnis der Evaluation wird MI die Landesregierung zeitnah unterrichten.

Evaluierung der Regierungsvertretungen Die Beauftragung des Gutachters/Sachverständigen und die Evaluierung der Regierungsvertretungen erstrecken sich auf den Zeitraum 2005 bis 2008. Ein fertiges Gutachten im herkömmlichen Sinne (abgeschlossene Leistung) liegt daher zurzeit nicht vor.

Die Auswertung und Bewertung von bestimmten Modernisierungsmaßnahmen wie der Einrichtung von Regierungsvertretungen sollte allerdings schon aus grundsätzlichen Erwägungen mit einer externen Unterstützung vorgenommen werden, um der Gefahr einer „Binnensicht“ zu entgehen. Nach den Beschlüssen der Landesregierung vom 23.03.2004 und 07.09.2004 sollen die zum 01.01.2005 eingerichteten Regierungsvertretungen (vorher: Regierungsbüros), in denen eine in der Verwaltungslandschaft der Bundesrepublik Deutschland bisher einzigartige und innovative Wahrnehmung ministerieller Aufgaben vor Ort erfolgt, über die Dauer von 4 Jahren evaluiert werden. Die Evaluation ist als Eigenevaluation mit wissenschaftlicher (externer) Unterstützung ausgelegt. Intention der Beauftragung eines Sachverständigen mit einer begleitenden evaluierenden Untersuchung ist dabei die Gewinnung von übertragbaren Bewertungsrastern, die konzeptionelle Begleitung der Eigenevaluation, die Einbeziehung der Fremdsicht auf die Regierungsvertretungen und die Einbeziehung dieser neuartigen Organisationsform in einen bundesweiten Vergleich mit dislozierter Staats- und Regionalverwaltung.

Einzelnachweise

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  1. Gesetz zur Modernisierung der Verwaltung in Niedersachsen vom 05.11.2004 (Nds. GVBl. S. 394 ― 401)
  2. Thema Verwaltungsmodernisierung in Niedersachsen auf der Website des MI





zum Verarbeiten

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