Benutzer:Kriddl/Was tun?
Das Schiedsgericht ist mehrheitlich zurückgetreten und nicht mehr beschlussfähig. Es hat nur noch 3 offizielle Mitglieder. Es stellen sich eine Reihe von Fragen und die zusammenfassende Frage: Was tun?
Zunächst stellt sich die Frage, wie mit dem Ausfall umzugehen ist. Im Prinzip gäbe es folgende Möglichkeiten:
- Die Kandidaten der letzten Wahl mit weniger Stimmen nachrücken lassen, bis das SG wieder voll ist. Natürlich nur, soweit die damaligen Kandidaten noch wollen.
- Neuwahlen (entweder als Neuanfang fürs gesamte Schiedsgericht komplett für alle Sitze; für die Zurückgetretenen bis zum Ende der jeweiligen Amtszeit -wobei z.B. die mit den meisten Stimmen auf die Plätze mit der längsten Restamtszeit kommen-; oder für die Zurückgetretenen mit kompletter einjähriger Amtszeit)
- den Rest für beschlussfähig halten und machen lassen bis zur nächsten Wahl
- ein wenig trauern, aber das SG als gescheitert betrachten und garnichts tun.
Bei jeder der Alternative gibt es Fragen die folgen. Wenn wir etwa nichts tun, soll es Ersatz geben? Immerhin war das SG z.B. auch eine Kontrollinstanz für Admins und hat zuweilen nicht unerhebliche Arbeit geleistet. `
Sollte das Schiedsgericht beibehalten werden (nach welchem Modus auch immer) stellen sich für das SG folgende Fragen:
- Mehr, weniger oder nur geänderte Kompetenzen? Soll es z.B. auch inhaltlich entscheiden dürfen?
- Wie soll zukünftig beim einseitigen Zurückziehen von Fällen verfahren werden? Soll das SG vielleicht sogar von sich aus Fälle an sich reißen dürfen?
- Soll es größer oder kleiner werden? Wie soll die Nachfolgeregelung ggf. festgelegt werden?
Aus der Vielzahl der umrissenen Fragen dann die Frage: Was tun? Irgendwie muss die Community die Fragen entscheiden. Wobei meiner ansicht nach ein legitimes Verfahren genügen müsste, das perfekte Verfahren braucht es nicht. Soll es z.B. ein, zwei, viele MB's geben? Ich denke es wäre angebracht zunächst eine Umfrage zu starten, um ein Vorgehen in der Krise zu finden.
Stellungnahmen
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Erstmal die Beteiligten und die Community zur Ruhe kommen lassen. Eile und Eifer sind keine guten Ratgeber, und außer U vs. W ist nichts im SG anhängig. Verschont die Menschen hinter den Nicks und den Ämtern jetzt vor den Güllekübeln, wir wollen sie schließlich alle als die bekannt guten Autoren behalten. --DieAlraune 18:34, 1. Okt. 2009 (CEST)
- Ich fange mal mit der einfacheren Frage an: Was nicht tun? Die Option "den Rest für beschlussfähig halten und machen lassen bis zur nächsten Wahl" halte ich für ausgeschlossen. Es gibt die klare Regelung, dass man zur Annahme eines Falles 5 Leute braucht und zur Entscheidung über einen Befangenheitsantrag 3 andere als den, dem der Antrag gilt. Wenn man das jetzt ignoriert, ist die Nichtakzeptanz von Entscheidungen vorprogrammiert, zumal von den verbliebenen Mitgliedern eines schon seit Wochen inaktiv ist. Es bleibt nur Nachrücken (sehr problematisch, weil dabei Kandidaten zum Zuge kämen, die sehr wenige Stimmen bekommen haben), sofortiges Nachwählen (fragt sich, wer sich dafür im Moment zur Verfügung stellen würde), oder bis zur nächsten regulären Wahl im November gibt es kein beschlussfähiges SG. Bis dahin sollte allerdings geklärt sein, ob man in den bisherigen Strukturen weitermachen will/kann, oder ob es eine neue Form oder gar kein SG mehr geben soll. Ich wünsche mir vor allem präzisere Stellungnahmen der Zurückgetretenen, wo sie den "Knackpunkt" für die jüngste Entwicklung sehen. Von außen ist das auf der bisherigen Grundlage schwer zu beurteilen; und ohne Diagnose kann man schlecht therapieren. --Amberg 18:40, 1. Okt. 2009 (CEST)
- Moin, wenn es einen neuen Schiedsgerichtsanlauf gibt, halte ich eine (noch näher zu spezifizierende und auch nicht uneingeschränkte) Kompetenz für inhaltliche Auseinandersetzungen für unumgänglich. Die meisten Benutzer geraten ja nicht einfach so aneinander, sondern im Rahmen von Streitigkeiten über Inhalte. Ironischerweise war der Fall, an dem die Probleme sich jetzt entzündet haben, ja einer der seltenen Fälle, wo zwei Benutzer einen nahezu rein persönlichen Konflikt hatten, also das eigentliche Einsatzgebiet SG nach der alten Konzeption. Die meisten Leute geraten jedoch über rechts-links, fromm-schwul, Balkan-Türkei etc. aneinander. Ein SG kann zwar nicht entscheiden, was "wahr" ist, sollte aber schon darüber befinden können, was als "neutral" gilt, oder wie Standpunkte und instrumentalisierbare Fakten in Artikeln dargestellt und gewichtet werden - immer mit dem Ziel der Erstellung einer als Nachschlagewerk nutzbaren geordneten Wissenssammlung vor Augen. Viele Grüße --TRG. 19:00, 1. Okt. 2009 (CEST)
- Ich bin der Meinung, dass das Modell des SG gescheitert ist. Aber auch wenn man sich dieser Meinung nicht anschließt, kann man nach so einem Zusammenbruch m.E. nicht einfach weitermachen. Erweiterte Kompetenzen würden die Legitimation des SG sogar noch weiter untergraben. Stechlin hat ein ganz anderes Modell vorgeschlagen, nämlich eine ad-hoc-Schlichtung: Wikipedia_Diskussion:Schiedsgericht#Jetzt ist Ruhe die erste Bürgerpflicht, Variante c). Ich finde das eine gute Idee (vgl. Wikipedia_Diskussion:Schiedsgericht#Das ist ja eine traurige Geschichte). Allerdings müssten vorher Kompetenzen, Prozeduren und Konsequenzen schriftlich festgelegt und strikt eingehalten werden, sonst haben wir wieder dasselbe Problem. Eine provisorische Liste der zu regelnden Punkte hat Stechlin hier gebrainstormt: Benutzer_Diskussion:Mautpreller#SG.--Mautpreller 19:11, 1. Okt. 2009 (CEST)
- Stechlin. --Amberg 19:23, 1. Okt. 2009 (CEST)
- oh. stimmt. habs einfach ausgebessert. grazie.--Mautpreller 20:00, 1. Okt. 2009 (CEST)
- Stechlin. --Amberg 19:23, 1. Okt. 2009 (CEST)
- Ich halte ein Schiedsgericht für absolut unabdingbar, ein Scheitern kann ich nicht erkennen. Wie es sich aber gezeigt hat, offenbaren sich dessen Schwächen in einer Überforderung der Teilnehmer des Gerichts, ausgelöst durch einen Entscheidungsspagat, der ausschließlich aufgrund unzureichender Kompetenzzuweisung durch den Gesetzgeber (Community) auf die Mitglieder des Senats zurückfällt. Dabei liegt das Problem in keiner Weise beim jeweiligen Senat und deren Entscheidungen, sondern in der Schwäche der Community, diesem Gremium auch entsprechende Kompetenzen zuzubilligen. Diese müssten auch einen Freiraum beinhalten, da nicht jedes Ereignis und dessen Behandlung von der Community im Vorfeld berücksichtigt werden kann. Es muss verstanden werden, dass eine Schiedsgerichtsentscheidung als höchstes Gremium nach dem MB auch normativen Charakter hat und auch haben muss, anders geht es nicht. Alles andere ist Sozialromantik. Wie kann ein Schiedsgericht agieren, wenn ihm weder das alltägliche Vertrauen geschenkt wird, noch das Vertrauen in ihre Handlungen, wenn von vornherein Ängste dominieren, dieses SG könnte mißbräuchlich handeln. Sicherheitshalber überträgt man dann dieses Gremium gleich einmal so wenig Rechtssprechungskompetenz wie nur möglich. Das Ergebnis haben wir vor uns liegen. --Hubertl 20:35, 1. Okt. 2009 (CEST)
- 7 Schiedsrichter koennten nicht das MB zum Schiedsgericht umwerfen, wollen sie nebenbei ja auch gar nicht. Legalistisch gesehen ist die Loesung folgende: Die 7 Nachruecker ruecken nach (die werden vermutlich eh auf das Amt verzichten), es gibt Neuwahlen und ein MB den Zinnober abzuschaffen. Das Ding hat sich ganz offensichtlich nicht bewaehrt. Fossa?! ± 20:48, 1. Okt. 2009 (CEST)
- Ich schliesse mich der Stellungnahme Nr. 1 an: man muss jetzt nichts überstürzen. Bis im November kann man jedenfalls warten; dann haben wir zwar eine Weile kein Schiedsgericht, aber das macht nichts. Die Fälle häufen sich nicht. Anschliessend würde ich einfach erstmal ganz normal Schiedsgerichtswahlen durchführen. Noch scheint mir das Modell nicht zwingend gescheitert. Gescheitert ist das Schiedsgericht in einer bestimmten Zusammensetzung, bei der offenbar die Chemie unter den Schiedsrichtern sowieso schon schwierig war, und in der es mit einem gerade für diese Zusammensetzung besonders ungünstigen Fall mit besonders schwer zu "managenden" Beteiligten konfrontiert wurde (meine Wahrnehmung als Aussenstehender). Aber die Institution des Schiedsgerichts als solche scheint mir bisher gar nicht so schlecht funktioniert zu haben. Natürlich: durch die SG-Wahlen werden Leute zusammen in ein Boot gesetzt, die einander nicht ausgesucht haben. Die Zusammenarbeit des Schiedsgerichts wird je nach Zusammensetzung besser oder schlechter laufen (auch wenn man davon ausgeht, dass immer alle die besten Absichten haben - manchmal stimmt einfach die Chemie nicht). Wir sollten es m.E. erstmal einfach mit neuen Leuten versuchen. Gestumblindi 20:49, 1. Okt. 2009 (CEST)
- Steigt vom toten Pferd runter. Das SG an sich ist gescheitert (wobei das nicht den Richtern angelastet werden sollte), weil ein "allerhöchstes Entscheidungsgremium" eben Wiki-untypisch ist. Und nun nach mehr Rechten zu schreien, damit es weitergehen kann, ist der falsche Weg: Erst wenn man beweisen kann, dass man mit wenig Rechten keinen Unfug anstellt, kann man mehr Rechte bekommen; das ist im RL so, in der WP und daher auch beim SG so. BTW: wenn ich jetzt lese, wer da nachrücken soll, bin ich sehr froh, dass das SG so wenige Rechte hat. Lasst das ganze ein paar Tage sich setzten und dann bereitet ein MB vor über das künftige SG (mit der Option der kompletten Abschaffung). --DaB. 21:01, 1. Okt. 2009 (CEST)
- Mein Vorschlag: Jede Diskussion, die sich nicht auf Artikelinhalte (inkl. Formatierungen u.ä.) bezieht (also auch diese!), wird egal wo sie gefunden wird ohne Archiv gelöscht. Ziel dieses Projektes ist es NICHT irgendeine Community aufzubauen, sondern eine Enzyklopädie zu schreiben. --TheK? 22:20, 1. Okt. 2009 (CEST)
- Ich gehöre (und bekenne mich dazu), zu den Benutzern gehört zu haben, die die Einrichtung des Schiedsgerichtes von Anfang an kritisch gesehen haben, und die Einrichtung des SGs war einer der Schritte, die zu meinem allmählichen Rückzug aus dem Projekt führten. Dem SG ist es auch nicht, und das in keiner seiner Besetzungen und mit keiner Entscheidung, gelungen, mich davon zu überzeugen, dass der enorme Aufwand an Wahlen, MB zur Einführung und Verfahren das Projektziel „Erstellung einer Enzyklopädie“ in irgendeiner Weise fördert. Das SG präsentierte sich als Community-Instrument, das versuchte, eine möglichst harmonische Atmosphäre zu schaffen, indem es Entscheidungen traf, die möglichst niemanden wehtaten. Der Spottname „Ministerium für AGF“, der nach der letzten Entscheidung zugunsten eines mehrfach gesperrten und auf Bewährung editierenden Benutzers aufkam, trifft das ganze deutlich. Wikipedia ist jedoch keine community – es mag gelegentlich notwendig sein, mit anderen Benutzern zusammenzuarbeiten und daher zu kommunizieren, dieses ist aber nur Mittel zum Zweck, und kaum mit administrativen Mitteln oder Schiedsprüchen durchzusetzen. Leider wandelt sich wikipedia immer mehr zur community – ob man die Peer-Gruppen als Club, Seilschaft, Fachredaktion, Chatmob oder sonstwie bezeichnet, ist egal. Die SG-Wahlen zeigten deutlich, dass zahlreiche Gruppen einen der ihren im SG haben wollte, oder auch jemanden einer anderen Gruppe unbedingt nicht. Die eigene Gruppe und deren Interessen waren wichtiger als das Projektziel. Dieses wird sich auch bei einer Neuwahl des SGs nicht ändern. Was zu tun wäre: Stärkung der Artikelarbeit und wiederstärkung der Entscheidungskompetenz der Admins: Selbsteinschränkung der Admins beim Overrulen von Entscheidungen anderer Admins. Abschaffung des SGs. Begrenzung der Sperrprüfung auf Sperren, die eine Woche oder länger sind (bei den meisten Dauergästen der SPP gehe ich davon aus, dass sie wikisüchtig genug sind, um ihrer Sucht mittels unauffälliger Socke oder als IP zu folgen). Abschaffung aller Systeme der freiwilligen Admin-Wiederwahlen, der Stimmbegründungen bei Adminwahlen und der Adminwahldiskussionen. Einführung einer Pflicht zur konstanten Arbeit im Artikelraum für die Erhaltung der Stimmberechtigung. Schließung reiner Debatierclubs und ähnlicher Seiten. Und auch: Selbstbeschränkung der Kompetenz des wikimedia e.V., über die Vermarktung von Projektinhalten und Verteilung von Spenden völlig ohne Beteiligung der nicht im Verein organisierten Autoren zu entscheiden, hierfür muss der Verein Wege finden. -- Azog, Ork von mäßigem Verstande 22:38, 1. Okt. 2009 (CEST)
- (BK mit den drei Beiträgen unter mir) Den "Community-Leugnern" wie TheK und Azog sei gesagt: Doch, als Wikipedia-Autor ist man zwingend Teil einer Community, einer Gemeinschaft - sie existiert, ob einem das passt oder nicht. Niemand kann hier isoliert werkeln; auch wer sich ganz auf die Artikelarbeit konzentrieren will, muss sich doch immer wieder mit den Aktivitäten und Ansichten anderer Autoren auseinandersetzen. So ist man Teil eines Gefüges von Leuten, die an unserer Enzyklopädie arbeiten; ein solches Gefüge ist nun einmal eine Gemeinschaft oder "Community". Hier arbeiten Menschen, keine Roboter. Die sozialen Prozesse, die sich innerhalb dieser Gemeinschaft von Enzyklopädisten abspielen, können sehr positiv sein (z.B. sind aus Diskussionen bei Wikipedia-Treffen schon diverse schöne Artikel hervorgegangen), sie können den enzyklopädischen Zielen aber auch abträglich sein. Vermeiden lassen sie sich nicht; der Versuch, "reine Debattierclubs und ähnliche Seiten" zu verbieten, würde an der Produktivität insgesamt kaum etwas ändern, und eine Devise "mehr Macht für die Admins" das Konfliktpotential sicher nicht verringern. Man kommt nicht darum herum, Wege zu finden, um die sozialen Aspekte, die sich aus der Zusammenarbeit so vieler Menschen an einem Projekt ergeben, angemessen zu kanalisieren - dazu gehören Ventile wie "Laberseiten" à la Wikipedia:Café, dazu sollte aber auch eine Instanz gehören, die im Fall eines anhaltenden, projektschädigenden Konflikts zwischen Mitarbeitern ein Machtwort sprechen kann. Ein einzelner Admin, und sei es der angesehenste aller Admins, ist keine solche Instanz. Gegenüber anderen erfahrenen Wikipedianern, gar anderen Admins, hat ein einzelner Admin keine für solche Fälle ausreichende Autorität - kann er auch gar nicht haben. Die Admins haben Knöpfe für Verwaltungsakte, wie der Name sagt - kein Wikipedianer, der bei Sinnen ist, wird davon ausgehen, dass man durch die Beknopfung plötzlich zu König Salomo wird. Und damit sind wir wieder beim Schiedsgericht: eine solche Instanz, wie sie ein Einzeladmin nicht sein kann, sollte es darstellen. Ich denke nicht, dass wir darauf verzichten sollten, und bin nach wie vor, wie oben festgehalten, der Ansicht, dass wir es zuerst schlicht mit ganz normalen Neuwahlen versuchen sollten. Gestumblindi 23:26, 1. Okt. 2009 (CEST)
- Bevor von „toten Pferden“, gestorbenen Hoffnungen und allgemeiner Nicht-Notwendigkeit geredet wird, sollte man erstmal das bisher Geleistete untersuchen: Immerhin 66 Fälle seit 2007, davon wurden 21 mit einer Entscheidung abgeschlossen, 29 wurden abgelehnt und der Rest vorzeitig zurückgezogen. Immerhin 66mal also hatte die Community darin versagt eine Entscheidung zu finden oder einem Antragsteller nachvollziehbar zu vermitteln, was Phase ist. Ich würde also erstmal schauen 1. welche Anliegen vor das SG gebracht wurden, 2. welche Wege zur Lösung über einen wie langen Zeitraum schon versagt hatten und mich dann 3. fragen, an welchen Stellen die Konfliktlösung vor allem scheiterte. Dann würde ich darüber nachdenken, ob und wie ich diese Schwachstellen so stärken kann, daß sie (wieder) funktionieren. Wenn sich herausstellt, daß es lediglich eine oder zwei Stellen sind die nur nachgebessert oder wiederbelebt werden müßten, um ein SG obsolet zu machen: Wunderbar! Wenn sich herausstellt, daß der Wurm im ganzen System steckt oder schlicht und einfach keine Regelmäßigkeiten zu entdecken sind und wir doch noch einen Extra-Sonderweg brauchen: Dann frisch ans Werk und das SG als Institution reformieren, stärken, whatever. Aber nicht das SG, nur weil man es sowieso schon immer irgendwie doof fand, ohne Analyse einfach einstampfen. Wer Enzyklopädie schreiben will, der soll das tun. Und der profitiert übrigens auch davon, daß ihm andere die blöden Meta-Geschichten abnehmen! --Henriette 22:42, 1. Okt. 2009 (CEST)
- Die Instiution (ich rede nicht über einzelne Schiedsrichter) hat sich IMHO in einer Reihe von Urteilen (für den einen ist es das lex Misstrauenslisten, für andere die Entsperrung von Rechtschreibmissionaren, noch jemand mag sauer sein, weil Sarcelles entgegen Communitybeschluss entsperrt hatte, ich habe mit einer anderen Entscheidung massive Probleme) einfach die Credibility verspielt. Mist baut man auch so genug an anderen Stellen, es wurde nie klar, warum ausgerechnet das SG das irgendwie besser gekonnt hätte - im Gegensatz zu einer ex cathedra getroffenen Entscheidung des Schiedsgerichts lässt sich nämlich in den üblichen Prozessen durchaus zurückrudern (gerade erst bei Vorlage:Hauptartikel gesehen - ob das nun zum guten oder schlechten war, ist nicht wichtig - hätte das SG geurteilt, hätten vielleicht 10 Leute in 8 Wochen Diskussion einen Kompromiss ausgearbeitet, danach wäre aber auch Sense gewesen, weitere Bewegung unmöglich). Und eigenes, mehr oder weniger offenes Zurückrudern der Gruppe der Lexikonbastler ist vor allem deutlich transparenter als weise Sprüche, so gut sie auch gemeint sein mögen. Dass einige Leute die Erweiterung der Kompetenzen vorschlagen klingt vollkommen unrealistisch. Löschen. —Complex 23:02, 1. Okt. 2009 (CEST)
- Die Institution SG leidet darunter, dass eine Minderheit (in der Regel wechselnd) lauthals lamentiert, dass das SG eine falsche Entscheidung getroffen hat. In der Regel sind das die gleichen Personen die anderen auch mal gerne in den Rücken fallen und deren Entscheidungen overrulen, da sie ja schlauer, besser oder egoistisch sind. Liesel 23:11, 1. Okt. 2009 (CEST)
- ‣ Zuallererst: Schnellschüsse vermeiden. Mit ad-hoc-Wiederwahlen lassen sich die Probleme meines Erachtens nicht beseitigen, ich denke _nicht_, dass sie von der Besetzung abhängig sind.
‣ Zweitens: Restrukturieren und dem SG vor allem mal eine reale Rolle zuteilen. Bisher ist das SG eine optionale Eskalationsstufe, vorherige Meinungsbilder in Bezug auf Community-Entscheidungen und SG stellen den Status als letzte Instanz zumindest in Frage, denn dass diese Entscheidungen im Zweifel schwerer wiegen als das SG hat die Community deutlich klargestellt. Imo zentrale Frage hier: was _genau_ soll das SG leisten? Freiwillige Vermittlung mit mehreren beschränkt weisungsbefugten Vermittlern? Forcierte Vermittlung unter gleichen Bedingungen? Leitentscheidungen an denen sich Admins zu orientieren haben? (Freiwillig eingeschaltet oder durch wie auch immer gearteten Automatismus?) Tier-2-Sperrprüfung? (Wer kann eskalieren, wie?) Momentan übernimmt das SG in meinen Augen ein bisschen von Allem, aber nichts richtig. Es ist nicht wirklich in die bestehenden Strukturen integriert, die Entscheidungen sind nicht bindend und können durch Community-Verfahren ausgehebelt werden. Keine klar definierte Rolle => keine zufriedenstellenden Entscheidungen, weil die Schiedsrichter den vielen unterschiedlichen Erwartungen eigentlich gar nicht gerecht werden können.
‣ Drittens: Rahmenbedingungen überdenken. Was soll das SG im Arsenal haben, um zuvor definiertes Ziel zu erreichen? Welche Entscheidungsbefugnis hat es? (Beispiel Sperre: kann das SG nur binär „Sperre angemessen/nicht angemessen“ feststellen oder vollständig frei entscheiden?) In welchem Ausmaß sollte der Einfluss einzelner Schiedsrichter auf die Entscheidung transparent sein? (Im Moment ist das SG für mich eine Black Box. Man schiebt Anträge rein, es kommen 5-fach unterzeichnete Entscheidungen raus. Es ist nicht erkennbar, ob das ein hart umfochtener Kompromiss oder eine klare Sache war. Soll das so bleiben? Sollen Entscheidungen immer 5:0 sein, oder ist 3:2 „good enough“? Wenn transparenter: welche Möglichkeiten soll es von Seiten der Community geben, Schiedsrichter abzusetzen? Welche Wahlparameter – das „no contra“-Verfahren is’ ja nun nicht eben allseits beliebt.) In welcher Tiefe soll das SG Fälle untersuchen und wie viel Zeit steht ihnen zur Verfügung? (Klartext: wochenlange Entscheidungszeiten find ich unbrauchbar. Ich erwarte allerdings auch nicht, dass wie im jüngsten Fall zahllose VMs der Vergangenheit mühselig auseinanderklamüsert werden, das ist imo nicht zielführend. Es sollte Aufgabe der Beteiligten sein, für ihre Sache relevante Diffs zu liefern. (Was passiert bei Verweigerung einer Seite?))
Das sind nur ein paar Punkte, die durch meinen kleinen Schädel wabern, zu denen es aber imo eine klare, eindeutige Antwort geben muss. Dem SG fehlt(e) es imo gleichermaßen an einer _konkreten_, _klar umrissenen_ Aufgabe wie auch allgemein an einer Vision (oder auch nur einer konsistenten Leitlinie). Persönlich sehe ich definitiv Bedarf für ein Entscheidergremium, das als BS-Ersatz fungiert, gerne auch Sanktionen wie thematische Sperren oder Bewährungen austeilt und eine feste _und_ unumstößliche Eskalationsstufe hinter WP:SPP darstellt, ich sehe jedoch exakt null Bedarf für Mediationsstühlchenkreise – ich glaube einfach nicht daran, dass sich langfristige Konflikte durch fünf Hansel mit Schiedsrichterhütchen tatsächlich lösen lassen. Das würde mich allenfalls für die Dauer des Verfahrens domestizieren… —mnh·∇· 23:50, 1. Okt. 2009 (CEST)- Kommentar scheinbar unüblich, aber +1(nicht signierter Beitrag von Hubertl (Diskussion | Beiträge) )
- •Unabhängig von der Rolle und Aufgaben des Schiedsgerichts: das SG sollte auf jeden Fall den Wahlmodus ändern und Kontra-Stimmen zulassen - AFAIK (wenn ich falsch liege, bitte korrigieren) hat wp-de-Schiedsgericht deshalb (wegen den fehlenden Kontra-Stimmen) auch nicht den Status eines arbcoms.
•Ich bin mir auch nicht 100% sicher, ob es sinnvoll ist, bei jeder Wahl zusammengewürfelte Gruppen von Schiedsrichtern zu haben oder ob es nicht besser wäre, Gruppen zur Wahl zu stellen, analog zu Vorstandswahlen - das SG soll schließlich als Team funktionieren und auch unbequeme Entscheidungen fällen, und dazu muss es auch in der Besetzung vernünftig zusammenarbeiten.
•Das - von machen WP-Benutzern betriebene - stänkern und intrigieren gegen das SG muss aufhören. Auch mir hat so manche SG-Entscheidung nicht gepasst, aber so ist das Leben nun mal: everybody's darling ist everybody's Rindviech :-/ --Mark Nowiasz 00:35, 2. Okt. 2009 (CEST) - Ich denke nicht dass das Prinzip Schiedsgericht gescheitert ist, ganz im Gegenteil. Felistoria hat hier einen sehr guten Gedanken formuliert, ich würde diesen noch erweitern. Statt 10 Schiedsrichtern 15 bis 20 ernennen um eine Situation der möglichen Befangenheit ausgleichen zu können. Wir leben in einem sozialen System, irgendwann treffen wir uns alle einmal - ob in Real-Life oder in einem Arbeitsprojekt, so ist eine Anzahl von 10 Schiedsrichtern zu knapp gegriffen für ein Projekt, das so umfangreich geworden ist, wie die Wikipedia. Ich spreche es einfach mal aus: Der Hauptgrund des Scheiterns waren interne Zwistigkeiten und Machtkämpfe, in einem Gericht das deutlich mehr als 15 Personen fasst, wären solche Dinge fühlbar erschwert, da sich die Macht bzw. der Machtanspruch nicht mehr auf ein bis zwei Wortführer konzentrieren könnte, so wie es in der gegenwärtigen Situation vorgefallen ist und schliesslich auch das Ende des derzeitigen Konstruktes Schiedsgericht bedeutet hat. Zwar habe ich mich vor ein paar Stunden selbst dazu verordnet nichts zu dem Fall sagen, aber tut mir leid: Ich appelliere auf die betroffenen Leute des Schiedsgerichtes bitte die Karten auf den Tisch zu legen und zu berichten was passiert ist. Von den Mobbingaktionen, der üblen Nachrede gegen SGler die nicht bestimmten Meinungen folgen worden, von den Beschimpfungen und den Beleidigungen. Das darf nicht passieren, nicht in der Wikipedia und schon gar nicht im Schiedsgericht. Ja ich kacke ins Nest, ja ich bin ein schlechter Mensch. Ja ich will, dass die Wahrheit endlich erzählt wird, anstatt das Gewäsch von "die Situation war nicht mehr entsprechend" blabla. Wenn man mich wegen den Zeilen in die Rubrik Diddl-Club einordnen will - bitte schön. Es interessiert mich nicht. --Juliana © 00:49, 2. Okt. 2009 (CEST)
- (Nach BK) Ich bin nicht davon überzeugt, dass das WP-Projekt nicht eine übergeordnete Instanz braucht. Allerdings müsste diese mit deutlich mehr Entscheidungsbefugnis ausgestattet sein, um letzgültig zu entscheiden, bei Regelauslegungen, allgemein ungeklärten Strukturfragen oder auch in besonderen Fällen bei Benutzersperren. Dazu müsste es eine deutliche Entlastung vom Tagesgeschäft erfahren, und zwar durch temporäre Abgabe von (sofern vorhanden) Admin-, Oversight- oder Steward-Funktionen, insbesondere auch um seine Unabhängigkeit zu wahren (Einsicht in gelöschte Seiten können Admins per Mail besorgen). Mehr Verantwortung und weniger allein softwaregesteuerter Einfluss brächten z. B. die oben skizzierten Gruppenlieblinge gar nicht in die Nähe einer Kandidatur für eine solche Aufgabe. In der jetzigen, von der "Community" gewollten Form, in der das Schiedsgericht wie eine etwas gehobene, aber wirkunsglose Beratungsstelle erscheint, ist es in der Tat überflüssig. Die Autoren und die Artikelerstellung (mit allem, was dazu gehört an Werkstätten) zu stärken ist verknüpft mit einer Unterstützung von Administratoren, die ihre Aufgabe zuvörderst im Schutz der Artikelentstehung und -bewahrung sehen. --Felistoria 01:09, 2. Okt. 2009 (CEST)
- Was immer wieder gepredigt wird (siehe WP:Konflikte): "Gehe von guten Absichten aus", "Preussische Nacht", "Bewahre im Konfliktfall die Ruhe"; sogar das Schiedsgericht hat es nicht geschafft. Es hat versagt. Das ist einerseits tragisch und desillusionierend und andererseits hat es auch eine menschliche Note. Häme ist fehl am Platz; ich empfinde vielmehr Mitleid. Dabei war der T&U-Fall nicht einmal so schwierig, verglichen mit anderen persönlichen und inhaltlichen WP-Konfliktfeldern. Wie soll es weitergehen ? Bessere Schiedsrichter braucht das Land. Bald sind SG-Wahlen, da ist die Community gefordert, geeignetere Kandidaten zu wählen. Das Schiedsgericht braucht mehr Rückhalt. Querschläger aus allen Ecken, von Complex bis Brummfuss, das ist nur schwer zu handeln. Wenn ein neues Meinungsbild zur Ausgestaltung des Schiedsgerichtes dazu beiträgt, dem SG in der Community eine breitere Basis zu geben, soll es mir Recht sein. --Zipferlak 01:37, 2. Okt. 2009 (CEST)
- In anderen Projekten hat das ArbCom weit mehr Weisungsbefugnis (und mit dieser „Macht“ auch mehr Respekt und Möglichkeiten) als bei uns. Da können deren Entscheidungen nicht bezweifelt werden; einen Schaden im Projekt habe ich da noch nicht gesehen (Es gab allerdings auch schon scheiternde ArbComs [auf eswiki wenn ich mich recht erinnere].). Insofern sehe ich nur zwei Alternativen: 1) Stärkung des hiesigen ArbComs um weitere Weisungsbefugnisse und damit mehr Möglichkeiten, mit Problemen umzugehen (bei gleichzeitiger Erhöhung der Schiedsrichterzahl imho); mit dem Problem, dass eine noch größere Machtebene wegen für betroffene Benutzer potentiell unerfreulichen Entscheidungen bzw. befürchteter Willkür wohl kaum akzeptiert würde;; 2) Abschaffung dieses Zwischenstücks zwischen Vermittlungsausschuss ohne Konsequenz und eben der Judikative, die das Schiedsgericht vom Namen her hätte sein sollen/können/müssen [alle Verben mit Fragezeichen]. Der hier häufig thematisierte Fall ist in unserem Projekt sicherlich nicht einzigartig, künftige Probleme bei Gleichbleibung der Schiedsgerichtsmöglichkeiten damit nur schwer löslich. Ein promptes Nachwählen wäre da in meinen Augen wenig erfolgsversprechend und zukunftsträchtig; wer würde sich jetzt an den oben genannten Fall heranwagen, wenn so viele langjährig aktive und engagierte Benutzer auf einmal daran scheitern?; keiner hat mehr technische Möglichkeiten, einzuschreiten. Auch gibt es keinen Grund, weitere gute Mitarbeiter durch die Teilnahme an dieser Form der Arbeit zu „verheizen“ und so enttäuscht über das Verfahren an sich und damit auch unser Projekt zurückzulassen; wir müssen hier unbedingt die den resignierenden Mitgliedern zur Seite stehen und ihnen Mut für die Zukunft und das Gute im Projekt verschaffen. […] Quelle —DerHexer (Disk., Bew.) 01:59, 2. Okt. 2009 (CEST)
- Wir müssen die Artikelschreiber von irrelevantem, aber zeitfressendem Metakram befreien. Ich unterstütze dazu den Vorschlag von Azog (#10) --MBq Disk Bew 08:44, 2. Okt. 2009 (CEST)
- Mal ganz pragmatisch gesehen: Welcher Wikipedianer bei klarem Verstande wird denn nach diesem Super-GAU noch zur kommenden Wahl antreten? Ich wage die Prognose, dass wir überwiegend Spaßguerilla-Kandidaten sehen werden, und mangels Alternativen werden die womöglich sogar gewählt. Und dann wird das SG endgültig scheitern. Ich plädiere daher dafür, keine überstürzte Neuwahl durchzuführen, sondern die Situation erstmal in aller Ruhe zu analysieren und dann in einem neuen Meinungsbild zu entscheiden, ob und wenn ja unter welchen Rahmenbedingungen das SG weiterarbeiten soll. Gruß, Stefan64 10:34, 2. Okt. 2009 (CEST)
- Metaquatsch abstellen funktioniert genausogut wie der Zölibat. Ich bin der Meinung, wir müssen fachliche Fragen von persönlichen Fragen trennen. Für fachliche Fragen reicht es, ein Gremium aus den Fachredaktionen zu schaffen, das im Notfall über die fachliche Richtigkeit eines Verhaltens urteilen kann. Dazu braucht es keinen großen Aufwand, aber es entlastet das SG, weil solcherlei Fragen schneller abgewiesen oder weitergereicht werden können. Das Schiedsgericht kann sich dann ausschließlich auf Fragen der Rechtmäßigkeit konzentreieren: hat sich User:XXX gegenüber User:ZZZ richtig verhalten? Wo liegen die Verfehlungen der jeweiligen Personen? Die Schiedssprüche wären dann vor allem feststellender Natur, aus ihnen können seitens der Admins oder der Community Sperrverfahren eingeleitet werden. Damit der schlichtende Charakter des Gremiums nicht verloren geht, kann das Schiedsgericht natürlich auch noch (optional) Lösungsvorschläge unterbreiten. Eine Vergrößerung des Gremiums zwecks Handlungsfähigkeit befürworte ich.--† Alt ♂ 10:38, 2. Okt. 2009 (CEST)
- Aus meiner Sicht hat Abena hier ein paar gute Punkte angesporochen. Die Unklarheit der Kompetenzen und der Rolle des SG z.B. oder simpel, ob es sich um ein Schiedsgericht oder ein Schiedsgericht handeln soll. Henriette hat auf ihrer Diskussionsseite die Zeit des ersten SG als ein "Traumteam" angesehen (und ich gebe ihr durchaus Recht, da passte einfach einiges), die Unklarheiten gab es schon damals. Ich persönlich neige dazu, dass dann ggf. bis auf Widerruf Verfahrensregeln und Leitbild dann in der Praxis entwickelt werden müssen. Das kann dann vom Gesetzgeber Community durch MBs etc. stets wieder geradegebogen werden. Aber das war stets meine Meinung, eher pragmatisch orientiert und mit einem Schuss Mut zum Sprung ins kalte Wasser, aber -und das ist mir bewusst meine Meinung. Ich könnte notfalls auch mit der Lösung leben das SG bis in den November pausieren zu lassen (wie soweit von Fossa oben vorgeschlagen) und schlicht durch Neuwahlen zur Tragesordnung überzugehen. Dann kann gleichzeitig ein umfassendes MB zur Behebung der strukturellen Schwächen vorgenommen werden. Vorschläge gibt es mittlerweile ja schon etliche. aber das ist meine Meinung. Die Community kann anderer Meinung sein. Azog mag oben der ansicht sein, der Metakram sei unwichtig, ich sehe das leider anders, der durchschnittliche Editwar in politisch heiklen Feldern beweisst schon das Gegenteil.--MfG Kriddl Kriddlmitdreckbewerfstelle 12:26, 2. Okt. 2009 (CEST)
- Die Preußische Nacht ist schon erwähnt worden. Manchmal muß sie auch eine Preußische Woche sein. (Man bedenke, daß in Murmansk die längste Nacht des Jahres von November bis Januar geht). Ansonsten:
- Von SG-Wahlen nach Art von Vorstandswahlen halte ich rein gar nichts. Ein einzelner SG-Kandidat ist genau dann geeignet, wenn für ihn alle Wikipedianer geschätzte Kollegen sind und er auch auf Kollegen, die ihm mal übel zugesetzt hatten (Editwar, unbegründet sperrende Admins) unbefangen zugehen kann. Lobbyvertreter - egal ob Sprecher des Mainstreams oder anderer Gruppierungen - sind dem gemäß ungeeignet. Wenn exponierte Vertreter einer Gruppierung kandidieren (was man nicht ausschließen muß), müssen sie glaubhaft machen, daß sie als SR jede fallunabhängige Präferenz außen vor lassen. Und wenn der Wähler zu erkennen glaubt, wer das kann und wer nicht, wird er auf Dauer immer geeignetere Kandidaten wählen.
- Weiterhin sind parallele (bzw. parallel ausgeübte) Adminfunktionen hinderlich. Es reicht doch, daß die Schiedsrichter gelöschte Beiträge und dergleichen lesen können.
- Befangenheit kann immer eintreten. Deshalb brauchen wir aber nicht 20 Schiedsrichter, sondern eher 5 Ersatzschiedsrichter. Bei einer SG-Wahl muß feststehen, daß 5 Kandidaten als gewählt gelten und weitere 5 als Stellvertreter/fallbezogene Nachrücker gewählt. Die Nachrücker bleiben immer nur bis zur nächsten SG-Wahl im Amt.
- Wenn ein einzelner Fall das Gremium zum Platzen bringt, ist dieser Fall gescheitert, sonst nichts. Nicht das Einzige, was auf de-wp - die ja trotzdem eine gute und funzende Community darstellt - scheitert.
- Ich denke, daß der Wähler in zukünftigen Wahlen mehr ausrichten kann als das schnell ausgearbeitete MB. Vielleicht kann es Sinn machen, Kompetenzen des SG zu erhöhen, aber die meisten Probleme in Bezug auf das SG sind nicht-juristisch. Die de-wp sollte auch weiterhin immer den Konsens suchen, das SG umso mehr. --Elop 14:08, 2. Okt. 2009 (CEST)
- Es gibt manchmal unangenehmes Gelände – da kann man vom Rad ab- und in den Besenwagen einsteigen, oder aber man akzeptiert, dass es im Querfeldeinrennen nicht nur glatten Asphalt gibt, sondern teilweise Holperpisten und Schlammkuhlen. Wer sich nicht schmutzig machen will, wählt Alternative 1. Ich bevorzuge die zweite Möglichkeit: die Community hat per MB die Fortsetzung der „Institution SG“ beschlossen, und meinetwegen sollte man ihre Kompetenzen erweitern oder wenigstens präzisieren, aber ich habe bisher den Eindruck, dass das SG eine nützliche Funktion erfüllt, ungeachtet aller Plärrer und Mimosen – die finden sowieso massenhaft Felder für ihre Aktivitäten. Wer sich einen solchen wiki-systemimmanenten Tort nicht antun möchte, sollte nicht für ein solches Wahlamt kandidieren. Für eine turnusmäßige Nachbesetzung im November: -- Wwwurm Mien Klönschnack 14:37, 2. Okt. 2009 (CEST)
- Der Rücktritt von Amtsträgern bedeutet nicht automatisch das Scheitern des Amtes, der Institution. Ob das SG als solches abzuschaffen ist, müsste ein MB entscheiden. Bis ein solches stattgefunden hat, besteht das SG als Institution fort. Die Optionen, (a) bis November im Nachrückverfahren von der letzten Wahl Interims-Schiedsrichter einzusetzen, die ohnehin nicht viel entscheiden würden (aber vielleicht ein bisschen aufräumen), oder (b) bis November das Schiedsgericht ruhen zu lassen, kommen so ziemlich auf's Gleiche heraus. Nur erhält Brummfuss in Fall (a) (ebenso wie ich, wie's scheint) überraschend SG-Knöpfe. --Emkaer 17:33, 2. Okt. 2009 (CEST) P.S.: Danke, Kriddl, für Dein Engagement, und für den mehrfachen Link auf Lenin. ;-) --Emkaer 17:34, 2. Okt. 2009 (CEST)
- Schließe mich inhaltlich soweit den Vorschlägen von Juliana an (# 16) und würde sie wie folgt konkretisieren bzw. erweitern: Erweiterung des Schiedsgerichts auf 15 Mitglieder, keine Admins, allgemeine Wahl wie gehabt, Festlegung eines klaren Kompetenzregulariums (wann sanktionsfähig, wann nicht, wann zuständig, wann nicht, wer kontrolliert, wer nicht?), Erweiterung der Funktion in Richtung Konflikt-Moderation und -Mediation mit dem längerfristigen Ziel, für Konflikte zwischen Usern die erstrangige Anlaufstelle zu sein. Das VM-Wesen, wie es aktuell läuft, ist sowieso einer der größten Dauer-Klimavergifter hier. In der Schweiz beispielsweise ist in Zivilverfahren eine Schiedsinstanz obligatorisch; erst dann kann vorm Kadi verhandelt werden. Weiterer Vorschlag: Abschaffung des Verbots, mit juristischen Schritten zu drohen. Ob blöd oder berechtigt: Verhindern kann solche eh niemand. Warum will sich WP hier abschotten und auf Heile Welt machen – wo eh jeder weiß, dass das hinten und vorne nicht stimmt. --79.255.16.133 20:26, 2. Okt. 2009 (CEST)
- Doppelseufz. Als ehemaliges Mitglied des SG, kann ich nur die Feststellung treffen, dass bei einem ordentlichen Kompetenzrahmen - so wie es das ArbCom auf en:wp hat, dass Ganze wohl nicht passiert wäre, zumindest nicht in der Form der faktischen Selbstauflösung. Fakt ist, dass sich das SG zu mindestens 50 % des gesamten Zeitaufwandes zunächst einmal damit beschäftigen muss, ob überhaupt ein Fall angenommen werden kann - und das ausschließlich wegen dem Kompetenzkorsett das man dem SG per MB umgebunden hat. Es ist an der Zeit, in den nächsten Wochen zuerst einmal darüber nachzudenken, ob dieses Korsett nicht auf der Müllhalde zu entsorgen ist, den bisher war das SG ein zahnloser Tiger, der von der Community im Wesentlichen mitleidig belächelt wurde. Wenn dann noch interne Probleme - wie offensichtlich im letzten Fall - auftauchen (ich will jetzt hier weder eine Analyse noch Schuldzuweisung vornehmen) dann läuft halt auch ein löchriges Fass irgendwann mal über. Daher noch einmal: Stattet das SG mit den Kompetenzen aus, wie sie das ArbCom auf en schon lange hat - anschließend kann man sich dann mit Neuwahlen beschäftigen. --SVL ☺ 00:04, 3. Okt. 2009 (CEST)
- Das gesamte SG neu wählen, die Hintergründe des Rücktritts sollten nicht bis in Krankenakten hinein, aber doch etwas besser beleuchtet werden. Die Nachrück-Lösung sollte nicht umgesetzt werden, da ich bei den NAchrückenden keine ausreichende Legitimation durch die Community sehe.--Liberaler Humanist 00:12, 3. Okt. 2009 (CEST) -Nachtrag: Es ist wenig sinnhaft, das gesamte Sg als "gescheitert" o.ä. zu erachten, nur weil sich angeblich ein Mitglied nicht benehmen kann. --Liberaler Humanist 00:19, 3. Okt. 2009 (CEST)
- Durch den mehrheitlichen Rücktritt der Mitglieder ist das Schiedsgericht nicht mehr beschlussfähig. Das Gericht hat sich mangels fehlender Regularien dadurch selbst terminiert. Diese Feststellung ist kein Vorwurf an die ehemaligen Mitglieder des Gerichts. Zur Fragestellung: Ist das nun das Ende des Schiedsgerichts? gehört zunächst eine intensive Betrachtung der Rücktrittsgründe (ohne Unterstellungen und Vermutungen). --S.Didam 11:30, 3. Okt. 2009 (CEST)
- Das Verfahren über Befangenheit zu entscheiden hat versagt. Liegt es an der Besetzung / Größe / mangelnder Einsicht / Einflussnahme (Entfernung der Stimme von gustavf, Henriette auf der Diskuseite) oder lässt sich das auch durch geändertes Verfahren lösen - dem Benutzerwunsch mehr Rechnung tragen. Generell halte ich es für eine Gelegenheit das SG weniger in Richtung obersten Gerichtshof als in Richtung Arbitration Committee mit öffentlicher Verhandlung weiterzuentwickeln. Einige der Probleme des aktuellen Falles wären uns dann erspart geblieben. --Lixo 13:28, 3. Okt. 2009 (CEST)
- Ich habe mir die Auseinandersetzung der beiden Streithähne angesehen. Die ist ja unter anderem deshalb schon kaum nachzuvollziehen, weil beide so eitel sind, sich mehrere Namen zu geben. Es ist schon deswegen eine Zumutung, sich damit zu beschäftigen.
Zu dem Streit selbst: Das ist ja eine unangenehme lange Auseinandersetzung. Mir scheint, da hatten sich zwei Personen ineinander verhakelt, die beide Schuld an der Eskalation hatte. Der Anrufer des SG, Taxiarchos sowieso , hält es für unumgänglich auf Seiten, auf denen sein gegenüber editiert, QS und andere Bausteine zu setzen. Umschattiger ist von seinen edits erst Recht kein Waisenknabe. Seine Seite Benutzerbeiträge ist voll von VM -Meldungen und editstreits. Was hätte eine SG Entscheidung bringen können? ME wäre die einzige Lösung ein Verbot gewesen gegenseitig in Artikel zu editieren, auf denen der andere tätig war.
Ein sehr komplizierter Fall: Warum hat das SG nicht abgelehnt, über diesen Fall weiter zu verhandeln? Alle hätten sich für befangen erklären können.
Die Begründung der SG-Mitglieder sind für andere nicht verständlich. Allgemeine Andeutungen von etwas, was aber gar nicht konkret angesprochen wird. Wenn es Fehlverhalten von jemand gegeben hat, bitte klar benennen.
Warum gibt sich das Schiedsgericht nicht eine Geschäftsordung oder schaffen wir eine?
Den kollektiven Rücktritt halte ich für Blödsinn. Wir sollten ihn nicht annehmen. Dass der SG Job unangenehm sein kann, ist doch von vornherein klar gewesen. Wenn etwas gescheitert ist, ist es die Lösung des anstehenden Falls gewesen.
Wir brauchen ein SG. Vielleicht mit fest gewählten Ersatzleuten.--Orik 14:41, 3. Okt. 2009 (CEST) - Man könnte vieles wiederholen was schon oben steht: den Wahlmodus zu ändern in Richtung Arbcom, d.h. auch mehr Kompetenzen, usw. Ob man über den Sinn und Notwendigkeit des SG diskutieren sollte - in meinen Augen nicht, denn ein Arbcom ist notwendig. Eine Lehre sollte man sich aber aus diesem Vorfall nehmen, und im Prinzip ist es schon auch aus den Rücktrittserklärungen herauslesbar: wenn die Gemeinschaft ein SG (oder Arbcom) wählt, muss sie auch in der Lage sein, ihm gegenüber auch das nötige Vertrauen zu bringen, und ihm auch eine Unterstützung geben. Sonst kommt auch hier die Situation (wie gegenwärtig in einer anderen Wiki), dass eine Stelle vakant ist, ausgeschrieben - und stelle Dir vor, keiner geht hin. Seit Monaten. Also, alle sollten in sich gehen und nachdenken. Ein SG - und seine Mitglieder - sollte nicht zu einer zweiten Löschprüfungsseite werden. -jkb- 15:35, 3. Okt. 2009 (CEST)
- ich bin und war kein fan des SG. trotzdem scheint mir die tendenz der bisherigen diskussionen zu sein, dass wir das SG nicht abschaffen sollten. vor diesem hintergrund schlage ich vor, dass das SG bis zum nächsten wahltermin "betriebsferien" macht. bei der nächsten wahl werden dann, entsprechend der "offenen stellen" einige schiedsrichter für 1 jahr, andere nur für 6 monate gewählt, damit der rhythmus am ende wieder stimmt. sinnvollerweise bekommen diejenigen kandidaten mit der höchsten stimmenzahl die lange, die weiter hinten platzierten die kurze amtszeit. ich gehe davon aus, dass ein neues SG sich nach diesen erfahrungen eine art geschäftsordnung geben wird. diese kann sich dann mit der zeit entwickeln und sorgt hoffentlich langfristig dafür, dasss persönliche konflikte innerhalb des gremiums weniger dramatische auswirkungen haben können. dass ein team nicht funktioniert, kann aber eben einfach immer mal passieren, ausschließen kann man das nie. ergänzend schlage ich ausserdem vor, dass das SG in zukunft zwei "kammern" von je 5 schiedsrichtern bildet, die dann zu fünft einen fall betreuen. damit könnte man mit befangenheit einzelner richter leichter umgehen und die diskussionen können in kleinerem kreis imho zielführender ablaufen. komplizierte dinge lassen sich einfach nicht zu zehnt abends nach der arbeit im chat diskutieren.--poupou review? 17:15, 3. Okt. 2009 (CEST)
- Ließe sich ja mit meinem Vorschlag der 5 Reservekandidaten kombinieren. Je nach Stimmenzahl 1 Jahr, ein halbes Jahr, ein halbes Jahr Reserve oder nix. --Elop 17:06, 3. Okt. 2009 (CEST)
- Ich bin spätestens seit dem zweiten MB [1] auch kein Freund des SG mehr. Ich bin aber nicht schadenfroh, sondern ziemlich nachdenklich.
Was ist schiefgelaufen? Es gab sicher einige unverständliche, ja absurde Enstscheidungen, sowohl was die Annahme von Fällen betraf als auch Entscheidungen selbst. Da war ich z.B. ziemlich sauer, und das war auch die Entscheidung, die mich von einem Skeptiker zu einem Gegner der Institution gemacht hat. Es kann nicht sein, daß 5 Schiedsrichter, von denen vielleicht nur 3 diese Entscheidung mitgetragen haben und von denen auch noch 2 befangen waren, die Entscheidung einer größeren Zahl von Admins umschmeißen! Hier gab es möglicherweise sogar innerhalb des SG eine Mehrheit gegen die Sperrverkürzung, und ganz sicher keine Mehrheit dafür! Der Fall war ein Trauerspiel, vom Antrag über die Annahme und Befangenheitslage bis hin zur abschließenden Entscheidung.
Wenn von 10 Richtern 5 gegen den Antragsteller befangen sind, können die anderen 5 gar keine Mehrheit zustandebringen, selbst wenn sie nicht, wie in diesem Fall, für den Antragsteller befangen sind, und der Fall ist abzulehnen. Insofern pädiere ich für die Zukunft für eine ungerade Schiedsrichterzahl, das nur am Rande.
Und nein, Henriette, hier hat nicht die Community dabei versagt, eine Lösung zu finden, hier hat das SG versagt, seine Mehrheitsverhältnisse falsch eingeschätzt und damit eine gefundene und weitgehend unumstrittene Lösung aufgehoben! Eine Institution, die so abgehoben über der Realität schwebt, braucht sich nicht über mangelnden Rückhalt in der Community zu wundern!
Einige werden jetzt sagen: "Das war gut so, denn Admins sollen ja auch keine Richter sein", aber wenn man diesen Grundsatz wirklich ernst nimmt, darf das SG in Zukunft bitteschön auch die VM abarbeiten, und zwar rund um die Uhr! Gewaltenteilung: Benutzer melden, das SG entscheidet, und zwar nicht erst viereinhalb Wochen später, sondern zeitnah, was die Admins bisher ja auch müssen, die Admins sperren nur noch auf Anweisung des SG, und alle sind glücklich, oder?
Das SG sollte aber eigentlich kein Strafgericht sein und auch keine Revisionsinstanz für Sperr- und Löschprüfungen, sondern ein Mittel zur Konfliktlösung zwischen Benutzern! Natürlich gab es Fälle, in denen das SG erfolgreich genau das gemacht hat, z.B. der Zipferlak-Fall, an dem auch ich beteiligt war. Es gab auch (mindestens) eine Entscheidung, die ich richtig fand, bei der das SG aber nach Meinung der Community seine Kompetenzen überschritten hatte. Anders gesagt: Ein SG mit den richtigen Regeln, Schwerpunkten und Zielsetzungen und auch etwas Respekt vor der schweren Aufgabe der Admins könnte auch meiner Meinung nach funktionieren.
Daß das SG ausgerechnet an einem Fall zerbrochen ist, den ich zu der Kategorie von Problemen zähle, für die das SG eigentlich geschaffen wurde, nämlich das Lösen von Konflikten zwischen Benutzern, ist ebenso bemerkenswert wie traurig, aber es zeigt, daß es eben schwerer ist, echte Konflikte zu lösen als Adminentscheidungen zu revidieren und infinit gesperrte Projektstörer mit Hinweis auf ein ordentliches BS-Verfahren freizulassen.
Das SG in der jetzigen Form (also im jetzigen "Kompetenzrahmen") ist bestenfalls sinnlos, wenn nicht sogar kontraproduktiv. Bevor ein neues SG gewählt wird, sollte man deshalb über eine Erweiterung (Complex hat die damit verbundenen Gefahren beschrieben) und/oder Einschränkung der Kompetenzen (Streichen des Zuständigkeitsbereichs "Sperrprüfung de Luxe"?) nachdenken und vor allem das Ziel Erstellung einer Enzyklopädie auch in den SG-Regeln ganz oben verankern. Dieses Ziel muß über dem Grundsatz AGF stehen – wobei AGF ohnehin nicht heißt, daß man es, wie es die bisherigen SGs getan haben, auf altbekannte Störer, POV-Krieger und Trolle anwendet, bei denen es geradezu absurd erscheint, noch von gutem Willen auszugehen.
Vorgehensweise? 1.) Analyse der alten Fälle. Was war gut, was war schlecht, wo hat der Kompetenzrahmen eine Lösung erschwert oder gar verhindert? 2.) MB zur Änderung des Kompetenzrahmens und des Wahlverfahrens einschließlich der Grundsatzfrage SG ja oder nein, 3.) Wahl. Und diese Schritte bitte nicht bis November durchpeitschen!
Meiner bescheidenen Meinung nach kann man sich den Aufwand aber auch sparen, denn die Wikipedia hat jahrelang ohne das SG funktioniert – und zwar gefühlt besser als jetzt. Hat das SG denn die Wikipedia im Sinne eines Projekts zur Erstellung einer Enzyklopädie verbessert? Ich meine nicht, eher im Gegenteil. Ein Grund für die Verschlechterung des Klimas dürfte sein, daß dank des "Ministerium für AGF" jetzt jeder Troll und jeder POV-Pusher weiß, daß er nicht infinit gesperrt werden kann, egal wie sehr und wie oft er sich danebenbenimmt, denn AGF gilt ja vor allem für Problembenutzer, aber nur eher selten für Autoren, Qualitätssicherer, Vandalenjäger oder gar Admins. Und daß das herkömmliche BSV nicht mehr funktioniert, ist seit Jahren bekannt. --Fritz @ 17:17, 3. Okt. 2009 (CEST) PS: Sorry, ist etwas länger geworden als geplant! - Zum Beispiel Elops zweiter Punkt (s.o.) ist bitte auch zu berücksichtigen. --85.176.151.61 11:25, 4. Okt. 2009 (CEST)[2]
- ??? Meinst Du eine Überschrift tiefer? --Elop 13:32, 4. Okt. 2009 (CEST)
- Vorschläge gegen die Problematik lägen in einer Neuformulierung der Regeln:
- Ist ein SG-Verfahren angenommen, kann eine Partei dieses nicht ohne Zustimmung der Mehrheit der Schiedsrichter abbrechen.
- Persönliche Bekanntschaften eines Schiedsrichters mit einer Partei führen zwingend zum Ausstand dieses Schiedsrichters.
- Jede Partei kann jeden Schiedsrichter vor Annahme des Verfahrens für befangen erklären und diesen so zwingen, in den Ausstand zu treten. Nach Annahme des Verfahrens ist dies nicht mehr möglich. Eine Begründung ist nicht notwendig.
- Fallseiten und Fall-Diskussionsseiten sind grundsätzlich halbzusperren.
- Kontaktaufnahmen und Diskussionen von Schiedsrichtern mit Parteien eines offenen Falles ausserhalb der Fall-Seite (d.h. auf anderen WP-Seiten inklusive Falldiskussion, im Chat, im RL oder auf irgend eine andere Art) sind nicht zulässig.
- Die Teilnahme von Schiedsrichtern an Diskussionen auf der Diskussionsseite eines offenen Falls ist nicht zulässig.
- Kommentare von Schiedsrichtern zu einem offenen Fall sind ausser auf der Fallseite weder innerhalb noch ausserhalb der Wikipedia zulässig.
- Als neues Motto des Schiedsgerichts gelte folgendes Zitat:
„Few attacks either of ridicule or invective make much noise, but by the help of those they provoke.“
- Hätten diese Regeln bereits gegolten, hätte die Eskalation so nicht stattfinden können.
- Gruss, --Cú Faoil RM-RH 00:17, 8. Okt. 2009 (CEST)
Versuch einer Zusammenstellung der Ideen
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Nach aktuellem Stand (4. Oktober, 5 Uhr morgens) wird das Schiedsgericht als Institution nur in einer Minderheit der obigen Stellungnahmen für gescheitert erklärt (in dem Sinne, dass es überhaupt kein Schiedsgericht mehr geben soll). Eine solche Position kann ich ca. 6 oder 7 (nicht jede Stellungnahme ist eindeutig; Stimmen, die eine Abschaffung als Alternative zur grundsätzlich bejahten Reform sehen, nicht mitgezählt) der bisher 36 Reaktionen entnehmen. Grossmehrheitlich ist man aber der Ansicht, dass etwas anders werden soll, wobei bezüglich dieses "Anderswerdens" sehr unterschiedliche Vorschläge eingebracht werden. Ich stelle hier einfach mal ein paar zusammen, den Stellungnahmen entnommen - nicht als ein zusammengehöriges Set oder gar als Vorschlag meinerseits zu sehen, sondern nur eine verknappte und natürlich disparate Übersicht einiger hier vorgebrachter Ideen. Bitte gerne ergänzen, falls jemand seine Idee vermisst. Gestumblindi 05:32, 4. Okt. 2009 (CEST)
- Kompetenz für inhaltliche Auseinandersetzungen.
- Genauer festlegen, was das SG leisten soll und welche Entscheidungsbefugnis es hat.
- Wahlmodus ändern und Kontra-Stimmen zulassen.
- Gruppen zur Wahl stellen, analog zu Vorstandswahlen.
- Statt 10 Schiedsrichtern 15 bis 20 ernennen.
- Mehr Entscheidungsbefugnis für das SG.
- Neues Meinungsbild, ob und wenn ja zu welchen Rahmenbedingung das SG weiterarbeiten soll.
- Fachliche von persönlichen Fragen trennen, Gremium von Fachredaktionen schaffen.
- SG soll nicht selbst handeln, sondern Fragen der Rechtmässigkeit beantworten, auf dieser Basis könnten Sperrverfahren eingeleitet werden.
- Umfassendes MB zur Behebung der strukturellen Schwächen gleichzeitig mit Neuwahlen.
- Keine Adminfunktionen für Mitglieder des SG.
- Zusammen mit 5 Schiedsrichtern auch 5 Stellvertreter/fallbezogene Nachrücker wählen, die z.B. bei Befangenheit eingesetzt werden.
- SG in Richtung Arbitration Committee mit öffentlicher Verhandlung weiterentwickeln.
- SG soll sich eine Art Geschäftsordnung geben.
- Zwei "Kammern" von je 5 Schiedsrichtern, die dann zu fünft einen Fall betreuen.
- SG komplett und ersatzlos abschaffen
- Wenn immerhin ein Sechstel der hier geäußerten Stimmen die Abschaffung für die richtige Lösung halten, und weitere Benutzer die Abschaffung für sinnvoll halten, wenn keine Reform gelingt (bei der derzeitigen Diskussionsunkultur hier unke ich, dass keine Reform gelingen wird), ist es äußerst betriebsblind, die Option Abschaffung nicht in die Übersicht der Vorschläge aufzunehmen. -- Azog, Ork von mäßigem Verstande 10:10, 4. Okt. 2009 (CEST)
- Die Zusammenstellung ist leider reichlich parteilich. Ich würde eher sagen: Es gab mehrheitliche Zustimmung dafür, so nicht weiterzumachen. Die Stimmen, die einfach eine turnusgemäße Neuwahl vorsehen, sind klar in der Minderheit. Ein Teil der "Nicht-so-Weitermacher" optiert für völlige Abschaffung des SG, tw. mit Ersetzung durch andere Lösungen (ad-hoc-Schlichtung, neue Kontrollen für Sperrverfahren), ein anderer Teil ist für Revision der SG-Kompetenzen und Klärung der Prozeduren, meist mit dem Wunsch der Erweiterung der Kompetenzen. Auffallend ist, dass relativ viele Teilnehmer das SG in der jetzigen Form für problematisch halten - auch die, die ihm prinzipiell positiv gegenüberstehen. Dh ohne ein erneutes MB zum SG wird die Legitimation des SG sicher nicht wachsen, wobei die Richtungen, wohin dieses MB gehen soll, stark divergieren. Es wäre wohl nicht so schwer, ein paar Pfade herauszuarbeiten: von völliger Abschaffung über neuen Kompetenzzuschnitt bis zu direkter Kompetenzerweiterung.--Mautpreller 17:03, 4. Okt. 2009 (CEST)
- Wenn die Zusammenstellung "parteilich" ausfiel, so war das keine Absicht. Ich schrieb ja: Bitte gerne ergänzen, falls jemand seine Idee vermisst. Sicher: "Es gab mehrheitliche Zustimmung dafür, so nicht weiterzumachen" - schrieb ich auch: "Grossmehrheitlich ist man aber der Ansicht, dass etwas anders werden soll ..." Meine eigene Präferenz, erstmal einfach neuzuwählen, habe ich in der Liste nicht einmal aufgeführt. Sie soll dem geforderten "Herausarbeiten von Pfaden" dienen. Ein Vorschlag: Alle Interessierten setzen in der obigen Liste mal ihre Unterschrift unter jene Punkte, die sie unterstützen würden. Gestumblindi 17:20, 4. Okt. 2009 (CEST)
- Die ersatzlose Abschaffung ist wohl keine Option, vielmehr müsste dazu schon ein Maßnahmenbündel die hohe Gerichtsbarkeit entbehrlich machen - etwa das von Dir, Azog, oben skizzierte. --MBq Disk Bew 18:19, 4. Okt. 2009 (CEST)
- Warum nicht? Meiner bescheidenen Meinung nah wäre die Wikipedia ohne das Schiedsgericht besser dran als mit, selbst ohne weitere Änderung. Allerdings wäre es trotzdem wünschenswert, eine echte Schlichtungsinstanz zu schaffen, die es bislang nicht gibt - und eine Kontrolle für Sperrentscheidungen, die es bislang ebenso wenig gibt. Dazu braucht es aber ein Schiedsgericht wirklich nicht.--Mautpreller 20:59, 4. Okt. 2009 (CEST)
- @Gestumblindi: Für meine Präferenz gibt es in Deiner Zusammenstellung keinen Punkt.--Mautpreller 21:00, 4. Okt. 2009 (CEST)
- Die Zusammenstellung ist leider reichlich parteilich. Ich würde eher sagen: Es gab mehrheitliche Zustimmung dafür, so nicht weiterzumachen. Die Stimmen, die einfach eine turnusgemäße Neuwahl vorsehen, sind klar in der Minderheit. Ein Teil der "Nicht-so-Weitermacher" optiert für völlige Abschaffung des SG, tw. mit Ersetzung durch andere Lösungen (ad-hoc-Schlichtung, neue Kontrollen für Sperrverfahren), ein anderer Teil ist für Revision der SG-Kompetenzen und Klärung der Prozeduren, meist mit dem Wunsch der Erweiterung der Kompetenzen. Auffallend ist, dass relativ viele Teilnehmer das SG in der jetzigen Form für problematisch halten - auch die, die ihm prinzipiell positiv gegenüberstehen. Dh ohne ein erneutes MB zum SG wird die Legitimation des SG sicher nicht wachsen, wobei die Richtungen, wohin dieses MB gehen soll, stark divergieren. Es wäre wohl nicht so schwer, ein paar Pfade herauszuarbeiten: von völliger Abschaffung über neuen Kompetenzzuschnitt bis zu direkter Kompetenzerweiterung.--Mautpreller 17:03, 4. Okt. 2009 (CEST)
- Nur so ein Gedanke: Vielleicht kann man auch ganz von einer gewählten/amtierenden Institution abrücken und geht über zu einer automatisch ausgewählten Gruppe, die jeweils für einen Fall ausgewählt wird, aus der Grundmenge der aktiven Benutzer, die allgemein bestimmte Kriterien erfüllen. Dabei ließen sich auch ganz gezielt Benutzer auswählen, die mit den beiden Kontrahenten in ihrer bisherigen Autorentätigkeit wenig Berührungspunkte hatten, so dass eine hohes Maß an Neutralität gegeben wäre. Die sortierte Gruppe wird angeschrieben, wenn sich von den z.B. 30 die ersten zehn bereits erklärt haben, wird entschieden. Klingt zumindest ganz einfach, aber da stellt sich mir die Frage - was wird entschieden, naja, eine Gedanke eben --217.83.20.87 21:53, 4. Okt. 2009 (CEST)
- Interessanter Ansatz, das kommt einem Schöffengericht recht nahe. Problem wäre wohl die zufällige Auswahl der Benutzer (Bot?) und insbesondere die Festlegung der Kriterien, die auf solche Benutzer zutreffen müßten (regelmäßige Aktivität, Edit und/oder Artikelzahl, Dauer der Mitarbeit etc.). Wir sollten auch nicht vergessen, daß nur ein Bruchteil aller Benutzer sich einen solchen Meta- bzw. Communitykram antun würde. --Fritz @ 20:02, 5. Okt. 2009 (CEST)
- Benutzer könnten auf ihrer Benutzerseite eine Vorlage ähnlich wie „Benutzer ist Mentor“ einbauen. Ein Bot wählt zufällig Benutzer, die die Kriterien erfüllen und die Vorlage eingebunden haben. Diese bilden, falls sie zustimmen, das Schiedsgericht für einen Fall. --Morten Haan 22:09, 5. Okt. 2009 (CEST)
- Die Idee mit der Vorlage ist gut. Aber warum zufällig? Vernünftiger wär doch zu sagen: Jeder der Kontrahenten wählt sich einen Schlichter, beide kooptieren dann einmütig einen bis mehrere weitere Schlichter. Ist das Gremium komplett und wird von den Streithähnen anerkannt, kann der Antrag nicht mehr zurückgezogen werden, die öffentliche Verhandlung ergibt einen bindenden Spruch.--Mautpreller 17:11, 6. Okt. 2009 (CEST)
- Na super, da lässt sich das Verfahren bereits früh torpedieren (man wählt keinen Schlichter und alles hängt). Abgesehen davon gibt es oft auch deutlich mehr als zwei Beteiligte. Bsp.: Mögliche unberechtigte Löschung - da gibt es den Löschadmin und den LP-Admin, sowie den LA-Steller (3 auf einer Seite) auf der Gegenseite mindestens den Antragsteller (1 Person). Ergo schon mal mindestens vier Beteiligte, dabei drei auf der einen aber nur einer auf der anderen Seite (wechselseitiges Aussuchen ist daher eher unbrauchbar).--MfG Kriddl Kriddlmitdreckbewerfstelle 17:19, 6. Okt. 2009 (CEST)
- Das ist eben von einer anderen Seite her gedacht: Wie kriegt man eine Schlichtung hin, die für die Streitenden Autorität besitzt? Wenn überhaupt, ist das nur so möglich. Willst Du lieber um jeden Preis eine "gerichtliche" Entscheidung, dann brauchst Du natürlich ein Gericht. Dass das besser sein soll, kann ich nicht glauben. - Wenn sich jemand die Schlichtung prinzipiell verweigert, ist der Fall entweder eben nicht zu schlichten (womit man oft leben kann) oder, falls davon intolerable Störungen für andere ausgehen, muss halt eine Adminentscheidung (Sperre) getroffen werden. Das ist dann aber natürlich keine Lösung des Falls, sondern eine Notmaßnahme zum Schutz des Projekts. - Das "Problem" der Auswahl ist m.E. keins, auch in dem von Dir genannten Fall gibts zwei Parteien, die sich eben auf je einen Schlichter einigen müssen. - Dass das SG neuerdings Revisionsinstanz für die Löschprüfung ist, hab ich auch noch nicht gewusst.--Mautpreller 20:17, 6. Okt. 2009 (CEST)
- Ist möglicher Missbrauch der Adminfunktionen (unberechtigte Löschung), die LP brauchts, weil ohne die nicht alle sonstigen Möglichkeiten ausgeschöpft wurden. Soll ich Dir Beispielsfälle zitieren? Deine "Zwei-Parteien-Theorie" ist zwar gut und schön, in der Regel mögen sich die Admins im Ergebnis einig gewesen sein, können aber durchaus ansonsten unterschiedlicher Auffassung sein (z.B. kann in der LP der admin lediglich formal keine Verletzung des Ermessens festgestellt haben, inhaltlich aber, wenn er erster gewesen wäre vollkommen anders entschieden haben). Kurz sobald Du bei der Partei mehrere Personen hast (und ich nannte nur ein Beispiel, ähnliches würde auch für Benutzersperre plus Sperrprüfung gelten) wird das Auswahlproblem auftauchen. Wenn Du jedem einen Schlichter zuordnest, dann wird der Betroffene übrigens fragen: "Warum dürfen die drei und ich nur einen"? - und dasa vollkommen zu Recht. Übrigens können auch die Admins sich durch Nichtauswahl sperren. Dein Vertrauen in allen Ehren.--MfG Kriddl Kriddlmitdreckbewerfstelle 09:06, 7. Okt. 2009 (CEST)
- Ich denke nicht, dass es so schwierig ist, zwei Schlichter auszuwählen, deren einem jeder Beteiligte vertraut. Käme auf einen Versuch an. "Sperren" kann sich natürlich jeder - aber wer sich bei einem mit normalen Mitteln unlösbaren Konflikt gegen jede Schlichtung sperrt, muss eben mit Sanktionen rechnen. Dafür braucht man freilich kein Schiedsgericht. Lange Benutzersperrungen langfristiger Benutzer schließlich sollte grundsätzlich die Community entscheiden - aber in einem Verfahren, das, sagen wir, von drei Personen aus dem Kreis derer, die für Schlichtung in Frage kommen, moderiert wird.--Mautpreller 12:14, 7. Okt. 2009 (CEST)
- Ist möglicher Missbrauch der Adminfunktionen (unberechtigte Löschung), die LP brauchts, weil ohne die nicht alle sonstigen Möglichkeiten ausgeschöpft wurden. Soll ich Dir Beispielsfälle zitieren? Deine "Zwei-Parteien-Theorie" ist zwar gut und schön, in der Regel mögen sich die Admins im Ergebnis einig gewesen sein, können aber durchaus ansonsten unterschiedlicher Auffassung sein (z.B. kann in der LP der admin lediglich formal keine Verletzung des Ermessens festgestellt haben, inhaltlich aber, wenn er erster gewesen wäre vollkommen anders entschieden haben). Kurz sobald Du bei der Partei mehrere Personen hast (und ich nannte nur ein Beispiel, ähnliches würde auch für Benutzersperre plus Sperrprüfung gelten) wird das Auswahlproblem auftauchen. Wenn Du jedem einen Schlichter zuordnest, dann wird der Betroffene übrigens fragen: "Warum dürfen die drei und ich nur einen"? - und dasa vollkommen zu Recht. Übrigens können auch die Admins sich durch Nichtauswahl sperren. Dein Vertrauen in allen Ehren.--MfG Kriddl Kriddlmitdreckbewerfstelle 09:06, 7. Okt. 2009 (CEST)
- Ich dachte eher an eine automatische Auswahl, jedoch keineswegs zufällig. Die Wikipedia ist eine Datenbank, mit der sich für jeweils zwei User ein Faktor ermitteln lassen sollte, wieweit ihre Edits korrelieren. Daran ließe sich m.E. halbwegs sicher bestimmen, ob sich zwei User häufig im selben Bereich bewegen oder nicht. So sollte es möglich sein, für die Antragsteller beim Schiedsgericht automatisch Schlichter auszuwählen, die bisher wenig mit den Beteiligten zu tun hatten. So ein Faktor sagt wenig darüber aus, ob nicht eventuell zum strittigen Thema gleiche Meinungen vorliegen, aber m.E. gehts bei der Auswahl darum, neutrale und dadurch überwiegend akzeptierte Schiedsrichter auszuwählen. Das mit der Vorlage als Bereitschaftserklärung wäre eine Variante. Jedoch müssten dann diese User schon vorher aktiv werden. Theoretisch sollte es auch funktionieren, die "Auserwählten" bei einer SG-Anfrage per Mail oder wie auch immer zu kontaktieren und wenn sich eine Mindestanzahl positiv gemeldet hat, wäre die Auswahl abgeschlossen. Grundsätzlich bräuchte natürlich auch diese jeweils neu zusammengewürfelte Gruppe eine Geschäftsordnung, die bei dieser Art der Ermittlung der Schiedsrichter nicht jedesmal neu geschrieben werden kann. Wenn es die aber gibt und klar gestaltet und die notwendige "Gewalt" gibt, könnte das vielleicht funktionieren. Grundsätzlich denke ich, das soll ein Auswahlverfahren die Akzeptanz und das Verständnis für die (kurzfristige) Institution verbessern könnte, da kaum das Gefühl von Bürokratie aufkommen sollte und eine möglicherweise anwachsende Unmut gegenüber einzelnen Schiedsrichtern nicht zu erwarten ist. --217.83.6.27 07:07, 7. Okt. 2009 (CEST)
- Das ist eben von einer anderen Seite her gedacht: Wie kriegt man eine Schlichtung hin, die für die Streitenden Autorität besitzt? Wenn überhaupt, ist das nur so möglich. Willst Du lieber um jeden Preis eine "gerichtliche" Entscheidung, dann brauchst Du natürlich ein Gericht. Dass das besser sein soll, kann ich nicht glauben. - Wenn sich jemand die Schlichtung prinzipiell verweigert, ist der Fall entweder eben nicht zu schlichten (womit man oft leben kann) oder, falls davon intolerable Störungen für andere ausgehen, muss halt eine Adminentscheidung (Sperre) getroffen werden. Das ist dann aber natürlich keine Lösung des Falls, sondern eine Notmaßnahme zum Schutz des Projekts. - Das "Problem" der Auswahl ist m.E. keins, auch in dem von Dir genannten Fall gibts zwei Parteien, die sich eben auf je einen Schlichter einigen müssen. - Dass das SG neuerdings Revisionsinstanz für die Löschprüfung ist, hab ich auch noch nicht gewusst.--Mautpreller 20:17, 6. Okt. 2009 (CEST)
- Na super, da lässt sich das Verfahren bereits früh torpedieren (man wählt keinen Schlichter und alles hängt). Abgesehen davon gibt es oft auch deutlich mehr als zwei Beteiligte. Bsp.: Mögliche unberechtigte Löschung - da gibt es den Löschadmin und den LP-Admin, sowie den LA-Steller (3 auf einer Seite) auf der Gegenseite mindestens den Antragsteller (1 Person). Ergo schon mal mindestens vier Beteiligte, dabei drei auf der einen aber nur einer auf der anderen Seite (wechselseitiges Aussuchen ist daher eher unbrauchbar).--MfG Kriddl Kriddlmitdreckbewerfstelle 17:19, 6. Okt. 2009 (CEST)
- Die Idee mit der Vorlage ist gut. Aber warum zufällig? Vernünftiger wär doch zu sagen: Jeder der Kontrahenten wählt sich einen Schlichter, beide kooptieren dann einmütig einen bis mehrere weitere Schlichter. Ist das Gremium komplett und wird von den Streithähnen anerkannt, kann der Antrag nicht mehr zurückgezogen werden, die öffentliche Verhandlung ergibt einen bindenden Spruch.--Mautpreller 17:11, 6. Okt. 2009 (CEST)
- Benutzer könnten auf ihrer Benutzerseite eine Vorlage ähnlich wie „Benutzer ist Mentor“ einbauen. Ein Bot wählt zufällig Benutzer, die die Kriterien erfüllen und die Vorlage eingebunden haben. Diese bilden, falls sie zustimmen, das Schiedsgericht für einen Fall. --Morten Haan 22:09, 5. Okt. 2009 (CEST)
- Interessanter Ansatz, das kommt einem Schöffengericht recht nahe. Problem wäre wohl die zufällige Auswahl der Benutzer (Bot?) und insbesondere die Festlegung der Kriterien, die auf solche Benutzer zutreffen müßten (regelmäßige Aktivität, Edit und/oder Artikelzahl, Dauer der Mitarbeit etc.). Wir sollten auch nicht vergessen, daß nur ein Bruchteil aller Benutzer sich einen solchen Meta- bzw. Communitykram antun würde. --Fritz @ 20:02, 5. Okt. 2009 (CEST)
Überlegungen
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]1. Man könnte darüber diskutieren, ob Schiedsrichter zurücktreten können. Es macht aber wenig Sinn. Das Schiedsgericht ist im Wesentlichen an der unzureichenden rechtlichen Regelung gescheitert. Wichtig ist zuallererst, daran zu arbeiten.
2. Zu untersuchen, was im Schiedsgericht im Einzelnen vorgefallen ist (wie auf der Diskussionsseite des Schiedsgerichts begonnen), würde die Sensationslust befriedigen und vielleicht denen ein reiches Betätigungsfeld geben, denen an Diskussionen und Streit gelegen ist. Sollten da ungute Vorgänge sich abgespielt haben, wurden auch diese wesentlich durch die unzureichende rechtliche Regelung des Schiedsgerichts mit verursacht. Wir sollten daher nicht in der Vergangenheit herumstochern, sondern an Verbesserungen für die Zukunft arbeiten.
3. Es ist eine hohe Errungenschaft, dass heute praktisch alle Lebensbereiche rechtlich geregelt sind und dass Rechtsschutzmöglichkeiten oder Möglichkeiten der Beilegung von Streitigkeiten bestehen. Ich würde mich in einer Wikipedia nicht wohlfühlen, in der das anders wäre. Möglichkeiten der Streitbeilegung anderer Art sind natürlich willkommen, wir reden hier über eine Instanz für Fälle, in denen diese Möglichkeiten scheitern.
4.
Die Gründung eines Gerichts setzt zunächst voraus, sich über die rechtlichen Bedingungen klar zu werden. Als deutscher Jurist gehe ich dabei im Folgenden von deutschem Rechtsverständnis aus. Die rechtliche Einordnung ist schwierig.
Was ist Wikipedia?
Kein Verlag, der eine Enzyklopädie herausgibt mit Hilfe von bezahlten Angestellten und freien Mitarbeitern. Dann würde die „Firma“ die Richtlinien bestimmen, es bestünden Arbeitsverträge mit dem Angestellten und sonstige Verträge mit den freien Mitarbeitern. Für Streitigkeiten stünden die Arbeitsgerichte bzw. Zivilgerichte zur Verfügung.
Wikipedia wird von der Wikimedia Foundation in den USA betrieben. Das könnte dafür sprechen, dass alles nach dem Recht der USA zu beurteilen wäre. Tatsächlich nimmt die Wikimedia Foundation keine detaillierte Regelung der Rechtsverhältnisse der einzelnen Wikipedias vor, sondern überlässt dies der Selbstregelung und schafft so einen rechtlichen Freiraum. Die Folge ist ein Rechtszustand ganz eigener Art, dessen rechtliche Erfassung schwierig ist. Dass eine Ansammlung einer Vielzahl von Personen vorhanden ist, denen ein gewisses Maß an Selbstverwaltung zugestanden wird, legt nahe, eine entsprechende Anwendung vereinsrechtlicher Regelungen ins Auge zu fassen. Ich lasse den Bezug zum Recht der USA, das ich nicht kenne, außer Acht und orientiere mich (zufällig) am deutschen Recht.
Im deutschen Vereinsrecht wird die Abwehr von Störungen der Vereinsordnung mit Hilfe des Rechtsinstituts der Vereinsstrafe vorgenommen. Als solche kommen etwa in Betracht der vorübergehende oder teilweise Entzug von Mitgliedschaftsrechten oder der Ausschluss aus dem Verein. Vereinsstrafen bedürfen eine Grundlage in der Satzung. Straftatbestände und angedrohte Strafen müssen dort festgelegt sein. Zuständig ist originär die Mitgliederversammlung, es kann jedoch in der Satzung die Zuständigkeit anderer Organe vorgesehen werden. Grundsätzlich können alle Vereinsstrafmaßnahmen durch die ordentlichen Gerichte überprüft werden. Es kann vorgesehen werden, dass dies erst nach vorheriger Ausschöpfung vereinsinterner Rechtsbehelfe möglich ist. Ein völliger Ausschluss des Rechtswegs zu den ordentlichen Gerichten ist nur dann möglich, wenn ein echtes Schiedsgericht im Sinne der §§ 1025 ff. ZPO eingerichtet wird, was voraussetzt, dass es sich um Streitentscheidung durch einen neutralen Dritten, eine unabhängige und unparteiische Stelle, handelt.
Wenn man diese rechtlichen Regelungen auf Wikipedia anwendet, so wäre jede Sperrung durch einen Admin, aber auch der Entzug des Adminstatus oder einer sonstigen Funktion, eine Vereinsstrafe. Voraussetzungen und Rechtsfolge (Tatbestand und dafür vorgesehene Sanktion, deren Art und deren Dauer) müssten in einer Art Satzung näher geregelt sein. Ein Schiedsgericht könnte vorgesehen sein, um vereinsintern über Rechtsbehelfe gegen derartige Strafmaßnahmen zu entscheiden, wobei wiederum die Satzung Rechtsgrundlage für die Entscheidung wäre, ob die getroffene Maßnahme rechtmäßig war (Tatbestand erfüllt? , angemessene Sanktion?).
(Nur am Rande: Die Frage der Anrufung ordentlicher Gerichte spielt wohl in der Praxis keine wesentliche Rolle. Hier würde sich dann ernsthaft die Frage stellen, ob etwa für die Sperrung eines deutschen Benutzers durch einen deutschen Admin deutsches Recht anwendbar wäre und deutsche Gerichte zuständig wären. Falls ja, wäre die Gültigkeit von Regelungen, die die Anrufung ordentlicher Gerichte einschränken oder Sanktionen dafür vorsehen, fraglich.)
(Nebenbei als Gedankenspiel: Falls Wikipedia eine Art öffentlich rechtliches Gebilde wäre, so etwas wie Wikipedialand im Gegensatz zum real life, könnten Sperrungen oder der Entzug von Rechten auch als verwaltungsrechtliche Maßnahmen, das Schiedsgericht teilweise auch als Verwaltungsgericht angesehen werden. Nur die Entscheidung von Streitigkeiten zwischen Mitgliedern untereinander würde privatrechlichen Charakter haben, solange nicht verwaltungsrechliche Anordnungen getroffen werden.)
Natürlich lassen sich die geschilderten vereinsrechtlichen Regelungen nicht ganz auf Wikipedia übertragen, aber als Blick über den Zaun halte ich sie doch für nützlich, auch weil sie bei der konkreten Ausgestaltung einer notwendigen Regelung für ein Schiedsgericht Anregungen und Hilfen geben können.
5.
Auf dieser Basis ein paar Überlegungen zur Verfassung der Wikipedia:
Ich bin der Meinung, dass es für ein Schiedsgericht hinreichender rechtlicher Regelungen bedarf. Ich habe den Eindruck, dass es Wikipedia zusehends schwerer fällt, Regelwerke aufzustellen. Ein zu wenig geordneter Zustand erschwert wiederum das Vertrauen in die Tätigkeit der Organe. Funktionieren diese nicht ordnungsgemäß, wird sich wiederum die Unordnung vergrößern. Letztlich wird ein erheblicher Anteil an Energie für Diskussionen und Streit verbraucht, der besser für die Erstellung der Enzyklopädie genutzt werden könnte. Die ordnungstiftende Funktion kommt mehr und mehr zu kurz, insoweit beobachte ich eine gewisse Resignation, die sich darin ausdrückt, dass viele die Beteiligung an Meinungsbildern ablehnen, die doch zur Schaffung von Regelungen notwendig sind.
6. Je weniger präzis die Regeln sind, desto schwieriger ist es, dass korrekte Entscheidungen von Admins getroffen werden. Dies umso mehr, als es sich dabei ja in den meisten Fällen nicht um rechtlich geschulte Benutzer handelt und keine Gewähr besteht, dass jeder, der gewählt wird, hierfür auch dauerhaft geeignet ist. Umso mehr ist aus meiner Sicht ein Schiedsgericht notwendig. Die Entscheidung eines aus einer größeren Anzahl von Personen bestehenden speziell gewählten Gremiums lässt viele eher richtige Entscheidungen erwarten als durch einzelne Admins. Es mag sein, dass einzelne Admins über abweichende Entscheidungen eines Schiedsgerichts klagen werden, aber die Wahrscheinlichkeit ist groß, dass sie unrecht haben. Vielleicht sehen auch einzelne zu sehr ihre eigene Meinung als Maß aller Dinge. Ich plädiere daher dafür, insbesondere einem künftigen Schiedsgericht das erforderliche Vertrauen entgegenzubringen. Es kann um so besser gerechtfertigt werden, je besser die dem Schiedsgericht zur Verfügung gestellte Verfahrensordnung ist. Es ist kein Schaden, wenn einzelne Entscheidungen von Admins aufgehoben werden. Im Gegenteil entstehen dadurch Erfahrungen, die künftige Entscheidungen erleichtern und verbessern. So kann insgesamt das Vertrauen in die Organe gestärkt und auf Dauer das geordnete Funktionieren der Gemeinschaft verbessert werden. Vom Katastrophengeschrei einzelner sollte sich die Mehrheit, der doch hauptsächlich am geordneten Funktionieren der Wikipedia liegt, nicht irre machen lassen.
Zur Klarstellung: Admins leisten vielfach gute Arbeit. Die Installation eines Verfahrens u.a. gegen mögliche Fehlentscheidungen ist nicht gegen die Mehrheit gerichtet, die gute Arbeit leistet. Im Gegenteil kann es deren Position stärken.
7. Nachdem ich Zweifel habe, ob die Gemeinschaft als Ganzes in der Lage ist, eine ausgearbeitete Verfahrensordnung für ein Schiedsgericht zu erstellen schlage ich vor, zu deren Ausarbeitung zunächst einen Arbeitskreis zu bilden. Dabei sollten insbesondere auch die bisherigen Mitglieder des Schiedsgerichts mitdiskutieren und ihre Erfahrungen einbringen. Dem könnte noch eine Diskussion über gewisse Grundlinien (Grundkompetenzen des Schiedsgerichts) vorausgehen. Über das Ergebnis des Arbeitskreises kann dann in einem Meinungsbild abgestimmt werden. Eine Neuwahl würde ich bis dahin zurückstellen.
8.
Noch einige Gedanken zur Tätigkeit der Schiedsrichter:
Bei Beobachtung der Schiedsrichter seit Bestehen des Schiedsgerichts war ich mehrfach entsetzt, in welchem Umfang Schiedsrichter weiterhin als Admin tätig waren oder bei konkreten Streitfragen pointiert Stellung bezogen, bei denen eine nicht geringe Wahrscheinlichkeit bestand, dass sie vor das Schiedsgericht gebracht würden. Ähnlich wie bei Richtern im wirklichen Leben müsste sich hier bei Schiedsrichtern eine Rechtsgefühl entwickeln, dass es für einen Richter im Interesse des Ansehens des Gerichts notwendig ist, sich bei Äußerungen zu Streitfragen im Tagesgeschäft Zurückhaltung aufzuerlegen und von einer Tätigkeit als verwaltendes Vereinsorgan abzusehen, über die man bei Anrufung des Schiedsgerichts zu urteilen hätte. Dies sollte in der Verfahrensordnung niedergelegt werden. Nur so kann eine hohe Zahl von Befangenheitsanträgen vermieden werden. Über die Regelung der Befangenheit muss noch genauer nachgedacht werden.
9. Ich habe Zweifel, ob Benutzersperrungen in streitigen Fällen noch ausreichend sinnvoll gehandhabt werden können. Ich bin nicht der Meinung, dass es richtig ist, wenn dauerhafte Sperrungen in nicht ganz eindeutig Fällen von einem einzelnen Admin getroffen werden. Ich weiß auch nicht, ob in den notwendigen Fällen die Sperrung durch einen Meinungsbild ausreichend funktioniert. Man könnte darüber nachdenken, einen Ausschuss zu schaffen, der über solche Sperranträge entscheidet, und dagegen einen Rechtsbehelf zum Schiedsgericht vorzusehen. Der genannte Ausschuss könnte etwa 5 Mitglieder umfassen und aus der Zahl der Admins gewählt werden.
10.
Zu Meinungsäußerungen, das Schiedsgericht sollen nur Streitigkeiten zwischen Benutzern entscheiden, nicht aber über die Rechtsmittel gegen Admin-Entscheidungen: Da bin ich massiv anderer Ansicht. Zu den heftigsten Streitigkeiten zwischen Benutzern zählen Streitigkeiten zwischen einem Benutzer und einem anderen Benutzer in seiner Funktion als Admin. Auch beim englischen ArbCom ist, wenn ich es recht verstanden habe, nicht die Rede von Rechtsmitteln gegen Admin-Entscheidungen, aber im Rahmen seiner Tätigkeit wird auch über solche geurteilt. Ich sehe hier ein wichtiges Betätigungsfeld für ein Schiedsgericht. Das kann dem Vertrauen in die Organe der Wikipedia nur gut tun, wenn ein sachgerechtes Verfahren installiert wird.
--wau > 16:48, 4. Okt. 2009 (CEST)
- Ich teile Deine Skepsiz bezüglich der Fähigkeiten der Community noch komplexere Regelungen zu schaffen. Im Grunde war die Einrichtung des SG seinerzeit schon an der Grenze des möglichen. Grund hierfür dürfte die ansonsten sehr erfreuliche Vielseitig- und Vielgesichtigkeit der Community zu sein. Wenn MB's gestartet werden, die über simple Ja-/Nein-Fragen hinausgehen kommt mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit Unmut überr nicht vorgesehene "graue" Möglichkeiten auf mit der Folge der Ablehnung des MB. Nachträgliche Änderungen von MBs sind natürlich nicht möglich (wenn jemand zu Anfang mit "Ja" ohne aber abgestimmt hat ist seine Stimme nicht "Ja und...", sondern "Ja". Nachträgliche Änderungen unterstellen ihn aber einfach etwas anderes. Und: Ja, eine ausgereifte Verfahrensordnung wäre eine derartig komplexe Regelung mit dem Potential, dass wegen Fragen im Detail bei allgemeiner Zustimmung in der Hauptsache eine Abstimmung wegen Divergenzen im Detail komplett scheitert. Obwohl auch deutscher Jurist teile ich allerdeings Sebmols Optimismus bezüglich der Möglichkeiten des Case-Law, auch im Zusammenhang mit der Entwicklung einiger Verfahrensgrundsätze.--MfG Kriddl Kriddlmitdreckbewerfstelle 09:37, 5. Okt. 2009 (CEST)
- @Waugsberg: Respekt, das ist eine wirklich gute Analyse. Es bestätigt aber meine Einschätzung, dass es schwierig sein wird - getrennt von allen anderen Bereichen der Entscheidungsfindung hier - eine saubere, erweiterte Regelung für das Schiedsgericht machen zu können. Bislang wurden Kompetenzen nur abgegeben nach dem Motto: Wasch mich, aber mach mir meinen Pelz nicht nass. So kann es natürlich nicht gehen. Ich halte die Klärung der Verfahrensregeln für das geringere Problem in dieser Angelegenheit. Eine übertragene Entscheidungsbandbreite wäre die Voraussetzung dafür, dass überhaupt Case-Law-Prinzipien auf Dauer Fuß fassen könnten. Bislang waren die Versuche, Kompetenzen dem SG zu übertragen schon fast kasusistisch, teilweise taxativ, so etwas muss scheitern, da diese Aufzählung schon vor der Tätigkeit des SG stattfand. Alleine die auch jedem Störer oder grundsätzlichem Gegner des SG offenstehende Diskussion, darüber, einen Sachverhalt unter eine bestehende, explizit dargelegege Regelung zu subsumieren, wäre tödlich und eine enorme Belastung für jeden Senat, der einen Fall angenommen hat. Ich hege auch die Befürchtung, dass das Regelungswerk von von oben nach unten her geändert werden kann. Ich bin überzeugt, dass man einen strukturellen Rahmen vorgeben, und dann inhaltlich von unten her die Strukturen aufarbeiten muss. Vielfach kann man sich auch an den allgemeinen Regeln der ZPO orientieren, aber auch an anderen Regelwerken unserer Rechtslandschaft. Warum alles neu erfinden? Ebenso wäre eine Generalklausel möglich die besagt (allerdings nur für den verfahrensrechtlichen Bereich): Wenn es innerhalb eines laufenden Verfahrens zu einem Umstand kommt, der die Weiterführung eines Falles aufgrund verfahrensrechtlicher Mängel in den bestehenden Vorgaben des MBs gefährdet, dann kann bei eindeutiger Sachlage begründet auf die Regelungen des ZPO verwiesen und entsprechend entschieden werden. In diesem Fall war es die Klagerücknahme, welche zu völlig sinnlosen Zwistigkeiten geführt hat. Ein Schiedsrichter hat versucht, ohne explizite Kenntnis des §269 ZPO, das Einverständnis des Beklagten und des Klägers einzuholen. Das wurde massivst bekämpft und zwar deswegen, weil es als Absprache ausgelegt wurde. Unter Hinweis auf den §269 wäre es wahrscheinlich kein Problem gewesen. Hier zeigt sich, dass es auch an ausreichend juristischer Kenntnis fehlt, und das ist unumgänglich notwendig. Aber die von Kriddl und Sebmol angesprochenen Verfahrensgrundsätze auszuarbeiten, dafür ist eine breite Communitydiskussion der falsche Ansatz. --Hubertl 10:31, 5. Okt. 2009 (CEST)
- Naja, Bezugnahme auf die ZPO (warum eigendlich nicht auf das österreichische oder schweizer Gegenstück?) ist zwar gut und nett, führt aber zu dem Problem, welches Henriette schon angesprochen hatte: SG nur für Juristen? Otto Normaluser wird die ZPO nicht rauf und runter kennen. Im übrigen stellt sich dann allerdings die Frage, warum nicht niederländisches Zivilverfahrensrecht (da stehen die Server) oder das Zivilverfahrensrecht des Staates Florida?--MfG Kriddl Kriddlmitdreckbewerfstelle 10:41, 5. Okt. 2009 (CEST)
- Ich halte die Unterscheidung für relativ unbedeutend. Die Regeln sind in dieser Frage so ähnlich, dass es in einer Diskussion innerhalb des SG darüber (und da kommt der Punkt, dass genau in so einem Fall eine rechtliche Einschätzung eines externen Sachkundigen eingeholt werden kann, und zwar in der alleinigen Entscheidung des SG!), dass man das vernachlässigen kann. Es reicht, wenn dargelegt ist, von welcher Rechtsquelle ausgegangen wird und ob sich das SG darauf geeinigt hat. Ich nehme Bezug auf den gegenständlichen Fall der Klagsrücknahme. Siehe zB §237f ZPO Österreich. Und ein bisserl Kreativität im Verfahrensablauf wäre auch nicht gerade falsch, aber wo der Server jeweils steht und ob das landesspezifische Recht anwendbar ist, das halte ich für nicht diskussionswert. DACH reicht. Ein SG nur für Juristen halte ich für undurchführbar, allerdings sollte es eine Anlaufstelle geben, aus der fachlich versierte Personen zur Beratung beigezogen werden können. Siehst du darin ein Problem? Zur Zeit dauern Verfahren eh schon viel zu lange. Mir scheint, es fehlt an der Geschäftsordnung, und jeder Senat muss diese für jeden Fall fast neu erfinden. --Hubertl 11:31, 5. Okt. 2009 (CEST)
- Bei den Schweizern tut man sich halt ein bisserl schwer mit der Sprache, so heißt zB Befangenheit dort Ausstand usw., allerdings regelt die Schweizer ZPO in den Art. 62 bis 65 die Sache deutlich anders (nach kurzer Nachschau und grundsätzlicher Unkenntnis schweizer Rechts). Irgendwie archaischer der ganze Aufbau... Siehe hier --Hubertl 11:47, 5. Okt. 2009 (CEST)
- Ich finde die Überlegung ganz richtig (wenn es zu einer Weiterführung des SG im bisherigen Sinn kommt). In Verfahrensfragen sollte man sich schnell und unkompliziert auf Standards oder Geschäftsordnungsfragen einigen können, und man sollte dem Gremium (Senat finde ich etwas übertrieben) Hinweise an die Hand geben, woran sie sich orientieren können. Allerdings bin ich der Meinung, dass sich das Schiedsgericht auch bisher in solchen Verfahrensfragen an die Community hätte wenden können, und dann anhand der Beiträge und unter Berücksichtigung ihrer substnatiellen Qualität eine Verfahrensregel entwickeln. Port(u*o)s 12:15, 5. Okt. 2009 (CEST)
- Zur Rückfrage an die Community habe ich hier angedeutet, vor allem auch im Hinblick auf eine Teilentscheidung durch den Senat oder das Gremium (wurscht). Mir ist Senat lieber, da es die Stellung des SG in seiner Position deutlicher vor Augen führt. Dort habe ich auf die nicht in Anspruch genommene Möglichkeit einer vorerstigen Teillösung hingewiesen, auf die Möglichkeit der Rückgabe der Anfrage an den Gesetzgeber (Community, MB) bis zur Lösung. Das hätte in jedem Fall eine praktikable Lösung ermöglicht, da es eine Weiterentwicklung unserer Regelungen zur Folge gehabt hätte. Wenn die Community ein SG will, dann muss sie diese auch mit Regeln versorgen, anhand derer sie auch Entscheidungen treffen kann. Und es muss dem SG möglich sein, so ein MB zu erzwingen wenn es der Meinung ist, dass eine Entscheidung gefordert wird, welche wohl allgemein als sanktionswürdig erkannt wird (Stalking, Androhung rechtlicher Schritte), aber nicht bereit ist, hier eine materielle Entscheidungsgrundlage dem SG zur Verfügung zu stellen. Sonst haben wir die Situation, dass wir nur dort entscheiden, wo es Regeln gibt, bis dahin werden regelfreie Bereiche jedesmal zur Auflösung des Schiedsgerichts führen, wenn nicht etwas kreativer gearbeitet wird. Was haben wir jetzt? Kein SG und auch keinen Ansatz, eine Regel dort zu erreichen, weswegen das SG gescheitert ist. Dafür aber eine SG-Diskussion. Ziemlich absurd. --Hubertl 13:33, 5. Okt. 2009 (CEST)
- Ja, schon ziemlich absurd, aber plötzlich zu meinem nicht geringen Erstaunen und Gefallen auch eine mittlerweile in meinen Augen sehr konstruktive Diskussion. Manchmal kann man sich doch der Hoffnung hingeben, dass wir es noch schaffen, uns pragmatische Werkzeuge an die Hand zu geben, auch wenn es meist eher scheint, wir wollten sie uns gegenseitig aus der Hand schlagen. Port(u*o)s 14:23, 5. Okt. 2009 (CEST)
- Zur Rückfrage an die Community habe ich hier angedeutet, vor allem auch im Hinblick auf eine Teilentscheidung durch den Senat oder das Gremium (wurscht). Mir ist Senat lieber, da es die Stellung des SG in seiner Position deutlicher vor Augen führt. Dort habe ich auf die nicht in Anspruch genommene Möglichkeit einer vorerstigen Teillösung hingewiesen, auf die Möglichkeit der Rückgabe der Anfrage an den Gesetzgeber (Community, MB) bis zur Lösung. Das hätte in jedem Fall eine praktikable Lösung ermöglicht, da es eine Weiterentwicklung unserer Regelungen zur Folge gehabt hätte. Wenn die Community ein SG will, dann muss sie diese auch mit Regeln versorgen, anhand derer sie auch Entscheidungen treffen kann. Und es muss dem SG möglich sein, so ein MB zu erzwingen wenn es der Meinung ist, dass eine Entscheidung gefordert wird, welche wohl allgemein als sanktionswürdig erkannt wird (Stalking, Androhung rechtlicher Schritte), aber nicht bereit ist, hier eine materielle Entscheidungsgrundlage dem SG zur Verfügung zu stellen. Sonst haben wir die Situation, dass wir nur dort entscheiden, wo es Regeln gibt, bis dahin werden regelfreie Bereiche jedesmal zur Auflösung des Schiedsgerichts führen, wenn nicht etwas kreativer gearbeitet wird. Was haben wir jetzt? Kein SG und auch keinen Ansatz, eine Regel dort zu erreichen, weswegen das SG gescheitert ist. Dafür aber eine SG-Diskussion. Ziemlich absurd. --Hubertl 13:33, 5. Okt. 2009 (CEST)
- Ich finde die Überlegung ganz richtig (wenn es zu einer Weiterführung des SG im bisherigen Sinn kommt). In Verfahrensfragen sollte man sich schnell und unkompliziert auf Standards oder Geschäftsordnungsfragen einigen können, und man sollte dem Gremium (Senat finde ich etwas übertrieben) Hinweise an die Hand geben, woran sie sich orientieren können. Allerdings bin ich der Meinung, dass sich das Schiedsgericht auch bisher in solchen Verfahrensfragen an die Community hätte wenden können, und dann anhand der Beiträge und unter Berücksichtigung ihrer substnatiellen Qualität eine Verfahrensregel entwickeln. Port(u*o)s 12:15, 5. Okt. 2009 (CEST)
- Bei den Schweizern tut man sich halt ein bisserl schwer mit der Sprache, so heißt zB Befangenheit dort Ausstand usw., allerdings regelt die Schweizer ZPO in den Art. 62 bis 65 die Sache deutlich anders (nach kurzer Nachschau und grundsätzlicher Unkenntnis schweizer Rechts). Irgendwie archaischer der ganze Aufbau... Siehe hier --Hubertl 11:47, 5. Okt. 2009 (CEST)
- Ich halte die Unterscheidung für relativ unbedeutend. Die Regeln sind in dieser Frage so ähnlich, dass es in einer Diskussion innerhalb des SG darüber (und da kommt der Punkt, dass genau in so einem Fall eine rechtliche Einschätzung eines externen Sachkundigen eingeholt werden kann, und zwar in der alleinigen Entscheidung des SG!), dass man das vernachlässigen kann. Es reicht, wenn dargelegt ist, von welcher Rechtsquelle ausgegangen wird und ob sich das SG darauf geeinigt hat. Ich nehme Bezug auf den gegenständlichen Fall der Klagsrücknahme. Siehe zB §237f ZPO Österreich. Und ein bisserl Kreativität im Verfahrensablauf wäre auch nicht gerade falsch, aber wo der Server jeweils steht und ob das landesspezifische Recht anwendbar ist, das halte ich für nicht diskussionswert. DACH reicht. Ein SG nur für Juristen halte ich für undurchführbar, allerdings sollte es eine Anlaufstelle geben, aus der fachlich versierte Personen zur Beratung beigezogen werden können. Siehst du darin ein Problem? Zur Zeit dauern Verfahren eh schon viel zu lange. Mir scheint, es fehlt an der Geschäftsordnung, und jeder Senat muss diese für jeden Fall fast neu erfinden. --Hubertl 11:31, 5. Okt. 2009 (CEST)
- Naja, Bezugnahme auf die ZPO (warum eigendlich nicht auf das österreichische oder schweizer Gegenstück?) ist zwar gut und nett, führt aber zu dem Problem, welches Henriette schon angesprochen hatte: SG nur für Juristen? Otto Normaluser wird die ZPO nicht rauf und runter kennen. Im übrigen stellt sich dann allerdings die Frage, warum nicht niederländisches Zivilverfahrensrecht (da stehen die Server) oder das Zivilverfahrensrecht des Staates Florida?--MfG Kriddl Kriddlmitdreckbewerfstelle 10:41, 5. Okt. 2009 (CEST)
- @Waugsberg: Respekt, das ist eine wirklich gute Analyse. Es bestätigt aber meine Einschätzung, dass es schwierig sein wird - getrennt von allen anderen Bereichen der Entscheidungsfindung hier - eine saubere, erweiterte Regelung für das Schiedsgericht machen zu können. Bislang wurden Kompetenzen nur abgegeben nach dem Motto: Wasch mich, aber mach mir meinen Pelz nicht nass. So kann es natürlich nicht gehen. Ich halte die Klärung der Verfahrensregeln für das geringere Problem in dieser Angelegenheit. Eine übertragene Entscheidungsbandbreite wäre die Voraussetzung dafür, dass überhaupt Case-Law-Prinzipien auf Dauer Fuß fassen könnten. Bislang waren die Versuche, Kompetenzen dem SG zu übertragen schon fast kasusistisch, teilweise taxativ, so etwas muss scheitern, da diese Aufzählung schon vor der Tätigkeit des SG stattfand. Alleine die auch jedem Störer oder grundsätzlichem Gegner des SG offenstehende Diskussion, darüber, einen Sachverhalt unter eine bestehende, explizit dargelegege Regelung zu subsumieren, wäre tödlich und eine enorme Belastung für jeden Senat, der einen Fall angenommen hat. Ich hege auch die Befürchtung, dass das Regelungswerk von von oben nach unten her geändert werden kann. Ich bin überzeugt, dass man einen strukturellen Rahmen vorgeben, und dann inhaltlich von unten her die Strukturen aufarbeiten muss. Vielfach kann man sich auch an den allgemeinen Regeln der ZPO orientieren, aber auch an anderen Regelwerken unserer Rechtslandschaft. Warum alles neu erfinden? Ebenso wäre eine Generalklausel möglich die besagt (allerdings nur für den verfahrensrechtlichen Bereich): Wenn es innerhalb eines laufenden Verfahrens zu einem Umstand kommt, der die Weiterführung eines Falles aufgrund verfahrensrechtlicher Mängel in den bestehenden Vorgaben des MBs gefährdet, dann kann bei eindeutiger Sachlage begründet auf die Regelungen des ZPO verwiesen und entsprechend entschieden werden. In diesem Fall war es die Klagerücknahme, welche zu völlig sinnlosen Zwistigkeiten geführt hat. Ein Schiedsrichter hat versucht, ohne explizite Kenntnis des §269 ZPO, das Einverständnis des Beklagten und des Klägers einzuholen. Das wurde massivst bekämpft und zwar deswegen, weil es als Absprache ausgelegt wurde. Unter Hinweis auf den §269 wäre es wahrscheinlich kein Problem gewesen. Hier zeigt sich, dass es auch an ausreichend juristischer Kenntnis fehlt, und das ist unumgänglich notwendig. Aber die von Kriddl und Sebmol angesprochenen Verfahrensgrundsätze auszuarbeiten, dafür ist eine breite Communitydiskussion der falsche Ansatz. --Hubertl 10:31, 5. Okt. 2009 (CEST)
Mein nichtjuristischer Senf als Ex-Schiedsrichter dazu (soweit ich die Argumente verstanden habe): Ich teile die Bewertung, dass es kaum noch möglich ist, wichtige und anerkannte Regeln und Institutionen durch die Community selbst aufzustellen. Es ist ein – aus der Entstehungsgeschichte her verständlicher – Geburtsfehler der Wikipedia, entsprechendes nicht von vorne herein als „Geschäftsgrundlage“ eingerichtet zu haben. Man bemerkt den Mangel an allen Ecken und Enden, beim ungeregelten Aufbau von Meinungsbildern und ihrer Auswertung, bei Benutzersperren, schließlich beim Schiedsgericht. Es wurde von Anfang an nicht als Institution akzeptiert, es herrschte und herrscht Uneinigkeit über seine tatsächlichen oder gewünschten Kompetenzen, seine Urteile und auch einzelne Mitglieder wurden regelmäßig massiv angegriffen. So kann eine „letzte Instanz“ aber nicht funktionieren. Dabei geht es nicht um Unfehlbarkeit und Machtfülle des Schiedsgerichts. Es funktioniert nur einfach nicht (mehr), elementare Regeln und Kompetenzen per Meinungsbild und Abstimmung zu etablieren. Vermutlich ist die Wikipedia inzwischen auch einfach zu groß dafür. Mich macht das ziemlich ratlos, denn andere Lösungswege müssten ja in der derzeitigen Struktur wiederum durch Meinungsbilder etabliert werden. Vielleicht wäre es an der Zeit, eine „repräsentative Demokratie“ einzuführen, ein gewähltes Gremium, das im Rahmen der allgemeinen Grundsätze befugt ist, Regeln festzusetzen und Institutionen einzurichten. Rainer Z ... 20:02, 10. Okt. 2009 (CEST)
Vorschlag zur Entwicklung von Grundlagen durch ein künftiges SG selbst
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- +1 zur Analyse von Benutzer:Waugsberg, danke dafür, auch bei Differenzen in manchen Punkten sehr hilfreich!
- +1 auch zum hier von Benutzer:Hubertl geäußerten Vorschlag, bei Entscheidungsproblemen könne das SG ein MB starten.
- Demnach schlage ich vor, dass ein nach der Wahl im November neu konstituiertes SG Änderungen/Verfahrensgrundlagen/Kompetenzen diskutiert und der Community in einem MB zur Entscheidung vorschlägt.
- Wenn ein solches MB abgelehnt wird, dann war das SG wohl schlecht gewählt (und ein MB zur grundsätzlichen Existenz des SG wäre dann berechtigt). Und wenn sich das SG später vor unlösbare Fälle gestellt sieht, dann sollte es erneut in MBs die Community befragen. Immerhin wurde bereits einmal ein Fall vom SG quasi an ein MB zurückverwiesen. --Emkaer 14:51, 5. Okt. 2009 (CEST)
- Die Tatsache, dass das SG einen Fall nicht lösen kann sollte nicht Normalität werden, ist aber durchaus denkbar, dann muss in der Tat die Gemeinschaft entscheiden. Wichtig fände ich jedoch wirklich wie oben wenn das SG selber eine Geschäftsordnung oder wie es heißen mag diskutiert und dann zur Entscheidung vorlegt. Erst einmal könnte so etwas, senn in der gesamten Gemeinschaft diskutiert, nie zustande kommen, und zweitens, man sollte dem SG so etwas nicht um den Hals stölpsen, die müssen dahinter stehen. -jkb- 14:59, 5. Okt. 2009 (CEST)
- Wie ich gerade gesehen habe, habe ich bei der damaligen, vom SG initiierten Abstimmung über die Entsperrung Sarcelles´ gegen diese Entscheidung des SG gestimmt. Dies mit der Begründung, dass das SG hier seine Kompetenzen überschritten hätte. In der Nachschau stelle ich aber für mich fest, dass es ein durchaus kreativer Versuch war, Recht-schaffend zu agieren. Nix ist passiert, kein Schaden entstanden, aber ein Präzedenzfall wurde geschaffen. Das soll anerkannt werden. In Berücksichtigung der bestehenden Nichtregulierung ein durchaus interessanter Ansatz. --Hubertl 16:57, 5. Okt. 2009 (CEST)
@Emkaer: ich glaube nicht, dass das zukünftige gewählte Schiedsgericht sich diese Geschäftsordnung selbst geben sollte. Eher sollte so ein GO-Vorschlag durch eine Gruppe von ehemaligen SGlern (Erfahrung) und juristisch gebildeten Hilfswilligen erarbeitet und dann der Community zur Abstimmung vorgelegt werden. So eine Geschäftsordnung ist - auch wenn es im ersten Moment nicht so scheint - ein Gewaltakt. Ein aktives SG ist viel zu beschäftigt mit dem, was ihnen an Fällen vorgelegt wird. Im Zweifel kann ja bei diesem Gremium zwischendurch um Rat angefragt werden. --Hubertl 17:02, 5. Okt. 2009 (CEST)
Ebenfalls @Emkaer: Scheint mir unlogisch. Wie soll ich ein Schiedsgericht wählen, wenn ich nicht mal weiß, wofür es zuständig sein soll? Ich seh schon den konstruktiven Ansatz, eine Geschäftsordnung a) schriftlich niederzulegen und b) der Community vorzulegen. Das ist lobenswert. Aber es bedeutet gleichzeitig, die Wahl sinnlos zu machen. Ohne ein Meinungsbild zur künftigen Aufgabe des SG (inkl. Option der Abschaffung) geht es meines Erachtens gar nicht.--Mautpreller 17:05, 5. Okt. 2009 (CEST)
Eine Geschäftsordnung mitsamt einem zur Diskussion zu stellenden Kompetenzrahmen aus den Boden zu stampfen, wäre sicherlich nicht das Problem - als ehemaliges Mitglied des SG wäre ich auf jeden Fall an einer Ausarbeitung mit Interesse dabei. Das es ohne diese Dinge nicht geht, habe ich bereits oben geschrieben (# 28.) Ein neues SG muss in jedem Fall auf klareren Richtlinien aufbauen können, denn es kann nicht sein, dass Stunden über Stunden darüber diskutiert werden muss, ob ein Fall in den Kompetenzrahmen passt und angenommen werden kann oder nicht. --SVL ☺ 21:03, 5. Okt. 2009 (CEST)
- Die Mitglieder des Schiedsgerichts benötigen erst einmal eine neu zu konzipierende Schiedsgerichtsordnung. --S.Didam 21:08, 5. Okt. 2009 (CEST)
Ob wir das nun Geschäfts- oder Schiedsgerichtordnung nennen, ist eigentlich egal. Aber werde mir gleich mal deinen Entwurf zu Gemüte führen. --SVL ☺ 21:20, 5. Okt. 2009 (CEST)
- Vervollständigungen, Ergänzungen und Anmerkungen sind erwünscht! --S.Didam 22:37, 5. Okt. 2009 (CEST)
- Das SG besteht fort, bis es per Community-Beschluss abgeschafft wird. D.h. dass die SG-Gegner ein MB zur Abschaffung des SGs erstellen sollten (möglichst rasch, wäre zu empfehlen). Schöne Grüße --Emkaer 01:45, 6. Okt. 2009 (CEST)
- Den Gegnern empfehle ich folgenden Aufbau des Meinungsbildes:
- Es muss sich etwas ändern. (Prognose: ca. 70 % Zustimmung)
- Sieben verschiedene Neuordnungsvorschläge werden zur Abstimmung gestellt. (Prognose: Keiner der Vorschläge erreicht eine absolute Mehrheit)
- Als Ergebnis des Meinungsbildes ist festzuhalten, dass das SG bis auf weiteres keine Arbeitsgrundlage mehr hat.
- --Zipferlak 02:33, 6. Okt. 2009 (CEST)
- Ich finde, das Schiedsgericht könnte sich anhand einer vorher entwickelte Modell SG-Ordnung ( s. der S.Didam - Entwurf) die SG Ordnung selbst vorschreiben. Dann wissen wir zwar bei der ersten Wahl zwar nicht so genau, wie die SG Ordnung endgültig sein wird, aber nach dem Beginn der SG-Amtszeit steht die Ordnung dann fest. Falls sich eine Bestimmung als unpraktikabel herausstellt, könnte ein SG die SG-oOrdnung auch wieder ändern. Da können wir schon Vertrauen in dieses Gremium haben. Ich glaube, das ist ein Verfahren, das in vielen Gremien praktiziert wird und auch funktioniert. --Orik 03:16, 6. Okt. 2009 (CEST)
- Den Gegnern empfehle ich folgenden Aufbau des Meinungsbildes:
Idee zur Vorauswahl der SG-Mitglieder. Die 10 Ämter sind spezifisch zu besetzen:
- 4 Juristen
- 2 Psychologen
- 2 Philosophen
- 2 sonstige
allgemeine Voraussetzung: Hochschulabschluß, (evtl. auch: Berufstätigkeit). Kanzlei Franz Kafka 18:08, 6. Okt. 2009 (CEST)
- Telefondesinfizierer bitte nicht übergehen. --Golgafrincham 21:18, 6. Okt. 2009 (CEST)
- Alle Positionen mit katholischen Geistlichen besetzen - dann klappts auch mit dem Beichtgeheimnis und irgendwann steigt Weißer Rauch auf. -- Rlbberlin 09:27, 7. Okt. 2009 (CEST)
- Ich glaube so ein System ist kaum umsetzbar. Das sollten wir aus der Essjay-Affäre gelernt haben. Die Kontrolle, was jemand wirklich von Beruf ist klappt halt nur sehr eingeschränkt. Ich vermute der Vorschlag war auch nicht ernstgemeint.--MfG Kriddl Kriddlmitdreckbewerfstelle 10:07, 7. Okt. 2009 (CEST)
- Alle Positionen mit katholischen Geistlichen besetzen - dann klappts auch mit dem Beichtgeheimnis und irgendwann steigt Weißer Rauch auf. -- Rlbberlin 09:27, 7. Okt. 2009 (CEST)
Entwürfe von Schiedsgerichtsordnungen
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Nach der letzten Zwischenüberschrift, die einen meines Erachtens nicht gangbaren Weg vorschlägt, da das Schiedsgericht mit seiner Tätigkeit voll ausgelastet und mit der Entwicklung einer Schiedsgerichtsordnung schlicht überfordert ist, und einem wohl aus einem kafkaesken Gefühl bedrohlicher Schwierigkeiten entstandenen Vorschlag, der mir nicht weit genug gedacht erscheint, weil im Grunde für Fälle plötzlicher Ohnmachten im Schiedsgericht auch die Teilnahme eines Mediziners nützlich wäre, versuche ich die hier in gefühlter leichter Überzahl versammelten positiv Denkenden wieder mehr auf einen konstruktiven Weg hinzulenken, den bereits Benutzer:S.Didam mit seinem Entwurf einer Schiedsgerichtsordnung eingeschlagen hat. Ich habe alternativ einen weiteren Entwurf einer Schiedsgerichtsordnung erstellt. --wau > 01:46, 11. Okt. 2009 (CEST)