Benutzer:Räuchereiche/Zent Burghaslach
Bei der Zent Burghaslach handelt es sich um einen ehemaligen Hochgerichtsbarkeitsbezirk mit dem Hauptort Burghaslach im heutigen Landkreis Neustadt an der Aisch-Bad Windsheim in Mittelfranken. Der Gerichtsbezirk bestand bis zur ihrer Auflösung 1809. Sie besaß die Zuständigkeit über die Hohe Gerichtsbarkeit innerhalb ihres Gebietes. Ihre Zuständigkeit für die niedere Gerichtsbarkeit war während ihres gesamten Bestehens Streitthema mit den jeweiligen Grundherrschaften.
Geschichte der Zent
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Die Anfänge
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Vieles an der Zent Burghaslach spricht für ein hohes Alter und den Ursprung aus einer karolingerzeitlichen Centana. Gründe für diese Annahme ergeben sich aus dem geschlossenen Gebiet und der Größe von circa 150 Quadratkilometern, sowie Jagdrechte und Pfarreirechte.[1] Auch der ursprüngliche Ortsname Burghaslachs, Haselaha, in der Bedeutung "mit Hasel bewachsener Bach" weißt auf eine karolingische Gründung hin. Diese Annahmen ergeben sich jedoch nur aus Schlüssen. Eine direkte Urkundliche Bestätigung bzw eine direkte Ausprägung aus einer Centana lassen sich nicht letztgültig nachweisen.
Die Trägerschaft der Blutgerichtsbarkeit für das Reich durch den Fürstbischof von Würzburg für die Zent Burghaslach ergab sich aus der Güldenen Freiheit von 1168. Diese gab dem Hochstift auch das Recht neue Gerichtsbezirke zu schaffen. Dies hatte für die Zent Burghaslach Bedeutung, als Würzburg im 14. Jahrhundert mit der Zent Schlüsselfeld einen Rechtbezirk schuf, dem ein Teil der zentbaren Orte Burghaslachs zugeschlagen wurden. Dieses Recht Würzburgs konnte nur durch Unterverleihung der Zentherrschaft beschränkt werden. Seit der Unterverleihng an Castell hätte hier daher ein Konsens gefunden werden müssen.[2]
Die Zent im Spätmittelalter
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Erstmals schriftlich erwähnt wurde die Zent Burghaslach 1317 als Johannes von Vestenberg mit der Zent Burghaslach durch Gottfried von Hohenlohe belehnt wird. Nicht abschließend geklärt ist der Verleihungsprozess der Zent im Verhältnis Würzburg und Hohenlohe bzw. Castell und Unterverleihung an Vestenberg. Am wahrscheinlichsten scheint jedoch folgendes Szenario: 1317 wurde die Zent direkt von Würzburg an Vestenberg verliehen. Später trat dann Hohenlohe mittelbar in das Lehnsverhältnis ein und zwar zwischen Würzburg und Vestenberg. Dieses Verhältnis wurde 1344 durch Otto II. von Wolfskeel durch Schiedsspruch bestätigt. In diese Stellung Hohenlohes gelangte Castell durch Erbschaft 1412. Seit diesem Zeitpunkt war Castell Lehnsnehmer Würzburgs und die von Vestenberg Lehnsmannen der Castell.
Die von Vestenberg bleiben bis ins 16. Jahrhundert unmittelbare alleinige Zentherren in deren Namen jegliche Gerichtbarkeit ausgeübt wurde. Die Blutgerichtsbarkeit empfingen sie über Würzburg und die von Castell. Alle weiteren Zentrechte lagen direkt bei Vestenberg, Würzburg konnte neben dem Blutbann keinen weiteren Einfluss auf die Zent mehr nehmen.
Die Zent von 1600-1809
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Ein großer Einschnitt für die Zent ergab sich, als der hochverschuldete Siegmund von Vestenberg am 15. September 1592 für 15000 Gulden seinen kompletten Besitz an Lorenz von Münster veräußerte. Dies betraf nicht nur seine Güter um das Schloss Breitenlohe, sondern auch seine Hälfte der Pfarrei, der Jagd und der Zent Burghaslach. In Folge versuchten sowohl Siegmunds Bruder Wilhelm von Vestenberg, als auch die Lehnsherren Castell und Würzburg das Lehen einzuziehen und den Verkauf rückgängig zu machen. Nach Prozessen vor dem Würzburger Lehnshof und dem Reichskammergericht, sowie der Unterstützung der von Münster durch die fränkische Reichsritterschaft, musste der Verkauf schließlich anerkannt werden und von Münster wurde 1621 durch Würzburg und Castell mit der Hälfte der Zent belehnt. Zukünftig war die Verwaltung der Zent von Kompromissen und Konflikten beider Zentherrschaften geprägt.[3]
Ein weiterer markanter Einschnitt für die Zent ergab sich aus den Verwerfungen des Dreißigjährigen Krieges. Die hohen Bevölkerungsverluste auf dem Zentgebiet werden dadurch deutlich, dass das Gericht nicht gehalten werden konnte, regelmäßig mehrere Schöffen neu zu besetzen waren, das Gericht 1640 zunächst nur mit 6 Schöffen tagte. die Hälfte der Rügsdörfer entvölkert waren und von den restlichen nur wenige Rügsläute erschienen. Auch die Zentherren residierten in Folge des Krieges meist nicht mehr vor Ort. Diese Distanz hielt sich nach dem Krieg, da sie nicht mehr vor Gericht auftraten, sondern sich vertreten ließen. Zudem ging wärend des Krieges Wissen um die korekte Hegung des Gerichts verloren.[4]
1687 starb mit Sigmund Ludwig die Familie von Vestenberg im Mannesstamm aus und die Hälfte der Zent fiel als erledigtes Lehen an die Grafen von Castell heim. Dieses Lehen gab Castell nicht wieder aus und besaß nun die eine Hälfte der Zent direkt, für die andere münsterische Hälfte war Castell Lehnsherr. Diese Situation und Castells Stellung als Reichsstand führte dazu, dass Castell die Verwaltung der Zent weitestgehend übernahm und Münster nurmehr zustimmend wirkte. 1783 schließlich erwarb Castell die Münsterische Hälfte der Zent wodurch die Zent nach etwa 200 Jahren wieder in einer Hand vereinigt war.[5]
In Folge des Erwerbs durch Castell, wurde die Zent vollständig in das castellsche Justiz- und Verwaltungssystem eingegliedert. Diese Einheit prägte das letzte Vierteljahrhundert der Existenz der Zent, die mit dem Übergang an das Königreich Bayern in einem schleichenden Prozess 1809 entgültig unterging. In Burghaslach bestand dann ab 1810 ein Herrschaftsgericht der Grafen von Castell.[6]
Die Organisation der Zent
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Der Zentherr
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Oberster Zentherr war stets der Bischof von Würzburg in seiner Eigenschaft als Herzog von Franken.Von ihm bekamen die Zentgrafen auch den Blutbann verliehen. Direkte Zentherren waren die Familien von Vestenberg, von Münster und von Castell.
Der Zentgraf
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Bei dem Zentgrafen handelte es sich um das zentrale Organ der Rechtspflege durch die Zent. Er fungierte als Stellvertreter für den König und bekamm den Blutbann direkt vom Bischof von Würzburg verliehen. Er verkündete das durch die Schöffen gefällte Urteil und übergab den Deliquenten dem Nachrichter zur Vollstreckung des Urteils und wohnte deser auch persönlich bei. Des weiteren war er für Organisation und Durchführung des Gerichts zuständig. Er war zudem Verpflichtet Meldung bei den jeweiligen Zentherren über die Haltung des Gerichts zu machen. Ohne ihn war eine Rechtspflege nicht möglich.
In den früherern Zeiten spricht vieles dafür, dass der Zentgraf nur dann mit dem Blutbann belegt wurde, wenn ein entsprechendes Verfahren anhängig war. Ab dem 17. Jahrhundert wurde es dann üblich den Zentgraf dauerhaft mit dem Blutbann zu versehen. Zuvor waren die Zentgrafen auch meist Mitglieder der ortsansäßigen Bevölkerung. Ab diesem Zeitpunkt begann man ebenfalls Ortsfremde zu bestellen, meist mit juristischer Vorbildung.[7]
Folgende Zentgrafen sind für die Zent Burghaslach überliefert:[8]
Zentgraf | Genannt |
---|---|
Hermann Wolf | 1413 |
Apel Sehner | 1444 |
Hans Hummel | 1463 |
Hans Schimer | 1471 |
Bernhard Glawe | 1477 |
Michael Stepper | 1482 |
Hans Petz | 1482 |
Berthel Vockedanz | 1500 |
Cuntz Herbst | 1502 |
Georg Förster | 1509 |
Hanns Zimmermann | 1513 |
Hanns Sichard | 1513 |
Hans Schart | 1514 |
Bartholomäus Karges | 1517 |
Hanns Vogel | 1525 |
Erhart Haß | 1528 |
Erhard Schneider | 1530 |
Hanns Vogell | 1532 |
Albrecht Schlelein | 1532 |
Michel Barthelmes | 1536 |
Albrecht Schlehelein | 1538 |
Hanns Zimmermann | 1541 |
Christoff Scherb | 1545 |
Hanns Petz | 1547 |
Hanns Schetzler | ohne Datum (zwischen Petz und Zinck) |
Hans Zinck | 1548 |
Hans Petz Müller | 1550 |
Hans Zapf | 1552 |
Caspar Raue | 1552 |
Georg Zehe | 19.05.1571 |
Hans Nöppel | 1590-1596 |
Johann Zehe | 30.05.1597 |
Georg Seytz | 03.07.1628-1630 |
Sebastian Klebsattel | 07.01.1639 |
Hans Johann Christoph Hartmuth | 31.05.1650 |
Johann Friedrich Wüstinger | 06.04.1656 |
Rupprecht Frank | 17.12.1664 |
Johann Martin Weitzen | 21.03.1678 |
Johann Paulus Eckberger | 27.04.1690-20.09.1695 |
Johann Friedrich Wülffersheim | 07.12.1695-12.04.1700 |
Michael Andreas Ramspeck | 14.06.1700-29.12.1732 |
Michael Adam Wägemann | 14.04.1733-22.07.1738 |
Konrad Prell | 27.04.1738-17.08.1758 |
Johannes Prell | 17.08.1758-11.11.1760 |
Valentin Michael Jung | 11.11.1760-22.05.1798 |
Georg Friedrich Eyselein | 22.05.1798-22.02.1809 |
Der Schöffenstuhl
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Der Schöffenstuhl war das Urteilsgremium des Zentgerichts Burghaslach. Er bestand aus 12 männlichen Schöffen aus der Einwohnerschaft der Zent. Bestellt wurden die Schöffen durch Wahl durch die verbliebenen Schöffen, sowie den Zentgrafen, der doppeltes Stimmrecht besaß. Wählbar war, wer einen guten Ruf genoss, sowie finanziell so gut situiert war, dass er seinem Amt entsprechend auftreten konnte. Die Zentherrschaft griff in die Wahl der Schöffen nicht ein. Das Schöffenamt war auf Lebenszeit. Nur in wenigen Einzelfällen entließ die Zentherrschaft Schöffen aufgrund von Verfehlungen.[9]
Der Zentknecht
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Der Zentknecht hatte bei verschiedensten Aufgaben der Zent mitzuwirken. Es oblag ihm, die Zent zu beschreien, sowie im Falle einer Hinrichtung den Tod des Delinquenten. Er unterstützte den Zentgrafen bei den Umritten, bei der Strafverfolgung, sowie bei peinlichen Verhöhren. Er war sichtbares Symbol der Zent. Bestellt wurde er durch die Zentherrschaften und musste durch das Gericht angenommen werden. Er trat zudem bei Prozessen bei denen es keinen direkten Geschädigten gab als Kläger auf.[10]
Zuständigkeit der Zent
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Die Zuständigkeiten der Zent erstreckten sich neben der Hochgerichtsbarkeit auch auf die Niedergerichtsbarkeit, den Kirchweihschutz, das Zentamt, das Siebnerwesen, das Zunftwesen, die Nachlassverwaltung und das Gesundheitswesen. Zudem unterhielt die Zent im Bedarfsfall einige Musketiere.
Die Strafen der Zent
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Die Todesstrafe wurde in der Zent Burghaslach eher relativ selten verhängt. So sind in einem Zeitraum von etwa 300 Jahren nur 32 Todesurteile in den Quellen belegt. Von diesen wurden 30 auch tatsächlich vollstreckt. Meist durch Enthauptung oder Erhängung. Letzte Hinrichtung fand am 01.09.1785 mit dem Schwert statt. Delinquentin war die wegen Kindsmord verurteilte Anna Maria Neuhäußer.[11] Hinrichtungsort war der südöstlich von Burghaslach gelegene Galgenberg. Weit häufiger wurden Körper-, Verbannungs-, Schand- und Geldstrafen verhängt.
Auch Hexenprozesse spielten auf dem Gebiet der Zent - wohl auch aufgrund der mäßigenden Haltung der Grafen Castell - keine Rolle. Nur in einem Prozess wird unter anderem Hexerei in der Anklage genannt.
Nachfolgend die in der Zent vollstrekten Todesstrafen.[12]
Delinquent | Datum | Hinrichtungsart | Verurteilungsgrund |
---|---|---|---|
Hanns Petter | 30.09.1488 | Enthauptung mit dem Schwert | - |
Unbekannt | 1493 | Erwähnung eines Henkversuches bei dem der Täter entkam | - |
Unbekannt | November 1557 | Nur bekannt, weil Blutbann empfangen werden musste | - |
Michael Müller (Stühler) | 25.01.1585 | Zur Richtstatt geschleift, mit glühenden Zangen gefoltert, gerädert | Tötung seiner Frau mit der Axt und Öffnung der Leiche |
Cuntz Beytelschmidt (Casper Beutelschmidt) | 22.06.1586 | Gehängt | Unzucht und Diebstahl |
Hannss Kleinmann (Weinmann) | 27.08.1586 | Entzog sich dem Erhängen durch Suizid; Leiche wurde verbrannt | Brandstiftung |
Hanns Rainfelder | 09.08.1587 | Gehängt | Eidbrüchiger meineidiger Diebstahl und Misshandlung |
Unbekannt | 1588 | Enthauptung mit dem Schwert | Mord |
Eine Frau (wsl mit dem Namen Schilling) | 1589 | hingerichtet | Erstechen ihres Mannes |
Pankratz Meißner (Pancraz Meüchsner) | 1589 | hingerichtet | Erschlug in Vestenbergsgreuth im Streit um Glücksspiel eine Person im Streit |
Margarethe Wild | 22.02.1591 | Enthauptung mit dem Schwert | Diebstahl, Unzucht, Zauberei und Trudenwerk |
Unbekannt (ein Schafknecht) | 1591 | Gehängt | - |
Paulus Stumpf | 1603 vor Trinitatis | Gehängt | - |
Caspar Müller | 26.10.1605 | Enthauptung mit dem Schwert | Diebstahl, Unzucht und vielfacher Ehebruch |
Unbekannt (ein Warmersdorfer) | 1608 | hingerichtet | Mord an seiner Frau |
Hannßen Diebhardt (Dieckhard) | 1609 vor Trinitatis | Enthauptung mit dem Schwert | Diebstahl |
Margarethe Müllerin | 26.09.1616 | Enthauptung mit dem Schwert | Kindsmord |
Unbekannt (ein Schäfer) | 1620 | Enthauptung mit dem Schwert, Verbrennung der Leiche | verging sich an seinen Schafen |
Unbekannt (eine Magd) | 1620 | Enthauptung mit dem Schwert | Kindsmord |
Paulus Wihl | 26.02.1627 | hingerichtet | - |
Georg Mayern (Wägern) | 12.01.1627 (oder erst im September) | Gehängt | - |
Georg Linhardt | 03.07.1628 | hingerichtet | - |
Andreas Bayr | 07.12.1628 | Enthauptung mit dem Schwert | Diebstahl, Blutschande, Ehebruch und große Hurerei |
Frau des Andreas Bayr | 07.12.1628 | Enthauptung mit dem Schwert | Diebstahl, Blutschande, Ehebruch und große Hurerei |
Tochter des Andreas Bayr | 17.01.1629 (nach Flucht) | Enthauptung mit dem Schwert | Diebstahl, Blutschande, Ehebruch und große Hurerei |
Magaretha Schlerstein | nach dem 26.11.1628 | hingerichtet | - |
Hanns Schlerstein | nach dem 26.11.1628 | hingerichtet | - |
Hans Cunrath Habenschad | zwischen 1675 und 1683 | hingerichtet | Diebstahl |
Marr | 1684 | Verbrennung | Sodomie |
Ein Mitglied der Horchschen Diebesbande (vmtl. Horch selbst) | 1721/22 | hingerichtet | - |
Elisabetha Schürner (Schirner) | 28.09.1753 | hingerichtet | Kindsmord und Fornikation |
Anna Maria Neuhäußer | 01-09.1985 | Enthauptung mit dem Schwert | Kindsmord |
Die Ortschaften innerhalb der Zent
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Die Zent Burghaslach konnte sich wärend ihres Bestehens ein geschlossenes Gebiet erhalten. Im Gegensatz zu vielen anderen Zenten konnte sie sich auf ihrem Gebiet die Hochgerichtsbarkeit durchgehend erhalten und es gab nur vereinzelt Freiheiten von diesen Rechten auf ihrem Gebiet. Einen großen Gebietsverlust erlitt sie im 14. Jahrhundert mit der Errichtung der Zent Schlüsselfeld.
Folgende Ortschaften waren Bestandteil der Zent bzw. waren in früheren Zeiten Teil:[13]
Ort | Anmerkung |
---|---|
Abtei | |
Abtsgreuth | |
Adelsdorf | |
Ailsbach | |
Altershausen | |
Appelsdorf | Wüstung (1680) in der Nähe von Plank |
Appenbach | Wüstung ebenfalls in der Nähe von Plank |
Appenfelden | Bach als Grenze |
Aschbach | Später zur Zent Schlüsselfeld |
Attelsdorf | Später zur Zent Schlüsselfeld |
Bernroth | Später zur Zent Schlüsselfeld |
Breitenlohe | |
Buchbach | |
Buchfeld | |
Bollenhof | |
Burggrub | Zentenklave im Bereich des Schlosses durch die Herren von Crailsheim beansprucht |
Burghaslach | Hauptort und Zentverwaltung |
Burghöchstadt | |
Burgweisach | |
Christheid | Wüstung |
Dietersdorf | |
Dürrnbuch | 1788 zur Zent Castell-Rüdenhausen |
Dutendorf | |
Ebersbach | Wüstung (1680) bei Münchsteinach |
Neuebersbach | |
Debersdorf | Später Zent Schlüsselfeld |
Effelt | Wüstung (1680) bei Geiselwind |
Egelfurt | In der Nähe von Tragelhöchstadt |
Elsendorf | Später Zent Schlüsselfeld; nur Gemarkung auf dem Gebiet der Zent Burghaslach |
Eselsmühle | Bei Schornweisach |
Fetzelhofen | Strittig ob Teil der Zent |
Fichtelbronn | Wüstung |
Freihaslach | |
Frickenhöchstadt | |
Frimmersdorf | Südlich des Baches Zent Bamberg-Lonnerstadt |
Fuchsstadt | Wüstung bei Rehweiler |
Fürstenforst | |
Füttersee | |
Geiselwind | Evtl. vor 1400 Teil der Zent |
Gleißenberg | |
Gräfenneuses | Fraisch wird ab 1571 nur noch beansprucht |
Grasbach | |
Großbirkach | |
Haag | |
Hardorf | Evtl. identisch mit Harthof |
Hermersdorf | |
Heuchelheim | Später nördlich des Baches zur Zent Schlüsselfeld |
Hohenmühle | Bei Schornweisach |
Hohenroth | Wüstung |
Hohn am Berg | lag 1680 wüst |
Hohnsberg | lag zeitweise wüst |
Holzberndorf | |
Hombeer | |
Hülsenmühle | bei Kleinweisach |
Hutzelmühle | bei Wasserberndorf |
Ilmenau | |
Kaltenherberg | Wüstung |
Kienfeld | |
Kirchrimbach | |
Kleinbirkach | |
Kleinweisach | |
Krackenberg | Wüstung bei Fürstenforst |
Liechtenhof | Wüstung (1680) |
Lohmühle | zwischen Appenfelden und Oberrimbach |
Manneichen | Wüstung |
Markt Taschendorf | südlich des Flusses zur Zent Scheinfeld |
Merzberg | |
Münchhof | |
Neugrub | |
Neuses | |
Niederndorf | |
Obermelsendorf | Später zur Zent Schlüsselfeld |
Oberrimbach | |
Obertaschendorf | südlich des Flusses zur Zent Scheinfeld |
Oberwinterbach | |
Ochsenschenkel | |
Plank | Burgstall zwischen Seitenbuch und Rosenbirkach |
Pretzdorf | |
Rambach | |
Rosenbirkach | |
Schornweisach | |
Schrannen | Wüstung bei Rosenbirkach |
Seeram | Wüstung bei Münchhof und Sixtenberg |
Seitenbuch | 1680 zeitweise wüst |
Sixtenberg | |
Stampf | Wüstung bei Plank |
Steinern Brücklein | Wüstung |
Taubenbronn | Wüstung bei Elsendorf |
Thüngbach | Später zur Zent Schlüsselfeld |
Thüngfeld | Später zur Zent Schlüsselfeld; nur Gemarkung südlich der Reichen Ebrach zur Zent Burghaslach |
Tragelhöchstadt | |
Untermelsendorf | Später zur Zent Schlüsselfeld |
Unterrimbach | |
Unterwinterbach | |
Vestenbergsgreuth | |
Warmersdorf | |
Wasserberndorf | |
Weickersdorf | von der Zent Burghaslach bis an den Bach beansprucht |
Weiler | Wüstung bei Münchhof |
Wüstenfüttersee | Wüstung (Stelle 1680 unbekannt) |
Wynesschmiede | |
Ziegelsambach | Später zur Zent Schlüsselfeld |
Zitterles Brunnen | bei Hombeer |
Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ Sven Schultheiss: Gerichtsverfassung und Verfahren : das Zentgericht Burghaslach in Franken (14.-19. Jahrhundert). Böhlau, Köln 2007, ISBN 978-3-412-20023-7, S. 20–21.
- ↑ Sven Schultheiss: Gerichtsverfassung und Verfahren : das Zentgericht Burghaslach in Franken (14.-19. Jahrhundert). Böhlau, Köln 2007, ISBN 978-3-412-20023-7, S. 29–32.
- ↑ Sven Schultheiss: Gerichtsverfassung und Verfahren : das Zentgericht Burghaslach in Franken (14.-19. Jahrhundert). Böhlau, Köln 2007, ISBN 978-3-412-20023-7, S. 63–72.
- ↑ Sven Schultheiss: Gerichtsverfassung und Verfahren : das Zentgericht Burghaslach in Franken (14.-19. Jahrhundert). Böhlau, Köln 2007, ISBN 978-3-412-20023-7, S. 72–75.
- ↑ Sven Schultheiss: Gerichtsverfassung und Verfahren : das Zentgericht Burghaslach in Franken (14.-19. Jahrhundert). Böhlau, Köln 2007, ISBN 978-3-412-20023-7, S. 76–89.
- ↑ Sven Schultheiss: Gerichtsverfassung und Verfahren : das Zentgericht Burghaslach in Franken (14.-19. Jahrhundert). Böhlau, Köln 2007, ISBN 978-3-412-20023-7, S. 95–101.
- ↑ Sven Schultheiss: Gerichtsverfassung und Verfahren : das Zentgericht Burghaslach in Franken (14.-19. Jahrhundert). Böhlau, Köln 2007, ISBN 978-3-412-20023-7, S. 254–266.
- ↑ Sven Schultheiss: Gerichtsverfassung und Verfahren : das Zentgericht Burghaslach in Franken (14.-19. Jahrhundert). Böhlau, Köln 2007, ISBN 978-3-412-20023-7, S. 477–483.
- ↑ Sven Schultheiss: Gerichtsverfassung und Verfahren : das Zentgericht Burghaslach in Franken (14.-19. Jahrhundert). Böhlau, Köln 2007, ISBN 978-3-412-20023-7, S. 270–285.
- ↑ Sven Schultheiss: Gerichtsverfassung und Verfahren : das Zentgericht Burghaslach in Franken (14.-19. Jahrhundert). Böhlau, Köln 2007, ISBN 978-3-412-20023-7, S. 267–270.
- ↑ Sven Schultheiss: Gerichtsverfassung und Verfahren : das Zentgericht Burghaslach in Franken (14.-19. Jahrhundert). Böhlau, Köln 2007, ISBN 978-3-412-20023-7, S. 472–476.
- ↑ Sven Schultheiss: Gerichtsverfassung und Verfahren : das Zentgericht Burghaslach in Franken (14.-19. Jahrhundert). Böhlau, Köln 2007, ISBN 978-3-412-20023-7, S. 472–476.
- ↑ Sven Schultheiss: Gerichtsverfassung und Verfahren : das Zentgericht Burghaslach in Franken (14.-19. Jahrhundert). Böhlau, Köln 2007, ISBN 978-3-412-20023-7, S. 484–490.
Literatur
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Sven Schultheiß: Gerichtsverfassung und Verfahren. Das Zentgericht Burghaslach in Franken (14.-19. Jahrhundert). Böhlau, Köln 2007. ISBN 978-3-412-20023-7. Kategorie:Historisches Gericht (Deutschland) Kategorie:Historisches Gericht (Bayern) Kategorie:Strafrechtsgeschichte (Deutschland) Kategorie:Strafrechtsgeschichte der Frühen Neuzeit Kategorie:Strafrechtsgeschichte des Mittelalters Kategorie:Historische Amtsbezeichnung