Benutzer Diskussion:HolgerB/Archiv

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Letzter Kommentar: vor 11 Jahren von Harry8 in Abschnitt Vorlagenänderung
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Begrüßung

Hi HolgerB,
ich will dir erst mal in deine Wikipedia:Begrüßung aussprechen ;). Aber wie ich sehe machts du viel im Bereich KatS, würde mich freuen wenn wir uns da noch öfters sehen würden und so miteinander an diesem etwas brachen Thema arbeiten würden. greetz vanGore 15:55, 15. Feb 2005 (CET)

Attachéausbildung

Also, ich bin in derselbigen und kann dir nochmals versichern das es keine Altersbeschränkung für das AA im höheren Dienst steht. Meinst du nicht das solch wichtiger Hinweis nicht auf der Seite stehen würde, welche die potentiellen Bewerber lesen?? Das mit der Studienzeit ist auch quatsch. Wenn ich meinen Master(inkl. Bachelor) in 7 statt in 10 Semestern mache, wird mir wohl kaum jemand einen Strikt daraus ziehen. Es geht um den Abschluß an sich nicht wie lange man studiert hat oder soll. von 213.61.155.186

Die Altersbeschränkung ergab sich zur Zeit der Erstellung des Artikels aus folgender Vorschrift der LAP-hADV: § 4 Nr. 1 lautet „die gesetzlichen Voraussetzungen für die Berufung in das Bundesbeamtenverhältnis erfüllt“. Damals war noch die alte BLV in Kraft. Da waren Altersbeschänkungen vorgesehen. Wie ich gerade geprüft habe, stehen diese Vorschriften nicht mehr in der BLV. Das kann daher geändert werden.
Der zweite Punkt ist die Studienzeit. In der Verordnung geht es nur um die Regelstudienzeit, nicht aber um die tatsächliche Studienzeit. Es ist also nicht entscheidend, wie lange der Bewerber wirklich gebraucht hat, sondern ob die Regelstudienzeit drei Jahre war oder nicht. Und wie ich bereits bei einer Rückänderung geschrieben habe, steht der Satz wie er jetzt im Artikel steht so fast 1:1 in der Vorschrift
PS: Künftig die Signatur nicht vergessen--HolgerB 18:52, 30. Jun. 2009 (CEST)

U-Bahnwache

Hallo, du hattest den Artikel dahingehend abgeändert, daß sich die U-Bahnwache nur auf München bezieht. Ich kenne mich da nicht so gut aus, aber bist Du Dir da auch sicher? Matt1971 10:04, 12. Apr 2005 (CEST)


Hallo! Du hast heute in den Artikel eingefügt, dass es "immer wieder" auch aktenkundige Fälle von Gewalt bei der U-Bahn-Wache gab, gibt's dafür irgendwelche Quellen oder Belege? --FloSch 19:38, 19. Okt. 2006 (CEST)

Beamter

Hallo Holger,
Lehrer ist eine Funktions- und eine Amtsbezeichnung. Der Studienrat ist natürlich meist als Lehrer tätig. Deshalb hatte ich die Änderung ursprünglich rückgängig gemacht. Da es insoweit aber nur um Beispiele geht, kann es gerne so bleiben. Gruß --Bubo 19:01, 29. Sep 2005 (CEST)

(Leitende) Direktoren-Namen: auf [1] sind ein paar aufgeführt, die jedoch meiner Meinung nach den Rahmen des Artikels sprengen würden. Was mir etwas spanisch vorkommt in dem ARtikel sind die Amtsbezeichnungen von Stellen, von denen es garantiert nur eine einzige in der Bundesrepublik gibt, z.B. der "Direktor des Hispanoiberischen Institutes" ,zumal der in obiger URL nichtmal genannt wird. --Addicks 14:55, 16. Okt 2005 (CEST)


Guten Morgen, ich habe deine Änderung meiner Änderung wieder rückgängig gemacht, weil: Die Polizei stellt in einigen Bundesländern u.a. NRW nur für den gehobenen Dienst ein. Und deren Eingangsamt ist -wie durichtig bemerkt hast - A9 Gruß --Wahlscheider 09:49, 5. Dez. 2007 (CET)

Ich habe die Änderung deswegen rückgängig gemacht, weil sich der Abschnitt auf den mittleren Dienst und nicht auf den gehobenen Dienst bezieht. Eingangsamt für den mittleren Dienst bei der Polizei ist A 7 (sonst A 6) und beim gehobenen Dienst regulär A 9.--HolgerB 11:09, 5. Dez. 2007 (CET)

Tabelle im Artikel Bundesministerium

Hallo HolgerB,
ich sehe dich ab und zu in Beamtenartikeln editieren und wollte mal fragen, ob du meine Tabelle hier mal kritisch begutachten kannst. Eventuelle Fehlerkorrekturen, Erweiterungen und Anmerkungen sind natürlich willkommen. Gruß --C.Löser Diskussion 18:12, 3. Dez 2005 (CET)

Das ging ja schnell, danke! Gruß --C.Löser Diskussion 19:47, 3. Dez 2005 (CET)

Danke für deinen Beitrag. Hältst du es für eine Ergänzung oder einen Widerspruch zu meiner Quelle, die vom Markennamen "brojleri" für die bulgarische Ware schreibt. Für wie verlässlich hältst du die Quelle Deutschlandfunk? Hat das jemand im Interview gesagt? Wer, wann, wo? Durch das Wort "vermutlich" klingt es für mich spekulativ. --KaPe, Schwarzwald 00:45, 11. Dez 2005 (CET)

Ich halte die Quelle an und für sich sehr verläßlich. Meinen Beitrag zum Broiler habe ich anhand eines Sendemanuskripts erstellt, das ich mir damals mal ausgedruckt habe, als die Sendung leif, das war am 11.4.2003 (http://www.dradio.de/dlr/sendungen/merkmal/145637). Der Artikel beim DLF wurde inzwischen erweitert, ich werde die Erweiterungen auch noch einbauen. Laut dem Arikel ist es inzwischen klar, daß das Wort "Broiler" aus Amerika kommt und die Hühnerrasse aus Bremen.--HolgerB 16:30, 11. Dez 2005 (CET)

Zweifellos eine nette Anekdote mit Interview eines Geschäftspartner von Heinz Lohmann, des Wiesenhof-Gründers. Doch es steht darin nicht, dass die Bremer ihren Zuchterfolg an die Amerikaner verkauft hätten, sondern sie haben -- genau wie später die Bulgaren (oder Ungarn)-- von den Amerikanern eine Lizenz eingekauft. Es klingt so, als sei Broiler als das Fachwort für die Aufzuchthähnchen somit in den fünfziger Jahren nach Westdeutschland gelangt: Broiler war also der terminus technicus für die fürs Grillen gezüchteten Hähnchen. Nur in den USA oder vorher auch schon außerhalb?

Der DRadio-Beitrag geht auf die Verwendung als Fachwort nicht ein, denn es heißt nur, der Begriff Broiler wurde in Cuxhaven abgelegt - aus Marketinggründen. Bestandteil der Umgangssprache wurde es zweifelsfrei im Osten. Übrigens fand ich auf der Firmenhistorie von Wiesenhof, dass das Goldhähnchen bereits 1956 geboren wurde, während die Bremer/Cuxhavener Geschäftsleute erst 1957 in der Bar saßen. Was ich für den Artikel verwenden würde, ist die Tatsache, dass in Ost wie West das Tiefkühlgeflügel als Gold-- hähnchen und -broiler vermarktet wurde. Doch zuviel anekdotisches hat in einem Lexikonartikel nicht Platz. --KaPe, Schwarzwald 21:11, 11. Dez 2005 (CET)

bitte schau auch mal hierher. Das mit dem Siedepunkt ist IMO eine Irreführung in Richtung Ach, gab es denn in der Gaskammer eine Heizung? - obwohl HCN bekanntlich extrem leicht verdunstet. Grüße --Idler 12:13, 20. Dez 2005 (CET)

Ich denke aber die jetzige Formulierung ist durchaus akzeptabel und man kann nicht sagen, daß eine Vergasung wegen des Siedepunktes nicht möglich war. Vielleicht sollte man noch erwähnen, daß die Blausäure noch leichter verdampfte als die Flüssigkeit, da sie ja auf Pellets aufgebracht war, was die Oberfläche deutlich vergrößert und damit die Verdunstung erleichtert.--HolgerB 18:29, 20. Dez 2005 (CET)

Worem geht es denn? -- Stahlkocher 20:45, 29. Dez 2005 (CET)

"1989 wurde im Zug der Postreform die Postbank als eigenständiges Unternehmen gegründet." Das ist falsch. Die Postbank wurde durch die Postreform nicht zum eigenständigen Unternehmen, sondern war nach dem Postverfassungsgesetz ein Teilbereich der Deutschen Bundespost auch wenn es eigenständig arbeiten durfte.

Länderpolizei vs. Landespolizei

Hallo Holger! Du hattest gerade Bayerische Polizei zu Landespolizei#Bayern verschoben. Das ist grundfalsch. Die Länderpolizei (Polizeien der Bundesländer) unterhalten viele Polizeien, darunter z.B. Bereitschaftspolizei, Landespolizei, Landeskriminalamt. Ich habe die Umleitung daher wieder rückgängig gemacht. Eine Verschiebung zu Länderpolizei wäre richtig, allerdings bin ich gegen monströse Artikel (darin würden ja 16 Polizeiverbände mit ihrem Unterbau beschrieben). -- Matt1971 ♫♪ 22:55, 3. Jan 2006 (CET)

Lange Artikel finde ich auch nicht gut aber noch schlimmer sind meiner Meinung nach, 16 Artikel zu einem Thema, so daß man keine Vergleich anstellen kann, wenn man nicht alle Artikel liest. Vielleicht erarbeite ich mal eine Übersicht über alle 16 Polizeien und baue dann jeweils Links zu den Einzelseiten ein, wo dann alles genau beschrieben ist.--HolgerB 12:51, 4. Jan 2006 (CET)

BePo

Hallo! Ich habe die Bayerische Bereitschaftspolizei wieder separiert, weil ich keine magazinartigen Artikel möchte (außerdem ist er schon so groß, daß er schon alleine stehen kann/darf). Zu Deinem Diskussionsbeitrag im Artikel BBPol: Jedermann kann Artikel verschieben, dazu muß man kein Admin sein. Mit kollegialen Grüßen, Matt1971 ♫♪ 15:12, 20. Mär 2006 (CET)

OK, danke für den Hinweis. Bei großen Übersichtsartikeln geht die Übersichtlichkeit schnell verloren, das hab ich inzwischen auch eingesehen (siehe Hauptartikel Polizei). --HolgerB 18:21, 20. Mär 2006 (CET)
  • Dann bin ich ja beruhigt. Viel Spaß noch, Matt1971 ♫♪ 19:34, 20. Mär 2006 (CET)

Lehrer

Hallo Holger, auf Grund der Vorbemerkungen zu den Bundesbesoldungsgruppen ( I. Allgemeine Vorbemerkungen, 1. Amtsbezeichnungen, (5) Die Länder können bestimmen, dass in Ämtern der Laufbahn mit dem Eingangsamt „Studienrat – mit der Befähigung...“ ..... Entsprechendes gilt für das Amt „Lehrer – als Leiter...“) gehe ich davon aus, dass die Amtsbezeichnungen immer der ganze Begriff sind und nicht nur aus dem Wort „Lehrer“ bestehen. Denn dies wäre nicht gegen eine Berufsbezeichnung „Lehrer“ abzugrenzen, was jede juristische Handhabe aushebeln würde. Also wiederhole ich meine Bitte nach einer entsprechenden Quelle... --NB > + 22:06, 30. Mär 2006 (CEST)

Notfallmanager

Hallo HolgerB, du hattest den Beitrag dahingehend abgeändert, dass der Nmg bei Nutzung eines Fahrzeugs der WF sowieso über Sondersignal verfügt. Der Nmg ist jedoch vollkommen unabhängig von einer WF der DB AG und auch nicht als Feuerwehrmann ausgebildet. Es wird also niemals dazu kommen, dass er im Einsatz ein Fahrzeug der WF fährt. Norden

Dann ist der mir bekannte Fall aus einer Zeitschrift entweder ein Fehler oder ein Einzelfall. Der Artikel kann also wieder abgeändert werden.--HolgerB 10:38, 26. Mai 2006 (CEST)
Dann war das ein Fehler. In welcher Zeitschrift wurde das denn so dargestellt? Und an welchem Beispiel?--Norden
Das war im Stern oder Spiegel, also keine Fachzeitschrift. Ist schon länger her, da ging es um die Auflösung von Bahnfeuerwehren und dem damit einhergehenden Sicherheitsverlust, glaube ich. Ich habe den Artikel leider nicht aufgehoben. Und da stand, daß Notfallmanager Fahrzeuge der Bahnfeuerwehr (also die jetzigen Werkfeuerwehren) verwenden. Das war dann wohl falsch. Ich habe das inzwischen auch anhand vom Feuerwehrmagazin nachgeprüft, wo auch mal was über die WF Maschen drin stand. Notfallmanager und WF sind tatsächlich unabhängig.--HolgerB 19:47, 1. Jun 2006 (CEST)

Hi, bitte nochmal genau nachlesen; Gabriele Tiedemann wurde von der MORDANKLAGE freigesprochen, aus Mangel an Beweisen. Dass sie an der Geiselnahme beteiligt war, steht soviel ich weiß nicht in Zweifel. --Wirthi 19:38, 9. Jun 2006 (CEST)

Kategorie: Polizei (Baden-Würtenberg)

Hi Holger, Ich hab deshalb die Kategorie löschen lassen, weil sie für mich nicht sinnvoll erschien, da nur dieser eine Artikel darin war. Sollte weitere Artikel in diese Kategorie passen (wie zum Beispiel bei der Kategorie:Polizei Bayern), dann kann man glaub erneut eine Kategorie aufmachen, aber so wie es jetzt find ichs eigentlich schwachsinnig. Ansonsten kann man ja auch jetzt schon sagen, wir machen eine Kategorie: Polizei in Sachsen, obwohl es nicht mal Artikel dazu gibt. MfG --Das Robert 13:33, 8. Jul 2006 (CEST)

Ich hatte vor, die Kategorie zu füllen, mußte aber das aus zeitlichen Gründen zurückstellen. Daher bitte mit dem Löschen noch warten. Es kommt auf jeden Fall noch was.--HolgerB 17:04, 8. Jul 2006 (CEST)
Hupps sorry hab sie schon zur Löschung vorgeschlagen...Sorry. Naja wenn du sie füllst, ist ja alles klar. Musst nur noch mal die Kategorie einrichten. --Das Robert 17:56, 8. Jul 2006 (CEST)

Hallo HolgerB, ich hatte das Bild durch die TeX-Formel ersetzt, weil es zum Teil falsch ist, wie in der Portal Diskussion:Chemie dargestellt. Zum anderen handelt es sich bei K3[Fe(CN)6] nicht um eine Summenformel sondern um eine vereinfachte Konstitutionsformel daher hatte ich sie geändert. Ich werde deine diesbezüglichen Änderungen wieder rückgängig machen, ich hoffe du bist damit einverstanden. Gruß, --NEUROtiker 17:45, 17. Sep 2006 (CEST)

Mit dem Bild bin ich einverstanden, aber die Summeformel würde ich lieber so behalten, da auch der Hollemann-Wieberg sie als Formel für K3 führt und sie daher eher gebräuchlich ist als die sicherlich korrektere Darstellung von dir.--HolgerB 19:28, 18. Sep 2006 (CEST)
Die Formel ist ja auch weiterhin im Artikel (sogar zweimal) nur halt nicht in der Spalte Summenformel. Gruß, --NEUROtiker 20:16, 18. Sep 2006 (CEST)


Treibgase, Packgase

Hallo Holger, die Gruppierung stammt nicht von mir, sondern ist die offizielle Bezeichnung für die Gase wie Argon, Stickstoff etc. (Schau mal z.B. unter www.bmelv.de nach). Das hat nichts damit zu tun, dass "Treibgas" ein terminus technicus ist. Ausserdem ist es irrelevant, WANN etwas aufgeschlagen wurde, es braucht dazu ein Treibgas. Wenn Du mir irgendeine seriöse Quelle nennen kannst, die die in Frage stehenden Gase in "Gase zum Aufschlagen" einordnet, gebe ich mich staunend geschlagen. Andernfalls bitte ich um ein RV. Gruss, --Wikipartikel 23:20, 9. Okt. 2006 (CEST)

Nach der Anlage 7 zur Verordnung über die Zulassung von Zusatzstoffen zu Lebensmitteln zu technologischen Zwecken sind "Packgase" definiert als "Gase außer Luft, die vor oder nach dem Lebensmittel oder gleichzeitig mit diesem in das entsprechende Behältnis abgefüllt worden sind." und "Treibgase" als "Gase, die ein Lebensmittel aus seinem Behältnis herauspressen.". Für mich trifft diese Defintion auf Gase mit welchen vorher das Produkt aufschlagen und dann das Produkt durch die Schwerkraft aus einer Maschine kommt also nicht herausgedrückt wird durch das Gas, nicht zu. Ich habe auch gerade auf einer Packung für Kapseln von Sahnespendern die Aufschrift gefunden, daß gewerbliche Anweder die enstandende Sahne als "aufgeschlagen mit Distickstoffmonooxid" kennzeichen müssen. Ich werde aber hier noch weitere Erkundigungen einholen, zumal Gase ja in der obigen Verordnung nicht speziell aufgeführt sind, sonern unter die allgemein zugelassenen Zusatzstoffe fallen. --HolgerB 19:17, 10. Okt. 2006 (CEST)

Dienst- und Amtsbezeichnungen im gehobenen und höheren Dienst

Hallo HolgerB,

Ich versuche seit etlichen Tagen, den Unterschied von Dienst- und Amtsbezeichnungen - einmal unter Angabe der Bestimmungen der BLV - in den Artikeln einzubringen. Da ich es nach 20jähriger Tätigkeit u.a. als Dozent für Beamtenrecht in Nds, B und SA z.T. leider besser weiß, wäre ich dankbar, wenn dieser fundamentale Unterschied der rechtlichen Definitionen - offensichtlich aus Unwissenheit - nunmehr endlich so stehen bleibt. - Danke! Freundliche Grüße --beartd 23:40, 8. Apr. 2007 (CEST)

K "Wikipedia verwendet das generische Maskulinum"

Hallo HolgerB,

mit Deiner K (Wikipedia verwendet das generische Maskulinum) im Artikel "Gehobener Dienst" gehe ich aus rechtlichen Gründen unter Bezug auf das seit dem 1.8.2006 geltende Antidikriminierungsgesetz nicht konform. Ich will den Teufel nicht an die Wand malen und ich lege auch keinen Wert darauf, aber vielleicht ein(e) entsprechend spezialisierte(r) Anwa(e)lt(in) (Volljurist(in) ;)) Freundliche Grüße--beartd 23:43, 8. Apr. 2007 (CEST)

Die Verwendung des generischen Maskulinums ist nicht auf meinem Mist gewachsen sondern eine Vorschrift von Wikipedia (http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Namenskonventionen#M.C3.A4nnliche_und_weibliche_Bezeichnungen). Damit verwendet Wikipedia die gleiche Nomenklatur wie alle großen Lexika.--HolgerB 19:43, 23. Nov. 2006 (CET)

Das mag ja sein, aber private Vereinbarungen stehen unterhalb der vorgegeben Rechtsnorm, die auf der Verfassung beruhen (Art. 3 II GG). Man wird das wohl ändern müssen, andernfalls begeht man letztendlich einen Rechtbruch. Bei allen Diskussionen steht z.B. auch die "Neue Rechtschreibung" in Lexika etc. pp. Ich persönlich kann damit leben und es war auch nur ein freundlicher Hinweis, um ggf. einer teuren Abmahnung zu ungunsten von Wikipedia zu vermeiden. In den Vereinbareungen steht auch:"Das Folgende sind keine Gesetze, sondern nach vielen Diskussionen entstandene Leitlinien..." MfG--beartd 23:43, 8. Apr. 2007 (CEST)

Das Gleichbehandlungsgestez gilt aber nicht für Geschriebenes. Das kann jeder so halten wie er will. Das Gesetz gilt in erster Linie für den Zugang zum Arbeitsmarkt und ein paar andere Sachen aber Lexika u.ä. oder die sprachliche Gleichbehandlung wird, außer für Stellenangebote, aber das steht schon mindestens 10 Jahre im BGB, nicht erwähnt.--HolgerB 11:19, 25. Nov. 2006 (CET)

Das entbehrt jeglicher philosophischen und juristischen Logik. Wenn man Ihrer Spekulation folgt, dürfte ja auch NS-Literatur veröffentlicht werden. Und warum sind Stellenanzeigen, die jeweils nur für ein Geschlecht ausgeschrieben werden, wohl angreifbar? --84.183.225.193 23:51, 25. Nov. 2006 (CET)

Ich bitte hierzu § 2 Absatz 1 des AGG zu beachten. Wie ich bereits oben ausführt, gilt dieses Gesetz nur für einen bestimmten, im Gesetz definierten Bereich, der hauptsächlich das brufliche Umfeld und den Bildungs- und Sozialbereich umfaßt. Ein Lexikon ist doch keine Stellenanzeige, die wäre angreifbar. --HolgerB 10:59, 26. Nov. 2006 (CET) (geändert --HolgerB 19:17, 29. Nov. 2006 (CET))
Der Text des § 1 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes:" Ziel des Gesetzes ist, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen. " deckt Ihre Argumentation nicht. § 2 I AGG haben Sie nachgeschoben... Ich kann leider Ihre Auffassung nicht teilen (s.o.) und werde mich definitiv nicht mehr hierzu äußern.--84.183.236.35 18:40, 30. Nov. 2006 (CET)
Jawohl § 2 wurde nachgeschoben, da § 1 meine Argumentation tatsächlich nicht deckt. Nachtrag: Der richtige Ort für diese Dikussion ist hier--HolgerB 09:57, 30. Nov. 2006 (CET)

mittlerer Dienst

Hallo HolgerB,

ich habe auf der Diskussionsseite eine Änderung vorgeschlagen. --Wangen 10:16, 27. Nov. 2006 (CET)

Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe

Hallo Holger,

Bist Du sicher, dass Du das Oderhochwasser 1997 meinst oder das Elbehochwasser 2002? Vielleicht beide?!

Grüße, Tilo 19:10, 17. Dez. 2006 (CET)

Fehler von mir: Es war natürlich das Elbehochwasser. Ich werde es sofort ändern.--HolgerB 18:51, 18. Dez. 2006 (CET)
Kein Problem;-) Danke und einen schönen Tag noch, Tilo 13:24, 19. Dez. 2006 (CET)

Hallo, die Wortwiederholungen und Passiva müssen nicht sein bei Laufbahn - wäre schön, wenn Du sie "korrekt" raus redigieren könntest, danke und GrußSiebzehnwolkenfrei 12:22, 30. Jan. 2007 (CET)

War das der Artikel über die Laufbahnen besonderer Fachrichtungen? Ich werde mein Bestes geben was schönes draus zu machen.--HolgerB 17:20, 30. Jan. 2007 (CET)

Bundesverfassungsgericht

Hi Holger, nichts dagegen, dass du dieses Thema erwähnst. Aber bitte beachte, dass

  1. ein solches Detail maßstabgerecht noch ein bisschen zu straffen ist
  2. einfach zu sagen ist welche Kosten erstattet werden und nicht wenn/falls...
  3. eine Quelle als FN zu nennen wäre, also am besten die Rechtsgrundlage.

Bitte pfelg diesim Artikel nach. THX --CJB 19:07, 14. Feb. 2007 (CET)

Berufsfeuerwehren BW

Hallo,

wieso hast du die Korrekturen der Amtsbezeichnngen von BFs und BaWü wieder gelöscht?

Gruß, Bearcat

Weil die Korrekturen falsch waren. Ich habe extra nochmals in den einschlägigen Vorschriften nachgeschaut und dort steht es so, wie es vorher war.--HolgerB 18:14, 20. Feb. 2007 (CET)

Dann bitte mit mal Quellenangabe... Ich bin selbst Beamter einer BF in BaWü und kenne die Dienstgrade aus der täglichen Praxis und von Ernennungsurkunden. Gruß, Bearcat, 21.2.07

mittlerer Dienst: da gebe ich dir recht, da hatte ich die alte Fassung; Einstellung erfolgt als Beamter auf Probe, daher auch Brandmeister zur Anstellung
gehobener Dienst: In der Vorschrift wird sowohl für Laufbahn- als auch für Aufstiegsbeamte nur von Brandinspektoren gesprochen (Verordnung des Innenministeriums über die Ausbildung und Prüfung für den gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst (Ausbildungs- und Prüfungsordnung für den gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst - APrOFw gD))
höherer Dienst: Amtsbezeichnung Brandrat z.A. stimmt tatsächlich nicht, die entsprechende Vorschrift der Landeslaufbahnordnung bezieht sich nur auf Laufbahnen besonderer Fachrichtungen (das kommt davon, wenn man in alte Textausgaben reinschaut)
"Leitende Branddirektoren" im Landesdienst (ebenfalls alte Textausgabe), war im online Vorschriftendienst richtig eingepflegt; seit Ende 2005 sind tatsächlich auch Leitende Branddirektoren möglich.
Es bleibt somit das Problem im gehobenen Dienst. Die Vorschrift ist im Vorschriftendienst von 2002. Die dürfte also aktuell sein. Auch eine Gesamtsuche, die das Gesetzblatt und das Gemeinsame Amtsblatt umfaßt, hat nichts anderes zu Tage gefördert.
Kannst du auch gleich das Aussehen der Abzeichen zumindest beschreiben, damit man sich da eine Vorstellung vom Aussehen machen kann.--HolgerB 19:46, 21. Feb. 2007 (CET)

Danke für's Nachsehen und die Einsicht. Das Eingangsamt der Laufbahnbewerber im gD ist jedenfalls BOI z.A. (A10), in den meisten anderen Ländern hat man daher den Dienstgrad der Anwärter entsprechend angepasst. Mag sein, dass das in BaWü nicht nachvollzogen wurde; ich war zu faul zum Nachschlagen und einen gD-Laufbahnbewerber hatten wir schon länger nicht mehr. ;-)

Da die Dienstgradabzeichen der Berufsfeuerwehren in BaWü nicht einheitlich geregelt sind, kann man keine Wikipedia-tauglichen Abbildungen zeigen. Abweichend von vielen anderen Bundesländern hat in BaWü auch schon der gD goldene Abzeichen, weshalb die sonst häufig verwendeten silbernen Dienstgradabzeichen hier nicht passen. Mindestens eine BF in BaWü trägt übrigens gar keine Dienstgradabzeichen. Gruß, Bearcat, 22.2.07

Ausbildung von Beamten des mittleren Dienstes zwecks Aufstiegs in den geh. Dienst

Diese Darstellung ist mir nach 40 Dienst- und Amtjahren zum größten Teil unbekannt, ich bitte um eine rechtlichen Hinweis, ansonsten ist das Spekulation. Nach meiner Erfahrung müssen Aufstiegsbeamte die Fachhochschulreife oder das Abitur vor der Zulassung zum Aufstieg nachholen. Die Darstellung in diesem Umfang (Es dürfte sich auch um eine sehr geringfüge Zahl bei dem großen Angebot an Abiturienten handeln) geht in einem Lexikon m.E. zu weit und gibt bei dieser kleinen Zahl deratig qualifizierter Beamter eine zu hohe Bedeutung. Sie, die Darstellung, gehört auch nicht in die Spalte "Gehobener Dienst" (Grundsätzlich: Zugangsvoraussetzung Fachhochachreife oder Abitur) sondern - soweit sie begründet ist, in die des mittl. Dienstes. I.ü. besteht erheblicher Zweifel, ob die Dienstherren in der Bundesrepublik Deutschland hierfür die erforderlichen Planstellen und damit insoweit die finanziellen Mittel seitens der hierfür zuständigen Parlamente erhalten. § 25 des Bundesbesoldungsgesetzes engt prozentual durch Obergrenzen die Beförderungsämter ein (z.B. im mittleren Dienst "Amtsinspektor" in der Besoldungsgruppe A 9 max. 8 v. H.), denn ohne eine adäquate Planstelle ist das Aufstiegsverfahren nicht durchführbar.


  • In einzelnen Fachbereichen der öffentlichen Verwaltung können auch Beamte des mittleren Dienstes ohne Fachhochschul- oder allgemeiner Hochschulreife zum Studium für den gehobenen Dienst zugelassen werden. Hierzu müssen sich die Aspiranten einem Eignungsauswahlverfahren unterziehen, welches in einen schriftlichen und einen mündlichen Teil gesplittet ist. Zur Zulassung müssen verschiedene Anforderungen am Bewerbungstag bereits vorliegen, wie zum Beispiel eine positive Eignungsprognose der Vorgesetzten und übergeordneten Dienststelle und eine entsprechend gute dienstliche Beurteilung. Im schriftlichen Teil wird zumeist eine pro - contra Diskussion über ein aktuelles politisches oder gesellschaftliches Thema innerhalb einer klaren Aufgabenstellung gefordert, welche zumeist unter verfassungs- und verwaltungsrechtlichen Aspekten zu beleuchten ist. Des Weiteren sind einzelne Fachfragen aus dem originären Bereich zu erläutern. Dies alles geschieht unter einem strengen Zeitlimit. Im mündlichen Teil werden neben einer Gruppendiskussion zu einer typischen Problemstellung aus dem Dienstgeschehen - in der die Argumentations- und Durchsetzungsfähigeit überprüft werden - auch ein frei gehaltener Kurzvortrag zu einem Fachthema, welches erst während des Prüfungsablaufes dem Aspiranten bekannt gegeben wird, verlangt. Zu guter letzt erfolgt ein multimodales Interview im Rahmen eines Assesmentcenters, indem Motivation, Methoden- und Führungskompetenz und andere fachspezifische Anforderungen abgefragt werden. Während des Assesmentcenters erfolgt auch die Beurteilung, ob der Kandidat eine dem Studium gerecht werdende, einem Abiturienten gleichwertig anzusehende, Allgemeinbildung verfügt. Nach positivem Ergebnis des Gesamtauswahlverfahrens erfolgt insoweit eine Zuerkennung des Studienplatzes. Im Rahmen der Aufstiegsausbildung, welche mit Laufbahnbewerbern mit allgemeiner Studienberechtigung zusammen oder aber gesondert laufen kann, bleibt die erworbene Amtsbezeichnung und Besoldungsstufe erhalten. Die Prüfung ist, im Allgemeinen, analog der Prüfung von normalen Laufbahnbewerbern, einschließlich deren Anforderungen und Bewertungen. Das Grund- und Hauptstudium, etwaige Praktika und letztendlich die Diplomarbeit sind an dieselben Anforderungen geknüpft, wie für alle Studenten, welche direkt den Seiteneinstieg vom Gymnasium aus wagen. Nach erfolgreicher Laufbahnprüfung - welche aus Examensklausuren, einer mehrstündigen mündlichen Prüfung und dem Bestehen der Diplomarbeit besteht - wird der Beamte in den gehobenen Dienst übernommen und hat die gleichen Karriereaussichten, wie ein regulärer Absolvent. Lediglich in der Diplomierung ist ein Unterschied erkennbar. Der Diplomgrad wird bei Aufstiegsbeamten ohne höheren Bildungsabschluss als staatliche Bezeichnung verliehen und nicht als akademischer Grad, obwohl die erbrachten Leistungen gleichwertig sind. Jedoch ist im beruflichen Werdegang dieser Termini unerheblich. Der Aufstiegsbeamte erwirbt gemäß Hochschulrahmengesetz durch die bestandene Hchschulausbildung die fachgebundene Hochschulreife für einen weiteren Studiengang in seinem Fachgebiet. Hierbei wird die Abschlußnote der abgelegten Laufbahnprüfung als Abiturgesamtnote gewertet. Für Diplom-Verwaltungswirte (FH) ohne Abitur ist dies in der Regel die Zulassung für die Studiengänge der Wirtschaftswissenschaften, den Verwaltungswissenschaften (Master of Public Administration, Master of European Governance and Administration etc.) oder den Rechtswissenschaften. Diese Abschlüsse beinhalten im Allgemeinen auch das Promotionsrecht und die Befähigung zum höheren Dienst. Im Vorteil sind die aus dem mittleren Dienst aufgestiegenen Beamten dennoch, weil sie, im Gegensatz zu den Seiteneinsteigern, keine beamtenrechtliche Probezeit mehr auszustehen haben und direkt nach der Ernennung im gehobenen Dienst wiederum beförderungsfähig sind. (Quelle für das Ganze?)

Ich schlage vor, bei substantiierter Begründung diesen Absatz nach angemessener Kürzung in den "Mitteleren Dienst" zu verschieben. Auch hinsichtlich der Äußerungen hinsichtlich der internen "Berufsbezeichnungen" und den akademischen Graden sind unter dem Lichte der neuen Studiengänge "Bacherlor" und "Master" nach den Bologna-Verträgen erhebliche Zweifel angebracht, weil hier nämlich ausschließlich die Kultusminister bzw. die KMK und nicht der für den jeweiligen Beamten zuständige Fachminister (z.B. Innenminister) das "Sagen" hat. Letztendlich kann ich mir nach meiner Erfahrung der Auseinandersetzungen der Innenminster und Kultusminster ca. 1975 nicht vorstellen, dass die zuletzt genannten eine derartigen Eingriff in ihre Kulturhohiet zulassen werden. Eine derartige bis dato - nicht belegte - Ausführung ist für die wenigen handverlesenen Beamtem des mittl. Dienstes im Lexikon überproportional herausgestellt. Frld Gruß --beartd 14:21, 12. Apr. 2007 (CEST)

Ein Aufstieg ist auch einfacher ohne Abitur oder Fachhochschulreife machbar: Googelt mal: [2] --Nightflyer 14:41, 12. Apr. 2007 (CEST)

ZK 2007

Bitte begründe deine Annahme genauer, dass das Thema bereits veröffentlicht worden war und gib deine Quelle im/ aus dem Internet an. Danke --Gruß, Tobias.hofmann -- Disk. 20:49, 16. Mai 2007 (CEST)

Der Beitrag stammt nicht von mir. Ich habe lediglich eine Anpassung vorgenommen (generisches Maskulinum u.a.).--HolgerB 11:07, 17. Mai 2007 (CEST)
Dann hab ich den Autor mit dir verwechselt. Entschuldigung. War eine Verwechslung. --Gruß, Tobias.hofmann -- Disk. 14:15, 17. Mai 2007 (CEST)

Apotheke

Hallo Holger! Habe bei der Apotheke nur den Satz mit dem Link zur Internetapotheke entfernt. Du meinst wahrscheinlich warum die Verlinkungen weg sind - das muss ein Programmfehler sein, das zu entfernen war nicht meine Absicht. Habe es schon ausgebessert ;-) Zep 20:00, 28. Mai 2007 (CEST)

Genau die meinte ich. War insgesamt wohl ein Mißverständnis.--HolgerB 19:04, 30. Mai 2007 (CEST)

Justizwachtmeister

Hallo Holger!

Da du scheinbar Kompetenzen für den Bereich Beamte etc. hast, würde es mich als Hauptverfasser des Artikels schon interessieren, ob es Nachweise gibt, das JWM Pistolen tragen. Wenn ja, in welchem Bundesland. Außerdem bin mit der Beschreibung der Ausbildung auch nicht ganz einverstanden, lasse mich aber gerne eines besseren belehren. In RP, wo ich arbeite, bin ich jedenfalls anfangs als Arbeiter eingestellt worden. Es kann natürlich sein, das das auf Grund dieser "herausragenden" Erfindung Föderalismus in den Bundesländern unterschiedlich gehandhabt wird. Für Hinweise wäre ich dankbar. scif 10:20, 16. Aug. 2007 (CEST)

Ich habe das mit den Pistolen aus dem Artikeltext übernommen. Ich bin mit dem Dienst in einer JVA nicht vertraut, aber habe schon öfter gehört, daß keine Pistolen verwendet werden, da es bei Entwenden durch Gefangene zu Eigen- und Fremdgefährdung kommen kann, was bei Schlagstöcken nicht so leicht der Fall ist. Das mit der Einstellung in den Dienst ist offenbar wirklich länderspezifisch geregelt. In Baden-Württemberg z.B. steht in § 6 der Verordnung des Justizministeriums über die Ausbildung für den Justizwachtmeisterdienst: "Der zum Vorbereitungsdienst zugelassene Bewerber wird in das Beamtenverhältnis auf Widerruf berufen. Er führt die Dienstbezeichnung „Justizwachtmeisteranwärter”."--HolgerB 18:41, 16. Aug. 2007 (CEST)


Oh, Oh!

Ich muß da gleich mal ein Mißverständnis ausräumen!!! In einer JVA arbeiten Justizsekretäre; Beamte des mittleren Dienstes!!! Diese haben sehr wohl Schußwaffen, sogar Maschinenpistolen in der Waffenkammer. Im Fahrdienst der JVA trägt bei einer Gefangenfahrt grundsätzlich min. ein Beamter eine Pistole.

Hier geht es um die Justizwachtmeister; Beamte des einfachen Dienses, die meines Wissens nur an Gerichten und Staatsanwaltschaften arbeiten. Eien Hinweis auf Waffeneinsatz habe ich nur dergestalt gefunden, indem auf der Homepage der Justizschule NRW in Monschau darauf verwiesen wurde im Rahmen der JWM-Ausbildung. Ich habe bisher allerdings noch keine verwertbaren Nachweise gefunden, das irgendwo in Dt. bei Gerichten Schußwaffen getragen werden, außer Polizei, BKA oder SEK führt vor. Das "Problem" Justizwachtmeister ist nämlich wesentlich komplexer als man glaubt. Ersten sind wir eine kleine "Spezies", einfachen Dienst gibt es kaum noch. Und weiterhin gibt es kaum Einheitliches in Ausbildung und Ausrüstung, so das da ein NAchforschen und ordentliches Darstellen dieser Beamtengrppe meines Erachtens unerläßlich ist. Achso: Anwärter war ich auch, aber nur einen Monat. Gängige Praxis in RP(bei verbeamtungsfähigem Alter)ist: 5 Monate Angestellter/Arbeiter, 1 Monat Anwärter, 1 Jahr z.A. und dann auf Lebenszeit. Begründung: Da man vornehmlich Bewerber sucht, die eine abgeschlossene Berufsausbildung haben und meist sogar noch in Arbeit stehen, will man die finanziellen Einbußen die die Anwärterbesoldung mit sich bringt, auf ein Mindestmaß reduzieren. Ich fand und finde das eine gute Lösung.Ich war übrigens gleich Justizoberwachtmeisteranwärter, da das Einstiegsamt in RP bei A3 Justizoberwachtmeister ist. scif 12:29, 17. Aug. 2007 (CEST)

Wenn ich das richtig verstanden habe, gibt es in Nordrhein-Westfalen auch Justizwachtmeister, die den Dienst in Jugendarrestanstalten versehen und ich kann mich an eine Reportage erinnern, in welcher auch Justizwachtmeister im Vollzugsdienst einer JVA vorkamen, allerdings kann ich mich an den Bundesland nicht mehr genau erinnern (möglicherweise Hessen). Aber offenbar sind sie tatsächlich in erster Linie in der Verwaltung, wenn man bei den Justizverwaltungen der Länder nachschaut.--HolgerB 19:15, 17. Aug. 2007 (CEST)

Ich will das nicht als unmöglich ansehen, aber ich denke, hier werden wohl die Reporter den umgangssprachlichen Begriff Wachtmeister verwendet haben, so wie es bei der Polizei heute auch noch im Alltag der Fall ist (Herr Wachtmeister). An sich arbeiten in einer JVA Justizvollzugsbeamte des mittleren Dienstes. Beamtenbezeichnungstechnisch (was ein Wort) könnten es gar keine Wachtmeister sein, weil die Beamten des mittleren Dienstes sich Sekretäre nennen oder Amtsinspektor mit entsprechenden Vorsätzen des jeweiligen Verwendungszwecks (z.B Zollobersekretär).scif 12:06, 21. Aug. 2007 (CEST)

Ja das wäre möglich, da ich sowohl auf den Seiten von Hessen als auch von Niedersachsen (dort könnte es auch gewesen sein) keine entsprechenden Verwendungen in dieser Laufbahn gefunden habe. Es bleibt somit nur Nordrhein-Westfalen als Bundesland, in dem auch ein Einsatz im Strafvollzug möglich (aber wahrscheinlich nicht üblich) ist.--HolgerB 20:31, 22. Aug. 2007 (CEST)

Hallo werte Kollegen.

Ja es gibt Justizwachtmeister, die Pistolen bzw. Dienstrevolver tragen bzw. tragen dürfen.

1. in Bayer werden die Vorführungen beim LG München bzw. Augsburg von bewaffneten Kollegen durchgeführt, definitiv!

2. An meiner Dienstbehörde (LG Köln) sind die 3 Hausmeister ebenfalls mit Dienstwaffen ausgerüstet,

ebenso die Kollegen des Amtsgericht, die Werttransporte durchführen [Einnahmen der Gerichtszahlstelle

(ebenso bei uns im Haus) zur Gerichtskasse (im Gebäude des OLG Köln) transportieren].

3. Die Verwendung in der JVA ist grundsätzlich möglich (gem. Justizwachtmeisterdienstordnung des Landes NRW, § ?), kommt in der Praxis aber nicht vor,

da der Personalmangel an den Gerichten und Staatsanwaltschaften inzwischen exorbitant ist (Im Jahr 1999 ca. 2.200, 2006 ca 1.750, heute ca. 1500)!

Die Ableistung von Jugendarrest (Wochenendarrest) wird an den Gerichten von Justizwachtmeister, die Dauerarreste in speziellen Jugendarrestanstalten (meist 2-4 Wochen) von Vollzugsdienstkräften (JVA) durchgeführt!

Bitte nicht falsch verstehen, aber hier nun ein wenig Kritik zum eingestellten Artikel:

Faktisch existiert in der Bundesrepublik der "einfache Dienst" (in nennenswerter Größenordnung) nur noch in den Justizverwaltungen. Bundeseinheitlich ist das Eingangsamt "A 3" !

Den Satz "So begleiten sie die Gefangenen zu Terminen und Sitzungen bei Gericht und bewachen sie. " halte ich für nicht zutreffend formuliert, denn "begleiten" würde ich meine Frau zum Einkauf oder ins Kino, unsere Gefangenen werden "vorgeführt", also sollte man dies auch so bezeichnen.

Kompliment an euch für die bereits geleistete Arbeit!!!

Schönen Abend noch und auf bald! Uwe

Pharmareferent

Hallo HolgerB!

ich habe gesehen, dass Du ein erfahrener Wikianer bist und auch am Artikel schon etwas geändert hast. Vielleicht weißt Du, wie man hier am Besten vorgeht. In dem Artikel werden die beiden Begriffe Pharmareferent und Pharmaberater leider synonym gebraucht. Alles auf Pharmareferent zu ändern wäre falsch, da der Artikel viel besser auf Pharmaberater passt.

§75 AMG unterscheidet hier nämlich ganz klar: Pharmaberater ist jemand, der Ärzte besucht. Pharmaberater darf nur sein, wer bestimmte Voraussetzungen erfüllt; eine mögliche ist eine Ausbildung zum Pharmareferenten.

Meiner Meinung nach sollte man den Artikel auf Pharmaberater verschieben; leicht ändern und bei Pharmareferent erklären, daß es sich um einen Ausbildungsberuf handelt.

Vor einem solchen Schritt wollte ich aber fragen, ob das auch andere so sehen. Auf meine Anfrage auf der Diskussion hat niemand geantwortet.


--Nettino 23:23, 9. Sep. 2007 (CEST)

Ich finde, das sollte man ändern, da die Begriffe im bisherigen Artikel zu sehr vermischt und auch synonym gebraucht werden. Zum Ändern einfach die Teile über den Berater rausnehmen und zu einem sinnvollen text unter dem Stichwort Pharmaberater zusammenfügen (da dann auch Bezug auf die Ausbildung usw. nehmen).--HolgerB 18:59, 10. Sep. 2007 (CEST)

Moin, Herr Kap'tän!

Bezug

Hallo Holger, mit einem Schmunzeln habe ich deine Änderung wahrgenommen - Könnte es sein, dass du beim Heer oder der Luftwaffe gedient hast? ;-) Mir wiederstrebt es, überhaupt zu versuchen, meine Änderung zu begründen, denn "das IST so" in der Marine. Ein "Grüß Gott Herr Korvettenkapitän!" löst bei einem Menschen mit Gold auf der Schulter Kreislaufprobleme aus :-) In unserer Grundausbildung erklärte man uns übrigens, dass die Kapitäne zivile Schifffahrer seien, daher der Unmut eines "Kap'tän", wenn er "Kapitän" genannt wird. Im tiefen Glauben an die Wikipedia-Regeln liefere ich noch Quellen: "Der Taschenjoker", das ist das Handbuch für Stil und Formen, herausgegeben von der Marineschule Mürwik, schreibt das Schwarz auf Weiß, weiterhin ist das hier keine Eigenheit der EMDEN (das musst du mir jetzt eben glauben). --King 21:28, 9. Okt. 2007 (CEST)

Gibt's vom Taschenjoker auch eine online-Ausgabe? Das mit dem Glauben ist so 'ne Sache, wenn es um eine Enzyklopädie geht ... Gruß Axpde 11:56, 18. Nov. 2007 (CET)
Siehe Diskussion zum Artikel. --King 16:35, 18. Nov. 2007 (CET)

Regierungsrat in Preußen

Hallo, magst Du mal hierhin schauen? Danke. Minderbinder 11:08, 21. Okt. 2007 (CEST)

Es ist mir leider auch nicht bekannt, wie man in Preußen an den Titel kam. Ich vermute aber, daß es auch nur eine Amtsbezeichnung war, als Ehrentitel war ja Geheimrat üblich.--HolgerB 11:13, 21. Okt. 2007 (CEST)

Blaue Polizeiuniformen im Ländle erst ab 2009??

Hallo, Holger,

woher stammt die Information, dass die Polizei Baden-Württemberg erst zum 1. Januar 2009 die neuen Uniformen und die neuen Farben der Polizeiautos einführen wird? Mir ist bekannt, dass dies bereits Anfang nächstens Jahres soweit ist, also zum 1. Januar 2008. Als Quelle kann ich diverse Berichte der Stuttgarter Zeitung und der Sonntag aktuell nehmen. In diesem Zusammenhang weise ich darauf hin, das die Berliner Polizei bereits zum 1. Januar 2008 bereits bestellte - aber nicht mehr benötigte - grün-gelbe Uniformen der Polizei Baden-Württemberg käuflich übernehmen wird. Zumindest ging das aus den Zeitungsberichten so hervor.
Schöne Festtage, bis dann --Holger 16:48, 22. Dez. 2007 (CET)

Hat sich erledigt, Quelle ist hier http://www.polizei-bw.de/pressearchiv2007/prim091_07.pdf Dann hat das die Zeitung entweder falsch mitbekommen, oder es wurde versäumt, die Öffentlichkeit über die Verschiebung zu informieren. --Holger 17:00, 22. Dez. 2007 (CET)

Polizeikennzeichen BaWü

Hallo Holger, was ist denn die VwV?? Im Zusammenhang mit der Umstellung von Behördenkennzeichen auf "zivile" Kennzeichen der Polizei in Baden-Württemberg war in der Zeitung zu lesen, dass es künftig für die Polizei in BaWü sechs verschiedene Kfz-Kennzeichen geben wird, die vier Sitze der Regierungspräsidien (TÜ, S, FR, KA), der Polizeischule Göppingen und noch ein weiteres, nicht näher genanntes. Ein Bekannter von mir, der bei der Kripo beschäftigt war, aber inzwischen im Ruhestand ist, hat mir ebenfalls bestätigt, dass es 6 Kennzeichen werden sollen. Könnte aber auch eine Falschmeldung gewesen sein. --Holger 16:26, 23. Dez. 2007 (CET)

VwV bedeutet Verwaltungsvorschrift. Es gibt eine Verwaltungsvorschrift von 2004, das ist die neueste die zu diesem Thema im Vorschriftendienst für Baden-Württemberg eingetragen ist, ich habe extra noch mal nachgeschaut und auch im gemeinsamen Amtsblatt wurde bis heute Nachmittag keine Änderungsvorschrift dazu veröffentlicht. Die Verwaltungsvorschrift regelt das Kraftfahrzeugwesen bei der Polizei und dort steht, daß Polizeifahrzeuge bei der jeweiligen Landespolizeidirektion zugelassen werden, Fahrzeuge der Bereitschaftspolizei beim Bereitschaftspolizeipräsidium, Fahrzeuge der Wasserschutzpolizei bei der LPD Karlsruhe und Fahrzeuge der Akademie der Polizei und der FH bei der LPD Freiburg. Da die LPD inzwischen in den Regierungspräsidien aufgegangen sind, sind sie also über diese zuzulassen. Vielleicht ist aber auch eine Änderung geplant und wird bald veröffentlicht aber der derzeitige Stand ist eben der oben dargestellte.--HolgerB 18:21, 23. Dez. 2007 (CET)

Ok, Danke für die Auskunft --Holger 22:04, 23. Dez. 2007 (CET)


Generisches Maskulinum - Notare

Hallo Holger, die offizielle Mitteilung verwendet die Anrede "Notarinnen und Notare" - Juristen sind oftmals übertrieben formalistisch. Dennoch begrüße ich Deine Korrektur. Sie hört sich einfach besser an. MfG --JaJo Engel 00:14, 25. Jun. 2008 (CEST)

Dienstgradgruppen

Hi HolgerB, mir war beim editieren des Artikels nicht mehr geläufig, welche Länder diese Bezeichnung "Subalternoffizier" noch verwenden. Mir ist jetzt der Gedanke gekommen, dass es neben den Schweizern auch wohl noch die Österreicher sind, aber ich bin mir da nicht sicher. Hatte es im edit lieber außen vor gelassen. Schönen Gruß vom -- OCTopus write me! 19:08, 6. Dez. 2008 (CET)

Ich hab gerade nachgeschaut: In Österreich gibt es nur Chargen, Unteroffiziere und Offiziere.--HolgerB 19:20, 6. Dez. 2008 (CET)

Polizeiuniform

Hallo Holger-B, warum haben Sie im Artikel Polizeiuniform (Deutschland) bei der Tabelle in "Bundesrepublik" in der Spalte "Streifenwagen" in der Zeile "Baden-Württemberg" folgendes dazugeschrieben: "zunächst nur bei Dienststellen mit blauer Uniform". Schon Ende August 2008 wurden neben den Passats auch Touran geliefert, die auch bei Dienststellen mit nicht Uniform - Testern eingesetzt werden, natürlich in blau-silber. Da könnte man bei jedem Bundesland sowas dazuschreiben. Auch den Zusatz "bei der Autbahnpolizei, seit 2006 bei allen Dienststellen" finde ich nicht passend bzw. wichtig, da die Autobahnpolizei zur normalen Polizei gehört. Da kännte man die ganze Tabelle vollkriegen; wie zum Beispiel war es in RLP so, dass auch die Autobahnpolizei als erstes die Streifenwagen erhielt und die restliche Polizei fast der Jahre später. Oder bei der Polizei NRW ist es auch so. Die Tabelle wird so meiner meinung nach nur unübersichtlich. Hauptsache ist, wann es die ersten blau-silbernen Streifenwagen gab. Gruß --Zieshan 17:02, 19. Dez. 2008 (CET)

Gerätewagen

Hallo Holger,

ich habe gesehen, dass Du begonnen hast die Gerätewagenartikel zusammenzulegen. Bitte beachte bei Artikelzusammenlegungen unbedingt die Lizenzbestimmungen. Informationen dazu findest Du auf Hilfe:Artikel zusammenführen. Die Beladeliste würde ich bei Gerätewagen nicht unbedingt mit übernehmen, da es sich dabei um reine Datenbankinhalte handelt, die einen Artikel unnötig aufblähen. Vielleicht wäre auch eine Gruppierung der Gerätewagen nach genormt und nicht-genormt sinnvoll. Als Vorbild könnten z.B. die Artikel Tanklöschfahrzeug oder Löschgruppenfahrzeug dienen. --Steffen85 (D/B/E) 18:46, 29. Dez. 2008 (CET)


Vorschaufunktion

Vorschau-Button

Hallo, mir ist aufgefallen, dass du kurz hintereinander mehrere kleine Bearbeitungen am selben Artikel vorgenommen hast. Es wäre schön, wenn du in Zukunft die Vorschaufunktion benutzen würdest (siehe Bild), da bei jeder Speicherung der komplette Artikel einzeln in der Datenbank gespeichert wird. So bleibt die Versionsgeschichte für die Artikel übersichtlich, und die Server werden in punkto Zugriffszahl entlastet.

Viele Grüße, Korinth 19:20, 1. Jan. 2009 (CET)

Privatdozent / Dr. habil.

(Von der Diskussionsseite hierher kopiert.) In der Habilitationsordnung des Fachbereichs Physik und Astronomie der Uni Heidelberg steht nichts zu Dr. habil. Wo hattest Du zu Heidelberg etwas gefunden?--87.178.55.39 00:59, 5. Feb. 2009 (CET)

Funkrufname#Sonderfall Hamburg

Danke. Jiver 19:48, 31. Mär. 2009 (CEST)

Ich habe was...

... gegen Leute, die einfach per Fußaufstampfen ihre angeblich besseren Kenntnisse durchsetzen wollen. Wie wäre es denn, der Herr, wenn er statt „Strafmandat“ die korrekte bundesdeutsche oder hessische amtliche Bezeichnung dorthin setzt, statt einfach Inhalte rauszunehmen? Scheint ja wohl kaum möglich zu sein. --Eva K. ist böse 01:53, 7. Apr. 2009 (CEST)

Es ist doch für das Foto vollkommen unerheblich was der gerade macht! Außerdem kann es sich je nach Tat um eine Ordnungswidrigkeitenanzeige oder um eine Verwarnung mit Verwarnungsgeld handeln. Das sieht man ja schließlich nicht. Ferner sieht man auf dem Foto nicht was überhaupt gemacht wird. Da steht ein Auto, zwei Leute mit und, wenn ich es richtig in Erinnerung hab, zwei Leute ohne Uniform, mehr nicht.--HolgerB 19:14, 7. Apr. 2009 (CEST)

Post in Deutschland nach 1945

Hallo Holger, mit Deiner Korrektur von 19:26 hinsichtl. des offiziellen Namens hast du völlig Recht. Vielleicht sollte man den Artikel Deutsche Post der DDR in Deutsche Post umbenennen und den jetzigen Artikel Deutsche Post mit "Deutsche Post AG" korrekt benennen. Was meins du dazu?--Wilske 22:00, 10. Apr. 2009 (CEST)

Da bin ich völlig deiner Meinung. Ich habe mir das auch schon gedacht, weiß allerdings nicht wie man einen Artikel (hier Deutsche Post der DDR) auf den bestehenden Artikel Deutsche Post vollständig übertragen kann.--HolgerB 11:28, 11. Apr. 2009 (CEST)

Flugzeugkennzeichen

Holger, fragst Du wirklich ernsthaft, was es mit der politischen Situation zu tun hat, wenn die (damaligen) Grossmächte (und nur sie) ganz zufällig einen ganzen Buchstabenbereich erhalten, und ganz zufällig auch gerade den passenden Buchstaben? --Dr. Nachtigaller 22:20, 7. Mai 2009 (CEST)

Unter politischer Situation verstehe ich was anderes als nur der Status einer Großmacht. Und wahrscheinlich bin ich da nicht der einzige. Es ist mir schon klar, daß ein großes Land auch automatisch einen größeren Buchstabenbereich braucht und das wird auch der Hauptgrund gewesen und nicht nur der Status als Großmacht. Denn hier spielen auch technische Entwicklung usw. im Land mit rein. Ein großes Entwicklungsland benötigte natürlich auch nur einen kleineren Bereich--HolgerB 12:57, 8. Mai 2009 (CEST)

Schüler und Schülerinnen

Du hast im Artikel Evangelische Seminare Maulbronn und Blaubeuren die Schülerinnen getilgt. Diese Schulen sind Internate, die jahrhundertelang keine Schülerinnen aufgenommen haben. Nicht wenige Internate sind heute noch reine Jungen- oder Mädchenschulen. Deshalb ist die Angabe Schülerinnen und Schüler in diesem Fall sinnvoll. Oder?--Allegoriowitsch 19:01, 10. Mai 2009 (CEST)

Ich finde das sollte man dann aber nicht an allen Stellen ausschreiben sondern nur einmal zumal auch im Text erwähnt wird, daß Mädchen seit 1969 aufgenommen werden. Ich werde diesen Satz aber weiter nach vorne verschieben, damit er auffälliger wird.--HolgerB 19:40, 11. Mai 2009 (CEST)
Du hast den Satz In früheren Zeiten mussten die Schüler nach dem besuch entweder Pfarrer oder Lehrer werden oder einen Beruf im Staatsdienst ergreifen. Das ist ein 1000mal wiederholter Fehler, der im Zusammenhang mit diesen Schulen ständig wiederkehrt. Entweder müßte man das komplizierte Stipendiensystem und seine Entwicklung durch die Jahrhunderte ausführlich erklären, was wohl zu weit führte, oder man läßt den Satz einfach weg. Denn ohne Erklärung verkürzt er die Sache so, dass sie falsch wird.--Allegoriowitsch 20:21, 11. Mai 2009 (CEST)
Ich hab die Information von jemand der dort beschäftigt ist. Allerdings kann es natürlich sein, dass daß auch er mir das nur verkürzt gesagt hat oder ich da was durcheinandernbringe. Es ist jetzt natürlich die Frage ob man in dem Artikel näher darauf eingehen soll. Ich denke diese Diskussion ist aber besser auf der entsprechenden Diskussionsseite aufgehoben.--HolgerB 19:00, 12. Mai 2009 (CEST)
Die Sache hat verschiedenste Aspekte. Man muss z.B. den Stiftungszweck dieser Schulen aus der Zeit ihrer Stiftung 1556 heraus verstehen. So war z. B. J. Kepler studierter Theologe, der seine Ausbildung in diesen Schulen und dem Tübinger Stift erhielt. Trotzdem war er nie Pfarrer oder Lehrer der Theologie, sondern Mathematiker und Astronom. In einer Zeit, in der es nur drei Fakultäten gab (theol.,med., iur.), war das allerdings ein ganz regulärer Weg, der dem Stiftungszweck der Schulen völlig entsprach. (Mit Ausnahme dessen, dass Kepler ins Ausland ging). Und wie gesagt das ist nur ein Aspekt. Im Grunde müßte man drei Artikel draus machen: Üder die Geschichte der (insgesamt 15 bzw.16) Württembergischen Klosterschulen und Seminare und jeweils einen über die heutigen Schulen in Maulbronn und Blaubeuren.--Allegoriowitsch 19:42, 12. Mai 2009 (CEST)

Mordfall

Hallo! Du müsstest dringend den INUSE-Baustein einsetzen. Sonst droht SLA. --Pelagus 19:49, 20. Okt. 2009 (CEST)

Danke, aber das hat sich gerade erledigt, glaube ich. Ich habe die Übersetzung eingefügt. Nochmal Danke für den Hinweis--HolgerB 19:56, 20. Okt. 2009 (CEST)
Hallo Holger :) Vielleicht möchtest du deinen Artikel ja beim Halloween-Special nominieren? Es wäre schön, wenn sich bis zum 27. 10. noch ein paar Kandidaten finden, und dein Artikel wäre auf jeden Fall eien Bereicherung :) Alt 22:11, 24. Okt. 2009 (CEST)

Halloween-Special

Hallo Holger,

kleiner Zwischenbericht zum Halloween-Special: ich freue mich sehr, dass sieben Autoren die kleine Wettbewerbsidee gefallen hat. Momentan bin ich gerade dabei die eingereichten Artikel zu sichten. Ich werde mich bemühen, für den Samstag eine bunte Mischung für unsere Leser anzubieten. Die vier Autoren der Artikel, die es zu Halloween auf die Hauptseite schaffen, werden ich am Freitag Abend (wahrscheinlich kurz vor Mitternacht) noch einmal gesondert auf ihren Benutzerdiskussionsseiten informieren. Noch eine Info zur Preisvergabe: solltest Du eine Nachricht morgen Abend auf Deiner Benutzerseite erhalten, trage Deinen Namen einfach im entsprechenden Abschnitt hinter dem Preis ein und streich diesen durch (<s>xyz</s>). Im Gegensatz zum SW gibt es keine Reihenfolge – wer zuerst kommt … ;)

Viele Grüße, --César 13:13, 29. Okt. 2009 (CET)


Eisenbahn-Unfallkasse

Hallo, schön, dass du dich an der Wikipedia beteiligen möchtest. Bitte beachte jedoch, dass es auch in einer freien Enzyklopädie notwendig ist, einige Richtlinien zu beachten. Eine Grundregel ist, dass fremde Texte nicht einfach herkopiert werden dürfen (siehe dazu Wikipedia:Urheberrechte beachten). Dies kann im Extremfall Schadensersatzforderungen gegen dich und die Wikipedia nach sich ziehen.

Konkret meine ich diesen Artikel, der allem Anschein nach teilweise oder komplett von [[3] und [4] hier] kopiert wurde.

Wenn du die Urheberrechte an diesem Text besitzt, schicke uns bitte eine Bestätigung per E-Mail. Dazu kannst du diese Textvorlage verwenden. Die Bestätigung muss an permissions-de@wikimedia.org gesendet werden.

Solltest du eine solche Erklärung nicht abgeben, wird der Text als Urheberrechtsverletzung gewertet und gelöscht, dein Benutzer-Account kann in besonders hartnäckigen Wiederholungsfällen gesperrt werden.

Übrigens: Du bist nicht der erste neue Benutzer, der im ersten Überschwang Texte kopiert; das passiert vielen. Deshalb empfehlen wir für Neulinge eine kleine Einführung mit ein paar nützlichen Hinweisen. Grüße, JARU Sprich Feedback? 22:22, 22. Nov. 2009 (CET)

Falls du wirklich die beiden Links meinst, dann vergleiche mal bitte die von mir erstellte Version (ich hab nur den Artikel erstellt und seitdem nichts mehr an dem Artikel gemacht) und die Aussagen in den Links! Du wirst merken, dass der von mir erstellte Text und der in den von dir genannten Links nichts aber auch rein gar nichts miteinander zu tun haben!!! Die bemängelten Abschnitte stammen offensichtlich von dem Benutzer EUKInternet36! Das hättest du auch leicht selbst herausfinden können anstatt mich zu beschuldigen. Ich finde das ist eine ziemliche Unverschämtheit mir sowas vorzuwefen (immerhin ein Gesetzesbruch) und nicht einmal richtig zu recherchieren! Dass der bemängelte Text NICHT von mir stammt, sieht man ziemlich schnell durch Vergleich meiner Version mit der aktuellen und durch einfaches Vergleichen der wirklich übersichtlichen Versionsgeschichte heruasfinden können, wer den wirklich eingestellt hat. Ich erwarte in dieser Sache noch eine Entschuldigung und ich bin ziemlich sauer wie man einfach auf mich kommt; klar ist es am einfachsten den Artikelersteller zu bezichtigen aber ein paar Nachforschungen zumal beim übersichtlichen Verlauf kann ich schon erwarten!!!--HolgerB 18:48, 23. Nov. 2009 (CET)
Kommt da noch was: Ich finde es etwas unverschämt mir einerseits einen Urheberrechtsverstoß vorzuwerden und mit mit Accountsperrung zu drohen und dann nie wieder eine Nachricht zu hinterlassen.--HolgerB 15:09, 28. Nov. 2009 (CET)
Sorry, jedoch Dein Einwand ist so in Ordnung. Dennoch bleibt der Text eine URV, habe mich lediglich verleiten lassen. Ich bitte vielmals um Entschuldigung. Muss nächstes Mal genauer recherchieren. Übrigens stammt die Markierung nicht von mir (siehe Versionsgechichte), nur dieser Hinweis. --JARU Sprich Feedback? 20:09, 28. Nov. 2009 (CET)

Freiwilliger Polizeidienst Bayern

Hallo HolgerB,

du hast meine Änderung am Artikel Freiwilliger Polizeidienst Bayern geändert und die Tatsache entfernt, dass es bei der Sicherheitswacht in Bayern seit neustem auch offiziell neue dunkelblaue, viel schmalere, Armbinden gibt, die nur die retroreflektierende Aufschrift „Sicherheitswacht“ haben und nicht das Bayerische Wappen zeigen. Desweiteren gibt es auch Jacken, darunter auch neue dunkelblaue Regenjacken mit vielen umlaufenden Reflektoren für die Sicherheitswacht. Die von dir angegebene Quelle besagt folgendes: Zitat:


Wie erkenne ich die Sicherheitswacht?


Die Angehörigen der Sicherheitswacht tragen keine Uniform. Um von hilfesuchenden Bürgern gezielt angesprochen werden zu können, tragen sie an der Brust ein Kennschild "Sicherheitswacht" und eine hellgrüne Ärmelschlaufe bzw. einen blauen Blouson, jeweils mit der Aufschrift "Sicherheitswacht". Auf Verlangen müssen sie sich namentlich ausweisen, wenn der Zweck der Maßnahme dadurch nicht gefährdet wird.


/Zitat. Ich weiß auch nicht, warum diese neu gelieferten Armbinden nicht im Text vorkommen. Persönlich habe ich diese in München gesehen. Sollte ich keine weitere Quelle im Internet finden werde ich gegebenenfalls eine Mail an die Sicherheitswacht schreiben, um dieses Anliegen zu klären. Ich hoffe, du hast da vielleicht mehr Informationen zum Thema und könntest mir weiterhelfen.

Gruß

Zieshan Diskussion?! 20:45, 25. Dez. 2009 (CET)

Da ich auch nicht aus Bayern bin und ich auch sonst keine Kontakte zur Sicherheitswacht habe, kann ich da auch nichts mehr dazu sagen. Ich glaube ja nicht, daß die neuen Armbinden private Beschaffungen waren; wahrscheinlich wurde die Seite nur noch nicht aktualisiert. Aber Nachfragen ist hier wahrscheinlich das Beste. Persönlich verwunderts mich nur, daß die Sicherheitswacht blau trägt und die nromale Polizei grün behält. Eine gewisse einheitlichkeit sollte es doch geben, aber das nur nebenbei.--HolgerB 18:56, 26. Dez. 2009 (CET)

Ohrstöpsel

Hattest recht. Die orangen sind aus Taiwan (noname). Und wird bei der Schweizer Armee verteilt. – Simon Diskussion/Galerie 16:45, 26. Apr. 2010 (CEST)

Sprachlichen Fragen für Juristen

Wikipedia:Fragen zur Wikipedia#Sprachlichen Fragen für Juristen

Sicherheitspolizei in der Schweiz

Nach „dem Gesetz“ handeln hoffentlich schon alle Polizeien, aber nicht unbedingt als Sicherheitspolizei (Gefahrenabwehr) nach dem Polizeigesetz, sondern auch als Gerichtspolizei (Ermittlung, Fahndung) nach der Strafprozessordnung. Die Einheiten, die Sicherheitspolizei heissen, sind schon zumeist uniformiert und erfüllen vorwiegend sicherheitspolizeiliche Aufgaben. Aber sie können auch in zivil auftreten und gerichtspolizeilich agieren. Oder ist das jetzt eine spitzfindige Verkomplizierung meinerseits? Du hast jedenfalls sicher Recht, dass meine Formulierung missverständlich wirkte und nicht zum besseren Verständnis beigetragen hat. --Oberlaender 08:25, 28. Aug. 2010 (CEST)

Ich dachte die Sicherheitspolizei wäre uniformiert und das sei das Unterscheidungsmerkmal, so habe ich als Nicht-Schweizer aus den Internetseiten der Polizeien herausgelesen. Ich denke, du solltest den Artikel entsprechen entsprechend anpassen, da die derzeitige Erklärung ansonsten zumindest nicht weit genug geht, wenn nicht sogar falsch ist. Das ist wichtig, da es zur Sicherheitspolizei in der Schweiz bislang keinen eigenen Artikel gibt, der das Ganze genauer erläutert.--HolgerB 17:48, 29. Aug. 2010 (CEST)

Polizistenmord auf der Gaisburger Brücke

Na, auch grade Ich war dabei im SWR gesehen ;-) 89.244.165.223 19:57, 23. Nov. 2010 (CET)

Kam das gestern? Wußte ich nicht. Ich hatte schon lange vor mal den Artikel zu schreiben, das war dann reiner Zufall.--HolgerB 13:44, 24. Nov. 2010 (CET)

Anrede

Hallo HolgerB, schon klar, dass du das nicht einfach so hererzählt hast. Ich will auch gar nicht behaupten, dass es falsch wäre, was du eingefügt hast. Wir bräuchten aber eine zuverlässige Publikation als Quelle, siehe auch WP:Q. Danke! --Wikipeder 16:18, 8. Mai 2011 (CEST)

Sichtvermerk

Deine Bemerkung

Es wird sowohl Visum als auch Sichtvermekr verwendet, teilweise sogar innerhalb einer Vorschrift (zum Beispiel in der Aufenthaltsverordnung).

dürfte nicht zutreffend sein. Die AufenthV verwendet das Wort als solches überhaupt nicht mehr, sondern nur noch im Zusammenhang mit dem Fortgelten früherer "Sichtvermerksabkommen" (§ 16 AufenthV). Da kommt das Wort natürlich vor, weil der Name des historischen Abkommens nicht geändert werden kann. Allein in § 2 Abs. 5 AufenthG wird das Schengen-Visum als einheitlicher Sichtvermerk definiert. Das bis 31.12.2004 geltende Ausländergesetz lautete demgegenüber in § 3 Abs. 3: „Die Aufenthaltsgenehmigung ist vor der Einreise in der Form des Sichtvermerks (Visum) einzuholen.“ Da war es also von den begrifflichen Proritäten genau umgekehrt. Ansonsten ist das Wort - jedenfalls in Deutschland - inzwischen nicht mehr üblich.

Die Verordnung Nr. 539/2001 des Rates vom 15. März 2001 zur Aufstellung der Liste der Drittländer, deren Staatsangehörige beim Überschreiten der Außengrenzen im Besitz eines Visums sein müssen, sowie der Liste der Drittländer, deren Staatsangehörige von dieser Visumpflicht befreit sind (ABl. L 81, S. 1) und die Verordnung (EG) Nr. 810/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13.07.2009 über einen Visakodex der Gemeinschaft (Visakodex) – (ABl. L 243 S. 1) verwenden ausschließlich die Wörter „Visum“ und nicht mehr „Sichtvermerk“. Da Österreich und die Schweiz das Schengen-Abkommen anwenden und die dortigen Begrifflichkeiten übernommen haben, kann ich mir nicht vorstellen, dass das Wort "Sichtvermerk" in den dortigen Rechts- und Verwaltungsvorschriften noch verwendet wird. Ich meine daher, die bisherige Fassung ("früher") war im Großen und Ganzen schon richtig und bitte dich, deine Neufassung zu überdenken. Viele Grüße --Opihuck 17:54, 20. Jun. 2011 (CEST)

Da keine Reaktion revertiert. --Opihuck 18:24, 21. Jun. 2011 (CEST)
Ich habe den Eintrag erst heute gesehen: Aber folgendes dazu: In den Mustern zu den Pässen von 2007 wird auf jeden Fall noch das Wort Sichtvermerk als Übersetzung für Visum verwendet. Offensichtlich besteht zumindest im Passrecht das alte Wort weiterhin.
Die Anmerkung in Österreich würde Visum und Sichtvermerk nicht synonym verwendet, habe ich der Diskussionsseite entnommen. --HolgerB 18:39, 22. Jun. 2011 (CEST)

Diplom-Verwaltungswirt von FH ohne FH

An HolgerB:Änderung von Ich habe meinen eigenen Rechtschreibfehler korrigiert. Und meine Änderung von 18:13 basiert auf Fakten, nämlich meinem eigenen akademischen Grad ohne "FH" und nicht auf dem Halbwissen Außenstehender ! --84.169.35.149 (unsignierter Beitrag)

Danke für den freundlichen Hinweis. Bitte hierzu die Vorschriften des Hochschulrahmengesetzes beachten, dass damals schon in Kraft war. Es wäre schön, wenn es hierzu einen entsprechenden Auszug aus dem Gesetzestext gibt der das in Nordrhein-Westfalen zulässt (Angabe des Paragraphen und des Gesetzes, Angabe „NRW-Landesrecht“ reicht mir nicht!) und warum soll das nur für Bundesbeamte gelten???--HolgerB 17:12, 18. Jul. 2011 (CEST)

Der Iran?

Hallo HolgerB, danke für deine Korrektur im Artikel Diplomatenstatus. Kleine Anmerkung dazu: Du liegst mit deiner Annahme nicht richtig. Die Bezeichnung ohne Artikel – bei Staatennamen in der männlichen Form wie bei Iran – ist die grammatikalisch korrekte Form, siehe Duden, dort heißt es lediglich: "auch mit Artikel". Im amtlichen Sprachgebrauch ist die Verwendung mit Artikel im Falle von Iran ausdrücklich untersagt, siehe Verzeichnung der Staatennamen des Auswärtigen Amtes, pdf.-Dok. 38 KB.

Ich habe aber nichts dagegen, wenn es nun – wie in der Umgangssprache üblich – so bleibt. Viele Grüße --Opihuck 20:21, 7. Feb. 2012 (CET)

Pflichten von Diplomaten

Hallo HolgerB, ich habe die von dir nun aufgeführten Hinweise aus guten Gründen weggelassen, um den Beitrag nicht unnötig aufzublähen. Dass Diplomaten die Rechtsvorschriften des Empfangsstaates zu beachten haben, wurde im Artikel schon gesagt. Warum du gerade die Pflichten zum Infektionsschutzgesetz und zum Tierseuchengesetz hervorheben musst, ist für mich nicht nachvollziehbar. Dann kannst du auch darauf hinweisen, dass die Diplomaten die StVO, das BGB und das StGB zu beachten haben. Dein Edit hilft daher wenig weiter, und enthält zudem auch viele Fehler. Wenn er stehen bleiben soll, dann sollte herausgearbeitet werden, warum Tierseuchenrecht und Infektionsschutzgesetz und etliche belanglose Verordnungen hier erwähnt werden müssen. --Opihuck 21:12, 10. Feb. 2012 (CET)

Nach dem Infektionsschutzgesetz können auch Maßnahmen verhängt werden, die die Freizügigkeit einschränken (§ 29 Beobachtung: u.a. Duldung von Untersuchungen, Gestatten des Zutritts zu Wohnungen; § 30 Quarantäne: Absonderung von anderen auch mit Zwangsmaßnahmen). Auch nach den internationalen Gesundheitsbestimmungen können Untersuchungspflichten bei An- und Abreise festgelegt werden, die auch zwangsweise durchgesetzt werden dürfen. Ebenso kann auch eine Inspektion von Waren und Gepäck verlangt werden. Auch bei der Tierseuchenbekämpfung gibt es Vorschriften die entsprechende Einschränkungen erlauben. Diese Einschränkungen muss auch der Diplomat hinnehmen und kann sich hier nicht auf seinen Status berufen wenn beispielsweise seine Absonderung angeordnet wurde. Daher sind diese Maßnahmen besonders erwähnenswert. Einer Festnahme nach StPO kann er sich entziehen, einer Absonderungsanordnung nach IfSchG nicht. Einer Durchsuchung nach dem LuftSiG kann er sich, mit der Konsequenz einer Nichtbeförderung, entziehen, einer Inspektion (Dursuchung) seines Gepäcks nach IGVG nicht.--HolgerB 17:34, 13. Feb. 2012 (CET)
Nein, da liegst du leider schon wieder komplett falsch. Hier – wie auch sonst – bestehen keinerlei Möglichkeiten, den Diplomaten zur Beachtung von Gesundheitsvorschriften und tierseuchenrechtlichen Vorschriften zu zwingen. Bitte lies dir den Runderlass des Auswärtigen Amtes (im Text zitiert, dort auf S. 1158) genau durch. Dort heißt es mehrfach fettgedruckt: Maßnahmen nach diesen Vorschriften (sc. Gesundheitsschutz und Tierschutz) können jedoch grundsätzlich nicht erzwungen werden. Dort heißt es auch ausdrücklich: Die Wohnungen von Diplomaten dürfen zur Durchführung tierseuchenrechtlicher Maßnahmen nicht betreten werden. Das Auswärtige Amt bittet die Diplomaten daher lediglich, die Vorschriften zu beachten; mehr ist nicht möglich. Die Rechtslage ist hier daher keine andere als in anderen Sachbereichen auch. Ich habe mir erlaubt, diese Passagen zu löschen, da sie eindeutig keine Verbesserung sind.
Eine Anmerkung am Rande: Ich sehe, dass du von Hause aus Chemiker bist und dich häufiger in juristischen Themen engagierst. Bitte respektiere die Leistungen der Fachleute. Du dürftest zu Recht die Hände über dem Kopf zusammenschlagen, wenn Juristen anfangen würden, im Bereich Chemie zu editieren. --Opihuck 21:48, 13. Feb. 2012 (CET)
Ich war beruflich auf dem Gebiet des öffentlichen Gesundheitswesens tätig und war dabei auch am Rande mit internationalen Gesundheitsvorschriften befasst. Allerdings habe ich mich dabei weniger mit dem Verhältnis zu Diplomaten befasst, da dies im Alltag zumindest mir noch nicht untergekommen ist. An dieser Stelle möchte ich mich aber im Sinne einer Interpretationshilfe an einen Fachmann wenden: Der von mir als Quelle erwähnte Kommentar enthält folgenden Satz: Mitglieder einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung unterliegen den gesundheitsmaßnahmen die in Übereinstimmung mit den nachfolgend aufgeführten Rechtsvorschriften durchgeführt werden: Internationale Gesundheitsvorschriften[...]. (Wenn man nach "diplomaten internationale gesundheitsvorschriften" sucht, findet man das entsprechende Buch auch bei Google Books. Der Absatz geht noch weiter und führt auch Duldungspflichten nach dem Bundes-Seuchengesetz (jetzt Infektionsschutzgesetz) aus. Wie ist das Ganze dann zu verstehen?
Interessant wird das Ganze vor allem unter dem Gesichtspunkt, dass es aus der Schweiz ein Gutachten dazu gibt (behandelt ausschließlich Völkerrecht, kein fremdes Landesrecht), nachdem im Falle einer gesundheitlichen Notlage von internationaler Tragweite (wurde 2005 eingeführt) auch zwangsweise Impfungen durchgeführt werden dürfen. Es wäre schön, wenn du das Ganze für mich etwas ausführen könntest, da ich, als zugegebenermaßen nicht rechtstudierter Mensch, zu einer anderen Interpretation komme. (Gutachten auf dieser Seite [5] Titel: EDA, Direktion für Völkerrecht: Völkerrechtliche Zulässigkeit von Zwangsimpfungen gegenüber Diplomaten, Gutachten vom 4. März 2008)--HolgerB 17:49, 14. Feb. 2012 (CET)
Der von dir zitierte GVG-Kommentar äußert sich nur zu den Rechtspflichten der Diplomaten, nicht jedoch zur zwangsweisen Durchsetzung. Ich sehe da keinen Widerspruch zum Rundschreiben des Auswärtigen Amts.
Das Gutachten des EDA behandelt auch die Frage der zwangsweisen Durchsetzbarkeit und bejaht sie mit mich nicht überzeugenden Argumenten. Immerhin wird auch dort verlangt, dass eine Notsituation vorherrschen muss; das deckt sich mit der auch sonst geforderten Güterabwägung der widerstreitenden öffentlichen Interessen des Empfangsstaates mit der grundsätzlichen Unantastbarkeit des Diplomaten. Im Bereich des persönlichen Schutzes hat seine Entscheidung grundsätzlich Vorrang; etwas anderes gilt nur, wenn er nicht mehr in der Lage ist, einen Willen zu äußern (Bewusstlosigkeit) oder wenn sein Verhalten andere gefährdet (Trunkenheitsfahrt). In Bezug auf eine Impfung ist er in der Lage, seinen Willen zu äußern; folglich kommt allein die Variante in Betracht, dass durch seine Nichtimpfung andere gefährdet werden würden. Eine solche Situation will ich nicht von vornherein ausschließen; sie bedürfte aber einer erheblichen argumentativen Untermauerung, die im Einzelfall schwer fallen dürfte (es ist doch eher er selbst, der sich durch Nichtimpfung schadet).
Der Hinweis des EDA, "die World Heath Assembly habe auf eine ausdrückliche Erwähnung der Anwendbarkeit der IGV gegenüber Diplomaten im Verständnis verzichtet, dass «die Grenzen einer Sonderbehandlung» im Völkerrecht genügend abgedeckt seien", ist eine leere Worthülse. Wo erlaubt denn das Völkerrecht ausdrücklich Zwangsimpfungen von Diplomaten? Ich sehe da keine "genügende völkerrechtliche Abdeckung" einer "Sonderbehandlung" - was immer Letzteres sein mag. Die Frage reduziert sich letztlich wieder auf die Tragweite von Art. 29 WÜD.
Auch der Hinweis auf Art. 31 Abs. 3 a der Wiener Vertragsrechtskonvention geht ins Leere, weil diese Vorschrift im Ergebnis verlangt, dass das spätere Abkommen (hier die IGV) Aussagen über die Auslegung des WÜD enthält. Dass die IGV etwas zur Unverletzlichkeit der Person des Diplomaten regeln, behauptet nicht einmal das EDA. Die übrigen Ausführungen lesen sich konstruiert (was sind denn in Bezug auf die IGV "einschlägige völkerrechtliche Übereinkünfte" - etwa Art. 29 WÜD? - Was hat denn der mit Vorschriften des Gesundheitsschutzes zu tun?). Die Schlussfolgerung, für Zwangsimpfungen stehe damit "eine solide rechtliche Basis" zur Verfügung, ist nach alledem haarsträubend.
Was ich hier lese, ist handwerklich schlecht gemacht und offenbar ergebnisorientiert verfasst. Bemerkenswert ist allein, dass das EDA das ins Netz stellt. Allein dieser Umstand erscheint mir eine Erwähnung im Artikel wert. Vielen Dank für diesen Hinweis. --Opihuck 00:13, 15. Feb. 2012 (CET)
Danke für die Hinweise. Allerdings ist es so, dass die Nichtimpfung auch die Ausbreitung einer Krankheit begünstigen kann. Hier muss man sich bei den meisten gefährlichen Krankheiten mit kurzer Inkubationszeit allerdings fragen, ob es durch einzelne Nichtgeimpfte wirklich eine verstärkte Ausbreitung geben kann. Der Nichtgeimpfte ist u.U. innerhalb kurzer Zeit schon so krank, dass er das Haus nicht mehr verlassen kann. Dass es aber zu einer Durchseuchung kommen kann, sieht man an den Masernmassenerkrankungen in Schulen. Dort wurde wegen vieler nichtgeimpfter Kinder die Masern massiv verbreitet.--HolgerB 11:47, 15. Feb. 2012 (CET)
Mag alles sein, für Zwangsimpfungen von Diplomaten brauchen wir aber eine notstandsähnliche Situation. Wenn ein Erreger bereits ubiquitär ist, wird die Impfung von ein paar Diplomaten - du bestätigst das auch - daran nichts ändern. Solche Zwangsimpfungen dürften dann überwiegend dem Eigenschutz des Geimpften dienen und sind damit gegen den Willen des Diplomaten nicht erlaubt. Außerhalb einer akuten Seuche (= Impfung als prophylaktische Maßnahme) fehlt es an der erforderlichen Notstandssituation. Es bleibt dabei: Ein entsprechendes Szenario, das die Zulässigkeit einer Zwangsimpfung überhaupt aufwerfen würde, ist extrem unwahrscheinlich. Umso mehr sind die Ausführungen des EDA, die Zwangsimpfungen generell für zulässig erachten, realitätsfremd. --Opihuck 17:07, 15. Feb. 2012 (CET)
Eine zwangsweise Impfung ist ja auch nur möglich, wenn es sich um eine "übertragbare Krankheit mit klinisch schweren Verlaufsformen" und "mit ihrer epidemischen Verbreitung zu rechnen ist." Das ist ohnehin bei den wenigsten Krankheiten der Fall. Eine Krankheit die ich da direkt dazuzählen würde sind die ausgerotteten Pocken und gewisse Krankheiten aus dem Bereich der B-Waffen. Aber die treten im Normalfall in Deutschland ja nicht epidemisch auf bzw. bei den wenigen Einzelfällen ist auch mit dieser Verbreitung nicht zu rechnen. Insofern hast du mit der Meinung recht. Die Anordnung zwangsweiser Impfungen ist in Deutschland überhaupt schon schwierig. Die Schweizer Rechtslage ist mir nicht bekannt. Möglicherweise gibt es niedrigere Hürden. Aber auch nach den IGV ist eine zwangsweise Impfung selten. Meines Wissens gibt es nur das Impfobligatorium für Gelbfiebergebiete und das betrifft Deutschland nicht. Wo man, als "Normalmensch" mit den IGV in Kontakt kommen kann, sind die IGV auf See, die u.a. eine Quarantäne des Schiffes bei bestimmten Symptomen bestimmt. Das könnte auch einen Diplomaten betreffen. Aber mit diesen Vorschriften habe ich gar keine Erfahrung und auch keine besonderen Kenntnisse dazu.
Bei vielen Krankheiten kann man eine Verbreitung übrigens auch dadurch eingrenzen, dass man zum Beispiel Betretungsverbote für potenzielle Überträger verhängt. Das wurde bei den Masernerkrankungen auch so gemacht: Die Schule wurde zuerst für 2-3 Wochen geschlossen und dann durften die nächsten 1-2 Wochen auch nur noch Lehrer und Schüler die Schule betreten, die entweder nachweislich geimpft oder immunisiert (z.B. wegen Vorerkrankung) waren. Der Eingriff in die körperliche Unversehrtheit wird dadurch ausgeschlossen (zumal es damit auch keine haftungsrechtlichen Probleme der Impfanordnung gibt) und die diese Maßnahme wäre meiner Meinung nach auch gegen Diplomaten verhängbar und ist zugleich auch Mittel der Wahl, weil es keinen Eingriff in die körperliche Unversehrtheit gibt und die Allgemeinheit kaum beeinträchtigt. Allerhöchstens einzelne Schüler können am Schulbesuch gehindert sein, aber das ist im Zweifelsfall erträglicher als ein Dauerschaden wegen Masern. --HolgerB 18:22, 20. Feb. 2012 (CET)

WP:BKL bei Ordnungspolizei

Beim nächsten Revert bei Ordnungspolizei (Begriffsklärung) lasse ich dein Verhalten bei WP:VM klären. Auch ein langsamer Editwar ist ein Editwar. Nutze die Diskussionsseite. Danke. --Minderbinder 16:26, 26. Feb. 2012 (CET)

Das kann ich genauso gut sagen: Ich habe in der letzten Zusammenfassung meines Edits auf die Regelungen zu BKL verwiesen. Eine Sortierung soll in erster Linie alphabetisch vorgenommen werden. Die Einleitung "XY bezeichnet" soll vermieden werden. Ferner ist die derzeitige Formulierung die "ordnungspolizei war Hauptamt der uniformierten Polizei" falsch. Hauptämter gab es nur bei der SS und nicht bei der Polizei. Außerdem sind die Bezeichnungen gleichrangig. Ordnungspolizei wurde in Rheinland-Pfalz nahezu 30 Jahre verwendet, in Hessen jetzt seit fast 10 Jahren. Dass es in Hessen bald zur Abschaffung kommt, ist Wunschdenken, zumal der letzte Änderungsantrag von 2005 ist und dieser offenbar nicht durchkam. Seit dem hat sich auch die Aufregung gelegt. Wenn es für dich ein Problem ist, die einzelnen Stichworte, meinetwegen auch nach Relevanz sortiert (wie ich es in meinem letzten Edit getan habe) ohne einen Zwischensatz stehen zu lassen, dann mach es so wie du meinst. Ich habe keine Lust mich wegen einer Kleinigkeit zu streiten und gebe das Interesse an diesem Artikel fürs erste auf. Schau dir den BKL-Artikel von Europa an. Dort gibt es eine ähnliche Sortierung nach Relevanz. Wenn man wegen dem einen Halbsatz "Weitere Bedeutungen:" ein Theater machen will, das ist es mir nicht wert. Ich verzichte und keiner muss sich mehr aufregen. Vielleicht komme ich in ein paar Wochen auf den Artikel zurück. Vorerst muss ich mich nicht auch in meiner Freizeit noch aufregen!--HolgerB 18:01, 27. Feb. 2012 (CET)

Schulleitung

Hallo HolgerB. Urheber des Rollenmodells zur Schulleitung ist Stephan Gerhard Huber. Er wird in der Ergänzung zum Wikipedia-Beitrag zitiert. Ebenso wird er auf der GEW-Seite zitiert. Die GEW ist nicht Urheberin! Stephan Gerhard Huber gibt den Wikipedia-Beitrag für die Veröffentlichung frei. Könnten Sie den Beitrag nach Sichtung bitte freigeben. Danke. --IBBZug

Wenn ich das richtig sehe, gibt es nur noch ein Problem: Gibt es irgendwo was schriftliches, dass der Beitrag für Wikipedia freigegeben ist? In den FAQ zum Urheberrecht steht folgendes:
Ich habe die Erlaubnis, einen Text oder ein Bild in der Wikipedia zu verwenden; ist das in Ordnung?
Das allein reicht nicht. Die Inhalte der Wikipedia unterliegen der (CC-by-sa 3.0). Das heißt: In der Wikipedia veröffentlichtes Material darf auch überall anders unter den Bedingungen dieser Lizenz weiter verbreitet werden – es darf unter anderem verändert und kommerziell verwertet werden. Du brauchst daher die ausdrückliche Zustimmung des Urhebers, dass er sein Werk CC-by-sa 3.0 freigibt. Wenn der Urheber eines Werkes einer der Lizenzbestimmungen nicht zustimmt, darf es nicht in der Wikipedia verwendet werden.“
Wegen der CC-Lizenz benötigen wir also noch die ausdrückliche Freigabe für diese Lizenz, da dann ja auch die Weiterverwendung von anderen möglich ist. Dann werde ich das auf jeden Fall sichten, zumal die Beiträge schon eine Bereicherung des Artikels darstellen.
Danke für die Mühe!--HolgerB (Diskussion) 13:53, 29. Mai 2012 (CEST)

Vorlagenänderung

In Analogie zur Vorlage de-ss > dass wurde diese Vorlage in daß geändert. MfG Harry8 00:33, 23. Jun. 2013 (CEST)