Diskussion:Albrecht Glaser

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Letzter Kommentar: vor 6 Monaten von Himbeerbläuling in Abschnitt Relevanz
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Relevanz

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Zur Relevanz: „Albrecht Glaser“ wird allein bei Google News ungefähr 681 erwähnt, unter anderem in allen überegionalen Tageszeitungen in Deutschland. --Martin Sell (Diskussion) 13:22, 6. Jul. 2015 (CEST)Beantworten

Inzwischen wurde er auch Mitglied des Bundestages und erhielt Stimmen der Bundesversammlung bei der Bundespräsidentenwahl, damit ist Relevanz zweifellos erfüllt. --Himbeerbläuling (Diskussion) 11:37, 14. Jun. 2024 (CEST)Beantworten

Bürgermeister in zwei Städten in Baden-Württemberg? (erl.)

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In seiner Vita gibt er an, Bürgermeister in zwei Städten Baden-Württembergs gewesen zu sein. Wo war er denn neben Waldbronn noch Bürgermeister?--Machs mit (Diskussion) 10:36, 7. Jul. 2015 (CEST)Beantworten

Hat sich geklärt. In Bretten ist der „Erste Beigeordnete“ der Bürgermeister.--Machs mit (Diskussion) 11:56, 7. Jul. 2015 (CEST)Beantworten

Verlassen des Grundgesetzes?

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In der Sache müssen wir klären, ob zu der Darstellung der inhaltlichen Forderung, die Religionsfreiheit für Muslime im Grundgesetz zu streichen, ergänzend darauf hingewiesen werden soll/muss, dass Glaser sich damit (angeblich oder tatsächlich) vom Boden des Grundgesetzes entfernt hat. Hierzu ist festzuhalten, dass nicht jeder, der eine Gesetzesänderung fordert, sich vom Boden dieses Gesetzes entfernt. Ansonsten handelte jeder, der im Parlament eine Gesetzesänderung fordert, gesetzwidrig. Die insoweit zu Tage treten der Rechtsauffassung des Verfassers des Ausgangstextes ist rechtlich nicht haltbar. Egal, wie man also zu der – nach meiner Auffassung nicht nachvollziehbaren – Forderung Glasers steht, beinhaltet die von mir gestrichene Formulierung zum einen eine Wertung, die in einem enzyklopädisch-sachlichen Artikel nichts zu suchen hat, zum zweiten ist die Schlussfolgerung schlicht falsch. Rückmeldung wäre schön.

I.ü. @Jensbest: rabiate Ausdrucksweise oder Beschimpfung anderer führt nicht dazu, dass die eigene Position nachvollziehbarer oder richtiger wird. Schließlich bin nicht ich es gewesen, der eine Änderung schlicht rückgängig gemacht hat, weil er anderer Auffassung ist. LG--hase777 (Diskussion) 21:09, 27. Sept. 2017 (CEST)

Sorry, Herr hase777, wer bei der Tatsache, dass ein Politiker fordert, dass die grundgesetzlich festgeschriebene Religionsfreiheit für eine bestimmte Religion eingeschränkt wird und sich deswegen natürlich vom Boden des Grundgestzes entfernt hat, ein "angeblich" einfügt, disqualifiziert sich für ein weiteres Gespräch. Wir reden von Grundrechten im Grundgesetz. Selbst eine Mehrheit im Bundestag könnte das nicht ändern (solange diese Republik noch eine rechtsstaatliche Demokratie nach westlichen liberalen Grundsätzen ist). Der "Politiker" (dass man die Blauen Nazis jetzt so bezeichnen muss ist schlimm genug) Glaser hat hier den Boden des Grundgesetzes verlassen. --Jens Best (Diskussion) 21:16, 27. Sep. 2017 (CEST)Beantworten

Lieber Jens Best, da bist Du schlicht und einfach "schief gewickelt“. Das veränderungsfreie Minimum sind Art. 1 und 20 Grundgesetz, nicht Art. 1-20. Natürlich können die Grundrechte geändert werden, schau in den GG-Kommentar, bevor Du hier Unwahrheiten verbreitest.
Im übrigen verbleibt es dabei, dass die Darstellung nicht enzyklopädisch-sachlich ist, sondern eine Meinungsdarstellung, die hier nichts zu suchen hat.
Du versuchst gerade, Deine politische Meinung in den Artikel hinein zu bringen. Ob Du's glaubst oder nicht, inhaltlich sind wir uns einig, das Forum und die Formulierung hast du allerdings falsch gewählt. --hase777 (Diskussion) 21:27, 27. Sept. 2017 (CEST)

@Jensbest: Ich würde Dir persönlich zustimmen, da hätten wir einen gemeinsamen POV. Du kannst das aber nicht zur Artikelaussage machen, und es auch noch mit einem Text belegen, in dem gar nicht steht, dass G. hier den Boden des Grundgesetzes verlässt. Das ist ein grober formaler Fehler. Auch inhaltlich hat der Hase nicht Unrecht, denn wenn G. hier eine theoretisch denkbare, wenn auch fatale, Grundgesetzänderung diskutiert, verlässt er nicht zwingend dessen Boden, denn das Grundgesetz verbietet es nicht, bescheuerte Ideen zu äußern. Wenn eine reputable Instanz Gs Idee kritisch bewertet, müssen wir das wiedergeben, aber hier machen wir uns selbst zur Instanz die entscheidet, wer auf dem Boden des GG bleibt, und wer nicht. --Superbass (Diskussion) 21:31, 27. Sep. 2017 (CEST)Beantworten

Unser Grundgesetz ist keine "politische Meinung" und kein POV. Wer als Politiker in Deutschland einer spezifischen Religion ein Grundrecht absprechen will, verlässt damit den Boden des Grundgesetzes. Ein solche Grundrecht (hier Religionsfreiheit) kann auch nicht durch das Parlament abgeschafft werden, dafür haben die Väter und Mütter des Grundgesetzes gesorgt. Wenn ein rechtsextremistischer "Politiker" also die Abschaffung dieses Grundrechtes fordert, ist es ein Fakt, dass er den Boden des Grundgesetzes verlassen hat. Das IST enzyklopädisch-sachlich neutral. Diese Information zu löschen wäre nicht "neutral". --Jens Best (Diskussion) 21:33, 27. Sep. 2017 (CEST)Beantworten
(BKBKBK) Der Kampf von Jens Best (vor allem außerhalb der de-WP) gegen die AfD ist löblich. Innerhalb derer sollte er aber doch bitte unterbleiben, zumal dann, wenn er nicht belegt werden kann. (Leider, m. E.) sind auch AfD-Politiker hier neutral darzustellen, eine Wertung muss (leider, m. E.) unterbleiben. --Siwibegewp (Diskussion) 21:36, 27. Sep. 2017 (CEST)Beantworten
@Jensbest: Wer hat diesen Fakt denn festgestellt? --Superbass (Diskussion) 21:39, 27. Sep. 2017 (CEST)Beantworten
(nach BK) Es ist neutral, zu benennen, dass jemand (ein Politiker auch noch), der die Abschaffung eines Grundgesetzes für eine spezifische Religion fordert, den Boden des Grundgesetzes verlassen hat. Diesen Fakt nicht zu nennen. wäre nicht neutral. Die Väter und Mütter des Grundgesetzes und die ihr nachfolgenden Politiker, die weitere völkerrechtlich bindende Verträge diesbezüglich unterschrieben haben, haben aus der Erfahrung, was man einer spezifischen Religionsgmeinschaft angetan hat, dafür gesorgt, dass Grundrechte in Deutschland einem besonderen Schutz unterliegen. Würde ein z.B. von Nazis dominiertes Parlament diese Grundrechte abschaffen wollen, wäre da klar das Verfassungsgericht vorgeschaltet. Wenn also ein Politiker mal eben eine solche Abschaffung fordert, verlässt er den Boden des Grundgesetzes. Dies ist in diesem Land ein neutraler Fakt und als solcher bleibt er natürlich in diesem Artikel. --Jens Best (Diskussion) 21:41, 27. Sep. 2017 (CEST)Beantworten
Eine Verfassungsänderung, wie von G. gefordert, wäre sicher praktisch nicht möglich. Theoretisch ist sie aber denkbar. Ein "Verlassen des Boden des Grundgesetzes" ist daher alles andere als ein Fakt. --Siwibegewp (Diskussion) 21:44, 27. Sep. 2017 (CEST)Beantworten
@Superbass: ich gehe mit Dir konform, dass dann, wenn im Tagesspiegel (der ja die Quelle ist) die Bewertung in dieser Form abgegeben worden wäre, eine entsprechende Darstellung – mit Hinweis darauf, dass es sich um die Meinung des Verfassers des Artikels im Tagesspiegel handelt – zulässig wäre. Ob die Verlagerung der politischen Diskussion in Wikipedia hinein allerdings zielführend ist lasse ich da mal offen, zumindest wäre die Darstellung aber korrekt.
@Jensbest: nochmals, jedes Gesetz ist keine Meinung sondern ein Gebot/Verbot. Die Frage, wie ein Gesetz auszusehen hat (auch die Verfassung eines Landes, in unserem Fall also das Grundgesetz), ist aber durchaus auch der – wie Superbass zutreffend formuliert – bescheuerten Meinungsbildung zugänglich. Um eine Diskussion aufzugreifen, die vor einigen Jahren von der Piratenpartei angestoßen wurde: wer die Abschaffung des Urheberrechtes fordert, verhält sich nicht urheberrechtswidrig, sondern urheberrechtskritisch. In gleicher Weise handelt derjenige, der die Abschaffung eines Grundrechtes fordert, nicht grundrechtswidrig. --hase777 (Diskussion) 21:44, 27. Sept. 2017 (CEST)
Sorry Herr hase777, aber wer bei einer Frage zu Grundrechten mit einem Vergleich zum Urheberrecht kommt, dem kann ich die obigen Behauptung, sie wären Volljurist, nicht mehr wirklich abnehmen. Wenn sie sich über die Unterschiede von Grundrechten und Gesetzen informiert haben, können sie sich gerne nochmal melden. Inhaltlich bleibt damit alles wie gehabt. --Jens Best (Diskussion) 21:48, 27. Sep. 2017 (CEST)Beantworten
Diese Schlussforderung ist TF und in der WP allenfalls in Form eines Zitates zulässig. -- Nicola - kölsche Europäerin 21:46, 27. Sep. 2017 (CEST)Beantworten
Nach BK: +1: Solche Wertungen nimmt die Wikipedia nicht dar. Die Wikipedia stellt nur Wertungen renommierter Fachleute dar. Der Einzelnachweis hinter der Wertung belegt die Wertung nicht. Ohne Quellen ist diese Wertung als POV zu entfernen. Es ist auch kein Fakt, der als Trivialität keiner Belege bedarf. Ob eine Religionsgemeinschaft als solche anerkannt wird, ist vielfach strittig, siehe z.B. Scientology-Kirche#Deutschland oder Fliegendes Spaghettimonster. Wir Teilnehmer in dieser Disk sind mutmaßlich der Meinung, der Islam sei eine anerkennenswerte Religionsgemeinschaft. Dies ist aber nur unser POV.--Karsten11 (Diskussion) 21:48, 27. Sep. 2017 (CEST)Beantworten
Karsten11, ihre Äußerung rückt sie in eine fragwürdige Ecke. Sie möchten also den Fakt, dass der Islam eine Religion mit weltweit ca. 1,6 Milliarden Mitgliedern ist als "POV" darstellen? Diesen (gefährlichen) Relativismus lässt aber das Weltbild, auf dem auch diese Enzyklopädie beruht nicht zu. Es gibt grundlegende Menschenrechte. Was passiert, wenn man die einer spezifischen Religion abspricht haben wir in unserer eigenen Geschichte gesehen und sehen wir weltweit immer wieder. Wer in Deutschland den mitgliedern einer Religion das Recht auf Religionsfreiheit absprechen will, hat – das ist Fakt und kein "POV" – den Boden des Grundgesetzes verlassen. Er kann das sagen und sogar dafür gewählt werden (das ist dieses Ding mit der Meinungsfreiheit), aber die Konsequenz, dass er damit den Boden des Grundgesetzes verlassen hat, ist ein Fakt und damit wird er leben müssen. Verharmlost wird hier nichts. Verharmlosung wäre nicht neutral. --Jens Best (Diskussion) 21:56, 27. Sep. 2017 (CEST)Beantworten
Zur Klarstellung (mal sehen, ob ich ohne BK klarkomme): Jeder Artikel des Grundgesetzes, ausgenommen Art. 1 und Art. 20, kann mit einer 2/3-Mehrheit des Bundestages geändert oder gestrichen werden. Das ist in Art. 79 GG geregelt und trifft auch auf Art. 4 GG zu. Es geht jedoch nicht, ohne Grundgesetzänderung einer Religionsgemeinschaft das Grundrecht abzusprechen. Und der Islam ist eine anerkannte Religionsgemeinschaft, der man diesen Status nicht einfach aberkennen kann. Trotzdem verlässt niemand den Boden des Grundgesetzes, wenn er Unsinn fordert. Deshalb kann der Satz so nicht im Artikel stehen bleiben, auch nicht, wenn irgendein Journalist so etwas schreiben sollte. --Oltau 21:57, 27. Sep. 2017 (CEST)Beantworten
Die Aussage des Herrn Glaser steht im direkten Widerspruch zum Art. 1 – Wer politische Forderungen macht, die diametral und radikal gegen Art. 1 stehen, verlässt damit den Boden des Grundgesetzes. Das ist kein POV, das ist ein neutraler Fakt. Einige scheinen hier zu glauben, dass man solche Fakten nicht schreiben dürfe, wenn es sich um einen Artikel über einen Blauen Nazi handelt – aber wenn diese sich, wie im vorliegenden Fall, klar gegen das Grundgesetz stellen, dann ist es natürlich neutral genau das hier darzustellen. Es nicht darzustellen, wäre ein Verstoss gegen die Neutralität. --Jens Best (Diskussion) 22:02, 27. Sep. 2017 (CEST)Beantworten
Artikel 1 ist hier nicht tangiert, da bezüglich der Religionsfreiheit nach lex specialis der Artikel 4 greift. --Oltau 22:09, 27. Sep. 2017 (CEST)Beantworten
(BK) @Jens Best: lies doch einfach mal nach: wenn entsprechende Mehrheiten beschließen, dass demnächst XYZ statt bisher ABC ein Grundrecht ist, dann ist das so. Es wird (hoffentlich, mein POV) nicht dazu kommen, aber es könnte. Die "Ewigkeitsklausel" gilt hier jedenfalls nicht. Und jetzt kannst du gerne auch mir die Eigenschaft als Volljurist absprechen... --Siwibegewp (Diskussion) 22:00, 27. Sep. 2017 (CEST)Beantworten
Wie ein Grundgesetz eines zu vermeidenden neuen Nazi-Deutschlands aussehen würde, ist hier nicht das Thema. Es geht um das Grundgesetz dieses Landes…und damit ist die Aussage neutral, faktisch und im Artikel zu behalten. --Jens Best (Diskussion) 22:05, 27. Sep. 2017 (CEST)Beantworten
Wer also darauf besteht, dass in der Wp nach den hier geltenden Regeln gearbeitet wird, rückt sich in eine "fragwürdige Ecke". Ich fürchte, in dieser "fragwürdigen Ecke" wird es langsam eng, weil der Mehrheit der Kollegen nach diesem Prinzip Artikel schreibt. -- Nicola - kölsche Europäerin 22:02, 27. Sep. 2017 (CEST)Beantworten
tagesschau.de vom 20. April 2017: "AfD-Vize Glaser hat in einer Rede gefordert, dem Islam das Grundrecht auf Religionsfreiheit zu entziehen. Damit stellt er sich nicht nur gegen das Grundgesetz [...]." Das würde m.E. die hier in Frage stehende Formulierung stützen. Ob die Tagesschau hinreichend dafür als Beleg ist, ist noch zu beurteilen. - Okin (Diskussion) 22:02, 27. Sep. 2017 (CEST)Beantworten
Mit Dank an Okin habe ich den zwar unnötigen, aber zusätzlichen Beleg eingefügt. Für mich dann hier EOD. --Jens Best (Diskussion) 22:07, 27. Sep. 2017 (CEST)Beantworten
(BK) Ja, er "stellt sich gegen ein (geltendes, Anm. von mir) Grundrecht". Aber das heißt nicht, dass er "den Boden verlässt". In Deutschland darf zum Glück noch jeder Idiot (fast) alles sagen, was er will. Der Beleg ist keiner. --Siwibegewp (Diskussion) 22:09, 27. Sep. 2017 (CEST)Beantworten
Wer sich "gegen das Grundgesetz stellt" muss sich dafür natürlich "außerhalb hinstellen", ergo ist die Formulierung "den Boden des Grundgsetzes verlassen" äquivalent zu "stellt sich gegen das Grundgesetz". Wir zitieren hier nicht, wir geben Quellen in unseren eigenen Worten, die sich an der Quelle orientieren wider. Das andere wäre UHV. --Jens Best (Diskussion) 22:14, 27. Sep. 2017 (CEST)Beantworten
Sorry, Jens, aber das ist juristischer wie auch allgemeinsprachlicher Unsinn. --Siwibegewp (Diskussion) 22:16, 27. Sep. 2017 (CEST)Beantworten
Und es muss als Zitat erkennbar sein. --22:10, 27. Sep. 2017 (CEST) (unvollständig signierter Beitrag von Nicola (Diskussion | Beiträge) 22:10, 27. Sep. 2017 (CEST))Beantworten
Da Jens Best von seiner Seite EOD erklärt hat, nehme ich die umstrittene Passage einschließlich des Nicht-Belegs wieder raus. --Siwibegewp (Diskussion) 22:14, 27. Sep. 2017 (CEST)Beantworten
Das Entfernen von belegten Informationen ist ein klarer Verstoss. Don't do it. --Jens Best (Diskussion) 22:16, 27. Sep. 2017 (CEST)Beantworten
Wir sind hier am diskutieren. Es wurde hier mit zusätzlichen Quellen belegt, dass das kein POV ist, sondern, dass sich Glaser mit dieser Äußerung gegen das Grundgesetz stellt/den Boden des Grundgesetzes verlassen hat. Unterlasse also diese unverschämten Löschversuche. --Jens Best (Diskussion) 22:20, 27. Sep. 2017 (CEST)Beantworten
Es handelt sich dabei nicht um "eine Information", sondern um eine "Interpretation", und eine solche muss mit einem erkennbaren Zitat dargelegt sein. Von daher sind die "unverschämten Löschversuche" gerechtfertigt. -- Nicola - kölsche Europäerin 22:21, 27. Sep. 2017 (CEST)Beantworten

"Im Frühjahr 2017 forderte Glaser die Abschaffung des Grundrechts auf Religionsfreiheit für Muslime und und stellte sich damit gegen das im Grundgesetz verankerte Grundrecht auf Religionsfreiheit." Konsensfähige Formulierung??? - Okin (Diskussion) 22:26, 27. Sep. 2017 (CEST)Beantworten

(BK) Auch die aktuelle Fassung ist so nicht korrekt, da hier eine Meinungsdarstellung durch eine andere ersetzt wird.
Vorschlag zur Güte: "Nach Auffassung verschiedene Beobachter stellte er sich damit gegen den Sinngehalt des Grundgesetzes.“
Die Quellen können bleiben.
Einverstanden? --hase777 (Diskussion) 22:29, 27. Sept. 2017 (CEST)
(nach BK)Erstens klingt es ein wenig doppeltgemobbelt und zweitens stellt sich jemand gegen das Grundgesetz, wenn er sich gegen einen grundlegenden Teil (Grundrecht) stellt. Das Grundgesetz und insbesondere die dort enthaltenen und geschützten Grundrechte sind nicht zum Rosinenpicken da. Er stellt sich gegen das Grundgesetz ist also – wie in der Quelle – völlig richtig und muss nicht aus falsch verstandener 'Neutralität' abgeschwächt werden. Wie es jetzt drinsteht, ist schon ein guter Kompromiss. --Jens Best (Diskussion) 22:32, 27. Sep. 2017 (CEST)Beantworten
Dein Festhalten am Status-Quo ist nicht Konsensfähig, das ist offensichtlich und auch ich habe bei ernstem Blick auf WP:TF meine Zweifel. Es liegen aber derzeit zwei Vorschläge vor:
Im Frühjahr 2017 forderte Glaser die Abschaffung des Grundrechts auf Religionsfreiheit für Muslime und und stellte sich damit gegen das im Grundgesetz verankerte Grundrecht auf Religionsfreiheit.

oder

Im Frühjahr 2017 forderte Glaser die Abschaffung des Grundrechts auf Religionsfreiheit für Muslime. Nach Auffassung verschiedene Beobachter stellte er sich damit gegen den Sinngehalt des Grundgesetzes.

Gibt es dazu weitere Argumente? Oder weitere Vorschläge? - Okin (Diskussion) 22:38, 27. Sep. 2017 (CEST)Beantworten

(BK) Selbstverständlich, Jens, geht es - gerade - beim Grundgesetz um "Rosinenpicken". Die aktuelle Formulierung ist daher nicht präzise genug, denn er stellt sich ja nicht gegen das Grundgesetz als Ganzes, sondern gegen einen einzelnen Aspekt. Aber du hast recht: es ist doppeltgemoppelt, daher kann's auch ganz raus. Oder so, wie in Okins erster Formulierung, das passt. --Siwibegewp (Diskussion) 22:40, 27. Sep. 2017 (CEST)Beantworten
Okay, dann schliesse ich mich Okin und Siwibegewp an. Damit wäre das – vorläufig – geklärt. Wird bestimmt nicht lange dauern, bis wir ganz neutral weiteres über den Herrn Glaser schreiben können --Jens Best (Diskussion) 22:44, 27. Sep. 2017 (CEST)Beantworten
Ohne jetzt hartleibig wirken zu wollen: Die erste zur Auswahl stehende Formulierung enthält nach meiner Auffassung im zweiten Teil wiederum eine Meinungsdarstellung. Dann eher – wie Siwibegewp vorschlägt den Zusatz ganz raus und nach dem ersten Satz stoppen (mit Quellenangaben, dann kann der interessierte Leser über die Quellen selber erschließen, dass die jeweiligen Verfasser eine eindeutige Meinung zu der Forderung G.s hatten. --hase777 (Diskussion) 22:46, 27. Sept. 2017 (CEST)
Ne, Hase: dass er Stellung entgegen eines geltenden Artikels des GG bezieht, ist in der Tat Fakt und ergibt sich auch aus den Quellen. Es ging ja ursprünglich darum, ob er damit "den Boden verlässt", was ja inzwischen wohl als geklärt angesehen werden darf. --Siwibegewp (Diskussion) 22:57, 27. Sep. 2017 (CEST)Beantworten

Vorschlag:

Im Frühjahr 2017 forderte Glaser die Abschaffung des Grundrechts auf Religionsfreiheit für Muslime und stellte sich damit gegen den Sinngehalt des Artikels 4 des Grundgesetzes.<ref></ref>

--Oltau 23:01, 27. Sep. 2017 (CEST)Beantworten

(BK) @Siwibegewp: stimmt als Schlußfolgerung/Meinung. Allerdings muss ich mich dann – wider Erwarten – Jensbest anschließen: dann ist das wirklich doppelt gemoppelt. Ich bleibe insoweit dabei, dass der erste Satz mit Quellenangaben ausreicht.
(nach BK) @Oltau: einverstanden --hase777 (Diskussion) 23:07, 27. Sept. 2017 (CEST)
Vorschlag von Oltau klar abgelehnt. Eine zu große Verharmlosung und auch nicht von der Quelle in dieser Form gedeckt. --Jens Best (Diskussion) 23:13, 27. Sep. 2017 (CEST)Beantworten
(BK) +1 zu Oltau: passt. --Siwibegewp (Diskussion) 23:15, 27. Sep. 2017 (CEST)Beantworten
Sehe den Vorschlag von Oltau auch nicht als den in Sachen Quellenwiedergabe und Neutralität besten und lehne ihn auch ab. - Okin (Diskussion) 23:56, 27. Sep. 2017 (CEST)Beantworten
Ich ändere dann mal "+1" in "+0,5" und "passt" in "passt auch". Wenn das aber abgelehnt wird, ok, dann nehmen wir doch den oberen Vorschlag von Okin, dem auch Jens schon zugestimmt hat, selbst wenn das dann doppeltgemoppelt ausgedrückt ist. --Siwibegewp (Diskussion) 00:02, 28. Sep. 2017 (CEST)Beantworten
Mein Vorschlag darf übrigens natürlich gerne stilistisch verbessert werden ... wer bessere Formulierungen hat: nur zu! :-) - Okin (Diskussion) 00:14, 28. Sep. 2017 (CEST)Beantworten
Habe ja versucht, die Dopplung aus deiner Formulierung herauszunehmen (der Sinn ist derselbe), aber ihr wollt’s ja nicht. --Oltau 00:18, 28. Sep. 2017 (CEST)Beantworten

Hallo zusammen, die gegenwärtige Formulierung im Artikel ist meiner Ansicht nach Murks. Wenigstens überflüssig, denn selbstverständlich stellt sich jeder gegen das Grundgesetz, der es verändern will; mindestens missverständlich, denn 1. wird nicht das Grundgesetz als Ganzes in Frage gestellt und 2. suggeriert die Formulierung, dass die betreffende Person das Grundgesetz (wiederum in Gänze) nicht anerkennt. Nebenbei bemerkt: In Frage gestellt wird auch nicht der Wesensgehalt des Art. 4 (Sinngehalt ist eine falsche Formulierung, denn der Sinn eines Gesetzes ist das, was sich der Gesetzgeber bei der Einführung gedacht hat bzw. was er damit bezwecken wollte; das ergibt sich aus der Lektüre der Gesetzesmaterialien), denn die Religionsfreiheit soll ja durchaus beibehalten werden, nur eben nicht für den Islam bzw. Muslime. Daher lässt sich die Aussage eigentlich nicht sinnvoll kommentieren, sofern man nicht weiß, welche Gesetzesänderung dem werten Herrn vorschwebt. Ich plädiere daher für die Streichung des zweiten Satzes und rege gleichzeitig an, stattdessen auf die Folgen hinzuweisen, die es hätte, wenn für Muslime die Religionsfreiheit nicht mehr greifen würde. Wollte man diesen imho grausigen Satz dennoch behalten, so sollte man im Artikel darstellen, auf wessen Mist das gewachsen ist, denn als Faktum darstellen kann man das in meinen Augen nicht mit gutem Gewissen. Grüße, --178.202.128.10 01:43, 28. Sep. 2017 (CEST)Beantworten

Jau. Er fordert die Abschaffung eines Grundrechts und stellte sich damit gegen das Grundgesetz, ganz abgesehen davon, dass er sich nicht, wie oben schon gesagt, gegen das Grundgesetz "stellt", sondern damit seine Änderung fordert. Vorschlag: "Im Frühjahr 2017 forderte Glaser die Abschaffung der im Grundgesetz garantierten Religionsfreiheit für Muslime." -- Nicola - kölsche Europäerin 06:24, 28. Sep. 2017 (CEST)Beantworten
@Nicola: top --hase777 (Diskussion) 7:42, 28. Sept. 2017 (CEST)
@Nicola: ich glaube, ich weiß, was du mit deiner Formulierung meinst, aber so ist das etwas missverständlich: man könnte glauben, im GG sei nur die Religionsfreiheit für Muslime garantiert. Gemeint hast du wahrscheinlich: "... die Abschaffung der ... Religionsfreiheit, dies jedoch nur für Muslime". Richtig? --Siwibegewp (Diskussion) 09:13, 28. Sep. 2017 (CEST)Beantworten
Ehrlich gesagt war mir das inzwischen auch durch den Kopf gegangen, und ich grübelte über eine präzisere Formulierung. Deine geht in die richtige Richtung. Wie wäre:
"Im Frühjahr 2017 forderte Glaser für Muslime die Abschaffung der im Grundgesetz garantierten Religionsfreiheit." ? Oder muss es heißen "Islam" - ya allah, wat 'ne Wortklauberei :) -- Nicola - kölsche Europäerin 09:17, 28. Sep. 2017 (CEST)Beantworten
(BK) @Nicola: nach der Quelle fordert er weder die „Abschaffung des Grundrechts“ auf Religionsfreiheit nach Art. 4 GG, noch stellt er sich „gegen das Grundgesetz“ als Ganzes. Er fordert die „Entziehung des Grundrechts auf Religionsfreiheit für den Islam“, was dem Art. 4 GG widerspricht, so also nicht geht und damit Unsinn ist. Die Forderung Glasers trennt zwischen dem Islam als Religion (dem er das Grundrecht entziehen will) und anderen Religionen (denen er das Grundrecht zugesteht) und stellt sich damit gegen den Sinn des Art. 4 GG, der allen Religionen den gleichen Schutz gewährt. --Oltau 09:26, 28. Sep. 2017 (CEST)Beantworten
Vielleicht sollte man mal ein (mögliches) Missverständnis dieser Diskussion klären: "stellt sich gegen" heißt "nahm Stellung gegen". Dies ist aber offenbar nicht allgemeinverständlich. --Siwibegewp (Diskussion) 09:46, 28. Sep. 2017 (CEST)Beantworten
@Oltau: das ist übrigens nicht "gegen den Sinn des 4 GG", sondern eine Forderung nach Veränderung desselben. So was gibt es auch in anderen Bereichen des GG. Verfassungsrecht war übrigens eines meiner Studienschwerpunkte. Allerdings war zu dieser Zeit das GG noch nicht zu einer "erweiterten einfachen Gesetzgebung" verkommen, wie das heute in vielen Bereichen der Fall ist. --Siwibegewp (Diskussion) 09:49, 28. Sep. 2017 (CEST)Beantworten
Wer das GG für verkommen hält, hat die österreichische Verfassung noch nicht erlebt. --128.131.199.211 10:53, 28. Sep. 2017 (CEST)Beantworten
Hier stellt sich aber das Problem, dass er nicht explizit eine Änderung des Art. 4 GG gefordert hat, sondern eine Ausnahme für den Islam (für alle anderen Religionen nicht). Dass das nicht ohne Änderung des Art. 4 geht, ist ja der Unsinn an seiner Äußerung. Wenn du Verfassunsrecht hattest, wirst du auch wissen, dass Einzelpersonen fordern können, was sie wollen, sie stellen sich damit nicht außerhalb des Grundgesetzes. Das Grundgesetz ist bindend für die Gesetzgebung und die Gesetzgebung ist danach zu überprüfen, ob sie grundgesetzkonform ist (Art. 1 (3) GG). --Oltau 10:03, 28. Sep. 2017 (CEST)Beantworten
Uff, also nach nochmaliger Lektüre der Quelle bleibe ich dabei, dass man das jedenfalls aus juristischer Sicht nicht sinnvoll kommentieren kann. Zum einen ist ja der "Islam" kein Grundrechtsträger, sondern in dem Falle die Muslime, zum anderen sind grundrechtswidrige und grundrechtskonforme Wege denkbar, diesen das Recht auf freie Religionsausübung zu nehmen (aus der Quelle lese ich nicht heraus, wie diese Forderung juristisch umgesetzt werden soll), jedenfalls in der Theorie; in der Praxis sicher nicht - Fazit: Hier wurde einfach mal eine Forderung formuliert, ohne dass sich Glaser Gedanken darüber gemacht hat, wie das umzusetzen wäre. Es widerstrebt mir da ein bisschen, bei dem Unsinn, mir zu überlegen was er wie gemeint haben könnte. Allerdings wird doch auch irgendjemand diesen Unsinn beim Namen genannt haben? Grüße, --178.202.128.10 10:07, 28. Sep. 2017 (CEST)Beantworten
(BK) @Oltau: Exakt so ist es: er hat also eine Änderung des 4 GG gefordert. Er hat damit Stellung bezogen zum derzeitigen Wortlaut des 4 GG (= "stellte sich gegen"). --Siwibegewp (Diskussion) 10:09, 28. Sep. 2017 (CEST)Beantworten
Nun, das ist eine Auslegung seiner Forderung. Er hat keine Änderung des Art. 4 GG gefordert. Aber es ist nicht unsere Aufgabe, unsinnige Forderungen auszulegen, nur sie zu benennen. --Oltau 10:14, 28. Sep. 2017 (CEST)Beantworten
+1, was spricht gegen die Formulierung: "Nach Auffassung von Thomas Leif vom SWR stellte er sich damit sowohl gegen das Grundgesetz als auch gegen das eigene Parteiprogramm" (dass er sich damit gegen das eigene Programm stellt, scheint mir in diesem Zusammenhang ebenso als enzyklopädisch relevante Information). Grüße, --178.202.128.10 10:34, 28. Sep. 2017 (CEST)Beantworten

Der heutige Diskurs hier ist viel TF. Die Änderung auf nachfolgenden Satz ist beschlossen und hat Konsens. Eine andere Änderung hat dies nicht. Dann bleibt halt das stehen, was jetzt drin steht. Ist auch okay:

„Im Frühjahr 2017 forderte Glaser die Abschaffung des Grundrechts auf Religionsfreiheit für Muslime und und stellte sich damit gegen das im Grundgesetz verankerte Grundrecht auf Religionsfreiheit." --Jens Best (Diskussion) 11:26, 28. Sep. 2017 (CEST)Beantworten

Das klingt wie von einem Grundschüler formuliert. Der erste Teil enthält doch bereits die gesamte Aussage. --Koyaanis (Diskussion) 11:30, 28. Sep. 2017 (CEST)Beantworten
Falsch. Das klingt nicht "wie von einem Grundschüler formuliert", sondern wie "für Grundschüler formuliert" - deshalb muss man das Offensichtliche wiederholen, weil die noch zu doof sind. Abgesehen davon haben wir dann dasselbe Problem wie zu Anfang. -- Nicola - kölsche Europäerin 11:50, 28. Sep. 2017 (CEST)Beantworten
Ist es sehr schlimm, wenn ich einen wissenschaftlichen Beleg fordere für die juristische Aussage stellte sich damit gegen das im Grundgesetzt verankerte Grundrecht auf Religionsfreiheit? Oder genügt uns neuerdings die Meinung eines Journalisten vom SWR für solche juristischen Auslegungen? --MatthiasGutfeldt (Diskussion) 12:23, 28. Sep. 2017 (CEST)Beantworten
+1, entweder man streicht diesen Satz oder man macht deutlich, dass dies die Meinung des SWR Journalisten ist. Warum die gegenwärtige Formulierung ebenso wie der Vorschlag von Jens Best so nicht stehen bleiben kann, wurde weiter oben erläutert, mit der Meinung bin ich laut Diskussionsverlauf wohl nicht alleine. Einen Konsens sehe ich deshalb derzeit nicht. Grüße, --178.202.128.10 12:34, 28. Sep. 2017 (CEST)Beantworten
Wieso? Wir haben doch bereits die über alle Zweifel erhabene Meinung eines Frankfurter Politikwissenschaftlers. --Koyaanis (Diskussion) 12:32, 28. Sep. 2017 (CEST)Beantworten
@178.202.128.10: Weshalb sollte diese völlig unqualifizierte Einzelmeinung eines Journalisten überhaupt wiedergegeben werden? Wurde diese Meinung aufgegriffen, rezipiert, von anderen geteilt...? Soweit ich sehe, nicht. Insofern selbst als Meinungsäusserung irrelevant.
@Koyaanis: Mein Ironiedetektor gibt Alarm :-).
--MatthiasGutfeldt (Diskussion) 12:38, 28. Sep. 2017 (CEST)Beantworten
Da stimme ich dir prinzipiell zu, insbesondere da der Journalist juristisch nicht bewandert zu sein scheint, sehe das allerdings als Minimalkonsens an um die Diskussion hier abschließen zu können. Bevorzugen würde ich die ersatzlose Streichung, im Vertrauen darauf, dass der Leser sich seiner eigenen Auslegung bedienen kann. Grüße, --178.202.128.10 12:47, 28. Sep. 2017 (CEST)Beantworten
wie Koyaanis und MatthiasGutfeldt, entweder man streicht diesen Satz oder man macht deutlich, dass dies die Meinung des SWR Journalisten ist. --Agentjoerg (Diskussion) 12:53, 28. Sep. 2017 (CEST)Beantworten

Zitat falsch wiedergegeben - Verhältnis zur Religionsfreiheit

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Das Zitat von Albrecht Glaser:

"Der Islam ist eine Konstruktion, die selbst die Religionsfreiheit nicht kennt und diese nicht respektiert. Und da, wo sie das Sagen hat, jede Art von Religionsfreiheit im Keim erstickt. Und wer so mit einem Grundrecht umgeht, dem muss man das Grundrecht entziehen."

Derzeit steht fälschlicherweise in Artikel: "Im Frühjahr 2017 forderte Glaser die Abschaffung des Grundrechts auf Religionsfreiheit für Muslime."

Wen jemand den Bedeutungsunterschied nicht erkennen mag: „Muslime gehören zu Deutschland – der Islam nicht“ - Volker Kauder auf Welt.de, Veröffentlicht am 05.05.2016

Auch wird die Begründung einfach weg gelassen. Stattdessen wird ohne (juristische) Begründung auf die mutmaßliche Grundgesetzwidrigkeit hingewiesen. Dabei kennt das GG und auch die restliche Welt durchaus den Fall der Grundrechtsverwirkung, wenn die Grundrechte zur Bekämpfung der Grundrechte eingesetzt werden, vgl Art. 18 GG. Dies kann in der Wertung des Lesers also einen erheblichen Unterschied machen. Denn die momentane Version suggeriert, dass Glaser das Grundrecht willkürlich und pauschal abspricht.

Formulierungsvorschlag: "Im Frühjahr 2017 forderte Glaser die Entziehung des Grundrechts der Religionsfreiheit für den Islam, da dieser in seinem Machtbereich jede Art von Religionsfreiheit ersticken würde." (nicht signierter Beitrag von 92.74.176.42 (Diskussion) 21:22, 29. Sep. 2017 (CEST))Beantworten

Die zulässigen Quellen haben schon ganz gut erfasst, worum es hier geht. Der Mann hat sich in einem essentiellen Grundrecht gegen das Grundgesetz gestellt. Die Formulierung im Artikel ist okay (könnte noch deutlicher seim, aber ist okay). Formulierungen, die irgendwo zwischen Verharmlosung, Übernahme der sprachlichen Verbiegung der Fakten, wie man es von den Blauen gewohnt ist und TF einer IP haben keinen Einfluss auf die enzyklopädisch gute Darstellung. Von mir aus kann das Geschreibe der IP hier stehen bleiben, Ausirkungen auf den Artikel wird es nicht haben. --Jens Best (Diskussion) 05:44, 30. Sep. 2017 (CEST)Beantworten
Sagt wer? --MatthiasGutfeldt (Diskussion) 05:56, 30. Sep. 2017 (CEST)Beantworten
Was die IP schreibt, ist TF. Die Unterscheidung Islam/Muslime ist typische Propaganda von Rechts. Es gibt keinen Unterschied, wenn es um Religionsfreiheit geht, ob ich vom Christentum oder den Christen spreche, und das gilt für alle Religionen. Was hier versucht wird, ist zwischen organisierter und privater Religionsausübung zu unterscheiden. In deinem Schlafzimmer darfst du beten, aber deine Religion darf im öffentlichen Raum und vorallem als religiöse gesellschaftliche Gruppe nicht institutionell teilhaben. Das ist nicht das Modell wie in Deutschland über Teilhabe gesellschaftlicher Gruppierungen an der Gestaltung der Gesellschaft und an der Öffentlichkeit allgemein entschieden wird. Das ist die gelebte (und sicher auch regelmässig anstrengende) Art, wie wir leben. Im Respekt vor den Grundrechten, die essentieller Bestandteil unseres Zusammenlebens sind. Wer hier an die Wurzeln geht, hört nicht auf, wenn er das erste Grundrecht für die erste Gruppierung unter die Erde gebracht hat. Die Darstellung im Artikel ist also nach Quelle und nach der dahinterliegenden und allgemein bekannten Rechtslogik richtig. Eine die Schlagrichtung des Herrn Glaser verharmlosende TF wird hier kein Erfolg haben. --Jens Best (Diskussion) 06:17, 30. Sep. 2017 (CEST)Beantworten
Das ganze theoretische Gelaber sowohl der IP als auch von dir ist hier unwichtig. Die IP hat einen konkreten Formulierungsvorschlag gemacht, der gar nicht so schlecht ist; sie ist nah an der Quelle und enthält auch Glasers (IMHO unsinnige, aber das ist ja be solchen Leuten normal) Begründung. Das ist inhaltlich korrekter als das, was momentan im Artikel steht. Das gilt es zu diskutieren und nicht irgendwelche allgemeinen Betrachtungen. --MatthiasGutfeldt (Diskussion) 06:47, 30. Sep. 2017 (CEST)Beantworten
Ich habe zu diesem unnötigen "Formulierungsvorschlag" geschrieben, und nicht allgemein theoretisch, wie du das hier mal eben abstempeln willst. Die Sprache und die künstlische und unmögliche Trennung zwischen Islam und Moslem wird nicht übernommen. Das wäre ja noch schöner, wenn wir zulassen würden, dass eine sowieso fragwürdige AfD-Gestalt bestimmt, wie Grundrechte dargestellt werden. Es gibt an diesem "Formulierungsvorschlag" nichts zu diskutieren. Er ist nur ein Versuch, die Sprache dieser Gesellen in die Enzyklopädie zu bringen. --Jens Best (Diskussion) 06:53, 30. Sep. 2017 (CEST)Beantworten
Um das mal auf verfassungsrechtlich soliden Grund zu stellen (für Deutschland, in anderen Staaten mag das anders sein): Grundrechte genießen immer nur Individuen. Es gibt daher in Deutschland keine "Freiheit für Religionen", sondern nur die "Freiheit, seine Religion ausüben zu dürfen". Das ist ein bedeutender Unterschied. Insofern ist die Formulierung der IP verfassungsrechtlicher Unsinn. --Siwibegewp (Diskussion) 07:54, 30. Sep. 2017 (CEST)Beantworten
@Siwibegewp: Die Aussage Glasers ist verfassungsrechtlicher Unsinn. Darüber sind wir uns IMHO alle einig. Trotzdem, er hat's gesagt, und es geht nur darum, wie man es im Artikel unterbringen will. Man könnte sich natürlich auch fragen, ob es für den Artikel überhaupt relevant genug ist. Aber das ist eine andere Baustelle. --MatthiasGutfeldt (Diskussion) 08:03, 30. Sep. 2017 (CEST)Beantworten
@Jensbest: Du wehrst dich also dagegen, dass wir im Artikel über Albrecht Glaser die politischen Positionen von Albrecht Glaser darstellen. --MatthiasGutfeldt (Diskussion) 08:23, 30. Sep. 2017 (CEST)Beantworten

Hallo zusammen, ich finde den Formulierungsvorschlag der anderen IP gut und denke dass er neutral die Aussage wiedergibt. Dass das Unsinn ist aus verfassungsrechtlicher Sicht ist imho nicht unsere Aufgabe, im Artikel darzustellen, da sich dazu ja auch niemand geäußert hat, den man zitieren könnte. Der Aspekt gehört imho in den Artikel hinein. Grüße, --178.202.128.10 10:57, 30. Sep. 2017 (CEST)Beantworten

Auch ich halte die Äußerungen Glasers für nicht mit der Religionsfreiheit kompatibel. Jedoch sollte diese Bewertung nicht von Wald- und Wiesenjournalisten kommen, sondern von Verfassungsrechtlern. Ich schlage darum vor, die Aussage :" Er stellt sich damit gegen die RF" in den Konjunktiv zu setzen ( Er stelle sich damit gegen die RF, Er stellt sich nach Meinung von Kritikern etc.) Glaser selbst wird vermutlich so argumentieren, dass der Islam gar nicht von der Religionsfreiheit umfasst werde. Damit wird er zwar nicht durchkommen, jedoch kann ein solches rechtliches Argument glaubhaft nur von Juristen mit Kenntnis der Rechtsprechung des BVerfG entkräftet werden.--Carolus.Abraxas (Diskussion) 22:38, 1. Okt. 2017 (CEST)Beantworten

Der Bischof von Mainz hält gerade im Fernsehen eine Predigt, speziell für Herrn Glaser. Leider ohne Namensnennung, so dass wir das nicht verwenden können :) -- Nicola - kölsche Europäerin 10:41, 3. Okt. 2017 (CEST)Beantworten
Nicht nur Verfassungsrechtler bestimmen, ob etwas gegen die Verfassung verstößt, sondern auch die faktische Auslegung des Recht in der Vergangenheit, wie es bereits existiert und die Kommentarbänder, die dazu veröffentlicht wird. Das Problematische hier ist, dass Glaser in seiner Argumentation, aufgrund der Taten von theokratischen Staaten allen Muslime in Deutschland die Religionsfreiheit durch ihre Religionszugehörigkeit aberkennen will. Das Falsche, was in einer Aussage herauskommen muss und hier falsch eingebaut wird, ist "eine Aussage von Glaser mit Verweiß auf muslimische Länder ohne Religionsfreiheit, weshalb er faktisch die Rechtslage für eine Religionsfreiheit von Muslime in Deutschland kritisierte." Für Glaser scheint es eigentlich vollkommen egal, wie die Religionsfreiheit geprägt ist, bei uns oder im Ausland. Ihm ist es wichtig mit dem kulturellen Unterschied in muslimischen Ländern zu unserer Kultur eine Benachteidigung von Muslime in unserer Kultur zu entschuldigen. Es deutet sich auch ein Rassenantiislamismus (s. Rassenantisemitismus) an, da er keinen Unterschied zwischen deutsche und nicht-deutsche Muslime auch nur irgendwo ansatzweise andeutet, nicht mal aufgrund der offensichtlichen Unterschiede zwischen deutsche Muslime und z.B. Muslime in einer Theokratie.--2003:DF:A3E0:4858:4DC1:7DE2:A8AE:FCC7 02:15, 4. Dez. 2017 (CET)Beantworten

Ich denke nicht dass Glaser islamfeindlich ist! Er macht sich nur Sorgen wegen dem fundamentalistischen Islam, was man ja verstehen kann. --Schnuffelbär88 (Diskussion) 16:18, 5. Feb. 2020 (CET)Beantworten

Position zum Klimawandel

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Im Interview mit der Frankfurter Neuen Presse bestritt Glaser, dass der Klimawandel menschengemacht sei. Deswegen schlage ich folgende Ergänzung vor:

Entgegen dem wissenschaftlichen Konsens vertritt Glaser die AFD-Parteilinie, wonach der Klimawandel weder vom Menschen verursacht noch auf eine Anreicherung von CO2 in der Atmosphäre zurückzuführen sei. Quelle FNP --Juda loeb (Diskussion) 11:25, 24. Okt. 2017 (CEST)Beantworten

Der belehrende Tonfall à la "entgegen dem wissenschaftlichen Konsens" ist überflüssig und übrigens auch kontraproduktiv. Das weiß man auch so. (Ansonsten ist die Ergänzung natürlich i. O., wenn die Quelle stimmt.)--2001:A61:20C2:4701:B41E:BFDA:CD52:7F7D 17:23, 24. Okt. 2017 (CEST)Beantworten
"entgegen dem wissenschaftlichen Konsens" ist nicht 'belehrend', sondern eine faktische Kontextualisierung, die natürlich berechtigt ist. --Jens Best (Diskussion) 17:39, 24. Okt. 2017 (CEST)Beantworten
Mit Verlaub: Doch, das klingt so. Daß die Information faktisch richtig ist (insofern könnte man natürlich "berechtigt" sagen), heißt erstens nicht, daß sie nötig ist (denn: jeder weiß das), noch, daß sie hilfreich ist (denn: jeder, der den ganzen Klimawandel aus was-weiß-ich-für Gründen als Verschwörungstheorie von denen da oben abtut, wird sich dadurch nur noch viel sicherer sein, daß der wissenschaftliche Konsens nicht stimme, wenn man ihn [wie er es empfinden wird] bei jeder Gelegenheit betonen müsse). Oder kürzer: nicht jede berechtigte Information ist auch eine, die man sinnvollerweise an dieser Stelle machen sollte.--2001:A61:20C2:4701:B41E:BFDA:CD52:7F7D 18:04, 24. Okt. 2017 (CEST)Beantworten
Leute, bleibt mal bitte beim Beleg! Glaser bestreitet dort, dass der Klimawandel etwas mit CO2 zu tun hat. Den Klimawandel selbst bestreitet er ausdrücklich nicht, sondern sagt, die AfD nehme ihn zur Kenntnis. Auch zu anderen Treibhausgasen als CO2 (Methan, Lachgas, Wasserdampf etc.) äußert er sich nicht. Dazu, ob der Klimawandel menschengemacht, anthropogen, ist, gibt es im Beleg ebenfalls keine klare Aussage Glasers. In wieweit genau diese belegten Äußerungen Glasers gegen den wissenschaftlichen Konsens sind, können meiner Meinung nach nur Fachleute beurteilen; auch ein Vertreten der "AfD-Parteilinie" in punkto Erderwärmung durch Glaser ist erstmal unbelegt. - Okin (Diskussion) 18:45, 24. Okt. 2017 (CEST)Beantworten

In diesem Falle Originalzitat aus dem Interview ausreichend. --Hannover86 (Diskussion) 11:16, 27. Okt. 2017 (CEST)Beantworten

Bundestagsvizepräsident-Debatte

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Aktuell steht der Mann in der Mediendiskussion wegen seiner Islam-Aussage, die den Islam eine "politische Ideologie" nennt, weshalb er in der Bundestagsvizepräsidentenwahl schon dreimal durchfiel. Das Entscheidende ist dabei weniger das Substantiv "Ideologie",sondern das Adjektiv "politische", weshalb ich das gemäß der Anm. 45 (FAZ) eingefügt habe. Am besten wäre, man würde die provokative Aussage, die hinter der Wahlverweigerung gegen ihn steht, als Zitat einsetzen, um dem Leser Klarheit über die Auseinandersetzung zu verschaffen. Doch ich will hier nicht mehr als nötig in den Text eingreifen. -- 2003:E9:A3C7:3100:18F5:5E3D:3856:6803 08:10, 25. Okt. 2017 nachsig.

Lesenswert zum Thema und eventuell in den Artikel einzubauen: [1] -- 2A1ZA (Diskussion) 13:45, 27. Okt. 2017 (CEST)Beantworten

Glaser bestreitet Verluste gemacht zu haben

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Einen Wortlaut hab ich noch nicht aber Herr Glaser hat soeben im Bundestag, als Antwort auf eine Zwischenfrage bestritten in der fraglichen Investition als Kämmerer in Frankfurt Verluste erzeugt zu haben, sondern ein Gegenteil wäre zutreffend, wofür ihm eigentlich eine Verdienstmedaille gebühre. Die anderslautende Darstellung käme von irgendeiner ~singulären Quelle und deshalb wäre auch sein Wikipediaartikel falsch... --Quetsch mich aus, ... itu (Disk) 18:50, 18. Jan. 2018 (CET)Beantworten

Hier das Video, die Nummer, wo er sich um Kopf und Kragen redet, beginnt ab Minute 5:00 und geht bis ca Minute 9:00. Das wird sicher interessant und hoffentlich eine sachliche Antwort aus der Frankfurter Politik nach Berlin nach sich ziehen. Da bahnt sich eine interessante Ergänzung hier an. Insbesondere witzig, dass sich nach der ersten Antwort auf die Frage von Uli Nissen (SPD), eine Vertreterin der Grünen zur Wort meldet, die NACH Glaser in Frankfurt in Regierungsverantwortung war und berichtet, wie aufwändig es war, dass finanzielle Verlust-Chaos, dass Glaser anrichtete, wieder aufzuräumen. --Jens Best (Diskussion) 19:58, 18. Jan. 2018 (CET)Beantworten
PS: Und ja, er zieht über die Presse und über Wikipedia her. --Jens Best (Diskussion) 20:00, 18. Jan. 2018 (CET)Beantworten
Entschuldigung, aber deine Darstellung entbehrt jeglicher Grundlage. Die Frau von den Grünen, zu der du meinst sie wäre in Regierungsverantwortung, hat sich um das Personal gekümmert. Ich wiederhole noch einmal, sie war nicht für Finanzaufgaben zuständig, sondern für einen sehr weit davon entfernten Bereich, dem Personalwesen. Schau dir das Video doch noch einmal an. Herr Glaser hat meiner Einschätzung nach, eine sehr Vernünftige Begründung für sein verantwortungsbewusten Umgang mit den Frankfurter Finanzen abgegeben.

Auch wenn es manchen wehtut, Ansichten von linken und grünen Politiker sind sicher keine in Stein gemeißelte Wahrheiten. Man sollte zumindest für den Leser etwas Neutralität einstreuen und im Artikel aufführen, dass Herr Glaser die Vorwürfe bestreitet. Er betont u.a., dass es in und nach seiner Zeit, besonders während der Weltfinanzkrise, Fehlentscheidungen anderer Verantwortlicher gab. Ein Hinweis auf die Richtigkeit seiner Aussage könnte z.b. der Fakt sein, dass der SPD-Antrag, Glaser juristisch zur Verantwortung zu ziehen, komischerweise auch am Veto der Grünen scheiterte. Schon schizophren von den Grünen, auf der einen Seite massive Vorwürfe in Richtung Veruntreuung, auf der anderen Seite die aktive Verhinderung der juristischen Aufarbeitung.

Bspw. steht in der Quelle 28, die wohl als Beweis herhalten soll, dass Glaser wegen seiner Unfähigkeit abgesetzt wurde:“Schon 2001 hatte Roth bei der Verkleinerung des Magistrats Kämmerer Albrecht Glaser (CDU) fallen lassen, der sich als Haushaltssanierer bewährt hatte.“

Ein Vorwurf von Inkompetenz hört sich anders an. Die Autoren hier dürften sich über einen Neutralitäts-Baustein nicht wundern. --2001:16B8:10B0:DF00:49F1:EC19:EB77:6DD7 19:41, 31. Jan. 2018 (CET)Beantworten

Was wurde aus der Anzeige gegen Glaser?

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--2.243.75.65 12:45, 23. Jun. 2018 (CEST)Beantworten

Belanglos, entfernt. Falls es zu einem gerichtlichen Verfahren kommen sollte, könnte etwas in den Artikel. Ansonsten ist unerheblich, ob Dritte einen Brief an die Staatsanwaltschaft schreiben oder es bleiben lassen. Eine Anzeige ist nicht mehr als eine Privatmeinung,die der Staatsanwaltschaft mitgeteilt wird. --ZxmtNichts schützt einen Artikel so zuverlässig vor einer Löschung, wie ein Löschantrag von mir. 13:20, 23. Jun. 2018 (CEST)Beantworten

Falschinformation im Artikel

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"Die AfD stellte daraufhin – zunächst – keinen weiteren Kandidaten auf und verzichtete im März 2018 auf einen Sitz im Bundestagspräsidium."

Die AfD hat zu keinem Zeitpunkt auf diesen Sitz verzichtet. Glaser durfte nach 3 Wahlgängen halt kein viertes Mal aufgestellt werden, selbstverständlich bewirbt sich die AfD weiterhin um einen Sitz im Bundestagspräsidium, welcher ihr nach der Geschäftsordnung auch zusteht. Also, die AfD stellt weiterhin Kandidaten auf und will einen solchen Sitz haben.

--46.93.247.92 06:03, 13. Aug. 2019 (CEST)Beantworten

Kategorie:Bundessprecher der AfD

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als stellvertretender Bundessprecher gehörte er nicht in diese Kategorie. [2] --AlexanderdieMaus (Diskussion) 14:50, 6. Okt. 2020 (CEST)Beantworten

Das Lemma ist: Albrecht Glaser.

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Den zitierten Satz könnte man entfernen, da er nichts mit A.G., sondern nur mit der AfD-Fraktion zu tun hat. Die AfD erklärt daraufhin im März 2018, auf einen Sitz im Bundestagspräsidium zu verzichten, startete aber acht Monate später einen neuen Versuch mit Mariana Harder-Kühnel. --89.12.136.120 18:18, 21. Jan. 2021 (CET)Beantworten

Grammatikfrage

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In der Einleitung steht derzeit „Er ist Vorsitzender der Bundesprogrammkommission der AfD. Für diese trat er als Kandidat für die Wahl des Bundespräsidenten 2017 an.“ Die Frage ist: Wer ist „diese“? Klar, zweifellos gemeint ist „für die AfD“. Mein Grammatik-Gefühl sagt mir aber, das was da steht müsse man nach den Regeln der Sprache als „für die Programmkommission“ lesen. Dann müsste der Text geändert werden. --Himbeerbläuling (Diskussion) 11:29, 14. Jun. 2024 (CEST)Beantworten