Diskussion:Artikel 10-Gesetz
"Eingriffsmöglichkeiten der Nachrichtendienste"?
[Quelltext bearbeiten]Was heißt bei "Eingriffsmöglichkeiten der Nachrichtendienste", "unter bestimmten Bedingungen"?(nicht signierter Beitrag von 84.142.178.173 (Diskussion) )
- Steht so nicht mehr im Artikle drin.--Sanandros (Diskussion) 17:07, 16. Apr. 2023 (CEST)
Rasterfahndung
[Quelltext bearbeiten]Ich vermisse eine Kontextstellung zu Rasterfahndung. --Itu (Diskussion) 18:41, 13. Apr. 2014 (CEST)
- Und was möchtest du genau da drin sehen? Wenn es keine Literatur zu G10 und Rasterfahndung gibt, kann man schlecht was dazu schreiben.--Sanandros (Diskussion) 17:10, 16. Apr. 2023 (CEST)
Bericht 2012
[Quelltext bearbeiten]Der 2012er-Bericht ist seit Dezember 2013 raus: klick. Mag jemand ihn einpflegen? --Ildottoreverde (Diskussion) 11:19, 5. Jul. 2014 (CEST)
- Brauchen wir die Berichte?--Sanandros (Diskussion) 17:13, 16. Apr. 2023 (CEST)
Externe Weblinks
[Quelltext bearbeiten]Bitte die Links auf "buzer.de" ersetzen durch die entsprechenden auf [[1]] (wenn, dann möchte ich offiziell verarscht werden).--Mideal (Diskussion) 18:15, 28. Okt. 2014 (CET)
- Erledigt. Jedenfalls in der Liste der Artikel vom G10-Gesetz. --Luke skywalker (Diskussion) 23:28, 31. Jan. 2018 (CET)
Amtlicher Kurztitel
[Quelltext bearbeiten]Der Kurztitel lautet amtlich Artikel 10-Gesetz (also mit einem Bindestrich weniger). Das Verschiebeziel ist jedoch hartnäckig. Die Frage ist, ob es verschoben werden muss (und das Ziel zu löschen wäre). Der amtliche Kurztitel geht wohl eigentlich als Spezialregel vor die amtliche Rechtschreibung, oder? Aktenstapel (Diskussion) 13:19, 19. Jun. 2015 (CEST)
- Erledigt. Aktenstapel (Diskussion) 15:41, 20. Nov. 2015 (CET)
- Warum wurde es nun wieder zurückverschoben? Amtlicher Kurztitel ist nachzulesen unter https://www.gesetze-im-internet.de/g10_2001/BJNR125410001.html . --Pistazienfresser (Diskussion) 18:16, 15. Apr. 2023 (CEST)
- Bei Eigennamen gilt das Gebot zur Durchkopplung nicht: Durchkopplung#Eigennamen. --Pistazienfresser (Diskussion) 18:57, 15. Apr. 2023 (CEST)
- Mist, verklickt. Wollte eigentlich hier antworten, jetzt ist ein separater Abschnitt draus geworden. --RealPixelcode (Diskussion) 14:35, 16. Apr. 2023 (CEST)
- Bei Eigennamen gilt das Gebot zur Durchkopplung nicht: Durchkopplung#Eigennamen. --Pistazienfresser (Diskussion) 18:57, 15. Apr. 2023 (CEST)
- Warum wurde es nun wieder zurückverschoben? Amtlicher Kurztitel ist nachzulesen unter https://www.gesetze-im-internet.de/g10_2001/BJNR125410001.html . --Pistazienfresser (Diskussion) 18:16, 15. Apr. 2023 (CEST)
Massenüberwachung legal?!
[Quelltext bearbeiten]Im Artikel steht, dass das "Gesetz zur Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses den Bundesnachrichtendienst berechtigt, die Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder und den Militärischen Abschirmdienst, die Telekommunikation zu überwachen und aufzuzeichnen" -> inwiefern ist das der Fall? Heißt das die Massenüberwachung der Geheimdienste ist erlaubt? Wenn ja wieso gibt es dann überhaupt noch ein "Artikel 10 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland"? Dieser besagt(e?) doch folgendes:
...was ungezielte, verdachtslose Massenüberwachung doch eigentlich als illegal einstufen sollte?
--Fixuture (Diskussion) 01:30, 3. Jan. 2017 (CET)
- Ja darum gab es eine sogenannte Weltraumtheorie.--Sanandros (Diskussion) 17:19, 16. Apr. 2023 (CEST)
„Artikel-10-Gesetz“ durchkoppeln
[Quelltext bearbeiten]Meiner Meinung nach sollte das Artikel-10-Gesetz auf Wikipedia durchgekoppelt werden.
„In Aneinanderreihungen und Zusammensetzungen mit Wortgruppen setzt man Bindestriche zwischen die einzelnen Wörter. Das gilt auch, wenn Buchstaben, Ziffern oder Abkürzungen Teile einer Zusammensetzung sind.“ – Duden-Regel 26
Nach dieser Regel ist „Artikel 10-Gesetz“ also eindeutig falsch.
Man könnte zwar argumentieren, dass es sich um einen Eigennamen handele; doch die Tatsache, dass der Rat für deutsche Rechtschreibung selbige nicht auf Eigennamen anwendet, macht die nicht durchgekoppelte Schreibweise „Artikel 10-Gesetz“ nicht korrekt. Diese verstößt trotzdem gegen die Rechtschreibung.
Außerdem dürfte es sich bei der Kurzbezeichnung des Gesetzes wohl eher um eine inoffizielle Abkürzung handeln; ein richtiger Eigenname ist sie also vermutlich nicht einmal.
Wie dem auch sei: Wikipedia sollte nicht falsche Bezeichnungen wiederkäuen, nur weil sie sich eingebürgert haben, sondern sich konsequent an Rechtschreibung und Grammatik halten.
Mein Vorschlag wäre, einmalig zu erwähnen, dass die nicht durchgekoppelte Schreibweise weit verbreitet (aber falsch) ist, und ansonsten die korrekte Schreibweise zu verwenden. Dazu habe ich gerade den Absatz Rechtschreibung dem Artikel hinzugefügt.
@Pistazienfresser --RealPixelcode (Diskussion) 14:31, 16. Apr. 2023 (CEST)
- Der Kurzname ist offiziell, wie man im Gesetzeswortlaut (BGBl. 2001 I S. 1254) nachlesen kann. Da die offizielle Rechtschreibung dem Rat für deutsche Rechtschreibung und nicht der Dudenredaktion folgt, ist die Schreibweise mit Durchkopplung falsch, da nach dem Rat die Schreibweise für Eigennamen vorgeht. --Pistazienfresser (Diskussion) 15:33, 16. Apr. 2023 (CEST)
- Der Rechtschreibrat wendet die Rechtschreibung nicht auf Eigennamen an; das macht aber die der Rechtschreibung entsprechende Schreibweise nicht falsch, ganz im Gegenteil. --RealPixelcode (Diskussion) 15:41, 16. Apr. 2023 (CEST)
- Die Schreibweise mit Durchkopplung entspricht nicht den Regeln des Rates für deutsche Rechtschreibung, insbesondere nicht der Regel für Bindestriche zur Schreibung von Eigennamen. Ich nenne das falsch. Ausnahmeregeln gehören auch zum Regelwerk. --Pistazienfresser (Diskussion) 15:55, 16. Apr. 2023 (CEST)
- Der Rechtschreibrat wendet die Rechtschreibung nicht auf Eigennamen an; das macht aber die der Rechtschreibung entsprechende Schreibweise nicht falsch, ganz im Gegenteil. --RealPixelcode (Diskussion) 15:41, 16. Apr. 2023 (CEST)
SLA und Lemma Disskussion (Übertrag von Diskussion Artikel 10-Gesetz)
[Quelltext bearbeiten]von SLA-Einspruch übertragen, --Holmium (d) 08:26, 16. Apr. 2023 (CEST)
Kurzname ohne ersten Bindestrich nach https://www.gesetze-im-internet.de/g10_2001/BJNR125410001.html -- Pistazienfresser (Diskussion)
- Da scheint es noch Diskussionsbedarf zu geben. Nach den Regeln der deutschen Rechtschreibung ist das durchgekoppelte neue Lemma Artikel-10-Gesetz korrekt. Im von Pistazienfresser verlinkten Gesetzestext steht aber wirklich Artikel 10-Gesetz, das ist also amtlich. Wie vorgehen? Ich sehe zwei Möglichkeiten: Entweder wird der Artikel zurück auf das ursprüngliche Lemma verschoben (da amtlich) und die amtliche Schreibung, obwohl rechtschreiblich falsch, verbleibt als Weiterleitung, oder umgekehrt. Fragt sich, ob Rechtschreibung Amtlichkeit "schlägt" oder umgekehrt. Gestumblindi 18:23, 15. Apr. 2023 (CEST)
- Wäre für Rückverschiebung auf den amtlichen Namen. Bei Eigennamen gilt das Gebot zur Durchkopplung nicht: Durchkopplung#Eigennamen. --Pistazienfresser (Diskussion)
- AMtliche schreibeweise würde ich bevorzugen.--Sanandros (Diskussion) 11:08, 16. Apr. 2023 (CEST)
- Wäre für Rückverschiebung auf den amtlichen Namen. Bei Eigennamen gilt das Gebot zur Durchkopplung nicht: Durchkopplung#Eigennamen. --Pistazienfresser (Diskussion)
- Okay, „Artikel 10-Gesetz“ mag – anders als ich dachte – amtlich sein, aber ich finde nicht, dass wir auf Wikipedia objektiv orthographisch falsche Begriffe wiederkäuen sollten, nur weil sie amtlich / weit verbreitet sind. Wenn die falsche Schreibweise verwendet wird, dann sollte zumindest erwähnt werden, dass sie eigentlich nicht richtig ist. Mein Vorschlag bleibt ein kurzer Absatz #Rechtschreibung (dann natürlich mit „amtlich“ statt nur „weit verbreitet“).
- Ich beobachte leider häufiger, dass falsche Schreibweisen anderswo übernommen werden mit der Begründung „so steht's ja auf Wikipedia, also muss es stimmen“, obwohl dort auch nur zitiert wurde.
- Der gleiche Konflikt Rechtschreibung vs. amtlicher Kurztitel betrifft übrigens auch G 10-Kommission (vgl. Diskussion).
- Siehe auch: Artikel-10-Gesetz#Diskussion --RealPixelcode (Diskussion) 15:15, 16. Apr. 2023 (CEST)
- Die Regeln des Rates für deutsche Rechtschreibung sagen, dass in solchen Fällen die Schreibung des Eigennamens vorgeht. Insofern entspricht die Schreibung ohne ersten Bindestrich den Regeln der Rechtschreibung. Insofern wäre eine Rückverschiebung angebracht. --Pistazienfresser (Diskussion) 15:46, 16. Apr. 2023 (CEST)
- Muss für eine Rückverschiebung ein neuer Schnelllöschantrag gestellt werden? --Pistazienfresser (Diskussion) 16:19, 16. Apr. 2023 (CEST)
- Der Rechtschreibrat wendet Rechtschreibung nicht auf Eigennamen an. Das bedeutet nicht, dass alle Eigennamen der Rechtschreibung entsprechen. Das sind zwei verschiedene Dinge.
- Wenn ich meine Firma „Deudsches Heidel beer import Eksport unternemen“ nenne, ist das auch ein Eigenname, das macht's aber nicht automatisch orthographisch korrekt. ¯\_(ツ)_/¯ --RealPixelcode (Diskussion) 17:10, 16. Apr. 2023 (CEST)
- Für die Schreibung deines Beispielsunternehmens kenne ich keine Ausnahmeregel, wohingegen durch den Rat für deutsche Rechtschreibung mit Abschnitt C.0.(2) eine eigene Ausnahmeregel für Eigennamen und Durchkopplung existiert. Man darf sich aus einem einheitlichen Regelwerk nicht einfach die Regeln herauspicken, die einem am besten gefallen. --Pistazienfresser (Diskussion) 17:18, 16. Apr. 2023 (CEST)
- Ja für das zurückverschieben muss man auch einen SLA stellen und halt eben sagen dass dies nur temporär machen lässt wegen. Ausserdem wäre es gut diese Disk die wir hier gerade führen in die andere Artikel Disk zu übertragen.--Sanandros (Diskussion) 17:25, 16. Apr. 2023 (CEST)
- Das Artikel-10-Gesetz ist keine solche „Zusammensetzung aus Eigennamen und Substantiv zur Benennung von Schulen, Universitäten, Betrieben, Firmen und ähnlichen Institutionen“. (Und dass es für mein Beispielunternehmen keine Ausnahmeregel gibt, war ja gerade mein Punkt.) --RealPixelcode (Diskussion) 17:33, 16. Apr. 2023 (CEST)
- Die Ausnahmeregel, die den Vorrang der Schreibweise von Eigennamen bei Durchkopplung statuiert, lautert: "Die Schreibung mit Bindestrich bei Eigennamen entspricht nicht immer den folgenden Regeln, so dass nur allgemeine Hinweise gegeben werden können." --Pistazienfresser (Diskussion) 17:39, 16. Apr. 2023 (CEST)
- Genau das meine ich ja – dass „Artikel 10-Gesetz“ nicht „den folgenden Regeln entspricht“, hallelujah :D --RealPixelcode (Diskussion) 17:45, 16. Apr. 2023 (CEST)
- Ja, es entspricht der Regel in Abschnitt C.0.(2) und nicht den ihr folgenden Regeln. --Pistazienfresser (Diskussion) 17:47, 16. Apr. 2023 (CEST)
- Genau das meine ich ja – dass „Artikel 10-Gesetz“ nicht „den folgenden Regeln entspricht“, hallelujah :D --RealPixelcode (Diskussion) 17:45, 16. Apr. 2023 (CEST)
- Die Ausnahmeregel, die den Vorrang der Schreibweise von Eigennamen bei Durchkopplung statuiert, lautert: "Die Schreibung mit Bindestrich bei Eigennamen entspricht nicht immer den folgenden Regeln, so dass nur allgemeine Hinweise gegeben werden können." --Pistazienfresser (Diskussion) 17:39, 16. Apr. 2023 (CEST)
- Für die Schreibung deines Beispielsunternehmens kenne ich keine Ausnahmeregel, wohingegen durch den Rat für deutsche Rechtschreibung mit Abschnitt C.0.(2) eine eigene Ausnahmeregel für Eigennamen und Durchkopplung existiert. Man darf sich aus einem einheitlichen Regelwerk nicht einfach die Regeln herauspicken, die einem am besten gefallen. --Pistazienfresser (Diskussion) 17:18, 16. Apr. 2023 (CEST)
- Die Regeln des Rates für deutsche Rechtschreibung sagen, dass in solchen Fällen die Schreibung des Eigennamens vorgeht. Insofern entspricht die Schreibung ohne ersten Bindestrich den Regeln der Rechtschreibung. Insofern wäre eine Rückverschiebung angebracht. --Pistazienfresser (Diskussion) 15:46, 16. Apr. 2023 (CEST)