Diskussion:Aufnahme von RAF-Aussteigern in der DDR

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Letzter Kommentar: vor 3 Jahren von Udittmer in Abschnitt Fehlende Namen
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Satz

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Den Satz "Die Zielfahnder mussten nur nach den „dünnsten [Personen]Akten“ suchen, bei denen der angegebene Geburtsort im Westlichen Ausland lag." habe ich wieder entfernt, weil ich nicht weiß was er bedeuten soll. Welche Zielfander? Welche Personenakten? Was soll Geburtsort im Westlichen Ausland? Versteht man so nicht. ----nf com edits 10:36, 23. Sep. 2015 (CEST)Beantworten

Sollte erledigt sein. Bitte ich als stillen Revert, denn ich möchte nachbessern können. --Hans Haase (有问题吗) 20:12, 26. Sep. 2015 (CEST)Beantworten
Deine Bearbeitung versteht man nicht. Woher stammen die wörtlichen Zitate in Gänsefüßchen? Was soll denn das überhaupt bedeuten? ----nf com edits 22:53, 26. Sep. 2015 (CEST)Beantworten

@Benutzer:Dansker, weshalb ist es nicht interessant, wie die Damen und Herren in nur zwei Wochen verhaftet waren, wenn es die Quelle so hergibt? --Hans Haase (有问题吗) 23:22, 26. Sep. 2015 (CEST)Beantworten

Hej Hans. Deine Bearbeitung ist a) anekdotisch, b) mal wieder nicht nachvollziehbar oder verständlich, und c) nicht im entferntesten enzyklopädisch. Bitte arbeite weniger idiosynkratisch. --Dansker 01:03, 27. Sep. 2015 (CEST)Beantworten

Bildunterschrift

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Die Bildunterschrift könnte so auch in der Bild-Zeitung stehen. Der Stil ist schlicht sensationshaschend und keineswegs enzyklopädisch. Die Frage, in wie weit eine Abbildung des Wohnhauses überhaupt enzyklopädischen Mehrwert hat, mal hinten angestellt. --Häuslebauer (Diskussion) 18:10, 28. Sep. 2015 (CEST)Beantworten

Besser? --Hans Haase (有问题吗) 20:16, 28. Sep. 2015 (CEST)Beantworten
Ja, danke. --Häuslebauer (Diskussion) 21:26, 28. Sep. 2015 (CEST)Beantworten

Einfügung HansHaase

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Diese Sätze, die nun zum x-ten Mal in den Artikel geeditwart wurden, sind unverständlich und teilweise sachlich falsch: "Nach dem Ende der SED-Diktatur in der DDR gingen im Juni 1990 die Hinweise aus der Bevölkerung an die Ermittler. (Welche Hinweise? Welche Ermittler?) Da die DDR über die aus der RAF eingebürgerten Personen nicht viele Aufzeichnungen hatte (Wie bitte? Im Gegenteil! ggf Belegen), waren deren Personenakten beim MfS die dünnsten Mappen in den Aktenschränken (hä? Verglichen mit welchen anderen Akten? Woher weiß man das? Was soll die Info?). Unter den dünnen Akten wurde diese herangezogen, in denen der angegebene Geburtsort der Person im westlichen Ausland der DDR angegeben war. (eigene Schlussfolgerung, bitte belegen!) Dies führte innerhalb von zwei Wochen zur Identifikation und Festnahme aller untergetauchten RAF-Mitglieder. (Das ist falsch. Richtig ist, dass die neue DDR-Regierung einfach die Staatsanwaltschaft informiert hat, diese hat die Leute verhaften lassen und an die BRD ausgeliefert. Hinweise aus der Bevölkerung brauchte es da nicht mehr.) Fazit: Die Sätze müssen wieder aus dem Artikel. ----nf com edits 22:40, 28. Sep. 2015 (CEST)Beantworten

Die Ref 7 sagt es genau so. Ich hatte Dich gebeten, die Ref anzuschauen und zu sagen, was zwischen dem Artikel zur Ref fehlt: Bittesehr: Die Geschichte der RAF, Teil 5/6, ZDFinfo vom 2. August 2015, (Alternativ auf Youtube) --Hans Haase (有问题吗) 00:38, 29. Sep. 2015 (CEST)Beantworten
Ich kenne die Doku und die belegt diesen Unsinn in keinster Weise.----nf com edits 14:21, 29. Sep. 2015 (CEST)Beantworten
Erstens ist es kein Unsinn, zweitens, das sind die Infos aus erster Hand, glaubwürdig aus reputabler Quelle. Zudem steht als weiteres Indiz dafür der Fahndungserfolg nur von 2 Wochen, den es in den 1970ern nicht gegeben hat. Lege mit mal bitte eine plausible Begründung vor, das nicht aufzunehmen? „Zu hoch“ kann es nicht sein, sonst wäre das so nicht gesendet worden. Es ist ja auch plausibel, die Informationsmenge der kürzeren Legenden bei der Suche zu berücksichtigen, was sich hier zeigte. Die Amerikaner zählen heute Vorfälle von überprüften Personen. Dazu ist erst die Zahl relevant wie oft eine Person aufgefallen ist oder kontrolliert wurde. Wie das zu bewerten ist, kommt hinterher. --Hans Haase (有问题吗) 15:46, 29. Sep. 2015 (CEST)Beantworten
Ich habe es nun wirklich in allen Einzelheiten dargestellt. Das gehört nicht in den Artikel weil es wirr und unverständlich ist. ----nf com edits 17:07, 29. Sep. 2015 (CEST)Beantworten
Nochmal wieso kommt es das im öffentlichrechtlichen? Es ist der Schlüssel des Fahndungserfolges nach den ersten Hinweisen gewesen. Das ist so relevant wie wie die zwei Wochen. Ich weis nicht was Du mit Akten und Archiven bisher gemacht hast, aber das ist logisch und schlüssig und für eine Mehrheit verständlich. Ich hatte Dich aber drei mal um einen Formulierungsvorschlag gebeten. Mit der Textmenge in Büchern ist es doch genauso. --Hans Haase (有问题吗) 17:13, 29. Sep. 2015 (CEST)Beantworten
Mehrheit? Welche Mehrheit, Hans? --Dansker 19:06, 29. Sep. 2015 (CEST)Beantworten
Eine solche Mehrheit kann ich auch nicht erkennen. --Feliks (Diskussion) 12:20, 4. Okt. 2015 (CEST)Beantworten
Dito. Bitte raus.--Tohma (Diskussion) 12:28, 4. Okt. 2015 (CEST)Beantworten

Information an BRD-Regierung?

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Im Artikel der Berliner Zeitung zur Aufhebung der Urteile 1998 werden Anwälte der Angeklagten zitiert, die behaupten, sie hätten Beweise, dass die Regierung Schmidt über die Aufnahme der Häftlinge informiert wurden sein. Gibt es dazu mehr in der einschlägigen Literatur? --Häuslebauer (Diskussion) 12:18, 29. Jul. 2016 (CEST)Beantworten

Fehlende Namen

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Lieber Nils Freiheit, Du hast meine Änderung, das Hinzufügen der Namen Dümlein und Seckendorff-Gudent, rückgängig gemacht mit der Begründung "rückgängig gemacht; waren niemals angeklagt". Das ist zwar richtig, denn die ihnen vorgeworfenen Vergehen waren schon verjährt und sie wurden bald nach der Festnahme wieder auf freien Fuß gesetzt, allerdings wäre der logische Schritt ja denn wohl, dass man den Satz "Kurz nach dem Ende der SED-Diktatur in der DDR wurden sie enttarnt, an die Bundesrepublik Deutschland ausgeliefert, vor Gericht gestellt und größtenteils zu Freiheitsstrafen verurteilt." aus der Einleitung ändert in zum Beispiel "Kurz nach dem Ende der SED-Diktatur in der DDR wurden sie enttarnt und an die Bundesrepublik Deutschland ausgeliefert. Acht von ihnen wurden vor Gericht gestellt und zu Freiheitsstrafen verurteilt. Die restlichen Zwei, Dümlein und Seckendorff-Gudent, wurden nach einer kurzen [hier bin ich mir unsicher, wie lange "kurz" im Zusammenhang mit U-Haft ist, bzw. was eine durchschnittliche Dauer wäre, bei S.-G. waren es über 40 Tage (Quelle ist der SWR-Beitrag weiter unten)] Zeit in Untersuchungshaft freigelassen, da die ihnen vorgeworfenen Taten bereits verjährt waren.. Da Du das nicht getan hast, unterstelle ich Dir mal, dass Du Angst hast, die Persönlichkeitsrechte unbescholtener Bürger zu verletzen, wenn wir sie mit Terroristen in einen Artikel stellen. Diese Befürchtung ist aber aus folgenden Gründen unnötig:

  • Die von mir bei Änderung angegebene Quelle ist ein Buch von Klaus Pflieger, einem erfolgreichem Juristen, der vor seinem Ruhestand zuletzt Generalstaatsanwalt in Stuttgart war. Erschienen ist das Buch im Nomos Verlag, einem Wissenschaftsverlag, der zu einem großen Teil juristische Literatur verlegt. Wenn also ein erfahrener, erfolgreicher Jurist sowie ein juristisch "vorbelasteter" Verlag 2011 der Meinung sind, dass dadurch keine Rechte verletzt werden (wären sie anderer Meinung, hätten sie es ja nicht so veröffentlicht), und wenn sie heute, also 2016, das Buch immer noch in der gleichen Auflage anbieten, dann sollte uns das IMHO schon reichen.
  • Dümlein hat 1997 an einer Arte/ARD-Doku über dieses Thema mit dem Titel "Stern II Plattenbau/Fluchtpunkt DDR" mitgewirkt, ist also aus freien Stücken nach den Ereignissen in die massenmediale Öffentlichkeit getreten. http://jungle-world.com/artikel/1997/41/38498.html
  • Seckendorff-Gudent hat 1990 in einem Radiointerview (ein richtiges, von ihm anscheinend gewolltes Interview, nicht einfach ein Reporter, der ihm nach der Auslieferung ein Mikro ins Gesicht drückt) seine Mitgliedschaft zugegeben. Auf die Frage, ob er noch Terrorist sei, antwortet er: "Ganz sicher bin ich ausgestiegen.". Aussteigen kann logischerweise nur, wer vorher "drin" war. http://www.swr.de/swr2/wissen/archivradio/archivradio-raf/-/id=2847740/did=2451008/nid=2847740/162h9kv/index.html
  • 2007 nennt die Welt beide Namen im Zusammenhang mit der RAF und gibt sogar an, dass S.-G. heute als Arzt in Berlin lebt https://www.welt.de/politik/article714651/Aufstieg-und-Fall-der-zweiten-RAF-Generation.html
  • 2007 nennt auch Deutschlandradio beide Namen http://www.deutschlandradio.de/das-zweite-leben-in-der-ddr.331.de.html?dram:article_id=201415
  • 2010 nennt die Seite friedlicherevolution.de beide Namen. Über die Seite: "Das Projekt wurde von März 2009 bis Oktober 2010 von der Kooperative Berlin mit Unterstützung der Bundesstiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur (BStA), der Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (BStU), dem Freistaat Sachsen und dem Zentrum für Zeithistorische Forschung in Potsdam (ZZF) durchgeführt und mit dem Einheitsjubiläum im Oktober 2010 vorerst beendet." http://www.friedlicherevolution.de/index.php?id=49&tx_comarevolution_pi4%5Bcontribid%5D=752

Zusammengefasst: beide haben sich zu ihren Verbindungen zur RAF in den Medien geäußert, sie haben also aktiv an der Berichterstattung mitgewirkt; mehr als 15 Jahre nach den Ereignissen nennen überregionale Tagespresse, öffentlich-rechtlicher Rundfunk, Fachliteratur und ein staatlich gefördertes Bildungs-/Forschungsprojekt die Namen, ohne dass es zu rechtlichen Problemen gekommen ist. Aus meiner Sicht spricht also nichts dagegen, meine Änderung wiederherzustellen und um die von mir oben vorgeschlagene Änderung des Satzes in der Einleitung zu ergänzen. Aus Höflichkeit, und um keinen Edit-War vom Zaun zu brechen, warte ich natürlich auf ein kurzes "ok" von Dir. --קеלея ihm sein Knie 14:48, 20. Nov. 2016 (CET)Beantworten

Nein. Es ist nicht statthaft, Personen, die niemals verurteilt, ja nicht einmal angeklagt waren, hier namentlich zu nennnen. ----nf com edits 21:45, 20. Nov. 2016 (CET)Beantworten
FYI: Ich habe hier um eine dritte Meinung gebeten --קеלея ihm sein Knie 23:55, 20. Nov. 2016 (CET)Beantworten

Selbstverständlich gehören die beiden hier rein oder haben wir hier eine Zensur? Hab's wieder reingestellt.

3M: Die Personen haben sich selber öffentlich gemacht und sind von öffentlichem Interesse BIO greift hier nicht. Verurteilung ist irrelevant da es eine Liste von Aussteigern (nicht von Tätern) ist und die DDR wohl grade dazu diente nicht verurteilt zu werden. Ausreichend reputable Sekundärquellen sind vorhanden. IMHO spricht nichts gegen eine Aufnahme in die Liste. Gruß Graf Umarov (Diskussion) 01:26, 21. Nov. 2016 (CET)Beantworten

3M: Ja, wie oben begründet, Personen erwähnen, ggf. sind sie mit eigener Biographie relevant. Die Informatonsunterdrückung brauchen wir hier nicht. Und das Führungszeugnis ist für die Relevanz der Wikipedia unerheblich, für die Bildzeitung schon. --Hans Haase (有问题吗) 01:31, 21. Nov. 2016 (CET)Beantworten

3M: Ich denke, man muss hier differenzieren. Während man über eine namentliche Erwähnung von Frau D. diskutieren kann, die ja 7 Jahre nach der Wende und ihrer vorübergehenden Untersuchungshaft und Verfahrenseinstellung wegen Verjährung, in der besagten Fernsehdokumentation mitwirkt, habe ich doch Zweifel, ob die Nennung von Herrn S.-G. gerechtfertigt wäre. Da wir uns mit WP:BIO eigene Regeln geben, kann "Wird auch hier, hier und dort erwähnt" für uns kein Maßstab sein. Er selbst hat sich zwar 1990 dazu geäußert, allerdings doch recht verklausuliert und auch in einer Art und Weise, die darauf deutet, daß er von einer Vergangenheit eingeholt wurde, die ihm unangenehm ist und die nicht mehr Teil seines täglichen Lebens ist. Spätere Aussagen finde ich nicht von ihm dazu, stattdessen findet man aber einiges, was auf eine rege ärztliche Tätigkeit hinweist. Hier waäre eine Nennung nach WP:BIO IMHO ein Verstoß und sollte im Sinne einer bereits stattgehabten Resozialisierung und nach derzeit erkennbaren Indizien nicht mehr gewünschten Zusammenhangserwähnung unterbleiben. Soweit meine Meinung dazu. Gruß--Emergency doc (D) 03:43, 21. Nov. 2016 (CET)Beantworten

  • Das mit der Resozialisation ist ein gutes Argument, gilt dann aber für alle. Dem steht entgegen, dass Wikipedia nur in sehr begrenztem Umfang auf persönliche Befindlichkeiten Rücksicht nimmt und der Eintrag die Folge des eigenen Handelns ist. Alle oder Keiner. Graf Umarov (Diskussion) 10:23, 21. Nov. 2016 (CET)Beantworten
Genau eine solche Einstellung widerspricht grundlegenden Ideen über das Verhältnis von Persönlichkeitsrechten und öffentlichem Informationsinteresses. Dabei ist gerade im Einzelfall abzuwägen, ob letzteres die Persönlichkeitsrechte des Einzelnen überwiegt. In dem hier vorliegenden Fall sollte dabei beachtet werden, ob und wann die Person selbst die Öffentlichkeit gesucht hat, wie lange die letzten berichtenswerten Taten her sind, welches aktuelle öffentliche Interesse an einer Nennung des Namens noch gegeben ist etc. Resozialisierungsgedanken ist noch ein weiterer Aspekt, der mit hinein spielt, jedoch auch diese Abwägung nicht ersetzt sondern nur mit einbezogen werden muss. Es ist und bleibt eine Entscheidung im Einzelfall. Mich verwundert ehrlich gesagt, dass bei dieser Diskussion so schnell eine 3M geholt wurde und nicht zunächst mal ein Blick auf die unzähligen Debatten zu Persönlichkeitsrechten im RAF-Kontext Bezug genommen wurde. Ist ja keineswegs das erste Mal, dass diskutiert würde, ob eine namentliche Nennung einer Person in diesem Themenfeld nach WP:Bio statthaft ist oder nicht. In diesen Debatten konnten etliche allgemeine Erkenntnisse für die Abwägungsfragen gewonnen werden. Da hätte mal geprüft werden können, ob und wenn ja was davon auf diesen Fall übertragbar ist... Bevor das nicht geschieht, halte ich die 3M für verfrüht. Es fehlt schlicht zunächst eine umfassende Darlegung der verschiedenen Argumente, auf deren Abwägung sich doch eine 3M beziehen sollte. --Häuslebauer (Diskussion) 11:30, 21. Nov. 2016 (CET)Beantworten
Noch als kurze Ergänzung: Die Löschung des Wikipedia-Artikel zu S.-G. wurde explizit unter Verweis auf WP:Bio im Zuge einer Löschprüfung 2007 bestätigt. [1] --Häuslebauer (Diskussion) 11:36, 21. Nov. 2016 (CET)Beantworten
3M ist ja grade eine solche Einzelfallabwägung an deren Ende die Bewertung der vorgebrachten Argumente erfolgt und nicht schon am Anfang. Oder verstehe ich da was falsch? Graf Umarov (Diskussion) 11:52, 21. Nov. 2016 (CET)Beantworten
  • Dass wir uns als Wiki eigene Regeln gegeben hätte, die strenger sind als die gesetzlichen Vorschriften, geht aus WP:BIO nicht hervor. Vielmehr soll verhindert werden, dass jemand mit 20 Jahre alten Zeitungsartikeln "gewöhnlichen" Verbrechern einen Platz in der Wikipedia beschert, also aus Unwissenheit Persönlichkeitsrechte verletzt. Das ist hier aber aus mehreren Gründen nicht gegeben:
  1. Das offensichtliche zuerst: "In vielen Rechtskreisen, auch Deutschland, haben verurteilte Täter einen rechtlichen Anspruch auf Resozialisierung" (aus WP:BIO). Weder Herr S.-G. noch Frau D. sind verurteilte Täter. Folglich besteht keine besonderer Anspruch auf Resozialisierung.
  2. Das Recht auf Resozialisierung bzw. Persönlichkeitsrechte sind ja keine Wikipedia-Erfindung, sondern ein wirkliches Recht. Deswegen ist "Wird auch hier, hier und dort erwähnt" durchaus ein Anhaltspunkt dafür, wie an anderer Stelle diese Rechte gegen das öffentliche Interesse und die Freiheit der (Geschichts-)Wissenschaft abgewägt werden. Besonders Pfliegers juristische Erfahrung dürfte die aller hier mitdiskutierenden Kollegen bei weitem übertreffen, und kann somit IMHO als Maßstab dienen.
  3. Gegen den Anspruch auf Resozialisierung spricht des Weiteren die geschichtliche Bedeutung des Themenkomplexes RAF an sich und des Artikelthemas durch die Beteiligung beider deutschen Staaten im Speziellen. Diese Relevanz wäre bei einem einfachem Bankraub nicht gegeben. Man werfe einfach mal einen Blick auf die Artikel der RAF-Mitglieder, die tatsächlich Verurteilt wurden und ihre Strafe verbüßt haben
  4. Dass eben nicht uralte Artikel rausgekramt werden, sondern die Namen immer noch in verschiedenen Medien gennant werden, ist durch die Quellen meines Ursprungsbeitrags belegt.
  5. Selbst wenn ein Resozialisierungsrecht bestünde, müsste man aufgrund der Erwähnungen in den von mir aufgeführten Medien davon ausgehen, dass eine zusätzliche Erwähnung hier die Lage der Personen weder negativ noch positiv beeinflussen würde. Die Welt bspw. hatte im Erscheinungsjahr des Artikels eine Reichweite von 690.000 Lesern pro Ausgabe (Beleg). Das dürfte über der Besucherzahl dieses Artikels seit Entstehung weit hinausgehen.
  • Dass weder D. noch S.-G. für einen eigenen Personenartikel relevant sind und ein solcher stärker in die Persönlichkeitsrechte eingreifen würde als eine bloße Erwähnung hier, halte ich für evident. Deswegen sind die Argumente der Löschdisku zu S.-G. nicht 1 zu 1 übertragbar. Dazu kommt, dass die Medienberichte, die in meinem Ausgangsbeitrag erwähnt sind, erst nach der Löschdiskussion und -prüfung zu S.-G. erschienen, damals also die mediale Erwähnung in zeitlicher Distanz zu den Vorfällen nicht in die Entscheidungsfindung einbezogen wurde.
  • @Häuslebauer was blieb mir denn, außer um 3M zu bitten? Auf meinen Beitrag, der ja deutlich macht, dass ich mir Gedanken gemacht und recherchiert habe, antwortete Nils Freiheit kurz ablehnend und ohne inhaltliche Begründung. Und woher ich, der ich mich erst Anfang des Jahres hier angemeldet habe, alte Diskussionen kennen soll, ist mir nicht ganz klar. Dass ich alle Diskussionsarchive in der Kategorie RAF durchlese, kann man ja nicht erwarten. Ich habe meine Argumente im Ausgangsbeitrag dargelegt, Nils Freiheit, dem ich aufgrund seiner Benutzerseite mal unterstelle, dass er die alten Diskussionen kennt, hätte als Antwort ja auf eine dieser Diskussionen verlinken können, hat er aber nicht. Seine Antwort wirkte auf mich eher, als sei er am Austausch von Argumenten nicht interessiert. --קеלея ihm sein Knie 15:05, 21. Nov. 2016 (CET)Beantworten
Ich sehe in deiner über weite Strecken rein formalen Argumentation zwei zentrale Punkte, die ich für falsch halte.
Erstens ist in meinen Augen WP:Bio nicht bloß eine nette Hilfestellung, wie Persönlichkeitsrechte im DACH-Raum beim Schreiben von Wikipedia-Artikeln beachtet werden sollen. Dass wir uns hier an Rechtsvorschriften halten, ist eine Selbstverständlichkeit. In Bezug auf Persönlichkeitsrechte legen diese den Mindestanspruch. WP:Bio hält in meinen Augen darüber hinausgehende Richtlinien fest, was wir beim Schreiben einer Enzyklopädie auch aus ethisch-moralischem Gesichtspunkt für richtig halten. Denn wir sind als Projekt ja keineswegs gezwungen die Persönlichkeitsrechte bis in die juristische Grauzone hinein einzuschränken. Zu dieser Einschätzung komme ich in erster Linie auf Basis der Debatten auf der Diskussionsseite der Richtlinie und der Projektpraxis.
Zweitens ist es in meinen Augen ein sehr gefährlicher Schluss aus möglichen Verletzungen der Persönlichkeitsrechte durch andere, eine eigene Handlung zu legitimieren. Ich bin kein Jurist, aber das würde meinem Bauchgefühl deutlich widersprechen. Oder anders gesagt: Wenn ein wütender Mob jemand als "Arschloch" beschimpft, begehe ich doch trotzdem eine individuelle straf- und zivilrechtlich relevante Ehrverletzung, wenn ich mit einstimme.
Solch abstrakte Debatten bringen uns jedoch bei der konkreten Artikelarbeit hier nicht weiter. Sollte es zu diesen weiteren Klärungsbedarf geben, schlage ich vor, zunächst die abstrakten Fragen bei WP:Bio zu diskutieren und erst nach Klärung dieser zur konkreten Fragestellung hier zurückzukehren. --Häuslebauer (Diskussion) 19:48, 21. Nov. 2016 (CET)Beantworten

Zitat: Zehn Aussteiger nahm die DDR Anfang der 80er Jahre auf, unter ihnen Henning Beer, Inge Viett, Susanne Albrecht, Silke Maier-Witt, Werner Lotze, Christina Dümlein und Ekkehard von Seckendorff-Gudent. Sie alle wurden zunächst im Forsthaus Briesen untergebracht und dort einige Wochen lang auf das Leben in der DDR vorbereiten, etwa mit "Nachhilfeunterricht" in DDR-Staatsbürgerkunde. "Natürlich wurde die DDR-Terminologie geübt, die Ausbildungswege - all dies wurde mit den RAF-Aussteigern geprobt. Sie mussten sich selber einen neuen Lebenslauf ersinnen, der möglichst aus vielen Stationen bestand", erklärt Wunschik.
http://www.rbb-online.de/politik/beitrag/2016/08/raf-stasi-connection-forsthaus-briesen-brandenburg.html

also rein, es sei denn hier soll postfaktisch agiert werden --Über-Blick (Diskussion) 23:33, 22. Nov. 2016 (CET)Beantworten

Was ist denn nun der Grund für die Nichtnennung? --Slopianka (Diskussion) 18:21, 6. Jan. 2017 (CET)Beantworten

Ich sehe daß das immer noch ein Thema ist, zuletzt mit https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Aufnahme_von_RAF-Aussteigern_in_der_DDR&diff=194018622&oldid=193929136. Der Hinweis die Diskussion sei noch nicht abgeschlossen stimmt aber nicht, sie ist schon seit Jahren abgeschlossen. Ich finde leider den entsprechenden Eintrag auf der "Dritte Meinung" Seite nicht; weiss jemand was damit passiert ist? Sonst müssen wir das nochmal machen. Kann ja nicht sein daß solche Fragen jahrelang ungelöst bleiben. (nicht signierter Beitrag von Udittmer (Diskussion | Beiträge) 13:37, 8. Jan. 2021 (CET))Beantworten