Diskussion:Brigitte Mohnhaupt/Archiv
Einleitung grammatikalisch falsch
"Brigitte Margret Ida Mohnhaupt (* 24. Juni 1949 in Rheinberg) war von 1971 an Mitglied der Roten Armee Fraktion (RAF)" ist fehlerhaft formuliert. So eürde es bedeuten Mohnhaupt ist Tod und die RAF gäbe es noch. Da ja bereits eine Änderung revertiert wurde bitte Vorschläge für eine Umformulierung.
- Nein, das würde es nicht bedeuten. Aber die Änderung hatte ein "lustiger" Troll revertiert, das habe ich gerade rückgängig gemacht. --80.129.77.72 17:08, 26. Mär. 2007 (CEST)
Kategorie Mörder
Wie wird das bei Wikipedia eigentlich behandelt. Nach der Sühnung ist Monhaupt ja keine Mörderin mehr. Da es ja am 27. März 2007 soweit ist nun die frage gibt es eine Kategorie Ex-Mörder (analog zu Ex-Terrorist) oder wird der Verweis einfach entfernt? (nicht signierter Beitrag von 84.147.251.169 (Diskussion) 19:06, 15. Februar 2007)
- Es ist nicht am 27. März 2007 so weit. Sie ist dann weiterhin auf Bewährung verurteilt, die Verbrechen sind also noch nicht ausgesühnt. (nicht signierter Beitrag von 131.188.30.76 (Diskussion) 16:50, 27. Februar 2007)
- Die Eigenschaft "Mörder" bleibt auch nach Sühnung der Tat erhalten. Ex-Mörder gibt es nicht. --Gunter Krebs Δ 15:54, 27. Feb. 2007 (CET)
Und in ihrem Führungszeugnis wird für die nächste Zeit auch noch eine Verurteilung wegen Mordes stehen. (nicht signierter Beitrag von 131.188.3.20 (Diskussion) 18:46, 28. Februar 2007)
- Wie bei jeder anderen Straftat sollte auch für Mord gelten, dass nach Sühnung der Status des Straftäters erlischt und damit auch die Eigenschaft "Mörder" entfällt. Alles andere wäre eine Pervertierung unseres Rechtsverständnis und würde dem Grundsatz widersprechen, dass jederman das Recht auf einen Neuanfang hat. (nicht signierter Beitrag von 84.147.202.94 (Diskussion) 19:17, 28. Februar 2007)
- Was für ein Status? Meinst Du das Führungszeugnis? Oder möchtest Du, dass die Mörder dann nicht mehr als solche bezeichnet werden dürfen? Dann wären danach also die Opfer durch ein unaussprechliches Ereignis nicht mehr am Leben? --80.129.116.202 18:26, 28. Feb. 2007 (CET)
- Letzteres. Ein Ladendieb ist solange ein Ladendieb bis er verurteilt und seine Strafe durch Geldzahlung oder Gefängnisaufenthalt abgeleistet hat. Niemand würde einen ehemaligen Ladendieb nach 10 oder 20 Jahren noch als Ladendieb bezeichnen. Bei Mord darf also nicht anders verfahren werden. Ich würde die Kategorie Ex-Morder vorschlagen, da es sonst zu der Situation kommt wie du es beschreibst, dass das "Opfer durch ein unaussprechliches Ereignis nicht mehr am Leben" wäre. (nicht signierter Beitrag von 84.147.244.182 (Diskussion) 21:34, 28. Februar 2007)
- Das ist sicher gut gemeint, basiert aber auf einer Fehlwahrnehmung: "Dieb" und "Mörder" bezeichnet ja nicht eine Art Beruf oder innere Einstellung. Neutrale Begriffe für den Sachverhalt gibt es nicht. "Dieb" und "Mörder" sind nur dann menschenrechtswidrig und eine Verletzung der Würde, wenn sie nicht zutreffen. Eine Verletzung der Würde ist übrigens auch vor der Sühne, was auch immer man als das ansehen mag, unzulässig. --80.129.116.202 21:31, 28. Feb. 2007 (CET)
- http://news.de.msn.com/politik/Article.aspx?cp-documentid=4580880 Bitte Kategorie Mörder weg oder Kategorie Ex-Mörde einführen. Wurde ja oben schon beschrieben das der begriff Mörder nun unpassend ist. (Der vorstehende, nicht signierte Beitrag stammt von 84.147.223.84 (Diskussion • Beiträge) 20:20, 29. März 2007)
- Wurde ja oben schon beschrieben, dass das nicht stimmt. --80.129.79.121 21:16, 29. Mär. 2007 (CEST)
- Ihr habt aber schon gelesen (vgl. o.g. URL), dass Mohnhaupts Anwälte gegen jedes Medium (also auch Wikipedia) welches den Begriff Mörder(in) weiterhin verwendet Klage einreichen werden? (nicht signierter Beitrag von 84.147.196.179 (Diskussion) 14:56, 30. März 2007)
- Nein, das steht da nicht, siehe auch sueddeutsche.de: Im historischen Kontext sei das "in Ordnung", sagt Jipp. --80.129.76.98 15:27, 30. Mär. 2007 (CEST)
- Das steht da sehr wohl: http://www.net-tribune.de/article/300307-40.php. Ich kann nur hoffen, dass diese menschenverachtende Praxis ein juristisches Nachspiel hat. Insbesondere da diese Punkt ja hier schon seit etlicher Zeit angeprangert wird. (nicht signierter Beitrag von 84.147.196.179 (Diskussion) 15:36, 30. März 2007)
- Da steht es auch nicht. Mit "Medien"
istsind dort offensichtlichdie Pressedie Nachrichtenmedien gemeint. Das von mir angegebene Zitat ignorierst Du. Bitte signiere Deine Beiträge mit --~~~~. --80.129.76.98 15:54, 30. Mär. 2007 (CEST)- Und Wikipedia ist offensichtlich ein journalistisches Medium im Sinne von Presse. Die Aussage mehrerer Politiker im obigen Link, dass die Bezeichnung Mörder demnächst einen Verstoß gegen Mohnhaupts Persönlichkeitsrechte darstellt und gründsätzliche Menschenrechtsverletzend ist ignorierst du. Ist es wirklich so schwer sich auf eine neutrale NONPOV Begriff wie "wegen Mordes verurteilt" oder sinngemäß anstatt des plumben Mörder zu verständigen? 84.147.196.179 16:04, 30. Mär. 2007 (CEST)
- Du biegst Dir eine Berichterstattung, die auf Sekundärquellen basiert, zurecht. Ich habe Dir ein wörtliches Zitat direkt vom Anwalt angegeben. Übrigens ist "wegen Mordes verurteilt" natürlich synonym mit "Mörder" und wird von dem Anwalt im Falle der tagesaktuellen Berichterstattung genauso gerügt. --80.129.76.98 16:14, 30. Mär. 2007 (CEST)
- Ich biege mir hier gar nichts zurecht. Du willst absichtlich nicht auf vorgebrachte Argumente eingehen. Ich verusch dir den Unterschied der natürlich nicht synonymen Begriffe anhand eines Analogiebeispiels erklären: "Hell" und "die Sonne scheint". Ersteres enthällt eine persönliche Wertung, letzteres ist eine pure Tatsachebehauptung, gegen die niemand auf unseren Sachverhlat übertragen einzuwenden hat. Weil du wegen deines "wörtlichen" Zitats keine Ruhe gibst, schau die die Interpunktion mal genau an, dann merkst du dass einzig "in Ordnung" zitiert wurde, der Rest Herrn Jipp in den Mund gelegt wurde und ganz sicher nicht mit Mohnhaupt abgestimmt ist. 84.147.196.179 16:30, 30. Mär. 2007 (CEST)
- Stimmt, mir ist auch gerade aufgefallen, dass Du von dem Argument "Resozialisierung" zu dem Argument "Neutralität" übergegangen bist. Tatsächlich ist "Mörder" nicht genau synonym mit "wegen Mordes verurteilt", denn es könnte ja ein Unrechtsurteil gewesen sein. Mit anderen Worten: Du möchtest mit der Formulierung den Leser einladen, es alternativ nicht als Mord, sondern als eine andere Art von Tötung zu betrachten. Das ist etwas völlig anderes, und auf den Anwalt kannst Du Dich dabei sicher nicht berufen. Wenn Du meinst, sueddeutsche.de hätte den Anwalt vielleicht sinnentstellend wiedergegeben: Wieso verwendest Du dann Nachrichten als Belege, die sogar nur auf Agenturberichten beruhen? --80.129.76.98 16:43, 30. Mär. 2007 (CEST)
- Du scheinst einen Sachverhalt welcher eine große Befürwortung hat nicht vertshen zu können, dazu mein herzliches Beileid: Ein Mörder ist solange ein Mörder bis seine Schuld gesühnt ist. Anschließend hat niemand das Recht dazu ihn mit diesem rufschädigenden Begriff zu belasten. Wenn jemand als Jugendlicher einen Ladendiebstahl beging hat Jahrzenhnte später auch niemand das Recht ihm als Straftäter zu bezeichen. Falls doch hat er jedes Recht dieser Welt den Verbreiter wegen Rufschädigung, Verletzung seiner Presönlichkeitsrechte, usw. juristisch zu belangen. Wegen deiner Unterstellung ich möchte ein Unrechtsurteil suggerieren lies dir einfach noch mal alle Beiträge von Anfang an durch dan wirst du gleich bei meinem ersten Beitrag das Argument Neutralität ("Kategorie Ex-Mörder (analog zu Ex-Terrorist)") finden. Da alle Argumente ausgetauscht sind und du seit mehreren Beiträgen mehr auf die eigentliche Fragestellung eingehst beenden wir das hier, vieleicht kommt ja doch noch eine sinnvolle Diskusion über die Benennung der Kategorie zu stande. 84.147.196.179 17:17, 30. Mär. 2007 (CEST)
- Sind nach dieser Argumentation die Opfer eines Mordes denn nach der Sühne der Schuld des Täters ex-Mordopfer? Wohl eher nicht. --GDK Δ 17:25, 30. Mär. 2007 (CEST)
- Du scheinst einen Sachverhalt welcher eine große Befürwortung hat nicht vertshen zu können, dazu mein herzliches Beileid: Ein Mörder ist solange ein Mörder bis seine Schuld gesühnt ist. Anschließend hat niemand das Recht dazu ihn mit diesem rufschädigenden Begriff zu belasten. Wenn jemand als Jugendlicher einen Ladendiebstahl beging hat Jahrzenhnte später auch niemand das Recht ihm als Straftäter zu bezeichen. Falls doch hat er jedes Recht dieser Welt den Verbreiter wegen Rufschädigung, Verletzung seiner Presönlichkeitsrechte, usw. juristisch zu belangen. Wegen deiner Unterstellung ich möchte ein Unrechtsurteil suggerieren lies dir einfach noch mal alle Beiträge von Anfang an durch dan wirst du gleich bei meinem ersten Beitrag das Argument Neutralität ("Kategorie Ex-Mörder (analog zu Ex-Terrorist)") finden. Da alle Argumente ausgetauscht sind und du seit mehreren Beiträgen mehr auf die eigentliche Fragestellung eingehst beenden wir das hier, vieleicht kommt ja doch noch eine sinnvolle Diskusion über die Benennung der Kategorie zu stande. 84.147.196.179 17:17, 30. Mär. 2007 (CEST)
- Stimmt, mir ist auch gerade aufgefallen, dass Du von dem Argument "Resozialisierung" zu dem Argument "Neutralität" übergegangen bist. Tatsächlich ist "Mörder" nicht genau synonym mit "wegen Mordes verurteilt", denn es könnte ja ein Unrechtsurteil gewesen sein. Mit anderen Worten: Du möchtest mit der Formulierung den Leser einladen, es alternativ nicht als Mord, sondern als eine andere Art von Tötung zu betrachten. Das ist etwas völlig anderes, und auf den Anwalt kannst Du Dich dabei sicher nicht berufen. Wenn Du meinst, sueddeutsche.de hätte den Anwalt vielleicht sinnentstellend wiedergegeben: Wieso verwendest Du dann Nachrichten als Belege, die sogar nur auf Agenturberichten beruhen? --80.129.76.98 16:43, 30. Mär. 2007 (CEST)
- Und Wikipedia ist offensichtlich ein journalistisches Medium im Sinne von Presse. Die Aussage mehrerer Politiker im obigen Link, dass die Bezeichnung Mörder demnächst einen Verstoß gegen Mohnhaupts Persönlichkeitsrechte darstellt und gründsätzliche Menschenrechtsverletzend ist ignorierst du. Ist es wirklich so schwer sich auf eine neutrale NONPOV Begriff wie "wegen Mordes verurteilt" oder sinngemäß anstatt des plumben Mörder zu verständigen? 84.147.196.179 16:04, 30. Mär. 2007 (CEST)
- Da steht es auch nicht. Mit "Medien"
- Das steht da sehr wohl: http://www.net-tribune.de/article/300307-40.php. Ich kann nur hoffen, dass diese menschenverachtende Praxis ein juristisches Nachspiel hat. Insbesondere da diese Punkt ja hier schon seit etlicher Zeit angeprangert wird. (nicht signierter Beitrag von 84.147.196.179 (Diskussion) 15:36, 30. März 2007)
- Nein, das steht da nicht, siehe auch sueddeutsche.de: Im historischen Kontext sei das "in Ordnung", sagt Jipp. --80.129.76.98 15:27, 30. Mär. 2007 (CEST)
- Ihr habt aber schon gelesen (vgl. o.g. URL), dass Mohnhaupts Anwälte gegen jedes Medium (also auch Wikipedia) welches den Begriff Mörder(in) weiterhin verwendet Klage einreichen werden? (nicht signierter Beitrag von 84.147.196.179 (Diskussion) 14:56, 30. März 2007)
- Wurde ja oben schon beschrieben, dass das nicht stimmt. --80.129.79.121 21:16, 29. Mär. 2007 (CEST)
- Letzteres. Ein Ladendieb ist solange ein Ladendieb bis er verurteilt und seine Strafe durch Geldzahlung oder Gefängnisaufenthalt abgeleistet hat. Niemand würde einen ehemaligen Ladendieb nach 10 oder 20 Jahren noch als Ladendieb bezeichnen. Bei Mord darf also nicht anders verfahren werden. Ich würde die Kategorie Ex-Morder vorschlagen, da es sonst zu der Situation kommt wie du es beschreibst, dass das "Opfer durch ein unaussprechliches Ereignis nicht mehr am Leben" wäre. (nicht signierter Beitrag von 84.147.244.182 (Diskussion) 21:34, 28. Februar 2007)
- Ich halte zwar die Kategorie nicht für besonders sinnvoll, unabhängig vom Fall Mohnhaupt, aber dass ein Mörder kein Mörder mehr sei, sobald er die Tat "abgesessen" hat ist selbstverständlich Unsinn. Zum Einen ist die ermordete Person - in diesem Fall sogar "sind die ermordeten Personen" - noch immer tot, zum Anderen hat sich durch das Absitzen der Strafe der Tathergang nicht im mindesten geändert. Es handelt sich nach wie vor um einen Mord. Zum Dritten würde diese Definition in einen "geistigen Kurzschluß" führen: wenn ein Mörder demnach stürbe, bevor er gefasst oder seine Freiheitsstrafe abgesessen hätte, wäre er demnach noch immer ein Mörder, während ein Anderer, der durch die Mühlen Justizias gegangen wäre, nunmehr unbelastet wäre? Das ist eine falsche Vorstellung unseres Rechtssystems. Dort geht es nicht um Sühne und "Reinwaschung", sondern um den Schutz der Bürger vor zerstörerischen Aktionen von Personen, die sich nicht in der Gesellschaft einfügen. Alle Versuche der Resozialisierung (bitte beachte den Begriff) und der Versuch, Kapitalverbrecher ihr Fehlverhalten einsichtig werden zu lassen, gehen von jenem Grundgedanken des Schutzes aus. So auch hier. Die Mohnhaupt ist nach wie vor eine Mörderin, doch weil sie offenbar keine Gefahr für die Gesellschaft, in der sie lebt, darstellt, ist sie auf freiem Fuß. --Directer 17:28, 30. Mär. 2007 (CEST)
- Leider hast du keine Ahnung über die gründsätzliche Organisation unseres Rechtssystem. Mit dem Tod endet jegliche juristische Verantwortung. Das würde im Extremfall bedeuten, dass falls ein mutmaslicher Mörder kurz vor seiner Überführung zu Tode kommt Polizei und Staatsanwaltschaft jegliche weiteren Ermittlungen gegen diese Person beeden müssen. Wenn eine Person keine Person der Zeitgeschichte ist (das ist das einzige was derzeit im Fall Mohnhaupt strittig ist) dann ist jede Behauptung ehrverletzender Natur (dazu zählen auch Behauptungen welche den Tatsachen entspreche) welche zu einer nachgewiesenen Einkommensminderung führt gründsätzlich Schadensersatzpflichtig.
- Ich rücke mal wieder nach vorne...
- Leider hast du keine Ahnung über die gründsätzliche Organisation unseres Rechtssystem. Mit dem Tod endet jegliche juristische Verantwortung. Das würde im Extremfall bedeuten, dass falls ein mutmaslicher Mörder kurz vor seiner Überführung zu Tode kommt Polizei und Staatsanwaltschaft jegliche weiteren Ermittlungen gegen diese Person beeden müssen. Wenn eine Person keine Person der Zeitgeschichte ist (das ist das einzige was derzeit im Fall Mohnhaupt strittig ist) dann ist jede Behauptung ehrverletzender Natur (dazu zählen auch Behauptungen welche den Tatsachen entspreche) welche zu einer nachgewiesenen Einkommensminderung führt gründsätzlich Schadensersatzpflichtig.
- Ich halte zwar die Kategorie nicht für besonders sinnvoll, unabhängig vom Fall Mohnhaupt, aber dass ein Mörder kein Mörder mehr sei, sobald er die Tat "abgesessen" hat ist selbstverständlich Unsinn. Zum Einen ist die ermordete Person - in diesem Fall sogar "sind die ermordeten Personen" - noch immer tot, zum Anderen hat sich durch das Absitzen der Strafe der Tathergang nicht im mindesten geändert. Es handelt sich nach wie vor um einen Mord. Zum Dritten würde diese Definition in einen "geistigen Kurzschluß" führen: wenn ein Mörder demnach stürbe, bevor er gefasst oder seine Freiheitsstrafe abgesessen hätte, wäre er demnach noch immer ein Mörder, während ein Anderer, der durch die Mühlen Justizias gegangen wäre, nunmehr unbelastet wäre? Das ist eine falsche Vorstellung unseres Rechtssystems. Dort geht es nicht um Sühne und "Reinwaschung", sondern um den Schutz der Bürger vor zerstörerischen Aktionen von Personen, die sich nicht in der Gesellschaft einfügen. Alle Versuche der Resozialisierung (bitte beachte den Begriff) und der Versuch, Kapitalverbrecher ihr Fehlverhalten einsichtig werden zu lassen, gehen von jenem Grundgedanken des Schutzes aus. So auch hier. Die Mohnhaupt ist nach wie vor eine Mörderin, doch weil sie offenbar keine Gefahr für die Gesellschaft, in der sie lebt, darstellt, ist sie auf freiem Fuß. --Directer 17:28, 30. Mär. 2007 (CEST)
- Dochdoch, ich kenne mich ausreichend aus. Zum Beispiel auch in der Beziehung, dass die Feststellung einer Tatsache, wie der Tatsache, dass Frau Mohnhaupt eine verurteilte Mörderin sei, völlig Rechtens ist. Dass du dies offensichtlich gerne anders sehen würdest ändert allerdings nichts an den Tatsachen. Und die Tatsache in diesem Fall ist demnach: Frau Mohnhaupt hat 9 Morde begangen, sie ist also eine Mörderin. QED. --Directer 17:46, 30. Mär. 2007 (CEST)
Es sind zwei Argumente, die man (ggf. mit ungläubigem Staunen) im Prinzip natürlich durchaus diskutieren kann:
- Die weitere Einordnung der Freigelassenen in eine Kategorie namens "Mörder" schadet, zumindest nach juristischer Auffassung, ihrer Resozialisierung.
- Die Neutralität gebietet, eine abwertende Bezeichnung wie "Mord" zu vermeiden, da Andersdenkende hohe Motive für die Taten geltend machen.
Ich halte mich jetzt erstmal heraus. --80.129.76.98 19:52, 30. Mär. 2007 (CEST)
- Es handelt sich nicht um eine abwertende Bezeichnung, sondern um die Benennung einer Tatsache, die gerichtlich festgestellt ist. Wenn „andere“ dieses Urteil ignorieren, ist das nicht unser Problem. Dass Mörder in der Gesellschaft im Allgemeinen kein hohes Ansehen genießen, muss dem Mörder vorher klar sein. Im übrigen würde ich den ersten Punkt anders formulieren: Die Tatsache, dass sie gemordet hat, schadet ihrer Resozialisierung. --Wicket 20:18, 30. Mär. 2007 (CEST)
- Nein, keiner der beiden Punkte ist diskussionsfähig. Wie Wicket bereits sagte hat sich Frau Mohnhaupt mit den Morden außerhalb der Gesellschaft begeben und muss nun damit leben. Sie wird schon klar kommen; mir fehlt hier jedes Mitleid. Und die Tatsachenfeststellung, dass sie eine Mörderin ist, ist keineswegs abwertend. Vielmehr sind es die Taten selbst, die nicht rückgängig zu machen sind und die sie belasten. Weder die Kategorie noch ihre Anwendung in diesem Artikel sind unneutral. Sie beschreibt lediglich eine klare Tatsache, und das in einer vollständig richtigen Form. --Directer 15:15, 31. Mär. 2007 (CEST)
Inhaltlich will ich gar nicht Stellung nehmen, aber darf ich Euch auf die Diskussionsseite von Kategorie:Mörder verweisen? Die Frage, die ihr hier diskutiert, hat allgemeiner Bedeutung und hat nichts speziell mit Frau Meinhof zu tun.--schreibvieh muuuhhhh 19:57, 30. Mär. 2007 (CEST)
- Mohnhaupt!!! :-) Beste Grüße, --Φ 21:22, 30. Mär. 2007 (CEST) Sigmund lässt auch grüßen.
Es gibt jetzt einen Abschnitt in Kategorie Diskussion:Mörder. Es leuchtet aber nicht ein, weshalb dem (nicht stichhaltigen) Argument zufolge nur die Kategorie ein Problem sein soll. --80.129.76.98 23:57, 30. Mär. 2007 (CEST)
Neuer Artikel zum Thema: Beim Namen genannt (tagesspiegel.de). --80.129.104.227 11:14, 31. Mär. 2007 (CEST)
- Viell. doch mal kurz zur Ausgangsfrage zurück: Es geht hier um eine Wikipedia-Kat., nicht um eine juristische Einstufung oder Bewertung. Wenn als Kriterium einer Einstufung in diese Kat. nur dient, dass die Person einen Mord begangen hat, dann steht Frau Mohnhaupt hier zurecht drin und es gibt auch keinen Anlass, daran jemals etwas zu ändern. Das Grundproblem scheint mir aber eher ein ethisches zu sein. Ich kenne mich hier nicht aus, aber gibt es in Wikipedia auch Kategorien wie "Sexualstraftäter", "Pädophile", "Betrüger" oder "Steuerhinterzieher"? Ich denke, es ist klar worauf ich hinaus will. Ich würde dafür plädieren, die Kat. wegzulassen. Accipiter 13:17, 31. Mär. 2007 (CEST)
Ja, gibt es, siehe Kategorie:Person nach Tat. Wusste ich gestern auch noch nicht. --80.129.104.227 13:42, 31. Mär. 2007 (CEST)
[Crossposting] Ich hab mir den juristische Sachverhalt in den letzten Tagen mal genauer durch den Kopf gehen lassen. Ergebnis wenn man die einschlägigigen Paragraphen StGB $ 185, 18,6 187; GG Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG und von Art. 19 Abs. 4, Art. 20 Abs. 1 und Art. 103 Abs. 1 GG. und die Legaldefinition Mord nach StGB § 211 (2) eingehend betrachtet kommt man zu dem Schluss: eine strafrechtliche Verfolgung scheint ausgeschlossen jedoch ergibt sich wahrscheinlich die Möglichkeit auf zivilrechtlichen Wege Schadensersatz eizufordern (insbesondere dann wenn eine Person aus dieser Kategorie einen direkten mönetären Schaden nachweisen kann [bspw. von Arbeitgeber abgelehnt mit Begründung als Mörder in Wikipedia gelistet oder ähnlich]) vgl. dazu auch die einschlägigen Urteile des Bundesverfassungsgericht. Ich würde eine Umbenennung der Kategorie in "wegen Mordes verurteilt" vorschlagen, dass dürfte juristisch wasserdicht sein (insbesonder wenn man juristische Wortglauberei nach der Legaldefinition StGB § 211 (2) betreibt, nach der ein Mörder nur im Moment der Tat ein Mörder ist und anschließen eine Person die einen Mord in der Vergangenheit begangen hat.) 84.147.238.156 16:00, 31. Mär. 2007 (CEST)
- Vergiss es einfach. Siehe oben. Schadensersatzforderungen sind ganz besonders im Fall Mohnhaupt absurd, jeder weiß, was sie gemacht hat. "Wegen Mordes verurteilt" ist eine POV-Formulierung, weil sie eine Möglichkeit bietet, den wahren Sachverhalt - und der ist nun einmal Mord in 9 Fällen - umzudefinieren. --Directer 17:22, 31. Mär. 2007 (CEST)
- Lieber Directer ich weis nicht woher du deine Sicherheit hernimmst und ob du über entsprechenden juristischen Sachverstand verfügst, dies so einfach zu beurteilen. Inzwischen haben sich schon mehrer auf Presserecht spezialisierte Anwälte zum Theme geäußert und grundsätzlich zugestimmt es wäre nich gestattet Mohnhaupt so zu bezeichen. Ich vermute mal stark das die die begründung ziemlich ähnlich wie oben beschrieben sehen. Gibt es eigentlich so etwas wie einen Wiki-Juristen welchen man diesen Sachverhalt vorlegen könnte, da Monhhaupt bzw. deren Anwälte ja mehrfach verlautbaren haben lassen generel gegen die Bezeichnung Mörder(in) vorzugehen? Wenn dir die Bezeichnung "Wegen Mordes verurteilt" nicht gefällt mach einen neutralen Vorschlag der begangene Morde neutralbeschreibt.
- Nach StGB § 211 ist ein Mörder jemand. der einen Menschen tötet. Demnach ist auch jemand, der einen Menschen getötet hat ein Mörder. Und auf Schadensersatzforderungen von Frau Mohnhaupt darf WP mit Gelassenheit warten. --Wicket 17:42, 31. Mär. 2007 (CEST)
- Ein Rentner ist jemand der Rente bezieht. Demnach ist auch ein Rentner, der seit 10 jahren tot ist ein Rentner.
- Ein Rentner, der seit 10 Jahren tot ist, war Rentner; ebenso wie ein Mörder, der 10 Jahre tot ist, Mörder war. Im Übrigen wäre es freundlich, wenn du deine Beiträge unterschreiben würdest. --Wicket 18:18, 31. Mär. 2007 (CEST)
- Ein Kranker ist jemand der krank ist. Demnach ist auch jemand der seit 10 jahren gesund ist ein Kranker. Aber schön das du wenigstens anerkennst, dass jemand der Tot ist kein Mörder mehr ist. Dann fehlts nicht mehr viel bis man auch eingesteht, dass jemand der seine Haft verbüßt hat kein Mörder mehr ist. Kleiner Tip schau dir mal die Bedeutung von büßen nach.
- Ein Rentner, der seit 10 Jahren tot ist, war Rentner; ebenso wie ein Mörder, der 10 Jahre tot ist, Mörder war. Im Übrigen wäre es freundlich, wenn du deine Beiträge unterschreiben würdest. --Wicket 18:18, 31. Mär. 2007 (CEST)
- Ein Rentner ist jemand der Rente bezieht. Demnach ist auch ein Rentner, der seit 10 jahren tot ist ein Rentner.
- Nach StGB § 211 ist ein Mörder jemand. der einen Menschen tötet. Demnach ist auch jemand, der einen Menschen getötet hat ein Mörder. Und auf Schadensersatzforderungen von Frau Mohnhaupt darf WP mit Gelassenheit warten. --Wicket 17:42, 31. Mär. 2007 (CEST)
- Lieber Directer ich weis nicht woher du deine Sicherheit hernimmst und ob du über entsprechenden juristischen Sachverstand verfügst, dies so einfach zu beurteilen. Inzwischen haben sich schon mehrer auf Presserecht spezialisierte Anwälte zum Theme geäußert und grundsätzlich zugestimmt es wäre nich gestattet Mohnhaupt so zu bezeichen. Ich vermute mal stark das die die begründung ziemlich ähnlich wie oben beschrieben sehen. Gibt es eigentlich so etwas wie einen Wiki-Juristen welchen man diesen Sachverhalt vorlegen könnte, da Monhhaupt bzw. deren Anwälte ja mehrfach verlautbaren haben lassen generel gegen die Bezeichnung Mörder(in) vorzugehen? Wenn dir die Bezeichnung "Wegen Mordes verurteilt" nicht gefällt mach einen neutralen Vorschlag der begangene Morde neutralbeschreibt.
- Kleiner Unterschied, den du offensichtlich nicht zu sehen wünschst: ein endlicher Zustand, wie das Durchleben einer Erkrankung oder eines Rentenbezugs, führt zu einem Ende einer Bezeichnung. Ein Kranker, der gesundete, ist demnach ein Ex-Kranker, sprich: Gesunder. Ein Rentner, der keine Rente mehr bezieht (zum Beispiel aufgrund seines Ablebens), war ein Rentner. Bei einem Toten kann sich der Zustand nicht ändern. Er ist und bleibt tot. Wurde er unter besonderen Umständen getötet, die die Definition "Mord" erfüllen, ist derjenige, der ihn in diesen Zustand verbrachte, ein Mörder. Da sich an dem Zustand und den Umständen, die zu diesem Zustand führten, nichts mehr ändern kann, bleibt ein Mörder ein Mörder. Sein Leben lang. Und auch für alle Zeit danach.
- Es gibt keinen Paragraphen, der diesem Umstand widerspricht. Und das ist gut so.
- Übrigens halte ich von Anwälten, die derartigen Selbstverständlichkeiten zu widersprechen suchen, herzlich wenig. Freundlich ausgedrückt. --Directer 00:18, 1. Apr. 2007 (CEST)
- Ich konstruiere mal einen Fall der nach deinem Rechtsverständnis demnach auch gerechtfertiget wäre. Du erlangst Kentniss darüber, dass in deiner Nachbarschaft ein verurteilter Sexualstraftäter wohnt. Nach deinem Verständniss wäre es nun erlaubt andere über diese Person und seine Straftat, da du nur Tatsachen widergibst, zu informieren. Dieser Fall liegt grundsätzlich analog zu dem was wir hier diskutieren. Juristisch ist das im Beispiel beschrieben Verhalten nicht erlaubt da das Persönlichkeitsrecht des Täters gegenüber dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit überwiegend anzusehen ist, sofern es sich bei dem Täter um keine absolute Person der Zeitgeschichte handelt. Das ist nunmal ständige Rechtssprechung des Bundesverfassungsgericht.
- Übrigens halte ich von Anwälten, die derartigen Selbstverständlichkeiten zu widersprechen suchen, herzlich wenig. Freundlich ausgedrückt. --Directer 00:18, 1. Apr. 2007 (CEST)
- Wenn jemand Kenntnis darüber erlangt, dass sein Nachbar ein Verbrecher, Rentner oder Arbeiter ist, dann war es in diesem Land schon immer erlaubt, diese Erkenntnis weiterzugeben, sofern sie den Tatsachen entspricht. Die Frage ist, wie weit das publizistisch o.ä. verarbeitet werden darf. Der Konsens in WP ist, dass wir das im Fall Mohnhaupt machen können. Hör doch bitte auf, uns mit deinen Pseudo-Rechtsgeschichten zu behelligen. Deine Meinung hast du inzwischen hinreichend deutlich dargestellt. Du musst auch merken, dass du damit hier keinen Anklang findest. Dass du das alles nicht gut findest, haben wir bemerkt, die Mehrheit ist aber nicht deiner Meinung, und damit musst du klarkommen. Und: es wird hier gern gesehen, wenn Beiträge unterschrieben werden (auch bei IPs), damit man diese Wortmeldungen unterscheiden kann. --Wicket 21:23, 1. Apr. 2007 (CEST)
Ich denke, dass nach den bereits ergangenen Erläuterungen hier und in der Kategorie Diskussion:Mörder zum selben Thema deutlich geworden ist, dass wir es hier mit jemandem zu tun haben, der die einfache Tatsache eines "du irrst" nicht verstehen will. Da die Meinung allseits gegen die Meinung der IP steht und die IP dien selben Behauptungen permanent wiederholt ohne sich von der Stelle zu bewegen und dabei gegen eine Wand ebenso unverrückbarer "Nein"s stößt ist jede weitere Diskussion offensichtlich Zeitverschwendung. Ich empfehle also, die "Diskussion" an dieser Stelle abzubrechen und und die IP mit dem Hinweis aus der Diskussion zu entlassen, dass sie uns nicht überzeugen konnte und alles beim Alten bleibt. --Directer 08:41, 1. Apr. 2007 (CEST)
- Danke für die Feststellung. --Wicket 11:22, 1. Apr. 2007 (CEST)
Zitat: "Juristisch ist das im Beispiel beschrieben Verhalten nicht erlaubt da das Persönlichkeitsrecht des Täters gegenüber dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit überwiegend anzusehen ist, sofern es sich bei dem Täter um keine absolute Person der Zeitgeschichte handelt. Das ist nunmal ständige Rechtssprechung des Bundesverfassungsgericht." Das trifft sicher auf Frau Mohnhaupt zu. 83.189.99.44 16:24, 9. Mai 2007 (CEST)
Grundsätzlich ist es doch so, daß, jedenfalls solange die Straftat im Führungszeugnis des BZR eingetragen, d.h. nicht gelöscht (getilgt) ist, der Straftäter zunächst mit dem jeweiligen "Etikett" leben muß. Bei getilgten Taten gibt es sodann ein Verwertungsverbot, dh. die Tat darf dem Täter dann nicht mehr vorgeworfen werden (§ BZRG). Bei lebenslanger Freiheitsstrafe (zB für Mord) gibt es allerdings keine Tilgung (§ BZRG). Also, Folgerung? (Der vorstehende, nicht signierte Beitrag stammt von 84.170.217.126 (Diskussion • Beiträge) 01:59, 14. Sep. 2007)
(-uups sorry, da fehlt ja die Hälfte, ist nur ein Vorentwurf, kümmere mich drum- )
- Ganz so einfach ist das nicht, siehe Lebach-Urteil (insbesondere das zweite Zitat aus der Urteilsbegründung). --80.129.119.202 02:26, 14. Sep. 2007 (CEST)
ja gut, die o.g. Hinweise auf das BZRG sind einerseits von der Pressefreiheit zu unterscheiden. Aber der Lebach-Fall ist andererseits (unabhängig davon, ob man die BVerfGE für richtig hält) hier wohl auch nicht vergleichbar. Dort klagte nicht einer der (Haupt)Täter, also Mörder, sondern ein wegen Beihilfe lediglich zu 6 Jahren verurteilter weiterer Tatbeteiligter, der seine Resozialisierung gefährdet sah, gegen den betr. TV-Beitrag.
- In diesem Zusammenhang interessant http://www.heise.de/tp/r4/artikel/26/26250/1.html nach diesem Gerichtsurteil wird die oben vertretene Meinung bestättigt, dass (der Schutz des) Persönlichkeitsrecht die Ansprüche der Öffentlichkeit auf Information überwiegt. 84.147.210.246 18:52, 22. Sep. 2007 (CEST)
Die Frage die sich mir stellt ist, ob eine Person die Ihre Taten auch heute nicht bereut überhaupt die Schutzrechte des von Ihnen bekämpften Rechtssystems geniessen sollte. Die Opfer und die Nachkommen der Opfer schützt auch niemand vor den verbalen Ergüssen dieser entlassenen RAF-Täter. --Leiprecht 22:46, 4. Jan. 2008 (CET)
Lückenhaft
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,461172,00.html
Die Biographie wird zu kurz und lückenhaft geschildert. Wohin reiste sie von Jugoslavien aus? Wie stand sie in Beziehung zu anderen und späteren RAF-Mitgliedern? Was genau war ihre Rolle bei den Terrorakten? Gibt es heute irgendwelche Statements von ihr? Irgendein aktuelles Foto? Irgendwas? Douglasdakota 19:43, 24. Jun 2006 (CEST)
- Es fehlen Angaben zu den Bedingungen der Haft. In welcher Form wird sie festgehalten? Lebt sie immer noch 23 Stunden am Tag in Einzelhaft.
- Gibt es Interviews mit ihr? Hat sie mal eine Stellungnahme abgegeben? Wie steht sie zu ihren Taten?
- Die Rolle der DDR ist leider noch völlig aussen vor. Wie wurden ehemalige Arzthelferinnen, Studenten usw. zu professionellen Killern ausgebildet und unterstützt? Wer waren die Ansprechpersonen und sind diese noch frei? -- Simplicius ☺ 00:33, 23. Jan. 2007 (CET)
brigitte mohnhaupt
leider weiß ich noch nicht viel übe diese frau aber ich bin am rechechieren.... soweit ich aber weiß gibt sie keine interviews und schweigt sich aus wenn es noch jemanden gibt der auch heute noch zu der RAF und ihrer geschichte steht ist es jedoch brigitte mohnhaupt sie bereut keine ihrer taten soweit man es weiß und sieht die RAF als ihr leben typisch bruchsaler eben... stur.... soweit ich jedoch bishe rechechiert hab und übe magazine wie den spiegel efahen, so hatte sie nach dem selbstmod bzw dem tod de fühung de AF eine fhrungsposition und koordinierte die weiteen aktionen... selbst während ihrer inhaftierung leitete sie aufträge.... zb ließ sie von anwälten in aktenkoffen pistolen in die gefängnisse schmuggeln, so dass andee RAF mitgliede selbstmord begehen konnten! diese mission konnte abe meines wissens nach nicht völlig zuende geführt weden, scheiterte also.
meh weiß ich aber nicht wirklich... ich wede mich weiter umhören und dann berichten....
gruß, sassi (16)
- In der Wikipedia gibt es weit über 500.000 Artikel, es können zur Zeit noch nicht alle Artikel umfassend sein. Es sind auch noch nicht alle RAF-Mitglieder artikelmässig erfaßt, ebenso auch noch nicht alle ihre Opfer. -- Simplicius ☺ 18:08, 21. Jan. 2007 (CET)
Weiss jemand genau, ob es sich bei der Angabe 2.00 Uhr und 3.00 Uhr bei der Entlassung nun um Winterzeit oder Sommerzeit handelt? gramp
Strafhöhe
Fünf mal lebenslang + 15 Jahre gibt es im deutschen Strafrecht nicht. Das war auch schon 1982 so. Alles was über lebenslänglich geht, wird als Gesamtstrafe auf lebenslänglich reduziert.
- Stimmt soweit zwar, was die gesamthaftstrafe angeht, aber die Besondere Schwere der Schuld wirkt sich auf die Mindesthaftstrafe aus, die in diesem Fall nicht 15 jahre, sondern 24 war. 131.220.136.195 14:38, 12. Feb. 2007 (CET)
- Laut Lebenslange Freiheitsstrafe stimmts nicht, demnach wurde das Gesetz 1986 geändert. --E-qual !!! 15:26, 12. Feb. 2007 (CET)
- Das Gesetz wurde zwar erst 1986 geändert, die Gesamtstrafe wurde aber in der Revision (die nach der Gesetzesänderung entschieden wurde) auf lebenslänglich reduziert, vgl. Pressemittelung des OLG Stuttgart: http://www.olg-stuttgart.de/servlet/PB/menu/1204542/index.html?ROOT=1182029
- Laut Lebenslange Freiheitsstrafe stimmts nicht, demnach wurde das Gesetz 1986 geändert. --E-qual !!! 15:26, 12. Feb. 2007 (CET)
Widerspricht es der political Correctness für Mörder sehr, wenn man darauf hinweisen würde, daß 24 Jahre nicht einmal 3 Jahre pro Mordbeteiligung ergeben? (Der vorstehende, nicht signierte Beitrag stammt von 84.155.125.3 (Diskussion • Beiträge) 18:35, 28. März 2007)
- Für Dich, zum Nachdenken: http://www.bundesgerichtshof.de/bgh/praesidenten/hirsch_rede_2002_03_08.php --80.129.100.129 23:06, 28. Mär. 2007 (CEST)
Danke für die Nachhilfe. Meinen Sie das "....Die Gleichgültigkeit der Nation erwürgte die Lebenden und vergaß die Toten....", wenn Sie auf diese Rede verweisen?
- Ich schrieb "zum Nachdenken". Nehmen Sie sich Zeit, gar zu einfach ist die Wahrheit nicht zu haben. --80.129.79.121 11:43, 29. Mär. 2007 (CEST)
Es ändert nichts an der Tatsache, daß Morde mit steigender Zahl immer billiger zu haben sind. Ich denke dabei nicht an die Täter, sondern an die Opfer UND ich denke in diesem Zusammenhang auch nicht wie unsere lieben "Gutmenschen", die das Recht auf die richtige Meinung bei uns gepachtet haben. Wir wollens mit Eugen Roth enden lassen: "Ein jeder wollte Recht behalten, so kam's vom Haar- zum Schädelspalten"
Es heißt lebenslang und nicht lebenslänglich. Das Leben ist LANG und nicht LÄNGLICH. Bitte ändern. Archwizard 13:45, 29. Mär. 2007 (CEST)
- Das stimmt nicht, siehe zum Beispiel canoo und Wortschatz Leipzig. Das Wort ist auch im Wahrig (1986) und im Duden (19. Auflage) aufgeführt, und zwar nicht als "umgangssprachlich". Es wird den Beispielen zufolge vor allem als Ausdruck für die lebenslange Freiheitsstrafe gebraucht. --80.129.79.121 02:57, 30. Mär. 2007 (CEST)
Ist ja schön wenn die das aufführen. Falsch bleibt es trotzdem. Archwizard 17:34, 18. Jul. 2007 (CEST)
- Falsch nach Benutzer:Archwizard, richtig nach allen anderen Quellen, zum Beispiel auch dem Digitalen Wörterbuch der deutschen Sprache des 20. Jh. oder dem Deutschen Wörterbuch von Jacob Grimm und Wilhelm Grimm. --80.129.122.9 18:15, 18. Jul. 2007 (CEST)
Point of View
... die Ehe hielt allerdings nur zwei Jahre.
- das "allerdings" drückt eine nicht erfüllte Erwartung aus, dass Ehen länger als zwei Jahren halten sollten, fast ein Bedauern.
- das "nur" drückt aus, dass Ehen länger halten sollten, dass zwei Jahre kurz ist. Zwei Jahre mit Brigitte Mohnhaupt könnten aber auch ganz schön lang sein.
-- 18:42, 21. Jan. 2007 82.83.106.143
Der Ehemann war selbst RAF-Mitglied und wurde später auf lebenslänglich verurteilt. -- Simplicius ☺ 21:22, 21. Jan. 2007 (CET)
- Ich halte es für äußerst unwahrscheinlich, dass der Autor ein einen moralischen Standpunkt oder gar ein "Bedauern" bezüglich der Ehedauer ausdrücken wollte. "nur zwei Jahre" ist völlig in Ordnung weil die durchschnittliche Ehe (noch?) länger hält. Eine Erwartung liegt durchaus vor, da stimme ich zu, nämlich beim Leser, der für gewöhnlich annimmt, dass eine Ehe zu der in der Biografie nichts weiter vermerkt ist, bis zum Tod mindestens eines Ehepartners anhielt. Der Zusatz "nur" macht es dem Leser deutlicher, dass seine Erwartung nicht zutrifft.
- Das "allerdings" kann - allerdings - weg, zumal es so verstanden werden kann, dass die Eheleute selbst erwarteten, dass die Ehe länger dauern würde. Das erscheint mir zwar plausibel, aber ohne Belege als zu spekulativ, gerade weil die 68er allgemein die bürgerliche Ehe und den gesellschaftlichen Druck zur lebenslangen Aufrechterhaltung selbiger ablehnten. Aragorn2 00:41, 22. Jan. 2007 (CET)
- Das „allerdings“ drückt im Prinzip aus, dass dieser Punkt nur dem Formalismus zugute kommt und eigentlich kaum der Rede wert ist. Hier irgendwelche POV reinzuinterpretieren halte ich für Schwachsinn. Prominentes Beispiel: „Schauspieler X wirkte in Film Y mit, allerdings nur in einer kleinen Nebenrolle“ ist kein POV, sondern reduziert die Aussage zur Randnotiz, weil es über die Person wichtigeres zu sagen gibt. 131.220.136.195 14:42, 12. Feb. 2007 (CET)
- viel einfacher: "... die Ehe hielt zwei Jahre." Das ist eine klare Aussage, alles andere ist Ornamentik. Vielleicht könnte man noch über das Verb "halten" diskutieren und stattdessen "dauern" nehmen.
- Noch einfacher: Man könnte den ganzen Artikel zu einer Liste mit Stichpunkten machen, damit niemand mehr an der Wahl der Verben und angeblich "bedauernder" Wörter Anstoß nehmen kann! Oder noch besser: Gar keine Artikel mehr verfassen, damit niemand mehr solche völlig sinnfreien Diskussionen in Gang bringt! Darum geht's hier doch überhaupt nicht, und ich kann auch kein Bedauern oder irgendeine Meinung des Autors zum Thema "Wie lange sollten/müssten/könnten Ehen dauern?" entdecken!--50MVSF 17:48, 14. Feb. 2007 (CET)
Schleyer
Ich hab hier mal schnell was von N-TV rauskopiert. Man sehe den Text als Gedächtnisstütze. Vielleicht kann jemand das mi Schleyer noch einarbeiten.
Montag, 22. Januar 2007 Mehr als 24 Jahre im Gefängnis Mohnhaupt bald frei?
Das Oberlandesgericht Stuttgart prüft, ob die einstige RAF-Terroristin Brigitte Mohnhaupt aus dem Gefängnis entlassen werden kann. In einer nichtöffentlichen Anhörung verhandelt das Gericht am Montag über den Antrag der 57-Jährigen, ihre lebenslange Freiheitsstrafe nach mehr als 24 Jahren hinter Gittern zur Bewährung auszusetzen. Das Gericht will seine Entscheidung frühestens Anfang Februar bekannt geben.
Mohnhaupt, die von 1977 bis zu ihrer Festnahme im November 1982 zu den führenden Köpfen der "Roten Armee Fraktion" zählte, gilt als Rädelsführerin der Entführung und Ermordung des Arbeitgeberpräsidenten Hanns-Martin Schleyer im Herbst 1977. Stuft das OLG sie als nicht mehr gefährlich ein, könnte sie Ende März aus der Vollzugsanstalt im bayerischen Aichach entlassen werden. Quelle: http://www.n-tv.de/756292.html
- Kannst du so eigentlich nicht hier posten, das ist fast eine Wikipedia:URV. -- Simplicius ☺ 11:11, 22. Jan. 2007 (CET)
POV-Sätze gelöscht
Folgende Sätze wegen POV gelöscht, das sind Meinungsäußerungen. Billige Gnade, nach dem Motto "Es ist ja schon lange her", kann es nach Meinung der Angehörigen der Ermordeten nicht geben. Aber wir leben in einem Rechtsstaat und wenn der die Möglichkeit zur Begnadigung vorsieht, dann muss sie bestehen bleiben. Ein öffentliches Zeichen von Frau Mohnhaupt wäre von großer Bedeutung.--Einstein4000 01:08, 26. Jan. 2007 (CET)
- Vielleicht könnte man schreiben, dass die Angehörigen der Ermordeten eine Freilassung ablehnen, zumal es bisher kein Wort der Ruhe seitens Mohnhaupt gegeben hat. 131.220.136.195 14:44, 12. Feb. 2007 (CET)
- Fragwürdig finde ich die Position eines Bearbeiters, von einer RAF-Mitgliedschaft könne nur bis zum Zeitpunkt ihrer (zweiten) Verhaftung 1982 gesprochen werden. -- Simplicius ☺ 15:09, 12. Feb. 2007 (CET)
Bildmaterial
Bilder mit unklarer Herkunft unter http://www.rafinfo.de/bildsuche/mohnhaupt -- Simplicius ☺ 15:07, 12. Feb. 2007 (CET)
- Auf das der Beitreiber wieder Inhalte, deren Urheber „unbekannt“ ist, hier als PD freigibt … --Polarlys 13:34, 12. Feb. 2007 (CET)
Auf dem norwegischen Brigitte Mohnhaupt Wiki-Beitrag ist ein Bild zu sehen. Vielleicht gibts ja jemanden der ein bisschen norwegisch kann um die Copyright-Informationen herauszufinden... Hätte das Bild gestern schon hinzugefügt. Leider hat sich niemand die Mühe gemacht das Bild vor dem ersten Aufpasser (der das Bild wieder entfernte) zu checken.. --Stefan1568 14:05, 13. Feb. 2007 (CET)
- Seit gestern mittag nicht mehr. --80.129.101.140 14:14, 13. Feb. 2007 (CET)
- Das Bild aus der norwegischen Wikipedia wurde von Commons eingebunden und war genauso Urheberrechtsverletzung von der gönnerhaften Seite rafinfo.de wie das hier zuvor entfernte. --Polarlys 14:37, 13. Feb. 2007 (CET)
Was ist denn mit dem Fahndungsfoto, das in jedem zweiten Artikel benutzt wird? Wer hat daran die Nutzungsrechte und könnte man nicht vielleicht von demjenigen eine Nutzungsgenehmigung für Wikipedia bekommen? Tintenherz 16:55, 14. Feb. 2007 (CET)
Kommentare aller Art
Nun gut, die Richter haben entschieden. Gleichwohl braucht der Artikel nun nicht 50 Kommentare dazu in Form einer Pressemappe. Andere Fragen sind dann wirklich wichtiger, zum Beispiel die Unterstützung der RAF durch die Stasi etc. -- Simplicius ☺ 15:07, 12. Feb. 2007 (CET)
Wo ist denn das Bild hin war was nicht in Ordnung? GrîleGarîle 16:21, 12. Feb. 2007 (CET)
- Auf Commons gelöscht, Urheberrechtsverletzung. Siehe eins drüber. --Polarlys 16:29, 12. Feb. 2007 (CET)
Urteil
Hat jemand das genaue Urteil zur Hand? Die Presse wiegt sich in den letzten Wochen in Ausführungen wie „am Mord an Siegfried Buback beteiligt“ oder „Rädelsführerin der Entführung Schleyers“ in fragwürdiger Unklarheit. Bei Ponto findet man öfters, dass sie auf ihn schoss, aber nicht erschoss (Klar war auch „beteiligt“). Hier soll natürlich keine Form der Wahrheitsfindung betrieben werden, wenn eine Aussage wie „wegen x-fachen Mordes verturteilt“ reinkommt, so sollte dies schon auf einem Gerichtsurteil fußen. Der Artikel zieht sich mit „Beteiligung“ und „wegen der RAF-Morde verurteilt“ auch aus der Affäre. --Polarlys 18:22, 12. Feb. 2007 (CET)
- Der Artikel Irmgard Möller ist auch unscharf hinsichtlich der Entlassung nach 23 Jahren. Wer kann da mal gucken? -- Simplicius ☺ 21:56, 12. Feb. 2007 (CET)
- Mal eine andere Frage: angenommen, Mohnhaupt wäre "uneinsichtig" gewesen. Was wäre denn die maximale Haftstrafe nach aktueller Urteilslage gewesen? -- Simplicius ☺ 00:16, 13. Feb. 2007 (CET)
- Siehe Lebenslange Freiheitsstrafe oder die Pressemitteilung des OLG Stuttgart für die notwendigen Bedingungen, die "die grundsätzliche Möglichkeit [...], irgendwann die Freiheit wiederzuerlangen" bieten sollen. --80.129.101.140 14:04, 13. Feb. 2007 (CET)
Quellen
Ich finde das Umschreiben der Referenzen in die Reihenfolge "Magazin, Datum, Rest" nicht in Ordnung, denn wenn überhaupt, steht der Name des Verfassers dem Titel voran. Der Rest steht hinten. -- Simplicius ☺ 21:53, 12. Feb. 2007 (CET)
- Die Quellenangaben entsprechen im großen und ganzen den Wikipedia Vorgaben, oder? Zumindest sind diese Angaben selbst bei lesenswerten Artikeln nicht großartig anders... Tintenherz 15:49, 13. Feb. 2007 (CET)
- Nein, selbst in Wikipedia Vorgaben findest du ein entsprechendes Beispiel mit "In: ..." Ansonsten ist es auch die Zitierweise, wie sie für alle wissenschaftlichen Arbeiten verwendet wird. Wobei stets anzumerken ist, dass die Presse keine zuverlässigen Quelle darstellt. -- Simplicius ☺ 15:47, 14. Feb. 2007 (CET)
- Ok, ich dachte in diesem Fall wäre die andere Schreibweise korrekt (Steht ja auch auf der Seite). Bin mir da immer noch nicht 100% sicher, wann wie referenziert werden muss, aber da du wohl schon länger dabei bist, glaub ich dir einfach mal :) Nichts für Ungut. Tintenherz
Selbstzeugnisse, Gespräche, Interviews aus der Haftzeit
Kennt irgendjemand solche? Christian Klar hat ja 2001 das bekannte ausführliche Gespräch mit Günter Gaus geführt, siehe [1]. Auch mit Stefan Wisniewski gab es ein langes Interview, das die taz 1997 druckte. Mich würde interessieren, ob es von Mohnhaupt irgendwelche späteren Reflexionen über ihre Rolle in der RAF gibt. Wäre für den Artikel sicher eine Bereicherung. --Johannes Rohr 10:59, 13. Feb. 2007 (CET)
Bild
warum hat die englische WP ein bild von der brigitte und wir in deutschland nicht? irgendwie nervt das alte © copyright problem *wütend sei* immer das gleiche problem... -- die hendrike ♒ 13:18, 13. Feb. 2007 (CET)
- Ich denke nicht, dass das an dieser Stelle thematisiert werden müsste. Siehe auch fair use und Freie Inhalte. --Polarlys 13:25, 13. Feb. 2007 (CET)
„Offensive 77“ gebräuchlich für die Angriffe 1977
Ist der Begriff „Offensive 77“ (der zweimal im Artikel vorkommt) gebräuchlich für die RAF-Taten des Jahres 1977? Ich habe ihn noch nicht gehört und kenne nur Deutscher Herbst als Begriff. 213.39.175.88 14:02, 13. Feb. 2007 (CET)
AFAIK ist "Offensive 77" die RAF interne Bezeichnung der Pläne für die Anschlagsserie, die später unter dem Namen "Deutscher Herbst" zusammengefast wurde. Wär aber gut, wenn das das nochmal jemand verifizieren könnte. Tintenherz 15:49, 13. Feb. 2007 (CET)
- ja der begriff ist gebräuchlich und wird auch in den medien verwendet und oft zitiert. siehe z.B. Tagesspiegel gruß -- die hendrike ♒ 18:36, 13. Feb. 2007 (CET)
- Trotzdem handelt es sich keinesfalls um eine "Alternativbezeichnung" zum "Deutschen Herbst". Letzterer ist ein Begriff der Zeitgeschichte (und später der zeitgeschichtlichen Forschung), der eine Anzahl von einzelnen Aktionen und Gegebenheiten begrifflich zusammenfasst. Zum "Deutschen Herbst" gehören eben nicht nur die Anschläge der RAF, sondern auch die Methoden der Strafverfolgung, die Reaktionen des "Krisenkabinettes" und so weiter. Diese sind jedoch in der RAF-internen Begrifflichkeit "Offensive 77" eben nicht enthalten.--schreibvieh muuuhhhh 00:54, 14. Feb. 2007 (CET)
- Man sollte jedoch nicht die "internen" Bezeichnungen von Verbrecherorganisationen zur Bezeichnung von deren Machenschaften (genauer: Massenmorde) übernehmen. Wir sagen ja auch nicht "Endlösung" wenn wir den "Holocaust" meinen. MV --87.167.61.83 15:29, 14. Feb. 2007 (CET)
Benutzer xy, herzlichen Glückwunsch, ein großartiger Vergleich! Holocaust-Vergleiche bringen immer ungeheuer weiter. Wie definierst Du denn Massenmord? Wenn Du antwortest, mach es aber bitte mit Deinem Benutzernamen. --Stachelbeere 23:07, 14. Feb. 2007 (CET)
Wie geht das denn? :)
"Sie war zwar eine sehr gute, jedoch nicht übermäßig fleißige oder interessierte Schülerin". Ich kenne zwar Ihre schulische Laufbahn nicht aber das klingt nicht sehr sinnvoll. Und was hat denn ihr schulisches Verhalten in einem Wikipediaartikel zu suchen? --FNORD 19:41, 13. Feb. 2007 (CET)
- Keine Ahnung, was man durch diesen Satz lernt (Einstellung zum Establishment?!), seine Aussage ist aber nachvollziehbar: Ihr fielen sehr gute Leistungen zu, ohne dass sie dafür viel machen bzw. sich anpassen musste. --Polarlys 22:28, 13. Feb. 2007 (CET)
- Wie können einem denn "gute Leistungen" zufallen, ohne dass man "sich dafür anpassen" muss? Das Abzuprüfende wird sie für die "guten Leistungen" wohl mündlich bzw. schriftlich brav und angepasst dem fragenden Lehrer mitgeteilt haben - sonst wär's eine "nicht erbrachte Leistung" gewesen. MV --87.167.61.83 09:41, 14. Feb. 2007 (CET)
- Ich hab den betreffenden Teil mal neu Formuliert, ich hoffe jetzt ist alles etwas klarer. Tintenherz 13:51, 14. Feb. 2007 (CET)
- Danke. In der Form eines Zitats macht das eher Sinn. --FNORD 22:19, 17. Feb. 2007 (CET)
Lücke 1978–1981
Am 11. Mai 1978 wurde Mohnhaupt zusammen mit Sieglinde Hofmann, Rolf Clemens Wagner und Peter-Jürgen Boock in Jugoslawien verhaftet und am 17. November 1978 durften die Gefangenen auf Beschluss des Belgrader Kreisgerichts in ein Land ihrer Wahl ausreisen. Welches Land war das?
Am 15. September 1981 beteiligte sich Mohnhaupt in Heidelberg am Attentat auf US-General Frederick Kroesen, der dabei verletzt wurde. Was machte sie also in der Zwischenzeit, fast volle drei Jahre? -- Simplicius ☺ 15:59, 14. Feb. 2007 (CET)
- Sie war untergetaucht. Wo und wie lange versuche ich gerade zu recherchieren. Ist aber verdammt schwer da was zu finden. Tintenherz 16:55, 14. Feb. 2007 (CET)
Laut DEM Standardwerk zur RAF (Butz Peters: "Tödlicher Irrtum", 2004, 863 Seiten) wurden die vier nach Aden (Südjemen) ausgeflogen. Dorthin bestellte B.Mohnhaupt auch die restlichen Mitglieder der Führungsriege (u.a. Christian Klar und Adelheid Schulz) und kritisierte diese scharf dafür, dass sie versucht hatten, Stefan Wisniewski aus dem Gefängniss zu befreien (dieser wollte sich in Zagreb mit den vieren treffen, wurde aber ebenfalls am 11.5 am Pariser Flughafen verhaftet), anstatt das Projekt "Hengst" (dem Mordanschlag auf den Nato-Oberbefehlshaber Alexander Haig) weiter voranzutreiben. In Wirklichkeit ging es ihr darum, ihren Führungsanspruch durchzusetzen, welcher von Klar, Schulz, usw. auch sofort akzeptiert wurde. Ab Frühjahr 1979 operierte scheinbar die gesamte Gruppe einschließlich B.Mohnhaupt im Raum Brüssel und verübte am 25 Juni 1979 den Anschlag auf Haig, den dieser aber weitgehend unverletzt überlebte. Danach verlegte die Gruppe ihren Hauptstützpunkt nach Paris. Im August führten Mohnhaupt und Sieglinde Hofmann (laut BKA-Präsident Herold "die Stabschefin der Mohnhaupt") Gespräche mit einem Vertreter der Brigate Rosso (den Roten Brigaden), um eine mögliche Kooperation auszuloten. Am 19.11.1979 verübte die Gruppe (Mohnhaupt, Boock, Klar, Wagner und H.Beer) einen Banküberfall in Zürich, der in einer wilden Schießerei endete (durch einen Querschläger wurde eine unbeteiligte Frau getötet).
Das Jahr 1980 verbrachte sie weitgehend damit,
a) die Überreste der "Bewegung 2 Juni" (deren wichtigste Mitglieder sind Juliane Plambeck und Inge Viett) in die RAF zu integrieren. Bei einem konspirativen Treffen wurden am 5 Mai 1980 Sieglinde Hofmann und vier Frauen der "Bewegung 2 Juni" in Paris verhaftet. Ein schwerer Schlag für Mohnhaupt.
b) einer Reihe von kampfmüden Genossen den Ausstieg aus der RAF zu ermöglichen. Das gelang mit Hilfe der der Neu-RAF-Frau Inge Viett, die, dank ihrer Kontakte zum ostdeutschen Staatssicherheitsdienst, die Übersiedlung von zehn Mitgliedern der RAF (u.a. Susanne Albrecht und Silke Maier-Witt) in die DDR ermöglichte (diese werden erst 1990 enttarnt und verhaftet).
Ab Frühjahr 1981 begann die Gruppe dann mit den Vorbereitungen der Anschläge auf den Luftwaffenstützpunkt Ramstein (21.08.1981) und den US-General Frederick Kroesen (15.09.1981). Im Vorfeld des Attentates auf Kroesen wurde Christian Klar offensichtlich auf einem Truppenübungsplatz der NVA im Schießen mit der Panzerfaust ausgebildet. J.Kraft
5 x lebenslänglich
Komisch, erst zu fünfmal lebenslänglich Freiheitsstrafe verurteilt, und dann doch noch zu lebzeiten entlassen. Wie ist das rechtlich zu verstehen?! 84.56.60.174 21:04, 25. Mär. 2007 (CEST)
- Das ist unter Lebenslange Freiheitsstrafe erklärt --GDK Δ 21:23, 25. Mär. 2007 (CEST)
Entlassung zwischen zwei und drei Uhr morgens
Zwar wurde das so in den Medien verbreitet, aber aufgrund der Umstellung auf die Sommerzeit gab es diesen Zeitraum gar nicht. --Matthiasb 21:11, 25. Mär. 2007 (CEST)
- Siehe dazu auch [2]. Grüße -- kh80 •?!• 21:19, 25. Mär. 2007 (CEST)
- Typischer Hoax, auf den die Medien reingefallen sind. Vielleicht auch nur ein Irrtum... --Gruß, Constructor 00:14, 27. Mär. 2007 (CEST)
- Wie auf aichacher-nachrichten.de (mit übrigens mehreren detaillierten, ausgewogenen Artikeln) nachzulesen ist: „Nicht alle trieben dabei einen so hohen Aufwand wie eine große Boulevardzeitung, die eine Art "Schichtdienst" zur Überwachung rund um die JVA eingerichtet hatte. Die Anstaltsleitung war vorbereitet und zog geschickt die Fäden. Dabei wurde das komplette Register mit hinein- und herausfahrenden Dienstwagen und sonstigen Ablenkungsmanövern gezogen.“ Dazu würde eine leicht ironische Zeitangabe passen. --80.129.77.72 01:18, 27. Mär. 2007 (CEST)
Leben
Ich habe mal die Unterpunkte aus dem Leben in einen Abschnitt Terror einsortiert. Damit man unter Leben schildern kann, wie es dazu kam, dass sie sich dem Terror anschloß. Damit ist ja quasi ein einschneidender Abschnitt im Leben begonnen worden und das sollte auch meiner Meinung nach im Text deutlich werden--Ticketautomat 08:39, 26. Mär. 2007 (CEST)
Ehe?
Im Folgenden Link wird etwas anderes berichtet ob nun glaubwürdig oder nicht. Welche Quelle verweißt auf die bestandene Ehe?
Auszug:
So erfuhr sie auch "Interessantes" über ihr eigenes Leben. Beispielsweise, dass sie zwei Jahre mit Ex-Terrorist Rolf Heißler verheiratet gewesen sei. "Das war für sie selbst bislang neu", sagt ihr Anwalt Franz Schwinghammer.
- Das sollte in der Tat belegt oder gelöscht werden. --80.129.77.72 01:28, 27. Mär. 2007 (CEST)
- Die Behauptung wurde von Benutzer:Popie am 19. Januar 2005 ohne Quellenangabe eingefügt. Gesucht sind frühere Belege. --80.129.100.129 15:08, 28. Mär. 2007 (CEST)
- Der Benutzer Popie wurde am 5. Juli 2006 auf eigenen Wunsch hin gesperrt.
- Wenn die Information nicht stimmt, zeigt es natürlich die Schwächen des derzeitigen Systems der Wikipedia auf.
- Ich hoffe, dass sich die Beteiligten in Interviews oder Talkrunden irgendwann etwas mehr selbst äussern. -- Simplicius ☺ 12:16, 29. Mär. 2007 (CEST)
- Sollte, im Zweifel, die Information nicht raus genommen werden um eventuelle Fehlinformation zu vermeiden? Nach den Medienberichten (bei denen sich sicher einige auch an Wikipedia orientiert haben), die es schon gegeben hat, ist das zwar nur bedingt möglich, dennoch bleibt es eine vorerst unbelegte Information.
Bild
[[Bild:Brigitte Mohnhaupt.jpg|thumb|Brigitte Mohnhaupt auf einem Fahndungsplakat (1982)]] Kann bitte jemand folgendes Bild im Artikel einbauen: [[Bild:Brigitte Mohnhaupt.jpg|thumb|Brigitte Mohnhaupt auf einem Fahndungsplakat (1982)]] Da es aus einem Fahndungsplakat stammt, ist es ein amtlisches Werk und darf somit verwendet werden. Informant-77 12:40, 27. Mär. 2007 (CEST)
- Ich habe das Bild gelöscht. Amtliches Werk sagt: „Eine gesonderte Verwertung, die nur das Bild betrifft, dürfte aber nicht statthaft sein (vgl. Wolfgang Maaßen, Bildzitate in Gerichtsentscheidungen und juristischen Publikationen, in: ZUM 2003, S. 830-842). “ --Polarlys 13:02, 27. Mär. 2007 (CEST)
Ist denn ein Fahndungsfoto nicht an sich schon eine amtliches Werk? Oder wäre z.B. die ganze Mohnhaupt-Box aus dem SteckbriefBild:Steckbrief RAF 1982.jpg möglich, da es sich ja dann nicht nur um das Bild sondern auch einen Kontext drumherum handelt? Informant-77 13:12, 27. Mär. 2007 (CEST)
- Man könnte den ganzen Steckbrief einfügen, warum nicht?. Die Bilder sind ohne den Kontext urheberrechtlich geschützt, es handelt sich ja wohl zumeist um Privatphotos, die für die Fahndung Verwendung finden. Ich bin kein Jurist, ggf. vertritt in der Löschdisk. der anderen Bilder jemand eine andere Meinung. --Polarlys 13:16, 27. Mär. 2007 (CEST)
- ich frag ma unsere leutchen im UR-bereich -- hendrike ♒ 13:28, 27. Mär. 2007 (CEST)
Satz entfernt
Ich habe einen Satz entfernt, weil er so nicht stimmen kann. Weder gibt es eine „Staatsanwaltschaft des Bundesgerichtshofs“ (gemeint war sicherlich der Generalbundesanwalt), noch entscheidet eine Staatsanwaltschaft über die Aussetzung einer Strafe zur Bewährung (diese Entscheidung trifft vielmehr ein Gericht, in der Regel die Strafvollstreckungskammer). Da ich auch der angeführten Quelle nicht entnehmen konnte, wie sich der Sachverhalt wirklich zugetragen hat, habe ich den Satz entfernt. -- Thomas Dancker 14:08, 28. Mär. 2007 (CEST)
- Der Pressemitteilung des OLG Stuttgart: Restfreiheitsstrafe gegen Brigitte Mohnhaupt zur Bewährung ausgesetzt kann man entnehmen, dass es der 5. Strafsenat des OLG Stuttgart war („Durch Beschluss vom 15. März 2006 hat der 5. Strafsenat angesichts der besonderen Schwere der Schuld die Mindestverbüßungsdauer für die Verurteilte auf 24 Jahre festgesetzt. Die Aussetzung der Vollstreckung des Restes der lebenslangen Freiheitsstrafe wurde damals abgelehnt.“). Am besten wird dieser Link in den Artikel aufgenommen. --80.129.100.129 23:29, 28. Mär. 2007 (CEST)
- Ergänzung: Der Artikel des bekannten Bild-Kolumnisten enthält tatsächlich gar nichts zu dem Satz, den er hier belegen soll. Überhaupt wird darin Mohnhaupt nur einmal irrtümlich als eine derjenigen, die von Köhler möglicherweise begnadigt werden, genannt. Weshalb Benutzer:Pilawa den offensichtlich falschen Satz ohne Begründung und ohne hier Stellung zu nehmen wiederhergestellt hat, erschließt sich mir nicht. --80.129.100.129 23:58, 28. Mär. 2007 (CEST)
- Zur Fragwürdigkeit des Nayhauß-Kommentars ein Beispiel: Dort steht "Für Hanns-Eberhardt Schleyer, den Sohn des 1977 zunächst entführten, dann wochenlang in Gefangenschaft gequälten und schließlich kaltblütigen erschossenen Arbeitgeberpräsidenten, Hanns-Martin Schleyer, sind die RAF-Häftlinge ohnehin keine politischen Täter, sondern schlichtweg Killer, die keine Gnade verdienen.". Das dürfte zumindest eine unzulässige Verkürzung sein, wenn diese Interview-Äußerung von Bernhard Vogel (www.welt.de) nicht glatt gelogen ist. --80.129.100.129 00:18, 29. Mär. 2007 (CEST)
- Ich habe den Satz wiederum entfernt. Vor erneutem Einfügen bitte den Sachverhalt aufklären und korrekt formulieren. -- Thomas Dancker 08:20, 29. Mär. 2007 (CEST)
- Sorry! Und danke für die Umsicht. Ich habe einfach gepennt oder geträumt, als ich den Satz wieder eingefügt habe :-)--Pilawa 22:23, 29. Mär. 2007 (CEST)
- Ich habe den Satz wiederum entfernt. Vor erneutem Einfügen bitte den Sachverhalt aufklären und korrekt formulieren. -- Thomas Dancker 08:20, 29. Mär. 2007 (CEST)
Ex-Terroristin
Joseph Fischer ist auch kein Straßenkämpfer. Nichtmal ein Ex-Straßenkämpfer. Das Leben geht weiter, auch für Frau Mohnhaupt. --Nuuk 16:28, 6. Apr. 2007 (CEST)
Da nach meiner Änderung am 27 März "(Ex-Terroristin ist die überwiegende Bezeichnung in der Berichterstattung. http://www.tagesschau.de/aktuell/meldungen/0,,OID6404830_REF1,00.html)" Einigkeit über den Begriff Ex-Terroristin bestand und Benutzer Shanul nun eine Edit-War ohne vorherige Diskusion darüber beginnt, bitte Shanul wegen Vandlismus sperren
Frau Mohnhaupt gehört momentan keiner terroristischen Vereinigung an, verübt keine terroristische Aktivitäten. Der Begriff Ex-Terroristin ist also angebracht und begründet. --Krawi Disk Bew. 13:34, 8. Apr. 2007 (CEST)
- Artikel gesperrt, natürlich in der falschen Version. --Tinz 13:43, 8. Apr. 2007 (CEST)
- Vielleicht sollte man einfach Serienmörderin schreiben. Da sie für mehr als 3 Morde verurteilt ist kann es da ja keine Diskussion um Vergangenheitsform oder nicht geben. --80.171.26.107 10:37, 1. Mai 2007 (CEST)
- „Mit zeitlichen Abständen“? „An unterschiedlichen Orten“? “Emotionale Abkühlung“? Wenn ich den Artikel Serienmörder so lese, dann treffen schon die Merkmale, die im Einleitungssatz genannt werden, auf Mohnhaupt nicht zu. Ganz zu schweigen davon, dass beim Serienmörder meist psychologische Gründe für die Taten vorliegen und keine politischen. --Tobi B. - Sprich dich aus! 10:42, 1. Mai 2007 (CEST)
Mohnhaupts Rolle nach ihrer zweiten Verhaftung 1982
Im einzigen Strategiepapier der zweiten Generation (vom Mai 1982) kehrt die RAF ab vom Konzept der Stadtguerilla und schwenkt hin zu einer gemeinsamen Front von gefangenen und aktiven Mitgliedern von linksextremistischen Organisationen und "legalen" Linken (d.h. von Personen, die nicht in den Untergrund abgetaucht sind) in ganz Europa. Nach der Verhaftung von Mohnhaupt und Klar im November 1982 passiert zunächst gar nichts. Am 4 Dezember 1984 erklärt Mohnhaupt während einer Gerichtsverhandlung, dass alle Gefangenen der RAF am nächsten Tag in den Hungerstreik treten werden. Wenige Tage später beginnt die RAF in Deutschlang und die Action Directe in Frankreich mit einer neuen Attentats- und Mordserie. Die RAF tötet den MTU-Chef Zimmermann, die Action Directe fast gleichzeitig den französischen General Rene Audran (das Kommando der Action Directe nennt sich bezeichnenderweise "Kommando Elisabeth von Dyck", nach einem im Mai 1979 von der Polizei erschossenem Mitglied der RAF). An dem Tag, an dem Zimmermann ermordet wird, brechen die Gefangenen den Hungerstreik ab, wieder auf das Kommando von Brigitte Mohnhaupt. (Butz Peters: Tödlicher Irrtum)
1989 folgt der nächste Hungerstreik. Der damalige Staatssekräter im Justizministerium Klaus Kinkel besucht Mohnhaupt im Gefängnis, diese weigert sich aber, sich an einen Tisch mit ihm zu setzen und ist nur bereit, ihm im Stehen zuzuhören.
Im Januar 1992 startet Kinkel (nun Justizminister) eine neue Initiative und spricht erstmals sogar von einer Aussöhnung zwischen Staat und RAF-Mitgliedern ("wo es möglich ist"). Daraufhin erklärt die aktive RAF im April 1992, keine Personen mehr angreifen zu wollen. Mohnhaupt ist damit nicht einverstanden. Zum endgültigen Bruch kommt es nach dem Desaster von Bad Kleinen, als ihr auch die ersten Mitgefangenen die Gefolgschaft aufkündigen. Am 28 Oktober 1993 veröffentlicht die Frankfurter Rundschau einen Artikel von ihr, in dem vom "Bruch" die Rede ist und weiter: "seit Mai haben die Gefangenen in Celle die Abwicklung von RAF und Gefangenen in Gang gesetzt, mit Einverständnis der Illegalen" (Mit den Illegalen sind die aktiven Mitglieder (der sog. 3 Generation) der RAF gemeint). (Butz Peters: Tödlicher Irrtum) J.Kraft(Der vorstehende, nicht signierte Beitrag stammt von 84.148.127.177 (Diskussion • Beiträge) 14:20, 15. Mai 2007) -- PvQ Portal - Mentor? 14:21, 15. Mai 2007 (CEST)
Erddepots der RAF
Erleuchtet einen Banausen: Was sind denn Erddepots? --Ibn Battuta 10:29, 16. Nov. 2007 (CET)
- ein erdloch voller knarren halt. was sonst?--Smoking Joe κοη / קεεÐ 21:23, 16. Nov. 2007 (CET)
- Natürlich ein Depot voll Erde, ein x-beliebiges Depot im Erdreich (im Gegensatz z. B. zu steinigem Untergrund), ein Depot in einer zuerst von Widerstandskämpfern aus Erd (Zweiter Weltkrieg) benutzten oder einer anderen besonderen Bauart von Depots (Du willst gar nicht wissen, wieviel ich mir hier zusammenphantasieren könnte), ein nach der heute in Vergessenheit geratenen Martina Erd (Freundin des zeitweilig mit der RAF in Verbindung stehenden Hans Tiefwurz) oder nach Johannes Erd (1830 in Paris zufällig beeindruckter Zeuge der Barrikadenkämpfe, sein Original-Tagebuch fiel einem Weggefährten von Christian Klar in die Hände, woraufhin die Gruppe ihn mit der Benennung zweier Depots ehrte) oder nach Lucius Gaius Terrenus (römischer Legionär im Gallischen Krieg, von Tacitus in anderem Zusammenhang erwähnt, im 18. Jahrhundert fälschlich mit der Vorratshaltung von getrocknetem Thunfisch in Zusammenhang gebracht, daraufhin im 19. Jahrhundert in einer handschriftlichen Notiz von Durand zur Konservendosenherstellung erwähnt; wohl identisch mit dem Ludwig Gustav Erd, den Weck in den 1920er Jahren kurz in einer Werbekampagne für seine Einweckgläser aufführte) oder schlicht nach einem Erdferkel (Lieblingstier eines Grundschulfreundes von Brigitte Mohnhaupt) benanntes Depot, ein ganz anderes Depot mit nur zufälligerweise diesem Namen usw. usf.
- Kurz: Ist das ein Fachausdruck? Entweder erklären oder ersetzen. --Ibn Battuta 22:30, 17. Nov. 2007 (CET)
- rofl. okayokay. versuche eine erklärendere formulierung zu finden. --Smoking Joe κοη / קεεÐ 23:34, 17. Nov. 2007 (CET)
- Kurz: Ist das ein Fachausdruck? Entweder erklären oder ersetzen. --Ibn Battuta 22:30, 17. Nov. 2007 (CET)
Mag sein, irgendwer hat zuviel langeweile, aber ich versteh das alles nicht. Hier muß ich meinem ruf, alles ändern zu wollen, doch mal entgegenarbeiten und für beibehalten plädieren :-) Der begriff Erddepot wird nicht nur vom Umweltbundesamt benutzt [3]. Ein gewisser Matthias schreibt dazu recht treffend auf www.aktivsucher.de am 25.01.2005: Erddepots sind Verstecke im Boden, die von Kriminellen (Räuber, Dealer, Terroristen, Fälscher, etc...) angelegt wurden, um Beute, Waffen, Munition, Geld, Rauschgift, Fälscherutensilien, etc... zu verstecken oder von DDR-Agenten oder Wehrwolftrupps angelegt wurden. Bei Erddepots von Kriminellen ist sofort die Polizei zu verständigen. Bei Depots von DDR-Agenten, die in den 50er und 60er Jahren angelegt wurden, ist das Landesamt für Verfassungsschutz zu verständigen. Bei Depots der Wehrwolfstruppe sind, die Polizei und das LDA zu verständigen. Es wird an dieser Stelle davor gewarnt, diese Depots zu öffnen oder auszugraben. Es können dabei wichtige Spuren, die für die kriminalpolizeiliche Sachbearbeitung wichtig sind, zerstört werden. In Depots der RAF (Rote Armee Fraktion), der DDR-Agenten, oder Depots der Wehrwolfstruppe können sich auch Sprengfallen, oder chemische Kampfstoffe befinden. [4] Glaubt man www.rafinfo.de, so war der begriff schon vor einem vierteljahrhundert dem BfV bekannt. [5] Ohne bauchschmerzen benutzen ihn Deutschlandradio [6], SWR [7], ZDF [8], WDR [9], Der Spiegel [10], Die Zeit [11], MDR [12], Berliner Morgenpost [13], BR [14], Stuttgarter Nachrichten [15], Rhein-Zeitung [16], Hamburger Morgenpost [17], taz [18], FAZ [19] und Die Welt [20]. Auch der Bundesgerichtshof [21] hat kein problem damit. Wikipedia ist also in guter gesellschaft. Und offenbar hatten die beim G8-gipfel in Heiligendamm eingesetzten Tornados den offiziellen auftrag, erddepots zu entdecken. [22]. (Was sie so nebenbei sonst noch entdeckt haben, ist eine andere sache). Wieso also ist da handlungsbedarf, bitte? Bei soviel belegen scheint mir sogar schon relevanz in greifbare nähe gerückt. Ich schlage vor, Ibn Battuta bekommt zur strafe den auftrag, einen artikel Erddepot zu schreiben. -- Krakatau 03:31, 19. Nov. 2007 (CET)
Nachsatz: ja, mir ist auch nicht so recht klar, wie der Matthias von www.aktivsucher.de bei einem erddepot ohne ausgraben oder öffnen (empfohlen!) herausfindet, ob es nun von RAF, DDR-agenten, oder der "Wehrwolfstruppe" angelegt wurde, um entsprechend dann sofort die Polizei oder aber stattdessen das Landesamt für Verfassungsschutz beziehungsweise im dritten fall die Polizei und das LDA zu verständigen. Aber vielleicht kennen richtige aktivsucher ja ein paar tricks, die sie nicht jedem verraten. -- Krakatau 03:51, 19. Nov. 2007 (CET)
- Bitte Depot in der Erde, denn ein Erddepot ist ein Depot voller Erde. 84.147.233.134 16:16, 3. Jan. 2008 (CET)
- :-))) -- Krakatau 18:12, 3. Jan. 2008 (CET)
Erzwingungshaft angeordnet
habe ich just über Vox TV mitbekommen, Erzwingungshaft ist gegen mehrere ehemaligen Mitglieder der RAF erlassen worden.
- Vielleicht sollte man das auch mal gegenüber Richtern machen,
- die denen vor Jahrzehnten auf gut Glück irgendwelche Taten zugeordnet haben.
- Gemeinsam käme man weiter. – Simplicius ☺ 23:03, 4. Jan. 2008 (CET)
- Was passiert eigentlich, wenn die sich jetzt alle drei auf ihr Ehrenwort berufen, den Namen des Täters nicht preiszugeben ? --217.231.48.125 22:01, 5. Jan. 2008 (CET)
- es wäre zu überlegen ob nicht einige bundesanwälte (fall wischnewski) in Erzwingungshaft genommen werden können? wenn die informationen zurückgehalten haben, selbst wenn das 25 jahre her ist, wäre ggf. keine verjährung eingetreten, da ggf. vortgesetzt. aber ich bin überzeugt, dass die anwälte der betroffenen, das sowieso prüfen. im übrigen wird die anordnung z.z. nicht vollstreckt. fast alle können beruhigt schlafen?--treue 22:09, 5. Jan. 2008 (CET)
- Was passiert eigentlich, wenn die sich jetzt alle drei auf ihr Ehrenwort berufen, den Namen des Täters nicht preiszugeben ? --217.231.48.125 22:01, 5. Jan. 2008 (CET)
Zitat hinzufügen?
Ggf. könnte man noch folgendes wie ich finde recht witziges Zitat hinzufügen.
Brigitte Mohnhaupt 1976: "Ein Revolutionär benötigt 3 Dinge: Mut, einen Alfa Romeo und ein ital. Rennrad" (Der vorstehende, nicht signierte Beitrag – siehe dazu Hilfe:Signatur – stammt von 84.163.105.141 (Diskussion • Beiträge) 00:42, 13. Jan. 2009)
- Allenfalls bei q:Brigitte Mohnhaupt, aber besser auch da nicht: Es ist ein ziemlich beliebiger Sponti-Spruch, der vermutlich auch nicht sicher auf irgendjemanden zurückzuführen ist. --80.129.86.203 01:16, 13. Jan. 2009 (CET)
- Zustimmung. Auch auf Wikiquote hat das nichts verloren. Der edit von IP 84.163.105.141 ist für mich in dreifacher hinsicht äußerst fragwürdig:
- Es wird keine seriöse, glaubhafte oder authentische quelle angegeben.
- Inhaltlich, von seinem politischen gehalt, ist der spruch eigentlich zu dumm, um ein spontispruch zu sein, geschweige denn von frau Mohnhaupt (die übrigens 1976 auch kein sponti war). Wenn man sich echte und belegte spontisprüche genauer ansieht, wird man in der regel bei allem humor und aller selbstironie zumindest die überreste von politischer tiefe finden (beispielsweise anfang der 1980er jahre in der hausbesetzerbewegung die umformulierung von Gefühl und Härte in Gewühl und Hertie, das durchaus als diskurs zwischen spontis und autonomen gedeutet werden kann).
- Die datierung 1976 widerspricht völlig der damaligen situation, der politischen positionen und den aktivitäten von frau Mohnhaupt. Sie kommt als urheberin oder benutzerin des spruchs nicht in frage.
- Inhaltlich zielt der angebliche spruch darauf, politisch zu diskreditieren. Meines erachtens ist IP 84.163.105.141 auf irgendetwas hereingefallen, im schlimmsten fall ist dies hier ein bewußter mißbrauch der diskussionsseite. Ich schlage vor, diesen diskussionsabschnitt zu löschen. Diese diskussion hat weder eine ernsthafte realistische grundlage, noch relevanz für den artikel. Grüße -- Krakatau 11:57, 13. Jan. 2009 (CET)
- Zustimmung. Auch auf Wikiquote hat das nichts verloren. Der edit von IP 84.163.105.141 ist für mich in dreifacher hinsicht äußerst fragwürdig:
Rolle bei der Schleyer-Entführung
Zurzeit folgende Fassung im Artikel:
"Während der Entführung des Arbeitgeberpräsidenten Hanns Martin Schleyer, bei der vier seiner Begleiter ermordet wurden, trat Mohnhaupt als Rädelsführerin auf."
Das klingt so, als ob Schleyer (zumindest unter ihrer Rädelsführerschaft) nicht ermordet worden wäre, sondern nur die 4 Begleiter.
Das macht nur dann Sinn, wenn Mohnhaupt tatsächlich lediglich bei der Entführung im engeren Sinne (also dem Zugriff in Köln ohne die Zeit der Geiselhaft und ohne die Ermordung Schleyers) als Rädelsführerin beteiligt war.
Offenbar ist aber das Gegenteil richtig: http://www.focus.de/politik/deutschland/raf/tid-7183/schleyer-entfuehrung_aid_130140.html --Oberbefehlshaber 15:49, 15. Mär. 2009 (CET)
- Naja, hängt davon ab, wie eng man "Entführung" definiert. Wenn damit der gesamte Prozess der Entführung, Erpressung und Ermordung gemeint ist, stimmt der Artikel so. Zur Klarstellung könnten man den Text aber auch entsprechend ergänzen. --Accipiter 16:03, 15. Mär. 2009 (CET)
- Nein, gerade wenn man (imho korrekterweise) "Entführung" weit fasst (also inklusive Geiselhaft und Ermordung) dann ist der Artikel in jetziger Fassung falsch. Denn der Artikel ordnet diesem Komplex "Entführung" 'nur' 4 Morde an Begleitern zu und unterschlägt die Ermordung Schleyers. Oberbefehlshaber 17:25, 15. Mär. 2009 (CET)
- Hab's jetzt entsprechend ergänzt. Oberbefehlshaber 17:43, 15. Mär. 2009 (CET)
Entfernung des Abschnitts "Bruch mit der Vergangenheit und Haftentlassung"
Bubacks nicht referenzierte Einschätzung kann hier nicht als reputable Quelle dienen. Die anschließende Schilderung einer scheinbaren Distanzierung ist andererseits eine extrem weitgehende Interpretation des Interviews mit dem Gefängnisdirektor, die so auch nicht stehen bleiben kann. Da müssen bessere Belege her. Gruß, --Accipiter 00:56, 3. Okt. 2010 (CEST)
- Warum wurde die Haftentlassung (Mohnhaupt wurde am 25. März 2007 auf Bewährung aus der Haft entlassen.) gestrichen? --Polarlys 13:03, 3. Okt. 2010 (CEST)
- Der steht schon in der Einleitung, ich habe den Satz außerdem unten weggenommen, weil der da unten völlig isoliert gestanden hätte. Der Artikel ist insgesamt etwas "unrund", eigentlich müsste der Abschnitt zu zweiten Gefänginsstrafe ans Ende, da würde dann auch der Satz zur Entlassung am Ende wieder passen. Gruß, --Accipiter 13:14, 3. Okt. 2010 (CEST)
Hartz IV in Einleitung
Die Einleitung eines Artikels soll eine kurze Zusammenfassung des wesentlichen Artikelsinhalts darstellen. Die Unbekanntheit der aktuellen Adresse und vor allem der Hartz-IV-Bezug gehören da sicher nicht hinein. Oder steht bei anderen Personen in der Einleitung, von welchen Bezügen sie derzeit leben? --178.200.159.21 21:29, 19. Okt. 2011 (CEST)
Foto
Warum hat dieser Artikel kein Foto? Gibt es kein Wikipedia-kompatibles Bild von der Mohnhaupt? -- Simplimus (Diskussion) 14:18, 14. Mai 2012 (CEST).
ALG II
Ich weiß nun wirklich nicht, wieso es für einen Wikipedia-Artikel zu einer Person, die in einer terroristischen Vereinigung tätig war, relevant sein soll, dass sie in irgendeinem Prozess ausgesagt hat, sie bestreite ihren Lebensunterhalt durch das ALG II. Ein solcher Artikel, wie dieser hier, soll ja immer ein kurzes Portrait darstellen, das die wichtigsten Informationen der Person behandelt, aber ich weiß nicht, inwiefern man genau bereits im zweiten Absatz diese Informationen anführt. Das kann gern als triviale Information in einem Abschnitt wie "Privates", "Leben" oder von mir aus auch "Heute" genannt werden, aber doch nicht direkt ganz oben als gefühlt eine der wichtigsten Informationen. (nicht signierter Beitrag von 88.75.155.123 (Diskussion) 11:33, 15. Aug. 2014 (CEST))
Abschnitt Ideologie
Das gehört nicht in den Artikel einer Einzelperson, sondern in den Hauptartikel RAF und das steht es schon.--nf com edits 19:43, 16. Mär. 2015 (CET)
Überarbeitet
Ich habe etwas gekürzt. Die Abschnitte Ideologie und Zusammenarbeit mit der Stasi gehören in den Hauptartikel und sind nicht der Person Mohnhaupt allein zuzuschreiben. Auperdem enthielt der vorliegenden Text an einigen Stellen eigene/unbelegte Schlussfolgerungen und Wertungen, die ich herausgenommen habe. Außerdem habe ich wörtliche Zitate richtig formatiert und kommas, kats, wikilinks usw. korrigiert. Daher bitte kein Komplett-rv. Beste Grüße --nf com edits 08:57, 17. Mär. 2015 (CET)
Mohnhaupt Brigitte: Ich bereue nichts. 24 Jahre lebenslänglich. Rebellog-Verlag
Wird denn hier jeder Schwachsinn gesichtet [23] [24]. Auch noch von einem Admin (Polarlys)... --Nuuk 11:37, 19. Mär. 2015 (CET)
- Habs jetzt nach 14 Monaten gelöscht. --Nuuk 17:29, 19. Mär. 2015 (CET)
Bild
Datei:Steckbrief_RAF_1982.jpg Sollte man dem Steckbrief entnehmen können. -- itu (Disk) 02:58, 7. Mär. 2015 (CET)
- Zu dieser Frage wurde sich hier ziemlich klar geäußert: Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2012/12#Fahndungsplakate --Häuslebauer (Diskussion) 14:55, 20. Mär. 2015 (CET) Bild nicht eingebunden sondern nur als Link wegen den dort geäußerten rechtlichen Bedenken. Denke das war im Sinne von URV eine unproblematische Änderung des Beitrags von Itu. --Häuslebauer (Diskussion) 14:57, 20. Mär. 2015 (CET)
Kinkels Verdienst?
Zitat: "Trotz einer neuen Welle der Gewalt setzte Kinkel seine Bemühungen um eine Lösung des Problems fort und erreichte schließlich, dass sich die Mehrzahl sowohl der in Freiheit befindlichen wie auch der inhaftierten RAF-Mitglieder zunächst zu einem Verzicht auf Gewalt gegen Personen bereitfanden." Dieser Satz bedarf meiner Meinung nach eines Beleges. Anderenfalls werde ich ihn umformulieren; es geht hier nicht um Kinkel. --Sir James (Diskussion) 22:51, 29. Aug. 2017 (CEST) Nachtrag: in Kinkels WP-Artikel ist seine damalige Initiative (gemeinhin als "Kinkel-Initiative" bezeichnet) mit keinem Wort erwähnt; der RAF-Artikel streift das Thema nur kurz. Es wäre angemessen, dies ausführlicher zu erklären. Kinkel handelte nicht alleine, sondern mit Unterstützung und Rückendeckung des Kanzlers und einiger Verantwortlichen aus der Justiz und den Ermittlungsbehörden. --Sir James (Diskussion) 23:35, 29. Aug. 2017 (CEST)
- Passt so keineswegs zum Stand der Forschung und auch nicht zur Selbstdarstellung der RAF. --Häuslebauer (Diskussion) 23:55, 29. Aug. 2017 (CEST)
Mindesthaftstrafe
Wegen der besonderen Schwere der Schuld wurde die Mindesthaftstrafe vom OLG Stuttgart am 15. März 2006 auf 24 Jahre festgesetzt
Die Mindesthaftstrafe muss bereits vorher festgelegt worden sein. Nach 15 Jahren gilt der Anspruch auf eine Haftprüfung, die in diesem Fall aber wegen der besonderen Schwere der Schuld nicht stattfand. Da nach dem Recht dem Gefangenen die Hoffnung auf ein Leben in Freiheit bewahrt werden muss, wäre nach dem Ablauf der 15 Jahre keine zeitliche Möglichkeit der Haftprüfung dem Gefangenen bekannt. Dies würde aber gegen das Recht sprechen.
Ja, genau, soweit ich weiß, bekam Mohnhaupt in mehreren Prozessen 3 Mal Lebenslänglich,plus 15 Jahre. Anschließend wurden die Urteile zusammen gefasst zu Lebenslänglich mit besonderer Schwere der Schuld.Da würde dann auch die Mindestverbüssungsdauer festgelegt. Soweit ich mich erinnere waren es 24Jahre. Rays1965 (Diskussion) 04:48, 21. Jul. 2020 (CEST)