Diskussion:Fürst

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Letzter Kommentar: vor 1 Monat von Perrak in Abschnitt Fürst dieser Welt
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Heutiger Gebrauch - Titel als Name

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Der Satz, "Gegenwärtig betrifft dies 54 deutsche Familien, ...", hat einen unklaren Bezug. Wann ist "gegenwärtig" (die Zahl kann sich jeden Tag geändert haben) und um was geht es? Geht es um 54 Familien, die den "Fürst" zum Namensbestandteil gemacht haben oder 54 Häuser die das ablehnen? --Vingerhuth (Diskussion) 22:22, 11. Aug. 2020 (CEST)Beantworten

Es ist so zu verstehen, dass rund 50 Familien in Deutschland bis zum Ende der Monarchie einen Titelträger in der Familie hatten, der einen höheren Adeltitel führte als der Rest der Familie, eben hier Fürst. Diese Praxis wurde in Preußen per Gesetz 1920 beendet und 1966 durch ein Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs für ganz Deutschland bestätigt. Bis heute ist es aber dennoch üblich, dass in vielen dieser rund 50 Familien, bei denen der Erstgeburtstitel Fürst lautete, der jeweilige Chef diesen Titel in der Öffentlichkeit auch verwendet und dies dadurch möglich ist, dass es sich dabei oft um ein Pseudonym handelt. In Einzelfällen gab es aber auch tatsächlich Namensänderungen beim jeweils zuständigen Standesamt, die aber gemäß dem Wunsch dieser Familien nur den Chef des Hauses betreffen und nicht auf die übrigen Familienmitglieder ausgedehnt werden. Nähere Hintergründe dazu stehen im Artikel Erstgeburtstitel und auf meiner Seite Benutzer:Stolp/Erstgeburtstitel. --Stolp (Disk.) 07:21, 16. Aug. 2020 (CEST)Beantworten

Wegen fehlender Belege wurde die Info gestrichen, dass der Namensbestandteil Fürst bis heute regulär sein kann

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Gestrichener Beitrag

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Mit diesem --> Edit wurde mein Beitrag rückgängig gemacht, der zum Inhalt hat, dass es einige Familien gibt, bei denen der frühere Titel „Fürst“ bis heute regulärer Namensbestandteil der früheren Adelsbezeichnung (gemäß Art. 109 Abs. 3 der Weimarer Verfassung) geblieben ist und für jedes Familienmitglied zutrifft, also kein Erstgeburtstitel ist. Für weibliche Personen dieser Familien ist der Familienname in die weibliche Form „Fürstin“ abzuwandeln. Beispiele dafür sind die Familien Fürst von Urach, Fürst von Hanau und Fürst von Wrede. Anscheinend klingt dies derart unglaubwürdig, dass es erst mal wieder getilgt werden musste.

Nähere Hintergrundinfos habe ich vor Jahren hier zusammengetragen: Benutzer:Stolp/Erstgeburtstitel#Name mit Namensbestandteil Fürst beim historischen Adel gibt es noch heute. Die Aussage lässt sich erst mal generell belegen zum Beispiel durch das Fachlexikon für das Standesamtswesen, erschienen im Verlag für Standesamtswesen, Frankfurt am Main 1987 (Siebte Auflage), ISBN 3-8019-5631-8. Es macht unter dem Stichwort Fürst auf Seite 231 folgende Angabe:

Fürst ist heute Namensbestandteil der früheren Adelsbezeichnung (Art. 109 Abs. 3 der Weimarer Verfassung). Für weibliche Personen ist der Familienname in die weibliche Form „Fürstin“ abzuwandeln. Seit dem 14.8.1919 geht „Fürst“ als Erstgeburtstitel nach dessen Tod nicht mehr auf den Nachfolger über.

Die Aussage ist natürlich erst mal ohne Beispiele, für welche Familien das ist heute Namensbestandteil dann überhaupt zutrifft. Der lapidare Lexikoneintrag im Fachlexikon für das Standesamtswesen schränkt das nur für Erstgeburtstitel ein, aber nicht generell. Um also entsprechende Beispiele zu finden, bei denen für jedes Familienmitglied bis heute beim Standesamt der ehemalige Adelstitel Fürst geführt wird, muss man sich etwas länger mit der Materie beschäftigt haben. Drei Beispiele kenne ich, ob es noch wesentlich mehr gibt, kann ich nicht ausschließen, kenne ich aber auch nicht. --Stolp (Disk.) 07:38, 16. Aug. 2020 (CEST)Beantworten


  • Beleg für die Familie Wrede im Internet: WREDE, The members of this family bear the title Prince / Princess von Wrede. In German, all members actually bear the title Fürst/Fürstin. Diese Seite ist Bestandteil eines Online gestellten Auszugs aus dem Gotha (Paul Theroff’s Royal Genealogy Site, Unterseite: AN ONLINE GOTHA). Bei diesem Online-Gotha bin ich immer wieder erstaunt, obwohl der Betreiber in den USA beheimatet ist, wie zeitnah dort alle genealogischen Ereignisse, die im deutschen Hochadel stattfinden (Geburt, Heirat, Tod) online aktualisiert sind. Meines Erachtens ist das somit eine der zuverlässigsten Quellen zum Deutschen Hochadel, die derzeit Online frei verfügbar sind. --Stolp (Disk.) 08:49, 16. Aug. 2020 (CEST)Beantworten
  • Beleg für die Familie Fürst von Urach bei Paul Theroff’s Online Gotha: WÜRTTEMBERG. Dort nach Urach suchen z. B. mit strg F. 31 Treffer, wobei Pr (Prince) für Fürst und Pss (Princess) für Fürstin steht. Dass alle Angaben auf der Seite des Online Gotha von Paul Theroff für die Familie Fürst von Urach zutreffen, lässt sich z. B. sehr gut mit dem Buch von Sönke Lorenz, Dieter Mertens und Volker Press (Hrsg.) in Das Haus Württemberg. Ein biographisches Lexikon. Kohlhammer, Stuttgart 1997, ISBN 3-17-013605-4, auf den Seiten 390 bis 398 überprüfen, wo alle betreffenden Familienmitglieder behandelt werden. Nur ein Beispiel daraus: Peter Fürst von Urach * 5. Juli 1944 in Bern, † 5. Juli 1977 in Stuttgart, Sohn von Albrecht Fürst von Urach, begraben auf dem Pragfriedhof in Stuttgart (Seite 395), in Wikipedia siehe auch Haus Urach#3. Verleihung, daraus einzelne Namensträger mit Wikipedia-Artikel (Karl Joseph Fürst von Urach, Wilhelm Fürst von Urach, Albrecht Fürst von Urach) --Stolp (Disk.) 10:48, 16. Aug. 2020 (CEST)Beantworten
  • Als Beleg für die Familie Fürst von Hanau wollte ich es auch bei Paul Theroff’s Online Gotha: HESSE erhärten. Dort mit strg F nach FRIEDRICH WILHELM, Elector of Hesse suchen. Bei genauerem Hinsehen zeigt sich mir nun allerdings, dass auch hier der Titel Fürst ein Erstgeburtstitel ist und somit als Beispiel für den generell gültigen Familiennamen Fürst doch nicht in Frage kommt. Das ist mir auch nochmal deutlich geworden, als ich die Sache in dem Buch Haus Hessen. Biografisches Lexikon, Hessische Historische Kommission, Darmstadt 2012, ISBN 978-3-88443-411-6 auf Seite 175 nachgelesen habe. Also, Fürst von Hanau ist hier wohl doch kein generell zutreffendes Beispiel. Im Pass steht dann wahrscheinlich doch für gewöhnlich Prinz von Hanau bzw. Prinzessin von Hanau. Also kenne ich doch nur zwei "gute" Beispiele, nämlich Fürst von Wrede und Fürst von Urach. Die Papiere dieser Leute habe ich aber natürlich auch noch nie in Händen gehalten. Dazu bin ich ja auch nicht befugt. Aber dennoch, Friedrich August Prinz von Hanau, geboren als Friedrich August Graf von Schaumburg (* 14. April 1864, Wiesbaden; † 26. April 1940 in Brünn), war der vorehelich geborene älteste Sohn des Fürsten Friedrich Wilhelm von Hanau aus dessen Beziehung zu Ludovica Gräfin von Schaumburg, geb. Gloede (* 6. Mai 1840 in Hamburg; † 20. April 1912 in München), die der Fürst von Hanau etwa zehn Jahre später heiratete. Friedrich August von Schaumburg strengte in Bayern juristisch die Namensführung "Fürst von Hanau Graf von Schaumburg" an. Die daraus resultierenden Urteile des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 4. Juni 1930 und des Landgerichts München vom 28. Mai 1931 ließen die Führung dieses Familiennamens zu (GHdA, Adelslexikon, Band IV, Band 67 der Gesamtreihe, Limburg an der Lahn 1978, S. 416 (Dargestellt beim Institut Deutsche Adelsforschung)) Die heute existierende Familie „Fürst von Hanau“ stammt von ihm ab. (Walter Heinemeyer und Ludwig Clemm, „Brabant“, in: Neue Deutsche Biographie 2 (1955), S.499-501, Onlinefassung: "Die Nachkommen, aus nicht ebenbürtiger Ehe, des letzten Kurfürsten, Friedrich Wilhelm, führen den Titel Fürsten von Hanau.") Sein Sohn Heinrich (1900–1971) wurde sogenannter 5. Fürst von Hanau, der Enkel Heinrich (1923–1998) 6. Fürst von Hanau und der Urenkel Philipp (* 1959) 7. Fürst von Hanau. (The Heirs of Europe: Hanau) -Stolp (Disk.) 11:23, 16. Aug. 2020 (CEST)Beantworten

Revidierter Vorschlag

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Es gibt Familien, bei denen der frühere Titel „Fürst“ bis heute regulärer Namensbestandteil der früheren Adelsbezeichnung (gemäß Art. 109 Abs. 3 der Weimarer Verfassung) geblieben ist und für jedes Familienmitglied zutrifft, also kein Erstgeburtstitel ist. Für weibliche Personen dieser Familien ist der Familienname in die weibliche Form „Fürstin“ abzuwandeln.[1] Beispiele dafür sind die Familien Fürst von Wrede[2][3] und Fürst von Urach.[4] Die EDV-Spezialistin Maria-Christine Fürstin von Urach war mit diesem Namen Mitglied des Aufsichtsrats der Daimler-Benz AG.[5]

  1. Fachlexikon für das Standesamtswesen, Verlag für Standesamtswesen, Frankfurt am Main 1987 (Siebte Auflage), ISBN 3-8019-5631-8. Eintrag unter dem Stichwort Fürst, S. 231
  2. WREDE: „The members of this family bear the title Prince/Princess von Wrede. In German, all members actually bear the title Fürst/Fürstin.“
  3. Familie Wrede, Eintrag bei heirsofeurope
  4. Sönke Lorenz, Dieter Mertens und Volker Press (Hrsg.): Das Haus Württemberg. Ein biographisches Lexikon. Kohlhammer, Stuttgart 1997, ISBN 3-17-013605-4, S. 390–398
  5. Deutschlands oberste DV-Frau Fürstin von Urach gestorben, computerwoche.de, 14. September 1990

Umgang mit dem Namensbestandteil in der Öffentlichkeit

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Obwohl der Namensbestandteil „Fürst“ (in Erinnerung an den ehemaligen Adelstitel) bei jedem Familienmitglied im Ausweis stehen dürfte, geht die Familie Wrede damit in der Öffentlichkeit nicht mehr in jedem Fall hausieren, wie man diesem Artikel eines Ausstellungsbesuches in Rosenheim im Jahr 2016 entnehmen kann. Da wird bei allen Familienmitgliedern Wrede auf jeden Anschein, dem historischen Adel angehört zu haben, verzichtet und sogar das von weggelassen. Beim 70. Geburtstag der Schwiegermutter 2015 war das nicht so: Ellinger Fürstin beging ihren 70. Geburtstag, Großer Auflauf des Adels in der Deutschordensstadt. --Stolp (Disk.) 14:06, 16. Aug. 2020 (CEST)Beantworten

Wie kommt es zum Fürstenstand?

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Vielleicht bin ich zu dumm, aber ich kann den Artikel nicht recht entnehmen, wie es zur Herausbildung eines Fürstenstands kommt? Ursprünglich sind wohl die StammesHerzöge die mächtigsten Führer im Land, die einen König wohl vor allem zur Verteidigung gegen äußere Feinde wählen (wobei wohl auch die Städte mit ihrem Interesse an ruhigem, überregionalem Handel die neue Zentralmacht unterstützen; wahrscheinlich die Kirche ebenso). Wie kommt es also nun dazu, dass sich eine Schicht von Macht und Würde über die StammesHerzöge legt? Passiert dieses durch die neue Zentralmacht, unterstützt von Städten und Klerus, die sich damit stärken will, ebenso wie mit den reichsunmittelbaren Grafen etwa (Markgrafen, Pfalzgrafen, Burggrafen). In diese Richtung weist die folgende Passage: "Die Sammelbezeichnung „Fürsten“ wird meist im Plural verwendet und ist im Heiligen Römischen Reich seit dem Hochmittelalter (ab Mitte des 13. Jahrhunderts) für die Regenten von Territorien des Reiches üblich, die als Fahnlehen direkt vom Reichsoberhaupt zu Lehen gingen (Reichsunmittelbarkeit)..." Bitte klären. Danke.--HilmarHansWerner (Diskussion) 03:08, 7. Aug. 2021 (CEST)Beantworten

Fürst dieser Welt

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Er fehlt noch im Artikel.

Mich würde aber zudem interessieren: Ich ging anhand dieser Bezeichnung und der Tatsache, dass der Fürst dieser Welt Gott untergeordnet ist, immer davon aus, dass ein Fürst immer noch ein Oberhaupt (bspw. den Kaiser) hat. Analog Prinz → König. Kennt sich jemand in diesem Bereich aus und könnte den Artikel noch ergänzen? --Schwäbin 16:00, 1. Okt. 2024 (CEST)Beantworten

Steht umseitig in der Einleitung: Im HRR waren Reichsfürsten direkt dem Kaiser untertan, hatten diesen also noch oberhalb. Nach dem Untergang des HRR (und vielleicht auch außerhalb desselben) gibt es aber auch Fürsten, die souverän sind, wie der von Liechtenstein. Außerdem ist Fürst auch der generische Begriff für adlige Herrscher mit unterschiedlichen Titeln.
Der Beiname des Teufels bezieht sich vermutlich auf die erste Bedeutung, wo es ein Oberhaupt gibt. -- Perrak (Disk) 21:53, 1. Okt. 2024 (CEST)Beantworten