Diskussion:Fahrlehrer

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Letzter Kommentar: vor 1 Monat von Lian Ju Chi in Abschnitt Vermutete Urheberrechtsverletzung
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An Renamed user a979a219d343704084d23ed1a9fb09da == Mögliche Urheberrechtsverletzung in Fahrlehrer

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Hallo,

auf der Seite Fahrlehrer befindet sich ein von dir eingefügter Text, der teilweise oder ganz mit dem Text von hier übereinstimmt und eventuell von dort übernommen wurde. Bitte beachte jedoch, dass auch in der Wikipedia Urheberrechte beachtet werden müssen. Texte, die außerhalb der Wikipedia veröffentlicht wurden, dürfen also nicht einfach hierherkopiert werden. Auf der Seite Wikipedia:Textplagiat sind Hinweise zum Vermeiden von Verstößen gegen das Urheberrecht zusammengefasst. Wenn du Fragen dazu hast, wird im Forum Wikipedia:Urheberrechtsfragen gerne darauf eingegangen.

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  • Alternativ kannst du den Text neu formulieren. Bitte kündige das zunächst bei der erfolgten Meldung des URV-Verdachts unter Wikipedia:Löschkandidaten/Urheberrechtsverletzungen an. Dann kannst du den Baustein aus dem Artikel entfernen und deinen umformulierten Text einfügen.

Wenn keine Bestätigung eingeht, wird der Text gelöscht. Wenn du Anmerkungen zu diesem Fall hast, melde dich unter Wikipedia:Löschkandidaten/Urheberrechtsverletzungen.

Viele Grüße Comparisonbot (Diskussion) 23:33, 12. Nov. 2024 (CET) ==Beantworten

Vermutete Urheberrechtsverletzung

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Servus allerseits,

der Wikipedia-Artikel „Fahrlehrer“ weist auffällig viele Ähnlichkeiten mit dieser externen Webseite auf.

Offensichtlich handelt es sich um eine Urheberrechtsverletzung, viele Textpassagen wurden aus der externen Webseite kopiert und in den Wikipedia-Artikel eingefügt. Vermutlich wurde die ganze Seite kopiert, um die Herkunft zu verschleiern wurden einige Änderungen vorgenommen. Diese Änderungen wurden größtenteils ohne Fachkenntnisse durchgeführt, daher ist dieser Artikel voller Fehler.

Es beginnt schon in der Einleitung: Bei der Erklärung eines Begriffes einen Wortteil aus dem eigentlichen Begriff zu verwenden, macht wenig Sinn. Ein (Fahr)Lehrer ist eine Lehrkraft.

Direkt am Anfang des Abschnittes „Deutschland“ wird der § 1 des Fahrlehrergesetzes zitiert, ohne darauf hinzuweisen, dass es ein Zitat ist. Die leichte Abänderung soll wohl darüber hinwegtäuschen; so was ist einfach nur peinlich.

Es wird behauptet, Fahrlehrer wären staatlich anerkannte Lehrkräfte, das scheint mir aus der Luft gegriffen zu sein. Entsprechende beweiskräftige Quellen sind nicht zu finden.

Die Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände ist eine Vereinigung und kein (Interessen)Verband. Vereine verfolgenden einen gemeinsamen Zweck und haben ein Organigramm. Ein Verband hingegen ist ein Zusammenschluss mehrer Körperschaften.

Ich habe mir die weiteren Unterschiede zwischen der externen Webseite und dem Wikipedia-Artikel genauer angeschaut. Durch die Änderungen haben sich einige inhaltliche oder grammatische Fehler eingeschlichen.

Im Abschnitt „Fahrlehrerlaubnis“ fällt auf, dass im Originaltext zu lesen ist: „Wer Fahrschüler bei praktischen Fahrerlaubnisprüfungen vorstellen möchte, bedarf ebenfalls der Fahrlehrerlaubnis oder der Anwärterbefugnis. Das Verb „vorstellen“ wurde geändert in „begleiten“. Fahrschüler stellt ein Fahrlehrer allerdings bei praktischen Fahrerlaubnisprüfungen vor, diese Änderung war kontraproduktiv.

Im weitern Verlauf des Artikels ist der Satz „Von ihr darf nur im Zusammenhang mit einem Beschäftigungsverhältnis oder mit der Fahrschulerlaubnis Gebrauch gemacht werden.“ zu lesen, das wurde doch bereits oben in der Einleitung geklärt.

Im Absatz bezüglich der Mofas, wird eine Fahrlehrerlaubnis der Klasse A erwähnt. Es muss heißen „Fahrlehrerlaubnisklasse A“, da für die Fahrlehrerlaubnisklasse A die Fahrlehrerlaubnisklasse BE Voraussetzung ist. Dies gilt entsprechend auch für die Fahrlehrerlaubnisklassen CE und DE. Auch wenn die Gesetz- und Verordnungsgeber so eine Bezeichnung verwenden, wird sie dadurch nicht richtig. Für die Ausdrucksweise „Fahrlehrerlaubnis der Klasse“ ist nur die Fahrlehrerlaubnisklasse BE geeignet, weil sie für sich alleine vorhanden sein kann. Alle anderen Fahrlehrerlaubnisklassen sind Erweiterungen der Fahrlehrerlaubnisklasse BE. „Fahrlehrer aller Klassen“, oder „Fahrlehrer der Klassen“ sind übrigens auch korrekte Ausdrucksweisen.

Dann liest man: „Demnach gibt es in der Bundesrepublik Deutschland keine reinen Motorrad-, Lkw- oder Busfahrlehrer.“ Das ist in vielen anderen Staaten auch so und durch die vorherige Erklärung „Die Grundfahrlehrerlaubnis ist die Fahrerlaubnis der Klasse BE. Diese ist für jede Erweiterung der Fahrlehrerlaubnis erforderlich“ sowieso schon klar.

Bei den Voraussetzungen für die Anwärterbefugnis ist zu lesen: „Bestehen der fahrpraktischen Prüfung und der Fachkundeprüfung“, das ist dasselbe wie die Voraussetzung „fachliche und pädagogische Eignung“, also „doppelt-gemoppelt“.

Ein weiterer Fehler: „Die Fahrlehrerausbildung muss gemäß § 7 FahrlG den Fahrlehreranwärtern fachliche und pädagogische Kompetenzen vermittelt, die sie zur Ausbildung von Fahrschülern benötigen.“ Es ist wohl „vermitteln“ gemeint, allerdings kann man Kompetenzen nicht vermitteln, das hängt damit zusammen, dass Kompetenzen von Werten fundiert und von Erfahrungen konsolidiert werden. Kompetenzen entwickelt man, die dafür erforderlichen Inhalte werden in der Fahrlehrerausbildung vermittelt. Täuschend ist hier der Gesetzestext des § 37 des Fahrlehrergesetzes, Absatz 1, Satz 1, Nummer 3: „der Fahrlehrerausbildungsstätte in ausreichender Anzahl Lehrkräfte zur Verfügung stehen, die in der Lage sind, in ihrem Aufgabenbereich den Fahrlehreranwärtern die nach § 7 notwendigen Kompetenzen zu vermitteln“. Gesetzgeber sind keine Bildungswissenschaftler. Das Einfügen von Gesetzestexten ohne nachzudenken bringt nichts.

Abschnitt „Ausbildungsfahrschule“: „Ausbildungsfahrlehrer dürfen nur in Ausbildungsfahrschulen Fahrlehreranwärter im Praktikum ausbilden.“, Das ist Unsinn, auch Fahrlehreranwärter, die noch nicht im Praktikum sind und bei einer Ausbildungsfahrschule hospitieren, müssen durch einen Ausbildungsfahrlehrer ausgebildet werden. Die Hospitation ist Teil der Fahrlehrerausbildung.

Immer wieder list man „Prüfungskommission“, das ist falsch, es ist ein Prüfungsausschuss. Eine Kommission ist eine beratende Arbeitsgruppe; der Ausschuss hingegen besteht aus Mitgliedern, die von der nach Landesrecht zuständige Behörde oder Stelle berufen wurden.

Bei der fahrpraktische Prüfung - Klasse A: “Die Leitkegel für die Grundfahraufgaben muss der Bewerber selber aufbauen.“ Muss heißen (wie auf der externen Webseite): „Die Leitkegel für die Grundfahraufgaben muss der Bewerber selbst aufbauen.“

Bei der Fachkundeprüfung heißt es: „Die Fachkundeprüfung nach § 16 FahrlPrüfV besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil, wobei die schriftliche Prüfung zuerst abgelegt wird.“ Ein Widerspruch in sich: Nach dem Komma list man auf einmal was von einer schriftlichen “Prüfung“, es ist aber nur der schriftliche “Teil“ der Fachkundeprüfung. Wieder ein Beweis für die fachliche Inkompetenz des Plagiators.

Die Lehrproben sollten besser bei den Fahrlehrerprüfungen eingegliedert sein; für sie ist ein eigener Abschnitt eher unpassend.

Abschnitt „Österreich“, gleich zu Beginn: „Um in Österreich die Lenkberechtigung zu erlangen, müssen nach der Fahrschulausbildung sowohl eine theoretische als auch eine praktische Fahrprüfung abgelegt werden.“ Das stimmt so nicht: Es gibt Klassen, bei denen nur eine der beiden Fahrprüfungen erforderlich ist.

Abschnitt „Schweiz“, ebenfalls am Anfang: „In der Schweiz ist für die praktische Ausbildung in den Klassen A und B (mit Lernfahrausweis des Fahrschülers) sowie“... Wieder ein inhaltlicher Fehler: Die Ausbildung der anderen Klassen ist ebenfalls mit dem Lernfahrausweis möglich. Diese falsche Information wurde wohl aus dem Wikipedia-Artikel „Lernfahrausweis“ übernommen.

Bei den Voraussetzungen für die Fahrlehrerbewilligung der Klasse BE (Schweiz): „keine verkehrsgefährdende Verletzung von Verkehrsvorschriften begangen haben sowie“..., dies ist irgendwie eine ulkige Ausdrucksweise.

Allgemein scheinen die Abänderungen mit einer kindlich-naiven Ausdrucksweise durchgeführt worden zu sein.

Liebe Grüße --2001:9E8:53A8:7400:1C81:10D7:F0DF:979F 23:48, 12. Nov. 2024 (CET)Beantworten

Ich habe hier im Voraus dargelegt, dass der Betreiber der externen Website von Wikipedia kopiert hat und nicht andersherum. --Lian Ju Chi (Diskussion) 00:39, 13. Nov. 2024 (CET)Beantworten
Servus und guten Morgen,
die Ausführungen hier sind ja nur Spekulationen.
Nichts davon ist nachvollziehbar.
Liebe Grüße --2001:9E8:53A8:7400:1C81:10D7:F0DF:979F 00:56, 13. Nov. 2024 (CET)Beantworten
Ist mir schon klar, dass du deine Website in fast einem Monat entsprechend angepasst hast, Ulrich.
Nur hat @Gnom die Website damals gesehen. --Lian Ju Chi (Diskussion) 01:02, 13. Nov. 2024 (CET)Beantworten