Diskussion:Feiertag (Deutschland)/Archiv/1

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Letzter Kommentar: vor 2 Jahren von TheRunnerUp in Abschnitt Aschermittwoch
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Lohnzahlung Buß- und Bettag

Zum Ausgleich für den arbeitsfreien Buß- und Bettag zahlen die sächsischen Arbeitnehmer den vollen Beitrag zur Pflegeversicherung. Das heißt aber nicht, dass der Buß- und Bettag dort unbezahlt wäre.

Ostersonntag und Pfingstsonntag

Unter Feiertage in Bayern werden auch Ostersonntag und Pfingstsonntag als Feiertag geführt. Ist dem so oder sind diese beiden Sonntage keine gesetzlichen Feiertage?Unterschrift Unbekannt 1. Jan 2007 (CET)


Was soll...

" Der frühere gesetzliche Feiertag Buß- und Bettag ist nicht mehr arbeitsfrei, aber besonders gesetzlich geschützt. ? "

... das Fragezeichen?Unterschrift Unbekannt 1. Jan 2007 (CET)

Verbesserungsvorschlag

Die bundesweit geltenden Feiertage in der Liste könnte man fetten.

Ich hab's gerade mal ausprobiert, sieht aber komisch aus und dient nicht gerade der Übersicht. Von den 16 Feiertagen sind immerhin 9 bundesweit gültig. Für die Feiertage in der Schweiz ist die Hervorhebung durchaus sinnvoll, dort sind einheitlich begangene Feiertage ja eine echte Seltenheit. Bei dieser Liste für Deutschland würde ich aber eher darauf verzichten. --PIGSgrame (Nachricht | Über mich | Beiträge) 01:06, 7. Apr. 2007 (CEST)

Feiertage in Brandenburg

Das Brandenburgische Feiertagsgesetz: [1] ist u.U. eine verlässlichere Quelle als das, was Dir einer erzählt hat, liebe IP. Gruß Thorbjoern 10:25, 24. Okt 2005 (CEST)

Ulmer Schwörmontag (Vorletzter Montag im Juli)

Ist das wirklich ein stiller Feiertag? Klingt eher nach Volksfest

Nein, das ist eher ein "unechter Feiertag". Habe das bei Gelegenheit gleich mal mit geändert! --PIGSgrame (Nachricht | Über mich) 05:05, 26. Jan 2006 (CET)

"Fehlende Tage" in Berlin

Ich habe die heute eingetragene Änderung über die 4 "fehlenden Tage" in Berlin rückgängig gemacht. Trotz intensiver Recherche und mehrjähriger Beschäftigung mit diesem Thema konnte ich nämlich nichts finden, was eine Unterscheidung zwischen normalen Feiertagen und fehlenden Tagen rechtfertigen würde. Laut FeiertagsSCHutzVerOrdnung für Berlin in Kombination mit dem Gesetz über die Sonn- und Feiertage sind Karfreitag, Ostermontag, Chrisit Himmelfahrt und Pfingstmontag in Berlin gesetzlich geschützte Feiertage wie in jedem anderem Bundesland auch, mit allen sich daraus ergebenden Konsequenzen. Wenn diese Änderung wirklich in die Wikipedia aufgenommen werden soll, dann halte ich eine Erklärung des Begriffs "Fehlender Tag" für dringend notwendig. Auch sollte dann aus dem Artikel hervorgehen, warum eine spezielle Unterscheidung notwendig ist und es nicht genügt, diese vier Tage als normale Feiertage zu markieren. --PIGSgrame (Nachricht | Über mich) 18:36, 5. Apr 2006 (CEST)

Schleswig-Holstein ohne Christi Himmelfahrt?

Bitte überprüfen und gfs. korrigieren.

Das stimmt natürlich nicht und wurde auch erst heute um 9:57h von einer IP behauptet, davor stand es jahrelang korrekt drin ;-) --PIGSgrame (Nachricht | Über mich) 20:13, 25. Mai 2006 (CEST)

Sonntage

Sind der Ostersonntag und der Pfingstsonntag gesetzliche Feiertage? --84.61.45.152 13:49, 23. Jun 2006 (CEST)

Ja, im Bundesland Brandenburg (und nur dort) werden sie im Feiertagsgesetz den anderen gesetzlichen Feiertagen gleichgestellt, siehe z. B. auch hier. Es verhält sich also in der Tat genau so, wie es im Artikel aufgelistet ist. --PIGSgrame (Nachricht | Über mich | Beiträge) 13:47, 28. Jun 2006 (CEST)
  • Die Begründung von PIGSgrame, dass Ostersonntag und der Pfingstsonntag nur in Brandenburg gesetzliche Feiertage sind und nur deshalb aufgeführt sind, ist unzulässig, denn in allen Bundesländern (in Brandenburg sind diese speziellen beiden Tage nur noch einmal zusätzlich als Feiertage erwähnt) sind sämtliche Sonntage den Feiertagen gleichgestellt (siehe Regelung zu Sonn- und Feiertagen). Die Darstellung ist nur einfach unvollständig, denn eigentlich müssten sämtliche Sonntage aufgeführt werden, aber das wäre unpraktikabel. So wie es aber von PSGame dargestellt und argumentiert wird, ist es auf der Grundlage sämtlicher entsprechenden Gesetze der einzelnen Bundesländer falsch.
  • Daher stelle ich meine Version vom 12.Februar 2007 wieder her. Die Belege zu dieser Aussage sind ausreichend dargelegt, einzig die Schlußfolgerung von PIGSgrame ist falsch. --Muetze71 20:28, 13. Feb. 2007 (CET)
Du vermischst hier zwei verschiedene Dinge. Selbstverständlich begeht man in allen Bundesländern das Oster- und Pfingstfest, und somit sind der Oster- und Pfingstsonntag in allen Bundesländern "besondere" Sonntage. Nun ist allerdings das hier nicht der Artikel über Sonntage, sondern der über gesetzliche Feiertage. Der Sinn der Darstellung in der Tabelle war darzustellen, dass das Brandenburgische Feiertagsgesetz diese beiden Tage ausdrücklich als gesetzliche Feiertage auflistet, während alle anderen Bundesländer darauf verzichtet haben. Niemand hat behauptet, dass der Oster- und Pfingstsonntag in Brandenburg eine höhere Stellung haben als in den anderen Bundesländern - auch an dem Satz, dass die Brandenburgische Regelung in irgendeiner Form für die Berechnung der Feiertagszuschläge relevant sei, habe ich bereits (siehe weiter unten) Zweifel angemeldet, es aber mangels genauen Wissens noch nicht geändert.
Das was jetzt dasteht, ist allerdings erst recht sinnlos, denn in Kombination mit dem Satz über die Bedeutung von und Feiertagszuschlägen legt die aktuelle Fassung den Schluss nahe, dass nur diese beiden Sonntage für die Berechnung solcher Zuschläge relevant sind - das halte ich für unnötige Irreführung. Ich schlage deshalb vor,
  • entweder die bisherige Fassung wiederherzustellen, um zu zeigen, dass Brandenburg diese Feiertage extra auflistet, obwohl sie als Sonntage ohnehin den gleichen Status wie gesetzliche Feiertage haben; der Einleitungssatz sollte in diesem Fall aber umgearbeitet werden, der Verweis auf die Zuschläge kann dann raus
  • oder aber - so wie es früher im Artikel schonmal war - diese beiden Sonntage ganz zu entfernen und in der Einleitung den Hinweis Feiertage, die stest auf einen Sonntag fallen, werden hier nicht mir aufgelistet unterzubringen.
Mit der Begründung, dass doch alle Feiertage den Sonntagen gleichgestellt seien dann doch zwei bestimmte Sonntage aufzulisten, obwohl sie aus gesetzlicher Sicht Sonntage wie alle anderen auch sind, halte ich jedenfalls für suboptimal. Je länger ich darüber nachdenke, desto mehr favorisiere ich meinen zweiten Vorschlag. Vorausgesezt allerdings, dass die zusätzliche Erwähnung der beiden Sonntage im Brandenburgischen Feiertagsgesetz tatsächlich irrelevant ist. --PIGSgrame (Nachricht | Über mich | Beiträge) 18:48, 14. Feb. 2007 (CET)
Sonntage haben bundesweit den gleichen Status, ob ein Bundesland irgendwelche Sonntage (zusätzlich) zu "gesetzlichen Feiertagen" erklärt, spielt dabei keine Rolle. Ich habe den Oster- und den Pfingstsonntag deshalb aus der Liste entfernt, denn es sind aus gesetzlicher Sicht ganz normale Sonntage. --217.235.115.221 18:35, 16. Feb. 2007 (CET)

Lieber PIGSgrame (Entschuldigung hatte deinen Namen woanders falsch geschrieben,

du hast immer noch nicht verstanden, dass sämtliche Sonntage in allen Bundesländern mit den gesetzlichen Feiertagen (die in Gesetzen dann aufgeführt werden) vollkommen gleichgestellt sind. Die Tatsache, dass Brandenburg die beiden Feiertage (Ostersonntag und Pfingstsonntag) noch einmal extra darstellt, ändert überhaupt nichts daran, dass in dem Brandenburger Gesetz (du führst es selbst an) der Sonntag als solches den Feiertagen eindeutig gleichgestellt wird (einfach nur mal weiterlesen). Warum Brandenburg nun eine kausale Doppelung/Mehrfacherwähnung in seinem Gesetz hat, lasse ich dahingestellt, da ich es nicht erarbeitet habe. Die eigentliche Aussage des gesamten Gesetzes ist aber eindeutig, und somit ist der Beitrag jetzt (es werden keine Feiertage die immer auf einen Sonntag fallen aufgelistet) absolut richtig.

Das Brandenburger Gesetz macht m.E. in diesem Punkt auch überhaupt keinen Sinn, denn warum müssen zwei bestimmte Feiertage explizit als gesetzlich geschützt aufgeführt werden, wenn genau dieser gesetzliche Schutz genau derselbe ist, der doch alle anderen Sonntage genauso gesetzlich unter besonderen Schutz stellt.

Die von dir vorgeschlagene Änderung (zwischenzeitlich durch IP eingearbeitet) die Sonntage ganz rauszunehmen, hatte ich auch erwogen (weil deren Auflistung irreführend war) aber es erst mal bei meiner Anpassung gelassen. Der jetzige Stand (17.2.07) ist für mein Dafürhalten die einzige logische Darstellung, und ich plädiere hierzu. --09:54, 17. Feb. 2007 (CET)
Doch, inzwischen glaube ich dir schon, dass alle Sonntage bundesweit überall gleichgestellt sind (ich wusste es vorher nicht genau, war aber nicht derjenige, der diese Aussage ursprünglich in den Artikel eingearbeitet hat). Meine Frage oben war ja, ob man obwohl es gesetzlich nicht relevant ist angeben soll, dass die betreffenden Sonntage in Brandenburg nochmal extra aufgelistet werden, oder ob man die Sonntage lieber ganz entfernen sollte. Mit der jetzigen Lösung bin ich auf jeden Fall einverstanden, sie verhindert unnötige Missverständnisse. --PIGSgrame (Nachricht | Über mich | Beiträge) 13:53, 17. Feb. 2007 (CET)

Schön das wir uns einig sind, so gefällt mir das. Schau mal in Feiertage in der DDR hier bei Gedenktage , da hab ich auch was rausgenommen (diese Tage spielten in der DDR überhaupt keine Rolle, sondern standen max. in irgendwelchen sozialistischten Kalendern: --Muetze71 16:39, 17. Feb. 2007 (CET)

Bewegliche Feiertage

bei der Tabelle fehlen: Rosenmontag -48, Aschermittwoch -46 - lieg es daran das in der Tabelle nur gesetzliche Feiertage stehen sollen? Aber was macht dann der Buß- und Bettag in der Tabelle?

Unter Stille Feiertage und Andere regional begrenzte Festtage könnte man dann aber in Klammern ergänzen wann der Tag ist (z.B. 48 Tage vor Ostern)

Hier die erweiterte Tabelle (falls sie übernommen werden soll):

Name des Feiertages 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 Abstand zum Ostersonntag bundes­einheitlich arbeitsfrei
Rosenmontag 07.02 27.02. 19.02 04.02. 23.02. 15.02. 07.03. 20.02. 11.02. 03.03. 16.02.      - 48 Tage          nein
Aschermittwoch 09.02 01.03. 21.02 06.02. 25.02. 17.02. 09.03. 22.02. 13.02. 05.03. 18.02.      - 46 Tage          nein
Karfreitag 25.03. 14.04. 06.04. 21.03. 10.04. 02.04. 22.04. 06.04. 29.03. 18.04. 03.04.      - 2 Tage            ja
Ostermontag 28.03. 17.04. 09.04. 24.03. 13.04. 05.04. 25.04. 09.04. 01.04. 21.04. 06.04.     + 1 Tag            ja
Christi Himmelfahrt 05.05. 25.05. 17.05. 01.05. 21.05. 13.05. 02.06. 17.05. 09.05. 29.05. 14.05.     + 39 Tage            ja
Pfingstmontag 16.05. 05.06. 28.05. 12.05. 01.06. 24.05. 13.06. 28.05. 20.05. 09.06. 25.05.     + 50 Tage            ja
Fronleichnam 26.05. 15.06. 07.06. 22.05. 11.06. 03.06. 23.06. 07.06. 30.05. 19.06. 04.06.     + 60 Tage          nein
Buß- und Bettag 16.11. 22.11. 21.11. 19.11. 18.11. 17.11. 16.11. 21.11. 20.11. 19.11. 18.11.      variabel          nein

--Ucc 21:10, 27. Aug 2006 (CEST)

ok - ich tausch die tabellen gegeneinander aus, poste hier aber die alte tabelle, nur für fen Fall der Fälle:
Name des Feiertages 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 Abstand zum Ostersonntag bundes­einheitlich arbeitsfrei
Karfreitag 25.03. 14.04. 06.04. 21.03. 10.04. 02.04. 22.04. 06.04. 29.03. 18.04. 03.04.      - 2 Tage            ja
Ostermontag 28.03. 17.04. 09.04. 24.03. 13.04. 05.04. 25.04. 09.04. 01.04. 21.04. 06.04.     + 1 Tag            ja
Christi Himmelfahrt 05.05. 25.05. 17.05. 01.05. 21.05. 13.05. 02.06. 17.05. 09.05. 29.05. 14.05.     + 39 Tage            ja
Pfingstmontag 16.05. 05.06. 28.05. 12.05. 01.06. 24.05. 13.06. 28.05. 20.05. 09.06. 25.05.     + 50 Tage            ja
Fronleichnam 26.05. 15.06. 07.06. 22.05. 11.06. 03.06. 23.06. 07.06. 30.05. 19.06. 04.06.     + 60 Tage          nein
Buß- und Bettag 16.11. 22.11. 21.11. 19.11. 18.11. 17.11. 16.11. 21.11. 20.11. 19.11. 18.11.      variabel          nein
--Ucc 00:34, 31. Aug 2006 (CEST)
Ich habe wieder die alte Tabelle eingesetzt, da ich es sinnvoller finde, wenn sie sich in der Tat auf gesetzlich anerkannte Feiertage beschränkt - aber selbstverständlich kann man das diskutieren. Natürlich stimmt es, dass der Rosenmontag und der Faschingsdienstag vor allem im Rheinland de-facto-Feiertage sind; beim Aschermittwoch trift das aber schon nicht mehr zu, er spielt lediglich in der Liturgie eine Rolle, ist in der Regel aber nirgendwo arbeitsfrei. Wöllten wir auch kirchliche Ereignisse berücksichtigen, dann müsste die Tabelle um ein Vielfaches erweitert werden, aber das wäre in diesem Artikel etwas themenverfehlt. Wöllten wir regionale de-facto-Feiertage mit auflisten, dann ist nur die Nennung des Rosenmontags wiederum zu wenig. Wie im Artikel zu lesen ist, gibt es noch ein paar mehr dieser unechten Feiertage. Und um noch die Frage was macht dann der Buß- und Bettag in der Tabelle zu beantworten: Der Buß- und Bettag ist im Bundesland Sachsen ein gesetzlich anerkannter, arbeitsfreier Feiertag, wie man auch der Erläuterung zur Tabelle entnehmen kann. --PIGSgrame (Nachricht | Über mich | Beiträge) 17:31, 6. Sep 2006 (CEST)
Ist ok, hatte nicht daran gedacht das der Buß- und Bettag ist im Bundesland Sachsen ein gesetzlich anerkannter, arbeitsfreier Feiertag ist. Damit wäre das hier ja geklärt. Alte Tabelle bleibt. Evtl. gibt es ja ananderer Stelle eine Ausführliche liste, bzw. man könnte ja eine anlegen - wenn bedarf besteht. :o) --Ucc 20:55, 21. Sep 2006 (CEST)

Was bedeutet (•) ?

Hallo, in der Tabelle findet sich bei Brandenburg zweimal der Eintrag (•). Was bedeutet dies? Eine Erklärung ist, soweit ich das sehe, nicht vorhanden. Gruß, Wasseralm 13:56, 18. Okt. 2006 (CEST)

Doch, es steht schon da, allerdings im Text und nicht in den Erläuterungen: Feiertage, die stets auf einen Sonntag fallen (also bei Feiertagszuschlägen von Bedeutung sind) werden in Klammern angegeben und nicht mitsummiert. Der Grund ist, dass im Brandenburgischen Feiertagsgesetz der Oster- und der Pfingstsonntag ausdrücklich als gesetzliche Feiertage genannt werden, was in allen anderen Bundesländern nicht der Fall ist (dort kommt diesen Tagen zwar in der Regel auch eine spezielle Bedeutung in Bezug auf die Ruhezeiten zu, in der Übersicht, meist §1, aufgelistet werden sie jedoch nicht). Ob dieser Fakt tatsächlich Konsequenzen für die Berechnung von Feiertagszuschlägen hat, ist mir leider nicht bekannt, auch wenn ich eher vermute, dass es nicht der Fall ist - schließlich sind Feiertage im Allgemeinen den Sonntagen gleichgestellt.
Ich habe mir schonmal überlegt, das in den Erläuterungen nachzutragen, habe diesen Gedanken dann aber verworfen, weil ich es für eher unwichtig hielt. Wem die Erwänung im Text nicht ausreicht, der kann es ja jederzeit gern in der Zeichenerklärung ergänzen. --PIGSgrame (Nachricht | Über mich | Beiträge) 19:44, 24. Okt. 2006 (CEST)
Danke für die ausführliche Erläuterung. Jetzt, wo ich den Text einmal in Ruhe durchgelesen habe, ist es natürlich sofort klar. Ergänzen kann man es in den Erläuterungen, falls wieder jemand darüber "stolpert". Gruß, Wasseralm 15:19, 4. Nov. 2006 (CET)

Überarbeiten: Stille Feiertage

Die genannten Einschränkungen unterscheiden sich stark von Bundesland zu Bundesland. So ist es definitiv falsch, dass Sportveranstaltungen nur am Buß- und Bettag und Karfreitag eingeschränkt sind. In vielen Bundesländern gelten wesentlich mehr Einschränkungen, insbesondere für Volkstrauertag, Totensonntag, ... Gleiches gilt für allgemeine öffentliche Veranstaltungen. Auch hier unterscheiden sich die Regelungen stark. So pauschal wie es momentan im Artikel steht, ist das alles untauglich.--217.235.25.147 13:41, 22. Nov. 2006 (CET)

Es hat denke ich keinen Sinn, die Einschränkungen für alle Bundesländer erschöpfend aufzulisten, stimme dir aber vollkommen zu, dass die aktuelle Fassung so nicht hinnehmbar ist. Ich werde den Abschnitt jetzt überarbeiten, für Genaueres allerdings auf die Feiertagsgesetze verweisen, die ja im Weblinksabschnitt bereits verlinkt sind. --PIGSgrame (Nachricht | Über mich | Beiträge) 21:02, 22. Nov. 2006 (CET)
Schön gemacht - so ist es viel besser!--217.235.12.85 09:45, 24. Nov. 2006 (CET)

Der Hinweis auf die "Stillen Feiertage" macht m. E. wenig Sinn, wenn diese schon längst nicht mehr still sind.
Heiliger Abend: Vielerorts öffnet die Gastronomie ab 21:00 wieder und wird gerade an Heilig Abend von allen Altersschichten stark frequentiert.
Buß- und Bettag: Verliert seinen Stellenwert als stiller Feiertag immer mehr, seit er kein bundesweiter Feiertag mehr ist. Wahrscheinlich auch dadurch begründet, dass er immer auf eine Mittwoch fällt.
Karsamstag: Ein normaler Samstag, der von außen nicht als besonderer Tag zu erkennen ist. In Zeiten länger werdender Öffnungszeiten verlieren gesetzliche Regelungen, die auf kirchlichen Einfluss zurückgehen, immer mehr an Bedeutung. Daher würde ich den Begriff "Stille Feiertage" nicht so stark hervorheben und die Feiertage nicht noch zusätzlich als Einzelpunktaufzählung angeben. Eine Aufzählung in einem Satz würde m. E. genügen.

Es geht nicht darum, ob man die stillen Feiertage sinnvoll findet oder nicht. Es geht letztlich auch nicht darum, dass viele dieser Tage immer mehr an Stellenwert verlieren. Fakt ist, dass die stillen Feiertage gesetzlich festgelegt sind und man in den meisten Bundesländern eine Ordnungswidrigkeit begeht, wenn man sich nicht an das Stillegebot hält. Richtig ist, dass sich kaum jemand dafür interessiert und deshalb diese Ordnungswidrigkeit in der Regel nicht verfolgt wird. Dass dieser Absatz in einem Artikel über Feiertage deswegen gleich keinen Sinn "macht", würde ich aber nicht behaupten. Die stillen Feiertage gelten nun einmal und wer sich darüber informieren will, der soll diese Information auch erhalten.
Übrigens: Deine ersten beiden Beispiele sind ungünstig gewählt: Der Heiligabend ist fast überall ein Tag, an dem nicht oder verkürzt gearbeitet wird und an dem es allgemein ruhig und beschaulich zugeht. Um diesen Tag weihnachtlich zu verbringen, muss man kein praktizierender Christ sein. Dass die Gastronomie später wieder öffnet ist klar, denn für sie gelten an allen stillen Feiertagen besondere Regelungen. Der Buß- und Bettag mag nicht mehr überall eine Rolle spielen, in bestimmten Regionen, z. B. Bayern, aber schon. Auch dieser Tag ist in jedem Fall "stiller" als mancher andere stille Feiertag. --PIGSgrame (Nachricht | Über mich | Beiträge) 13:14, 13. Jan. 2007 (CET)

Wo und wann waren Heiliger Abend und Karsamstag stille Feiertage ?? --Muetze71 20:48, 17. Feb. 2007 (CET)

Sie waren nicht nur, sie sind es, und zwar mindestens in Bayern. Siehe Artikel 3 Bayerisches Feiertagsgesetz oder Artikel Feiertage in Bayern. --PIGSgrame (Nachricht | Über mich | Beiträge) 23:27, 17. Feb. 2007 (CET)

Entschuldigung, von Stille Feiertage steht da nichts! Da steht stille Tage, dann sollte dies auch nur so genannt werden. --Muetze71 09:51, 18. Feb. 2007 (CET)

Das ist von Bundesland zu Bundesland verschieden, im §6 des Feiertagsgesetzes von Nordrhein-Westfalen wird z. B. von "Stillen Feiertagen" gesprochen. Andererseits ist das aber nicht ganz so wichtig, Hauptsache ist, dass es im Artikel einheitlich ist. --PIGSgrame (Nachricht | Über mich | Beiträge) 13:53, 18. Feb. 2007 (CET)

Änderungen vom 27.12.

Die Änderungen vom 27.12. habe ich wieder rückgängig gemacht. Gründe:

  • die Fußnotenziffern sind nun uneinheitlich formatiert. Ich sehe keinen Grund, warum man 1) und 2), aber (3), (5) und 7 schreiben sollte.
  • Beim Umformatieren ist auch noch ein Fehler reingerutscht: Die 7 steht steht nun bei BErlin, wo sie sicher nicht hingehört.
  • Mariä Himmelfahrt ist nicht in ganz Bayern Feiertag. Der Art. 4 des Bayerischen Feiertagsgesetzes schreibt aber vor, dass an diesem Tag in ganz Bayern Schulfrei ist. Ich weiß nicht genau,ob sich in der Praxis daran gehalten wird, aber die Fußnote war korrekt und muss deshalb stehen bleiben.

--PIGSgrame (Nachricht | Über mich | Beiträge) 20:00, 29. Dez. 2006 (CET)

Andere regional begrenze Festtage

  • Es ist verwirrend, wenn der Begriff Festtage eingeführt wird, ohne dass klar wird, warum Feiertage nun Festtage sind oder was Feiertage mit Festtagen zu tun haben. Hier müsste entweder der Begriff Festtage eingeführt werden oder ein Link auf Feiertag / Festtag erfolgen.
  • Regional begrenze Festtage exemplarisch aufzuzählen macht keinen Sinn. Wenn, dann alle Festtage nach Städten oder Regionen auflisten. Als regionale Festtage würde ich auch nur Tage bezeichnen, an denen in der Gemeinde oder Region die Geschäfte geschlossen sind.
Der Begriff "Festtag" wurde gerade gewählt, damit Verwechslungen vermieden werden: Tage wie Rosenmontag, Faschingsdienstag usw. sind eben Tage, an denen Feste stattfinden, aber keine Feiertage im gesetzlichen Sinn. Ich persönlich finde es eigentlich ganz gut so, wie es jetzt ist. Aus meiner Sicht "macht" das exemplarische Aufzählen einiger solcher Tage durchaus Sinn, denn der durch die Beispiele gebotene Überblick sollte eine Einschätzung ermöglichen, was man als "regionalen Festtag" ansehen kann und was nicht. Alle Festtage aller Regionen aufzulisten wäre meiner Meinung nach zuviel und eigentlich unnütze Arbeit. Wenn du allerdigns eine Liste erstellen möchtest, dann nur zu - wir könnten sie ja dann als Weblink einbinden. --PIGSgrame (Nachricht | Über mich | Beiträge) 13:14, 13. Jan. 2007 (CET)
Jetzt sitzt Du selbst den Begrifflichkeiten auf. "Feiertag" ist nach Deiner Darstellung etwas anderes als "Festtag", demnach hätten Festtage einen eigenen Eintrag verdient, statt unter den Feiertage fälschlicherweise gelistet zu sein. Mir ist es leider auch passiert, als ich vorschlug alle Festtage aufzulisten, gemeint waren natürlich Feiertage. Dann ist eine entsprechende Liste auch kein utopische Unterfangen mehr, sondern so wie oben aufgeführt durchführbar. So finden regional begrenze Festtage wenige Bindung zum Eintrag "Feiertage (Deutschland).
Mein Vorschlag wäre den Abschnitt ganz zu entfernen und durch einen eigenen Eintrag unter Festtag neu zu schreiben - halt, den Eintrag gibt es ja schon und eine Trennung zwischen den Begriffen Feiertag und Festtag wird dort auch nicht gemacht. Mist, jetzt war mein ganzes Geschreibsel von oben sinnlos und damit auch die Erklärung von meinem Vorschreiber. Irgendwie kann ich mich des Eindrucks nicht erwehren, dass der ganze Absatz einfach kommentarlos gelöscht gehört. Statt dessen sollte "Regionale Feiertage" als Überschrift einer Aufzählung stehen, die regional begrenze Feiertage auflistet. Das wäre in meinen Augen sinnvoller und logischer.
Wäre das eine Basis den Eintrag zu ändern oder müsste ich bei entsprechender Arbeit mit einer Rückgängigmachung meines Vorschreibers rechnen?
Beispiel:
Augsburg: Augsburger_Hohes_Friedensfest (8. August) - steht ja schon in der Tabelle
Noch eine Anmerkung: Aktuell finde ich es fragwürdig Rosenmontag/Fastnacht in einem Atemzug mit einem örtlichen Festtag zu nennen. Die Dimension regionaler Einschränkung würde ich bei so weit in Deutschland verbreiteten Festen nicht erkennen wollen. Bei Weihnachten/Silvester würde ich einer Aufzählung in der Liste noch weniger zustimmen. So ist keine Logik hinter "Andere regional begrenze Festtage" erkennbar.
Ich habe eigentlich kein Problem damit, den "Festtagen" einen eigenen Artikel zu gönnen. Allerdings finde ich auch die jetzige Variante nicht gerade unbrauchbar. In dem kurzen Absatz zur Begriffsklärung kommt ja zum Ausdruck, dass es hier vor allem um unechte Feiertage geht. Der Heiligabend zum Beispiel ist offiziell ein ganz normaler Werktag, allerdings arbeitet da am Nachmittag nur noch, wer unbedingt muss. Ähnliches gilt für Fastnacht: Während da im Rheinland praktisch gar nichts geht, wird in etwa Sachsen fast regulär gearbeitet. Es handelt sich also um nicht vom Gesetzgeber festgelegte, aber eben De-facto-Feiertage (übrigens ein Phänomen, das in der Schweiz viel offensichtlicher vorhanden ist), weshalb ich die Einordnung in diesem Artikel nicht so falsch finde. Vielleicht genügt es ja auch, den Absatz so zu belassen und ihn mit einem treffenderen Begriff zu überschreiben?
Weil du gerade das Friedensfest ansprichst: Dieser Tag ist als einziger unter den genannten Beispielen wirklich gesetzlicher Feiertag; falls du also die "regionalen Festtage" auslagern möchtest, muss er trotzdem in diesem Artikel und auch in der Tabelle der offiziellen Feiertage stehen bleiben. --PIGSgrame (Nachricht | Über mich | Beiträge) 03:42, 15. Jan. 2007 (CET)

Änderungen vom 12.01.

Diese Änderung habe ich wieder herausoperiert, denn das was danach dastand, war sinnentstellend falsch. Wenn in der Datumsspalte nur "Ostersonntag" ohne Angabe der Entfernung steht, dann würde das ja bedeuten, dass Pfingstmontag, Fronleichnam usw. am Ostersonntag stattfinden. Wo ist denn bitte das Problem, wenn die Tagesangaben in der Tabelle unten noch einmal auftauchen? Ich sehe auf jeden Fall keinen Grund, warum man die Lesbarkeit der oberen Tabelle verschlechtern und Unexaktheiten mit einbringen sollte, nur um eine wichtige Information nicht an zwei verschiedenen Stellen aufzulisten.

"d" ist im Übrigen das Einheitszeichen für Tage und somit als platzsparende Abkürzung völlig legitim. --PIGSgrame (Nachricht | Über mich | Beiträge) 13:14, 13. Jan. 2007 (CET)

Sorry, ich hatte nicht bedacht die Datumsangaben durch einen Zeitraum zu ersetzen.
Das Einheitszeichen würde ich in der akutellen Fassung dennoch durch "Tage" ersetzen, da es aus dem Kontext nicht hervorgeht.

Buß- und Bettag

Die Erklärung ( in DDR Feiertage) warum es nicht möglich sein soll, zu wissen wann der Totensonntag ist vollkommen Quatsch. Folgende Regel gilt laut kirchlicherm Kalender:

Advendsonntage sind die letzten 4. Sonntage vor dem 1. Weihnachtsfeiertag Totensonntag ist der letzte Sonntag vor dem ersten Advend Buß- und Bettag ist der Mittwoch vor dem Totensontag Damit ist es ganz unmissverständlich, und auch für liturgisch nicht bewanderte klar, wann der Tag ist. Für deine "allgemeingültige" Regel (...vor dem 23.November) ist völlig abwegig.

Nur mal zur Erinnerung: in 2005 war der Buß- und Bettag der 23.November, was deine Theorie ad absurdum führt. Ich ändere das daher wieder! --Muetze71 20:24, 17. Feb. 2007 (CET)

Der 23. November kommt für den Buß- und Bettag überhaupt nicht in Frage. Totensonntag wäre dann nämlich erst am 27. November und das funktioniert nicht, denn dann wäre der 4. Advent am 25. Dezember. Wie du aber richtig sagst, sind die Adventssonntage die Sonntag vor dem 25. Dezember und es ist allgemein bekannt, dass der 4. Advent spätestens am Heiligabend ist. Hättest du mal in einen Kalender geschaut, dann hättest du auch gesehen, dass der Buß- und Bettag 2005 am 16. November war. Und bevor du jetzt weiter behauptest, dass die Regel "vollkommen Quatsch" ist, möchte ich dich bitten, es ersteinmal sorgfältig zu überprüfen. Du wirst feststellen, dass der Buß- und Bettag frühestens auf den 16., spätestens auf den 22. November fallen kann und dass es sich bei diesem Datum immer um den Mittwoch vor dem 23. November handelt und somit "meine" Regel eben doch allgemeingültig ist.
Der Kirchenkalender und sonstige liturgische Schriften definieren den Buß- und Bettag natürlich mit Bezug zum Totensonntag. Für nichtkirchliche Leser ist der Bezug zum 23. November aber viel schneller und vor allem einfacher zu überblicken: Man muss damit weder über die Adventssonntage zurückrechnen noch das Datum des Totensonntags kennen, sondern kann sich immer an einem fixen Datum orientieren. In diesem Artikel geht es um die schnelle Übersicht der gesetzlichen Feiertag, es genügt daher vollkommen, wenn die litugische Definition im Artikel zum Buß- und Bettag dargestellt wird. --PIGSgrame (Nachricht | Über mich | Beiträge) 03:45, 18. Feb. 2007 (CET)

Ok, ich habe nachgeschaut, und du wirst es kaum glauben in 2 verschiedenen Kalendern, einmal 16.Nov.2005 und einmal 23.Nov.2005 gefunden (dabei handelte es sich um Geschenk einer Firma) und durch dann meine alten Filofax-Einlagen rausgeholt. Du hast Recht, 2005 war BuBe-Tag am 16.11.!

Deine Erklärungen zum 23.Nov. hatten aber ausgeführt, dass es sich um eine anerkannte und allgemeinverbindliche Regel handelt, das habe ich bislang aber nirgends finden können. Wenn du dazu Quellen findest, trage diese bitte nach. Der einfache Hinweis auf Vereinfachung ist ganz toll und wohl auch richtig, aber enzyklopädisch vollkommen wertlos da eine Theorienbildung. --Muetze71 09:50, 18. Feb. 2007 (CET)

Dass du verschiedene Angaben gefunden hast glaube ich dir sogar, denn mit dem Buß- und Bettag tun sich manche Kalendermacher etwas schwer. Selbst der Outlook-Kalender rechnet nicht immer richtig, für 2006 ermittelt er zum Beispiel den 15. November (was nachweislich nicht stimmen kann). Allein diese tatsache spricht doch eigentlich dafür, dass die Definition über den Totensonntag unnötig kompliziert ist ;-)
In der Diskussion zum Buß- und Bettag habe ich ein paar der zugegebener Maßen dünn gesähten Quellen angegeben, außerdem habe ich mich an einer ausführlichen Herleitung versucht, sodass zukünftig vielleicht auch diese Diskussionsseite als Quelle dienen kann. Auf jeden Fall ist die "23.-November-Regel" stark vereinfachend und nicht wirklich schwer nachzuvollziehen. Wir beide wissen, wann der Totensonntag ist - aber frage mal auf der Straße herum (vielleicht nicht gerade in Bayern), was man unter dem Begriff "Totensonntag" überhaupt versteht... --PIGSgrame (Nachricht | Über mich | Beiträge) 13:48, 18. Feb. 2007 (CET)

Feiertage, die immer auf einen Sonntag fallen

Warum sind Ostersonntag und Pfingstsonntag keine gesetzlichen Feiertage? --88.76.248.58 12:48, 3. Mai 2007 (CEST)

Das wurde hier in der Diskussion schon mehrfach angesprochen: Nur das Bundesland Brandenburg nennt sie als gesetzliche Feiertage, in allen anderen Bundesländern sind es reguläre Sonntage. Und auch für Brandenburg spielt es keine Rolle, weil in der BRD (anders als z. B. in der DDR) die gesetzliche Feiertage den Sonntagen gleichgestellt sind. Es ist somit egal, ob ein Sonntag zusätzlich auch zu einem gesetzlichen Feiertag erklärt wird und deshalb wurde der brandenburgische Sonderfall nach einiger Diskussion aus Gründen der Übersicht aus der Liste entfernt.
Deine Frage nach dem Warum lässt sich also folgendermaßen beantworten: Ostersonntag und Pfingstsonntag sind deshalb (fast) in der gesamten BRD keine gesetzlichen Feiertage, weil es durch die Gleichstellung von Sonn- und Feiertagen keinen Sinn hat, Feiertage zu definieren, die sowieso stets auf einen Sonntag fallen. --PIGSgrame (Nachricht | Über mich | Beiträge) 17:55, 3. Mai 2007 (CEST)
Ohne hier Öl ins Feuer gießen zu wollen: Das Ladenöffnungsgesetz NRW sieht für den Oster- und Pfingstsonntag explizit Ausnahmen zum an "normalen" Sonntagen erlaubten Verkauf von Backwaren, Zeitungen und Blumen vor. Da haben bei uns einige Bäckereien 500 € Bußgeld abgedrückt. D.h. so ganz gleichgestellt sind diese beiden Sonntage den anderen nicht. --Rat 21:44, 3. Mai 2007 (CEST)
Das hat meiner Meinung nach nichts mit dem Status als Feiertag zu tun. Rein theoretisch könnte ein Ladenöffnungsgesetz doch aus festlegen, dass am viertes Mittwoch im März die Läden nur bis 14:30h öffnen dürfen und trotzdem ist dieser Tag nicht gleich ein Feiertag. Dass Oster- und Pfingstsonntag beides Tage sind, die wie die meisten "stillen Tage" eine besondere Rolle im gesellschaftlichen Leben spielen und dass der Gesetzgeber vielleicht ein Interesse daran hat, die gelebten Traditionen dieser Tage zu erhalten, ist unbestritten. Gesetzliche Feiertage sind diese stillen Tage aber dennoch nicht. --PIGSgrame (Nachricht | Über mich | Beiträge) 21:08, 4. Mai 2007 (CEST)
Ergänzung: Als "stille Tage" kann man die beiden Sonntage aber durchaus listen, eben aufgrund der gerade genannten besonderen Vorschriften. Habe das soeben ergänzt. --PIGSgrame (Nachricht | Über mich | Beiträge) 21:22, 4. Mai 2007 (CEST)

Vorschlag

Finde die Tabelle hübsch. Nur die Datums-Angaben (z.B. -1d) sind auf den ersten Blick verwirrend, da Tag wohl mit d abgekürzt wird. Warum ist mir nicht klat. Es ist auf jeden Fall genügend platz das d zumindest durch Tag zu ersetzen. Möglich wäre auch:


Feiertag Datum BW BY BE BB HB HH HE MV NI NW RP SL SN ST SH TH
Neujahrstag 1. Januar
Heilige Drei Könige 6. Januar
Karfreitag 2 Tage nach dem Ostersonntag
Ostermontag 1 Tag nach dem Ostersonntag
Tag der Arbeit 1. Mai
Christi Himmelfahrt 39 Tage nach dem Ostersonntag
Pfingstmontag 50 Tage nach dem Ostersonntag
Fronleichnam 60 Tage nach dem Ostersonntag 1) 2)
Augsburger Friedensfest 8. August 3)
Mariä Himmelfahrt 15. August 5) 7)
Tag der Deutschen Einheit 3. Oktober 6)
Reformationstag 31. Oktober
Allerheiligen 1. November
Buß- und Bettag 4) Mittwoch vor dem 23. November 7)
1. Weihnachtstag 25. Dezember
2. Weihnachtstag 26. Dezember
Gesamtzahl 8) 12 13 9 10 9 9 10 10 9 11 11 12 11 11 9 10

--Thatway 05:27, 17. Mai 2007 (CEST)

okay, ist geringfügig breiter, aber die Untere Laufleiste erscheint bei mir auch im Artikel, vielleicht ist das bei anderen Browsern anders. Was meint ihr? --Thatway 05:32, 17. Mai 2007 (CEST)

Also bei mir (Firefox unter WinXP, 1024x768) erscheint die vertikale Laufleiste nicht. "d" ist das offizielle Einheitenzeichen für "Tage", aber es spricht auch nichts dagegen, einfach "Tage" zu schreiben. Wenn man nicht 39 Tage nach dem Ostersonntag, sondern Ostersonntag + 39 Tage schreibt, bleibt die Tabelle sogar gleich breit. Ich werde das jetzt einfach mal ändern. --PIGSgrame (Nachricht | Über mich | Beiträge) 12:17, 17. Mai 2007 (CEST)

Feiertage der Bundesbehörden

Kann der Bundestag Feiertage für die Bundesbehörden festlegen? --88.77.232.87 19:25, 9. Jun. 2007 (CEST)

Kannitverstan… -- Achates Differenzialdiagnose! 21:46, 9. Jun. 2007 (CEST)

Weihnachten

Warum heißen die Weihnachtsfeiertage in den Feiertagsgesetzen der Bundesländer nicht 1. und 2. Weihnachtsfeiertag, sondern 1. und 2. Weihnachtstag? --88.76.253.223 15:11, 23. Jun. 2007 (CEST)

Ich habe so langsam das Gefühl, dass dir die Antworten auf deine Fragen relativ egal sind und du hier zu deiner Belustigung Diskussionen auslösen oder eine Art Quiz veranstalten willst (Beispiel hier - wer so eine Frage stellt, kennt die Antwort bereits). Deshalb noch einmal der Hinweis, dass Artikel-Diskussionsseiten zur Diskussion über den Artikel an sich dienen und kein Forum für Fragen und Antworten zum Thema sind. Wenn dich deine Fragen wirklich interessieren (nach der Lektüre diverser Diskussionsseiten habe ich da aber ernsthafte Zweifel), dann veröffentliche sie bitte auf Wikipedia:Auskunft. Es sollten dann aber schon Fragen sein, die man sich nicht mit wenigen Minuten Artikelrecherche oder wie in diesem Fall simplem Nachdenken selbst benantworten kann. Auch bzw. vor allem für Quizspiele und "Intelligenztests" ist Wikipedia nicht unbedingt der richtige Ort. --PIGSgrame (Nachricht | Über mich | Beiträge) 22:57, 24. Jun. 2007 (CEST)

01.05.2008

In machen Feiertagsgesetzen steht: „Das Verbot der Störung des Gottesdienstes gilt nicht für den 1. Mai und den 3. Oktober, soweit diese Tage keine Sonntage sind.“. Meine Frage: Gilt dann das Verbot der Störung des Gottesdienstes auch nicht für den 01.05.2008? --88.76.227.16 21:00, 19. Sep. 2007 (CEST)

Sehr interessante Frage! Ich habe jetzt die Feiertagsgesetze der Länder noch einmal durchgelesen und habe festgestellt, dass kein Land den 2008-Sonderfall berücksichtigt hat. Es steht zwar nirgends, dass am 1. Mai und 3. Oktober Gottesdienststöringen erlaubt sind (was man sich ja denken kann), aber für das Tanzverbot und das Verbot öffentlicher Veranstaltungen ist es schon interessant, welches Ereignis nun "wichtiger" ist. Nach meinem Verständnis hat hier der Erste Mai Vorrang, denn es steht ja da: An den gesetzlichen Feiertagen mit Ausnahme des 1. Mai [...] ist verboten: Der 1. Mai wird also explizit und ohne Einschränkung von der Regelung ausgeschlossen. Wirklich klären lässt sich die Sache wohl nur, wenn die Ordnungsämter eine Ordnungsstrafe gegenüber Diskotheken aufgrund des Tanzverbotes verhängen oder eine Veranstaltung aufgrund des Feiertagsruhegesetzes schließen lassen. Danach wird dann vermutlich in einem Prozess geklärt, ob das Vorgehen der Behörden rechtens war. Vielleicht ändern manche Länder aber auch vorher noch die Feiertagsgesetze. Es kommt nämlich erschwerend hinzu, dass der Erste Mai und Christi Himmelfahrt vom Anlass her einander ziemlich widersprechen und es für praktizierende Christen undenkbar sein dürfte, den Himmelfahrstag mit Demonstrationen und lauten Straßenfesten zu begehen. Ich werde diese Diskrepanz im Artikel noch erwähnen. --PIGSgrame (Nachricht | Über mich | Beiträge) 17:19, 20. Sep. 2007 (CEST)

Reformationstag in B-W

Der Reformationstag ist in B-W schulfrei, oder? Könnte das mal bitte jemand ändern! Hier ist ein Link zur Quelle --89.15.116.244 18:51, 12. Jun. 2007 (CEST)

Ich habe gerade noch einmal auf die Seite geschaut und bemerkt das es mit dem Gründonnerstag wohl auch so ist. Soweit ich weis sind beide Tage jedes Jahr schulfrei (in B-W), nur merkt man es nicht, weil der Reformationstag in die Herbstferien und Gründonnerstag in die Osterferien fällt. Bitte ändert das, sofern es stimmt. (Fals dem nicht so ist, meldet euch bitte hier.).--89.15.116.244 19:04, 12. Jun. 2007 (CEST)

Per Gesetz gibt es diese Festlegung nicht, der Fall ist also nicht mit den beiden gesetzlich freien Schultagen in Bayern vergleichbar. Wie in allen Bundesländern legt auch in Baden-Württemberg das Kultusministerium freie Schultage fest, aber nur dadurch handelt es sich noch nicht um gesetzliche Feiertage. Es fällt ja auch auf, dass die Regelung erst ab nächstes Jahr gilt und dann nicht mehr fünf, sondern nur noch vier individuelle freie Tage von den Schulen festgelegt werden dürfen. Alles was hier also passiert ist, ist, dass das Kultusministerium aus einem beweglichen freien Tag einen festen gemacht hat. --PIGSgrame (Nachricht | Über mich | Beiträge) 23:10, 16. Jun. 2007 (CEST)
Ok.--89.15.102.159 08:42, 30. Jul. 2007 (CEST)

Bitte um Entschuldigung, ich muss meine oben gemachte Aussage korrigieren. In §4, Abs. 3 des Feiertagsgesetzes von Baden-Württemberg heitß es: Schüler haben an den kirchlichen Feiertagen Gründonnerstag und Reformationsfest schulfrei. Da dies also doch gesetzlich festgelegt und keine bloße Bestimmung des Kultusministeriums ist, sollte die Tabelle entsprechend ergänz werden. --PIGSgrame (Diskussion | Beiträge) 02:52, 23. Nov. 2007 (CET)

Was sind bundesheitliche Feiertage?

Gleich im ersten Absatz, letzter Satz, der nicht zur Editierung freigegeben ist, steht der Begriff "bundesheitliche Feiertage". Kann das mal in "bundeseinheitliche Feiertage geändert werden?

Der Artikel ist nicht gesperrt (und war es in letzter Zeit auch nicht). Habe es geändert. --PIGSgrame (Diskussion | Beiträge) 21:33, 4. Dez. 2007 (CET)

Einziger bundesrechtlich festgelegter Feiertag?

"Der einzige bundesrechtlich festgelegte Feiertag ist der Tag der Deutschen Einheit (3.10)" behauptet die Bundesrepublik Deutschland auf Ihrer Hompage (http://www.bmi.bund.de/cln_028/nn_122688/Internet/Content/Common/Lexikon/F/Feiertage__Id__20030__de.html). In Wikipedia hingegen steht im ersten Absatz, zweiter Satz, der nicht zur Editierung freigegeben ist: "Der Erste Mai und der Tag der Deutschen Einheit am 3. Oktober sind derzeit die einzigen Feiertage, die vom Bund festgelegt wurden". Ich vertraue der Bundesrepublik Deutschland mehr, schließlich ist sie die gesetzesgebende Instanz. Wer kann den ersten Absatz berichtigen?

Habe es mit Verweis auf die von dir angegebene Quelle geändert. --PIGSgrame (Diskussion | Beiträge) 21:34, 4. Dez. 2007 (CET)

Angeblich veraltetes Feiertagsgesetz NW

Der Link auf das Feiertagsgesetz NW ist veraltet, dort ist die 1989er Fassung verlinkt, in der noch der nicht der 3. Oktober als Feiertag vermerkt ist, sondern der 17. Juni. Bitte Link aktualisieren.

Wo steht in der verlinkten Datei etwas vom 17. Juni? Im Gegensatz zu anderen Bundesländern ist in NRW sogar explizit das Datum angegeben, es heißt dort in §2: "der 3. Oktober als Tag der Deutschen Einheit,". Wahrscheinlich ist die Anmerkung, wann "die Fassung der Bekanntmachung vom ..." zuletzt geändert wurde, nicht teil des Gesetzestextes, anders kann ich mir das nicht erklären. Es scheint sich aber um den aktuellen Text zu handeln. --217.235.75.113 22:04, 27. Mär. 2008 (CET)

Kritik

sollte dort nicht auch etwas zur ungerechten Verteilung der Feiertage in Deutschland zu finden sein? Gerade die norddeutsche Bundesländer empfinden es als unfair, dass sie viel weniger Feiertage haben als die Süddeutschen.--89.27.205.67 09:19, 22. Mai 2008 (CEST)

Ich fände es auch wichtig, diesen Umstand zu erwähnen. Es ist klar, dass auch im Südwesten und Süden nicht jeder z. B. am Frohnleichnamstag in die Kirche geht, sondern sich viele einfach über den zusätzlichen arbeitsfreien Tag freuen, den natürlich auch Norddeutsche gern hätten, aber nicht haben. Leider ist das nicht ganz einfach so zu formilieren, dass man niemandem auf den Schlips tritt. Ich werde es trotzdem mal versuchen. --PIGSgrame (Diskussion | Beiträge) 13:58, 24. Mai 2008 (CEST)
Habe nun mal einen Absatz dazu eingefügt, Änderungen sind selbstverständlich willkommen! --PIGSgrame (Diskussion | Beiträge) 18:05, 26. Mai 2008 (CEST)

Wunderbar, genau so hat ich mir das vorgestellt. Ich finde du hast den sachverhalt ziemlich genau getroffen. --89.27.221.192 16:46, 1. Jun. 2008 (CEST)

Regionale Feiertage

Hier fehlt noch der Hinweis auf den 15. August, der im Saarland sowie in Bayern in Gemeinden mit überwiegend katholischer Bevölkerung ein Feiertag ist (Mariä Himmelfahrt)!

Mariä Himmelfahrt ist in den genannten Regionen ein offizieller, gesetzlich anerkannter Feiertag. Er steht deshalb auch gleich in der Tabelle am Anfang, so wie alle anderen offiziellen Feiertage, die nur regional gelten (z. B. Heilige Drei Könige, Reformationstag, Buß- und Bettag). --217.235.112.111 21:01, 9. Jul. 2008 (CEST)

Heiligabend und Silvester

Ist es sinnvoll, Heiligabend und Silvester unter "andere regional begrenzte Festtage" aufzulisten, dazu noch ganz unten? Mag sein, dass ich als Hamburger eine schiefe Sicht der Dinge habe, aber von den anderen genannten habe ich (außer Rosenmontag und Fastnacht, die hier völlig ignoriert werden) noch nicht einmal gehört. Gibt es Gegenden in Deutschland, an denen Heiligabend und Silvester völlig normale Arbeitstage sind, ohne begrenzte Ladenöffnung etc? -- 85.176.180.248 10:19, 6. Jan. 2009 (CET)

Stille Feiertage

Anstatt "genaueres in den Landesgesetzen", wäre doch eine Tabelle auskunftsreicher.--Knallexus 20:45, 26. Jan. 2009 (CET)

Arbeitsrechtlich

Mal angenommen, ich arbeite in einer Niederlassung in Bayern. Der Hauptsitz ist in Hessen. Der 6. Januar ist in Bayern ein Feiertag in Hessen nicht. Was gilt?? Arbeitsplatz oder Arbeitgebersitz???? Vermeer1979 04:38, 16. Feb. 2009 (CET)

Arbeitsplatz --80.135.253.125 21:58, 28. Mai 2009 (CEST)
selbstverständlich Arbeitsplatz: sonst würden die AG einfach alle 'ne Niederlassung in einem Bundesland gründen mit wenig Feiertagen, und die süddeutschen Feiertage wären schlagartig ausgehebelt. Umgekehrt muss natürlich ein Hesse, der in Hessen für eine bayrische Firma arbeitet, am Dreikönigstag arbeiten - ist auch irgendwie klar, oder? Sonst könnte man Opel und Volkswagen kaufen oder reparieren, Mercedes, BMW und Porsche aber nicht. --Snevern 22:39, 28. Mai 2009 (CEST)

Ostersonntag kein Feiertag

Der Ostersonntag ist nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichtes offenbar kein ges. Feiertag. BAG vom 17. März 2010 - 5 AZR 317/09 --195.145.91.170 15:12, 18. Mär. 2010 (CET)

Ähm, das Gericht hat aber damit nicht erst heute entschieden, dass es keiner ist. Das war schon immer so. In dem Urteil wird lediglich begründet, was wir schon lange wissen bzw. wird damit bestätigt, was laut Gesetzt ohnehin schon klar ist.--Schlossbergprinz 19:18, 18. Mär. 2010 (CET)

Auschwitz-Feiertag

Warum ist der Auschwitz-Befreiungstag (27. Januar) nicht in der Liste? Immerhin einer der wichtigsten Feiertage der Bundesrepublik! Ich zitiere aus dem im folgenden verlinkten Artikel:

"Der 27. Januar, der Tag der Befreiung des KZ Auschwitz, ist seit 1996 in Deutschland offizieller Gedenktag für die Opfer des Nationalsozialismus. Der Gedenktag wird außer in Deutschland unter anderem auch in Israel, Großbritannien und Italien offiziell als staatlicher Gedenktag begangen. (...) Am 1. November 2005 erklärte die Generalversammlung der Vereinten Nationen den 27. Januar in einer Resolution offiziell zum internationalen Holocaustgedenktag"

[2]

Oder habe ich ihn nur überlesen? 79.193.116.233 10:14, 22. Apr. 2009 (CEST)

An so einem Tag wird sicher nicht "gefeiert". --80.135.253.125 21:55, 28. Mai 2009 (CEST)
Das obige Zitat bezeichnet den 27.1. dreimal als Gedenktag - und unter diesem Lemma ist er (seit März 2009) in der wikipedia auch genannt. Dort unter "Siehe auch" ein Link zu Jom haScho'a, einem israelischen Gedenktag für die Opfer des Holocaust usw. --Neun-x 08:00, 21. Apr. 2010 (CEST)

Verständnisprobleme

Unter Abschnitte - Bewegliche Feiertage, steht zu Anmerkung 2-Ostersonntag: Die Festlegung von Ostersonntag und Pfingstsonntag als gesetzliche Feiertage hat in Deutschland keine arbeitsrechtlichen Auswirkungen. -> ist der Ostersonntag ein gesetzlicher Feiertag - ja/nein? -aus aktuellen Nachrichten geht hervor, dass der OS kein gesetzlicher Feiertag ist ([3]) -dann ist obige Formulierung aber falsch, oder verwirrend. Mir suggeriert diese, der OS sei ein gesetzlicher Feiertag. -- 92.78.75.220 22:49, 17. Mär. 2010 (CET)

Das suggeriert tatsächlich, dass es wie der Pfingstsonntag auch ein gesetzlicher Feiertag ist. Ich hab mir mal die Quelle unter [12] angeschaut. Das betrifft Brandenburg. Kann es sein, dass Brandenburg für sich selbst die beiden Tage als Gesetzfeiertage anerkannt hat? Wäre aber auch wieder Blödsinn, weil es ja um bundesdeutsche nichtgesetzliche Feiertage handelt, also innerhalb aller 16 Bundesländer und so kenne ich diese auch. Wahrscheinlich ist, dass Brandenburg auf der Quelle das ganze nur rein formal führt oder jemand da nichtsahnennd oder ohne Wissen etwas eingerarbeitet hat?

Auf jedenfall müsste sich mal Jemand der missverständlichen Formulierung annehmen, denn weiter oben heisst es ja im Artikel dass es keine gesetzlichen Feiertage sind. --Schlossbergprinz 15:01, 18. Mär. 2010 (CET)

Was sind denn "bundesdeutsche nichtgesetzliche Feiertage"? Feiertage sind im Allgemeinen Ländersache (über die Sonderfälle müssen wir hier nicht diskutieren). Wenn im brandenburgischen Feiertagsgesetz also steht, dass in Brandenburg Oster- und Pfingstsonntag gesetzliche Feiertage sind und dies mit dem Gesetzestext als Quelle belegt ist, dann gibt es an dieser Tatsache erstmal nichts zu rütteln - außer es gäbe ein Bundesgesetz, das den Feiertagsstatus des Ostersonntags verneint. Davon ist mir allerdings nichts bekannt. In der Pressemeldung geht es ja um einen Fall in Niedersachsen. Für Niedersachsen trifft es auch zu, dass der Ostersonntag kein gesetzlicher Feiertag ist. Aus der verallgemeinernden Formulierung der Meldung kann man aber nicht schließen, dass die gesetzliche Bestimmung in Brandenburg unwirksam ist. --PIGSgrame (Diskussion | Beiträge) 19:14, 22. Mär. 2010 (CET)
Das aktuelle Urteil kann man ja auch für falsch halten. Das Gesetz unterscheidet nicht zwischen Sonntagen und Feiertagen und führt daher die, die stets an Sonntage fallen, meist gar nicht auf. Wo privaterweise ein solcher Unterschied gemacht wird, ist es schlicht Nonsens, den Ostermontag für einen höheren Feiertag als den Ostersonntag zu halten. abgesehen natürlich, die Tarifpartner würden das expliziterweise so festlegen, Tarifautonomie. Das war da aber nicht der Fall.--84.154.112.33 12:33, 5. Apr. 2010 (CEST)

Augsburger Friedensfest ist nicht weltweit einziges lokales Fest, welches durch ein Staatsgesetz geschützt ist

In der Schweiz sind die Ruhetagsgesetze kantonal, d.h. also staatlich (analog zum Land Bayern). In vielen dieser kantonalen Gesetzen ist es den Gemeinden jedoch freigestellt, eigene lokale Festtage festzulegen (z.B. Josefstag, Patronziniumsfestes) Quelle: Ruhetags- und Ladenschlussgesetz vom 23. November 1987 des Kantons Luzern http://lu.lexspider.com/LEXspider/faces/pages/htmlView.jsp?enactment=855&version=2&revision=1&hl=Ruhetag#art_1a --Henry II 14:41, 7. Apr. 2010 (CEST)

Stille Tage

Im Abschnitt Stille Tage folgt eine Aufzählung der "wichtigsten und fast überall berücksichtigten stillen Tage". Ich weiß nicht genau, wie es in anderen Bundesländern gehandhabt wird, aber zumindest in NRW sind nur vier dieser Feiertage auch wirklich still (siehe: http://www.hamm.de/dokumente/Flyer_stille_Feiertage_2010_2012.pdf). Die Formulierung "fast überall berücksichtigten stillen Tage" ist also etwas schwammig. (nicht signierter Beitrag von 87.181.182.131 (Diskussion) 20:02, 18. Mai 2010 (CEST))

Mariä Himmelfahrt

Dieser Tag fällt immer in die großen Ferien (Sommerferien) in Bayern und ist somit sowieso immer schulfrei. Wichtig könnte allerdings sein, ob er in Bayern bei den Jahresferientagen, die der Gesamtzahl nach (75 Tage einschließlich der in die Ferien fallenden Samstage) für alle Schulen in Deutschland gelten, mitgezählt wird. Harry8 00:05, 10. Aug. 2010 (CEST)

Termin Buß- und Bettag

Zu Bewegliche Feiertage Fußnote 5) "Mittwoch vor dem letzten Sonntag nach Trinitatis" ist nicht richtig. Siehe auch bei wikipedia Buß- und Bettag: Mittwoch vor dem Ewigkeitssonntag (= Totensonntag). Das ist der letzte Sonntag vom evangelischen Kirchenjahr. Die Ergänzung "und somit unabhängig von Ostersonntag" kann entfallen, denn die rechnerische Unabhängigkeit besteht nicht, worauf jemand bereits früher hingewiesen hat. (nicht signierter Beitrag von 91.46.119.178 (Diskussion) 17:29, 8. Dez. 2010 (CET))

Was soll an der Aussage in der Anmerkung falsch sein? Bei Buß- und Bettag steht, dass dieser elf Tage vor dem ersten Adventssonntag begangen wir. Ein Zusammenhang zur Lage des Osterfests ist damit nicht gegeben. --Martin Zeise 13:13, 11. Dez. 2010 (CET)
1) Hier auf dieser Seite steht aber der falsche Bezug zu Trinitatis. 2) Ostern liegt auf einem Sonntag wie auch die Adventssonntage und der Ewigkeitssonntag. Jeder Sonntag hat jeweils 7 Tage Abstand. Deshalb ist der Buß- und Bettag rechnerisch abhängig von jedem Sonntag. Ergänzend hier noch ein Hinweis zum Datum Tag = 16 + Osterkennziffer. Die Osterkennziffer beträgt 1 für 2010, 0 für 2011 und 5 für 2012. Wer sich dazu weiter informieren möchte, kann nach Osterkennziffer suchen.--91.0.180.90 12:49, 13. Dez. 2010 (CET)
Ich bin kein Kirchentheoretiker, aber soweit ich das sehe, das zählt das (evangelische) Kirchenjahr etwas eigenwillig, um der variierenden Lage des Osterfests gerecht zu werden. Nach Trinitatis werden die die Sonntage nur noch durchnummeriert. Deren Anzahl ändert sich aber von Jahr zu Jahr. Gegen Ende des Kirchenjahres wird von hinten gezählt. Der letzte Sonntag nach Trinitatis heißt dann Ewigkeitssonntag. Der ist nur abhängig von der Lage des 1. Adventssonntags. Trotzdem heißt er eben im evangelischen Kirchenjahr „der „letzte Sonntag nach Trinitatis“, insofern ist die Aussage im Artikel korrekt. Was du mir unter 2) sagen willst, verstehe ich nicht. --Martin Zeise 21:59, 15. Dez. 2010 (CET)
Bemerkst Du nicht den Widerspruch. Trinitatis ist der Sonntag nach Pfingsten und Pfingsten hängt von Ostern ab. Folglich ist Buß- und Bettag nicht unabhängig von Ostern. Je nach Ostern gibt es nur maximal den 20. bzw. 24. Sonntag nach Trinitatis, siehe Perikopenordnung. Die letzten drei Sonntage heißen anders. Der letzte Sonntag im evangelischen Kirchenjahr ist der Ewigkeitssonntag, wie Du mit dem Link richtig hinweist, aber dort wird Trinitatis nicht erwähnt. Ich schlage vor, die richtige Definition von dieser Seite Buß- und Bettag zu übernehmen und den Halbsatz "und somit unabhängig von Ostersonntag" wegzulassen. --91.46.98.222 01:39, 17. Dez. 2010 (CET)
Evangelisches Kirchenjahr
Schaue dir doch einfach mal nebenstehende Grafik an. Da wird deutlich, dass der Buß- und Bettag im evangelischen Kirchenjahr zur Trinitatiszeit gehört. Der Ewigkeitssonntag ist der letzte Sonntag in dieser Zeit. Insofern ist die Beschreibung „Mittwoch vor dem letzten Sonntag nach Trinitatis“ als Definition für die Lage des Buß- und Bettags auch nicht falsch. Allerdings ist meine Lust auf weitere Diskussionen doch begrenzt. Wenn du also denkst, dass dein Vorschlag sinnvoller ist, ändere doch einfach den Artikel entsprechend. Falsch ist das ja auch nicht. --Martin Zeise 07:57, 18. Dez. 2010 (CET)
Da vom Osterdatum die Anzahl der Trinitatissonntage abhängt, gibt es aufgrund der Definition tatsächlich einen konstruierbaren Zusammenhang zwischen der Osterkennzahl und dem Datum des Buß- und Bettags. Allerdings halte ich in einem Artikel, in dem es um verschiedene staatliche Feiertage geht, solche Betrachtungen für unnötig verwirrend. Wenn überhaupt, dann sollte dieser Zusammenhang höchstens im Artikel Buß- und Bettag erwähnt werden. Falsch ist der Bezug zu Trinitatis auf keinen Fall. Egal ob evangelisch (Ewigkeitssonntag) oder katholisch (Christkönigssonntag) und egal wie nummeriert und gezählt wird: Es ist immer der Mittwoch vor dem letzten Sonntag der Trinitatiszeit, also dem letzten Sonntag nach Trinitatis. --79.241.202.151 00:39, 29. Mär. 2011 (CEST)

feiertage im Kaiserreich und in der Weimarer Republik

hallo, mich würden die feiertage im kaiserreich und in der weimarer republik auch interesieren, hab nur wiki-artikel zu feiertagen in der ddr und im dritten reich gefunden... (nicht signierter Beitrag von 85.195.69.112 (Diskussion) 20:58, 26. Okt. 2011 (CEST))

Fehler?

wobei es acht weitere Feiertage gibt, die in allen 16 Ländern gelten. Neben diesen neun bundeseinheitlichen Feiertagen haben elf Länder weitere Feiertage festgelegt. << was stimmt den jetzt 8 oder 9 ? (nicht signierter Beitrag von 87.152.153.244 (Diskussion) 17:50, 30. Apr. 2012 (CEST))

Beides! Dort steht der 3. Oktober und acht weitere Feiertage, das macht zusammen neun. -- Wiprecht (Diskussion) 18:48, 30. Apr. 2012 (CEST)

Feiertage

Ostersonntag und Pfingssonntag sind in Brandenburg Feiertage, die arbeitsrechtliche Auswirkungen haben !!! Die Feststellung hier bei Wikipedia ist FALSCH !!!

Da es in Dt. nicht nur Beamte gibt, wird in vielen Berufen auch an Wochenendfeiertagen gearbeitet und somit ist für die Bezahlung dieser Sonntagsarbeit sehr wohl wichtig, ob es ein Sonntag oder ein Feiertag ist, denn die Grenzen für die Steuer- und Sozialversicherungsfreiheit begründen sich auf das jeweils geltende Feiertagsgesetz des Bundeslandes der Arbeitsstätte.

In Brandenburg sind der Ostersonntag und der Pfingssonntag Feiertage, in allen anderen Bundesländern nicht !!! (nicht signierter Beitrag von 84.189.216.138 (Diskussion) )

"FALSCH !!!" (warum eigentlich nicht 5 Ausrufezeichen?) ist leider keine hinreichende Begründung. Wenn du dieser Meinung bist, dann solltest du eine Quelle angeben, nach der es ein Unterschied ist, ob man an einem Sonntag, einem Feiertag oder einem Feiertagssonntag arbeitet. Dass diese Tage wie gesetzlich arbeitsfeie Tage zu behandeln sind, wird nicht angezweifelt und hat nichts mit Brandenburg zu tun. Im Artikel wird das Arbeitszeitgesetz zitiert, nach dem es bei keinen Unterschied zwischen Sonntag und Feiertagen gibt, es wird stets nur von "an Sonn- und Feiertagen" gesprochen, d. h. Sonntage haben grundsätzlich den gleichen arbeitsrechtlichen Sonderstatus wie Feiertage. Natürlich wird manchmal (auch außerhalb von Brandenburg, denn alle festen Feiertage können auf einen Sonntag fallen) an Tagen gearbeitet, die gleichzeitg Sonntag und Feiertag sind, aber daraus begründet ("somit") sich noch lange nicht, dass diese Tage anders als normale Sonntage zu behandeln sind. Der Begriff des "Wochenendfeiertags" ist hier nicht zielführend, denn ein Feiertag, der auf einem Samstag fällt, unterscheidet sich arbeitsrechtlich sehr wohl von einem regulären Samstag (der ein Werktag ist, während Feiertage niemals Werktage sein können). Dass Brandenburg das einzige Bundesland ist, in dem Oster- und Pfingstsonntag als Feiertage aufgeführt werden, steht bereits korrekt im Artikel, ist aber auch kein Beleg für die Unterschiedsbehauptung. --79.241.202.151 00:19, 29. Mär. 2011 (CEST)
Nach § 3b EStG Abs. 1 Nummer 2 sind Aufschläge für Sonntagsarbeit bis zu 50 % steuerfrei, wenn es sich nicht um einen Feiertag handelt („vorbehaltlich der Nummern 3 und 4“). Ist der Tag gleichzeitig ein Feiertag, sind 125 % steuerfrei. – Die Details zu Weihnachten, Silvester und dem 1. Mai lasse ich jetzt mal weg. --Hk kng (Diskussion) 12:16, 11. Mai 2012 (CEST)

Zitat Artikel:

Die Festlegung von Ostersonntag und Pfingstsonntag als gesetzliche Feiertage hat in Deutschland keine arbeitsrechtlichen Auswirkungen, außer in Baden-Württemberg, wo „besondere Warengruppen“ – das heißt Backwaren, Blumen etc. – an beiden Tagen im Gegensatz zu den übrigen Sonntagen nicht verkauft werden dürfen. In § 2 Abs. 1 des Feiertagsgesetzes für das Land Brandenburg werden sie zwar als Feiertage genannt, da aber auch dort die Feiertage den Sonntagen gleichgestellt sind (vgl. §§ 9 bis 11 ArbZG), hat diese zusätzliche Erwähnung keine Konsequenzen auf den Status dieser Tage, insbesondere auch nicht bei der Berechnung von Löhnen oder Feiertagszuschlägen. Alle anderen Länder führen Oster- und Pfingstsonntag erst gar nicht als Feiertage auf.

In Brandenburg (aber nicht in den 15 anderen deutschen Ländern) muss der Feiertagszuschlag auch für Oster- und Pfingstsonntag gezahlt werden: [4]

Also ist obige Aussage nicht präzise. --84.61.150.173 17:17, 31. Aug. 2012 (CEST)

Automatische bewegliche Feiertagstabelle

Hallo, für die beweglichen Feiertage gibt es bereits eine statische Tabelle. Ich habe ein bisschen mithilfe der Vorlagenprogrammierung eine automatische Tabelle erstellt. Ich wollte nun eure Meinung dazu einholen, insbesondere da die Tabelle ja eigentlich nur einmal im Jahr verbessert werden müsste. --xZise (Diskussion) 16:25, 24. Dez. 2012 (CET)

Ostersonntag und Pfingstsonntag

Ob Ostersonntag und Pfingstmontag gesetzliche Feiertage sind, kann für Arbeitnehmer sehr wohl interessant sein.

Nämlich dann, wenn ein Tarifvertrag für die Arbeit an gesetzlichen Feiertagen höhere Zuschläge als an Sonntagen vorsieht. So hat dass Bundesarbeitsgericht in seinem Urteil vom 17.03.2010 entschieden, dass an diesen Tagen lediglich der tarifliche Sonntagszuschlag zu zahlen ist, weil sie in Bremen und Niedersachsen keine gesetzlichen Feiertage sind:

http://juris.bundesarbeitsgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bag&Art=pm&sid=749df5d57a4c26bab6150e6abe785783&nr=14211&pos=0&anz=1

http://rechtsanwaltarbeitsrechtberlin.wordpress.com/2010/03/22/feiertagszuschlag-ist-der-ostersonntag-ein-gesetzlicher-feiertag/ --178.1.39.253 03:13, 13. Feb. 2013 (CET)

Tag der deutschen Einheit

Beruht der 3. Oktober als gesetzlicher Feiertag (Tag der deutschen Einheit) tatsächlich, wie in dem Artikel dargestellt wird, unmittelbar auf Bundesrecht (Einigungsvertrag oder Einigungsvertragsgesetz)? Wenn ja, woraus resultiert bzw. resultierte am 29. September 1990 die Gesetzgebungskompetenz des Bundes? --Arpinium (Diskussion) 16:44, 31. Mär. 2013 (CEST)

Rechtsgrundlage ist Art. 2 Abs. 2 des Einigungsvertrags. Die Gesetzgebungskompetenz ergibt sich aus der Natur der Sache. Zumindest sieht es der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags so, siehe hier. --91.224.226.196 15:34, 10. Jun. 2013 (CEST)

"Neue Feiertage" in Hamburg

Bezugnehmend auf diese Einfügung: Im Hamburger Feiertagsgesetz werden die gesetzlichen Feiertage in §1 festgelegt. Der als Quelle benannte §3a bezieht sich hingegen in beiden Absetzen ausdrücklich auf den §3 ("...gelten die Rechte aus § 3..."). Dieser besagt, dass sich Angehörige staatlich anerkannter Religionsgemeinschaften an bestimmten Tagen unter Hinweis auf religiöse Pflichten freinehmen können. Der neu eingefügte §3a konkretisiert dies für bestimmte Feste des islamischen und alevitischen Glaubens, Vergleichbares gibt es aber auch in anderen Bundesländern. Es ist im Sinne dieses Artikels zu weit hergeholt, von "neuen Feiertagen" zu sprechen: Die Feiertage sind weder neu noch sind es neuerdings allgemeingültige gesetzliche Feiertage. Man könnte natürlich eine neue Tabelle mit Sonderfestlegungen für Angehörige bestimmter Religionen einfügen - dazu müsster sich aber jemand die Mühe machen, dies für alle Bundesländer zu recherchieren. In die aktuelle, auf allgemeine gesetzliche Feiertage beschränkte Tabelle passt dies aber nicht. --PIGSgrame (Diskussion | Beiträge) 00:36, 3. Sep. 2013 (CEST)

Hmmm danke für die Erklärung. Ich hatte es fast schon befürchtet, nachdem ich nach dem Speichern nochmal für andere Bundesländer so ganz grob nachgeforscht hatte. Im Moment fehlt mir aber die Zeit, eine Sondertabelle für §3 für alle Bundesländer zu erstellen. — Raymond Disk. 08:46, 3. Sep. 2013 (CEST)
Ich befürworte die vorgeschlagene Erweiterung der Übersicht. Nichtchristliche Feiertage spielen in unserer Gesellschaft eine immer größere Rolle, so dass eine Ergänzung wie die von Raymond hilfreich und zielführend ist. Vielleicht kann man ja erst mal mit einem oder wenigen Bundesländern anfangen (Beispiel: Regelungen in den Bundesländern (Auswahl)) und dies nach und nach erweitern. Filmografien bei Schauspielern sind auch meist nicht volständig, wenn dies auch nicht das beste Beispiel ist. Gerald SchirmerPower (Diskussion) 10:47, 3. Sep. 2013 (CEST)

Ablage historischer Hintergrund

1934 wurde scheinbar das erste mal ein gesetz verabschiedet (außer der Einführung des 1.Mai ein Jahr früher) mit dem auf nationaler Ebene die Feiertage verbindlich festgeschrieben wurden. Dabei wurden einige christliche abgeschafft. Bitte weitere Belege hier abkippen um irgendwann etwas zum geschichtlichen Hintergrund schreiben zu können. --V ¿ 15:34, 12. Jan. 2015 (CET)

Fußnoten?

Anscheinend wurde der Artikel geschrieben, bevor Fußnoten eingeführt wurden. Anders lässt sich eigentlich nicht erklären, warum diese so kompliziert gestaltet sind. Sollte auch mal geändert werden, denn im Moment gehen die teilweise ganz schön durcheinander. a×pdeHallo! 21:11, 22. Nov. 2015 (CET)

Da niemand widersprochen hat, habe ich zwischenzeitliche alle Anmerkungen in Fußnoten umgewandelt. a×pdeHallo! 10:44, 23. Dez. 2015 (CET)

Weihnachten

Selbst der als "Nachweis" genutzte link zur deutschen Botschaft in den USA (!) weist den 25.12. als "Christmas" aus (für 2016 macht sie das auch für den 26.12.!). Da sollte es doch wohl bessere Nachweise geben!

Im übrigen sind der 25.12. und der 26.12. kirchliche Feiertag der Kirche, zu der sich immernoch die meisten Deutschen bekennen, die Kirch Jesu Christi, und ganz gleich in welcher Konfession, der 25.12. ist "Weihnachten". Die Zusätze "erster" oder "zweiter" WFT sind rein umgangssprachlich und können gerne als Randnote erwähnt werden (was ich ja bereits zu Beginn gemacht habe), aber bitte auch nicht mehr. Schließlich soll wikipedia nicht der TF dienen, selbst wenn immer mehr Deutsche überhaupt nicht wissen, was da an so manchem Feiertag gefeiert wird.

Oder möchte hier irgendjemand vielleicht Christi Himmelfahrt durch "Vatertag" ersetzen?!? Hoffentlich nicht ... a×pdeHallo! 08:24, 24. Nov. 2015 (CET)

Der Link wurde lediglich zum Vergleich gegeben und du findest dort „Second Christmas Day“. Bitte schau einmal in einen bürgerlichen Kalender, dort findest du die Bezeichnungen erster und zweiter Weihnachtsfeiertag (und auch Christi Himmelfahrt…). Der von dir eingesetzte Begriff „Stephanitag“ ist in Deutschland m. E. gar nicht gebräuchlich. Wo auf den hl. Stephanus referenziert wird, hieße es hier „Stephanstag“. Da aber dieser aber nicht durchweg begangen wird, ist es der zweite Weihnachtsfeiertag geworden. Versuche darüber hinaus, zwischen liturgischen und bürgerlichen Kalendern zu trennen. Für den liturgischen Kalender gibts unter anderem Kirchenjahr. Wieso du die doppelten Links unter der Überschrift „Hohe Feiertage“ trotz Hinweis wieder eingesetzt hast, ist auch unklar.--Turris Davidica (Diskussion) 18:12, 24. Nov. 2015 (CET)
Nachtrag: das BMI dürfte nun wirklich amtlich genug sein: [5]--Turris Davidica (Diskussion) 18:18, 24. Nov. 2015 (CET)
Bitte genau lesen: im verlinkten BMI-Artikel heißt es, genau wie auch in den im Artikel als Quelle angegebenen Landesgesetzen, 1. Weihnachtstag und 2. Weihnachtstag (also ohne -feier-). --TheRunnerUp 18:42, 24. Nov. 2015 (CET)
Wegen mir kann es auch Weihnachtstag heißen, die Disku bewegte sich um den Ausdruck „Stephanitag“ herum. Den finde ich dort nicht.--Turris Davidica (Diskussion) 19:19, 24. Nov. 2015 (CET)
Ok, da habe ich einfach das Lemma genommen, muss aber gestehen, dass ich den 26.12. nur als "St. Stephanus" kenne, allenfalls "Stephanustag". Da können wir uns sicherlich noch irgendwie einigen. a×pdeHallo! 20:01, 24. Nov. 2015 (CET)

Der link zum BMI zeigt, dass auch auf obersten Bundesbehörden immer weniger Menschen wissen, wovon sie reden. Nicht jeder Feiertag muss auch auf "-tag" enden. Der 1.1. ist "Neujahr", nicht "Neujahrstag" usw.

Und der 25.12. ist eben "Weihnachten", da braucht kein "-tag" oder "-feiertag" angehängt zu werden. Im übrigen verstehe ich nicht, wieso immer wieder der 26.12. auf "zweiter Weihnachts(feier)tag" geändert wird, die Fußnote aber ignoriert wird. Dort steht in aller Ausführlichkeit, dass sich umgangssprachlich eben auch die Bezeichnungen "1. WFT" und "2.WFT" breitgemacht haben. Das muss doch wirklich reichen! a×pdeHallo! 20:01, 24. Nov. 2015 (CET)

Also, bei allem guten Willen, das Lemma heißt Feiertage in Deutschland, die verlinkte Übersicht des BMI ist eine Angabe der nationalen Feiertage Deutschlands. Von Umgangssprache kann keine Rede sein, es sind, wie bemerkt, Angaben des bürgerlichen Kalenders. Auf die „stephanotische“ Problematik bin ich oben eingegangen. --Turris Davidica (Diskussion) 09:12, 25. Nov. 2015 (CET)
Aber vielleicht ist Dir aufgefallen, dass es überhaupt nur einen einzigen offiziellen Feiertag der Bundesrepublik Deutschland gibt, und das ist der 3. Oktober! Alle anderen Feiertag (auch die so genannten "bundeseinheitlichen Feiertage") sind Sache der Länder, daher kann das BMI überhaupt keine Referenz für deren Namen sein ... a×pdeHallo! 09:52, 25. Nov. 2015 (CET)
@Axpde: Weihnachten ist nicht der 25. Dezember, sondern der Zeitraum von 24. Dezember bis 2. Februar. --TheRunnerUp 19:32, 25. Nov. 2015 (CET)
Nein, auch da muss ich Dir widersprechen, der Zeitraum vom 25.12. (!) bis 2.2. nennt sich Weihnachtszeit. Wenn wir hier nach dem volkstümlichen Irrglauben gingen, wäre das ca. August bis 24.12. ... :-( a×pdeHallo! 19:45, 25. Nov. 2015 (CET)

Also mal ehrlich: Der Begriff Stephanstag wird in keinem Feiertagsgesetz verwendet und ist mir in Deutschland, anders als in Österreich und der Schweiz, noch nie über den Weg gelaufen. Mag sein, dass der Begriff in der Kirche gelegentlich fällt, aber das spielt mit Verlaub für die heutige Bedeutung von Weihnachten eine untergeordnete Rolle: die gesetzlichen Feiertage legt der Staat und nicht die Kirche fest. Vielleicht nennt man den Tag auch hierzulande regional so, aber dann wäre das "volkstümlich" und sicher nicht die Bezeichnung, die ein Bundesministerium oder Landesgesetze verwenden. Erster und zweiter Weihnachtsfeiertag sind die offiziellen Bezeichnungen, es wurden mehrere Quellen dafür angegeben. Dass du deine Begriffsetablierung unbedingt durchdrücken willst und dafür allen bis hin zu den deutschen Behörden Unwissenheit vorwirfst, ist nicht nur reichlich unverschämt, sondern vor allem Unsinn. --84.180.117.213 22:51, 6. Dez. 2015 (CET)

Au weia, wenn ich das schon lesen muss: "das spielt mit Verlaub für die heutige Bedeutung von Weihnachten eine untergeordnete Rolle" – meinst Du etwa, dass Weihnachten zu einem rein kapitalistischen Konsumfest verkommen ist, bei dem ein aus den USA importiertes Werbemaskottchen einer großen Brausemarke bekannter ist als das Christkind, um das eigentlich an diesem Fest geht? Ja, so gesehen könntest Du Recht haben, dummerweise legt nicht der Staat Feiertage fest (abgesehen vom Einheitstag), sondern die Bundesländer, und die richten sich nach dem, was die Kirchen vorgeben haben!
Die genannten "Quellen" sind alle unzuverlässig, allein schon die "Deutsche Botschaft in den USA" zu zitieren ist eine Frechheit! a×pdeHallo! 07:34, 7. Dez. 2015 (CET)
Also jetzt ist aber bitte mal gut: ich hab mich recht geduldig mit deinen Ansichten auseinandergesetzt, aber – neben anderem – den Verweis in der Disku (nicht im Artikel selbst) darauf, daß auch die amerikanische Botschaft den zweiten Weihnachtsfeiertag „Second Christmas Day“ nenne, eine „Frechheit“ zu nennen, geht nun doch ein wenig zu weit.--Turris Davidica (Diskussion) 09:46, 7. Dez. 2015 (CET)

Ok, meine Formulierung war etwas daneben, daher nochmal in aller Ruhe und zum Mitschreiben:

  1. Die Botschaft in Washington ist keine valide Quelle, zumal sie nicht einmal deutsche Bezeichnungen benutzt.
  2. Auch das Bundesinnenministerium ist in diesem Fall keine valide Quelle, da es einzig und allein für den "Tag der Deutschen Einheit" verantwortlich zeichnet. Alle anderen Feiertag sind Ländersache, und die richten sich nach den Vorgaben der christlichen Kirchen!

Fazit: Keine validen Quelle für die offizielle Bezeichnung "x. Weihnachts(feier)tag"! a×pdeHallo! 14:17, 8. Dez. 2015 (CET)

Ok, es ist Ländersache. Dann schau mal in die div. Landesgesetze was dort steht. --TheRunnerUp 15:41, 8. Dez. 2015 (CET)
Zu deinem ersten Punkt, noch, Axpde: daß es in direkter Übertragung an dieser Stelle „Second Christmas Day“ heißt, obwohl sie bei der Botschaft ohne weiteres hätten „Saint Stephen’s Day“ schreiben können, wenn sie das denn gewollt hätten, ist aber schon deutlich geworden?--Turris Davidica (Diskussion) 18:30, 8. Dez. 2015 (CET)
Gegenfrage, was wenn die Botschaft in Washington "Boxing Day" geschrieben hätte um sich sprachlich den Leuten anzupassen, für die diese Seite geschrieben wurde (i.e. für Amerikaner)? Müssten wir dann auch hier "Schachteltag" schreiben? Wohl kaum!
Also bitte, können wir endlich die Botschaft in Washington lassen und uns um valide Quellen bemühen? Bislang wurde das nämlich nicht getan! a×pdeHallo! 13:03, 9. Dez. 2015 (CET)
Du bist derjenige, der krampfhaft eine umstritte Änderung einfügen möchte, als bemühen nicht "wir uns" um valide Quellen, sondern du allein hast Quellen beizubringen, die eindeutig belegen, dass die zu Hauf vorhandenen Quellen für die jetzigen Angaben falsch sind. Tipp: "Es haben bloß alle außer mir keine Ahnung mehr" ist keine geeignete Quelle, und mehr kam von dir zu diesem Thema bis jetzt nicht. Ebenfalls irrelevant ist die (völlig korrekte) Feststellung, dass die Feiertagsregelung Ländersac6he ist. Erstens ist eine Publikation des Bundes selbstverständlich nicht deswegen pauschal falsch, weil sie Informationen über von den Ländern getroffene Regelungen zusammenfasst. Zweitens, und auch das wurde schon mehrfach festgestellt, werden deine Begriffe auch in keinem einzigen Ländergesetz (ja, ich habe soeben noch einmal alle durchgesehen!) verwendet. Es gibt verschiedene Schreibweisen der Ordnungszahlen ("Erster" und "1.") sowie verschiedene Bezeichnungen des Tages ("Weihnachtstag" und "Weihnachtsfeiertag"), aber weder "Weihachnachten" noch "Stephanstag". Das könntest du nun wieder damit abbügeln, dass "selbst in den Behörden immer weniger Menschen Ahnung haben", aber diese Stammtischparolen wirst du nicht ernsthaft als "valide Quelle" verkaufen wollen. Ich möchte dich nun also meinerseits bitten, "valide Quellen" dafür beizubringen, dass die offiziellen Tagesbezeichnungen entgegen aller vorhandenen Belege und insbesondere entgegen aller Länderfeiertagsgesetze "Weihnachtstag" und "Stephanstag" lauten. Dabei bitte ich zu beachten, dass die Feiertage in Deutschland, ungeachtet ihrer kirchlichen Tradition, nicht von den Kirchen festgelegt werden. Eine erneute Einfügung der Begriffe nur aufgrund des Arguments "alle dumm außer mir" werde ich als Vandalismus melden. --08:08, 10. Dez. 2015 (CET) (ohne Benutzername signierter Beitrag von 84.183.244.43 (Diskussion))
Zustimmung, von "Weihachnachten" habe ich tatsächlich noch nie etwas gehört!
Wenn Du von "Stephanstag" noch nie gehört hast, dann kann ich nur annehmen, dass Du weder zur römisch-katholischen, altkatholischen, anglikanischen oder evangelisch-lutherischen Kirche noch zur griechisch-orthodoxen Kirche (die feiert erst am 27. Dezember) gehörst, bzw. deren Glauben praktizierst. Das ist aber kein Grund oder gar Beleg dafür, dass dieser Tag nicht so heißt! a×pdeHallo! 08:45, 10. Dez. 2015 (CET)
Du reitest nicht wirklich auf offensichtlichen Tippfehlern herum und hältst das für ein Argument?! (nicht signierter Beitrag von 84.183.244.43 (Diskussion) 09:08, 10. Dez. 2015 (CET))
Natürlich habe ich den Begriff "Stephanstag" bereits gehört. Es geht hier aber nicht darum, welchen Glauben irgendjemand praktiziert oder wie der Tag in irgendeiner Sprache oder Glaubensgemeinschaft genannt wird. Es geht um die offiziellen Bezeichnungen, wie du ja selbst schreibst, und das sind Weihnachten und Stephanstag nun einmal nicht - dafür haben ich und Andere gerade noch einmal nicht weniger als 16 Belege genannt und zuvor verifiziert. (nicht signierter Beitrag von 84.183.244.43 (Diskussion) 09:08, 10. Dez. 2015 (CET))
  1. Anderer Benutzer Diskussionsbeiträge werden nicht verändert oder zerrissen!
  2. Wer es angeblich so genau nimmt, dem unterstelle ich bei derart offensichtlichen Schreibfehlern, dass er Dinge generell nicht so genau nimmt!
  3. Mir wurden hier bislang nur zwei Belege genannt: Die deutsche Botschaft in Washington und eine Informationsseite des BMI. Wo sind die anderen 14 angeblichen Belege? Ich sehe keine! a×pdeHallo! 13:35, 10. Dez. 2015 (CET)
Wieso soll ich Belege für etwas bringen, was seit etlichen Jahren anerkannt ist? Für Belege siehe bitte die Artikel Weihnachten und Stephanitag!
Aber drehen wir den Spieß einfach noch ein weiteres Mal herum:
  • Erster Weihnachtstag ist nur eine Weiterleitung auf Weihnachten und wird in diesem Artikel nicht einmal erwähnt. Es gibt nirgends einen Beleg für "Erster Weihnachtstag", hingegen wird der Begriff "Weihnachten" und seine Bedeutung lang und breit erklärt (bitte selber lesen, wer mir nicht glaubt).
  • Wenn es offiziell keinen ersten Weihnachtstag gibt, wieso sollte es dann offiziell einen zweiten Weihnachtstag geben? Wieso einen "2." wenn es keinen "1." gibt?
  • Auch im Artikel Zweiter Weihnachtsfeiertag(!) gibt es keinerlei Belege für die offizielle Verwendung dieser Bezeichnung, er ist lediglich ein Zusammengeschreibsel wie der 26. Dezember oder Stephanstag sonst noch in Europa genannt wird.
Also bitte: Belege anführen oder aufhören mit den Unterstellungen! a×pdeHallo! 08:38, 10. Dez. 2015 (CET)
Die Qualität eines Wikipedia-Artikels steht hier eigentlich nicht zur Debatte und es ist auch kein Beleg für einen Wikipedia-Artikel, ob ein anderer Artikel einen Begriff erwähnt oder nicht. Du verwechselst ganz einfach, was gesetzlich festgelegt ist und was du persönlich an diesem Tag begehst. Niemand will dir dein kirchliches Weihnachten mit dem Gedanken an den Heiligen Stephanus nehmen, aber mit "offiziell" hat das alles nichts zu tun. --84.183.244.43 09:07, 10. Dez. 2015 (CET)
Bislang sind hier keine validen Belege für die angebliche offiziellen Verwendung von "1. W(F)T" oder "2. W(F)T" beigebracht worden. Die Namen Weihnachten und Stephanstag sind aber über Jahrhunderte hinweg in Gebrauch und mehr als ausreichend belegt! Ich komme Euch doch soweit entgegen, dass die umgangssprachliche Bezeichnung erwähnt wird, mehr ist aber nicht drin! Also: Ohne Belege keine Änderung! a×pdeHallo! 13:35, 10. Dez. 2015 (CET)
Du forderst valide Quellen? Bitte 1. ein Artikel vom bmi [6] und 2. als Beispiel für Ländergesetze das Bayerische FTG [7] geht's offizieller? Zumindest ersterer ist soweit ich sehe oben schon genannt und von Dir als nicht valide abgelehnt worden. Warum auch immer... --Sedebs (Diskussion) 14:07, 10. Dez. 2015 (CET)
§ 1 FTG BW: "Erster Weihnachtstag", "Zweiter Weihnachtstag", ebenso § 1 FTG BY und § 2 ThürFtG (die schreiben "erster" und "zweiter" allerdings klein). § 2 FTG NW: "1. Weihnachtstag", "2. Weihnachtstag", ebenso § 2 NFeiertagsG, § 2 SFTG, § 1 HFeiertagsG, § 1 LFtG RP, § 1 FTG HH, § 2 FTG M-V, § 2 SFG, § 2 FeiertG LSA, § 1 SächsSFG, § 2 FTG HB, § 2 FTG BB und § 1 FTG BLN. Von nur umgangssprachlichem Gebrauch kann also keine Rede sein. --Mark (Diskussion) 14:16, 10. Dez. 2015 (CET)
Falls es hilft: Ich kann zur Klärung der Frage gerne meinen Terminkalender beisteuern.-- Nicola - Ming Klaaf 14:31, 10. Dez. 2015 (CET)
Also in meinem steht am 25. Dezember "Weihnachten" und am 26. Dezember "Hl. Stephanus" ... a×pdeHallo! 00:57, 20. Dez. 2015 (CET)
In den Landes-Feiertagsgesetzen (ich habe Stichproben gemacht, nicht alle angeschaut), ist einheitlich vom "1. und 2." bzw. "ersten und zweiten Weihnachtstag" die Rede. Ich weiß nicht wie klar die Quellenlage noch sein soll. --Nobody Perfect (Diskussion) 14:45, 10. Dez. 2015 (CET)
Dann frage ich mich aber schon, warum ...
  1. diese Quellen nicht schon lange genannt und
  2. diese Quellen immernoch nicht in den Artikel eingebaut wurden!
Ich werde nicht eure Arbeit machen. a×pdeHallo! 00:57, 20. Dez. 2015 (CET)
Die quellen wurden genannt: Alle 16 Feiertagsgesetze der 16 deutschen Bundesländer. Links findest du in dieser Diskussion und im Artikel. Und nun hör bitte auf, dich dumm zu stellen. Du hast nicht deswegen Recht, weil du alle gegenteiligen Belege einfach ignorierst. --19:36, 20. Dez. 2015 (CET) (ohne Benutzername signierter Beitrag von 84.183.243.139 (Diskussion))
Erst lesen, dann verstehen, als letztes ggfs. antworten (dürfte sich nach dem Verstehen manchmal erübrigen)!
Ich sagte, dass es
  1. sehr lange gedauert hat, bis an Stelle von Meinungen und Geschwätz endlich Belege genannt wurden,
  2. ja wohl nicht meine Aufgabe ist, diese Nachweis dann endlich mal in den Artikel einzubauen!
Bei textlichen Änderungen ist sind hier einige sehr schnell bei der Hand, aber nicht, wenn es darum geht, die Belege für die Änderungen auch in den Artikel einzubauen! a×pdeHallo! 19:48, 20. Dez. 2015 (CET)

Dieter Hüsch hätte gesagt. "Sie wissen nichts, können aber alles erklären." Frohe Weihnachten (oder sagt man Frohe Weihnacht?) allerseits! Bitte keinen Disput darüber. mfG--Hopman44 (Diskussion) 14:07, 12. Dez. 2015 (CET)

Zu den "Kürzungen" von Christi Himmelfahrt:
Nachdem hier so lange für die korrekte Nennung von "x. Weihnachtstag" gestritten wurde, muss diese für *alle* Feiertage gelten, ansonsten wäre die Tabelle eine unzulässige Reduzierung auf eine Auswahl ohne nachvollziehbare Abgrenzung, welche Bezeichnungen in die Tabelle aufgenommen werden und welche nicht!
Ich bin auch nicht glücklich darüber, dass die 16 Länder fünf verschiedene Bezeichnungen für diesen Feiertag gewählt haben (eigentlich sogar sechs nach der unten stehenden Tabelle von Benutzer:Harry8, aber das vorangestelle "Tag" gehört streng genommen nicht zur Bezeichnung), aber ich bin schon froh, dass in keinem Land vom "Vatertag" gesprochen wird ;-) a×pdeHallo! 10:38, 23. Dez. 2015 (CET)
Meine Reduktion ging vielleicht etwas weit, verschiedene Schreibweisen ein- und derselben Bezeichnung sind allerdings wirklich keine verschiedenen Bezeichnungen, sondern lediglich ein Hinweis darauf, wohin man es mit der Bindestrichitis noch treiben kann, Christi-Himmel-Fahrts-Tag etwa fehlte noch. ;) --Turris Davidica (Diskussion) 19:36, 23. Dez. 2015 (CET)
Und so heißt der Tag in NW. Jetzt stimmen die Sternchenangaben nicht in jedem Fall. MfG Harry8 20:39, 23. Dez. 2015 (CET)
??? Ich stehe jetzt auf der Leitung, das war ein Scherz, die Angabe mit drei Bindestrichen stand zuvor nicht im Artikel. Wo fehlt es nun?--Turris Davidica (Diskussion) 20:46, 23. Dez. 2015 (CET)
Oh doch, ich hab’s korrigiert. MfG Harry8 21:00, 23. Dez. 2015 (CET)
Schau noch einmal genau hin: „Christi-Himmel-Fahrts-Tag“ [sic!] hat zuvor nicht im Artikel gestanden und du hast es daher auch nicht wieder eingesetzt. Ist aber nicht weiter wichtig. Grüße 2U2, --Turris Davidica (Diskussion) 17:38, 25. Dez. 2015 (CET)

1./2. Weihnachtstag: Feiertagsgesetze der Länder

Eine kleine Auswahl der Gesetzestexte, alle nennen übereinstimmend den "1. Weihnachtstag, 2. Weihnachtstag".

Hessen: http://www.rv.hessenrecht.hessen.de/lexsoft/default/hessenrecht_rv.html?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&documentnumber=1&numberofresults=21&fromdoctodoc=yes&doc.id=jlr-FeiertGHE1952rahmen%3Ajuris-lr00&doc.part=X&doc.price=0.0&doc.hl=1#docid:169523,2,17770101 Rheinland-Pfalz: http://landesrecht.rlp.de/jportal/portal/t/10pf/page/bsrlpprod.psml?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&documentnumber=1&numberofresults=1&fromdoctodoc=yes&doc.id=jlr-FeiertGRPpP2&doc.part=S&doc.price=0.0#focuspoint NRW: https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=2&gld_nr=1&ugl_nr=113&bes_id=3367#det144445 Sachsen: http://www.datumsrechner.de/gesetze/Sachsen.pdf Hamburg: http://www.landesrecht-hamburg.de/jportal/portal/page/bshaprod.psml;jsessionid=88625E943B0743457B808D47AB8D8590.jp12?nid=1&showdoccase=1&doc.id=jlr-FeiertGHApP1&st=lr Saarland: http://www.saarland.de/5308.htm Niedersachsen: http://www.mi.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=14920&article_id=61491&_psmand=33

--Nobody Perfect (Diskussion) 14:50, 10. Dez. 2015 (CET)

In Thüringen steht tatsächlich "der erste Weihnachtsfeiertag, der zweite Weihnachtsfeiertag", siehe [http://landesrecht.thueringen.de/jportal/?quelle=jlink&query=FeiertG+TH&psml=bsthueprod.psml&max=true&aiz=true Thüringer Feiertagsgesetz (ThürFtG) Vom 21. Dezember 1994] . Vielleicht gibt's weitere ... werde, wenn ich Zeit habe, alle Landesgesetze durchsehen und alle abweichenden Bezeichnungen nachtragen. Adventliche Grüße a×pdeHallo! 16:54, 22. Dez. 2015 (CET)

P.S.: Das kümmt davon, wenn Diskussionen über die komplette Seite verteilt werden, unten steht doch schon eine Liste! Danke :-) a×pdeHallo! 16:55, 22. Dez. 2015 (CET)

Sogenannte absolute und effektive Gesamtzahl gesetzlicher Feiertage

Welchen Sinn soll die Unterscheidung zwischen einer absoluten und einer effektiven Gesamtzahl gesetzlicher Feiertage ergeben. Was soll überhaupt eine effektive Gesamtzahlt von Feiertagen sein ??? Wo wird dieser Unterschied sonst gemacht? Gibt es dafür Quellen? Mir scheint, das ist Theoriefindung und gehört hier nicht hin. Der Autor hat zwar schon erklärt, dass es ihm darum geht, deutlich zu machen, dass 2 (Ostern und Pfingsten) der 12 Brandenburger Feiertage irgendwie keine Feiertage sind, weil es auch immer Sonntage sind, und dass man zu den anderen Bundesländern gar keinen Unterschied merkt, obwohl dort Oster- und Pfingstsonntag keine gesetzlichen Feiertage sind, aber eben Sonntage. Das ist hier aber völlig irrelevant. Der Leser kann selbst entscheiden, ob er einen Feiertag als "effektiv" ansieht oder empfindet. Außerdem fallen ja auch andere Feiertage von Zeit zu Zeit auf einen Sonntag und sind dann nicht "effektiv". Für die Bundesländer, in denen bestimmte Feiertage nur in Teilgebieten und nicht im ganzen Land gelten, ist insoweit die Unterscheidung zwischen absoluter und effektiver Gesamtzahl völlig daneben. Arpinium (Diskussion) 00:15, 20. Dez. 2015 (CET)

Was soll das jetzt schon wieder. Jetzt mache ich mir extra die Mühe und differenziere zwischen der absoluten Anzahl und der, die effektiv die Anzahl der Arbeitstage pro Jahr verringert, und es wird immernoch genörgelt! Ich weiß echt nicht, was dieser Aufstand soll!
Wie wäre es zur Abwechslung mal mit einem konstruktiven Vorschlag? Der Autor des Übersichtbildes war ganz offensichtlich der gleichen Auffassung wie ich, sonst hätte er die beiden beiden "Pseudofeiertage" mitgezählt.
Ein flüchtiger Blick auf die Gesamtzahl lässt vermuten, dass die Arbeitnehmer in Brandenburg arbeitszeitmäßig mit denen in Baden-Württemberg oder dem Saarland gleichgestellt sind. Das sind sie aber nicht!
So langsam habe ich das Gefühl, dass hier jemand für die Arbeitgeberlobby Schönwetter machen will! a×pdeHallo! 00:53, 20. Dez. 2015 (CET)

Um 3:16 wurde behauptet, hier stünde eine Begründung für die Löschung meiner Ergänzung. Das kann ich nicht erkennen. Wie oben schon entgegnet wird hier nur lamentiert und genörgelt, der von mir aufgezeigte Punkt wird aber immer wieder umschifft! Egal wie man es nennt, für den "Otto-Normal-Arbeitnehmer" sind Ostern und Pfingsten keine gesonderten Feiertage, und darum sollte es hier gehen! a×pdeHallo! 11:48, 20. Dez. 2015 (CET)

Ich verstehe eines nicht: In Hessen sind alle Sonntage Feiertage. Soll da jetzt als Gesamtzahl der Feiertage 62 oder so stehen? Das ist irgendwie irrational. Die Differenzierung, die Axpde vorgenommen hat, finde ich richtig.
Eigentlich dürfte man die Feiertage, die durch die Kalenderwoche wandern, nur mit 5/7 anrechnen. Ich weiß allerdings, dass in immer mehr Berufen (leider) auf das Wochenende keinerlei Rücksicht mehr genommen wird. Ansonsten könnte man dann besser die Anzahl mit denen anderer Staaten vergleichen. Nach meinem Wissen wird z. B. in Großbritannien jeder Feiertag, der auf einen Samstag oder Sonntag fällt, am Montag nachgeholt. Das ist in Deutschland ja nicht der Fall. MfG Harry8 17:39, 21. Dez. 2015 (CET)

"Feiertag" vs. "Gesetzliche Bezeichnungen"

Wäre es möglich, die kirchlichen Begriffe aus einem Artikel, der die gesetzlichen Feiertage in Deutschland darstellt, herauszuhalten und nicht mit immer neuen fadenscheinigen Argumenten unterzubringen? Die gesetzlichen Feiertage in Deutschland tragen selbstverständlich "gesetzliche Bezeichnungen". Nachdem wir vor einigen Tagen die unsinnige Diskussion darüber hatten, dass die im Gesetz vorkommenden Begriffe nur "umgangssprachlich" seien, es angeblich keine Belege für ihren offiziellen Status gäbe und alle, die die gesetzlichen Begriffe verwenden (eischließlich deutsche Behörden) nur keine Ahnung hätten, impliziert die jetzige Version in geänderter Form wieder genau dies: Dass es bestimmte Feiertage gäbe, die im Gesetz anders benannt werden als sie eigentlich heißen. Da Feiertage aber allgemein gültig sind und nicht die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Religion voraussetzen, haben kirchliche Feste im hier betrachteten Zusammenhang nichts verloren. Ich wäre dankbar, wenn die Vermischung des Jahresfestkreises der Kirche mit den gesetzlichen Feiertagen nun, nachdem dies mehrfach lang und breit diskutiert wurde, unterbleiben könnte. --84.183.243.139 16:00, 20. Dez. 2015 (CET)

Hundertprozentige Zustimmung! Arpinium (Diskussion) 16:06, 20. Dez. 2015 (CET)

Ohne das Fest "Weihnachten" gäbe es keinen "ersten Weihnachts(feier)tag", ohne "Ostern" keinen "Ostersonntag", ohne "Pfingsten" keinen "Pfingstsonntag". Und auch wenn hier krampfhaft versucht wird, die christlichen Traditionen unseres Landes zu verleugnen, so ist es nun einmal so, dass es ohne die christlichen Feste nicht die entsprechenden gesetzlichen Feiertage gäbe! a×pdeHallo! 16:33, 20. Dez. 2015 (CET)

siehe Jahresendflügelfigur. Sprachbereiniger gab es bei Nazis, Kommunisten, überall, wo man den Leuten die freie Rede verbieten will. Glücklicherweise leben wir unter Verhältnissen, in denen man über sie lachen kann. WIr lagen vor Madagaskar (Diskussion) 16:40, 20. Dez. 2015 (CET)
Verlasse doch endlich einmal deinen Missionarsstand und mache dir klar, dass Kirchenfeste und gesetzlich Feiertage zwei verschiedene Paar Schuhe sind, zwischen denen es höchstens einige historisch bedingte Überschneiungen gibt. Hier wird überhaupt nichts verleugnet, es gibt in der deutschen Wikipedia jede Menge Artikel zum Kirchenfestkreis. Das Lemma dieses Artikels ist aber weder "Der kirchenhistorische Urprung einiger heutiger gesetzlicher Feiertage" noch "Wie die Heiden schamlos christliche Feste für ihre Faulheit nutzen". Ob du persönlich Jul oder Chanukka feierst, Personenkult um einen historisch diffusen, über den heiligen Klee gelobten Stephan betreibst oder dich einfach nur vom familiären Besäufnis erholst, ist ganz allein dir überlassen. Nur komm nicht andauernd damit um die Ecke, dass es bei gesetzlich festgeshriebenen Feiertagen neben der im Gesetz verwendeten Bezeichnung noch eine "richtige" gäbe, die deswegen korrekt ist, weil sie deinem Glaubensbekenntnis in den Kram passt. --84.183.243.139 16:50, 20. Dez. 2015 (CET)
Feiertage sind Feiertage, und da hat kein Staat auch nur die Bohne hineinzureden. Ob ein Staat einen Feiertag schützt, ist eine zweite Frage. WIr lagen vor Madagaskar (Diskussion) 17:13, 20. Dez. 2015 (CET)
Warum schützt der Staat Feiertage? Zum einen um sich selber zu feiern, und dazu hat er den 3. Oktober erkoren. Alles andere hat er den Ländern überlassen. Und diese haben nach eigenem Ermessen einzelne christliche(!) Feiertage unter den besonderen Schutz des Gesetzes gestellt. Und weil der Föderalismus bei uns so heilig ist, dass wir uns bis heute Zwergländer wie Bremen oder das Saarland leisten (mit all den finanziellen Folgen), haben die Länder in ihrer unendlichen Weisheit unterschiedliche Feiertage und den Schutz ihrer Landesgesetze gestellt. Warum sind Fronleichnam und Allerheiligen nur im Süden und Westen gesetzliche Feiertage, das Reformationsfest dagegen nur im Osten? Das liegt an der konfessionellen Verteilung der Christen in diesen Länderns!
Wenn hier also jemand behaupten will, die gesetzlichen Feiertage in Deutschland seien völlig unabhängig von den christlichen Festen, dann ist er ideologisch verbrämt oder schlicht ignorant! a×pdeHallo! 17:27, 20. Dez. 2015 (CET)
Ich habe es schon mehrfach gesagt, du ignorierst es nur bewusst: Ungeachtet dessen, dass viele gesetzliche Feiertage einen christlichen Ursprung haben, geht es in hier um gesetzliche Feiertage und die heißen genau so, wie es in den Gesetzen steht. Nicht wie du es gerne hättest und nicht wie die Kirche sie heute nennt. Ich will dich nicht im geringsten daran hindern, den Zusammenhang zwischen dem kirchlichen Ursprung der Feiertage und den weltlichen - du sagst vermutlich: heidnischen - gesetzlichen Feiertagen herauszuarbeiten. Aber warum muss das so von oben herab passieren? Was hindert dich daran, einen Abschnitt "Kirchlicher Ursprung" oder ähnlich in den Artikel einzufügen und dort genauer zu erklären, was hier niemand bestreitet? Mich stört die Darstellung, dass es "für die Ahnungslosen" eine gesetzliche Bezeichnung gäbe, richtig und daher zuerst zu nennen aber nur der Name des Kirchenfestes wäre. Der Artikel stellt klar, dass in der Tabelle die gesetzlichen Feiertage in Deutschland aufgeführt sind. Bezeichnungen, die wer weiß wo, aber nicht im Gesetz vorkommen, haben dort also nichts zu suchen. Dabei spielt es auch keine Rolle, wie man selbst zu diesen Gesetzen steht und ob man den Staat (völlig egal ob Bund oder Länder) überhaupt für berechtigt hält, irgendwem Feiertage vorzuschreiben. -- (nicht signierter Beitrag von 84.183.243.139 (Diskussion) 19:41, 20. Dez. 2015 (CET))
In diesem Artikel geht es um "Gesetzliche Feiertage", deshalb sind auch nur diese Bezeichnungen zu verwenden. Alles andere widerspricht dem neutralen Standpunkt. -- Nicola - Ming Klaaf 19:52, 20. Dez. 2015 (CET)
Zum einen heißt das Lemma eben nicht "gesetzliche Feiertage in Deutschland" (s.u.), zum anderen, welcher neutrale Standpunkt sollte bitte verletzt werden, wenn erwähnt wird, welches Fest hier unter den Schutz der Ländergesetze gestellt wird? Die Länder haben sich die Feiertage ja nicht ausgedacht oder an den Haaren herbeigezogen (wie so manches Argument der Gegenseite), diese Feiertage gab es schon vor der Gründung der Länder! a×pdeHallo! 19:57, 20. Dez. 2015 (CET)
Nein, von ausgedacht oder an den Haaren herbeigezogen hat hier nie jemand gesprochen. Im Gegenteil, es wurde mehrfach betont, dass der christliche Ursprung der meisten heute begangenen gesetzlichen Feiertage unstrittig ist. Ich versuche dir wieder und wieder klar zu machen, dass dir keiner deine kirlichen Feste nehmen will, es hier aber nicht darum geht. Du drückst krampfhaft christliche Weltanschauung in einen Artikel hinein, der sich damit nicht beschäftigt. Natürlich siehst du das anders und sprichst von Verleugnung "unserer" Tradition, aber für mich verletzt dies sehr wohl den angesprochenen neutralen Standpunkt. --84.183.243.139 20:10, 20. Dez. 2015 (CET)

(mit BK) Vielleicht achtet die IP endlich mal auf das Lemma, da steht "Feiertage in Deutschland" - nicht "gesetzliche Feiertage in Deutschland"! Und wenn es nur um die Reihenfolge geht ... im Zweifelsfall war der Feiertag da, bevor er gesetzlich geschützt wurde! a×pdeHallo! 19:52, 20. Dez. 2015 (CET)

Findest du nicht selbst, dass du deine Intelligenz beleidigst? Der Artikel macht sehr deutlich klar, dass er die gesetzliche Seite der Feiertage in Deutschland behandelt. Er kündigt die Tabelle als die Darstellung gesetzlicher Feiertage in Deutschland an und leitet mit einer Erklärung zur Gesetzgebung über deutsche Feiertage ein. --84.183.243.139 20:10, 20. Dez. 2015 (CET)
Da werden zwei Dinge durcheinander geworfen. Zum einen die gesetztichen Feiertage, zum anderen die Wurzeln. Bitte den 1. Mai in "Fest des heiligen August Spies" umbenennen, und den 3. Oktober "Helmutfest". Danke. -- Nicola - Ming Klaaf 20:17, 20. Dez. 2015 (CET)
aha, was in Köln nicht so alles gefeiert wird, man staunt...aber warum nicht. Im Mittelalter war jeder dritte Tag des Jahres ein Feiertag. Nur die Quatember-Tage soll man in Köln ausgelassen haben, da gab es ja nichts zu feiern, nicht mal was zu essen, man sollte sogar Geld an die Armen geben. Kein Wunder, dass diese Tage auch von der katholischen Kirche abgeschafft wurden :)) WIr lagen vor Madagaskar (Diskussion) 13:32, 21. Dez. 2015 (CET)
Da hast Du wohl etwas mißverstanden. Diese Feste werden bundesweit gefeiert, die Frage ist nur, wie man sie benennt. Und ich habe nirgendwo behauptet, dass diese Feste in Köln gefeiert werden, sondern um eine Umbenennung gebeten. -- Nicola - Ming Klaaf 13:41, 21. Dez. 2015 (CET)
Verstanden, das war auch nicht so ernst gemeint,ich wollte nur die Gelegenheit zu einem Witz auf Kosten der katholischen Kirche nicht auslassen. Mache ich gerne, meine es aber nicht böse. Aber zurück zur Streitfrage Feiertag/gesetzlicher Feiertag. Es ist klar, wir haben in Deutschland keinen christlichen Staat, sondern nur christliche Kirchen. In Deutschland gilt für Christen und Nichtchristen dasselbe Recht, dieselben Verbote. Die Kirchen haben ihre eigenen Gebote, und zu denen gehören ihre Feiertage, die sie auch selbst benennen. Das verbietet der Staat auch nicht, denn er muss konfessionell neutral sein (bis auf die Rechtsverhältnisse, die zB von Konkordaten hergestellt wurden, denen muss er gerecht werden). Soweit ist das doch ganz einfach. Die Tabelle hat zwei Spalten, also gibt es doch auch kein Problem. Eine Spalte für die kirchliche Bezeichnung(en), eine für die amtliche Bezeichnung(en). Alles kein Problem. WIr lagen vor Madagaskar (Diskussion) 14:10, 21. Dez. 2015 (CET)
Im Prinzip gehört die kirchliche Bezeichnung in die letzte Spalte, und nicht in die erste. Das würde manche Irritation vermeiden. -- Nicola - Ming Klaaf 17:27, 21. Dez. 2015 (CET)
Lassen wir es doch gut sein. Sonst müsste man auch die in den einzelnen Ländern unterschiedlichen gesetzlichen Bezeichnungen aufführen, z. B. in Nordrhein-Westfalen Christi-Himmelfahrts-Tag. MfG Harry8 17:51, 21. Dez. 2015 (CET)
Es geht um gesetzliche Feiertage. Also sollten diese Bezeichnung auch vorne stehen.-- Nicola - Ming Klaaf 17:58, 21. Dez. 2015 (CET)
Wenn ich eine Tabelle mache, schreibe ich in die erste Spalte immer das Datum. Das ist am praktischsten. WIr lagen vor Madagaskar (Diskussion) 18:52, 21. Dez. 2015 (CET)

@Harry8 Ich wohne selbst in NRW! Ich habe noch NIE etwas von einem Christi-Himmelfahrts-Tag gehört! Der genannte Tag ist ein deutschlandweit gesetzlicher Feiertag und der heißt Christi Himmelfahrt. Auch andere Bezeichnungen wie z.B erster Weihnachts Feiertag und noch andere Schreibweisen sind schlicht und einfach quatsch. Ein deutschlandweit begangener Feiertag heißt doch nicht in NRW so, in Hessen anders, in Thüringen noch anders, in Niedersachsen wieder anders und in Bayern ganz anders. MfG: --Der Förster (Diskussion) 01:36, 27. Dez. 2015 (CET)

Hessen

In Hessen sind alle Sonntage Feiertage, siehe § 1 HFeiertagsG. MfG Harry8 17:21, 21. Dez. 2015 (CET)

Der Schutz des Sonntags hat in Hessen übrigens Verfassungsrang, [8]. WIr lagen vor Madagaskar (Diskussion) 18:35, 21. Dez. 2015 (CET)
Und ein paar gesetzliche Bezeichnungen sind auch anders ... a×pdeHallo! 18:16, 21. Dez. 2015 (CET)
In den christlichen Kirchen auch. Wie die Feste sich auf die Tage des Jahres verteilen (Sonn- und Werktage), das steht schon weitgehend in Kirchenjahr und Jahreskreis, da sind auch die sogenannten Festkreise erklärt. Die kleineren Festtage sind wohl nicht alle drin, aber egal. Das muss hier nicht in Tabellenform wiederholt werden. Aber ich will keinen ausbremsen, wer gerne einen ganzen Satz von Tabellen machen möchte...WIr lagen vor Madagaskar (Diskussion) 18:22, 21. Dez. 2015 (CET)
Naja, etwas weiter oben hat es einen ziemlichen Streit gegeben, wie denn nun die Feiertage heißen. In den Feiertagsgesetzen stehen tatsächlich viele verschiedene Bezeichnungen, und wenn der "erste Weihnachtstag" unbedingt hier stehen muss, dann aber auch alle anderen Bezeichnungen wie "Reformationsfest", "Himmelfahrtstag" usw. ... gleiches Recht für alle! a×pdeHallo! 18:32, 21. Dez. 2015 (CET)

Liste mit den offiziellen Bezeichnungen der Feiertage in den einzelnen Ländern

Land
BB Neujahrstag 1. Mai Christi Himmelfahrtstag Tag der Deutschen Einheit Reformationsfest
BE Neujahrstag 1. Mai Himmelfahrtstag Tag der Deutschen Einheit
BW Neujahr Erscheinungsfest 1. Mai Christi Himmelfahrt Fronleichnam Allerheiligen
BY Neujahr Heilige Drei Könige (Epiphanias) Tag der Arbeit Christi Himmelfahrt Fronleichnam Tag der Deutschen Einheit Allerheiligen
HB Neujahrstag 1. Mai Himmelfahrtstag 3. Oktober - Tag der Deutschen Einheit
HE Neujahrstag 1. Mai Himmelfahrtstag Fronleichnamstag Tag der Deutschen Einheit
HH Neujahrstag 1. Mai Himmelfahrtstag Tag der Deutschen Einheit
MV Neujahrstag 1. Mai Christi-Himmelfahrtstag Tag der Deutschen Einheit Reformationstag
NI Neujahrstag 1. Mai Himmelfahrtstag 3. Oktober, als Tag der Deutschen Einheit
NW Neujahrstag 1. Mai Christi-Himmelfahrts-Tag Fronleichnamstag 3. Oktober als Tag der Deutschen Einheit Allerheiligentag
RP Neujahrstag 1. Mai Tag Christi Himmelfahrt Fronleichnamstag Tag der Deutschen Einheit Allerheiligentag
SH Neujahrstag 1. Mai Himmelfahrtstag 3. Oktober - Tag der Deutschen Einheit
SL Neujahrstag 1. Mai Tag Christi Himmelfahrt Fronleichnamstag Tag der Deutschen Einheit Allerheiligentag
SN Neujahrstag Tag der Arbeit Christi Himmelfahrt Fronleichnam Tag der Deutschen Einheit Reformationsfest
ST Neujahrstag Tag Heilige Drei Könige 1. Mai Tag Christi Himmelfahrt Tag der Deutschen Einheit Reformationstag
TH Neujahrstag 1. Mai Tag Christi Himmelfahrt 3. Oktober als Tag der Deutschen Einheit Reformationstag

Die Tage Karfreitag, Ostermontag und Pfingstmontag heißen in allen Ländern gleich.
Die Weihnachtstage werden in der Regel mit 1. und 2. bezeichnet, in BW und BY als Erster und Zweiter, in TH als erster und zweiter Weihnachtsfeiertag.
Den Reformations- und den Allerheiligentag habe ich der Einfachheit halber in eine Spalte geschrieben.
MfG Harry8 Harry8 21:51, 21. Dez. 2015 (CET)

Seltsam ist, dass der Tag der Deutschen Einheit in Baden-Württemberg nicht Erwähnung findet. MfG Harry8 21:51, 21. Dez. 2015 (CET)

das ist halt das Problem mit der Länderhoheit. Keiner da, der alles regelt. Muß man aber verstehen, die Behörden sind gewissermassen fachfremd, was die christlichen Feste betrifft. :)) WIr lagen vor Madagaskar (Diskussion) 23:04, 21. Dez. 2015 (CET)
@Harry8: mich wundert eher, dass die anderen 15 Länder den "Tag der Deutschen Einheit" in die Landesgesetzgebung übernommen haben, schließlich ist das der (einzige) Feiertag, der unter dem gesetzlichen Schutz des Bundes steht, m.a.W. da haben die Länder eh nix zu kamellen ;-)
Zu Weihnachten in Thüringen (wie ich oben schon schrieb), da heißt es tatsächlich "der erste Weihnachtsfeiertag, der zweite Weihnachtsfeiertag", bitte nimm mir meinen obigen Einschub nicht übel :) Adventlichen Grüße a×pdeHallo! 17:05, 22. Dez. 2015 (CET)
Zu Thüringen: Das habe ich wohl übersehen.
Die Baden-Württemberger haben jetzt aber ein Problem; denn die Bestimmungen für die Feiertage gelten ja nicht am 3. Oktober (, es sei denn, ich habe irgendwo im Feiertagsgesetz BW etwas übersehen). MfG Harry8 17:08, 22. Dez. 2015 (CET)
Btw. ... Niedersachsen? ;-) a×pdeHallo! 17:38, 22. Dez. 2015 (CET)
@Harry8: auch ich bevorzuge die tradionelle, alttestamentarische Zählweise, bei der der Festtag selber stets mitgezählt wird (ansonsten müsste es "nach 33 bis 39 Stunden werden ich wieder auferstehen" statt "nach drei Tagen werde ich wieder auferstehen" heißen ;-)
Dann müssen wir diese Zählweise aber überall einführen, was bei meinem ersten Versuch leider auf nicht groß begründeten Widerstand gestroffen ist. Demnach ist ...
  1. Christi Himmelfahrt am 40. Tag nach Ostern,
  2. Pfingsten am 50. Tag nach Ostern,
  3. Fronleichnam am 60. Tag nach Ostern!
Viel schlimmer als bei Fronleichnam finde ich die falsche Zählweise bei Pfingsten, schließlich kommt die Bezeichnung aus dem Altgriechischen: ‚πεντηκοστή ἡμέρα‘, lateinische Umschrift: „pentēkostē hēméra“, Deutsche Übersetzung: „fünfzigster Tag“ !! a×pdeHallo! 10:31, 23. Dez. 2015 (CET)
Btw. ... Niedersachsen? ;-) a×pdeHallo! 10:32, 23. Dez. 2015 (CET)
Jetzt noch das Datum in die erste Spalte, dann die gesetzliche Bezeichnung, und dann der "Festname" - dann wärs enzyklopädisch. Danke, -- Nicola - Ming Klaaf 10:33, 23. Dez. 2015 (CET)
Naja, nach der alten Zählweise ist Fronleichnam jetzt der 61. Tag nach Ostern! Wäre es der 60. Tag, müsste es immer ein Mittwoch sein.
NI folgt, habe ich wohl übersehen. MfG Harry8 10:39, 23. Dez. 2015 (CET)
@Nicola: Gegenvorschlag nach dem Motto "was war zuerst da":
  1. Datum
  2. Feiertag
  3. gesetzliche Bezeichnungen
Grund: damit man besser nachvollziehen kann, welche Bezeichnung in welchem Land gültig ist. Gruß a×pdeHallo! 10:46, 23. Dez. 2015 (CET)
Ich habe NI eingefügt. MfG Harry8 10:49, 23. Dez. 2015 (CET)

Brauchen wir hier jetzt wirklich wirklich auch noch eine religiöse Zählweise, eine "altjüdische Tradition" und wer weiß noch alles? Versetzt euch doch bitte einmal in diejenigen hinein, die diesen Artikel zur schnellen Informationsbeschaffung und ohne Religionsbezug aufrufen: Der Pfingstsonntag mag der 50. Tag im Osterfestkreis sein (wobei das mit gesetzlichen Feiertagen wenig zu tun hat), aber er ist deswegen nicht der 50. Tag nach Ostern - sonst wäre der Ostersonntag der erste Tag nach Ostern. Selbst wenn man das mit liturgischem Hintergrundwissen rechtfertigen kann, passt das hier ganz einfach nicht. --79.241.197.99 01:17, 24. Dez. 2015 (CET)

Ich komme in acht Tagen.
Alles klar? MfG Harry8 10:03, 24. Dez. 2015 (CET)
@Axpde: So herum gefällt es mir schon besser, wenn ich auch weiterhin Bauchschmerzen habe, da die kirchlichen Festtage schon im Artikel Kirchenjahr abgehandelt werden und im ersten Satz definiert ist, dass es sich um gesetztliche Feiertage handelt. Zudem finde ich die Tabelle irreführend, wenn die kirchliche Bezeichnung zuerst kommt. Vielleicht sollte man folgerichtig den Artikel verschieben und dann auch die Spalten vertauschen, wenn ich persönlich auch bezweifle, dass die kirchlichen Bezeichnungen in diesem Artikel etwas zu suchen haben. Aber nun denn: In der Theorie gibt es in Deutschland die Trennung zwischen Staat und Kirche, was ich persönlich sehr begrüße, in der Praxis aber tatsächlich nicht. Zudem gibt es zwei Feiertage ohne christlichen Hintergrund. -- Nicola - Ming Klaaf 10:14, 24. Dez. 2015 (CET)
Ich finde die jetzige Version vor allem beim "Stephanstag" sehr problematisch: Erstens hat Zweiter Weihnachtsfeiertag einen eigenen Artikel, der viel besser zur Betrachtung des Tages als gesetzlicher Feiertag passt, jetzt aber in der Tabelle unterschlagen wird. Zweitens wurde ja schon gesagt, dass kein einziges Feiertagsgesetz vom "Stephanstag" spricht. Drittens gilt der Feiertag auch für Menschen, die mit Stephan oder der Kirche überhaupt nichts am Hut haben, und das eben nicht, weil die Kirche den Stephanstag begeht, sondern weil die deutschen Länder den 26. Dezember unter allgemeinen Feiertagsschutz gestellt haben. Die christlichen Wurzeln der Feiertage rechtfertigen meiner Meinung nach nicht die Vereinnahmung dieses Artikels durch christliche Liturgie. Ich wäre auch sehr dafür, den christlichen Ursprung in diesem Artikel so kurz wie möglich darzustellen und auf den Artikel zum Kirchenjahr zu verweisen. --79.241.196.43 14:08, 24. Dez. 2015 (CET)
Niemand wird hier "vereinnahmt", wenn überhaupt vereinnahmen staatliche Regelungen die (christlichen) Feiertage. Natürlich gelten die christlichen Feiertage auch für wenig-, anders- oder ungläubige, aber ohne diese hohen christlichen Feiertage wären diese nicht unter den Schutz der Ländergesetze gestellt worden. Und es ist jawohl nicht zuviel verlangt, wenn erwähnt wird, warum ein bestimmter Tag gesetzlich geschützter Feiertag ist! a×pdeHallo! 13:21, 28. Dez. 2015 (CET)

@Harry8 wo sind die Quellen dafür, die belegen, das die Feiertage nicht deutschlandweit gleich heißem? Oder die Feiertage, die es nicht deutschlandweit gibt zumindest überall wo es, sie gibt gleich heißen. Die Feiertage sind schließlich schon älter als die Länder. Die Feiertage wurden irgend wann mal von den Christlichen Kirchen geschaffen und benannt, und die können nicht einfach von irgendwelchen Länderfüsrten umbenannt werden. Und über staatliche Feiertage, wie dem "Tag der Arbeit", am 1. Mai und dem "Tag der Deutschen Einheit", am 3 Oktober können die Länder schon garnicht willkürlich entscheiden und diese willkürlich umbenennen, denn Bundesrecht bricht Landesrecht. MfG: --Der Förster (Diskussion) 02:03, 27. Dez. 2015 (CET)

Die Festlegung der Feiertage ist nun mal in Deutschland Ländersache. Die Länder haben dazu eigene Gesetze (Feiertagsgesetze) erlassen. In diesen Gesetzen stehen die manchmal unterschiedlichen Bezeichnungen. Also kann ein Feiertag in einem Land anders heißen als im Nachbarland.
Auch über den 1. Mai entscheiden die Länder. Theoretisch kann ein Land den 1. Mai als Feiertag abschaffen, aber das wird wohl nicht geschehen.
Über den 3. Oktober scheinen die Länder ebenfalls zu entscheiden. Der Tag wird zwar vom Bund vorgegeben. Er kann also als Feiertag von keinem Land abgeschafft werden. Die Regelungen zu diesem Tag stehen aber in den einzelnen Ländergesetzen mit Ausnahme von Baden-Württemberg. Ein Bundesgesetz zum Tag der deutschen Einheit mag es geben. Ich kenne es (bisher) nicht. So gibt es für mich die pikante Frage, ob der Tag in Baden-Württemberg denselben Schutz wie alle anderen Feiertage dort erfährt. Dieser letzte Satz gilt selbstverständlich nicht, falls es solch ein Bundesgesetz mit den notwendigen Regelungen für diesen Tag geben sollte.
Schließlich werden in bestimmten Ländern nicht alle Tage gleich behandelt. Da gibt es ebenfalls Unterschiede. MfG Harry8 10:12, 27. Dez. 2015 (CET)

Dann werden wohl demnächst Berlin und Hamburg den Tag der Arbeit, als gesetzlichen Feiertag abschaffen. Weil sich an den Tag in Berlin und Hamburg ein gewisses linkes Dreckspack nicht im Griff hat und Krawall macht! MfG --Der Förster (Diskussion) 11:23, 27. Dez. 2015 (CET)

Ich habe die Regelung zum bundeseinheitlichen Feiertag gefunden: Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik über die Herstellung der Einheit Deutschlands (Einigungsvertrag), Art. 2 Hauptstadt, Tag der Deutschen Einheit. MfG Harry8 11:35, 27. Dez. 2015 (CET)

So, nun haben wir also eine Tabelle, damit endlich irgendwo der zweite Weihnachtsfeiertag als Stephanitag drin steht? Na gut. Aber muss es sein, dass die nicht gesetzlichen Bezeichnungen in der Tabelle Vorrang haben und in der zweiten, statt dritten, Spalte stehen? Der Artikel behandelt die Feiertage immerhin aus gesetzlicher Sicht, das wird schon beim Lesen der Einleitung deutlich. Mag ja jeder glauben was er will, aber NPOV geht m.E. anders. --Sedebs (Diskussion) 21:22, 28. Dez. 2015 (CET)

@Sedebs: Danke. Ich glaube, ich schrub genau dies schon mehrfach auf dieser Seite, aber irgendwelche Fundis, gleichwelcher Art, wollen das nicht akzeptieren. -- Nicola - Ming Klaaf 21:26, 28. Dez. 2015 (CET)
Im Prinzip bin ich mit diesem Zwitterding ebenfalls nicht glücklich. Die kirchlichen Feiertage sind natürlich die Henne, die vor dem Ei da war, ihre Feier geht aber aus Kirchenjahr besser und zutreffender hervor. Dies ist iMNSHO ein Artikel über gesetzliche Feiertage, bei dem es genügen würde, einmal (und nicht gefühlte zehnmal!) die gesetzliche Bezeichnung in eindeutiger Weise zu nennen.--Turris Davidica (Diskussion) 21:33, 28. Dez. 2015 (CET)

Lemma

Der Artikel heißt Feiertage. Es scheint aber nur noch um gesetzliche Feiertage zu gehen. Dabei wird vergessen, dass Feiertage mehr sind als gesetzliche Feiertage. So kann man in manchen Ländern ohne Bezahlung, aber entschuldigt von der Arbeit fernbleiben, selbstverständlich nach einer zeitigen Vorankündigung, wenn man dem Feiertag huldigen möchte. MfG Harry8 21:48, 28. Dez. 2015 (CET)

Und was soll uns das jetzt sagen? -- Nicola - Ming Klaaf 21:53, 28. Dez. 2015 (CET)
Das Lemma hier heißt Feiertage. Es scheint hier aber nur um die gesetzlichen Feiertage zu gehen. Es gibt aber weitaus mehr Feiertage. Dann müsste das Lemma hier Gesetzliche Feiertage in Deutschland heißen. MfG Harry8 21:56, 28. Dez. 2015 (CET)
Ja, natürlich. Auch das schrieb ich oben schon.
Der Artikel muss heißen: Gesetzliche Feiertage in Deutschland, und die Spalten müssen getauscht werden, wenn denn diese Spalte mit den kirchlichen Feiertagen überhaupt notwendig ist. -- Nicola - Ming Klaaf 21:58, 28. Dez. 2015 (CET)
Anders herum wird ein Schuh 'draus: Der Artikel heißt seit etlichen Jahren "Feiertage in Deutschland" und weist eben nicht nur die aktuelle Gesetzeslage auf. Und auf welche weiteren Feiertage beziehst Du Dich, Harry8? a×pdeHallo! 23:04, 28. Dez. 2015 (CET)
Es sind in erster Linie Tage wie z. B. Mariä Empfängnis. Da gab es früher bei uns immer schulfrei. Aber auch muslimische Feiertage wie z. B. das Opferfest. Das sind Feiertage, aber keine gesetzlichen Feiertage. MfG Harry8 07:00, 29. Dez. 2015 (CET)
Nun, es steht Dir frei, diese unter ehemals schulfreie Feiertage bzw. sonstige Feiertage aufzuzählen. Wie gesagt, der Artikel heißt nicht ohne Grund "Feiertage in Deutschland" und er beginnt mit dem Satz "Die Gesetzgebung über Feiertage in Deutschland ..." - also spricht m.E. nichts dagegen, alle Feiertage aufzuzählen und über deren gesetzlichen Status zu schreiben! a×pdeHallo! 18:55, 29. Dez. 2015 (CET)
(nach BK)
@Axpde: Nein, ganz anders wird ein Schuh draus. Über Jahre war der Artikel genau so wie er sein sollte: Er zeigte eine übersichtliche, klare Tabelle der gesetzlichen Feiertage in Deutschland, bis Du Dich kurz vor Weihnachten daran gemacht hast, den Artikel nach Deinem persönlichen Weltbild zu kapern und umzuformen, s. Difflink. Damit hast Du die Notwendigkeit erzwungen, das Lemma zu ändern, weil Du ja nicht bereit bist, der Definition des Artikel in der Einleitung zu folgen, sondern Dein eigenes Ding durchziehst.
@Axpde: Ich bitte Dich jetzt hier und an dieser Stelle eindringlich, den status quo ante wieder herzustellen, weil ich Dein Agieren in diesem Artikel für einen Verstoss gegen NPOV halte, und ich meine das ernst, ansonsten werde ich mir überlegen, welche Maßnahmen ich ergreife (damit wir uns recht verstehen: Ich werde als Autorin aktiv werden, nicht als Admin). Meine Geduld mit Deinem Verhalten, mit dem Du hier mehrere Autoren seit vielen Tagen beschäftigst, ist erschöpft. -- Nicola - Ming Klaaf 07:09, 29. Dez. 2015 (CET)
@Nicola: Da ich an dieser Diskussion teilnehme, ist ein "ping" schon unnötig, zwei sind dann schon aufdringlich!
Ich habe nichts "gekapert", ich habe lediglich gemäß des Eingangssatzes gehandelt: "Die Gesetzgebung über Feiertage in Deutschland ..."
Es geht also um "Feiertage in Deutschland" und wie das Gesetz mit diesen umgeht. Das heißt: Zuerst einmal sind da Feiertage, die in Deutschland gefeiert werden. Und dann geht es darum, wie diese gesetzlich behandelt werden. Wenn ich also die Feiertage nenne, die unter gesetzlichen Schutz gestellt werden, dann ist das keinesfalls ein Verstoß gegen den NPOV, im Gegenteil, die das Weglassen bzw. Verschweigen der Grundlagen für den gesetzlichen Schutz stellen einen sehr säkularen POV dar! a×pdeHallo! 18:55, 29. Dez. 2015 (CET)
Du hast den Artikel vor ca. vier Wochen ohne Diskussion transformiert und beharrst jetzt darauf, dass dieser so richtig sei, ohne sachlich zutreffende Begründung. Und mit säkulär oder nicht säkulär hat das nichts zu tun. Ich werde 3M anfragen, obwohl Du, wenn ich das richtig sehe, schon jetzt mit Deiner Meinung ziemlich allein da stehst. -- Nicola - Ming Klaaf 18:57, 29. Dez. 2015 (CET)

3 M zur Struktur des Artikels

3M So wie ich das sehe, verleiht Nicolas Änderung dem Artikel mehr Struktur und verbessert die Übersichtlichkeit. --Saliwo (Diskussion) 19:28, 29. Dez. 2015 (CET)

Dritte Meinung zu dieser Änderung: Die alte Version ist besser. Die zusätzliche Spalte ist unnötig. Und weil ich gerade da bin:

  • Christi Himmelfahrt
  • Christi Himmelfahrtstag
  • Christi-Himmelfahrtstag
  • Christi-Himmelfahrts-Tag
  • Himmelfahrtstag

Eine solche Auflistung, die vermutlich aus irgendwelchen zufälligen Schreibweisen der Landesjuristen stammt, halte ich für völlig belanglos und entbehrlich. Allenfalls für den 1. Mai könnte man in einer Fußnote erwähnen, dass dieser in BY und SN Tag der Arbeit heißt. --Siehe-auch-Löscher (Diskussion) 21:04, 29. Dez. 2015 (CET)

Nachdem zunächst recht erbittert um die Frage gestritten wurde, ob es nun "Weihnachten" oder "erster Weihnachtstag" heißen muss, wurde letztendlich mit Blick in die Feiertagsgesetze der Länder gesagt, dass die dortigen Formulierungen in jedem Fall zu beachten sind. Wenn nun die einzelnen Länder unterschiedliche Schreibweisen in ihren Gesetzen verwenden (es lebe der Pluralismus!), dann wäre eine Auslassung unterschiedlicher Schreibweisen ein unzulässiger POV. Gruß a×pdeHallo! 21:24, 29. Dez. 2015 (CET)
(3 M nach BK) + 1 zu Saliwo, unbedingt. Reizvoll ist - das sehe ich anders als Siehe-auch-Löscher - die detaillierte Differenzierung der Bezeichnungen in den Gesetzen der einzelnen Bundesländer. Eine Spalte "Feiertag" ist jedoch nicht nur entbehrlich, sondern sogar irreführend, weil nicht klar ist, auf welche Konfession oder Tradition sich die gebotene "einfache" Bezeichnung bezieht. (Im römisch-lkatholischen Calendarium Romanum etwa ist der 1. Januar mitnichten "Neujahr", sondern "Hochfest der Gottesmutter Maria", der 26. Dezember ist nicht "Stephanstag", sondern "Fest des hl. Erzmärtyrers Stephanus".) Ich plädiere also auf Rückgang auf die Version von Nicola [9] und gleichzeitgig Umbenennung des Artikels in Gesetzliche Feiertage in Deutschland.--Der wahre Jakob (Diskussion) 21:10, 29. Dez. 2015 (CET)
Das sind die liturgischen Feste, aber wenn ich damit angekommen wäre ... ;-) a×pdeHallo! 21:24, 29. Dez. 2015 (CET)
Ja womit bist du denn dann angekommen? Es ist wirklich am besten, Tabelle und Lemma auf "gesetzliche Feiertage" zu beschränken, weil alle sonstigen (liturgischen, regional-landsmannschaftlichen, umgangssprachlichen...) Begriffe in keine Tabelle passten, schon gar nicht in Spalte 2.--Der wahre Jakob (Diskussion) 21:30, 29. Dez. 2015 (CET)

3M Mit Verlaub halte ich als Leser des Artikels die Information, welche Länder in ihrem Gesetzestext Christi Himmelfahrt mit oder ohne Bindestrich schreiben, für vollkommen uninteressant, und die Aufspaltung in verschiedene Zeilen je nach Schreibweise macht die Liste unübersichtlicher. Was jedoch für den Leser interessant ist, ist ein Link zum Hintergrund des Feiertages (der, so leid es manchen Diskutanten tun mag, in einigen Fällen religiöser Natur ist). --Reinhard Müller (Diskussion) 13:26, 30. Dez. 2015 (CET)

Dieses mit oder ohne Bindestrich und der Unterschied von "1." und "Erster" sind doch eh nur eine einzige BNS-Aktion von axp, weil er mit seiner Änderung von "2. Weihnachtstag" in "Stephanustag" nicht durchgekommen ist, und oben auf die Feiertagsgesetze verwiesen wurde. Ich finde die Version von @Nicola: auch wesentlich besser, weniger POVig und vor allem lesbarer. Oder noch besser Lemma ändern, den ganzen Namens-POV rausschmeissen und Links zu den Hintergründen für die, die es wissen wollen. --Sedebs (Diskussion) 20:27, 2. Jan. 2016 (CET)
Was soll dieser persönliche Angriff? Inwiefern soll das eine "BNS-Aktion" sein? Wenn darauf gedrungen wird, die gesetzlichen Bezeichnungen zu verwenden, dann müssen alle genannt werden, sonst wäre das ein Verstoß gegen den NPOV. Nach welchen Kriterien sollte denn eine Bezeichnung den anderen vorgezogen werden?
Was soll bitte "weniger POVig" heißen? Was für ein "Standpunkt" soll hier weniger sein?
Und was soll "Namens-POV" bitte heißen? Ich habe das ungute Gefühl, dass hier eine Floskel zur Phrase gedroschen wird, ohne dass derjenige überhaupt weiß, was "POV" bzw. korrekterweise "NPOV" denn überhaupt heißt! a×pdeHallo! 20:47, 2. Jan. 2016 (CET)
Dass Du den POV an daran, den kirchlichen Namen in die erste Spalte zu drücken, nicht erkennst, erstaunt mich jetzt nicht wirklich. --Sedebs (Diskussion) 09:12, 4. Jan. 2016 (CET)
Nein, das ist kein POV! Die Feiertage waren kirchliche Feiertage lange bevor die Landesgesetze geschrieben wurden. Und dass diese die einzigen sind, die nach wie vor gefeiert werden, versteht sich von alleine. Oder fragst Du Dich allen Ernstes, warum Kaier's oder Führer's Geburtstag keine Feiertage mehr sind? Ich glaube kaum!
Der einzige nicht-religöse Feiertag, der ebenfalls älter als die Fändergesetze ist, der erste Mai, war übrigens einmal 1919 und dann unter den Nazis ab 1933 gesetzlicher Feiertag. Und hier war nicht der kirchliche Name in der ersten Spalte, der wäre nämlich Josef der Arbeiter gewesen, insofern ist Dein Vorwurf haltlos! a×pdeHallo! 11:23, 4. Jan. 2016 (CET)
Die Tabelle hieß schon in Deiner alten Version "Übersicht der gesetzlichen Feiertage". Die kirchlichen Namen, wie "Stephanstag", in die erste Spalte zu drücken, statt der gesetzlichen Namen, war was genau? Nun rate mal... Aber wie gesagt, mich wundert nicht, dass Du das nicht erkennen kannst. --Sedebs (Diskussion) 11:28, 4. Jan. 2016 (CET)
(Einschub, weil es hierzu passt:) Selbstverständlich sind die Bezeichnungen aller Länder aufzuführen. Es sind eben gesetzliche Länderfeiertage. Welches Land will man denn streichen? Das geht doch gar nicht. MfG Harry8 22:16, 2. Jan. 2016 (CET)
Land streichen? Ich sprach von zusammenfassen, z.B. von "1." und "Erster". Beides nur eine andere Schreibweise für die gleiche Ordnungszahl. Genauso könnte man aus "Weihnachtstag" und "Weihnachtsfeiertag" auch "Weihnachts(feier)tag" machen. Könnte - muss man ja nicht. --Sedebs (Diskussion) 09:12, 4. Jan. 2016 (CET)
Ich sehe inzwischen eine Mehrheit der hier Diskutierenden für eine Verschiebung auf "Gesetzliche Feiertage in Deutschland". Dabei kann und muss in geeigneter Form eine Verlinkung auf den jeweiligen WP-Artikel zum Tag erfolgen. Aber der Verzicht auf religiöse oder konfessionelle Ausgewogenheit entfrachtet den Artikel, die Rücksicht auf unterschiedliche Ländergesetze bleibt komplex genug.--Der wahre Jakob (Diskussion) 21:12, 2. Jan. 2016 (CET)
Diesen Konsens sehe ich hier auch und werde dementsprechend handeln. -- Nicola - Ming Klaaf 21:26, 2. Jan. 2016 (CET)

3M Da das auf 3M noch mal auftauchte: (a) Die aktuelle Form halte ich für übersichtlicher und besser verständlich. Die vorherige Form verwendete zu viele hier im Norden ungeläufige christliche Bezeichnungen. Statt der kleinen Punkte würde ich der Lesbarkeit halber ein größeres Zeichen z.B. x verwenden. Das ist kaum zu erkennen. (b) Die große Grafik oben halte ich für überflüssig und störend. Alle Informationen sind lesbarer und vollständiger in der Tabelle und im Text enthalten. (c) Mit dem Abschnitt (inbes. den Tabellen) Nicht bewegliche Feiertage kann ich wenig bis gar nichts anfangen. Welche relevante wichtige Information sollen die Tabellen transportieren? Die erste Tabelle könnte in der ersten Spalte eine lesbare Beschreibung der Bedeutung der Buchstaben vertragen. (Btw: Der Begriff traditionell ist hier falsch.). Ganz allgemein zum Tabellendesign: Wenn man Attribute von Objekten tabellarisch darstellt, dann hat jedes Objekt eine Reihe und jedes Attribut eine Spalte. Also genau umgekehrt wie hier. --HanFSolo (Diskussion) 09:50, 3. Jan. 2016 (CET)

Sechs statt fünf Jahre

Sechs Jahre ist korrekt.

Hier ein Beispiel für fünf Jahre: So (Schaltjahr) Di Mi Do Fr (Schaltjahr) So. Der Feiertag fällt zunächst auf einen Sonntag und fünf Jahre später ebenso. Somit war die Zahl fünf im Artikel nicht korrekt und durch sechs zu ersetzen. MfG Harry8 22:11, 2. Jan. 2016 (CET)

Wäre dann nicht mindestens vier richtig, wenn es 4, 5 oder 6 Jahre davor sein können? --TheRunnerUp 20:06, 3. Jan. 2016 (CET)
Nein; denn dann wäre es bei der von mir oben angegebenen Konstellation kein nicht beweglicher Feiertag. Das ist er aber doch. MfG Harry8 21:27, 3. Jan. 2016 (CET)
?? In deinem Beispiel fällt er die letzten vier Jahre nicht auf den gleichen Wochentag. Im fünften Jahr aber schon. --TheRunnerUp 22:20, 3. Jan. 2016 (CET)

Nochmal zur Erläuterung: Folgendes stand im Artikel:

Nicht bewegliche Feiertage fallen jedes Jahr auf einen anderen Wochentag als in den mindestens fünf Jahren davor und danach.

Meine Änderung:

Nicht bewegliche Feiertage fallen jedes Jahr auf einen anderen Wochentag als in den mindestens sechs Jahren davor und danach.

Mein Beispiel:

Hier ein Beispiel für fünf Jahre: So (Schaltjahr) Di Mi Do Fr (Schaltjahr) So.

Somit war die alte Angabe im Artikel falsch. Dort stand die Zahl 5. Es muss aber 6 heißen, wie mein Beispiel zeigt. Capito? MfG Harry8 22:29, 3. Jan. 2016 (CET)

Nein, in deinem Beispiel war er schon vor 5 Jahren wieder auf den gleichen Wochentag, d.h. dieser eine nicht bewegliche Feiertage fällt in diesem Jahr auf einen anderen Wochentag als in den vier Jahren davor. Im fünften Jahr davor ist er schon wieder am gleichen Wochentag gewesen. Und mindestens bedeutet die kleinste mögliche Zahl, also vier. --TheRunnerUp 22:58, 3. Jan. 2016 (CET)
Die nicht beweglichen Ferientage fallen jedes Jahr auf einen anderen Wochentag. Ok!
... als in den mindestens fünf Jahren zuvor. Falsch!
In meinem Beispiel fallen sie nicht auf einen anderen Wochentag als in den mindestens fünf Jahren zuvor. Sie fallen zwei Mal auf den Sonntag. Dennoch ist es ein beweglicher Ferientag, z. B. der 1. Mai.
Der Ausdruck in den mindestens fünf Jahren zuvor besagt, dass in jedem der fünf Jahre zuvor der bewegliche Feiertag auf jeweils einen anderen Wochentag fallen muss. Das tut er aber nicht. Erst bei in den mindestens sechs Jahren zuvor ist es korrekt. MfG Harry8 00:06, 4. Jan. 2016 (CET)

Ich habe nochmals nachgedacht. Vier ist korrekt. Da hatte ich mich wohl in meinen Gedanken verrannt. MfG Harry8 00:09, 4. Jan. 2016 (CET)

Ich habe die Angabe im Artikel in vier geändert. MfG Harry8 00:14, 4. Jan. 2016 (CET)
Alles klar, so erscheint es mir auch logisch :-) --TheRunnerUp 10:08, 4. Jan. 2016 (CET)

Fronleichnam

Ich empfinde die Unterstellung der IP, ich hätte meine Aussage nicht geprüft, als unangemessen. Pech nur, dass ich es tatsächlich habe:

  1. SächsSFG §1 (1) "Gesetzliche Feiertage sind: ... Fronleichnam (nur in den vom Staatsministerium des Innern durch Rechtsverordnung bestimmten Regionen), ..."
  2. ThürFtG §2 (2) "Das für das Feiertagsrecht zuständige Ministerium wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung für Gemeinden mit überwiegend katholischer Wohnbevölkerung den Fronleichnamstag als gesetzlichen Feiertag festzulegen."

Also ist Fronleichnam in beiden Bundesländern zum Feiertag in bestimmten Regionen erklärt, und nicht kein Feiertag in anderen Regionen. Im Gegenteil:

  1. SächsSFG §3 (1) "Religiöse Feiertage im Sinne dieses Gesetzes sind: Fronleichnam (soweit nicht gesetzlicher Feiertag), ..."
  2. ThürFtG §3 (1) "Religiöse Feiertage im Sinne dieses Gesetzes sind ... 2. der Fronleichnamstag in den Gemeinden, in denen er nicht gesetzlicher Feiertag ist."

Er ist in beiden Landesgesetzen als religiöser Feiertag überall dort, wo er kein/nicht gesetzlicher Feiertag ist. Die Version der IP ist damit eindeutig falsch! a×pdeHallo! 19:46, 3. Jan. 2016 (CET)

+ 1, das sehe ich auch so.--Der wahre Jakob (Diskussion) 19:55, 3. Jan. 2016 (CET)
+ 1. MfG Harry8 21:28, 3. Jan. 2016 (CET)

Oster- und Pfingstsonntag in Brandenburg

Kann mir mal jemand die Fußnote (11) erklären: "Beim Land Brandenburg werden Oster- und Pfingstsonntag nicht mitgezählt, weil sie stets auf einen Sonntag fallen."? Was ist das denn für ein Quatsch?! Fallen die in anderen Bundesländern nicht auf Sonntage? (nicht signierter Beitrag von 94.135.238.203 (Diskussion) 20:17, 10. Nov. 2014 (CET))

Das Nichtmitzählen dieser Feiertag und die Erläuterung im Fußnotentext sind unsinnig. Feiertag ist Feiertag, ob er nun auf einen Sonntag oder auf einen anderen Tag fällt. Ich habe das korrigiert.--Arpinium (Diskussion) 23:22, 10. Nov. 2014 (CET)
Der Punkt ist doch nicht, ob ein Feiertag oder nicht ist. Es wurde darauf hingewiesen, dass der Oster- und Pfingstsonntag nicht mitgezählt würden, weil sie stets auf einen Sonntag fielen. (nicht signierter Beitrag von 94.135.238.203 (Diskussion) 18:22, 13. Nov. 2014 (CET))
In der Tabelle werden für jedes Bundesland alle vorhandenen gesetzlichen Feiertage aufgelistet und am Ende jeweils die Anzahl der Feiertage in dem Bundesland vermerkt. Brandenburg ist das einzige Bundesland, in dem der Ostersonntag und der Pfingstsonntag gesetzliche Feiertage sind. In allen anderen Ländern sind diese beiden Tage keine Feiertage, sondern nur einfache Sonntage. Ein Autor hat nun diese beiden Feiertage aus der Addition der Brandenburgischen Feiertage mit der Begründung ausgenommen, diese Feiertage fielen ja immer auf einen Sonntag. Er hat vermutlich gemeint, dass man von Feiertagen, die auf einen Sonntag fallen, nichts "merkt", weil sowieso schon ein Sonntag ist. Mit der etwas verunglückten Fußnotenbemerkung wollte er diese Tage vermutlich unterscheiden von den Feiertagen (z.B. 1. Mai oder 3. Oktober), die zwar auch auf einen Sonntag fallen können, aber nur alle 6 Jahre, also anders als der Feiertag Ostersonntag nicht immer. Das ist meiner Meinung nach aber nicht schlüssig. --Arpinium (Diskussion) 20:56, 13. Nov. 2014 (CET)
Dass die Regelung in Brandenburg, nach der Oster- und Pfingstsonntag gesetzliche Feiertage sind, nicht vernachlässigt werden kann und diese Regelung nicht lediglich "deklaratorisch ist, zeigt ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts. Es kann nämlich für den Anspruch auf einen Feiertagszuschlag von Bedeutung sein. --Arpinium (Diskussion) 23:55, 5. Jan. 2015 (CET)
Dazu zwei Punkte. Erstens: eine Unterscheidung zwischen Feiertag und bloßem Sonntag findet sich im Recht zunächst nicht. Sie fand sich damals in dem betreffenden Tarifvertrag, worüber das Bundesarbeitsgericht zu interpretieren hatte. Rein theoretisch könnte es aber auch genau andersherum laufen, also daß jemand für den Sonntag einen höheren Zuschlag als für den Feiertag erhält. Die Frage war nur: wie war die Passage im Tarifvertrag gemeint?
Zweitens: Das Urteil war allerdings seinerzeit falsch. Selbstverständlich hätte auf Grund von a) gesundem Menschenverstand, b) a fortiori gegenüber dem gegenüber dem Ostersonntag kleineren Feiertag Ostermontag, c) (indizienhalber) der Übung, daß der Feiertagszuschlag für den Ostersonntag in den vergangenen Jahren tatsächlich gezahlt worden war (wenn ich mich richtig erinnere) der Ostersonntag (etc.) auch außerhalb Brandenburgs als im Sinne des Tarifvertrags zuschlagsberechtigter Feiertag anerkannt werden müssen. Ja. Man darf anderer Meinung als ein Bundesarbeitsgericht sein.--84.154.30.196 19:29, 5. Apr. 2015 (CEST)

1. Mai und 3. Oktober alle sechs Jahre auf einen Sonntag? Das geht doch m.E. allein durch die Schaltjahre, alle vier Jahre, nicht. Und die Jahre 2100, 2200, 2300, 2500 pp.werden auch keine Schaltjahre sein. mfG--Hopman44 (Diskussion) 13:54, 12. Dez. 2015 (CET)

Normalerweise (d.h. ohne Schaltjahre) ist jeder Tag des Jahres alle sieben Jahre ein Sonntag. Wenn ein Schalttag eingefügt wird, wird damit ein Wochentag übersprungen. In sieben Jahren kann dies ein- oder zweimal vorkommen, demnach sind es dann sechs oder fünf Jahre, bis es wieder Sonntag ist. Ist eines der genannten Jahre in dem Intervall, können es dann auch mal sieben Jahre sein. Im langjährigen Mittel sind es etwa sechs Jahre! a×pdeHallo! 11:55, 19. Dez. 2015 (CET)

Nochmal zu Brandenburg zurück, ich wiederhole mich:

  1. Niemand bestreitet, dass in Brandenburg Ostern (nicht "Ostersonntag"!) und Pfingsten (nicht "Pfingstsonntag"!) "gesetzliche Feiertage" sind.
  2. Da diese Feiertag aber immer auf einem Sonntag liegen, ist es sinnlos, diese mitzuzählen. Schließlich sind Ostern und Pfingsten auch in allen anderen Ländern Feiertage, da sie aber auf einem Sonntag liegen, hat es niemand für nötig gehalten, dies noch gesondert zu betonen.
  3. Die Gesamtzahl soll insbesondere die Unterschiede der einzelnen Bundesländer aufzeigen, da es aus der Arbeitnehmerschaft ja immerwieder zu Unmut kommt, weil es im Süden Deutschlands weniger Arbeitstag pro Jahr gibt als im Norden. Der gesetzliche Status als Feiertag von Ostern und Pfingsten in Brandenburg ändert aber nichts an der Anzahl der Arbeitstage pro Jahr, da Ostern und Pfingsten in allen Bundesländern arbeitsfrei sind, weil (ich habe das schon mehrfach betont), diese Sonntage sind!

Wenn die Gesamtzahl der Feiertag für den normalen Arbeitnehmer irgendwie vergleichbar sein soll, dann muss man Ostern und Pfingsten entweder überall mitzählen oder nirgends. Sonst werden hier Äpfel mit Birnen verglichen! a×pdeHallo! 11:55, 19. Dez. 2015 (CET)

1. ist falsch, sieheh hier: Feiertage sind Ostersonntag und Ostermontag in Brandenbug (und nicht Ostern). 2. ist ebenfalls falsch, diese Tage sind in den anderen Bundesländern keine Feiertage, was durchaus Auswirkungen haben kann (sihe oben das erwähnte Gerichtsurteil). Aber dass Du etwas eigenartige Ansichten hast, was das Lesen von Quellen und Gesetztestexten betrifft, haben wir ja schon zu Weihnachten gesehen.--TheRunnerUp 14:49, 19. Dez. 2015 (CET)
Si tacuisses ... a×pdeHallo! 15:24, 19. Dez. 2015 (CET)
Habe keine Ambitionen, als Philosoph anerkannt zu werden. Und die Hader'sche Übersetzung will ich Dir nicht in den Mund legen. --TheRunnerUp 17:48, 19. Dez. 2015 (CET)
Immerhin ist es unstrittig, dass die Sonntage des Oster- und Pfingstfestes in Brandenburg und sonst nirgendswo gesetzliche Feiertage sind. Die nächste Erkenntnis müsste sein, dass ein gesetzlicher Feiertag und ein Feiertag, der zwar Feiertag, aber kein gesetzlicher Feiertag ist, nicht dasselbe sind. Ebenso sind ein Sonntag und ein gesetzlicher Feiertag nicht dasselbe, selbst dann nicht, wenn der gesetzliche Feiertag auf einen Sonntag fällt oder sowieso immer ein Sonntag ist. Wer diese Aussagen für falsch hält, möge dafür eine Begründung bringen. Hier geht es nun um die Zeile in der Tabelle, die so definiert ist, dass in ihr für jedes Bundesland die Gesamtzahl der gesetzlichen Feiertage angegeben wird. Diese Zeile ist nicht so definiert, dass ihr die Anzahl der Tage entnommen werden kann, die ein Arbeitnehmer wegen gesetzlicher Feiertage nicht zu arbeiten hat. Wenn man diesen Umstand herausstellen möchte, weil man es meinetwegen für wenig sinnvoll hält, allein die Summe der gesetzlichen Feiertage anzugeben, dann möge man die Tabelle entsprechend ändern, indem man statt Gesamtzahl eine andere Definition für diese Zeile angibt. Man kann auch in einer Fußnote darauf hinweisen, dass sich 12 Feiertage nur wie 10 anfühlen oder was weiß ich. Aber bitte nicht behaupten, 12 gesetzliche Feiertage seien 10 gesetzliche Feiertage!!!!!. Ich glaube im Übrigen nicht, dass es die Funktion eines Wikipediaartikels ist, dem vermeintlichen Unmut in der Bevölkerung über die unterschiedliche Anzahl der Feiertage in den einzelnen Bundesländern entgegenzuwirken. Arpinium (Diskussion) 15:09, 19. Dez. 2015 (CET)
Ok, dann differenziere ich. a×pdeHallo! 15:24, 19. Dez. 2015 (CET)
Die Behauptung, Ostern bzw. Pfingsten seien Sonntage, schwächelt allerdings auch liturgisch inhaltlich. Ostern wird mit einer sogenannten Oktav begangen, Pfingsten früher™ auch. Pfingstmontag und Ostermontag sind im Gesetz Relikte dieser Oktaven, daher ist auch am Ostermontag noch Ostern und am Pfingstmontag noch Pfingsten. Richtig ist, daß Ostersonntag und Pfingstsonntag immer auf einen Sonntag fallen, weshalb sie diesen im Namen tragen. HTH, --Turris Davidica (Diskussion)
Du hast Recht, "Ostern" bezeichnet liturgisch auch die gesamte Festoktav. Zur Unterscheidung, welcher Tag dann genau gemeint ist, wird dann in der Liturgie unterschieden in "Osternacht", "Ostersonntag", "Ostermontag", ... usw. Dessen ungeachtet heißt der eigentliche Feiertag einfach "Ostern", so wie es das Lemma auch besagt. Und nachdem ich schon sooft dafür geprügelt wurde, ich würde hier kirchliche und staatliche Dinge verquicken, dann sollten wir liturgische Details hier erst Recht ausblenden, ok? Adventliche Grüße a×pdeHallo! 16:49, 22. Dez. 2015 (CET)
"früher™ " ... cool. Übrigens: von "ganz früher" (vor der pianischen Brevierreform nämlich) kann man auch noch Belege dafür finden, daß der Oster- und Pfingstsonntag, explizit, "keine Sonntage sondern Feste" sind...--131.159.0.47 20:52, 3. Feb. 2016 (CET)

Reihenfolge der Feiertage

Ich wollte einen Abschnitt über die Reihenfolge der Feiertage anfügen, doch meine Änderung wurde rückgängig gemacht. Im Jahr 2285 wird Christi Himmelfahrt nach Osterformel übrigens am 30. April begangen. Hat dies Auswirkungen auf den Status von Christi Himmelfahrt? --77.119.226.91 19:09, 1. Mär. 2016 (CET)

Wieso sollte es? Da die gesetzlichen Feiertage überwiegend auf Feiertagen des Kirchenjahres beruhen und die Feste des Kirchenjahres, auch die beweglichen, von Jahr zu Jahr in einer bestimmten Reihenfolge wiederkehren, überrascht die Feststellung nicht, daß es bei der „Reihenfolge“ (wofür auch immer die hier wesentlich sein soll) der gesetzlichen Feiertage kaum je eine Änderung gibt. „Zu abseitig“ hatte ich die zugefügte Information deswegen gefunden, weil es kaum vorstellbar erscheint, daß es Menschen gibt, denen es wichtig ist, ob sie den Tag der Arbeit nun vor oder nach Christi Himmelfahrt begehen, vorausgesetzt, sie begehen überhaupt beide Feiertage. So what? Solche Zahlenspielereien (erst wieder in hunderten von Jahren…) wirken abgesehen von der mangelnden Relevanz immer einigermaßen effektheischerisch.--Turris Davidica (Diskussion) 19:17, 1. Mär. 2016 (CET)

Übersicht aller gesetzlichen Feiertage: Spalte Gesetzliche Bezeichnung

Hallo ich habe die Feiertagsbezeichnung aus der Landesgesetzgebung Nordrhein-Westfalen für den 1. Mai angepasst. Hier stand bisher nur 1. Mai, dieser Tag ist laut NRW Landesgesetz: Tag des Bekenntnisses zu Freiheit und Frieden, sozialer Gerechtigkeit, Völkerversöhnung und Menschenwürde. Meine Änderung wurde mit der Begründung: Allgemein 1. Mai gelöscht. Das wir den Tag alle allgemein 1. Mai nennen ist mir bekannt, dennoch weißt die Liste die Bezeichnung nach Gesetzliche Bezeichnungen aus.

Daher müßten wir entweder alle Allgemein benennen oder uns bitte wie vorgegeben an die Landesgesetze halten. Ich würde daher die Änderung: 154466219 von Turris Davidica rückgängig gemacht, da die Liste nach jeweiliger Landesordnung und nicht nach allgemeine Bezeichnung; daher gerne rückgängig machen oder die Liste einfach auf die allgemein gängige Bezeichnung anpassen. (nicht signierter Beitrag von Radix~dewiki (Diskussion | Beiträge) 11:09, 18. Mai 2016 (CEST))

Du hattest die Änderung allerdings nicht Nordrhein-Westfalen, sondern Baden-Württemberg zugeschrieben.
Der Feiertag heißt in Nordrhein-Westfalen schlicht 1. Mai. Es folgt dann der Zusatz als Tag des Bekenntnisses .... Insofern ist die Angabe hier entbehrlich. MfG Harry8 12:04, 18. Mai 2016 (CEST)

Schulfeiertag

Im Artikel ist die Rede von "Tagen mit uneinheitlicher Feiertagsregelung, an denen zugleich wegen des Feiertages flächendeckend schulfrei gegeben wird", was angeblich insbesondere in Bayern ein Problem sein soll. Solche Tage scheint es aber gar nicht zu geben; der einzige Tag, auf den das formell zutreffen könnte (Mariae Himmelfahrt, 15. August), liegt doch ohnehin stets in den Sommerferien, oder nicht? Und der zweite Tag, an dem flächendeckend schulfrei gegeben wird, ist der Buß- und Bettag, aber der ist in Bayern offenbar kein "Tag mit uneinheitlicher Feiertagsregelung". --Apothekenschlumpf (Diskussion) 14:06, 2. Mai 2017 (CEST)

Offenbar hat schonmal jemand versucht, einen einschlägigen Hinweis einzuarbeiten, denn im Quelltext fand ich folgenden Hinweis:" Bitte beachten: zu "Schulen aller Gattungen" zählen z.B. auch Berufsschulen, Bildungsakademien und Abendgymnasien, ein Hinweis auf die angeblich fehlende Relevanz dieser Regelung aufgrund der Sommerferien an allgemeinbildenden Schulen ist daher unsinnig!" Soweit ich weiß, gelten die Schulferien aber gleichermaßen für sämtliche aufgeführten Schulgattungen; man korrigiere mich, wenn dem nicht so sein sollte. --Apothekenschlumpf (Diskussion) 14:49, 2. Mai 2017 (CEST)
Beispielsweise für NRW heisst es im Schulgesetz :
Das Schuljahr beginnt am 1. August und endet am 31. Juli des folgenden Jahres. Das Ministerium kann zulassen, dass in einzelnen Schulstufen oder Schulformen das Schuljahr in Semester (Schulhalbjahre) oder andere Zeitabschnitte gegliedert wird, und deren Beginn und Ende festlegen.
(2) Das Ministerium erlässt die Ferienordnung. Sie sieht neben den landesweiten Ferien bewegliche Ferientage vor, über deren Termine die Schulkonferenz entscheiden kann.
$ 7 Schulgesetz
und weiter in der Ferienordnung
Die Sommerferien der landwirtschaftlichen Fachschulen können im Einvernehmen mit der
Schulaufsichtsbehörde den besonderen Bedürfnissen der Landwirtschaft angepasst werden.
Der einzelnen Schule stehen in den Schuljahren 2014/15, 2016/17, 2021/22 und 2022/23 drei
und in den Schuljahren 2015/16, 2017/18, 2018/19, 2019/20, 2020/21 und 2023/24 vier
bewegliche Ferientage zur Verfügung. Mindestens einer der beweglichen Ferientage ist den
örtlichen Verhältnissen bei Festen entsprechend, insbesondere bei Volks- und Heimatfesten
und in der Karnevalszeit, als Brauchtumstag festzulegen. Die Schulkonferenz entscheidet über
die Terminierung der beweglichen Ferientage im Einvernehmen mit dem Schulträger. Eine
einheitliche Regelung für alle Schulen einer Gemeinde ist anzustreben --Nordprinz (Diskussion) 18:15, 2. Mai 2017 (CEST)
Danke. Aber auch wenn das Schuljahr nun in Semester oder sonstwie eingeteilt wird, können die allgemeinen Ferien ja trotzdem gelten; über die Ferientermine ist ja damit erstmal nichts gesagt. Außerdem wäre ja von Bedeutung, wie es in Bayern geregelt ist. Und weiterhin - wenn da steht "können angepaßt werden", sagt das ja noch nichts darüber, ob das tatsächlich auch passiert, und ob der Zeitraum um den 15. August nicht trotzdem in die Ferien fällt. Bezogen auf das Kinderbetreuungsproblem ist es aber jedenfalls unsinnig, was da steht, denn Schüler von Berufsschulen usw. sind sicherlich nicht mehr so klein, daß Mutti oder Vati an dem Tag zu Hause bleiben müßten, selsbt wenn ein Schultag ausfällt. --Apothekenschlumpf (Diskussion) 22:42, 2. Mai 2017 (CEST)
Hab mir da eben einiges dazu angeschaut. Muss das aber morgen noch einmal zusammenfassen. Ist jetzt zu spät. --Nordprinz (Diskussion) 23:01, 2. Mai 2017 (CEST)
Es wurde einen Tag länger, aber jetzt hab ich es zusammengefasst.
Zunächst ist das Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen. Das sagt in § 5
Art. 5
Schuljahr und Ferien
(1) 1Das Schuljahr beginnt am 1. August und endet am 31. Juli des folgenden Kalenderjahres. 2Für einzelne Schularten können in der Schulordnung aus besonderen Gründen davon abweichende Ausbildungsabschnitte vorgesehen werden.
(2) Die Ferien werden durch die Ferienordnung festgesetzt, die das zuständige Staatsministerium erlässt.
(3) Art. 5 gilt nicht für angezeigte Ergänzungsschulen und für private Berufsfachschulen nach Art. 92 Abs. 7, es sei denn, sie werden von Schülerinnen und Schülern besucht, die noch der Vollzeitschulpflicht unterliegen.


Abs. 3 dürfte nicht das Problem darstellen Quelle
Dann kommt die Ferienordnung,
Die Berufsschulen können bis zu zwei Tage von der Ferienordnung abweichen; dies gilt entsprechend für solche beruflichen Schulen, die mit einer Berufsschule verbunden sind und mit ihr eine Dienststelle bilden.
1.3

Öffentlichen und privaten Heimschulen kann auf Antrag zusätzlich zu den grundsätzlich unter Nr. 1.2 gegebenen Möglichkeiten eine Abweichung von bis zu sechs weiteren Ferientagen gegenüber der allgemeinen Ferienordnung eingeräumt werden. Die Entscheidung trifft bei den Realschulen, Gymnasien, Berufsoberschulen und Fachoberschulen der zuständige Ministerialbeauftragte, bei den übrigen Schulen die Regierung. Voraussetzungen für die Genehmigung sind, – dass der Elternbeirat zustimmt und die Abweichung im Benehmen mit der Lehrerkonferenz, der Schülervertretung sowie dem Aufwandsträger beziehungsweise (bei nichtstaatlichen Schulen) dem Schulträger und im Einvernehmen mit dem Aufgabenträger der Schülerbeförderung erfolgt, – dass höchstens drei der sechs weiteren Ferientage an ansonsten schulfreien Samstagen eingebracht werden. Jeder darüber hinausgehende weitere Ferientag darf nur gegen einen in der Ferienordnung ausgewiesenen Ferientag getauscht werden.

1.4

Das Staatsministerium kann zusätzlich aus besonderen Gründen Abweichungen von der Ferienordnung anordnen oder genehmigen. Dies gilt insbesondere für berufliche Schulen und Heimförderschulen.

2.

Schulfreie Samstage Die Festlegung der schulfreien Samstage liegt in der Verantwortung der betroffenen Schule Quelle


das dürfte auch unproblematisch sein
und dann kommt das bayerische Feiertagsgesetz
Gesetz über den Schutz der Sonn- und Feiertage $ 4
Es werden das Fest Mariä Himmelfahrt in den Gemeinden, in denen es nicht gesetzlicher Feiertag ist, und der Buß- und Bettag wie folgt geschützt:

1....

2. Den bekenntniszugehörigen Arbeitnehmern sämtlicher öffentlichen und privaten Betriebe und Verwaltungen steht das Recht zu, von der Arbeit fernzubleiben. Dies gilt nicht für Arbeiten, welche nach den Bestimmungen der Gewerbeordnung2) auch an gesetzlichen Feiertagen vorgenommen werden dürfen, und für solche Arbeiten, die zur Aufrechterhaltung des Betriebs oder zur Erledigung unaufschiebbarer Geschäfte bei den Behörden notwendig sind. Weitere Nachteile als ein etwaiger Lohnausfall für versäumte Arbeitszeit dürfen den betreffenden Arbeitnehmern aus ihrem Fernbleiben nicht erwachsen. 3. An den Schulen aller Gattungen entfällt der Unterricht. Quelle


Maria Himmelfahrt ist ja nur in den überwiegend kath. Gemeinden in Bayern Feiertag. Tatsächlich aber lt. Aufstellung auf der Seite des bayer. Kultusministeriums seit 1946 immer in den Sommerferien gelegen.
Aber Buss- und Bettag liegt in keinen Ferien und ist landesweit kein Feiertag, hat aber geschlossene Schulen.

Dass dies problematisch gibt, gibt das Kultusministerium auch seiner Internet Seite selbst zu.

Das Entfallen des Unterrichts am Buß- und Bettag beruht auf Art. 4 Nr. 3 Feiertagsgesetz, einer 1995 geschaffenen feiertagsrechtlichen Bestimmung. Bekanntermaßen wurde der Buß- und Bettag als gesetzlicher Feiertag 1995 als Kompensationsleistung für den Arbeitgeberanteil im Zusammenhang mit der Einführung der ersten Stufe der Pflegeversicherung aufgegeben. Der Gesetzgeber gestaltete den Buß- und Bettag als staatlich geschützten Feiertag, was u. a. zur Folge hat, dass an den Schulen aller Gattungen der Unterricht entfällt.

Hintergrund ist, dass den bekenntniszugehörigen Arbeitnehmern sämtlicher öffentlicher und privater Betriebe und Verwaltungen grundsätzlich das Recht zusteht, von der Arbeit fernzubleiben. Bei Lehrkräften besteht aber die Besonderheit, dass sie wegen der Aufrechterhaltung des Unterrichts nicht problemlos einen Tag frei nehmen können. Das Recht würde für sie somit ggf. leerlaufen und sie würden damit gegenüber anderen Bürgerinnen und Bürgern ungleich behandelt. Um dies zu vermeiden, entfällt der Unterricht an den Schulen am Buß- und Bettag.

Die Lehrkräfte haben an diesem Tag unterrichtsfrei, nicht aber dienstfrei: An vielen Schulen des Freistaates wird dieser Tag genutzt, um einen sogenannten Pädagogischen Tag abzuhalten, der aktuelle Aspekte aus Bildung und Erziehung thematisiert. Allerdings muss bekenntniszugehörigen Lehrkräften, die dies wünschen, Gelegenheit gegeben werden, von dem Pädagogischen Tag oder ähnlichen Veranstaltungen fernzubleiben.

Aufgrund der oben genannten gesetzlichen Regelung steht es auch nicht zur Disposition des Staatsministeriums, den Unterrichtsausfall am Buß- und Bettag aufzuheben. Hierzu wäre eine entsprechende Änderung des Bayerischen Feiertagsgesetzes notwendig, die allerdings aus den oben dargestellten organisationstechnischen Gründen nicht möglich. Quelle, dort letzte Frage

--Nordprinz (Diskussion) 14:09, 4. Mai 2017 (CEST)

Recht schönen Dank. Ich fühle ich mit meiner Vermutung bestätigt. Der 15. August liegt also de facto immer in den Ferien, die aufgeführten Regeln für Berufs- und sonstige Schulen können offenbar zwar zu geringen Abweichungen von den allgemeinen Ferienzeiten führen, doch dürfte auch mit den Abweichungen, die ja nur wenige Tage vor oder zurück ausmachen, der 15. August trotzdem quasi immer in den Sommerferien liegen. Die im Artikel angegebenen Tage "mit uneinheitlicher Feiertagsregelung, an denen zugleich wegen des Feiertages flächendeckend schulfrei gegeben wird" existieren also de facto gar nicht (und wenn, dann allenfalls für Berufsschüler, Landwirtschaftsschüler, aber die sind alt genug, um auch mal einen Vormittag alleine zu Hause bleiben zu können). Am B&B-Tag wird zwar flächendeckend schulfrei gegeben, es handelt sich aber wiederum nicht um einen Tag "mit uneinheitlicher Feiertagsregelung" (weil der Tag ja in ganz Bayern einheitlich kein gesetzlicher Feiertag ist). Das Grundproblem: Mutti und Vati müssen arbeiten, das Kind hat schulfrei, besteht natürlich trotzdem. Trotzdem ist das, was da im Artikel behauptet wird, erstmal falsch und müßte geändert werden.

Die Argumentation der Ungleichbehandlung, weshalb die B&B-Tag-Regelung angeblich unumgänglich sein soll, halte ich allerdings für unsinnig; in der Privatwirtschaft (und an fast allen anderen Arbeitsplätzen auch) muß der Betrieb am Nichtfeiertag schließlich auch aufrechterhalten werden, weshalb auch nicht jeder Arbeitnehmer problemlos einen Tag freinehmen kann (im Gegenteil halte ich es in Kleinbetrieben, wo es auf jeden Einzelnen ankommt, für deutlich unrealistischer, daß das betrieblich möglich ist, da wirds ja oft schon kritisch, wenn einer krank wird und ein weiterer bereits im Urlaub ist); sein Recht würde dann ja auch leerlaufen. Und in allen anderen Bundesländern gibts ein analoges Recht für Bekenntniszugehörige auch, sogar bei noch viel mehr Feiertagen (namlich quasi allen, die in dem jeweiligen Bundesland nicht gesetzlicher Feiertag sind), und trotzdem sind die Schulen weiter geöffnet. Aber das braucht hier letztlich auch nicht ausdebattiert zu werden; in Wiki sind wir nicht bei "wünsch dir was", sondern bei "so isses". Und in Bayern ist eben die Regelung am B&B-Tag so, wie sie ist. --Apothekenschlumpf (Diskussion) 13:56, 5. Mai 2017 (CEST)

Kleine Anmerkung: Vielleicht ist die Regelung für die Anzahl der Ferientage im Schuljahr wichtig. MfG Harry8 15:55, 5. Mai 2017 (CEST)

Ergänzung Palmsonntag im Artikel

Spontan würde ich sagen, dass für den Palmsonntag in keinen Feiertagsgesetz Sonderregelungen zu finden sind, was über einen normalen Sonntag hinausgeht. Kann ich aus Zeitgründen aber aktuell nicht nachschauen. Frühestens am Montag mir möglich. --Nordprinz (Diskussion) 18:05, 10. Jun. 2017 (CEST)

"gesamte Summe"

Hallo, in der Tabelle steht "gesamte Summe" ´, ist die Summe nicht immer das "gesamte"? Summe würde doch reichen. --Berthold Werner (Diskussion) 08:30, 4. Jul. 2017 (CEST)

Jahrestag eines historisch belegten Ereignisses

Die mittlerweile gelöschten Sätze waren auch nicht korrekt. Auch der 1. Mai geht auf ein historisches Ereignis zurück. Es fand am 1. Mai 1856 in Australien statt. MfG Harry8 11:07, 25. Apr. 2018 (CEST)

Wobei es mich mehr interessiert, ob man den Feiertag am richtigen Datum begeht ( oder erst am folgenden Sonntag, wie mal jemand bezüglich des Tag der deutschen Einheit vorgeschlagen hatte ), als die Frage, ob der Feiertag auf den selben Wochentag wie im Ursprungsjahr fällt. Würde daher diese Sätze auch draussen lassen. --Nordprinz (Diskussion) 12:18, 25. Apr. 2018 (CEST)

Aus historischen Gründen kann man den Tag der deutschen Einheit nicht am folgenden Sonntag feiern;-) mfG Harry8 12:40, 25. Apr. 2018 (CEST)
Ich teile Deine Meinung. Einige Politiker haben dies aber schon vorgeschlagen ( und nach Ablehnung durch andere wurde dann der Vorschlag nicht mehr verfolgt ). --Nordprinz (Diskussion) 12:45, 25. Apr. 2018 (CEST)

"sinnvolle Angabe"

Zum Stern bei Hessen lautet die Erklärung: "für Hessen kann keine sinnvolle Angabe gemacht werden, da alle Sonntage als gesetzliche Feiertage gelten". Nach meiner Meinung kann man schon eine sinnvolle Angabe machen (nämlich die 10 Feiertage die nicht immer auf Sonntag fallen), aber die ist formal falsch. Vielleicht fällt jemandem eine bessere Formulierung ein. --Berthold Werner (Diskussion) 09:06, 4. Jul. 2017 (CEST)

Diese Angabe wäre nicht nur formal falsch, sondern auch nicht "sinnvoll", weil in anderen Bundesländern teilweise auch Feiertage definiert sind, die stets auf einen Sonntag fallen (z. B. Ostersonntag in Brandenburg). Die Lösung, eine Zeile "Gesamtzahl" und eine weitere Zeile "Anzahl ... nicht stets auf einen Sonntag fallender Feiertage" zu führen, ist daher die einzig sinnvolle. --Apothekenschlumpf (Diskussion) 23:51, 24. Jan. 2018 (CET)
Die richtige Angabe wäre eher 62 als 10 korrekt ist aber nur die Angabe des Sterns, weil die Anzahl der Sonntage je Jahr unterschiedlich sein kann und somit eine sinnvolle Angabe eben nicht möglich ist! Eine Zeile weiter unten heißt es dann ja auch "Anzahl im überwiegenden Teil eines Landes geltender und nicht stets auf einen Sonntag fallender Feiertage" wo die 10 auch zuvor stand und auch korrekt ist. -- Anonym 11:14, 13. Sep. 2018 (CEST)
Nur als Arbeitsidee: Wenn man als Erklärung zu dem Stern schreibt: Neben den Sonntagen werden im hess. Gesetz 12 Feiertage namentlich aufgeführt --Nordprinz (Diskussion) 23:09, 14. Sep. 2018 (CEST)

Österreich

A könnte einen eigenen Artikel oder aber einen eigenen Abschnitt brauchen.

In zumindest manchen Ländern ist der Tag des jeweiligen Landespatrons schulfrei. Kärnten, Steiermark, Tirol, Vorarlberg: Josefitag 19. März. Es gibt Länder mit 2 Landespatrons.

Der Bankfeiertag Sylvester war um die Jahreswende der Umstellung auf den Euro 2001/2002 (?) bei der Nationalbank in Wien Arbeitstag.

Nur Evangelische haben am Reformationstag 31. Oktober und Karfreitag (?) schulfrei. In evangelisch dominierten Gemeinden etwa im Burgenland könnte sein, dass Schulen ganz geschlossen haben.

--Helium4 (Diskussion) 20:56, 30. Dez. 2018 (CET)

Siehe dazu den Abschnitt Siehe auch, Feiertage in Österreich --TheRunnerUp 20:53, 1. Jan. 2019 (CET)

Thüringen

Thüringen wird wohl den 20. September als Feiertag einführen. MfG Harry8 22:35, 28. Sep. 2018 (CEST)

Damit wird wohl der Weltkindertag gewürdigt. MfG Harry8 22:37, 28. Sep. 2018 (CEST)
Siehe hier! MfG Harry8 23:19, 28. Sep. 2018 (CEST)

Kann mir jemand erklären warum Horst Gräbner den Weltkindertag wieder aus der Liste der Feiertage in Thüringen entfernt hat?(nicht signierter Beitrag von BerengarLehr (Diskussion | Beiträge) 14:25, 17. Jan. 2019 (CET))

Weil es bis jetzt nur ein Gesetzentwurf ist, siehe Landtagsdrucksache 6/6163. --Nordprinz (Diskussion) 14:41, 17. Jan. 2019 (CET)
Okey, das war mir nicht bewusst, aber wie wär's denn mit ner Anmerkung, dass das noch im Verfahren ist? Die Chance das das durchkommt ist ja sehr hoch und das Wissen darum ist ja für die Planung 2019 durchaus wichtig. --BerengarLehr (Diskussion) 11:48, 18. Jan. 2019 (CET) (außerdem ist das kommentarlose Löschen von Änderungen extrem demotivierend)

Einfügung „Joseftag” auch in Baden als Feiertag abgeschafft

Leider kann ich zu dieser Ergänzung keine Belege finden. Kann jemand helfen?--Nordprinz (Diskussion) 12:59, 26. Feb. 2019 (CET)

Nach dieser und den vergleichbaren Seiten der Nachbarjahrgänge war der Josefstag in Baden nach dem Zweiten Weltkrieg kein Feiertag. MfG Harry8 15:13, 26. Feb. 2019 (CET)
Mit Verweis auf eine Seite, die behauptet, 1950 habe der Reformationstag in Brandenburg und den anderen ostdeutschen Ländern stattgefunden, ferner den Josephstag auch für Bayern nicht aufführt, etwas zu löschen, ist bestenfalls uninformiert, ansonsten dreist. --Connoisseur of politics 10:10, 28. Feb. 2019 (CET)
Nein, der Hauptgrund ist: Es fehlte der Nachweis.
Ein zweiter Grund: Bei Google gab es keinen Treffer dazu.
Ein dritter Grund: Während der Josephstag auf der von dir beanstandeten Seite bei Bayern verzeichnet ist, ist er dies bei Baden nicht. Eine andere Seite habe ich nicht gefunden.
Wenn es also nichts über den Josefstag als Feiertag in Baden gibt, gab es ihn wohl nicht. Mit einem Beleg, aber nur dann, kann er wieder eingefügt werden. MfG Harry8 11:13, 28. Feb. 2019 (CET)
Mittlerweile ist ein Beleg im Artikel: das badische Feiertagsgesetz vor Gründung Baden-Württembergs. --Nordprinz (Diskussion) 11:21, 28. Feb. 2019 (CET)
BK: Also, ich habe jetzt mal nach den Feiertagsgesetzen gesucht und diese Seite gefunden. Also war der Josefstag in Baden ein Feiertag. MfG Harry8 11:22, 28. Feb. 2019 (CET)

Sachsen

In Sachsen müssen wohl die Arbeitnehmer weiterhin für die Pflegeversicherung mehr bezahlen, weil damals der Buß- und Bettag nicht abgeschafft und auch kein anderer Feiertag geopfert wurde. Jetzt, da in mehreren Ländern neue Feiertage eingeführt wurden, ist das ein seltsames und auch nmM ungerechtes Relikt. Denkt man über die Abschaffung dieser Regelung nach? MfG Harry8 10:48, 27. Feb. 2019 (CET)

Ist mir nicht bekannt. Grundlage ist zumindest $ 58 Abs. 3 Satz 1 SGB XI Die in Absatz 1 genannten Beschäftigten tragen die Beiträge in Höhe von 1 vom Hundert allein, wenn der Beschäftigungsort in einem Land liegt, in dem die am 31. Dezember 1993 bestehende Anzahl der gesetzlichen landesweiten Feiertage nicht um einen Feiertag, der stets auf einen Werktag fiel, vermindert worden ist. Wie versteht man das? In Hamburg etc. wurde die Zahl der Feiertage vermindert (Buß- und Bettag gestrichen), aber jetzt wurde sie erhöht.--Nordprinz (Diskussion) 10:54, 27. Feb. 2019 (CET)
Das ist es eben: Sachsen hat damals keinen Feiertag gestrichen, während in allen anderen Ländern der Buß- und Bettag geopfert wurde. Das bedeutete: Die sächsischen Arbeitnehmer müssen mehr zahlen. Das war damals schon nmM ungerecht, da Sachsen weniger Feiertage als beispielsweise Bayern hatte. Aber auf die Gesamtzahl der Feiertage kam es nicht an, sondern auf die Streichung eines Tages.
In Hamburg, Bremen, Schleswig-Holstein, Berlin und Thüringen wurde mittlerweile die Anzahl der Feiertage um einen erhöht. Das ist wohl für diese gesetzliche Regelung unbedeutend. Es wurde ja auch keine Zukunftsregelung ins Gesetz aufgenommen.
Hätte man damals in Sachsen den Buß- und Bettag gestrichen und ein paar Jahre später wieder eingeführt, müssten die dortigen Arbeitnehmer nicht diesen Zuschlag zahlen.
Wenn der Feiertag jetzt in Sachsen abgeschafft würde, müssten sie nach dem Gesetzestext den Zuschlag weiterhin zahlen; denn er wurde ja nicht damals gestrichen.
Allerdings muss man eines bedenken: Die neu eingeführten Feiertage "wandern" durch die Woche. Im Gesetzestext steht, dass es ein Feiertag sein müsse, der stets auf einen Werktag fällt. MfG Harry8 11:04, 27. Feb. 2019 (CET)
Genau das. Ich habe gerade folgendes gefunden. Reformationstag fällt immer auf den 31. Oktober, somit auch mal auf Samstag oder Sonntag. Buß- und Bettag dagegen immer auf einen Mittwoch. Deshalb greift diese Beitragsregelung nicht. siehe Landtags-Drucksache Niedersachsen 18/827 Seite 7
Wenn man jetzt in Sachsen den Feiertag abschaffe, würde ich sagen, würde auch die Beitragspflicht entfallen, weil ab dem Jahr der Abschaffung die Regelung erfüllt wäre. Aber das ist eine juristische Frage. --Nordprinz (Diskussion) 11:10, 27. Feb. 2019 (CET)

Stiller Feiertag; Karwoche ?

Zitat: Karwoche ab Palmsonntag (7 Tage vor Ostersonntag); mich würde interessieren wo und wann (historisch ?!). Müsste belegt und wenn dann auch zeitlich zugeordnet werden (sowie staatlich oder kirchlich ?!)--In dubio pro dubio (Diskussion) 00:33, 17. Apr. 2019 (CEST)

$ 8 Abs. 3 des Baden-Württembergisches Feiertagsgesetzes: An den übrigen Tagen der Karwoche (Palmsonntag bis Karsamstag), ... können öffentliche Veranstaltungen und Vergnügungen, auch soweit sie nach § 7 Abs. 2 nicht verboten sind, von der Kreispolizeibehörde auf Antrag der Ortspolizeibehörde verboten werden, wenn sie nach den besonderen örtlichen Verhältnissen Anstoß zu erregen geeignet sind.
§ 3 Abs. 3 des Bayerischen Feiertagsgesetzes: Stille Tage sind Aschermittwoch, Gründonnerstag ...
$ 7 Abs. 1 des Feiertagsgesetzes NRW: lediglich Tanzverbot am Gründonnerstag ab 18 h
Das heisst, diese Regelungen sind von Bundesland bis Bundesland abhängig. So steht es auch im Artikel "Genaueres muss im Einzelfall den Feiertagsgesetzen der Länder entnommen werden. Die grundsätzlich einem Schutz unterliegenden stillen Tage sind nach Ländern verschieden und können umfassen".
Ich habe daher den Baustein im Artikel wieder gelöscht. --Nordprinz (Diskussion) 01:40, 17. Apr. 2019 (CEST)
Du Schelm hast einen Belegbaustein ohne einen Beleg im Artikel zu hinterlassen entfernt ;). Ich hab das nun nachgeholt, aber Dank für Deine Recherchen (der Rest war ja bekannt). Beste Grüße --In dubio pro dubio (Diskussion) 23:15, 17. Apr. 2019 (CEST)
Meine Überlegung war, es bei der Überschrift nach Ländern verschieden zu belassen, weil wahrscheinlich in jedem Bundesland eine andere Regelung besteht. Am Freitag könnte ich mal weiter suchen. Aber wenn man diese Regelung ausführlich erwähnt, müsste man ja auch im Artikel die unterschiedlichen Regelungen bei Totensonntag und Volkstrauertag ausführlich schreiben, weil auch dort in jedem Bundesland eine andere Regelung besteht, was man bis wann nicht darf. Das hat dann an Totensonntag zum Beispiel die Folge, dass in der Bundesliga die zwei Sonntagsspiele in Bundesländern sein müssen, wo um 15.30 h bzw. 18.00 h kein Sportverbot besteht. Zum Beispiel in NRW Sportverbot bis 18 h, in Niedersachsen komplett, in Baden-Würtemberg nur bis 13 h. Würde diese im Detail nicht den Artikel sprengen?--Nordprinz (Diskussion) 23:29, 17. Apr. 2019 (CEST)
nunja, bin von Karwoche hierher gestoßen und hatte mich gewundert, als ich las, dass die gesamte (!) Karwoche hier als stiller Feiertag galt; ich wohne in einem anderen Bundesland und war etwas überrascht (und dachte eigentlich nur dass unsere Bajuwaren so ticken). Ja jedes Feiertagsgesetz (kein Arikel übrigens) können wir wohl hier nicht ablichten, Besonderheiten oder Ausnahmen sollten aber sicherlich erwähnt und falls notwendig bereft werden. Grüße --In dubio pro dubio (Diskussion) 23:39, 17. Apr. 2019 (CEST)
ich schau mal Freitag alle Regelungen durch und liste Besonderheiten hier in der Diskussion auf. Dann kann man immer noch überlegen, was davon ggf. noch in den Artikel kommt, oder nicht. --Nordprinz (Diskussion) 23:43, 17. Apr. 2019 (CEST)
stresse Dich nicht, auch der Freitag ist ein (stiller) Feiertag ;) Imho wäre evtl ein Artikel Feiertagsgesetz sinnvoller; hier sollten evtl nur gravierende Abweichungen erwähnt werden. Nochmal: mein Baustein richtete sich alleine nur auf einen Punkt (der mittlerweile geklärt ist) und nicht auf den ganzen Absatz. Beste Grüße--In dubio pro dubio (Diskussion) 23:50, 17. Apr. 2019 (CEST)

Bußgeld für Lkw-Fahrer und Spediteure bzw. Fahrzeughalter

Gibt es eine Quelle, aus der hervorgeht, ob tatsächlich an Autobahnen wie der A 30 zwischen Bad Bentheim und Hannover und/oder an Bundesstraßen wie der B 51 zwischen Osnabrück und Diepholz (ein kurzes Stück verläuft in Dielingen über nordrhein-westfälisches Gebiet) Bußgelder wegen Verstoßes gegen das Feiertagsgesetz erhoben werden? Oder gilt in solchen Fällen eine Art „Transitregelung“, da Abfahrt- und Zielort im selben Bundesland liegen, in dem der betreffende Tag als Werktag gilt? --CorradoX (Diskussion) 16:33, 12. Feb. 2020 (CET)

Es gibt zwar Gegenden, in denen die Polizei in der Ortspresse bekannt gibt, wo in der kommenden Woche mobile Radarkontrollen stattfinden werden (was IMO eine klare Diskriminierung Ortsfremder darstellt).
Mir ist aber kein Fall bekannt, in dem die Polizei mitgeteilt hätte, dass sie auf die Kontrolle und Bestrafung von Verkehrsverstößen einer bestimmten Kategorie auf einer bestimmten Strecke generell verzichten wolle.
Hier ist davon die Rede, dass es „Sondergenehmigungen“ für „Durchfahrten“ (≠ Ziel- und Quellverkehr!) an Fronleichnam gebe. Eine solche müsste sich ein Spediteur wohl für eine Fahrt über die B 51 von Osnabrück nach Diepholz einholen. --91.97.53.208 10:35, 13. Feb. 2020 (CET)
Einerseits: Die erlaubte Fahrzeugbreite von 2,10 m auf dem linken Fahrstreifen von Autobahnen „verdanken“ wir deutschlandweit Polizisten (im Dienst des Landes Nordrhein-Westfalen!) im Ruhrgebiet, die nur Kleinwagen nicht verwarnt haben, weil fast alle Pkw inclusive Außenspiegeln mehr als zwei Meter breit sind. → Wer etwas tut, was verboten ist (hier: mit 2,01 m Breite bei erlaubten 2 m den linken Fahrstreifen benutzen), muss immer mit Strafe rechnen.
Andererseits: Niemand kann ein Interesse haben, dass ein Trucker auf dem Weg von Bramsche nach Bad Iburg (also innerhalb des niedersächsischen Landkreises Osnabrück) den Weg durch die Stadt Osnabrück wählt, weil ein Teil der A 1 und der A 30 durch NRW führen. → Es muss für solche Fälle interne „Unter-der-Hand-Regelungen“ geben, wenn Deutschland nicht vollends zu „Absurdistan“ mutiert ist. --CorradoX (Diskussion) 11:08, 13. Feb. 2020 (CET)

Berlin

In Berlin wird wohl der 8. März (Weltfrauentag) der neue Feiertag sein. MfG Harry8 16:52, 17. Jan. 2019 (CET)

Das steht jetzt fest. MfG Harry8 23:42, 24. Jan. 2019 (CET)
Beleg: 8. März, mfG Harry8 21:15, 29. Jan. 2019 (CET)
ist eingefügt erledigtErledigt --Nordprinz (Diskussion) 12:12, 12. Feb. 2019 (CET)

Der 8. Mai 2020 wird in Berlin ein einmaliger gesetzlicher Feiertag sein. Offizieller Titel "75. Jahrestag der Befreiung vom Nationalsozialismus und der Beendigung des Zweiten Weltkrieges in Europa". Beleg: Pressemitteilung des Senats und Gesetzesblatt. Da ich nicht weiß, wie solche Feiertage erfasst werden, würde ich jemanden um Ergänzung bitten. --R. Buchholz (Diskussion) 18:47, 29. Jul. 2019 (CEST)

Frauentag auch noch in die Übersicht der Wochentage eingefügt -- ich hoffe, das wird nicht wieder von irgendjemandem rückgängig gemacht ... --Maribert (Diskussion) 14:38, 14. Nov. 2019 (CET)

Wo sollen wir den 8. Mai 2020 eintragen? Das ist ein einmaliger Feiertag in Berlin? https://www.berlin.de/special/jobs-und-ausbildung/nachrichten/berlin/5616720-5510939-8-mai-2020-feiertag-in-berlin.html (nicht signierter Beitrag von 95.91.215.167 (Diskussion) 10:37, 14. Apr. 2020 (CEST))

Weitere Feiertage in 11 Bundesländern?

Vielleicht verstehe ich etwas nicht, daher habe ich es nicht gleich geändert, sondern wollte erstmal hier nachfragen. In der Einleitung heißt es "Neben diesen neun bundeseinheitlichen Feiertagen haben 11 Bundesländer weitere Feiertage festgelegt." Damit müsste es nach meinem Verständnis im folgenden ersten Abschnitt in der Tabelle fünf Bundesländer geben, die auf eine Gesamtzahl von neun Feiertagen kommen. Stattdessen ist aus dieser Tabelle ersichtlich, dass alle Bundesländer neben den neun einheitlichen Feiertagen weitere Feiertage festgelegt haben und damit auf eine Gesamtzahl von zehn oder mehr kommen. --KayHo (Diskussion) 10:16, 15. Jun. 2020 (CEST)

Einführungsjahr der Feiertage

Über der Tabelle steht "Hier werden gesetzliche Feiertage in Deutschland aufgelistet. Die Liste gilt, wenn in den Erläuterungen nicht anders angegeben, seit 1995." Demnach müsste der Weltkindertag ja in Thüringen seit 1995 gelten, denn im Text steht keine Erläuterung. Das stimmt ja aber so nicht.

Ich schlage daher vor, dass man die Einführung/Änderung übersichtlicher darstellt, z.B. einen Abschnitt einfügt "Feiertagsänderungen seit 1990" und dort alle Änderungen aufzählen. (nicht signierter Beitrag von 87.140.124.133 (Diskussion) 12:10, 11. Aug. 2020 (CEST))

Übersicht aller gesetzlichen Feiertage

Die "Übersicht" ist auf dem Smartphone der Hit. Nix zu sehen, eher eine Unübersicht. --Saloa (Diskussion) 11:40, 31. Okt. 2020 (CET)

Aschermittwoch

Auch wenn es kein Feiertag ist beendet der Aschermittwoch den Fasching/Karneval und wäre daher interessant anzugeben.--Goetz48 (Diskussion) 23:37, 13. Okt. 2021 (CEST)

du irrst dich. Der Fasching wird am Dienstag beendet, Aschermittwoch ist bereits der erste Tag der Fastenzeit. --TheRunnerUp 18:08, 14. Okt. 2021 (CEST)
Abgesehen davon: es ist kein Feiertag, also gibt's keinen Grund ihn hier zu erwähnen. --TheRunnerUp 18:12, 14. Okt. 2021 (CEST)
Ne, du irrst dich. Der Aschermittwoch ist als stiller Tag in den Feiertagsgesetzen reglementiert, daher steht er zu Recht drin. Mischma2000 (Diskussion) 05:55, 5. Mär. 2022 (CET)
Sorry, mit meiner zweite Aussage war ich wohl etwas zu Österreich-bezogen. Da ist der Aschermittwoch ein ganz normaler Werktag. --TheRunnerUp 10:56, 5. Mär. 2022 (CET)