Diskussion:Flugplatz Nordhorn-Lingen
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[Quelltext bearbeiten]Guten Morgen, hier hat der Autor eine Menge Änderungen vorgenommen, die 1. falsch sind und 2. nicht in die Wikipedia gehören, da Wikipedia keine AIP darstellt.
1. Ein informeller Name wie der Flugplatz auch genannt wird gehört hier nicht rein.
2. Die Länge der Bahn im Text steht schon in der Box.
3. Der Flugplatz wird logischerweise nicht zu einem kontrollierten Flugplatz, es werden nur Pflichtmeldepunkte delegiert, da er in dem Zuständigkeitsbereich von Nordhorn liegt! Aber er wird kein kontrollierter Flugplatz! Das ist eigentlich der heftigste Fehler in diesem Artikel!
4. Eine Erklärung bezüglich des Beschränkungsgebietes ist hier bei Wikipedia absolut überflüssig, da Wikipedia kein Nachschlagewerk für Piloten ist.
5. Die Erklärung zu JAR-OPS bzw. EU-OPS ist falsch. Coburg hat zum Beispiel eine noch kürzere Bahn (632 m), dort wird selbstverständlich gewerblich geflogen. Die Kürzung der betrieblichen Strecken beruht auf Hindernisgründen, die sich im Westen des Platzes befinden. Jeder Luftfahrzeugführer ist selbst für de Auslegung seiner Minimas verantwortlich.
6. Die zwei genannten Segelflugbahnen sind nicht genehmigt und haben hier deshalb nichts zu suchen, siehe AIP und Genehmigung des Platzes....
Da hier Jüppken meint, ich würde einfach "sinnvolle" Inhalte löschen, ohne jegliche Diskussion, bitte schön!
Mit der Bitte um Meinungen.....
Grüße....--Frankygth (Diskussion) 07:25, 22. Aug. 2020 (CEST)
- Guten Morgen, folgend meine Erwiderung:
- zu 1. Warum gehört ein informeller Name nicht hier rein? Der Flugplatz hieß früher offiziell so.
- zu 2. Das ist richtig, aber in vielen Artikeln der Wikipedia werden Daten aus der Infobox im Fließtext wiederholt (bspw. Ortsartikel)
- zu 3. Das steht so auf der Homepage des Betreibers: „An- und Abflüge werden während der aktiven ED-R 37A direkt vom Tower des Flugplatz Nordhorn-Lingen mit dem Range Control Offizier (RCO) der Bundeswehr kommuniziert und abgesprochen. Ab diesem Moment wir der Flugplatz Nordhorn-Lingen zu einem kontrollierten Platz. Bei aktiviertem Flugbeschränkungsgebiet ED-R 37A sind ausschließlich Geradeausanflüge gestattet.“ (http://www.flugplatz-nordhorn-lingen.de/edr37.php?language=de)
- zu 4. Ich halte eine Erklärung des Beschränkungsgebiets für absolut notwendig, da es auch Nicht-Piloten (z. B. mich) interessiert.
- zu 5. Das kann ich nicht beurteilen; bis vor wenigen Jahren wurde der Platz gewerblich genutzt.
- zu 6. Wenn sie nicht genehmigt sind, sind sie dann illegal? Dürften sie dann nicht benutzt werden? Das wäre ein ziemlicher Skandal. Falls nicht: Die beiden Grasbahnen existieren, sie werden seit Jahrzehnten benutzt und sollten deshalb auch Erwähnung finden.
- Gruß --Jüppken (Diskussion) 09:38, 22. Aug. 2020 (CEST)
- zu 1. Nein, laut der ersten Genehmigung hieß er schon immer Nordhorn-Lingen!
- zu 2. Ich bin dabei, wie viele andere auch, diese Artikel zu überarbeiten. Speziell die Angaben aus der Box, doppelte Benennung!
- zu 3. Dann sollte der Betreiber seine Hompage dringend überarbeiten. Ein kontrollierter Flugplatz ist ein Flugplatz, der nach § 6 und 8 LuftVG eine Zulassung nach Instrumentenflugbetrieb besitzt, eine CTR vorweist, IFR-An und Abflugverfahren existieren und FVK-Personal den Verkehr AM Platz leiten. In unseren CTR's liegen unendlich viele Verkehrs- und Sonderlandeplätze sowie RMZ-Plätze! Keiner von denen wird zum kontrollierten Platz wenn wir die CTR oder eine ED-R aktivieren. Das ist einfach grober Unfug!
- zu 4. Kein Nicht Pilot weiß was ein ED-R, ED-D oder ED-P ist. Wikipedia ist keine AIP! Gab es inzwischen genügend Diskussionen .. alle eindeutig!
- zu 5. Wenn Du es nicht beurteilen kannst, warum schreibst Du es hier hinein? Bzw. änderst es wieder? ich kann es beurteilen!
- zu 6. Nein, sie können als Flugplatzinterne Bahnen genutzt werden. Nur tauchen sie nicht in der AIP, Genehmigung oder NfL auf! Sprich die Öffentlichkeit kennt sie nicht, und womit? Zu Recht! --Frankygth (Diskussion) 09:58, 22. Aug. 2020 (CEST)
- Ich möchte versuchen, in Form einer Wikipedia:Dritten Meinung den Konflikt etwas zu entschärfen, vielleicht sogar lösen zu helfen. Zwar habe ich nicht annähernd die fundierten Kenntnisse in Sachen Flugplatzgenehmigungen wie Frankygth, dem Wikipedia-Experten auf diesem Gebiet. Andererseits verfüge ich auf der Grundlage meiner Lizenzen und gut 18.000 Flugstunden auf Mustern vom Schulgleiter SG 38 über Fluglehrer (vor allem auf Cessnas) bis hin zum Kapitän Boeing 747 über ein gewisses Fundament an Sachkenntnis. Info auch an Jüppken.
- zu 1. Beide haben recht. Daher der Vorschlag: "Der Flugplatz Nordhorn-Lingen (bis 1945 Flugplatz Klausheide), ist ein ..." usw.
- zu 2. Infrastruktur: Der Teil zur asphaltierten Bahn ist in der Tat eine (unnötige) Wiederholung der Infobox, und wer mit einem schweren Flugzeug dort landen will, fragt / schaut ohnehin vorher nach, was statthaft ist. Vorschlag: Streichen von "Der Flugplatz ..." bis "... mit vorheriger Genehmigung)". Zu den Grasbahnen siehe unter Punkt 6.
- zu 3. und 4., Flugbeschränkungsgebiet: Natürlich wird es kein kontrollierter Flugplatz, nur weil mit einem "Range Control Offizier" telefoniert wird, siehe hierzu auch der Artikel Kontrollzone. Wenn ein privater Flugplatzbetreiber auf seiner Webseite groben Unfug schreibt, wird der Inhalt nicht dadurch zum Fakt. Auch die Regelungsdetails (Geradeausanflug, Pflichtmeldepunkte) sind nicht WP-relevant; als ich vor langer Zeit den Platz mal anflog, habe ich mich natürlich vorher damit vertraut gemacht. Der Hinweis auf das Gebiet an sich und die Deaktivierungszeiten sind als Warnung an Piloten mit schludriger Flugvorbereitung sinnvoll. Vorschlag: Die Sätze 2 bis 4 werden gestrichen (von "Ist das Flugbeschränkungsgebiet aktiv ..." bis "zu einem „kontrollierten Platz“." ).
- zu 5., gewerbliche Flüge: Soweit die Recherche von Frankygth zutrifft, wäre der fehlerhafte Teil zu korrigieren, auch könnte das Ganze deutlich gekürzt werden. Vorschlag: (Änderung ab: "Am 1. Januar ...") "... und landen dürfen. Nach den einschlägigen Europäischen Richtlinien ist der Flugplatz aufgrund von Hindernissen im Westen seit 2004 für gewerbliche Flüge nicht mehr nutzbar. Der Flugplatzbetreiber versucht seit 1996 erfolglos ..." usw.
- zu 6. Auch wenn sie als "interne Betriebsflächen ohne AIP-Bezug" genutzt werden, halte ich die Erwähnung der Grasbahnen für sinnvoll, da sie offenbar von einem großen Anteil der Piloten genutzt werden (können). Der Status ergibt sich auch aus der Nichterwähnung in der Infobox. Und hinsichtlich der Öffentlichkeit (samt Wikipedia-Lesern) ist es besser, wenn sie es weiß und nicht irgendwelche Querulanten-Anzeigen wegen "illegaler Landebahnen" losgetreten werden. Vorschlag zu "Infrastruktur": "Der Flugplatz verfügt auch über zwei Grasbahnen für Segelflugzeuge. Die Grasbahnen sind ..." usw.
- So, jetzt habe ich verdammt lange hier dran gesessen. Also rauft Euch jetzt zusammen. Bitte auch wieder strukturiert, also von Punkt zu Punkt. Viele Grüße an Alle --Uli Elch (Diskussion) 15:08, 22. Aug. 2020 (CEST)
- Vielen Dank, Uli Elch, für deine Vorschläge, die ich (fast) so akzeptieren kann. Zu 1. kann ich sagen, dass der Platz bis Ende der 1980er/Anfang 1990er Jahre „Flugplatz Klausheide“ hieß. Da ich kein genaues Datum weiß, sollte man die Jahreszahl einfach weglassen. Viele Grüße --Jüppken (Diskussion) 20:18, 23. Aug. 2020 (CEST)
- Hallo zusammen, im Prinzip stimme ich zu. Nur bei zwei Punkten nicht. Der Flugplatz wurde aufgrund einer Änderungsgenehmigung am 25.11.1976 genehmigt als Flugplatz Nordhorn-Klausheide (NfL I-436/76) und wurde am 1.1.1993 umbenannt in Nordhorn-Lingen (NfL I-51/93). Auch in den Unterlagen war die Bezeichnung Landeplatz Nordhorn-Klausheide! Klausheide alleine hiess er nie, deswegen fand ich ihn auch nicht! Der zweite Punkt sind die Grasbahnen... im NfL I-265/00 schreibt die Bezirksregierung Weser/Ems, es befinden sich auf dem Flugplatz Betriebsflächen zur Nutzung mit Segelflugzeugen. Diese Betriebsflächen sind an fast jedem Landeplatz vorhanden. Es sind keine Bahnen im Sinne des LuftVG §6 und §8. Dann könnten wir rein theoretisch auf jedem Platz diese Betriebsflächen aufnehmen, was aber überhaupt keinen Sinn macht. Grüße--Frankygth (Diskussion) 20:58, 23. Aug. 2020 (CEST)
Im Punkt 1. könnten wir uns sicher auf folgendes einigen: Vorschlag: "Der Flugplatz Nordhorn-Lingen (bis 31. Dezember 1992 Flugplatz Nordhorn-Klausheide), ist ein ..." usw. Ich habe übrigens in meinem Flugbuch nachgeschaut und bin in den 80er-Jahren nach "Nordhorn-Klausheide" geflogen.
Beim Punkt 2. bzw. 6. bin ich weiterhin der Meinung, dass eine Erwähnung im Fließtext (nicht in der Infobox!) sinnvoll ist. Eine vielleicht formal korrekte Textänderung auf "... verfügt über zwei Betriebsflächen für Segelflugzeuge ..." fände ich allzu holperig und unverständlich (WP:OMA). Es ist ja auch zulässig, in Flugplatz-Artikeln eine Gaststätte oder Tankstelle zu erwähnen, warum also nicht die mindestens ebenso wichtige Segelflug-Infrastruktur? Viele Grüße --Uli Elch (Diskussion) 21:36, 23. Aug. 2020 (CEST)
- Moin .... anscheinend hatte ich gestern Abend zwei Promille! Dank Dir Uli für die Korrekturen. Komm, wir ändern das jetzt wie Du Uli es vorgeschlagen hast und gut is.....Schöne Woche allen!--Frankygth (Diskussion) 08:43, 24. Aug. 2020 (CEST)
- Moin, moin, ja, mach mal. Viele Grüße --Jüppken (Diskussion) 08:53, 24. Aug. 2020 (CEST)
- Uff, Danke an Euch beide für die friedliche Einigung. Dann hat sich die ganze Mühe ja doch gelohnt, sehr schön! Ich versuche dann mal, eine vorzeitige Entsperrung zu erreichen (geht sonst noch viereinhalb Tage) und bastele die Einigungen hinein. So kann doch eine Woche schön anfangen! Viele Grüße --Uli Elch (Diskussion) 09:57, 24. Aug. 2020 (CEST)
Der Seitenschutz ist jetzt wieder aufgehoben. XenonX3 – (☎) 19:35, 24. Aug. 2020 (CEST)
Guten Abend noch mal, Frankygth und Jüppken. Ich habe mich jetzt bemüht, alle Konsens-Änderungen korrekt einzubauen, bitte Euch aber im Hinblick auf meine jetzige Müdigkeit noch mal drüber zu gucken. Schönen Abend! Viele Grüße --Uli Elch (Diskussion) 20:29, 24. Aug. 2020 (CEST)