Diskussion:Frauenstimmrecht in der Schweiz
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Abwahlkandidatur vom 10. Dezember 2010 (Ergebnis: auf lesenswert abgewertet)
[Quelltext bearbeiten]Das Frauenstimmrecht in der Schweiz (Stimm- und Wahlrecht) wurde durch eine eidgenössische Abstimmung am 7. Februar 1971 eingeführt. Formell wurde das Frauenstimmrecht am 16. März 1971 wirksam. Die Schweiz war somit eines der letzten europäischen Länder, welches seiner weiblichen Bevölkerung die vollen Rechte als Bürger zugestand, doch es war das erste Land, in dem dies durch eine Volksabstimmung (des männlichen Teils der Bevölkerung) geschah. Das politisch eng mit der Schweiz verbundene Fürstentum Liechtenstein führte das Frauenstimm- und Wahlrecht erst am 1. Juli 1984 im dritten Anlauf ein. Zum Vergleich: In Neuseeland gilt das Frauenstimmrecht seit 1893, in Deutschland seit 1918, in der Türkei seit 1934, in Afghanistan mit Unterbrechungen seit 1964.
Bis zur Durchsetzung des Frauenstimmrechts in allen Kantonen vergingen allerdings noch weitere 20 Jahre: Am 27. November 1990 gab das Bundesgericht einer Klage von Frauen aus Appenzell Innerrhoden Recht und bestätigte damit die Verfassungswidrigkeit der Innerrhoder Kantonsverfassung in diesem Punkt.[1] So führte Appenzell Innerrhoden als letzter Kanton das Stimmrecht für Frauen auf kantonaler Ebene ein, entgegen einem Mehrheitsentscheid der Männer an der Landsgemeinde am 29. April 1990.
Der Hauptgrund für die lange Verzögerung liegt ohne Zweifel im politischen System der Schweiz. Bei Vorlagen, welche die Verfassung betreffen, entscheidet allein das stimmberechtigte Volk zusammen mit den Kantonen.
Um das Stimmrecht auf den verschiedenen Ebenen einführen zu können, bedurfte es jeweils der Mehrheit der stimmberechtigten Männer. Auf nationaler Ebene war zudem das Ständemehr (Mehrheit der zustimmenden Kantone) nötig. Ein weiteres Hindernis lag in der Tatsache, dass in der Bundesverfassung (BV) von 1848 (Art. 63. Stimmberechtigt ist jeder Schweizer, der das zwanzigste Altersjahr zurückgelegt hat und im Übrigen nach der Gesetzgebung des Kantons, in welchem er seinen Wohnsitz hat, nicht vom Aktivbürgerrecht ausgeschlossen ist) das Wahlrecht vielfach an den aktiven Wehrdienst gekoppelt war (in vielen Kantonen galt: wer Art. 18 BV Jeder Schweizer ist wehrpflichtig nicht erfüllte, war vom Aktivbürgerrecht ausgeschlossen).
Bereits vor 1 Monat habe ich auf der Diskussionsseite hingewiesen, dass ich den Artikel nicht für exzellent halte. Die Hauptautorin ist seit 2005 nicht mehr aktiv, auch sonst fühlt sich niemand berufen, den Artikel auf Vordermann zu bringen. Hier meine Kritikpunkte:
- Schon in der Einleitung wimmelt es nur so von Geschwurbel. Es wimmelt nur so von Nebensächlichkeiten, ebenso dominiert ein ziemlich unenzylkopädischer Stil und teilweise POV (Der Hauptgrund für die lange Verzögerung liegt ohne Zweifel im politischen System der Schweiz.)
- Der Abschnitt Chronologie ist zu zitatlastig und mit zu wenig Abstand geschrieben. Das wird zum einen an den Titeln der Unterabschnitte deutlich (Vorstösse und Verschleppungstaktiken, Endspurt), aber auch im Text selbst (Ihre Referate waren schlecht besucht und an einigen Orten wurde sie ausgepfiffen, sie liess sich davon aber nicht entmutigen., Während der 1930er und frühen 1940er Jahre wurden die Bemühungen um das Frauenstimmrecht einmal mehr von den internationalen Ereignissen (Weltwirtschaftskrise, Zweiter Weltkrieg) überschattet., Die Zahl von 5000 Demonstrierenden klingt nicht so spektakulär, hat die Politiker der damaligen Zeit jedoch ziemlich erschreckt.)
- Nach "Chronologie" löst sich der Schreibstil zunehmend in Listen auf
- Im gesamten Artikel stört außerdem der Klammerstil, was den Lesefluss stört.
- Der Abschnitt "Schwerpunkte der Diskussion" wirkt ziemlich unenzyklopädisch und deplatziert.
Aus diesen Gründen hat der Artikel meiner Auffassung nach mehr verdient keine AuszeichnungAF666 23:11, 10. Dez. 2010 (CET)
- Ich stimme AF666 zu; die Kritikpunkte sind berechtigt, daher . -- keine AuszeichnungMorten Haan Wikipedia ist für Leser da 14:33, 11. Dez. 2010 (CET)
- Aha, also Ich glaube nicht, dass der Artikel heute noch exzellent ist. Mehrere Sätze, gerade auch in der Einleitung, machen einen ziemlich unenzyklopädischen Eindruck AF666 22:54, 16. Nov. 2010 (CET) ist deine komplette Ansprache von wegen "nicht mehr exzellent, weil ..." und "falls sich nichts tut, dann Abwahl"? --95.88.10.10 00:44, 13. Dez. 2010 (CET)
- Ich kann den Abwahlantrag in dieser Form nicht nachvollziehen, vor allem dass AF666 sich nicht mal irgendwann die Mühe gemacht hat, auf der Disku darzulegen, was ihm am Artikel nicht passt. Ich kann weder Geschwurbel noch wimmelnde Nebensächlichkeiten in der Einleitung erkennen, ganz im Gegenteil. Wertungen im Artikel sehe ich – ob die vom Autor vorgenommen wurden oder sich an die exzellente angeführten Literatur anlehnen, kann ich aber mangels damals nicht existierender EN nicht beurteilen. In letzterem Fall gehören solche Wertungen in einen exzellenten Artikel, idealerweise natürlich attributiert und mit EN. Auch den Abschnitt "Schwerpunkte der Diskussion" halte ich keineswegs für unenzyklopädisch. Klar erfüllt der Artikel nicht mehr heutige Exzellenzkriterien, aber er ist sicher beim Rennen um den Titel Bester Artikel des Wikipedia-Känozoikums (Auszeichnung Oktober 2004!) ganz vorne dabei. Angesichts der inhaltlichen Substanz des Artikels , mit ein bisschen Drüberbürsten wäre auch exzellent wieder möglich. Überschriften kann man übrigens auch einfach ändern. -- LesenswertSommerkom 04:35, 13. Dez. 2010 (CET)
Gewisse Formulierungen sind schon etwas "schwurbelig", so das "ohne Zweifel" in Der Hauptgrund für die lange Verzögerung liegt ohne Zweifel im politischen System der Schweiz. Bei Vorlagen, welche die Verfassung betreffen, entscheidet allein das stimmberechtigte Volk zusammen mit den Kantonen. Entweder liegt der Hauptgrund darin oder nicht; "ohne Zweifel" ist da überflüssig. "Drüberbürsten" wäre sicher angebracht, exzellent finde ich den Artikel auch nicht, aber schon noch - da kann ich mich Sommerkom anschliessen. LesenswertGestumblindi 04:41, 13. Dez. 2010 (CET)
- auch ich vermag hier nicht das vielgepriesene geschwurbel erkennen, die nebensächlichkeiten sind in ihrer anzahl nebensächlich und die zitate sind angemessen, durch die listenlastigkeit am ende Lesenswert☆ Bunnyfrosch 03:34, 14. Dez. 2010 (CET)
- Ich votiere für einen Abbruch dieser Abwahl. Siehe die Diskussion hier. Solche unqualifizierten massenweise Abwahlanträge sollten nicht zugelassen werden. --Anna 10:25, 21. Dez. 2010 (CET)
- Für einen Abbruch besteht kein Grund. AF666 weist hier auf einen Artikel hin, der eindeutig nicht in Form ist. Viele Grüße --Trinitrix 00:17, 23. Dez. 2010 (CET)
Der Artikel ist in der Tat sehr unenzyklopädisch geschrieben. Bei mehreren POV-lastigen Aussagen ohne detaillierten Nachweis (siehe Begründung oben) ist auch ein lesenswert - trotz der Detailfülle aber gerade wegen der Wichtigkeit des Artikels - nicht gerechtfertigt. Viele Grüße, -- keine AuszeichnungTrinitrix 00:17, 23. Dez. 2010 (CET)
Nachdem ich einzelne problematische Textstellen soeben neutralisiert, die Einleitung entschlackt, den Abschnitt mit den Verfassungsartikeln weiter nach unten geschoben und einige Klammern aufgelöst habe, sollten die wichtigsten gerechtfertigten Argumente für eine Abwahl behoben sein. Der Artikel war schon vorher gut strukturiert und verständlich verfasst, hat inhaltliche Substanz, es kommen Argumente von Befürwortern und Gegnern zum Zug, und die wohldosierten Zitate beleben den Text. Auch nach heutigen Maßstäben wäre der Artikel mit Lesenswert unterbewertet. Unter Berücksichtigung der Regel, dass das Fehlen von Einzelnachweisen in Artikeln aus der Wikifrühzeit kein Abwahlgrund ist, kann man die bisherige Einstufung beibehalten. Exzellent
Bei Artikelbewertungen nicht verwenden sollte man die nichtssagenden Schlagwörter "enzyklopädisch" und "unenzyklopädisch", sondern klar benennen, weshalb eine Textstelle verbesserungswürdig ist und wie man sie besser gestalten könnte. Was am Satz "Ihre Referate waren schlecht besucht und an einigen Orten wurde sie ausgepfiffen, sie liess sich davon aber nicht entmutigen." nicht neutral sein soll, entzieht sich meiner Vorstellung. Im Übrigen wird es mehr geschätzt, wenn Benutzer Mängel selber konstruktiv verbessern, statt eine Serie von Abwahlanträgen zu starten. AF666 stellte im September seinen Artikel Mit all meinem Wesen in die Durchsicht, wo ich ihm einige Verbesserungsvorschläge gab. Mangels verfügbarer Literatur hatte sein Artikel nicht ausreichend Substanz für LW, weshalb ich ihm riet, auf eine Kandidatur zu verzichten. Er versuchte dennoch eine Kandidatur, die wenig überraschend 7 keine-Auszeichnung-Stimmen einbrachte. Seither erleben wir seine zahlreichen Anträge auf Abwahl älterer Artikel. Ich bin enttäuscht. – Filoump 17:06, 24. Dez. 2010 (CET)
Sicherlich waren da ein paar Spinnweben zu beseitigen, das hat Filoump gerade freundlicherweise erledigt. Ich kann ihm nur beipflichten: Vor einem Abwahlantrag sollte sich der Antragsteller lieber zuerst selbst am Artikeltext versuchen. Und bevor hier irgendein neuer Auswerter kommt und die Auszeichnung eilfertig entfernt, mein Votum: beibehalten. Gruss und frohe Weihnachten -- ExzellentToni am See 11:42, 25. Dez. 2010 (CET)
- Momentan würde ich ihn auch auf abstufen. Ich werde aber (vermutlich nicht mehr dieses Jahr) den Artikel mal noch sprachlich überlesen, ein bisschen bequellen und wenn möglich rote (Personen-)Links bläuen. Grüsse und frohe Weihnachten. -- LesenswertPhzh 12:13, 25. Dez. 2010 (CET)
Es scheint eindeutig zu sein, dass der Artikel nicht mehr den Anforderungen für exzellente Artikel genügt. Aufgrund der Stimmenlage wird der Artikel auf lesenswert abgewertet. (2x exzellent, 4x lesenswert, 3x keine Auszeichnung) -- Prince Kassad 17:12, 26. Dez. 2010 (CET)
Gründe
[Quelltext bearbeiten]Das das Frauenwahlrecht auf Bundesebene erst 1971 ist noch lustig, das Appenzell-Innerhoden erst 1990 folgt ist es schon nicht mehr und das es dort gegen den Willen der Männer eingeführt wurde ist dann ausgesprochen unlustig. Aber wo lagen die Gründe für dieses bizarre Verhalten, das es gebietsweise noch 1970 Zweidrittelmehrheiten gegen das Frauenwahlrecht gab und noch 1990 offenbar eine Mehrheit der Männer ihren Frauen und Töchtern das Wahlrecht verwehren wollte. Da gab es doch sicher entsprechende Umfragen, die philosophisch-chauvinistischen Argumente die der Artikel liefert dürften doch 1990 nicht mehr maßgeblcih gewesen sein.--Antemister 18:06, 17. Feb. 2012 (CET)
Parteienanteile
[Quelltext bearbeiten]Bei den ersten NR-Wahlen mit würden noch die Parteienanteile Frauen in den einzelnen Fraktionen interessieren! Annahme: Bei der SP am höchsten--2A02:1205:5026:B650:9CB1:F34F:1B9A:D129 17:00, 3. Okt. 2016 (CEST)
Die göttliche Ordnung
[Quelltext bearbeiten]Der Film Die göttliche Ordnung über das Frauenstimmrecht kann evtl. irgendwo an passender Stelle eingebaut werden. --MatthiasGutfeldt (Diskussion) 15:06, 16. Jan. 2019 (CET)
Kanton Zürich
[Quelltext bearbeiten]Das Foto ist von 1964, aber der Text des Artikels spricht von 1970 für Kanton Zürich. Ist es ein Fehler in der Bildunterschrift? Ein Foto einer kommunalen Abstimmung?
83.228.236.70 12:28, 30. Nov. 2020 (CET).
- Gute Frage. Eine Recherche ergibt: 1964 war es das erste Abstimmen in kirchlichen Fragen im Kanton Zürich, vgl. Neue Zürcher Nachrichten, Nummer 83, 9. April 1964. Ich korrigiere die Bildlegende. --Hadi (Diskussion) Sichten nicht vergesssen 17:17, 30. Nov. 2020 (CET)
Karten (Laufental)
[Quelltext bearbeiten]An den Karten stimmt etwas nicht, glaube ich. Da wird das Laufental dem Baselland zugeschlagen. Obowhl das 1959 resp. 1971 noch bernisch war. Bei der Karte von 1971 wäre die Einfärbung betreffend des Laufentals dementsprechend anzupassen (ZK an jeweilige Kartenersteller: Benutzer:Spucky123r, Benutzer:Furfur (ps Furfur: betrifft auch die Karte zur Fristenlösungsinitiative)). File:1935_Swiss_federal_election.svg beispielsweise wäre korrekt und könnte ggf. als Vorlage genommen werden. --Filzstift (Diskussion) 23:06, 8. Feb. 2021 (CET)
- Vielen Dank für den Hinweis, ich habe eine neue Version meiner Karte hochgeladen. Benutzer:Furfur, die Karte zum Schächtverbot ist auch noch betroffen. --Spucky123r (Diskussion) 00:08, 9. Feb. 2021 (CET)
- Mein Rechner ist gerade defekt. Ich kann frühestens wahrscheinlich in ca. 10 Tagen tätig werden. Grüsse --Furfur ⁂ Diskussion 18:22, 12. Feb. 2021 (CET)
Philipp Etter: "Befürworter" des Frauenstimmrechts?
[Quelltext bearbeiten]Bundesrat Philipp Etter war Gegner des Frauenstimmrechts, solange er in Amt und Würden war, auch noch bei der Volksabstimmung 1959. Dass er im hohen Alter als Privatmann seine Meinung geändert hat, rechtfertigt sicher nicht, ihn in die Liste der "Befürworter" aufzunehmen, wie dies Wissensritter mit seinem Edit vom 28.11.2021, 20:03, getan hat. Siehe dazu eingehend: [[1]].--Graf1848 (Diskussion) 20:59, 28. Nov. 2021 (CET)
Petition?
[Quelltext bearbeiten]Hallo, ich spreche kein Deutsch, aber ich habe eine Frage, da der Artikel auf Französisch teilweise von diesem übersetzt wurde. Wir finden daher denselben Satz, für den ich keine Quelle finden kann: "1886 reichten 139 Frauen unter Führung der Frauenrechtlerin Marie Goegg-Pouchoulin ihre erste Petition an das Parlament ein. Diese Aktion erregte so viel Aufmerksamkeit, dass Anfang des folgenden Jahres die Forderungen der Frauen erstmals den Weg in eine Tageszeitung fanden. In ihrem Artikel Ketzerische Neujahrsgedanken einer Frau in der Züricher Post " Ich frage mich, ob es nicht eine Verwechslung mit der Petition von 1847 zur Abschaffung der Kuratorschaft für Frauen im Kanton Bern oder der Petition von 1872 für den Zugang von Frauen zur Universität gibt? --Pa2chant.bis (Diskussion) 08:35, 27. Apr. 2024 (CEST)