Diskussion:Haschisch

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Letzter Kommentar: vor 1 Jahr von Frekase in Abschnitt Qualität des Artikels
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Diese Diskussionsseite dient dazu, Verbesserungen am Artikel „Haschisch“ zu besprechen. Persönliche Betrachtungen zum Thema gehören nicht hierher. Für allgemeine Wissensfragen gibt es die Auskunft.

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Essigether ist leider nicht richtig

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Hallo, es heißt Essigester und nicht Essigether. Steht am Anfang des Artikels. Die Verlinkung ist trotzdem richtig. MfG (nicht signierter Beitrag von 95.116.56.181 (Diskussion) 15:55, 27. Nov. 2019 (CET))Beantworten

Stimmt auffallend. Danke für den Hinweis, ist korrigiert.--Mabschaaf 16:52, 27. Nov. 2019 (CET)Beantworten

Unbelegter Schrott und Rechtsberatung

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Bitte umgehend entfernen, was nicht belegt ist und vor allem die Rechtsberatung, dass Besitz in Deutschland erlaubt sei.

Siehe Versionsgeschichte, ich werde das so lange löschen, bis Quellen dazu kommen.

--Frekase (Diskussion) 12:48, 8. Jan. 2021 (CET) FrekaseBeantworten


Editwar? Löscht den unbelegten Schrott und die Rechtsberatung. Die Sache ist klar, da gibt es nix zu diskutieren. (nicht signierter Beitrag von Frekase (Diskussion | Beiträge) 12:57, 8. Jan. 2021 (CET))Beantworten

Bitte lies einmal ganz genau nach, was da steht: "Der Besitz – aber nicht der Konsum – von Cannabisprodukten wie Haschisch ist in Österreich und Deutschland verboten, wenn die jeweiligen THC-Grenzwerte überschritten werden ..." Danke --Zinnmann d 13:10, 8. Jan. 2021 (CET)Beantworten

Es gibt in Deutschland keine Grenzwerte für THC. Das trifft nur auf die Schweiz zu. Könnt ihr das deutsche BMTG nicht lesen oder wie? Dazu der andere total unbelegte Kram. Absolut unwissenschaftlich und kann von jedem erdacht sein --Frekase (Diskussion) 13:15, 8. Jan. 2021 (CET)Beantworten

"Die Pflanze Cannabis ist in den Anlagen I und III zum BtMG aufgeführt und damit verboten. Auch CBD-Cannabis ist nach §§ 29 ff. BtMG strafbar. Auf den Wirkstoffgehalt kommt es zunächst nicht an. Die Pflanze ist grundsätzlich unabhängig von ihrem Wirkstoffgehalt an THC verboten. Cannabis ist also grundsätzlich auch verboten, wenn keinerlei THC enthalten ist."

https://www.rgra.de/cbd-cannabis-legal/ Für diejenigen, die das aus dem BTMG nicht entnehmen können... --Frekase (Diskussion) 13:17, 8. Jan. 2021 (CET)Beantworten

Wir reden dabei natürlich über den privaten Gebrauch hier, das ist hoffentlich klar. --Frekase (Diskussion) 13:22, 8. Jan. 2021 (CET)Beantworten

Also, Änderungen rückgängig machen, die de facto falsche Angaben im Artikel korrigiert haben bzw. gelöscht, da seid ihr sofort zur Stelle. Und wehe das Partizip stimmt nicht. Was ist nun mit der Diskussion? Kommt da auch was oder ist das ihr alles nur von Admins abgesegnet, was in einem Artikel zu stehen hat? Der halbe Artikel ist quasi frei erfunden, da nicht belegt mit Quellen. --Frekase (Diskussion) 14:08, 8. Jan. 2021 (CET)Beantworten

wenn du so viel schlauer bist als alle anderen: mach doch hier mal einen eigenen Formulierungsvorschlag mit den richtigen Quellen, wie es in DE, AT und CH ist. Den kann man dann diskutieren und einbauen. In deinem Stil will einfach keiner mit dir zusammenarbeiten. --GhormonDisk 12:22, 9. Jan. 2021 (CET)Beantworten

--Ghormon In D ist es verboten. § 29 BTMG. Ganz einfach. Was soll ich da noch zu sagen? Ne bessere Quelle gibt es nicht, wie auch? Achso, weil der Stil nicht gefällt, werden einfach Falschinfos stehen gelassen, auch gut :D... oh man. --Frekase (Diskussion) 22:13, 11. Jan. 2021 (CET)Beantworten

--Ghormon "Haschisch gibt es zudem in verschiedensten Sorten, Farben und Konsistenzen. Zu beachten ist dabei, dass der Wirkstoffgehalt unterschiedlicher Sorten, Pflanzen und Chargen erheblich differieren kann, was nicht nur von der Ausgangsqualität (1., 2., 3. etc. Siebung), sondern auch von etwaigen Streckmitteln abhängig ist. Haschisch aus traditionellen Anbauländern wird häufig mit Streckmitteln wie Gummi, Wachs, Sand, Damiana oder Henna, aber beispielsweise auch tierischem Fett vermengt. Die Abgabe an Konsumenten unterliegt, vor allem aufgrund des illegalen Status, keiner geregelten Qualitätssicherung." --Ghormon Quelle dafür? Ich hätte eine, die wollte man aber nicht, als ich die mal versucht habe einzutragen. Von daher, nette Theorie, die da steht, mehr aber nicht. Was soll das da noch stehen? Welche Relevanz hat das, was sich da jemand aus den Fingern gesaugt hat? --Frekase (Diskussion) 22:19, 11. Jan. 2021 (CET)Beantworten

Tierisches Fett in Haschisch...das ist so lächerlich. Wie soll das alleine funktionieren :D --Frekase (Diskussion) 22:21, 11. Jan. 2021 (CET)Beantworten

Der Ton macht eben auch die Musik, keiner will so mit Dir spielen :-) Wir sind ein Projekt zur Erstellung einer Enzyklopädie. Ausserdem scheinst Du Probleme zu sehen, wo keine sind? Ich bin sicher, dass im richtigen Ton vorgebracht die richtigen Argumente mit den richtigen Quellen Eingang finden - wenn die anderen Autoren nicht den Eindruck haben, als Deppen hingestellt zu werden. --GhormonDisk 06:44, 12. Jan. 2021 (CET)Beantworten

--Ghormon Achso, es ist also kein Problem wenn irgendwer da nette Theorien reinschreibt und nix belegt. Kann sich jeder aus den Fingern gesaugt haben. Zum BTMG habe ich genug geschrieben, es ist eindeutig, es gibt keine Grenzwerte. Zudem steht im Artikel über Recht bei Cannabis genau das auch korrekt drin.

Das nenne ich nicht Enzyklopädie, sondern widersprüchliches Märchenwerk, was die Abschnitte ohne Belege angeht oder Aussagen, die offensichtlich nach BTMG falsch sind. Aber gut. Muss man halt wissen, dass hier Admins entscheiden, was stimmt und was nicht und subjektiv Artikel sperren, weil jemand Externer den Schrott entfernt, den sich jeder ausgedacht haben kann. --Frekase (Diskussion) 12:11, 12. Jan. 2021 (CET)Beantworten

Der Besitz – aber nicht der Konsum – von Cannabisprodukten wie Haschisch ist in Österreich und Deutschland verboten, wenn die jeweiligen THC-Grenzwerte überschritten werden (für Genaueres siehe Rechtliche Aspekte von Hanf). ---> Wir sind hier in D und es gibt hier keine THC-Grenzwerte für den Besitz.

Die Leute, die das schrieben, haben dich zumindest nicht Arschloch genannt und sich vielleicht auch was dabei gedacht? Und wenn einer so einreitet wie du, würde ich auch voll auf Abwehr schalten. Admins entscheiden definitiv nicht inhaltlich, sondern ob du dich formal an die Spielregeln hälst. Das hast du nicht. In dem Ton wirst du weiter verhungern - wenn auch nur eine Chance ist, dir irgendwie zu widersprechen ;-) Vergiss auch nicht, dass wir die deutschsprachige und keine deutsche Wikipedia sind. Wenn es Dinge gibt, wo du recht hast, musst du sie jedenfalls sachlicher einbringen. --GhormonDisk 13:29, 12. Jan. 2021 (CET)Beantworten

--Ghormon Ich habe die Falschinfo gelöscht und die Quelle dazu genannt. Wurde nicht akzeptiert. Es sollen jetzt Diskutanten zustimmen, ob das eindeutige BTMB eindeutig ist. Was für ein Quatsch ist das, zumal es im Artikel für Recht...ich wiederhole mich.

Nunja, kann ja nun jeder hier lesen, dass der halbe Artikel erdacht ist und noch dazu falsche Rechtsinformationen enthält, die Admins Bearbeitung davon sperren und alles schön so bleiben soll, wie es sich mal jemand aus den Fingern gesogen hat.Kursiver Text

--WvB --Ghormon Wird auch ein Ausdiskutieren nötig mit Konsensbildung, wenn in einem Artikel, welchen auch immer steht, der 2. WK endete 1946? Muss dann ja nach euren Verfahren hier :D --Frekase (Diskussion) 18:24, 12. Jan. 2021 (CET)Beantworten

Schau dir einfach mal die Überschrift und deinen ersten Beitrag hier an. Ist das kollaborativ? Wo sind eigentlich die Quellen für die Trivialnamen? Und hättest du das mit der Rechtslage sachlich hier begründet statt Editwar zu machen, sähe das anders aus? Halber Artikel erdacht ist aber doch etwas übertrieben? Such dir besser ein anderes Hobby. Wikipedia scheint nichts für dich.--GhormonDisk 18:58, 12. Jan. 2021 (CET)Beantworten

--Ghormon "Quellen oder alle Trivialnamen nehmen. Danke." ...schrieb ich ;-) . Was soll ich sachlich bitte begründen, wenn das BTMG eindeutig ist und ich die Quelle hinzufüge. Da gibt es nix weiter zu begründen bzw. ich habe es sogar hingeschrieben, warum. Soll ich etwa das BTMG noch vorlesen in leichter Sprache?? Dann kann das auch direkt 1:1 übernommen werden ausm BTMG.

Nö, suche mir kein anderes Hobby aber die Aussage bestätigt noch mal meine Annahme: Das hier ist eine Spielwiese für Admins und keine Enzyklopädie. :D . Zum Spielen bin ich aber nicht hier, sondern damit da korrekte Informationen drin stehen, was anscheinend nicht euer Anspruch ist :D :D. --Frekase (Diskussion) 21:50, 12. Jan. 2021 (CET) --Frekase (Diskussion) 21:50, 12. Jan. 2021 (CET)Beantworten

"Einer der Grundsätze bei der Erstellung dieser Enzyklopädie ist: Die Wikipedia bildet bekanntes Wissen ab. Sie dient der Theoriedarstellung, nicht der Theoriefindung (TF; engl. original research (OR)) oder Theorieetablierung. Aussagen, die nur auf persönlichen Erkenntnissen von Wikipedia-Autoren basieren, gehören nicht in die Artikel. Für die Inhalte eines Artikels ist es nicht relevant, was jene als „Wahrheit“ ansehen. Zu ermitteln und darzustellen ist vielmehr, wie das Thema von überprüfbaren, verlässlichen Informationsquellen „da draußen in der Welt“ gesehen wird. Zusammen mit dem neutralen Standpunkt und der Pflicht zur Angabe von Belegen bildet diese Richtlinie die inhaltliche Grundlage für dieses Projekt."

Das zu den unbelegten Teilen des Artikels. Ihr haltet euch an die eigenen Spiel-Regeln nicht :D. --Frekase (Diskussion) 21:53, 12. Jan. 2021 (CET)Beantworten

Es gibt kein "Ihr" :-) Du fasst und packst es einfach nicht. Schlechte Prognose. Und ich bin kein Admin, mich stinkt Dein Auftreten trotzdem. --GhormonDisk 06:56, 13. Jan. 2021 (CET)Beantworten

@Ghormon zu "keiner will so mit Dir spielen: Soll dass ein Spiel sein, dass belegte unkomplizierte Fakten wie das Verbot aus dem Artikel heraus gelöscht werden? Eine merkwürdige Haltung. --217.226.30.66 08:55, 25. Jan. 2021 (CET)Beantworten

--Ghormon "Über Löschanträge entscheidet ein Administrator auf Basis der vorgebrachten Argumente, des Seiteninhalts und der Richtlinien." <<-- Natürlich entscheiden hier die Admins, was wahr ist und was nicht. Ein Monat ist rum, es hat sich nix geändert hier im Artikel, der Schrott steht weiter drin. Soviel zu Wiki-Qualität. --Frekase

--Zinnmann --Ghormon --WvB Passiert hier noch was oder bleiben die falschen Angaben weiterhin im Artikel? --Frekase

Partizip dringend gesucht

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Der Besitz – aber nicht der Konsum – von Cannabisprodukten wie Haschisch ist in Österreich, wenn die jeweiligen THC-Grenzwerte überschritten werden (für Genaueres siehe Rechtliche Aspekte von Hanf).

Die ist-Aussage ergibt keinen Sinn, THC-Werte sind nicht dafür ausschlaggebend, ob Cannabisprodukte räumlich in Österreich oder in einem anderen Land sind. Dem Satz fehlt das Passivpartizip des eigentlichen Verbs (erlaubt, verboten, unter Strafe gestellt?). Mit etwas Phantasie könnte man den Satz auch mit einem prädikativ gebrauchten Adjektiv oder Aktivpartizip retten. Wir wollen es aber nicht übertreiben. … «« Man77 »» Alle Angaben ohne Gewehr. 13:03, 8. Jan. 2021 (CET)Beantworten

Ich seh gerade, dass das Teil des administrativ beendeten Editwars war. @Frekase: Bitte beim Verändern von Aussagen auf die Grammatik achten. … «« Man77 »» Alle Angaben ohne Gewehr. 13:06, 8. Jan. 2021 (CET)Beantworten

Gerne, achte ich nächstes Mal drauf. Sobald das wieder freigeschaltet wird hier, da der Müll da erstmal raus muss oder belegt werden muss sowie Rechtsberatung, dass Hasch Besitz legal sei in Deutschland. --Frekase (Diskussion) 13:10, 8. Jan. 2021 (CET)Beantworten

Artikel "Haschisch"

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Unkorrekte Formulierung

Zitat: "Afghanistan ist nicht nur weltgrößter Produzent von Opium, sondern bietet in punkto Ertrag auch die weltweit besten Anbaubedingungen für Haschisch, (...)"

Haschisch lässt sich als Endprodukt nicht anbauen; Cannabis als sein Vormaterial hingegen schon. Ebensowenig ließe sich Milch anbauen oder züchten. ;) 2806:264:5480:9D04:7DEB:157F:1D4D:AC95 22:03, 21. Apr. 2022 (CEST)Beantworten

Erledigt. --grim (Diskussion) 06:45, 22. Apr. 2022 (CEST)Beantworten

Qualität des Artikels

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Ein Jahr ist herum und hier steht immer noch Hasch sei erlaubt in Deutschland, wenn ein THC-Grenzwert nicht überschritten würde.

Wikipedia-Märchenstunde kann ich dazu nur noch mitteilen :D :) --Frekase

...und endlich kann ich es löschen. In Deutschland ist nach wie vor der Besitz von jedem THC haltigen Produkt verboten. Nicht erlaubt. Nein, Njet, Nada. Bu. Satz entfernt mit THC sei erlaubt in D.

Ich hoffe es bleibt jetzt korrekt dort stehen. --Frekase (Diskussion) 01:40, 22. Apr. 2023 (CEST)Beantworten