Diskussion:Heilpraktiker

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Letzter Kommentar: vor 10 Monaten von 2003:D2:2F4C:AC4A:D102:1969:C3DB:A39 in Abschnitt Deutschlandlastig
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Zum ersten Satz unter "Heilpraktiker"

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Zitat: "...wer die Heilkunde berufs- oder gewerbsmäßig ausübt, ohne als Arzt oder Psychologischer Psychotherapeut approbiert zu sein".

Das ist ein Widerspruch (in sich, wie man so sagt): Heilkunde ausüben kann nur eine Ärztin, niemals eine Heilpraktikerin. Wie will ein HP heilen? Und womit? (nicht signierter Beitrag von 93.209.30.54 (Diskussion) 11:28, 4. Jul. 2019 (CEST))Beantworten

Im engeren Sinn heilt auch eine Ärztin nicht, sondern z.B. eine Wunde. Behandeln dürfen aber sowohl Ärzte als auch Heilpraktiker, sogar Selbstbehandlung durch sogenannte Laien ist erlaubt. Gruß, --Sti (Diskussion) 11:47, 4. Jul. 2019 (CEST)Beantworten
Selbstverständlich üben auch Heilpraktiker die Heilkunde aus. --Dr. Hartwig Raeder (Diskussion) 19:45, 4. Jul. 2019 (CEST)Beantworten
Und iatros kann man sehr wohl auch auf die Heilpraktiker beziehen. Denn etymologisch ist der Arzt ein Oberheiler (archi-iatros). --Dr. Hartwig Raeder (Diskussion) 14:32, 9. Jan. 2021 (CET)Beantworten

(UNDENT) Es sollte hier auf das Grundproblem hingewiesen werden: Das Abitur. Das ist der einzige Grund, weshalb Heilpraktiker nicht approbiert werden dürfen. Der Heilpraktiker wurde eingeführt und dient primär dazu, daß gelernte Krankenpfleger und Physiotherapeuten sich auch ohne Abitur selbständig machen dürfen. Daß es sich trotzdem um eine heilkundlich versierte Ausbildung handelt, sieht man daran, daß die Abschlußprüfung von einer staatlich bestellten Kommission aus verbeamteten Amtsärzten abgenommen wird, die kaum daran interessiert sein dürften, die eigene Arbeit durch die Absegnung und Tätigkeit irgendwelcher esoterischer Scharlatane zu gefährden. Daß die Ausbildung durch private Träger erfolgt, ist heute auch bei klassischen Lehrberufen wie Klempner oder Mediengestalter primär der Fall, ohne daß dadurch zwangsläufig die Kompetenz leidet (sondern höchstens der Geldbeutel der Azubis). --2003:EF:170A:9237:8576:5C6D:8AA3:3694 10:33, 27. Dez. 2022 (CET)Beantworten

Die HP sollten zur NS-Zeit abgeschafft werden, leider wurde das entsprechende Gesetz in der BRD nicht beibehalten. Der HP wurde nicht aus den Gründen eingeführt.
Es gibt auch keine "Abschlussprüfung". Es wird lediglich die Eignung überprüft. --Julius Senegal (Diskussion) 15:04, 27. Dez. 2022 (CET)Beantworten
Tja, jetzt mußt du uns noch genau erklären, wo da der Unterschied liegt. Und zwar nicht, was du dir persönlich so denkst, was Beamte bei einer staatlichen Prüfung angeblich alles so unterlassen. Wie gesagt: Es ist lediglich das Abitur, das den Unterschied macht, wozu ein Krankengymast zugelassen wird und wozu nicht. Was eben keineswegs bedeutet, daß er nach mehrjähriger genormter Ausbildung ein Scharlatan wäre oder sich einfach jeder mal so aus Jux und Dollerei Krankengymnast oder Physiotherapeut nennen dürfte. --2003:EF:170A:9298:B5A7:E3E:41AC:6D2D 20:03, 27. Dez. 2022 (CET)Beantworten
Die Sache ist ganz anders. Unter Hitler sollte die Scharlatanerie abgeschafft werden. Zur Besitzstandswahrung der damaligen Heiler wurde die Überprüfung (durch den für den Wohnort zuständigen Amtsarzt) eingeführt. So wurde ausgeschlossen, dass die approbierten Heilpraktiker und Dentisten eine Gefahr für die Volksgesundheit darstellen. Abitur, Kompetenz oder Eignung waren unwichtig. Ein Hauptschulabschluss wird verlangt. --Dr. Hartwig Raeder (Diskussion) 16:06, 27. Dez. 2022 (CET)Beantworten
Daß es genau darum geht, eine selbständige Praxis aufmachen zu dürfen, ohne ein Universitätsstudium absolviert zu haben, steht schon im §1 des Heilpraktikergesetzes. Darum wird nicht automatisch jeder Krankengymnast oder: "Dentist" mit ordnungsgemäßer, standardisierter mehrjähriger sach- und fachlicher Ausbildung zum Scharlatan. --2003:EF:170A:9298:B5A7:E3E:41AC:6D2D 20:11, 27. Dez. 2022 (CET)Beantworten
Das ist ja unstrittig. Hitlers Vorhaben war erfolgreich. Die Kurpfuscher und Scharlatane verschwanden vom Markt, weil sie die Überprüfung nicht schafften. Die Übriggebliebenen waren eben keine Scharlatane, sondern verstanden ihr Handwerk und kannten ihre Grenzen. --Dr. Hartwig Raeder (Diskussion) 22:20, 27. Dez. 2022 (CET)Beantworten

Deutschlandlastig

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Der Artikel ist total deutschlandlastig. Er geht nicht auf die Situtation in anderen Ländern ein, die Situation in AT wurde nur irgendwo abgeschrieben - tatsächlich ist die Lage in Österreich komplexer, es gibt durchaus sogenannte Naturheiltherapeuten und Heilpraktiker in Österreich https://www.bundestag.de/resource/blob/634478/108e143de9929537bd77a4f8ecd8b62d/WD-9-110-18-pdf-data.pdf https://www.naturheiltherapeuten.at/ In der Schweiz müssen die Heilpraktiker eines Ausbildung absolvieren, welche mit einer Höheren Fachprüfung abgeschlossen wird, also mit dem Abschluss einer Höheren Fachschule. Interessant wäre auch der Non DACH Bereich, darüber weiß ich allerdings nichts, das wäre zu eruieren. Der Artikel ist in dieser Form allerdings absolut deutschlandlastig und wäre dementsprechend zu markieren.(nicht signierter Beitrag von Rabauz (Diskussion | Beiträge) 11:52, 25. Jun. 2021‎)

Das was im Artikel zu Österreich steht ist soweit nicht falsch. Die von dir selbst verlinkte Quelle des Deutschen Bundestags sagt schon
Die berufliche Tätigkeit als Heilpraktiker ist in Österreich durch einen umfassenden Arztvorbehalt in weiten Teilen eingeschränkt und unter Strafe gestellt.
Selbst wenn es in Österreich Leute gibt, die gesundheitliche Dienste anbieten, ohne Ärzte zu sein, macht das diese Leute nicht zu Heilpraktikern. Da "Heilpraktiker" eher ein Rechtsbegriff ist, ist die Beschränkung des Artikels auf eine nationale Rechtsordnung (die deutsche) ohnehin grundsätzlich richtig.--Taste1at (Diskussion) 08:22, 10. Sep. 2021 (CEST)Beantworten
Die freie Heiltätigkeit im Kanton Appenzell Ausserrhoden nimmt aufgrund der liberalen Gesetzgebung schweizweit eine Sonderstellung ein.

Die bis heute gültige Praxis zieht frei Heiltätige und Therapeuten an. Gefiltert wird dieser Zustrom heute durch eine moderne, anspruchsvolle Zulassungsprüfung beziehungsweise eine Bewilligungspflicht. Ende 2016 waren in Appenzell Ausserrhoden rund 251 Heilpraktikerinnen und -praktiker registriert. Diese dürfen bis heute Heilmittel und so genannte Hausspezialitäten abgeben, die ausschliesslich kantonal registriert sind. Der neue Beruftitel des Heilpraktikers lautet Eidg. dipl. KT (Komplementärtherapeut und Komplementärtherapeutin) und umfasst verschiedene Fachrichtungen. Die Traditionelle Europäische Naturheilkunde (TEN) ist ein umfassendes, ganzheitliches Medizinsystem mit einer Vielzahl von diagnostischen und therapeutischen Möglichkeiten. Bergkristalle als Heilstein sollen direkt wirken, auf die Nord-Süd-Achse ausgerichtet, Auflagestelle des Kristalls ausgependelt, berichtet der Forscher Peter Brugger (Neuropsychologe) im Migros Magazin.

2003:D2:2F4C:AC4A:D102:1969:C3DB:A39 19:35, 7. Jan. 2024 (CET)Beantworten

Es geht hier aber nicht nur um einen deutschen Rechtsbegriff, das ist ja gerade der Punkt. Dann hätte man das Lemma auf Deutschland beschränken müssen. Deutschland ist nicht der Nabel der Welt und das auch nicht im deutschen Sprachraum. --Rabauz (Diskussion) 04:11, 24. Okt. 2023 (CEST)Beantworten
Es ist im Artikel gekennzeichnet; Zitat: "Als Heilpraktiker [...] wird in Deutschland bezeichnet, wer [...] (§ 1 des seit 1939 bestehenden Heilpraktikergesetzes)."
Wenn du auf die anderen Sprachfassungen klickst, dann ist das überall so. So steht im englischen Artikel:
"Heilpraktiker ("healing practitioner") is a naturopathic profession in Germany."
Im französischen Artikel steht
"Heilpraktiker, « praticien de santé », est le nom d'un statut délivré aux praticiens en paramédecine dans certains pays de culture allemande." (allemande=Deutschland).
Auch die anderen Sprachfassungen sind sich einig! Es gibt keine Ausbildung zum Heilpraktiker, es gibt kein klares Berufsbild - Der Artikel stellt das auch klar. Heilpraktiker ist ein Begriff aus der deutschen Gesetzgebung zur Reglementierung der Heilberufe, ist also ein Rechtsbegriff.
Der Begriff, den du suchst ist Alternativmedizin!--Taste1at (Diskussion) 09:35, 16. Dez. 2023 (CET)Beantworten