Diskussion:Kartenlegerin von Suhl

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Letzter Kommentar: vor 6 Jahren von Hob Gadling in Abschnitt Rechtsstaat oder Willkürjustiz?
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Der Artikel „Kartenlegerin von Suhl“ wurde im Oktober 2015 für die Präsentation auf der Wikipedia-Hauptseite in der Rubrik „Schon gewusst?vorgeschlagen. Die Diskussion ist hier archiviert. So lautete der Teaser auf der damaligen Hauptseite vom 31.10.2015; die Abrufstatistik zeigt die täglichen Abrufzahlen dieses Artikels.

kategorie Kriminalfall?

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Ich halte die Person für weniger relevant als den eindeutig relevanten Kriminalfall bzw. das Unrechtsurteil. Von daher bin ich mir unschlüssig wegen der nun eingefügten Kategorien. Serten DiskSkeptisch : Kritik 10:31, 27. Okt. 2015 (CET)Beantworten

Lege doch Charlotte Marquardt als WL an, versieh diese mit den Personenkategorien. Den eigentlichen Artikel dann mit denen des Kriminalfalls. --Dk0704 (Diskussion) 14:29, 27. Okt. 2015 (CET)Beantworten
Done und Danke! Serten DiskSkeptisch : Kritik 14:42, 27. Okt. 2015 (CET)Beantworten

Laufende Änderungen

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Das Urteil ist belegtermaßen barbarisch, eine Mutter zweier Kinder am Heiligen Abend zu verhaften und jahrelang ins Zuchthaus zu sperren, weil sie zuvor positive Äußerungen zur Bundesrepublik getätigt hatte, ebenso. Die Änderungen scheinen mir als Verharmlosung. Serten DiskSkeptisch : Kritik 22:11, 27. Okt. 2015 (CET)Beantworten

Ja jetzt ist "barbarisch" belegt [1], würde vielleicht nicht passieren wenn man gleich die Seite mit angibt, nicht schön wenn man in solchen Wälzern auf Schnippseljadg gehen darf, aber da gehe ich mit, was aber nun die Verhaftung der "Haftgenossin" Gratz am Heiligabend mit dem Lemma zu tun hat musst du bitte nochmal erläutern. -- Androidenzoo (Diskussion) 22:45, 27. Okt. 2015 (CET)Beantworten
Geht darum, das Adjektiv "barbarisch" auch zu unterfüttern. Sie hatte nur deswegen eine Haftkollegin, weil sie in Einzelhaft krankheitsbedingt nicht in der Lage gewesen wäre, den Fressnapf vom Fussboden aufzunehmen. Serten DiskSkeptisch : Kritik 23:06, 27. Okt. 2015 (CET)Beantworten
"Barbarisch" war das Urteil gegen Frau Marquardt, auch die Haftbedingungen kann man gern thematisieren, hat aber alles immer noch nichts mit den Umständen der Verhaftung von Frau Gratz zu tun, das trägt zum Lemma nichts bei. --Androidenzoo (Diskussion) 07:53, 28. Okt. 2015 (CET)Beantworten
Ich sehs als wichtiges Kolorit, aber bevor wir uns streiten - fragst Du Dritte Meinungen an? Serten DiskSkeptisch : Kritik 07:56, 28. Okt. 2015 (CET)Beantworten
Habe mal angefragt --Androidenzoo (Diskussion) 21:34, 16. Nov. 2015 (CET)Beantworten
Kürzung habe ich eingebaut. Serten DiskTebbiskala : Kritik 22:03, 16. Nov. 2015 (CET)Beantworten

3M: Als wichtig würde ich die Haftumstände der Zellengenossin jetzt nicht bezeichnen, ich sehe aber auch keinen Grund, sie zu entfernen. Serten, kannst du kurz erklären, warum ist dir die Erwähnung wichtig ist? --Darian (Diskussion) 02:51, 23. Nov. 2015 (CET)Beantworten

Serten hat es schon gekürzt, der Absatz ist jetzt meiner Meinung nach ok, wenn keine Einwände kommen kann man dies als erledigt betrachten. --Androidenzoo (Diskussion) 22:08, 23. Nov. 2015 (CET)Beantworten
Ah, okay - prima! Gruß, Darian (Diskussion) 01:49, 24. Nov. 2015 (CET)Beantworten

Beispiel für Rechtsbeugung im DDR-Unrechtsstaat

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Warum wird der Link auf Rechtsbeugung entfernt? Der erste Satz fasst zusammen, Rechtsbeugung sagt die Wissenschaft, ist also Unrechtsurteil. Irgendein POV von DDR-Seite brauchen wir heute nicht mehr, insbesondere dann, wenn das in keiner Quelle steht.--10:41, 9. Feb. 2017 (CET)

Es gibt keinen Beleg, dass es sich bei diesem Urteil um Rechtsbeugung handelte, zumal es im Strafmaßrahmen der damals gültigen DDR-Gesetze lag. Allein die Tatsache dass sich die damaligen westlichen Medien auf den Fall konzentrierten und ihn als Rechtsbeugung bezeichneten macht es zu keiner. Geltendes Recht war das der DDR. Insofern bedarf es eines validen Nachweises, dass dieses Urteil per juristischer Aufarbeitung bei Berücksichtigung der geltenden Rechtsordnung aufgehoben und damit als Unrechtsurteil revidiert wurde. Andernfalls sind weitere POV-Abänderungen, die allein darauf beruhen dass ein diesbezüglich immer wieder auffälliger Benutzer seine persönlichen Sichtweisen und Privatthesen hier einstellen will, zu unterlassen. --Label5 (L5) 10:56, 9. Feb. 2017 (CET)Beantworten
"Unrechtsstaat" ist auch so eine POV-Bezeichnung. --M@rcela 07:35, 10. Feb. 2017 (CET)Beantworten

Aus "Das als barbarisch[1] empfundene Urteil wurde mehrfach als Beispiel für systematische Rechtsbeugung in der DDR in einschlägigen Sammelwerken erwähnt." wurde in der Zwischenzeit "Das Urteil wurde mehrfach als Beispiel für eine als systematisch unterstellte Rechtsbeugung in der DDR in damaligen bundesdeutschen einschlägigen Sammelwerken erwähnt." Und nun frage man sich woher das "unterstellte" kommt und ob das der Abwehr von POV dient oder selber POV ist. (Wessen Rechtsauffassung wurde denn bei der Wende übernommen?)--Caumasee (Diskussion) 10:26, 25. Feb. 2017 (CET)Beantworten

Rechtsstaat oder Willkürjustiz?

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Für die rechtsstaatliche Bewertung dieses Urteils kann nicht die Sicht einer politisch instrumentalisierten Zweckjustiz maßgeblich sein, sondern ausschließlich die Bemessung an allgemein anerkannten Rechtsprinzipien, die einen Rechtsstaat überhaupt erst ausmachen. Hierzu wäre zunächst das System internationaler Menschenrechtspakte in Betracht zu ziehen, mindestens, soweit es unter dem Dach der Vereinten Nationen firmiert, denen die DDR bekanntlich auch angehörte. Zu den Bestimmungskategorien rechtsstaatlicher Judikatur gehören hiernach unabweisbar die Prinzipien Willkürfreiheit, Bestimmtheit und Verhältnismäßigkeit. Das hier in Rede stehende drakonische Urteil gegen eine verschrobene, aber harmlose, abergläubische Kartenlegerin widerspricht evident allen diesen Kriterien. Die Strafbestimmung gegen "Boykotthetze" im damaligen DDR-StGB salviert dieses Urteil nicht. Vielmehr erweist gerade Norm und Praxis dieser Strafvorschrift deren politisch instrumentalistischen Willkürcharakter. Nicht zuletzt an diesem Fall läßt sich deutlich ablesen, wie expansiv dieser "Straftatbestand" sich auf alle möglichen gerade politisch opportunen oder irgend unerwünschten Handlungen oder Äußerungen ausdehnen ließ und welches Unmaß von Unverhältnismäßigkeit von Strafverhängung er scheinhaft legitimierte. Auch und gerade Unrecht kann wohlfeil in Paragraphen gefaßt werden. Dies allen Apologeten zu Bedenken, mit deren einem fragwürdigen Objektivitätsbegriff folgenden Argumenten auch noch - und eben dies hat die postnazistische BRD-Justiz als "Schutzmacht" der "alten Justizkameraden" denn ja auch getan - die "Nürnberger Gesetze" als "rechtsstaatlich" entlastet werden könnten. Hochachtungsvoll Hans-Detlev v. Kirchbach

Und das ist die Begründung für welche Änderung, die du am Artikel vornehmen möchtest? Der Zweck dieser Seite ist nämlich die Diskussion von Änderungen am Artikel. Das hier ist kein Chat. --Hob (Diskussion) 11:51, 19. Nov. 2018 (CET)Beantworten