Diskussion:Kleberecht
Der Artikel „Kleberecht“ wurde im Juni 2021 für die Präsentation auf der Wikipedia-Hauptseite in der Rubrik „Schon gewusst?“ vorgeschlagen. Die Diskussion ist hier archiviert. So lautete der Teaser auf der damaligen Hauptseite vom 8.07.2021; die Abrufstatistik zeigt die täglichen Abrufzahlen dieses Artikels. |
Einleitung
[Quelltext bearbeiten]Der zweite Satz der Einleitung lautet: „Nur wenige Organisationen haben das Privileg, dies für genau festgelegte Wettbewerbe zu tun.“ Was sind das für Wettbewerbe? Zwei oder drei Beispiele sollten genannt werden. Und was den Organisationen erlaubt ist, müsste deutlicher gesagt werden. -- Lothar Spurzem (Diskussion) 21:22, 22. Jun. 2021 (CEST)
- Habe aufgrund der Anregung einen neuen Abschnitt ergänzt. Ich hoffe, Lothar, das ist jetzt konkreter. ※
Lantus
15:48, 7. Jul. 2021 (CEST)
Streng geregelt
[Quelltext bearbeiten]In welchen Punkten ist die Verordnung seit 1995 strenger geregelt als vorher? -- Lothar Spurzem (Diskussion) 21:29, 22. Jun. 2021 (CEST)
- Die Frage verstehe ich nicht. Da steht doch im Artikel Vor 1995 war die Anbringung von Auszeichnungen weniger streng geregelt[9], da zuvor auch beliebige, nicht registrierte Organisationen wie Winzergenossenschaften oder Winzervereine Aufkleber anbringen konnten. Ist diese Formulierung unklar? ※
Lantus
15:48, 7. Jul. 2021 (CEST)
Definition
[Quelltext bearbeiten]Das Kleberecht ist eine Verordnung? Welche? Und ist das Kleberecht nicht das Recht, ein Etikett aufukleben - und ist dieses Recht nicht in der Verordnung geregelt (dann wäre Kleberecht nicht gleich Verordnung). Und gibt es einen reputablen Beleg für das Wort "Kleberecht" (also als offiziellen Begriff ohne Gänsefüßchen oder "sogenanntes")? Grüße --Okmijnuhb (Diskussion) 18:08, 5. Jul. 2021 (CEST)
- Der Begriff Kleberecht ist wohl die umgangssprachliche Bezeichnung für den sehr sperrigen Ausdruck Auszeichnungen und ähnliche Angaben, wie es im Gesetz heisst. Dieser Begriff erscheint in der Fachpresse, aber sicherlich niemals in rechtlich relevanten Quellen. ※
Lantus
15:09, 7. Jul. 2021 (CEST)- Oha. Also Umgangssprache als Lemma verwendet. Und das bei einem juristischen Fachthema. Das ist für eine Enzyklopädie eine eigentümliche Lemmawahl. Welche anderen Lemmata wurden denn erwogen und ggf. warum verworfen? Auszeichnungen und ähnliche Angaben? Auszeichnungen und ähnliche Angaben (Deutsche Weinverordnung)? --Neitram ✉ 17:20, 8. Jul. 2021 (CEST)
- Ergänzend: Wikipedia:Namenskonventionen#Rechtsquellen (Gesetze, Verordnungen u. Ä.) schreibt: "Bei nationalen deutschsprachigen Rechtsquellen (dies sind vornehmlich Gesetze, Rechtsverordnungen und Allgemeine Verwaltungsvorschriften) wird grundsätzlich die amtliche Kurzbezeichnung verwendet. (...) Besteht keine amtliche Kurzbezeichnung, wird grundsätzlich die vollständige amtliche Bezeichnung verwendet." --Neitram ✉ 17:26, 8. Jul. 2021 (CEST)
- Oha. Also Umgangssprache als Lemma verwendet. Und das bei einem juristischen Fachthema. Das ist für eine Enzyklopädie eine eigentümliche Lemmawahl. Welche anderen Lemmata wurden denn erwogen und ggf. warum verworfen? Auszeichnungen und ähnliche Angaben? Auszeichnungen und ähnliche Angaben (Deutsche Weinverordnung)? --Neitram ✉ 17:20, 8. Jul. 2021 (CEST)
- +1 Okmijnuhb. "Das Kleberecht (...) ist eine Verordnung" ist m.E. sprachlich unglücklich formuliert. Das umgangssprachlich so genannte "Kleberecht" ist allenfalls ein Recht (oder eine Erlaubnis, eine Befugnis oder wie es juristisch auch immer korrekt heißen mag), das sich aus § 30 WeinV ergibt. --Neitram ✉ 17:40, 8. Jul. 2021 (CEST)
Auszeichnungs-ähnliche Aufkleber ohne Kleberecht
[Quelltext bearbeiten]Es gibt auf in Deutschland verkauften Weinflaschen (z.B. bei Aldi Süd) Aufkleber wie "88 Punkte, falstaff Tasting 2019" (Beispiel). Laut [1] haben Gault&Millau, Vinum, falstaff, Feinschmecker, Eichelmann etc. kein Kleberecht. Wieso ist das dann trotzdem legal? --Neitram ✉ 11:31, 8. Jul. 2021 (CEST)
- Da müsste man recherchieren. Alle von Dir genannten Auszeichnungen sind wohlbekannt und werden durch eine unter Privilegierte Organisationen genannte Unternehmen vertreten. ※
Lantus
12:06, 8. Jul. 2021 (CEST)
- Wie meinst du das? Auch nichtprivilegierte Organisationen können Auszeichnungen auf Weinflaschen anbringen, sofern sie von einer privilegierten Organisation (die nicht namentlich auf der Auszeichnung genannt ist) vertreten werden? Wo hast du diese Information gefunden? Im Wortlaut des §30 WeinV taucht der Begriff "Vertretung" nicht auf. Welche konkrete privilegierte Organisation vertritt zum Beispiel falstaff? --Neitram ✉ 17:33, 8. Jul. 2021 (CEST)
- Falstaff ist in Österreich beheimatet. Die können kaum von einer deutschen Behörde ein Kleberecht erhalten. Das regelt jedes Land selbst. ※
Lantus
20:50, 8. Jul. 2021 (CEST)
- Falstaff ist in Österreich beheimatet. Die können kaum von einer deutschen Behörde ein Kleberecht erhalten. Das regelt jedes Land selbst. ※
- Wie meinst du das? Auch nichtprivilegierte Organisationen können Auszeichnungen auf Weinflaschen anbringen, sofern sie von einer privilegierten Organisation (die nicht namentlich auf der Auszeichnung genannt ist) vertreten werden? Wo hast du diese Information gefunden? Im Wortlaut des §30 WeinV taucht der Begriff "Vertretung" nicht auf. Welche konkrete privilegierte Organisation vertritt zum Beispiel falstaff? --Neitram ✉ 17:33, 8. Jul. 2021 (CEST)
- Du schriebst "Alle von Dir genannten Auszeichnungen sind wohlbekannt und werden durch eine unter Privilegierte Organisationen genannte Unternehmen vertreten". Dann hast du zu diesen "Vertretungen" offenbar nähere Informationen? Wer vertritt wen? Oder ist es vielmehr so: es geht überhaupt nicht eine Vertretung einer nichtprivilegierten Organisationdurch eine privilegierte Organisation? § 30 WeinV regelt schlichtweg nur die Kennzeichnung deutscher Weine mit Auszeichnungen von deutschen Wettbewerben, und alles was ausländische Weine sind, und alles was ausländische Wettbewerbe sind, ist von diesem Thema völlig unbetroffen, auch wenn die Weine in Deutschland verkauft werden? --Neitram ✉ 07:49, 9. Jul. 2021 (CEST)
Meininger Verlag
[Quelltext bearbeiten]Trifft es zu, dass der Meininger Verlag zweimal auf der Liste steht, einmal mit Mundus vini und einmal einfach so? --Jossi (Diskussion) 12:02, 8. Jul. 2021 (CEST)
- Ja. Der Grund ist dortselbst nachzufragen. Alles andere wäre TF. ※
Lantus
13:02, 8. Jul. 2021 (CEST)