Diskussion:Kreis Wesel

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Letzter Kommentar: vor 15 Jahren von Xantener in Abschnitt Änderung der Landesverfassung?
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Da hat der Bot versehentlich nicht die drei Mindestabschnitte hier belassen. Harry8 08:39, 31. Okt. 2009 (CET)Beantworten

Änderung der Landesverfassung?

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Wäre wirklich zur Auflösung des Kreises eine Änderung der Landesverfassung notwendig? Die Verfassung schreibt wohl nicht vor, dass Nordrhein-Westfalen in Kreise gegliedert werden muss. Sonst gäbe es ja keine kreisfreien Städte. Somit kann der entsprechende Satz im Artikel gestrichen werden. Torwartfehler 08:31, 5. Nov. 2009 (CET)Beantworten

Doch, das ist schon richtig so:

„Das Schreiben aus Wesel ist im Innenministerium ankommen. Und erste Bewertungen gibt es in Düsseldorf auch schon. „Eine Auflösung wäre verfassungswidrig“, sagte Ministeriums-Sprecherin Anette Henneböhle. „Es gibt im Grundgesetz und in der Landesverfassung Artikel, die Kreisen eine Bestandsgarantie einräumen. Sie dürfen nicht gänzlich abgeschafft werden.““

RP-Online.de: Kreis Wesel: „Verfassungswidrig“ „Kannibalismus“, 7. April 2007
Die kreisfreien Städte sind Großstädte, was im Kreis Wesel allenfalls auf Moers zuträfe.
--de xte r 10:51, 5. Nov. 2009 (CET)Beantworten