Diskussion:Legal Technology/Archiv
Gehört das Ganze nicht in den Artikel Rechtsinformatik? --eugrus (Diskussion) 17:54, 23. Feb. 2017 (CET)
Die Überlegung ist nicht ganz unberechtigt, allerdings liegen die Felder m.E. de facto nicht so nah beieinander, wie es die Begrifflichkeit vermuten lässt. Im Ausgangspunkt haben wir es mit weitgehend isoliert voneinander geführten Diskussionen zwei verschiedener Fachkreise zu tun, die eher zufällig eine ähnliche Terminologie verwendet haben, um jeweils für ihr eigenes Gespräch ihre mittlerweile elaborierten Ideenkonstrukte handhabbar zu machen.
Auf der einen Seite stehen die "Rechtsinformatiker", die eher in einem wissenschaftlichen Kontext eingebettet arbeiten und vereinfacht gesprochen bei der theoretischen Frage anfangen: Welche rechtlichen Probleme wirft eigentlich das Phänomen der IT auf? Ausgehend davon finden sie dann zu zwei Oberpunkten, die ihr Forschungsfeld in Rechtsinformatik im engeren Sinne und IT-Recht untergliedern: Im IT-Recht geht es darum, wie wir mithilfe des Rechts IT-Infrastrukturen im Spannungsverhältnis widerstreitender rechtlicher Interessen am besten bedienen. Legal Technology gibt umgekehrt die Antwort darauf, wie wir mithilfe von IT Recht besser anwenden. Man könnte meinen, dass aber zumindest Rechtsinformatik im engeren Sinne das gleiche Anliegen verfolgen würde. Dem ist aber kaum so, weil auch diese Sparte der Rechtsinformatik den besagten theoretischen Ausgangspunkt wählt und es für diesen universitären Kontext zu profan ist, sich über die im "Legal Tech"-Kontext höchst spannenden Innovationen wie einen Online-Marktplatz für standardisierte Rechtsprodukte Gedanken zu machen. Den Rechtsinformatiker interessieren wegen seines wissenschaftlichen Ansatzes die Niederungen des Wirtschaftslebens eher weniger. Ihn interessieren stattdessen die großen, prinzipiellen Fragen der Querschnittsmaterie und das sind vor allem solche der Computerlinguistik, i.e.: Kann ich einen Vertrag oder ein Gesetz in Code-Sprache formulieren? Allenfalls einige wenige Legal-Tech-Anwendungen zweiten Grades befassen sich ebenfalls mit solchen Problemen, dann aber "hands on" von der praktischen Seite. Das ist dann ein Startup, was es einfach ausprobiert und eher einen Workaround um auftretende Klippen entwickelt, statt sich vertieft mit der Theorie auseinanderzusetzen. Ein weiterer Faktor schmälert die Berührungspunkte an dieser Stelle, wo sich Rechtsinformatik und Legal Tech doch noch vergleichsweise am nächsten stehen: Das praktische Anwendungsgebiet, soweit man in der Rechtsinformatik überhaupt davon sprechen mag, ist ein vollkommen anderes. Wenn sich Rechtsinformatik in ihrer Theoriebildung etwa um Beispiele zur Veranschaulichung bemüht, liegen diese meistens im Bereich der Verwaltungsinformatik oder im E-Government. Das Verwaltungsrecht ist gleichzeitig m.W.n. eines der Felder, das in der Praxis von Legal Technology zumindest behördenseitig bislang noch weitgehend unberührt geblieben ist.
Im Ergebnis würde es deshalb eher Verwirrung stiften, wenn man Legal Technology irgendwo in eine Untersparte von Rechtsinformatik friemelt, nur weil die Begrifflichkeiten sich ähneln. Ich werde allerdings - und insofern danke ich ganz ausdrücklich für die hilfreiche Nachfrage - einen Vermerk zur Abgrenzung zwischen den beiden Themen ergänzen.
--Baronomingo (Diskussion) 22:47, 23. Feb. 2017 (CET)
Weiterführende Weblinks
Ein nicht auf Wikipedia angemeldeter Bearbeiter hat am 9. April 2017 zwei zusätzliche Weblinks ergänzt:
1. Christopher Hahn: Schlafender Milliardenmarkt Anwaltshilfe aus dem Internet. In: Focus. 8. Februar 2015 (http://www.focus.de/finanzen/experten/hahn/schlafender-milliardenmarkt-anwaltshilfe-aus-dem-internet-so-funktionierts_id_4449932.html)
2. Christopher Hahn: LegalTech boomt: Rechtsberatung wandert ins Internet. In: Focus. 23. August 2016 (http://www.focus.de/finanzen/experten/hahn/schnelle-hilfe-uebers-netz-legal-tech-boomt-die-rechtsberatung-wandert-ins-internet_id_5853603.html)
Ich habe mir die neuen Links im Artikel daraufhin einmal angesehen. Dabei fiel mir Folgendes auf: Zwar thematisieren beide Legal Technology im Allgemeinen und können insofern als allgemeine Informationsquelle zur Thematik gelten. Gleichwohl sehe ich die beiden Artikel nicht zwingend als "die" allgemeinen Informationsquellen schlechthin. Es sind zwei vergleichsweise kurze Artikel, beide vom selben Autor, beide auch nicht brandaktuell. Hinter den restlichen Weblinks verbergen sich im Gegensatz dazu Informationsplattformen mit dezidiertem Fokus auf Legal Tech für die vertiefende Auseinandersetzung mit dem Thema, die überdies regelmäßig ergänzt werden. Die Focus-Artikel mögen sich hingegen als Einzelbeleg eignen, gehen aber in ihrem Informationsgehalt nicht nennenswert über den Wiki-Artikel selbst hinaus. Ich persönlich empfinde es insofern nicht wirklich als Verbesserung, sie an exponierter Stelle vor den übrigen Einträgen unter Weblinks einzupflegen. Ich sehe sie als Einzelbelege zu entsprechenden Stellen (im Allgemeinen Teil des Artikels) besser aufgehoben.
Wenn unbedingt ein englischsprachiger Link raus soll, dann noch am ehesten der Legal Tech Link Newsletter des Thomas Reuters Legal Executive Institute. Viele ähnlich prominente regelmäßige Publikationen gibt es zwar auch im englischsprachigen Raum nicht, aber immerhin werden ja bereits zwei deutschsprachige Blogs unter den Weblinks geführt. Die anderen bisherigen Links sind aus meiner Sicht als weiterführende Informationsquellen jeweils quintessentiell:
Der Legal Tech Blog und der Legal Trends Blog sind m.E. die beiden einzigen zentralen deutschsprachigen Online-Ressourcen zu dem Thema, die regelmäßig berichten. Seit Ende 2017 gibt es die - meines Wissens - erste eZeitschrift zu Legal Technology und der Digitalisierung des Rechtss, nämlich The LEGAL ®EVOLUTIONary - Rechtsmagazin der digitalen Wirtschaft (www.legal-revolutionary.com). Der Techindex des Codex der Stanford University bietet eine einzigartige Übersicht über alle Legal Tech StartUps weltweit. Man könnte anstelle davon auf eine bloße Listung aller deutschen Legal-Tech-Unternehmen verweisen; das würde aber unterschlagen, dass sich die meisten Legal Tech Aktivitäten in den Vereinigten Staaten abspielen. Auch der Verweis auf das Informationscenter der American Bar Association sollte nicht fehlen, weil damit wohl eine der wichtigsten allgemeinen Ressourcen zu dem Thema weltweit angesprochen wird, deren Inhalte auf den deutschsprachigen Blogs nur partiell wiedergegeben wird.
Gerne können aber natürlich auch die Focus-Artikel beibehalten werden, soweit ich Argumente übersehen habe, die eher dafür sprechen. Im Übrigen lässt sich auch darüber nachdenken, etwa den Verweis auf den Legal Tech Link Newsletter des Thomas Reuters Legal Executive Institute auszutauschen, sobald sich eine weitere prominente deutsche Plattform zum Thema Legal Technology auftut.
--Baronomingo (Diskussion) 21:43, 20. Apr. 2017 (CEST)
Anmerkung
- Anmerkung: die Links waren zunächst unter "Literatur" untergebracht. Ich habe sie jetzt nichtsdestotrotz erst mal entfernt, wie hier bzw. dort besprochen. Gruß -- Iva 14:49, 21. Apr. 2017 (CEST)
- Jetzt hat wieder jemand ohne Account unter einer IP-Adresse einen der besagten Focus-Artikel reingesetzt. Unabhängig davon, ob der jetzt hereingenommen wird oder draußen bleibt, sollte m.E. zunächst an hiesiger Stelle die Relevanz der gewünschten Weblinks in der Diskussion geklärt werden. Ich empfinde es jedenfalls nicht als sehr konstruktiv, wenn Argumente gegen bestimmte Links damit erwidert werden, dass sie kommentarlos von anonymer Seite wieder in den Artikel geschrieben werden.
- Mit besten Grüßen --Baronomingo (Diskussion) 17:33, 25. Apr. 2017 (CEST)
- Hallo Baronomingo, danke für Deine Aufmerksamkeit. Habe diese Änderung jetzt - mit entsprechender Anmerkung auf der Zusammenfassungszeile rückgängig gemacht, da ich es genau so sehe. Schauen wir mal, ob die IP jetzt doch mal in die Diskussion kommt (oder wer anders?) oder ob dann irgendwann eine Halbsperrung auf den Artikel beantragt werden wird. Gruß -- Iva 19:39, 25. Apr. 2017 (CEST)
Neuer Abschnitt Kritik
Sehr geehrterFfi-Verlag,
ich habe Ihre Änderungsvorschläge vorerst verworfen und möchte das begründen, gerade weil Sie als neuer Benutzer mit den Abläufen der Wikipedia womöglich noch nicht allzu vertraut sind. Zunächst finde ich es sehr löblich, wenn jemand der Wikipedia beitritt, um an diesem Projekt mitzuarbeiten und sich konstruktiv einzubringen. Insofern ist es grundsätzlich schön, dass Sie diesen Schritt vor kurzem vollzogen haben.
Auch finde ich es gut, dass sich jemand an einem Abschnitt "Kritik" versucht. Schließlich gibt es bereits einen gegenläufigen zu "Potenzialen" und "Audiatur et altera pars" ist ein sehr begrüßenswerter Grundsatz. Genau deswegen platziere ich diesen Beitrag im Diskussionsbereich, damit der Ansatz in Zukunft vielleicht verwertet wird (ich werde selbst ein wenig Material sammeln und schauen, ob sich daraus gewinnbringend ein neuer Abschnitt formen lässt). Insofern danke für den ersten Impuls.
Nun hat es allerdings einen etwas "schalen Beigeschmack", wenn die ersten Editierungen eines neuen Users darauf zielen, das eigene Produkt zu promoten (so geschehen offensichtlich mit der Platzierung des Links zum Portal "legal-tech.de" des FFI-Verlags; Alnilam hat sehr richtig darauf hingewiesen, dass der Abschnitt Weblinks für solche Verlinkungen nicht gedacht ist). Wikipedia ist keine Werbeplattform, sondern zuvorderst eine Enzyklopädie, die sachlich und neutral Informationen aufbereiten soll.
Das ändert sich auch dann nicht, wenn gleich die zweite Editierung von Ihnen zwar vordergründig neue Inhalte zum hiesigen Artikel beisteuern will, dann aber wieder bewusst Backlinks zur eigenen Website www.legal-tech.de einstreut. Nun halte ich Verweise auf Unternehmensblogs gerade im Bereich Legal Tech nicht per se für unvereinbar mit den Richtlinien der Wikipedia; schlichtweg weil solche Ressourcen an bestimmten Punkten (bislang) die einzigen Informationsquellen bilden. Das bedeutet aber keineswegs, dass man Ihnen auch dort den Vortritt lassen sollte, wo dieselben Informationen bereits aus Presseberichten oder ähnlichem hervorgehen. Wenn Sie also weiter an diesem Artikel Ergänzungen vornehmen wollen, empfehle ich, Belege nicht zuvorderst in Ihrem eigenen Corporate Blog zu suchen, sondern beispielsweise auf einschlägigen Nachrichtenportalen.
Und dann noch ein weiterer Ratschlag: Bitte beschränken Sie Ergänzungen an einem Artikel auf solche, die zum Thema passen. Ergänzen Sie gerne einen Abschnitt Kritik, füllen Sie ihn dann aber auch bitte mit solcher und nicht mit einem Hinweis darauf, wie ein Produkt kleinen und mittelständischen Kanzleien helfen kann, die zufällig auch der FFI-Verlag anbietet oder über seine Website legal-tech.de bewirbt. Sicherlich ist damit erneut Ihrer Eigenwerbung geholfen, aber ich sehe jetzt nicht genau, worin dabei die Kritik an Legal Tech bestehen soll. Das gleiche gilt für Ihren Verweis auf das neuartige anwaltliche Abrechnungsmodell der "Festpreise". Ja das ist auch eine Form von Legal Innovation; aber es hat nichts mit IT/Technologie, geschweige denn mit Kritik an dieser zu tun. Angesichts der Verlinkungen scheint auch hier Ihr Primärzweck leider nicht in der Anreicherung des Artikels mit sachdienlichem Inhalt zu bestehen.
Nur um diese sollte es hier gehen. Falls Sie in dieser Form an der Wikipedia mitzuarbeiten gedenken, ermuntere ich Sie herzlich dazu. Für Werbemaßnahmen ist die Wikipedia hingegen der falsche Ort.
Mit besten Grüßen --Baronomingo (Diskussion) 23:00, 26. Sep. 2017 (CEST)
Kritik am Abschnitt "Abgrenzung zur Rechtsinformatik"
Etwas irritiert mich, dass hier im Artikel zu "Legal Tech" die Rechtsinformatik als Informationsrecht beschrieben wird. Dagegen verstehe ich die Rechtsinformatik eher so, wie sie im Eintrag zu Rechtsinformatik als "Rechtsinformatik im engeren Sinne" beschrieben wird. Deshalb passt mE nach der erste Teil der Abgrenzung zwischen Rechtsinformatik und Legal Tech nicht. Die beiden Bereiche haben viele Gemeinsamkeiten und unterscheiden sich eher durch die unterschiedliche Herkunft und Herangehensweise (wie das im zweiten Teil der Abgrenzung auch beschrieben wird). Ich würde daher dafür plädieren, den Absatz "Abgrenzung zur Rechtsinformatik" grundsätzlich zu überarbeiten. Ich kann das gerne schreiben, möchte dies jedoch vorab zur Diskussion stellen. --Erbguth (Diskussion) 23:58, 4. Nov. 2018 (CET)
- HalloErbguth,
- Danke für die Anregung. Der Punkt ist durchaus berechtigt; Informationsrecht würde ich jetzt auch nicht zwingend unter Rechtsinformatik subsumieren. Der Rechtsinformatik-Artikel hier auf Wikipedia rechnet es aber an einigen Stellen doch dazu, wenn ich es richtig verstehe. Vielleicht sollte man da zuerst einmal ansetzen und Klarheit schaffen. Unabhängig davon stimme ich zu, dass man noch einiges in dem Abschnitt sprachlich schärfen kann. Wichtig wäre mir, dass der Grundgedanke der Abgrenzung nicht verloren geht. Aber ich verstehe deinen Hinweis auf "Herkunft und Herangehensweise" durchaus so, dass hierüber im Großen und Ganzen Konsens besteht:
- Dass die Gravitationszentren von Legal Tech und Rechtsinformatik in Praxis (Anwendungssituationen in Unternehmen, akademische Begleitung auch in aller Regel als "hands on" Veranstaltung zu spezifischen realen Problemen und konkreten Anwendungslösungen) respektive Theorie (universitärer abstrakter Bereich) liegen, scheint zumindest m.E. unverkennbar. Wenn ich Rechtsinformatik höre, denke ich an die Universität des Saarlandes und juristische Grundlagenforschung. Wenn ich Legal Tech höre, denke ich an Startups, die unter Einsatz von Technologie ein konkretes Rechtsproblem in Angriff nehmen und dafür ein Angebot schaffen. Das Höchstmaß akademischen Bezugs in Sachen Legal Tech findet m.W.n. bei praxisnahen Einführungen in die Informatik statt, wo die Teilnehmer an einer Hochschule ein bisschen übers Coden lernen. Das ist mehr Handwerk, weniger Seminararbeit.
- Solange diese Trennlinie inhaltlich weiterhin oder besser sichtbar bleibt, begrüße ich Anpassungen definitiv. Falls die von mir skizzierte Abgrenzung auf Kritik stößt, empfiehlt es sich, hier vielleicht noch ein paar Wortwechsel darauf zu verwenden, eine klare Definitionen der beiden Felder herauszuarbeiten. Mit besten Grüßen --Baronomingo (Diskussion) 21:17, 5. Nov. 2018 (CET)
- Lieber Baronomingo, bitte nicht böse sein, aber ich glaube, du siehst das zu eng, nämlich zu sehr auf den Werbesprech der Unternehmensberater und der Softwarehersteller hin zugeschnitten. Was wir hier unter dem Label Legal Tech sehen, ist weitestgehend Rechtsinformatik. Was sollte es denn sonst sein? ;) Es ist der Versuch, Netzwerke, KI und nun also auch Plattformökonomie mit möglichst modischen und nichtssagenden Begriffen zu kaschieren, bis keiner mehr versteht, worum es eigentlich geht, aber viele findens ganz toll. ;) Die Justizministerkonferenz hat das Thema vergangene Woche erstmal geerdet, und so, wie es dort beschrieben wird, dürfte zumindest ein Teil dessen, was da in den letzten Jahren herumgeschwirrt ist, ganz gut eingeordnet sein.
- Mein Vorschlag wäre, nicht nur diese Aktualisierung einzuarbeiten, sondern dabei auch gleich den Artikel entsprechend zu straffen und zu versachlichen, das heißt von dem modischen Werbesprech zu entlasten und für ein klare Darstellung abseits der Unternehmensberatungen, der Werbeagenturen und der sonstigen Institute zu sorgen.--Aschmidt (Diskussion) 02:13, 10. Jun. 2019 (CEST)
- HalloAschmidt,
- danke für deinen Input. Ich halte ebenfalls wenig davon, Legal Tech Unternehmen und ihre Produkte zu mehr zu stilisieren, als sie eigentlich sind. Dementsprechend wäre ich auch vorsichtig, was beispielsweise die Bezeichnung von irgendwelchen Anwendungen als KI-gestützt oder dergleichen anbetrifft. Machine Learning benutzen m.W.n. kommerziell im Wesentlichen einige Anbieter aus dem Bereich der E-Discovery, auch wenn eine Vielzahl weiterer Unternehmen behauptet, sie würden in ihren Systemen auf Legal AI zurückgreifen. Hierzu scheint mir maßvolle Kritik durchaus angebracht. Instruktiv sind m.E. z.B. die Ausführungen von RA Grupp hierzu: https://legal-tech-blog.de/kuenstliche-intelligenz-im-recht-das-unbekannte-wesen-interview-mit-micha-grupp-bryter; https://medium.com/@Grupp/25-facts-about-ai-law-you-always-wanted-to-know-but-were-afraid-to-ask-a43fd9568d6d
- Unabhängig davon halte ich es für angemessen und sprachlich stimmig, "Rechtsinformatik" und "Legal Tech" nicht als deckungsgleiche Begriffe anzusehen. Es geht an der fachlichen Diskussion und der Alltagssprache vorbei, wenn alles, was heutzutage als Legal Tech bezeichnet wird, jetzt zwanghaft auf Wikipedia als "Rechtsinformatik" aufgefasst wird, weil der Begriff sprachlich als erstes da war. In der Theorie mag "Rechtsinformatik" natürlich Legal Tech Anwendungen einschließen; in der Praxis verwendet man den Terminus "Rechtsinformatik" m.E. hauptsächlich für abstrakt-theoretische Konzepte aus dem universitären Umfeld und nicht für konkrete kommerzielle Anwendungen. Mir ist niemand in der Branche bekannt, der den Begriff "Rechtsinformatik" nutzt, wenn er davon spricht, was sich heute zwischen Flightright und E-Justice-Produkten wie den Richtertools an IT-gestützten juristischen Arbeitsprozessen abspielt. Etabliert sind stattdessen national wie international die Begriff Legal Tech bzw. im angelsächsischen Raum teilweise noch "lawtech". Von "Legal IT" oder dergleichen, als Synonym für "Rechtsinformatik", liest man dagegen in der englischsprachigen Fachpresse nichts.
- Jetzt kann man sich natürlich auf den Standpunkt stellen, dass die Branche (samt Fachpresse und Fachpublikationen, die hier im Artikel teilweise schon unter Literatur gelistet sind) ihre eigene Nischensprache entwickelt hat, die an der Alltagssprache vorbeigeht. Dann wäre es tatsächlich gerechtfertigt, den hiesigen Artikel einzustampfen und nur unter Rechtsinformatik eine Fußnote zu setzen, wonach im Hinblick auf wirtschaftliche Anwendungen zuweilen werbesprachlich auch von "Legal Tech" gesprochen wird. Das verkennt aber, dass "Legal Tech" sich seit 2015 weit über den Status eines Werbe-Euphemismus aus einer Nische der Digitalwirtschaft entwickelt hat. Nach meiner Wahrnehmung handelt es sich heutzutage um einen neutralen Funktionsbegriff, der innerhalb der Branche und darüber hinaus für IT-gestützte häufig kommerzielle und in jedem Fall praktische Anwendungen verwendet wird, die Rechtsdienstleistungen ersetzen oder unterstützen. Das zeigen die diversen wissenschaftlichen Fachpublikationen zu dem Thema und das zeigt im Übrigen auch der Sprachgebrauch der von dir erwähnten Justizministerkonferenz. Dort sprach niemand von "Rechtsinformatik"; stattdessen war die Rede von "Legal Tech":
- https://schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/JUMIKO2019/Downloads/TOPI_11.pdf?__blob=publicationFile&v=2
- https://rsw.beck.de/aktuell/meldung/legal-tech-nur-mit-anwaltschaft-dav-begruesst-forderung-der-justizministerkonferenz
- Insofern würde ich durchaus die in diesem Artikel dargestellten Informationen weiterhin unter dem Begriff "Legal Tech" behandeln. Unabhängig davon empfiehlt es sich natürlich, einen Abschnitt "Regulierung" oder dgl. aufzunehmen, der die Positionierung der Justizminister und auch der Rechtsprechung aufgreift. Alsbald hat der BGH ja auch über das Geschäftsmodell von wenigermiete.de zu entscheiden, auch wenn der ursprüngliche Verhandlungstermin in den Herbst verlegt wurde.
- Mit besten Grüßen --Baronomingo (Diskussion) 13:34, 15. Jun. 2019 (CEST)
- Hallo Baronomingo, danke für deine ausführliche Diskussion! Ich glaube mittlerweile auch, du hast in einer Hinsicht Recht: Auch wenn es in der Sache Rechtsinformatik ist, so spricht zumindest heute niemand mehr davon. Der Sprachgebrauch im Schrifttum hat sich geändert. Die Rechtsinformatik ist „tot“ (das hatte ich selbst in den Artikel eingearbeitet…), es ist aber noch nicht richtig fassbar, wie es weitergeht. Der Schwerpunkt der Literatur zur Rechtsinformatik lag in den 1970er-Jahren, während heute in einer Diss ausdrücklich von der Rechtsinformatik zu Legal Tech läuft. Also kommt man an Legal Tech als Lemma nicht vorbei. Wir sind auch insoweit mitten in einem Umbruch. Aber es gilt, diesen sachlich zu beschreiben und den Werbesprech der einschlägigen Websites durch eine enzyklopädische Sprache zu ersetzen.
- Wie gehts weiter? Was mich am meisten stört ist, dass der Artikel fast nur mit Content-Marketing-Websites belegt ist, obwohl es mittlerweile ganz viel Literatur gibt, die Bibliografie hatte ich ja schon überarbeitet, und ich würde den Artikel gerne auf solidere Füße stellen. Der Abschnitt „Definition“ sollte in „Geschichte“ umbenannt werden, das wäre kanonisch. Inhaltlich wäre es weiterhin die Entwicklung von Legal Tech 1.0 zu 3.0, die findet sich auch in der Literatur wieder. Und dann wären die aktuellen Entwicklungen immer wieder nachzutragen.
- Wo stehen wir heute? (1) LT ist ein Schlagwort wie EdTech, E-Health… (2) Die klassischen Themen der Rechtsinformatik haben sich weiterentwickelt durch Automatisierung und Big-Data, an KI wird gearbeitet, mehr aber auch nicht.[1] (3) Die Rechtssoziologie entwickelt sich ebenfalls weiter, aber es fehlen Daten für ernsthafte Ergebnisse.[2][3]; die Leute mit den Dollarzeichen in den Augen nennen es legal analytics und empören sich gerade darüber, dass ihnen insoweit Grenzen gezogen werden.[4] Damit kommen wir zu (4) Kritik. Grenzziehungen wegen Verbraucherschutz[5] und auch wegen rechtsstaatlicher Grundsätze wie der Waffengleichheit im Verfahren sind natürlich notwendig, wenn das ganze nicht im Wilden Westen enden soll. Außerdem ist das meiste, was wir bisher diskutiert haben, bis auf weiteres Science Fiction: „hohe Erwartungen weitgehend enttäuscht“.
- Ich würde die Änderungen dann in der nächsten Zeit bei Gegegenheit schrittweise umsetzen. – Fiele dir noch etwas ein? – Ich pinge auch Erbguth nochmal an, falls er sich beteiligen möchte?--Aschmidt (Diskussion) 00:09, 16. Jun. 2019 (CEST)
- Sorry, die Benachrichtigung von Wikipedia sehe ich häufig nicht gleich. Gerne kann ich mich an einer Überarbeitung beteiligen. Mir wäre vor allem wichtig, dass die mM nach deutlich falsche Charakterisierung der Rechtsinformatik rausgenommen wird. Ansonsten finde ich den jeweiligen Sprachgebrauch als fließend an und empfinde keine der von Euch diskutierten Varianten als "falsch". An Bedeutung gewinnt die Diskussion dadurch, dass es nicht mehr nur um Tools zur Erleichterung der juristischen Arbeit geht, sondern dass solche Systeme Auswirkungen auf die Gesellschaft haben können.--Erbguth (Diskussion) 20:53, 9. Jul. 2019 (CEST)
Werbung und Aufbau
Der Artikel leidet mE unter dieser seltsamen 1.0, 2.0 und 3.0 "Systematik". Anwalt.de unterscheidet bspw. nach
1. Legal Practice Management Effiziente Organisation und Betrieb einer Kanzlei 2. Lawyer Directory Passenden Anwalt selektieren und kontaktieren; auch Bewertungen 3. Legal Content Einfacher Zugang und multimediale Darbietung aktueller Rechtsinformationen 4. Legal Products Problemorientierte, anwaltliche Dienstleistungspakete mit definiertem Umfang und Preis 5. Legal Subscription Plans Abo-Modelle für Rechtsratsuchende mit Kontingenten (anwaltliche Beratung, Rechtsdokumente etc.) 6. Legal on Demand Direkt- bzw. Ad-hoc-Beratung durch Anwalt - meist telefonisch oder online 7. Legal Document Provider Teilautomatisierte Erstellung individueller Rechtsdokumente ohne Anwalt („Do it yourself“) 8. Legal Consumer Services Massenabwicklung bestimmer Verbraucher-Rechtsthemen, v.a. im Bereich Entschädigung 9. Legal Department Outsourcing Ersatz betrieblicher Rechtsabteilungen - höhere Standardisierung und transparente Preismodelle 10. Legal Data & Text Analysis Daten- und Textanalyse von Rechtsdokumenten, Patenten etc. 11. Lawyer Network Services Kommunikation und Zusammenarbeit zwischen Kanzleien
und bringt da schon eine Menge Informationen, die man in umseitigen Artikel mühsam herausklamüsern muß.
Weiter muß hier nicht jeder Anbieter von LT mit einer eher weniger als mehr "sinnvollen" Fußnote vertreten sein. Die engl. Wp wäre insoweit da sicher ein Maßstab. Wenn hier in per Fußnote referiertem Content auf "Artificial Intelligence" = AI verwiesen wird zur Zielvorstellung der künftigen Rechtsberatung per PC, dann verweise ich mal auf die Diskussionen der 70er Jahre zur KI = Künstlichen Intelligenz". Das ist vergleichbar - auch in dem tatsächlich heute Erreichten. Insgesamt täte es dem Artikel sicher gut, etwas zurückgenommen zu werden. --199elmaeast (Diskussion) 12:17, 27. Mai 2017 (CEST)
Finde ich auch (unter Entschlackung gibt es eine ähnliche Diskussion). Wir sollten uns Abschnitt für Abschnitt vornehmen und die unwichtigen Nennungen, Fußnoten etc. streichen oder wenigstens kürzen und die relevanten stärken. Ich schlage außerdem vor, dass wir einen historischen Absatz hinzufügen. Wer waren die Pioniere, die den Legal Tech-Markt geebnet haben, also die allerersten "Legal Techs"? Nach meiner Recherche auch in den Archiven hier an der Uni (FAZ war ergiebig) sind das RA-Micro aus dem Jahre 1981 (von Peter Becker) und Jus2click (von Jochen Brandhoff) aus dem Jahre 1999. Könnt Ihr das bestätigen? --AkariAIA (Diskussion) 08:55, 8. Feb. 2020 (CET)
Ich habe die Artikel zu anderen Branchen angeschaut und da werden weniger gewerbliche Anbieter genannt. In der Regel wurden entweder der erste oder der größte Anbieter erwähnt. Diese Richtlinie sollten wir auch hier anwenden, oder? --AkariAIA (Diskussion) 07:00, 10. Feb. 2020 (CET)
- Hi AkariAIA, ein Absatz zur historischen Entwicklung wäre super. Wenn du da gute Quellen hast und damit was schreiben kannst, perfekt!
- Was die ganzen Firmen betrifft, wäre ich ebenfalls für eine Entschlackung - ich glaube zunächst wurden einfach alle aufgenommen, weil die Relevanz noch nicht ganz bewertet werden konnte (der Bereich ist ja noch sehr neu). Inzwischen lassen sich aber auch einige erkennen, die größer sind / mehr Medienaufmerksamkeit haben oder aus sonstigen Gründen hier erwähnt werden könnten. In jüngster Zeit denke ich da vorallem an die Gerichtsentscheidungen zu Lexfox (BGH, Wenigermieten.de [6]) und Financialright (LG München I / LG Braunschweig, MyRight [7][8]).
- Interessant ist auch, dass hier größere legal tech Angebote, die sogar eigene Wikipedia-Artikel haben, wie DoNotPay nicht erwähnt werden. --Johannnes89 (Diskussion) 09:58, 10. Feb. 2020 (CET)
- Hallo Johannnes89, ich entdecke jetzt erst, dass man Seiten beobachten kann. Mir war die Weiterführung dieser Diskussion ganz entgangen. Dann werde ich mich an einen Entwurf zur historischen Entwicklung setzen und ihn hier zur Prüfung und Verbesserung einstellen.
- Ja, ist schon interessant, wer erwähnt wird und wer nicht. Ich glaube auch, dass sich der Markt inzwischen so weit entwickelt hat, dass man mehr differenzieren kann --AkariAIA (Diskussion) 20:41, 12. Feb. 2020 (CET)
- Sehr gerne, ich bin gespannt auf einen Text zur Entwicklung AkariAIA. Hätte dich auch erwähnen können (so wie jetzt), dann bekommt man ne Benachrichtigung, ansonsten ist die Beobachtungsfunktion über den Stern ganz hilfreich ;) --Johannnes89 (Diskussion) 20:49, 12. Feb. 2020 (CET)
- :) wo würdest Du den neuen Abschnitt platzieren, Johannnes89? Eher zwischen den Abschnitten "Definition" und "Ziele und Potentiale" oder zwischen den beiden Einleitungssätzen und dem Abschnitt "Definition"? Das würde mir beim Schreiben helfen.--AkariAIA (Diskussion) 08:57, 13. Feb. 2020 (CET)
- Eigentlich würde ich den Aufbau so belassen wie er ist: Einleitung, Definition, Ziele, Entwicklung. Dieser Artikel hat allerdings einen ungewöhnlich langen Definitionsteil, weshalb auch der aktuelle Abschnitt Entwicklung etwas untergeht. Wenn man den Definitions-Absatz aber etwas kürzt, indem man Sätze wie „Zu den ältesten Plattformen dieser Art zählen im deutschen Raum etwa anwalt.de, 123recht.net sowie frag-einen-anwalt.de“ in den Abschnitt Entwicklung verlagert, dann kann das glaub ich sehr gut werden. --Johannnes89 (Diskussion) 09:51, 13. Feb. 2020 (CET)
- Ich hatte unten die Diskussion „Entschlackung“ eingefügt. Auch ich empfinde den Definitionsteil als zu lang. Besser als Verlagerungen fände ich aber Kürzungen wie zB von 123recht.net und Ergänzungen wirklich nur dort, wo etwas das Erste war oder besondere Bedeutung hat. Ich habe mal die Phrasensuche "das erste LegalTech-Startup" gegoogelt. Dann etwas in den Fachzeitschriften recherchiert und Oliver Braun „Recht im Internet“, JuS 2002 (Heft 3), S. 310 f. gefunden, wohl einer der ersten Beiträge dazu überhaupt. Bei beidem, besonders bei der JuS, kommt vor allem Jus2click vor. Bei RA-Micro ergibt sich der „Pionier-Status“ aber eventuell aus der der Website. Welche Quellen hattest Du, Akari? --93.212.248.123 13:24, 13. Feb. 2020 (CET)
- @ Johannnes89, verstehe, Du meinst, meine Ergänzungen zur historischen Entwicklung (zB erste Startups) sollten in den Abschnitt "Entwicklung" eingearbeitet werden und keinen neuen Abschnitt bilden. Finde ich sehr gut, danke. Ich meine, dass zusätzlich der Abschnitt "Ziele und Potentiale" entweder hinter "Entwicklung" gerückt werden sollte oder aufgelöst und in den Abschnitt "Entwicklung" integriert werden sollte. Was meinst Du?
- @ 93.212.248.123, Meine Quellen waren Zeitungen und Zeitschriften (u.a. FAZ vom 28. Juli 2001, Seite 65). Online-Quellen sind nur teilweise ergiebig. Vor 20 J. war das Internet noch flüchtiger. Außerdem hatte ich mal eine BT-DS (oder Landtagdrucksache) zur Digitalisierung des Rechts in der Hand, das hatte eine Art Einführung in Legal Tech. Da wurden auch RA-Micro, Jus2click und noch ein 3. (ich weiß leider nicht mehr, wer) als Legal Tech Unternehmen der ersten Stunde genannt. Findet jemand, es sollte noch ein 3. Startup genannt werden?
- --AkariAIA (Diskussion) 09:57, 14. Feb. 2020 (CET)
- Dankeschön. Eigentlich sollte man zum Verständnis zunächst über die Ziele erfahren, bevor es um die Geschichte geht oder nicht? Aber sowohl der Abschnitt Ziele, als auch der Abschnitt Definition sollten zugunsten des Entwicklungs-Abschnitts gekürzt werden. --Johannnes89 (Diskussion) 20:43, 14. Feb. 2020 (CET)
- Ja, das ist mir ebenfalls recht. Dann gehe ich den gesamten Artikel nun Abschnitt für Abschnitt durch, erstmal in groben Schritten mit den Hauptänderungen und in einem zweiten Durchgang mit der Feinjustierung. Als erste Verbesserung schlage ich die Löschung folgender Passage im Abschnitt "Legal-Technology 2.0" vor, da die darin enthaltene Produktwerbung nicht leicht zu ertragen ist "Digitaler Pionier“.[16] in Sachen automatischer Dokumentenerstellung in Deutschland ist etwa die janolaw AG, die mit janoContract seit 2002 webbasierte Vertragsassistenten anbietet. Ihre Software wird inzwischen auch Kanzleien und Rechtsabteilungen in Lizenz angeboten.[17] Schwerpunkt sind Angebote für Webshops, deren juristische Dokumente per Schnittstelle aktualisiert werden. Ein weiteres Beispiel für derartige Kanzleisoftware ist der DocCreator der Audi AG, mit dem diese wesentliche Verträge teil-automatisch generiert.[18] Anbieter wie Lawlift bieten editierbare Musterformulare und Werkzeuge, mit denen Kanzleien eigene Dokumentvorlagen erstellen können. In Österreich bietet die Plattform Vertragen.at seit Herbst 2018 einen automationsunterstützten Vertragegenerator an[19]."
- Janolaw (recherchiert zu diesem Anbieter und den Impressumsangaben mal im Internet. Da stößt man auf Einiges.) macht sogar auf der eignen Wbesite Werbung mit Wikipedia ("Vertrauen Sie dem Digital Pionier (Wikipedia)"). OK? --AkariAIA (Diskussion) 01:21, 15. Feb. 2020 (CET)
- 100% Zustimmung, mach das mal genau so, lieber groß überarbeiten und sowas löschen (sei mutig!). Wir können immer noch hinterher begründet Anbieter wieder aufnehmen, wenn wir nach der Aktualisierung besser einordnen können, welche jetzt als relevante Beispiele aufgezählt werden müssen. --Johannnes89 (Diskussion) 23:07, 14. Feb. 2020 (CET)
- Habe ich gemacht. Liest sich schon besser. Als nächstes schlage ich vor, folgende Passage bei "Legal-Technology 1.0" zu streichen, da sie mehrere Modelle enthält, die mehr 2.0 zuzurechnen sind. Teilweise kann man sie ev. später bei "Entwicklung" wieder einarbeiten: "Hinzu kommen auf Ebene der 1.0-Produkte seit jüngerem E-Commerce-Portale, über die zunehmend standardisierte Formen menschlicher Rechtsberatung vertrieben werden. Diese haben sich zum Teil darauf spezialisiert, das Angebot einer ganz bestimmten Kanzlei dafür zu vermarkten, eine eng eingegrenzte Art von Ansprüchen in Massenverfahren durchzusetzen, beispielsweise die Entschädigungsansprüche bei Flugunregelmäßigkeiten nach der Fluggastrechte-VO.[9] In anderer Ausprägung ermöglichen derartige Onlineplattformen die Komplettabwicklung rechtlicher Verfahren für gewisse juristische Standardsituationen, so etwa das Startup Unfallhelden bei Autounfällen oder helpcheck bei fehlerhaften Lebensversicherungsverträgen.[11][12]
- --AkariAIA (Diskussion) 01:37, 15. Feb. 2020 (CET)
Am besten kombinierst du beides. Auf den ersten Blick geschehen gerade nur Streichungen - konstruktiver wäre es ja, dies direkt mit den geplanten Ergänzungen zu verbinden oder? Johannnes89 (Diskussion) 03:25, 15. Feb. 2020 (CET)
- Einverstanden. Ich habe dementsprechend gerade versucht, die relevanten Teile der zweiten Passage in "Legal-Technology 2.0" zu integrieren. Dann habe ich aber gesehen habe, dass standardisierte Anwendungen dort schon beschrieben werden (siehe EU-Flight). Das Thema wurde also doppelt behandelt und zeigt, dass der Artikel wirklich unübersichtlich geworden ist. Daher sollte meine ich nur folgende Änderung her: Aus "etwa auf Web-Portalen wie EU-Flight und Ersatz-Pilot" sollte "etwa auf Web-Portalen wie EU-Flight und Unfallhelden" werden, d. h. "Unfallhelden" sollte aus der zweiten Passage rein und Erstatz-Pilot sollte raus, da nicht bedeutsam. OK? Die Löschung der ersten Passage, die wir bereits besprochen hatten, ist übrigens unabhängig davon. --AkariAIA (Diskussion) 11:43, 15. Feb. 2020 (CET)
- Zustimmung dazu. Ich komme übrigens vermutlich erst Montag dazu, deine Änderungen am Artikel durchzugehen und zu sichten, aber auf einen kurzen Blick sah es ganz gut aus. --Johannnes89 (Diskussion) 13:49, 15. Feb. 2020 (CET)
- Ich habe das nun mit folgenden Änderungen gegenüber dem oben Gesagten umgesetzt: 1. Aufgrund einer Internetrecherche komme ich zum Schluss, dass nach den oben aufgestellten Kriterien (erster bzw. führender Anbieter werden genannt) EU-Flight mit Flightright ersetzt werden sollte. 2. Aus denselben Gründen habe ich Unfallhelden entfernt. Hat gegenüber den ca. zwei Dutzend anderer Anbieter von automatisierten Rechtsanwendungen keine hervorgehobene Bedeutung und sollte daher nicht bevorzugt werden. Flightright reicht aus, da exemplarisch: Er ist das bekannteste unter allen diesen Anbietern.
- Mir reicht das aber ehrlich gesagt noch nicht aus, um diesen - durch dieses Sammelsurium an Unternehmensnennungen meiner Meinung nach unübersichtlich gewordenen - Artikel zu verbessern. Es gibt meiner Meinung nach noch viel Kürzungspotential, um den Artikel für Leser wieder relevanter zu machen. --AkariAIA (Diskussion) 20:12, 15. Feb. 2020 (CET)
- Auch folgende Passage aus dem Abschnitt Legal-Technology 1.0 bringt dem Leser meiner Ansicht nach keinen Mehrwert in Bezug auf die Definition von Legal Tech: "Andere Unternehmen haben demgegenüber einen regelrechten Online-Marktplatz eröffnet, auf dem eine Vielzahl von Anwälten ein durch alle Rechtsgebiete gefächertes Spektrum Beratungsleistungen anbieten kann. Zu den ältesten Plattformen dieser Art zählen im deutschen Raum etwa anwalt.de, 123recht.net sowie frag-einen-anwalt.de, die die inserierten Rechtsdienstleistungen nicht weiter tariflich oder thematisch eingrenzen, sondern eher wie Branchenbücher aufgebaut sind.[9]." Auch sie sollte meiner Meinung nach gelöscht werden. Begründung: Ich habe die Monographie von Markus Hartung (u.a.) "Legal Tech - Die Digitalisierung des Rechtsmarkts" (siehe "Literatur") zur Frage der Definition gelesen. Auf S. 8 schreibt Hartung, der ein anerkannter Marktkenner ist, sogar ausdrücklich, dass er die Definition von Legal Tech hier bei Wikipedia zu weit findet und begründet dies dann ausführlich. Aber sogar nach der eigenen Definition in der Wikipedia macht die zur Löschung vorgeschlagene Passage einfach keinen Sinn. Sie passt weder zur Definition von legal Tech 1.0, noch der zu 2.0 und 3.0. Einverstanden? --AkariAIA (Diskussion) 20:51, 15. Feb. 2020 (CET)
- Jap, im allgemeinen sind die meisten hier aufgeführten Unternehmen entweder unbelegt oder durch die eigene Website belegt oder sonst durch inzwischen veraltete Quellen. Aber wichtig wäre dann auch die Frage, wenn schon so viel entfernt wird, wer denn stattdessen genannt werden sollte... --Johannnes89 (Diskussion) 23:35, 15. Feb. 2020 (CET)
- wenn man die Kriterien "erstes Unternehmen im Bereich Legal Tech" oder "führendes Unternehmen im Bereich Legal Tech", also die enzyklopädische Relevanz verwendet, sollte meiner Meinung nach keines der Unternehmen genannt werden. Denn es stellt sich die Frage, ob die drei überhaupt Legal Tech Unternehmen sind. Bei Wikipedia steht selbst, dass die drei eher Gelbe Seiten online sind. Dazu kommt, dass sie nicht in die Definitionen Legal Tech 1.0, 2.0 oder 3.0 passen. Daher sind sie einfach nicht geeignet, um exemplarisch für Legal Tech zu stehen. Im Einzelnen: Man könnte meinen, dass die Nennung von 123recht.net sowie frag-einen-anwalt.de hier bei der Wikipedia auf die QNC Gmbh zurück geht, denen beide Dienste gehören. Danach ist 123recht.de 2000 gegründet worden. Führend ist es nicht. Frag-einen-Anwalt ist danach 2009 gegründet worden und ist auch nicht führend. anwalt.de ist laut Website 2004 gegründet worden, also 5 Jahre nach Jus2click und mehr als 20 nach RA-Micro. Dafür ist es führend, aber eben nicht in einem Legal Tech Bereich. Ich würde erstmal alles löschen und Du kannst das ja dann bewerten und ggf. wieder eines reinnehmen, wen DIr ads richtig erscheint.
- Mir geht es hier auch darum, den Artikel insgesamt wieder für den Leser relevanter zu machen, damit die Wikipedia wieder an Leser gewinnt. Zum Vergleich: Auch der Artikel zu Finanztechnologie (also zu FinTech) ist im Vergleich zu den Artikeln anderer Branchen schon sehr lang, und trotzdem ist er nicht so lang wie der zu Legal Tech. Und dass, obwohl der FinTech-Markt mehr als 20 mal (!) so groß ist wie der Legal-Tech-Markt UND der Artikel auch die anderen deutschsprachigen Länder abdeckt. Wir können das ja nachvollziehen: ich bin überzeugt, dass die Zugriffszahlen auf den Artikel deutlich zunehmen, wenn die Überarbeitung abgeschlossen ist (auch der Abschnitt Abgrenzung sollte verkürzt werden. Er spiegelt die lange Diskussion dazu ab. Heute ist die Abgrenzung aber klar und kann in wenigen Sätzen abgehandelt werden, da sonst der Leser verschreckt wird --AkariAIA (Diskussion) 11:34, 16. Feb. 2020 (CET)
- Danke dir für deine Arbeit, hab die Änderungen jetzt alle gesichtet. Den Vergleich zum FinTech-Artikel halte ich für sinnvoll. Ich bin gespannt auf deine weiteren Überarbeitungen AkariAIA. --Johannnes89 (Diskussion) 16:15, 18. Feb. 2020 (CET)
- Vielen Dank, Johannnes89! Ich habe gleich ein wenig weitergemacht und die Änderungen diesmal auch gleich in den Artikel eingefügt, da ich sie für unproblematisch halte. Wenn sie Dir nicht gefallen, können sie ja noch geändert werden. Zum einen habe ich bei "Legal Tech 2.0" den einen Satz zu Chatbots gelöscht. Aus meiner eigenen Erfahrung heraus und auch nach Durchsicht von "Legal Tech" von Hartung komme ich zum Schluss, dass das nur eine sehr kleine Nische ist, die hier keine ausreichende Relevanz hat. Dazu kommt, dass Chatbots nicht den Kern der jur. Arbeit, d.h. die Rechtsfindung betreffen, sondern nur eine aufgehübschte Darstellung von alte jur. Inhalten zum Gegenstand haben. Außerdem habe ich den nachfolgenden Satz geglättet, da er redundante Elemente enthielt und nicht leicht verständlich war. Inhaltlich habe ich da nichts verändert. --AkariAIA (Diskussion) 18:18, 18. Feb. 2020 (CET)
- Ich bin beim Abschnitt "Abgrenzung zur Rechtsinformatik" angekommen. Das interessiert mich sehr, weil ich mich an der Uni viel mit Rechtsinformatik beschäftigt habe. Zunächst einmal: Hut ab vor dem, was die damaligen Autoren geleistet haben. Vor drei Jahren war das ganze so neu, dass die Anwendungsbereiche nur schemenhaft erkennbar waren und trotzdem haben sie es geschafft, einen informativen Abschnitt zu schreiben. Drei Jahre später (bei Legal Tech eine Menge!) ist der Erkenntnisstand natürlich ein ganz anderer (und viel unproblematischer. Die Abgrenzung wird heute kaum noch diskutiert, wie man an den mehreren seit 2018 erschienenen Monographien sehen kann). Heute sollte der Abschnitt meiner Ansicht nach so gefasst werden (ich habe dabei den ersten Absatz des alten Textes verwendet): "Legal Technology und Rechtsinformatik überschneiden sich thematisch. Legal Technology ist der weitere Begriff. Er umfasst alle technischen Bezüge des Rechts einschließlich der digitalen Produkte und Dienstleistungen wie Online-Vermarktungsdienste (im Buch "Legal Tech" von Markus Hartung (der ist echt gut) gibt es dazu eine Fundstelle, die ich noch ergänze). Die Rechtsinformatik ist dagegen ein Forschungsgebiet,[28] das sich nur mit einem Teilbereich hiervon beschäftigt, nämlich mit der Automatisierung der Rechtsfindung (d.h. der Subsumtion)." So weiß auch der Nichtjurist sofort, was Sache ist. Die übrigen Absätze des alten Textes sollten meiner Ansicht nach einfach gestrichen werden. Ich habe zusätzliche Gründe dafür direkt in den nachfolgenden Text der jetzigen Fassung eingefügt: "Das liegt einerseits daran, dass der Rechtsinformatik nach klassischer Definition vor allem das Informationsrecht bzw. IT-Recht unterfällt.[DAS STIMMT NICHT. IT-RECHT IST MATERIELLES RECHT, RECHTSINFORMATIK NICHT, SONDERN RECHTSTHEORIE] Dieses zielt darauf ab, mithilfe von Normen auszusteuern, wie IT-Infrastrukturen im Spannungsverhältnis widerstreitender rechtlicher Interessen ausgewogen gestaltet und genutzt werden sollen[JA, ABSOLUT, DAS IST HIER JEDOCH NICHT RELEVANT, ZUMAL ES AUCH EINEN ARTIKEL DAZU GIBT] Legal Technology verfolgt umgekehrt den Anspruch, mithilfe von IT-Lösungen effizienter Rechtsdienstleistungen zu erbringen [JA, UND SO STEHT ES BEREITS IM ARTIKEL LEGAL TECH, IST ALSO REDUNDANT]. Des Weiteren tangieren nur wenige der bisherigen Legal-Tech-Anwendungen die theoretischen Grundprobleme an der Schnittstelle zwischen Recht und IT, auf die sich die wissenschaftliche Diskussion der Rechtsinformatik konzentriert: Während die Rechtsinformatik sich beispielsweise damit auseinandersetzt, wo die abstrakten Grenzen einer Abbildung von Verträgen oder Gesetzen innerhalb der Computerlinguistik liegen,[31] ist die Praxis bislang noch weit davon entfernt, bis zu diesem Punkt Rechtsquellen in Code abzufassen. Selbst ambitionierte Pioniere in diesem Segment sind auch nach eigenen Angaben bei Weitem noch nicht bis hierhin vorgedrungen.[DAS IST AUS HEUTIGER SICHT WIRKLICH SCHLICHT ETWAS IRREFÜHREND. AUCH DIE RECHTSINFORMATIK HAT IN DEN 90IGER JAHREN RESIGNIEREND ERKANNT, WIE SCHWER UND LANGSAM DIE AUTOMATISIERUNG DES RECHTS LÄUFT. UND AUCH DAMALS GAB ES RECHTSINFORMATISCHE UNTERNEHMENSGRÜNDUNGEN, DIE ES ABER MEISTENS GAR NICHT ZUR MARKTREIFE GEBRACHT HABEN. LEGAL TECH HAT IM GEGENTEIL DIE HOFFNUNG AUF EINE COMPUTERLINGUISTISCHE ERFASSUNG VON VERTRÄGEN NEU ERWECKT. WIE ES IM O.G. bUCH HEISST, IST LEGAL TECH NICHTS ANDERES ALS RECHTSINFORMATIK IM NEUEN GEWAND]--AkariAIA (Diskussion) 20:13, 18. Feb. 2020 (CET)
- Auch folgende Passage aus dem Abschnitt Legal-Technology 1.0 bringt dem Leser meiner Ansicht nach keinen Mehrwert in Bezug auf die Definition von Legal Tech: "Andere Unternehmen haben demgegenüber einen regelrechten Online-Marktplatz eröffnet, auf dem eine Vielzahl von Anwälten ein durch alle Rechtsgebiete gefächertes Spektrum Beratungsleistungen anbieten kann. Zu den ältesten Plattformen dieser Art zählen im deutschen Raum etwa anwalt.de, 123recht.net sowie frag-einen-anwalt.de, die die inserierten Rechtsdienstleistungen nicht weiter tariflich oder thematisch eingrenzen, sondern eher wie Branchenbücher aufgebaut sind.[9]." Auch sie sollte meiner Meinung nach gelöscht werden. Begründung: Ich habe die Monographie von Markus Hartung (u.a.) "Legal Tech - Die Digitalisierung des Rechtsmarkts" (siehe "Literatur") zur Frage der Definition gelesen. Auf S. 8 schreibt Hartung, der ein anerkannter Marktkenner ist, sogar ausdrücklich, dass er die Definition von Legal Tech hier bei Wikipedia zu weit findet und begründet dies dann ausführlich. Aber sogar nach der eigenen Definition in der Wikipedia macht die zur Löschung vorgeschlagene Passage einfach keinen Sinn. Sie passt weder zur Definition von legal Tech 1.0, noch der zu 2.0 und 3.0. Einverstanden? --AkariAIA (Diskussion) 20:51, 15. Feb. 2020 (CET)
- Habe nun den Abschniztt "Ziele und Potenziale" geprüft und finde ihn gut. Ich schlage vor, dass wir den erstmal so lassen. Dann würde ich mich als nächstes um den Abschnitt "Entwicklung" kümmern. OK, Johannnes89 und "Niedersachse" (der Bearbeiter mit der IP-Adresse, die wohl daher stammt)? --AkariAIA (Diskussion) 23:38, 19. Feb. 2020 (CET)
- :) mir gefallen alle Vorschläge und Änderungen gut, wobei ich den Definitionsteil immer noch als zu lang empfinde. Einige Elemente könnten denke ich da noch raus und in den Abschmitt "Entwicklung" rein. Der "Niedersachse" --93.212.240.45 09:56, 20. Feb. 2020 (CET)
- Hab alles gesichtet, passt mir auch sehr gut. --Johannnes89 (Diskussion) 11:53, 23. Feb. 2020 (CET)
- Das freut mich! Habe das nun im Artikel umgesetzt. Bin dann zum Abschnitt "Entwicklung" gekommen. Da habe ich die ersten beiden Absätze (wie zum Teil schon hier oben besprochen) weiterentwickelt und ergänzt. Hier der neue Text (die alten Passagen sind hier eingearbeitet. Die bestehenden Quellen sind teilweise veraltet und teilweise arbeite ich sie wieder ein): "Wie andere Branchen hat die juristische Praxis ab den 1970er Jahren PCs in ihre Arbeitsabläufe integriert. Anfangs machte sie vorrangig von Textverarbeitungsprogrammen Gebrauch. Mit der Gründung des Kanzleisoftwareanbieters RA-Micro durch Peter Becker im Jahre 1982 [Quelle (oben schon teilw genannt) arbeite ich dann ein] und des E-Learning-Startups Jus2click durch Jochen Brandhoff 1999 [Quelle arbeite ich ein] entstanden die ersten rechtspezifischen Softwareangebote.
- Ebenfalls 1999 ordnete der Gesetzgeber das Berufsrecht neu und hob das sog. Lokalisationsgebot auf. Bis dahin durften Anwälte Prozesse nur in dem Landgerichtsbezirk führen, in dem sie zugelassen waren. Dadurch und durch die zunehmende Verbreitung des Internets konnten Anwälte einen immer größeren Markt erreichen,[Quelle aus Legal Tech” – eine Bestandsaufnahme" von Hartung] was ihre Investitions- und Innovationsbereitschaft erhöhte. Dies beschleunigte die Entwicklung rechtsspezifischer Softwaresysteme und Anfang des Jahrtausends entstanden die ersten Online-Datenbanken zur Rechtsrecherche und weitere Kanzleiorganisationssysteme.
- Seit etwa 2014 wächst die Zahl der Legal-Start-ups schneller. Die Zahl der Start-ups in der Branche wuchs [...]" und dann würde es mit dem bestehenden Text "[ist] bis Mitte 2016 weltweit ["alleine" gestrichen] auf 550 Unternehmen [gestiegen]]" und allen bestehenden Abschnitten weitergehen. Wenn Ihr damit einverstanden seid, Johannnes89 und Niedersachse, würde ich das in den Artikel einarbeiten.--AkariAIA (Diskussion) 19:04, 23. Feb. 2020 (CET)
- Ich bin einverstanden. Gefällt mir gut. Ich finde außerdem, dass der Definitionsteil noch ein paar Inhalte enthält, die in den Entwicklungsteil verschoben werden sollten, um die Definition lesbarer zu machen.--93.212.249.230 14:46, 24. Feb. 2020 (CET)
- Ja, wenn das in Eurem Sinne ist, würde ich nach disem ersten Durchgang ohnehin für die Feinjustierung nochmal durch den Artikel gehen. Anfangen würde ich mit einer Weiterentwicklung der ersten beiden Sätze des Artikels wie folgt:
- "Legal Technology, auch bekannt als Legal Tech[1], bezeichnet IT-gestützte Technik (vor allem Software, Online-Dienste, IT-gestützte Dienstleistungen, Hardware) die juristische Arbeitsprozesse unterstützt oder automatisiert. Solche IT-Produkte wurden zunächst vor allem von Start-ups entwickelt, die das Ziel verfolgten, effizientere Alternativen zu einzelnen Arbeitsschritten oder ganzen Rechtsdienstleistungen zu schaffen.[2]". Das ist aus mehreren Gründen passgenauer und vollständiger. --AkariAIA (Diskussion) 20:53, 24. Feb. 2020 (CET)
- Zustimmung mit folgender kleiner Ergänzung: „(vor allem Software, Online-Dienste und IT-gestützte Dienstleistungen, aber auch Hardware)“. Denke das macht besser deutlich, dass Hardware aktuell seltener ist – und mindestens das „und“ gehört sprachlich sowieso in die Aufzählung vor das letztgenannte...
- Ansonsten noch der Hinweis: Sei ruhig mutig und setze solche kleineren Änderungsideen direkt um. --Johannnes89 (Diskussion) 23:26, 25. Feb. 2020 (CET)
- Johannnes89, habe den Artikel entsprechend geändert.
- Verstanden, gerne, ich füge kleinere Änderungen ab jetzt direkt in den Artikel ein. --AkariAIA (Diskussion) 00:15, 26. Feb. 2020 (CET)
- Johannnes89, ich habe die weiteren Änderungen wie von Dir vorgeschlagen direkt umgesetzt. Dafür habe ich die Änderungen in kleinere Häppchen verpackt und bei jeder Änderung den Erläuterungsteil benutzt, um sie zu begründen. Niedersachsen-IP, schon länger nichts mehr von Dir gehört :).--AkariAIA (Diskussion) 21:08, 26. Feb. 2020 (CET)
- Danke dir, gerne weiterhin so aktiv die Zusammenfassungszeile nutzen, das macht es einfach, alles nachzuvollziehen. Ist gesichtet. --Johannnes89 (Diskussion) 21:59, 26. Feb. 2020 (CET)
- :) mir gefallen alle Vorschläge und Änderungen gut, wobei ich den Definitionsteil immer noch als zu lang empfinde. Einige Elemente könnten denke ich da noch raus und in den Abschmitt "Entwicklung" rein. Der "Niedersachse" --93.212.240.45 09:56, 20. Feb. 2020 (CET)
- Ich bin jetzt mal den akademischen Teil durchgegangen. Ich denke, dass vereinzelte Hochschulseminare wirklich nicht ausreichend relevant sind. Ich würde den Satz "Etwa an der Bucerius Law School, der Universität Münster sowie der LMU in München widmen sich zudem seit 2015 auch in Deutschland vereinzelte Hochschulseminare dem Themenkomplex Legal Tech" daher streichen, wenn hier keiner Einwände erhebt.--AkariAIA (Diskussion) 17:15, 15. Mär. 2020 (CET)
- Bei den Veranstaltungen bin ich mir unsicher. Mir ist klar, dass solche Veranstaltungen eher relevant sind als z.B. einzelne Softwareangebote, weil sie von allgemeinem (Bildungs)Interesse aller Juristen sind. Aber wo ist die Grenze? Bei 500 Teilnehmern? Bei 1.000? Was meint Ihr? --AkariAIA (Diskussion) 17:18, 15. Mär. 2020 (CET)
Der von dir erwähnten Streichung würde ich zustimmen. Was die Veranstaltungen betrifft würde ich da ne kurze Googlesuche machen. Gibt es a) Medienberichte darüber b) prominente Teilnehmer oder c) eine signifikante Teilnehmerzahl (finde bei so nem Nischenthema 500 schon recht viel?) und wenn keines der Kriterien vorliegt aussortieren. --Johannnes89 (Diskussion) 17:23, 15. Mär. 2020 (CET)
- Gute Idee, mache ich --AkariAIA (Diskussion) 22:27, 15. Mär. 2020 (CET)
- Hier die Rechercheergebnisse in Kürze (Quellen habe ich alle aufgeschrieben): a) Legal Revolution: mehrere Berichte in der nationalen und internationalen Presse inkl. führender Medien wie FAZ und NJW (der Name ist ungeschickt: hieß früher LEGAL (R)EVOLUTION mit hochgestelltem (R) und es gibt vier (!) unterschiedliche Schreibweisen mit jeweils ganz verschiedenen Ergebnissen, die man also alle zusammenzählen muss...), Herbsttagung und Berlin Legal Tech: einige Berichte in der nationalen Presse b) bei allen drei Events Fachprominenz, bei der Legal Revolution auch allg. Prominenz wie z. B mehrere Landesminister c) Legal Revolution über 1.200 Teilnehmer, Herbsttagung ca. 200 und Berlin Legal Tech ca. 300. Was meinst Du, Johannnes89?--AkariAIA (Diskussion) 20:08, 16. Mär. 2020 (CET)
- Dann würde ich aus dem Satz zu den Veranstaltungen die Erwähnungen der Herbsttagung und Berlin Legal Tech rausnehmen. Ein großes Beispiel reicht hier eigentlich auch, das ist eine Enzyklopädie und keine Veranstaltungssammlung. Zur Info: Als Schreibweise nehmen wir gem. WP:Namenskonventionen (wie aktuell im Artikel der Fall) die normale, nicht die Eigenschreibweise, also bleibt es bei Legal Revolution. --Johannnes89 (Diskussion) 20:43, 16. Mär. 2020 (CET)
- Lieben Dank für den Vorschlag. Setze ich gerne so um. Oder gibt es noch weitere Meinungen (IP-Niedersachse, bist Du ganz verschwunden?)? --AkariAIA (Diskussion) 21:08, 17. Mär. 2020 (CET)
Entschlackung
Findet Ihr nicht, dass dieser Beitrag etwas werbelastig ist? Ich schlage vor, dass wir ihn entschlacken. Welchem Anbieter / Unternehmen / Autor fehlt die enzyklopädische Relevanz und sollte gelöscht werden, um die Relevanz des Beitrags zu erhöhen?--93.212.243.168 17:38, 30. Jan. 2020 (CET)
- Siehe oben im Abschnitt Werbung. Viele irrelevante Anbieter bzw. solche, die nicht durch Sekundärliteratur sondern nur die eigene Website belegbar waren, sind jetzt raus. --Johannnes89 (Diskussion) 16:14, 18. Feb. 2020 (CET)
- Hier ein eher kritischer Ausbildungsaufsatz, allerdings mehr feuilletonistsich gehalten. Möge ein Insider entscheiden, ob der ins Literaturverzeichnis übernommen werden soll:
- Enders: Einsatz künstlicher Intelligenz bei juristischer Entscheidungsfindung, JA 2018, 721-727
- --Rechtswissenschaft (Diskussion) 17:50, 1. Apr. 2020 (CEST)
- @AkariAIA: kannst du das zufällig beurteilen? Solange die Bibliotheken zu sind, kann ich keinen Blick drauf werfen, hab nur eingeschränkten Beck Online Zugang.
- Erster spontaner Gedanke: Das wäre keine Literaturquelle zum Thema Legal Tech allgemein, sondern sehr spezifisch zu KI. Gem. WP:Literatur#Auswahl als spezielleres Thema insofern nicht zulässig? --Johannnes89 (Diskussion) 18:49, 1. Apr. 2020 (CEST)
- Tut mir leid, ich habe von zuhause auch keinen Zugriff darauf. Nur vom Titel her drängt es sich meine ich jedenfalls nicht auf, ihn unter Literatur zu nennen.--AkariAIA (Diskussion) 20:24, 13. Apr. 2020 (CEST)
- Hier ein Aufsatz über die Auswirkungen des Legaltech für die juristische Ausbildung:
- Zwickel: Jurastudium 4.0? – Die Digitalisierung des juristischen Lehrens und Lernens, JA [Juristische Ausbildung] 2018, 881 - 888
- Hier ein eher kritischer Ausbildungsaufsatz, allerdings mehr feuilletonistsich gehalten. Möge ein Insider entscheiden, ob der ins Literaturverzeichnis übernommen werden soll:
Legal-Technology 3.0 (smart contracts und künstliche Intelligenz)
Ich finde, dass dieser Abschnitt aktualisiert werden sollte. Es gibt bereits marktreife KI- und Blockchain-Angebote. Sie beeinflussen auch bereits etwas die Rechtsbranche. Ich schlage vor, das herauszukürzen. (nicht signierter Beitrag von Entedankfest (Diskussion | Beiträge) 13:43, 9. Aug. 2020 (CEST))
- Mache gerne einen Vorschlag. Es ist ja schon noch so, dass KI- und Blockchain-Lösungen am Anfang stehen, noch ziemlich wenig real sind und vor allem die Erwartungen sehr groß sind. --AkariAIA (Diskussion) 07:32, 12. Aug. 2020 (CEST)
- AkariAIA, schaue nicht ganz so oft rein, daher hat das jetzt etwas gedauert. Ja, mir ist bewußt, dass wir erst am Anfang stehen. Heutzutage bezweifelt die große Mehrheit aberh nicht mehr, DASS KI und Blockchain die Rechtspraxis grundlegend verändern werden. Ich könnte mir das so vorstellen:
- "... . Derzeit gibt es erst wenige Legal-Tech-3.0-Anwendungen auf dem Markt, da ihre Entwicklung neuartig und komplex ist.[12][13]. Mehrere Unternehmen fokussieren ihre Entwicklungsarbeit einerseits darauf, eine maschinenlesbare Sprache für rechtliche Dokumente wie Verträge (smart contracts) zu schreiben.[12][14][15]. Andere Unternehmen planen, ein mit künstlicher Intelligenz ausgestattetes Substitut für Anwälte zu programmieren. Ein erstes Zwischenergebnis stellt das auf IBM Watson gestützte Programm ROSS Intelligence dar, wenngleich seine Funktionalität noch sehr begrenzt ist.[16] --Entedankfest (Diskussion) 16:38, 26. Aug. 2020 (CEST)
- Hallo Entedankfest, gefällt mir grds gut. Was meinst Du, Johannnes89? Sollte "Ob und, wenn ja, ab wann entsprechende Vorhaben die anwaltliche Praxis beeinflussen, ist noch ungewiss." wieder rein? Viele Grüße --AkariAIA (Diskussion) 22:14, 26. Aug. 2020 (CEST)
- Mag den Überarbeitungsvorschlag auch, den du gerne so einfügen magst Entedankfest.
- Ich denke der „Ob...“-Satz muss nicht unbedingt rein, im Prinzip wird schon aus den anderen Sätzen klar, dass noch nicht so klar ist, welchen Einfluss das auf die Praxis haben wird. --Johannnes89 (Diskussion) 23:36, 26. Aug. 2020 (CEST)
- Danke AkariAIA und Johannnes89. Habe ich (mit minimalen Änderungen) umgesetzt.--Entedankfest (Diskussion) 09:28, 28. Aug. 2020 (CEST)
- Hallo Entedankfest, gefällt mir grds gut. Was meinst Du, Johannnes89? Sollte "Ob und, wenn ja, ab wann entsprechende Vorhaben die anwaltliche Praxis beeinflussen, ist noch ungewiss." wieder rein? Viele Grüße --AkariAIA (Diskussion) 22:14, 26. Aug. 2020 (CEST)