Diskussion:Lehrkraft für besondere Aufgaben
Letzter Kommentar: vor 8 Jahren von Bahrmatt in Abschnitt Einfügung an einer Hochschule
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[Quelltext bearbeiten]Ist die Bezeichnung akademischer Mitarbeiter an einer Hochschule ein Pleonasmus? Aktenstapel (Diskussion) 13:39, 31. Mai 2016 (CEST)
- Hallo, ich bin zwar ein großer Freund von Redundanz (außer im Fall von WP:RED), denn die soll ja Sicherheit bringen, aber in diesem Fall war folgendes mein Hintergedanke: Es gibt auch Akademiker/Akademische Mitarbeiter jenseits der Hochschullandschaft, zum Beispiel in Unternehmen oder privatrechtlichen Stiftungen bzw. Forschungseinrichtungen etc. Beste Grüße --Bahrmatt (Diskussion) 18:39, 1. Jun. 2016 (CEST)
- Richtig, sehr gut, danke!--Lutheraner (Diskussion) 18:42, 1. Jun. 2016 (CEST)
- Beim wissenschaftlichen Mitarbeiter leuchtet mir sofort ein, dass er nicht notwendigerweise an einer Hochschule tätig sein muss. Im Gegensatz dazu hätte ich (nicht den Akademiker, weil nur dessen Abschluss akademisch ist, aber) den akademischen Mitarbeiter an einer Hochschule verortet. Das Duden Sprachwörterbuch fasst die Bedeutung für akademisch so: „an einer Universität oder Hochschule erworben, erfolgend, üblich, vorhanden“ (neben weiteren, hier nicht zutreffenden Bedeutungen). Wird der akademische und der wissenschaftliche Mitarbeiter hier synonym verstanden? Aktenstapel (Diskussion) 15:05, 2. Jun. 2016 (CEST)
- Hallo, ich würde sagen: jein. Das Problem ist, dass der Begriff "Akademie" bzw. "akademisch" nicht einheitlich und verbindlich geregelt ist. Hier bezieht er sich auf eine Hochschule. Es geht in der Tat darum, dass die Lehrkraft für besondere Aufgaben an einer Akademie in diesem Sinne tätig ist und selbst eine akademische, wissenschaftliche Ausbildung absolviert hat. Die Bezeichnung "Lehrkraft für besondere Aufgaben" wird in der Praxis oftmals bewusst als Abgrenzung zum "Wissenschaftlichen Mitarbeiter" (der zwar auch als Dozent tätig werden kann, aber nahezu immer auch und manchmal ausschließlich in der Forschung aktiv ist) verwendet. Das muss nicht so sein und hängt auch von der Stellung der Lehrkraft im jeweiligen Institut, Fachbereich und dgl. ab. Von daher ist es zwar sprachlich nicht falsch, eine Lehrkraft für besondere Aufgaben als wissenschaftlichen Mitarbeiter zu bezeichnen, aber es ist m.E. nicht unbedingt rechtlich oder in der fachsprachlichen Praxis funktionell präzise. Beste Grüße --Bahrmatt (Diskussion) 19:26, 10. Jun. 2016 (CEST)
- Ich möchte ja gar nicht vorschlagen, den Begriff akademischer Mitarbeiter durch wissenschaftlicher Mitarbeiter zu ersetzen. Während es durchaus Pferde gibt, die weiß sind (oder wissenschaftliche Mitarbeiter, die an einer Hochschule tätig sind), ist ein Schimmel, der weiß ist aus meiner Sicht so etwas, wie ein akademischer Mitarbeiter an einer Hochschule. Ist denn ein akademischer Mitarbeiter, der nicht an einer Universität oder Hochschule tätig ist, korrekt bezeichnet? Aktenstapel (Diskussion) 12:22, 13. Jun. 2016 (CEST)
- Hallo, ich kenne keine Vorschrift, die es einer privaten Forschungseinrichtung verbietet, jemanden als "akademischen Mitarbeiter" zu bezeichnen, der einen einschlägigen akademischen Abschluss/Grad besitzt und dem Ideal einer Akademie entsprechend als Mitarbeiter beschäftigt ist. Wie gesagt, ist der Akademiebegriff - zumindest in Deutschland - nicht einheitlich geregelt. Beste Grüße --Bahrmatt (Diskussion) 21:15, 14. Jun. 2016 (CEST)
- Ich möchte ja gar nicht vorschlagen, den Begriff akademischer Mitarbeiter durch wissenschaftlicher Mitarbeiter zu ersetzen. Während es durchaus Pferde gibt, die weiß sind (oder wissenschaftliche Mitarbeiter, die an einer Hochschule tätig sind), ist ein Schimmel, der weiß ist aus meiner Sicht so etwas, wie ein akademischer Mitarbeiter an einer Hochschule. Ist denn ein akademischer Mitarbeiter, der nicht an einer Universität oder Hochschule tätig ist, korrekt bezeichnet? Aktenstapel (Diskussion) 12:22, 13. Jun. 2016 (CEST)
- Hallo, ich würde sagen: jein. Das Problem ist, dass der Begriff "Akademie" bzw. "akademisch" nicht einheitlich und verbindlich geregelt ist. Hier bezieht er sich auf eine Hochschule. Es geht in der Tat darum, dass die Lehrkraft für besondere Aufgaben an einer Akademie in diesem Sinne tätig ist und selbst eine akademische, wissenschaftliche Ausbildung absolviert hat. Die Bezeichnung "Lehrkraft für besondere Aufgaben" wird in der Praxis oftmals bewusst als Abgrenzung zum "Wissenschaftlichen Mitarbeiter" (der zwar auch als Dozent tätig werden kann, aber nahezu immer auch und manchmal ausschließlich in der Forschung aktiv ist) verwendet. Das muss nicht so sein und hängt auch von der Stellung der Lehrkraft im jeweiligen Institut, Fachbereich und dgl. ab. Von daher ist es zwar sprachlich nicht falsch, eine Lehrkraft für besondere Aufgaben als wissenschaftlichen Mitarbeiter zu bezeichnen, aber es ist m.E. nicht unbedingt rechtlich oder in der fachsprachlichen Praxis funktionell präzise. Beste Grüße --Bahrmatt (Diskussion) 19:26, 10. Jun. 2016 (CEST)
- Beim wissenschaftlichen Mitarbeiter leuchtet mir sofort ein, dass er nicht notwendigerweise an einer Hochschule tätig sein muss. Im Gegensatz dazu hätte ich (nicht den Akademiker, weil nur dessen Abschluss akademisch ist, aber) den akademischen Mitarbeiter an einer Hochschule verortet. Das Duden Sprachwörterbuch fasst die Bedeutung für akademisch so: „an einer Universität oder Hochschule erworben, erfolgend, üblich, vorhanden“ (neben weiteren, hier nicht zutreffenden Bedeutungen). Wird der akademische und der wissenschaftliche Mitarbeiter hier synonym verstanden? Aktenstapel (Diskussion) 15:05, 2. Jun. 2016 (CEST)
- Richtig, sehr gut, danke!--Lutheraner (Diskussion) 18:42, 1. Jun. 2016 (CEST)