Diskussion:Maximilian Krah

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Letzter Kommentar: vor 15 Tagen von 2003:E3:8F49:6901:1D63:2845:4E5B:F88B in Abschnitt Neutralität
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Einleitung: "rechtsextremer" Politiker"

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In der Einleitung steht: ist ein "rechtsextremer Politiker". Als Einzelnachweis für "rechtsextremer" wird dies angegeben:

Bundesamt für Verfassungsschutz (Hrsg.): 15. Januar 2019, Abschnitt C, 5. Verbindungen der AfD zu neurechten, rechtspopulistischen und rechtsextremistischen Organisationen; 5.2. Sonstige Funktionäre/ Mitglieder; 5.2.6 Verbindungen im Rahmen eines sogenannten neurechten bzw. rechtspopulistischen „Widerstandsmilieus“ (netzpolitik.org).

Aus dem verlinkten Artikel kann ich keine Einstufung als "rechtsextremer Politiker" entnehmen. Die Auslegung des Berichts ist WP:TF. Daher (vorerst) entfernt[1]. Eingefügt wurde es am 29. Juli 2023 von Benutzer:Fortfut, damals noch ohne Einzelnachweis in der Einleitung:[2]. Die Referenz kam am 31. Juli durch Benutzer:Fuechs rein:[3]. --KurtR (Diskussion) 01:20, 16. Aug. 2023 (CEST)Beantworten

Bei Björn Höcke führte eine Gerichtsentscheidung, nach der Höcke als Rechtsextremist bezeichnet werden darf, dazu, dass er in der Einleitung seiner Wikibiografie als rechtsextremer Politiker dargestellt wird. Ein solches Urteil gibt es bei Krah meines Wissens nicht. Nachdem hier seit Monaten nicht auf KurtRs Hinweis, dass die von Fortflut eingesetzte Beschreibung unbelegt ist, eingegangen wurde, ändere ich "rechtsextremer Politiker" zu "rechter Politiker". Sollte ein Gerichtsurteil, das Krah als Rechtsextremisten ausweist, doch vorliegen, bitte vor einer Wiederherstellung der Fortflut-Version dieses (bzw. Nachrichtenmeldungen dazu) hier verlinken. --LennBr (Diskussion) 03:07, 23. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Das Urteil bei Björn Höcke kann man nicht für eine Einleitung herbeiziehen, auch ging es im Prozess um das Wort "Faschist". Genaueres unter Björn_Höcke#Gerichtsbeschluss_zur_Bezeichnung_als_Faschist.
Bei Herbert Kickl haben wir auch das Problem mit der Einleitung, dort zwischen "rechtsextrem" und "rechtspopulistisch". Inzwischen ist auch eine Biografie über ihn erschienen, zumindest beim Vorauszug online wird er "Rechtspopulist" genannt. Falls Du mal reinschauen möchtest, Diskussion:Herbert_Kickl#Rechtspopulistisch_oder_-extrem. --KurtR (Diskussion) 04:22, 23. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Beim letzten Revert auf "rechtsextremer"[4] durch User:Phi verwies er auf Belege im Fliesstext. --KurtR (Diskussion) 04:36, 23. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Völkisch-nationalistisch, fremdenfeindlich und verfassungsfeindlich reicht m.E. für rechtsextrem. Da das Wort im Fließtext aber nicht steht, hab ich mal auf die rechtspopulistische AfD abgemildert. „Rechts“ ist nichtssagend, das ist Friedrich Merz auch. --Φ (Diskussion) 11:55, 23. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Natürlich lässt eine Zuschreibung als "rechts" viel interpretationsspielraum, aber im wahrsten Sinne des Wortes "nichtssagend" ist es auch nicht. Völkisch-nationalistisch, fremdenfeindlich und verfassungsfeindlich sind zwar mitunter Attribute, die auf einen Rechtsextremisten zutreffen können, allerdings ist 1. sowohl eine völkisch-nationale Einstellung, als auch eine Islamfeindlichkeit und eine Verfassungsfeindlichkeit kein Alleinstellungsmerkmal von Rechtsextremen, 2. steht im Artikel auch, dass sich diese Zuschreibungen durch den Verfassungsschutz auf Aussagen von Krahs, nicht auf seine politische Einstellungen beziehen. Nun wäre die Frage, bezieht sich der Verfassungsschutz auf einzelne, einmal getätigte Aussagen oder ist bei Krah nachweisbar, dass er ständig rechtsextreme-verfassungsfeindliche Sachen sagt. Sofern Letzteres zutrifft, hätte ich auch nichts gegen die Zuschreibung als Rechtsextremist einzuwenden. --LennBr (Diskussion) 14:24, 23. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Zu 1. Ja, verfassungsfeindlich können natürlich auch linksextreme oder religiöse Gruppen sein und Islamfeindlichkeit kann es natürlich auch woanders, etwa im religiösen Kontext, geben. Aber völkischer Nationalismus ist schon per Definition rechtsextrem und integraler Teil der Programmatik des historischen Nationalsozialismus. Völkischer Nationalismus ist nicht ein Attribut, das "mituner" auf Rechtsextreme zutrifft, sondern es ist rechtsextrem schlechthin.
Zu 2. Wo ist denn in diesem Kontext der Unterschied zwischen Aussagen und politischen Einstellungen? Wenn man eine bestimmte Einstellung hat, dann äußert man sich doch nicht entgegengesetzt, sondern man sagt eben das, was man denkt. Auf was soll sich der Verfassungsschutz für eine Einordnung denn beziehen, wenn nicht auf Aussagen? Er kann ja schließlich nicht in den Kopf von Krah hineinschauen und einen Einblick in dessen politische Einstellungen erhalten. Die gesamte Einstufung der AfD erst als rechtsextremer Prüffall und nun als rechtsextremer Verdachtsfall (unter Vorbehalt der Verhandlungen in Münster) fußt doch auf öffentlich getätigten Aussagen, V-Leute sind ja schließlich noch nicht im Einsatz. Das gesamte Verfassungsschutzgutachten zur AfD, das ich damals gelesen habe, als ich am Aritkel gearbeitet habe und die Punkte, die sich auf Krah bezogen eingefügt habe, ist nahezu ausschließlich eine Sammlung und Wertung von Aussagen.
Zum quasi dritten Punkt: Wer mehrfach in einem Verfassungsschutzgutachten als Beleg für Rechtsextremismus auftaucht (u.a. in der Kategorien völkischer Nationalismus und mit klar verfassungsfeindlichen Aussagen), wer mehrfach ethnopluralistische Positionen äußert, wer mehrfach beim vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuften IfS Vorträge hält (halten darf), wer ein Buch im Verlag Antaios veröffentlicht und dieses Buch dort als Doppelband zusammen mit dem Buch Regime Change von rechts von Martin Sellner (der Mann dürfte hinlänglich bekannt sein) verkauft wird (Krah scheint offensichtlich kein Problem damit zu haben), wer eine ebenfalls als gesichtert rechtsextrem eingestufte Gruppe (Ein Prozent) unterstützt, den darf man dann (gerade auch mit Verweis auf die umfangreichen Belege im Fließtext) nach meiner Meinung auch gerne als das bennenen, was er ist: Ein rechtsextremer Politiker. --Fortfut (Diskussion) 17:57, 23. Apr. 2024 (CEST)Beantworten

Seit wann genügen Publikationen von Regierungsbehörden (VS) WP:Belege?! Die haben in der Wikipedia nichts verloren. --92.72.52.53 21:08, 11. Jul. 2024 (CEST)Beantworten

Unklare Überschrift eines Abschnitts

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Der Abschnitt "Festnahme eines Mitarbeiters wegen Spionageverdachts", den ich bereits wegen Klarheit etwas umgestellt habe, behandelt neben der Festnahme aber auch und imho an dieser Stelle unpassend ein Krah selbst betreffendes Ermittlungsverfahren. Deswegen sollte die Überschrift angepasst werden oder ggf. unter Einbeziehung der außerhalb dieses Abschnittes erwähnten "OLAF-Ermittlungen " ein neuer Abschnitt eingefügt werden, dann könnte man den anderen vorstehenden Diskabschnitt von einer IP aus August 2023 hier betreffend der "OLAF-Ermittlungen" über- und einarbeiten. MfG Triomint Triomint69 (Diskussion) 11:46, 8. Mai 2024 (CEST)Beantworten

Was wäre passend? "Juristische Ermittlungen" oder "strafrechtlich relevante Kontroversen" ? --Savange (Diskussion) 11:54, 8. Mai 2024 (CEST)Beantworten
... wenn dann ersteres vielleicht noch ergänzt wie "Juristische Ermittlungen im Zusammenhang mit seinem Abgeordnetenmandat" und dann dort die OLAF-Ermittlungen auch aktualisiert einbauen.
MfG Triomint Triomint69 (Diskussion) 12:30, 8. Mai 2024 (CEST)Beantworten

Russland und China in Einleitung

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Sollten die Positionen zu Russland und die Ermittlungen zum chinesischen Spion nicht auch in der Einleitung stehen? --ChickSR (Diskussion) 11:28, 21. Mai 2024 (CEST)Beantworten

Marine Le Pen bricht mit Krah

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https://www.faz.net/aktuell/politik/ausland/maximilian-krah-verharmlost-ss-le-pens-partei-rn-bricht-mit-afd-19734138.html --Search'n'write (Diskussion) 19:23, 21. Mai 2024 (CEST)Beantworten

„Europawahlen 2024“

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Phi, dein Revert scheint unzutreffend. Es handelt sich nicht um mehrere Wahlen (im Plural), sondern um eine, die zehnte, Europawahl (im Singular). Dass in mehreren Ländern, an unterschiedlichen Tagen und in unterschiedlichen Verfahren gewählt wird, macht aus dem Singular nicht mehrere Wahlen im Plural. Ich bitte, das wieder richtigzustellen und den Revert rückgängig zu machen. --Runtinger (Diskussion) 08:05, 23. Mai 2024 (CEST)Beantworten

Natürlich, es gibt nur eine Wahl, mehr nicht. Warum da ein sinnfreier Plural stehen sollte erschließt sich mir nicht.
Ich habe das hier erst nach meiner Änderung, die ich wegen der WP:ZuQ von Pacogo7 auf meiner Beo gemacht hatte, gelesen, daher sorry, falls das wer als EW ansieht, aber das ist imho eine klare Fehlerkorrektur, die mit WP:KORR nichts zu tun hat. --Grüße vom Sänger ♫ (Reden) 08:38, 23. Mai 2024 (CEST)Beantworten
Die Europawahlen finden von Donnerstag, 6. Juni, bis Sonntag, 9. Juni 2024, statt, heißt es auf einer Webseite der Europäischen Union. Das Wort kann man also im Singular und im Plural verwenden, beides ist richtig. Ich persönlich schreibe und spreche fast immer von Wahlen im Plural, weil ja mehrere hundert Menschen gewählt werden. Das ist meine persönliche Sprachvorliebe, und die darf ich auch haben. Insofern verstieß der Edit, den ich revertiert habe, gegen WP:KORR. --Φ (Diskussion) 09:08, 23. Mai 2024 (CEST)Beantworten
Das ist ein offenkundiger und vereinzelter Fehler der europ. Webseite und keine „Sprachvorliebe“. Auf den Unterseiten wird richtig von der Wahl im Singular gesprochen. --Runtinger (Diskussion) 09:15, 23. Mai 2024 (CEST)Beantworten
Bloße Behauptung. Dafür, dass man das Wort auch im Plural verwenden kann, ließen sich hunderte Belege finden, siehe z.B: [5], [6], [7], [8], [9], [10].
Denen allen unterläuft also ein „vereinzelter Fehler“, und Benutzer:Runtinger ist der einzige, dem das auffällt? Ich bitte dich. --Φ (Diskussion) 09:28, 23. Mai 2024 (CEST)Beantworten
Man sollte sich immer an das Gesetz halten, denn ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung. Und dort steht eben Singular. Das kann man zwar ignorieren, wenn man sich nicht für gesetzesverpflichtet hält; es gilt aber trotzdem. --Runtinger (Diskussion) 09:36, 23. Mai 2024 (CEST)Beantworten
Europawahlen 2024 ist rot, für mich ist das ein sehr deutliches Indiz. Ich weiß auch nicht, welche Wahlen denn da noch alle stattfinden, ich kenne nur die Europawahl 2024. --Grüße vom Sänger ♫ (Reden) 09:37, 23. Mai 2024 (CEST)Beantworten
Würdest Du auch von den Bundestagswahlen 2021 reden? Oder nicht doch besser von der Bundestagswahl 2021? --Grüße vom Sänger ♫ (Reden) 09:43, 23. Mai 2024 (CEST)Beantworten
Ja, würde ich. Ich hab doch genug Beispiele aus reputabler Literatur verlinkt. Jeder, der ein bisschen in historisch-politischer Fachliteratur herumliest, stößt auf die Verwendung des Wortes auch im Plural. Also ist die nicht falsch. Daher bitte ich darum, um Sinne von WP:KORR taktvolle Zurückhaltung gegen über den sprachlichen Vorlieben seiner Mitmenschen zu üben, danke für die künftige Beachtung. Und jetzt wieder an die inhaltliche Artikelarbeit! Viel Erfolg dabei wünscht --Φ (Diskussion) 09:49, 23. Mai 2024 (CEST)Beantworten
Juristische Begrifflichkeiten werden von Nichtjuristen bekanntermaßen, auch in „historisch-politischer Fachliteratur“, ständig und alltäglich falsch verwendet und müssen dann berichtigt werden. --Runtinger (Diskussion) 10:09, 23. Mai 2024 (CEST)Beantworten
Das steht so nirgends in unseren Regularien. Bitte weniger <PA entfernt-- --Runtinger (Diskussion) 12:11, 23. Mai 2024 (CEST)> auftreten, das würde die künftige Zusammenarbeit erleichtern, danke. --Φ (Diskussion) 10:11, 23. Mai 2024 (CEST)Beantworten

Neutralität

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"Die Grünen-Chefin Ricarda Lang verunglimpfte er mit sexistischen Aussagen." Kann man das bitte etwas neutraler formulieren? "verunglimpfen" finde ich hier zu wertend und "sexistische Aussagen" zu allgemein. --2003:EC:3731:5300:4E97:388F:80D:9376 12:51, 24. Mai 2024 (CEST)Beantworten

Wäre beschimpfte er mit misogynen Ausfälligkeiten besser>? Oder willst Du diesen blauen Nazi, der sogar bei den Rechtsextremisten in Europe rausgeflogen ist wegen zu weit rechts, nur irgendwie weißwaschen? --Grüße vom Sänger ♫ (Reden) 12:55, 24. Mai 2024 (CEST)Beantworten
Ich finde die Wortwahl passt nicht in eine Enzyklopädie mit Neutralitätsanspruch aber da sind wir anscheinend anderer Meinung. Genausowenig passen übrigens ad hominem Angriffe in der Diskussion. --91.215.73.42 13:55, 24. Mai 2024 (CEST)Beantworten
@Sänger An deiner Stelle würde ich es lassen,andere indirekt in die Naziecke zu stellen ("reinwaschen"). --Adam Aboudou (Diskussion) 13:57, 24. Mai 2024 (CEST)Beantworten
Du hast hier bewiesen, dass du zur Arbeit an diesem Artikel nicht die erforderliche Unvoreingenommenheit und Sachlichkeit hast. (Schon weiter oben, im Disk.-Abschnitt "Krah verlässt Bundesvorstand" hast du faktenwidrig behauptet, Krah hätte die SS verharmlost, dabei hat er nur unter Historikern allgemein Bekanntes, faktisch Richtiges zur SS im La-Republica-Interview gesagt. Dass die Anti-AfD-Medien andere behauptet haben, um den Wahlkampf gegen die AfD zu beeinflussen, ändert daran auch nichts. Wahrscheinlich hast du das Interview - wie fast jeder - gar nicht gelesen, sonst wäre dir nicht passiert, auf ihre Lesermanipulation/-täuschung durch De- und Rekontextualisierung von Aussagebestandteilen hereinzufallen. Aber schon allein deine "Blauer Nazi"-Diffamierung hier, die tatsächlich eine Relativierung und somit Verharmlosung der Nazis ist, reicht zum Beweis meiner Aussage im ersten Satz.) Dementsprechend sollst du gemäß Wikipedia-Richtlinien von der Arbeit an diesem Artikel Abstand nehmen. --92.72.52.53 21:33, 11. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
In der angegebenen Quelle steht: Außerdem fällt er mit sexistischen Sprüchen auf. Über die Grünen-Chefin Ricarda Lang sagte Krah "Sie kann überhaupt nicht lieben, sonst würde sie nicht so aussehen." Also könnte man schreiben: Laut Stern fällt Krah mit sexistischen Sprüchen auf. So sagte er gegenüber Ricarda Lang: "Sie kann überhaupt nicht lieben, sonst würde sie nicht so aussehen." Das wäre dann eine quellentreue Abbildung. --Lukati (Diskussion) 14:52, 24. Mai 2024 (CEST)Beantworten
Die IP soll nicht mäkeln, sondern selbst einen „neutralen“ Vorschlag machen, dann kann man sehen, ob es auf Whitewashing herausläuft. --Schilderwaldmeister (Diskussion) 16:26, 24. Mai 2024 (CEST)Beantworten
Das sehe ich auch so. Neutralität ist in diesem Fall leicht zu fordern, aber recht schwierig herzustellen. Einen Versuch machte ich mit dieser Änderung, die dann in der Folge noch modifiziert wurde. Herr Krah selbst ist ja wohl alles andere als „neutral“, sonst hätte Marine Le Pen die ID-Fraktion nicht aus dem Europaparlament hinauswerfen lassen. --Khatschaturjan (Diskussion) 19:10, 24. Mai 2024 (CEST)Beantworten

Hier liegt überhaupt kein Sexismus vor. Sexismus ist die Diskriminierung oder Verächtlichmachung einer Person allein aufgrund ihres Geschlechts oder ihrer sexuellen Orientierung. Hier aber geht's um Dicksein und um Liebesfähigkeit; das Geschlecht oder die sexuelle Orientierung spielen in Krahs Aussage gar keine Rolle. --92.72.52.53 21:38, 11. Jul. 2024 (CEST)Beantworten

Das ist eine Ausrede weil Männer nie derart angegangen werden. Es gibt nette Untersuchungen darüber wie Männer und Frauen unterschiedlich beleidigt werden. Er wählte eine Form die nur auf Frauen anwendbar ist. Darin liegt der Sexismus. Er suchte offenbar nach juristischen Grauzonen um ungestraft beleidigendes Zeug abzusondern da es ihm offensichtlich an der Fähigkeit zur sachlichen Auseinandersetzung fehlt. Warum sollte man ihm das durchgehen lassen? Gerade als Ex-Organ der Rechtspflege. --2003:E3:8F49:6901:1D63:2845:4E5B:F88B 18:15, 12. Dez. 2024 (CET)Beantworten

Was darf im Artikel stehen, und was nicht?

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Für die, die im Krah-Artikel versiert sind: es gibt einige relevante Neuigkeiten, die in den Artikel einfließen könnten/sollten. Padoura, der ehemalige Krah-Mitarbeiter, spielt hierin eine Rolle.

https://www.t-online.de/nachrichten/deutschland/innenpolitik/id_100404822/afd-skandal-spitzenkandidaten-brachten-mutmasslichen-spion-des-kremls-in-bundestag.html --NellsPort (Diskussion) 14:13, 25. Mai 2024 (CEST)Beantworten

Darf man aus der Quelle „mit dem Einflussnetzwerk des putintreuen Oligarchen Wiktor Medwedtschuk“ zitieren, ohne befürchten zu müssen, gesteinigt zu werden? --Khatschaturjan (Diskussion) 17:10, 25. Mai 2024 (CEST)Beantworten
Steinigungen finden immer nur in Schaltjahren statt. (Freilich darfst Du zitieren) --NellsPort (Diskussion) 17:36, 25. Mai 2024 (CEST)Beantworten
Wirklich? Bei solchen Zurücksetzungen wird mir wirklich seltsam. Krahs Aussagen bzw. Äußerungen zum Thema Einwanderung nehmen im Artikel breiten Raum ein und sollten auch in der Einleitung erwähnt werden dürfen. Es beginnt mit „Einwanderung ist multi-kulti und multikulturell ist multikriminell“ und endet mit „Wir brauchen keine Einwanderung, sondern Kinder.“ --Khatschaturjan (Diskussion) 08:18, 26. Mai 2024 (CEST)Beantworten
Ich habe an dieser Zurücksetzung auch ein paar Zweifel, da die Aussage erstens völlig korrekt und zweitens im Artikel gut belegt ist. Ich bitte daher @Fortfut, die Zurücksetzung nachvollziehbar zu begründen. --Barbasca (Diskussion) 13:19, 26. Mai 2024 (CEST)Beantworten
Es ging mir mit der Zurücksetzung einzig darum, dass beide Sätze in der Einleitung ("Das Bundesamt für Verfassungsschutz stuft ... verkehrt in Kreisen der Neuen Rechten") ausschließlich die Einordnung im Verfassungsschutzbericht wiedergeben (so sind entsprechend auch die Quellen 2 bis 6, die ich damals samt der beiden Einleitungssätze ja selbst eingearbeitet habe). Deshalb passte an dieser Stelle eine (zweifellos in der Sache richtige) weitere Darstellung einer Position Krahs zu einem speziellen Thema nicht in die Einleitung/ diese beiden Einleitungssätze, weil diese Darstellung ("wendet sich dezidiert gegen Einwanderung") nichts mit dem zitierten Verfassungsschutzbericht zu tun hat. Mal davon abgesehen, dass Positionen zu Einzelthemen (in dem Fall Einwanderung) eigentlich nicht in die Einleitung gehören, dann müsste man ja auch aufführen, dass er bspw. antiamerikanische Positionen vertritt usw., genau dafür ist ja dann aber der Abschnitt Positionen im Artikel da. Die Einordnung des Verfassungsschutzes dagegen ist ja eher themenübergreifend; die Einordnung, wonach Krah u.a. fremdenfeindliche und ethnopluralistische Positionen vertritt, umfasst ja auch das Thema Einwanderung, was eine Einzelaufführung in der Einleitung nochmal überflüssiger macht; außerdem haben Verfassungsschutzeinordnungen eine höhere Bedeutung für die Einleitung als die bloße Aufführung von Positionen. Aber meine Zurücksetzung kam wie gesagt in erster Linie deshalb zustande, um eine Verfälschung/ Vermischung der Einstufung des Verfassungsschutzes mit anderweitigen Darlegungen von Krahs Positionen zu verhindern. Gruß --Fortfut (Diskussion) 13:51, 26. Mai 2024 (CEST)Beantworten
Wo steht denn geschrieben, dass in der Einleitung ausschließlich Belege aus Verfassungsschutzberichten wiedergegeben werden dürfen? Seine Aussagen zur Einwanderung sind, wie gesagt, im Artikel selbst gut belegt, und die Einleitung soll bekanntlich die Hauptpunkte des Artikels zusammenfassen. --Khatschaturjan (Diskussion) 15:09, 26. Mai 2024 (CEST)Beantworten
Es geht ja gar nicht darum, dass nur Belege aus dem Verfassungsschutzbericht wiedergegeben werden dürfen, sondern dass es einfach verfälschend ist, wenn in einen Satz, der etwas wiedergibt, was der Verfassungsschutz schreibt, etwas zusätzlich hineingeschrieben wird, was vom Verfassungsschutz gar nicht wiedergegeben wurde. Und ich habe auch nicht behauptet, dass "ausschließlich Belege aus Verfassungsschutzberichten wiedergegeben werden dürfen", bitte sauber bleiben! Ich habe geschrieben, dass diese eine höhere Bedeutung haben als eine bloße Aufführung von Positionen. Warum? Weil es nunmal eine behördliche Einordnung ist. Zu deinem zweiten Punkt, wonach die Einleitung die Hauptpunkte des Artikels zusammenfassen soll, verweise ich gerne auf das, was ich oben schon geschrieben habe: Gerade damit die Einleitung nicht zu lange wird, ist es sinnvoll, dort nicht Positionen zu Einzelthemen wiederzugeben (und Einwanderung ist ein Einzelthema), sondern wie du selbst schreibst wichtige Hauptpunkte zusammenfassend zu formulieren, wofür sich eben Überbegriffe wie Ethnopluralismus und Fremdenfeindlichkeit besser eignen (im Höcke-Artikel verfährt man in der Einleitung ja genauso, da stehen ja auch keine Positionen zu Einzelthemen drin). --Fortfut (Diskussion) 15:40, 26. Mai 2024 (CEST)Beantworten

Gliederung

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3 Politik

3.1 Von der CDU zur AfD
3.2 Mitglied des Europäischen Parlaments
3.2.1 Kontroverse um Mitarbeiter Pradoura
3.2.2 Festnahme eines Mitarbeiters wegen Spionageverdachts für die VR China
3.2.3 Vorermittlungen gegen Krah wegen des Verdachts der Bestechlichkeit
3.2.4 Ausschluss der AfD-Abgeordneten aus der ID-Fraktion im EU-Parlament
3.2.5 Zugang für mutmaßlichen russischen Spion ins EU-Parlament

fehlt da nicht ein Abschnitt

3.2.6 Spitzenkandidat der AfD bei der Europawahl in Deutschland 2024?

--Search'n'write (Diskussion) 22:12, 31. Mai 2024 (CEST)Beantworten

Manipulativer (mind. missverständlicher) Satz mit irrelevanten Angaben

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Im Artikel steht: "In Kubitscheks rechtsextremem Verlag Antaios veröffentlichte Krah 2023 auch sein Buch Politik von rechts. Ein Manifest, das ausdrücklich „anti-rechtsstaatlich, anti-völkerrechtlich, anti-ethisch“ sei, so der AfD-Bundestagsabgeordnete Norbert Kleinwächter."

Ich kann hier nicht die enzyklopädische Relevanz von Kleinwächters Aussage zu Krahs Buch erkennen. Hier wird, auch durch die/den kaum enzyklopädisch zu nennende/-n Formulierung/Sprachstil (v.a. durch Anhängung von "so Person XY." am Ende einer zuvor am Anfang des Satzes/-teils nicht dieser Person zugeordneten Aussage), der Leser manipuliert zu denken, Kleinwächter stünde - mindestens als Parteifreund - hinter dem von ihm so kategorisierten Buch. Das kann man schon daran erkennen, dass der erste und der zweite Halbsatz aufteufelkommraus zusammengefügt wurden, obwohl es zwei verschiedene Vorgänge sind, und am Ende einfach das "so der AfD-Bundestagsabgeordnete Norbert Kleinwächter" dran gehängt wurde, so als ob Kleinwächter etwas mit der Veröffentlichung des Buches zu tun gehabt hätte und/oder aufgrund seiner (tatsächlich diesbezüglich irrealen!) Staats- und Völkerrechtler-Kompetenz - oder wenigstens seiner allgemein juristischen und rechtsphilosophischen - sowie ethikphilosophischen Fachkompetenz dazu berufen sei, diese Veröffentlichung gegenüber einem Fach- oder populärwissenschaftlichen Publikum entsprechend vorzustellen, sodass dies für eine Darstellung in einer Enzyklopädie relevant wäre und daher so im hiesigen Artikel steht. Tatsächlich aber war der Deutsch- & Französischlehrer sowie Theaterpädagoge Kleinwächter (MdB), der einer der Protagonisten des nationalliberalen resp. liberalkonservativen Lagers der AfD ist, zu jener Zeit (Haupt-)Konkurrent Krahs bzgl. der AfD-Spitzenkandidatur für den EU-Parlamentswahlkampf (und freundlich gesinnt sind die beiden einander nicht, vor allem Kleinwächter nicht ggü. Krah, wie bspw. im Laufe einer Podiumsdiskussion der beiden Konkurrenten für jederman offenkundig wird - die Videoaufnahme der Podiumsdiskussion gibt's übrigens auf Youtube zu sehen: "Das Duell: Krah vs. Kleinwächter"); dieses Faktum wird hier in der Artikelpassage natürlich unterschlagen, sonst funktioniert die Lesermanipulation nicht mehr.
Daher: Alles in dem Satz nach dem ersten Halbsatz gehört entfernt.
Sollte man doch irgendwie argumentieren, dass Kleinwächters Aussage drin bleibt, dann muss sie von dem ersten Halbsatz getrennt werden (denn das Buch resp. seine Veröffentlichung hat völlig unabhängig von diesen Krah verunglimpfenden Aussagen Kleinwächters Relevanz für den Artikel, aber Kleinwächters Aussagen nicht ohne das Buch), d.h. nach diesem kommt ein Punkt und danach können in einem weiteren Satz (sodass sich das "so der AfD-Bundestagsabgeordnete Norbert Kleinwächter" nicht auf den ersten Halbsatz aktueller Fassung beziehen kann) unter Angabe des o.g. Faktums, dass Kleinwächter (Haupt-)Konkurrent Krahs war, woraus sich m.E. überhaupt erst irgendeine Relevanz von Kleinwächters Aussagen zu dem Buch konstruieren lassen kann, dieselben dargestellt/zitiert werden. --92.72.52.53 00:11, 12. Jul. 2024 (CEST)Beantworten

Bin auch für die Streichung des Teilsatzes. Kleinwächter wird gerne als Beleg für die verbliebenen konservativen und nicht rechtsextremen Kräfte in der AfD genommen. Dieses gern zitierte Feigenblatt ("so schlimm sind die gar nicht") sollte aus dem Artikel genommen werden um die Brutalität und den Extremismus dieser Partei nicht länger zu kaschieren. --Savange (Diskussion) 14:31, 12. Jul. 2024 (CEST)Beantworten

Korruptionsermittlungen zu Geldern aus Russland und Spionage für China, Jian G.

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Die gesamten Korruptionsermittlungen zu Geldern aus Russland und das Spionageverfahren gegen seinen Mitarbeiter Jian G. werden unterschlagen.

siehe z. B. https://www.welt.de/politik/deutschland/video253798476/Spionageverdacht-Chinesin-in-Leipzig-festgenommen-Verbindung-zu-Ex-Mitarbeiter-von-AfD-Politiker-Krah.html --89.182.201.183 11:05, 16. Nov. 2024 (CET)Beantworten

Die Kritik ist unverständlich. Es gibt doch bereits den Unterabschnitt "Festnahme eines Mitarbeiters wegen Spionageverdachts für die VR China". Was genau sollte noch ergänzt werden? Aufgrund von wiederkehrendem Vandalismus ist der Artikel derzeit für die Bearbeitung durch nicht angemeldete oder neue Benutzer gesperrt. Sinnvolle Änderungsvorschläge, die mit reputablen Quellen belegt werden, sind dennoch willkommen. --Koschi73 (Diskussion) 15:03, 16. Nov. 2024 (CET)Beantworten

update: Krah & Co mal wieder in Russland

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Benutzer:Über-Blick/Maximilian Krah

@ wikipedia-trolle: das Mantra "wikipedia ist keine news-ticker" bitte woanders absondern

--Über-Blick (Diskussion) 07:17, 3. Dez. 2024 (CET)Beantworten