Diskussion:Neugliederung des Bundesgebietes/Archiv/1

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Genauer Titel gewünscht

Dieser Artikel sollte einen genaueren Titel erhalten: Zum Beispiel "Neugliederung (politisch)". Der Begriff "Neugliederung" ist zu allgemein. 84.191.46.140 22:19, 26. Nov 2005 (CET)

Ich hab den Artikel zum Lemma Neugliederung des Bundesgebietes verschoben, da das ja auch der Titel des entsprechenden GG-Artikels ist. Nur als Hinweis: Falls das jemand als problematisch ansieht, weil am Ende des Artikels ja auch auf Österreich und Schweiz eingegangen wird, ich sehe darin kein Problem, da auch schon vor der Verschiebung im Artikel (und in der Einleitung im besonderen) erstmal nur auf Deutschland eingegangen wird. Abgesehen davon verwendet man in Österreich ("Änderung des Bundesgebietes") und der Schweiz ("Gebietsveränderungen und Grenzbereinigungen der Kantone" u.ä.) auch andere Begrifflichkeiten, die man (wenn für nötig befunden) auch unter entsprechende Lemmas ausgliedern könnte. --FlorianB 18:34, 1. Mär 2006 (CET)

Weitere Beispiele

Als weitere Beispiele, wie das Bundesgebiet anders gegliedert ist, ließen sich auch noch Karten der folgenden Themen vorstellen:

  • Postleitzahlenbereiche => done, Gruß --WikiNight 08:42, 10. Nov. 2006 (CET)
  • Telefonvorwahlbereiche => done, Gruß --WikiNight 13:28, 12. Nov. 2006 (CET)
  • Fußballligen => done, Gruß --WikiNight 12:31, 21. Jan. 2007 (CET)
  • die Karte "Verkehrverbünde" bedarf einer Korrektur, aufgrund des Beitritts des Westpfalz-Verkehrsverbunds (WVV)zum Verkehrsverbund Rhein-Neckar (VRN) zum 01.06.2006. => done, Gruß --WikiNight 08:42, 10. Nov. 2006 (CET)

Ein weiteres sehr wichtiges Beispiel für eine Untergliederung Deutschlands, sind die Nielsengebiete. Könnte man evtl. auch noch mit aufnehmen --Andreas.husch 19:02, 24. Nov. 2006 (CET)

Man könnte auch noch eine Karte bzw. das Beispiel der ADAC-Regionalverbände mit einbringen. --GermJay 14:34, 6. Jan. 2007 (CET)

Hauptstadt?

Wenn sich Berlin und Brandenburg vereinen, bleibt dann Berlin weiterhin Bundeshauptstadt? Häsk 12:29, 3. Jun 2006 (CEST)

Ja. Die Vereinigung von Bln und Bbg wäre eine Angelegnheit der Länderebene, die Bundeshauptstadt zu ändern wäre allein Sache des Bundes. --C.Löser Diskussion 12:34, 3. Jun 2006 (CEST)

Verstehe, danke. Gruß Häsk 16:33, 3. Jun 2006 (CEST)

Aber Landeshauptstadt soll Potsdam werden! --Röhrender Elch 22:55, 29. Nov. 2007 (CET)

Rivalitäten?

Es ist außerdem zu beachten, dass unter den deutschen Volksstämmen oft beträchtliche Vorurteile und Aversionen herrschen. Als Beispiel seien hier die Rivalitäten zwischen Rheinländern und Westfalen (die aber trotzdem in Nordrhein-Westfalen zusammenleben), zwischen Pfälzern und Saarländern sowie zwischen Badener und Schwaben angeführt (letztgenante leben ebenfalls im gemeinsamen Bundesland Baden-Württemberg).

Ich als Tauberfranke fühle mich doch etwas beleidigt, wenn BW auf Badenzer und Schwaben reduziert wird...BUH!

Bitte? westfalen und rheinländer sind keine Rivalen! Sie sind alle einwohner von NRW und ohne streit ganz friedlich!

ich glaube, das ist nur eine etwas ungeschickte formulierung dafür, dass in solchen bundesländern unterschiedliche bevölkerungsgruppen zusammengefasst werden/würden, die sich sonst nicht sonderlich nah stehen (z.b. historisch, kulturell, dialektal oder aus welchen gründen auch immer). aus eigener erfahrung: saarländer und pfälzer treten einander natürlich auch nicht gewaltsam gegenüber, sehen sich aber trotzdem als voneinander vollkommen getrennte einheiten - und zwar meist weniger wegen rationaler, sondern wegen gewachsener emotionaler gründe. pikku 22:10, 16. Jul 2006 (CEST)

Was mich wundert, ist, daß kein einziger der Neugliederungsvorschläge dahin geht, das Rheinland als Einheit zusammenzufassen. Mir erschiene das doch logischer als ein Teil der Rheinländer mit Hessen und den anderen mit Westfalen zusammenzustückeln. Kennt da jemand den Grund für?

A. Baumann

Nach meiner Auffassung wird Nordrhein-Westfalen nicht zerschlagen. Wenn man diesem Land auch noch das südliche Rheinland angliedern würde, um das gesamte Rheinland in einem Land wiederzufinden, wäre dies nach der Einwohnerzahl gegenüber den anderen Ländern zu groß. --Harry8 12:38, 14. Jan. 2007 (CET)

Ganz einfach: Westfalen/Lippe vom Rheinland trennen und dieses wiedervereinen. Dann besteht auch nicht mehr das Problem mit der Bevölkerungsdichte. Die Westfalen können dann ja zu den Ostfalen und sind dann auch zufrieden.

Ja, da bin ich auch für, dann sind wir endlich diese Rheinländer los ;) --Der sebbl 16:31, 27. Nov. 2007 (CET)
Das Problem ist, dass die heutigen Länder von den Alliierten nach 1945 "künstlich" zusammengestückelt wurden, da gibt es an vielen Stellen in ganz Deutschland solche Ungereimtheiten. Am besten man stellt die gewachsenen Länderstrukturen der Weimarer Republik wieder her. Dann sind Rheinland und Westfalen getrennte Provinzen, und gehören beide zu Preußen und werden von Berlin aus regiert. Wahrscheinlich wird dann Karneval verboten. Anorak 08:09, 28. Nov. 2007 (CET)


Bayern ausgliedern! Schon sind alle zufrieden.

"Ausgliedern"? Wir wollten nie "dabei" sein. Wie jeder nachlesen kann hat der Bayerische Landtag das Grundgesetz seinerzeit sogar ABGELEHNT. Die Allierten haben uns zur Mitgliedschaft in der BRD gezwungen und glaub mir, die meisten Bayern wären lieber heute als morgen wieder unabhängig. Und mit euch haben wir schon dreimal nichts zu tun, auch sind die Bayern kein "deutscher" Volksstamm sondern eben Bayern. Für uns seid ihr genauso Ausland wie Mailand oder Warschau. -84.155.123.7 22:48, 30. Aug. 2007 (CEST)

Der Bayerische Landtag wollte nicht, dass Bayern ausgegliedert wird, sondern dass Bayern mehr Rechte hat, also dass Deutschland föderaler wird. --AbcD (d) 19:37, 29. Sep. 2007 (CEST)

Eure Diskussion anschließend habe ich mal diese Karte entworfen, wo die "Zerstückelung" durch die Allierten (Zitat oben) wieder aufgehoben ist. --Marzahn 11:06, 15. Mai 2009 (CEST)
Datei:Karte Bundesrepublik Deutschland.gif
Alternative Version

so genanntes Apelmodell

Ist das wirklich ernstgemeint? Für mich sieht das aus, als wolle der "Urheber" die Mauer wieder haben. Kann das mal jemand verifizieren, ob dieser Vorschlag nicht nur ein Scherz ist? --217.237.15.38 18:56, 17. Mär. 2007 (CET)

Warum soll das ein Scherz sein? Nach der Wiedervereinigung wurde lange überlegt, die DDR als ein einziges Bundesland ins die Bundesrepublik aufzunehmen.
Das ist allerdings ein sehr guter Vorschlag. Er geht mir sogar noch nicht weit genug. Ich frage mich warum ein so kleines Land wie Deutschland überhaupt noch eine Substuktur in Form der Bundesländer nötig haben sollte. Die kann man getrost abschaffen. Dafür einige Kreise zu Großkreisen zusammenlegen und fertig ists. Eine Hierarchie (und damit jede Menge Geld und Zeit) eingespart.
Die deutsche Geschichte spricht dagegen. --Harry8 17:29, 23. Apr. 2007 (CEST)
Warum?
Es gab mal ein "tausendjähriges Reich". Damals gab es zunächst unbedeutende, später gleichgeschaltete Länder. Die bundesrepublikanischen Länder und der Bundesrat sollten verhindern, dass ein großkotziger, aber beim Volk beliebter "Führer" wieder so einfach an die Macht kommen kann, die starken Länder also als Gegenpol zum Kanzler, damit kein Despot mehr Deutschland regieren kann. --Harry8 17:41, 23. Apr. 2007 (CEST)
Ach so, naja gut. Diese Aufgabe kann man aber auch in geeigneter Weise den dann größer gewordenen Kreisen zuschanzen. Gänzlich gefeit ist man vor einer solchen Entwicklung nie (siehe aktuelle Politik).

Das mit den Nazis etc. ist die offizielle Begründung. In der damaligen politischen Realität war es wohl in etwa so, die Bundesländer wurden teils ja recht willkürlich eingeteilt. So das die in etwa den jeweiligen Besatzungszonen der Alliierten entsprachen. Was natürlich für die diverse Vorteile in der Verwaltung hatte. Gleichzeitig hat man ganz zu Beginn nicht an eine Deutsche Teilung gedacht. War eben alles im Fluss und man dachte wohl die Länder wären eine gute Möglichkeit jetzt erstmal einen funktionierenden Staat zu schaffen, ein Zentralstaat wäre allein schon wegen der komplett entgegenlaufenden Interessen von Sovjets und Westalliierten unmöglich gewesen. Und ein nicht unwichtiger Punkt waren die Bayern. Die wollten nach dem Krieg eigentlich wieder unabhängig sein. Dafür gab es unter der bayerischen Bevölkerung wie unter den bayerischen Politikern eine große Mehrheit. Die Amerikaner haben das mit Sorge betrachtet, wollte man doch ein starkes "Westdeutschland" gegen das sovjetische Osteuropa haben. Der "Freiheitswille" der Bayern war bei der großen Weltpolitik also im weg. Gleichzeitig dachte man, man kann den Bayern die BRD schmackhafter machen wenn man sie möglichst Föderal gestaltet. Also sozusagen ein "bischen" unabhängigkeit. Die BRD war vor dem entstehen ja keineswegs so "unausweichlich" und sicher wie uns das heute erscheinen mag. Der Freistaat Bayern wurde ja z.B. schon 46' gegründet, die BRD erst 49' - in diesen 2-3 Jahren dazwischen wurde viel darum gerungen. -84.155.70.49 10:59, 31. Aug. 2007 (CEST)

Hallo! Ich fände es toll, wenn Du dieses Wissen im Artikel irgendwo ergänzen könntest. Vielleicht als 3. Alternative "Abschaffung der Länder" mit pro und kontra und Geschichte! Oder im Artikel Föderalismus_in_Deutschland#Geschichte egänzen. Du hast da ja noch interessante Details angesprochen, die da auch fehlen... Gruß --WikiNight 12:53, 29. Nov. 2007 (CET)

Karte Deutsches Reich als zusätzlicher Vergleich?

Ein sehr schöner Artikel! Gefällt mir sehr!

Mein Vorschlag:

Vielleicht könnte man eine Karte des Deutschen Reiches (Stand 1937, z.B. [1] oder 1918, z.B. [2]) als Vergleich hinzufügen. Oder sogar eine Karte zur Zeit der deutschen Kleinstaaterei? An den alten innerdeutschen Grenzen kann man mitunter gut erkennen, warum die heutigen Bundeslandgrenzen so verlaufen, wie sie es heute tun.

85.177.177.206 22:23, 18. Apr. 2007 (CEST)

Hallo. Wo würdest Du einen solchen "Vergleich" einbauen? Ich wurde auch schon nach einem Vergleich zum Status-Quo gefragt. Schreib doch mal einen Abschnitt dazu oder schlag vor, wo du diese Vergleichskarten einbinden würdest. Gruß --WikiNight 12:43, 29. Nov. 2007 (CET)

Gescheiterte Lesenswert-Kandidatur, April 2007

Ich halte den Artikel für sehr informativ, er ist gut aufbereitet und sehr interessant. Durchaus Lesenswert. Sneecs 22:44, 18. Apr. 2007 (CEST)

Ganz fettes Contra. Hier wird munter völlig unbelegte Theoriefindung betrieben. Nicht ohne Grund läuft etwa auf das im Artikel verlinkte Saarpfalz (Bundesland) gerade ein LA. --BishkekRocks 22:53, 18. Apr. 2007 (CEST)

Contra. Habs nur überflogen. Also aus Einleitung müsste mindestens die genaue Schilderung von Schleswig-Holstein raus - verdient zusammen mit BW einen eigenen Abschnitt gewissermaßen historisch - für gelungene Neugliederung. "Am besten" gefallen hat mir die Kartengalerie Aldi Nord und Süd, Kirchengebieten, Verkehrsverbünde, Fußballbereiche etc. Das grenzt ja schon an unfreiwillige Komik und gehört gehörig ausgemistet! Es werden zwar Weblinks angeboten, aber ich denke zum Thema müsste sich daneben auch "ordentliche" Literatur auftreibene lassen. Machahn 23:13, 18. Apr. 2007 (CEST)

Kontra Der Artikel verstoßt gegen Punkt 2 von WP:WWNI AF666 23:20, 18. Apr. 2007 (CEST)

Kontra Zwar sehe ich keine gravierenden Verstoß gegen WWNI Pkt. 2, aber die meisten Aussagen sind weitgehend unbelegt, was dem "Lesenswert"-Bapperl entschieden entgegen steht. Die Beispiele von Aldi über Bistümer und DB Regio bis DfB finde ich allerdings insofern passend, als dass sie einen guten Vergleich der unterschiedlichen Möglichkeiten, ein Territorium zu untergliedern, bieten. --Wahldresdner 10:53, 19. Apr. 2007 (CEST)

Gerade in der Nichtbelegtheit legt die Theoriefindung nahe. Vorgeschlagene Bundesländer wie „Hansebund“ scheinen eher der Kreativität der Autoren entsprungen zu sein. Ich bin kein Fußnotenfetischist, aber bei so einem Thema müsste tatsächlich jede Aussage durch einen Einzelnachweis abgesichert sein. --BishkekRocks 11:50, 19. Apr. 2007 (CEST)

Abwartend Der Artikel hat Potential, aber es gibt noch einige Mängel. Hauptsächlich halte ich die Abschnitte "Alternative Gliederung", "Situation in Österreich" und "Situation in der Schweiz" für überflüssig. Zumindest die letzten beiden haben nichts mit dem Lemma zu tun. Und da es hier ja wohl um eine politische Neugliederung geht und nicht etwa eine "Aldi-Gliederung" ;), auch der erstgenannte nicht.
Auch ist, wie bereits erwähnt, der S-H-Teil in der Einleitung deplatziert. Zudem kommt die ein oder andere Frage auf, z.B. warum wollten die Alliierten überhaupt eine Neugliederung Deutschlands erreichen? Und warum spielen in den zahlreichen Vereinigungsüberlegungen Bayern und Bsden-Württemberg keine Rolle? Hat das einen bestimmten Grund?
Für Theoriefindung halte ich den Artikel nicht, zumindest einige Pläne sind mir sehr geläufig, als Norddeutscher hauptsächlich der Nordstaat. Das ich nicht jeden einzelnen Plan kenne, heißt nicht, dass es sie nicht gibt.;)--84.142.147.92 21:46, 19. Apr. 2007 (CEST)

Kontra Ein sehr interessantes Thema - aber insgesamt nicht gut strukturiert, man muss schon vorher damit "intim" sein, um manche Aussagen verstehen zu können, gelegentlich auch nahe der Grenze zur persönlichen Meinung. Vor einem Prädikat "lesenswert" wäre einiges an Überarbeitung und Strukturierung erforderlich. --Hmwpriv 09:43, 20. Apr. 2007 (CEST)

Beispiel mit zusätzlichen Grenzkorrekturen

Eigentlich schade, dass das "Beispiel mit zusätzlichen Grenzkorrekturen" sowie nebenstehende Erläuterungen entfernt wurde. Gibt es dazu wirklich keine Quelle oder einen Verfasser? --Zarbi 18:08, 3. Jan. 2008 (CET)

Ich hab keine gesehen. Und solange da keine geliefert wird, betrachte ich diesen Vorschlag nicht nur als historischen Unsinn, sondern eben als unbelegten, löschwürdigen historischen Unsinn. Grüße, j.budissin+/- 18:35, 3. Jan. 2008 (CET)

Mißverständlicher Satz

"Trotzdem wird die Forderung nach einer Neugliederung von Bayern und Baden-Württemberg oft aus wahltaktischen Gründen aufgegriffen." - Heißt das, das man Baden-Württemberg und Bayern neu gliedern möchte oder ist gemeint, das Politiker aus diesen Ländern das Thema zum Wahlkampf nutzen??Johnny2323 12:32, 14. Mai 2008 (CEST)

Gerrymandering

Wenn man Rheinland-Pfalz und Hessen vereinigen möchte und die Pfalz gleichzeitig Baden-Württemberg anschließen möchte, ist das Gerrymandering. Denn das neue Rheinland-Hessen wäre dann wohl von keiner Volkspartei eine richtige Hochburg, Baden-Württemberg bliebe schwarz. Wenn man dann die rote Pfalz den Baden-Württembergern gibt, wäre Rheinland-Hessen wohl CDU-Hochburg. Baden-Württemberg ist sowieso CDU-Hochburg.

Anderes Beispiel: Mecklenburg wird mit SH und HH zu Nordelben, Vorpommern fällt an Berlin-Brandenburg. Also Brandenburg und Berlin sind ja tiefrot, Nordelbien wäre ein Swing State (mit rotem Hamburg, rotem Mecklenburg und einem eher konservativen Schleswig-Holstein). Vorpommern wählt aber eher schwarz. Kommt Vorpommern zu Berlin-Brandenburg, wären beide Länder SPD-Hochburgen, kommt es zu Nordelbien, wäre dieses ein Swing State.

--Libereco Li 14:18, 30. Jul. 2008 (CEST)

Vorschlag Polizeiuniformen

Ein Vorschlag wäre doch auch vielleicht diese Karte? Was denkt ihr? Man könnte Sie doch einbauen, oder? Gruß Zieshan Diskussion?! 19:21, 12. Mär. 2009 (CET)

Das hat doch aber nichts mit der Gliederung der Bundesrepublik zu tun? -- j.budissin+/- 19:43, 12. Mär. 2009 (CET)
Naja, das Bundesgebiet ist ja aufgeteilt. Ist nur ein Vorschlag. Weitere Meinungen? Zieshan Diskussion?! 19:50, 12. Mär. 2009 (CET)
Das ist doch aber keine Verwaltungsgliederung. Bei der Karte gehts einfach nur darum, welche Uniform die verschiedenen Landespolizeien tragen. -- j.budissin+/- 20:21, 12. Mär. 2009 (CET)
Stimmt, dann halt nicht. Hatte darüber nicht nachgedacht. Sorry und bis Bald. Gruß Zieshan Diskussion?! 20:24, 12. Mär. 2009 (CET)
Dafür sind ja Diskussionsseiten da. Grüße/postrowy, j.budissin+/- 21:33, 12. Mär. 2009 (CET)
Ist ja auch reine Spekulation, ob die zusammenhängenden Farbflächen rein zufällig entstanden sind oder ob die Polizeiverwaltungen wirklich zusammenarbeiten?? Und was ist dann auch die Aussage für z.B. Sachsen-Anhalt: Das Land ist im Grund wie Brandenburg, hat aber einen Zuschnitt wie Hessen und möchte sich einen Anstrich geben, der an Hamburg erinnert... ? (obwohl die These mir ganz sympathisch ist)--Zarbi 10:33, 13. Mär. 2009 (CET)
Stimmt, dass mit Sachsen-Anhalt ist wirklich unübersichtlich. @ Zarbi: Die Verwaltungen einer Frabe arbeiten auch eng zusammen (außer Saarland und Bayern). Diese Karte zeigt es zum Beispiel. Zieshan Diskussion?! 17:26, 13. Mär. 2009 (CET)

Hallo, NielsiiiBLN hat heute folgenden Link http://www.catulus.beepworld.de/fdp-plaene.htm / "Bundesländerfusionspläne" entfernt, da dieser viele Falschinformationen enthalten soll. Das kann ich gar nicht beurteilen. Viel mehr scheint es ja um den Internetauftritt / das Meinungsbild einer Privarperson zu handeln, aber auch ergänzt mit Pressemitteilungen. Gibt es hierzu bei WP schon ein Meinungsbild, ob solche Links zu verwenden sind?--Zarbi 10:40, 15. Mär. 2009 (CET)

Vergleichskarten

Zu Rutz fehlt eine Karte der 17-Länder-Variante. — Christoph Päper 17:39, 29. Mär. 2009 (CEST)

Hamwe doch! --Elop 11:09, 23. Okt. 2009 (CEST)


Landkreise und kreisfreie Städte
Gaue 1940er
Metropolregionen
Datei:Bevölkerungsdichte.gif
Bevölkerungsdichte.

Hab mir auch mal Gedanken über diese Thema gemacht. Hier sind die historischen Länder und Provinzen in ihrer ursprünglichen Form nach den heutigen Landkreisen (es kann also gewisse Diskrepanzen geben wie bei Baden-Württemberg). --Marzahn 21:58, 14. Mai 2009 (CEST)

Aufteilung nach heutigen Landkreisen
Alternative Version
Datei:Karte Bundesrepublik Deutschland.gif
Alternative Version

Hallo Marzahn, erläutere bitte ein wenig mehr: was für Gedanken stehen hinter der Karte? Inwiefern sind historische Länder dargestellt? Warum ergeben sich nur Diskrepanzen im Südwesten Deutschlands? Wozu soll die Karte dienen?--Zarbi 08:41, 15. Mai 2009 (CEST)

Auf der Karte ist das Rheinland und Westfalen wieder hergestellt, sowie die Pfalz und Teile die früher zu Hessen gehörten und Württemberg und Baden. Mir ist die Diskussion oben aufgefallen [3] und die Karte soll die Themen die besprochen wurden darstellen. Mit Diskrepanz in BW meine ich, dass es eine Neuordnung der Kreise in den 70er Jahren gab, d.h. die alten Grenzen zwischen Württemberg und Baden werden heute durch die Kreise nicht mehr berücksichtigt. Die "alte" Form von Baden und Württemberg ist also auf meiner Karte nicht dargestellt. --Marzahn 10:23, 15. Mai 2009 (CEST)
Bei der Karte Metropolregionen ist die Region Hannover-Braunschweig-Wolfsburg (5)falsch verortet: zu weit nördlich und zu klein dargestellt. Sollte diese Karte als Grundlage oder Vergleich für neu zu entwickelnde Karten oder Darstellungen herangezogen werden, ist dies zu beachten.--Zarbi 09:44, 23. Okt. 2009 (CEST)
Stimmt auffallend! Hannover und Wolfsburg sind ja südlicher als die nördlichsten Ecken von NRW.
"Zu klein" bezieht sich aber nur auf Ost-West. --Elop 11:09, 23. Okt. 2009 (CEST)
Mit "zu klein" wollte ich sagen, dass die Metropolregion eine andere Form hat und großflächer ist, da Wolfburg eigentlich an der Grenze zu Sachsen-Anhalt liegt und es bis Hannover 75 km sind.--Zarbi 13:51, 23. Okt. 2009 (CEST)

Anmerkung zur Neugliederung des Bundesgebietes

17-Länder-Lösung nach Rutz

Servus

Also ich würde das Bundesgebiet eher sprachlich und historisch einteilen. Einige Beispiele, die mir spontan für den Raum Mittel-und Süddeutschland einfallen, sind folgende:

-Wiederherstellung der "Rheinprovinz" nach den Grenzen von 1914

-Vereinigung der Pfalz mit der einstigen Kurpfalz

-Abgabe des "Bayrischen Untermains" an Hessen

-Eingliederung Tauberfrankens (mit Ausnahme der ehemals hohenlohischen Gebiete) in Unterfranken

-Entstehung eines thüringisch-sächsischen Bundeslandes ( jedoch könnte das thüringische Franken ggf. an Bayern abgetreten werden ;D ) --Imperator24 19:24, 01. Aug. 2009 (CEST)

Einige Deiner Vorschläge wären im 17-Länder-Modell (s. Karte rechts und umseitig) ja umgesetzt, andere im 8-Länder-Modell.
Frage ist nur, ob nur einer der Vorschläge in absehbarer Zeit umgesetzt wird ... --Elop 11:13, 23. Okt. 2009 (CEST)

Farben der Karten

Auf den ersten Blick haben mich die Karten mit den knalligen Farben (17-, 8-, 7- und 6-Länder-Version) etwas verwirrt. Nachbarländer, die nicht fusionieren sollen (z. B. Bayern und Baden-Würtemberg oder Nordrhein-Westphalen und Mittelrhein-Hessen oder Nordelbingen und Niedersachsen), haben ähnliche Farben. Für mich war nur nach Betrachten der Karten nicht klar, ob Länder in ähnlichen farben auch vereinigt werden sollen oder nicht.
Ich finde, zwei Nachbarländer sollten sich farblich deutlich voneinander abheben. In diesem Punkt ist die 12-Länder-Karte intuitiver.
Die weißen Linien für Grenzen der jetzigen Bundesländer sind gut, weil sie sich deutlich abheben. Wenn möglich haben Länder, die in verschiedenen Modellen die gleichen Zuschnitte haben, dort auch die gleiche Farbe.
Gibts Gründe für das jetzige Modell? Ansonsten würde ich die Farben vereinheitlichen mit mehr Kontrast zwischen Nachbarländern.
-- bobi211 23:19, 25. Dez. 2009 (CET)

Falls jemand sich der Karten annimmt - eine Karte des derzeitigen Zuschnitts der Länder in gleichem Stil wie die Karten mit den Neugliederungsvorschlägen anstelle der Ist-Karte in einheitlichem blassgraugrün wäre m.E. eine wirkliche Bereicherung des Artikels.
-- 88.152.81.239 23:18, 3. Feb. 2010 (CET)

Fusionsvertrag Berlin-Brandenburg

Wo kann man den Text des gescheiterten Fusionsvertrages herbekommen? Ich habe im Internet nichts gefunden. Danke

8-Länder-Modell

"Bevor umfangreiche Textbestandteile gelöscht werden, ist das auf der Disk. zu erörtern"

Jawoll!
Für das 8-Länder-Modell (nicht zu verwechseln mit dem von Rutz) gibt es keine Belege. Stattdessen sollte das 6-Länder-Modell von Rutz dargestellt werden. (nicht signierter Beitrag von 93.221.242.201 (Diskussion | Beiträge) 18:07, 30. Mär. 2010 (CEST))
Die Anregung dazu kommt wohl von diesem "Plädoyer für die starken Sechs": http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,454565,00.html, wobei aber von sechs nicht acht Ländern gesprochen wird und von "Preußen" ist da auch nicht die Rede. Ausgerechnet Sachsen mit Brandenburg zu einem neuen "Preußen" vereinen zu wollen, zeugt schon von erstaunlicher historischer Ahnungslosigkeit. Das sollte raus. (nicht signierter Beitrag von 93.221.221.133 (Diskussion | Beiträge) 18:48, 1. Apr. 2010 (CEST))

Kleine Anregung zum selben Abschnitt: Die Einwohnerdichte kommt mir teilweise etwas sehr hoch vor. Da es mir nur bei einigen Ländern zu offensichtlich erscheint und ich nicht die Zeit habe, alle anderen auch zu prüfen, bitte ich darum, dass jemand anderes das erledigt. MfG --Oli 21:23, 7. Apr. 2010 (CEST)

Die Zahlen sind ja auch Quatsch. Wer nicht rechnen kann, sollte keine Statistiken kalkulieren.
Frage ist aber erst einmal, wo jenes 8-Länder-Modell überhaupt eine Rolle spielen soll.
Ich plädiere dafür, auf die Version vor diesem Edit zu revertieren - die jüngeren ernsthaften Ergänzungen waren davor - und die sinnvollen kleineren Änderungen manuell wieder einzupflegen. --Elop 00:15, 8. Apr. 2010 (CEST)
Da nichts weiter gekommen ist, werde ich den Artikel wieder auf den alten Stand setzen. Je länger wir damit warten, desto mehr sinnvolle nachträgliche Edits müssen wir mitvernichten! --Elop 00:05, 26. Apr. 2010 (CEST)
Ich habe jetzt wirklich keine Lust, sämtliche Änderungen wieder nachzutragen, vor allem , dann wenn reflexmäßig jede Änderung von Leuten zurückgesetzt wird, die sich noch nicht einmal die Mühe machen, zu überprüfen, ob eine Änderung sinnvoll war oder nicht. (nicht signierter Beitrag von 93.221.223.190 (Diskussion) )
Unbegründete Änderungen von Zahlenwerten sind erfahrungsgemäß oft Vandalismus, bitte den Revert nicht persönlich nehmen. Wenn du deine Änderungen jeweils mit einem Beleg versiehst, sollte es keine Probleme geben. -- Carbidfischer Kaffee? 13:23, 1. Mai 2010 (CEST)
Gut das verstehe ich ja; aber anhand der Versionsgeschichte ist ersichtlich, das ich den Artikel in den letzten Wochen zum großen Teil überarbeitet habe. Meine Änderungen kann ich alle an Hand von Fachliteratur (die ich zum großen Teil auch besitze) belegen. (nicht signierter Beitrag von 93.221.223.190 (Diskussion | Beiträge) 13:53, 1. Mai 2010 (CEST))

Artikel in WELT ONLINE: Länderfusion soll den Föderalismus retten

http://www.welt.de/politik/deutschland/article8045251/Laenderfusion-soll-den-Foederalismus-retten.html (nicht signierter Beitrag von 93.221.243.126 (Diskussion 21:18, 15. Jun. 2010 (CEST))

Mehrheiten in Oldenburg und Schaumburg-Lippe

Artikelauszug:

Die Volksentscheide in Niedersachsen und Rheinland-Pfalz wurden am 19. Januar 1975 durchgeführt.

Dabei entschieden sich: für Wiederherstellung des Landes Oldenburg 31 % für Wiederherstellung des Landes Schaumburg-Lippe 39,5 % (...) Die beiden Volksentscheide in Niedersachsen waren somit erfolgreich.

Erst 50% + 1 Stimme sind für mich eine Mehrheit, die zu einem erfolgreichen Volksentscheid führt. Ein Niedersachse (nicht signierter Beitrag von 212.59.55.65 (Diskussion) 14:29, 9. Sep. 2010 (CEST))

Die Prozentzahlen beziehen sich auf alle Wahlberechtigten. Diejenigen, die abgestimmt haben, haben mit Mehrheit für Oldenburg bzw. Schaumburg-Lippe gestimmt. Siehe diese Info im Spiegel. Harry8 17:17, 9. Sep. 2010 (CEST)
Das war so in Art. 29 geregelt. Im Artikel heißt es: Das Quorum wurde auf ein Viertel der zum Landtag wahlberechtigten Bevölkerung festgesetzt. Und hier Artikel 29, Abs. 3 in der Fassung vom 20. August 1969 im Wortlaut:
(3) Ist ein Volksbegehren nach Absatz 2 zustande gekommen, so ist in dem betreffenden Gebietsteil bis zum 31. März 1975, im Gebietsteil Baden des Landes Baden-Württemberg bis zum 30. Juni 1970 ein Volksentscheid über die Frage durchzuführen, ob die angestrebte Änderung vorgenommen werden oder die bisherige Landeszugehörigkeit bestehen bleiben soll. Stimmt eine Mehrheit, die mindestens ein Viertel der zum Landtag wahlberechtigten Bevölkerung umfaßt, der Änderung zu, so ist die Landeszugehörigkeit des betreffenden Gebietsteiles durch Bundesgesetz innerhalb eines Jahres nach Durchführung des Volksentscheides zu regeln.
http://lexetius.com/GG/29
Es geht also eben nicht um die Mehrheit der 'Abstimmenden' allein, sondern es musste eine Mindestanzahl der 'Abstimmungsberechtigten' zustimmen. Dennoch war die Schwelle relativ niedrig angesetzt, wohl weil seit den erfolgreichen Volksbegehren von 1956 schon viele Jahre vergangen waren. Die ursprüngliche Fassung von Art. 29 hatte sogar vorgesehen, dass eine Neugliederung vor Ablauf von drei Jahren nach Verkündung des Grundgesetzes geregelt sein sollte. (nicht signierter Beitrag von 93.221.209.245 (Diskussion) 21:40, 9. Sep. 2010 (CEST))

Vorschlag DJH / "Alternativen" zur Neugliederung

Zusätzlich zu den Karten (DB Regio und so) erscheint mir auch die Gliederung des deutschen Jugendherbergswerkes eine gelungene Idee für neue (Teil-)Gebiete zu sein. -- Alex (falsch signierter Beitrag von 82.113.106.28 (Diskussion) 04:34, 22. Apr. 2011)

Dir ist aber schon klar, daß wir hier nicht Ideen für eine Neugliederung sammeln, sondern bereits anerkannte Modelle darstellen?
Spielt hier aber keine Rolle, da das DJH Landesverbände hat, und die bisherige Gliederung ist eh dargestellt. --Elop 11:44, 22. Apr. 2011 (CEST)
Die Landesverbände spiegeln aber nicht genau die bisherige Gliederung; z.B. sind Rheinland-Pfalz und Saarland zusammengefasst, der "Landesverband" Nordmark ähnelt Lösungsvorschlag B der Ernst-Kommission, usw. Insofern fällt das unter "Alternativen zur Neugliederung" wie DGB-Bezirke, DFB-Verbände usw. (nicht signierter Beitrag von 192.31.22.58 (Diskussion) 11:11, 26. Apr. 2011 (CEST))
Stimmt, da hatte ich nicht genau genug nachgeschaut (nachdem ich ein paar Originalbundesländer gesehen hatte, dachte ich spontan, auch durch die Bezeichnung "Landesverbände" bedingt, es gebe nur solche).
Trotzdem ginge mein Vorschlag eher in die entgegengesetzte Richtung, nämlich den doch sehr theoriefindenden Abschnitt deutlich auszudünnen. Zumal es sich nicht wirklich um "Alternativen" handelt.
THW und DFB sind schon fragwürdig genug, aber die Landeskirchen oder die Regelzonen der Übertragungsnetzbetreiber sind ja nun wirklich nicht mal andeutungsweise Alternativen zur Neugliederung. Da wäre DJH sicher nicht die größte Themaverfehlung des Abschnitts.
Ich muß zugeben, daß ich es durchaus interessant finde, so viele bunte Karten im Vergleich zu sehen, aber eigentlich haben die meisten davon rein gar nichts im Artikel verloren. --Elop 12:53, 26. Apr. 2011 (CEST)
Richtig. Die territoriale Gliederung von Übertragungsnetzbetreibern, katholischen Diözesen und evangelischen Landeskirchen wurden nicht als Alternativen zu einer Neugliederung des Bundesgebiets geschaffen. Bei ersteren waren es rein betriebswirtschaftliche Gründe, bei letzteren historische Gründe (die kirchliche Gliederung geht letzlich auf die Ergebnisse des Wiener Kongresses zurück). Auch die 9 Landesrundfunkanstalten passen nicht; deren Einteilung geht im wesentlichen auf die ehemaligen Besatzungsmächte zurück. Echte Alternativen zur bisherigen Gliederung wurden immer dann geschaffen, wenn - aus welchen Gründen auch immer - die vorgegebene Gliederung in Bundesländer als unpraktisch (z.B. zu kleinräumig) empfunden wurde, und man versuchte (allerdings völlig unkoordiniert) größere Einheiten zu schaffen. Das träfe, meines Erachtens, z.B. auf Bundespolizei, THW, DGB und Bundesbank zu. Das es auch anders geht, sieht man am Beispiel Frankreichs, wo sich alles (auch Postleitgebiete und Telefonvorwahlbereiche) an der Departementsgliederung orientieren. Zugegeben der Vergleich hinkt ... (nicht signierter Beitrag von 192.31.22.58 (Diskussion) 14:11, 26. Apr. 2011 (CEST))
Alternative zu einer territorialen Neugliederung wäre auch eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen einzelnen Ländern (Stichwort: kooperativer Föderalismus). Einige Bundesländer haben kooperieren bereits durch die Zusammenlegung von Behörden; z.B. haben Hamburg und Schleswig-Holstein die Datenzentralen, Eichämter und die Landesbanken zusammengelegt. Ob dadurch allerdings sehr viel Kosten eingespart werden können, ist doch fraglich. Zudem bleibt die Kooperation punktuell und auf wenige Länder beschränkt. (nicht signierter Beitrag von 192.31.22.58 (Diskussion) 15:46, 26. Apr. 2011 (CEST))
Ich schlage vor, den Abschnitt "Alternativen zur Neugliederung" wie folgt zu ändern und die Karten von Übertragungsnetzbetreibern, katholischen Diözesen und evangelischen Landeskirchen usw. heraus zu nehmen.

Alternative zu einer territorialen Neugliederung wäre eine Ausweitung des kooperativen Föderalismus im Sinne einer verstärkten Zusammenarbeit zwischen den Ländern. Einige Bundesländer kooperieren bereits durch die Zusammenlegung von Behörden; z.B. haben Hamburg und Schleswig-Holstein die Datenzentralen, Eichämter und die Landesbanken zusammengelegt. Hessen und Rheinland-Pfalz finanzierten bis vor kurzem gemeinsam die Forschungsanstalt für Garten- und Weinbau in Geisenheim; Niedersachsen und Schleswig-Holstein hatten bis 1991 ein gemeinsames Oberverwaltungsgericht in Lüneburg.

Ende der 60er Jahre wurden die sog. Gemeinschaftsaufgaben in das Grundgesetz aufgenommen. Die Idee war, dass sich der Bund an der Erfüllung bestimmter Aufgaben (z.B. Hochschulbau oder Küstenschutz) beteiligen sollte zu denen einzelne Länder nicht in der Lage waren. Die Gemeinschaftsaufgaben wurden im Zuge der Föderalismusreform teilweise wieder abgeschafft.

Alternativen zur bisherigen Territorialgliederung wurden immer dann entwickelt, wenn - aus welchen Gründen auch immer - die vorgegebene Gliederung in Bundesländer als unpraktisch (z.B. zu kleinräumig) empfunden wurde, und man versuchte (allerdings völlig unkoordiniert) größere Einheiten zu schaffen.

Verschiedene öffentliche und private Institutionen haben sich deshalb, wenn es ihnen zweckmäßig erschien, eine organisatorisch-territoriale Gliederung gegeben, die zum Teil erheblich von der Gliederung in Bundesländer abweicht. Dabei wurden entweder mehrere Bundesländer zu größeren Einheiten zusammengefasst (z.B. THW-Landesverbände oder DGB-Bezirke) oder größere Einheiten teilweise auch ohne Rücksicht auf bestehende Landesgrenzen geschaffen (z.B. Präsidien der Bundespolizei oder Regionalleitungen der Deutschen Bahn). Postleitregionen und Telefonvorwahlbereiche weichen noch erheblicher von der bestehenden Ländergliederung ab. Letztlich sind dadurch sich vielfach überschneidende Einheiten entstanden. (nicht signierter Beitrag von 93.221.255.162 (Diskussion) 11:08, 17. Mai 2011 (CEST))

Gegenmodell mit Vermehrung der Stadtstaaten

Auffällig ist, daß alle Modelle eins gemeinsam haben: Die Eliminierung der kleinen Staaten, insbesondere der Stadtstaaten. Gibt es denn kein Modell, das in die Gegenrichtung zielt? Gerade die deutlichen politischen Unterschiede zwischen Stadt- und Landbevölkerung, die bei Wahlen traditionell sichtbar werden (Städter haben statistisch gesehen bekanntlich liberalere Einstellungen, Landbewohner konservativere), suggerieren in meinen Augen eine Vermehrung anstatt Verringerung der Stadtstaaten als vielleicht sogar sinnvollere Alternative. In Bayern etwa wären München und Nürnberg (die Ballungsräume oder besser doch nur die eigentlichen Stadtkreise?) als traditionelle Hochburgen der SPD in einem von der CSU dominierten Bundesland („rote Inseln in einem schwarzen Meer“) die nächstliegenden Kandidaten für eine Verselbständigung. Auf diese Weise würden sowohl Städter als auch Landbewohner gewinnen. Das wäre auch im Sinne der ursprünglichen Einteilung, die „große und kleine Staaten“ durchaus absichtlich hervorgebracht hat, wenn das im Artikel so richtig dargestellt ist. Außerdem kann man Stadtstaaten natürlich als historisch bewährt ansehen. Zum Ausgleich könnte man Flächenstaaten zusammenfassen, falls die resultierende Anzahl von Bundesländern als übermäßig angesehen wird. So würden auch die Unterschiede in den Einwohnerzahlen verringert. Mir scheint auch, daß die Verselbständigung von Städten leichter durchzusetzen wäre als Fusionen, oder daß Fusionen zwischen den Flächenstaaten dann leichter durchzusetzen wären. Vielleicht wäre es hier wirklich angebracht, querzudenken. --Florian Blaschke 20:37, 12. Mai 2011 (CEST)

Im Gegenteil, aus planungs- und verwaltungstechnischen Gründen gibt es eher die Tendenz der Integration der Städte in Flächenländern. So der Versuch des Zusammenschlusses von Berlin und Brandenburg, die Integration Hamburgs im Holsteinischen Umland und ebenso Bremens innerhalb Niedersachsens. Eine vernünftige Neuordnung der Bundesländer würde sich an den Grenzen der alten Herzogtümer orientieren, da dies identitätsstiftende Regionen wären: Schwaben (Baden-Württemberg bis zur Wasserscheide Neckar-Main, Bayerisch-Schwaben bis zum Lech, Rheinpfalz bis zur Wasserscheide Rhein-Mosel), Bayern (Oberpfalz, Ober- und Niederbayern), Franken (Hessen und Rheinhessen, nördliches Baden-Württemberg, Ober-, Unter- und Mittelfranken, Südthüringen bis zum Rennsteig), Lothringen oder Rheinfranken (Rheinland), Niedersachsen (Niedersachsen, Bremen, Westfalen, Ostfalen), dazu im Osten Nordelbingen oder Nordelbien (Hamburg, Schleswig-Holstein, Mecklenburg), Brandenburg (Berlin, Brandenburg bis an die Elbe östlich Magdeburg und an die Schwarze Elster im Süden) und Thüringen (Thüringen, Obersachsen). Das wären acht Bundesländer in etwa in den Grenzen historischer Landschaften. Aber das scheint so nicht gewollt und ist ja auch nicht Thema des Artikels. Gruß, --Oltau 21:56, 12. Mai 2011 (CEST)
(BK, @Florian) Das hieße aber, Wirtschaftsregionen nach Wohnort aufzuteilen - die Münchner arbeiten ja auch im Umland und umgekehrt! Und würde sich auch hier und da gegen die Solidarität richten.
Es gab schon das Bestreben von Kassel, Baunatal einzugemeinden. Konnten die Baunataler, die ihren Reichtum für sich behalten wollen, aber vermeiden.
Weniger erfolgreich war das ebenfalls per Industrie reiche Marbach (Marburg) beim sich Sträuben gegen die Eingemeindung nach Marburg. Die ehemalige Ortsgrenze war allerdings auch nur 1 km von der Marburger Innenstadt entfernt.
Sicher hätten die reichen Viertel Frankfurts oder Berlins auch nichts dagegen, von den armen getrennt zu werden ...
Ist aber alles nicht unser Thema, da wir Wikipedianer numa nicht Modelle entwickeln, sondern bereits anerkannte darstellen. --Elop 22:04, 12. Mai 2011 (CEST)
Erich Röper (in "Der Staat. 14. Jg. (1975), S. 305ff.") schlug in den siebziger Jahren vor, mehr statt weniger Länder zu schaffen und wies darauf hin, dass ein Bundesland Schaumburg-Lippe nach Größe und Bevölkerung Kleinstaaten wie Grenada oder den Malediven entspräche und somit UNO-Mitglied werden könne, aber nicht den herrschenden Vorstellungen eines Landes der Bundesrepublik genüge (S. 307) - was nicht einer gewissen Ironie entbehrt. Auch könnten Stadtstaaten wegen der Dichte der Besiedlung und des Grades der Industrialisierung für die Bewältigung der Staatsaufgaben ebenso geeignet sein wie Flächenstaaten (S. 323). Rutz hat ein 17-Länder-Modell entwickelt, das auch im Artikel vorgestellt wird. (nicht signierter Beitrag von 93.221.255.162 (Diskussion) 11:08, 17. Mai 2011 (CEST))

Kostenvergleich der Ländermodelle

Es wäre sehr interessant zu recherchieren welche Kostenstrukturen die einzelnen Modelle haben, welche Synergien gehoben werden können und welche nicht.--Ramgo 15:29, 28. Mai 2011 (CEST)

Adrian Ottnad und Edith Linnartz stellen mehrere Modellrechnungen zu ihrem 7-Ländervorschlag (Adrian Ottnad; Edith Linnartz. Sieben sind mehr als sechzehn : ein Vorschlag zur Neugliederung der Bundesländer. (1998) In: Informationen zur Raumentwicklung. – Bonn. – Bd. 1998,10, S. 647-659.) an und kommen zu dem Schluss: "Die vorgeschlagene Länderneugliederung würde die verzerrenden Wirkungen des bestehenden Länderfinanzausgleichs erheblich abschwächen" fügen aber hinzu "Sie ist jedoch nicht hinreichend. Nötig ist vielmehr eine inhaltliche, räumliche und finanzielle Neugestaltung der föderalen Ordnung." Gemeint ist eine Stärkung des Subsidiaritätsprinzips, eine Entflechtung der Kompetenzen, die durch eine ausgewogene Ländergliederung erleichtert würde. In der Vergangenheit seien dem Bund auch deswegen mehr Kompetenzen zugefallen, weil sich finanzschwache Länder von einer Beteiligung des Bundes finanzielle Vorteile versprachen.

Eine Literaturliste zum Thema Länderfusion findet sich hier: http://wiwi-werkbank.de/2009/03/landerfusion/. (nicht signierter Beitrag von 192.31.22.43 (Diskussion) 16:54, 30. Mai 2011 (CEST))

17-Länder-Modell: "Zentren Ostfranken"

Bei der Tabelle zum 17-Länder-Modell wird bei Ostfranken Nürnberg als einziges Zentrum aufgeführt. Hier sollte auf jedenfall noch Würzburg erwähnt werden, da es doch Einzugsgebiet ganz Unter- und Tauberfrankens sowie eines Teils von Oberfranken ist.

Bei anderen Ländern des "17 Länder-Modells" werden ohnehin deutlich kleinere Städte als Würzburg als Zentren genannt.

Stimmt schon, ist ergänzt. --Elop 11:56, 23. Jun. 2011 (CEST)

Anderes 17-Länder-Modell

Es gab noch ein weiteres Modell mit 17 Ländern. Hierbei sollten alle Länder bestehen bleiben. Nur ein zusätzliches Land Franken sollte aus den bayrischen Regierungsbezirken Mittel-, Ober- und Unterfranken, dem baden-württembergischen Main-Tauber-Kreis und dem Süden Thüringens (Landkreise Sonneberg und Hildburghausen (?)) gebildet werden. Harry8 16:03, 23. Jun. 2011 (CEST)

Hier folgt die bzw. eine Quelle. Harry8 16:02, 1. Jul. 2011 (CEST)
s. u.: 15-Länder-Modell! Harry8 16:05, 1. Jul. 2011 (CEST)

Keine Theoriefindung

Für das 12-Länder-Modell konnte ich keine Belege finden. Das sollte raus. Für die 8- bzw. 17-Länder-Modelle nach Rutz gebe ich die Belege noch an und werde den Abschnitt entsprechend ändern. Es fehlt noch das 6-Länder-Modell nach Rutz (Rutz, a.a.O., S. 73-81), darum könnte sich vielleicht jemand anderes kümmern. (nicht signierter Beitrag von 87.165.186.130 (Diskussion) 13:12, 1. Jul 2011 (CEST))

15-Länder-Modell

Es gibt ein 15-Länder-Modell. Es wurde von einer Initiative zur Bildung eines Landes Franken aufgestellt. Es sieht folgendermaßen aus:

  1. Bayern: Bayern, Regierungsbezirke Niederbayern, Oberbayern und Oberpfalz
  2. Brandenburg: Berlin; Brandenburg (Arrondierungen im Süden zu Sachsen und Sachsen-Anhalt)
  3. Engern: Bremen; Niedersachsen, ehemaliger Regierungsbezirk Weser-Ems, Landkreise Nienburg, Osterholz und Verden sowie Cuxhaven (teilweise)
  4. Franken: Baden-Württemberg, Gebietsteile im Nordosten, insbesondere der Main-Tauber-Kreis, und Bayern, Regierungsbezirke Mittelfranken, Oberfranken und Unterfranken
  5. Hessen: Hessen; Rheinland-Pfalz, Stadt Mainz und Landkreis Mainz-Bingen
  6. Mecklenburg-Vorpommern: wie bisher
  7. Niedersachsen: Hamburg; Niedersachsen, Landkreise Harburg, Heidekreis, Lüchow-Dannenberg, Rotenburg (Wümme), Stade und Uelzen sowie Cuxhaven (teilweise); Schleswig-Holstein
  8. Ostfalen: Niedersachsen, Südosten einschließlich Braunschweig, Celle und Hannover
  9. Rheinfranken: Baden-Württemberg, Nordwesten mit Heidelberg, Heilbronn, Karlsruhe und Mannheim; Rheinland-Pfalz, ehemaliger Regierungsbezirk Rheinhessen-Pfalz ohne Mainz und ohne den Landkreis Mainz-Bingen; Saarland
  10. Rheinland: Nordrhein-Westfalen, Regierungsbezirke Düsseldorf und Köln; Rheinland-Pfalz: ehemalige Regierungsbezirke Koblenz und Trier
  11. Sachsen: wie bisher (Arrondierungen im Norden zu Brandenburg und Sachsen-Anhalt)
  12. Sachsen-Anhalt: wie bisher (Arrondierungen im Süden und Südosten zu Brandenburg, Sachsen und Thüringen)
  13. Schwaben: Baden-Württemberg, Süden des Landes einschließlich Göppingen, Pforzheim und Stuttgart; Bayern: Regierungsbezirk Schwaben
  14. Thüringen: Thüringen (Arrondierungen zu Sachsen-Anhalt)
  15. Westfalen: Nordrhein-Westfalen: Regierungsbezirke Arnsberg, Detmold und Münster

Sehr zukunftsträchtig scheint dieses Modell allerdings nicht zu sein. Harry8 16:30, 1. Jul. 2011 (CEST)

Ich finde das da nur im Forum, als Vorschlag des Seitenbetreibers.
Hast Du mal einen Link darauf, wer das gebastelt hat? --Elop 19:49, 1. Jul. 2011 (CEST)
Hier bitte: http://www.bundesland-franken.de/neuordnung.html
Der Autor geht zwar im Impressum auf Distanz zum Fränkischen Bund, aber ob er ihm nahesteht oder nicht spielt in diesem Zusammenhang keine Rolle. Solche Fantastereien haben in Wikipedia nichts zu suchen.
Dies sind völlig irrelevante Gedankenspielereien eines privaten Vereins.
"Anfang der 1990er Jahre hatte der Fränkische Bund eine Unterschriftensammlung durchgeführt, um ::einen Volksentscheid zur Neugliederung des Bundesgebietes gemäß Artikel 29 GG herbeizuführen. Vom ::Verein wurden 8.016 Unterschriften gesammelt, von denen das Bundesinnenministerium 7.184 als ::gültig anerkannt hat (BVerfG, Beschluss vom 24. Juni 1997, Az.: 2 BvP 1/94). Der Verein hatte ::damit die für die Einleitung des Verfahrens erforderlichen Unterschriften gesammelt. Das ::Bundesinnenministerium hat den Antrag auf Abstimmung über die vorgeschlagene Bildung eines ::Bundeslandes Franken (aus Teilen Bayerns, Thüringens und Baden-Württembergs) aber dennoch ::abgelehnt; 1989/90 stand eine Veränderung von Ländergrenzen in den westdeutschen Territorien ::nicht auf der politischen Tagesordnung. Einer Beschwerde des Vereins vor dem ::Bundesverfassungsgericht wurde nicht abgeholfen. Begründet wurde die Entscheidung damit, dass die ::von Art. 29 GG geforderte „Abgegrenztheit“ des „Neugliederungsraums“ zum Umland nicht vorliege. ::So würden Pendler in erheblichem Umfang von der Region „Bayerischer Untermain“ nach Hessen (in ::den Ballungsraum Frankfurt Rhein-Main) auspendeln. Auch ein Gang zum Europäischen Gerichtshof für ::Menschenrechte in Straßburg blieb 1999 erfolglos".
Fränkischer Bund
BVerfGE 96, 139 - Volksbegehren Franken
http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv096139.html (nicht signierter Beitrag von 80.139.115.59 (Diskussion) 12:36, 2. Jul 2011 (CEST))
So in der Art hatte ich das vermutet. --Elop 01:00, 3. Jul. 2011 (CEST)

Schreibweise "Baiern"

Diese Schreibweise wird von Rutz durchgängig für sein 17-Länder-Modell benutzt, da er ja auf die mittelalterlichen Territorialnamen zurückgreift.

"Da es sich nicht mehr um den Zuschnitt des aus der napoleonischen Ära hervorgegangenen Königreichs handelt, wäre ... zu erwägen, den Namen ... in der älteren Schreibform mit 'i' statt 'y' zu benutzen. Diese Schreibform wird für Baiern in der Siebzehn-Länder-Formation im folgenden benutzt." (Rutz, a.O., S. 91) (nicht signierter Beitrag von 192.31.22.78 (Diskussion) 17:25, 24. Okt. 2011 (CEST))

Dann sollte man aer auch die Bezeichnung in der Grafik umstellen. Verschiedene Schreibweisen verwirren nur. --SnowIsWhite 19:42, 24. Okt. 2011 (CEST)
An sich ja. Merkwürdigerweise weist Karte 3 (die Siebzehn-Länder-Lösung) im Anhang von "Rutz, Die Gliederung der Bundesrepublik Deutschland in Länder" die Schreibweise "Bayern" auf; die Detailkarten 9 (Ausschnitt Franken) und 10 (Ausschnitt Oberschwaben) wiederum "Baiern". Letzteres ist sicher die von Rutz gewünschte Schreibweise. (nicht signierter Beitrag von 192.31.22.78 (Diskussion) 08:48, 25. Okt. 2011 (CEST))

Galerie zu "Alternativen"

Wir hatten mal eine Galerie mit 15 Bildern (= 3 Reihen), siehe z.B. hier. Danach gab es eine längere Diskus mit dem Konsens, auf 2 Reihen zu reduzieren.

Ehe nach und nach alle erdenklichen Karten wieder reineditiert werden - am besten noch das Zweiländer-Modell von Aldi - sollte hier vielleicht nochmal diskutiert werden und das Ergebnis dann mit Link auskommentiert in jenem Abschnitt stehen. --Elop 17:20, 27. Mai 2012 (CEST)

Es ist sicherlich schwierig, hier eine Abgrenzung zu finden. Aber: Alternativen zu einer Neugliederung kann es nur in Bezug auf die in der Bundesrepublik (seit 1949/52 bzw. 1990) bestehende Ländergliederung geben. Insofern fallen die katholischen Bistümer und evangelischen Landeskirchen (deren Gliederung im wesentlichen auf das 19. Jahrhundert zurückgeht) schon von vorneherein weg. Im Prinzip gilt dies auch für die Rundfunkanstalten. Ansonsten gilt: alternative territoriale Einheiten im politischen (z.B. Bundespolizei) und wirtschaftlichen Bereich (z.B. DB Regionalleitungen) wurden immer dann geschaffen, wenn die bestehende Ländergliederung entweder zu kleinräumig war oder einheitliche Wirtschaftsräume zerschnitten hat. (nicht signierter Beitrag von 87.165.163.214 (Diskussion) 12:49, 31. Mai 2012 (CEST))

12-Länder-Modell fehlt !

Modell Abschaffung der Kleinststaaten (Saarland + Stadtstaaten) fehlt (und war glaub ich früher mal da, auch wenn ichs grad nicht in der versionsgeschichte finde) 134.3.76.108 11:37, 21. Jul. 2012 (CEST)

Butter bei die Fische!

"Nicht unter den Begriff der Neugliederung im Sinne des Grundgesetzes fallen die 1990 vorgenommenen, teilweise von den 1952 bestehenden Ländergrenzen abweichenden Grenzziehungen der fünf neuen Bundesländer, ebenso wenig die kommunalen Neugliederungen innerhalb von Bundesländern (Zusammenschlüsse und Grenzänderungen von Gemeinden und Landkreisen, vor allem durch Gebietsreform)."
Dieser Satz bedarf der präzisen Begründung, soll er nicht als platte Propaganda und Ideologie rüberkommen! ( ... und damit nicht in eine Enzyklopädie gehören!)
(Naja, den Deutschen kann man ja auch wirklich jeden Schwachsinn und jede Infamie aufschwatzen, wie deren Geschichte wieder und immer wieder beweist, warum dann nicht auch diesen Unsinn. Für die wenigen logisch denkenden: "Neugliederung" ist Neugliederung und eine Wiedervereinigung ist eine Wiedervereinigung und nicht nur ein "Beitritt" (oder sollten die Politiker die Deutschen um ihre Wiedervereinigung betrogen haben??! ...) Hella, 2012 (nicht signierter Beitrag von 79.244.111.136 (Diskussion) 21:24, 21. Okt. 2012 (CEST))

Es geht hier nicht um Propaganda oder Ideologie sondern um die Erläuterung eines Verfassungsgrundsatzes - nicht mehr und nicht weniger. (nicht signierter Beitrag von 192.31.22.78 (Diskussion) 17:37, 22. Okt. 2012 (CEST))
Kleine Veränderungen fallen eben nicht unter die Regelungen des GG. Nicht jede Kiki-Änderung bedarf der Regelungen, die im GG vorgeschrieben sind.
Beispiele hierfür sind
die neuen Grenzziehungen im Jahr 1990, z. B. den Landkreis Artern, die Landkreise Delitzsch, Eilenburg und Torgau sowie den Landkreis Weißwasser betreffend,
die Grenzenänderungen zwischen den Ländern Sachsen und Thüringen im Vogtland,
die Grenzenänderungen zwischen den Ländern Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern in der Nordwestprignitz,
die Abgabe des Amtes Neuhaus von Mecklenburg-Vorpommern an Niedersachsen und
die Grenzenänderungen zwischen den Ländern Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern in der Norduckermark,
die Änderungen bei den Kreis- und Gemeindegrenzen innerhalb der Länder. MfG Harry8 00:35, 22. Okt. 2012 (CEST)

Kriegsfolgen

Effektive Neugliederungen gab es in Deutschland in den letzten 200 Jahren besonders 1815, 1866, 1920 ff., 1937, 1945 ff. Es ging also meist ein vorheriger Krieg zu Ende oder es herrschte der Diktator (1937). Irgendwie scheint das Voraussetzung für eine Neugliederung zu sein. (Kann man aber, da POV, nicht in den Artikel setzen.) (nicht signierter Beitrag von Dioskorides (Diskussion | Beiträge) 19:30, 24. Feb. 2013 (CET))

Das steht im Prinzip auch schon im Artikel: "Einschneidende Änderungen der territorialen Struktur Deutschlands gab es im Wesentlichen nur durch kriegerische Ereignisse und Eingriffe von außen ...". (nicht signierter Beitrag von 84.173.30.11 (Diskussion) 10:40, 1. Mär. 2013 (CET))
Dieser Abschnitt kann archiviert werden. Benatrevqre …?! 11:46, 7. Apr. 2013 (CEST)

Zitierweise

Mir persönlich fehlen Quellenangaben für und gegen die Argumente für eine Neugliederung.

Dafür konnte ich folgende finden: http://www.uni-potsdam.de/u/PolWi_Dittb/tips/arbeiten/brenk.pdf --84.60.19.102 23:51, 4. Jun. 2013 (CEST)

Konntest Du "finden"?
Die Diplomarbeit von Franziska Brenk, die sicher sehr oft gefunden wird, ist zweifelsohne lesbar, aber definitiv keine "Quelle" - und die Aufgabe der WP wird auch kaum sein, jene Arbeit "bekannt" zu machen. --Elop 00:25, 5. Jun. 2013 (CEST)

Verzeihung, falsch ausgedrückt. Ich wünsche mir zumindest die Bestätigung durch Quellenangaben damit auch die Anführung der Argumente etwas wissenschaftlicher wird. Dass die Arbeit hier angeführt wird, ist/war nicht meine Intention. Es ist doch nur auffällig, dass diese Arbeit genau die pro-Argumente im Wortlaut nutzt.--84.60.31.17 (23:28, 5. Jun. 2013 (CEST), Datum/Uhrzeit nachträglich eingefügt, siehe Hilfe:Signatur)

Ich verstehe den Sinn und Zweck dieses Einwurfs nicht. Die Diplomarbeit von Franziska Brenk ist unter Anmerkung 25 im Artikel genannt. Was die Argumente für und gegen eine Neugliederung betrifft: die werden im Artikel zum ersten Mal in der Version vom 16. September 2005 um 13:38 Uhr gebracht. Die Diplomarbeit ist am 10. Juli 2006 erschienen. Wenn jemand Prioritätsrechte hat, dann wohl die Wikipedia - oder? Übrigens, ein Artikel in der Welt vom 14.06.10(http://www.welt.de/politik/deutschland/article8045251/Laenderfusion-soll-den-Foederalismus-retten.html) hat sich auch dieser Argumente bedient, ohne die Quelle zu nennen. (nicht signierter Beitrag von 84.173.60.27 (Diskussion) 10:13, 11. Jun. 2013 (CEST))

Alternativen zur Neugliederung

Ich finde es toll, dass hier die Einteilung der Landesrundfunk­anstalten genannt wird, eine der aus meiner Sicht bekanntesten Einteilungen. Insbesondere da man dort Mecklenburg-Vorpommern zu Norddeutschland zählt und sich so über die Trennung Ost-West hinweg setzt, die in anderen Modellen leider oft weiterbesteht. Die Karte ist auch schlicht gehalten, es gibt ja bekannter Maßen weitere Unterteilungen der Landesrundfunk­anstalten (beim SWR: BW, Saar RP und vom WDR will ich erst gar nicht anfangen)

Die zweite die ich dazu zählen würde fehlt hier leider, nämlich diejenige, die im Fußball umgesetzt wird und daher sehr bekannt ist. Diese kann man bei den Artikeln Fußball-Oberliga sehen bzw. ist sie dort schon zu stark untergliedert - resultierend dadurch, dass hier die Regionalligen weiter untergliedert sind - NRW und Norddeutschland (Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Hamburg, Bremen) braucht man da ebenso wenig zu trennen, wie die "künstliche" Trennung vom NOFV Gebiet (also die neuen Länder) und Bayern, die in der aktuellen Karte eine Strichline haben. Es gibt dann die 7 Regionen: Nord (Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Hamburg, Bremen), Nordost (neue Länder), West aka NRW, Südwest (RLP und Saarland), sowie Bayern, BW und Hessen - die teilweise auch als Süd zusammen gefasst werden. --KRP90.187.71.177 23:56, 11. Jun. 2013 (CEST)

Ein kleiner Hinweis am Rande: Bei der ARD-Karte wird Mecklenburg-Vorpommern nicht zu "Norddeutschland" gezählt, sondern zum NDR-Sendgebiet: das ist ein feiner Unterschied, auch im Hinblick auf Radio Bremen. Darüber hinaus gehen auch bei den anderen Darstellungen die Gebiete über die ehem. innerdeutsche Grenze hinweg: THW, Gewerkschaft, Landesbanken, Postleitzahlen etc.--Zarbi (Diskussion) 12:05, 12. Jun. 2013 (CEST)

Überflüssige Textänderung

Zum Kommentar: http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Neugliederung_des_Bundesgebietes&diff=125969511&oldid=125871976

Grip99 (Diskussion | Beiträge) (→‎Die Volksbegehren von 1956: Das war keine Entscheidung im eigentlichen Sinn, sondern es konnten in dieser Phase nur Pro-Stimmen abgegeben werden.)

Selbstverständlich, das ist ja der Sinn eines Volksbegehrens. Bei den anderen Begehren von 1956 war das genauso. Was sollte also diese Textänderung? (nicht signierter Beitrag von 84.173.45.3 (Diskussion) 16:29, 3. Jan. 2014 (CET))
Falls es keine Einwände gibt, setze ich das zurück. (nicht signierter Beitrag von 84.173.32.78 (Diskussion) 12:27, 5. Jan. 2014 (CET))
Die Änderung von Grip ist doch nicht falsch. Ich finde daher die Textänderung ok, zumal sie verdeutlicht, warum es überhaupt zu einem Volksentscheid gekommen ist. MfG Harry8 13:31, 5. Jan. 2014 (CET)
Doch sie ist falsch. Fand ein Begehren bei zehn Prozent der Wahlberechtigten Unterstützung, so hatte die Bundesregierung nach der damaligen Fassung von Artikel 29 des Grundgesetzes die künftige Landeszugehörigkeit des betreffenden Gebietes zu regeln und diese Regelung musste dann einem Volksentscheid in dem betroffenen Landesteil unterworfen werden. Das galt für alle Volksbehren. In der Neufassung des Artikels 29 von 1969 wurden dann lediglich gtrennte Abstimmungstermine für Baden und die anderen erfolgreichen Volksbegehren festgelegt. (nicht signierter Beitrag von 84.173.3.41 (Diskussion) 10:42, 6. Jan. 2014 (CET))
Das ist der von dir inkriminierte Satz:
Daraufhin trugen sich 15,1 % der badischen Stimmberechtigten in die Listen für eine Änderung des Gebietszustands ein.
Der stimmt doch. So viele Stimmberechtigte haben sich in die Listen eingetragen. Das führte dann am 7. Juni 1970 zum Volksentscheid (reichlich spät). MfG Harry8 12:40, 6. Jan. 2014 (CET)
Mir geht's nur darum festzustellen, dass zwischen den Begehren in Baden und anderen Gebietsteilen keinerlei Unterschied besteht. Dass die Volksentscheide sehr spät angesetzt wurden, ist oft beklagt worden (s. auch Hessenurteil), aber das ist nun mal eine Tatsache. Meines Erachtens wurden die Entscheide bewusst verschleppt, aber das gehört nicht in den Artikel, der ansonsten den Ablauf korrekt darsellt (s. auch meine letzte Änderung).
Um es nochmal zu verdeutlichen: Das Volksbegehren in Baden wurde nur aufgrund des Urteils des Verfassungsgerichts nachgeholt. Auch bei den vorherigen Begehren mussten sich mindestens 10% der Abstimmungsberechtigten in Listen eintragen. Dass der Gesetzgeber 1969 für die Volksentscheide verschiedene Termine (1970 für Baden bzw. 1975 für die anderen Gebiete in denen erfolgreiche Volksbegehren stattgefunden hatten) festlegte spielt keine Rolle. (nicht signierter Beitrag von 84.173.3.41 (Diskussion) 13:20, 6. Jan. 2014 (CET))
Ich hatte nicht behauptet, dass es bei den anderen anders war. Aber nur bei Baden stand es falsch da. Wenn Du es bei den anderen auch drinhaben willst, dann schreibe es von mir aus dazu, aber richtig anstatt falsch. --Grip99 01:58, 7. Jan. 2014 (CET)
Was genau ist Deiner Meinung nach falsch? Umgekehrt wird ein Schuh daraus. Die von Dir wieder reingeschriebene Version ist falsch. Denn die 15,1% entschieden sich keineswegs "für die Änderung des Gebietszustands". Es war keinem von diesen 15,1% verwehrt, im Volksentscheid für den Status Quo und damit gegen eine Änderung des Gebietszustands zu votieren. Mit der Eintragung in die Listen für das Volksbegehren wurde nur das Anliegen "Volksentscheid" als solches unterstützt. (Auch wenn man natürlich davon ausgehen darf, dass deutlich über 90% der 15% tatsächlich für die Änderung des Status Quo waren.) Wenn Du an anderen Stellen ähnlichen Verbesserungsbedarf erkennst (diese Formulierung mit dem "Entscheiden" stand aber nur bei Baden), dann steht es Dir frei, dort auch zu verbessern, um die von Dir gewünschte Einheitlichkeit herzustellen. --Grip99 01:58, 7. Jan. 2014 (CET)
Natürlich entschieden sich 15,1 % für die Änderung des Gebietszustandes d.h. gegen die Vereinigung der 3 Länder Baden, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern zum neuen Land Baden-Württemberg im Jahre 1952 und für die Wiederherstellung des alten Landes Baden (wie vor 1945): "Volksbegehren auf Wiederherstellung des Landes Baden". Im Artikel heißt es:

[...] konnte in Gebietsteilen, deren Landeszugehörigkeit sich nach dem 8. Mai 1945 ohne Volksabstimmung geändert hatte, binnen eines Jahres nach Inkrafttreten des Grundgesetzes, durch Volksbegehren eine Änderung des Gebietszustandes gefordert werden (spezielle Neugliederung, Abs. 2). Sollte ein Volksbegehren durch Zustimmung von mindestens 10 % der betroffenen Bevölkerung zustande kommen, so musste die Bundesregierung die Vorschläge in ihren Gesetzentwurf zur Neugliederung aufzunehmen. Nach Annahme des Gesetzes, waren in jedem Gebietsteil, dessen Landeszugehörigkeit geändert werden sollte, Volksentscheide durchzuführen (Abs. 3).

Zur Verdeutlichung die entsprechenden Passage von Art. 29 i.d.F. vom 24. Mai 1949-20. August 1969/23. August 1969:

(2) [1] In Gebietsteilen, die bei der Neubildung der Länder nach dem 8. Mai 1945 ohne Volksabstimmung ihre Landeszugehörigkeit geändert haben, kann binnen eines Jahres nach Inkrafttreten des Grundgesetzes durch Volksbegehren eine bestimmte Änderung der über die Landeszugehörigkeit getroffenen Entscheidung gefordert werden. [2] Das Volksbegehren bedarf der Zustimmung eines Zehntels der zu den Landtagen wahlberechtigten Bevölkerung. [3] Kommt das Volksbegehren zustande, so hat die Bundesregierung in den Gesetzentwurf über die Neugliederung eine Bestimmung über die Landeszugehörigkeit des Gebietsteiles aufzunehmen. (3) [1] Nach Annahme des Gesetzes ist in jedem Gebiete, dessen Landeszugehörigkeit geändert werden soll, der Teil des Gesetzes, der dieses Gebiet betrifft, zum Volksentscheid zu bringen. [2] Ist ein Volksbegehren nach Absatz 2 zustandegekommen, so ist in dem betreffenden Gebiete in jedem Falle ein Volksentscheid durchzuführen. (4) [1] Soweit dabei das Gesetz mindestens in einem Gebietsteil abgelehnt wird, ist es erneut bei dem Bundestage einzubringen. [2] Nach erneuter Verabschiedung bedarf es insoweit der Annahme durch Volksentscheid im gesamten Bundesgebiete. http://lexetius.com/GG/29#2 (nicht signierter Beitrag von 192.31.22.78 (Diskussion) 17:35, 7. Jan. 2014 (CET))

Ok, aber dann forderten oder begehrten die 15,1% allenfalls. Sich "entscheiden" für oder gegen die Gebietszugehörigkeit konnten sie in diesem Stadium nicht. Denn diese "Entscheidung" war - wie der Name schon sagt - dem Volksentscheid vorbehalten. Eine "Entscheidung" setzt zwei Alternativen voraus, wie dies bei den Entscheiden von 1951 und 1970 der Fall war. 1956 gab es keine solche Alternative. Keiner, der am Volksbegehren teilnahm, hatte in der Eintragungsliste irgendeine Entscheidungsmöglichkeit in punkto Gebietszugehörigkeit. De facto erst recht nicht, s.o.. Entscheiden konnte man sich, ob man teilnimmt oder nicht, das war alles. Selbst wenn 100% das Volksbegehren unterstützt hätten, wäre damit keine Entscheidung über die Ausgliederung Badens gefasst gewesen.
Worum es mir vor allem bei meiner angeblich überflüssigen und in Wahrheit durchaus nötigen Änderung ging, ist die Tatsache, dass man aus der alten Formulierung überhaupt nicht ohne Zusatzwissen entnehmen konnte, dass bei einer "Entscheidung" (die eben tatsächlich keine war) eine scheinbare 15%-Minderheit erfolgreich war. Das hast Du inzwischen durch Deine stillschweigende Selbstkorrektur immerhin etwas klarer gestellt. Aber mein Einwand aus dem vorigen Absatz besteht immer noch. Übrigens, lies bitte mal Hilfe:Signatur. --Grip99 22:51, 12. Jan. 2014 (CET)
Ich halte den Streit um das "entscheiden" ein bisschen für Wortklauberei. Entscheiden kann ich mich auch, indem ich für eine Sache (oder Person) Partei ergreife und aktiv dafür abstimme. Es stimmt allerdings, dass gerade bei dieser komplizierten und nur für wenige interessanten Materie viel Zusatzwissen von nöten ist, um einigermaßen durchzublicken. Ich hoffe, die Änderungen haben dies jetzt etwas verständlicher gemacht.--192.31.22.78 09:39, 13. Jan. 2014 (CET)
Ich halte den Streit um das "entscheiden" ein bisschen für Wortklauberei.
Dann lass ihn bleiben. Ich habe jetzt geändert, in dieser Form müsste es auch für Dich (und den Rest der Welt) akzeptabel sein. --Grip99 01:37, 16. Jan. 2014 (CET)
Damit kann ich leben. :-)--192.31.22.78 14:47, 16. Jan. 2014 (CET)

Erstaunliche kleine Grenzänderung DDR/Bayern 1976

Es gab auch eine erstaunliche kleine Grenzänderung zu Gunsten Bayerns und zu Lasten der DDR:

Kleinlichtenhain, ein Weiler, der zur Gemeinde Lichtenhain bei Gräfenthal im Kreis Neuhaus am Rennweg, Bezirk Suhl, Deutsche Demokratische Republik, gehörte, wurde im Jahr 1976 in die Gemeinde Kleintettau, Landkreis Kronach, Oberfranken, umgegliedert. MfG Harry8 13:48, 3. Mai 2014 (CEST)

Wo finde ich diesen Weiler denn? Selbst auf TK10 (BfN-Dienst "Schutzgebiete) finde ich da nix. War das wirklich ein Weiler oder nur eine Gemarkung/Wüstung?
Mir erschiene es auch nicht sehr logisch, wenn die DDR da Leute nach BY hätte auswandern lassen ... --Elop 14:27, 3. Mai 2014 (CEST)
Oh sorry, ich habe vergessen, Kleinlichtenhain zu verlinken.
Lies dir bitte auch die Beiträge aus der Zeit durch. Da sieht man, was es alles gibt/gab, was eigentlich nicht sein kann/konnte. MfG Harry8 14:30, 3. Mai 2014 (CEST)
Übrigens: Kleinlichtenhain ist ja nun mit Kleintettau längst zusammengewachsen und gehört ja jetzt auch zu Kleintettau bzw. zum Markt Tettau. MfG Harry8 14:32, 3. Mai 2014 (CEST)
Vielen Dank für diesen Artikel - das ist einfach nur klasse!
Ich nehme mal an, die Bewohner der drei Häuser pflegten ihre Autos außerhalb ihrer Grundstücke zu parken? --Elop 15:02, 3. Mai 2014 (CEST)

Werner Rutz

Mehrere Neugliederungsmodelle sind mit dem Namen Rutz verbunden. Es wird nicht deutlich, wer das ist bzw. mit welcher Qualifikation er diese Modelle erzeugt hat. --84.135.153.218 23:24, 16. Aug. 2013 (CEST)

Werner Rutz, deutscher Hochschullehrer a. D. am Geographischen Institut der Ruhr-Universität Bochum (nicht signierter Beitrag von 84.173.64.151 (Diskussion) 14:19, 18. Aug. 2013 (CEST))
Kann man doch anhand de angegebenen Quellen erschließen...-- Leif Czerny 12:07, 25. Jul. 2014 (CEST)

"Fazit"

Dieses "Fazit" ist, wie ich glaube, für eine Enzyklopädie unpassend und spiegelt ausschließlich die Meinung des Autors wieder. Dass eine Neugliederung des Bundesgebiets "vor allem am mangelnden Willen und Interesse in Politik und Bevölkerung" scheitert, kann beispielsweise allenfalls als kühne Behauptung aufgefasst werden. Ich bitte daher, dass dieser Teil korrigiert oder entfernt wird. (nicht signierter Beitrag von 88.73.108.253 (Diskussion) 00:21, 2. Jan. 2014 (CET))

Ich finde aber, dass das Fazit genau richtig formuliert ist. Meine Begründung:
Die Bevölkerung der jeweils betroffenen Länder muss einem Landeswechsel zustimmen.
Wird die Bevölkerung des Saarlandes einem Zusammenschluss mit dem Nachbarland Rheinland-Pfalz zustimmen?
Wird die Bevölkerung Bremens einem Zusammenschluss mit dem Nachbarland Niedersachsen zustimmen?
Wird die Bevölkerung Hamburgs einem Zusammenschluss mit Schleswig-Holstein zustimmen?
Wohl kaum, und darum betreiben auch die Politiker derzeit keine Länderfusionen. Auch im Fall Berlin/Brandenburg sollte es ja einen neuen Anlauf zu einer Fusion geben. Davon ist nichts zu sehen. Es würde wohl auch weiterhin keine Zustimmung von Seiten der Bevölkerung geben.
Also ist das Fazit nicht falsch.
Oder hast du Belege, die für die gegenteilige Annahme sprechen? MfG Harry8 00:34, 2. Jan. 2014 (CET)
Übrigens wäre es nach den heutigen Bestimmungen im Grundgesetz nicht einmal zur Bildung des Landes Baden-Württemberg gekommen. Statt der einzigen gelungenen Länderfusion hätten wir dort noch die Länder Baden, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern. MfG Harry8 00:39, 2. Jan. 2014 (CET)
Das mag ja schon richtig sein, aber man sollte diese Bewertung im Artikel durch eine externe Quelle belegen. --Grip99 01:45, 2. Jan. 2014 (CET)
"Belege" lassen sich in der einschlägigen wissenschaftlichen und politischen Diskussion ohne weiteres finden. Nur einige wenige Beispiele (Hervorhebungen von mir):

Seit Gründung der Bundesrepublik ist die Aufgabe, im westlichen Teil des verkleinerten Nachkriegsdeutschlands eine ausgewogene föderative Gebietsstruktur herzustellen, nicht gelöst worden. Denn jede Gebietsveränderung hat im parlamentarischen, parteiendominierten Staat auch eine Umverteilung politischer Macht zur Folge. Als sich 1994 die gemeinsame Verfassungskommission nicht zu der Empfehlung durchringen konnte, die Ländergebietsreform in den Rang eines Verfassungsauftrages zurückzuführen, war auch diese Chance vertan. Der politische Wille, das Bundesgebiet nach den in Art. 29 GG genannten Richtbegriffen neu zu gliedern, ist also nach wie vor nicht vorhanden. http://www.ruhr-uni-bochum.de/rubin/rbin2_96/rubin5.htm

"Mit Ausnahme der gesondert in Art. 118 GG vorgesehenen Neuregelung im Südwesten, mit der 1952 die Länder Württemberg-Baden (US-Zone) sowie Württemberg-Hohenzollern und (Süd-)Baden (französische Zone) zu Baden-Württemberg verschmolzen wurden, blieb das Vorhaben 'Neugliederung der Bundesländer' auch dieses Mal hoffnungslos stecken - ein klassisches Beispiel von Politikversagen." (Seite 212) http://www.neugliederung-bundesgebiet.de/pro-und-contra-l%C3%A4nderfusion/hans-herbert-von-arnim/

Die frühen Befunde der Ernst-Kommission sind fachwissenschaftlich nicht in Frage gestellt worden. Die danach erforderliche Neugliederung ist vielmehr am politischen Willen gescheitert. http://www.arl-net.de/sites/default/files/arl_erbguth.pdf

Der Nordstaat ist derzeit nicht mehrheitsfähig. Gerade in Zeiten zunehmender Globalisierung und europäischer Integration suchen die Menschen Sicherheit. Diese finden sie in den ihnen vertrauten Gemeinden, Regionen und Ländern. http://www.arl-net.de/sites/default/files/arl_hasenritter.pdf

Die Aussagen des Fazits bewegen sich also durchaus im Rahmen. (nicht signierter Beitrag von 84.173.45.3 (Diskussion) 16:29, 3. Jan. 2014 (CET))

Danke fürs Suchen. Für "Politik" würde ich diese Belege als allemal ausreichend ansehen, solange keiner Belege für die gegenteilige Auffassung bringt. Für "Bevölkerung" allerdings noch nicht ganz. Aber da wird man im Gefolge der gescheiterten Fusion Berlin-Brandenburg bestimmt auch gewichtige Kommentare finden. --Grip99 01:54, 7. Jan. 2014 (CET)
Sehr aufschlussreich in vielerei Hinsicht ist diese Dokumentation des Politologen Michael Scheithauer: http://www.demokratie-beleben.com/wp-content/uploads/Anlage_1_Laenderneugliederung.pdf .--84.173.24.84 10:37, 13. Jan. 2014 (CET)
Das wirft aber in punkto Meinung der Bürger eher neue Frage auf. Auf S.9 steht zwar über die landsmannschaftliche Verbundenheit von Sachsen bzw. Brandenburgern, aber auf S.11 heißt es: "Nach den Ergebnissen der Studie "Bürger und Föderalismus" der Bertelsmann Stiftung im Jahr 2008 steht die Öffentlichkeit einer Länderneugliederung durchaus aufgeschlossen gegenüber. "Demnach ist nicht das Bundesland, sondern die kommunale Ebene der wichtigste Identifikationsanker der Bürger." Ein Viertel der befragten hält die Bundesländer gar für überflüssig und glaubt, dass sich Bund und Europäische Union mit den wichtigeren Fragen befassen. In Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen kann jeder vierte Bürger keine besonderen Merkmale nennen, die er seinem Bundesland zuschreiben würde. Glaubt man den Ergebnissen der Studie, dann wäre sicherlich nicht nur eine Fusion der Länder in den bestehenden Grenzen möglich; es wären sogar grundlegend neue Ländergrenzen in Deutschland denkbar." --Grip99 01:39, 16. Jan. 2014 (CET)
Da steht auch wieder (allerdings unbelegt): "Viele Bürger für Länderfusionen." --Grip99 01:13, 20. Jan. 2014 (CET)
Dass (in dieser Studie) in Viertel der Befragten die Bundesländer für überflüssig hält, anderseits 'die Öffentlichkeit' einer Länderneugliederung durchaus aufgeschlossen gegenüber steht, ist vielleicht nur scheinbar ein Widerspruch. Vielen Menschen ist wohl klar, dass auf Landesebene kaum noch gewichtige Entscheidungen fallen. Fusionen zu wenigen, aber schlagkräftigen Ländern könnten daran etwas ändern.--192.31.22.78 17:13, 21. Jan. 2014 (CET)
Ein Viertel der Befragten ist eine ziemliche Minderheit, zumal man davon ausgehen kann, daß unter den übrigen drei Vierteln sehr viele mit Herzblut an ihren Bundesländern hängen. (Und ja, es geht hier unter anderem um Herzblut, nicht nur um irgendwelche Zweckmäßigkeitserwägungen.)--131.159.0.47 22:52, 28. Jul. 2014 (CEST)

Vielen Menschen ist wohl klar, dass auf Landesebene kaum noch gewichtige Entscheidungen fallen. Das ist ein großer Irrtum. So liegt der gesamte Bildungsbereich in der Hand der Länder. Schon jetzt gibt es sehr große Unterschiede zwischen einzelnen Ländern, was die Bildungserfolge der Kinder betrifft. Da braucht man nur Eltern nach einem Landeswechsel nach den Unterschieden zu fragen. Nicht so wichtig? Auch die Frage der inneren Sicherheit und das gesamte Gerichtswesen mit Ausnahme der Bundesgerichte befindet sich in Länderhand. Nicht so wichtig? Wohl kaum. So gibt es noch weitere Dinge, die einem erst auffallen, wenn sie angesprochen werden oder wenn man sich besondere Gedanken macht: das Hochschulwesen, die Universitätskliniken, der Verkehr (teilweise) usw. Alles das ist nicht so wichtig? MfG Harry8 00:51, 29. Jul. 2014 (CEST)

Bei dieser etwas provokanten Behauptung ging es nicht um die Aufgaben, die den Ländern vom Grundgesetz zugewiesen wurden, sondern um die Tätigkeit der Landesregierungen und -parlamente. Und denen wird in der Öffentlichkeit ein geringer Stellenwert im politischen System der Bundesrepublik Deutschland beigemessen. Natürlich wird der Föderalismus im Bereich des Schulsystems geradezu offenkundig und genau da setzt auch die meiste Kritik an. So gut wie niemand kann verstehen, dass ein Umzug von einem Bundesland in ein anderes gravierende Folgen für den Schulerfolg seiner Kinder haben kann. Im Falle von Ballungsräumen genügt ja schon ein Wechsel von wenigen Kilometern, um sich mit komplett anders strukturierten Lehrplänen und Schularten auseinander setzen zu müssen. Da erreichen alle Abkommen zwischen den Ländern der Bundesrepublik zur Vereinheitlichung relativ wenig. Mit einer Neugliederung wären aber zumindest die Probleme in Ballungsräumen beseitigt und schließlich wären die Schulsysteme von 6 oder 7 Ländern leichter unter einen Hut zu bringen als die von 16.

Die Bundeszentrale für politische Bildung schreibt zum Thema "Zukunft des Föderalismus": "Gegenüber der EU und dem Bund sitzen alle Länder im selben Boot. Die Zukunft des deutschen Föderalismus hängt vor allem von der Entwicklung des Verhältnisses der Länder zu diesen größeren politischen Einheiten ab. Die deutschen Länder kämpfen darum, ihre Autonomie und ihre Zuständigkeiten zu bewahren. Die Föderalismusreform von 2006 hat anerkannt, dass dies eine Forderung des Grundgesetzes ist, und hat Kompetenzen an die Länder zurückgegeben. Aus Sicht der Länder sind damit aber noch nicht alle Probleme gelöst.

Die schleichende Aushöhlung ihrer Zuständigkeiten durch die politische Praxis der EU-Kommission scheint schwer aufzuhalten zu sein.

[...] Die Länder können nur unerheblich aus eigener Kraft Steuern erheben, ihre Ausgabenhoheit wird durch Gebote des Einsparens und das Verschuldungsverbot beschränkt. Dies führt auch zu Konflikten zwischen den Ländern, wenn die einen abgeben müssen, aber selbst sparen sollen, und die anderen nicht wissen, wie sie in Zukunft ihren Pflichtaufgaben nachkommen sollen. Allen Ländern stehen wachsende Pensionslasten für ihre Beamten ins Haus. Das Jahr 2019, wenn die bisherigen Vereinbarungen des Finanzföderalismus auslaufen, wird für den deutschen Föderalismus entscheidend sein.

[...] Ein Dauerthema der Föderalismusreform ist die Länderneugliederung, ein weiteres das Bund-Länder-Verhältnis. Die Länder können einem grundlegenden Dilemma nicht entrinnen: Sie pochen einerseits zu Recht auf ihre Staatsqualität und ihre Eigenständigkeit, die ihnen das Grundgesetz gewährt. In der Tagespolitik sind sie aber andererseits häufig auf die Zusammenarbeit mit den anderen Ländern und vor allem mit dem Bund angewiesen, der eher die finanziellen Möglichkeiten hat, den Ländern bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zu helfen. Selbstbewusste Länder sind eine Bereicherung der Demokratie, weil sie der gesamtdeutschen Sichtweise von Politik die bürgernahe, regionale hinzufügen. Die Sorge, dass dies nicht von jedem Deutschen so gesehen wird und dass die Länder für den Politikbetrieb aus der Sicht von EU und Bund teilweise aufhaltende Folklore sind, ist dennoch nicht ganz unberechtigt. http://www.bpb.de/izpb/160181/zukunft-des-foederalismus--84.173.8.156 10:34, 29. Jul. 2014 (CEST)

Reichskreise, Bundesländer

Hätte die Geschichte einen anderen Gang genommen, hätte sich aus dem HRR vielleicht die heutige BRD entwickelt, und aus den Reichskreisen die Bundesländer, aus den Reichs- und Kreisständen die weiteren Gebietskörperschaften ähnlich den heutigen Bezirken, Regionen, Landkreisen und Gemeinden. Dann wäre z. B. aus dem Schwäbischen Kreis das Bundesland "Schwaben" geworden, gelegen zwischen Straßburg und Augsburg, Karlsruhe und Bregenz. Aber solche möglichen Entwicklungslinien, solche Was-wäre-wenn-Spielchen lassen sich vermutlich nicht mit historiographischen Methoden fassen. Seltsam, dass keiner der zahlreichen Neugliederungsvorschläge auf die ehemalige Struktur der Reichskreise Bezug nimmt. Immer noch bestimmt Napoleon (zusammen mit den ehemaligen Besatzungsmächten) wesentlich die innere Struktur Deutschlands :-))) --85.179.201.64 19:07, 25. Okt. 2013 (CEST)

Das 17-Länder-Modell von Rutz geht zumindest partiell in jene Richtung. Natürlich ohne die Unmengen an Exclaven ... --Elop 19:45, 25. Okt. 2013 (CEST)
Da wären doch eher die Herzogtümer als Modell angebracht, schließlich entwickelten sich in diesen Grenzen die deutschen Dialekte, die noch heute kulturell verbinden. --Oltau  20:03, 25. Okt. 2013 (CEST)
Die Anmerkung zu den Reichskreisen ist gut, aber auch nicht das Universal-Heilmittel, da sie oft nicht zusammenhängende und somit in der Ausdehung sehr große und sehr zerstückelte Gebiete umfassen. Die Modelle von Rutz zweifle ich mittlerweile stark an, weil sie ganzheitliche Ansätze vermissen lassen und letztendlich nur völlig neue künstliche Grenzziehungen bedeuten würden. Gerade das 17-Länder-Modell mit seinen sehr unterschiedlich großen Bundesländern und der unsinnigen extremen Aufsplitterung von Baden-Württemberg spricht nicht gerade für eine professionellen und zielführenden Ansatz. Der Ansatz über die Dialekte ist sehr vielversprechend, weil sie sich interessanterweise sehr stark mit den heutigen Wirtschaftsräumen der Europäischen Metropolregionen decken. Das Europa der Regionen läßt grüßen. Ich habe das mal als Laie ansatzweise durchführt: Neugliederung anhand kulturräumlicher Zuordnungen--MartinTruckenbrodt (Diskussion) 17:27, 6. Okt. 2014 (CEST)

Volksbegehren Mitteldeutschland

Übrigens: Am 26. September 2013 hat in Leipzig die Unterschriftensammlung für ein Volksbegehren gemäß Artikel 29 Abs. 4 Grundgesetz im Siedlungs- und Wirtschaftsraum Halle-Leipzig begonnen. (http://www.neugliederung-bundesgebiet.de/volksbegehren-mitteldeutschland/) (nicht signierter Beitrag von 84.173.3.41 (Diskussion) 13:20, 6. Jan. 2014 (CET))

Einige Pressestimmen:
http://www.sonntagsnachrichten.de/index.php/redaktion/607-neue-mitte-bis-2020
http://www.volksstimme.de/nachrichten/sachsen_anhalt/1115222_Laenderfusion-Rothes-Reich.html
http://www.dw.de/kann-sich-deutschland-16-bundesl%C3%A4nder-leisten/a-17147600--84.173.19.156 13:03, 19. Jan. 2014 (CET)
Unterschriftensammlungen gibt es viele. Hier sollten schon mehr konkrete Ergebnisse vorliegen, damit es in den Artikel einbezogen werden kann.--Zarbi (Diskussion) 21:58, 19. Jan. 2014 (CET)
Mag sein, aber keine die ein Verfahren nach Art. 9 Abs. 4 in Gang setzen soll. Dennoch ist es sicher noch zu früh, darauf im Artikel Bezug zu nehmen.--192.31.22.78 17:14, 21. Jan. 2014 (CET)

Gibt es hierzu etwas Neues? MfG Harry8 15:06, 3. Mai 2014 (CEST)

Es gibt wohl Infostände an denen die beiden Initiatoren des Volksbegehrens Bürgerbriefe verteilen: https://www.facebook.com/LeipzigerInternetZeitung/posts/717770708261052?stream_ref=10.--84.173.23.143 16:42, 3. Mai 2014 (CEST)
Auf dieser Seite kann der jeweils aktuelle Zustand der Unterschriftensammlung abgerufen werden:

http://www.neugliederung-bundesgebiet.de/volksbegehren-mitteldeutschland/infostand-volksbegehren/

Am 12. Juli 2014 waren es 3.239 Unterschriften - also knapp die Hälfte der für ein Volksbegehren erforderlichen 7000 Unterschriften sind gesammelt. --84.173.38.34 08:35, 15. Jul. 2014 (CEST)

Mittlerweile wird nicht mehr die Vollfusion der drei Länder gefordert. Zumindest für den ostfälischen Norden Sachsen-Anhalts und das fränkische Südthüringen werden seit Mitte 2014 bei einer Abstimmung Wahlmöglichkeiten empfohlen. Weitere Kandidaten dafür wären das Eichsfeld und Niederschlesien. --MartinTruckenbrodt (Diskussion) 17:34, 6. Okt. 2014 (CEST)

Niederschlesien? Oder Oberlausitz? --Elop 16:14, 8. Okt. 2014 (CEST)
Der Prozess der Theorie-Findung ist wohl hier noch nicht abgeschlossen: Die Bezeichnung "der ostfälischen Norden Sachsen-Anhalts" impliziert ja eine Orientierung zu den anderen Teilen Ostfalens in Niedersachsen. Diese Orientierung und das ostfälische Element trifft ja eher für den Westteil Sachsen-Anhalts zu. Genauso gut kann man den Nordteil Sachhsen-Anhalt als altbrandenburgisch oder altpreußisch bezeichnen und Belege für eine Verbundenheit mit Brandenburg finden.--Zarbi (Diskussion) 16:58, 8. Okt. 2014 (CEST)

Regionale Initiativen

Vielleicht sollte man auch erwähnen, dass es immer wieder einzelne Gemeinden gibt, die aus kulturellen oder finanziellen Gründen das Bundesland wechseln wollen. z.b: Vereinigung von Ulm und Neu-Ulm Südthüringen will nach Bayern Franken wollen nach Thüringen Ich denke, es macht Sinn, sowas mal an einer Stelle zu sammeln. --84.190.208.46 13:03, 27. Apr. 2014 (CEST)

Während diese Initiativen alle eher wenig Auswirkungen hatten, gab es 2009 tatsächlich einmal eine Grenzkorrektur zwischen zwei Bundesländern: Teil von Hessen an NRW --91.63.217.11 15:45, 30. Apr. 2014 (CEST)

Das hier besprochene Thema der Neugliederung des Bundesgebietes hat wohl primär solche Umstrukturierungen zum Gegenstand, die generell das föderale System verändern. Es geht bei allen Überlegungen um das Neu-Entstehen / den Zusammenschluss bzw. die Auflösung von Bundesländern. "Übertritte" einzelner Gemeinden bzw. von Teilen davon sind etwas ganz anderes. Dessen unbenommen, täte uns eine übersichtliche Zusammenstellung dieser Gebietsveränderungen gut.--Thomas Binder, Berlin (Diskussion) 16:27, 30. Apr. 2014 (CEST)

Ich schließe mich dem an, dass Gebietsänderungen und Neugliederung zwei Dinge sind und dass Gebietsänderungen zusammengestellt werden sollten. Skeptisch bin ich aber bei politischen Initiativen, da ist auch viel getöse dabei. Ich kenne auch nur eine Grenzänderung eines bewohnten Gebiets zwischen RLP und dem Saarland, hier: Herchweiler#Geographie

HeinzWörth (Diskussion) 17:15, 1. Mai 2014 (CEST)

Diese Gebietsänderungen beruhen auf Art. 29 Abs. 7, wo es heißt: "Sonstige Änderungen des Gebietsbestandes der Länder können durch Staatsverträge der beteiligten Länder oder durch Bundesgesetz mit Zustimmung des Bundesrates erfolgen, wenn das Gebiet, dessen Landeszugehörigkeit geändert werden soll, nicht mehr als 50.000 Einwohner hat." Die anderen Beispiele sind eher Kuriositäten, die in diesem Rahmen nichts zu suchen haben, solange es nicht zu einem Staatsvertrag zwischen den beteiligten Ländern gekommen ist.--84.173.23.143 12:31, 3. Mai 2014 (CEST)

An der Bayerisch-Baden-Würtembergischen Grenze gibt es wohl sogar Bürger, die aufgrund von unklaren Grenzen in ihrem Wahlrecht eingeschränkt sind: Verwirrung an der Iller Grenze, Wegen Grenze: Nur die halbe Gemeinde darf wählen Das fände ich in diesem Zusammenhang schon sehr erwähnenswert! Davon abgesehen noch ein Beispiel für eine Gemeinde, die das Bundesland wechseln möchte: Gemeindewechsel: Eine Einladung an Staufenberg --79.208.71.223 10:46, 1. Mai 2014 (CEST)

Vor allem Thüringen scheint anfällig vor sowas zu sein: Thüringer Eichsfeldkreis möchte zu Niedersachsen gehören, Der zweite Versuch zum Altenburger Länderwechsel. Aus Norddeutschland kenne ich nur eine solche Bewegung: Gemeinde kämpft um Länderwechsel Wismar-Hansfelde will nach Mecklenburg. --84.190.199.139 14:43, 3. Mai 2014 (CEST)

Zu Hansfelde: Die Gemeinde Wismar gehörte zu denjenigen, die von Mecklenburg-Vorpommern nach Brandenburg gewechselt sind (s. u. am 1. August 1992). Der Ortsteil Hansfelde liegt im Norden der Gemeinde im äußersten Norden Brandenburgs. Der Internetbeitrag ist allerdings von 2007. Bis jetzt ist da nichts geschehen. MfG Harry8 14:51, 3. Mai 2014 (CEST)
Beim Bekanntwerden der Pläne einer Kreisgebietsreform in Thüringen, wollten spontan drei Landkreise die Landeszugehörigkeit geändert wissen, Hildburghausen und Sonneberg zu Bayern und Eichsfeld zu Niedersachsen. Hildburghausen und vor allem Sonneberg wären allerdings die einwohnerschwächsten Landkreise in Bayern, wo derzeit der Landkreis Lichtenfels der einwohnerschwächste ist. Ob die beiden in Bayern ohne eine Gebietsreform davongekommen wären, ist fraglich, auch wenn der Freistaat Bayern derzeit trotz seiner kleinen Landkreise keine Gebietsreform plant. Der Landkreis Eichsfeld hätte da wohl mit seinen etwa 100.000 Einwohner in Niedersachsen eine Überlebenschance, aber dort gibt es auch Überlegungen für Kreiszusammenschlüsse. MfG Harry8 15:00, 3. Mai 2014 (CEST)
Hier sei erwähnt, dass die größten Teile der heutigen Landkreise Sonneberg und Hildburghausen streng genommen Teil des historischen Coburger Landes sind, auch wenn diese Zuordnung im heutigen Sprachgebrauch nicht mehr üblich ist. Das gemeinsame Gebiet entspricht der Pflege Coburg und im Wesentlichen dem Vebreitungsgebiet des Itzgründischen. Das nordwestlich daran anschließende Henneberger Land ist eher in Richtung des heutigen Unterfranken orientiert. --MartinTruckenbrodt (Diskussion) 17:45, 6. Okt. 2014 (CEST)
Coburger Land? Ich würde eher Henneberger Land sagen, zumindest für Kreis Hibu. Sonneberg und Coburg natürlich nur temporär. --Elop 16:10, 8. Okt. 2014 (CEST)
Die Chance von Altenburg wurde wohl 1990 vertan, als der Kreistag gegen den Wunsch der Bevölkerung für Thüringen und gegen Sachsen votiert hat. MfG Harry8 15:04, 3. Mai 2014 (CEST)
Siehe aber auch den obigen Abschnitt Volksbegehren Mitteldeutschland. MfG Harry8 15:09, 3. Mai 2014 (CEST)

Die Änderungen vom 25. Oktober

"Besonders auffällig am Heiligen Römischen Reich (bis 1806) war seine „extreme Zersplitterung“, was die Gebietsstruktur angeht". - Also schwerfälliger geht's wohl nimmer.Die folgenden Sätze sind auch nicht schöner. Beispiel: " Einige größere deutsche Staaten konnten teilweise die Gelegenheit nutzen, sich selbst zu vergrößern." Hä?

"1919 wurde eine Neugliederung Deutschlands wieder diskutiert, ..." Sie wurde nicht wieder zum, sondern zum ersten Mal diskutiert.

"Vor allem Preußen, dass zwei Drittel des Reiches ausmachte, ..." das!

Usw. Also, was soll das Ganze? Nur weil jemand besondere Rechte besitzt, kann er jeden Mist zusammenschreiben und sich auch noch selbst absegnen. So wird das nix.--84.173.7.212 14:24, 26. Okt. 2014 (CET)

Das Sichterrecht ist soo schwer nicht zu erlangen. Aber Ziko kann ja auf den Protest hin etwaige Ergänzungen ohne so drastische Änderungen des Textes einfügen. --Elop 16:53, 26. Okt. 2014 (CET)
Hallo IP, nur weil du nicht angemeldet bist, ist das kein Grund, ausfallend zu werden. Die Neugliederung war schon 1848 ein Thema. --Z. (Diskussion) 17:30, 26. Okt. 2014 (CET)
Das war sogar schon viel früher ein Thema: "Vor zweihundert Jahren hat der Reichsfreiherr vom und zum Stein versucht, das Deutsche Reich in sechs Kreise zu gliedern. Er ist gescheitert. Manche Dinge brauchen viel Zeit. Es ist Zeit". (http://www.sueddeutsche.de/politik/bundeslaender-bundeslaender-minus-x-1.2187407). Aber das sind historische Gedankenspielereien, die nichts mit dem Lemma zu tun haben.--84.173.18.178 10:56, 29. Okt. 2014 (CET)
Vielleicht habe ich ein bisschen überreagiert aber die Änderungen waren sehr unbeholfen formuliert, das passt einfach nicht in einen enzyklopädischen Text und hat mich doch sehr gestört. Hier geht es um einen verfassungsrechtlichen Begriff und von einer Neu-Gliederung des Reiches wird erst 1919 in der Weimarer Verfassung gesprochen. Die angesprochenen Gebietsänderungen davor fallen einfach nicht unter diesen verfassungsrechtlichen Begriff. Wie auch immer, ich habe den Text jetzt nochmals geändert und dabei viele der Änderungen übernommen. (nicht signierter Beitrag von 84.173.11.124 (Diskussion) 22:03, 26. Okt. 2014 (CET))
Das HRR war kein Bundesstaat, demzufolge gab es dort auch nichts neu zu gliedern i.S.d. Lemmas. Ich erachte diese Ergänzungen als Theoriefindung. Benatrevqre …?! 10:26, 27. Okt. 2014 (CET)
Völlig richtig! Trotzdem kann eine etwas ausführlichere Schilderung der Territorialgeschichte Deutschlands im Sinne einer Vor-Geschichte zum Neugliederungsartikel nicht schaden. Ich halte die zugefügten Details über die Diskussionen in der Nationalversammlung für etwas zuviel des Guten, denn da wurde sehr viel diskutiert, und letzlich ist die Nationalversammlung und mit ihr die Verfassung von 1849 ja auch gescheitert.--84.173.11.124 11:50, 27. Okt. 2014 (CET)

Liste von Ländergrenzenänderungen

Hier stelle ich mal eine Liste mit Ländergrenzenänderungen zusammen. Es werden nur größere Änderungen aufgelistet. Alle Angaben betreffen die Zeit seit dem 23. Mai 1949:

  • 1950, 15. Oktober:
Vergrößerung des Landkreises Niederbarnim, DDR, um den Stadtteil Stolpe-Süd von Berlin (West) (!)
grober Unfug, Stolpe-Süd wechselte nie aus der SBZ nach Berlin oder zurück--Definitiv (Diskussion) 20:55, 11. Mär. 2024 (CET)
  • 1951, 1. Februar:
Vergrößerung von Berlin (Ost) um den Westen des Stadtteils Staaken von Berlin (West) (später im Kreis Nauen, DDR, zunächst als Ortsteil von Falkensee, ab 1971 als selbstständige Gemeinde Staaken) (!)
  • 1969, 1. Oktober:
Vergrößerung der Stadt Hamburg um die Inseln Neuwerk und Scharhörn der kreisfreien Stadt Cuxhaven, Niedersachsen
  • 1971, 1. Oktober:
Vergrößerung des Kreises Minden, Nordrhein-Westfalen, um die Gemeinde Frille (Landkreis Schaumburg-Lippe) des Landkreises Schaumburg-Lippe, Niedersachsen (Eingemeindung nach Frille [Kreis Minden])
  • 1990, 3. Oktober:
Neubildung der Stadt Berlin aus dem bisherigen Osten und dem bisherigen Westen der Stadt sowie der Gemeinde Staaken des Landkreises Nauen, Brandenburg (bisher Bezirk Potsdam), und eines Teils der Gemeinde Ahrensfelde (Berlin-Ahrensfelde) des Landkreises Bernau, Brandenburg (bisher Bezirk Frankfurt)
  • 1992, 1. April:
Vergrößerung des Landkreises Plauen, Sachsen, um Gemeinden der Landkreise Greiz, Schleiz und Zeulenroda, Thüringen
  • 1992, 1. August:
Vergrößerung
  • 1993, 30. Juni:
Vergrößerung des Landkreises Lüneburg, Niedersachsen, um die Gemeinden des Amtes Neuhaus des Landkreises Hagenow, Mecklenburg-Vorpommern
  • 1994, 1. August:
Vergrößerung des Landkreises Plauen, Sachsen, um den Ortsteil Cunsdorf der Gemeinde Schönbach des Landkreises Greiz, Thüringen (Bildung der selbstständigen Gemeinde Cunsdorf)

MfG Harry8 13:41, 3. Mai 2014 (CEST)

Kleine Ländergrenzenänderungen

Dazu die weiter oben schon genannten, eher kleinen Änderungen:

--84.190.199.139 14:37, 3. Mai 2014 (CEST)

Das sollte einen eigenen Artikel Liste von Ländergrenzenänderungen geben. --89.13.187.184 20:59, 25. Dez. 2014 (CET)

"Mitteldeutschland"

Hierher aus Artikel, da unausgegoren:

Aus dem südlichen Sachsen-Anhalt kam wiederholt die Initiative zur Bildung eines Bundeslandes „Mitteldeutschland“, wobei der Name, die Landeshauptstadt und die Gliederung unterhalb der Landesebene ungeklärt sind. Über eine Unterschriftensammlung, initiiert und organisiert vom Landtagsabgeordneten Bernward Rothe im Raum Halle (Saale)/Leipzig, soll über ein Volksbegehren für diesen Raum eine einheitliche Landeszugehörigkeit herbeigeführt werden.(ref)Volksbegehren Mitteldeutschland. Online auf http://www.neugliederung-bundesgebiet.de, abgerufen am 15. September 2015.(/ref) Ist das Begehren erfolgreich, muss der Bundestag in einer Frist von zwei Jahren entweder dem Ersuchen stattgeben oder eine Volksbefragung durchführen. Bei der Volksbefragung kann nach Art. 29 Abs.5 GG alternativ zur Vollfusion der Bundesländer Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen eine Teilfusion als Vorschlag unterbreitet werden. Dabei wird auch die Aufspaltung Sachsen-Anhalts erwogen.(ref)Volksbegehren will Halle abspalten. Online auf www.volksstimme.de, abgerufen am 03. September 2015.(/ref) Eine auf diesem Wege beschlossene Neugliederung des Bundesgebietes bedarf keiner zusätzlichen Legitimierung in einem obligatorischen Volksentscheid.

Wieso ist das unausgegoren? Dies trifft doch eher auf die aktuelle Formulierung im Artikel zu, denn da ::ist schlichtweg einiges falsch. Über ein Volksbegehren kann nach Art. 29 Abs. 4 und 5 eben kein Volksentscheid herbeigeführt werden, sondern nur eine Volksbefragung (s.u.). Und genauso steht es in meinem Vorschlag.
Es ist wieder mal das alte Lied, angemeldete Wikipedia-Nutzer haben per se Recht; eine nichtangemeldete IP nicht.
Auszug aus Art. 29:

Wird in einem zusammenhängenden, abgegrenzten Siedlungs- und Wirtschaftsraum, dessen Teile in mehreren Ländern liegen und der mindestens eine Million Einwohner hat, von einem Zehntel der in ihm zum Bundestag Wahlberechtigten durch Volksbegehren gefordert, daß für diesen Raum eine einheitliche Landeszugehörigkeit herbeigeführt werde, so ist durch Bundesgesetz innerhalb von zwei Jahren entweder zu bestimmen, ob die Landeszugehörigkeit gemäß Absatz 2 geändert wird, oder daß in den betroffenen Ländern eine Volksbefragung stattfindet. (5) Die Volksbefragung ist darauf gerichtet festzustellen, ob eine in dem Gesetz vorzuschlagende Änderung der Landeszugehörigkeit Zustimmung findet. Das Gesetz kann verschiedene, jedoch nicht mehr als zwei Vorschläge der Volksbefragung vorlegen. Stimmt eine Mehrheit einer vorgeschlagenen Änderung der Landeszugehörigkeit zu, so ist durch Bundesgesetz innerhalb von zwei Jahren zu bestimmen, ob die Landeszugehörigkeit gemäß Absatz 2 geändert wird. Findet ein der Volksbefragung vorgelegter Vorschlag eine den Maßgaben des Absatzes 3 Satz 3 und 4 entsprechende Zustimmung, so ist innerhalb von zwei Jahren nach der Durchführung der Volksbefragung ein Bundesgesetz zur Bildung des vorgeschlagenen Landes zu erlassen, das der Bestätigung durch Volksentscheid nicht mehr bedarf. http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_29.html (nicht signierter Beitrag von 165.225.72.106 (Diskussion) 11:31, 17. Sep. 2015 (CEST))

Vorschlag von Frido Wagener

Frido Wagener schlug bereits 1969 in seinem Buch Neubau der Verwaltung eine Neugliederung des damaligen Bundesgebietes vor. Dabei gab er auch eine möglichst optimale Untergliederung an:

Land Bezirks- und
Regionalverwaltung
Verwaltungssitz Landkreise kreisfreie
Städte
Norddeutschland in Hamburg Schleswig-Holstein Kiel 06 1 (KI)
Hamburg Hamburg 04 2 (HH, HL)
Bremen-Oldenburg Bremen 12 1 (HB)
Hannover-Braunschweig Hannover 12 2 (H, BS)
Rheinland-Westfalen in Düsseldorf Westfalen Münster 17 3 (MS, BI, DO)
Rhein-Ruhr Essen 03 6 (E, GE, BO, MH, OB, HER)
Rheinland Köln 11 9 (K, D, W, MG, AC, KR, DU, SG, RS)
Rheinland-Hessen in Mainz-Wiesbaden Kassel Kassel 07 1 (KS)
Rhein-Main Frankfurt am Main 07 2 (F, WI-MZ)
Rhein-Neckar Ludwigshafen-Mannheim 05 1 (MA-LU)
Rhein-Mosel Koblenz 08 0
Saar-Pfalz Saarbrücken 07 0
Baden-Württemberg in Stuttgart Württemberg Stuttgart 15 1 (S)
Baden Karlsruhe 10 1 (KA)
Bayern in München Main-Franken Würzburg 11 0
Franken-Oberpfalz Nürnberg 10 1 (N)
München München 19 2 (M, A)
Mitteldeutschland in Leipzig Sachsen Dresden 10 3 (L, DD, C)
Thüringen Erfurt 08 1 (EF)
Sachsen-Anhalt Magdeburg 10 2 (MD, HAL)
Berlin-Mecklenburg in Berlin Berlin-Brandenburg Berlin 08 1 (B)
Mecklenburg-Vorpommern Rostock 06 1 (HRO)

MfG Harry8 16:52, 21. Feb. 2015 (CET)

Das damalige Bundesgebiet? Mit dem gesamten Osten?
Das "in" je in der linken Spalte meint, wie ich vermute, die gedachte Hauptstadt?
Und wieso hat Rhein-Main nur 2 kreisfreie Städte? Heißt das, er wollte WI und MZ vereinigen und OF in F eingemeinden, analog MA-LU?
Welche 6 kreisfreien Städte in Rhein-Ruhr? DO, BO, E, DU, GE und MH-OB? --Elop 17:20, 21. Feb. 2015 (CET)
Das Abendessen kam dazwischen!
Die Ergänzungen zu Mitteldeutschland und Berlin-Mecklenburg stammen von mir (nach den Prinzipien von Frido Wagener), deshalb auch im Bearbeitungskommentar "ergänzt".
Wiesbaden und Mainz sollten zusammen eine Stadt bilden, ebenso Mannheim und Ludwigshafen. Davon hatte ich als Schüler schon Anfang der 1960er Jahre gehört. Wagener hat da also kursierende Ideen übernommen, was in meinen Augen ok ist.
Offenbach am Main wäre nicht mehr kreisfrei.
Es sieht für mich so aus, als seien Dortmund und Duisburg nicht Rhein-Ruhr, sondern Westfalen und dem Rheinland zugeordnet. Zu Rhein-Ruhr gehörten also nur Essen, Gelsenkirchen, Bochum. Mülheim an der Ruhr, Oberhausen und eine weitere Stadt (Herne?, Bottrop?). MfG Harry8 18:24, 21. Feb. 2015 (CET)
Übrigens:
Neu-Ulm käme zu Baden-Württemberg.
Ungefähr das baden-württembergische Gebiet des Verkehrsverbundes Rhein-Neckar gehört zu Rheinland-Hessen.
Der Landkreis Germersheim käme zu Baden-Württemberg.
Osnabrück könnte zu Rheinland-Westfalen oder zu Norddeutschland gehören, wäre aber auf keinen Fall kreisfrei. MfG Harry8 18:32, 21. Feb. 2015 (CET)
Bottrop hatte eine für die weitere Kreisfreiheit indiskutable Einwohnerzahl von unter 100.000 - Glabotki wird ja zu dem Zeitpunkt nicht erfunden worden sein.
Wenn Westfalen 3 kreisfreie Städte haben sollte, scheint Dortmund, wenn man mal Paderborn wegläßt (damals kaum über 100.000), neben Münster und Bielefeld realistisch. Man wollte zu der Zeit ja eh Kreisfreiheit erst ab 200.000 - ist nur eben bis heute nie in Bayern angekommen ... Habe mal die "sicheren" kreisfreien Städte ergänzt.
Die Pläne im Ruhrgebiet divergierten wohl. Neben dem - letztlich verworfenen - Zusammenschluß von RE und Herten, vielleicht auch mit Oer-Erkenschwick, war eine Zusammenlegung von HER und WAN, vielleicht sogar mit CAS, ja wohl eh lange angedacht.
Wenn man sich Seite 19 hier anschaut, waren viele 1975 umgesetzte Pläne in dem Jahr schon schon Mitte bis Ende 40 ...
Hast Du eine Karte zu dem Buch, die Du scannen könntest? --Elop 20:06, 21. Feb. 2015 (CET)
Recklinghausen könnte die sechste Stadt im Bezirk Rhein-Ruhr sein. Mit der Kreisfreiheit ab 200.000 Ew. war ein Postulat Wageners. Remscheid und Solingen und sicher auch Mülheim an der Ruhr hatten damals an die 200.000 Einwohner, zumindest mit Eingemeindungen. Herne, vielleicht auch Wanne-Eickel, waren Bochum zugedacht, auch Witten. Castrop-Rauxel sollte wohl zu Dortmund kommen. Mit den drei Rhein-Ruhr-Landkreisen sind wohl der Ennepe-Ruhr-Kreis, Recklinghausen und Dinslaken (erweitert) gemeint. MfG Harry8 21:27, 21. Feb. 2015 (CET)
Remscheid hatte nie an die 200.000 - höchstens mit Solingen zusammen! Die 3 großen R-Städte waren immer eng beieinander gewesen, so im Bereich 120-130. Heute ist Regensburg da ja wieder klar oben, und das entspricht auch der eigentlichen Bedeutung.
Meine Idee fürs Heute wäre, wie Du weißt, eher wieder einzukreisen. Herne, Wanne, GE und CAS in einen Emscherkreis und BOT, Kirchhellen, GLA und Buer ins Vest zurück oder in einen neuen Kreis Buer-Bottrop. (Und ruhig auch Lembeck und Haltern wieder ins Münsterland!)
Heute ist Gelsenkirchen die Ein-Euro-Shop-Stadt, während Buer wieder eigenes Zentrum wird (Buer und Horst sind ja auch inzwischen einwohnerstärker als das märkische GE).
Eingemeinden wird fortan wohl null mehr klappen. Aber Kooperation gleichberechtigter Städte hielte ich für kein verkehrtes Modell für die Region. Anstatt ein Planzentrum auszuweisen, das dann seine Aufgabe verfehlt ... --Elop 00:04, 22. Feb. 2015 (CET)
Zu RS und SG: Im Jahr 1968 hatten Solingen 173.000 und Remscheid 133.000 Einwohner. Wagener hat damals aber wohl an große Eingemeindungen gedacht, z. B. Wermelskirchen, Hückeswagen und Radevormwald zu Remscheid. Auch Solingen sollte sich entsprechend vergrößern. Sonst ist die Zahl 9 für die Bezirksverwaltung Rheinland schwerlich zu erreichen. Leverkusen (damals 107.000 Einwohner) käme da auch noch in Frage, aber das hätte ja um weitaus mehr Gemeinden vergrößert werden müssen als es 1975 geschehen ist. MfG Harry8 10:35, 22. Feb. 2015 (CET)
Zum Ruhrgebiet: Da gibt es ja weiterhin das Städteverbandsmodell, das in veränderter Form zum Leben erweckt werden könnte. Der damalige Innenminister NRWs, Willi Weyer, war davon überzeugt, dass sich das Modell im Ruhrgebiet, vielleicht auch ein entsprechendes um Köln und Düsseldorf, einmal durchsetzen werde. MfG Harry8 10:42, 22. Feb. 2015 (CET)
Mir ist übrigens aufgefallen, dass das 7-Länder-Modell nach Miegel und Ottnad in Westdeutschland den Vorstellungen von Wagener nahe kommt. Allerdings planen Miegel und Ottnad hier nur Fusionen und keinerlei Gebietsumgliederungen, was dem Bereich Mannheim-Ludwigshafen wohl nicht gerecht wird.
Sachsen-Anhalt wollen sie allerdings die Altmark wegnehmen. MfG Harry8 10:47, 22. Feb. 2015 (CET)
Hasdt Du Bürgerwille und Gebietsreform: Demokratieentwicklung und Neuordnung von Staat und Gesellschaft in Nordrhein-Westfalen von Sabine Mecking eigentlich schon ausgeweidet? --Elop 14:05, 22. Feb. 2015 (CET)
Nein, bisher noch nicht. MfG Harry8 14:35, 22. Feb. 2015 (CET)
S. 96/97 (bezieht sich wohl auf ein Gutachten von 1968):
>>Die Städte Mülheim/Ruhr, Oberhausen, Bottrop, Gladbeck, Wattenscheid, Herne, Castrop-Rauxel, Lünen, Wanne-Eickel und Herten sollten in den Zentren Duisburg, Essen, Bochum, Dortmund, Gelsenkirchen und Recklinghausen aufgehen.<<
  • DU mit OB und MH 918.046 EW
  • E mit BOT und GLA (sowie Altendorf) 910.137 EW
  • BO mit WAT und HER 537.112 EW
  • DO mit CAS und LÜN (sowie Altlünen) 821.803 EW
  • GE mit WAN und Westerholt 475.084 EW
  • RE mit Herten 179.352 EW
Also 3 Riesen, 2 Halbriesen und eine Kleingroßstadt.
Ist aber eher für Deinen Artikel zum Städteverbandsmodell oder für den Artikel zur Gebietsreform relevant als für den umseitigen. --Elop 14:49, 22. Feb. 2015 (CET)
Vorschlag von 1969 - und Ostdeutschland wurde irgendwie "ergänzt" ?! Das hört sich nach reichlich Theoriefindung an. Und was bedeuten die Angaben zu den Landkreisen? Da z.B. Sachsen-Anhalt derzeit 11 Landkreise und 3 kreifreie Städte umfasst, stellt sich die Frage: Wird hier auch eine Kreisreform ausgedacht? Übrigens ist beim 7-Länder-Modell nach Miegel und Ottnad derzeit eine Zweiteiling Sachsen-Anhalt dargestellt, ähnlich den ehemaligen Bezirken Magdeburg und Halle. Doch der Bezirk Magdeburg bestand nicht nur auf der Altmark (die angeblich weggenommen werden soll), sondern auch aus dem Jerichower Land, Zerbst, dem Elbe-Havel-Winkel, der Börde und dem Ostharz. Mittlerweile gab es hier Kreisfusionen, so dass man Kreise wieder teilen müsste, um die dargestellte Karte umzusetzen.--Zarbi (Diskussion) 13:18, 23. Feb. 2015 (CET)
Harry hat doch gesagt, daß es im Osten seine Theoriefindung ist. Aber für den Westteil ist es durchaus artikeltauglich - wobei ich mir noch Detailinfos wünschen würde. --Elop 13:36, 23. Feb. 2015 (CET)
Zu den geplanten Großstädten im Ruhrgebiet:
Ja, das war der erste Neugliederungsplan. Das hat dazu geführt, dass Castrop-Rauxel, Herne und Wanne-Eickel, die allesamt nicht eingemeindet werden wollten, an Plänen für eine Emscherstadt gearbeitet haben. Schließlich ist ja mit dem Zusammenschluss von Herne und Wanne-Eickel eine Teillösung erreicht worden. Castraop-Rauxel hat sich abgewandt, als immer klarer wurde, dass es selbständig bleiben würde.
Den seltsamen Plan, Recklinghausen bei einer Eingliederung Hertens kreisfrei zu belassen, hatte ich damals nicht verstanden. Schließlich wurde allen doch immer eine Mindesteinwohnerzahl von 200.000 vorgebetet. Es ist ja dann auch nicht so gekommen.
Essen hat Altendorf erhalten, nicht aber Bottrop und Gladbeck. Die rheinisch-westfälische Grenze könnte da eine wichtige Rolle gespielt haben. Gladbeck tendierte wohl auch mehr nach Gelsenkirchen als nach Essen, aber auf keinen Fall nach Bottrop. MfG Harry8 16:26, 23. Feb. 2015 (CET)
In dem zuletzt von mir verlinkten Buch stehen sowohl 150.000 als auch 200.000 als mögliche Grenzen drin.
Es dürfte u. a. auch historische Gründe gehabt haben: Recklinghausen ist eine der ältesten Städte der Region und wäre damit schwer eingemeindebar. Kein Vergleich mit Herne oder Gladbeck, die ja immer nur Dörfer gewesen waren.
Andererseits war es schräg, Gladbeck namentlich in Bottrop einzugemeinden. Zumal Gladbeck noch nie zum Amt Bottrop gehört hatte (Herten aber die längste Zeit zu Recklinghausen).
Castrop-Rauxel mußte zumindest schlucken, fortan zu einem Kreis zu gehören, mit dem es nie zu tun gehabt hatte. Dafür gab es andererseits Henrichenburg ... --Elop 18:04, 23. Feb. 2015 (CET)
Hier wurde übrigens Witten vergessen. Nach meinem Wissen sollte es zu Bochum geschlagen werden, fehlt allerdings in der Aufzählung. MfG Harry8 16:39, 23. Feb. 2015 (CET)
Zur Altmark:
Es waren wohl historische Gründe, die Miegel und Ottnad dazu brachten, die Altmark von Sachsen-Anhalt abtrennen zu wollen, vielleicht auch die Einwohnerzahlen der dann entstehenden zwei neuen Länder. MfG Harry8 16:29, 23. Feb. 2015 (CET)
Detailinfos:
Die gibt es leider nicht. Wagener hat sogar die ungefähre Anzahl der jeweiligen Gemeinden angegeben.
Seine Karte ist untauglich. Sie enthält nur die fünf Länder, aber keine weiteren Unterteilungen. Die Grenzen sind nicht genau abgesteckt, sondern quasi mit dem Lineal gezogen.
Manches lässt er bewusst offen, z. B. die Länderzugehörigkeit Osnabrücks. MfG Harry8 16:37, 23. Feb. 2015 (CET)

Herne eingefügt (kursiv, da fraglich, ob Wagener Herne meinte); mfG Harry8 17:41, 6. Jan. 2016 (CET)

Quelle des BBSR von 2014 - schon jemand gelesen?

http://www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/Veroeffentlichungen/IzR/2014/5/izr5.2014.html?nn=422250 -91.42.233.236 14:56, 26. Okt. 2015 (CET)

Noch nicht im Detail. Tenor ist aber bei den meisten Aufsätzen, dass sich mit dem Auslaufen des Solidarpaktes und dem Beginn der Verpflichtung die Schuldenbremse einzuhalten, die Haushaltslage einiger Bundesländer drastisch verschärfen und das finanzielle Ungleichgewicht zwischen den Ländern erhöhen wird. Gleichzeitig sinkt die Bereitschaft zu finanzieller Solidarität bei den reichen Ländern - wie die Klagen Bayerns und Hessens zum Länderfinanzausgleich belegen. Dies konnte den Druck für eine Neugliederung erhöhen. Es gibt aber auch Stimmen, die die aktuelle föderale Struktur mit kleinen und großen Bundesländer als Bereicherung sehen und bei einer vernünftigen Handhabung des Länderfinanzausgleichs keine Notwendkeit sehen, die territoriale Gliederung zu ändern. Nicht zuletzt lobt der Aufsatz von Wendelin Strubelt "Zur Neugliederung der Bundesrepublik Deutschland - zwischen Verfassungsauftrag und der normativen Kraft des Status quo" den "recht guten Überblick zur 'Neugliederung des Bundesgebietes' in Wikipedia". (S. 458).--165.225.72.100 15:48, 25. Nov. 2015 (CET)
Um mal ein paar Tropfen Wermut in den Wein der Erfolgstrunkenheit zum 15. Geburtstag zu träufeln: trotz des positiven Urteils von neutraler Seite hat es der Artikel noch nicht einmal zu einem "Lesenswert" geschafft. Warum? Einfach deshalb, weil er überwiegend von anonymen Autoren geschrieben wurde und keiner der 'Wikipedianer' sich das "Bapperl" an die Brust heften kann. Das sagt alles über die vorherrschende Kultur bei Wikipedia.--104.129.194.124 11:25, 15. Jan. 2016 (CET)
Könnte schon jemand nach diesen Zahlen. Aber der hat noch nie eigene Artikel irgendwo zur Abstimmung angemeldet und interessiert sich auch kaum für solche Abstimmungen.
Wenn die 93er IP, die per Überschlag rund 25 % beigesteuert hat, eine Kandidatur starten würde, würde das aber sicher niemand sabotieren.
Davon abgesehen hat z. B. Harry8 deutlich mehr beigesteuert als das von mir verlinkte Tool zeigt. Ist aber schwer auffindbar, da ebender ein besonderes Faible für die schnelle Archivierung von Diskussionen hat. Ich hätte bislang noch gar keine Notwendigkeit eines Archivs gesehen, denn gerade hier halte ich die Diskussionen der letzten Jahre für besonders lesenswert, weshalb ich sie nicht ohne Not verstecken würde. --Elop 13:03, 16. Jan. 2016 (CET)
Die wirklich substantiellen Änderungen begannen im März 2010 mit einem Abriss der Neugliederungsdebatte. Vorher war das teilweise mehr Theoriefindung als nachvollziehbare (und durch einschlägige Literatur belegte) Beschreibung der Fakten.--104.129.194.80 14:01, 28. Jan. 2016 (CET)
Ich habe weder eine Ahnung, wie eine Kandidatur gestartet wird, noch habe ich dieselbe IP (ich habe schon immer unter den verschiedensten IPs gearbeitet und das ist auch gut so), aber ich schlage den Artikel einfach mal vor. --2003:87:4D54:81A6:1829:B222:9834:74E2 15:36, 16. Jan. 2016 (CET)

Lesenswert?

Meines Erachtens ja. (nicht signierter Beitrag von 2003:87:4D54:81A6:1829:B222:9834:74E2 (Diskussion | Beiträge) 15:38, 16. Jan. 2016 (CET))

0-Ländermodell

Es fällt zunächst nicht auf, aber ein ganz entscheidendes Ländermodell aus der öffentlichen Debatte fehlt hier ganz. Oder ist das ein Tabubruch das sofort vom Verfassungsschutz verfolgt wird? Die Bundesrepublik leistet sich mit den Bundesländern eine Verwaltungsebene mit 125.000 Beschäftigten die jährlich 10 Mrd. verschlingt und mit zunehmender europäischer Integration mal als politischer Overhead mal als demokratischer Deadlock auffällt.

Interessante Quellen zum Thema sind rar verdienen jedoch ausführlicherer Recherche und Darstellung:

- http://www.welt.de/print-welt/article704682/Brauchen_wir_noch_Bundeslaender.html

- http://www.hr-online.de/website/rubriken/nachrichten/indexhessen34938.jsp?rubrik=36082&key=standard_document_41829509 --Ramgo 22:02, 19. Jun. 2011 (CEST)

Darüber kann noch so sehr gestritten werden: Der Art. 20 des GG verbietet es, die Länder abzuschaffen. Harry8 22:21, 19. Jun. 2011 (CEST)
Wollt ich gerade schreiben. Solche Änderungswünsche widersprechen Artikel 20 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland, Absatz 1, in Verbindung mit der Ewigkeitsklausel (Artikel 79 Abs. 3 GG). --Oltau 22:27, 19. Jun. 2011 (CEST)
Jede Föderalismusreform bedeutet mehr oder weniger auch eine GG-Revision. Das 0-Ländermodell kann darüber hinaus nicht in Kraft treten, ohne das sich das Volk eine neue Verfassung gibt. Diese unbestrittene Tatsache steht jedoch in keinem logischen Zusammenhang zur Aussage, dass das 0-Ländermodell eine ausführlichere Recherche und Darstellung in Wikipedia verdient. --Ramgo 23:53, 19. Jun. 2011 (CEST)
Nein, eine GG-Revision reicht da nicht. Es bedarf eines Staatsstreichs, um ein 0-Länder-Modell durchzusetzen. Darum erübrigt sich jegliche Gedankenspielerei. Harry8 23:56, 19. Jun. 2011 (CEST)
Warum sollte etwas für die Wikipedia ausführlich recherchiert und dargestellt werden, was heute so gut wie ausgeschlossen scheint, nämlich die Ablösung des Grundgesetzes durch eine neue Verfassung? Innerhalb des Grundgesetzes ist ein 0-Ländermodell wegen Artikel 79 Abs. 3 GG nicht möglich. --Oltau 23:59, 19. Jun. 2011 (CEST)
Über etwas rechtlich nicht mögliches darf die Wikipedia nichts schreiben? Sehr merkwürdige Argumentation. Und nein, einen Staatsstreich braucht es nicht, siehe Artikel 146. --Kronf @ 16:24, 19. Feb. 2012 (CET)
Mag ja sein, aber ein 0-Länder Modell gehört hier trotzdem nicht rein. Der Artikel behandelt die Umgestaltung [...] der Länder, nicht deren Abschaffung. Ein 0-Länder Modell wäre folglich keine Neugliederung des Bundesgebiets, da von einem Bundesstaat ja nicht mehr die Rede sein könnte. --Gruß, SnowIsWhite 17:25, 19. Feb. 2012 (CET)
So ist es: ein Zentralstaat wäre das Ergebnis, und angesichts der historischen Erfahrungen von 1933/34–1945 ist dieser ohnehin für alle Zeit ausgeschlossen und wird keine Mehrheiten finden. --Benatrevqre …?! 20:19, 4. Okt. 2012 (CEST)
Die Länder als eigenständiges Völkerrechtssubjekt konstituieren den BUND, nicht andersherum. Das künstliche Konstrukt Bund ist gerade einmal 147 Jahre alt, die Länder (egal, in welcher historisch abgeleiteten Form) weit älter. Dem Konstrukt Bund als Ausfluß der Länder steht es daher in keinster Weise zu, über die Beschaffenheit der Länder zu befinden. Wir schreiben das Jahr 2013. Vor 200 Jahren verschworen sich Sachsen und Bayern mit Frankreich gegen ihre eigentlichen Landsleute. Es dürfte daher klar sein, warum der Bund überhaupt existiert und worin seine eigentliche Legitimation liegt. Ganz sicher aber nicht darin, seine ihn konstituierenden Völker zu entmündigen. --93.196.156.75 00:17, 25. Okt. 2013 (CEST)
Auch meine Meinung (wenn auch die Länder wohl nicht Völkerrechtssubjekte sind). Dennoch: von einem Staatsstreich bzgl. der Abschaffung der Länder zu sprechen ist unrichtig, es bräuchte "lediglich" das, was die Österreicher eine Totalrevision der Verfassung nennen, also die (nach GG mögliche) Ablösung des GG durch eine (wohl durch Volksentscheid zu bestätigende) neue Verfassung.
Es ist aber auch falsch zu sagen, daß bei einer Förderalismusreform das Grundgesetz ohnehin geändert wird - es genügt ein einfaches Bundesgesetz (das einer Volksabstimmung unterworfen werden muß).--131.159.0.47 23:44, 22. Jul. 2014 (CEST)
Es wäre ein Staatsstreich, gegen den sich jeder wehren kann. Und ein einfaches Gesetz soll das GG aushebeln können? Das ist völlig unmöglich! MfG Harry8 00:06, 23. Jul. 2014 (CEST)
Jeder, der dieses plant, wäre ein Verfassungsfeind. Eine Partei, die dies durchsetzen möchte, würde vom Verfassungsgericht als verfassungsfeindlich verboten. MfG Harry8 00:09, 23. Jul. 2014 (CEST)
Das ist Unsinn. Das Grundgesetz nennt in der Präambel als Ziel die europäische Einigung und zeigt mit dem letzten Artikel 146 das erforderliche verfassungsrechtliche Instrumentarium dafür auf. Wenn es in einem endgültig vereinten Europa Bundesstaaten gäbe, die selbst in zweiter Ebene bundesstaatlich organisiert sind, wäre das ein ziemlich unbeholfenes Konstrukt. --Mixia (Diskussion) 11:08, 25. Jul. 2014 (CEST)
+1, siehe auch unseren Artikel zur FDGO und insbesondere § 4 Abs. 2 des Gesetzes über die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in Angelegenheiten des Verfassungsschutzes und über das Bundesamt für Verfassungsschutz. Die föderale Gliederung ist keinesfalls ein notwendiger Bestandteil der freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Daran ändert auch die "Ewigkeitsklausel" nichts, die eben de facto nur eine Klausel bis zum Außerkrafttreten des Grundgesetzes ist. --Grip99 00:49, 27. Jul. 2014 (CEST)
Siehe dazu den Artikel 20 des GG! MfG Harry8 00:11, 23. Jul. 2014 (CEST)
Siehe auch den Artikel 79, Absatz 3: Eine Änderung dieses Grundgesetzes, durch welche die Gliederung des Bundes in Länder, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung oder die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden, ist unzulässig. (Ewigkeitsklausel) MfG Harry8 00:14, 23. Jul. 2014 (CEST)
Richtig, eine Änderung des Grundgesetzes wäre unzulässig, eine Ablösung des Grundgesetzes aber nicht. Deswegen auch kein Staatsstreich.
Das Verfahren zur Neugliederung des Bundesgebietes steht detailliert in Art. 29 GG, dieser kann angewendet werden, ohne daß das GG geändert werden müßte. (Nein, die Präambel muß man nicht ändern. In Art. 23aF standen fast 40 Jahre lang Baden, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern, obwohl es die schon längst nicht mehr gab.)--2001:A60:15A5:F101:7D79:606A:DC05:E167 23:04, 24. Jul. 2014 (CEST)
Wo steht bitte im Artikel 29 etwas über die Auflösung aller Länder?
Das Grundgesetz ist nach den Erfahrungen der Nazizeit entstanden. Eines wollte man auf jeden Fall verhindern: einen neuen Führer. Darum gibt es u. a. die Artikel 20 und 79.
Jeder, der dies ändern möchte, plant einen Staatsstreich, ebenso jeder, der den Grundrechtekatalog abschaffen möchte.
Allerdings kann man da - so hoffe ich - beruhigt sein. Falls der Art. 29 zu Rate gezogen würde, wird man feststellen, dass es in der Bevölkerung keine Mehrheit für 0 Länder gibt.
Nun zu Europa: In einem ggf. möglichen Bundesstaat Europa wären dann die Länder eben die Stufe 3 anstelle der Stufe 2. Aber warum sollten sie dann obsolet sein? So kennen wir doch derzeit unterhalb der Länderebene ebenfalls weitere demokratisch legitimierte Gremien. Es käme nur eine Stufe hinzu.
MfG Harry8 09:27, 27. Jul. 2014 (CEST)
Nirgends. Im Artikel 29 steht aber sinngemäß, daß man das Grundgesetz nicht ändern muß, um die Ländergrenzen zu ändern, was hier bezweifelt worden ist. Die Abschaffung aller Länder oder die gleichbedeutende Vereinigung aller zu einem Land geht damit selbstverständlich nicht, meiner unmaßgeblichen Meinung nach ist auch gegen den Sinn des Föderalismus verstoßende Änderung (wie es die Aufgliederung in nur zwei Länder oder eine auf landsmannschaftliche Belange gänzlich keine Rücksicht nehmende wäre) grundgesetzwidrig. Aber: Pläne, das Grundgesetz abzuschaffen (eine Veränderung, die die Länder abschafft, ist in der Tat unmöglich), haben mit Staatsstreich nichts zu tun. Das steht so in Art. 146 und wird übrigens auch vom Verfassungsgericht so gesehen (nachzulesen in einer beiläufigen Bemerkung im Lissabon-Urteil). Sie wäre wohl nicht mehrheitsfähig, weil das dt. Volk mit seinem Grundgesetz zufrieden ist und auch weil es sich seine Länder nicht nehmen lassen wollen wird (was bitte sind ein paar Millionen Einsparungen, auch jährlich, gegen landsmannschaftliche Identität?), und eine Neuverfassungsgebung ist ein sehr riskantes Unterfangen, das wohl unklug wäre - aber: ein Staatsstreich wäre es nicht. Was Europa betrifft: da muß man allerdings sagen: echter dreistufiger Förderalismus, der über Subsidiarität hinausgeht, ist bis jetzt noch nicht wirklich erprobt. Ich würde in so einem Fall befürchten, daß entweder dem Mittel- oder dem unteren Level wenig relevante Entscheidungsbefugnis verbliebe. Aber solange das Grundgesetz gilt, müssen die Essentials der Staatlichkeit ohnehin beim Nationalstaat bzw. zum Teil bei den Ländern verbleiben, siehe ebenfalls das Lissabon-Urteil, also stellt sich das Problem nicht...--131.159.0.47 22:50, 28. Jul. 2014 (CEST)
Dann schau dir mal bitte ganz genau den Artikel 20 an.
Absatz 1: Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
Absatz 4: Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.
Das bedeutet, dass Parteien, die die Länder abschaffen wollen, vom Bundesverfassungsgericht verboten werden. Beamte, die sich für die Länderabschaffung einsetzen, werden als Verfassungsfeinde aus dem Dienst entlassen. Und jeder Deutsche ist zum Widerstand aufgerufen (falls nötig).
Ich glaube ja nicht, dass die Länder abgeschafft werden, aber nur mal angenommen und durchgespielt:
Da legt eine Partei einen neuen Verfassungstext gem. Artikel 146 vor. Dieser sieht keine Bundesländer vor. Die Partei ist nach der geltenden Verfassung zu verbieten.
Einen völlig neuen Verfassungstext gem. Artikel 146 kann es selbstverständlich geben, aber nicht ohne Bundesländer.
Da muss man übrigens keine Angst vor dem Wort Staatsstreich haben. Es wäre einer. Die Abschaffung der Länder würde (ggf. unter dem Deckmantel der Einsparung von Kosten) dazu dienen, einem neuen Führer den Weg zu bereiten. Die Länder könnten ihn nicht stoppen, da es sie ja nicht mehr gäbe. Das wäre ein Rückschritt in eine unrühmliche Zeit, der zu verhindern ist. Unsere Verfassungsmütter und -väter haben sich da schon etliche Gedanken gemacht, wenn auch der Absatz 4 erst später hinzugefügt wurde. MfG Harry8 00:40, 29. Jul. 2014 (CEST)
Eine Neuverfassungsgebung braucht auf den Verfassungskern im Sinne des Grundgesetzes keine Rücksicht zu nehmen. (D. h. auf den Verfassungskern als solchen. Sehr wohl ist sie an das bindende Naturrecht, als einem Recht höherer Ordnung, gebunden, zu dem aber zwar das allgemeine Subsidiaritätsprinzip (strittig, aber meiner wohlbegründeten Meinung nach), der Föderalismus im eigentlichen deutschen Sinn aber mit großer Wahrscheinlichkeit nicht gehört. Der Urverfassungsgeber wollte aber einem zukünftigen Urverfassungsgeber keine Vorschriften qua Verfassung machen (sonst würde auch in Art. 146 ein Verweis auf Art. 1 und 20 stehen), mal abgesehen davon, daß er dazu nach vielfach gehörter Meinung ohnehin nicht befugt sei. Das ist so, und daran ändert es, mit Verlaub, auch nichts, wenn man mehrmals den Titel des NS-Diktators erwähnt. Die Franzosen waren bis vor kurzem, und sind noch heute teilweise und systematisch gesehen sogar vollständig, auch zentralistisch aufgebaut - eine derartige Änderung des Staatsaufbaus wäre zweifelsohne schade und falsch, aber deswegen, sofern rechtskonform durchgesetzt, weder Putsch noch Staatsstreich, und auch nicht notwendig nationalsozialistisch.--131.159.0.47 17:10, 29. Jul. 2014 (CEST)
Wenn eine neue Verfassung geplant wird, gilt noch die alte. Und an die muss man sich halten, so lange sie gilt. Also ist die Planung einer neuen Verfassung, die sich gegen Prinzipien der alten richtet, juristisch nicht möglich.
Der Verweis im Artikel 146 fehlt, weil man damals davon ausging, dass alle Deutschen wissen, worum es geht. Es ist für mich erschreckend zu sehen, welche Meinung manche heute dazu haben. MfG Harry8 19:53, 29. Jul. 2014 (CEST)
Es tut mir leid, daß ich dich erschreckt habe (noch dazu wo ich ja absolut ein Befürworter des Förderalismus bin). Was ich nicht befürworte, ist, Meinungen als staatsfeindlich, staatsstreicherisch usw. abzustempeln, die das nicht sind. Der Föderalismus ist meines Wissens sogar das lehrbuchmäßige Beispiel für eine Bestimmung, die zum Verfassungskern gehört, im (unwahrscheinlichen) Fall einer neuen Verfassung aber wegfallen könnte (reintheoretisch könnte, nicht müßte; bei der Menschenwürde sieht das z.B. anders aus: nicht eigentlich weil sie in der Verfassung steht, sondern weil sie auch von Naturrechts wegen nicht anzutasten ist). Gegenmeinungen könnten sich ausschließlich darauf berufen, daß Art. 146 obsolet sei, was bisweilen gehört wurde, aber nach geltender Rechtsprechung nicht der Fall ist. Im übrigen sollte man das doch wohl eher sachlich ausdiskutieren.--131.159.0.47 20:58, 29. Jul. 2014 (CEST)
Meine Beiträge sind ja sachlich.
Ein Gag am Rande. Etliche neue Verfassungen wurden in Frankreich mit einem Staatsstreich durchgesetzt;-) MfG Harry8 21:46, 29. Jul. 2014 (CEST)
Naja, sachlich waren Deine Beiträge nicht alle. --Grip99 01:47, 30. Jul. 2014 (CEST)
Bitte lies Dir die Links, die ich oben angegeben hatte, durch. Die föderale Ordnung ist nach herrschender Meinung kein notwendiger Bestandteil der freiheitlich-demokratischen Grundordnung, um die es in § 20 Absatz 4 geht. Absatz 4 bezieht sich nämlich nicht wie von Dir suggeriert auf Absatz 1, sondern auf Absatz 3 ("Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden"), wenn er von "diese Ordnung" schreibt.
Die Abkehr vom Bundesstaat ist zwar wegen § 79 Abs. 3 nicht innerhalb des Grundgesetzes zu machen. Aber das bedeutet keineswegs, dass ein politisches Bestreben, den Bundesstaat durch eine neue Verfassung abzuschaffen, staatlicherseits dieselben Maßnahmen wie ein Streben nach der Abschaffung der FDGO auslösen könnte. So wenig, wie ein Streben nach einem europäischen Einheitsstaat ohne "zweite und dritte Ebene" verboten wäre. --Grip99 01:47, 30. Jul. 2014 (CEST)

Mich befremdet an dieser Diskussion vor allem die Überlegung, dass uns das Bundesstaaten-Modell vor einem "neuen Führer" bewahren soll ebenso wie die unterschwellige Annahme, dass dessen Abschaffung zwangsläufig in den Führerstaat führen würde. Letzteres ist schon dadurch unwahrscheinlich, dass es ja genügend zweifelsfrei demokratische Staaten gibt, die diese Gefahr offenbar nicht sehen. So ist z.B. Frankreich streng zentralistisch organisiert (Ok, es beginnen gerade umfassende Föderalisierungs-Bestrebungen) und hat bisher allen "Führer"-Gefahren getrotzt, obwohl die Bedrohung (durch den Front National) dort sicher realer ist als in Deutschland. Umgekehrt ist doch unser Modell keine Versicherung gegen das Aufkommen einer neuen Diktatur. Wenn sich ein neuer Führer - ganz gleich aus welcher politischen Richtung - auf eine Partei stützt, wie seinerzeit jener Führer an den hier sicher zuerst gedacht wird, könnte diese Partei ja auch in einzelnen bzw. einer Mehrheit der Bundesländer an die Macht kommen und so gerade den Föderalismus als Weg zur Macht ausnutzen. --Thomas Binder, Berlin (Diskussion) 10:20, 30. Jul. 2014 (CEST)

Das war aber zumindest ein Grund für die Einführung des Föderalismus in der Bundesrepublik Deutschland. Gewichtiger war wohl, dass die Bundesrepublik erst durch den Zusammenschluss der damals zwölf Länder Westdeutschlands entstanden ist. MfG Harry8 12:34, 30. Jul. 2014 (CEST)
Richtig, aber vielleicht ist ja die Demokratie heute gefestigter, als vor knapp 70 Jahren. --Thomas Binder, Berlin (Diskussion) 13:08, 30. Jul. 2014 (CEST)
Beim Vergleich mit anderen Ländern muss ich daran erinnern, dass diese eine andere Geschichte hatten.
In Frankreich sieht man ja, dass - anders als in Deutschland - in den Regionen fast durchweg einheitlich gewählt wird. (Na gut, die Wahlen finden auch an einem Tag für alle Regionen statt.) Das bedeutet, dass der FN zumindest die relative Mehrheit an einem Tag in fast allen Regionen Frankreichs erobern könnte.
In Deutschland ist es beim dort gelebten Föderalismus nur sehr schwer möglich - wenn auch nicht ausgeschlossen - mit einem Schlag eine (zumindest relative) Mehrheit zu erreichen.
Hinzu kommt, dass die Länderparlamente nicht auf Befehl der nationalen Ebene einfach ausgetauscht werden können, wie es in der Weimarer Republik geschehen ist. MfG Harry8 12:42, 30. Jul. 2014 (CEST)
Mein Einwand bezog sich darauf, dass eine extremistische Partei, die - hypothetisch - in wenigen Bundesländern an die Macht kommt, im Bundesrat zumindest die Handlungsfähigkeit der Bundesregierung blockieren könnte, auch ohne bundesweit einen entsprechenden Stimmenanteil zu haben. --Thomas Binder, Berlin (Diskussion) 13:08, 30. Jul. 2014 (CEST)
Das ist unbestritten. MfG Harry8 14:01, 30. Jul. 2014 (CEST)
Dass in Frankreich die Regionen "einheitlich" wählen, stimmt nicht. Normalerweise wählt der Westen eher sozialistisch und der Osten eher konservativ.
Einschub: Aber mal haben fast alle Regionen eine konservative Mehrheit und mal eine sozialistische. Ausnahmen gibt es allerdings. MfG Harry8 09:11, 5. Aug. 2014 (CEST)
Der FN ist im Norden und Südosten am stärksten usw. Aber wir schweifen ab, diese Diskussion gehört eher ins WP:Cafe verschoben.
Allgemein wird auch eine auf dem Papier noch so gute und scheinbar nahezu nicht aushebelbare Verfassung maßgeblich davon abhängen, ob und wie sie mit Hilfe der Exekutive und Legislative umgesetzt wird, was wiederum auch davon abhängt, was für eine aktive Unterstützung sie im Streitfall durch das Volk erhält. Es kommt auch auf die Menschen an, Gesetze allein reichen nie. --Grip99 03:11, 5. Aug. 2014 (CEST)

Interessant ist an dieser Stelle, was der Verfasser Uwe Wesel in seinem Buch Fast, alles, was Recht ist, 9. Auflage, ISBN 978-3-406-65102-1, auf den Seiten 108 f mit Bezug auf den Artikel 146 GG wörtlich schreibt: Es muss ein Gesetz erlassen werden über die Wahl einer verfassunggebenden Versammlung. Diese muss eine neue Verfassung ausarbeiten. Und in ihr könnte der Föderalismus weggelassen werden. Diese neue Verfassung müssen die Bürger der Bundesrepublik dann in einer zweiten Abstimmung bestätigen. In zwei Jahren könnte man das schaffen. Allerdings, das Gesetz über die Einberufung einer verfassunggebenden Versammlung ist ein Zustimmungsgesetz. Der Bundesrat muss zustimmen, sich also mehr oder weniger selbst abschaffen. MfG Harry8 10:00, 10. Apr. 2015 (CEST)

Einigen scheint eine Auslegungsungenauigkeit nicht deutlich zu sein: Die Abschaffung des "Föderalismus" ist in Art.20 und 79 lediglich den besonderen Organen der "Gesetzgebung" untersagt. Den Bevölkerungsabstimmungen (früher Volksabstimmungen (Art.20)) ist die Änderung, Einschränkung oder Abschaffung eines kontraproduktiven und überflüssigen Föderalismus durchaus möglich. So wurden bereits früher ( Baden, Württemberg, Hohenzollern) Länder zusammengelegt. Dazu ist aber jeweils ein Bevölkerungsentscheid der jeweiligen Bundesländer erforderlich. Daher wäre auch eine durch jeweilige Bevölkerungsabstimmungen legitimierte sukzessive Zusammenlegung aller Bundesländer zu einem einzigen rechtmäßig und dem höchsten Souverän (der Bevölkerung) selbstverständlich auch möglich. Dann gäbe es keinen "Bundesrat" mehr, weil er mit der Bundesregierung und der Ein-landesregierung identisch wäre. Die sog. Ewigkeitsklausel des Grundgesetz bindet lediglich die Staatsorgane, aber nicht die souveräne Bevölkerung. ( siehe DDR ). Vielen wird zunehmend deutlich, dass der extreme Föderalismus ( Bremen, Hamburg, Berlin, Saarland etc. nur den Landesoligarchien und ihrem sehr gut alimentierten Anhang nutzt. Die Landesbürokratien arbeiten zum großen Teil an der Auseinanderentwicklung der Regionen (Wirtschaftsdumping ( Flughäfen, Häfen, Straßen,Energie), Bildungspolitik etc.) Im Zeitalter regionaler und globaler Zusammenschlüsse und Regelungen (Europa) gehören Landesgesetzgebung und Verordnungschaos zur irreführenden Vergangenheit. Die kommunale und direkte Demokratie kann und muss demgegenüber gestärkt werden.
(nicht signierter Beitrag von 87.123.82.218 (Diskussion) 14:50, 14. Apr. 2015‎ (CEST))
Eine sukkessive Länderfusion bis zu zwei Ländern, die mit ihrem Zusammenschluss dafür sorgen, dass es keine Länder mehr gibt, ist in meinen Augen ebenso unwahrscheinlich wie die oben aufgezeigte Abschaffung der Länder mit Zustimmung des Bundesrates.
Übrigens: Die einzige gelungene Fusion, nämlich der Zusammenschluss der Länder Baden, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern zum neuen Land Baden-Württemberg, wäre nach den heute gültigen rechtlichen Bestimmungen gescheitert. MfG Harry8 23:27, 16. Feb. 2016 (CET)

Die Volksbegehren von 1956

„1956 wurden auf Grund des Gesetzes über Volksbegehren und Volksentscheid usw. vom 23. Dezember 1955 acht Volksbegehren durchgeführt, von denen sechs erfolgreich waren, weil die in Artikel 29 Abs. 3 geforderte Zustimmung eines Zehntels der Abstimmungsberechtigten erreicht war:“ In der anschließenden Auflistung sind aber nur fünf aufgeführt. Schubbay (Diskussion) 17:38, 18. Feb. 2016 (CET)

Es waren tatsächlich 5:

1) Wiederherstellung des Landes Oldenburg 2) Wiederherstellung des Landes Schaumburg-Lippe 3) Umgliederung der Regierungsbezirke Koblenz und Trier des Landes Rheinland-Pfalz nach Nordrhein-Westfalen 4) Umgliederung des Regierungsbezirks Montabaur des Landes Rheinland-Pfalz nach Hessen 5) Umgliederung des Regierungsbezirks Rheinhessen des Landes Rheinland-Pfalz nach Hessen. Die Zusammenfassung der Regierungsbezirke Rheinhessen und Montabaur macht das nicht gleich deutlich. Danke für den Hinweis!--2003:87:4D54:81E5:7405:3B7E:56FC:7E7E 19:26, 18. Feb. 2016 (CET)

Allerdings war dann das nachträglich in Baden durchgeführte Begehren das sechste. Insofern stimmt's dann doch wieder.--2003:87:4D54:81E5:7405:3B7E:56FC:7E7E 19:29, 18. Feb. 2016 (CET)

KLA-Diskussion vom 3. bis zum 21. Februar 2016 (Lesenswert)

Neugliederung des Bundesgebietes ist ein Begriff aus dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland (Art. 29 GG), der die Umgestaltung des territorialen Zuschnitts der Länder z. B. durch Fusionen oder Grenzkorrekturen regelt. Eine territoriale Neugliederung muss durch Volksentscheid bestätigt werden.

Der Artikel wurde überwiegend von anonymen Autoren geschrieben, mal sehen ob er es trotzdem zu einem "Lesenswert" schafft. Nicht zuletzt lobt der Aufsatz von Wendelin Strubelt "Zur Neugliederung der Bundesrepublik Deutschland - zwischen Verfassungsauftrag und der normativen Kraft des Status quo" den "recht guten Überblick zur 'Neugliederung des Bundesgebietes' in Wikipedia". (S. 458).--104.129.194.69 11:51, 3. Feb. 2016 (CET)

  • Lesenswert als Laienurteil. Als ich den Vorschlag hier gesehen habe, hat mich das Lemma angelockt. Und in diesem Artikel kann man richtig schmökern und seinen eigenen Gedanken dazu nachgehen. Der Artikel ist sauber gegliedert, sprachlich OK und wirklich informativ. Dazu scheint er recht vollständig zu sein, wenn man sieht, welche Details aufgenommen sind. Etwas stört, dass man kein Literaturverzeichnis findet. Die Ref-Liste ist da nicht wirklich geeignet. Lutz Hartmann (Diskussion) 15:16, 3. Feb. 2016 (CET)
Aber es gibt doch ein Literaturverzeichnis.--104.129.194.69 09:37, 4. Feb. 2016 (CET)
Der Artikel gefällt mir als Laie gut. Etwas unsicher bin bezüglich der letzten Absätze: Telefonvorwahlen usw. - Ist das jemals schon in der Literatur in Zusammenhang mit der Neugliederung gebracht worden?? So interessant sich dieser Abschnitt auch liest (ich würde ihn ungern aus dem Artikel draußen haben wollen!), im Hinblick auf die Auszeichnungskriterien bin ich skeptisch, ob diese bunten kleinen Karten am Ende noch vorbildhaft enzyklopädisch sind, oder ob man da nicht eher wild drauf los assoziiert hat (Kirchenprovinzen würden auch noch gut dorthin passen). lg, --Niki.L (Diskussion) 07:28, 5. Feb. 2016 (CET)
  • Lesenswert Der Artikel ist informativ, gut belegt und illustriert. Gerade die Karten zu den verschiedenen Neugliederungsvorschlägen sind unverzichtbar, nur so werden die Auswirkungen einer eventuellen Länderneugliederung auch plastisch. Übrigens enthielten schon die Gutachten des Lutherausschusses und der Ernstkommission Karten zu ihren jeweiligen Vorschlägen. Die Karten unter 'Alternativen' verdeutlichen das Chaos der gegenwärtigen Gliederung.--2003:87:4D54:81DB:A9C2:FEC7:11AC:E385 16:46, 6. Feb. 2016 (CET)

Abwartend Der Artikel hat die Potenz zu einer Auszeichnung. Aber: Im Abschnitt "Chronologie..." ist es ausdrucksseitig z.T. sehr holprig. Hier fehlen mMn weitere EN (pro Absatz ein EN als Regel) und die EN müssen unbedingt formatseitig vereinheitlicht werden. Hinsichtlich der Karten bin ich eher verhalten: Die Telefonvorwahlen entstanden 1990 aus der Not heraus, die NeBuLä möglichst zügig in das Vorwahlnetz der ABuLä zu integrieren - und das ging technisch (mit Ausnahme weniger Grenzbereiche im Südwesten) nur von Berlin aus, hat also mit einer Verwaltungsgliederung nur bedingt zu tun: Ich teile da die Auffassung von Vordebattanten, hier noch einmal zu prüfen, was wirklich sinnvoll ist. --Rote4132 (Diskussion) 09:10, 9. Feb. 2016 (CET)

Die "Informationen zur Raumentwicklung" Heft 5.2014 geben im Anhang folgende territoriale Gliederungen in Deutschland an:
Bundesagentur für Arbeit
Deutsche Bundesbank
Bundespolizei
Deutscher Fußballbund
Deutscher Gewerkschaftsbund
Landesrundfunkanstalten
Nielsen-Gebiete
Technisches Hilfswerk

dazu

Flusseinzugsgebiete
Großlandschaften
Postleitzonen

S. Markus Eltges: Ausgewählte territoriale Gliederungen in Deutschland, in: Informationen zur Raumentwicklung (IzR) 5.2014, hrsg. vom Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung, Bonn 1998, S. 489ff.

Also durchaus vergleichbar. Strittige Illustrationen wären mit ein paar Klicks rasch entfernt. Kein Grund dem Artikel ein "Lesenswert" zu verweigern.--192.31.22.2 14:12, 10. Feb. 2016 (CET)

  • Neutral Kein Votum, dazu bin ich nicht tief genug eingestiegen. Der Artikel macht einen sehr informierten Eindruck, also erstmal danke für die geleistete Arbeit. Ich frage mich bei einigen Gliederungsabschnitten wie "Fazit" oder "Argumente..." aber, ob der Artikel die nicht ganz durchgezogene Adaption einer akademischen Arbeit ist. Fazits ziehen erscheint mir für das Genre "Enzyklopädieartikel" schon eher ungewöhnlich und auch das diskursive Element der Argumente-Abschnitte würde ich eher im Seminararbeits-Zauberkasten verorten. Bitte nicht falsch verstehen, vielleicht bin ich da einfach zu konservativ und erkenne die Originalität der vorliegenden Struktur nicht, ist nur ein Hinweis und Anstoß zur Diskussion. --Krächz (Diskussion) 00:16, 10. Feb. 2016 (CET)
  • Lesenswert Der Artikel ist aus meiner Sicht gut verständlich, auch für den Laien. Die Optik einer wissenschaftlichen Arbeit die Krächz angesprochen hat sehe ich ebenfalls. Aber warum nicht? Ungewöhnlich ist das idT. Aber warum zzgl. Einleitung nicht ein Fazit für Personen die nicht alles lesen wollen? Die variativen Gliederungen in Deutschland sind m.E. interessant und ergänzen die Darstellung. Ich würde sie lassen, halte diesbezügliche Kritik aber für nachvollziehbar. EN könnte man wirklich mehr einbauen, aber bitte nicht nach dem Motto "Hauptsache einige mehr drin", sondern wenn überhaupt dann qualitativ wertvolle. --Josefma (Diskussion) 17:37, 12. Feb. 2016 (CET)
  • keine Auszeichnung Der Artikel ist interessant, gut bebildert, aber verdient IMHO in der Form (noch) keine Auszeichnung. Wenn der Artikel schon aus der Feder vieler anonymer Autoren stammt, hätte ihm ein Review vor einer Kandidatur gut getan. Vor allem der Abschnitt Fazit hält mich von einer Bewertung ab – erstens frage ich mich, was dieser in Wikipedia soll … zweitens steht er IMHO im Widerspruch zum direkt nächsten Satz. Ein Fazit wie „Ob es je zu einer Neugliederung des Bundesgebiets kommen wird, ist fraglich.“ ist trivial, wertet aber. Danach dann zu schreiben vor „Das liegt … allem am mangelnden Willen und Interesse in Politik und Bevölkerung.“, ein paar Zeilen tiefer aber wieder „Vorschläge zur Zusammenlegung von Ländern werden immer wieder von verschiedenster Seite vorgetragen.“ passt nicht. Außerdem: Politik hat keinen eigenen Willen. --Wibramuc (Diskussion) 09:46, 13. Feb. 2016 (CET)
  • Als Laie Lesenswert, schöner Artikel, gut lesbar, ansprechend und informativ bebildert. Die Schaffung BWs als einzige geglückte (aber nicht minder kontroverse) Länderfusion könnte vielleicht ein wenig mehr Raum einnehmen (Darstellung des Abstimmungsverfahrens und der Kritik daran, Urteil des BVG), aber alles in allem ein schöner Artikel. Gruß,--SEM (Diskussion) 10:25, 13. Feb. 2016 (CET)
Die Entstehung Baden-Württembergs ist im Artikel zu Württemberg-Hohenzollern sehr ausführlich erklärt; ich werde es aber mal mit einer Kurzfasssung versuchen.--2003:87:4D54:81D1:BC76:2E11:ADF8:E358 16:21, 13. Feb. 2016 (CET)

Der Artikel erreichte das notwendige Quorum für eine Auszeichnung als Lesenswert. Es sind keine gravierenden Mängel vorhanden, die so schwer wiegen, dass dem Artikel dennoch die Auszeichnung zu verwehren ist. Herzlichen Glückwunsch! Chewbacca2205 (D) 21:22, 21. Feb. 2016 (CET)

Das ist doch mal eine gute Nachricht. Kleinere Mängel können sicher noch ausgebügelt werden.--104.129.194.80 10:34, 22. Feb. 2016 (CET)

Kein zwingendes Bedürfnis

Für eine Neugliederung des Bundesgebietes gibt es bislang kein zwingendes Bedürfnis, und solange wird es sie auch nicht geben, jede andere Annahme wäre unrealistisch. Eine Ausnahme könnte sich ergeben, wenn das Bundesland Bremen aufgrund seiner zunehmenden Verschuldung zahlungsunfähig und handlungsunfähig wird. Ob Niedersachsen dann aber Bemen aufzunehmen bereit wäre, stünde wohl in den Sternen.--2003:4C:6F3C:101:F3:C727:392A:191C 01:26, 22. Dez. 2016 (CET)

Favorisieren

Der Duden (http://www.duden.de/rechtschreibung/favorisieren) unterscheidet zwei Anwendungen. Einmal "favorisieren" im Sinne von begünstigen, z.B. "der neue Strompreis favorisiert die Großverbraucher", zum anderen im Sinne von "zum Favoriten erklären", z.B.: "wen favorisieren die Wettbüros?". Es könnte also hier beides gelten. Nur war die Regelung schon vom Gesetzgeber eingeführt, ohne dass die Befürworter oder Gegner darauf einen Einfluss gehabt hätten. Insofern gilt das erste Beispiel; d.h. die Regelung favorisiert (begünstigt) die Vereinigungsbefürworter und nicht die Vereinigungsbefürworter erklären die Regelung zu (ihrem) Favoriten. Genauso hatte ich auch gemeint als ich den Satz geschrieben hatte (ja es war wirklich ich) - und das bitte ich zu berücksichtigen. (nicht signierter Beitrag von 2003:DF:53E1:AEC1:FC43:63F0:D03:24F6 (Diskussion | Beiträge) 16:01, 5. Jan. 2017 (CET))

Die Hauptbedeutung von "favorisieren" ist bevorzugen. Steht auch als erste zu 1. im Duden.
Und die Tatsache, daß "eine Mehrheit in den beiden württembergischen Zonen sowie in Nordbaden bereits abzusehen war ", zeugt davon, daß da etwas von den Abstimmenden und damit insbesondere von den Vereinigungsbefürwortern bevorzugt wurde.
Daraus schlösse ich nicht zwingend, daß diese Regelung die Befürworter begünstigte.
Reiche Wähler der Linkspartei werden ja auch nicht von der "begünstigt". --Elop 17:10, 5. Jan. 2017 (CET)
Bevorzugen und begünstigen sind Synonyme. Die Regelung kann auch die Befürworter bevorzugen. So ist das ganz sicher gemeint und auch auf anderen Seiten im Internet so dargestellt:

Das ... am 4. Mai 1951 verabschiedete Bundesgesetz sah eine Einteilung des Abstimmungsgebiets in die vier Zonen Nordbaden, Nordwürttemberg, Südwürttemberg-Hohenzollern und Südbaden vor. Die Vereinigung der Länder sollte als angenommen gelten, wenn sich eine Mehrheit im gesamten Abstimmungsgebiet sowie in drei der vier Zonen ergab. Da eine Mehrheit in den beiden württembergischen Zonen sowie in Nordbaden bereits abzusehen war, favorisierte diese Regelung natürlich die Vereinigungsbefürworter. http://www.badische-seiten.de/wissen/suedweststaat-entstehung.php

Für den Fall, dass eine solche Regelung nicht zustande käme, wurde eine Regelung ... durchgeführt), favorisierte diese Regelung die Vereinigungsbefürworter. https://books.google.de/books?id=ejyVBQAAQBAJ&pg=PT272&lpg=PT272&dq=Regelung+favorisierte+Vereinigungsbef%C3%BCrworter&source=bl&ots=4uJIynuzjI&sig=WHOAabbPyikjzkCaloLEUo_mkVo&hl=de&sa=X&ved=0ahUKEwiukc6r063RAhXMbRQKHa9PBukQ6AEILzAC#v=onepage&q=Regelung%20favorisierte%20Vereinigungsbef%C3%BCrworter&f=false

Sinngemäß:

Bei der Volksabstimmung vom 9. Dezember 1951 votierten 69,7 Prozent der Baden-Württemberger für den Südweststaat. In Nordwürttemberg, Nordbaden und Südwürttemberg-Hohenzollern, erreichte die Abstimmung die geforderte Mehrheit. Lediglich im Bezirk Südbaden befürworteten nur 38 Prozent den Zusammenschluss zu einem einheitlichen Bundesland. Die Einteilung in die vier Abstimmungsbezirke wurde von den Gegner des Südweststaates stets als Präjudiz verurteilt. http://www.landeskunde-baden-wuerttemberg.de/6071.html

In einem Fall, nämlich der Durchzählung nach alten Ländern, konnte eine südbadische Majorität gegen den Südweststaat und für die Wiederherstellung der alten Länder Nordbaden von Nordwürttemberg trennen. Im anderen Fall, nämlich der Einteilung in vier Abstimmungsbezirke, konnte eine Südweststaatsmajorität in Nordbaden Südbaden gegen dessen Willen zur Bildung des Südweststaates zwingen. ... Die Volksabstimmung war auf den 16. September 1951 festgesetzt worden. Am 25. Mai rief die badische Regierung das Bundesverfassungsgericht u. a. mit der Begründung an, daß das Abstimmungsverfahren grundgesetzwidrig wäre. ... Doch Württemberg‐Baden und Württemberg‐Hohenzollern forderten den Vollzug der Volksabstimmung. Sie hätten im anderen Fall gegen die Bundesregierung vor dem Bun‐desverfassungsgericht klagen können. Das Gericht konnte noch rechtzeitig zusammen‐treten und verlegte durch einstweilige Anordnung den Abstimmungstermin vom 16. September auf den 19. Dezember. Am 23. Oktober wies das Bundesverfassungsgericht im wesentlichen die Klage Badens ab. ... Das Resultat der Abstimmung wich im Prinzip nicht wesentlich von dem der Volksbefra‐gung ab. Eine Durchzählung nach den alten Ländern entsprechend dem Antrag Wohlebs [des Hauptgegners der Vereinigung; An. d. Verf.] hätte in Nord‐ und Südbaden eine Mehrheit für die Wiederherstellung Badens ergeben. www.landtagswahl-bw.de/fileadmin/.../Geschichte/Eschenburg_Entstehung_BW.pdf

Müller und Maier sprachen sich dafür aus, die Stimmen in vier Bezirken getrennt zu zählen; der Südweststaat sollte als gebildet angesehen werden, wenn drei der Bezirke sich dafür entschieden. Wohleb dagegen wollte in den alten Grenzen der Länder Baden und Württemberg zählen lassen. Beide Parteien hatten ihre guten, aus der informatorischen Abstimmung ablesbaren Gründe.

Da es zu keiner Einigung über den Stimmenzahl-Modus kam, beschäftigte sich der Bundestag in Bonn mit dem Problem und verabschiedete auf Grund des Artikels 118 des Grundgesetzes das sogenannte zweite Neugliederungsgesetz, das eine Stimmenzählung in der Maier-Müller-Manier, also in vier getrennten Bezirken, vorsah. Die Badener klagten beim Bundesverfassungsgericht und forderten eine nach den beiden Ländern getrennte Stimmenzählung Das Urteil des zwölfköpfigen zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts über diesen Antrag kam dann mit einem richterlichen Stimmenverhältnis von 6:6 zustande - was Ablehnung des Badener Antrags bedeutete.

Bei der Volksbefragung am 9. Dezember 1951 stimmten, wie erwartet, drei Bezirke (nämlich Süd- und Nordwürttemberg sowie Nordbaden) für den Zusammenschluß zu einem Südweststaat, Südbaden stimmte dagegen. Eine Zusammenzählung der Stimmen im ganzen alten Land Baden (was Wohleb gewollt und das Gericht abgelehnt hatte) ergab jedoch wieder - wie bei der informatorischen Befragung - eine knappe Mehrheit für die Wiederherstellung dieses Landes und gegen den Zusammenschluß. Aber diese Zählart war verboten. Der Südweststaat wurde gebildet und als Land Baden-Württemberg aus der Taufe gehoben. ... Die Volksabstimmung in Baden zum Südweststaat vom 9. Dezember 1951 habe nämlich nicht im Gesamtraum von Baden stattgefunden, sondern getrennt in den Abstimmungsbezirken Nord- und Südbaden. http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-43062525.html

Dennoch erwies sich dessen Gründung als langwieriger Prozess: Selbst die Volksabstimmung 1951 zu dieser Frage konnte keine Befriedung herbeiführen, da über den Abstimmungsmodus und die Abstimmungsgebiete zwischen Gegnern und Befürwortern des Südweststaates keine Einigkeit zu erzielen war. http://www.hsozkult.de/conferencereport/id/tagungsberichte-4493 (nicht signierter Beitrag von 2003:DF:53E1:AE09:ED4B:3594:BD95:68FB (Diskussion | Beiträge) 15:28, 6. Jan. 2017 (CET))

Auf badische-seiten.de steht natürlich "favorisieren" im von Dir genannten Sinne. Dennoch bleibt mir die Logik unklar. Auch bin ich nicht sicher, ob diese Seite eine zulässige Quelle wäre, was Interpretationen anbelangt. (Die Daten scheinen ansonsten zuverlässig zu sein.)
Abgesehen davon:
>>Bevorzugen und begünstigen sind Synonyme.<<
Sehe ich nicht so - und hier ist es ja gerade der Unterschied. Ich bevorzuge möglicherweise eine Regelung, die mich begünstigt. Muß ich aber nicht (siehe reicher Linkspartei-Wähler). Und eine Regel kann nicht "bevorzugen", da sie keine persönlichen Präferenzen hat. --Elop 15:48, 6. Jan. 2017 (CET)
Das ist sehr mechanistisch gedacht. Eine Regelung kann sehr wohl ein unpersönliches Subjekt sein. Hier mal ein paar Beispiele für diese Verwendung:

Auch diese Regelung bevorzugte die Leitmitglieder, weil diese dadurch bei der Massenfertigung Kostenvorteile genossen, von der kleinere Unternehmen ... https://books.google.de/books?isbn=3647301760 Diese Regelung bevorzugte ausscheidende Kunden gegenüber dem Bestand. Künftig soll es eine gerechtere Verteilung geben. Betroffen sind ... www.bundesweitefinanzberatung.de/.../ansicht/reformpaket-lebensversicherer-14197/ Diese Regelung bevorzugte eindeutig die Großdeutschen, und Heinrich Clessin begrüßte Die Nationalratswahlen am 21. Oktober 1923 219 mit dem Landbund. https://books.google.de/books?isbn=3205992229 Der Reichstag war allerdings bis 1906 ein ehrenamtliches Parlament, ohne Bezahlung. Diese Regelung bevorzugte vor allem Wohlhabende, .. https://www.pressreader.com/germany/märkische-oderzeitung.../281573765254168

Objektiv gesehen war diese Regelung (die vom Bundesgesetzgeber so eingerichtet wurde, ohne dass Vereinigungsgegner oder -befürworter darauf direkten Einfluss hatten) günstiger für die Befürworter der Einigung, so hat dies auch der Spiegel gesehen (der gewiss nicht von "Altbadenern" gesteuert wurde). Und das war natürlich vor der Abstimmung - insofern hätte die Tatsache dass die Einigungsbefürworter diese Regelung (sicher auch) bevorzugten, nichts an der objektiven Tatsache geändert, dass bei einer Abstimmung nach denn alten Ländern (Baden und Württemberg) eine Vereinigung nicht zustande gekommen wäre. Also bevorzugte diese Regelung (d.h. die Abstimmung in vier Bezirken) die Einigungsbefürworter gegenüber den -gegnern.

Nach meiner persönlichen Meinung war das letztlich auch gut so. Baden-Württemberg ist das einzige gelungene Neugliederungsbeispiel und auch ein Erfolg - und da musste man vielleicht dem Glück etwas auf die Sprünge helfen. (nicht signierter Beitrag von 2003:DF:53E1:AE4F:100C:FBFE:4BC:F764 (Diskussion | Beiträge) 14:09, 7. Jan. 2017 (CET))

Anfrage

Hallo ihr Lieben! Hier bin ich über eine 16-Länder-Karte gestolpert, leider jedoch ohne jede Herkunftsangabe. Hat jemand eine Idee? Die Bildersuche hat leider nicht weitergeholfen... 2001:16B8:CC:C00:943D:C103:B244:5CF8 19:53, 5. Sep. 2018 (CEST)

Ich vermute, da hat irgendein Blogger sich mal an einer seines Erachtens schlüssigen Aufteilung versucht. Ist damit für uns eher nicht relevant. --Elop 17:02, 8. Sep. 2018 (CEST)
Das sagst Du so. Er könnte die schöne Karte ja auch irgendwo geklaut haben. Daher frage ich.-- Leif Czerny 10:06, 10. Sep. 2018 (CEST)

17-Länder-Modell, Quelle unbekannt

Ich bin gerade über ein 17-Länder-Modell ohne weiterführende Quellenangaben oder sonstige Informationen gestolpert. Die Daten in dem Bild besagen:

Bundesland Hauptstadt Einwohner in Mio.
Niedersachsen Bremen 4,2
Ostfalen Hannover 4,3
Westfalen Paderborn 5,5
Ruhrgebiet Essen 4,2
Niederrheinland Krefeld 3,7
Mittelrheinland Köln 4,4
Hessen Wiesbaden 6,2
Rheinland-Pfalz Mainz 5,1
Baden Karlsruhe 4,5
Württemberg Stuttgart 4,2
Oberschwaben Ulm 4
Bayern München 7
Franken Nürnberg 4,3
Sachsen Dresden 4,1
Sachsen-Thüringen Dessau 4,4
Brandenburg Berlin 6,1
Nordelbien Lübeck 6,3

Weiß jemand mehr darüber? --Safto Rangen (Diskussion) 19:30, 10. Mär. 2019 (CET)

Amt Neuhaus

Umseitig werden einige sehr kleinteilige Umgliederungsversuche erwähnt, die nicht erfolgreich waren, z.B. AKK-Konflikt, Geesthacht, Lindau oder Achberg. Das 1993 von MV nach Niedersachsen umgegliederte Amt Neuhaus, das vermutlich sogar eine größere Fläche umfasst als die zuvor genannten Versuche, wird nicht erwähnt. Und vor allem wechselte das Amt Neuhaus tatsächlich das Bundesland. Warum wird es nicht erwähnt? Gruss --Plantek (Diskussion) 06:55, 30. Apr. 2019 (CEST)

Keine Ahnung. Weil es sich um eine Übergabe gemäß Staatsvertrag zwischen den Ländern handelt? Sonst schreib doch einfach einen Satz dazu, mehr steht in Amt Neuhaus ja auch kaum.-- Leif Czerny 10:19, 30. Apr. 2019 (CEST)
Es gab auch noch weitere Wechselgebiete:
Im Vogtland wechselten etliche Gemeinden die Landeszugehörigkeit von Thüringen nach Sachsen.
In der Prignitz gab es Gemeinden mit einem Landeswechsel von Mecklenburg-Vorpommern nach Brandenburg.
Auch in der Uckermark wechselten mehrere Gemeinden von Mecklenburg-Vorpommern nach Brandenburg.
MfG Harry8 11:26, 30. Apr. 2019 (CEST)
Gibt es irgendwo eine Überblicksdarstellung? Anbei einige Staatsverträge Amt Neuhaus; Uckermark; Schwarze Pumpe;
Oder Schuat mal hier [4] -- Leif Czerny 13:06, 30. Apr. 2019 (CEST)

Flächendeckende länderübergreifende Kooperationen gibt es keine.

Was ist denn eine "länderübergreifende Kooperation", wenn sie nicht die Fläche deckt? Was ist eine "flächendeckende länderübergreifende Kooperation"? 78.54.66.66 02:50, 1. Nov. 2019 (CET)

1)Z.B. eine Kooperation, die nur in den Grenzregionen wirksam ist. 2) Flächendeckend wäre eine, bei der sich die Zusammenarbeit auf das gesamte Territorium der beteiligten Länder erstreckt. was daran ist nun wieder kontrovers?-- Leif Czerny 17:03, 3. Nov. 2019 (CET)
Nicht kontrovers, sondern schlicht falsch. 89.12.73.193 21:07, 3. Nov. 2019 (CET)#
Inwiefern, wenn man fragen darf, liebes Länderrechtsorakel?-- Leif Czerny 10:53, 4. Nov. 2019 (CET)
Hinweis an IP: Erst hier klären!--Roger (Diskussion) 02:17, 10. Nov. 2019 (CET)
Was? Für "Flächendeckende länderübergreifende Kooperationen gibt es keine." gibt es keinen Beleg. Benutzer:Leif Czerny hat keinen beigebracht und auch keine Beibringung in Aussicht gestellt. WP:TF untersagt Veröffentlichung derartiger Theorien. 78.55.140.252 04:03, 10. Nov. 2019 (CET)
Ok, den Satz hast Du bis vor kurzem nicht einmal verstanden, jetzt ist er aber falsch bzw. muss von mir belegt werden? Nenn doch einfach eine Flächendeckende länderübergreifende Kooperation, und das Thema ist gegessen. -- Leif Czerny 17:11, 10. Nov. 2019 (CET)

Wo sind denn Aldi Nord und Aldi Südß (nicht signierter Beitrag von 2A0A:A546:7746:0:54C6:F34:E7CA:CB6E (Diskussion) 19:46, 21. Apr. 2020 (CEST))

Zur Änderung vom 20.4.20

Der strikte Verfassungsauftrag zur Neugliederung des Bundesgebiets war schon Bestandteil der am 23. Mai 1949 vom Parlamentarischen Rates verabschiedeten und im Bundesgesetzblatt vom selben Tag veröffentlichten Fassung des Grundgesetzes. S. u.a. auch Schiffers, S. 44f. Insofern ist die Änderung vom 20.4. gerechtfertigt. --87.155.217.19 14:49, 20. Apr. 2020 (CEST)

Nielsen-Gebiete

In der archivierten Diskussion finden sich zwei Anregungen, bei den Alternativen zur Neugliederung auch die Nielsen-Gebiete (laut verlinktem Artikel derzeit sieben im Bundesgebiet) zu erwähnen. Ich würde dies begrüßen. --85.22.23.40 19:43, 21. Apr. 2020 (CEST)

Die sind aber nicht sehr spannend, und eine schöne Karte hat dazu wohl auch noch niemand gezeichnet...-- Leif Czerny 21:16, 21. Apr. 2020 (CEST)
Sind doch fast identisch mit Miegel und Ottnad (Karte ganz oben) - lediglich ST ist da nicht zweigeteilt. --Elop 08:58, 22. Apr. 2020 (CEST)
Die wären natürlich schick, wenn die immer noch möglichst homogene Konsummärkte darstellen würden...-- Leif Czerny 13:27, 22. Apr. 2020 (CEST)

Sonstiges

Ich frage mich, was der Abschnitt "Sonstiges" in diesem Artikel zu suchen hat. M.E. verschafft er einer verfassungsfeindlichen "Bewegung" unnötige Aufmerksamkeit. --2003:DF:5725:2C6D:8444:22EF:74EA:3415 10:28, 16. Apr. 2021 (CEST)

Das ist richtig, in der Form ist das nicht sinvoll. Viele Organisationen und Vereine, auch verfassungskonforme, haben Gliederungen, die von den Budesländern abweichen, unter adneremauch die Kirchen und der öffentlich-rechtliche Rundfunk. Mit einer möglichen Neugliederung des Bundesgebiets hat das nur sehr am Rande zu tun. Eine einzelne Organisation so hervorzuheben erscheint mir nicht sinnvoll, erst recht, wenn es eine solche ist. -- Perrak (Disk) 12:25, 16. Apr. 2021 (CEST)

Was ist daran unpassend? Ich finde es sehr interessant, dass die Idee der Neugliederung offensichtlich von einer medial doch sehr oft behandelten politischen Organisation, die auch noch im Verfassungsschutzbericht steht, aufgegriffen wurde bzw. deutliche Ähnlichkeit zu bestimmten bestehenden Entwürfen zeigt. Eigentlich würde ich gerne die beiden Karten einbinden, aber aus Copyright-Gründen geht das wohl leider nicht. Vindolicus (Diskussion) 14:57, 19. Apr. 2021 (CEST)

Unpassend ist daran wohl, daß wir auch nicht die Neugliederungsvorschläge der Grauen Panther oder der Querdenkerbewegung abbilden.
Es reicht, derart motivierte Ansätze zu besprechen, wenn sie von seriösen Quellen wie Rutz kommen. Denn solche Vorschläge finden zumindest Rezeption. --Elop 16:00, 19. Apr. 2021 (CEST)
Wenn das so wäre, wäre das ein Argument. Aber es ist nicht so, dass "die Idee der Neugliederung (...) aufgegriffen wurde", diese Organisation richtet sich bei ihrer Gliederung nur nicht nach den bestehenden Bundesländern. Es würde mich sehr wundern, wenn sich jemand, der das Grundgesetz als solches ablehnt, auf einen Artikel des Grundgesetzes beriefe. Selbst wenn es so wäre, wäre es nur sinnvoll das aufzunehmen, wenn es eine nennenswerte Resonanz gäbe. Die kann ich hier nicht sehen. -- Perrak (Disk) 16:15, 19. Apr. 2021 (CEST)