Diskussion:Nius

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Letzter Kommentar: vor 15 Tagen von 5glogger in Abschnitt Angriff auf die Leserintelligenz
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Diese Diskussionsseite dient dazu, Verbesserungen am Artikel „Nius“ zu besprechen. Persönliche Betrachtungen zum Thema gehören nicht hierher. Für allgemeine Wissensfragen gibt es die Auskunft.

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Quellen zu Kontroverse

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Wo wir gerade beim Absatz Asylbewerber sind. ... produzierte „Nius“ einen Beitrag zum Thema mit Geflüchteten, die kaum oder kein Deutsch sprachen. Warum wird das nicht mit dem Beitrag selbst bequellt, dann kann sich der geneigte Leser ein Bild machen. Es ist wohl der hier. Das spricht doch für sich. Der Zapp-Beitrag soll natürlich auch bleiben, sonst wäre es ja keine Kontroverse. --Siehe-auch-Löscher (Diskussion) 17:23, 13. Nov. 2023 (CET)Beantworten

Es geht ja um Rezeption zu Beiträgen, die Kritik anbringen. Anderes ist nicht erwähnenswert.
Die eigenen Beiträge von Nius sind oft manipulativ. sowohl durch Schnitt als auch durch Kommentierung. Dadurch wirken sie bei manchen Konsumenten scheinbar glaubwürdig. So etwas sollte möglichst nicht verlinkt werden. Die Wikipedia sollte keine fragwürdige Inhalte weiter verbreiten, womit mit Menschen verdummt und aufgehetzt werden sollen. --Puttkgbru (Diskussion) 13:42, 14. Nov. 2023 (CET)Beantworten
Ja, es ist leider die verbreitete Ansicht hier, dass man den Lesern wie kleinen Kindern die Augen zu halten sollte. --Siehe-auch-Löscher (Diskussion) 14:39, 14. Nov. 2023 (CET)Beantworten
Es ist nicht unsere Aufgabe, rechtsextreme Inhalte zu verlinken. Wer es sich unbedingt anschauen will, kann es ja im Webselbst suchen. Wir geben zu wenig wie möglich Linkjuice an rechtsextreme Websites. --Jensbest (Diskussion) 15:04, 14. Nov. 2023 (CET)Beantworten
Also Hilfe:FAQ_Rechtliches#Externe Links zu Seiten mit strafbarem Inhalt – erlaubt oder verboten? Punkt 4 volksverhetzende Inhalte und verfassungsfeindliche Organisationen? --Siehe-auch-Löscher (Diskussion) 16:03, 14. Nov. 2023 (CET)Beantworten

Kategorie-Korrektur

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Nach Umbenennung der Kategorie "Nachrichten-Website" in Nachrichten-Portal aufgefallen, dass es eine passendere Subkategorie von Website gibt für dieses Lemma: Politik-Website. Siehe dort auch die anderen Websiten, die Propaganda als "Nachricht" verkaufen. --Jensbest (Diskussion) 16:15, 5. Jan. 2024 (CET)Beantworten

Alexandra Föderl-Schmid

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Nius bezahlte Stefan Weber, damit er ihre Artikel und Dissertation auf Plagiate untersucht. Damit starteten Nius und Weber in den asozialen Netzwerken eine Kampagne gegen sie, worauf sie „ins Wasser gehen“ wollte. [1] --Alex42 (Diskussion) 18:54, 9. Feb. 2024 (CET)Beantworten

Serviervorschlag? --Siehe-auch-Löscher (Diskussion) 19:03, 9. Feb. 2024 (CET)Beantworten
Klingt sehr neutral, was du da verfasst. Machen wir einen Deal? Ich ergänze deinen Vorschlag und du schreibst was zur Hetze der Süddeutschen Zeitung gegen Aiwanger und Weidel. --DarkPrince966 (Diskussion) 18:06, 11. Feb. 2024 (CET)Beantworten

Regulierungsbehörde

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Ich verstehe die Relevanz dieser Informationen nicht:

Zuständige Regulierungsbehörde ist die Medienanstalt Berlin-Brandenburg(MaBB). Das Medienportal hat keine Selbstverpflichtungserklärung beim Deutschen Presserat abgegeben und kann daher dort auch nicht gerügt werden.

Mir würde spontan kein anderer Artikel einfallen, in dem wir auf Regulierungsbehörde oder Presserat eingehen. Sieht das jemand anders? --ungeruehrt (Diskussion) 23:31, 17. Feb. 2024 (CET)Beantworten

Motivation Gotthardt

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Da mein Edit zur Motivations Gotthardts an der Beteiligung von Nius rückgängig gemacht wurde: Ich halte das durchaus relevant für diesen Artikel. Gotthardt wurde auch vorher bereits im Artikel genannt, hat sich allerdings bislang nie zu Nius geäußert. Als Geldgeber hinter dem Projekt ist Nius zudem in großen Teilen mit seiner Person verknüpft. --ungeruehrt (Diskussion) 23:58, 20. Feb. 2024 (CET)Beantworten

Noch ein wenig deutlicher reinschreiben, dass die Aussagen und Zitate seiner Meinung sind und von ihm im Interview nicht belegt werden (wohl halt auch nicht von Interviewer hinterfragt). Neben Spotify-Link zum eigentlichen Podcast noch diese Sekundärquelle dazu. Dann passt es mMn rein. --Jensbest (Diskussion) 00:23, 21. Feb. 2024 (CET)Beantworten
Das Problem an dem Interview ist, dass der Interviewer anscheinend nicht gefragt hat, was an der Leugnung des Wissenschaftlichen Konsens zum Klimawandel rechts sein sollte? Wenn man ständig irgendwo liest, die Gesellschaft sei nach links gedriftet, was heute rechts ist war früher mittig, wird impliziert, dass das Abstreiten von Fakten zum Klimawandel früher mittig war. Das stimmt nicht, denn a) wurde der Klimawandel früher überhaupt nicht diskutiert und b) ist eine Positionierung gegen die Wissenschaft weder links noch rechts, höchstens rechtspopulistisch. Peu à peu wird so die Wissenschaftsfeindlichkeit als "rechts" normalisiert. Man muss da sehr vorsichtig sein. Man könnte etwa schreiben, dass Gotthardt behauptet, dass das Portal "konservative" oder "rechte" Inhalte liefere. Man kann es keinesfalls als Fakt durchgehen lassen. --Neudabei (Diskussion) 08:20, 21. Feb. 2024 (CET)Beantworten
Der Fakt ist seine Aussage und seine Motivation. Ob seine Motivation berechtigt ist oder erscheint, ist hier erst einmal nicht relevant. --ungeruehrt (Diskussion) 15:17, 21. Feb. 2024 (CET)Beantworten

ungekennzeichnete Textübernahmen

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Es gibt inzwischen mehrere Vorfälle, bei denen Nius ungekennzeichnet ganze Absätze von anderen Medien übernommen hat. Ich halte das in dieser Häufigkeit durchaus für ungewöhnlich und relevant:

Was sind eure Meinungen dazu? --ungeruehrt (Diskussion) 20:13, 21. Feb. 2024 (CET)Beantworten

fehlerhafte Darstellungen und Lücken

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Diskussion:Julian_Reichelt#der_Artikel_braucht_eine_Grundsanierung

pleiteticker.de war eines der verschiedenen ausprobierten Formate, die nun unter dem Namen/Dach/Label Nius gebündelt worden sind
und zuvor separat erprobt wurden, ebenso wie pleiteticker.de, was anscheinend eingestellt und nun eine Weiterleitung auf Nius ist

so wie es derzeit im Lemma steht ist es pure Irreführung durch eine unbelegte Falschdarstellung

Pleiteticker.de ist mittlerweile eine Weiterleitung auf nius.de

https://web.archive.org/web/20240000000000*/pleiteticker.de

https://pleiteticker.de/impressum/

https://pleiteticker.de/ueber-uns/

https://pleiteticker.de/blog/

--Über-Blick (Diskussion) 21:36, 25. Feb. 2024 (CET)Beantworten

Anzeige von Queerbeauftragtem

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Wohlan, @Jensbest, wenn wir jeden Quatsch zuerst hier diskutieren müssen:

Eine Anzeige kann jeder Trottel machen, und wenn es sich um eine staatliche Stelle handelt, wird auch aufgrund eines Anfangsverdachts ermittelt. Und es findet sich oft irgendein Trottel, der diesen Vorgang auf Wikipedia verewigen will. Zum konkreten Fall: Am 17.07.2023 berichteten mehrere zumeist marginale Medien – auf meiner Google-Liste steht zuoberst queer.de – von der Anzeige des eben erst eingesetzten Berliner Queerbeauftragten gegen Reichelt und Basad. Am 19.07.2023 aber berichtete – leicht zu finden für alle, die des Googelns mächtig sind – wieder queer.de, die mitregierende CDU distanziere sich von der Anzeige: https://www.queer.de/detail.php?article_id=46337 . Und seit Ende Juli 2023 gibt es nichts mehr zu dieser Causa.

Das heisst: Der Fall ist wohl stillschweigend erledigt worden und damit für Wikipedia, wie eigentlich von Anfang an, total irrelevant. Für das Gegenteil bist du belegpflichtig. --SchaerWords (Diskussion) 10:37, 24. Mär. 2024 (CET)Beantworten

Ich ignoriere mal alle offensichtliche Respektlosigkeit in deinem Beitrag, aber dass diese Anzeige “stillschweigend erledigt“ sein könnte, ist reine WP:TF deinerseits. Entsprechend ist dein Hinweis wiki-formal damit erledigt. Ein Bedarf für Entfernung ergibt sich daraus nicht. Schönes Wochenende, --Jensbest (Diskussion) 11:38, 24. Mär. 2024 (CET)Beantworten
@Jensbest du kannst mit Quellen belegen das es weiter verfolgt wurde, und es auch rechtskräftige Urteile gab, dann könnte es drin bleiben. Denn nicht jede Meldung ist auch Relevant für Wikipedia, siehe WP:WWNI. Gruss --Seeler09Leider nicht in Ihrem Land verfügbarMitstreiter im Alpinprojekt gesucht 11:47, 24. Mär. 2024 (CET)Beantworten
Es ist nicht meine Aufgabe, juristische Verfahren zu verfolgen. Es gab eine Anzeige und diese Info ist relevant. Wenn du das mit weiteren Infos ergänzen willst, kannst du gerne recherchieren. Eine Löschung der relevanten und belegten Information ergibt sich aber nicht. --Jensbest (Diskussion) 11:55, 24. Mär. 2024 (CET)Beantworten
Die Anzeigen allein gegen Olaf Scholz würden ein extra Artikel füllen, da die Anzeige null Relevanz hat, einzige(!) Ausnahme wäre ein Urteil, gehört es nicht rein. EOD --Seeler09Leider nicht in Ihrem Land verfügbarMitstreiter im Alpinprojekt gesucht 12:20, 24. Mär. 2024 (CET)Beantworten
Es hilft natürlich erstmal zu schauen, was man löschen will. Die Polizei hat Ermittlungen eingeleitet. Entsprechend wäre es jetzt gerne deine Aufgabe zu recherchieren, was der Stand der Ermittlungen ist. Eine Löschung ist allerdings nicht möglich. Damit dann aber auch EOD für mich. Es kamen keine Argumente, die eine Löschung rechtfertigen. Schönes Wochenende, --Jensbest (Diskussion) 12:25, 24. Mär. 2024 (CET)Beantworten
Tanzen Wir? Drehen uns zumindest stark im Kreis. Ermitteln müssen sie, ist nunmal so, das heisst nichts. --Seeler09Leider nicht in Ihrem Land verfügbarMitstreiter im Alpinprojekt gesucht 12:43, 24. Mär. 2024 (CET)Beantworten
1. Die Polizei gibt das Strafverfahren nach den Ermittlungen an die Staatsanwaltschaft ab. Diese kann weitere Ermittlungen anordnen oder aber auch selbst durchführen. Hält die Staatsanwaltschaft den Tatverdacht für nicht hinreichend für eine Anklageerhebung, stellt sie das Verfahren ein (§ 170 Abs. 2 StPO).
2.Wie lange dauert ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren? Das Ermittlungsverfahren wird mit Abschluss der Ermittlungen beendet, d.h. wenn Polizei und Staatsanwaltschaft den Sachverhalt erforscht haben. Eine Dauer ist dafür nicht vorgeschrieben. Ein Ermittlungsverfahren kann u.U. mehrere Jahre dauern.
Stand jetzt ist damit der nicht berechtigte Löschwunsch erledigt. --Jensbest (Diskussion) 12:50, 24. Mär. 2024 (CET)Beantworten
Wie erwähnt, gegen Olaf Scholz laufen einige Ermittlungen, wohl über 100, z.B. zum Cum-Ex, alles ohne größere Relevanz, wie du hier selbst erklärt hast. Es muss ermittelt werden, und das bei jedem Fall, egal wie unsinnig, damit gehört es hier nicht rein. --Seeler09Leider nicht in Ihrem Land verfügbarMitstreiter im Alpinprojekt gesucht 13:02, 24. Mär. 2024 (CET)Beantworten
Irgendwas mit Olaf Scholz ist für dieses Lemma von keiner Relevanz. Deinen Whataboutism habe ich bemerkt und werde ihn aufgrund fehlender Relevanz für diese Diskussion ignorieren. --Jensbest (Diskussion) 13:45, 24. Mär. 2024 (CET)Beantworten
Der allwissende Algorithmus von Youtube hat mir jetzt noch die Hintergründe dieser Affäre reingespült – aufschlussreich: Link herausgenommen nach VM. --WvB 19:51, 24. Mär. 2024 (CET) --SchaerWords (Diskussion) 13:16, 24. Mär. 2024 (CET)Beantworten
Zitat herausgenommen nach VM. --WvB 19:51, 24. Mär. 2024 (CET) --SchaerWords (Diskussion) 13:20, 24. Mär. 2024 (CET)Beantworten
Ich habe die Berichterstattung über die Anzeige letztes Jahr in den Artikel eingebaut. Auch wenn diese mutmaßlich im Sand verlief, halte ich es weiterhin für aussagekräftig, weil es zeigt, dass NIUS von Anfang gegen Minderheiten geschrieben (man könnte auch sagen gehetzt) hat. --Savange (Diskussion) 15:12, 24. Mär. 2024 (CET)Beantworten
Ich möchte ergänzen, dass es keine Belege für "im Sande verlaufen" gibt. Leider ist auch der Zeitraum von 9 Monaten bei einem laufenden Ermittlungsverfahren durchaus möglich. Ich denke (Vorsicht ebenfalls TF) eher, dass wir von Herrn Reichelt brühwarm und mit neuem Artikel auf seiner Hetzseite erfahren hätten, wenn das Ermittlungsverfahren gegen ihn eingestellt worden wäre. --Jensbest (Diskussion) 15:27, 24. Mär. 2024 (CET)Beantworten
Der Argumentation von SchaerWords kann ich durchaus etwas abgewinnen. Die Anzeige ist nicht sonderlich wichtig, insbesondere wenn die Ermittlungen noch zu keinem wahrnehmbaren Ergebnis führten. Die Angelegenheit gehört dennoch in den Artikeln. Nur sollte der breit rezipierte Vorwurf in den Mittelpunkt gerückt werden, und die Anzeige als Konsequenz erwähnt werden. RBB, Tagesspielgel, etc. haben auch berichtet. --Neudabei (Diskussion) 15:45, 24. Mär. 2024 (CET)Beantworten
Für entsprechende Umformulierungen wäre ich offen. --Jensbest (Diskussion) 15:47, 24. Mär. 2024 (CET)Beantworten
+1 --Savange (Diskussion) 16:59, 24. Mär. 2024 (CET)Beantworten

Sollte rausgenommen werden. Ne Anzeige aus der dann nichts mehr geworden ist muss nicht für alle Ewigkeit auf Wikipedia dokumentiert werden. --TKhamburg (Diskussion) 22:45, 24. Mär. 2024 (CET)Beantworten

"aus der dann nichts geworden ist" ist klar TF und nicht belegt. EOD --Jensbest (Diskussion) 16:04, 25. Mär. 2024 (CET)Beantworten
Naja, ein Aktualitätsbezug sollte schon noch gegeben sein. Und eingestellt darf das Verfahren auch nicht sein. (Vgl. zu beidem OLG Stuttgart, Urteil vom 2.10.2013 – 4 U 78/13 mit weiteren Nachweisen.) Nach nicht mal einem Jahr würde ich aber den Aktualitätsbezug noch bejahen. --Pistazienfresser (Diskussion) 14:12, 20. Apr. 2024 (CEST)Beantworten

Julian Reichelt schreibt in einem Tweet vom 15. Juli 2024, das Verfahren wegen Volksverhetzung, das Antonio Pantisano im Juli 2023 gegen ihn anstrengte, sei "mangels Anfangsverdacht" jetzt eingestellt worden. Wer das nicht als Beleg gelten lässt, sollten einen Beleg beibringen, dass das Verfahren nach einem Jahr immer noch läuft. --SchaerWords (Diskussion) 13:49, 16. Jul. 2024 (CEST)Beantworten

Kategorie:Fiktion (Erl.)

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Die Verbreitung von Fake News hat nichts mit Fiktion in diesem Sinne zu tun. Dann müsste jedes Medium dieser Art in diese Kategorie gehören. --2003:C5:8F12:C700:B121:84E7:B39E:105D 22:58, 27. Mär. 2024 (CET)Beantworten

wurde gelöscht.-- Escla ¿! 22:58, 29. Mär. 2024 (CET)Beantworten

Verbreitung von Falschnachrichten zur Windkraft in Frankreich

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Zur Dokumentation: Hier ein aktueller Artikel von Nius, zu einem angeblichen Stopp des Baus von "Windrädern" in Frankreich "– und zwar wegen Lärmbelästigung". Wie aus diesem Artikel von TF1 hervorgeht, werden in Frankreich allerdings Falschnachrichten zum Thema verbreitet. Hier der Artikel im Original. Hier die Übersetzung mit google.translate. Nius, etc. haben diese Propaganda auch in Deutschland verbreitet. Die Hauptpunkte:

  • Mehrere Anti-Windenergie-Verbände in Frankreich bezeichnen eine Entscheidung des Staatsrats als „historischen“ Sieg.
  • Das Verwaltungsgericht hat das Protokoll zur Messung des Lärms von Windparks faktisch wegen eines Formmangels aufgehoben.
  • Aber so wie es aussieht, gibt es keine Rechtslücke: Es gilt der alte Text.

Die Berichterstattung von Nius ist irreführend. Mal sehen, ob sich jemand in der Presse die Mühe macht, hierzu einen Artikel zu schreiben. --Neudabei (Diskussion) 22:41, 29. Mär. 2024 (CET)Beantworten

Wenn es die seriöse Presse nicht thematisiert, muss man auch nicht jede FakeNiUS im Artikel verarbeiten. -- Escla ¿! 22:51, 29. Mär. 2024 (CET)Beantworten
Die seriöse Presse in Frankreich hat es ja thematisiert. Nur nius wurde naturellement dort nicht erwähnt. --Neudabei (Diskussion) 23:00, 29. Mär. 2024 (CET)Beantworten
Ja eben. NiUS verbreitet ständig Dinge, die der Realität nicht standhalten. Gerade deshalb sollte man diese auch nicht im Artikel erwähnen, wenn es dazu keine Rezeption bezüglich NiUS gibt. Das würde den Artikel überfordern. -- Escla ¿! 23:09, 29. Mär. 2024 (CET)Beantworten
PS: Den angeblichen "IS-Finger" von Antonio Rüdiger könnte man evtl. verarbeiten.[2]-- Escla ¿! 23:36, 29. Mär. 2024 (CET)Beantworten

BVerfG-Entscheidung betrifft Julian Reichelt, nicht Nius

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Was hat die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in diesem Artikel zu suchen? Julian Reichelt ist Beschwerdeführer und Verfasser des Posts auf X, um den es geht. Der von ihm verlinkte Nius-Artikel wurde vom Kammergericht nicht untersagt und war daher auch nicht Gegenstand der Verfassungsbeschwerde vom Reichelt. Der verlinkte Artikel diente in der Entscheidung nur zur Einordnung des Post von Reichelt als Meinungsäußerung (vgl auch Zusammenfassung in der Pressemitteilung des BVerfG). --Pistazienfresser (Diskussion) 13:06, 19. Apr. 2024 (CEST)Beantworten

Zustimmung – das Durcheinander von Julian Reichelt und Nius herrscht schon seit einiger Zeit. Die Anzeige des Queerbeauftragten Alfonso Pantisano (Disk siehe oben) richtete sich ebenfalls gegen einen Tweet von Reichelt; sie hat also im Artikel zu Nius (auch) nichts verloren. --SchaerWords (Diskussion) 13:45, 19. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Prinzipiell finde ich es falsch, Diskussionen zu beginnen und dann Minuten später zu löschen. Warum dann diskutieren, wenn der Vollzug schon da ist?
In der Sache: es geht um einen Artikel, der auf Nius erschienen ist und von Reichelt in X zitiert wurde. Das BVerfG bezieht sich explizit auf diese Formulierung und den dargestellten Sachverhalt. Ohne NIUS funktioniert das Urteil des Gerichts nicht. Zitat: "Indem das Kammergericht für seine Beurteilung die in der Kurznachricht wiedergegebene Schlagzeile 'Deutschland zahlt wieder Entwicklungshilfe für Afghanistan' ausblendet, verharrt seine Sinndeutung auf einer isolierten Betrachtung des Kurznachrichtentextes. Auch zieht es nicht in Erwägung, ob die Annahme einer Tatsachenbehauptung angesichts der wiedergegebenen Schlagzeile 'Deutschland zahlt wieder Entwicklungshilfe für Afghanistan' als fernliegend auszuscheiden und aus der Sicht eines Durchschnittslesers allein die zugespitzte Meinungsäußerung anzunehmen sei, mit einer Zahlung von 'Entwicklungshilfe für Afghanistan' zahle Deutschland faktisch 'Entwicklungshilfe an die Taliban'." Somit ist NIUS hier maßgebliche Grundlage der Entscheidung. Da dieser Fall für die politische und juristische Beurteilung vieler Äußerungen wegweisend sein wird, sollte er auch im Artikel über NIUS Erwähnung finden. --Savange (Diskussion) 15:11, 19. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Die Entscheidung würde genauso funktionieren, wenn Reichelt bei seinem vom Kammergericht verbotenen Posting einen Artikel einer anderen Quelle verlinkt hätte. Weder wurde der Artikel von Nius je verboten noch war Nius je Verfahrensbeteiligter. Die Dopplung ist daher unnötig. --Pistazienfresser (Diskussion) 15:30, 19. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Es war aber keine andere Quelle. Hier handelt es sich nicht um eine Doppelung, sondern um den Verweis auf eine in seiner Tragweite nicht zu unterschätzende Entscheidung in der NIUS eine Rolle gespielt hat. Wie gesagt: gerne umformulieren. Aber bitte nicht einfach ohne vorherige Diskussion streichen. --Savange (Diskussion) 16:38, 19. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Eine nicht relevante Passage zu streichen bedarf keiner vorigen Diskussion. Und ich habe sogar eine Meinungsäußerung dazu abgewartet. Wer Passagen in dem Artikel haben möchte, hat die Begründungslast. Und der Artikel von Nius war gerade nicht Streitgegenstand. --Pistazienfresser (Diskussion) 17:19, 19. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Es steht niemandem zu, auch dir nicht, selbstherrlich über die Relevanz von Einträgen zu entscheiden; genau darum führen wir Diskussionen. Ich ziehe meine Zustimmung zurück, denn ich muss Savange Recht geben, sowohl formell als auch materiell:
  • formell: Es geht nicht an, eine Passage nur Minuten nach der Eröffnung der Disk zu streichen, also bevor sich ein Meinungsbild ergeben hat – was der Zweck der Disk ist.
  • materiell: Savange hat gezeigt, dass der von Reichelt mit seinem Post beworbene Nius-Artikel im Beschluss des BVerfG eine grosse Bedeutung bekam, weil sich der Post nur in diesem Kontext deuten liess. Der Beschluss gehört deshalb zwingend auch hierher.
(Das ist bei der Anzeige des Queerbeauftragten ganz anders. Ich werde jenen Abschnitt deshalb löschen, wenn es hier kein überzeugendes Gegenargument gibt.) --SchaerWords (Diskussion) 21:31, 19. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Falsch, sowohl inhaltlich als auch in Betzug auf die Angezeigten besteht bei der Anzeige von Pntisamo ein klarer Bezug zu Nius. Immer erstmal Quellen lesen, bevor man hier irgendwas behauptet. --Jensbest (Diskussion) 21:41, 19. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Da hast du, ausnahmsweise, recht; der "klare Bezug" zu Nius, die Anzeige auch gegen Vius, ist im Tweet von Pantisano (so, bitte) gut versteckt. Das heisst, im Sinn der Gleichbehandlung: Pantisano vorläufig drinlassen – ich habe mehrere Beteiligte angefragt, was aus der Anzeige geworden ist, und noch keine Antwort bekommen –, den Beschluss des BVerfG mit klarem Bezug zu Nius wieder einfügen. --SchaerWords (Diskussion) 11:20, 20. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Wenn du schon die umstrittene Passage wieder herstellst, hättest du wenigstens korrigieren können, dass nicht ein Artikel von Nius verboten wurde. Zudem hatte nicht das ganze Bundesverfassungsgericht einstimmige entschieden, sondern nur die erste Kammer des ersten Senates (wären diese drei Richter sich nicht einig gewesen, hätte es gar keine Kammerentscheidung gegeben). Und dass die BVerfG-Kammer eine Meinungsäußerung statt einer Tatsachenbehauptung annahm, wurde auch nicht ausreichend dargestellt. --Pistazienfresser (Diskussion) 12:02, 22. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Dann ist ja jetzt gut, danke. --SchaerWords (Diskussion) 13:51, 22. Apr. 2024 (CEST)Beantworten

Radio

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Gibt es nicht auch ein Radioprogramm von Nius am Morgen? --2001:9E8:CADD:8F00:F138:76A5:4C7C:CE83 08:47, 26. Apr. 2024 (CEST)Beantworten

Vom Erwerb einer Radiolizenz ist nichts bekannt. Bitte hier mit Quellen arbeiten, ansonsten erledigt. --Jensbest (Diskussion) 08:54, 26. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Gemeint ist sicher Nius Live https://www.youtube.com/@niusde/streams. Der Livestream läuft jeden Werktag zwischen 08:00 Uhr und 09:00 Uhr. --2001:1715:9D95:1441:A576:CC19:D963:8554 14:17, 27. Mai 2024 (CEST)Beantworten

Mangelnde Objektivität des Artikels

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Insgesamt erscheint mir der Artikel wenig objektiv und voreingenommen. So wird bereits im ersten Satz eine subjektive Klassifizierung als "rechtspopulistisch" vorgenommen, die das ganze Portal in ein unseriöses Licht rückt. Dass hier ausgerechnet die TAZ, die den politischen Gegenpol bildet, als erste Quelle angegeben wird, wirkt auf mich durchaus fraglich. Würde man bei der politischen Einordnung der TAZ auch die Einschätzung von Nius zitieren?

Ferner scheint die Aussage von Stefan Niggemeier (Nius bestehe „Abgründen aus Hass und Gehässigkeit, Verdrehungen und Verleumdungen, Manipulation und Wahn“) eine äußerst emotional gefärbte Meinungsäußerung eines Individuums zu sein, deren Relevanz für einen Wikipedia-Artikel mir völlig unklar ist. Den verlinkten Artikel könnte man auch populistisch nennen, wenn man sich höflich ausdrücken wollte...

Weiterhin erscheint die Darstellung der Kontroversen nicht objektiv. In Bezug auf den Klimawandel könnte man zum Beispiel auch kritisch hinterfragen, warum in den Leitmedien offensichtlich "vorhergesagte" Temperaturen besprochen wurden, statt tatsächlich gemessener. Dies insbesondere, wenn die tatsächlichen Werte später deutlich nach unten abweichten. Der Verdacht gezielter Desinformation der Zuschauenden durch die Leitmedien erscheint mir vor diesem Hintergrund durchaus angebracht. Stattdessen wird durch die Formulierungen der Eindruck geweckt, Nius habe hier gezielt mit Desinformation gearbeitet. --2001:1715:9D95:1441:A576:CC19:D963:8554 15:09, 27. Mai 2024 (CEST)Beantworten

Du willst hinterfragen, warum "die Leitmedien" (es waren einzelne Leitmedien) über den Wetterbericht berichtet haben? Ernsthaft? Also, möglicherweise haben einzelne Medien über den Wettbericht berichtet, weil es für ihre Leser - manche verreisen im Sommer auch nach Süditalien - interessant ist, über das zu erwartende Wetter informiert zu werden. Vielleicht das? Oder meinst du die Medien hätten vorab über die tatsächlich gemessenen Temperaturen informieren sollen? Ich denke, Albert Einsteins Theorien legen nahe, dass Zeitreisen physikalisch nicht möglich sind. Vielleicht gehört aber auch das hier noch einmal auf den Prüfstand? --Neudabei (Diskussion) 16:23, 27. Mai 2024 (CEST)Beantworten
Und zum ersten Punkt habe ich eine weitere Quelle eingebracht. --Neudabei (Diskussion) 17:29, 27. Mai 2024 (CEST)Beantworten
Es gibt einen ganz grundsätzlichen Unterschied zwischen dem Wetter des nächsten Tages und dem Klimawandel. Aus der aktuellen Version des Wikipedia Artikels geht der Konkext nicht richtig hervor. Wurde in den Leitmedien von den Prognosen für die nächsten Tage ein Zusammenhang zum Klimawandel (= Überschrift des Wiki-Abschnitts) hergestellt? Was genau wurde daraufhin von Nius behauptet? Hier sollten grundsätzlich Quellen zur Berichterstattung der Leitmedien und von Nius eingefügt werden, damit Lesende sich eine eigene Meinung bilden können. Das ist meine Kernkritik, die sich im Grunde durch den ganzen Artikel zieht. Das habe ich in meinem vorherigen Beitrag vielleicht nicht gut ausgedrückt. Zu einigen der kontroversen Themen haben sich auch ausländische Zeitungen, wie zum Beispiel die NZZ geäußert. Unter anderem zu dem vermeintlichen IS-Finger von Antonio Rüdiger. Ich fände es wichtig, diese Perspektiven mit aufzunehmen.
Ich finde auch, dass eine klarere Trennung zwischen den einzelnen Formaten von Nius (und der Person Julian Reichelt) vorgenommen werden muss. So ist "Achtung, Reichelt!" zum Beispiel wirklich sehr bunt und reißerisch (rechtspopulistisch?), aber "Schuler! Fragen, was ist" ist deutlich seriöser gehalten. Das Format würde ich eher im liberal-konservativen Spektrum einordnen.
Ich denke, dass es sehr wichtig ist, dass der Artikel so wertneutral wie möglich geschrieben wird. Wenn schon im ersten Satz mit Kampfbegriffen wie "rechtspopulistisch" gearbeitet wird und Zitate wie die von Stefan Niggemeier als Quelle angeführt werden, wird der Artikel von vielen Lesenden als Kampagne wahrgenommen. Das beschädigt die komplette Reputation von Wikipedia.
Auch würde ich es begrüßen, wenn wir uns darauf einigen könnten, dass wir alle das Ziel haben, Artikel besser und objektiver zu machen, und dass Personen mit anderer Meinung in diesem Kontext eine Bereicherung sind, denen man mit Respekt begegnen sollte. Ich sehe keinen Mehrwert darin, in meiner Freizeit Veränderungsvorschläge zu machen und mich dann persönlichen Angriffen ausgesetzt zu sehen. --2001:1715:9D95:1441:2DB3:101:B607:9681 10:56, 30. Mai 2024 (CEST)Beantworten
Das einzige, was die Wikipedia beschädigt, sind solche IP-Adresse, die mit einer klaren Mission hier auf der Disk. rumnerven. Wenn du - ich zitiere - "keinen Mehrwert darin" siehst in deiner (angeblichen) Freizeit "Veränderungsvorschläge zu machen" und dich "dann persönlichen Angriffen ausgesetzt" zu sehen glaubst, dann solltest du vielleicht nicht so einen leicht durchschaubaren Versuch starten, eine bekannt rechtspopulistische Propaganda-Website als Journalismus im demokratischen Spektrum darzustellen. In der Wikipedia werden Hass und Desinformation verbreitende Entitäten als solche auch dargestellt. So, das reicht heute für die Kommunikation mit IP-MoMs. PS: Rechtspopulismus ist kein "Kampfbegriff", sondern eine zutreffende Beschreibung für Websiten wie NIUS. Damit dann EOD. --Jensbest (Diskussion) 12:04, 30. Mai 2024 (CEST)Beantworten
Fürs Protokoll sei einfach festgehalten: Es ist nicht EOD, mit welchen Kollegen auch immer, ob Nius "Journalismus im demokratischen Spektrum” macht. Gegen Ausgrenzungsversuche gibt es eine Stellungnahme des Bundesverfassungsgerichts. --SchaerWords (Diskussion) 13:47, 30. Mai 2024 (CEST)Beantworten
Hier ist EOD. Und irgendwelche IPs, deren Motivation deutlich ist, sind nicht durch BVerfG geschützt. Und NIUS ist weder Journalismus noch innerhalb des demokratischen Spektrums. Aber andererseits auch interessant zu lesen, welche IPs durch den Herrn SchaerWords hier verteidigt werden. --Jensbest (Diskussion) 14:13, 31. Mai 2024 (CEST)Beantworten
Pro memoria (und ich werde das ad nauseam wiederholen): Wann EOD ist und was Journalismus ist, entscheidest nicht du. Und schon gar nicht entscheidest du, was innerhalb des demokratischen Spektrums ist. Darüber befindet das Bundesverfassungsgericht – notfalls auch gegen Mitglieder einer Regierung, die man ungestraft verfassungsfeindlich nennen darf. (Auf Wunsch gerne Beleg.) --SchaerWords (Diskussion) 14:29, 31. Mai 2024 (CEST)Beantworten
Ja, reite dich nur weiter rein. Ich habe da nichts dagegen. Im Gegenteil, es hilft anderen zu verstehen, was sich hinter dem Account verbirgt. Deine kontinuierliche Verteidigung von Nius spricht Bände. --Jensbest (Diskussion) 15:21, 31. Mai 2024 (CEST)Beantworten
Ich verteidige nicht Nius, sondern die Grundsätze von Wikipedia – gegen ihre Misshandler. --SchaerWords (Diskussion) 15:35, 31. Mai 2024 (CEST)Beantworten
Das ist ein beliebtes Argument. Nur trifft es oft nicht zu. Du argumentierst zugegebermaßen geschickt, aber halt auch nicht neutral. Und wer den Rechtspopulisten Gujer als Bespiel anführt (s.u.), macht es sich unnötig schwer. --Jensbest (Diskussion) 12:58, 3. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Ich würde mich gerne weiter auf den Inhalt des Artikels fokussieren, statt zu Ihren unzutreffenden Gesinnungs- oder Absichtszuschreibungen Stellung zu nehmen.
Ich zitiere daher aus dem aktuellen Artikel:
"Das Portal verfolge eine Doppelstrategie: Einerseits „gemäßigte“ Formate mit demokratischen Politikern, andererseits „reißerisch aufgemachte Krawall-Formate, bei denen eine sichtbare Rückbindung an journalistische Sorgfaltspflichten unterbleibt“. Die Nius-Macher seien Medienprofis, die aber einer Agenda folgten."
Diese Aussage halte ich für zutreffend. Die "Agenda" wird von Frank Gotthardt auch offen geäußert, wie man ebenfalls im aktuellen Wiki-Artikel nachlesen kann. Als Gegengewicht zu den "nach links gedrifteten" Leitmedien, publiziert Nius also diverse Formate im politisch rechten Spektrum. Das kann man naturgemäß als Werbung für Parteien in diesem Spektrum (Werteunion, CDU/CSU) verstehen. Ebenso könnte man dann aber der TAZ vorwerfen, "Wahlpropaganda" für die Grünen und die Linken zu verbreiten. Ich sehe bei der generellen Agenda daher noch kein Problem. Das Problem taucht erst bei der Vernachlässigung "journalistische[r] Sorgfaltspflichten" auf, die man aber bisher nicht den "gemäßigten" Formaten vorwerfen kann, die auch Teil von Nius sind. Wenn (fast?) alle Kontroversen ihren Ursprung in den "reißerisch aufgemachten Krawall-Format[en]" ihren Ursprung haben, dann sollte der Wikipedia-Artikel dies auch differenziert so darstellen.
Und weil ich diese journalistische Sorgfaltspflicht für überaus wichtig halte, wiederhole ich hiermit auch meine Forderung nach der Angabe von Primärquellen, besonders im Abschnitt "Kontroversen". Wenn eine Kontroverse aus der Sicht von Anhängern nur eines politischen Lagers wiedergegeben wird, führt dies zu einer Verzerrung der Darstellung. --2001:1715:9D95:1441:309F:8E01:6239:7207 12:32, 31. Mai 2024 (CEST)Beantworten
+1 --SchaerWords (Diskussion) 13:31, 31. Mai 2024 (CEST)Beantworten
Ich empfehle – ohne Link, um nicht wieder eine sinnlose VM auszulösen – zB die aktuelle Ausgabe von "Achtung Reichelt!" (30.05.). Gerne Nachweis, wie in diesem brillanten Mix von faktenbasierter Berichterstattung und geschichtsphilosophischen Betrachtungen journalistische Sorgfaltspflichten verletzt werden. --SchaerWords (Diskussion) 13:36, 31. Mai 2024 (CEST)Beantworten
Eine IP, die die Agenda des Herrn Gotthardt übernimmt und dann damit argumentiert. Problem ist nur, dass diese Agenda keinen Bezug zur Realität hat, sondern schon im Kern nichts weiter als rechtspopulistische Lügen-Propaganda ist. Entsprechend ist eine hiesige Argumentation, die auf dieser aufbaut, auch als nichtiges Störmanöver anzusehen. Und damit ergibt sich hier EOD. Für rechtspopulistische Propaganda gibt es andere wiki-basierte Projekte. --Jensbest (Diskussion) 14:17, 31. Mai 2024 (CEST)Beantworten
Für Außenstehende: EOD. --Siehe-auch-Löscher (Diskussion) 16:03, 31. Mai 2024 (CEST)Beantworten
Was von dieser Manie des Labelns und Framens – statt der inhaltlichen Auseinandersetzung – zu halten ist, schreibt NZZ-CR Eric Gujer in seinem Leitartikel "Populismus wirkt" vom 1. Juni 2024, wie immer so differenziert wie pointiert:
"Es ist an der Zeit, den schwammigen Begriff des Rechtspopulismus zu entsorgen. Er besitzt keinen analytischen Wert, wenn dessen Vertreterinnen erst Totengräberinnen der Demokratie und dann Partnerinnen sind. Sein einziges unverwechselbares Wesensmerkmal ist, dass er ein bestehendes Machtkartell bedroht – in Brüssel wie in Paris oder Berlin. Er ist also ein reiner Kampfbegriff in der machtpolitischen Auseinandersetzung." --SchaerWords (Diskussion) 13:43, 1. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Na ja, mit dem behaupteten „Machtkartell“ fällt Gujer ebenfalls der „Manie des Labelns und Framens“ anheim, die du hier zu sehen glaubst. Wie auch immer: Wir stützen uns hier auf zuverlässige Quellen (WP:BEL). Eigene Betrachtungen und eigene „inhaltliche Auseinandersetzungen“ tragen eher nicht zur Artikelverbesserung bei. --man (Diskussion) 14:07, 1. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
"Machtkartell" ist ein analytischer Befund. "Rechtspopulismus" ist es – wie Gujer in seinem Leitartikel begründet – eben nicht. Es ist durchaus ein Beitrag zur Verbesserung nicht nur dieses Artikels, über Begriffe zu diskutieren. Und wenn es jemand so präzise macht wie Gujer, dann übernehme ich seine Gedanken (zumindest im Auszug, ich könnte die ganze Seite damit füllen). --SchaerWords (Diskussion) 15:56, 1. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Macht- oder Meinungskartell ist rhetorisch nicht mehr weit von der Lügenpresse entfernt. Was genau ist an Nius denn eigentlich nicht marktschreierisch-populististisch? Ist Nius nicht rechts? --Neudabei (Diskussion) 16:05, 1. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Es ist auf jeden Fall interessant und nun auch in der Versionsgeschichte ausführlich dokumentiert, wie der Account SchaerWords hier zu argumentiert. Dass der bekannte Rechtspopulist Gujer gerne hätte, dass der Begriff Rechtspopulismus entsorgt wird - naja, dann könnte er wieder ohne Konsequenzen die AfD loben. Wie gesagt, ich hab mir diese Aussagen des Accounts mal abgespeichert. Wird sicher zeitnah nochmal wichtig werden, wenn's mal wieder um Neutralität geht. Für hier gilt festzuhalten, dass für die Artikelarbeit unrelevant ist, wie der Herr Gujer sich seine Welt zusammenreimt. --Jensbest (Diskussion) 19:49, 2. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Wer dem Begriff des Rechtspopulismus kritisch gegenübersteht, ist Rechtspopulist? Wer wie "Jensbest" jeden zum Rechtspopulisten macht, der Kritik an diesem Begriff äußert, muss wohl ein Linkspopulist sein, dem man nicht zuhören muss, eben weil er ein Linkspopulist ist. Und da Jensbest Dackel "Lucy" oft mit Jensbet gesehen wurde, ist mutmaßlich auch Lucy eine Linkspopulistin oder zumindest im Nähefeld des Linkspopulismus, um es mal "differenzierter" zu betrachten. Manchmal hilft nur Satire. Viel Spass noch. --2A02:3100:3CD9:7E01:FC21:57B9:B214:287F 20:05, 18. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Moin, nur ganz kurz. Es ist leider Fakt das NIUS das Sprachrohr für rechtsextreme und Rechtspopulisten ist. Das kenn jeder erkennen der sich die verschiedenen Berichterstattungen von NIUS Genauer anguckt. Beispiel gefällig? NIUS schreibt in einem Artikel das es fragwürdig ist das Polizisten in Berlin mit einer LGBTQ Fahne posieren. Als Begründung wird angegeben das Polizisten unabhängig und nicht im Sinne einer bestimmte Gruppe oder Organisation handeln müssen. Da Frage ich mich warum? Die LGBTQ Flagge ist nicht das Zeichen einer Organisation sondern das Zeichen für Vielfalt und Demokratie. Niemand sollte diese Flagge also mehr achten als die Polizei die unsere Demokratie und den Rechtsstaat schützen muss. Ich könnte hier noch unzählige weitere Beispiele nennen. Schönen Tag noch. --82.83.39.25 03:49, 4. Jul. 2024 (CEST)Beantworten

Multiple Quellen

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  1. ... rechtspopulistisch[1][2][3][4] ...
  2. Erster Chefredakteur von Juni bis Oktober 2023 war Jan David Sutthoff[7][8][9][10].

Welchen Grund hat diese Gießkannenbequellung? OK, bei 1 soll es wohl die Glaubwürdigkeit der Wertung stützen, aber bei 2?--Siehe-auch-Löscher (Diskussion) 07:23, 1. Jun. 2024 (CEST)Beantworten

2 kann weg. --Neudabei (Diskussion) 16:07, 3. Jun. 2024 (CEST)Beantworten

Die heißeste Klimalüge des Jahres

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Nachdem die Disk zu diesem Thema ausgeartet und entfernt worden ist, seien wenigstens einige Fakten dazu festgehalten:

  • Der Artikel von Nius (vom 14.07.2023) ist immer noch auf dem Netz zu finden – es empfiehlt sich also, ihn zur Wahrheitsfindung zu konsultieren. Darin steht zu den hier strittigen Fragen: "Eine Hitzewelle an clever formulierten Schlagzeilen überzieht das Land. (...) Super Material für alle, denen heiße Temperaturen in die Narrative passen. Nur leider stimmt das so nicht ganz. In einem Tweet der ESA wird erklärt, dass sich die angegebenen Temperaturen auf den Boden beziehen und in einem Artikel der Behörde wird nochmal verdeutlicht, dass sich die Lufttemperatur signifikant unterscheidet. Doch das kann man ja geschickt auslassen, wenn dadurch die Meldung den Klima-Alarmismus beheizen kann." Also keine Rede davon, dass Nius den Sachverhalt nicht verstanden habe.
  • Die Diskussion über die vermeintlichen Rekordtemperaturen in Südeuropa herrschte auch in der Schweiz. Der renommierteste Medienkritiker des Landes, Kurt W. Zimmermann, wies dem Schweizer Fernsehen seine Falschmeldungen bzw -voraussagen nach. Der Chef von SRF Meteo entschuldigte sich darauf live in der Sendung vom 9. August 2023 "in aller Form". SRF machte sogar die Diskussionssendung "Club" zu diesem Thema – der Kritiker wurde nicht eingeladen und SRF deswegen von der Ombudsstelle gerügt. So viel zur Kritiker-Kritisierter-Umkehr, die im Artikel zu Nius geschieht.

--SchaerWords (Diskussion) 07:56, 3. Jun. 2024 (CEST)Beantworten

Administrativ gem. WP:D#K Pkt. 11 entfernt --Plani (Diskussion) 10:01, 3. Jun. 2024 (CEST) Also der Reihe nach:Beantworten
  1. Nius schreibt: Eine Hitzewelle an clever formulierten Schlagzeilen überzieht das Land. Die Tagesschau, Welt, SPIEGEL, BILD und viele andere schreiben über die Sensationsmeldung der „Europäischen Weltraumorganisation ESA”, wonach bis zu 48 Grad auf Sizilien gemessen worden sind. Super Material für alle, denen heiße Temperaturen in die Narrative passen. Nur leider stimmt das so nicht ganz. und In einem Tweet der ESA wird erklärt, dass sich die angegebenen Temperaturen auf den Boden beziehen und in einem Artikel der Behörde wird nochmal verdeutlicht, dass sich die Lufttemperatur signifikant unterscheidet. Doch das kann man ja geschickt auslassen, wenn dadurch die Meldung den Klima-Alarmismus beheizen kann.
  2. Fakt ist, die ESA hat für Sizilien Temperaturen von bis zu 48 Grad Celsius Lufttemperatur prognostiziert. Hier passieren Nius dann zwei grobe Fehler: Erstens war es eine Prognose und keine Messung der ESA. Zweitens bezog sich die Prognose für Sizilien tatsächlich auf die Lufttemperatur.
  3. Fakt ist, dass es dann keine "vermeintlichen" Rekordtemperaturen auf Sizilien gab, sondern tatsächliche. Das kannst du in der Wikipediaartikel Temperaturanomalien im Juli 2023 nachlesen, oder du schaust dir die Daten der Weltorganisation für Meteorologie an. In Licata wurden dann 46.3 °C gemessen.[3] Die Abweichung zwischen der Prognose und der tasächlich gemessenen Lufttempertur betrugen demnach 1,7 Grad Celsius.
  4. In vielen Medien herrschte Verwirrung. Zunächst wurde richtigerweise von Lufttemperturen geschrieben. Dann von Bodentemperaturen. Das war der Fehler. Dann wurde wieder richtigerweiese von den prognostizierten Lufttemperturen für Sizilien geschrieben.
  5. Nius kam es also gemäß den Quellen einzig und allein darauf an, Zweifel zu säen und das Narrativ der "Klima-Lüge" bei seinem Publikum zu verankern. Das kannst du auch noch einmal im Volksverpetzer nachlesen.[4]
--Neudabei (Diskussion) 08:33, 3. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Administrativ gem. WP:D#K Pkt. 11 entfernt --Plani (Diskussion) 10:01, 3. Jun. 2024 (CEST) --SchaerWords (Diskussion) 08:52, 3. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Cool down gilt übrigens auch im weitesten Sinn: Wenn so ein Aufwand an Spitzfindigkeit betrieben werden muss, um Nius einen (angeblich böswilligen) Fehler nachweisen zu können, stellt sich ziemlich schnell die Grundsatzfrage, ob der Sachverhalt überhaupt enzyklopädie-relevant ist. Das heisst: Ob die Streichung des Abschnitts richtig war/wäre. --SchaerWords (Diskussion) 09:00, 3. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Administrativ gem. WP:D#K Pkt. 11 entfernt --Plani (Diskussion) 10:01, 3. Jun. 2024 (CEST) Nius hämmert die "Nachricht" der Klima-Lüge unters Publikum, so steht es in - gut begründet - in den Quellen und du schreibst hier von "Aufwand an Spitzfindigkeit". Wir stellen hier dar, was in den Quellen steht. --Neudabei (Diskussion) 09:08, 3. Jun. 2024 (CEST)Beantworten

Erfolg

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Wie erfolgreich ist Nius in der Reichweite? --2001:9E8:CAF4:BD00:D134:F2A7:9C50:6B69 19:56, 23. Jun. 2024 (CEST)Beantworten

Giovanna Winterfeldt ehemalige Bild-Redakteurin?

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Woher kommt diese Info? Geht aus dem Artikel zu ihrer Person nicht hervor.

Scheint ein Fehler im Artikel zu sein. --2003:DD:1F0D:AF00:F1AE:9D48:C18:B338 11:21, 16. Jul. 2024 (CEST)Beantworten

Offensichtliche Fehler im Text aufzuzeigen ist also auch sinnlos? --2003:DD:1F11:4400:35AC:3D3D:372C:E08A 09:29, 17. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
habe sie rausgenommen, kann belegt gerne wiederkommen. --Nillurcheier (Diskussion) 09:43, 17. Jul. 2024 (CEST)Beantworten

"Claim"

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"und nicht dem Claim „Stimme der Mehrheit“ gerecht werde" Hört sich irgendwie nach Benz Baracken an. --84.178.253.157 17:35, 20. Jul. 2024 (CEST)Beantworten

Falschbehauptungen und Unterlassungsklage

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Unter der Überschrift "Erfolglose Klage der Antidiskriminierungsstelle des Bundes" wirde behauptet:

Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) unter der Leitung von Ferda Ataman verlor im Sommer 2024 in erster Instanz beim Landgericht Berlin und in zweiter Instanz beim Kammergericht ein Klageverfahren gegen Nius. Nachdem eine Inhaberin eines Fitnessstudios für Frauen es abgelehnt hatte, eine Transfrau mit männlichen Geschlechtsmerkmalen dort trainieren zu lassen, sah die ADS darin eine Diskriminierung und schlug der Inhaberin vor, die Transfrau mit 1000,- Euro für die angeblich erlittene Persönlichkeitsverletzung zu entschädigen. Nius sollte nun verboten werden, bestimmte Meldungen und Kommentare über das Vorgehen der ADS zu verbreiten. Das Kammergericht entschied, die besondere Voraussetzung für einen Anspruch des Staates auf Unterlassung einer Meinungsäußerung – nämlich die „Beeinträchtigung der Funktionsweise des Staates“ – sei im konkreten Fall „nicht einmal ansatzweise erfüllt“ gewesen.

Diese euphemistische Darstellung wird der Quellenlage nicht gerecht. Im LTO-Beleg steht in der obersten (Nicht ganz so dick hervorgehobenen) Überschrift: "KG gibt Machtkritik den Vorrang" Der Vorrang der Machtkritik vor dem Anspruch auf wahrheitsgemäße Darstellung führt dazu, dass die Verbreitung von unwahren Aussagen wie "Regierung will 1000 Euro Bußgeld für Frauen-Fitnessstudio, weil es einen Mann nicht in Dusche lassen will" und "Frauen, die nicht mit Männern duschen wollen, sollen Strafe zahlen" unter dem Schutz der Meinungsfreiheit (nur im Fall des Staates, weil staatliches Handeln polemisch falsch dargestellt werden darf) steht und eine Unterlassung von derartigen Falschbehauptungen gerichtlioch nicht erreichbar ist (so zumindest das Gerichtsurteil). Auf den Wahrheitsgehalt der von den WP-Editoren euphemistisch verschwurbelten "bestimmte Meldungen und Kommentare über das Vorgehen der ADS" wird nicht eingegangen. Die beiden Kernpunkte (1. ADS verhängte keine Geldbuße und 2. schon gar nicht gegen Frauen) wird nicht eingegangen. Ich sehe das als groben Verstoss gegen WP:BLG und WP:NPOV an. --5gloggerDisk 05:20, 30. Jul. 2024 (CEST)Beantworten

LTO-Online fasst das Urteil im vorletzten Absatz so zusammen: „Zusammengefasst scheiterte die ADS mit ihrem Antrag gegen Nius, weil die Gerichte erstens zwar auf den ersten Blick irreführende Aussagen in den Nius-Artikeln erkannten, diese aber aufgrund des klarstellenden Kontextes als zulässige Meinungsäußerung einordnen, und zweitens weil auch die besondere Voraussetzung für einen Anspruch des Staates auf Unterlassung einer Meinungsäußerung – nämlich die "Beeinträchtigung der Funktionsweise des Staates" – nicht einmal ansatzweise erfüllt sei.“
Der erste Aspekt fehlt hier im Artikel noch: Es ging nicht einfach um „bestimmte Meldungen“, die Nius in die Welt gesetzt hat – da stellt sich auch für den Leser der WP die Frage, wo das Problem ist –, sondern um irreführende Aussagen. Erst im Kontext wurde daraus nach Auffassung des Gerichtes eine zulässige Meinungsäußerung. Das sollte hier noch in den Artikel. --man (Diskussion) 06:10, 30. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Dass eine Zeitung, einen Zahlbetrag, mit dem eine stattgehabte Diskriminierung zur Abwendung eines Gerichtsverfahrens (§ 21 AGG) bestraft, gebüßt oder entschädigt werden soll, ein Bußgeld nennt, ist jetzt nicht gerade eine Falschbehauptung, sondern lediglich vielleicht eine juristische Falschbezeichnung, wie sie im Pressealltag, wo man sich mit Juristerei bekanntlich nicht so auskennt, täglich vorkommt. Außerdem ist der Begriff Bußgeld nicht einmal juristisch falsch, weil der juristische Begriff Geldbuße lauten würde. Zusammengefasst kann man mit Fug und Recht sagen, dass Ataman vom Betreiber des Studios ein Bußgeld haben wollte. --Runtinger (Diskussion) 07:37, 30. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Die Begriffe bestraft, gebüßt oder entschädigt haben unterschiedliche Bedeutung. Es wurde von keinen Frauen Strafgeld, Bußgeld oder Entschädigung verlangt, sondern die Diskriminierungsstelle hatte einen Vorschlag zur Regulierung des Vorfalls zwischen Petanten und dem Sportstudio unterbreitet. Dass "Frauen, die nicht mit Männern duschen wollen, sollen Strafe zahlen" eine populistische Verdummung und Unrichtigkeit sprich Falschbehauptung ist mag auch nur der mangelnden Sorgfalt oder Sprachkenntnis dieses rechten Portälchens geschuldet sein. In WP versuchen wir allerdings klar zu formulieren und etabliertes Wissen zu transportieren. D.h. dass in den Artikel rein muss, dass es gar keine Bußgeldforderung gab und keine Frauen bestraft werden solten. Dass man sich bei Nius "Volle Kanne" nicht auskennt ist mittlerweile den meisten schon klar. Warum diese Schein-Presseleute allerdings nach dem Hinweis auf die Tatsachen an ihrer Darstellung über Gerichtsprozesse festhalten wollen und das nicht durch einfache Unterlassungserklärung beerdigen ist eine Besonderheit, die das Sub-Bild-Niveau dieses Portälchens ausmacht. --5gloggerDisk 08:03, 30. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Eine Zahlung, mit der man für eine angeblich stattgehabte Diskriminierung büßen soll, ist ein Bußgeld. --Runtinger (Diskussion) 08:15, 30. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Es gilt primär die Quellenlage und nicht, was wir hier als WP-Autoren meinen und ob wir glauben, dass Nius weiß, was die juristische Bedeutung von Bußgeld ist. Das Gericht hat die Aussagen von Nius als „irreführend“ eingestuft. LTO hat diesen Aspekt in seinem zusammenfassenden Absatz gebracht, und er ist auch wichtig, um zu verstehen, warum die ADS darin ein Problem sah. Damit gehört der Aspekt in den Artikel, mindestens in den Fließtext. Allerdings passt „Falschbehauptung“ nicht gut – aber nicht, weil wir Aussagen als richtig oder falsch einstufen, sondern weil das Gericht laut LTO die irreführende Aussage wohl nicht als Tastsachenbehauptung, sondern als Meinungsäußerung eingestuft hat. Aber mindestens „irreführende Aussagen“ gehört in den Artikel, statt „bestimmte Meldungen“. --man (Diskussion) 13:20, 30. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Die Gerichte sahen die Formulierungen wegen des klarstellenden Kontexts offenbar als nur auf den ersten Blick irreführend an - das ist natürlich auch wesentlich. Ich würde die LTO-Zusammenfassung einfach so unverändert wie möglich übernehmen, da sind ja alle wesentlichen Informationen drin und es scheint mir auch eine ganz neutrale Darstellung. --Rudolph Buch (Diskussion) 14:02, 30. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Die Darstellung von Falschbehauptungen wurde z.B. in der TAZ Umgang mit Falschbehauptungen ausführlicher besprochen. Da heißt es an einer Stelle zum Umgang mit Populismus: "Die Qualität oder den Wahrheitsgehalt einer Aussage zu benennen, ist nicht einmal eine Frage von politischer Haltung, sondern von journalistischer Analyse". Also der "Was-auch-Immer" (Falschaussage? Falschbehauptung? Meinung? Polemik? Lüge?) muss man schon die Realität des Vorganges, wie sie in dem LTO-Beleg dargelegt ist, gegenüber stellen. Also die Tatsachen, dass die ADS kein Bußgeld verlangt sondern einen Lösungsvorschlag gemacht hat und auch keine Frauen bestrafen wollte. Es ist übrigens eine Masche der Populisten, Unterlassungsklagen zu provozieren und diese dann wenn sie aus formalen Gründen (Machtkritik) rurückgewiesen werden, dies als Gütesiegel für ihre inhaltlich falschen Darstellungen zu verkaufen. Dieser Mechanismus läuft dem aufklärerischen Anliegen einer Wissensplattform wie WP diametral entgegen. Deshalb ist saubere Belegarbeit unumgänglich. Auch sollten solche Populisten realistisch dargestellt werden. --5gloggerDisk 14:18, 30. Jul. 2024 (CEST)Beantworten

[5] Nach meinem Verständnis hat ADS von Nius Unterlassung gefordert. Zunächst Unterlassungserklärung, dann gerichtlicher Weg und wurde in zwei Instanzen abgewiesen. Dass Nius geklagt hätte geben die Belege nicht her.--5gloggerDisk 17:25, 31. Jul. 2024 (CEST)Beantworten

Die ADS stellte sowohl den erfolglosen Antrag im Eilverfahren (vgl. Beschluss als Entscheidungsform und sofortige Beschwerde als Rechtsmittel) vor dem Landgericht Berlin auf Unterlassung als auch erhob sie erfolglos als Rechtsmittel die sofortige Beschwerde zum Kammergericht:
"Die ADS unter der Leitung von Ferda Ataman beantragte die Unterlassung von Aussagen in einer Nachrichtenmeldung der Redaktion sowie in einem Kommentar, beide veröffentlicht am 30.05.2024.
Der Antrag der ADS wurde zunächst vom Landgericht (LG) Berlin zurückgewiesen (Beschl. v. 18.06.2024 - 27 O 157/24); auch die sofortige Beschwerde der ADS beim Kammergericht (KG) ist nun erfolglos geblieben (Beschl. v. 15.07.2024 - 10 W 56/24)." (LTO). --Pistazienfresser (Diskussion) 19:24, 31. Jul. 2024 (CEST)Beantworten

Nius Tv

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Hallo, in mehreren Nachrichten ist zu hören/lesen, dass NIUS als TV-Sender angekündigt wurde. Allerdings weil bisher noch nicht viel Bekannt ist, weiß ich jetzt nicht, ob es für diesen Artikel relevant wäre.

Mit freundlichen Grüßen

Anonym --2A02:3037:602:BBD9:C030:2E12:CECB:7F8D 13:38, 10. Sep. 2024 (CEST)Beantworten

„Für juristische Laien ist die Einfügung unverständlich“

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Meine Einfügung wurde hier zurückgesetzt, u. a. mit dem Argument „Für juristische Laien ist die Einfügung unverständlich“. Was ist daran unverständlich? Nius hat einfach einen Anspruch auf Auskunft; vgl. Auskunftsanspruch (Presserecht). Zur Frage „Rezeption?“ habe ich doch einen validen Beleg angegeben. Die FAZ berichtet auch über die Sache, vgl. hier. Es gibt also hiermit keinen Grund, meine Einfügung zu revertieren. Ich bitte, diese wieder einzusetzen. --Runtinger (Diskussion) 11:16, 22. Okt. 2024 (CEST)Beantworten

Ich verstehe nicht, worum es geht: Nius will etwas wissen über irgendein Unterlassungsbegehren, doch was da unterlassen werden soll? Fehlanzeige. Müssen alle Rechtsstreitigkeiten, die eine Lemmaorganisation geführt hat, im Wikipedia-Artikel nacherzählt werden? Sag du's mir.
In der von mir entfernten Fassung war der Link auf die FAZ noch nicht enthalten. So ist meine Argumentation entkräftet, es bleibt nur noch die Sinnfrage. --Φ (Diskussion) 11:25, 22. Okt. 2024 (CEST)Beantworten
Wenn ein Bundesministerium verurteilt werden muss, seiner gesetzlichen Auskunftspflicht nachzukommen, dann ist das nicht irgendeine Rechtsstreitigkeit, sondern relevant. Es handelt sich um eine grundsätzliche Sache. Ich zitiere die FAZ: „Von grundsätzlicher Bedeutung ist der OVG-Beschluss auch, weil das Innenministerium die Anfrage von Nius mit dem Argument abgewiesen hatte, es handele sich hier um ein Onlineportal und kein gedrucktes Medium. Zudem hält das OVG in seinem Beschluss fest, dass die Beschwerde „substantiiert“ dargelegt habe, dass „die Bundesregierung mit Hilfe externer Anwaltskanzleien gegen regierungskritische Presseberichterstattung“ vorgehe. „Hierbei handele es sich um ein neues Phänomen, an dem ein gesteigertes öffentliches Interesse mit hinreichend starkem Aktualitätsbezug bestehe.““ --Runtinger (Diskussion) 11:30, 22. Okt. 2024 (CEST)Beantworten
Wenn es nach deiner Meinung für das Bundesministerium skandalträchtig relevant ist, dann bitte dort einbringen. --5gloggerDisk 11:41, 22. Okt. 2024 (CEST)Beantworten
Das gehört auch zum umseitigen Lemma und zu den vielen Rechtsstreitigkeiten, die NIUS geführt hat. NIUS hat als regierungskritisches Medium einen Auskunftsanspruch gegen das Ministerium durchsetzen müssen und obergerichtlich durchgesetzt. Das ist in diesem Zusammenhang relevant. --Runtinger (Diskussion) 11:50, 22. Okt. 2024 (CEST)Beantworten

vgl. hier (nicht signierter Beitrag von Runtinger (Diskussion | Beiträge) 12:45, 22. Okt. 2024 (CEST))Beantworten
Während der 3M Unklarheit geklärt, Beitrag wieder eingefügt und damit erledigt. --Runtinger (Diskussion) 13:00, 22. Okt. 2024 (CEST)Beantworten

Worum es eigentlich ging, blieb in deiner Darstellung vage. Das machte erst die FAZ-Meldung klar. Ich hab den Fall jetzt auf dieser Grundlage mal im Artikel dargestellt, Urteilsauswertung nach eigenen Kriterien ist keine gute enzyklopädische Arbeit. --Φ (Diskussion) 13:18, 22. Okt. 2024 (CEST)Beantworten

Warum hast du die Darstellung, die auf der von dir selbst genannten Quelle basiert, gelöscht? Ohne den Hinbtergrund ist die Sache unverständlich, wie ich bereits mehrfach schrieb. --Φ (Diskussion) 13:29, 22. Okt. 2024 (CEST)Beantworten
Du stellst per TF einen Zusammenhang zwischen dem Fall der Antidiskriminierungsstelle und dem Fall des Innenministeriums her, den es nicht gibt. Das sind zwei verschiedene Paar Stiefel, wie sich auch aus dem anderen Beleg und der Pressemitteilung ergibt. Es steht im Beleg ausdrücklich, dass unbekannt sei, worum es ging; deshalb bleibt diese Frage naturgemäß „vage“. Ich bitte, es bei der neutralen, bzw. „vagen“ Darstellung zu belassen und nicht mit Gewalt irgendwie aufzuklären. --Runtinger (Diskussion) 14:10, 22. Okt. 2024 (CEST)Beantworten
Immerhin steht der Zusammenhang in der von dir genannten Quelle. Wir können Ataman aber auch rauslassen.
Was in deiner Version fehlt, ist die Vorgeschichte der Massenanfrage von Nius. Wieso lässt du die weg? --Φ (Diskussion) 14:14, 22. Okt. 2024 (CEST)Beantworten
Die Vorgeschichte halte ich für unwesentlich und gefährlich, weil dann ggf. wieder die Antidiskriminierungsstelle zur Sprache kommt und damit nahegelegt wird, dass der eine Stiefel etwas mit dem anderen zu tun hat, was nicht stimmt. Es bleibt dabei wesentlich, dass bislang unbekannt ist, worum es im Fall des Innenministeriums konkret ging. --Runtinger (Diskussion) 14:24, 22. Okt. 2024 (CEST)Beantworten
Es ist alles unwesentlich (sprich irrelevant) ein Gericht hat festgestellt, dass jedem ein Auskunftsrecht zusteht. Was soll jetzt da bei Nius relevant sein? Dass sie einen Rechtsanwalt bemüht haben? Bitte die 3M offen lassen, bis das geklärt ist. --5gloggerDisk 14:32, 22. Okt. 2024 (CEST)Beantworten
Mit diesem „Argument“ kann man jegliche Relevanz eines Gerichtsurteils in Frage stellen, denn was ist schon dabei, wenn ein Gericht Recht und Gesetz anwendet und einen Anspruch feststellt? Was also soll da schon relevant sein, wenn das Bundesverfassungsgericht einen Haushalt wegen Verstoß gegen die verfassungsrechtliche Schuldenbremse aufhebt? Alles nicht relevant? --Runtinger (Diskussion) 15:08, 22. Okt. 2024 (CEST)Beantworten
Die rhetorischen Fragen ala "was ist schon dabei, wenn ein Gericht Recht und Gesetz anwendet" offenbaren die fehlende Relevanz. Dass Nius jetzt eine Frist bis 28. Oktober für die angefragten Informationen gesetzt hat, ist auch nicht wirklich relevant. Über die Auskunft wird dann sicherlich online oder gedruckt demnächst berichtet werden. Dann kann man das bei den entsprechenden Lemmata einbauen, falls es relevant sein sollte. Etwa so: Nach von Nius erklagter Auskunft hat X gegen Y zum Zeitpunkt Z etwas Bedeutsames gemacht. --5gloggerDisk 18:28, 22. Okt. 2024 (CEST)Beantworten
Hab mal die Quellen gelesen und den Absatz versucht lesbar zu machen. Ist ja ein durchaus interessantes Thema. --Siehe-auch-Löscher (Diskussion) 21:27, 22. Okt. 2024 (CEST)Beantworten

3M: Kurz und schlüssig aus der Pressemitteilung (AZ: OVG 6 S 37/24) formuliert und nicht unter "Kontroverse" kann man zu dem Portal schreiben: "Das Portal mit seinem Angebot ist im Hinblick auf den Auskunftsanspruch der Presse oder dem Rundfunk im funktionalen Sinn gleichgestellt."--5gloggerDisk 06:45, 23. Okt. 2024 (CEST)Beantworten

Das wird der Beudeutung der Sache nicht gerecht und gehört natürlich unter „Gerichtsverfahren“, weil es ein „Gerichtsverfahren“ war und bis in die 2. Instanz erstritten werden musste. --Runtinger (Diskussion) 07:40, 23. Okt. 2024 (CEST)Beantworten
Ich weise darauf hin, dass dein Posting unter falscher Flagge segelt, weil es als Posting eines Streitbeteiligten als „3M“ nicht zulässig ist, vgl. hier. Das solltest Du seriöserweise richtigstellen. --Runtinger (Diskussion) 10:36, 23. Okt. 2024 (CEST)Beantworten
Es gibt immer noch kleinere Sachen, über die man sich bei Bedarf aufregen kann (aber nicht viele). ein Smiley hält die Hand vor sein Gesicht(Facepalm)Vorlage:Smiley/Wartung/facepalm  --Φ (Diskussion) 11:16, 23. Okt. 2024 (CEST)Beantworten

Und noch eine handwerkliche Geschichte: Die neue Information wie diese sollte nicht nur beim Kläger eingetragen werden, sondern auch unter Auskunftsanspruch (Presserecht)#Urteile, möglicherweise ist es dort sogar relevanter als hier. Dann könnte man es dort ausführen und hier nur kurz anreißen und dann siehe Auskunftsanspruch (Presserecht)#Urteile schreiben. --Siehe-auch-Löscher (Diskussion) 15:24, 23. Okt. 2024 (CEST)Beantworten

Mittlerweile sieht der Abasatz so aus:
"Im Oktober 2024 führte Nius zweitinstanzlich beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg erfolgreich ein Verfahren gegen das Bundesinnenministerium (BMI) zum Thema presserechtlicher Auskunftsanspruch. Nius wollte Auskunft vom Innenministerium darüber haben, gegen welche Medien und Journalisten es im Jahr 2022 mit einem Unterlassungsbegehren vorgegangen ist. Das Gericht sollte inzidenter darüber befinden, ob auch einem Online-Portal wie gedruckten Medien ein verfassungsunmittelbarer presserechtlicher Auskunftsanspruch zustehe. Das BMI hatte die Anfrage mit der Begründung abgewiesen, bei Nius handele es sich nicht um eine Presseanfrage, sondern um die eines Bloggers oder Influencers. Das hatte vor Gericht keinen Bestand. Nius erwirkte eine einstweilige Verfügung, nach der das BMI Auskunft erteilen muss, da das Portal der Presse oder dem Rundfunk im funktionalen Sinn gleichzustellen ist. Der Umstand, dass die Bundesregierung gegen regierungskritische Presseberichterstattung mit Hilfe externer Anwaltskanzleien vorgehe, sei von allgemeinem Informationsinteresse (AZ: OVG 6 S 37/24). In Erfüllung dieses Urteils erteilte das BMI Nius sodann die Auskunft, dass es gegen einen Reporter des Magazins Focus mit einer Unterlassungsforderung vorgegangen sei, der der Frage nachgegangen war, ob es vor der Ausstrahlung der Böhmermann-Episode, die von dem früheren Chef des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnologie, Arne Schönbohm, handelte, Kontakte zwischen dem ZDF-Entertainer und dem BMI gegeben habe."
FAZ.net fasste das in einer Überschrift kurz und bündig zusammen:
"Das Bundesinnenministerium wollte nicht verraten, gegen wen es 2022 mit einer Unterlassungsaufforderung vorging. Das Portal Nius erzwang die Antwort vor Gericht: Es ging um den „Focus“ und Fragen zur Böhmermann-Show über den BSI-Chef."
Das Ergebnis ist also nichtssagend. Es gab eine Unterlassungsaufforderung des BMI gegen einen Reporter des Focus. Was er unterlassen sollte und ob er dieser Aufforderung nachkam ist unklar und was das für die "Kontroverse Nius" bedeutet ist noch viel unklarer. Das ist nicht einmal für die Lemmata BMI, Focus, Böhmermann und Schönbohm tauglich. Sturm im Wasserglas. --5gloggerDisk 19:10, 29. Okt. 2024 (CET)Beantworten

Am Lemma vorbei: "Erfolgreiche Beschwerde Reichelts beim Bundesverfassungsgericht"

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Wie man dem Topic entnehmen kann, geht es um den Journalisten Reichelt und das Bundesverfassungsgericht. Beschwerdeführer war Reichelt und es ging um einen X-Post. In diesem Post gab es einen Link zu einem Nius-Artikel (der einzige Bezug zu Nius). Bundesverfassungsgericht: Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde eines Journalisten gegen die gerichtliche Untersagung einer kritischen Äußerung über die Bundesregierung. In: bundesverfassungsgericht.de. Bundesverfassungsgericht, 16. April 2024, abgerufen am 17. April 2024.

Es gab in dieser Rechtssache keine "Kontroverse" und kein Gerichtsurteil zu Nius. Was soll diese Wiedereinstellung im Lemma "Nius"? Das gehört wenn überhaupt nach "Julian Reichelt". --5gloggerDisk 12:58, 31. Okt. 2024 (CET)Beantworten

Ergänzend: Es geht exakt um reichelts Aktivität auf X und eben nicht um den verlinkten Artikel in dem Urteil. Entsprechend sollte dies dann auch in den Reichelt Artikel, in dem es nach meinem wissen bereits einen passenden Abschntt dafür gäbe. --Jensbest (Diskussion) 13:38, 31. Okt. 2024 (CET)Beantworten
5gloggers Argumentation klingt vernünftig und zutreffend. Mein Revert kann rückgängig gemacht werden; der Abschnitt wäre sodann in das Lemma Julian Reichelt zu verschieben. --Runtinger (Diskussion) 16:05, 31. Okt. 2024 (CET)Beantworten

Angriff auf die Leserintelligenz

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Wieso muß ich dieselben Infos zweimal lesen, bin ich dement oder sind das neue de:WP Regeln?

"Nius macht sich nach Ansicht von Felix W. Zimmermann von der Legal Tribune Online die Rechtsprechung gezielt zunutze, die davon ausgeht, dass der durchschnittliche Leser nicht nur Überschriften, sondern den gesamten Artikel liest, was heute nicht mehr unbedingt lebensnah ist. Mit irreführenden und skandalisierenden Überschriften wolle Nius Aufmerksamkeit um jeden Preis erzielen. Erst im Text würden irreführende Eindrücke aus Überschrift und Teaser wieder zurechtgerückt."


Hintergrund ist laut Felix W. Zimmermann von Legal Tribune Online, dass die hergebrachte Rechtsprechung davon ausgeht, dass der durchschnittliche Leser nicht nur Überschriften und Teaser, sondern den gesamten Artikel liest, was nicht unbedingt lebensnah ist und es Portalen ermöglicht, mit irreführenden und skandalisierenden Überschriften Aufmerksamkeit zu erregen.

ich lösche den ersten Absatz und dann sehen wir wie es revertiert wird. --217.229.49.20 08:19, 11. Nov. 2024 (CET)Beantworten

Nein, keine Sorge, du bist vermutlich eher nicht dement, - aber seeehr aufgeregt bist du schon. Aufregung erhöht das Risiko von Bluthochdruck und senkt die analytischen Fähigkeiten. Also, vielleicht gehst du eine Runde schnellen Schrittes um den Block? --Neudabei (Diskussion) 09:11, 11. Nov. 2024 (CET)Beantworten
Ich habe die angebliche "Wiederholung" wiederhergestellt. Erstens wurden Dinge entfernt wie Pressekodex und Medienaufsicht. Zweitens ist der Beitrag von Zimmermann auf das generelle Vorgehen von Nius gemünzt. (Dass der Zimmermannhinweis, dann nochmals unter der einzelnen Kontroverse anläßlich des Klickbaiting und der Skandalisierung der Antidiskriminierungsstelle auftaucht, ist unschön aber notwendig, um die Litigation-PR des Portals in diesem Fall erkennbar zu halten. Kann man evtl. kürzer fassen oder die ganze angebliche "Kontroverse" entsorgen. Ist nichts als Selbstviktimisierung und Selbstdarstellung. Seriöse Medien brauchen solche PR-Gags nicht.)--5gloggerDisk 12:27, 11. Nov. 2024 (CET)Beantworten