Diskussion:Pflegeversicherung (Deutschland)/Archiv

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Letzter Kommentar: vor 1 Jahr von Bernd Bergmann in Abschnitt Beitragssätze ab 01.07.2023
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Aktuelle Verwirrungen in Deutschland

Nach einer ap-Meldung, die am 1. Juni 2004 in der Frankfurter Rundschau abgedruckt wurde, sprach sich Familienministerin Renate Schmidt (SPD) dafür aus, im kommenden Jahr eine umfassende Reform der Pflege zu verwirklichen. Dabei müsse es auch darum gehen, Altersverwirrte aus der Pflegeversicherung besser zu versorgen, sagte sie der Nachrichtenagentur AP. In diesem Jahr werde dagegen nur die Vorgabe des Verfassungsgerichts umgesetzt, Eltern bei den Beiträgen zur Pflege besser zu stellen als Kinderlose.

Dagegen schreibt dpa in einer Meldung (veröffentlicht am 14.6.2004 in DIE WELT): SPD und Grüne wollen die Beiträge zur Pflegeversicherung für Kinderlose ab 2005 anheben. Offen ist nach Angaben aus Koalitionskreisen weiter die Höhe des künftigen Beitrags. Im Gespräch ist eine Anhebung des Arbeitnehmeranteils um 0,1 oder 0,2 Prozentpunkte. Derzeit liegt der Pflegeversicherungs-Beitrag der Arbeitnehmer bei 0,85 Prozent des Brutto-Einkommens. Die Grünen wollen neben der vom Bundesverfassungsgericht verlangten Entlastung von Familien auch eine verbesserte Betreuung von Demenzkranken durchsetzen. Dagegen sträubt sich die SPD wegen der damit verbundenen finanziellen Mehrbelastung der Pflegekasse.

Nach der gleichen Meldung forderte Arbeitgeberpräsident Dieter Hundt, statt einer Beitragserhöhung die Leistungen einzuschränken. "Wenn die Leistungen bei ambulanter und stationärer Pflege auf einem insgesamt leicht abgesenkten Niveau angeglichen werden, werden rund zwei Milliarden Euro pro Jahr eingespart." Damit sei auch sichergestellt, dass sich die Leistungen "ausschließlich am Grad der Pflegebedürftigkeit orientieren und der Trend zur bisher deutlich höher bezahlten Heimunterbringung gestoppt wird". Eine einseitige Höherbelastung von Kinderlosen lehnte Hundt als "weitere Zwangsabgabenerhöhung mit allen damit verbundenen negativen Wirkungen" ab. --RainerSti 15:41, 14. Jun 2004 (CEST)

Schließlich DIE WELT am 17.6.2004: Die Pläne der Regierung für eine Reform der Pflegeversicherung sind in den eigenen Reihen umstritten. Die Grünen sprachen von einem "reinen Abkassiermodell". Die SPD wies darauf hin, dass die Fraktion den Vorschlag bisher nicht beschlossen habe. Auch FDP, Union und Sozialverbände lehnten die von Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) geplante Anhebung des Beitragssatzes für Kinderlose um 0,25 Prozentpunkte ab. Die Verschiebung der Strukturreform zur langfristigen Sanierung der defizitären Pflegeversicherung sei "unverantwortlich", sagte der Sozialexperte der Union, Andreas Storm. --RainerSti 07:18, 17. Jun 2004 (CEST)

Ich bin mir nicht sicher, aber müssen kinderlose Arbeitnehmer (>=23 Jahre) nicht schon einen Beitrag von 1,1% bezahlen? Ist mir auf dem eigenen Lohnzettel aufgefallen...

Aktuelle Verwirrungen in der Wikipedia?

Hallo 213.13.42.186, Du schreibst: Seit 1. April 1845 werden Leistungen für die häusliche Pflege übernommen. Seit wann zahlt die 1995 gegründetet Pflegeversicherung so weit rückwirkend? RainerSti 21:17, 7. Sep 2004 (CEST)

Pflegeversicherung und Krankenversicherung

Zum Stichwort Pflegeversicherung:

Bei der Pflegeversicherung geht es nicht um die Versicherung gegen Krankheit. Man kann nicht alle alten und gebrechlichen Menschen als krank bezeichnen! --B. N. 21:59, 30. Aug 2005 (CEST)

Inzwischen wird die Pflegeversicherung nicht mehr mit der Krankenversicherung verwechselt. Allerdings ist er jetzt deutschlandlastig. Die Ausführungen zur Entstehung der Pflegeversicherung und zu den politischen Zielen gehören größtenteils in den Artikel Pflegeversicherung (Deutschland) --B. N. 22:06, 20. Nov 2005 (CET)

Die Fragestellung, warum es keinen Rabatt für Kinderlose in der KV ( es entfallen die Kosten der Familienversicherung für die Kinder ) gibt, während in der PV ein Zuschlag für Kinderlose existiert, verkettet die Bereiche wieder ein wenig.


Der Punkt: "Zusatzbeitrag für Kinderlose Die Pflegeversicherung verteilt von Kinderhabenden zu Kinderlosen um. Denn die Systematik der Pflegeversicherung führt dazu, dass die Gruppe der heutigen Kinder in der Zukunft nicht nur für die Pflege der Gruppe ihrer eigenen Eltern, sondern zusätzlich auch für die immer größer werdende Gruppe der Kinderlosen aufkommen muss. Eltern ziehen zwar die nächste Generation an Pflegeversicherungszahlern auf, erhalten aber bei Alterspflegebedürftigkeit nur die gleichen Pflegeleistungen wie die ehemals Kinderlosen, obwohl die Pflegeversicherung auf künftige Beitragszahler, also Kinder angewiesen ist."


Das stimmt doch so nicht. Die Pflegeversicherung teilte früher nicht um und nun von denen ohne Kinder zu jenen mit Kindern. Außerdem zahlen die Eltern bei gleichem Einkommen gleich viel ein, alle Familienmitglieder sind jedoch versichert. Dass die Gesellschaft die Kosten für die Kindererziehung und so gar noch extra Kosten auf die Eltern abwälzt ist nicht Schuld und auch nicht Aufgabe der GPV dies zu ändern. Die Frage der Finanzierung ist in ALLEN Sozialversicherungssystemen in Deutschland die Aufgabe der Erwerbstätigen. Solltet ihr eine Umverteilung zu den Familien wollen, wäre eine Soziale Familiekasse angebracht, die von alllen Beiträge erhebt, ihre Leistungen aber nur an Kinder ausschüttet (z.b. KiTa, Kindergärten etc Kostenfrei) --193.17.243.101 17:15, 16. Jul. 2007 (CEST)

Deutsche Sprache, schwere Sprache

1) Einen Artikel Pflegeversicherung (Deutschland) gibt es nicht - das ist nur ein redirect zur Pflegevresicherung. Da es eine ("diese") Pflegeversicherung nur in D gibt, habe ich die beiden ersten Absätze vertauscht und den ersten Satz vom jetzt 2. Absatz leicht abgeändert; ferner umformuliert, dass die PV .... "mit der Einführung ... eingeführt"... wurde.
2) "Der ambulante Pflegedienst kommt im Auftrag der Pflegekasse - deshalb heißt das Sachleistung." Diese wunderschöne Erklärung habe ich wieder herausgenommen, - nichts für ungut - aber die ist genau so aufschlussreich wie der Gesetzestext dafür: Das Beamtendeutsch hat nun mal in einer sprachlichen Glanzleistung eine Dienstleistung zu einer Sachleistung umfunktioniert und mit dieser unsinnigen gesetzlichen Definition müssen wir nun mal leben.

--Dr.cueppers 00:19, 24. Jun 2006 (CEST)

Na ja, Sachleistung verstehe ich eher als Gegensatz zu Geldleistung, deshalb finde ich das gar nicht so unscharf. Man könnte sich ja auch vorstellen, dass die Leute selbst Pflegedienste rufen und sie später rückwirkend über die Pflegekassen abrechnen. 88.66.252.42 18:35, 8. Jan. 2008 (CET)

Der im Artikel angegebene Web-Link

  • Pflegeversicherungsgesetz in der PFLEGEWIKI

landet beim Artikel "Pflegeversicherung" - wer kann das reparieren?--Dr.cueppers 19:05, 24. Jun 2006 (CEST)

Absatz "Kritische Anmerkungen zu den Leistungen"

Ist teilweise falsch und ziemlich POV. Die Pflegedienste rechnen bei den Pflegekassen keine "Zeiten" sondern Leistungskomplexe ab. Diese sind mit einem durchscnittlichen Zeitaufwand bewertet, es handelt sich also um eine Mischkalkulation, das Anziehen des Parkinsonkranken kostet nicht mehr als das Anziehen bei sonstigen Personen, auch wenn es zeitaufwändiger ist. Dafür wird der zeitliche Mehraufwand bei anderen Patienten wieder gutgemacht. Sofern keine gegenteiligen Meinungen bestehen, werde das in den nächsten Tagen ändern. --Thomas S.Postkastl 20:06, 5. Jul 2006 (CEST)

Zitat 1) Ferner erfassen die gesetzlich vorgegebenen Zeitwerte für jede einzelne als nötig erachtete Hilfe nicht den in der Praxis dafür höheren Zeitbedarf - z. B. kann man einen Parkinson-Patienten nicht in der vorgegebenen Zeit anziehen. Das wird von pflegenden Angehörigen notgedrungen akzeptiert."
sollte stehen bleiben; das würde ich sogar gerne erweitern auf "....kann man nicht in den vorgegebenen Zeiten anziehen, waschen, füttern usw.; das wird von pflegenden Angehörigen notgedrungen akzeptiert." Hier addieren sich nämlich aufgrund entweder der Unbeweglichkeit oder der Überbeweglichkeit alle Pflegezeiten und bei diesem "einem" Patienten ist ja keine Ausgleichsmöglichkeit gegeben.
Zitat 2) "Professionelle Pflegekräfte müssen sich jedoch an diese Zeiten halten und dürfen bei der Pflegeversicherung nur diese abrechnen."
Das kann entsprechend modifiziert werden. Aber bitte keine Beschönigung der allgemeinen Situation, dass bei der professionellen Pflege sowohl zu Hause als auch bei´der Pflege im Heim die Vorgabezeiten sich in der Praxis als grundsätzlich unzureichend erwiesen haben: "dafür wird der zeitliche Mehraufwand bei anderen Patienten wieder gutgemacht" halte ich für einen Satz, wofür uns profesionelle Pflegekräfte auslachen werden!
Dr.cueppers 15:30, 7. Jul 2006 (CEST)
1. Siehe Mischkalkulation. 2. Die internen Managementprobleme professioneller Pflegediente interessieren hier nicht. Siehe WP:NPOV. --Thomas S.Postkastl 02:35, 8. Jul 2006 (CEST)

1.) Ich brauche keine Belehrung, was eine Mischkalkulation ist. 2.) Man kann doch die offensichtlichen Zeitprobleme aller Pflegekräfte nicht auf deren Management abschieben. Und wo kommen die Zuzahlungen zur Pflege bei den Heimen her (siehe Statisktik 2001 in Pflegesatz)? Wieso besteht die riesige Diskrepanz zwischen den allzubekannten Pflegemängeln in Heimen einerseits und der (im Durchschnitt aller Heime!) Unterfinanzierung des Pflegeaufwands durch die Pflegeversicherung? Zu deutsch: Die Pflegeversicherung gleicht ja noch nicht mal diese völlig unzulänglichen Leistungen aus! (DIese Logik und so ein Text gehört in dieses Kapitel!)

Die zu 2 vertetene Meinung (POV eines Aufsichtsbeamten des MDK oder einer Pflegekasse!) läuft ja darauf hinaus "das Gesetz zur Pflegeversicheurng ist in keiner Weise verbesserungsbedürftig, die Pflegekräfte sind nur schlecht organisiert und müssen halt (noch) mehr und (noch) schneller arbeiten." Deren Hohnlachen wird lauter!!!! Und noch einen Hinweis von mir: Wir sind hier bei den "kritischen Anmerkungen zu den Leistungen". Da gehört nicht hinein "wie es sein soll(te)" - das passt in den entsprechenden Absatz des Artikels, aber eben nicht hierher! --Dr.cueppers 11:02, 8. Jul 2006 (CEST)

  • 1.) Ich brauche keine Belehrung, was eine Mischkalkulation ist.
    • Belehrung war nicht meine Absicht. Warum eigentlich so unfreundlich?
  • 2.) Man kann doch die offensichtlichen Zeitprobleme aller Pflegekräfte nicht auf deren Management abschieben. Und wo kommen die Zuzahlungen zur Pflege bei den Heimen her (siehe Statisktik 2001 in Pflegesatz)?
    • Erst mal muss man zwischen ambulantem und stationären Bereich differenzieren, ein Vergleich ist hier nahezu unmöglich. Fakt ist jedoch, dass die Pflegekassen im ambulanten Sektor keine "Zeiten" vergüten, sondern Verrichtungen bzw. Leistungskomplexe. Zuzahlungen von Versicherten entstehen hier nicht immer, sondern nur, wenn Leistungen beansprucht nehmen, die über dem Leistungsbetrag der Pflegaksse liegen. Das kann im Grunde jeder Versicherte selbst über den Pflegevertrag steuern.
  • Wieso besteht die riesige Diskrepanz zwischen den allzubekannten Pflegemängeln in Heimen einerseits und der (im Durchschnitt aller Heime!) Unterfinanzierung des Pflegeaufwands durch die Pflegeversicherung? Zu deutsch: Die Pflegeversicherung gleicht ja noch nicht mal diese völlig unzulänglichen Leistungen aus! (DIese Logik und so ein Text gehört in dieses Kapitel!)
    • Es war nie Ziel der Pflegeversicherung, eine Rundumversorgung abzusichern. Gerade die stationären Leistungen haben einen Zuschusscharakter. Die Pflegeversicherung war nie als Vollversicherung konzipiert, sie diente von Anfang an hauptsächlich dazu, die Träger der Sozialhilfe zu entlasten.
  • Die zu 2 vertetene Meinung (POV eines Aufsichtsbeamten des MDK oder einer Pflegekasse!) läuft ja darauf hinaus "das Gesetz zur Pflegeversicheurng ist in keiner Weise verbesserungsbedürftig, die Pflegekräfte sind nur schlecht organisiert und müssen halt (noch) mehr und (noch) schneller arbeiten." Deren Hohnlachen wird lauter!!!! Und noch einen Hinweis von mir: Wir sind hier bei den "kritischen Anmerkungen zu den Leistungen". Da gehört nicht hinein "wie es sein soll(te)" - das passt in den entsprechenden Absatz des Artikels, aber eben nicht hierher!--Dr.cueppers 11:02, 8. Jul 2006 (CEST)
    • POV, egal von welcher Seite gehört nicht in eine Enzyklopädie. Wikipedia ist kein Anwalt überlasteter Pflegekräfte, es ist auch nicht unsere Aufgabe, Mängel in der Gesetzgebung aufzudecken. --Thomas S.Postkastl 18:13, 8. Jul 2006 (CEST)
Mit folgendem Absatz mal eine Klarstellung beider Intentionen versucht: Ferner fassen Pflegende die Erstattungsbeträge für die einzelnen Leistungspakete als vorgegebene Zeitwerte für jede einzelne Hilfe auf. Der Gesetzgeber hat das so nicht vorgesehen, sondern betrachtet die Erstattungsbeträge als einen Durchschnittswert, der mal unter- aber auch nach den individuellen Gegebenheiten überschritten werden muss. Der Zeitdruck für professionelle Pflegekräfte in schwierigen Pflegesituationen geht auch zu Lasten der gepflegten Personen. Die Pflegeversicherung wollte und will nicht alle entstehenden Kosten sondern nur einen festgelegten Anteil daran tragen. Durch die Inflation sinkt der Anteil im Laufe der Jahre immer etwas weiter ab. Die pflegebedürftigen Personen müssen privat für weitere (auch für erforderliche) Dienste zuzahlen (siehe hierzu die statistischen Angaben in "Pflegesatz" aus dem Jahre 2001).
Gruesse --Asdfj Post 10:59, 8. Jul 2006 (CEST)

Falsch eingestuft? (erl.)

Der Abschnitt "Falsch eingestuft?" hat eher den Charakter eines Ratgebers denn den einer Enzyklopädie. Ich würde ihn am liebsten entfernen. Wie seht ihr das? Oder wollt ihr ihn lieber umformulieren? --Raubfisch 17:30, 12. Jul 2006 (CEST)

Der Text ist ganz ok, aber die Überschrift kann auf jeden Fall raus. --Thomas S.Postkastl 17:33, 12. Jul 2006 (CEST)
Der Text passt auch ohne eigene Überschrift an diese Stelle --Dr.cueppers 12:58, 15. Jul 2006 (CEST)
Du hast die Änderung ja inzwischen vorgenomen, damit ist dieser Diskussionsabschnitt wohl erledigt. -89.54.63.108 00:25, 17. Jul 2006 (CEST) (Ex-Thomas S.)
Mir ging es eigentlich nicht um die Überschrift, sondern um die Art, wie der Text geschrieben war. Wikipedia:Was Wikipedia nicht ist; "Wikipedia ist weder Anleitung noch Ratgeber". Der Text wirkt aber so auf mich. Naja. Wenn nur ich das so sehe. Gruß --Raubfisch 01:00, 17. Jul 2006 (CEST)

Kritik an der Kritik

Der neue Absatz "Kritik an der Pflegeversicherung"

1) sollte die bisherigen beiden Texte zu "Kritische Anmerkungen zu den Leistungen" und "Kritische Anmerkungen zu den Beiträgen" integrieren (Vermeidung von Redundanz),
Kann man machen. Große Redundanz habe ich aber nicht gesehen.
2) enthält einerseits unkommentierte, einander wiedersprechende Kritiken und zweitens redundante Aussagen an unterschiedlichen Stellen mit unterschiedlichen Worten (z.B. gehört zum Wesen eines Umlageverfahrens, dass Leute Leistungen erhalten, "die vorher nie etwas eingezahlt haben"),
In der Tat: Die Kritik kommt von verschiedenen Seiten und widerspricht sich daher teilweise (notwendigerweise). Beispiel: Paritätische Finanzierung. Gegener der paritätischen Finanzierung kritisieren, dass es überhaupt einen Arbeitgeberbeitrag gibt, Befürworter kritisieren die Kompensation durch Feiertag. Hier kann man zur Klarstellung einbauen, aus welcher Ecke die jeweilige Kritik kommt.
3) kritisiert die Möglichkeit der privaten Pflegeversicherung und preist sie im nächsten Satz als Vorteil.
dito

Ich hoffe auf eine einschlägige Diskussion--Dr.cueppers 15:43, 4. Sep 2006 (CEST)

Ich habe meine Anmerkungen ebenfalls im Text eingebaut.
Vorab aber eine Vorbemerkung: Das eine Kritik unberechtigt, oder im Rahmen der damals vorgenommenen Abwägung der Pros und Cons damals als nicht so wichtig eingestuft wurde, ist für die enzyklopädische Darstellung unwichtig. Wesentlich ist, welche Positionen es damals gab. Die, die sich durchgesetzt hatten stehen im eigentlichen Artikel. Die Gegenpositionen, die sich nicht durchgesetzt haben im Abschnitt "Kritik", der zu Recht hinten im Artikel steht.Karsten11 12:47, 5. Sep 2006 (CEST)

Ich habe jetzt den gesamten Abschnitt hierher kopiert, um darauf einzeln einzugehen:

Kritik an der Pflegeversicherung

Die Pflegeversicherung war bei ihrer Einführung heftig umstritten. Viele der damals angesprochenen Themen sind auch heute noch aktuell. Diskutiert wurden

Fehlende Kapitaldeckung

Die Pflegeversicherung arbeitet nach dem Umlageverfahren, nicht nach dem Kapitaldeckungsverfahren.
Mit einem Kapitaldeckungsverfahren wäre keine spontane Hilfe für die Gemeindekassen möglich gewesen (das sind – wegen der Entlastung bei den Sozialhilfekosten – die Hauptnutznießer der Pflegeversicherung)
Den Gemeinden etwas Gutes zu tun, ist legitim (Auch wenn ich den -richtigen- Hinweis, Hauptnutznießer der Pflegeversicherung seien die Gemeinden, in dieses Deutlichkeit im Artikel nicht finde).
Ändert aber nichts daran, dass die Wahl des Umlageverfahrens heftig umstritten war. Und dies insbesondere vor dem Hintergrund der zeitgleich geführten Diskussion über die (teilweise) Einführung kapitalgedeckter Elemente in der Rentenversicherung.
Die demographischen Probleme der bestehende Sozialversicherungen (insbesondere der Rentenversicherung) wurden hierdurch auch zu Problemen der Pflegeversicherungen. Die Warnungen der Kritiker vor zwingend notwendigen Beiträgserhöhungen wurden inzwischen bestätigt.
Eine Kapitalbildung hätte noch höhere Beiträge erfordert und den Lesitungsbeginn verzögert - das Geld dafür fällt nicht vom Himmel!
In der Tat: Den Kritikern zu folgen, hätte bedeutet: höhere Beiträge, verzögerte Leistung oder geringere (ggf. einkommensabhängige) Leistungen. Daher hat man sich ja dagegen entschieden. Nur lautet die dargestellte Kritik: Eben durch diese Entscheidung hat man auch einen massiven Nachteil eingebaut: Eben die fehlende Demographiefestigkeit.


Gerechtigkeit

Kritisiert wurde, dass Menschen, die zum Zeitpunkt der Einführung der Pflegeversicherung pflegebedürftig waren, Leistungen erhielten, ohne jemals eingezahlt zu haben.
1) Polemische Formulierung für die identische Kritik wie zu „Umlageversicherung“
Wenn diese Kritik polemisch war: Wäre dies ein Grund sie in einem Lexikonartikel zu unterschlagen?
Wenn es an der Formulierung liegt, dass der Satz als polemisch empfunden wurde, kann man den Satz umformulieren.
2) Niemand erhält Leistungen aus der Pflegeversicherung, ohne Beiträge gezahlt zu haben und laufend zu zahlen (und am Anfang gab es einen Vorlauf von drei Monaten Beitragszahlung ohne Leistungen)
Zunächst einmal ist diese Aussage falsch. Rentner die gleichzeitig Pflegebedürftig waren, erhielten tatsächlich Leistungen ohne jemals Beiträge gezahlt zu haben.
Das geht aber am eigentlichen Thema vorbei. Diese Kritik ist doch nicht zu entschärfen, indem ich argumentiere: Einen kleinen Teil der Leistungen bringen die Betroffenen selbst auf.
Weiterhin wurde kritisiert, die Pflegeversicherung führe zu einer Umverteilung von Arm zu Reich. Während bisher Vermögende ihre Pflegekosten aus eigenem Vermögen und Arme ihre Pflegekosten aus Sozialhilfe zahlten, erfolgte die Finanzierung nun für alle aus öffentlichen Leistungen. Während sich für die Armen nichts änderte, schonten die Reichen ihr Vermögen. Kritiker bezeichneten die Pflegeversicherung daher als "Erbschutzversicherung".
Die Beiträge richten sich nur nach dem Einkommen, die Leistungen nur nach dem individuellen Pflegebedarf. Die „Reichen“ haben (als Steuerzahler) schon vorher die Pflege der Armen bezahlt und sind auch jetzt mit höheren Beiträgen dabei.
Zunächst einmal zur Finanzierung der Pflege der "Armen". Die Beiträge sind durch die Beitragsbemessungsgrenze gedeckelt. Während früher die "Reichen" (über die ungedeckelte Einkommenssteuer) die Hauptlast der Finanzierung der Sozialhilfe trugen, werden sie nun durch die Deckelung (und die private Pflegeversicherung) entlastet. Diese Last hat sich durch die Einführung der Pflegeversicherung von hohen auf mittlere Einkommen verschoben.
Nun die Finanzierung der Pflege der "Reichen". Diese trugen sie früher selbst. Nur tragen es alle Beitragszahler.
Aber auch hier: Selbst wenn die Kritik finanzwissenschaftlich falsch wäre (was sie nicht ist), war sie Gegenstand der kritischen Diskussion
Auch wurde die Möglichkeit der privat Krankenversicherten, auch das Pflegerisiko privat zu versichern, als ungerecht kritisiert. Die privaten Pflegekassen waren nicht nur in der Lage, günstigere Beiträge anzubieten, sondern konnten durch die Kapitaldeckung die Leistungen auch sicherer anbieten.
Alternativen: Nicht versichern (ungerechter!) oder in der gesetzlichen PV versichern - wäre auch nicht gerechter
Sehen die Kritiker anders. Linke Kritiker fordern die Bürgerversicherung, d.h. die Abschaffung der privaten PV.
Wieso behaupten die privaten Pflegekassen, „zaubern“ zu können?
Aus weniger Beitrag vergleichbare Leistungen erbringen und Kapitalrücklagen bilden – unglaubhaft (und nicht belegt).
Das ist keine Zauberei, sondern schlichte Ungerechtigkeit:
a) Die privaten Kassen verfügen über die "besseren Risiken", die weniger Pflegeaufwand verursachen. Das ist ungerecht den gesetzlichen gegenüber, die die höhere Last tragen müssen.
b) Durch die Möglichkeit der alters (=risiko-)abhängigen Beitragskalkulation, sind die Pflegebeiträge der jüngeren Versicherten billiger als der älteren. Dadurch wurden (im Gegensatz zu privaten) die Jüngeren zusätzlich besser gestellt. Vor allem aber verfügen die privaten Kassen im Wettbewerb über die Möglichkeit, Jungen Versicherungsnehmern billigere Tarife trotz Kapitaldeckung anzubieten.

Organisatorisches

Kritisiert wurde
Die Ausgestaltung der Pflegeversicherung als öffentliche Sozialversicherung statt (wie z.B. bei der KFZ-Haftpflicht) als private Pflichtversicherung
Eine private Haftpflichtversicherung
bedeutet den totalen Ausstieg aus der paritätischen Finanzierung (der ja kritisiert wird)
Genau dies war von den Kritikern beabsichtigt
ist ebenfalls eine reine Umlageversicherung (Beitragserhöhung, wenn mehr passiert als kalkuliert)
Nein: Private Versicherer müssen bei langlaufenden (in diesem Fall unkündbaren) Verträgen (wie z.B. Risiko-LV) das demographische Risiko durch Kapitaldeckung absichern.
tritt mit der Unterschrift in Kraft und muss zahlen, wenn 10 Sekunden später der Unfall eintritt (siehe Kritik hierzu oben)
Ja, aber nicht wenn der Versicherungsfall 10 Sekunden vor dem Vertragsschluss eintritt.
Die Trennung von Krankenkassen und Pflegekassen in unterschiedlichen Organisationen
Das soll ja wohl wieder abgeschafft werden
Dies wäre für mich ein Hinweis auf die Berechtigung diese Kritik :)

Paritätische Finanzierung der Beiträge

Heftig gerunden wurde um die paritätische Finanzierung zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Es wurde letztlich der folgende Kompromis gefunden:
Mit der Einführung der Pflegeversicherung wurde erstmals das Prinzip der paritätischen Finanzierung der Sozialversicherungen nicht mehr angewendet: in allen Bundesländern außer Sachsen gibt es zwar eine nominelle Halbteilung der Beitragszahlungen zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern; durch die gleichzeitige Streichung des gesetzlichen Feiertags "Buß- und Bettag" wurde aber bewirkt, dass die Arbeitgeber durch die Arbeitnehmer mit dem Wert der Produktion dieses Tages finanziell entlastet werden; die Pflegeversicherung wird faktisch also fast ausschließlich arbeitnehmerseitig finanziert. In Sachsen ist der Feiertag erhalten geblieben, dafür werden die Pflegeversicherungsbeiträge aber von den Arbeitnehmern mit 1,35% und den Arbeitgebern mit 0,35% getragen. Die gesetzliche Pflegeversicherung unterscheidet sich von den anderen Zweigen der Sozialversicherung also im Wesentlichen dadurch, dass es sich um eine fast einseitig arbeitnehmerfinanzierte Pflichtversicherung handelt, während die Kranken-, die Renten- und die Arbeitslosenversicherung paritätisch finanziert werden. Der Abschied von der paritätischen Finanzierung bei der Einführung der Pflegeversicherung wird im Allgemeinen von Sozialversicherungsexperten als Wendepunkt angesehen, der den Abschied von der gesamtgesellschaftlichen Verantwortung für die Lebensrisiken der Arbeitnehmer markiert.
Oben wird kritisiert, dass die PV nicht voll aus der privaten Tasche finanziert wird.....
Hier ist sicher eine Differenzierung angebracht. Es bestanden 2 unvereinbare Positionen, zwischen denen ein Kompromis gefunden wurde. Dieser Kompromiss stellte naturgemäß keine der beiden Seiten zufrieden.
Gegener der paritätischen Finanzierung kritisieren, dass es überhaupt einen Arbeitgeberbeitrag gibt
Befürworter kritisieren die Kompensation durch Feiertag.
Hier kann man zur Klarstellung einbauen, aus welcher Ecke die jeweilige Kritik kommt.
Dr.cueppers 11:29, 5. Sep 2006 (CEST)
Karsten11 12:47, 5. Sep 2006 (CEST)
Zitat: Hier kann man zur Klarstellung einbauen, aus welcher Ecke die jeweilige Kritik kommt;
Die Kritik "nach Kritikern zu sortieren" wäre wohl für den gesamten Abschnitt angebracht! (Damit wird dann auch der Eindruck vermieden "was will denn der der Kritiker eigentlich, erst kritisiert er dies und das - und nachher kritisiert er genau das Gegenteil")
Rentner die gleichzeitig Pflegebedürftig waren, erhielten tatsächlich Leistungen ohne jemals Beiträge gezahlt zu haben: Nein, auch die bekamen Leistungen erst nach dem dritten Beitrag (ich bin seit langem Pfleger meiner Frau und weiß daher, wie das damals lief und wovon die Rede ist - auch die Umlageversicherung benötigte damals ein Startkapital).
--Dr.cueppers 23:32, 5. Sep 2006 (CEST)
Ich baue einmal die unterschiedlichen Kritiker ein.
"Rentner die gleichzeitig Pflegebedürftig waren" Sorry! Denkfehler meinerlicherseits. Zumindest den hälftigen Beitrag mussten die Rentner zahlen.Karsten11 09:14, 6. Sep 2006 (CEST)
PS: Auch auf das Risiko hin, Redundanz zu erzeugen, können wir den Abschnitt "Kritik" natürlich auch als Abschnitt "Politische Diskussion zu einzelnen Aspekten der Pflegeversicherung" umbauen, um dort dann für die wesenlichen Kritikpunkt Pro- und Contraposition sowie die gefundene Gesetzesregelung darstellen. Dann würde sich die Diskussion in diesem Abschnitt im Artikel spiegeln.Karsten11 09:48, 6. Sep 2006 (CEST)

Statistik

Alle Bemühungen zu klaren Aussagen und Schlussfolgerungen scheitern an unzureichendem und widersprüchlichem Datenmaterial - selbst wenn es aus der gleichen und eigentlich besten Quelle "statistisches Bundesamt" kommt. Am besten bleibt es erst mal so stehen, man kann die Zahlen ja bei besseren Ausgangdaten entsprechend korrigieren.--Dr.cueppers 13:52, 16. Sep 2006 (CEST)

Wäre es möglich die Datenquellen genauer anzugeben? Statistisches Bundesamt ist angesichts der Vielzahl der Veröffentlichungen dieser Behörde sehr grob.

Zudem sollte man die Daten der lobenswert übersichtlichen Tabelle "Pflegebedürftige 2003" erläutern. Z.B. das Jahr 2003! Wann gibt es neuere Daten? Oder die Zahlenrelation: 511000 Beschäftigte betreuten 640000 Pflegebedürftige stationär. Der noch uninformierte Leser ist angesichts dieser Relation sicherlich überrascht.

Reihenfolge der Unterpunkte

Ich würde gerne die Reihenfolge bei den Leistungen umstellen.

Meine Kritikpunkte im einzelnen

- Die Soziale Absicherung der Pflegeperson ist eine Leistung, die nicht ausschließlich bei Pflegegeld vorkomt. Sie kann bei jeder häuslichen Pflege zu prüfen. Daher gehört sie nicht in den Unterabschnitt unter Pflegegeld. Hab den Text von einem "Nicht-Fachmann" lesen lassen (meinen Mann) unter der meinte auf die Frage, ob sie Soziale Sicherung nur bei Pflegegeld oder z.B. auch bei Kombinationsleistung vorkommt ganz eindeutig,d as dies nur bei Pflegegeld zu prüfen ist.
- Teilstationäre Pflege (Tages- und Nachtpflege) ist genauso wie häusliche Pflegehilfe eine Dauerleistung - und unterscheidet sich dadurch von allen anderen unter 3.1.4 genannten Leistungem. Würde meiner Meinung nach also weiter nach oben gehören.

Ich persönlich würde folgende Reihenfolge der Leistungen vorschlagen:

3.1.Leistungen bei häuslicher Pflege an den Pflegebedürftigen:
3.1.1.laufende Pflegeleistungen
3.1.1.1 häusliche Pflegehilfe
3.1.1.2 Pflegegeld mit Qualitätssicherungsbesuch
3.1.1.3 Kombinationsleistungen
3.1.1.4 Teilstationäre Pflege (Tages- und Nachtpflege)
3.1.2. nicht laufende Pflegeleistungen an den Pflegebedürftigen:
3.1.2.1 Verhinderungspflege
3.1.2.2 Kurzzeitpflege
3.1.2.3 Zusätzliche Betreuungsleistungen
3.1.2.4 Maßnahmen zur Wohnumfeldverbesserung
3.1.2.5 Pflegehilfsmittel
3.2. andere Leistungen bei häuslicher Pflege
3.2.1 Soziale Absicherung der Pflegeperson
3.2.2 Pflegekurse

Die bisherigen Punkte 3.2 bis 3.4 müßten dann jeweils eine Nummer höher bekommen.

Außerdem sollte meiner Meinung nach das gesamte Kapitel "Entstehung der Pflegeversicherung" nach unten Wandern. Dem Leser dürfte beim Kapitel Pflegeversicherung das aktuelle Recht vordringlich interessieren. Der historische Kontext sollte natürlich vorhanden sein - kann aber nach unten -- Sinda 12:02, 30. Sep 2006 (CEST)

Letzteres ist jetzt erfolgt und steht unten als "Entstehungsgeschichte der Pflegeversicherung"; die anderen vorgeschlagenen Änderungen bedürfen noch einiger Überlegungen!--Dr.cueppers 13:49, 30. Sep 2006 (CEST)
Danke für das Umstellen. Ich halte bei den Leistungen ein Umstellen aber wirklich für wichtig: die RVpflicht der Pflegeperson ist nicht nur bei Pflegegeld relevant (die Qualitätssicherungsbesuche schon). Derzeit muss einer erraten, das 3.1.1.1 RVpflicht für alle häusliche Leistungen relevant ist, 3.1.1.2 aber nicht. Ist unsystematisch.
Daher mein Vorschlag die häusliche Leistungen in 3 Bereiche zu teilen: laufende Leistungen an Pflegebedürftige, einmalige bzw kurzfristige Leistungen sowie Leistungen an andere Personen (also Pflegekurse und die RVpflicht.
Würde mich freuen zu erfahren, was der Rest denkt. -- Sinda 14:05, 30. Sep 2006 (CEST)
Ergänzung: Die Erweiterung des Textes unter Kombinationsleistung mit "(dafür gelten alle Details zu Pflegegeld... einschließlich des dazugehörigen Themas Soziale Absicherung der Pflegeperson)" reicht nicht. So müßte auch noch unter Teilstationäre Pflege (Tages- und Nachtpflege) und Pflegesachleistung (häusliche Pflegehilfe) dazugeschrieben werden, das der Punkt "Soziale Absicherung der Pflegeperson" hier auch gilt. Daher ja mein Plädoyer es als extra Punkt zu schreiben. Hat noch jemand anders eine Meinung dazu ?? -- Sinda 18:15, 30. Sep 2006 (CEST)
Wieso gilt bei Pflegeachleistung auch "Soziale Absicherung der Pflegeperson" - da sind doch gar keine Pflegepersonen tätig, sondern Pflegedienste(????)--
Und wieso wird bei Kombinationsleistung nicht kontrolloert (kein Qualitätssicherungsbesuch?); bedarf das keiner Kontrolle????
Dr.cueppers 18:41, 30. Sep 2006 (CEST)
zur RVpflicht bei Sachleistung: Auch wenn einer den Sachleistungshöchstwert ausschöpft- also nur Leistungen nach § 36 SGB XI erhält - kann es zusätzlich private Pflegepersonen geben (die gibt es bei fast allen Pflegebedürftigen). Bei "meinen" Versicherten auf Arbeit habe ich genügend Sachleistungsbezieher ohne anteiliges Pflegegeld und trotzdem haben 99% davon eine Pflegeperson. Und für alle Pflegepersonen muß die soziale Sicherung geprüft werden.
Qualitätssicherungsbesuch - Bei der Kombinationsleistung gibt es schlichtweg keine gesetzliche Grundlage für einen derartigen Besuch. Die Vorschrift steht in § 37 SGB XI. Und alles was da drin steht, gilt ausschließlich für Bezieher des Pflegegeldes. Kombinationsleistungsbezieher bekommen aber kein Pflegegeld nach § 37 SGB XI sondern ein anteiliges Pflegegeld nach § 38 SGB XI. Und da gibt es keine Vorschrift dazu. Im § 38 SGB XI steht nur "anteiliges Pflegegeld im Sinne des §37 SGB XI". Das bedeutet, die Voraussetzungen für das Pflegegeld gelten (Pflege muss gesichert sein = Aussage im Gutachten) und die Berechnungsvorschriften greifen auch. Aber der Rest - also alles zum Qualitätssicherungsbesuch - gilt nicht.
Außerdem: "Die Beratung dient der Sicherung der Qualität der häuslichen Pflege und der regelmäßigen Hilfestellung und praktischen pflegefachlichen Unterstützung der häuslich Pflegenden." Wenn regelmäßig ein Pflegedienst da ist, ist ja jederzeit jemand da, dem Fragen gestellt werden können... -- Sinda 09:25, 1. Okt 2006 (CEST)
Hier geht es (wieder mal, genau wie oben) nur um "gesunden Menschenverstand bei der Anwendung der deutschen Sprache" contra "Beamtendeutsch und seine Auslegung": Wenn ich lese/höre, dass in einem Pflegefall sowohl ein ambulanter Pflegedienst tätig ist als auch eine Pflegeperson eine Leistung erhält (in diesem speziellen Fall nur den Sozialversicherungsbeitrag, weil für Pflegegeld nichts mehr übrig ist), dann ist das für mich eine "Kombinationsleistung" und eben keine reine Sachleistung mehr (daher rührte meine Einordnung)! Diese (nach gesundem Menschenverstand) "Kombinationsleistung" ist also (nach Beamtendeutsch) keine und fällt unter die reine "Sachleistung" - wer soll das verstehen?
Aber offenbar müssen wir damit leben, dass "gesunder Menschenverstand" und "Amtsdeutsch" nichts miteinander zu tun haben (siehe auch die sprachlich total misslungene verbale Umfunktionierung einer "Dienstleistung" zu einer "Sachleistung" für die häusliche Pflege durch einen ambulanten Pflegedienst). Genau so spitzfindig ist der Bezug von Pflegegeld nach verschiedenen Paragraphen. "...in § 37 SGB XI. Und alles was da drin steht, gilt ausschließlich für Bezieher des Pflegegeldes" wunderschön, aber stimmt eine Zeile später schon nicht mehr; Pflegegeldbezieher nach § 38 SGB XI sind nach obigem Text in bestimmten Punkten keine Pflegegeldbezieher (?) oder eine andere Sorte von Pflegegeldbeziehern ... Das Beamtendeutsch verheddert sich zusehends. Wie soll denn ein Wiki-Leser dieses Durcheinander verstehen?--Dr.cueppers 18:56, 1. Okt 2006 (CEST)
3 Leistungen der Pflegeverscherung
3.1. Leistungen bei häuslicher Pflege
3.1.1. Laufende Pflegeleistungen
3.1.1.1 Pflegegeldzahlungen für die Pflege durch Pflegepersonen {Kommentar: Vorrang! Gehört an die Spitze}
3.1.1.1.1 Qualitätssicherungsbesuch {Kommentar: Untertitel}
3.1.1.2 Häusliche Pflege durch ambulante Pflegedienste (Sachleistung)
3.1.1.3 Kombinationsleistungen
3.1.1.4 Teilstationäre Pflege (Tages- und Nachtpflege)
3.1.2 Zusätzliche laufende Leistungen
3.1.2.1 Soziale Absicherung der Pflegeperson
3.1.3 Zusätzliche Leistungen bei Bedarf
3.1.3.1 Verhinderungspflege
3.1.3.2 Kurzzeitpflege
3.1.3.3 Zusätzliche Betreuungsleistungen
3.1.3.4 Maßnahmen zur Wohnumfeldverbesserung
3.1.3.5 Pflegehilfsmittel
3.1.4 Leistungen auch ohne Einstufung in eine Pflegestufe
3.1.4.1 Pflegekurse {Kommentar: "für wen" hier weggelassen - muss im Text erklärt werden}
3.2 Leistungen bei stationärer Pflege
3.3 Behandlungspflege nach § 37 SGB V neben Pflegeversicherung
3.4 Kritische Anmerkungen zu den Leistungen

(dann muss auch die "Vorschau" entsprechend angepasst werden)--Dr.cueppers 18:56, 1. Okt 2006 (CEST)

Die grobe Untergliederung in Laufende Pflegeleistungen, Zusätzliche laufende Leistungen sowie Zusätzliche Leistungen bei Bedarf find ich prima. Vor allem das "zusätzliche Leistungen bei Bedarf" klingt deutlich eleganter als mein "nicht laufende Pflegeleistungen an den Pflegebedürftigen" Die "gesetzliche" Sortierung ist eine andere - aber das ist ja kein Grund es nicht besser zu machen :)
Jetzt zu den Feinheiten:
Ich persönlich würde Pflegegeld entweder so nennen wie bisher (Pflegegeld für selbst beschaffte Pflegehilfen) oder umbennen in "Pflegegeld bei privat sichergestellte Pflege" (hat den Vorteil auch gleich die wichtigste Anspruchsvoraussetzung - neben dem Vorliegen einer Stufe - im Namen zu tragen. Es ist auch richtig, das es die allerhäufste Leistung ist. Die Sachleistung hat zwar den gesetzlichen Vorrang, spielt aber in der Praxis eine geringere Rolle.
Den Namen 3.1.1.2 Häusliche Pflege durch ambulante Pflegedienste (Sachleistung) find ich auch nicht ganz so schön - weil "häusliche Pflege" ist der Oberbegriff und der offiziele Name (Häusliche Pflegehilfe) kommt in der Überschrift nicht vor. Wie wäre es mit "häusliche Pflegehilfe (Pflegesachleistung durch einen Pflegedienst)" ?
3.1.1.3 Kombinationsleistungen müßte eigentlich 3.1.1.3 Kombinationsleistung heissen .. ist der gesetzliche Name - und den würde ich vorziehen, weil nach dem am ehesten gesucht wird... Also Singular.
Jetzt zu den Fragen bzw. Bemerkungen zum Gesetzestext: Kombiniert werden die Leistungen an den Pflegebedürftigen. Die Leistungen an die Pflegeperson sind davon unabhängig (sind auch an völlig anderer Stelle definiert. Die Leistungen stehen unter Dritter Abschnitt (Leistungen) im SGB XI - das ist §36 ff. Die Pflegeperson ist definiert in § 19 SGB XI. Die Leistungen an die Pflegeperson und sonstige stehen im Vierter Abschnitt § 44 + § 45 SGB XI. Zusätzlich steht da bei der RVpflicht auch ein Verweis auf ein anderes Gesetz: "Näheres regeln die §§ 3, 137, 166 und 170 des Sechsten Buches". Bei den Leistungen an den Pflegebedürftigen steht nirgens ein Verweis auf ein anderes Gesetzbuch.
Der Gedankengang hinter dieser Logik ist nur verständlich, wenn zuerst die Systematik des Gesetzbuches angewendet wird. Was nicht so ganz einfach ist... (Ich hab das nach 3 Jahren Fortbildung auch nicht in allen Bereiches des SGB verstanden. Und dabei hatte ich da nur SGB I, IV, V, VI, X und XI .. die restlichen SGB sind da kaum vorgekommen...)
Das Dienstleistungen als Sachleistung gewertet werden stimmt nur teilweise. Im SGB V und XI werden diesbezüglich halt nur 2 Leistungsarten unterschieden. Sachleistung im Gegensatz zu Geldleistung. Und wenn der Versicehrte kein Geld bekommt, dann kann es sich demnach nur um eine Sachleistung handeln. Ist natürlich sprachlich Blödsinn - aber gesetzlich logisch *g* Wenn der Versicherte aber für eine Dienstleistung das Geld bekommt (wie beim Pflegegeld) ist das eine Geldleistung.
Und ja - Leute die Kombinationsleistung nach § 38 bekommen sind keine Pflegeledbezieher im Sinne des § 37. Soll ich das noch auf die Spitze treiben ? Die Leute, die Tagespflege nur zum Teil ausschöpfen bekommen ihr anteiliges Pflegegeld auch nicht einfach aufgrund des § 38. Da steht ja nur was von Kombination von Geldleistung und Sachleistung (Kombinationsleistung) und als Grundlage ist § 36 genannt. Tagespflege ist keine Leistung nach § 36. Daher gibt es für die Betroffenen eine Extravorschrift: § 41 (3) 2. Satz: Wird die Leistung nach Absatz 2 neben dem Pflegegeld nach § 37 in Anspruch genommen, gilt § 38 Satz 2 entsprechend. Ist das nicht klasse ? *hust* (Nachtrag: vorstehender Text stammt von Sinda)
Ich bin gerade beim Ändern (außerhalb von W in Winword) und habe in den Singular "Kombinationsleistung" abgeändert; prompt meldet sich meine Rechtschreibprüfung und verlangt den Plural ("Zusammenstellung einer bestimmten Anzahl aus gegebenen Dingen" - eine Kombination besteht nun mal per Definition aus mehreren, mindestens 2 Teilen und hier eben aus 2 Leistungen; deshalb plurale tantum) - aber ich schließe mich trotzdem hier dem Behördendeutsch an.--Dr.cueppers 18:22, 5. Okt 2006 (CEST)

Leistungen wurden neu strukturiert

Wer hat noch Änderungswünsche? Bitte zuerst hier diskutieren!--Dr.cueppers 18:49, 7. Okt 2006 (CEST)

Ist schön geworden. Habe aber trotzdem gleich einige Kleinigkeiten geändert:
- stundenweise Verhinderung: Es las sich so, als ob es reicht, wenn die Ersatzkraft weniger als 8 Stunden anwesent ist. Entscheidend ist aber der Zeitraum der Verhinderung der regulären Pflegekraft. (Beispiel: Pflegeperson fällt von morgens um 8 bis abends um 18 Uhr aus, Ersatzkraft kommt nur Mittags von 11 bis 13 Uhr. Die Ersatzkraft war zwar nur 2 Stunden da - aber die Verhinderung betrug 10 Stunden und damit ist es nicht stundenweise Verhinderung.
- bei den Zusätzliche laufende Leistungen (it dem Unterpunkt soziale Sicherung der Pflegeperson) stand im Text "Neben allen vorgenannten Leistungen kann..." Es ist aber eine Pflichtversicherung - da ist nichts mit kann - das ist ein muss. Weder die Pflegekasse noch die Pflegperson kann diese Versicherung ablehnen.
Da es sich um kleinere Änderungen handelt, wollte ich die nicht erst diskutieren. Wenn eine sprachliche Optimierung möglich ist, wäre das natürlich prima. -- Sinda 19:22, 7. Okt 2006 (CEST)

Rechtsquellen im Text vs. Lesbarkeit

Aufgrund eines Beitrags von Dr.cueppers auf meiner Diskussionsseite möchte ich hierzu meinen Standpunkt kundtun: Die Hinweise auf die Rechtsquellen sind unverzichtbar, um die Überprüfbarkeit des Textes zu ermöglichen (siehe auch Wikipedia#Verifizierbarkeit und Verzicht auf Primärrecherche). Ohne Angabe von Rechtsquellen wäre der Text schlicht und einfach wertlos. Gerade wegen der (angeblich) fehlenden Überprüfbarkeit wird die Wikipedia so häufig öffentlich kritisiert. Dem Leser bleibt es schließlich selbst überlassen, den Quellen zu folgen und die Angaben zu überprüfen oder weitere Erkenntnisse für sich zu gewinnen. Wer sich davon abgeschreckt fühlt, möge die aufwendig produzierten, mit vielen bunten Bildern garnierten Infobroschüren der Pflegekassen zu Rate ziehen. --Putput 14:52, 23. Okt. 2006 (CEST)

Es ging und geht mir überhaupt nicht um "Rechtsquellen im Text vs. Lesbarkeit" (die sind im obigen Sinne sicherlich nötig und werden von mir nicht kritisiert), sondern um die Anhäufung von immer mehr Details, Ausnahmen und Sonderregelungen (natürlich samt den dazu (!) gehörigen Quellenzitaten) versus Lesbarkeit! Der Artikel tendiert nicht wegen der Rechtsquellen zur Unlesbarkeit, sondern verliert sich allmählich in uferlose Details, die einen "Anfänger" nur abschrecken und verwirren - das kann nicht Sinn von WP sein und führt nicht zu "lesenswert"!--Dr.cueppers 15:39, 23. Okt. 2006 (CEST)
Vielleicht meinen Sie als "Anfänger" diejenigen Leser der WP, die sich mal eben über die PV informieren möchten, weil ein Familienmitglied pflegebedürftig geworden ist? Die Leistungs- und Verfahrensregelungen der PV und der "Ergüsse" der dazugehörigen Selbstverwaltung sind nicht nur für "Anfänger", sondern auch für Praktiker abschreckend und verwirrend. Dafür sind die Urheber der Regelungen verantwortlich. Wie macht man einem Demenzkranken Pflegeheimbewohner klar, dass er nur noch mit einem der an Anzahl zu knappen und meist schlecht gewarteten Rollstühle des Pflegeheims vorlieb nehmen muss (und keinen eigenen mehr bekommt)? Es kann nicht Aufgabe der WP sein, die PV durch die rosa Brille oder irgendwie idealisiert darzustellen. Diese Aufgabe übernehmen bereits die Redakteure der Seite drei der Fernsehzeitschriften. Schlimm finde ich, dass es eine Reihe von Beratungsdiensten gibt, die gegen Bezahlung Widersprüche formulieren, immer haarscharf an den Bestimmungen des Rechtsberatungsgesetzes vorbei. So eine Beratung gibt es kostenlos, und zwar bei den Pflegekassen! Die WP bietet die einmalige Gelegenheit, durch eine geschickte Gliederung eine gewisse Ordnung in die Vorschriften der PV zu bringen. Ich finde es völlig richtig, sich dabei im Wesentlichen auf die leistungsrechtlichen Aspekte und die damit zusammenhängenden Verfahrensregelungen zu beschränken. Dann aber bitte hinreichend detailliert! Insbesondere die Regelungen des siebten und achten Kapitels gehören meiner Meinung nach nicht hierhin. --Putput 16:35, 23. Okt. 2006 (CEST)
Was ist mit "Regelungen des siebten und achten Kapitels" gemeint??--Dr.cueppers 16:41, 23. Okt. 2006 (CEST)
Siehe hier[1]. "Siebtes Kapitel=Beziehung der Pflegekassen zu den Leistungserbringern", "Achtes Kapitel=Pflegevergütung". Hier werden die vertraglichen Beziehungen zwischen Pflegekasse, Leistungserbringer und Leistungsempfängern geregelt (Dreiecksverhältnis). Auch die Qualitätsprüfungen sind hier geregelt. Diese Vorschriften sind mittlerweile fast unüberschaubar. Im Bereich der Qualitätskontrollen der stationären Pflege (neue Richtlinien ab dem 1.1.06) wird mittlerweile vom MDK bis ins Kleinste kontrolliert. Dies ist selbstverständlich alles durch die Selbstverwaltung geregelt - und gehört hier nicht hin nach meiner Meinung. --Putput 16:52, 23. Okt. 2006 (CEST)

Diskussion aus dem Review (September - Oktober 2006)

hat wohl jetzt einen gewissen Endstand erreicht, denn es sind seit längerer Zeit keine Änderungen mehr gekommen, deshalb jetzt hier eingestellt.--Dr.cueppers 23:06, 3. Sep 2006 (CEST)

Einige Anmerkungen:

  • Die kritische Diskussion bei der Einführung der Pflegeversicherung fehlt völlig. Ich stelle einmal einen Abschnitt ein.
  • Die fehlende Demographiefestigkeit der Pflegeversicherung ist nur kurz unter "Kritik an den Beiträgen" angerissen.
  • Was mir fehlt ist ein Abschnitt über Leistungen der Pflegeversicherung an Versicherte, die im Ausland leben
  • Das Leistungsniveau der privaten Pflegeversicherung. Ist das wirklich exakt dem der gesetzlichen? oder ist (wie in der Krankenversicherung) das Niveau lediglich ein Mindestniveau?
  • Bei Leistungen wird die Kurzzeitpflege beschrieben. Bei "Kritische Anmerkungen zu den Leistungen" wird reklamiert, dass erst ab 1/2 Jahr Pflegebedürftigkeit Leistungen gezahlt werden.
  • Die "Anmerkung für Beihilfeberechtigte" ist so verkürzt nicht richtig. Hier fehlt die Ergänzung, dass sich Beamte bezüglich der "fehlenden" Hälfte privat versichern.
  • Bei "Pflegeversicherung und Einkommensteuer" fehlt der Hinweis auf die EK-steuerrechtliche Behandlung der Beiträge.
  • Das Verfassungsgerichtsurteil in "Kritische Anmerkungen zu den Beiträgen" könnte man ausführen und verlinken

Karsten11 13:06, 4. Sep 2006 (CEST)

Von mir auch einige Anregungen:

  • Teilweise mehr ein "how-to", vor allem in den Abschnitten Pflegestufen ("Um Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch nehmen zu können, stellt..."), Qualitätssicherungsbesuch ("Wie mache ich dies oder das leichter?") aber auch in anderen Bereichen
  • Den Abschnitt zum SGB XI würde ich komplett löschen - da reicht ein Verweis auf den Artikel zum Gesetz selbst
  • Fettgeschrieben gehört nur das Lemma, der Rest des Textes sollte "entfettet" werden
  • Die Kritikpunkte werden "lieblos" aneinandergereiht. Hier fehlt mir der rote Faden, eine gewisse Gewichtung und auch eine Wertung.
  • Damit zusammenhängend: Wie hat sich die PflV bisher entwickelt in 1) finanzieller Hinsicht (Einnahmen/Ausgaben/Überschüsse/Defizite), in 2) Mitgliederhinsicht (Beitragszahler/Pflegebedürftige) und 3) wie sieht die Zukunft der Vers. hinsichtl. der demografischen Entwicklung aus
  • Gibt es Untersuchungen zur Auswirkung der Einführung der Vers. auf den Arbeitsmarkt (Pflegekräftebedarf) bzw. die wirtschaftl. Entwicklung des Pflegedienstl.-Bereich ?

Ansonsten schon ein recht umfassender Artikel, der vor allem noch ein bißchen Feinschliff braucht --Omi´s Törtchen ۩ - ± 14:03, 8. Sep 2006 (CEST)

Zur "Lieblosigkeit" der Kritikpunkte. Bezüglich des roten Fadens fällt mir nur ein diese nach Themenkomplexen (as is) oder nach den Kritikergruppen zu sortieren. Was wäre besser? Eine Gewichtung kann man natürlich machen. Nur: Welche objektiven Kriterien für eine Gewichtung kann es geben? Was die Wertung betrifft: Das wäre doch POV. Dann besser "Kritik" durch "Diskussion" ersetzen und jeweils Position, Gegenposition und die Lösung für die sich der Gesetzgeber letztlich entschieden hat darstellen. Das ist grundsätzlich das schönste; der letzte Punkt wäre dann aber redundant mit dem Haupttext.Karsten11 16:12, 15. Sep 2006 (CEST)
Klar ist eine Wertung POV, aber (in gewissem Rahmen) warum nicht? Es sollte mMn jedem klargemacht werden, dass die Probleme der gesellschaftlichen Überalterung eine andere Wertung haben, als die organisatorischen Probleme oder die Frage ob Kinderlose jetzt 0,25% mehr bezahlen sollen.--Omi´s Törtchen ۩ - ± 22:00, 15. Sep 2006 (CEST)
Meine (persönliche) "Wertung" bezüglich Wichtigkeit wäre: Fehlende Kapitaldeckung, Gerechtigkeit, Organisatorisches, paritätische Finanzierung (deshalb habe ich diese Punkte ja in dieser Reihenfolge eingestellt). Ich zweifele aber nicht daran, dass Gewerkschafter paritätische Finanzierung, Kirchen den weggefallenen Feiertag, Krankenkassenfunktionäre das Organisatorische für das jeweils Wichtigste halten...Karsten11 12:03, 19. Sep 2006 (CEST)

Der Aufbau der Kritik und die Einbindung in den Entstehungsprozess ist jetzt richtig gut gelöst!Karsten11 10:50, 22. Sep 2006 (CEST)

Kann jemand den folgenden Link so ändern, dass gleich die Exceltabelle gefunden wird?
Pflegetagebuch als Exceltabelle zur Vorbereitung des Besuches des MDK mit Erklärungen zu den Richtlinien auf Neuro24--Dr.cueppers 11:15, 24. Sep 2006 (CEST)
ist erledigt - funktioniert jetzt!--Dr.cueppers 16:29, 27. Sep 2006 (CEST)
Die Leistungen wurden neu strukturiert - wer hat noch Änderungswünsche?--Dr.cueppers 18:45, 7. Okt 2006 (CEST)

Diese Reviewdiskussion ist abgeschlossen. -- Dishayloo + 00:33, 26. Okt. 2006 (CEST)

Bereit zur "Lesenswert"-Kandidatur

Ich werde das jetzt dort einstellen!--Dr.cueppers 16:34, 29. Okt. 2006 (CET)

Aus der beendeten Lesenswert-Kandidatur November 2006

Ein lesenswerter Sachartikel muss wie eine Bedienungsanleitung entstehen: Fachleute bringen die Fakten bei und jemand, der dies einigermaßen versteht, muss das "omatauglich" umformulieren, strukturieren usw. - das (und das review) habe ich übernommen und stimme deshalb mit

  • Neutral:--Dr.cueppers 16:56, 29. Okt. 2006 (CET)
  • Ich habe den Artikel jetzt nur überflogen, weil ich momentan keine Chance habe, mich ernsthaft darauf zu konzentrieren, aber dabei habe ich zwei wichtige Punkte vermisst. Falls ich sie nicht nur übersehen habe, sollten die Zeiten, die bei Kindern in Abhängigkeit von ihrem Alter abgezogen werden, noch mit hinein sowie ein Hinweis auf das Pflegeleistungs-Ergänzungsgesetz (PflEG). LG -- Cornelia -etc. ... 18:31, 29. Okt. 2006 (CET)
Pflegeleistungsergänzungsgesetz ist drin - "Abzüge für Kinder" noch nicht: Wer kennt sich damit aus?--Dr.cueppers 18:59, 29. Okt. 2006 (CET)
Ich :-) Mir fehlt aber wie gesagt jetzt die Möglichkeit, mich da rein zu knien und es ordentlich in den Artikel einzuarbeiten. Du findest die Zeiten und das aktuelle Vorgehen aber auch in den Richtlinen zur Pflegebegutachtung [2] PDF-Datei, Abschnitt D4 (im Dokument ab Seite 56, entsprechend in der Datei ab Seite 29, weil es Doppelseiten sind). LG -- Cornelia -etc. ... 19:19, 29. Okt. 2006 (CET)
Ich habe mir die zitierte Stelle angesehen und erst mal einen pauschalen Satz über die Begutachtung bei pflegebedürftigen Kindern eingesetzt - alles im Detail kann (und will) der Artikel ohnehin nicht bieten.--Dr.cueppers 22:57, 29. Okt. 2006 (CET)
  • Pro. Als einer der Bearbeiter finde ich zwar nicht, dass ein Beitrag zum Sozialversicherungsrecht zwingend "omatauglich" sein muss, ich finde den Artikel auch und gerade mit der derzeitigen Schwerpunktsetzung auf den leistungsrechtlichen Vorschriften lesenswert. --Putput 17:47, 31. Okt. 2006 (CET)
  • Pro Natürlich kann noch vieles ergänzt werden, aber jetzt bereits : Lesenswert! --Init 21:31, 31. Okt. 2006 (CET)
  • Pro Ein sehr informativer Artikel - vielleicht spendiert Cornelia ja noch ein zwei Sätze zu den "pflegebedürftigen Kindern" - aber auch so schon lesenswert.--SVL Bewertung 19:47, 1. Nov. 2006 (CET)
  • Ein dickes Pro! Auch der Punkt des Zeitabzuges für Kinder und die Problematik, dass bei kleinen Kindern deshalb fast nie eine Pflegestufe bewilligt wird, egal wie schwer pflegebedürftig sie sind, ist von Dr. Cueppers nun bereits sehr gut zum Ausdruck gebracht worden, ich wüsste gar nicht, was ich daran noch verbessern sollte, ohne dass es in Bezug auf den Gesamtartikel zu detailliert wird. :-) Ein wirklich ausgezeichneter, alle wichtigen Aspekte berücksichtigender Artikel, mein Kompliment. LG -- Cornelia -etc. ... 02:56, 2. Nov. 2006 (CET)
  • Pro Ein richtig komplexer Stoff mit vielen Aspekten und es war daher eine echte Herausforderung, den Artikel lesenswert zu machen. Der Artikel ist jetzt unglaublich umfassend und Dank einer systematisch Darstellung totzdem nutzbar. Dank an Dr.cueppers für die viele Arbeit.Karsten11 15:07, 2. Nov. 2006 (CET)
  • Kontra Im Detail:
    • Fachkompetenz des Bewertenden (0-10): 9 (Studium der Wirtschaftswissenschaften, Schwerpunkt Volkswirtschaftslehre)
    • Einleitung: schön geschrieben, vielleicht etwas zu lang.
      • Die unschöne häufige Klammerung von Ausdrücken fällt ins Auge. Zur Nennung von Quellen sollten lieber <ref>-Tags verwendet werden.
      • Die beiden Punkte am Ende der Einleitung sollten entfernt werden. Der erste Punkt („erschöpfende Darstellung“) ist selbstreferentiell und gehört nicht in den Artikel. Es wird i.A. davon ausgegangen, dass Wikipedia-Artikel keine erschöpfende Darstellung eines Themas beinhalten. Deswegen gibt es ja auch Weblinks zu weiterführenden Informationen. Der Hinweis auf den Rechtsstand ist ebenso seltsam, weil sich das eigentlich aus dem Abschnitt zur Geschichte schon ergibt. Da Wikipedia, und damit auch dieser Artikel, kein Ratgeber ist, spielt der genaue Rechtsstand eine eher geringere Rolle.
    • Links: erscheinen im guten Umfang und sinnvoll gesetzt
    • Gliederung: Die Reihenfolge ist für Wikipedia-Artikel etwas ungewöhnlich. Üblicher ist eine Gliederung Einleitung-Geschichte-Substanz-Kritik-Sonstiges. Das wäre auch in diesem Artikel sinnvoll, insbesondere weil damit nicht der Eindruck des How-tos aufkommt. Zum Zeitpunkt dieser Bewertung sind die ersten drei Abschnitte Antragstellung, Rechtsmittel und Leistungen der Pflegeversicherung, was durchaus den Eindruck nahelegen könnte, hier würde ein Ratgeber geschrieben.
    • Stil:
      • Begriffe in Klammern abzukürzen ist nur sinnvoll, wenn diese Abkürzung auch später im Artikel benutzt werden. Klammern sollten allgemein sparsamer eingesetzt werden - für Einzelbelege gibt es <ref>-Tags.
      • Zu oft werden Begriffe in Anführungszeichen gesetzt, die eine seltsame Distanzierung des Autors vom Begriff auszudrücken scheinen. Es wird aber nicht genauer erklärt, welcher Natur diese Distanz ist oder welche Ursachen sie hat (z.B. „Treppensteigen“, „fünfte Säule“, „Pflegefallrisiko“, „Bedarfsdeckungssystem“). Anführungszeichen sollten auf Zitate beschränkt werden.
      • so genannt ist nich enzyklopädisch, weil auch hier nicht klar ist, warum der Autor eine Distanzierung vom Begriff für nötig hält (z.B. „so genannten Begutachtungsrichtlinien“). Entweder etwas wird so genannt, dann sollte der Begriff genannt werden, oder die Nennung ist nicht üblich, dann sollte darauf eingegangen werden, dass sie nicht üblich ist.
      • Abkürzungen wie d.h., z.B. oder u.a., s.u. sollten vermieden werden (siehe auch WP:WSIGA#Abkürzungen).
      • Im Abschnitt Zusatzbeitrag für Kinderlose sind die ersten zwei Sätze nicht enzyklopädisch formuliert. Ebenso muss die Behauptung einer „massiven Umverteilung“ belegt werden.
      • „Insgesamt sind aber die Fehlbeträge nicht so dramatisch und die Zahlen nicht so ungünstig, wie manche Kommentare glauben machen möchten.“ - unenzyklopädisch, erscheint als subjektive Aussage des/der Autoren. Wann sind Fehlbeträge „dramatisch“ und wann „nicht so dramatisch“, wann „ungünstig“ und wann nicht?
      • Inwiefern ist der Vergleich zu den Einnahmen der Tabaksteuer relevant?
      • Der Sinn des Abschnitts Gesetzliche Regelungen erschließt sich mir nicht.
    • Inhalt:
      • Zu oft erscheint der Artikel als Ratgeber für Personen, die selbst oder für andere Leistungen der Pflegeversicherung beantragen möchten. An solchen Stellen gleitet der Artikel inhaltlich und stilistisch ins Unenzyklopädische ab. Das zeigt sich auch mit Absätzen wie
        „Ein Widerspruch sollte begründet werden. Hilfreich ist im Zusammenhang mit Einstufungs- und Leistungsangelegenheiten die Anforderung des dazugehörigen MDK- bzw. SMD- Gutachtens. Die Begutachtungsrichtlinien enthalten in Abschnitt C 2.8.3 besondere Aussagen zur Begutachtung im Widerspruchsverfahren.“
      • Diese Neigung zum Ratgeber ist insbesondere im Abschnitt Laufende Pflegeleistungen zu erkennen, der darüber hinaus auch eine über das Nötige weit hinausgehende Detailiertheit aufweist.
      • Im Abschnitt Kritische Anmerkungen zu den Beiträgen fehlt ein Hinweis, in welchem Zusammenhang das BVerfG die Forderung einer staatlichen Entlastung von Familien formulierte.
      • „Zu bedenken ist in diesem Zusammenhang außerdem, dass die Leistungen der Pflegeversicherung seit deren Einführung noch nicht dynamisiert wurden.“ - was bedeutet „dynamisiert“?
      • Was völlig fehlt ist eine volkswirtschaftliche Analyse der Folgen der Pflegeversicherung. Der Artikel nennt spezifische Gründe, warum die Pflegeversicherung eingeführt wurde sowie Ziele, die die Versicherung erreichen soll. Hat sie das? Gibt es dazu wissenschaftliche Untersuchungen? Gibt es Untersuchungen zu den volkswirtschaftlichen Folgen der Versicherung? Hat sie beispielsweise zu einer geringeren Altersarmut geführt oder zu einer geringen Belastung der staatlischen Kassen? Diese Fragen machen die Pflegeversicherung als solche relevant und würden mich beispielsweise bedeutend mehr als die detailierte Auflistung der Pflegeleistungen interessieren.
    • Bilder:
      • Das Schema zu den Pflegebedürftigen 2003 ist inhaltlich sehr hilfreich, könnte grafisch aber noch etwas anschaulicher gestaltet werden.
      • Sonst gibt es keine Bilder, die beurteilt werden könnten - da besteht noch Nachholbedarf.
    • Belege:
      • Auch wenn die Liste der Einzelbelege auf den ersten Blick durch ihre Länge besticht, so fällt auch sofort auf, dass fast ausschließlich das SGB selbst und Durchführungsvorgaben anderer Institutionen als Quelle benutzt werden. Insbesondere in den Abschnitten Kritische Anmerkungen zu den Leistungen und Kritische Anmerkungen zu den Beiträgen fällt auf, dass die genannte Kritik nicht belegt wird und damit der Eindruck entsteht, der Autor würde sie selbst hervorbringen.
      • In den Abschnitten Diskussionen vor Einführung der Pflegeversicherung und Diskussionen bei Einführung der Pflegeversicherung fehlen Belege für die genannten Äußerungen. „Ökonomen, Demografen und Politiker“ in eine gemeinsame Gruppe zu legen, spiegelt eine Einigkeit wider, die sich nicht mit den Wirklichkeiten innerhalb dieser einzelnen Teilgruppe vereinen lässt.
      • Gerade bei politischen Äußerungen wie der Begründung für die Pflegeversicherung oder Absichtserklärungen der Regierung sind eine adäquate Quellennennung erforderlich.
      • Die Statistik Pflegebedürftige 2003 hat keine Quelle.
    • Fazit: Beim Lesen des Artikel ist zweifelfrei erkennbar, dass sich hier viel Mühe gegeben wurde, einen umfangreichen und detailierten Artikel zur Pflegeversicherun im aktuellen Zustant zu schreiben. Dieser Ansatz stellt allerdings auch seine Schwäche dar, weil so wesentliche relevante Inhalte wie die Geschichte, Kritik, Folgen und Vergleiche außen vor bleiben. Ich habe keine Zweifel, dass diese Mängel behebbar sind und würde mich nach erfolgter Überarbeitung ohne Zweifel für die Kandidatur dieses Artikels aussprechen. sebmol ? ! 11:39, 3. Nov. 2006 (CET)

Pflegefall

wurde jetzt einmal ersetzt mit der Begründung:

("Pflegefall" ist die deklassierte Form von Pflegebedürftigkeit, es handelt sich um einen aus der Behördensprache stammenden, abwertenden Begriff),
steht aber noch an sechs weiteren Stellen drin!--Dr.cueppers 15:42, 10. Nov. 2006 (CET)

Ersatzpflege und Wegfall Pflegegeld

Ich sehe da einen Widerspruch bei folgendem (sicherlich häufig vorkommendem) Sachverhalt:

nehmen wir an, eine Ehefrau versorgt ihren demenzkranken Ehemann. Von der Pflegestufe I wird der morgendliche Pflegedienst gezahlt. Sollte die Ehefrau nun kurz ausfallen, müßte der zu pflegende Ehemann grundsätzlich erstmal in eine vollstationäre (und teure) Kurzzeitpflege. Wenn aber nun stattdessen ein berufstätiges Kind morgens und abends aufpassen würde, bestehe ja nun auch die Möglichkeit der für die Pflegekasse günstigeren Variante einer Tagesklinik, also der og. Ersatzpflege. Hier wird nun aber das Pflegegeld I während der Ersatz-, Verhinderungspflege (Tagesklinik) gestrichen, womit folglich der notwendige morgendliche Pflegedienst nicht mehr bezahlt wird. Oder soll der zu Pflegende ungewaschen in die Tagesklinik ? Dies leuchtet mir nicht so ein. Habe ich das jetzt so richtig rausgelesen oder habe ich da einen gedanklichen Fehler ? --Jadawin disk 16:14, 27. Dez. 2007 (CET)

  • Erläuterung: ich bin bei vorstehendem Beispiel davon ausgegangen, daß die "Zusätzlichen Betreuungsleistungen" i.H.v. € 460,00 bereits regelmäßig verbraucht/genutzt werden, insofern hierfür nicht herangezogen werden können. --Jadawin disk 17:31, 27. Dez. 2007 (CET)

Bei mehreren automatisierten Botläufen wurde der folgende Weblink als nicht verfügbar erkannt. Bitte überprüfe, ob der Link tatsächlich unerreichbar ist, und korrigiere oder entferne ihn in diesem Fall!

--SpBot 17:36, 23. Apr. 2008 (CEST)

Pflege-Weiterentwicklungsgesetz

- Absatz aus dem Artikel hierher ausgelagert, um die Fakten nach in nach in den Artikel einzuarbeiten.

Der Bundestag hat am 14. März 2008 das Pflege-Weiterentwicklungsgesetz verabschiedet (Bt-Drs. 16/8525)[1]. Es soll am 1. Juli 2008 in Kraft treten und umfasst u. a. folgende Punkte:

  • Die Beiträge sollen um 0,25 % erhöht werden, wodurch Mehreinnahmen von jährlich 2,5 Milliarden Euro erwartet werden. Zur Entlastung der Arbeitnehmer sollen die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung reduziert werden, für die Rentner wird eine Rentenerhöhung in Aussicht gestellt.
  • Das Pflegegeld für die Pflege durch Angehörige soll in Stufen steigen:
 Pflegestufe  aktuell  Juli 2008 Jan. 2010 Jan. 2012
     I    205 €    215 €    225 €    235 €
     II    410 €    420 €    430 €    440 €
     III    665 €    675 €    685 €    700 €
  • Die Mittel für die ambulante Pflege durch Pflegedienste sollen ebenfalls erhöht werden:
 Pflegestufe  aktuell  Juli 2008 Jan. 2010 Jan. 2012
     I    384 €    420 €    440 €    450 €
     II    921 €    980 € 1.040 € 1.100 €
     III 1.432 € 1.470 € 1.510 € 1.550 €
Die Härtefalle bleiben mit 1.918 € unverändert.
  • Für die vollstationäre Pflege sind folgende Sätze vorgesehen:
 Pflegestufe  aktuell  Juli 2008   Jan. 2010   Jan. 2012
     III 1.432 € 1.470 € 1.510 € 1.550 €
     III Härtef. 1.688 € 1.750 € 1.825 € 1.918 €
In den Pflegestufen I und II sind keine Änderungen vorgesehen.
  • Die Leistungen für Verhinderungspflege (Ersatzpflege) sollen von jährlich 1432 € auf 1470 € erhöht werden.
  • Die Leistungen für Tages-, Nacht- und Kurzzeitpflege sollen ebenfalls von jährlich 1432 € auf 1470 € erhöht werden.
  • Ab 2015 sollen diese Leistungen dynamisiert werden (Anpassung an die Inflationsentwicklung alle drei Jahre).
  • Die im Rahmen der zusätzlichen Betreuungsleistungen verfügbaren Mittel für Demenzkranke sollen auf bis zu 2400 Euro pro Jahr erhöht werden, erstmalig auch dann, wenn Demenzkranke nicht pflege-, aber betreuungsbedürftig sind („Pflegestufe 0“).
  • Arbeitnehmer, die einen Angehörigen pflegen, sollen bis zu sechs Monate unbezahlten Urlaub - Pflegezeit - nehmen können (nur in Betrieben mit mehr als 15 Beschäftigten). Während dieser Freistellung bleiben sie renten- und krankenversichert und haben ein garantiertes Rückkehrrecht in ihrem Betrieb. Es ist auch eine kurzfristige unbezahlte Pflege-Auszeit von 10 Arbeitstagen vorgesehen, um die Pflege eines Angehörigen zu organisieren.
  • In der Häuslichen Pflege sollen für je 20.000 Einwohner quartiersbezogene „Pflegestützpunkte“ eingerichtet werden; dort könnten sich die Betroffenen Rat und Unterstützung holen. Für 100 "Fälle" wird je ein Pflegeberater als Richtschnur für den Betreuungsschlüssel zur Erstellung individueller Versorgungspläne vorgesehen (spätestens zum 1. Januar 2009).
  • Routinekontrollen in Heimen und Pflegediensten sollen künftig alle drei (jetzt alle fünf) Jahre stattfinden, die Prüfberichte darüber in verständlicher Form im Internet veröffentlicht werden.

Gruß -- Dr.cueppers - Disk. 20:10, 4. Jun. 2008 (CEST)

Hi Doc, hier ein Link. Schau doch bitte, ob er Dir oder dem Artikel nützlich sein kann
Sonst wie bereits geschrieben. Gruß --Aaaah 16:40, 24. Jun. 2008 (CEST)
Durchgelesen und eigentlich nichts Neues gefunden - aber: da sind grobe Fehler in mehreren Tabellenwerten, z. B. :
I       384 €   420 €  36 €    440 € 20 €    450 €  10 €
II      921 €   980 €  59 €  1.040 € 60 €  1.100 € 600 €  !!  +600 ??
III   1.432 € 1.470 €  38 €  1.510 € 40 €  1.150 €  40 €  !!  -360 ??
So etwas macht den ganzen Text nicht gerade vertrauenswürdig. Gruß -- Dr.cueppers - Disk. 17:03, 24. Jun. 2008 (CEST)

Rentenversicherungsbeiträge

Die Tabelle habe ich jetzt erweitert für 2006 und 2007 und würde auch frühere Jahre einsetzen, allein schon als Dokumentation für die Zukunft. Kann jemand die "alten" Zahlen beschaffen? Gruß -- Dr.cueppers - Disk. 18:05, 5. Jun. 2008 (CEST)



Informationsrechte

Nach dem § 4 Abs. 1, Satz 1 und 2 Informationsfreiehitsgesetz haben die Pflegebedürftigen, die Angehörigen, Betreuer und Bevollmächtigten das Recht auf Akteneinsicht, das heißt im Falle des Antrages auf Pflegeleistung auf Einsicht in das ausgefüllte Begutachtungsformular des MDKs als ein Ergebnis der Beweiserhebung. Das ist schon vor Einleitung des Widerspruchsverfahren möglich. Weil die Pflegekassen und auch die Rehabilitationsträger (Krankenkassen, Unfallkassen, Bundesagentur für Arbeit, ARGEn, Jugendfürsorgeträger ...) verpflichtet sind, Beratungsleistungen gemäß §§ 7, 31, 37 SGB IX und § 25 SGB X für die Bedürftigen, deren Angehörigen und die Pflegepersonenzu erbringen, sind auch deshalb weitere Erläuterungen zu den Begutachtungsergebnissen zu geben. --Maricharlot 15:04, 1. Jul. 2008 (CEST)

Deutschlandlastig

hab ich durch verschiebung gelöst, es wäre sicherlich nicht gut, diesen umfangreichen artikel damit zu belasten - die whatlinks hab ich durchgeschaut, bei etlichen lemmata kann ich den deutschbezug aber nicht erkennen (übrigens sah ich den quali-baustein erst nachher: bei rechtsthemen gilt aber sowieso die klammerlösung im allgemeinen)

unter den noch hierherzielenden weiterleitungen sind folgende, die gehören:

--W!B: 04:07, 17. Aug. 2008 (CEST)

Wie ein Jura-Werk

Der Leser wird hier mit juristischen Details überhäuft - das ist nicht Sache der WP. Die Übersichtlichkeit des Artikels leidet dadurch, und die wesentlichen Fakten werden durch "Kleingedrucktes" verdeckt. Diese Anhäufung von Material ist für eine Enzyklopädie nicht hilfreich! --Bernd vdB 17:31, 10. Mär. 2009 (CET)

so ein Unsinn! Der Artikel ist sehr gut zu lesen und äusserst informativ. Ein wenig juristisches ist unvermeidlich wenn man so ein komplexes Gesetzeswerk erklärt. Kompliment an die Schreiber und weiter so! -- 82.113.121.156 18:42, 12. Apr. 2009 (CEST)

"veraltete Daten"

Wenn mit dieser Begründung Daten für frühere Jahre gelöscht werden, werde ich das revertieren: Die sollen zur Kennzeichnung der Entwicklung drin bleiben. Gruß -- Dr.cueppers - Disk. 17:51, 25. Aug. 2009 (CEST)

Verständnisproblem

Ich verstehe nicht, wie die beiden Aussagen
(1) "Nicht versicherungspflichtig sind Pflegepersonen, die bereits eine Altersrente oder eine Pension beziehen."
und
(2) "Der Bezug von Leistungen aus der Pflegeversicherung entbindet nicht von der Beitragszahlung."
zusammenpassen.
Gruss -- R.sponsel 22:33, 28. Aug. 2009 (CEST)
Beides hat überhaupt nichts miteinander zu tun:
(1) handelt von der "Pflegeperson" - das ist jemand , der einen Angehörigen zu Hause ehrenamtlich pflegt und dafür ein "Honorar" vom zu Pflegenden bekommt aus dem von der Pflegekasse gezahlten Pflegegeld (Leistungsempfänger - Empfänger des Pflegegeldes - ist immer der Pflegebedürftige, der davon die Pflegeperson bezahlt).
Wenn eine solche Pflegeperson anderweitig nichts verdient, ist sie versicherungpflichtig in der Rentenversicherung: Die Pflegekasse führt in diesem Fall monatlich Beiträge in dessen Rentenversicherung ab.
"Nicht versicherungspflichtig sind Pflegepersonen, die bereits eine Altersrente oder eine Pension beziehen" beschreibt den Ausnahmefall von dieser Regelung - für diesen Personenkreis zahlt die Pflegekasse keine Rentenversicherungbeiträge. Vielleicht wird der Satz verständlicher in der Formulierung:
"Nicht versicherungspflichtig in der Rentenversicherung sind Pflegepersonen, die bereits eine Altersrente oder eine Pension beziehen."
(2) handelt von der "gepflegten Person": Wer Leistungen aus der Pflegeversicherung erhält, muss trotzdem seine monatlichen Beiträgw zu eben dieser Pflegeversicherung zahlen. Vielleicht wird der Satz verständlicher in der Formulierung:
"Der Bezug von Leistungen aus der Pflegeversicherung entbindet nicht von der Zahlung von Beiträgen an die Pflegeversicherung."
oder
"Wer als Pflegebüdftiger Leistungen aus der Pflegeversicherung erhält, muss trotzdem Beiträge an die Pflegeversicherung zahlen.
Gruß -- Dr.cueppers - Disk. 00:05, 29. Aug. 2009 (CEST)
Danke. Kann dies kurz so gesagt werden: Man zahlt in die Pflegeversicherung ein, so lange man lebt und das Geld dafür hat? Gruss -- R.sponsel 10:20, 29. Aug. 2009 (CEST)
Ob man das Geld dafür hat oder nicht zu haben glaubt, ist ohne Bedeutung, denn die Beitragshöhe ist immer an das Einkommen und seine Höhe gebunden: Man zahlt in die Pflegeversicherung ein, sobald und so lange man (gesetzlich oder privat) krankenversichert ist. Arbeitgeber beteiligen sich an den Beiträgen, die gesetzliche Rentenversicherung und viele Zusatzversicherungen (Betriebsrente) beteiligen sich nicht; alle genannten führen jedoch die Beiträge direkt ab, so dass dieses Geld nicht über das eigene Konto läuft. Nur privat Krankenversicherte zahlen ihren Beitrag zusammen mit dem Beitrag für die Krankenversicherung selber. Gruß -- Dr.cueppers - Disk. 11:02, 29. Aug. 2009 (CEST)

Obergrenzen für die hauswirtschaftliche Versorgung

Die in den Text eingefügten Obergrenzen stehen zwar (leider) nicht explizit im Gesetzestext, werden aber von den Gutachtern und Pflegekassen genau so gehandhabt und genau so hat das auch der Gesetzgeber "gemeint". Indirekt kann man das an folgender Logik klar erkennen: Wenn (z. B.) für einen Pflegebedürftigen die Pflegestufe II mit anfänglich 60 Minuten hauswirtschaftlicher Versorgung und 120 Minuten Grundpflege festgestellt/anerkannt wurde, so können bei weiterer Verschlimmerung des Zustandes und deshalb größerer Hilfsbedürftigkeit nur die Zeiten für die Grundpflege ansteigen, nicht jedoch die Zeiten für die hauswirtschaftliche Hilfe. Das erkennt man am besten aus der Tatsache, dass dieser Pflegebedürftige bei Überschreiten der Pflegezeit von 240 Minuten für die Grundpflege zwar die Pflegestufe III zuerkannt bekommt, aber auch in dieser Pflegestufe wieder nur maximal 60 Minuten für die hauswirtschaftliche Versorgung anerkannt werden. Der Gesetzgeber hätte klüger anders formulieren sollen: Nicht "davon mindestens ... Grundpflege", sondern "davon höchstens ... hauswirtschaftliche Versorgung", denn genau das hat der Gesetzgeber hier gemeint. Gruß -- Dr.cueppers - Disk. 16:27, 1. Okt. 2009 (CEST) (der dies "als Pflegeperson" von einem solchen Gutachter erfuhr, als er versuchte, innerhalb der Pflegestufe II nicht nur erhöhte Grundpflegezeiten, sondern auch erhöhte Zeiten für die hauswirtschaftliche Versorgung anerkannt zu bekommen - das gelang deshalb nur für die Grundpflegezeiten)

Wenn es stimmen würde, dass z.B. bei der Pflegestufge I der Zeitaufwand für die hauswirtschaftliche Versorgung maximal nur 45 Minuten betragen dürfte, wäre eine Person, deren hauswirtschaftliche Versorgung 46 Minuten und deren Grundpflege 46 Minuten in Anspruch nehmen würde, nicht Pflegestufe I.
Es geht hier um einen Effekt, der dadurch eintritt, dass nach § 15 Abs. 3 SGB XI für die Grundpflege ein zeitlicher Mindestaufwand verlangt wird. Der Zeitaufwand für die erforderliche Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung ist dadurch für die Feststellung des Maßes der Pflegebedürftigkeit insoweit irrelevant, als er den Mindestzeitzeitaufwand für die Grundpflege übersteigt. Nichtsdestotrotz ist das Übersteigen unschädlich, denn es gibt keine Obergrenze. Der von Dr.cuepers in Klammern hinzugefügte Text ist zumindest missverständlich. --Arpinium 22:49, 1. Okt. 2009 (CEST)
Nein: Das ist - aufgrund der tatsächlich missverständlichen Formulierung des Gesetzgebers - völlig missverstanden; das wird sehr deutlich in der Formulierung: "eine Person, deren hauswirtschaftliche Versorgung 46 Minuten und deren Grundpflege 46 Minuten in Anspruch nehmen würde, (wäre) nicht Pflegestufe I." Ein solcher Fall kann nicht eintreten:
Es geht eben gerade nicht darum, "wie viel die hauswirtschaftliche Versorgung in Anspruch nehmen würde", sondern darum "wie viel von der tatsächlich erforderlichen hauswirtschaftlichen Versorgung vom Gesetzgeber anerkannt wird" - denn genau dies hat er gedeckelt. Mit anderen Worten, der Gesetzgeber gestattet keinen Zuschuss zur hauswirtschaftlichen Versorgung, der über diese Grenzen hinausgeht, ganz unabhängig davon, ob mehr Zeit dafür beantragt oder tatsächlich aufgewendet wird oder werden müsste. Kein Gutachter schreibt dafür eine einzige weitere Minute auf, auch wenn es sich in dem begutachteten Fall um einen ganz besonderen, außergewöhnlichen hauswirtschaftlichen Fall handeln sollte - es geht nicht, er darf es nicht und wenn, würde es nicht bewilligt. Der Gutachter schreibt für "eine Person, deren hauswirtschaftliche Versorgung 46 Minuten und deren Grundpflege 46 Minuten in Anspruch nehmen würde" in das Gutachten: "45 Minuten hauswirtschaftliche Versorgung und 46 Minuten Grundpflege = Pflegestufe I". Und genau so ist es - in abgekürzter Form - unmissverständlich in Klammern hinzugefügt (und fehlte früher).
Also: ... Übersteigen geht nicht, denn es gibt eine Obergrenze. Gruß -- Dr.cueppers - Disk. 01:01, 2. Okt. 2009 (CEST)
Wenn jemand 46 Grundpflege und 46 Minuten hauswirtschaftliche Versorgung benötigt, ist das zunächst einmal einen Tatsache, die im wirklchen Leben vorkommen kann, und die auch der Gutachter nicht ignoriert, sondern feststellt und in das Gutachten aufnimmt. Das Gesetz kann nicht regeln, welche Fälle eintreten können und welche Fälle nicht eintreten können, sondern es regelt Rechtsfolgen (Ansprüche auf eine Leistung) für reale Lebensituationen.
Das Gesetz ist auch überhaupt nicht missverständlich. Ihm kann eindeutig entnommen werden, welche Pflegestufe aus einem 46-minütigen Bedarf für Grundpflege und 46-minütigem Bedarf für hauswirtschaftliche Versorgung folgt. Da das Gesetz verlangt, dass bei Pflegesrtufe I mehr als 45 Minuten auf die Grundpflege entfallen müssen, führt das dazu, dass eine Person mit 46 Minuten Grundpflege und 44 Minuten Grundpflege genauso Pflegestufe I ist, wie jemand mit 46 Minuten Grundpflege und 135 Minuten benötigter hauswirtschaftlicher Versorgung (auch wenn dieser Fall eher theoretisch sein dürfte). Der Effekt ist der, dass im zweiten Fall trotz eines Gesamt-Versorgungsbedarfs von 181 Minuten, also von mehr als drei Stunden, nicht Pflegestufe II sondern nur Pflegestufe I festgestellt wird, da bei Pflegestufe II mindestns zwei Stunden Grundpflegebdearf bestehen müssen.
Worauf es mir ankommt ist, dass bei der Darstellung darauf geachtet werden muss, dass klar wird, auf welcher Ebene eine Begrenzung gegeben ist. Richtig ist, wie bereits gesagt: Der Zeitaufwand für die erforderliche Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung für die Feststellung des Maßes der Pflegebedürftigkeit insoweit irrelevant ist, als er den Mindestzeitzeitaufwand für die Grundpflege übersteigt. Oder mit anderen Worten: Der Zeitaufwand für die erforderliche Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung wird bei der Feststellung der Pflegebedürftigtkeit mit höchstens 44 Minuten (Pflegestufe I) (bzw. 59 Minuten bei den höheren Pflegestufen) berücksichtigt. --Arpinium 07:39, 2. Okt. 2009 (CEST)

Soziale Pflegeversicherung

Hat jemand was dagegen den artikel auf Soziale Pflegeversicherung zu verschieben? Siehe disk hier: Benutzer_Diskussion:Arpinium#Pflegeversicherung. Gruß--ot 06:18, 5. Okt. 2009 (CEST)

Dann wäre wohl die "private" PV draußen. Die ist aber im gleichen Gesetz geregelt. Bei den Lemmata zu Unfallversicherung, Rentenversicherung und Krankenversicherung ist in WP gesetzliche vorangestellt. Alle vier gehören ("gleichberechtigt") zur "Sozialgesetzgebung". Dann sollte man auch die PV genau so behandeln, also auch das Wort gesetzliche voranstellen und keine Extrawurst braten. Gruß -- Dr.cueppers - Disk. 15:57, 5. Okt. 2009 (CEST)

Auch die Private Pflegepflichtversicherung ist eine Soziale Pflegeversicherung, aufgrund der gleichartigen gesetzlichen Vorschriften?! Man sollte eher Pflichtversicherung und Zusatzversicherung trennen!! -- PatrickSaar 10:48, 23. Apr. 2010 (CEST)

Das ist nicht richtig. Der Begriff sozial in Verbindung mit Pflegeversicherung dient gerade der Unterscheidung der öffentlich-rechtlich organisierten Pflegeversicherung von der privaten Pflegeversicherung. Zwar war wird im SGB XI auch die Pflicht privat Krankenversicherter konstituiert, eine Pflegeversicherung abzuschließen, dies fällt dann aber nicht unter den Begriff soziale Pflegeversicherung. Siehe § 23 SGB XI. --Arpinium 18:48, 23. Apr. 2010 (CEST)

Lobpreisung und Dank

Ich fand diesen Artikel sehr umfassend und substanziell und alles in allem beispielhaft. Streiterein der Experten an den Themenrändern sind für mich nicht wichtig, weil sie vor der Menge der grundlegenden Informationen verblassen. -- simple user 217.50.136.110 11:23, 21. Nov. 2009 (CET)

Vorschlag: Trennung Pflichtversicherung und Freiwillige Versicherung

Ich wäre dafür, die Pflegepflichtversicherung (gesetzlich und privat) von der freiwilligen privaten Pflegezusatzversicherung abzutrennen. Die Beschreibung der Pflegetagegeld-, Pflegerente- und Pflegekostenversicherung ist extrem kurz und wenig aussagekräftig. In diesen Bereichen tun sich allerdings viele Fragen auf, es gibt vom GDV eigene MB/EPV und derzeit viel Presse zu diesem Thema. -- PatrickSaar 13:47, 1. Mär. 2010 (CET)

Nebenthema

Die immer häufiger - inzwischen über zehntausendfach - für die Ganztagspflege beanspruchten "osteuropäischen" Agenturen kommen in der WP bisher nicht vor: Gesetzliche Grundlagen, Gepflogenheiten usw. verdienen einen Artikel. Wer kennt sich aus? Gruß -- Dr.cueppers - Disk. 12:47, 19. Jul. 2010 (CEST)

Ausländische Pflegedienste

In den Artikel wurde aufgenommen, dass Kosten eines ausländischen Pflegedienstes von der Pflegeversicherung nicht übernommen werden. Das ist m.E. falsch, jedenfalls steht der Kostenübernahme nicht der Umstand entgegen, dass ein Pflegedienst seinen Sitz im Ausland hat. Entscheidendes Kriterium ist vielmehr, dass der jeweilige Anbieter der Pflegeleistung mit der Pflegekasse einen Versorgungsvertrag abgeschlossen hat. Das kann auch ein ausländischer ambulanter Pflegedienst aus einem Mitgliedsstaat der EU sein, auch wenn dies in Praxis bisher kaum oder gar nicht vorkommen mag. Im Übrigen werden auch die Kosten inländischer Pflegehilfen nicht übernommen, wenn sie nicht entweder bei der Pflegekasse oder bei einer ambulanten Pflegeeinrichtung mit Versorgungsvertrag angestelt sind. --Arpinium 22:40, 22. Aug. 2010 (CEST)

dummy

  1. Bt-Drs. 16/8525

Einzelnachweise

Die Einzelnachweise 20 und 21 sind nicht mehr aktuell! -- Jeisenba 11:42, 22. Jun. 2011 (CEST)

Ergänzung zu „Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung für Pflegepersonen“

Der Beitrag muss m.E. ergänzt werden.

Neben den bereits genannten Voraussetzungen, sind Pflegepersonen nur in der gesetzlichen Rentenversicherung über die Pflegekasse versichert, wenn sie für die Pflege kein Gehalt bekommen. Das bedeutet, dass außer dem staatlichen Pflegegeld kein Geld zu ihren Gunsten fließen darf. Es spielt keine Rolle, ob sie vom Pflegebedürftigen eine finanzielle Anerkennung für die „ehrenamtliche“ Tätigkeit bekommen, sofern diese die Höhe des Pflegegeldes nicht übersteigt.

Ferner steht unter dem Punkt „Pflegegeldzahlungen für die häusliche Pflege durch selbst beschaffte Pflegepersonen“:

Reicht das von der Pflegeversicherung gezahlte Pflegegeld zur Bezahlung einer nicht zur Familie gehörigen Pflegeperson nicht aus, so muss für den das Pflegegeld übersteigenden Betrag bis zur Höhe von 400 EURO ein Minijob angemeldet werden. Die Beiträge zur Rentenversicherung der Pflegeperson (siehe Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung für Pflegepersonen) bleiben hiervon unberührt, d. h. sie werden weiterhin gezahlt. ...

Erhält die Pflegeperson mehr Geld als das Pflegegeld des Pflegebedürftigen, ist diese nicht mehr über die Pflegekasse rentenversichert. --85.22.86.235 20:04, 13. Okt. 2010 (CEST)


Das habe ich etwas anders formuliert, denn gemeint ist "Reicht das von der Pflegeversicherung gezahlte Pflegegeld zur Bezahlung einer nicht zur Familie gehörigen Pflegeperson nicht aus, weil die Pflege einen größeren Zeitaufwand erfordert als im Gutachten festgestellt ist, so muss für das Entgelt für diese Arbeitszeiten bis zur Höhe von 400 EURO ein Minijob angemeldet werden. Die Beiträge zur Rentenversicherung der Pflegeperson (siehe Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung für Pflegepersonen) bleiben hiervon unberührt, d. h. sie werden weiterhin gezahlt." Das tritt in der Praxis sowohl bei der Grundpflege als auch insbesondere bei der Hauswirtschaft auf, die auf eine Stunde täglich begrenzt ist. Gruß -- Dr.cueppers - Disk. 12:11, 23. Jun. 2011 (CEST)
Dieser von von dem Benutzer Dr.cueppers zitierte Absatz ist m.E. in mehrfacher Hinsicht kritikwürdig:
  • Er passt systematisch nicht in den Gliederungspunkt, bei dem es um den Anspruch des Pflegebedürftigen auf das Pflegegeld geht, denn er behandelt arbeitsrechtliche und rentenrechtliche Fragestellungen, die die Pflegeperson betreffen. Er passt m.E. überhaupt nicht in den Artikel über die Pflegeversicherung.
  • Die Folge des Umstandes, dass der der Pflegeperson gezahlte Betrag den Betrag des Pflegegeldes übersteigt, hat (nur) die Folge, dass die Pflege dann rentenrechtlich als erwerbsmäßig gilt und somit der Rentenversicherungspflichtigkeit der Pflegeperson aufgrund nicht erwerbsmäßiger Pflege entfällt § 3 SGB VI), so dass auch die Pflegekasse keine Rentenversicherungsbeiträge mehr zahlt (§ 44 Abs. 1 SGB XI). Die Aussage, dass durch das Übersteigen die Beiträge zur Rentenversicherung der Pflegeperson unberührt blieben, ist demnach nicht korrekt. Man darf diesen Fall nicht mit der Fallkonstellation verwechseln, dass die Pflegerperson nicht erwerbsmäßig pflegt und daneben noch bis zu 30 Stunden woanders erwerbstätig ist.
  • Aus welchen Gründen die Vergütung für die Pflegeperson den Betrag des Pflegegeldes übersteigt, weil der Zeitaufwand höher als im Gutachten festgestellt ist oder weil der Pflegebedürftige einfach mehr zahlt, ist, wenn ich das richtig sehe, rechtlich vollkommen unerheblich.
  • Das Übersteigen der Vergütung über den Betrag des Pflegegeldes ist für die Frage, ob ein geringfügiges Beschäftigunsverhältnis (Minijob) anzumelden ist, nicht entscheidend. Es kommt bei dieser Frage vielmehr darauf an, ob ein Arbeitsentgelt oder eine Aufwandsentschädigung gezahlt wird. Hat die Pflegeperson höhere Aufwendungen (z.B. Fahrtkosten) als das Pflegegeld und werden ihr diese von dem Pflegebedürfigen ersetzt, ohne dass darüber hinaus Entgelt gezahlt wird, liegt m.E. dennoch kein Minijob vor.
  • Wenn ein Beschäftigungsverhältnis vorliegt (weil Arbeitsentgelt und nicht Aufwandsentschädigung), dann ist das gesamte Arbeitsentgelt zu berücksichtigen und nicht nur der Teil des Entgelts, der den Betrag des Pflegegeldes übersteigt.
--Gunilla 22:59, 29. Jun. 2011 (CEST)
Der Absatz ist entstanden aufgrund eines schriftlichen Bescheides der Pflegekasse meiner Frau. Dort hatte ich genau diese Frage gestellt, weil bei uns in 2010 dieser Fall einzutreten drohte, als ich die Pflege meiner Frau nicht mehr leisten konnte und wir eine "fremde" Pflegeperson suchten (aber dann doch nicht genommen haben, weil wir uns stattdessen eine Ganztagskraft einer polnischen Agentur genommen haben). Die Antwort der Pflegekasse hatte lange gedauert und kam von der Rechtsabteilung. Das ist in dem Bescheid so ausgedrückt und bewertet, dass die Rentenbeiträge weiterlaufen, weil/wenn die Pflegeperson nicht erwerbsmäßig pflegt und daneben noch bis zu 30 Stunden anderweitig (nicht "woanders") erwerbstätig sein darf. Gruß -- Dr.cueppers - Disk. 23:38, 29. Jun. 2011 (CEST)
Nachtrag: Der Gesetzestext spricht weder von "woanders" noch von "daneben": ... wenn die Pflegeperson regelmäßig nicht mehr als dreißig Stunden wöchentlich erwerbstätig ist.
Man kann die Pflegetätigkeit einer Person, die ein und denselben Pflegebedürftigen pflegt, nicht in ein nicht erwerbstätigen Teil und in einen erwerbsmäßigen Teil aufteilen. Das ist vollkommen widersinnig. --Gunilla 20:55, 30. Jun. 2011 (CEST)
Widersinnig gegen welche Gesetze?
Alles völlig praxisfremd und "vom grünen Tisch betrachtet":
Ganz genau dies hat mir die Pflegeversicherung bei auf den Brief folgenden telefonischen Beratungsgesprächen als Problemlösung "empfohlen". Hier spielte auch noch eine zusätzliche Rolle, dass als Aufgabe auf diese Kraft noch hinzukam, dass bei einem 2-Personen-Haushalt, für den für eine Person eine Stunde pro Tag Pflegegeld zur Verfügung steht, diese Kraft ja nicht immer nur einen Teller spült, für eine Person kocht, die Wäsche einer Person wäscht usw. Oder soll da immer eine zweite Person daneben stehen, die den zweiten Teller wäscht, das zweite Schnitzel brät usw.? Selbstverständlich sollte diese Person die Hauswirtschaft für die zweite Person auch per Minijob mit erledigen, ebenso "zusätzlich erforderliche Zeit" für meine Frau, die bestand im Wesentlichen in einer täglichen Rollstuhlausfahrt (gehört nicht zur Grundpflege) und für den absehbaren Mehrbedarf gegenüber den Gutachtenzeiten bei der Grundpflege. Genau diese "Gesamtlösung" fand den Segen der Pflegeversicherung! Gruß -- Dr.cueppers - Disk. 21:53, 30. Jun. 2011 (CEST)
Es geht hier nicht um Praxisferne oder -nähe, sondern um Logik, da hier die Rechtslage dargestellt wird. Der Vorschlag deiner Pflegekasse scheint wohl im Kern darin zu liegen, die Arbeit der Haushalts- und Pflegehilfe aufzuteilen in die Unterstützung deiner pflegebedürftigen Frau bei Grundpflege und ihrer hauswirtschaftlichen Versorgung mit Vergütung in Höhe des Pflegegeldes einerseits und im Übrigen in ein reguläres Arbeitsverhältns als Haushaltshilfe für deinen Haushalt und sonstige Hilfen für deine Frau, die nicht als Pflege anzusehen sind, andererseits. Das ließe sich jedenfalls in der Theorie trennen, wir hätten auf dem Papier eine nicht erwerbsmäßige Pflegeperson die daneben (weil sie insoweit nicht deine Frau pflegt) noch erwerbstätig ist. Das ist aber etwas anderes, als du bisher dargestellt hattest.
Im Übrigen wird das Pflegegeld nicht gezahlt, um davon eine Pflegekraft zu vergüten, deshalb ist es auch müßig, aus der Höhe des Pflegegeldes irgendwelche Stundesätze auszurechnen und mit dem fiktiven Einkommen zu vergleichen, dass für die Bemssung der Rentenversicherungsbeitäge zugrunde gelegt wird.
Vielleicht äußerst du dich auch noch zu meiner Kritik, dass die Problematik (Wie ist die Pflegeperson arbeitsrechtlich und sozialrechtlich zu behandeln?) an dieser Stelle der Gliederung (Pflegegeld) fehl am Platz ist. --Gunilla 23:46, 30. Jun. 2011 (CEST)
Neben den "sonstige Hilfen für deine Frau, die nicht als Pflege anzusehen sind" waren auch solche Zeiten für den Minijob vorgesehen, die zwar zur Grundpflege gehören, aber nicht im zuvor vereinbarten Zeitrahmen zu schaffen waren. (Das wäre eingetreten, aber in welchem Umfang, weiß ich nicht, weil keine der ursprünglich 4 Bewerberinnen diesen Job angenommen hat).
"Im Übrigen wird das Pflegegeld nicht gezahlt, um davon eine Pflegekraft zu vergüten" - wofür den sonst? Die Begriffe "Pflegekraft" und "vergüten" sind dafür allerdings unpassend. Das Pflegegeld war für eine "nicht zur Familie gehörige Pflegeperson" vorgesehen (das ist keine "Pflegekraft") - und die rechnen nun mal in Stundensätzen und sind geschockt, wenn sie sich ausrechnen, welcher Zeitaufwand vorgesehen ist und was dafür "gezahlt werden darf" und sind auch in Verbindung mit den zusätzlichen Rentenbeiträgen und einem zusätzlichen Minijob nicht geneigt, so etwas zu übernehmen. Nur darum geht es; den behaupteten Vergleich zu dem fiktiven Einkommen, aus dem die Rentenbeiträge berechnet werden, habe ich in keiner Weise vorgenommen. Ich habe nur das Pflegegeld durch die auf einen Monat hochgerechneten Gutachtenzeiten dividiert, um die Problematik dazulegen, die bei nicht zur Familie gehörigen Pflegepersonen auftreten.
Das Thema "Wie wird die Pflegeperson arbeitsrechtlich und sozialrechtlich behandelt?" könnte man in den Artikel Pflegeperson auslagern; hier genügt dann ein Link dorthin. Gruß -- Dr.cueppers - Disk. 01:05, 1. Jul. 2011 (CEST)
Nachtrag: Der ganze Irrsinn dieser Situation liegt doch darin begraben, dass der Gesetzgeber zwar "gewollt" nur einen Zuschuss zu den Pflegeaufwendungen gibt, aber keine Wege gefunden oder geebnet hat, dass für den von Seiten der Angehörigen erwarteten und für die Pflege erforderlichen Betrag die gleiche Erleichterung gilt, wie sie der Gesetzgeber sich für seine Zuschüsse (=Pflegegeld) ausgedacht hat: "Private Pflege durch Pflegepersonen begründet kein Arbeitsverhältnis". Mit anderen Worten: Warum darf ich meinen - vom Staat erwarteten - Zuschuss zu den Pflegeaufwendungen nicht zu den gleichen Bedingen an eine Pflegepersonen geben wie das mit dem Pflegegeld geschieht. Ich darf weder der Pflegeperson etwas von mir dazugeben, um sie anständig zu bezahlen (dann geht die Rentenversicherung verloren), noch die gleiche Person damit beauftragen, zusätzliche Stunden auf meine Kosten zu leisten = Absurdistan! Gruß -- Dr.cueppers - Disk. 01:38, 1. Jul. 2011 (CEST)

Bei häuslicher Pflege gibt es zwei Möglichkeiten: Ehrenamtliche (nicht erwerbsmäßige) Pflege oder Pflege durch einen professionellen Pflegedienst (oder eine Kombination von beidem). Bei ehrenamtlicher Pflege erhält der Pflegebedürftige (nicht die Pflegeperson) Pflegegeld. Davon kann er, muss aber nicht, die Aufwendungen des Pflegenden ersetzen (Aufwendungsersatz nicht Vergütung, da ja ehrenamtlich!). Um einen Anreiz für ehrenamtliche Pflege zu geben, wird die Pflegeperson in gewissem Umfang rentenversichert, die Pflegekasse zahlt die Rentenversicherungsbeiträge. Es ist gleich, ob der Pflegende zur Familie gehört oder nicht, nur dürften fremde Personen selten bereit sein, ehrenamtlich zu pflegen.

Statt selbstorganisierter ehrenamtlicher Pflege kann ein Pflegedienst in Anspruch genommen (sog. Pflegesachleistung), aber nur solche Pflegedienste oder Einzelpersonen, die mit den Pflegekassen einen entsprechenden Versorgungsvertrag abgeschlossen haben. Damit soll schlechte Pflege verhindert werden. Die Pflegesachleistung reicht allerdings häufig nicht aus. Dann kann, wenn man bedürftig ist, unter Umständen zusätzlich Hilfe zur Pflege vom Sozialamt in Anspruch genommen werden.

In diesem Modell ist nicht vorgesehen, dass die Pflegekasse nicht ehrenamtliche Pflege durch nicht zur Versorgung zugelassene Pflegedienste oder Einzelpersonen finanziert. Verboten ist die Pflege durch nicht zur Versorgung zugelassene Personen keineswegs, man muss es nur selbst zahlen können. Dann dürfte die Pflegeperson aber regelmäßig Arbeitnehmerin und der Pflegebedürftige Arbeitgeber sein. Arbeitnehmer sind, wenn sie mehr als 400 € im Monat verdienen, rentenversichert, die Beiträge zahlt aber nicht die Pflegekasse, sondern Arbeitgeber und Arbeitnehmer je zur Hälfte. --Gunilla 16:32, 1. Jul. 2011 (CEST)

Das beantwortet meine Fragen nicht und solcher Belehrungen bedarf ich - weder als einer der beiden Hauptverfasser des Artikels noch als langjähriger Arbeitgeber - nicht, zumal wenn sie an der entscheidensten Stelle falsch sind; Gesetzestext hierzu: Der Anspruch setzt voraus, daß der Pflegebedürftige mit dem Pflegegeld dessen Umfang entsprechend die erforderliche Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung in geeigneter Weise selbst sicherstellt. Von Aufwendungsersatz ist keine Rede. Und wenn schon: Die Aufwendungen des Pflegebedüftigen bestehen nun mal in aller Regel in der Bezahlung der Pflegeperson, ob nun familienangehörig oder nicht. Auch wenn diese Bezahlung vielleicht nicht Bezahlung heißen darf und Anerkennung genannt wird, es ist und bleibt es eine geldliche Gegenleistung für die Grundpflege, die halt - fast euphemistisch - ehrenamtlich genannt wird. (Die Zahlung einer Ehrenamtpauschale - s. im Artikel Übungsleiterpauschale - ist ein ähnlich verbaler Kraftakt).
Der Text "mit dem Pflegegeld dessen Umfang entsprechend die erforderliche Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung in geeigneter Weise selbst sicherstellt" heißt ja einerseits, dass der Pflegebedürftige das Geld dafür ausgeben "soll" und zweitens gehalten ist, damit für die Grundpflege auszukommen (was mit nicht zur Familie gehörigen Pflegepersonen nicht funktioniert). Da kommt auch wieder der gleiche Widerspruch zum Vorschein zu der vom Staat vertretenen Devise, dass die Pflegeversicherung zur Pflege nur einen Zuschuss gibt. Und der Pflegebedürftige bzw. seine Angehörigen sollen den Rest selber aufbringen: Aber diese vom Gesetzgeber politisch gewollte "Mischung" der Finanzierung (wie z. B. eine ganz simple Aufstockung des Pflegegeldes durch eigene Mittel) ist im Gesetz nicht vorgesehen und in der Praxis 'nur mit Krampf' möglich.
Damit sind wir wieder beim Artikeltext: Zu den Fakten des Gesetzes gehören auch seine "Grenzen" und "was an der Grenze und jenseits gilt".
Gruß -- Dr.cueppers - Disk. 21:38, 1. Jul. 2011 (CEST)
Für mich ist die Diskussion hier beendet. --Gunilla 21:46, 1. Jul. 2011 (CEST)

Zusatzbeitrag für Kinderlose bei Sozialleistungsbezug

Der erhöhte Beitrag zur Pflegeversicherung muss, so wie es ggf. der Artikel suggeriert, nicht nur gezahlt werden, wenn ein Arbeitgeber vorhanden ist, sondern auch bei einem sozialem Leistungsbezug, wie z.B. Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung oder Krankengeld. Ich würde gerne mehr dazu schreiben, doch habe ich leider keine Informationen darüber gefunden, inwieweit dies beim Zusammentreffen von Kinderlosen und Arbeitslosengeld I - Beziehern funktioniert. Kann da jm aushelfen (ggf. mit Quellen bzw. §§- Hinweis?) Wenn ich die Info habe, konnte ich auch etwas hierzu formulieren. Honigmund 17:14, 22. Aug. 2011 (CEST)

Kinderlos oder nicht Kinderlos wirkt sich "nur" auf den Beitragssatz aus. Der letztendliche Beitrag ergibt sich dann auf Basis der beitragspflichtigen Einnahmen, § 55 Abs. 3 SGB XI. Bei gleich hoher Bemessungsgrundlage (egal, ob Arbeitsentgelt, Rente oder Arbeitslosengeld) ist der Beitrag von Kinderlosen, die das 23. Lebensjahr vollendet haben, 0,25 % höher.--KarleHorn 20:08, 11. Okt. 2011 (CEST)

Archivierung

Die Disk-Seite ist recht lang geworden und viele Anmerkungen sind älteren Datums. Sollte da nicht langsam mal was automatisch archiviert werden ?--KarleHorn 20:12, 11. Okt. 2011 (CEST)

Zu Punkt 7 "Pflegeversicherung und Einkommensteuer"

Kleines Update zu

"Beiträge zur PV gehören zu den Sonderausgaben und sind im Rahmen der Sonderausgabenhöchstbeträge steuermindernd wirksam; häufig sind die entsprechenden Höchstbeträge bereits durch andere Beiträge (Kranken-, Unfall-, Haftpflicht-, Arbeitslosenversicherung) ausgeschöpft."

Seit dem Veranlagungszeitraum 2010 werden Beiträge zur gesetzlichen PV (ebenso wie zur gesetzlichen KV) in unbegrenzter Höhe als Sonderausgaben anerkannt (§ 10 Abs. 4 Satz 3 EStG).

--ProfessorSchnuffi 03:16, 4. Jan. 2012 (CET)

Fragwürdiger Satz

Zitat: Zu bedenken ist in diesem Zusammenhang außerdem, dass die Leistungen der Pflegeversicherung seit deren Einführung noch nicht an die laufende Kostensteigerung angepasst wurden.
Und wozu dient denn sonst die jährliche Anpassung? Gruß -- Dr.cueppers - Disk. 22:35, 14. Jul. 2012 (CEST)
Nachtrag: Das stammt vom Februar 2006 und hatte zunächst die Formulierung "noch nicht dynamisiert". Kann wohl inzwischen gelöscht werden. Gruß -- Dr.cueppers - Disk. 23:05, 14. Jul. 2012 (CEST)
Der gesamte Abschnitt Kritische Anmerkungen zu den Beiträgen ist zu streichen, auch nach den Änderungen durch Dr. cueppers.
Die Ausführungen zu dem Zusatzbeitrag für Kinderlose sind redundant. Der Kinderlosenbeitrag wird bereits im Abschnitt zuvor behandelt, einschließlich seiner Entstehungsgeschichte durch das BVerfG-Urteil.
Das Aufwerfen der Frage, ob medizinisch bedingte Kinderlosigkeit eine Behinderung ist und deshalb der Zusatzbeitrag eine Benachteiligung Behinderter, ist hier Theorierfindung.
Soweit im Weiteren die Beitragsentwicklung und die Finanzierungsprobleme der Pflegeversicherung behandelt werden, belegen die in den Fußnoten Nr. 24 - 26 angegebenen Quellen die getroffenen Aussagen nicht. Zu der Beitragsentwicklung existiert bereits ein Abschnitt weiter unter im Arikel (Einnahmen und Ausgaben der PV) Die demographischen Probleme werden ebenfalls schon an anderer Stelle thematisiert (Abschnitte Entstehungsgeschichte der Pflegeversicherung und Weiterentwicklung der Pflegeversicherung). Neue Ausführungen, soweit belegbar, können dort eingefügt werden. --Gunilla (Diskussion) 11:21, 15. Jul. 2012 (CEST)
"Ist zu streichen" ist wieder einmal die Demonstration der Selbstherrlichkeit ("nur ich bestimme, was im Artikel steht"), die andere ärgert. Es mag ja alles richtig und berechtigt sein, aber andere haben ja vielleicht auch eine Meinung dazu. Die Texte sind (ich weiß nicht von wem) seit über 6 Jahren unbemeckert drin und haben seit 6 Jahren diese Überschrift; darum gekümmert wird sich nur, wenn/weil ich mal was daran ändere. Gruß -- Dr.cueppers - Disk. 20:02, 15. Jul. 2012 (CEST)
von Dr. C. nichts neues, vor allem weit und breit keine Sachargumente. .--Gunilla (Diskussion) 20:23, 15. Jul. 2012 (CEST)
Die kann ich gerne nachliefern: Zumindest die Ankündigung der Beitragserhöhung hätte bleiben müssen bzw. an geeigneter Stelle eingefügt werden müssen. Gruß -- Dr.cueppers - Disk. 21:25, 15. Jul. 2012 (CEST)
Diese Aussage war ohne Quellenangabe. Wenn die Beitragserhöhung vom gesetzgeber beschlossen worden sein sollte, kann sie immer noch in den Artikel eingefügt werden. --Gunilla (Diskussion) 21:42, 15. Jul. 2012 (CEST)
Die "zukünftige Entwicklung" war und ist immer ein Thema im Artikel, nicht erst die vollendete Gesetzgebung - und das sollte so bleiben.
An der Quellensuche war ich noch - weil bei den Kabinettbeschlüssen vom 16. Nov. 2011 nämlich ausgerechnet dazu kein Kurzfassungs-Thema vorhanden war; aber inzwischen habe ich das hier gefunden. Gruß -- Dr.cueppers - Disk. 22:57, 15. Jul. 2012 (CEST)
Nachtrag: Auf meinen Rentenänderungsbescheiden vom 1.7. wird die Handhabung der Erhöhung des Pflegeversicherungsbeitrages um 1 % per 1.1.2013 bereits ausführlich erklärt. Gruß -- Dr.cueppers - Disk. 23:29, 15. Jul. 2012 (CEST)

§ 123 SGB XI

Guten Abend,

bei dem Pflegegeld für selbst beschaffte Pflegepersonen wird auf das erhöhte Pflegegeld nach "§ 123 Abs. 2 SGB XI, der durch das Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz vom 23. Oktober 2012 eingeführt wird, BGBl. I S. 2246, 2255" verwiesen. In meiner Auflage des SGB von 2012 existiert dieser § nicht. Gibt es einen Link zu dem Bundesgesetzblatt?

Vielen Dank! (nicht signierter Beitrag von FWSG2013 (Diskussion | Beiträge) 18:30, 9. Dez. 2012 (CET))

Folgende Adresse eingebe: http://www1.bgbl.de/. Es erscheint die Startseite. Jetzt auf Kostenloser Bürgerzugang (in der unteren Mitte der Seite) klicken: Auf der erscheinenden Seite links die Ausgaben 2012 anklicken, dann die Ausgabe Nr. 51 vom 29.10.2012 mit Doppelklick. In dieser Ausgabe ist das Pflegeneuausrichtungsgesetz veröffentlicht. --Arpinium (Diskussion) 19:44, 9. Dez. 2012 (CET)
Dieser Abschnitt kann archiviert werden. --Partynia RM 17:39, 2. Apr. 2013 (CEST)

1ter link tut nicht! (nicht signierter Beitrag von 91.23.95.224 (Diskussion) 09:52, 15. Mai 2013 (CEST))

Rechtschreibfehler

Zusätzliche Betreuungsleistungen für Pflegebedürftige mit erheblichem allgemeinen Betreuungsbedarf

4. Absatz

Die Pflegekasse übernimmt.. das r fehlt dort... leider kann ich nicht editieren =/ (nicht signierter Beitrag von Lawrencium (Diskussion | Beiträge) 23. Jun. 2013, 17:05:46‎)

Erledigt, Danke für den Hinweis. --Mauerquadrant (Diskussion) 17:26, 23. Jun. 2013 (CEST)

Kritische Anmerkungen zu den Leistungen

Hallo,

mir fehlt doch etwas mehr Kritik! Mal sehen, wie ich sie wikifest einbringen kann. --Kreisquadrat (Diskussion) 19:43, 14. Apr. 2013 (CEST)

Was heißt das: Mehr Kritik?--Stephan Klage (Diskussion) 18:06, 23. Jun. 2013 (CEST)

Verhinderungspflege / Neu: Weiterzahlung Pflegegeld ab 2013

Im Artikel steht: Während der Dauer des Bezugs der Verhinderungspflege ruht der Bezug von Pflegegeld. Am ersten und letzten Tag der Verhinderungspflege wird Pflegegeld gezahlt.

Dazu heißt es in Quelle: http://www.pflegeversicherung.net/verhinderungspflege: Neu! Das Pflegegeld wird weitergezahlt

Mit dem Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz gibt es auch Änderungen bei der Verhinderungspflege. So kann seit dem 01. Januar 2013 das Pflegegeld während einer Verhinderungspflege bis zu vier Wochen jährlich zur Hälfte weiter ausgezahlt werden. Eine weitere Änderung betrifft vor allem Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz, also Demenzkranke, die nur in der sogenannten Pflegestufe 0 sind, denn sie haben nun auch einen Anspruch auf bis zu vier Wochen Verhinderungspflege im Jahr.

--5.146.78.236 12:43, 3. Jul. 2013 (CEST)

Geschichte/Herleitung

Mit der steigenden Lebenserwartung vor allem seit Anfang des 20. Jahrhunderts hat auch die Zahl Pflegebedürftiger zugenommen. Um die Kosten zu tragen, mussten Betroffene in aller Regel Sozialhilfe in Anspruch nehmen. Als erstes Versicherungsunternehmen ....

Diese Herleitung ist ahistorisch, weil sie nur die nachträgliche und verkleisternde Argumentation der CDU-Fdp-Koalition für Beitragserhöhungen in der GKV/SPV widerspiegelt. Der Begriff des "Pflegebedürftigen" war seinerzeit gesetzlich nicht definiert sondern eine Neukonstruktion des PVG. Es ging um LeistungsempfängerInnen der Krankenkassen, die dort ausgegliedert werden sollten und wurden. Die GKV sollte nicht für die Kosten der Versorgung in Pflegeheimen aufkommen. Lang anhaltende Krankheit bzw. Krankheitsfolgen waren ein Definitionsproblem auf dem finanziellen Rücken der Krankenkassenmitglieder. Der "Anstieg der Lebenserwartung vor allem seit Anfang des 20. Jahrhunderts" ist vielleicht ein Problem der Rentenversicherungen, hat aber nicht direkt mit der Zahl Pflegebedürftiger (Krankenkassen und deren Leistungen) zu tun. Die staatl. Sozialhilfe wurde zu Lasten der Beitragszahlenden in die P.Versicherg entlastet. Das heißt, dass der Artikel einen Sachzwang behauptet, wo von Politikern eine staatl. Leistungskürzung beabsichtigt war und erfolgt ist. Die Disku entstand nicht seit Anfang des 20. Jahrhunderts sondern um 1980. --Nurse1995 (Diskussion) 09:53, 1. Mär. 2014 (CET)

Ausführungen zum Beitragszuschlag für Kinderlose verstehe ich nicht.

Im Artikel heißt es (unbequellt):

Durch den Beitragszuschlag für Kinderlose soll die Kindererziehungsleistung der Eltern beitragsmäßig berücksichtigt werden. Eltern leisten neben dem monetären Beitrag den zum Systemerhalt wichtigen generativen Beitrag, sorgen also für die nachwachsende Generation, auf die die im Umlageverfahren finanzierte soziale Pflegeversicherung für ihre künftige Finanzierung angewiesen ist.

1. Der relative (prozentuale) Beitragszuschlag bedeutet, dass die (unterlassene) Erziehungsleistung als proportional zur Einkommenshöhe (bis zur Bemessungsgrenze) der Nichteltern bewertet wird. Die Botschaft lautet: Die Erziehungsleistung einkommensreicherer Eltern ist mehr wert als die Erziehungsleistungs einkommensschwächerer Eltern. Ist das beabsichtigt und warum?

2. Die Kinder von heute sind die Pflegebedürftigen von morgen. Eltern verursachen durch die Zeugung der „nachwachsenden Generation“ doch gerade erst das Problem der Pflegebedürftigkeit, das aber denen gesondert auf die Rechnung gesetzt wird, die durch nachhaltige Kinderlosigkeit gerade keinen Beitrag zu seinem Entstehen liefern. Das ist unlogisch.

3. Doppelanrechung gezahlter Beiträge: Im Satz

Eltern leisten neben dem monetären Beitrag den zum Systemerhalt wichtigen generativen Beitrag, sorgen also für die nachwachsende Generation, auf die die im Umlageverfahren finanzierte soziale Pflegeversicherung für ihre künftige Finanzierung angewiesen ist.

wird die Zahlung in die Pflegeversicherung den Zahlenden angerechnet ("Eltern leisten [den] monetären Beitrag" = ihre eigenen Anteil zum Umlageverfahren der Pflegeversicherung). Dann kann man notwendig den Beitrag, den die Kinder zahlen (die auch Eltern sind), nicht den Eltern der Kinder anrechnen. Die Eltern zahlen also tatsächlich nur, was sie selbst tatsächlich zahlen.

4. Unterstellt, man rechnet den Eltern abweichend von 3. die Zahlungen der Kinder in das Umlageverfahren an. Dann wäre aber auch richtig, dass diese Kinder noch viel mehr bezahlen. Sie bezahlen zum Beispiel etwa beim jedem Einkauf die Umsatzsteuer (426 Mrd. € in 2012). Warum gibt es keine Forderung nach einem Kinderlosenzuschlag bei der Umsatzsteuer? 93.192.164.119 14:21, 19. Sep. 2014 (CEST)

Die Diskussionsseite ist nicht dafür da, über Sinn und Unsinn des Kinderlosenbeitrages zu diskutieren. Vorgetragen werden sollen nur Einwendungen, dass etwas falsch oder missverständich dargestellt ist oder dass etwas fehlt oder etwas Dargestelltes gestrichen werden oder besser dargestellt werden könnte. --Arpinium (Diskussion) 17:28, 19. Sep. 2014 (CEST)
Meine Punkte 2. und 3. decken logische Fehler im Text auf, die betroffenen Aussagen sind daher falsch. Die Punkte 1. und 4. stellen sich aufdrängende triviale Schlussfolgerungen dar, die im Widerspruch zu anderen Sachverhalten stehen, können daher ebenfalls nicht gleichzeitig mit den anderen Sachverhalten zusammen gelten.
Sollte es sich bei dem von mir beanstandeten Absatz um die – ggf. durch Paraphrasierung verzerrte – Gesetzesbegründung o.ä. handeln, würde ich darum bitten, diese wörtlich (in Anführungszeichen) zu zitieren, und explizit zu bequellen, also etwa mit den Worten »Die Bundresregierung begründet den Kinderlosenzuschlag wie folgt: ›...‹«. Nur so wird einer Verwechselung einer politischen mit einer logischer Begründung vergebeugt. Alles das, was in der Wikipedia außerhalb von Anführungszeichen und im Indikativ steht, unterwirft sich nur den logischen nicht aber politischen Regeln. 93.192.177.143 15:11, 21. Sep. 2014 (CEST)

Gerade sehe ich, dass die Seite schon entsprechend geändert wurden, danke! ABER: Die Aussage

Eltern leisteten neben dem monetären Beitrag den zum Systemerhalt wichtigen generativen Beitrag, sorgten also für die nachwachsende Generation, auf die die im Umlageverfahren finanzierte soziale Pflegeversicherung für ihre künftige Finanzierung angewiesen sei.

stimmt nicht mit der in der BT-Ds. überein. Dort heißt es auf S. 5 re. Sp.:

"Bei der Neuregelung geht es nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts ausschließlich um ein noch höheres Maß an Solidarität mit den Kindererziehenden, die mit der Kindererziehung neben ihrem monetären Beitrag einen entscheidenden zusätzlichen Beitrag zum Erhalt des umlagefinanzierten Sozialversicherungssystems leisten, von dem auch die Kinderlosen profitieren."

Hier ist nicht mehr so ganz klar, ob damit (mein Punkt 3.) die Zahlungen der Eltern und Kinder den Eltern als Plus gutgeschrieben werden. 93.192.175.121 12:29, 22. Sep. 2014 (CEST)

Stil/Einleitung

Auch in einem "Artikel des Tages" darf man sich in ganzen Sätzen äußern, es sei denn, es ist eine BKS :) R2Dine (Diskussion) 16:35, 12. Nov. 2014 (CET)

Statt Meckern kann hätte man es auch gleich ändern können. --Janjonas (Diskussion) 18:12, 28. Nov. 2014 (CET)

Pflegestärkungsgesetz

Im Rahmen der Pflegestärkungsgesetze erhöht sich der Beitrag. Siehe z.B. http://www.bmg.bund.de/pflege/pflegestaerkungsgesetze/pflegestaerkungsgesetz-i.html (nicht signierter Beitrag von 195.234.12.104 (Diskussion) 18:04, 24. Nov. 2014 (CET))

In Artikel eingearbeitet. --Janjonas (Diskussion) 18:03, 28. Nov. 2014 (CET)

Lemma

Darf ich darauf hinweisen, daß das korrekte Lemma Soziale Pflegeversicherung lautet? Grundlage ist das SGB XI, sowohl für die Sozialversicherung als auch für die Privatversicherung.--Aschmidt (Diskussion) 12:03, 25. Jan. 2015 (CET)

Ich habe das mal ergänzt, würde aber nicht dafür plädieren, den Artikel zu diesem Lemma zu verschieben, weil kein Mensch danach sucht. Gruß -- Dr.cueppers - Disk. 13:40, 25. Jan. 2015 (CET)
Danke sehr, Dr.cueppers. Ich habe auch nochmal die Einleitung redigiert. Ist aber ganz klar, daß das Lemma verkehrt ist. Der Artikel ist außerdem ganz sicherlich nicht „lesenswert“, die Auszeichnung dürfte bei weitem zu früh vergeben worden sein. Es ist noch nicht einmal die Diskussion um die Pflegeversicherung als „Volksversicherung“ verarbeitet worden; das war hochstreitig damals. Aber ich habe derzeit keine rechte Lust, mich auf das Thema einzulassen und belasse es daher bei dem Hinweis. Zumindest eine Verschiebung auf das richtige Lemma ist angezeigt.--Aschmidt (Diskussion) 17:08, 25. Jan. 2015 (CET)

Tarife

Die Daten sind z.T. überholt. Die Tarife des Pflegegelds in den jew. Stufen und z.B. die Höhe des Zuschusses bei Wohnumfeldverbesserung wurden zwischenzeitlich angehoben. Das müsste mal jemand mit der entsprechenden Fachkompetenz nachbessern. --2A02:908:DC52:740:20A:95FF:FED9:670E 15:26, 22. Jan. 2015 (CET)

Widerspruch

Mit der „Begründung“ Nonsens wurden meine Änderngen zurückgesetzt. Mmmpf. Etwa 90% der Bevölkerung sind bei Pflegekassen versichert. Zu schreiben Anträge würden bei einer „Pflegeversicherung“ entschieden, erschien mir folglich wenig sinnig. In der alten Version war ohne Beleg die Widerspruchfrist mit 1 Monat angegeben. Ich lese immer wieder von vier Wochen. Ich habe zu dieser Angabe eine seriöse Quelle angegeben. Wird ein Widerspruch nur einen Tag zu spät eingereicht, reicht das als Begründung für eine Ablehnung aus – weshalb ich die Unterscheidung relevant finde. So komme ich zu der Auffassung, das meine Änderungen eine Verbesserung des Artikels darstellen und erhalten bleiben sollten. Georg.Paaßen (Diskussion) 13:35, 5. Okt. 2016 (CEST)

Die Widerspruchsfrist ergibt sich aus dem Gesetz und nicht aus einem Text des MDK, der die qualitative Arbeit vieler Sozialleistungsträger widerspiegelt. § 84 SGG = 1 Monat. Das der MDK hier von 4 Wochen phantasiert ist so traurig, dass es schon wieder lustig ist. Auch der restliche Einbau - mit Ausnahme des Begriffs Pflegekasse - war inhaltlich keine Verbesserung. Es geht nicht darum, ob ein Widerspruch oder eine Klage sinnvoll ist, es geht darum ob diese begründet sind. Die Ausführungen zur Widerspruchsbegründung sind ebenfalls obsolet. Das ist hier erstens kein Ratgeber und zweitens sind diese "Ratschläge" praxisfern. Zudem gilt ohnehin im Bereich des Sozialrechts der Amtsermittlungsgrundsatz.--Losdedos (Diskussion) 13:46, 5. Okt. 2016 (CEST)
immerhin dank dafür, dass wir etwas Begründendes zu lesen bekommen. Georg.Paaßen (Diskussion) 14:13, 5. Okt. 2016 (CEST)

Losdedos schreibt: „Die Widerspruchsfrist ergibt sich aus dem Gesetz und nicht aus einem Text des MDK“ Ich hab ins SGB XI geguckt und (juristischer Laie der ich bin) zur Handhabung der Widersprüche nichts gefunden. Tatsache ist, dass ein erster Widerspruch gegen der Bescheid zur Einstufung von der Pflegekasse intern entschieden wird. Ob das von Dir zitierte SGG auch hier Anwendung findet? Du scheinst Jurist zu sein und könntest das sicher prüfen. Ich lese seit 20 Jahren immer wieder von 4 Wochen (und auch von „Bescheiden“ die überhaupt keine Angabe zu Widerspruchsfristen enthalten).Georg.Paaßen (Diskussion) 14:13, 5. Okt. 2016 (CEST)

Losdedos schreibt: „Es geht nicht darum, ob ein Widerspruch oder eine Klage sinnvoll ist...“ Sitzt jemand mit dem Bescheid in der Hand und ist nicht einverstanden, so geht es ihr/ihm drum ob es der Mühen wert sein könnte, Widerspruch einzulegen. Mit scheint das mehr als Semantik zu sein. Ich vermute, Deine Argumentation ist von juristischem Jargon geprägt. Da bin ich unerfahren. Von meinem Point of View sind Ausführungen zur Widerspruchbegründung keinesfalls „obsolet“. Das die formulierten Ratschläge praxisfern seien, muss ich allerdings ganz entschieden zurückweisen. Georg.Paaßen (Diskussion) 14:13, 5. Okt. 2016 (CEST)

Ich arbeite seit 20 Jahren in der Pflege und versuche ganz normalen Menschen dabei zu helfen die Regelungen der Pflegeversicherung und die Entscheidungen der Pflegekassen verständlich zu machen. Ich bin der Auffassung das meine edits des Artikels der Verständlichkeit + Nützlichkeit dienen. Georg.Paaßen (Diskussion) 14:13, 5. Okt. 2016 (CEST)

Ja ich argumentiere vom Standpunkt eines Juristen aus, der im Sozialrecht und insbesondere im Bereich der Pflegeversicherung über reichlich praktischen Bezug verfügt. Das SGG ist selbstverständlich anwendbar. "4 Wochen" ist ein Erstsemesterfehler. Dass der MDK so etwas tatsächlich "raushaut", ist bedauerlich - für den MDK.
Es geht einzig und allein um die Begründetheit eines Widerspruchs, nicht darum ob er schön, sinnvoll, auf rosa Papier geschrieben oder sonst etwas ist. Die Entscheidung über den Widerspruch, den der Sozialleistungsträger (im Bereich der Pflegekasse der dortige Widerspruchsausschuss) trifft, stellt genau darauf ab. Begründet = Abhilfebescheid; unbegründet = Widerspruchsbescheid. Ratschläge haben zudem in einer Enzyklopädie nichts verloren. Wir schreiben eine Enzyklopädie und keinen Ratgeber. Für die Herausgabe von Ratgebern sind andere zuständig, beispielsweise der MDK für inhaltlich fehlerhafte Ratgeber. Insofern gehört die Textergänzung nicht in den Artikel.--Losdedos (Diskussion) 14:34, 5. Okt. 2016 (CEST)
Ich finde „Nützlichkeit“ ist was Wichtiges, auch in einer Enzyklopädie. Immerhin verstehe ich jetzt, wie Du zu der Auffassung kommst, fast alles was ich für wert hielt zu ändern, als irrelevant anzusehen. We agree to disagree ... Georg.Paaßen (Diskussion) 16:56, 5. Okt. 2016 (CEST)
Unabhängig davon, dass es in einer Enzyklopädie um Wissensdarstellung und nicht um Nützlichkeit geht, sind die "Hinweise" aus der Passage auch alles andere als nützlich. Was nützt einem potentiellen Widerspruchsführer eine a) falsche Widerspruchsfrist, b) Ausführungen dazu, was angeblich sinnvoll in einem Widerspruchsverfahren ist und laienhafte Ausführungen zur Sinnhaftigkeit eines Widerspruchsverfahrens? Richtig, nichts. Im Übrigen kann ein Widerspruch auch sinnvoll sein, wenn nicht die im Artikel aufgeführten Tatsachenkonstellationen vorliegen. Das ist aber jeweils eine Einzelfallentscheidung und lässt sich so pauschal nicht darstellen. Wir bieten hier eben keine Rechtsberatung. Diese bekommt man beim Rechtsanwalt oder beim VdK. Da gibt's dann auch Hinweise zur Sinnhaftigkeit eines Widerspruchsverfahrens, selbst wenn der Widerspruch unbegründet ist und abgelehnt werden wird. Zudem sieht es häufig in der Praxis so aus, dass im Widerspruchsverfahren die tollste und richtige Begründung des Widerspruchs gerade nichts bringt, weil das Problem nicht die Rechtslage sondern der Sachbearbeiter ist. Somit betreibt man oft, um bei dem Begriff deiner Wortwahl zu bleiben, durch die in der entfernten Textpassage "angeratenen" Ausführungen vollkommen nutzlosen Aufwand, wenn man seinen Widerspruch dergestalt begründet. "Nützlichkeit" ist also nicht der Maßstab. Nützlich kann auch ein unbegründeter Widerspruch sein.--Losdedos (Diskussion) 18:22, 5. Okt. 2016 (CEST)

Gesetzliche Pflegeversicherung und Beamten-Beihilfe

Dieses Kapitel ist leider viel zu kurz und flach dargestellt. Ich hatte hierzu unter der Beamten-Beihilfe einige Anmerkungen aus den einschlägig bekannten Kommentaren gemacht, die der Autor / Zensor des Beihilfe-Artikels dann ganz fleissig gelöscht hat. Es betrifft ua Personen, die in der GKV nach SGB V §5 und damit in der gesetzlichen Pflegeversicherung nach SGB XI §20 Abs 1 pflicht versichert sind, und dann durch Todesfall vom Erblasser einen Anspruch auf Beihilfe erben. Dieser Personenkreis von mehr als 100.000 Personen wird ab ca 2010 regelmäßig zur Hälfte aus ihrem gesetzlichen Versicherungsverhältnis ausgesperrt, und muß - im Pflegefall - wie Privatversicherte die andere Hälfte der Pflegesachleistungen mit eigenem Kostenrisiko persönlich bezahlen,weil die Einzugsstelle ihnen einen Anspruch auf Beihilfe nach SGB XI §28 Abs 2 unterstellt.Ich könnte hierzu tiefer gehende rechtliche Ausführungen aus den Kommentaren zusammenstellen, aber nur, wenn nicht wieder ein Oberfleissiger alles löscht1osecampo (Diskussion) 15:15, 15. Dez. 2016 (CET).

Einzelnachweis 14. veraltet

Der Einzelnachweis 14. verweist auf eine Seite, die nicht den angegebenen Inhalt hat. Es könnte statt dessen u.a. https://hilfsmittel.gkv-spitzenverband.de/hmvAnzeigen.action?gruppeId=1#orteTable verwendet werden. (nicht signierter Beitrag von 2003:e3:8bed:b800:48aa:9da6:ea80:580c (Diskussion) 01:18, 19. Apr. 2018)

Erledigt, danke für den Hinweis. --Janjonas (Diskussion) 12:13, 19. Apr. 2018 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Patagonier (Diskussion) 18:07, 6. Jan. 2019 (CET)

Sachsen

Die Malusregelung für die sächsischen Arbeitnehmer ist doch eigentlich überholt. Denkt niemand daran, sie aufzuheben? MfG Harry8 21:22, 29. Jan. 2019 (CET)

Neuer Beitragssatz

Seit 1. Januar 2019 gilt ein höherer Beitragssatz. Da der Artikel gesperrt ist, kann ich ihn nicht selbst bearbeiten. --2003:C2:EF4E:3B00:88AE:B3A7:B2B0:AC14 15:33, 6. Jan. 2019 (CET)

Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Patagonier (Diskussion) 18:07, 6. Jan. 2019 (CET)


Eine Tabelle mit den bisherigen Beitragssätzen, wie bei den anderen Sozialversicherungs-wikipedia-artikeln wäre nett :) --77.181.46.190 11:04, 12. Sep. 2019 (CEST)

Pflegepflichtversicherung

Im Artikel wird nur die Pflegepflichtversicherung behandelt. Eine Lemma-Verschiebung wäre demnach angebracht. --Janjonas (Diskussion) 20:27, 21. Dez. 2019 (CET)

Beitragssätze ab 01.07.2023

Im Abschnitt 'Beiträge zur Pflegeversicherung' steht in der Tabelle in Zeile 'Rentner' m.E. eine unrichtige Angabe. Ab 01.07.2023 wird der Beitrag zur Pflegeversicherung auf 3,40 % erhöht. Rentner, die eine Regelaltersrente der Deutschen Rentenversicherung beziehen, müssen diesen Beitrag zu 100 % selbst tragen. Die DRV hat eine anschauliche Übersicht zum Thema erstellt: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Ueber-uns-und-Presse/Presse/Meldungen/2023/230630-pflegeversicherung-beitragsanhebung.html ganz unten. Freundliche Grüße --Wenter Elby (Diskussion) 11:27, 12. Jul. 2023 (CEST)

It's a wiki! --Bernd Bergmann (Diskussion) 22:17, 12. Jul. 2023 (CEST)