Diskussion:Polizeigewalt

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Letzter Kommentar: vor 1 Jahr von Fan-vom-Wiki in Abschnitt Benno Ohnesorg
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Die vorherige Diskussion zur Begriffsklärungsseite wurde manuell nach Diskussion:Polizeigewalt/Archiv/BKL archiviert. -- Amtiss, SNAFU ? 17:15, 17. Sep. 2019 (CEST)Beantworten

richtiger Artikel

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Da ja offenbar schon öfter etwas zu dem Begriff "Polizeigewalt" angelegt und wieder gelöscht wurde, möchte ich hier vor der Wiederanlage eines Artikels Informationen sammeln und die Möglichkeit bieten, dass ihn mehrere Autoren überarbeiten. Viele Grüße, --Qaswed (Diskussion) 19:36, 23. Feb. 2013 (CET)Beantworten

Artikelentwürfe entfernt

Überarbeiten

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Ich finde, dass die Betrachtung nicht ausgewogen und nicht objektiv ist (zu linkslastig). Außerdem sind es zu viele Fälle in Relation mit der Textfülle des Rests. --77.4.74.244 16:38, 25. Feb. 2013 (CET)Beantworten

Ich denke auch, dass man die genannten (und die vielen anderen noch auskommentierten), später in einen Artikel / Liste Fälle von Polizeigewalt auslagern kann, und hier nur die Gemeinsamkeiten der Fälle (Art der Gewalt, Verletzung, Folgen, Rechtsstreit etc.) behandeln kann. Ebenso bei bei den Fällen von Gewalt gegen Polizisten und bei dem noch nicht vorhandenen Artikel, aber m.E. wichtigem Artikel Gewalt gegen Polizisten der die Ursachen, Probleme, Folgen etc. behandeln sollte. Für die anderen Kritikpunkte (Ausgewogenheit und mangelnde Objektivität): kannst du da bitte konkreter werden? Viele Grüße, --Qaswed (Diskussion) 17:35, 25. Feb. 2013 (CET)Beantworten
Ich greife mal die Überarbeiten-Forderung auf. Einige kleine Anmerkungen für den/die Hauptautoren:
1. Das Lemma erscheint mir nicht optimal, Vorschlag: BKL 2 (s.u.)
2. Die Unterpunkte Fälle (2. Abschnitt) und Probleme (3. Abschnitt) werden sehr ausführlich und mit vielen Einzelnachweisen behandelt. Da hat sich jemand viel Arbeit gemacht. Was m.E. aber viel zu kurz kommt ist die Frage, wann die Anwendung von (körperlicher) Gewalt durch Polizisten denn nun eigentlich rechtmäßig und wann rechtswidrig ist und welche Folgen das jeweils hat. Natürlich soll hier kein zweiter Artikel über Polizeirecht stehen (was auch kaum möglich wäre; insb. wenn man keinen rein deutschlandbezogenen Artikel will). Aber wenigstens in Grundzügen sollte das schon dargestellt werden, denn sonst bewegen sich die folgenden Abschnitte im "luftleeren Raum". Was jetzt unter "rechtliche Aspekte" steht ist eher dürftig und warum nun gerade "Bundestag" und "Bayern" Unterabschnitte haben ist nicht wirklich nachvollziehbar. "Polizeigewalt im Bundestag" spielt doch (jedenfalls statistisch) kaum eine Rolle. Und warum pickt man nun gerade bayerische Polizeirechtsvorschriften raus? Da könnte man genausogut eines der anderen 15 Bundesländer nehmen; das wirkt willkürlich (gibt es eigentlich einen "bayernlastig"-Button? :)). Obwohl Polizeirecht Landesrecht ist, sind die Grundzüge ja überall im Groben identisch und diese Grundzüge sollten in Bezug auf Gewaltanwendung auch (überblicksartig) im Artikel skizziert werden. Gruß, Erzer (Diskussion) 11:20, 10. Nov. 2013 (CET)Beantworten
zu 1 s.u.
zu 2 gebe ich dir Recht, dass Bayern noch etwas verloren da steht. Idealerweise stelle ich mir vor, dass die allgemeinen Grundzüge dargestellt werden und zu jedem Bundesland dann nur noch die Besonderheiten. Viele Grüße, --Qaswed (Diskussion) 13:30, 10. Nov. 2013 (CET)Beantworten

diese Seite

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Ich hab den Artikeltext aus dieser Seite herausgenommen, damit sie als Diskussionsseite dienen kann, wie vorgesehen. Artikelentwürfe sollten grundsätzlich nur im Benutzernamensraum angelegt werden. --Itu (Diskussion) 17:26, 25. Feb. 2013 (CET)Beantworten

Gewalt gegen Polizisten

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ist ein völlig anderes Thema, nämlich das genau entgegengesetzte und gehört nicht in diesen Artikel. --Itu (Diskussion) 17:31, 25. Feb. 2013 (CET)Beantworten

Ich stimme dir grundsätzlich zu. Ursprünglich hatte ich auch die Gewalt gegen Polizisten unter dem Abschnitt 'Siehe Auch'. Nur solange dazu kein eigener Artikel existiert, sind die Informationen m.E. besser hier als nirgendwo vorhanden. Viele Grüße, --Qaswed (Diskussion) 17:42, 25. Feb. 2013 (CET)Beantworten
Nein, das sollte sofort ausgelagert werden ->Benutzer:Qaswed/Gewalt gegen Polizisten. Besser sofort, bevor Versionchaos entsteht. Es ist ein völlig anderes Thema. Die Idee dies aus Gründen einer vermeintlichen Ausgewogenheit miteinzubauen geht fehl. --Itu (Diskussion) 17:58, 25. Feb. 2013 (CET)Beantworten
Spricht aus deiner Sicht etwas gegen eine Auslagerung nach Gewalt gegen Polizisten? Falls ja, was? Grüße, --Qaswed (Diskussion) 18:08, 25. Feb. 2013 (CET)Beantworten
Nur die Tatsache dass es besser ist erst mal diesen Artikel über die Runden zu bringen bevor man noch einen anderen auffährt. Dieser Artikel wird dich genug Zeit und Arbeit kosten wenn du das ernst nimmst. --Itu (Diskussion) 22:12, 25. Feb. 2013 (CET)Beantworten

ein oder zwei Begriffsdeutungen?

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Die Frage des Begriffes an sich ist hier die Kernfrage:

  • 1) als theoretische Machtausübung im Rahmen der Gewaltenteilung
  • 2) Polizei, die (physische) Gewalt ausübt. Hier ist nun die Frage, ob diese Ausübung gesetzeskonform, also dem Auftrag von 1) entsprechend ist, oder ob die Anwendung der Gewalt einen unzulässigen Machtmissbrauch, und somit einen Straftatbestand darstellt...

So betrachtet ist die Verwendung im Kontext als Machtmissbrauch durchaus zulässig, da ja der Begriff Polizeigewalt nicht ausschließt, ob diese Gewalt nun nicht doch im Rahmen gesetzlicher Befugnisse verwendet wurde... -- LutzBruno - Sag's mir! 10:07, 2. Mär. 2013 (CET)Beantworten

Ich bin dafür, dass a) eine WL zu UZ wird und b) ein Abschnitt von UZ oder eine Unterseite von UZ wird. Polizeigewalt in jetziger Form abzuhandeln (also das, was die Polizei an Gewalt ausüben darf und das, was sie nicht hätte tun dürfen) wäre dann überflüssig. Der jetzige Artikel müßte eine BKS werden. --93.133.211.176 19:24, 3. Mär. 2013 (CET)Beantworten

Polizeiwillkür

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Polizeiwillkür ist z.Z. ein Redirect. Da man beide Lemmata mMn nicht ausreichend trennen kann, sollte das ein Redirect hierher auf Polizeigewalt werden. Weitere naheliegende Lemma müsste man rechtzeitig überlegen, aber mir fallen jetzt keine ein. --Itu (Diskussion) 06:33, 8. Mär. 2013 (CET)Beantworten

Müsste es nicht umgekehrt sein? Polizei ist (staatliche) Gewalt (Gewaltmonopol). Worum es hier geht ist die unverhältnismäßige Anwendung des Zwangs, bis hin zur Willkühr.--Wikiseidank (Diskussion) 12:30, 25. Sep. 2020 (CEST)Beantworten
Hier geht es im Speziellen um körperliche und psychische Gewalt. Willkür kann aber auch ohne diese auskommen. Beste Grüße --Gmünder (Diskussion) 14:11, 25. Sep. 2020 (CEST)Beantworten

Feedback

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Hallo Qaswed, Du hast im Portal Politik nach Meinungen zu Deinem Artikelentwurf gefragt. Also: Erstmal Respekt für die viele Mühe, die hinter dem Entwurf steckt. Inhaltlich sehe ich ihn etwas kritischer, hier deshalb eine Gedankenanregung: Wenn ich mir nicht sicher bin, ob ich bei meiner Themenaufarbeitung genug NPOV habe, finde ich zur Reflektion den Abgleich zu einem Artikel mit ähnlicher Problematik sinnvoll - also in diesem Fall zu einem möglichst strukturgleichen Thema, bei dem der Faktenkern ebenfalls von Interpretationen und politischen Interessenlagen umlagert wird, zu dem ich aber hohe inhaltliche Distanz habe. Bei Deinem Thema, das Du ja exakter primär als "Widerrechtlichte Polizeigewalt" oder "Gewalttaten durch Polizeibeamte" auslegst, also sozusagen Polizistenkriminalität, ist als solcher Vergleichsmaßstab vielleicht der Artikel Ausländerkriminalität ganz interessant. Der gibt Fakten wieder, setzt sich z. B. aber auch sehr kritisch und umfangreich mit dem Begriff und seiner Instrumentalisierung durch interessierte Kreise auseinander. Und ich bezweifle, dass dort eine umfangreiche Sammlung von Vorfällen, in die nichtdeutsche Straftäter verwickelt waren, als wertbringend gelten würde. --Rudolph Buch (Diskussion) 00:38, 27. Jun. 2013 (CEST)Beantworten

Ich finde das Stichwort eher ungut. Das, was hier dargestellt wird, ist ja unerlaubte Polizeigewalt. Polizeigewalt ist per se ja erlaubt. In der Fachsprache würde das heißen Kriminologie der Polizeivollzugsbeamten oder Kriminologie von Polizeivollzugsbeamten (notfalls Fehlerhafte Amtsführung von Polizeivollzugsbeamten oder Unerlaubte Polizeigewalt). Mal sehen, was die anderen sagen. --93.133.250.212 17:37, 7. Jul. 2013 (CEST)Beantworten
Hallo Rudolph,
vielen Dank für dein Feedback. Ich werde versuchen aus dem Artikel Ausländerkriminalität herauszulesen, wie man Fakten (und was hier häufig ist: sich widersprechende Aussagen) neutral wiedergeben kann. Was ich auf jedenfall einbauen möchte, ist die Instrumentalisierung des Begriffes - danke für die Anregung!
Der Punkt, bei dem ich dir und der IP widersprechen muss, ist die Aussage, dass ich das Thema primär als "'Widerrechtlichte Polizeigewalt'" auslege, oder (nur) "unerlaubte Polizeigewalt" darstelle. Im Artikel werden auch Fälle von Polizeigewalt genannt, die vor Gericht und in den Medien gelandet sind, aber als rechtmäßig beurteilt wurden. Und ich finde es wichtig, dass diese Fälle im Artikel genannt werden, denn berichtet wird unter dem Schlagwort "Poliziegewalt", so ist mein Eindruck, hauptsächlich über Fälle bei denen die Rechtmäßigkeit nicht sofort ersichtlich ist (über alltägliche Polizeigewalt wie Verkehrskontrollen berichtet verständlicherweiße kaum jemand). Wäre nun wirklich nur die rechtswidrige Polizeigewalt beschrieben könnte das möglicherweiße den Eindruck verstärken, dass der Begriff Polizeigewalt immer negativ beladen ist - so negativ wie die Medien ihn eben verwenden - und das würde ja der Definition aus dem Duden widersprechen.
Wäre es eine Idee zwei Artikel/Listen mit Fällen von rechmäßiger und rechtswidriger Polizeigewalt anzulegen? Oder eine gemeinsame List Fälle von Polizeigewalt, wie ich es im Artikelentwurf per Baustein vorhabe? Unschön ist dann eben, dass dort dann von Polizeigewalt die Rede ist, und es keinen Hauptartikel gibt, der diese Bedeutung des Begriffs (es gibt ja auch noch Staatsgewalt#Polizeigewalt_und_Selbstjustiz) erklärt. Viele Grüße, --Qaswed (Diskussion) 13:06, 8. Jul. 2013 (CEST)Beantworten
"'Widerrechtlichte Polizeigewalt'" oder (nur) "unerlaubte Polizeigewalt" ist interessant. Für mich gibt's da keinen Unterschied. Mal das Portal:Recht gefragt (später evtl. auch Portal:Polizei).
@ "Fälle von Polizeigewalt , die vor Gericht und in den Medien gelandet sind, aber als rechtmäßig beurteilt wurden." Wenn eine gerichtliche Überprüfung ergibt, dass eine Amtshandlung rechtmäßig war, dann war sie ja eben nicht widerrechtlich, nicht unerlaubt und auch nicht rechtswidrig gewesen. Somit ist bezüglich der Rechtswidrigkeit einer Maßnahme auch das eine Willkür negiert?! Sag, wo liegt das Problem? Geht es Dir bei der Unterscheidung nicht um rechtliche Aspekte? --93.133.250.212 14:41, 8. Jul. 2013 (CEST)Beantworten
(Dazwischengequetscht) Für mich gibt es auch keinen (wesentlichen) Unterschied zwischen widerrechtlichter Polizeigewalt und unerlaubter Polizeigewalt. Ich habe nur beide von dir und Benutzer:Rudolph Buch verwendeten Begriffe wiedergeben wollen. Viele Grüße, --Qaswed (Diskussion) 19:20, 8. Jul. 2013 (CEST)Beantworten
Ich bin durch deinen Hinweis im Portal:Recht auf den Entwurf aufmerksam geworden und habe ebenfalls Bedenken gegen den Text. Ich bin nicht sicher, ob er in einer Enzyklopädie sinnvoll sein kann. Erstens mangelt es an wirklich umfassender Literatur. Natürlich gibt es Studien, die befassen sich aber natürlich immer mit einzelnen Aspekten und vor allem einzelnen Zuständigkeiten/Rechtsordnungen. Ein enzyklopädischer Artikel müsste das Thema aber global aufbereiten. Wenn du dir einzelne Aspekte zu denen es Literatur gibt, herausgreifst, entspricht das nicht dem Anspruch der Wikipedia, weil du daraus keine umfassenden Aussagen machen kannst. Denn selbst wenn es dafür genug publiziertes Material geben würde, wäre das eine Forschungsaufgabe im Sinne einer Meta-Studie. Forschung dürfen wir hier aber nach dem Grundsatz WP:TF nicht betreiben. Im Ergebnis sehe ich nicht, wie dieses Thema in der Wikipedia möglich wäre und rate dir dringend davon ab, er weiter zu bearbeiten, weil ich befürchte, dass die Reaktionen der Wikipedia dich andernfalls frustrieren würden, wenn dein mit unglaublich viel Aufwand (und Herzblut) erstellter Text zurückgewiesen und letztlich gelöscht würde. Sorry, dass meine Einschätzung nicht günstiger ist. Grüße --h-stt !? 15:50, 8. Jul. 2013 (CEST)Beantworten
Danke H-stt, ich werde versuchen, allgemeine Literatur in den Artikel einzuarbeiten. Viele Grüße, --Qaswed (Diskussion) 19:20, 8. Jul. 2013 (CEST)Beantworten

Rechtliche Aspekte

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Hallo, ich hoffe, Du nimmst mir meine Änderungen nicht übel. Ich halte mich dann erstmal zurück. Ich finde den Abschnitt "Rechtliche Aspekte" nicht vollständig dargestellt.Die Identitätsfeststellung ist beispielsweise hier auf das Polizeirecht beschränkt. Dabei gibt es auch eine Vorschrift in der StPO zur Identitätsfeststellung (§ 163b StPO). Identitätsfeststellung durch die Polizei beruht entweder auf

  • Polizeirecht (Gefahrenabwehr, Amtshilfe u.ä.) oder auf
  • Befugnisse aus sonstigen Gesetzen, meist StPO, die Vorschriften zur Anordnung und Durchführung basieren wiederum auf dem jeweiligen Polizeirecht.

--93.133.250.212 23:21, 7. Jul. 2013 (CEST) Wenn du in ein paar Jahren mal gaaanz viel Zeit hast: Sondergebiet Feldjäger fehlt noch. Das sind auch Polizisten, nur halt mit anderem WIrkungsfeld (und sehr hohem Dunkelfeld).Beantworten

Liebe IP,
ich nehme dir deine Änderungen ganz und gar nicht übel, ich bin sogar sehr dankbar dafür und freue mich wenn du weitere Änderungen vornimmst! Viele Grüße, --Qaswed (Diskussion) 13:12, 8. Jul. 2013 (CEST)Beantworten
i.O. Irgendwann schaffen wir's :-) --93.133.250.212 14:44, 8. Jul. 2013 (CEST)Beantworten
Nachdem der Abschnitt nach Diskussion entfernt wurde, habe ich ihn eben in anderer Form wieder eingefügt. Diesmal in einer Form die m.E. keine unnötige Überlagerung mit Unmittelbarer Zwang oder Polizeirecht (Deutschland) hat. Beispielsweise gibt es keine Unterabschnitte mehr mit der allgemeinen rechtlichen Situation bei der Bundespolizei oder der Polizei in Bayern. Die sollten bei in Polizeirecht (Deutschland) ausgearbeitet werden. Hier wird über eine Übersichtstabelle diskutiert, wo ich gerne euer Feedback hören würde. Auch für den Abschnit hier bin ich natürlich sehr dankbar wenn noch jemand einen Blick drauf wirft und Verbesserungen vornimmt. Viele Grüße, --Qaswed (Diskussion) 16:22, 31. Jul. 2014 (CEST)Beantworten

Lemma

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Ich halte das Lemma "Polizeigewalt im konkreten Fall" für ungeeignet, da: 1. unüblicher Begriff und 2. auch nicht wirklich klarstellender. Dass es zwei verschiedene Begriffsverständnisse gibt ist ja völlig richtig. Der - ich nenn ihn mal - staatsrechliche Begriff ist aber wohl fast nur in juristischen Kreisen näher bekannt, während das (in erster Linie durch die Medienberichterstattung entstandene) umgangssprachliche Verständnis als körperliche Gewaltanwendung durch Polizisten dem normalen WP-Leser ganz eindeutig geläufiger sein wird (z.B. führen Suchmaschinen fast ausschließlich Seiten zu letzterem Begriffsverständnis auf). Daher würde ich eine Weiterleitung nach BKL 2 vorschlagen und den jetzigen Artikel wieder unter "Polizeigewalt" führen. Erzer (Diskussion) 10:49, 10. Nov. 2013 (CET)Beantworten

Es kommt drauf an wo man sucht. Bei Google Scholar findet man weitgehend Literatur zur staatsrechtlichen Polizeigewalt, bei der 'normalen' Googlesuche die Polizeigewalt im konkreten Fall. Die Frage ob Model 1 oder 2 wurde auch hier schon angesprochen. Persönlich bin ich auch für Model 2, kann aber auch verstehen wenn man Model 1 wünscht. Wenn es eine Statistik gibt, die zeigt wieviele Leser von der BKS Polizeigewalt auf die jeweiligen Ziel Artikel gegangen sind, könnte man diese als Entscheidungsgrundlage her nehmen.
Weitere Lemmavorschläge habe ich hier gesammelt. Viele Grüße, --Qaswed (Diskussion) 13:16, 10. Nov. 2013 (CET)Beantworten
Können wir die Diskussion auf Diskussion:Polizeigewalt fortsetzen? Gruß, --Gnom (Diskussion) 13:19, 10. Nov. 2013 (CET)Beantworten

Ich halte nicht nur das Lemma für problematisch, sondern auch den Artikel in seiner jetzigen Form. Wenn wir auf das juristische Verständnis abstellen, geht es um polizeiliche Gewaltanwendung gegen Personen. Die kann ja im Einzelfall durchaus legitim sein (darüber müssen wir uns im Klaren sein!). Der zweite Aspekt ist der der nicht gerechtfertigten Gewaltanwendung, d.h. er bezieht sich auf die Befugnisüberschreitung (von mir aus auch: "Exzess"). Aus juristischer Sicht sind das zwei Seiten der gleichen Medaille: gerechtfertigte und nicht gerechtfertigte Polizeigewalt. Nach meiner Wahrnehmung wird in der medialen Sprache ein anderer Gewaltbegriff verwendet: Gewalt = Befugnisüberschreitung.
Nach kursorischer Durchsicht beschäftigt sich der Artikel schwerpunktartig mit der exzessiven, d.h. nicht gerechtfertigten Gewaltanwendung. Die Grundlagen legitimer Gewaltanwendung kommen hier deutlich zu kurz. Ich denke, da müsste erheblich nachgebessert werden.--Matthias v.d. Elbe (Diskussion) 16:39, 10. Nov. 2013 (CET)Beantworten

Ob hier auch gerechtfertigte Gewaltanwendung zu thematisieren wäre, müsste man nach der Entscheidung über das Lemma entscheiden. (Bzw. wenn das Lemma gut gewählt ist, dann müsste auch diese Frage ohne weiteres zu beantworten sein.) Daher bitte ich dich, dich an dieser Diskussion zu betriligen. Danke --Taste1at (Diskussion) 17:19, 10. Nov. 2013 (CET)Beantworten

Zeichensetzung

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Habe jetzt mal einige fehlende Kommata gesetzt, hoffentliche habe ich alle erwischt. Vor normalen Nebensätzen sowie vor und nach Relativsätzen sollte immer ein Komma stehen. --93.135.80.138 15:48, 10. Aug. 2014 (CEST)Beantworten

Fehler im Artikel

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  • "1. Juni 2013 Während der Blockupy-Demonstration am 1. Juni 2013 wurden etwa 900 Demonstrationsteilnehmer von der Polizei eingekesselt, was später vom Verwaltungsgericht Frankfurt am Main als rechtmäßig eingestuft wurde. Kessel nicht rechtmäßig." - Hier widersprechen sich Bewertung und Vorfall. Richtig sein sollte nach der Quelle wohl das, was im Vorfall steht.
  • "rauchte Zigarettenrauch mit spürbar feuchter, d. h. mit Spuke-Partikeln versetzte Atemluft" - Der Rechtschreibfehler im Zitat ("Spuke") sollte korrigiert werden
  • "Möglicherweise weil er nicht direkt zur Behandlung eingelassen wurde, soll er seine 35 Jahre Begleiterin, bei der er zu Besuch war, vor den Augen des Pförtners mit dem Messer bedroht haben." - Auch hier ist im Zitat ein Fehler: "35 Jahre Begleiterin", ich weiß aber nicht, wie man so etwas geschickt im Zitat korrigiert. --Claell (Diskussion) 14:48, 26. Jul. 2017 (CEST)Beantworten
Korrigiert. -- Amtiss, SNAFU ? 22:48, 26. Apr. 2018 (CEST)Beantworten
Danke. Bei den Zitaten aber glaube ich nicht korrekt, weil man da nicht einfach etwas ändern darf. Bin mir aber nicht sicher, ob das hier mit eckigen Klammern oder anders gehandhabt wird. --Claell (Diskussion) 15:55, 7. Mai 2018 (CEST)Beantworten

Ausgelagerte Quellen

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Im eh schon sehr vollen Quelltext des Artikels fanden sich mehrere auskommentierte Stellen, die ich jetzt hier gesammelt reinstelle und aus dem Artikel entferne:

  1. Deutschland und international:
  2. [1]
  3. International:
  4. en:List of cases of police brutality
  5. USA: [2]
  6. http://www.humanistische-union.de/nc/aktuelles/aktuelles_detail/back/aktuelles/article/tacheles-freiburg-polizeigewalt-mit-prof-dr-tobias-singelnstein/
  7. (evtl. nicht neutral o. vertrauenswürdig, aber Anhaltspunkte für weitere Recherchen)

Unter Literatur fand sich dieser Stichpunkt:

-- Amtiss, SNAFU ? 20:06, 26. Apr. 2018 (CEST)Beantworten

Polizeigewalt in den Vereinigten Staaten von Amerika

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Polizeigewalt in den Vereinigten Staaten von Amerika ist gelöscht worden

nun sollte sich jemand mit Zeit und Wissen dran machen, das Lemma zu übersetzen

Police brutality in the United States
https://en.wikipedia.org/wiki/Police_brutality_in_the_United_States

--Über-Blick (Diskussion) 04:54, 16. Sep. 2018 (CEST)Beantworten

Zum Einarbeiten

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Rübenkopf 11:23, 17. Sep. 2019 (CEST)Beantworten

Ja, das passt perfekt zu den noch zu schließenden Lücken. --Amtiss, SNAFU ? 17:20, 17. Sep. 2019 (CEST)Beantworten

Mediale Verkultung des Polizeiberufs

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...und demzufolge hohe Sicherheit von Polizisten, davonzukommen. Eins trägt zum andern bei. Dokumentationen, die im Fernsehen über unglaublich erscheinende Fälle von Polizeigewalt und deren kriminelle Vertuschung berichten, bekunden auch das Entsetzen dezidierter Opfergruppen dieser Gewalt (in den USA sind sogar Mütter erschossener oder sonst umgebrachter Schwarzer fassungslos, weil sie doch an die police officers geglaubt haben !). Oder die militant rechten Kommentare in den neuen asozialen Medien - nun Doitschland - , in denen aber jede Gewalt unserer Polizei gerechtfertigt wird, der Polizeibeamte (besser Polizeisoldat) als "bedrängter vaterländischer Kämpfer" an der Front gegen Ausländer, besser kriminelle Ausländer, Asoziale, und so weiter bedrohliche Mächte gerühmt und gegen jeden Vorwurf offensiv verteidigt wird. Jahre und jahrzehntelange Bearbeitung durch ungezählte idealisierende Darstellungen in den Medien trägt hier ersichtlich Früchte ! --2001:A61:2B09:B901:D0E0:4D82:82F:AF3 10:23, 8. Mär. 2020 (CET)Beantworten

Polizeigewalt in den USA

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In dem einleitenden Hinweis "Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in …" fehlen die USA. Carmol7 (Diskussion) 10:07, 3. Jun. 2020 (CEST)Beantworten

Umgangssprache und vermeintlich/gefühlte Verharmlosung des Begriffs durch akademische Diffusion

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Umgangssprachlich wird der Begriff "Polizeigewalt" mit "Polizeiübergriff" sowohl in Medien als auch in der Alltagssprache unter Menschen synonym verwendet. Das kommt in diesem Artikel leider nicht zur Sprache. Hinsichtlich präziser Sprache ist die Abgrenzung von "Polizeigewalt" und "Polizeiübegriff" sicherlich geboten. Diese rein sprachliche Abgrenzung kommt allerdings nicht zur geltung. Außerdem ist der Begriff abseits der akademischen Sprache stark negativ konnotivert, was nicht explizit zum Ausdruck kommt. Der Begriff ist umgangssprachlich auch negativ konnotiert, wenn die Gewalt als rechtsmäßig anzunehmen ist, etwa: "Es war notwendig, die gewaltbereiten Demonstranten durch Polizeigewalt zu entfernen". Die Polizeigewalt also als bedauernswerte aber notwendige Handlung, in einer gewalttätig anmutenden Erscheinung, die über das übliche Maß der Polizeihandlungen zu treten scheint.

Folgende Formulierung wäre in meinen Ohren weniger diffus:

Der Begriff Polizeigewalt bezeichnet begrifflich jegliche rechtmäßige und unrechtmäßige Gewalt, die von Polizisten ausgeübt wird. Umganssprachlich wird der Begriff auf synonym zur unrechtmäßigen Gewalt (Polizeiübergriff) verwendet. In der akademischen Sprache wird der Begriff Polizeigewalt stets in Abrenzung zum Polizeiübergriff in seiner Bedeutung der rechtmäßigen Gewalt verwendet. (nicht signierter Beitrag von 2001:16B8:6452:D00:49A1:D8B9:B8F4:96EF (Diskussion) 14:11, 31. Aug. 2020 (CEST))Beantworten

Dein Vorschlag klingt plausibel. Weiter oben auf dieser Diskussionsseite gibt es eine ganze Reihe von Beiträgen, die sich ebenfalls an dieser Unklarheit reiben. Bitte beachte auch, dass es bereits einen Artikel Amtsdelikt gibt. Wahrscheinlich kannst Du das von Dir vorgeschlagene Bereinigen am besten umsetzen. Erstelle doch einfach Dein Benutzerkonto und bringe das in Ordnung! Am besten wäre, wenn Du auch Referenzen für den akademischen Gebrauch der Begriffe angeben könntest. Vielleicht wäre auch eine Umstrukturierung angebracht, mit den Überschriften „1. Rechtmäßige Gewalt“ und „2. Unrechtmäßigen Gewalt (Polizeiübergriff)“. Unter der 2ten könnte der Großteil der existierenden Teile verschoben werden. --Pakwesi (Diskussion) 22:10, 2. Sep. 2020 (CEST)Beantworten

Aktualisierungen

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Bin zufällig da vorbeigekommen

Hier fehlen Akualisierungen. Was ist mit Mannheim Mai 2022? Hier ein Bericht. Die Tabellenform erschwert Usern die Fortsetzung, die nicht wissen, wie man in den Tabellen neue Abschnitte einfügt. Ist die Tabellenform wirklich notwendig? Sciencia58 (Diskussion) 09:16, 16. Mai 2022 (CEST)Beantworten

Artikel aufteilen

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Ich bin dafür, die Fälle der Bundesländer auszulagern. Die Tabellen machen es fast unmöglich, die Struktur des Artikels nachzuvollziehen, ohne mit dem Inhaltsverzeichnis dahinter zu springen. Die längeren Tabellen könnten in Unterartikel wie (Polizeigewalt in Bayern, Polizeigewalt in Nordrhein-Westfalen usw.) ausgelagert werden und wirklich kurze Tabellen, die keine eigenen Artikel rechtfertigen (Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinlandpfalz), könnten vielleicht in Fließtext umgeschrieben werden. Grüße --LukeTriton (Diskussion) 13:29, 13. Feb. 2023 (CET)Beantworten

Naheliegender wäre, die Tabellen auf die zeitüberdauernd beachteten Fälle einzukürzen. Bislang ist das offenbar eine Aneinanderreihung von willkürlich ausgewählten Nachrichtenmeldungen. --Rudolph Buch (Diskussion) 14:09, 13. Feb. 2023 (CET)Beantworten
Auch eine Option, wenn auch ziemlich aufwendig. Denn was ist zeitüberdauernd? Der Vorteil des Auslagerns wäre, dass man klare Kriterien aufstellen könnte. Einzelfälle in die Unterartikel (vielleicht auch als Wikimedia-Liste?) und landesweite Statistiken in den Hauptartikel.
Kurzer Ping an Qaswed, der einen Großteil des Artikels geschrieben zu haben scheint. LukeTriton (Diskussion) 12:18, 14. Feb. 2023 (CET)Beantworten

Fälle von Polizeigewalt (o.ä.) existierte und wurde gelöscht. Grundsätzlich finde ich Auslagerungen in "Polizeigewalt in >Bundesland<" eine gute Idee, da es die Übersichtlichkeit erhöhen würde. Qaswed (Diskussion) 20:59, 14. Feb. 2023 (CET)Beantworten

Die offensichtlichen Verdächtigen (Berlin, Hessen, Bayern und Nordrhein-Westfalen) sind ausgelagert. Weiterhin problematisch sind die anderen Bundesländer, denn ich denke wir sollten wirklich nur ladesweite Informationen in dem Artikel halten, die Einzelfälle sind zu wenig repräsentativ. Für einen eigenen Artikel sind die restlichen Informationen aber mMn zu sporadisch. Qaswed hast du Interesse die Bundesländer zu eigenen Artikeln auszubauen? --LukeTriton (Diskussion) 11:32, 21. Feb. 2023 (CET)Beantworten

Ich habe die einzelnen Vorfälle jetzt entfernt und die Bundesländer Diskussionen eingearbeitet. Falls es doch noch zu einer Auslagerung kommt, ist hier die Version mit den Vorfällen [3]. --LukeTriton (Diskussion) 12:50, 23. Apr. 2023 (CEST)Beantworten

Ich bin auf den en Artikel en:Police_brutality_by_country gestoßen. Ähnlich könnte ein Artikel, 'Polizeigewalt nach Bundesländern' erstellt werden. Dieser würde die Struktur des Hauptartikels weiter verbessern und die gelöschten Fälle könnten wieder eingegliedert werden. Gibt es keinen Einspruch, würde ich die Ausgliederung/Wiederherstellung in etwa einer Woche vornehmen.--LukeTriton (Diskussion) 12:52, 10. Jun. 2023 (CEST)Beantworten

Benno Ohnesorg

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Benno Ohnesorg sollte knapp erwähnt werden. Ist zumindest für Westdeutschland super relevant. --Fan-vom-Wiki (Diskussion) 00:30, 14. Jul. 2023 (CEST)Beantworten