Diskussion:Rote Zora (Terrororganisation)

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Letzter Kommentar: vor 3 Monaten von Denis Barthel in Abschnitt Illegal gedruckt?
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Jugendbuch von Kurt Held

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Ein Verweis auf das Jugendbuch von Kurt Held, das Pate für den Namen stand? --Psydoc 01:01, 9. Jan 2005 (CET)

Nur zu, wenn du näheres dazu weißt und dir dabei sicher bist, füg es ein. : ) -- Toddy 01:06, 9. Jan 2005 (CET)

Anschläge

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Dabei dienten jeweils kleine Feuerstellen dazu, die Rauchmelder zu aktivieren, so dass die Filiale unter Wasser gesetzt wurde. Das ist so nicht möglich - entweder falsch oder unvollständig. Eine Auslösung eines Rauchmelders führt in der Regel lediglich zur Alarmierung der Feuerwehr sowie eines internen Alarmes. Sprinkler geben nur Wasser ab, wenn das Glasfässchen des einzelnen Sprinklerkopfes durch Wärmeeinwirkung platzt. --Multicoated 13:50, 24. Okt. 2006 (CEST)Beantworten

Habe einmal Ziel und Mittel konkretisiert: Dabei wurde mittels eines kleineren Brandsätzes die Sprinkleranlage ausgelöst, wodurch möglichst hoher Sachschaden entstehen sollte. Hoffe Methodik und Zielsetzung wird jetzt deutlich als bei der blumigen (und inkorrekten) Sprache zuvor. --Jeldrik 14:41, 24. Okt. 2006 (CEST)Beantworten
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die seite freilassung.de gibt eine postadresse in der gneisenaustrasse in berlin an. das ist schlichtweg keine reputable webseite. wenn du mir das gegenteil beweist, entschuldige ich mich für meine fehleinschätzung bei dir. gruss 3ecken1elfer 00:48, 31. Okt. 2006 (CET)Beantworten

Kannst du mir bitte erklären, seit wann es für die Verlinkung in der Wikipedia notwendig ist eine Postadresse außerhalb der Gneisenaustrasse in Berlin zu besitzen? --Jeldrik 01:32, 31. Okt. 2006 (CET)Beantworten
wenn dort nichts anderes steht als eine postadresse, ist dies einen private homepage. und die werden per se nicht verlinkt. in deinem fall spare ich mir den hinweis darauf, wo du das nachlesen kannst. 3ecken1elfer 01:35, 31. Okt. 2006 (CET)Beantworten
Auf Wikipedia:Weblinks finde ich keine Richtline, die dies besagt. Woher leitest du diese Richtlinie ab? Desweiteren handelt es sich bei dem Weblink um die Online-Fassung eines gedruckten Buches. Bezweifelst du, dass die Online-Fassung mit der gedruckten Fassung inhaltlich identisch ist? Wenn ja, woran machst du diese zweifel fest? Wenn nein, weshalb ist es für dich wichtig, ob du die Anschrift mehr als eine „postadresse“ ist? Warum ist eine Homepage, die ausschließlich über eine postadresse zu erreichen ist, automatisch eine private Homepage? Gruß --Jeldrik 01:40, 31. Okt. 2006 (CET)Beantworten
Da ich kein Bock auf das Edit-War-Spiel habe, lasse ich die Version jetzt erstmal bis die Diskussion hier beendet ist. Natürlich nur, falls du auch diskutierst, wenn du nicht durch nen revert gezwungen wirst... --Jeldrik 01:43, 31. Okt. 2006 (CET)Beantworten
nicht gefunden? das ist aber nicht dein ernst, oder ? hierfindest du die entsprechende seite, anbei der entscheidende ausschnitt:
Keine Links auf Newsgroups, Online-Foren und private Homepages. Diese bieten zwar mitunter weiterführende Informationen, sind jedoch generell keine Quellen, die als Grundlage für Wikipedia-Artikel tauglich sind.
es ist grundsätzlich solange eine private homepage, bis du beweist, dass eine universität, behörde oder sonst eine reputable organisation dahintersteckt.
im übrigen spielt es keine rolle, was jemand auf seiner privaten webseite ablegt. es ist eine private homepage, damit wird sie nicht verlinkt.
ich erkenne keinen weiteren diskussionsbedarf. wenn du der meinung bist, die homepage von heinz müller aus wuppertal oder wem-auch-immer aus der gneisenaustrasse in berlin sei entgegen allen grundsätzen der wikipedia eine reputable quelle, dann liegt die beweislast dafür bei dir. 3ecken1elfer 01:54, 31. Okt. 2006 (CET)Beantworten

Domain-Ace: freilassung.de
Descr: Forschungsgesellschaft Flucht & Migration e.V.
Descr: Fritz Burschel
Descr: Gneisenaustr. 2a
Descr: 10961 Berlin
Descr: GERMANY
Nserver: ns.ipn.de
Nserver: ns.link-m.de
Status: connect
Changed: 2002-07-15T19:04:15+02:00
@3ecken1elfer: fahr doch mal in urlaub, tät dir sicher ganz gut. --Mandavi מנדבי?¿disk 01:58, 31. Okt. 2006 (CET)Beantworten

nicht verstanden, worums geht? macht ja nichts. dafür gibts deppenregel #1 3ecken1elfer 02:01, 31. Okt. 2006 (CET)Beantworten

3ecken1elfer, ich bitte dich dringend deine Argumentation und deine Handlungen noch einmal zu reflektieren. Das ist einfach langsam lächerlich. Du behauptest, dass es sich bei der Webseite um eine „private() homepage“ handelt. Einziges Indiz ist dir dafür, dass sie ausschließlich eine Postadresse angibt. Davon einmal abgesehen, wie sehr deine Argumenation aus der Luft gegriffen ist, ist sie schlicht sachlich falsch. Mandavi hat dir klar dargelegt, dass die Webseite durch einen eingetragenen Verein registriert ist. Deine Begründungen sind auch mehr als lächerlich, eine Diskussion ist so nicht möglich. Du lieferst keine Argumente sondern polemische Leerplätze. So kommen wir hier nicht weiter und so eine Diskussionskultur ist untragbar. Gruß --Jeldrik 02:10, 31. Okt. 2006 (CET)Beantworten

ein eingetragener verein besteht aus mindestens drei personen. das wars. den kannst du mit deinen zwei besten freunden oder zwei beliebigen nachbarn gründen. danach müsst ihr den verein noch im Vereinsregister eintragen lassen. das sagt überhaupt nichts über die seriösität des vereins aus. das argument kannst du vergessen.
btw: der vorteil der intelligenz ist, dass man sich dumm stellen kann, während das gegenteil schon weit schwieriger ist. ich halte dich durchaus für intelligent, aber du übertreibst es ein bisschen mit dem sich-dumm-stellen. gruss zurück 3ecken1elfer 02:17, 31. Okt. 2006 (CET)Beantworten
dir ist wirklich nicht mehr zu helfen! pöbelst hier auf eine polemische art und weise rum und bringst nichts zu stande außer den revert-knopf zu drücken. so langsam sollte man dich sperren. schlaf dich mal richtig aus - so ist das ja unerträglich. --Mandavi מנדבי?¿disk 02:21, 31. Okt. 2006 (CET)Beantworten
ich wüsste nicht, was diese polemik mit der sache zu tun hat, ich hatte mich an Benutzer:Jeldrik gewandt und nicht an dich. im übrigen hast du unbegründet revertiert. ich kündige in aller höflichkeit an, dass ich im wiederholungsfall die sache bei der vandalensperrung zum vortrag bringen werde. der link auf die private homepage war zurecht fünf tage draussen. wenn du den wieder drinhaben willst, empfehle ich dir, vorab eine vernünftige begründung zu liefern. schönen gruss auch an dich. 3ecken1elfer 02:29, 31. Okt. 2006 (CET)Beantworten
Du bist derjenige, der hier nachweisen sollte, dass dies eine private Homepage ist. Dies tust du nicht. Stattdessen argumentierst du hier nicht, sondern wirst mit dummen Phrasen und Thesen um dich. Erst ist jede Webseite, die nur eine Postadresse angibt, eine private homepage. Anschließend argumentierst du, dass ein eingetragener Verein sehr schnell gegründet werden kann, um die Seriösität des Vereins in Frage zu stellen. Was du damit in Bezug auf den Weblink sagen willst, kommt immer noch nicht heraus. Die entscheidende Frage, die du hier erklären musst, bleibt: Warum ist es entscheidend, auf welcher Webseite ein digitale Nachdruck der Broschüre veröffentlicht wurde? So lange du nicht bezweifelst, dass die Broschüre inhaltlich identisch mit der Originalveröffentlichung veröffentlicht wurde, ist deine Argumentation bezüglich der Postadresse der Webseite und der Eröffnungsmöglichkeit eines Vereins ziemlich am Thema vorbei.
Ich gehe jetzt ins Bett. Ich hoffe morgen sieht die Sache hier anders aus, ansonsten überlege ich mir ernsthaft weitergehende Schritte. Egal wie konstruktiv deine Mitarbeit in anderen Bereichen manchmal seien mag. Was du hier betreibst, ist nichts als Vandalismus und behindert die konstruktive Arbeit an der Wikipedia massiv. --Jeldrik 02:30, 31. Okt. 2006 (CET)Beantworten

Ich sehe nicht, was es hier noch zu diskutieren gäbe. Dass es keine private Homepage ist habe ich belegt - also greift die von 3ecken1elfer genannte Regel nicht. Einen anderen Grund die Quelle nicht einzubinden nennt er nicht sondern revertiert lediglich. Das ist ein Fall von Vandalismus. Mehr gibt es dazu meines Erachtens im Moment nicht zu sagen. --Mandavi מנדבי?¿disk 02:36, 31. Okt. 2006 (CET)Beantworten

bk-selbstverständlich ist das eine private homepage. das ist doch bei denic.de zu sehen und das hat doch mandavi hier sogar reingepostet. meine argumentation zielt auch nicht darauf ab, dass alle vereine per se unseriös sind. selbstverständlich wirst du beim fc bayern münchen oder werder bremen auf die homepage des vereins verlinken. da brauchen wir nicht über seriösität zu diskutieren.
wir reden hier von einem fritz burschel, der irgendwo in so36 im hinterhof vorsitzender eines vereins ist. ansonsten ist er noch dadurch aufgefallen, wegen Beleidigung des Polizeidirektors, der Polizei allgemein, wegen Vortäuschens einer Straftat und wegen Verunglimpfung angeklagt worden zu sein [1] .
mir ist persönlich völlig gleichgültig, was der bursche macht oder wie er sich verhält. aber seine selbstdarstellung oder das abdrucken irgendwelcher broschüren auf seiner homepage sind nicht das, was wir hier verlinken. so einfach ist das.
da bringen uns auch vandalismus-vorwürfe auch nicht weiter. wenn die seite nicht reputabel ist, wird sie nicht verlinkt. gute nacht. 3ecken1elfer 02:55, 31. Okt. 2006 (CET)Beantworten
zum einen ist das so36 in der oranienstraße und hat gar keinen hinterhof - und abgesehen vom lustigen namen ist es mir wurscht wen er beleidigt hat. und woran man sehen soll, dass es sich nicht um eine webseite von einem verein handeln soll ist mir nicht ganz klar. nenn doch zur abwechslung mal argumente?! --Mandavi מנדבי?¿disk 03:01, 31. Okt. 2006 (CET)Beantworten
zum einen habe ich nicht geschrieben, im so36, sondern in so36, was ein beträchtlicher unterschied ist. zum andern gehts nicht darum, ob das eine private homepage des herrn burschel oder seines vereins ist. tatsache ist, dass er bis zum beweis des gegenteils als nicht reputabel angesehen wird. die beweislast liegt bei demjenigen, der einen nicht reputablen weblink einsetzen will. also nochmal wie schon oben geschildert: bring argumente dafür, dass der weblink den anforderungen der wikipedia entspricht, dann kann er bleiben. 3ecken1elfer 03:27, 31. Okt. 2006 (CET)Beantworten
es spricht keine mir bekannte regel gegen diesen weblink - noch ein revert ohne begründung und vandalensperrantrag - wäre ja nicht der erste zwischen uns beiden - zu deinen geografiekenntnissen, die gneisenaustraße liegt auch nicht in so36, lediglich in kreuzberg. --Mandavi מנדבי?¿disk 03:36, 31. Okt. 2006 (CET)Beantworten
für dich wiederhole ich gerne noch einmal: private homepages werden nicht verlinkt, die quelle gab ich bereits an. 3ecken1elfer 03:56, 31. Okt. 2006 (CET)Beantworten
Fehlinformationen dieser Art kann man nicht stehen lassen, daher hier die Korrektur: Die Gneisenaustraße 2a befindet sich ganz selbstverständlich in SW61 und nicht in SO36. HTH, PDD 10:26, 31. Okt. 2006 (CET)Beantworten

Die Argumentation von 3ecken1elfer ist etwas krude und seine Sprache nur wenig höflich, aber inhaltlich muss ich sie unterstützen. Problematisch an der Seite finde ich:

  • das fehlende Impressum
  • die fast immer fehlenden Quellen- und Autorenangaben
  • den freizügigen Umgang mit dem Urheberrecht (bei den mit Quellenangabe versehenen Texten).

Das ist schade, denn eigentlich ist das Material interessant; da sich aber Quellen, Autoren und Verantwortliche nicht nachvollziehen lassen, lehne ich eine Verlinkung ab. --jergen ? 07:59, 31. Okt. 2006 (CET)Beantworten

Bei dem Autorenkollektiv der dort veröffentlichten Broschüre handelt es sich um die Organisation Rote Zora. Von der Autenzität geht auch der Verfassungsschutz aus. (Siehe zum Beispiel hier).
Das die Webseite kein Impressum hat ist meiner Meinung nach unwichtig, wenn wir sie nur in dem Sinne betrachten, dass es sich ausschließlich um einen digitalisierten Nachdruck einer veröffentlichten Broschüre handelt. So lange es keinerlei Gründe zur Annahme gibt, dass dem Nachdruck inhaltliche Veränderungen vorgenommen wurden, sollte der Herausgeber des Nachdrucks nebensächlich sein. --Jeldrik 13:16, 31. Okt. 2006 (CET)Beantworten
Deine Begründung kann ich nicht ganz nachvollziehen - unter Kontakt finden sich meines Erachtens alle gesetzlich vorgeschriebenen Angaben des Impressums (der Verein der sich für die Webseite verantwortlich zeichnet, Adresse, weiterer elektronischer Kontakt sowie Telefon), der verlinkte Artikel ist von der RZ selbst, auch wenn das lediglich aus dem Text hervorgeht, aber daher wird wohl niemand Namen verlangen können und wo sich im verlinkten Artikel Urheberrechtsverletzungen befinden kann ich so schnell nicht feststellen - aber vielleicht kannst du mich da erleuchten. --Mandavi מנדבי?¿disk 13:29, 31. Okt. 2006 (CET)Beantworten
Den Autor (besser: das Autorinnenkollektiv) könnte man bei der Verlinkung einfach nennen:
Mili`s Tanz auf dem Eis, Selbstreflektion der Roten Zora, 1993
--Jeldrik 13:38, 31. Okt. 2006 (CET)Beantworten
  • Impressum vs. Kontaktadresse: Eine reine Kontaktadresse ersetzt - jedenfalls nach Ansicht der deutschen Rechtsprechung - nicht das Impressum. Mehr dazu im zugehörigen Artikel.
  • Wer was wann und wo geschrieben hat, muss der Leser schnell und auch auf der aufgerufenen Seite erkennen. Diese Hinweise fehlen auf der gewünschten Seite; es wird dort noch nicht einmal klar von wem das Papier stammt und das auch der VS den Text als authentisch betrachtet.
In meinen Augen sind das so schwerwiegende Mängel, dass sich eine Verlinkung ausschließt; als ich heute morgen dem Link gefolgt bin, war mir nicht bekannt, dass es um ein authentisches Programmpapier der Roten Zora geht, das von Sympathisanten der RZ ins Netz gestellt worden ist; diese Information sollte der Leser aber bereits vor der Lektüre erhalten. Ich habe sie mir mühsam von der Webseite und hier aus der Diskussion zusammenklauben müssen. --jergen ? 18:17, 31. Okt. 2006 (CET)Beantworten
Na und was sagst du dann zu Jeldriks vorschlag? --Mandavi מנדבי?¿disk 18:46, 31. Okt. 2006 (CET)Beantworten
impressum und dergleichen sind doch nur anzeichen. tatsache ist, dass weder die seite noch der verein reputabel sind. gerne verweise ich auf die übereinkunft, die junge freiheit als nicht reputabel einzuordnen. wieso sollte dann ein hinterhofverein, der nicht mal ein impressum hinbekommt, auf einmal reputabel sein? das ist die frage und die ist bis jetzt noch nicht beantwortet. 3ecken1elfer 22:33, 31. Okt. 2006 (CET)Beantworten
Diese Meinung rührt doch nur daher, dass dir die politische Ausrichtung nicht passt. Du kennst den Verein nicht, kannst nicht wissen wie viele Mitglieder er hat und weißt doch eigentlich überhaupt nichts über die. Und es ist auch total egal, da sie den Text sowieso nicht selbst geschrieben haben sondern die Gruppe dieses Artikels. Und genau deshalb ist er wichtig - aber was red ich, es ist bei dir ja doch sinnlos. --Mandavi מנדבי?¿disk 22:53, 31. Okt. 2006 (CET)Beantworten
jergen: Verstehe ich es richtig, dass es für dich kein Problem wäre, wenn wir bei der Verlinkung unmissverständlich dem Leser/der Leserin mitteilen, dass es sich a) um ein authentisches Papier der Roten Zora handelt und dass es 1993 geschrieben wurde? Das es auf der aufgerufenen Webseite nicht eindeutig zu erkennen ist, wer (auf dem Titelbild ist das Autorenkollektiv als Rote Zora genannt) und wann es geschrieben wurde, ist aufjedemfall problematisch, allerdings denke ich, dass der Vorteil des Dokuments so groß ist, dass wir diese Problematik akzeptieren müssen. Wir können sie aber über eine eindeutige Verlinkung abschwächen. --Jeldrik 12:01, 1. Nov. 2006 (CET)Beantworten
Ich habe mir mal erlaubt meinen Vorschlag umzusetzen. --Jeldrik 12:15, 2. Nov. 2006 (CET)Beantworten
sehe hier keine einigung, impressum fehlt weiterhin, ob das ding authentisch ist, ist nicht nachzuvollziehen und damit gehören nichtreputable links nicht in die wikipedia. 3ecken1elfer 18:58, 12. Nov. 2006 (CET)Beantworten
Deine imaginäre Regel der Impressumspflicht existiert nicht. Setz das an relevanter Stelle durch, dass diese zur Pflicht wird und wir können dann unsere Diskussion darüber fortführen, was an dem auf der Website angegebenen Kontakt mit allen erforderlichen Daten nicht in Ordnung sein soll. --Mandavi מנדבי?¿disk 19:04, 12. Nov. 2006 (CET)Beantworten
ich habe keine regel aufgestellt, die regel findest du hier. der link ist weder ausführlich noch umfassend noch erfüllt er die anforderung an das beste, wenn er nicht mal das gesetzlich vorgeschriebene impressum enthält. in der beweispflicht ist immer der, der etwas drinhaben will. bin äusserst gespannt, mit welcher begründung du diesen link als vom feinsten qualifizieren willst. 3ecken1elfer 19:14, 12. Nov. 2006 (CET)Beantworten
Ich bin mir nicht sicher ob die Sache mit den Weblinks so richtig verstanden hast - es handelt sich um einen Text von der Gruppe über den dieser Artikel ist. Der ist wichtig, umfassend und ausführlich. Dieser Text ist daher eine authentische Quelle und zählt damit sehr locker zu dem Besten. Es gibt soweit keine Regel die besagt, dass Quellen ein Impressum aufweisen müssen - insbesondere da alle Kontaktdaten enthalten sind. Daher auch keine Beweispflicht.--Mandavi מנדבי?¿disk 01:39, 13. Nov. 2006 (CET)Beantworten
dann lies doch einfach mal dieses hier nochmal langsam durch. hat sich ja nichts dran geändert. 3ecken1elfer 08:00, 13. Nov. 2006 (CET)Beantworten
  • Kein Impressum ist, wie bereits erläutert, kein Ausschlußkriterium
  • Im Text um den es geht sind die Verfasser klar genannt
  • Text ist eine öffentliche Publikation die möglichst viele interessierte Menschen erreichen sollte
    Jeldrik hat ja wohl nun klar gemacht, dass nicht die ganze Website als Information dient - sonst hätte man auch gleich auf die Hauptseite verlinken können, sondern lediglich dieser verlinkte Text. --Mandavi מנדבי?¿disk 10:56, 13. Nov. 2006 (CET)Beantworten
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Ich möchte hier nochmal kurz die von 3ecken... gemachten Argumente zusammenfassen, eine von der Organisation um die es bei diesem Lemma geht herausgegebene Broschüre, nicht in den Weblinks zu behalten:

  • der eingetragene Verein der diese Webseite betreibt befindet sich in einer bestimmten Straße (der Gneisenaustr. in Bln.) - ein Kommentar erübrigt sich hier
  • es könnte sich um einen 3-Mann Verein handeln (ohne irgendwelche Hinweise darauf zu haben) - könnte, aber selbst wenn - was dann?
  • "wenn dort nichts anderes steht als eine postadresse, ist dies einen private homepage" (Seite ist bei der DENIC eingetragen auf "Forschungsgesellschaft Flucht & Migration e.V.")
  • besitzt kein Impressum - es gibt auch keine Regel, die das fordert, die vorgeschriebenen Daten des Impressums sind alle unter "Kontakt" zu finden
  • Fehlende Quellen / Autorenangabe - sind im Text genannt, Authentizität, dass eine Broschüre mit diesem Namen von der Roten Zora herausgegeben wurde, wird vom Verfassungsschutz bestätigt, eine persönliche Buchvorstellung wird wohl niemand verlangen können...
  • nur Links vom Feinsten - ist soweit das feinste - und geht wohl auch nicht feiner, außer er bemüht sich den selben Text mit Interpretation im Netz zu suchen, ansonsten wird sich der Text wohl nicht verändern

3ecken1elfer springt also von Argumentation zu Argumentation bis er vielleicht irgendwann mal was findet - aber geht es diesem Nutzer wirklich um die Qualität? Oder ist er eher bei dem Thema vorbelastet?! Ich halte diese Broschüre für wichtig, da es sehr viel über das Selbstverständnis der Organisation aussagt und erkenne nicht wie dem Leser damit geschadet wird. Von daher sollte es auch irrelevant sein, auf welcher Webseite die Broschüre gehosted wird, solange diese konstant verfügbar gemacht wird. --Mandavi מנדבי?¿disk 11:19, 13. Nov. 2006 (CET)Beantworten

Geschichte der "Roten Zora"?

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Wann wurde die "Rote Zora" gegründet? War die "Rote Zora" schon in den 1970er Jahren mit Anschlägen aktiv oder erst in den 1980er Jahren? Gibt es namentlich bekannte Mitglieder? Danke im Voraus.

en:Rote Zora

Terroristische Vereinigung

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Wo liegt denn da das Problem? Verstehe ich wirklich nicht.--schreibvieh muuuhhhh 19:58, 11. Apr. 2007 (CEST)Beantworten

Terroristische Vereinigung ist, was als dieses verurteilt wurde. Entweder fand diese Verurteilung nicht statt, oder sie wurde vergessen hier zu erwähnen. Zudem bitte ich dich, dir mal den entsprechenden Artikel durchzulesen und du wirst feststellen, dass der begriff Terroristische Vereinigung keine klaren Grenzen aufweist. Ich verschiebe das also wieder zurück. Grüße --Mandavi מנדבי?¿disk +/- 20:06, 11. Apr. 2007 (CEST)Beantworten
ps. zur für die Zukunft: selbst wenn eine Verurteilung stattgefunden hätte, wäre das kein Argument für ein POV-Lemma... --Mandavi מנדבי?¿disk +/- 20:27, 11. Apr. 2007 (CEST)Beantworten
Es ist kein POV-Lemma, sondern eine korrekte Beschreibung. Ich verschiebe den Artikel wieder auf "Rote Zora (terroristische Vereinigung), da sie genau dies war. Dies sehe nicht ich so sondern folgende Quellen:
--schreibvieh muuuhhhh 00:01, 12. Apr. 2007 (CEST)Beantworten
Erstens hat das hat alles nichts mit dem Lemma zu tun - und zweitens ist Terroristische Vereinigung ein Rechtsbegriff, dem eine Verurteilung vorausgehen muss. Hab es auf WP:VS gemeldet. --Mandavi מנדבי?¿disk +/- 13:20, 12. Apr. 2007 (CEST)Beantworten
ps. in praktisch allen deinen Quellen wird von einer Anklage (nicht Verurteilung) gegen die Rote Zora oder den Revolutionären Zellen gesprochen - nicht von der Roten Zora (auch wenn die ebenfalls mit RZ abgekürzt werden) --Mandavi מנדבי?¿disk +/- 13:27, 12. Apr. 2007 (CEST)Beantworten
@ mandavi: schön, wie du WP:VS missbrauchen willst. in der regel bekommt da ja immer der recht, der zufällig als erster die meldung gemacht hat... aber zur sache: "terroristische vereinigung" ist definitiv passend, ganz einfach weil die gruppe mehrere anschläge verübt hat, und ja außerdem teil der revolutionären zellen war, die man ebenfalls nicht anders bezeichnen kann denn als "terroristische vereinigung". übrigens wertet diese bezeichnung die so zu bezeichnende gruppe doch gar nicht ab, sondern beschreibt einfach den modus ihrer tätigkeit; wo liegt also das problem? inspektor godot 13:37, 12. Apr. 2007 (CEST)Beantworten
(nach BK)Wow, Du schiesst aber scharf, gleich mit der VS zu kommen, statt einfach auf meine Antwort zu warten. Offensichtlich traust Du der Qualität Deiner Argumente nur bedingt?
Egal, zum Inhalt: Mir geht es gar nicht um den Rechtsbegriff "terroristische Vereinigung", wir können ihn auch gerne ersetzen durch "Terrorismus", "Terrororganisation" oder ähnliches. Von mir aus auch "untergrundorganisation". Ich bin nur dagegen, das aus einer terroristischen Organisation wie der Roten Zora eine "Frauenorganisation" gemacht wird.
Das ist übrigens auch so ein Problem in der Wikipedia. Hier wird zu viel geredet und zu wenig gelesen. In allen oben aufgeführten Quellen geht es um die Rote Zora, die ich durchaus von den Revolutionären Zellen zu unterscheiden weiss.
Also, ich habe reputable Quellen für die Bezeichnung "terroristische Vereinigung" genannt (bestehe aber nicht auf dieser Wortwahl, so lange inhaltlich die Sache klar benannt wird) - worauf berufst Du Dich denn in der Einschätzung "Frauenorganisation"?--schreibvieh muuuhhhh 13:40, 12. Apr. 2007 (CEST)Beantworten
Es geht mir ums Lemma und ich sehe keinen Grund warum diese Organisation weniger Frauenorganisation als etwas anderes sein sollte. Das vorherige Lemma ist wertneutral - das jetzige nicht. Und für den Artikel - ich finde keinen Link wo von einer Verurteilung gesprochen wird - lediglich von Verdachten und Anklagen bzw. den Revolutionären Zellen. --Mandavi מנדבי?¿disk +/- 13:54, 12. Apr. 2007 (CEST)Beantworten
Eine Verurteilung ist auch gar nicht nötig, es geht hier um eine zeitgeschichtliche Einordnung. Und die ist mit oben genannten Quellen belegt, zumindest, bis Du anderslautende Quellen anbringst.--schreibvieh muuuhhhh 13:57, 12. Apr. 2007 (CEST)Beantworten
Es geht mir ums Lemma und ich sehe keinen Grund warum diese Organisation weniger Frauenorganisation als etwas anderes sein sollte. Das vorherige Lemma ist wertneutral - das jetzige nicht. Bitte versuch beim Thema zu bleiben. --Mandavi מנדבי?¿disk +/- 14:02, 12. Apr. 2007 (CEST)Beantworten
Weil das alte lemma nicht wertneutral war? Weil die RZ nicht blos eine Frauenorganisation war? Wie ich darauf komme? Siehe meine Quellen - welche Quellen hast Du?--schreibvieh muuuhhhh 14:06, 12. Apr. 2007 (CEST)Beantworten

Neutralität

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Der Art. ist zwar informativ aber auch sehr einseitig - und nicht neutral. Aktuell referiert er v.a. Positionen / Meinungen, die mit der RZ sympathisieren. --84.188.247.147 02:07, 23. Apr. 2007 (CEST)Beantworten

Könntest du mit deiner Kritik vielleicht etwas weiter ins Detail gehen? --Mandavi מנדבי?¿disk +/- 10:23, 23. Apr. 2007 (CEST)Beantworten
Der Artikel ist eigentlich ziemlich ausgewogen. Ohne eine weitere Begründung von Dir, anhand der wir den Baustein Neutralität nachvollziehen können nehme ich ihn wieder heraus....--CrazyFORCE I ?!? I Bewertung 14:22, 30. Apr. 2007 (CEST)Beantworten
dito --A. N. Archie (2007) 01:03, 2. Mai 2007

Habe den Baustein entfernt, ohne Begründung macht dies keinen Sinn, die oben genannte Begründung ist nicht ausreichend, sie muss wesentlich Stichhaltiger sein und am besten mit Beispielen gespickt sein. --CrazyFORCE I ?!? I Bewertung 11:31, 2. Mai 2007 (CEST)Beantworten

Terroristische Vereinigung nach 129a

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Die Straftaten, die auf der Seite http://www.im.nrw.de/sch/387.htm aufgezaehlt wurden und nach §129a Strafgesetzbuch zur Verurteilung fuehrten wurden soweit ich das erkennen kann ausnahmslos von den Revolutionäre Zellen begangen und haben bei der Roten Zora zu keiner Verurteilung nach genanntem Paragraphen gefuehrt. Daher mag sie das Innenministerium zwar als terroristisch einstufen, das hat aber mit dem Rechtsbegriff der Terroristischen Vereinigung erst mal nichts zu tun. Der Definition der Kategorie:Terroristische Vereinigung spricht auch ganz explizit von 129a - daher raus. --Mandavi מנדבי?¿disk +/- 12:29, 13. Mai 2007 (CEST)Beantworten

Die Einordnung als "terroristisch" ist eine politische, mit dem Auslösen einer Sprinkleranlage Sachschäden zu verursachen, ist passender mit "Sabotage" beschrieben. Dazu kommt, daß die Rote Zora erklärtermaßen keine Personenschäden verursachen wollte und zur Einordnung durch den Leser gehört diese Information m.M. durchaus in den Artikel, denn unter "Terror" versteht man gemeinhin etwas anderes. --2A02:8109:9A40:1778:90BF:38D7:8BD:A80E 15:48, 27. Jan. 2016 (CET)Beantworten
Einigen Benutzern ist die möglichst häufige Verwendung des Begriffs "Terror" leider ein großes Anliegen. Ich habe aber mal in die Einleitung aufgenommen, dass es um Sachschaden ging. Ist ja gerade im Verhältnis zur Revolutionären Zellen (Stichwort: Knieschüsse) relevant. --Häuslebauer (Diskussion) 16:48, 27. Jan. 2016 (CET)Beantworten

Eine impressumslose Privatseite?

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Welches Argument spricht denn dafuer das Ding hier unter Weblinks aufzunehmen? Fossa?! ± 01:49, 24. Mai 2007 (CEST)Beantworten

Die lange Version in Kapitel drei dieser Diskussion, die kurze in Kapitel vier. --Mandavi מנדבי?¿disk +/- 03:03, 24. Mai 2007 (CEST)Beantworten

Übrigens besitzt die Seite ein Impressum, einfach mal die Augen aufmachen. ;) --Mandavi מנדבי?¿disk +/- 03:05, 24. Mai 2007 (CEST)Beantworten

Das Impressum: [2] erscheint nicht privat. Das "Bündnis für Freilassung" ist offensichtlich eine Art Prozessbeobachtung-Initiative und stellt neben Verfassungsschutzberichten zur Gruppe RZ, die Umfangreichen Originaltexte sowie Debatten um die Gruppe sowie zahlreiche Presseartikel bereit. Die RZ hat sich in den 1990er-Jahren aufgelöst. Ist also politische Geschichte. Die Website ist im Netz offensichtlich die Material reichste Informationsquelle. So finden sich Texte wie der viel diskutierte Text "Gerd Albartus ist tot" [3], der in der Auseinandersetzung um Antisemitismus in der Linken eine wichtige Rolle spielte. Für Geschichtler ist die Website eine Top-Adresse. @Fossa, welche Bedenken siehst du? -- andrax 03:18, 24. Mai 2007 (CEST)Beantworten
Wenn im Artikel auf journalistische Texte als Beleg verlinkt würde, die über die r.Z. geschrieben wären, und nicht von ihr, würde ich das für unzulässig halten. Als Quelle für historische Dokumente halte ich das aber für unproblematisch, wenn deren Authentizität nicht bezweifelt wird, und solange sich dafür keine offizielle Quelle findet. --2A02:8109:9A40:1778:90BF:38D7:8BD:A80E 16:22, 27. Jan. 2016 (CET)Beantworten

Telemediengesetz

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http://www.telemedien-und-recht.de/#a12 sagt:

"Danach sind nur noch solche Webseiten verpflichtet, ein Impressum zu tragen, die sowohl geschäftsmäßig sind als auch in der Regel gegen Entgelt Telemedien erbringen. Im Original lautet die Vorschrift:
Diensteanbieter haben für geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten."

Das ist hier nicht der Fall, daher braucht die Seite kein Impressum. Für den Rest reicht der Kontakt.

http://www.telemediengesetz.net/:

§ 5 Allgemeine Informationspflichten

(1) Diensteanbieter haben für geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten: ...

Es ist nicht erforderlich, dass diese Informationen unter dem Begriff Impressum zu finden sind. --Mandavi מנדבי?¿disk +/- 16:21, 4. Jun. 2007 (CEST)Beantworten

Oh je.. hier wird mal wieder geschäftsmäßig wieder mit gewerbsmäßig verwechselt. Geschäftsmäßig beudeutet nachhaltig, also alles außer "Testseiten". Also ist das hier ganz eindeutig eine geschäftsmäßiges Angebot. Punkt. 10 Sekunden Google hilft da weiter. U.a.: http://www.digi-info.de/de/netlaw/webimpressum/privat.php Das ist ja wohl kaum eine rein familiäre Seite. Das sieht schon stark journalitisch recherchiert aus. --Nuckelhamster

als auch in der Regel gegen Entgelt - das kann ich nicht erkennen. Ich würde dich auch bitten bis zur Klärung des Sachverhalts die Ursprüngliche Version stehen zu lassen um nicht in einem Edit-war mit gesperrtem Lemma zu enden. Danke --Mandavi מנדבי?¿disk +/- 20:50, 4. Jun. 2007 (CEST)Beantworten

MPI (erl.)

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Weiß jemand, welches MPI in Köln Anschlagsziel war? Das müsste man konkretisieren bzw. benennen, da es dort mehrere gibt.--Filtor 14:20, 4. Mär. 2008 (CET) --frank mueller 17:28, 6. Mai 2008 (CEST) Kann mich in den nächsten tagen darum kümmern.Beantworten

erl - steht jetzt drin. --Cholo Aleman (Diskussion) 11:04, 16. Mai 2014 (CEST)Beantworten

"Bio-Zentrum" der TU Berlin ??

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wo bitte sehr war das Bio-Zentrum der TU Berlin??? - das ist und war wohl nicht unter diesem Namen bekannt. --Cholo Aleman (Diskussion) 11:06, 16. Mai 2014 (CEST)Beantworten

Es dürfte sich um das "Institut für Genbiologische Forschung Berlin GmbH (IGF)" handeln. Zumindest führte mich eine kurze Recherche zu der Arbeit Bernhard Gill: Gentechnik ohne Politik. Wie die Brisanz der Synthetischen Biologie von wissenschaftlichen Institutionen, Ethik- und anderen Kommissionen systematisch verdrängt wird. Campus Verlag, Frankfurt/New York, 1991, siehe insbesondere S. 60f. --Häuslebauer (Diskussion) 12:30, 16. Mai 2014 (CEST) Habe mal auch die Anschlagserklärung der Roten Zora als Einzelnachweis hinzugefügt. --Häuslebauer (Diskussion) 12:34, 16. Mai 2014 (CEST)Beantworten

Ah, danke!! - stimmt, ich erinnere mich blaß, dass es auf dieses m.W. in Berlin-Dahlem gelegene Institut in der Tat einen Anschlag gab - m.W. vor allem von Schering finanziert und für die TU Berlin vermutlich ein An-Institut. Über Bernhard Gill plane ich schon lange einen Artikel. Das Institut wurde wohl nach der Wende zugemacht und ich vermute, dass das Gebäude heute zum Max-Planck-Institut für molekulare Genetik gehört. --Cholo Aleman (Diskussion) 19:36, 16. Mai 2014 (CEST)Beantworten

by the way: wenn das geklärt ist: das IGF hat m.W. mit der TU Berlin direkt nichts zu tun. Das war ein eigenes Institut, das von Schering finanziert wurde, und in unmittelbarer Nähe der FU (und des MPI für molekulare Genetik) in Dahlem lag. Möglicherweise gab es einen Kooperationsvertrag mit der TU. Das mag die Rote Zora anders sehen, das wird aber dadurch nicht richtiger. Und insofern ist das, was da bisher im Artikel steht, irreführend. --Cholo Aleman (Diskussion) 16:51, 20. Mai 2014 (CEST)Beantworten
Hab das mal in ein Zitat geändert, um das Problem zu entschärfen. --Häuslebauer (Diskussion) 11:53, 21. Mai 2014 (CEST)Beantworten

Katharina Karcher

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Zu den Reverts durch Benutzer:Fiona Baine: Ich verstehe nicht, warum eine Forscherin, die als Themengebiete "Feminist Militancy; Gender Theory, Theories of Sexual Difference and New Feminist Materialisms;Feminism in Germany" angibt - also zum Thema Feminismus forscht, nicht als Feminismusforscherin bezeichnet werden darf. Eine Erklärung auf der Diskussionsseite statt Edit-War und Zusammenfassungszeilen-Diskussion wäre sehr hilfreich. Vielleicht kann ja jemand anders dieses Missverständnis aufklären. Ich lege mich lieber nicht mit Fr. Baine an. Ich habe lediglich helfen wollen, da ein fehlender Beleg bemängelt wurde. --Alaska (Diskussion) 15:48, 21. Mai 2014 (CEST)Beantworten

Vielleicht wünscht sie die komplette nennung ihres arbeitsgebiets laut universitätswebsite? vielleicht mag Benutzer:Fiona Baine einen vorschlag machen wie wir in einem Wort den Arbeitsschwerpunkt dieser Wissenschaftlerin zusammenfassen könnten? Liebe Grüße --V ¿ 17:48, 22. Mai 2014 (CEST)Beantworten
Hab mich kurz umgeschaut, wie das sonst so gehandhabt wird. Die Trägerinnen des Gabriele-Possanner-Staatspreis für Feminismusforschung zum Beispiel sind zwar ganz offensichtlich Feminismusforscherinnen (sonst hätten sie kaum den Preis gewonnen), werden aber in ihrem Lemma nach ihrem Universitätsabschluss o.ä. benannt. Frau Karcher könnte man also entsprechend als Gender- oder Geschlechterforscherin bezeichnen, auch wenn sie selbstverständlich Feminsmusforschung macht. Sie befasst sich offenbar vor allem mit feministischer Militanz [4]. Das ist natürlich nur ein sehr kleiner Mosaikstein im Gesamtbild "Feminismus", gehört aber selbstverständlich zum Gesamtbild dazu. --MatthiasGutfeldt (Diskussion) 09:22, 23. Mai 2014 (CEST)Beantworten

Terror unbelegbar.

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Zum Terror gehört immer die akute Bedrohung von Leib und Leben, ein Staat der Eigentumsdelikte denen keine solche Gefährdung inne wohnt, als Terror bezeichnet, ist seinerseits ein Terrorist.

Schulisch induzierte Suizide, wie durch den konkordatischen Paragraphen Ehrfurcht vor Gott/ Kinderfickerfaschismuspatriarchats-Ideal (wie eben ein Alleinigkeitsgott einem Aussenstehenden nichtreligiösen erscheinen muss, zwingend.) sind weitaus bedrohlicher in der Wirkung auf den Volkskörper und terrorisierender, die Demokratie als Kernsatz und Leistungsgrundlage abwendend wollen.

Die Unterstellung des Terrors diente wohl ganz offensichtlich dazu, die verdeckte ethnische Säuberung gegen die Kurden in der Türkei, im Rahmen der faschistischen NatoOstpolitik, verdeckt zu halten.

Etwas da die Politik gegen die Kurden im Terrorkrieg nun unverhohlen öffentlich selbst bewiesen hat.

GG. Artikel 20(4) erlaubt, oder gebietet sogar die Anwendung solcher Mittel um antidemokratische Bestrebungen zu entlarven. (nicht signierter Beitrag von 217.255.136.120 (Diskussion) )

Vielen Dank für diesen Meinungsbeitrag. Wenn Du nun noch einen gewichtigen Meinungsmacher nennen kannst, der diese Meinung im Zusammenhang mit der Roten Zora vertritt, dann könnte man das sogar im Artikel einbauen. Wenn nicht, dann bitte besser ein anderes Forum suchen. --King Rk (Diskussion) 23:40, 2. Feb. 2018 (CET)Beantworten
Ich sehe das nicht als Meinungsbeitrag, zumindest nicht der Teil, der die Bezeichnung "Terrorgruppe" in Frage stellt. Laut der UN-Definition von "Terror", laut dem Wikipediaartikel, sind die Aktionen der Roten Zora KEINE Terroranschläge, denn es wurden in keinem Fall Menschen in Gefahr gebracht oder verletzt, und das Ziel ist auch nicht Angst und Schrecken, sondern dem permanenten strukturellen Angst und Schrecken einzuschränken. Hier nochmal die Definition:
Laut Resolution 1566 des UN-Sicherheitsrates sind „terroristische Handlungen solche, die mit Tötungs- oder schwerer Körperverletzungsabsicht oder zur Geiselnahme und mit dem Zweck begangen werden, einen Zustand des Schreckens hervorzurufen, eine Bevölkerung einzuschüchtern oder etwa eine Regierung zu nötigen, und dabei von den relevanten Terrorismusabkommen erfasst werden“.[1]
Kann von einer Terrorgruppe gesprochen werden, wenn also keine Tötung, keine Körperverletzung, keine körperliche Bedrohung und keine Geiselnahme geplant und/oder durchgeführt wurde, was legitimiert also die Bezeichnung "Terrorgruppe"??
Nur dass die Gruppe zur Terroristischen Vereinigung erklärt wurde, ohne demnach verurteilt zu werden? Das würde heißen dass Wikipedia auch ohne Verurteilung die Anklage schon als Tatsach annimmt. Ein Schritt zurück ins Mittelalter, als die Unschuldsvermutung noch nicht galt.

Damit ist der Wikipedia-Artikel der eigentliche Meinungsartikel, wenn er bei der Behauptung der "Terrorgruppe" bleibt! (nicht signierter Beitrag von 37.24.124.234 (Diskussion) 02:03, 30. Okt. 2020 (CET))Beantworten

Selbstverständnis

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M.E. ist die Darstellung "Die Rote Zora legitimiert sich..." unrichtig, da es ja keine tatsächliche Legitimierung ist, die terroristischen Aktionen sind ja nach wie vor strafbar. Es ist höchstens der Versuch, sich zu legitimieren oder die Absicht.--2.206.230.4 11:56, 23. Jun. 2021 (CEST)Beantworten

Illegal gedruckt?

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"In der ersten Ausgabe des illegal gedruckten Magazins" - Was ist ein illegaler Druck? Wer hat bestimmt, festgelegt oder definiert, dass der Druck illegal war? Ist es überhaupt möglich, etwas illegal zu drucken? --2A02:8071:56E1:D20:D543:DE8B:9A7D:45B4 08:18, 28. Jul. 2024 (CEST)Beantworten

Gute Frage. Dass der Druck illegal gewesen ist, müsste irgendeine Art von Verbotsverfügung voraussetzen. -- 🖅 22:29, 29. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
@Zartesbitter: Du hattest den Absatz hier eingefügt. Weißt Du noch, worauf sich das "illegal" bezieht? Oder war vielleicht gemeint, dass der Druck im Untergrund bzw. konspirativ erfolgte? --Zinnmann d 11:15, 30. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Moin, das habe ich so aus der angegebenen Publikation übernommen. Ich verstehe nicht so ganz, worum es hier geht. Ein illegaler Druck ist das Gegenteil von einer Publikation, die offen und ohne rechtliche Konsequenzen verbreitet werden kann. Es geht hier um ein Magazin der Revolutionären Zellen, ich muss wohl kaum erklären, warum diese die Illegalität nutzen. --„It's a man's man's man's Wiki.“ Zartesbitter (Diskussion) 17:39, 3. Aug. 2024 (CEST)Beantworten
Naja, die Formulierung ist halt nicht ganz richtig. Nicht das Drucken war illegal, sondern die Gruppierung selbst. Spricht etwas dagegen, einfach nur "In der ersten Ausgabe des Magazins" zu schreiben? --Zinnmann d 18:49, 3. Aug. 2024 (CEST)Beantworten
Die Formulierung ist korrekt, da sie den Kontext und Bedeutung herstellt. Diese ist für den Abschnitt eben erforderlich. Ich sehe keine Notwendigkeit zum entfernen. --„It's a man's man's man's Wiki.“ Zartesbitter (Diskussion) 19:01, 3. Aug. 2024 (CEST)Beantworten
Was genau ist/war denn an dem Druck (i.S.v. Druckvorgang) illegal? Bitte werde mal konkret und nenne einen konkreten Rechtsverstoß. Selbst wenn der "Revolutionäre Zorn" ähnlich wie aktuell "Compact" verboten worden wäre - wofür ich keine Hinweise finden kann -, wie kann es dann sein, dass bereits die erste Ausgabe davon betroffen ist? --Zinnmann d 22:06, 3. Aug. 2024 (CEST)Beantworten
Es geht hier um die Rote Zora, wer zu den illegalen Druckaktivitäten was wissen will, wird sicherlich an anderer Stelle fündig. Ich habe lediglich Inhalte aus einer Publikation wiedergegeben, die den Zusammenhang/Enstehung der Roten Zora behandelt. Dass du jetzt meiner Meinung nach unsinnige Vergleiche anstellst (Compact), ist für mich nicht ansatzweise nachvollziehbar. --„It's a man's man's man's Wiki.“ Zartesbitter (Diskussion) 23:13, 3. Aug. 2024 (CEST)Beantworten
Da Du keine Argumente nennen kannst, warum die es sich um einen illegalen Druck handeln soll, entferne ich diese Aussage jetzt als unbelegt. --Zinnmann d 23:24, 3. Aug. 2024 (CEST)Beantworten
Die Aussage ist nicht unbelegt. Ich habe hier schon zweimal darauf hingewiesen, woher diese Information stammt. Bitte schlage es selbst nach: Katharina Karcher: Sisters in Arms. Militanter Feminismus in Westdeutschland seit 1968. Assoziation A, Berlin 2018, ISBN 978-3-86241-464-2. S. 102. Viele Grüße --„It's a man's man's man's Wiki.“ Zartesbitter (Diskussion) 23:51, 3. Aug. 2024 (CEST)Beantworten
Es gibt begründete Zweifel, dass diese Aussage, auch wenn sie so in der Quelle steht, nicht sinnvoll ist. Nochmal: Was ist daran illegal? Urheberrechtsverletzung? Auflage einer verbotenen Publikation (in der Erstausgabe!)? Oder was? Du kannst natürlich schreiben, dass Karcher der Meinung ist, es handle sich um einen illegalen Druck, nur hilft das dem Artikel inhaltlich auch nicht weiter. Mir ist nicht ganz klar, worin der Wert dieser unklaren und sachlich fragwürdigen Aussage besteht. Ich frage 3M an. --Zinnmann d 00:08, 4. Aug. 2024 (CEST)Beantworten
Es ist nicht Aufgabe des Artikels, eine Begründung für den illegalen Druck zu liefern. Wie oft soll ich das denn noch schreiben? Ich beziehe mich auf eine wissenschaftliche Publikation, die das so wiedergibt. Worauf beziehst du dich? Auf deine ganz persönliche Meinung. Deine Arbeitsweise ist sehr fragwürdig, da hilft es auch nicht, Inhalte mittels Falschbehauptungen zu löschen. --„It's a man's man's man's Wiki.“ Zartesbitter (Diskussion) 00:11, 4. Aug. 2024 (CEST)Beantworten
Man muss den historischen Kontext sehen (wollen). Dass ihr den hier vollkommen ignoriert, wird mir erst jetzt klar. Die Revolutionären Zellen waren vom Antiterrorgesetz betroffen, alles was sie taten war illegal, insbesondere der Druck einer Zeitung. Das steht ebenfalls im Artikel der Rev. Z. und muss hier wirklich nicht extra ausgeführt werden. --„It's a man's man's man's Wiki.“ Zartesbitter (Diskussion) 09:31, 4. Aug. 2024 (CEST)Beantworten
Welches Antiterrorgesetz soll das gewesen sein? §129a StGB Bildung terroristischer Vereinigungen? Wohl kaum. Der Straftatbestand wurde erst am 18. August 1976 ins Strafgesetzbuch aufgenommen. Die Erstausgabe des "Revolutionären Zorn" erschien aber schon im Mai 1975. --Zinnmann d 21:05, 4. Aug. 2024 (CEST)Beantworten
Ich schlage vor, das Wort "illegal" herauszunehmen. Es spielt auch für den Artikel über die Frauengruppe keine Rolle. --Fiona (Diskussion) 22:22, 4. Aug. 2024 (CEST)Beantworten
Englisches Original? --Siehe-auch-Löscher (Diskussion) 06:27, 5. Aug. 2024 (CEST)Beantworten
Moin, die von mir verwendete Publikation ist aus dem englischen übersetzt worden. --„It's a man's man's man's Wiki.“ Zartesbitter (Diskussion) 08:12, 5. Aug. 2024 (CEST)Beantworten
Im englischen Original lautet der Satz:"The first edition of the illegally printed and disseminated RC-zine Revolutionärer Zorn (Revolutionary Rage) illustrates that, in contrast to the RAF and the MJ2, the RC quickly espoused the cause of women’s liberation." Karcher geht allerdings weder näher auf die Umstände der angeblichen "Illegalität" ein noch liefert sie eine Quelle für diese Einstufung. --Denis Barthel (Diskussion) 23:53, 1. Sep. 2024 (CEST)Beantworten
  • 3M: ich kann der Verwendung des Begriifs hier ebenfalls nicht zustimmen.
    • Die Herstellung (und der Druck erst recht) eines Magazins ist per se nicht illegal. Bestimmte Inhalte können nach der Veröffentlichung kriminalisiert (und der weitere Vertrieb dann eingeschränkt) werden, falls es zu Häufungen kommt, kann auch die herausgebende Organisation verboten werden (wie z.B. aktuell bei COMPACT). So ist es dann auch dem "Revolutionären Zorn" ergangen, als 1979 eine Ausgabe des Jahres 1978 eingezogen und ihr weiterer Vertrieb untersagt wurde ([5]). "Illegal" war die Zeitschrift als Ganzes damit jedoch nicht.
    • Zur Quellenfrage: es ist natürlich völlig wünschenswert, eine Information entsprechend einem Beleg einzubauen. Wenn jedoch durchaus begründete Zweifel (wie hier) an der Korrektheit der Quelle geäußert werden, dann ist das ernst zu nehmen und kann nicht allein durch den Verweis auf die Quelle abgewiesen werden. Eine Anpassung, wie von Siehe-auch-Löscher vorgeschlagen, sollte in diesem Fall das Problem lösen. Denis Barthel (Diskussion) 23:38, 1. Sep. 2024 (CEST)Beantworten